1875 / 292 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

von Colombo, dessen Bau dreiviertel Million

Ingenieur,. vor, welcher

der Serapis“' nach Tuticorin.

10. Dezember. (W. T. B.) Die amtliche Zeitung ver⸗ durch welche das

öffentlicht eine Königliche Verordnung, Parlament auf den 8. Februar 1876 einberufen wird.

Frankreich. Versailles, 19. Dezember, Nachmittags. (W. T. B.) Die Linke hat eine Kandidatenliste für die Senatorenwahl vorgelegt, in welche mehrere Ultra⸗Legitimisten aufgenommen sind, namentlich Marquis de Franclieu, Graf Cornulier⸗Lueiniere, Marquis Gouvello, Thery, Graf Bois⸗

boissel, Marquis de la Rochejacquelein, Vicomte de Lorgeril de la Rochette. stützung der äußersten Rechten zu erlangen.

Kö, lung. In der heutigen Sitzung wurde ein rere Mitglieder der äußersten Rechten Verwahrung ein, daß in Wahlliste ihre

legten

Namen mit

eingestellt würden.

bis zum nächsten Montag, Vorlage wegen Aufhebung des Belagerungszustandes. Das Ergebniß der heutigen Senatorenwahl, bei welcher die absolute Majorität 346 Stimmen erforderte, ist noch nicht amtlich festgestellt und bekannt gemacht; nach dem aber, was bis jetzt außeramtlich bekannt geworden, haben von den auf der Liste der Rechten befindlichen Kandidaten Changarnier 366, Auxelles de Paladine 346 Stimmen erhalten. Von den auf der Liste der Linken befindlichen Kandidaten sollen Barthelemn St. Hilaire 349, Kasimir Périer 347), Corne 359, Duclerc 366, Foubert 355, Frébaut 367, Krantz 367, Laboulaye 357, Lasteyrie 365, Maleville 352, Pothuau 363, Roger du Nord 356, Wolowski 349 Stimmen erhalten haben. Als vollstaͤndig ist diese Liste der Gewählten nicht anzusehen.

10. Dezember, Nachts. (W. T. B.) Nach dem nunmehr vorliegenden offiziellen Ergebniß der heutigen Sena— torenwahl sind die beiden Kandidaten der Rechten und die 13 Kandidaten der Linken, deren Namen bereits außeramtlich gemeldet wurden, gewählt worden. Außerdem wurden noch Chanzy, Fourichon, Ernest Picard und Cordier, sämmtlich von der Linken, gewählt.

Portugal. Aus Lissabon wird mitgetheilt, daß am 1. Dezember im ganzen Königreich Portugal die lebhaftesten Freudenbezeugungen zur Erinnerung an die am 1. Dezember 1649 stattgehabte Befreiung Portugals von der spanischen Herr⸗ schaft flattgefunden haben. Auf einem Platze Lissabons wurde mit größtem Pomp und Feierlichkeit der Grundstein des Denk⸗ mals gelegt, welches (die Kosten find durch freiwillige Subskrip⸗ tion aufgebracht) dort errichtet werden wird, um die Erinnerung jenes Ereignisses zu verewigen. Der König Ludwig, der im Theater Donna Maria erschien, wurde dort vom Publikum mit dem größten Enthusiasmus empfangen.

Türkei. Konstantinopel, 10. Dezember. (B. T. B.) Nach einem hier eingegangenen, vom 4 d. M. datirten Tele⸗

Nationalversamm⸗ . neues Skrutinium für die Senatorenwahl eröffnet. Meh⸗ dagegen die von der Linken aufgestellte Robert von der Rechten beantragte die Verschiebung der Wahl der Antrag wurde aber ab⸗ gelehnt. Albert Grévn überreichte den Bericht, betreffend die

Pfd. Sterl. kosten wird. Der Gouverneur stellte dem Prinzen Mr. Ryle, den Sber⸗

x Sr. Königlichen Hoheit den Plan Fes Werkes, sowie dessen große Wichtigkeit für den orientalischen Handel erläu—⸗ terte mit dem Hinzufügen, daß die größten Dampfer der Peninfular= und Oriental Dampfschiffahrts gesellschaft im Stande fein würden, längs des Wellenbrechers, wenn derselbe vollendet fei, Anker zu werfen. Der Prinz erwiderte; Es gereicht mir zum großen Vergnügen, im Einklange mit dem Gesuche der Bevölkerung von Ceylon den Grund. stein dieses Wellenbrechers zu legen. Ich bin von der großen Nütz= lichkeit des Werke überzeugt und freue mich, daß mein Besuch in Gevlon zu dieser Zeit mich in den Stand setzt, an der Legung des Geundsteines cines so nothwendigen Werkes Theil zu nehmen.“ Ste Königliche Hoheit gebrauchte alsdann die eigens für die Gelegen= beit vorbereitete Kelle nebst Schlägel und erklärte den Stein für ge— legt. Am Abend fand auf der Esplanade ein großes Feierwerk sowie eine allgemeine Illuminatien statt. Der Prinz segeit morgen an Bord

1

Die Linke hofft, auf diese Weise die Unter⸗

getragen.

wird telegraphisch vom 9. d. gemeldet:

Gestern waren die Herrschaften in der Oper.

