KRreslanm, 11. Dezember. Nachm. (F. T. B.)
Getreidemarkt. Spiritus per 1090 Liter 100 R pr. Dezgember- Januar 43 90, pr. April-Mai 46, 00, pr. Mai- Jani 47, 00. Weizen pr. De- zember 193.00. Roggen pr Dezember 145,50, pr. Dezember-Jannar 145,50. pr. April-Mai 155,50 RFüböl pr. Dezember 70 50, pr. De- zember-Jannar 706, 07, per April-Nai 760 00.
Madebursg, 11. Dezember. (Privratbericht) Weizen * 10090 Kilogr. 175 - 205 M. Roggen per 1000 Eilogr. 165 - 180 AM.
erste per 100 Eilogr. 160-226 M. Hafer per 1000 Eilagr.
170 - 180 M
Kartoffel-Spiritus. Locowaare gut behauptet, Termine still. Loco ohne Fass 44,50 M. bez., ab Bahn 45,59 M., Dezember 46,5ÿᷓ M nom., Januar 47 M. nom., Februar 47,5 M. nom. per 104 000æ2 mit Uebernahme der Gebinde à 4 M. per 100 Liter. Rübenspiritus fest. Loco 42,50 M., Dezember 42,50 M., Januar- Februar 42,25 M., Januar-Mai 42, 50 M.
Cölm, 11. Dezember. Nachmittags 1 Uhr. (KS. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen niedriger, hiesiger loch 20.50, fremder loco 21, 00, pr. März 21, 15, pr. Mai 21,75. Roggen flan, hiesiger loco 16,50, pr. März 15, 35, pr. Mai 15,757. Hafer still, loFeo I8, 00, pr. März 17,50. Rüböl matt, loco 38,50, pr. Mai 37,40. — Wetter: Regen.
Kremenm, 11. Dezember, Nachm. (W. T. B.) Petroleum Schlussbericht) Standard white loro 11,335, pr. Janaar 11,35, pr. Febraar 11,30, pr. März 11,30. Ruhig.
Harn hurg, 11. Dezember, Nachmittags. Getreidemarkt. (X. J. B) Weizen loco matt, auf Termine still. Roggen loco still, auf Termine ruhig. .
Weizen pr. Dezember 201 Br., 200 Gd., pr. April-Mai pr. 10600 EKilo 212 Br., 211 Gd. Roggen pr. Dezember 150 Br., 149 G4., Pr. April-Mai pr 1900 Kilo 158 Br., 157 6d. Hafer fest. Gerste au. Räüböl still, loco 74, pr. Mai pr. 200 Pfd. 733. Spiritus ruhig, pr. Dezember und pr. Jannar-Februar 363. pr. April-Mai 372, pr. Juni (Juli pr. 160 Liter 100 p9t. 388. Kaffee sehr ruhig, geringer Umsatz. Petroleum ruhig, Standard white loco 11,65 Br., 11,60 Gd., pr. Dezember 11,60 Gd., pr. Januar-März 1I,80 G4. —
Antwerpen, 11. Dezember, Nachm. 4 Uhr 30 Nin. (X. T. B.)
Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen ruhig. Roggen J, Odessa 173. Hafer behauptet, schwedischer 223. Gerste ruhig.
Petroleummarkt (Schlussbericht). Raffinirtes, Type weiss, loco 29 bez. und Br., per Dezember 28 bez, 28 Br., pr. Jannar 281 Br., per Februar 233 Br., per Januar-April 2837 Br. Ruhig.
EHiverpogcl, 11. Dezember, Nachmittags. UW. T. B.)
Banm wolle: (Schlussbericht, Umsatz S000 B, davon für Spekulation und Export 1000 B. Volle Preise, Amerikaner steif.
Hiddl Orleans 73, middl. amerikanische 6Gis/is, fair Dhollerah 4e, middling fair Dhollerah 4, good middl. Dhollerah 44, middl. Dhollerah 4, fair Bengal 45, good fair Broach 54, nen fair Qomra 4tiie, good fair Qömra 53. fair Madras 45, fair Pernam 74, fair Smyrna 6, fair Egyptian 73.
Faris, 11. Dezember, Nachmittags. (VV. F. B.)
Produ ktenmarkt. (Schlussbericht) Weizen ruhig, pr. Dezember 26,75, pr. Januar - Eebruar 27.25, pr. Januar April 27, 75, pr. Närz-Juni 29, 00. Mehl weichend, pr. Dezember 59,00, pr. Jannar- Februar 59, 59, pr. Januar-April 60, 50, pr. März-Juni 62,25. Rüböl weichend, pr. Dezember 111,00, pr. Januar 101,50, pr. Januar- April 99, 00, pr. Mai-August 91,00. Spiritus behauptet, pr. Dezember 43,75, pr. Mai-August 48 50.
WVerw- Kork, 11. Dezember, Abends 6 Uhr. (KS. T. B)
Waarenberi cht. Baumwolle in New-Tork 134, ds. in Nen-Orleans 123. Petroleum in New-Tork 123, do. in Philadelphia 126. Mehl 5 D. 5060 C. Rother Frübjarsweigen 1 D. 34 C. Mais (old mixed) 74 C. Zucker (Fair refining Muscovados) Sr. Kaffee (Eio-) 196. Schmalz. (Harke Wilcox) 133 C. Speck (86hort elear) 104 C. Getreidefracht 101.
