dikawkas und Stawropol die Rücreise nach St. Petersburg, an und am 26. November machte Se. Kaiserliche Hoheit, auf die Vorstellung des Oberbefehlshabers des kaukasischen Corps mit dem Georgenorden dekorirt, zum eisten Mal den Wirth auf dem Feste der Georgen—⸗ ritter.
Die Nr. 906 des Amts -Blatts der Deutschen Reichs: Post⸗Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen: vom 8. Dezember 1875. Außerkurssetzung und Einlösung der Postwerth⸗ zeichen zu 4, 1, 2, 24 und 5 Groschen. Vom 6 Dezember 1875. Bezettelung der Packete nach Frankfurt. Vom 7. Dezember 1875. Eröffnung der Eisen bahn Großbothen⸗Rochlitz. Eröffnung der Eisen⸗ bahn Creutzburg, Regierungsbezirk Oppeln, Posen.
— Nr. 39 des ‚Amtsblatts der Deutschen Reichs Telegraphen-Verwaltang“ hat folgenden Inhalt: Bescheidung: Verfügung des Kaiserlichen General- Postdirektors vom 3. Dezember 1875 an sämmtliche Kaiserliche Telegraphen⸗Direktionen, betreffend die Behufs Eingrenzung von Störungen an den Untersuchungsstationen auszuführenden Leitungsverbindungen.
— Nr. 9 der „Allgemeinen Mittheilungen aus dem Gebiete des Telegraphenwesens“, Beilage zum Amtsblatt der Deutschen Reichs⸗Telegraphenverwaltung, hat folgenden Inhalt: Die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Telegraphenverwaltung. — Zur Theorie des Kondensators bez. der Flaschendrähte. — Brad— ley's Tagentenbussole. — Aufgaben der nächsten deutschen Nordpol- expedition. — Tele graphie zwischen Berlin und Mailand. — Tele⸗ graphen⸗Literatur.
— Die Nr. 25 des Centralblatts der Abgaben“, Ge—⸗ werbe⸗ und Handels -Gesetzgebung und Verwaltung in den Jdöniglich preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Cirkular-⸗Verfügung des Königlichen Finanz⸗-Ministeriums, die zollfreie Einlassung von alten, gebrauchten Eisenbahnschienen betreffend, vom 30. Oktober 1875. — Cürkular Verfügung des Königlichen Finanz Ministeriums, die Ermittelung von Militäranwärtern zur Besetzung erledigter, denselben vorbebaltener Stellen betreffend, vom 109. August 1875. Allerböchster Erlaß, den nämlichen Gegenstand betreff end, vom 12. April 1575. — Schreiben des Königlichen Kriegs ⸗Ministe⸗ riums, den nämlichen Gegenstand betreffend, vom 19. Juni 1876. * Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll! und Steuerftellen be—⸗ treffend. — Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Tarifirung von Schiackenwolle betreffend, vom 19. November 1875.
Neichstags⸗Angelegenheiten.
Die Kommission zur Vorberathung der Strafgesetz⸗ novelle trat am 10. Abends und 11. d. Mts. früh zufammen und erledigte in diesen beiden Sitzungen die §8§. 194, 223, 228, 232, 2490, 241, 247, 263, 292 und 296 des 1. Art. des Entwurfs. Zum §. 191 der Novelle wird im Gegensatz zum Strafgesetzbuch bestimmt, daß sowohl bei öffentlichen als auch bei Privatklagen wegen Beleidigung die Zurücknahme des Strafantrages nur bis zur Verkündung eines auf Strafe lautenden Urtheils zulässig ist. Diese Modifikation wurde von der Kommission unverändert angenommen. Ebenso wurden die bei⸗ den ersten Absätze des §. 223 der Novelle (- 5. 223 des Strafgesetzbuches), betr. vorsätzliche Körperverletzung, unverändert angenommen. Dagegen
wurde der dritte Absatz (Hat der Thäter die Körperverletzung mit . telst einer Schuß⸗, Stich- oder Hiebwaffe, ins besondere eines Messera, oder mittelst heimtückischen Ueberfalls, oder mittelst einer das Leben des Verletzten gefährdenden Behandlung begangen, so tritt Gefäng nißstrafe nicht unter drei Monaten ein.“ auf Antrag des Abg. von Schwartze gesteichen und an dessen Stelle ein besonderer Paragraph, als 8§. 223 a, gesetzt, welcher von der Kommission in folgender Fassung angenommen wurde: „Hat der Thäter die Körperverletzung mittelt einer Waffe, inabesondere eines Messerg, oder mit- telst hinterlistigen Ueberfallz, oder haben Mehrere die Kör⸗ perverletzung vermittelst einer das Leben des Verletzten gefährdenden Behandlung begangen, so tritt eine Gefängnißstrafe nicht unter zwei Monaten ein.“ 8. 228 der Novelle wurde unverändert ange⸗ nommen. Zu einer längeren Debatte gab §. 232 der Novelle Anlaß welcher ausschließlich für fahrlässige Körperverletzungen einen Straf- antrag für erforderlich erklärt, während das Strafgesetzbuch dies auch für leichte vorsätzliche Verletzungen bestimmt. Die Kommisston erklärte sich mit dieser Abänderung nicht einverstanden und hielt die bezägliche Bestimmung des Strafgesetzhuchs aufrecht. Ferner be= stimmt die Novelle in Uebereinstimmung mit dem Sirafgesetzbuch in demselben Paragraphen, daß ein Strafantrag bei Körperverletzungen überhaupt nicht erforderlich fei, wenn die Körperverletzung mit Ueber- tretung einer Amts-, Berufs⸗ oder Gewerbspflicht begangen worden ist. Als vierten Ausnahmefall fügte die Kommission den Fall hinzu, wenn nach Änsicht der verfolgenden Behörde ein öffentliches Interesse verletzt ist. Die 55 240 und 241 der Novelle, betreffend Vergehen gegen die persönliche Freiheit, welche im Gegensatze zum Strafgesetz= buche einen Strafantrag zur Verfolgung dieser Vergehen nicht für erforderlich erklären, wurden unverändert angenommen. 