1876/77. Einen von Tauber erhobenen Zweifel darüber, wieweit das Verfahren des Ministeriums mit der Aus⸗ setzung des Reichstages ohne Vorlage des Finanzgesetzes ver⸗ fassungsmäßig sei, beantwortete der Konfeils-Präsident dahin, daß die jetzige Regierung nichts gethan, was nicht nach ihrer Auffassung mit der Verfasfung vollkommen übereinstimme. Im Uebrigen drehten sich die Verhandlungen um verschiedene Realitãts punkte. Ohne Abstimmung wurde der Ueber⸗ gang des Gesetzentwurfes zur zweiten Lesung angenom⸗ men und derselbe einem heute zu wählenden Ausschusse von 15 Mitgliedern überwiesen. Im Landsthinge fand gestern die erste Lesung des Predigergehaltsgesetzes statt. Nach längerer Debatte, während welcher der Kultus⸗Minister den Gesetzentwurf vertheidigte, wurde derselbe einem Ausschusse von 9 Mitgliedern überwiesen. Der Handelsbank⸗Direktor, Mar⸗ tin Lepy. hat dem Vorsitzenden des Landathinges mitgetheilt, daß er die auf ihn gefallene Wahl des Thinges als Staats⸗ Revisor angenommen hat.

Afrika. (A. A. C.) Einem Privatbriefe entnimmt der Globe“ die Nachricht, daß die Könige von Bonny und Opobo die Feindseligkeiten, welche vor einiger Zeit den Handels⸗ verkehr im Bonnyflusse lahm legten, wieder erneuern dürften. Der Kommodore des britischen Geschwaders in den westafrika⸗ nischen Gewässern wird in Kurzem diesen Theil der Station besuchen, und man hofft, es werde ihm gelingen, den Streit friedlich zu schlichten. Australien. Aus Adelaide wird unterm 1. per Kabel

gemeldet, daß das südaustralische Parlament bis zum 25. Februar vertagt wurde.

Nr. 50 des ‚Central-Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler -⸗Amt, hat folgenden Inhalt: Allge gemeine Verwaltungssachen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Finanzwesen: Ankauf von Gold durch die Preußische Bank. Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichz⸗ münzen. Handels- und Gewerbewesen: Verzeichniß der während des Prüfungsjahres 1874 75 appronirten Aerzte, Zahnarzte, Thier ärzte und Apotheker. Militärwesen: Vereinbarung mit der Schweiz. betreffend die Richtheranziehung ꝛc. zum Militärdienst ꝛc. Marine und Schiffahrt: Prüfungs Kommission für Seeschiffer 2c. in Vapen— burg; Beginn der Seeschiffer. ꝛc. Prüfung in Hamburg und Leer Eisenbahnwesen: Betriebseröffnung der Strecke Rochlitz ⸗Großbothen. Heimattwesen: Erkenntniß des Bundesamts für das Heimath- wesen. Konsulatwesen: Ernennung und Exequatur-Erthenlung. Nr. 47 des Justiz⸗Ministeria!l⸗ Blatts für die Preußische Gesetzgebung und Rechtspflege, herausgegeben im Bureau des Justiz⸗Minffteriums, hat folgenden Inhalt: Regu— lativ vom 6. Dezember 1875 zu dem Gesctze über die juristischen 2 6 die Vorbereitung zum höheren Justizdienste vom 6. Mai 1869.

Statistische Nachrichten. Nach dem soeben erichienenen „Amtlichen Verzeichnisse des Personals und der Studenten der Universität Straßburg für das Winterhalbiatzt 1875776 weist dieselbe im laufenden Semefter den zahlreichsten Besuch seit ihrem Besftehen auf. Die Summe der

gramme Raouf Paschas haben die türkischen Truppen in der Gegend von Piva über die 5000 Mann starken Insurgen⸗ ten welche in Unordnung vom Kampfplatze, flohen und zahl reiche Todte zurückließen, nicht unerhebliche Erfolge davon⸗

Dänemark. Kopenhagen, 109. Dezember. Aus Par is Die Königin von Dänemark und Prinzessin Thyra sind heute in Versailles gewesen, machten alsdann bei dem Marschall und der Mar⸗ schallin Mae Mahon Visite und besuchten später die Museen. Alle Mitglieder des Corps diplomatique haben bei der Königin ihre Karten abgegeben. Das Folkething beendete in seiner gestri⸗ gen Sitzung die erste Lesung des Finanzgesetzentwurfes für

immatrikulirten Studenten beläuft sich auf 677, wozu noch 30 zum Hören der Vorlesungen Berechtigte kommen, fo daß sich die Gesammt. zahl der an den Vorlesengen Theilnehmenden auf 707 erhebt. 3u der Zahl der immatxikulirten Hörer stellt das Deutsche Reich 555, das übrige Europa 87; außereuropäische Staaten 15 2 677.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Nach dem „Monatsbericht der Königlich vr euß i⸗ schen Akademie der Wißssenschaften zu Berlin für Jajii und Augun st 1875 lasen in diesen Monaten . Herren: Kiepert, Ueber die östlichen Grenzen der griechischen Erdkunde; Mom msen und Zangemeister, Ueber die vom Königlichen Museum angekauften Schleuderblele Kronecker, Ueber die Legendre schen und den zweiten Gaußschen Beiweis des Reziprozstätsgesetzess: Mommsen, Ueber daz Römijche Konsilium; Peters, Ueber die Eatwicktlung der Cãcilien; Kirchhoff, G., Ueber die stationären elektrischen Strömungen in einer gekrümmten leitenden Fläche; Kronecker, Ueber die algebraischen Gleichungen, von denen die Theilung der elliptischen Funktionen ab- hängt; Fritsch, Bericht üer den Verlauf der mit Unterstũtzung der Akademie im Frühjahr 1875 unternommenen wissenschaftlichen Expe⸗ dition nach Klein Asien; Reichert, Beiträge zur vergleichenden Ana⸗ tomie des Säugethierschädels mit Bezug au normale und anomale Hörnerbildung, 2. Theil: Bau der Schädelkapfel bei Wiederkäuern mit Hörnerbildung; Droysen, Ueber Friedrichs 11. Kriegsberichte aus dem 1. und 2. Schlesischen Kriege; vom Rath, Mineralogische No⸗ tien; Weber, Ueber den pancadandachattra pra bandha (Maͤrchen vom König Vikramaditya), Fortfetzung; Kirchhoff, Ueber die Redaktion der Demosthenischen Kranzrede; Groth, Ueber die Elastizitãt des Steinsaltes; Hofmann, I) Ueber Atomwanderung im Molecuf und 2) Zur Dampfdichtbestimmung in der Barometerleere; Peters, Ueber zwei Gattungen von Eidechsen, Seincodypus und Sphenaoscincus; Curtius, Ueber eine griechische Inschrift im Museum von Smyrna.

