ven Colombo, dessen Bau dreiviertel Million kosten wird. Der Gouverneur Ingenieur, vor, welcher Sr.
terte, mit dem
Der Prinz erwiderte:
stein dieses
lichkeit des Werkes überzeugt und freue mich, daß mein Besuch
Gevlon zu dieser Zeit mich in den Stand setzt, an der Legung des
cineg so nothwendigen Werkes Theil zu nehmen.“ die eigens für die Gelegen⸗ erklärte den Stein für ge⸗ Am Abend fand auf der Esplanade ein großes Feuerwerk sowie Der Prinz segelt morgen an Bord
(W. T. B.) Die amtliche Zeitung ver⸗ das Parlament auf den 8. Februar 1876 einberufen wird.
19. Dezember, Nachmittags. (W. T. B. Die Linke hat eine Kandidatenliste für die Senatorenwahl vorgelegt, in welche mehrere Ultra⸗Legitimisten aufgenommen sind, namentlich Marquis de Franclieu, Graf Cornulier⸗Lucinière, Marquis Gouvello, Thery, Graf Bois⸗ boissel, Marquis de la Rochejacquelein, Vicomte de Lorgeril, de la Rochette. Die Linke hofft, auf diese Weise die Unter⸗
Gꝛeundsteines
Se. Königliche Hoheit gebrauchte alsdann 1 vorbereitete Kelle nebst Schlägel und egt. eine allgemeine Illumination statt. der ‚„Serapis' nach Tuticorin.
— 10. Dezember.
ö'ffentlicht eine Königliche Verordnung, durch welche
Frankreich. Versailles,
stützung der äußersten Rechten zu erlangen. K Nationalversamm lung. In der heutigen Sitzung wurde ein Skrutinium für die Senatorenwahl eröffnet. ere Mitglieder der äußersten Rechten legten Verwahrung ein,
Wahlliste ihre Namen mit eingestellt würden. bis zum nächsten gelehnt.
Vorlage
Montag,
Liste der Rechten befindlichen Kandidaten Changarnier 365, Auxelles de Paladine 346 Stimmen erhalten. der Liste der Linken befindlichen Kandidaten sollen Barthelemy St. Hilaire 349, Kasimir Périer 347, Corne 359, Duclere 366, Foubert 355, Frébaut 367, Krantz 367, Laboulaye 357, Lasteyrie 365, Maleville 352, Pothuau 362, Roger du Rord 355. Wolowski 349 Stimmen erhalten haben. Als vollständig ist diese Liste der Gewählten nicht anzusehen.
— 10. Dezember, Nachts. (W. T. B.) Nach dem nunmehr vorliegenden offiziellen Ergebniß der heutigen Sena⸗ torenwahl sind die beiden Kandidaten der Rechten und die 13 Kandidaten der Linken, deren Namen bereits außeramtlich gemeldet wurden, gewählt worden. Außerdem wurden noch Chanzy, Fourichon, Ernest Picard und Cordier, sämmtlich von der Linken, gewählt.
Portugal. Aus Lissabon wird mitgetheilt, daß am L Dezember im ganzen Königreich Portugal die lebhaftesten Freudenbezeugungen zur Erinnerung an die am 1. Dezember 1649 stattgehabte Befreiung Portugals von der spanischen Herr⸗ schaft stattgefunden haben. Auf einem Platze Lissabons wurde mit größtem Pomp und Feierlichkeit der Grundstein des Denk⸗ mals gelegt, welches (die Kosten sind durch freiwillige Subskrip⸗ tion aufgebracht) dort errichtet werden wird, um die Erinnerung jenes Ereignisses zu verewigen. Der König Ludwig, der im Theater Donna Maria erschien, wurde dort vom Publikum mit dem größten Enthusiasmus empfangen.
Türkei. Konstantinopel, 10. Dezember. (W. T. B.) Nach einem hier eingegangenen, vom 4 d. M. datirten Tele⸗
Pfd. Sterl. stellte dem Prinzen Mr. Ryle, den Ober- zelcher Sr. Königlichen Hoheit den Plan kes Werkes, sowie dessen große Wichtigkeit für den orientalischen Handel erläu- n Hinzufügen, daß die größten Dampfer der Penin sular⸗ und Oriental-⸗Dampfschiffahrtsgesellschaft im Stande fein würden, längs des Wellenbrechers, wenn derfelbe vollen del sei, Anker zu werfen. ͤ x Es gereicht mir zum großen Vergnügen, im Einklange mit dem Gesuche der Bevölkerung von Ceylon den Grund
Wellenbrechers zu legen. Ich bin von der großen Rütz,
neues
Meh⸗ dagegen daß in die von der Linken aufgestellte Robert von der Rechten beantragte die Verschiebung der Wahl der Antrag wurde aber ab⸗ Albert Grp überreichte den Bericht, betreffend die wegen Aufhebung des Belagerungszustandes. — Das Ergebniß der heutigen Senatorenwahl, bei welcher die absolute Majorität 346 Stimmen erforderte, ist noch nicht amtlich festgestellt und bekannt gemacht; nach dem aber, was bis jetzt außeramtlich bekannt geworden, haben von den auf der
Von den auf
8
gramme Raouf der Gegend von Piva über die 5000 Mann ten, welche in Unordnung vom Kampfplatze, reiche Todte zurückließen, getragen.
Dänemark. Kopenhagen, 10. wird telegraphisch vom 9. d. gemeldet: Die ö nigin vo Dänemark und Prinzessin Thyra find heute
in
Gestern waren die Herrschaften in der Oper. des Corps diplomatique haben bei der
gen Sitzung die 1876,77.
fassungsmäßig sei, beantwortete der Konfeils-Präsiden
Realitãtspunktte. Ohne Abstimmung wurde
der gang des Gesetzentwurfes zur
tin Levy, hat dem Vorsitzenden des Landgthinges mitgetheilt, daß er die auf ihn gefallene Wahl des Thinges als Staats—⸗ Revisor angenommen hat.