5. 247 der Ropelle, nach welchem der Diebstahl und die Unterschlagung gegen Angehörige, Vormünder oder Erzieher nur auf Antrag zu verfolgen ist, wurde von der Kommission angenommen, und somit der Diebstabl gegen Personen, in deren Lohn oder Kost der Dieb sich befindet (5. 247 des Str. G. K), von den Antragsdelikten ausgeschlossen. Dagegen unterschied die Kommission in Beziehung auf Diensthoten und Lehrlinge zwischen einem bedeutenderen und unhedeutenderen Diebstahl oder Un— terschlagung, und beschleß, letztere als, Uebertretungen“ zu fixiren. 5. 370 der Nobelle erhielt demgemäß einen neuen Zusatz als Nr. 7: „(Mit Geldstrafe bis zu einhundert und fünfzig Mark oder mit Haft wird Derjenige bestraft wer „als Lehrling oder in Familiengemeinschaft Sachen von unbedeutendem Werth stiehlt oder unterschlägt. S8. 263 der Novelle wurde unverändert angenommen und somit der Betrug gegen Kost. und Lohnherren von den Antragsdelikten ausgeschlossen. Die §§. 292 und 295 der Novelle, welche die Vergehen des unberech⸗ tigten Fagens oder Fischens von den Antragsdelikten ausschließen, warden von der Kommission auf den Antrag der Abgg. Bicker und v. Schwartze mit dem Zusatz angenommen, daß diese Vergehen, wenn sie gegen Angehörige begangen sind, nur auf Antrag zu verfolgen sind.
Gewerbe und Handel.
Ueber die außerordentliche Generalversammlung der Weima⸗ rischen Bank liegt ein Bericht der Weim. Z“ vor, dem das Folgende auszugsweise entnommen ist: Der erste Theil der Tages ordnung betraf die Frage wegen Aufhebung des Rechis der Noten⸗ ausgabe In einem sehr eingehenden Vortrage des Vorsitzenden des Verwaltungérathes wurde der Einfluß des neuen Bankgesetzes auf die Notenbanken allgemein und im speziellen Hinblick auf die Weimarische Bank dargelegt. Die mit der Beibehaltung des
Noten- Emisstonsrechts verbundenen kleinen Vortheile stehen
leichzeitigen Nachtheilen gegenüber, die für die Bank um so ih e würden, als dieselbe seit längerer Zeit ihren Schwenpunkt nicht mehr in die Notenauszabe, sondern in die Kultivirung des Konto⸗ kurrentverkehrs gelegt habe, ganz abgesehen davon, daß ihre Be⸗ theiligung an der Muldethal⸗ und der Weida ⸗Werdauer Eisenbahn sie nicht in die Lage setze, den Bestimmungen des Bankgesetzes hin⸗ sichtlich des Effektenbesitzes einer Notenbank für das nächste Jahr zu entsprechen. Diese Erwägungen haben den Verwaltungsrath zu dem Antrage veranlaßt, auf das Recht der Notenausgabe vom 1. Ja⸗ unar 1876 an zu verzichten und im Vereine mit den übrigen Noten- banken, welche Gleiches beabsichtigen, möglichst günstige Be⸗ dingungen für die Aufgabe dieses Rechts bei der Reichsbank zu erwirken. Vom Geheimen KommerzienRath Conrad aus Berlin wurde unter Zustimmung zu diesem Antrage die Bedingung der Be⸗ seitigung der bestehenden Regierungsaufsicht an denselben geknüpft. Von Seiten des Hrn. Vorsitzenden wurde auf das Bedenkliche eines solchen als Bedingung“ gestellten Amendements hingewiesen, da unter Umständen dann die Aufgabe des Notenrechts in Frage gestellt wer⸗ den könne. Die Frage, ob die Regierungsaufsicht beizubehalten sei, würde die Generalversammlung bei der Berathung des neuen Statuts beschäftigen und dann auch von ihr zu erwägen sein, ob die Beibehal⸗ tung derselben namentlich im Hinblick auf die Depostten nicht als wünschenswerth erscheine. Der Antrag des Verwaltungsrathes auf Aufgabe des Notenrechts wurde mit 101 gegen 40 Stimmen ange⸗ nommen. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung betraf die präklu⸗ dirten Zehnthalernoten. Am 5. August 1875 war die Frist für die Einlösung derselben abgelaufen; trotzdem waren nachträglich noch ca. 53, 000 Thlr. solcher Noten eingelaufen, welche nach dem Statut bis auf weiteres nicht eingelöst werden konnten. Nachdem die Großherzogliche Staatsregierung bereits ihre Zustimmung ertheilt hatte, beaniragte der Verwaltungsrath, für die präkludirten Zehn⸗ thalernoten bis zum Schlusse des Jahres 1876 Ersatz zu leisten und gleichzeitig die Präklustvfrist für die übrigen 20, 50, 100. Thaler⸗ noten, sowie für die 1906. Marknoten bis zu demselben Termine zu erstrecken. Auch dieser Antrag fand die Zustimmung der General⸗ versammlung.