KRKerlim, 13. Dezember. An Schlachtvieh war angetrieben Rindvieh 2600 Stück, Schweine 7198 Stück, Schafvieh 6307 Stück, Kälber 1147 Stück.
Fleischpreise. höchster mittel niedrigste Rindvieh pro 109 Pfd. Schlachtgsw. 56 - 58 Mrk. 46-50 Mrk 33-36 Mrk
Eis emhakhkm- Einnahmen.
NMeoklenburglsohe Frledrioh-Franz-EHlsenbahn. Im November er. 315, 11 M (— 33630 M6), 1. Januar bis ult. November er. 4, 205.443 M ( 337, 999 M0).
Berlin- Hamburger Eisenbahn. Im November 1,361, 0301 , ( 113,245 66), 1. Januar bis ult. November 15,249, S9 ( 1053. 785 ). ?
Rumänlsohs Eisenbahn-Gesellsohaft. Vom 5. November bis 2. Dezember 988.510 Ers. (— 181.765 Ers.), 1. Jannar bis 5. De- zember 12,261, 1094 Ers. ( 1,648, 105 Ers..
Amsterdam-Rotterdamer Eisenbahn. Die Mehreinnahme pr. November er. betrug 12,579 FI. und bis ult. November er. über-
haupt 175,049 FI. Su bhseriptir.
Anlelhe der Stadt Magdeburg. Oeffentliche Subskription auf 3, 000,000 S zum Course von 98 vom 3. bis 15. Januar 1878 bei der Kämmereikasse in Magdeburg; s. Ins. in Nr. 292.
Annelise vom KHamkken erte.
Berliner Brauerel-Gesellsohast. Bilanz vom 30. September cr. nebst Gewinn- und Verlust-Conto; s. unter Ias. der Nr. 292.
Woohen--Lebersloht 6 deutscher Lettelbanken pr. 7. Dezem- ber; s. unter Ins. der Nr. 292.
Aotlenbrauerel Neustadt- Magdeburg. Bilauz pr. 30. Sep- tember; s. unter Ins. der Nr. 292.
Aruszahhung em.
Aotlonbranerel Nenstadt-Magdeburg. 12 * Dividende mit 72 M pr. Aktie ab 15. Januar bei der Gesellschaftskasse in Magde-= burg; 8. Ins. in Nr. 292.
Goeneral-Versamnaleangenm.
20. Derbr. Forster Tuohfabrik, Aotien- Gesellschaft (d. Thomas). Ausserord. Gen-Vers. zu Berlin. Deutsohes Runst lustitut, Aotlen - Gesellsohaft. Ausserord. Gen-Vers zu Berlin. Breslauer Aotien-Blerbrauerel. Ord. Gen. Vers. zn Breslau. Nor ddeutsohs Vieh Versloherungs-Bank. Ausserord. Gen,.-Vers. za Hannover; s. Ins. in Nr. 292.
1876. Chemnitz-Ane-A dorfer Elsenbabn Ausserord. Gen.
Wetter: Nebel, milde. Amnaatekeknume, 11. Dezember, Nachr. (R. Getreidemarkt. (Schlussbericht). Weizen Eoggen pr. März 190, pr. Mai 190.
. pr. März 296.
Schweine pro 100 Pfl. Schlachtgen. Hammel pro X. — 23 Kilo
Kälber: Mittelpreise (flanes Geschäft).
57-59 , 53— 54 4850 , 8. Jannar. 20-23 * . * 33 ** 8. .
Vers. zu Dresden.
Stärke · Quoker · Fabrik O. A. Köhlmaun & Co). Ord. Gen. Vers. zu Frankfurt a. /9.
Königliche Schaaspiele.
Dienstag, den 14. Dezember. Opernhaus. 260. Vorstellung. Der Prophet. Oper in 5 Akten von Scribe. Musik von Meyerbeer. Ballet von Hoguet. (Frl. Brandt, Frl. Grossi, Hr. Niemann, Hr. Schmidt.) Anfang halb 7 Uhr.
Schauspielhauꝛ:. 257. Vorstellung. Narziß. Trauerspiel in 5 Akten von A. E. Brachvogel. Anfang halb 7 Uhr.
Mittwoch, den 15. Dezember. Opernhaus. 261. Vorstellung. Carlo Broscht oder: Des Teufels Antheil. Komische Oper in 3 Aktrn von Scribe. Musik von Auber. (Frl. Minnie Hauk, als Gast.)
Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 258. Vorstellung. Das Käth⸗ chen von Heilbronn. Historisches Ritter⸗Schau⸗ (Käthchen:
spiel in 5 Aufzügen von H. v. Kleist.
Frl. Abich, vom Stadttheater in Frankfurt a. M.,
als Gast) Anfang halb ??7 Uhr.
fFallner- Theater.
Dienstag: Zum 62. M.; Der VBeilcheufresser. Lustspiel in 4 Akten von G. v. Moser. . Zum 120. M.: Der Registrator auf
eisen.