Gewerbe und Handel.

Der in industriellen und landwirthschaftlichen Kreisen weithin bekannte hiestge Fabrikbesitzer Kommissions Rath Ecert, der sich um die Einführung und Herstellung landwirthschaftlicher Maschinen in V Verdienste erworben hat, ist am 9. Dezember gestorben.

Weimar, 11. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen Ge⸗ neralversammlung der Aktionäre der Weimarischen Bank, in welcher 141 Stimmen vertreten waren, wurde die Aufgabe des Rechts der Rotenemission beschlossen und die Entschädigungsfrist 4 der verfallenen Zehnthalernoten bis zum 31. Dezember 1876 verlãngert.

St. Petersburg, 11. Dezember. (W. T B.) Die Reichs⸗ bank hat von heute ab den Diskont für Wechsel auf 54 und den Lombardzinsfuß auf 6 oo festgesetzt.

Washing ton, 19. Dezember. (W. T. B.) Nach dem von dem Departement für Landwirthschaft erstatteten Bericht hat die diesjährige Baum wollernte die vorige um 4 Million Ballen über nirgen. Die Getreide⸗Ernte ist ebenfalls sehr Pedeutend gewesen und hat 25 mehr ergeber, als im Jahre 1871.

Verkehrs⸗Anstalten.

Nach dem im Polizei, Präsidium ausliegenden Vlane der Strecke der Stadtbahn vom Schiffbauerdamm bis zum Unter⸗ baum wird von den am Schiffbauerdamm gelegenen Grundstücken der bekannte Holzwplatz von Schönemann, sowie das Grundstüc des Lederfabrikanten Wölbling sehr stark in Anspruch genommen. Auf dem letzteren Grundstücke findet eine sehr bedeutende Verbreiterung des Batndammes statt, wahrscheinlich für eine Haltestelle. In der Marienst raße werden die Grundstücke Nr. J 9, dem Fuhrherrn Gieps gehörig, gebraucht. Das Haus des Photographen Petich, Louisenstraße Nr. 37, wird ganz wengerissen. Von dem H use des Kaufmanns Maaß fällt nur eine Ecke. An der gegenüberliegenden Seite fallen die Nummern 19 und 20, darunter die Apotheke. In der Karlstraße werden die Grundstücke Nr. 4 und Nr. 42 43, in der Unterbaumstraße Nr. 5 und 6 gebraucht und weggerissen werden. Auf dea Umban der Unterbaumbrücke ist bei dem Prejekt der Stadtbahn gebührend Rücsicht genommen. Der weitere Lauf derselben soll an der verlängerten Invalidenstraße den Hum⸗ boldtshafen und den Babnhof der Lehrter Bahn überschreiten und von da sich wieder nach dem rechten Ufer der Spree hinziehen. Die Brück über die Spree am Schiffbauerdamm echält 3 Oeffnungen zu 15 Metern Lichtweite.

Triest, 11. Dezember. (W. T B.) Der Lloyddampfer Cafstore“ ist mit der oftindischen Ueberlandapost heute früh um W Uhr aus Alexandrien hier eingetroffen.

Berlin, den 11. Dezember.

Ein ven dem Kapitän Hargesheimer, dem nach Harwich ab— esandten Beamten des Norddeutschen Lloyd, in Bremen eingelau— enes Telegramm vom Freitag, 11 Uhr Mittags, meldet über den ver—

unglückten Dampfer Deut sch land Folgendes: Vergangene Nacht hier angekommen. Das Schiff geht in der Mitte auseinander, und es ist sehr wenig Aussicht, irgend etwas zu bergen, aber was möglich ist, geschieht. Der Kanzler des deutschen General-Konsulats in London ist hier. Auch ist hier ein Beamter des Board of Trade, vor dem eine vorläufige Vernehmung stattfinden wird. Ueber das Benehmen des Kapitäns, der Offiziere und der Mannschaft spricht man sich allgemein lobend aus. Ich bleibe bis Montag hier. Die Leiche des Passagiers Großmann ist gefunden und wird nach Hamburg gesandt. Die gerettete Post (25 Säcke) geht

heute, nachdem die Briefe in London möglichst getrocknet und in nene

Säcke gethan sind, per City of Brooklyn“ nach New-Nork ab.