— Dem Bericht über den Betrieb der Ma in-Neckar⸗Eisen⸗ bahn pro 1874 entnehmen wir nach der B. Börs. Ztg.“ Folgendes: Die durch eine gemeinsame Direktion zu Darmfstadt verwaltete Bahn bat die seit 18346 gleich gebliebene Länge von 87.30 Km., wovon 315533 Km. zu Baden gehören. Eine Station (Frankfurt) liegt auf preußischem, 11 Stationen auf hessischem und? auf badischem Gebiet. An rollendem Material war 1874 vorhanden 52 Lokomotiven, 152 Personen .! und 508 Güterwagen. Der Personalbestand betrug 1286 Mann, wovon 435 Beamte. Der Personenverkehr betrug auf den Stationen abgegangene Personen 1,218,948, der Gäterverkehr über 109 Millionen Centner. Die Reineinnahme war 746,477 Fl. mit einer Verzinsung des Baukapitals von 6,o0 „z, wogegen im Vor- jahre die 9 über 1 Million und die Verzinsung 8,3 *
etrug. Die größte Verzinsung des Baukapitals war 14,83 * im Jahre 1871. Im Jahre 1867 erfolgte die Rückzahlung des Zuschusses der ehemals freien Staßt Frankfurt zu den Baukosten auf badischem Territorium mit 1650 9000 7. Während des Betrieb sjahres 1874 wurden 3 Personen getödtet und 7 verletzt.
Verkehrs ⸗Anstalten.
New⸗NJYork, 11. Dzember. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd, „Oder“, ist heute hier eingetroffen.
84 — 53 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central ⸗Handelgregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition
Deff
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subha stationen, Aufgebote, Vorladungen
Grosshandel.
entlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
* . Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedi⸗
tion von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dres den, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗
des Neutschen Reichs ⸗ Anzeigers und Königlich Nreußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 3. V. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
*
u. dergl. — 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. 8. , von öffentlichen Papieren.
S9. Failien-Nachrichten.
6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. S. Theater- Anzeigen.
In der Börsen-
beilage. *
burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureans.
X
—
Verkänfe, Verpachtungen,
on] Submissionen 2c.
ö
Au ltian. In unserem Geschäftslokale, am neuen Packhof Nr. 5, sellen am Donnerstag, den 16. d. Mts., von Vormittags 10 Uhr ab, verschie dene Gegenstände als: Gewehre, Säbel, Metall⸗ bruchstücke von Rothguß, alte Blechtafeln, Kunst⸗ schlösser, Siegel und Stempel und 60 Etr. unbe⸗ schriebene Druckformulare ꝛc. öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden. Berlin, den 11. Dezember 1875.
Königliches Haupt Stempel Magazin.
9575
ch Riederschlesisch⸗Märlische Eisenbahn.
Es soll die Lieferung des für das Jahr 1876 er⸗ forderlichen Quantumß von 2,210,000 Centnern Steinkohlen zur Leokomotivfeuerung und 112.000 Centner für die Schmieden, sowie des für das Jahr 1876 für die Werkstätten erforderlichen Quantum von 7000 Ctrn. Koks im Wege der Submisston ver⸗ geben werden.
Termin hierzu ist auf
Freitag, den 17. Dezember er., Dormittags 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Ober⸗Maschinen⸗ Verwaltung in Berlin anberaumt, bis zu welchem ö . frankict, versiegelt und mit der Auf⸗ schrift:
Submission auf Lieferung von Steinkohlen
. resp. Koks versehen, eingereicht sein müssen. .
Die Submisstons Bedingungen liegen in den Wochentagen im Bureau der Unterzeichneten in Berlin, Breslauerstraße 17, zur Einsicht aus, und können daselbst auch Abschriften gegen Erftattung der Kosten in Empfang genommen werden.
Berlin, den 3. Dezember 1375.
Die Königliche Ober ⸗Maschinen ⸗ Verwaltung. H. Gust. (a Cto. 39/12)
or5mn
Berlin · rz er un Halle · Soran⸗ Gubener ; Eisenbahn. Bei diesseitiger Verwaltung sollen folgende alte
Materialien, als: 6200 Ctr. Schienen, 251 Ctr. 6a ußherzstũcke, ederstahl, 3 Ctr.
574 Ctr. Radreifen, 55 Ctr.
*
Eisenblech, 35 Cir. Rothgußspähne, 925 Ctr. Schmiede und Schmelzeisen, 150 Ctr. Guß⸗ eisen, 500 Ctr. Gußeisen (Maschinentheile), 580 Ctr. Gußeisen (Roststäbe), 560 Ctr. Eisen⸗ drehspähne, 23 Etr. Rothguß, 2 Ctr. Kupfer, 3 Ctr. Zink, 6 Ctr. Blei, 1 Ctr. Glockenguß, 7 Er. Gummi, 4 Etr. Glasbrocken, 41 Etr. (394 Stück) Pfahlschuhe, im Wege der öffentlichen Submission, zu welcher Termin auf z Mittwoch den 22. Dezember er., Mittags 12 Uhr. in unserem Central Bureau, Görlitzer Bahnhaf zu Berlin, anberaumt wird, verkauft werden. Die
Verkaufsbedingungen können von unserer Central⸗
Materialien Verwaltung, Görlitzer Bahnhof hier- selbst unentgeldlich bezogen werden.