Jictoria- Theater. Direktion: Emil Hahn.
Dienstag und folgende Tage: Gafstspiel der Sgra. Dorina Merante und dez Solotänzers Mr. Gre⸗ delue Mit durchweg neuer Ausstattung: Die Reise um die Welt in 80 Tagen, nebst einem Vorspiele: Die
Wette nun eine UMillien. Ausstattungsstück mit
von
Ballet in 5 Ahtheilungen, 15 Ta rleaux, D Gunnery imd Jules Verne. Mustk von Bebille-⸗ mont. In Scene gesetzt von Emil Hahn. 66 Uhr.
Friedrich- Nilhelnstädtisches Fheater. Dienstag: Gastspiel des Frl. Finaly: Liebesring. Buffo Oper in 3 Akten von W. Fel⸗ lechner. usik von R. Bial. Mittwoch: Dieselbe Vorftellung.
Residenr- Theater.
Dienstag: Vorletzte Vorstellung unter Direktion von Albert Rosenthal und Benefiz und Abschieds⸗ Vorstellung der K. K. Hofschauspielerin Frl. Friederike Bognär: Auf Verlangen: Adrienne Lecoupreur. Drama in 5 Akten nach Scribe und Legouvs. Adrienne: Frl. Friederike Bognar.
Mittwoch; Letzte und Abschieds ⸗Vorstellung der Direktion Albert Rosenthal.
Crolls Theater.
Dienstag: Weihnachts Ausstellung. Zum 18. Male: Wünsche und Träume. Conc. - Anf. 5, der Vorst. 64 Uhr.
Mittwoch und die folg. Tage: Weihnachts⸗Aus⸗ stellung. Dazu Wünsche und Träume.
NRolteradorss- Theater. Dienstag: 3. 2. M.: Luftschlösser. Josephine Grillhofer: Frl. Jo sephine Gallmeyer.
Stadt- Theater. Zum 3. Male: Mein Leopoldchen. von A. LArronge. Abends
Dienstag: Weihnachts märchen 7 Uhr.
LVatioꝝ al- Theater.
Dienstag: Letztes Gaftspiel und Abschieds-⸗ Benefiz des Königl. Bayerischen Hofschauspielers Hrn. E. Possart: Der Kaufmann von Venedig. Schau— ij in 5 Akten von Shakespeare. Shylock: Hr.
ossart.
Mittwoch: Extra ⸗Vorstellung: König Roderich.
Felle lian ce- Theater. Dienstag u. folg. Tage: Die Memoiren des Teufels. Lustspiel in 3 Akten. Nach dem Fran⸗ zösischen von L. Schneider.
Circus Salamonskꝝ.
Dienstag: Große Vorstellung. Die berühmte ungarische Hetziagd. Neu arrangirt und einstu⸗ dirt vom Direktor.
Ich gebe 1000 Mark Demjenigen, der mit seinem eigenen Pferde diese Jagd mitreitet. Auëgenommen
sind nur Circuspferde, oder solche, die in einem Circus dressirt sind. Mittwoch Vorstellung. A. Salam eonskꝶ, Direktor.
Saaltheater des Rgl.
Schauspielhauses. Die Zauberwelt von KBellachimi,
K. K. Hofkünstler. Dienstag, den 14 Dezember, Abends 7 Uhr. Billets vor⸗ her im Cigarrengeschäft, Passage 12. Kasseneröffnung
66 Uhr. Mittwoch: Vorstellung. Sonntag: 2 Vorstellungen, um 4 und 7 Uhr.
Deutscher Personal -Kalender. 14. Dezember. C. Phil. Emanuel Bach f. Conradin Kreutzer 4. Heinr. Marschner s.
Anfang
Der
Elisabeth, Königin von Preussen R.
Familien⸗ Nachrichten. Verehelicht; Hr. Major und Bataillons Com- mandeur Biedermann mit verw. Fr. Baronin Charlotte v. Seydlitz, geb. v. Ernst (Braun⸗
schweig).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann v. Obernitz (Berlin). Hrn. Stabs⸗ und Garnisons⸗ Arzt Dr. Berg (Cüstrin). — Eine Tochter:
Hrn. Oberförster Peterek (Przygedzice).
Gestorben: Fr. Rittmeister Maiy Louisa Freiin
v. Friesen, geb. Gale (Berlin). — Hr. Geh. Hof⸗
rath Ludwig Berlin (Friedland).
. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs ⸗Erledigung. Der hinter den Haus⸗ diener Johannes Emil Oscar Held wegen schweren Diebstahls in den Akten H 124575 unter
dem 10. April 1875 erlassene Steckbrief wird hier- durch zurückgenommen. Berlin, den 10. Dezember 1575. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kemmission II. für Vorunter⸗ suchungen.
Steckbrief. Gegen den Arbeiter Carl Ludwig Wilhelm Geschke, in Berlin ortésangehörig, ist die gerichtliche Haft wegen schweren Diebstabls aus 5. 243 des Strafgesetzbuchs beschlossen worden. Der⸗ selbe ist zu Freienwalde a. / O. geboren, hat im hie⸗ sigen Korrektienshause eine einjährige Korrektions haft vom 15. September 1874 bis eben dahin 1875 verbüßt, und treibt sich jedenfalls jetzt in hiesiger Gegend umher. Es wird ersucht, auf den ꝛc. Geschke zu achten, ihn im Betretungsfalle festzunehmen, und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an unsere Ge- fängniß⸗Inspektion abzuliefern. Potsdam, den 7. , 1875. Königliches Kreisgericht. Abthei⸗ ung J.
