1875 / 295 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Paris, 13. Dezember, Nachmittags. (N. F. B.)

Produ ktenmar kt. (8chlassbericht) Weizen unverändert, pr. Dezember 26,75, pr. Junuar - Februar N, 25, pr. Jannar- April 27, 50, pr. März- Juni 28, 75. Mehl unverändert, pr. Dezember 58.75, pr. Jannar-Februar 59, 25, pr. Jannar-April 60, 009, pr. März-Juni 5,75. Rüböl mässiges Geschäft bei nachgebenden Preisen, pr. Derember 196,0), pr. Janaar 98,00, pr. Jmunuar-April 95,50, pr. Mai-August 89, 00. Spiritus ruhig, pr. Dezember 45,75, pr. Mai- August 48, 50.

Wer- orks, 13. Dezember, Abends 6 Uhr. (S. T. B.)

Waarenberieht. Baumwolle in New-LTork 133, de. in Nem-Orleans 128. Petroleum in New- Tork 123, do. in Philadelphia

123. Mehl 5 B. 35 C. Rother Frübjahrsweigen 1 D. 33 C. Mais (old mixed) 74 C. Zucker (Fair refining Muscovados)] St. Kaffee

(Rio) Schmal. (Marke Wileox) 133 C.

Speck (short clsar) 106 C. Getreidefracht 10.

Anugwelse vom KHanktem te.

Voohen-Uebersloht einer deutschen Zettelbank pr. 7. Dezem- ber; s. unter Ins. der Nr. 293.

Anagzah Hungen.

Preusslsohe Renten-Versloherungs-Anstalt. Fällige Renten

3 bezüglichen Coupons ab 2. Junuar 1876; s. Ins. in r. 23.

Oöln- Mindener Elsenbabn. Am 2. Januar fut. fällige Ab-

schlagsdividendenscheine und Linscoupons der Erioritäts-Obligationen

L., II, V. und VII. Em. bei S. Bleichrõder und der Disconto- Gesell-

schaft in Berlin.

Freussisohe Boden- Oredlt-Aotien- Bank. Am 2. Januar 185

fällige Coupons der 4 und 5 X. unkündbaren Hypothekenbriee sowie der 5 kündbaren Pfandbriefe. ö Brauns ohwelg · Lannoversohe Hypothekenbank. Am 2. Janna fut. fällige Coupous der Pfandbriefe ab 15. Dezember bei S8. Bleich. röder, der Disconto-Gesellschaft, dem Berliner Bankverein, bei der Berliner Handelsgesellschaft und Herrig und Frantz in Berlin.

18. Derbr.

General-Versanmnnmeinmꝶem. Aollen-Gesellschast für Möbel- Transport und Añ. bewahrung. Ausserord. Gen.-Vers. zu Berlin. Berliner Gredlthank, elngetragene Genossensohah Ausserord. Gen -Vers. zu Berlin.

Dnlestr-Bahn. Die auf den 16. d. M. einberufen ausserord. Gen-Vers. wird anf vorstehendes Datum verlegt.