Bezügliche Offerten sind frankirt, versiegelt und mit der Aufschrift versehen: „Suhmissions⸗Offerte für den Verkauf alter Materialien bis zur Ter⸗ minsftunde an unsere Central⸗Materialien ⸗Verwal⸗ tung hier einzureichen.
Berlin, den 7. Dezember 1875. (à Cto. 86/12)
Die Direktion.
6 Bekanntmachung.
Die Lieferung des im Jahre 1876 beim unter⸗ zeichneten Depot vorkommenden Bedarfs an Seiden⸗ tuch und Nähseide behufs Herstellung von Kartusch⸗ beuteln, soll im Wege der öffentlichen Submission sicher gestellt werden und wollen daher Reflektanten ihre Preigofferte unter Beifügung von Proben ver—= 1 und mit entsprechender Aufschrift versehen
is zum 27. dieses Monats, Mittags 12 Uhr, beim diesseitigen Bureau, woselbst die Lieferungs⸗ Bedingungen zur Einsicht ausgelegt sind, einreichen. Wilhelmshaven, den 4 Dezember 1875.
Marine⸗Artillerie⸗Depot.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Preußische Renten⸗Versicherungs⸗ oo] Anstalt.
Vom 2. Januar 1876 ab werden die Renten für das Jahr 1875 nach den durch das Kuratorium unterm 15. Juni d. J. und die Rechenschafteberichte bekannt gemachten Beträgen gegen die mit Lebens- Attest versehenen fälligen Coupons bei unseren sämmtlichen Agenturen, sowie in Berlin bei unserer Hauptkasse, Mohrenstraße 59, zur Aug⸗ zahlung gelangen.
Berlin, den 15. November 1875.
Direktion der Preußischen Renten⸗ Versicherun gs Anstalt.
Wechsel .
. . 1
Effekten.
— .
.
l
Sonstige Passtva
97821 Die am 1. Zannar kommenden Jahres fäl⸗
neben der Vormundschafts⸗Ordnung geltenden Ge⸗
setze verwiesen. In gleicher Weise sind die im engen
ligen Zinsscheine zu den Prioritäts- Obligationen Zusammenhange stehenden Gesetze, betreffend: M) die der Gotha ⸗Ohrdruffer Eisenbahn ⸗Gesellschaft werden Kosten, Stempel und Gebühren in Vermundschafts⸗ vom Verfalltage ab bei der Gesellschafts Hauptkasse sachen, 2) die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger und
zu Gotha, bei dem Bankhause S. Bleichröder zu Verlin, bei der Privatbank zu Gotha und bei der Agentur der Letzteren in Leipzig eingelöst.
Gotha, den 11. Dezember 1875.
Der Korstanz Fer Gotha⸗Ohrdruffer
Eisenbahn⸗ᷓGesellschaft.
Wochen⸗Ausweise der dentschen Zettelbanken.
7 3 * lols4] Status der Geraer Bank am 7. Dezember 1875. Metallbestand .... . 60 4,215 550. Reichskassenschei n.. 9070. Noten der Preuß. Bank und anderer Banken k 1,190,870. 5.694, 178.
1,098,777. 369 906. 6,346,985.
S 7,500, 000. 585, 6098. 60
7717116. 2 097,130.
96,700. 28,983.
dombardforderimngen ;
Sonstige Activa .
Grundkapital... Reservefend (inclusive M 64,
Spezial · Reserve). Umlaufende Noten. Täglich fällige Verbindlichkeiten An Kündigungsfrist gebundene
Verbindlichkeiten. 3
Verbindlichkeiten aus weiter be⸗
ebenen, im Inlande zahlbaren
Lee few fan vom 8. bis 20.
Dezember a. e. fällig... Gera, den 11. Dezember 1875. Die Direktion.
377,406.
Carl Heymann's Verlag in Berlin 8VW. Rechts- und Staatswissenschaftlicher Verlag.
Soeben ist erschienen und durch alle Buch⸗ handlungen zu beziehen:
Die Vormundschafts⸗Ordnung
vom 5. JZull 1875 mit den darauf bezügichen Gesetzen vom 12., 19. und 21. Juli 1875. Herausgegeben und erläutert von . Loewenstein, Appellationsgerichts Rath und Mitglied des Hauses der Abgeordneten. eleg. cart. Preis Mark 4. —
Mit dem 1. Januar 1876 tritt für die Preußische Monarchie die neue Vormundschafte⸗Ordnung in Kraft. Der Verfasser, der Referent der Kom- mission für das Abgeordnetenhaus war,
hat särmmtliche Materialien zur Erklärung der ein zelnen Vorschriften angeführt und überall auf die
die Aufhebung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Minderjährigkeit, 3) das Hinterlegungs⸗ wesen, bearbeitet. Auf die Ausstattung ist die größte Sorgfalt verwendet.