Steckbrief Erledigung. Der von mir unter dem 5. Juni d. J. inter den Dienstknecht Ferdinand Heinrich Wilhelm Goldenbaum, zuletzt in Reetz, erlassene Steckbrief ist erledigt. Perleberg, den 10 Dezember 1875. Der Staatsanwalt.
Steckbrief. Der Kaufmann und Handschuh⸗ macher Wilhelm Bock aus Posen, des einfachen Bankerutts angeklagt, ist zu verhaften und an das Königl. Kreisgericht zu Posen ad VI. A. 660 75 per Transport abzuliefern.
Steckbrief. Richard Ednard von Böckmann aus Starkow in Pommern, 34 Jahre alt, 1,3 Meter groß, von großer kräftiger Statur, gesunder Ge⸗ sichtsfarbe, mit dunkelblondem Haar, Schnurr⸗ und
Augen, eleganten Manieren, deutsch, etwas englisch und französisch sprechend, ist durch die rechtskräftigen Urtheile der Strafkammer des Königlichen Stadt⸗ gerichts zu Frankfurt aM. vom 2H. Juni 1874 1 25. September 1875 wegen Enpressung zu Ge
fängnißstrafen von zusammen vier Jahren und sechs
Monaten, sowie drei Jahren Ehrverlust, verurtheilt worden und hat sich dem Vollzuge dieser Strafen durch die Flucht entzogen. Ich ersuche, denselben im Betretungsfalle zu verhaften und mich von der Verhaftung zu benachrichtigen. Bekleidet war derselbe mit schwarzem Filzhut, schwarzem Stoffrock, desgl. Stoffweste, grauer Stoffhose, L Paar Lackzugstiefeln, grauen Strümpfen, 2 weißen Oberhemden, schwarz seidener Halsbinde, schwarzer Tuchhose, weiß baumwollener Unterhose und schwar⸗
zem Tuchüberzieher. Derselbe befindet sich noch im
Besitze einer Klappmütze und trägt goldenes Pince⸗
nez. Frankfurt a / M., den 10. Dezember 1875. Der Staatsanwalt.
Unser hinter dem Arbeiter Robert Grund aus Zossen erlassene Steckbrief vom 10. Juli 1875 ist erledigt. Mittenwalde, den 3. Dezember 1875.
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Offene Requisition. Ter Tischlergesell Anton Pietsch, 50 Jahre alt, in Kostenthal, Kreis Kosel, gebürtig, in Quilitz, Kreis Glogau, ortsangehörig, und im vorigen Jahre hier in Arbeit, ist von uns durch das inzwischen rechtskräftig gewordene Mandat vom 1. Dezember v. J. wegen ruhestörenden Lärms und groben Unfugs zu einer Geldstrafe von 20 Sgr., im Unvermögensfalle zu einer eintägigen Haftstrafe,
sowie zur Tragung der Kosten, welche 5. Sgr. be⸗ tragen, verurtheilt worden. Es wird ersucht, von
denselben zu vollstrecken. ber 1875. Königliches Kreisgericht. für Uebertretungen.
Snbhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
MY Suhbhastations⸗Patent.
Das der Berliner Nordend Aktien⸗Gesellschaft in
Band II. Blatt Nr. 53 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll
an hiesiger Gerichtsstelle,
und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags
ebenda verkündet werden.
Kinnbart, dunkelblonden Augenbrauen und grauen
steuer bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗
von 74363 M veranlagt. ͤ relle und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Ab⸗
unserm Bureau DJ. einzusehen. Alle Diejenigen, welche Eigenthum
spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Berlin, den 20. November 1875. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations ˖ Richter.
Bekanntmachnng.
97341 ir ; Sache, betreffend die Entwässerung
In der schaften Sobezyn und Kiederau, Kreises Schlochau,
essenten, welche irgend ein Theilnahmerecht in An⸗ spruch nehmen zu können vermeinen, gefordert werden, binnen 6 Wochen und spätestens in dem am Mittwoch,
Vormittags 19 Uhr,
dem Pietsch die Geldstrafe und die Kosten im Wege der Exekution beizutreiben, ev. die Haftstrafe gegen Sprottau, den 4. Dezem⸗ Kommission
Liquidation gehörige, auf der Feldmark ven Rosen⸗ thal, zwischen der Straße von Nieder⸗Schönhausen nach Blankenfelde und der Gemarkang Französisch⸗ Buchholz belegene, im Grundbuche von Rosenthal
den 22. JZannar 1876, Vormittags 11 Uhr, Zimmerstraße Nr. 25, ; e An] Zimmer Nr. 15, im Wege Ter nothwendigen Sub Paxiere und Dokumente beizubringen.
hastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert
und Theilung des Pien⸗Sees, wobei die Ort⸗
* . * O er⸗ betheiligt sind, hat der Legitimationspunkt nicht voll⸗ Das Direktorium der Wriezen Od ständig berichtigt werden können, weshalb in Gemäß ⸗ heit der Bestimmungzen des §. 12 des Ausführungs⸗ gesetzes vom 7. Juni 1821, der 5§5§. 25 und 26 der Verordnung vom 39. Juni 1834 und des §. 199 des Ablösungs⸗ und Regulirungegesetzes vom 2. März 1850, alle etwa nicht zugezogene unbekannte Inter⸗
den 9. Febrnar 1876, anftehenden Termine entwe⸗
den 26. Januar 1876, Vormittags 1 Uhr, Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗
Flächenmaß von 4 Hect. 23 Ar mit einem Reinertrag Auszug aus der Steuer⸗ et [9561] f schätzungen, andere das Grundstück betreffende Nach⸗ weisungen und besondere Kaufbedingungen sind in
eine außerordentliche Generalversammlung der oder ander ⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht einge⸗ tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion
hierdurch auf⸗
der bei uns oder bei dem Detonomie⸗Kommisstons⸗
rath Giese zu Schneidemühl ihr Interesse zur Sache anzuzeigen, widrigenfalls sie die Auseinandersetzung gegen sich gelten lassen müssen und selbst im Falle der Verletzung mit Einwendungen dagegen nicht weiter gehört werden können.
Marienwerder, den 4 Dezember 1875. Königliche Regierung, landwirthschaftliche Abtheilung. Heym.
9748 Bekanntmachung.
Martin Lettkemann, geboren am 25. März 1837, Sohn des Hofbesitzers Claas Lettkemann zu Altendorf, verheiraihet im Jahre 1859 mit Anna, geb. Sudermann, und Vater eines im Januar 1860 gebornen Sohnes Namens Hermann, begab sich im Oktober 1860 von seinem Wohnorte Kl. Montau aus nach Amerika. Die letzte Nachricht von ihm besteht in einem im Jahre 1862 aus Indiana in Nordamerika hierher geschriebenen Briefe In dem⸗ selben theilt er mit, daß er nach Australien auszu⸗ wandern beabsichtige. Seit dieser Zeit ist keine Nach⸗ richt mehr von ihm hierher gelangt. Auf den An— trag seines Vaters werden daber der Martin Lettke⸗ mann und s eine unbekannten Erben und Erbnehmer hiermit aufgefordert, sich bis zum
28. Oktober 1876, VB. M. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle zu melden, widrigenfalls Martin Lettkemann für todt erklärt werden wird. Marienburg, am 3. Dezember 1875. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
8941 Das Untergericht der freien Hansestadt Bremen macht hierdurch bekannt: daß Emma Breinig in Tilsit die Erbschaft ihrer Schwester, der verstorbenen Schau⸗ spielerin Laura Ernst, nur unter der Rechts⸗ wohlthat des Inventars angetreten hat. Zugleich werden alle bekannte und unbekannte Be⸗
theiligte, welche als Gläubiger oder Erben oder aus sonstigem Grunde Ansprüche an den Nachlaß der gedachten Laura Ernst machen, hiermit aufgefordert,
in dem auf Mittwoch, den 12. Jannar 1876, Vormittags 11 Uhr, . angesetzten Termine, weicher auf dem Rathhanse in der Untergerichtsstube stattfinden wird, resp. ihre
Erbrechts oder sonstigen Ansprüche und Forderungen
anzugeben, zugleich auch die zu ihrer Legitimation und den Nachweis ihrer Ansprüche erforderlichen
Die Unterlassung der Angabe in diesem Termine hat, ohne weitere richterliche Präklusion, den Ver—⸗
luft des betreffenden Anspruchs zur Folge.
Bremen, aus der Kanzlei des Untergerichts, am 13. November 1875. . Cordes, Sekr.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Am Montag, den 29. Dezember er, Vor⸗ mittags 19 Uhr, soll im Rathhause zu Wriezen
Wriezen⸗Oderbrych · Cbaussee · Gesellschaft stattfin den.
Gegenstand der Berathung: Nochmalige Be⸗
rathung und Beschlußfassung in Betreff der
Uebergabe der Chaussee an den Ober⸗Bar⸗ nimer Kreis.
Es werden sämmtliche Aktionäre mit dem Be⸗
merken eingeladen, daß nach 5. 290 des Statuts nur die auf den zeitigen Inhaber lautenden Aktien stimm⸗ berechtigt sind und werden die Aktionäre aufgefordert, die im Aktienbuche etwa noch nicht ausgeführte Um-⸗ schreibung beim Rendaaten Hern Braun bewirken zu wollen.
Wriezen, den 4. Dezember 1875.
bruch⸗Chaussee⸗Gesellschaft.
758] Bekanntmachung. ;
Das von David Schmidt, Bürger meister allhier im Jahre 1617 zunächst für seine Descendenten ge⸗ stiftete Stipendium von 60 M jährlich ist zu ver= leihen. Genußberechtigte werden hierdurch zur An ⸗ meldung aufgefordert.
Annaberg, den 10. Dezember 1875.
Der Stadtrath. Scheibner, Bürgermeister.