Ein dem ‚Norddeutschen Lloyd“ zugegangenes Telegramm aus Brem erhafen von heute Vormittag meldet ein neues Schiffs. unglück: „Nachdem der nach New⸗York bestimmte Dampfer Mosel“ (dem norddeutschen Lloyd gehörig) die Passagiere im Vorhafen an Bord genommen, explodirte der Kessel des Schlepp— dampfers Sim sone, der vor der Mosel“ lag. Es sind durch den Unglücks all wenigstens 50 Mensfchen ums Leben gekommen und eine große Anzahl verwundet. Die „Mosel“ ist beschaͤdigt und kann heute nicht abgehen.“

Mit Bezug auf das entsetzliche Unglück in der Kohlen⸗ grube Swaithe Main bei Barazley wird aus London, den J. Dezember, die Mittheilung gemacht, daß die furchtbare Explosion etwa 169 Grubenarbeiter getsödtet hat. Die Bergung der Leichen ist seit Mitternacht am Dienstag rasch von statten gegangen, und kis Mittwoch Abend waren über 160 an die Oberfläche gebracht. Der Identifikation prozeß giebt Anlaß zu vielen ergreifenden Scenen, da Wittwen, Väter, Mütter. Geschwifter und entfernte Verwandte sich an dem traurigen Geschäft betheiligen. Viele der Leichen sind bis zur Unkenntlichkeit verftümmelt und verunstaltet.

Gibraltar wurde am 23. und 24 v. Mis. von einem ver heerenden Sturme heimgelucht. Der Regen fiel während dieser beiden Tage in Strämen. Von den höheren Theilen des Felsens spülte das Unwetter Erde und schwere Steine auf die Straßen und die Häuser in den niederen Theilen der Stadt herab, wodurch das Straßenpflaster aufgerissen und viel Eigenthum be⸗ schädigt wurde. Kaum irgend eine Straße oder Gasse blieb unver⸗ sehrt. In einigen Gegenden stand das Wasser in den Häusern 8 Fuß hech. Wäbrend des Sturmeg litten zwei Schiffe, die britische Brigg Wellington und die griechische 4 San Antonio“, Schiffbruch und büßten den größten Theil ihrer Mannschaften ein.

Ein beklagenswertker Vorfall, der sich vor wenigen Wochen in der Stadt Saint · Omer zutrug und die franzẽsische Preffe vielfach beschäftigte, fand dieser Tage in einem vor dem Appellhofe von Douai geführten Kriminalprozeß feinen Abschluß Vor kiesem Tribunal, als dem für Amtsverletzungen kompetenten Gerichts stande,

Hr. Ritt, und der Staatsanwaltsgehülfe bei dem dortigen Gerichte, Hr. Van Cassel, unter der Anklage des Mißbrauchs der Amt sgewalt. Diese gründet sich auf folgende Begebenheit: Aus einem Itrrenhause von Saint⸗Omer war ein Tobsüchtiger, Namens Lepretre, im bloßen Hemde ausgebrochen und über Mauern und Dächer, endlich noch über eine morsche Stiege hinweg auf einen alten, mitten in einem ehemaligen Kloftergarten ftehenden Thurm gelangt. Hier wurde er von den Wächtern bald entdeckt und aufgefordert, berunterzukommen, und als er sich dessen weigerte, mit einem kalten Strahl aus den Feuerspritzen der Stadt übergossen. Das nahm er ruhig hin, zog sein einziges Kleidungsftück aus und richtete sich, da inzwischen der Abend hereingebrochen war, in einem Rauchfange für die Nacht ein. Den nächsten Tag wiederholte man in Gegenwart eines zahlreichen Marktpublikams die Versuche, ihn aus seiner Zu— fluchtsstätte zu vertreiben. Die Spritzen marschirten abermals auf, um den Platz wurden Strohfeuer angezündet, den Flüchtling hinweg zuräuchern, und Anstalten getroffen, ihm von einem Gerüste aus bei⸗ zukommen, daß mit Hülfe der Linientruppen errichtet werden sollte, welche der auf dem Platze ab⸗ und zugehende Unterpräfekt Ritt sich von dem kommandirenden General Ferri · Pisani erbeten hatte. Der Belagerte blieb allen Zureden taub und wer dem Thurme nahe kam, wurde von ihm mit Ziegeln und Steinen empfangen. So verstrich der zweite Tag und Lepretre brachte die Nacht abermals im Schornstein zu. Er war, wie gesagt, nackt und hatte seit beinahe achtun dvierzig Stunden nichts gegessen. Als sich die Wachen am nächsten Morgen nach sei⸗ nem Befinden erkundigten, gestand er, daß ihn friere und hungre, und nahm einen Laib Brod sammt Kleidungsstücken, die der Staats⸗ anwaltschaftsgehülfe Vau Cassel ihm hinaufreichte. Indessen er⸗ schöpften der Unter Präfekt und andere Notabilitäten ihre Beredtsam⸗ keit mit dem Verrückten, der fortfuhr, mit Steinen um sich zu werfen und unter andern einem Priester drohte, er werde ihn tödten, wenn er zu ihm hinaufsteige. Jetzt verfiel Jemand auf den Gedanken, ihn während des Schlafes zu überraschen, und zu diesem Behufe gelang S einer der Wachen, ihn zur Annahme eines Fleischkloßes, dem Dpium beigemischt war, zu bewegen. In der That nickte der Tolle nach dem Genusse desselben ein. Während dieser Zeit wurden im Beisein des Staatsanwaltsgehülfen Vau Cassel im Janern des Thur⸗ mes Leitern angelegt, um von hier aus auf das Sach zu gelangen. Allein der Schlaf dauerte nicht lange, der ausgehungerte Magen hatte die Speise nicht vertragen, und der Flüchtling erwachte bald wieder mit heftigem Brechen. Er bemerkte sogleich, daß der Feind in seinen Platz eingedrungen war, stürzie auf die Dachlücke zu, durch die man ihn überraschen wollte, und ergoß in dieselbe einen Ziegelregen, welcher einen eben die Leiter erkletternden Trompeter vom 8. Zäger Regiment zuruückwarf und schwer verwundete. Ein Schrei der Entrüstung ging durch die Menge und die Meinung wurde laut, man sollte dem Tollen den Garaus machen. Der Unter Präfekt Ritt rief ihm zu, er solle das Steinwerfen einstellen, sonst werde man auf ihn schießen. Lepretre antwortete mit drei Ziegei⸗ steinen und sogleich ficlen einige Schüsse. Der Lieutenant der auf. gestellten Trurpenabtheilung hatte den Ünter Präfekten gefragt, ob er uerst blind ichießen solle, dieser aber geantwortet: Nein, mit Kugeln! ls der Platzkommandant Ferri. Pisani hörte, was vorging, eilte er auf den , und gebot sogleich dem Schießen Einhalt. Dem