Afrika. (A. A. C.) Einem Privatbriefe entnimmt der Globe“ die Nachricht, daß die Könige von Bonny und Opo bo die Feindseligkeiten, welche vor einiger Zeit den Handels⸗ verkehr im Bonnyflusse lahm legten, wieder erneuern dürften. Der Kommodore des britischen Geschwaders in den westafrika⸗ nischen Gewässern wird in Kurzem diesen Theil der Station besuchen, und man hofft, es werde ihm gelingen, den Streit friedlich zu schlichten. Australien. Aus Adelaide wird unterm 1. per Kabel
gemeldet, daß das südaustralische Parlament bis zum 25. Februar vertagt wurde.
Nr. 50 des „Kentral⸗Blatts für das Deutsche Reich-, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden Inhalt: Allge gemeine Verwaltungssachen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. — Finanzwesen: Ankauf von Gold durch die Preußische Bank. — Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs münzen. — Handels und Gewerbewesen: Verzeichniß der wahrend des Prüfungsjahres 187475 appronirten Aerzle, Zahnärzte, Thier ärzte und Apotheker, — Militärwesen: Vereinbarung mit der Schweiz, betreffend die Richtheranziehung ꝛc. zum Militärdienst 2c. — Marine und Schiffahrt: Prüfungs, Kommission für Seeschiffer 24. in Vapen— burg; Beginn der Seeschiffer. ꝛc. Prüfung in Hamburg und Leer — Eisenbahnwesen: Betriebseröffnung der Strecke Rochlitz Großbothen. — Heimathwesen: Erkenntniß des Bundesamts für das Heimath— wesen. — Konsulatwesen: Ernennung und Exequatur · Ertheilung. — Nr. 47 des Justiz⸗Ministerial Blatts für die Preußische Gesetzgebung und Rechtspflege, herausgegeben im Bureau des Justiz⸗Ministeriums, hat folgenden Inhalt: Regu—⸗ lativ vom 6. Dezember 1875 zu dem Gesctze über die suristischen , n. m die Vorbereitung zum höheren Justizdienste vom 6. Mai 1869.
Statistische Nachrichten.
Nach dem soeben erichienenen „Amtlichen Verzeichnisse des Personals und der Studenten der Universität Straßburg für das Winterhalbjahr 1875 76 weist dieselbe im laufenden Se mester den zahlreichsten Besuch seit ihrem Beftehen anf. Die Summe der
Paschas haben die türkischen Truppen in starken Insurgen⸗ flohen und zahl⸗ nicht unerhebliche Erfolge davon⸗
Dezember. Aus Paris
in Versailles gewesen, machten alsdann bei dem Marschall und der Mar⸗ schallin Mae Mahon Visite und besuchten später die Museen.
Alle Mitglieder Königin ihre Karten abgegeben. — Das Folkething beendete in seiner gestri⸗
erste Lesung des Finanzgesetzentwurfes für Einen von Tauber erhobenen Zweifel darüber, wieweit das Verfahren des Ministeriums mit der Aus⸗ ö setzung des Reichstages ohne Vorlage des Finanzgesetzes ver⸗ Hängt;
dahin, daß die jetzige Regierung nichts gethan, was nicht nach ihrer Auffassung mit der Verfasfung vollkommen übereinstimme. Im Uebrigen drehten sich die Verhandlungen um verschiedene Ueber⸗ zweiten Lesung angenom⸗ men und derselbe einem heute zu wählenden Ausschusse von 15 Mitgliedern überwiesen. — Im Landsthinge fand gestern die erste Lesung des Predigergehaltsgesetzes statt. Nach längerer Debatte, während welcher der Kultus⸗Minister den ⸗SGesetzentwurf vertheidigte, wurde derselbe einem Ausschusse von
9 Mitgliedern überwiesen. — Der Handelsbank⸗Direktor, Mar⸗
immatrikulirten Studenten beläuft sich auf 677, wozu noch 30 zum Hören der Vorlesungen Berechtigte kommen, fo daß sich die Gesammt⸗ zahl der, an den Vorlefengen Theilnehmenden auf 797 erhebt. In der Zahl der immatrikulirten Hörer ftellt das Deutsche Reich 575, das übrige Europa 87; außereuropäische Saaten 15 2 577.
Kunst, Wissenschaft und Literatur. n Nach dem Monatsbericht der Königlich preußi⸗ schen Akademie der Wissenschaften zu Berlin für 1 und August 1875 lasen in diesen Monaten folgende Herren: Kiepert, Ueber die östlichen Grenzen der griechischen gi , Mom msen und ZJangemeister, Ueber die vom Königlichen Museum ange kauften Schleuderbleie; Kronecker, Ueber die Legendre schen und den zweiten Gaußschen Beweis des Reziprozitätsgefetzes; Mommsen, Ueber das Römische Konsilium; Peters, Ueber die Eatwickelung der Cãcilien; Kirchhoff, G., Ueber die stationären elcktrischen Strömungen in einer gekrũmmten leitenden Fläche; Kronecker, Ueber die algebraischen Gleichungen, von denen die Theilung der elliptischen Funktionen ab- Fritsch, Bericht über den Verlauf der mit Unterftützung der t Akademie im Frübsahr 1875 unternommenen wissenschaftlichen Expe⸗ dition nach Klein Asien; Reichert, Beiträge zur vergleichenden Ana⸗ tomie des Sãugethierschã dels mit Bezug aum nermale und anomale Hörnerbildung, 2. Theil: Bau der Schädelkapfel bei Wiederkãuern mit Hörnerbildung; Droysen, Ueber Friedrichs 11. Kriegsberichte aus dem 1. und 2. Schlesischen Kriege; vom Rath, Mineralegische No⸗ tizen; Weber, Ueber den pahcadandachattrapra bandha (Märchen vom König Vikramaäditya), Fortsetzung; Kirchhoff, Ueber die Redaktion der Demosthenischen Kranzrede; Groth, Ueber die Elaftizität des Steinsal les; Hofmann, I) Ueber Atomwanderung im Molccul und 2) Zur Dampfdichtbestimmung in der Barometerleere; Peters, Ueber zwei Gattungen von Eidechsen, Seincodypus und Sphenoscineus; Curtius, Ueber eine griechische Inschrift im Museum von Smyrna.