Deutscher RNeie
und
S⸗Anzeiger
Königlich Prenßischer Staats⸗Anzeiger.
. gas Abonnement beträgt 4 A 509 83 ö für das Vierteljahr.
. Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 3 . *
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83 * Alle RHost-⸗Anstalten des In- und Auslandes nehmen SBestellung an; für Gerlin außer den Post - Anstalten
auch die Ezpeditien: 8M. Wilhelmstr. Nr. 32.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General⸗Major z. D. Freiherrn von Reitzenstein, bisher Commandeur der 1. Kavallerie⸗Brigade, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe; dem Obersten z. D. Rapmund, bisher Bezirks⸗ Commandenr des 1. Bataillons (Danzig) 8. DOstpreußischen Landwehr⸗Regiments Nr. 45, den Rothen Adler⸗Orden dritter
Klasse mit der Schleife; dem Regierungs⸗Sekretär, Rechnungs⸗
Rath Winkler zu Münster, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Gerichtsvogt Dierolf beim Amtsgericht zu Han⸗ nover den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem bisherigen Gemeinde⸗Vorsteher Seemann zu Heidgraben im Kreise Pinneberg und dem Polizeidiener Schwartkotte zu 2 im Kreise Münster das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse, des Kaiserlich österreichischen Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse und des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens dritter Klasse: dem zum Königlichen Marstall kommandirten Rittmeister Meyer à la suite des 1. Hannoverschen Dragoner⸗Regiments Nr. 9; sowie des Kaiserlich österreichischen goldenen Verdienst⸗ kreuzes mit der Krone: dem Stallmeister Wissel.
Deutsches Reich. Dem Konsul des Deutschen Reiches für Guatemala, Friedrich Augener, ist 2 seinen Antrag die Entlassung aus dem Konsulatsdienste ertheilt worden. M
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den bisherigen Ober⸗ und Corps⸗Auditeur des II. Armee⸗
Corps, Karl Hugo August Splittgerber, zum Mitgliede des General-Auditoriats mit dem Range eines Raths dritter Klasse und dem Titel eines Geheimen Justiz⸗Raths zu ernennen;
Dem Kaufmann Erich Schneider zu Liegnitz das Prä⸗ dikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen; nnd,
Der von der Stadtverordnetenversammlung zu Bielefeld getroffenen Wahl gemäß, den Fabrikanten Hermann Naus daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Bielefeld auf die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Oberlehrer am Gymnastum zu Saarbrücken, Dr. Ju⸗ lius Ley, ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Eigenthümer Joseph Salner zu Brüssel ist für das Preußische Staatsgebiet die Erlaubniß zur Anfertigung der Vorarbeiten für eine Eisenbahn von Jünkerath⸗Stadtkyll über Prüm, Warweiler und Neuerburg bis zur preußischen Landes- grenze in der Richtung auf Diekirch für die Zeit bis zum 31. Dezember 1876 ertheilt worden.
Dem Maschinenbaumeister und Schlossermeister Robert Reum ann zu Königsberg i. Pr. ist unter dem 10. Dezember 1875 ein Patent
auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene
Sicherheitsvorrichtung gegen das Anbohren von Geldschränken auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Dr. Adolph Poppe und dem Johann Ludwig Poppe — Beide zu Frankfurt a. M. — ist unter dem 10. De⸗ zember d. J. ein Patent r
auf eine durch Modell und Beschreibung nachgewiesene Rechen⸗ maschine ; auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Ingenieur Rudolph Meyer und dem Dr. Kü ter (in Firma: R. W. Dinnendahl) zu Huttrop bei Steele ist unter dem 10. Dezember 1875 ein Patent
auf eine Gesteinsbohrmaschine, soweit dieselbe für neu und eigenthümlich erkannt ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Ingenieur Charles Brown zu Winterthur ist unter
dem 10. Dezember d. J. ein Patent
auf eine Ventilsteuerung für Dampfmaschinen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung
und ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu behindern, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.
Ju sti z⸗Ministerium.
Der Notariats⸗Kandidat Nießen in Bergheim ist zum Notar für den Friedensgerichtsbezirk Du deldorf, im Landgerichts⸗ bezirk Trier, mit Anweisung seines Wohnfitzes in Dudeldorf, ernannt worden.
Angekommen: Se. Exeellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗Berghauptmann Krug von Nidda aus Ober⸗
schlesien.
Aichtamtliches. Deutsche s Remich.
Preußen. Berlin, 14. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Vorträge des Polizei⸗Präsidenten von Madai, des Chefs der Admiralität, Generals der Infanterie von Stosch und des Chefs des Geheimen Militãr⸗Kabinets, General⸗Majors von Albedyll entgegen.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin besuchte gestern die Kaiserin Augusta⸗Stiftung.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz kehrte gestern Nachmittags 5 Uhr von der im Forstrevier Spandau abgehaltenen Jagd zurück und besuchte Abends mit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin die Vorstellung im Opernhause.
— Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 13. v. M. beschlossen: —
„I) Zuzulassen, daß das Bestel! rz für verlässige Ge⸗ werbetreibende mit Genehmigung der Zolldirektivbehörde auf den Salzwerken mit nur 1 Prozent Schwefelsäure und 1 Prozent Wasser denaturirt werde, wenn ein anderes Denaturirungsmittel als Schwefelsäure für das betreffende Gewerbe nicht anzuwen⸗ den ist;
2) Daß künftig die Anwendung von Kienöl nur bei Her⸗ stellung desjenigen sogenannten Gewerbebestellsalzes (3iffer 2B. der Bestimmungen, betreffend die Befreiung des zu landwirth⸗ schaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimmten Salzes von der Salzabgabe, §. 392 der Protokolle von 1872) gestattet sein solle, welches in den Gewerberäumen des Empfängers denaturirt wird.“
Die Anwendung von 1 Prozent Schwefelsäure und 1 Pro⸗ zent Wasser ist gemäß Nr. J der Verfügung vom 18. Juli 1872 an die Bewilligung der Direktivbehörde geknüpft. Selbstver⸗ ständlich ist Schwefelsäure von 66 Gr. B. zu verwenden.
Zugleich hat der Bundesrath die strenge Befolgung der in der Anlage der Verfügung vom 18. Juli 1872 unter Nr. 10 bis 12 ertheilten Vorschr iften in Erinnerung gebracht.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr hielt heute eine Sitzung.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages, welcher auch noch der Reichskanzler Fürst v. Bismarck beiwohnte, fuhr das Haus in der zweiten Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste fort, und zwar wurden die §§. 20 und 21 bei der Diskussion zusammengefaßt.
S. 20 lautet:
Das gegenwärtige Gesetz findet Anwendung auf alle Werke in⸗ ländischer Urheber, gleichviel ob die Werke im Inlande oder Aus—⸗ lande erschienen oder überhaupt noch nicht veröffentlicht sind. Wenn Werke ausländischer Urheber bei inländischen Verlegern erscheinen, so stehen diese Werke unter dem Schutze des gegenwärtigen Gesetzes.“
§. 21 lautet: ;
„Diejenigen Werke ausländischer Urheber, welche in einem Orte erschienen sind, der zum ehemaligen Deutschen Bunde, nicht aber zum Deutschen Reiche gehört, genießen den Schutz dieses Gesetzes unter der Voraussetzung, daß das Recht des betreffenden Staates den innerhalb des Deut schen Reichs erschienenen Werken einen den einheimischen Werken gleichen Schutz gewährt; jedoch dauert der Schutz nicht län- ger, als in dem betreffenden Staate selbst. Dasselbe gilt von nicht veröffentlichten Werken solcher Urheber, welche zwar nicht im Deut— schen Reiche, wohl aber im ehemaligen deutschen Bun desgebiete staate⸗ angehörig sind:
Hierzu beantragen: .
I) der Abg Dr. Grimm: in S. 20 statt „bei inländischen Verlegern“ zu sagen: bei Verlegern, die im Gebiet des Deutschen Reichs ihre Handelgniederlassung haben“, (Wiederherstellung der Regierungsvor⸗ lage); 2) der Abg. Br. Braun: den 5. Al zu streichen und statt dessen dem der Schutz der ausländischen Urheber nach den bestehenden Staats—⸗ vertrãgen. . t .
Der Referent Abg. Dr. Wehrenpfeunig betonte, daß §. 20 die Umgehung des Gesetzes durch scheinbar in das hiesige Handels⸗ register aingetragene Kommissionäre verhüten wolle durch den Ausdruck „inländische Verleger“ und daß die Annahme des An⸗ trages Braun auf Streichung des 5. 21 den Abschluß eines Staatsvertrages mit Oesterreich nothwendig mache. Der Bun⸗
2d als letzten Absatz hinzuzufügen: „Im Uebrigen richtet sich
. den 14. Dezember, Abends.
deskommissar, Geheime Ober⸗Postrath Dr. Dambach wies im Anschluß an die Ausführungen des Vorredners auf die Ana⸗ logie mit dem Nachdruckgesetze hin, welches sich ebenfalls auf den Boden der Bundesgesetzgebung von 1837 gestellt habe.
Der Abg. Dr. Grimm bezweifelte, ob die Fassung des §. 20 Seitens der Kommission den beabsichtigten Zweck erreichen würde, während Abg. Dr. Braun seinen Antrag mit der Erwägung empfahl, daß nach §. 21 bei uns die ganze österreichisch⸗unga⸗ rische Monarchie, unsere Künstler dagegen nur in Cisleithanien geschützt seien, worin ihm der Abg. Dr. Ebert beistimmte. Der Referent Abg. Dr. Wehrenpfennig und der Bundeskommissar, Geh. Ober⸗Postrath Dr. Dambach sprachen sich wiederholt gegen die Anträge aus.