ö 5c / / 5 /

Königliche Schauspiele. Mittwoch, den 15. Dezember. Opernhaus. 261. Vorstellung. Carls Broscht oder: Des Tenfels Antheil. Komische Oper in 3 Akten von Scribe. Mussk von Auber. (Frl. Minnie Hauk, als Gast.) Anfang 7 Uhr. . Schauspielhaus. 258. Vorstellung. Das Käth⸗ chen von Heilbronn. Historisches Ritter Schau⸗ spiel in 5 Aufzügen von H. v. Kleist. (Käthchen: Frl. Abich, vom Stadttheater in Frankfurt a. M, als Gast. Anfang halb 7 Uhr. Donnerstag, den 16. Dezember. Opernhaus. 262. Vorstellung. Don Juan. Oper in 2 Abtheilungen mit Tanz von Mozart. (Zerline: Frl. Kunz aus Wien, Frl. Lehmann, Fr. v. Voggenhuber, Hr. Betz, Hr. Fricke, Hr. Schleich, Hr Salomon, Hr. Krolop. Anfang halb 7 Uhr. ; Schauspielhaus. 259. Vorstellung. Neu ein⸗ studirt: Die Geschwister. Schauspiel in 1 Akt von Goethe. In Scene gesetzt vom Direktor Hein. Besetzung: Wilhelm, ein Kaufmann, Hr. Lud wig. Marianne, seine Schwester, Fr. Niemann. Fabrice, Hr. Dehnicke. Ein Kind, Joh. Pfaffen berg. Ein Briefträger, Hr. Berthold. P Hierauf, zum 1. Male: Comtesse Dornröschen. Genrebild in 1 Aufzuge von A. v. Winterfeld. In Scene gesetzt vom Direktor Hein. . Besetzung: Regina, Comtesse von Hainthal, Fr. Niemann. Hans von Baßfeld, Lieutenant, Hr. Goritz. Odoardo Frosch, Maler, Hr. Vollmer. Zum Schiuß: Der Hauptmann von Kaper⸗ naum. Schwank in 3 Bildern nach einem älteren Stoffe von A. v. Winterfeld. Anfang 7 Uhr.

Nallner- Theater. Mittwoch: Zum 120. M.: Der Registrator auf Neisen. Donnerstag: Zum Besten der Armen in den Stadt⸗ bezirken lö2 166: Zum 6. M: Drei Buchstaben. Historisches Lustspiel in 5 Akten von Otto Girndt.

gictoria- Theater. Direktion: Emil Hahn.

Mittwoch: Gastspiel der Sgra. Dorina Dorina Merante und des Solotänzers Mr. Gredule. Mit durchweg neuer Ausstattung: Die Neise um die Welt in 80 Tagen, nebst einem Borspiele: Die Wette nen eine Million. Ausstattungsstück mit Ballet m 5 Abtheilungen, 18 Tasleaux, von D Ennery und Jules Verne. Mustk von Debille⸗ enn In Seene gesetzt von Emil Hahn. Anfang

r Donnerstag: Zum Besten eines Kriegerdenkmals.

Friedrich- ilhelmstãdtisches Theater. Mittwoch: Gastspiel des Frl. Finaly: Der Liebesring. ] ; ; Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Renidenz- Theater.

Mittwoch: Letzte und Abschieds⸗Vorstellung der Direktion Albert Rosenthal: Gleich und Gleich. Lustspiel in 2 Akten von Hartmann. Franen⸗ emancipation. Schwank in 1 Akt von Carl Sontag. Das Lachen. Humoristische Charakter- stutie, vorgetragen von Hrn. Pander. Fernande (1II. Ati). Pariser Sittenbild in 4 Akten von Victorien Sardou. Abschiedsworte des Direktors Alb. Rosenthal.

Krolls Theater. Mittwoch: Weihnachts Ausstellung. Zum 19. Male: Wünsche und Träume. Conc. Anf. 5, der Vorst. 64 Uhr. Donnerstag und die folg. Tage: Weihnachts⸗Aus⸗ stellnug. Dazu Wünsche und Träume.

Roliersdorss- Iheater. Mittwoch: 3. 26. M.: Luftschlösser. Josephine Grillhofer: Frl. Jo sephine Gallmeyer.

Stadt- Theater. Mittwoch: Gringoire. Mein Leopoldchen

atio nal Theater Mittwoch: Extra- Vorstellung: König Roderich. Trauerspiel in 5 Akten von F. Dahn. Donnerstag: Ensxa ⸗Vorstellung: Don Carlos, Infant von Spa

ne lle lliance- Theater. Mittwoch u. Donnerstag: Die Memoiren des Tenfels. Freitag: Zum 1. Male: Joseph im Schnee. Schauspiel in 2 Abtheilungen und 5 Akten nach der leichnamigen Aumrbachschen Novelle für die Bühne earbeitet von Ludwig Kern.

Saaltheater des Kgl.

Schauspielhauses. Die Zauberwelt von Rellaeirimi, K. K. Hoflůnstler. Mittwoch, den 15. Dezember, 4 Uhr, ermäßigte e. 7 Uhr zweite Vorstellung. Billets vorher Passage 12, im Cigarrengeschaͤft. Kassen ˖ eröffn. 3, resp. 66 Uhr. Donnerstag: Vorstellung.