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Auflage 180,000 Exemplare. Das alleinige Recht der Inseraten- Annahme für ganz Deutschland, ist von den Eigenthümern dieses WMeltblattes der Firma RLDolF Mossk in Berlin und deren Filial-Bureaux in allen be- deutenden Städten übertragen worden und sind die Insertionspreise für den gewöhnlichen Inseratentheil auf . M. l. 50 p. Zeile , die,„Erfinder-Spalte auf, 2,9), festgestellt. Die kürzlich in diesem Blatte ein- geführte „Erfinder-Spalte“ ist aus- schliesslich Erfindungen und Patenten gewidmet, nimmt einen hervorragen- den Platz im Blatte, an der Seite der Leitartikel, ein, und ist die Benutzung derselben in einer Zeitung von so universeller Verbreitung für Patent- besitzer, Patentbureaus und solche, die ihre Erfindungen auf dem Melt- markte entsprechend verwerthen wol- len, von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit. Die Firma RID0lF MosSsSsE hat aus- serdem in London, 28 Leicester Square W. C. ein Filial-Burean eröffnet, wel-
ches mit sammtlichen englischen
Ceitungen in direktem Geschäfts-
verkehr steht und ist daher in der Lage, Aufträge für dieselben zu den billigsten Preisen und mit gewohnter Sorgfalt zu vermitteln. (asd / l)
zum Deutschen Reichs⸗A
32833.
In
Zweite
Berlin, Montag,
dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Lös
IL die Vakanzen-Liste der durch Milftär-Anwärter zu besetzenden Stellen, Y die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär-⸗Anwärter,
3) die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine,
4 die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine,
5) die Verpachtungstermine der Königl. Hof⸗
Güter und Staats ⸗ Domänen, sowie anderer Landgüter,
Beilage
den 13. Dezember
nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1825.
chungen in den Handel s ⸗ und Zeich enregistern veroffentlicht:
68) die von den Reichs- Stagts⸗ und Kommunalbehörden gusgeschriebenen Submissionstermine, 7) die Tarif⸗ und . der deutschen Eisenbahnen,
8) die Uebersicht der
aupt ⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins,
98) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff Verbindungen mit transatlantischen Ländern,
10 das Telegraphen ⸗Verkehrsblatt.
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im 8. 6 des Gesetzes, über den Markenschutz, vom 30. November 1874. vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
hem besonderen Blatt unter dem Titel
Gentral⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. n 30)
Das Central -⸗Handels Register für das Deutsche Reich kann durch alle Pest⸗Anstalten des In⸗ Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8wW., g s. traße 109, und 26.
ächhandlangen, für Berlin auch durch die Expedition: 8M. Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
die Entwickelung des Zeichenregisters
im Monat November. ⸗
In Monat November wurden im Zeichen⸗ nnter des Deutschen Reichs⸗Anzeigers 918 Zei⸗ n (gegen 891 Zeichen im Oktober) von 317 rmnen (gegen 332 Firmen im Oktober) ver⸗ fentlicht. , die von 102 Firmen in Leipzig angemeldet murden, fremdländischen Firmen an (im Oktober Zeichen 34 auswärtiger Firmen). Die Anmeldung der Zeichen fand bei 90 Ge⸗ hizanmeldestätten (gegen 89 Anmeldestätten n Oktober) statt; die Gesammtzahl der im chenregister seither vertretenen Gerichte ist hier⸗ tch auf 195 gestiegen. — Nach der Zahl der n Oktober veröffentlichten Zeichen halten die theiligten Gerichtsstätten folgende Reihenfolge ::
Zeichen: Zeichen: 66 Leipzig, 5 Norden, R Wiesloch, 4 Bremen, 8 Berlin, 4 Chemnitz, 3 Cassel, 4 Pasewalk, , Fürth, 4 Schleswig, 33 Aachen, 4 Schwelm, 9 Hagen, 3 Gotha, Neuwied, 3 Heilbronn, N Osnabrück, 3 Lauban, R Hainichen, 3 Schmalkalden, ) Dillenburg, 3 Wiesbaden, T Hanau, 3 Würzburg, 16 Königsberg, 3 3schopau, 16 Offenbach, 2 Crefeld, 14 Cöln, 2 Eibenstock, 12 Bielef.ld, 2 Gießen, Il Frankfurt a. M., 2 Gladbach, II Mainz, 2 Hamburg, Barmen, 2 Kaiserslautern, WVesel, 2 Magdeburg, Elberfeld, 2 Mannheim, 5 Herrenhut, 2 Metz, Straßburg, 2 Neiße, 5 Dresden, 2 Potsdam, 5 Elbing, 2 Saargemünd, 5 Frankenthal, 2 Schwarzenberg, 5 Landeshut,
I Zeichen: Arnsberg, Aschersleben, Bamberg, zautzn, Breslau, Broich, Colmar, Crim⸗ ichn, Danzig, Emmendingen, Eppingen, orst, Gera, Göttingen, Grunberg i. Schl., mm, Hannover, Heidelberg, Iserlohn, Itzehoe, ingenthal, Königsberg i Pr., Landsberg a. W., andshut i. Schl.ͥ, Maulbronn, München, aumburg, Neuhaldensleben, Nordhausen, Oer⸗ nghausen, Ratibor, Reichenbach, Stendal, Su⸗ gen, Varel, Waldheim, Wittstock.