Gewerbe und Handel. Der in industriellen und landwirthschaftlichen Kreisen weithin bekannte hiestge Fabrikbesitzer Kommissions Rath Ecert, der sich um die Einführung und Herstellung landwirthschafllicher Maschinen in , Verdienste erworben hat, ist am 9. Dezember gestorben. Weimar, 11. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen Ge—= neralversammlung der Aktionäre der Weimarischen Bank, in welcher 141 Stimmen vertreten waren, wurde die Aufgabe des Rechts der Rotenemission beschloffen und die Entschãdigungsfrist bezüglich der verfallenen Zehnthalernoten bis zum 31. Dezember 1876
verlaͤngert. St. Petersburg, 11. Dezember. (W. T B.) Die Reichs⸗ bank hat von heute ab 3. , für Wechsel auf 55 und den estgesetzt. (W. T. Nach dem von
Lombardzinsfuß auf 66 o Washington, 10. Dezember. B.)
dem Departement für Landwirthschaft erstatteten Bericht hat die
diessährige Baum wollernte die vorige um 4 Million Ballen
über stirgen. Die Getreide ⸗Ernte ist ebenfalls sehr bedeutend gewesen
und hat 25 * mehr ergeber, als im Jahre 1874.
ö Verkehrs⸗Anstalten. Nach dem im Polizei- Präsidium ausliegenden Plane der Strecke der Stadtbahn vom Schiffbauerdamm bis zum Unter⸗ baum wird von den am Schiffbauerdamm gelegenen Grundstücken der bekannte Holiplatz von Schönemann, sowie das Grundstück des Lederfabrikanten Wölbling sehr stark in Aunspruch genommen. Auf dem letzteren Grundstücke findet eine sehr bedeutende Verbreiterung des Bandammes statt, wahrscheinlich für eine Haltestelle. In der MNarienst raße werden die Grundstücke Nr. J — 9, dem Fuhrherrn Gieps gehörig, gebraucht. Das Haus des Photographen Petsch, Louisenstraße Nr. 37, wird ganz weggerissen. Von dem OH use des Kaufmanns Maaß fällt nur cine Ecke. An der gegenüberliegenden Seite fallen die Nummern 19 und 20, darunter die Apotheke. In der Karlstraße werden die Grundstücke Nr. 4 und Nr. 42 43, in der Unterbaumstraß? Nr. 5 und 6 gebraucht und weggerissen werden. Auf dea Umbau der Unterbaumbrücke ist bei dem Prejekt der Stadtbahn gebührend Rückicht genommen. Der weitere Lauf derselben soll an der verlängerten Invalidenstraße den Hum- boldtshafen und den Babnhof der Lehrter Bahn überschreiten und von da sich wieder nach dem rechten Ufer der Spree hinziehen. Die Brücke über die Spree am Schiffbauerdamm erhält 3 Oeffnungen zu 15 Metern Lichtweite.
Triest, 11. Dezember. (B. T. B) Der Lloyddampfer Ca store“ ist mit der ostindischen Ueberlandepost heute früh um WI Uhr aus Alexandrien hier eingetroffen.
Berlin, den 11. Dezember.
Ein von dem Kapitän Hargesheimer, dem nach Harwich ab⸗
esandten Beamten des Norddeufschen Lloyd, in Bremen eingelau- enes Telegramm vom Freitag, 11 Uhr Mittags, meldet über den ver⸗ unglückten Dampfer Dent schland Folgendes: Vergangene Nacht hier angekommen. Das Schiff geht in der Mitte auseinander, und es ist sehr wenig Aussicht, irgend etwas zu bergen, aber was möglich ist, geschieht. Der Kanzler des deutschen General-⸗Konsulats in London ist hier. Auch ist hier ein Beamter des Board of Trade, vor dem eine vorläufige Vernehmung stattfinden wird. Ueker das Benehmen des Kapitäns, der Offiziere und der Mannschaft spricht wan sich allgemein lobend aus. Ich bleibe bis Montag hier. Die Leiche des Passagiers Großmann ist gefunden und wird nach Hamburg gesandt. — Die gerettete Post (25 Säcke) geht heute, nachdem die Briefe in London möglichst getrocknet und in neue Säcke gethan sind, per City of Brooklyn“ nach New⸗Nork ab.
Ein dem „Norddeutschen Lloyd! zugegangenes Telegramm aus Bremerhafen von heute Vormittag meldet ein neues Schiffg— unglück: „Nachdem der nach New-Jork kestimmte Dampfer Mo sel! (dem norddeutschen Lioyd gehörig) die Passagiere im Voꝛrhafen an Bord genommen, explodirte der Kessel des Schlepp⸗ dampfers „Sim fon“, der vor der Mosel“ lag. Es sind durch den Unglücks all wenigstens 50 Menschen ums Leben gekommen und eine große Anzahl verwundet. Die „Mosel“ ist beschaͤdigt und kann heute nicht abgehen.“
Mit Bezug auf das entsetzliche Unglück in der Kohlen— grube Swaithe Main bei Barasley wird aus London, den J. Dezember, die Mittheilung gemacht, daß die furchtbare Explosion etwa 160 Grubenarheiter getödtet hat. Die Bergung der Leichen ist seit Mitternacht am Dienstag rasch von statten gegangen, und kis Mittwoch Abend waren über 100 an die Oberfläche gebracht. Dec Identifikationeprozeß giebt Anlaß zu vielen ergreifenden Scenen, da Wittwen, Väter, Mütter. Geschwifter und entfernte Verwandte sich an dem traurigen Geschäft betheiligen. Viele der Leichen sind bis zur Unkenntlichkeit verstũmmelt und verunstaltet.