erschien gamlich am 8. Dezember der Unterpräfekt von Saint · Omer,

Unter ⸗Präfekten, der Alles unter seine Verantwortung nehmen zu

fehle zu ertheilen hätte und sich der Sicherheits mannschaften und der Gensd'armerie hätte bedienen follen. Lepretre war schon verwundet und der Platzkommandant gab ihm sein Ehrenwort, daß, wenn er herunterkaͤme, ihm kein Leid geschehen würde. Der Unglückliche ant⸗ wortete schen nachgiebiger und versprach, zu gehorchen da sielen neue Schüsse, dies rnal Revolverschüsse, und die fie abfeuerten, waren die inzwischen herbeigeholten Gensd'armen, denen der Staatz anwaltz⸗ gehülfe Van Cassel, wie Zeugen aussagen, auf den Schorn stein zu schießen befahl, um den Tollen daraus zu vertreiben. Derr Van FCassel hatte selbst mit einem Revolver geschosfen, den er von einem Gensd armen borgte mit der Bemerkang, er werde auf die Beine des Verréckten zielen, um ihn zu Falle zu bringen. Im Ganzen fielen 10 - 45 Flinten und 30-35 Revolverschüsfe. Lepretre rettete sich vor dem Kugelregen in seinen Schornstein und rutschte, durch die er—⸗ haltenen Wunden geschwächt, den Rauchfang hinunter. Als auf Befehl des Generals Ferri⸗Pisani die Mauer aufgebrochen wurde, fiel er be⸗ sinnungslos heraus und man hielt ihn zuerst für todt. Er erholte sich aber wieder und ist nach einem Monat von seinen Wunden gänz⸗ lich genesen. Die Zeugenvernehmung, welche zwei S tzungen in An. spruch nahm, bestätigte diese Darstellung in allen wesentlichen Punk. ten. Die beiden Angeklagten, übrigens Männer von durchaus makel⸗ loser Vergangenheit, zertheidigten sich selbst. Auf die Frage des Vorsitzenden, was sie zu diesem Verfahren bestimmen konnte, erwiderte Ritt, er hätte sonst fünf bis fechs Tage gebraucht, um Lepretre durch Aushungerung beizukommen und auf so lange hätte er für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe nicht einstehen können, Van Cassel wiederum, er hätte auf Lepretre mit Revolvern schießen lassen und selbst geschossen, um seine Aufmerksamkeit von den Arbeitern abzulenken, welche im Innern des Thurmes dem Wahnsin⸗ nigen von rückwärts beizukommen bemüht waren. Der Generalpro⸗ kurator, verbreitete sich lange über das ehrenvoll? Borleben der Angeklagten und legte dem Gerichtshofe selbst den Gedanken nahe, daß Ritt und Van Cassel nicht absichtlich, sondern nur aus Fahr— lässigkeit Lepretre verwundet hätten.

Der Spruch des Appellhofs von Douai lautet dahin, daß unter Zulassung von mildernden Umftänden aller Art Ritt zu 1060 Fr. und Van Cassel zu 50 Fr. Strafe zu verurtheilen seien.

Theater. . Die neue Posse von Emil Pohl, Geheimrathstöchter“, wird im Wallnertheater am 18. Dezember zum ersten Male

vorgeführt werden.

Das Schauspiel Die beiden Waisen“ wird im Vikto⸗

riatheater in den letzten Tagen des Januar zur ersten Aufführung kommen.

Für die weibliche Hauptrolle des Schauspiels Ferr sol“,

welches am 23. d. Mig. das Eröff nungsstück des Residenzthea—= ters unter der neuen Direktion bildet, hat Hr. Direktor Hahn Frl.

LSontine L Allemand von Hamburg auf einen Monat als Gast engagirt.

Berlin:

Redacteur: F. Prehm. Verlag der Erpedition & essey. Fünf Beilagen

Druck W. El s ner.

wollen erklärte, machte er bemerklich, daß er den Truppen keine Be⸗

leinschließlich Börsen · Beilage).

Srste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und König

Berlin. Sonnabend, den 11. Dezember

35 292.

Königreich Preußen. Privile gium wegen Emission von 300.0690 6. Prioritãte· Oblisa tionen der Domburger Eisenbahngesellschaft.