Nach der Form und Gestaltung resp. omposition der Marken sind von den 18 veröffentlichten Zeichen: 52 Lettern, letternartig, Ziffern und Kombi⸗ nationen dieser Darstellungen; 33 Linearzeichnungen ohne weitere Bezeich⸗ nung; A8 Linearzeichnungen unter Hinzutritt von Lettern und Zfffern; 0 wappenartige Darstellungen Phantast⸗ Bilder und andere bildliche Darstellungen ohne nähere Bezeichnung durch Worte und Ziffern; lös desgleichen Darstellungen unter Hinzutritt von Worten und Ziffern. Ein Zeichen war nur in Beschreibung (ein Utt Stancol) gegeben. Die im November veröffentlichten Zeichen ver⸗ en sich auf die verschiedenen In du strie⸗ eg in folgender Ordnung: 48 Zeichen: In du strie der Nahr ungs⸗ I Genußmittel; ** Zeichen: Industrie der Metalle; 18 Zeichen: Textil⸗-Indu strie; Zeichen:
. ö
Industrie der Heiz⸗ und 1chist affe der Fette und Oele 2; it Zeichen: Chemische Industrie; K Papier⸗, Leder, Gummi⸗ . ! o seichen Industrie der Steine und
16 Zeichen: Zndu strie der Hol
; ; z⸗ und gn g ß fe; . ? ei hen: Industrie der Maschinen, ri zeuge, Instrumente Apparate z.; Zeichen: Industrie der Bekleidung
h 2
. Rein igung. *. einem Zeichen war der Industriezweig angegeben; ein Zeichen war für Waaren
Unter diesen 918 Zeichen gehören
angemeldet, die verschiedenen Industriezweigen angehören.
Sechs Zeichen wurden gelöscht.
Die Gesammtzahl aller bis Ende November veröffentlichten Zeichen beträgt 3738, die 1557 Firmen angehören.
Es befinden sind hierunter 495 Zeichen von 184 ausländischen Firmen. Die Zeichen waren angemeldet bei 195 Gerichtsanmeldestätten.
Nach §. 347 des Handelsgesetzbuches hat der Käu⸗ fer die von außerhalb übersendete Waare ohne Ver- zug nach der Ablieferung, soweit dies nach dem ordnungsmäßigen Geschäftsgange thunlich ist, zu unter suchen und wenn sich dieselbe nicht als ver⸗ tragsmäßig oder gesetzmäßig ergiebt, dem Verkäufer sofert davon Anzeige zu machen. In Beziehung auf diese Bestimmung sprach das Reichsoberhandels⸗ gericht in einem Erkenntniß vom 6. November d. J. aus: der Verkäufer darf, bei keiner sonstigen Verab- redung, beanspruchen, daß der Käufer oder der De⸗ stinatär des Kaufgutes, im Namen des Käufers, die sofortige Anzeige der Ermangelung mache. Stellt dagegen der Destinateur die Waare in eigenem Namen dem Verkäufer sofort wieder zur Disposition, so braucht Verkäufer diese Anzeige nicht zu beachten. — A. kaufte von B. eine Quantität Heu mit der Bestimmung, daß das . dem Gastwirth W. zu⸗ gesandt werde. Dies geschah, W. verweigerte jedoch die Annahme des Frachtgutes wegen angeblich schlechter Qualität und zeigte dies sosort dem Ver käufer an. Erst 8 Tage später erklärte dasselbe der eigentliche Käufer dem Verkäufer. B. beachtete jedoch weder die Anzeige des W. noch die des A. und beanspruchte von A. Zahlung des Kaufpreises. Das Reichsoberhandelsgericht erachtete diesen An⸗ spruch für berechtigt, indem es in seinem Erkenntniß ausführte: „Mit Recht wendet der Verkäufer ein, daß er die Anzeige des W. nicht zu beachten gehabt habe und dieselbe unerheblich sei, weil er zu X in keinem Vertragsverhältniß gestanden habe, vielmehr sein Käufer, der A. geblieben sei. Denn daß W., welcher seinerseits das Heu dem A., und möglicher⸗
weise unter ganz anderen Bedingungen, wieder abge⸗
kauft hatte, die Anzeige in seinem Auftrage oder auch nur in seinem — dem
gleichen Anzeige finden möchte, nicht auf jenen frü⸗ heren Zeitpunkt zurückbezogen werden. Diese durch den Käufer selbst erst 8 Tage später geschehenen Bemängelung, kann aber als eine rechtzeitige im Sinne des Art. 347 des Handelsgesetzbuches nicht angesehen werden. den Falle wohl annehmen darf, daß Verkäufer damit einverstanden gewesen sei, daß die Ablieferung an W. der Ablieferung an den Käufer selbst auch in Betreff der Pflicht zur Untersuchung und Anzeige substituirt sein solle, so setzt die Ablieferung, nach welcher ohne Verzug die zugesandte Waare zu unter⸗ suchen und, wenn dieselbe sich nicht als vertrags⸗ oder gesetzmäßig ergiebt, dem Verkäufer sofort davon Anzeige zu machen ist, eine Annahme oder Abnahme seitens des Käufers keineswegs voraus, sondern ste
Käufer vom Verkäufer in die Lage versetzt wird,
über die Waare thatsächlich zu verfügen und deren
Beschaffenheit untersuchen zu können, wie dies vom Reichs oberhandelsgericht bereits wiederholt ausgeführt ist und in der Natur der Sache liegt, da der Käu⸗ fer sonst befähigt sein würde, sich durch seinen Ver⸗ zug mit der Abnahme der Waare die Frist zur Untersuchung und Mängelanzeige, d. h. zu einer ihm durch das Gesetz auferlegten Pflicht dem Verkäufer gegenüber willkürlich zu verlängern.