Gibraltar wurde am 25. und 24 v. Mts. von einem ver heerenden Sturme heimgesucht. Der Regen fiel während dieser beiden Tage in Strömen. Von den höheren Theilen des Felsens spülte das Unwetter Erde und schwere Steine auf die Straßen und die Häuser in den niederen Theilen der Stadt herab, wodurch das Straßenpflaster aufgerisen und viel Eigenthum be⸗ schädigt wurde, Kaum irgend eine Straße oder Gaffe blieb unver⸗ sehrt. In einigen Gegenden stand das Wasser in den Häusern 8 Fuß hech. Während des Sturmeg litten zwei Schiffe, die Fritische Brigg Wellington und die griechische — ' San Antonio“, Schiffbruch und büßten den größten Theil ihrer Mannschaften ein.
Ein beklagenswerther Vorfall, der sich vor wenigen Wochen in der Stadt Saint Omer zutrug und die franzẽsische Preffe vielfach beschãftigte, fand dieser Tage in einem vor dem Appell hofe von Douai geführten Kriminalprozeß feinen Abschluß Vor diesem Tribunal, als zem für Amtsverletzungen kompetenten Gerichts stande,
Hr. Ritt, und der Staatsanwaltsgehülfe bei dem dortigen Gerichte, Hr. Van Cassel, unter der Anklage des Mißbrauchs der Amt sgewalt. Diese gründet sich auf folgende Begebenheit: Aus einem Itrenhause von Saint⸗Omer war ein Tobsüchtiger, Namens Lepretre, im bloßen Hemde ausgebrochen und über Mauern und Dächer, endlich noch über eine morsche Stiege hinweg auf einen alten, mitten in einem ehemaligen Kloftergarten stehenden Thurm gelangt. Hier wurde er von den Wächtern bald entdeckt und aufgefordert, herunterzukommen, und als er sich dessen weigerte, mit einem kalten Strahl aus den Feuerspritzen der Stadt übergoffen. Das nahm er ruhig hin, zog sein einziges Kleidungsstück aus und richtete sich, da inzwischen der Abend hereingebrochen war, in einem Rauchfange fũr die Nacht ein. Den nächsten Tag wiederholte man in Gegenwart eines zahlreichen Marktpublikams die Versuche, ihn aus seiner Zu— fluchtsstätte zu vertreiben. Die Spritzen marschirten abermais auf, um den Platz wurden Strohfeuer angezündet, den Flüchtling hinweg⸗ zuräuchern, und Anstalten getroffen, ihm von einem Gerüste aus bei⸗ zukommen, daß mit Hülfe der Linientruppen errichtet werden sollte, welche der auf dem Platze ab- und zugehende Unterpräfekt Ritt sich von dem kommandirenden General Ferri Pisani erbeten hatte. Der Belagerte blieb allen Zureden taub und wer dem Thurme nahe kam, wurde von ihm mit Ziegeln und Steinen empfangen. So verstrich der zweite Tag und Lepretre brachte die Nicht abermals im Schornstein zu. Er war, wie gesagt, nackt und hatte seit beinahe achtundvierzig Stunden nichts gegessen. Als sich die Wachen am nächsten Morgen nach sei⸗ nem Befinden erkundigten, gestand er, daß ihn friere und hungre, und nahm einen Laib Brod sammt Kleidnngsstücken, die der Staats⸗ anwaltschaftsgehülfe Vau Cassel ihm hinaufreichte. Indessen er⸗ schöpften der Unter Präfekt und andere Notabilitäten ihre Beredtsam⸗ keit mit dem Verrückten, der fortfuhr, mit Steinen um sich zu werfen und unter andern einem Priester drohte, er werde ihn tödten, wenn er zu ihm hinaufsteige. Jetzt verfiel Jemand auf den Gedanken, ihn während des Schlafes zu überraschen, und zu diesem Behufe gelang G einer der Wachen, ihn zur Annahme eines Fleischkloßes, dem Dpium beigemischt war, zu bewegen. In der That nickte der Tolle nach dem Genusse desselben ein. Während dieser Zeit wurden im Beisein des Staatsanwaltsgehülfen Vau 164 im Innern des Thur⸗ mes Leitern angelegt, um von hier aus auf das Sach zu gelangen. Allein der Schlaf dauerte nicht lange, der ausgehungerte Magen hatte die Speise nicht vertragen, und der Flüchtling erwachte bald wieder mit heftigem Brechen. Er bemerkte sogleich, daß der Feind in seinen Platz eingedrungen war, stürzte auf die Dachlücke zu, durch die man ihn uaͤberraschen wollte, und ergoß in dieselbe einen Ziegelregen, welcher einen eben die Leiter erkletternden Trompeter vom 8. Zäger Regiment zuruͤckwarf und schwer verwundete. Ein Schrei der Entruͤstung ging durch die Menge und die Meinung wurde laut, man sollte dem Tollen den Garaus machen. Der Unter Präfekt Ritt rief ihm zu, er solle das Steinwerfen einstenflen, fonst werde man auf ihn schießen. Lepretre antwortete mit drei Ziegel- steinen und sogleich fielen einige Schüsse. Der Lieutenant der auf. gestellten Truppenabtheilung hatte den Üünter Präfekten gefragt, ob er