i Fnaden König von Preußen rc. i 1 helm von Gottes Gnaden i dreuße ö 36 Homburger JJ . ,. i iterung von Betriebzseinrichtungen . . ioritäts Obligationen im Betr ge von f tender Prioritats Obligatione . f jo ertheilen Wir durch gegen⸗ ihunderttausend Mark zu gestatten, o er . n . 2, Privilegium Unsere landes herrliche Genehmigung jur Emis n der gedachten Obligationen unter folgenden k,, si 1. Die in Höhe von Dreihunderttausend U. ö ö. igat x : igefügten Scheme dligationen werden nach dem beigelün 6 ke, ,, , dahngesellschaft in Appoints von 1 s 60 ausgefertigt und mit der Uster! ö. ö. Mitzlieder des Verwaltungsraths und dem Stempel der schaft versehen. . . . . ; ö Rückseite der Obligationen wird die gegen wärtitze Ge f de abgedruckt. . . 863 pig! . der zu emittirenden , . ö. auf Höhe des darin ,,, K. ö . ö 5 hlenden Zinsen ãubiger Dom n, n n ann, n, en in di Cisenschaft is ell Sie harten in dieler . Genta bn ge ell . 5 e bedingtes Vorzugsrecht. . ern der Stammaktien ein unhedingtes or sann Inhabern der ,,, 3 . . - n 1861 im Gesammtbetrag. vom Fabre 1860 und vom 1. ö G, 680 ü Währung, soweit diesel 1,180 009 Gulden e,. ö . i J d Zinsen die Prioritä : reits actilgt sind, wegen Kapital un G i i 8 schafts kapital dur Eine weitere Vermehrung der Gese g K ioritäts-Obligationen darf hiernächst n nn e von Aktien oder Prioritäts O zarf K des gegenwärtigen Privilenir ; k . das Vorzugsrech! eingeräumt wird. irten Obligationen nebst Zinsen da i sind, oder der zur E So lange die letzteren nicht eingels ö ö , orderliche Geldbetra. nicht gericktlich deponnt in, 2 8 . keines ihrer zum , k , , jebe auf den Bahnhöfen erforderlich , ,,, . , d, en. . 4 . . . f ĩ ing einze: er Ba kauf oder die dauernde Ueberlassung em ,,, n Staat, an Gemeinden, Korporationen oder . 32 und Einrichtungen, ,,. . , . 3. . ackböfen und Waarenniederlagtze i , , oder zum Vortheil der Géellschaft ge j Einrichtungen dienen. . . . . . der Veräußerung eines . . sche det in allen diesen Fällen im Zweifel die vorgesetzte Smsenbah ö Obligationen werden mit vier und einem halben

wre ,, , Zinsen werden den n,, n, . für acht Jahre sechszebn . am K betreffenden J hre zablbare Zinscoupenz Yin, ö ach dem sub B. Keigefüsten Schema beigegeben. k na Beim Ablauf dieser und jeder folgenden achtjãhrizen ö

erden nach vorgãngiger öffentlicher Bekanstmachung ,, eee. nebst Talong für weitere acht Jahre K ö erfolat an den Vorzeiger des Talons, durch 3 53 26 über den Empfang der neuen Serie . 3 a n, ,. tirt wird, fofern nicht vorher dagegen van dem 5 K tion bei dem Verwaltungsrathe der Gesellichast chi w

hoben worden ift Im Falle eines solchen ider sprech⸗ Jen ,. nach Erklärung des Inhabers der Qligation ver

ganß N 1 erso Die Us abe ein r 1 Der le nẽ coupons e 7 1 . lgt d A 8

ebst T den Letzteren. . 2 , werden ungültig und , , ne, e. sie ncht binnen vier Jahren nach der Verfallzeit zur Zablun igt den. . ; . 66 63 Die Obligationen unterliegen der Amortijation, . Jahre 1877 beginnt. ö mit . 3 und Amortisation des 6 , e, 6. alljãdrlich die Summe von Achtzehotausend Mart . . Anion tijation erfolgt nach dem, , öh. . s z un 8 1 n urch Ausloosung und Rückzahluns der Rah t. ö n, 3. Homburger Esñenbahngesellschaft blein k Recht vorbehalten, sowohl diesen Amortijations fonds zu v

äblichen Amostisation zu be—= die Beendigung der allmählichen Amon l. 3 nr, ,. auch sömmtliche Obligationen aul einmal durch di

öffentlichen Blätter mit sechsmonailicher Frist zu kündigen un durch Zahlung des Aennwerths einzulösen. JJ Die Ausloosungen erfolgen im Direkt one ll ale 16. m,, Eisen bahn gesellschart in Gegenwart des erw alt anger . Beamten der freiwilligen Gerichts barkeit k , . Ergebniß der Ansloosung wird in den im 5 . nn,, öffentlichen Blättern een, im ö w . gemacht. Die im Wege der ichn enges ssern, , . in Gegenwart de. n, der freiwilligen G ichte it oder eines Rotars verbrannt. . ö ö 1 Ausführung der Amortisation o,, ö. . ten Eisenbahn · Aufsichte behörde alljãhrlich . , . Die Rückzahlungsziele sind jedesm. ,, ch r 3 1 und e m , nnen el,. ür die bligationen hei nlenbahng n. 4 . purch den Verwaltungerath zu bezeichnenden und öffentlich bekannt zu machenden Bankhause. ö Die Zinsen werden nicht weiter als . f , , Obligations Heimzahlung geleistet; daber müf en a . ,, woost n Obligation gehörenden Zneccupens welche nie e,. fall gewo den sind, bei Bezablung der n ,,, 366 e , indem sonst der Betrag der be ,. . 2. . cou ons von der Kapitalrückzahlungsslumme in 2d. . ; J. Di⸗ Homburger Eisenbahngejellschaft . . erforrerlichen Zas⸗ und Rüczablungsbetrage . , . Fälligkeissterminen entweder bei der Gesellschaft . bewahrten Bankhause in baarem Gelde zu Ver un. . 8. Diejenigen Orligationen, welche aue geleof g

eine öffe x r. twaigen Rechte an denselben geltend z

3 ö. letzten Aufforderung vergangen, ohne eingeliefer. oder etwaige Rechte auf die sind, und ist außerdem seit der ersten termin des ersten Zint coup , ,. betreffenden Obligationen zum Vorschein gekommen sind, so spri ; Aufgebets die Mortifil selbe zur öffentlichen Ken Dokanmsente neue unter den bemerkt wird, daß sie al

welche

des Verfahrens fallen ni

legiuim Allechöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem K lichen Insiegel aus fertig n, ohne jede

der Okligationen in Ansehung ihrer Befriedi von Säten des Staats zu geben oder judiziren. gierung zu Wiesbaden bekannt zu machen und eine Anzeige, daß dies geichchen, in die Gesetz Sammlung aufzunehmen.