München, 30. November. In der gestrigen Sitzung der ob erbayerischen Handels- und Gewerbekammer gelangte die projektirte Börsensteuer zur Berathung. Schon der erste
Artikel, welcher alle Schlußnoten, Schlußzettel, Ab-⸗
schriften und Auszüge aus Tage und Geschäftsbüchern 2c. einer Stempelabgabe von Oas 4M unterwirft, ver- anlaßte eine längere Debatte; die Kammer erklärte
sich schließlich mit allen gegen drei Stimmen gegen diesen Artikel und damit prinzipiell gegen den
ganzen Entwurf.
Nr. 47 der Deutschen Industrie⸗Zeitung. Organ der Handels ⸗ und Gewerbekammeru zu Chemnitz, Dresden, Plauen und Zittau hat folgen- den Inhalt: Das Poftgesetz Von J. Frühauf. Die deutsche Kunstindustrie und der Musterschutz. (Schluß aus Nr. 48). — Handels. und Gewerbe⸗ kammern: Oeffentliche Plenarsitzung der Handelg⸗
ner. Die Fortschritte der Potasche⸗Industrie. Von Dr. H. Grüneberg. Prüfung der Aechtheit des Olivenöles. Einfache Prüfung der Aechtheit fetter Oele. Ur⸗
A. — Namen gemacht habe, hat Käufer gar nicht behauptet, und in Ermange⸗ lung dessen kann daher auch eine nachträgliche Ge⸗ nehmigung des Käufers, welche man etwa in dessen eigener, dem Verkäufer 8 Tage später gemachten
Denn obwohl man im vorliegen⸗
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich — Das
Abonnement beträgt 1 M 50 9
gung. — Industrielle Briefe: Chemnitz: General⸗ versammlung des deutschen Patentschutzvereins. Manchester: Wochenschau über den englischen Maschinen⸗ und Metallmarkt. — Technische Notizen. Fragen. — Beantwortungen. — Industrielle Netizen. — Vermischte Notizen. — Personalnach⸗ richten. — Patentertheilungen. — Korrespondenz.
Handels⸗Negister.
Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich
Sachsen, dem Großherzogthum Hessen und dem
erzogthum Anhalt werden Dienstags unter der
Rubrik Leipzig resp. Darmstadt und Dessau
veröffentlicht, die erfteren wöchentlich, die beiden letz . teren monatlich.
Ahanms. Bekanntmachung. In unser Handelsregister ist:
a. unter Nr. 94 des Firmenregisters die Firma A. SH. Iszfort zu Heek, und als deren Inhaber der Kaufmann Albert Heinrich Isfort daselbst,
unter Nr. 20 des Prokurenregisters die von dem vorgenannten Kaufmann Isfort seiner Ehefrau, Amalia geb. Althaus zu Heek, für die vor⸗ genannte Firma A. H. Isfort zu Heek er theilte Prokura, und
C. unter Nr. 68 des Firmenregisters das Erlöschen der Firma Jos. Schwieters zu Heek
heute zufolge Verfügung vom heutigen Tage ein getragen.
Ahaus, den 3. Dezember 1875.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Alfel.il. Bekanntmachung.
Im hiesigen Handelsregister ist auf Fol. 44 zur Firma: E. T. Pauli in Alfeld bemerkt, daß die Firma erloschen ist.
Alfeld, den 9. Dezember 1875.
Königliches Amtsgericht. H. Erxleben.
Rex Iim. Bekanntmachung.
Die unter Nr. 126 unseres Firmenregisters ein—⸗ getragene Firma W. Dörfer zu Britz ist erloschen und heute gelöscht.
Berlin, den 6. Dezember 1875.
Königliches Kreisgericht, J. (Civil Abtheilung.
Ker im. Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 11. Dezember 1875 sind am selbigen Taze folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4239 die biesige Aktiengesellschaft in Firma: Forster Tuchfabrik Aktien ˖ Gesellschaft (vorm. G. Thomas) vermerkt steht, ist eingetragen: Es ist eine Zweigniederlassung zu Forst i. /. gegründet.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 1382 die hiesige aufgelöste Handelsgesellschaft in
Firma: Lonis Simoni
; vermerkt steht, ist eingetragen: ist vielmehr nur derjenige Akt, durch welchen der , .
Die Liquidation ist beendet, die Firma er⸗ loschen.
Die Gesellschafte Soparth & Co. am 1. Juni 1875 begründeten Handelsgesellschaft ltetiges Geschäftslokal: Beuthstraße 18/20) nd: I) der Kaufmann Carl Gustav Daniel Bernhard Klemm, ) der Tischler Franz August Otto Hermann Soparth, Beide zu Berlin. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 5543 eingetragen worden.
.