fehle zu ertheilen hätte und sich der Sicherheits mannschaften und der Gensd'armerie hätte bedienen sollen. Lepretre war schon verwundet und der Platztemmandant gab ihm sein Ehrenwort, daß, wenn er herunterkäme, ihm kein Leid geschehen würde. Der Unglückliche ant⸗ wortete schen nachgiebiger und versprach, zu gehorchen — da sielen neue Schüsse, dies nal Revolverschüsse, und die ste abfeuerten, waren die inzwischen herbeigeholten Gensd'armen, denen der Staatz anwaltz⸗ gehülfe Van Cassel, wie Zeugen aussagen, auf den Schornstein zu schießen befahl, um den Tollen daraus zu vertreiben. Derr Van Cassel hatte selbst mit einem Revolver geschossen, den er von einem Gensd armen borgte mit der Bemerkang, er werde auf die Beine des Verrückten zielen, um ihn zu Falle zu bringen. Im Ganzen fielen 10 45 Flinten und 30 – 35 Revolverschüsse. Lepretre rettete sich vor dem Kugelregen in seinen Schornftein und rutschte, durch die er— haltenen Wunden geschwächt, den Rauchfang h'nunter. Als auf Befehl des Generals Ferri⸗Pisani die Mauer aufgebrochen wurde, fiel er be⸗ sinnungslos heraus und man hielt ihn zuerst für todt. Er erholte sich aber wieder und ist nach einem Monat von seinen Wunden gãnz · lich genesen. Die Zeugenvernehmung, welche zwei S tzungen in An. spruch nahm, beftätigte diese Darstellung in allen wesentlichen Punk ten. Die beiden Angeklagten, übrigens Männer von durchaus makel loser Vergangenheit, vertheidigten sich selbst. Auf die Frage des Vorsitzenden, was ste zu diesem Verfahren bestimmen konnte, erwiderte Ritt, er hätte sonst fünf bis sechs Tage gebraucht, um Lepretre durch Aushungerung beizukommen und auf so lange
hätte er für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe nicht einstehen können, Van Cassel wiederum, er hätte auf Lepretre mit Revolvern schießen lassen und selbst geschossen, um seine Aufmerksamkeit von den Arbeitern abzulenken, welche im Innern des Thurmes dem Wahnsin⸗ nigen von rückwärts beizukommen bemüht waren. Der Generalpro⸗
kurator, verbreitete sich lange über das ehrenvoll? Borleben der Angeklagten und legte dem Gerichtshofe selbst den Gedanken nahe,
daß Ritt und Van Cassel nicht absichtlich, sondern nur aus Fahr⸗
lässigkeit Lepretre verwundet hätten.
Der Spruch des Appellhofs von Douai lautet dahin, daß unter
Zulassung von mildernden Umständen aller Art Ritt zu 100 Fr. und
Van Cassel zu 50 Fr. Strafe zu verurtheilen seien.
Theater. Die neue Posse von Emil Pohl,
2D Geheimrathstöchter⸗, wird im Wallnertheater am 18. Dezember zum ersten Male vorgeführt werden.
Das Schauspiel Die beiden Waisen“ wird im Vikto— ,, in den letzten Tagen des Januar zur ersten Aufführung ommen. — Für die weibliche Hauptrolle des Schauspiels Ferr sol“, welches am 23. d. Mts. das Eröffnungsstück des Residenzthea⸗ tzers unter der neuen Direktion bildet, hat Hr. Direktor Hahn Frl.
Löontine L Allemand von Hamburg auf einen Monat als Gast engagirt.
66 blind schießen solle, dieser aber geantwortet: Nein, mit Kugeln ls der Platzkomnmandant Ferri Pisani hörte, was vorging, eilte er auf den , und gebot sogleich dem Schießen Einhalt. Dem
erschien nämlich am 8. Dezember der Unterpräfekt von Saint · Dmer,
Berlin:
Redacteur: F Prehm. Verlag der Expedition (Kessey.
Druck W. Els ner.
Unter ⸗Prafekten, der Alleg unter seine Verantworlung nehmen zu wollen erklärte, machte er bemerklich, daß er den Truppen keine Be⸗
Fünf Beilagen leinschließlich Börsen · Beilage).
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich
Berlin. Sonnabend, den 11. Dezember
3 292.
Königreich Preußen. ivile gi ĩ 0,060 M Prioritäte⸗ vile gium wegen Emission von 300 0 25 tionen der Homburger Eisenbahngesellschaft.
Wir Wilhelm von
* 2 * 4 hat . Erwelterung von Betriebzeinrichtungen die
ioritäts Obligationen im den Inhaber lautender Prioritäts O ele de fend Mark zu gestatten,
sion der gedachten Obligationen unter folgenden Bedingungen
Die in Höhe von Dreihunderttausend Mark zu emittiren⸗
igati igefügten Schema A bligationen werden nach dem beige üg . Prioritäts-Obligation Serie
bahngesellschaft“ in Appoints von
und zweier Mitzlieder des Verwaltungsraths und dem Gesellschaft versehen Auf der Rückseite der nehmigungs · Urkunde abgedruckt. 5.2
auf Höhe des darin verschriebenen Kapitalbetrags
ahlend ĩ läubiger de ar nach 5 3 zu zahlenden Zinsen Glaub
3. Eisenbahngesellichaft. ö. ö r den Inhabern der Stammatne in Uahed; Po k den Inhabern der Schuldverschreibungen der vom Jahre 1860
L18009 Gulden süddeutscher Währung, soweit diesel ben . 1
reits actilgt sind, wegen Kapital und Zinfen die Priorität vorbehalten.
Eine weitere Vermehrung des Gesellschafts kapitale durch
von Aktien oder Prioritäts Obligationen darf hiernächst nur dann er—
folgen, wenn den auf Grund des gegenwärtigen Privilesiu
i bligationen nebst Zinsen das Bon; ger . * die letzteren nicht eingelöst sind, oder ö. sung erforderliche Geldbetras nicht gerichtlich deponit .
sellschaft keines ihrer ahnkörper oder zum vollständigen Trans— schaft keines ihrer zum Bahnkörper oder zum vollstand gen n . auf den Bahnhöfen erforderlichen Grun! stücke veräußern.
Diefes Veräußerungs verbot erstreckt ich ö 91 fauf oder die dauernde Ueberlassung einzeiner x 2 . den Staat, an Gemeinden, Korporationen oder Indiyidue
nr den, . ; . Anlagen und Einrichtungen, welche zu öffentlichen Zwecken, zur An
ackhõ ind W iederlagen oder zu sonst
ven Packhöfen und Waarenniederlage . ist k ö Babnbetriebes oder zum Vortheil der Gese reichenden Einrichtungen dienen. Ueber die Zulässizkeit der
Aufsichtsbehõrde.