in Folge

Domburger . et Kosten für Eiweiterungen von Betriebseinrichtungen.

kundet hierdurch, daß der Inhaber dieser Oblizatio der Bestimmungen des umstehend ab giums mit dem Betrage von

jedes Jahres ;

Stempel.

f einzuliefern oder die ntliche Aufforderung, jene , 3, 3 daß die Dokumente elben geltend gemacht worden Aufforderung der . ons einer neuen Coupons Serie verstrichen, erbei Innerhalb mindestens sechs Monaten nach dessen

; ; . dnigli isgericht zu Wiesbaden auf Grund jene . , der Verwaltungsrath die niniß bringt und an Stelle der mortifizirten selben Nummern ausfertigt, auf, welchen ö. s Ersatz für mortifizirte dienen. Die Kosten cht der Gesellschast, sondern den Betheiligten jur

ortifizirt werden,

or Ablauf die

Mortifikation beschädigter, angeblich mnener Talons zum Empfange neuer

5ffentlichen Bekannmmach 1 Anzeiger, die Frankfurt .

Rheinischen Kurier. der Verwaltung srath ;. die getroffene Wahl

s und publizirt

§. 11. Zu Urkunde de

ferti ass jedoch dadurch den Inhabern K, 363 eine Gewährleistung Rechten Dritter zu pra

** ö ö ärtige Privilegium ist durch das misblatt der Re⸗

Das gegenwã

Gegeben Berlin, , ae. . GCamphausen. Achenbach.

Gerichts die Zulassung oder Zur ügen.

. , , ng des Gesuchs ist iversitãts⸗Abgangs ze , * 14 der Rechtskandid

s s des Re

§. 3 des Gesetzes entsprechendes ; theilweiser Erlaß der

ö sofern derselbe ü fungsgesuch dem Ju

Schema A.

. Nr. Mark 500. Prioritãts⸗ Obligation

Serie II

der . Hom burger Eisenbahngesellschaft über ;

Fünfhundert Mark Reichswährung

Fünfh zu 4 * jahrlich i n, ö. 5. 5 öchsten egiums ö

, . 6 300 009 Reichsmark,

lung der Aktionäre der

März 1875 zur Deckung

ͤ Fisenb sellschaft be⸗

Der Verwaltungsrath der Homburger ienba hne g, elo r. gedruckten Allerhöchsten Privile · anf hunde e ichs wãhrung 3 *. . von 300, 090 Æ Die Zinsen mit 41 Prozent Für

am 2. Januar und 1. Juli

eupons zu erheben.

So gesche

Rüchseite. . . h Wörtlicher Abdruck des Privilegium s. Y) Verloosun g tabelle.

Für St das Jahr M 500 6.

Summen

sind und der Bekanntmachung durch die bg ,, =, ö. eachtet nicht rechtzeitig zur Einlösung eingehen, we e, , . dae, zehn Jahre vom Verwaltungerathe der Hamburg

en, n. sffentlich aufgerufen. Gächn sie bahngeselischaft alljährlich . ad ech n nach dem leßten

icht spate 6 ä . , i e um ein, 1 erlischt en söder An spruch aus denselben an das Gesellschafta vermögen P 9. Sind Obligationen, Zins coupons n,. . 2 oder ünbrauchbar geworden, jedoch in ihren meen . 1 stalt erbalten, daß über ihre Richtigkeit kein Zwei j . . , . ö 5 wer in enden, rn, len, des In⸗ i irreichung der be ; ,,, Papiere auszufertigen und . . n. . Außer diesem Falle ist die Aus ertigung und Ausr. . * Obligat onen an Stelle beschädigter, angeblich vern , . gekommener Obligationen nur zulassig rach 9

licher Mortifikation der Letzteren, Verwaltung ra'h er⸗

J Trangp.

*,, ,. 1j ob 195 795300 15565 10 060 13633 i O0 iss3 2 11 90 issßs36. 115306 ig 2 115600 1830 123500 i302 13 000 1905 is 30h 1864

1906

1806

1507

.

.

Summa

1. Januar i ter Coupon.

Juli ö 2. Januar . Inhaber dieses Coupons empfängt am J. Juli 18 ö . halbjäbrigen Zinsen der . w Eisenbahn · Pri atm Oriigafion e e, G mne ws , n, te r Pfennige Reichs währung.

Homburg v d. O., Iten isenbahn Gesellschaft. d omburger Eisenbahn Der Verwaltung a n e Jacsimile ]

. 2t anuar J Verjahrt am re. 3 18.

Talon.

lich Preußischen

Cassel und

sofern nicht vorher dagegen v. Verwaltungsrath worden ist.

omburg v. d. O., Iten 83 Verwaltungsrath der

F. 1. Die Prüfung

rgebnisses mitwirken. .

beizufügen: ö . ö Zeugniß der Reife zur Universttãt

h . ö über die Militãrverhãltnisse,

3) das Universitãts⸗Abgangszeu

4 ein in deutscher Sprache ab

welchem inabesondere der Gang der

darzulegen ist.

gehören solle.

gliedern der Kommission,

§. 10. Die Frage,

schieden.

Prufung.

fung beschränkt werden.

§. 1.