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kammer zu Leipzig am 30. Oktober 1875. — Tech⸗ nik: Die gefärbten Resorcinderivate. Von R. Wag
sache der Explosion eines Dampfkolbens. Berichti⸗
chmuck & Co. am 15. April 1875 begründeten Handelsgesellschaft (fetziges Geschäftelokal: Neue Roßstraße 3) sind die . 1) Emil Schmuck, 2) Carl Wienand, Beide zu Berlin.
Zur Vertretung derselben ist nur der Kaufmann
Emil Schmuck berechtigt.
Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 5h44 eingetragen worden.
(Branche: Schirmfabrik.)
Gelöscht ist: Prokurenregister Nr. 2604 Die Prokura des Johann Joseph Oscar Otto für die Firma: JInlins Stentz. Berlin, den 11. Dezember 1875. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: E. Schm
? für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 3 — In sertionsp reis für den Raum einer Druckzeile 80 .
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Eochum. Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum. Unter Nr. 243 des Gesellschaftsregisters ist die
am 1. November 1875 unter der Firma Geschwister
Justen errichtete offene Handelsgesellschaft zu
Bochum am 3. Dezember 1875 eingetragen, und
sind als Gesellschafter vermerkt: ⸗
I) die Ehefrau Kaufmann Leopold Schmitz, Angela, gebome Justen, 2) die unverehelichte Gertrud Justen, Beide zu Bochum. . Zur Zeichnung der Firma sind beide Gesellschafter berechtigt.
ochum. Handels register
des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum.
Die Geschwister Justen zu Bochum haben für ihre zu Bochum bestehende, unter Nr. 243 des Gesell⸗ schaftsregisters mit der Firma Geschwister Justen eingetragene Handelsniederlassung den Kaufmann Leopold Schmitz zu Bochum als Prokuristen bestellt, was am 3. Dezember 1875 unter Nr. 130 des Prokurenregisters vermerkt ist.
KRockenem. Bekanntmachung aus dem Handelsregister. ö Zu der Fol. 69 eingetragenen Firma O. Möhle ist heute vermerkt, daß die jetzige Inhaberin die Wittowe Möhle, Louise geb. Eggers, zu Bockenem und deren Sohn Wilhelm Möhle Prokurist ist, welcher zeichnet: p. pe. H. Möhle W. Möhle. Bockenem, den 18. November 1875. Königliches Amtsgericht. Pfingst horn.
Rochenem . Bekanntmachung aus dem Handelsregister.
Zu der Fol. 9 eingetragenen Firma J. F. Weule ist heute eingetragen als Prokurist des Firmeninhabers Sohn Wilhelm Weule, welcher zeichnet:
p. pe. J. F. Weule Wilh. Weule.
Bockenem, den 2. Dezember 1875.
Königliches Amtsgericht. Pfingsthorn.
KRochenenmi. Bekanntmachung aus dem Handelsregister.
Zu der Fol. 57 eingetragenen Firma „Zucker= fabrik zur Rast“ ist vermerkt, daß durch Verkauf von 30 Aktien zu à etwa 1500 ½ das Aktienkapital um 45,061 66 erhöht worden.
Bockenem, den 11. Dezember 1875.
Königliches Amtsgericht. Pfing st horn.
KRraungsehveelik. Nachdem durch Beschluß der Generalversammlung der Aktiengesellschaft Rübenzuckerfabrik zu Hedwigsburg die Dauer des Unternehmens der Gesellschaft, wel⸗ ches nach dem ursprünglichen Gesellschaftsstatute auf die Zeit bis zum 1. Juli 1882 beschränkt war, auf fernere 12 Jahre, also bis zum 1. Juli 1894 er- erstreckt worden ist, ist solches in dem Handels- regifter für Aktiengesellschaftinn Band J. Seite 93 bei der daselbst eingetragenen Firma der genannten Aktiengesellschaft heute vermerkt. Braunschweig, den 8. Dezember 1875. Herzogliches Handelsgericht. H. Wolf.
Kremenm. In das Handelsregister ist eingetcagen am 4. Dezember 1875: ö Schrödier C Wähmann. Bremen. Die Li⸗ quidation der Firma ist beendet und letztere am 3. Dezember 1875 erloschen. 5 . Bremen. Inhaber: Diedrich midt. Joh. RKrüger. Bremen. Die Prokura des Her⸗ mann Pape ist am 1. Dezember 1875 erloschen. am 6. Dezemker 1875: . . Heinr. Delvendahl. Bremen. Die Firma ist am 2. Dezember 1875 erloschen. Delvendahl C Niemeyer. Bremen. Inhaber: 86 Gottfried Mathias Delvendahl und Johann Niemeyer, Cigarrenfabrikanten, hier wohnhaft. Offene Handelsgesellschaft, errichtet am 1. Dezember 1875. am J. Dezember 1875: Meyer & Lürig. Bremen. Inhaber: Ernst Georg Meyer und Ludwig Georg Gustav Lü rig, Kaufleute hierselbst. Offene Handels gesellschaft, errichtet am 29. November 1875. derm. Stegmann. Bremen. Inhaber: Johann Hermann Stegmann. August Marbes. Bremen. Am 21. Septem- ber 1875 ist die Firma erloschen.
am 8. Dezember 1875:
Homo, Aetiemꝶesell-chaft ür Rüch- med Mitversicherung em. ( Wien. Die an Friedrich 3. Becker jun. ertheilte Vollmacht ist erloschen.
am 10. Dezember 1875: Salfeldt & Stein. Hauptniederlassung in