§. 3. Die Obligationen werden mit vier und einem halben
Prozent jährlich verzinst.
fee, Tn den Obligationen ur Erhebung dieser Zinsen werden den. fũr 53 86 sechszehn 1 am 2. Januar und 1.
ff J hre zablbare Zinscoupons Nr.! bis 16 ne ö ke g sigten Schema . ö
Beim Ablauf dieser und j der olsen en 9 jc nin werden nach vorgängiger öffentlicker ekanstmae . pons nebst Talons für weitere acht Jahre ausgegeben. erfolgt an den Vorzeiger des Talons, über dea Empfang der neuen Serie tirt wird, sofern nicht erhoben worden ist Im Falle eines solchen Widerspraͤchs
Talon na — 26 . ist, . die Ausgabe einer neuen Se nebst Talon an den Letzteren.
§. 4. Die Zins coupons sie ncht binnen vier Jahren nach . 1 Obligationen unterliegen der Amortijat mit dem Jahre 1877 beginnt.
Zur Verzinsung . alljäbrlich die Summ . ssation erfolgt nach dem, ĩ . . durch Ausloosung und nn,, ,, Ka Rennwerth. Der Homburger Eisenbahngesell . . Recht vorbebalten, sowohl diesen r, , . und dadurch die Beendigung der Mmnãt lichen . sckleunigen, als auch sömmtliche , . . , öffentlichen Blätter , , Frist
Nennwerths einzulö len. ,, . , . erfolgen im m, n,, Eiserbahngesellschart in Gegenwart des . a . Beamten der freiwilligen Gerichtsbarkeit 5 . Ergebniß der Ausloosung wird in den im 5 . öffentlichen Blättern spätest ens im November 1 bekannt gemacht. Die im Wege der gationen werden in Gegenwart eines . richtsbarkeit oder eines Notars verbrannt.
Ueber die Ausführung der
von Achtzehatausend Mark verm
ü iele si sedesmal auf Die Rückzahlungsziele sind je ;
i ins und die Rückzahlung erh . ; bei der Kasse der En Verwaltungerath zu Bankhause.
§. 6. festgesetzt. ig n m,, der Obligationen schaft oder bei einem durch den und öffentlich bekannt zu machenden
i i ĩ älligkeitetage der Die Zinsen werden nicht weiten als bis zum Fällig g
ĩ ĩ l leistet; müssen alle zu Obligations ⸗Heimzahlung geleistet; daber r . . gehörenden neren pege mee ü. , fällig gewo den sind, bei , . Obligatio ᷣ
n, indem sonst der Betrag der i 2 von der Kapitalrückzahlungslumme in Ab ug g
J. Di⸗ Homburger Eisenbabngesellschaft v rpflichtet sich, die
erforkerlichen Zins ⸗ und Rückzablungs betrage rechten
älligkeitsterminen entweder erunann
ö Bankhause — . . . ⸗
§ 8. Diesgnigen Ol l gationen, er, d eunlichen durch die öffen
sind und der Bekanntmachung inge hen, werden z [ eiti ur Einlõsung eing. 1
. 33 3 . Verwaltungsrathe den Ham
. j 5ff⸗ aufgerufen. bahngeselischaft alljährlich er, . i e r .
nicht spatestens 8 ; ,,,, Einlösung ein, 10 erlischt en j aus denselben an das Gesellichafte vermögen . 9. Sind Obligationen, Zins couvons ö ö oder unbrauchbar geworden, jedoch in ,, 364 gestalt erhalten, daß über ihre Richtigkeit . 3 ist der Verwaltungsrath der Homburger Eisenbahng tigt, gegen Einreichung der beschädigten habert neue gleicharti e Papiere aus Außer diesem Falle ist die Aus Obligationen an Stelle beschãdigter, abhanden , . ; ö i ĩ ion 222 rr 6 . auf Antrag der en , Zwischenräumen von wenigsten vier un h
nur zulajsig
Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
; * t daraur angetragen die Homburger Ecsenbabngesellichaft d 1
Betr ge von so ertheilen Wir durch geen. wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emis⸗
II. der Homburger Eisen⸗ 500 MS in fortlaufenden Nummern
— . erschrift des Vorsitzenden jedoch soll demjenigen, von 1 bis 60 ausgefertigt und mit der Uaterschrift de . 6. 1
Obligationen wird die gegen wärtigze Se⸗
itti igationen Die Inhaber der zu emittirenden Oblig .
ünd vom 1. Jannar 1861 im Gesammtbetrage von
Vorzugsrechl eingeräumt wird.
Veräußerung eines Grund stücks . sche det in allen diesen Fällen im Zweifel die vorgesetzte Eijenbahn⸗
Die Ausgabe durch dessen Rückgabe zugle ch Zins coupons nebi Talonè If. en von dem Inhaber der Dhliga— vorher dagegen von dem Inhäb . ö srathe der riftlich Widerspruch
tion bei dem Verwaltungerathe der Gesellschaft sch
z es Inhabers der Obligation Erklärung des Inhabers .