Die Ablehnung des

sich nicht erwarten läßt.

bereitungsdienst. §. 15. Ref

werden, zu übersende mittelnden Gesuche einver Letzteren, ohne daß es

Der Jahaber dieses Talons empfängt gegen Auslieferung dessel⸗

ĩ Antrag der Betheiligten dreimal in , , , vider rut e len sech. Mio naten

X

ben nach Maßgabe des 5. 3 des Privilegiumz vom... ten..

bedarf, zu entlassen.

ugnisse oder

Universitãten beantragt, so ist, zulässig erscheint, das BPrü g *. mittels gutachtlichen Berichts zu überreichen. Ein Erlaß an der , erfolgt

igenden Voraussetzung, da f lane, Dem zugelassenen Rechts kandi schaftliche Aufgabe zur schriftlichen Bearbeitung vom der Prüfungs kommission zu übergeben. Der Rechtskandidat kann wählen, meinen Civilrecht, dem Deutsche dem Kirchenrecht, dem Civilproze

nicht, wird durch Stimmen mehrhei , , der schriftlichen un

§. 12. Wer die Prüfun die Zeit von mindestens sechs reitung von der Prüfungs kommissi Wenn die schriftliche Ar der Mitglieder der Kommission . nügt, so kann die wiederholte Prü

sich an den Präsidenten desjen He er den Vorbereitungsdi zum Referendar ernannt und

Serie II. . ö ber der Obligation bei dem

der Gefellschaft ripruch erhoben

Drei Unterschriften.

Ju stiz⸗Ministerium.

tiv vom 6. Dezember 18175 zu dem ir ebf und die Vorbereitung zum dienste vom 6. Mai 1869. ö des 8. 14 des Geseßzes vom 6. Mar ) k und die Vorbereitung zum hdöheren

Juftizdienste wird . Rechtskandidaten kann bei dent

Ostpreußischen Tribunal, dem Kammergericht und den Appella⸗ tionsgerichten in Greifswald, Bre Cöln abgelegt werden. 2. Die einzelnen Prüfungen der bei den vorgedachten Gerichten zu sionen, einschließlich des Vorsitzenden Nimmt der Vorsitzende an der m heil, so hat er ein viertes Mitglied zuz Er wird, sofern nicht erhebliche Ver an jeder Prüfung Theil nehmen und bei

Dem Gesuche um Zulassung zu

§. 7. Für die schriftliche Bearbeitung gabe ist eine sechswöchige Frist zu gewãh lichen Gründen vom Vorsitzenden der P zu zwei Monat. n erstreckt werden kann. . Am Schlusse der Arbeit hat der Re * zeugen, daß er 36 e n g r i. habe.

d ie schriftli . vor welchen di

abgelegt werden soll, begutachtet worden ist, wird der

idat zur mündlichen Prüfung vorgeladen, 2 n ih, Prüfung ist nicht öffentlich.

§. 9. Zu einem Prüfungste nicht über sechs Rechts kand

Bei Stimmengleichheit gilt die Pru §. 11. Die Prüfungskommission h fung zu den Akten zu bemerken: die Arbeit und das Ergebniß der Gegenstãnde der mündlichen Prüfung;

nicht bestanden hat, wird fũr an. behufs ö Vorbe⸗ on zurũckgewiesen. ; ch ö 66 einstimmigen Urtheil S) den Anforderungen ge⸗ ung auf die mündliche Prüͤ⸗

die wiederholte Prüfung nicht besteht, . den höheren Justizdienst ausgeschlossen. §. 13. Wer die Prüfung bestande

ein Zeugniß des Vorsitzenden 9 3 dieses Zeugnisses ha igen Appellations

Gesuchs

Ueberfüllung des Bezirks mit Referendaren er nen und zweckmäßige Ausbildung d

ellations gerichts versetzt zu

24 , n. en, ya g desjenigen Ge c . feen. Ist d

anden, ner Gene

gniß,

5 die Prüf

n Privatre ßrecht oder de

Arbeit von

rmin können mehrere, idaten geladen werden. ob die Prüfung bestanden sei oder und zwar nach dem Ge⸗

t, ) d mündlichen Prüfung ent⸗

Aufga

Begut

beit na

n hat, er

Staats⸗Anzeiger.

1875.

Gesetze über die höheren Justiz⸗

slau, Naumburg, Kiel, Celle,

sind von drei Mitgliedern bildenden Prüfungskommis⸗ derselben, abzunehmen. ündlichen Befragung nicht iziehen. hinderungen obwasten, der Beurtheilung ihres

r ersten Prüfung ist

r Lebenslauf, Universitãts studien

Das Gesuch und der demselben beizufügende Lebenslauf

idaten eigenhã e. st von dem Rechtskandi ; s hat der Präsident des 3. 4. Rach Prufung. ne ö des Rechts kandidaten

ndig zu schreiben.

zu erwägen, ob nach dem sonstigen Zeugnissen anzu⸗ at ein den Vorschriften des chtsstudium betrieben hat.

Studienzeit auf berhaupt gesetzlich stiz⸗Minister

stets unter der still⸗ g bestanden wird.

daten ist eine wiss en⸗ Vorsitzenden

ob die Aufgabe dem ge⸗ cht, dem Handelsrecht, m Strafrecht an⸗

der gestellten Auf⸗ welche aus erheb⸗ rüfungskommission bis

chtskandidat zu be⸗

fung als nicht bestanden. at nach beendigter Prü⸗ be für die schriftliche achtung der letzteren; die das Gesammtergebniß der

Mit dem Tage der eidlichen Verpflichtung beginnt der Vor⸗

denjenigen Mit⸗ e mündliche Prüfung Rechts⸗

jedoch

ist von dem

hält über 3 d röfungskommission. 23. f 9 Bestandene gerichts, in dessen enst thun will, zu wenden, um eidlich verpflichtet zu werden.

kann erfolgen, wenn wegen eine ausreichende es Antragstellers

23

1