Die §§. 20 und 21 wurden hierauf unter Ablehnung der Amendements Grimm und Braun unverändert angenommen. Damit war die zweite Berathung dieses Entwurfs genehmigt und man trat in diejenige des Gesetzentwurfs, betreffend den Schutz der Photographien gegen unbefugte Nachbildung, ein. Es lag dazu eine Reihe von Amende⸗ ments des Abg. Dr. Grimm vor, welche übereinstimmend dem Gedanken Ausdruck geben, den Schutz der Photographien gegen Nachbildungen auf mechanischem Wege zu erweitern. Der Referent Abg. Dr. Wehrenpfennig erklärte sich übereinstimmend mit dem Bundes kommissar Geheimen Ober⸗Postrath Dr. Dambach, gegen die Anträge. Abg. Brockhaus stand zwar auf dem Boden der Grimm⸗ schen Anträge, wünschte aber dennoch, dieselben zurückgezogen zu se⸗ hen, um eine Enbloe⸗Annahme des ganzen Gesetzes, welches er auch, wie es vorliegt, als einen großen Fortschritt begrüßte, zu ermög⸗ lichen. Abg. Dr. Grimm zog hierauf seine Amendements zurück, worauf der ganze, aus 12 Paragraphen bestehende Gesetzentwurf ohne Widerspruch en blos angenommen wurde.
Die Aenderungen, welche die Kommission an der in Nr. 259 d. Bl. abgedru kten Regierungs vorlage vorgenommen hat, sind folgende: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛ2c. verordnen im a m Deutschen Reiches, nach erfolgter Zustim⸗ mung des Bundesräfhs e, , . was folgt:
F. Z. Die mechanische Nachbildung eines photographischen Werkes, welche in der Absicht, dieselbe zu verbreiten, ohne Genehmi⸗ gung der Berechtigten (5. 1 und 7) hergestellt wird, ist verboten.
§. Za. Die Nachbildung eines photographischen Werkes, wenn sie sich an einem Werke der Indnstrie, der Fabriken, Handwerke oder Manufakturen befindet, ist als eine verbotene nicht anzusehen.
§. 4. Gällt fort.)
ö 5. Jede rechtmäßige photographische oder sonstige mechanische Abbildung der Originalaufnahme muß auf der Abbildung selbst oder auf dem Karton
a. den Namen beziehungsweise die Firma des Verfertigers der
Originalaufnahme oder des Verlegers, und b. den Wohnort des Verfertigers oder Verlegers, C. das Kalenderjahr, in welchem die rechtmäßige Abbildung zuerst erschienen ist, enthalten, widrigenfalls ein Schutz gegen Nachbildung nicht statt⸗ findet. ; § 6. Der Schutz des gegenwärtigen Gesetzes gegen Nachbildung wird dem Verfertiger des photographischen Werkes fünf Jahre gewährt. Diese Frist wird vom Ablaufe desjenigen Kalenderjahres ab gerechnet, in welchem die rechtmäßigen photographischen oder sonstigen mechani⸗ schen Abbildungen der Originalaufnahme zuerst erschienen sind.
Wenn solche Abbildungen nicht erscheinen, so wird die fünfjährige Frist von dem Ablauf desjenigen Kalenderjahres ab gerechnet, in wel- chem das Negativ der photographischen Aufnahme entstanden ist.
Bei Werken, die in mehreren Bänden oder Abtheilungen er⸗ scheinen, findet der 5. 14 des Gesetzes vom 11. Jani 1870 betreffend das Urheberreckt an Schriftwerken 2c. Anwendung. .
§. 3. Wer eine von einem Anderen verfertigte photographische Aufnahme durch ein Werk der malenden, zeichnenden oder plastischen Kunst nachbildefk, genießt in Beziehung auf das ven ihm hervor⸗ gebrachte Werk das Recht eines Urhebers nach Maßgabe des §.7 des Gesetzes , betreffend das Urheberrecht an Werken der bil⸗ denden Künste. ;
§. 9. Die Bestimmungen in den 55 18 bis 38, 44, 61 Absatz des Gesetzegß vom 11. Juni 1870, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken ꝛc, finden auch Anwendung auf das ausschließliche Nachbildunge⸗ und Vervielfältigungsrecht des Verfertigers photogra—⸗ phischer Werke.
Das Haus trat hierauf in die zweite Berathung des Ge⸗ setzentwurfs, betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen, nach dessen §. 1 das Recht, ein gewerbliches Muster oder Modell ganz oder theilweise nachzubilden, dem Urheber desselben ausschließlich zustehen soll. Als Muster oder Modell werden nur neue und eigenthümliche Er⸗ zeugnisse an gesehen. Die gesperrt gedruckten Worte sind, wie der Berichterstatter Abg. Dr. Wehrenpfennig hervorhob, ein Zusatz der Kommission, welche zwar in ihrem Schooße keinen prinzipiellen Gegner des Gesetzes, wohl aber in einzelnen Fragen die ver⸗ schiedensten Ansichten zu vernehmen und zu berücksichtigen hatte. So seien die Kommissionsvorschläge das Resultat eines Kom⸗ promisses, der bei 5. 1 angenommene Zusatz speziell eines der Desiderta der hiesigen Kaufmannschaft. Dem Entgegenkommen der beiden in der Kommission vertretenen Richtungen sei das Zustandekommen eines haltbaren Ganzen zu verdanken, das, wenn es nicht in dieser Session fallen sollte, dringend der Unter⸗ stützung des Plenums bedürfe. — Die ersten 4 Paragraphen des Gesetzes wurden unverändert angenommen.
Dieselben lauten:
§. 1. Das Recht, ein gewerbliches Master oder Modell ganz