werden ungültig und werthlos gi. der Verfallzeit zur Zablung
Amortisation des gesammten Anlekens den Obligafionen beigefügten Til. bleibt jedoch das stisation zu be⸗
kündigen und durch
Amortisation eingeiesten : Beamten der freiwillizen Ge—
Amortisation wird der vorgesetzten
6 22 . z i in E eicht. Gier ern iche öerer alssihrüch ein iazweis nz
fehlenden nicht fall gen Zins⸗
beim der Gesellschaftskasse oder bei einem
Talons beichäbigt
Papiere auf Keosten des In— ufertigen und aus zureich en. ertigung und Ausreichung neuer angeblich vernichteter ozer
Der Verwaltung rah er⸗
Obliga⸗
mit der
sind
r Hom⸗ genschaft zugsrecht. Anleihen
nicht be⸗ Emi sion ms emit⸗ ur Eiulö⸗
darf die
den Ver⸗ Babn an zu solchen
en, zum llichaft ge⸗
zunãchst Juli der Talons
bst
; en Periode e Znscou⸗
oder wenn verloren
ion, welche
wind endet Die pitals zum vpernärken
al durch die
Hamburger vor einem lotar. Das bee chneten nden Jahres
Orli⸗
2 Januar 9 kostenfrei enhahngeijell⸗ hezeichnender
einer ausge⸗ schou vorher zurückgeliefert
21 macht wird
ig vor den zu ellen. der gekündigt Blätter un⸗ wahrend der burger Eisen Gehen sie Anjpruch
der
Teilen der obwaltet, so sch aft ermäch
nach gericht
dreimal! in
eine ö
igen Rechte an de 3. 9 letzten Auffordernng vergangen, eingeliefer! oder etwaige sind, und ist außerdem termin des ersten Zin hierbei innerhalb
ohne . betreffenden Obligationen zum
Ablauf di zatio onigliche Kreisgericht zu * . ö aus, worauf der Verwaltungsrath die selbe zur öffentlichen Kenntniß bringt und an 6 ; Dokumente neue unter denselben Nummern ausfertigt, bemerkt wird, daß sie als r mo 1 Verfahrens fallen nicht der Gesellschaft, zur Last.
der ungsfti Eisenvahngesellschaft ö 39 Xx Ablauf der s na . ; ö, k bis dahin nicht vorgekommenen Coupons gegen Quit⸗ tung ausgezahlt 1 findet eine gerichtli eschãdigter . abhanden gekommener Talons zum Empfange neuer J n n a, Genehmigungs Urkunde vorgeschrie benen öffentlichen Be Anzeiger, die d Rheinischen Kurier. der Verwaltungsrath die gettoffene
legium Allerhöchsteige 89 6 schen Infiegel aus fertigen lassen, ohne jedo ̃ Inh . . in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewãährleistung pon Säten des Staats zu geben oder
judiziren.
gierung zu Wiesbade geschthen, in die Gesetz Gegeben Berlin, den 8.
Er ste
Zinscoupons können
Verjährungsfrist (6
§. 10. Alle in
8 14
Das gegenwärtige
Mark 500.
in Folge Homburger
kundet hierdurch, daß der Bestimmungen
geg das Jahr sind jedes Jahres zah
So geschehen Ho
Stempel.
) Wörtli
rung, jene Dokumente einzuliefern oder die selben geltend zu
ĩ den
echte auf diesel ben geltend gemacht word . . ersten Aufforderung der Fälligkeits⸗ Scoupons einer neuen
welcher den Verlust von Ceupons vor Ablauf
det r zorn, Obligationen oder sonst in glaubhafter
. ungen erfolgen 3 r ng, des Frankfurter Journal und den Sollte eines dieser Blätter eingehen, , an Stelle desselben ein anderes und publizir
Warhl durch die übrigen
x ze dessen haben ö zn 3u ö . und unter Unserem König-
n bekannt zu machen und Sammlung aufzunehmen.
Priori tãts⸗Ohligation
der Kojten für Erweiterungen von Der Verwaltungsrath des umstehend abgedruckten
giums mit dem Betrage von Fünfhundert
Y) Verloosungs tabelle.
Beilage
machen. Sind vier Monate ohne daß die Dokumente
Coupons Serie verstrichen, mindestens sechs Monaten nach dessen Vorschein gekommen sind, Wiesbaden auf Grund jenes
Stelle der mortifizirten n. auf 3
satz für mortiftzirte dienen. Die Kosten ken eg elfe. nn n den Betheiligten
weder aufgeboten noch mortifizirt werden,
Verwaltungs rath der Homburger
4) bei dem den stattgehabten Besitz duich
und
Versährungsfrist der Betrag der au=
Mortifikation beschãdigter, angeblich
mindestens durch den Reichs-
so bestimmt
vorbezeichneten Blätter. Wir . gegenwärtige Privi-
dadurch den Inhabern Rechten Dritter zu prä⸗ *
—̃ᷣ ; das Amtsblatt der Re , . . Anzeige, daß dies
1875. November Jö
ö Camphausen. Achenbach.
Schema A. Nr.
Serie II.
Betriebseinrichtungen.
isenb sellschaft be⸗
der Homburger Eisenbahnges 3 Inbaber dieser Obligation nach Maßgabe . Allerhöch ten Privile Mark Reichs währung . im Gesammtbetrage von 300, 000 Æ Die Zinsen mit 45 Prozent für am 2. Januar ünd 1. Juli
ons zu erheben.
187 ..
,, cher Abdruck des Privilegiums.
Für Stück das ö Jahr 6 500
Summen Summen
6.
Transp. 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1565 1566 1907 . 19098 .
ansp. Transp. 351 111,000 9500
Juli Inhaber dieses
11 Homburg v d.
Der Inhaber
echs Monaten
ben nach Maßgabe
,
halbsäbrigen Zinsen der obenhezeichneten Homburger Eisenbahn ⸗ Prio⸗
. 3 ab 1 nitãte· Dbijgatio⸗ l 25 Pfennige Reichs währung.
th d ; Der Verwalun gg a bn rf ift n (acfunlle)
ö 2ten Januar genahet an er rn ns
dieses Talons empfängt
Summa 600
Schema ß. Rr. ... ter Coupon. (Serie II)
ö 2. Januar ; Coupons empfängt am 3 .
1. Juli M500. zu 4x mit
O, Iten
1 gegen Auslieferung dessel⸗
9 . Preußischen Staats⸗Anzeiger.
ofern nicht vorher dagegen van dem J Verwaltungsrath der worden ist.
Theil, so
beizufügen:
ist von
1875.
187 .. die .. te Serie der Zinscoupons zur Prioritãts · Obligation der Homburger Eijenba h ge s bat
Serie II.
ĩ Inhaber der Obligation bei dem
Gefellschaft schriftlich Wider spruch erhoben
Homburg v. d. O., Iten erwaltungsrath der Hombur . Drei Unterschriften.
Ju stiz⸗Mini terium.
Regulativ vom 6. Dezember 1875 zu dem Gesetze über die juristischen Prüfungen
und die Vorbereitung zum höheren Justiz⸗ dienste vom 6. Mai 1869.
Auf Grund des 8. 14 des Gesetzes vom 6. Mai 1869 über
die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum hdöheren Juftizdienste
; e, . 1 ,, der Rechtskandidaten kann bei dent
Ostpreußischen Tribunal, dem Kammergericht und den Appella⸗
tionsgerichten in 5 . Cöln abgelegt werden.
Greifswald, Breslau, Naumburg, Kiel, Celle,
§. 2. Die einzelnen Prüfungen sind von drei Mitgliedern
der bei den vorgedachten Gerichten zu bildenden Prüfungskommis⸗ sionen,
i ießlich des Vorsitzenden derselben, abzunehmen.
ö. . 1 an der mündlichen Befragung nicht at er ein viertes Mitglied zuzuziehen. . Er wird, sofern nicht erhebliche Verhinderungen obwalten,
an jeder Prüfung Theil nehmen und bei der Beurtheilung ihres Ergebnisses mitwirken.
§. 3. Dem Gesuche um Zulassung zur ersten Prüfung ist
ö . wersttãt 3 Zeugniß der Reife zur Universität, 3 ö. e,, über die Militãrverhãltnisse, 3 iversitãts⸗Abgangs zeugniß, . . . ö, . Sprache abgefaßter Lebenslauf, 3 welchem inabesondere der Gang der Universitãts st udien ist. . . 2 der demselben beizufügende Lebenslauf dem Rechtskandidaten eigenhändig zu schreiben.
;. 3 t der Präsident des 4. Nach Prüfung des Sefuchs . 3
Gerichis die Zulassung oder Zurückweisung ö w n nn des Gesuchs ist zu erwägen ob 1 36 , ist, daß der Rechtska ein fschrift⸗ rr Tc entsprechendes . ,, S 5. Wird ein theilweiser Erla 6 : ue beantragt, so ist, sofern derselbe überhaupt . zulässig erscheint, das . Justizʒ⸗ f ĩ f tlichen Berichts zu überreichen. . . der Studienzeit erfolgt stets de. 2 chweigenden Voraussetzung, daß die Prüfung bestanden wi . schweig H. Dem zugelassenen Rechtskandidaten ist eine wisse ( schaftkiche Aufgabe zur schriftlichen ö vom Vorsitzende ü skommission zu übergeben. . 13 Hann , mn, . 2 . ĩ Civilrecht, dem Deutschen Privatrecht, — 1 ; . dem Cwilprozeßrecht oder dem Strafrecht an — 61 . die schriftliche Bearbeitung der gestellten 1 abe ist eine sechswöchige Frist zu gewãhren, welche aus 5 . an Gründen vom Vorsitzenden der Prüfungskommissio u zwei Monaten erstreckt werden kann. . ? Am Schlusse der Arbeit hat . — 2 idat z ies lbständig angefertig . . . 36. . . Arbeit von den senic en. in. liedern der Kommission, vor welchen die e, . 93567 8 ee eg. werden soll, begutachtet worden ist, wird der kandidat zur mündlichen Prüfung vorgeladen. Die mündliche Prüfung ist nicht öffentlich. . §. 9. Zu einem Prüfungstermin i, . mehrere, jedoch icht iber skandidaten geladen werden. . . k . ob . bestanden sei oder nicht wurd durch Stimmenmehrheit, und zwar nach dem . sammtergebniffe der schriftlichen und mündlichen Prüfung cher Stimmengleichheit gilt die Prüfung als nicht bestanden. §. 11. Die Prüfungskommission hat nach , fung zu den Akten zu bemerken ö die Jr e. . 8 bei das Ergebniß der Begutachtun . der . Prüfung; das Gesammtergebniß der
Prüfung. Prüfung nicht bestanden hat, wird für
Wer die r die 7 . mindestens sechs Monaten behufs besserer Vorbe
ᷣ Prüfunge kommission zurückgewiesen. *, . Arbeit nach dem einstimmigen Urtheil der Mitglieder der Kommission . 8) den Anforderungen ge. nügt, so kann die wiederholte Prüfung auf die mündliche Prũ ; änkt werden. - ; fun e n an wiederholte he, , intritt i öheren Justizdienst ausge ö . ö 13. 123 Prüfung bestanden hat, erhält über dieses Er edniß ein Zeugniß des Vorsitzenden der Prüfüngs lem missan. 9 5. 14. Auf Grund dieses Zeugnisses hat der . 8 sich an den Präsidenten desjenigen Appellationsgerichts e. le Bezirk er den Vorbereitungsdienst thun will, zu e ee. zum Referendar ernannt 2 3 n . 1. . 2. i ng des Gesuchs kann n, . , Henn mit Referendaren eine en . Beschäftigung und zweckmäßige Ausbildung des Antragsteller warten läßt. ; ; .. 5 6 Tage 6. eidlichen Verpflichtung beginnt der Vor , welche in den Bezirk ee. n. Appellations gerichts versetzt zu werden wünschen, ha l. 3 n den Präsidenten dieses Gerichts zu richtendes ye, . . sidenten desjenigen Gerichts, in dessen Bezir sie be igt werden, zu übersenden. Ist der Erstere mit dem 6. . mittelnden Gesuche einverstanden, so ist der Referen ar . Letzteren, ohne daß es einer Genehmigung des Justiz= sters
ist von dem
des §. 3 des Privilegiums vom... .
bedarf, zu entlassen.