Circus Salamonskꝝ.

Mittwech: Große Vorstellung. Die berühmte ungarische Hetzjagd. Neu arrangirt uad einstu⸗ dirt vom Direktor.

Ich gebe 1009 Mark Demjenigen, der mit seinem eigenen Pferde diese Jagd mitreitet. Ausgenommen sind nur Cireuspferde, oder solche, die in einem Circus dressirt sind.

Donnerstag Vorstellung.

A. Salama onskex, Direktor.

Deutscher Personal -Kalender.

15. Dezem her. 1745. Gen -Maj. Hans Casp. v. Hertzberg F bei Kesselsdorf. 1807. Ernst Rietschel, Bildhauer *. 1839. Ignaz Aurel Fessler f.

Familien⸗Nachrichten.

Verehelicht: Hr. Premier⸗Lieutenant Kempe mit Frl. Ludowika Cleve (Hannover Wolfenbütteh. Hr. Lieutenant Paul v. Thielen mit Frl. Hedwig Pae w (Frankfurt 4. O.. j

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Kreisrichter Weißleder (Grätz). Hrn. Gymnasiallehrer Fer⸗ dinand Weck (Saargemuͤnd).

Gestorben: Verw. Frau Ober⸗Stabsarzt Martha Oeltze, geb. v. Lobenthal (Poln. Crone). Hin. Lieuten ant Koenig Tochter Elsa (Osnabrück). Hr. Notar a. D. Justiz⸗Rath Jodocus Lurtz

(Biühl). Hr. Major a. D. Marbod v. d.

Lancken (Berlim).

Subhastationen, Aufgebste, Vor⸗ ladungen n. dergl.

lar e n Aufgebot.

Die 4* Prioritäts Obligation der Wilhelms⸗ bahn 1. Emission Rr. 17.631 über 100 Thlr. ist dem Fräulein Hedwig von Carisien zu Berlin aus der Erbschaft einer Verwandten, die im Jahre 1870 gestorben ist, zugefallen; und hat sich im Nach⸗ lasse nur die auch jetzt im Besitze des Fräuleins von Carisien befindliche Obligation ohne Coupons und Talon und mit einer Notiz der Erblasserin, daß der Couponbogen und Talon durch Unvorsichtigkeit verbrannt sei, vorgefunden.

Es werden deshalb alle Dieienigen, welche als Eigenthümer, Cessiongrien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs Inhaber an die bezeichneten Coupons nebst Zinstalon Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefor⸗ dert, diese Ansprüche svätestens in dem auf

den 25. März 1876, Vormittags 109 Uhr, vor dem Herrn Kreitsgerichte Rath Dr. Filehne in unserem Parteienzimmer anberaumten Termine an- zumelden, widrigenfalls, unter Ausschließung mit ihren Ansprüchen, die Coupons nevst Zinstalon wer- den für ungültig erklärt werden.

Ratibor, den 30. November 1875.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Dr. Filehne. 9803 Bekanntmachung.

In dem am 14. Juli 1835 Publizirten Testa— mente des Großböttchermeisters Friedrich Louis Schmidt ist dem Schlosser Augunst Albert Lud⸗ wig Kunz ein Legat ausgesetzt.

Bies wird zur Kenntnißnahme für denselben hier⸗ durch bekannt gemacht.

Berlin, den 6. Dezember 1875.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

9768

In der bei uns anhängigen Nachlaßsache des am 4. Mai 1873 ohne Hinterlassung einer letzwilligen 2 hieselbst verstsrbenen Trainers Benjamin Chiscot haben wir auf An—⸗ trag mehrerer Kinder desselben zur Anmeldung von ,, an den qu. Nachlaß einen Termin an⸗ gesetzt au

Dienstag, den 15. Februar k. Is., . Vormittags 11 Uhr.

Die uns unbekannt gebliebenen, resp. noch nicht legitimirten Kinder des genannten Erhlassers werden hierdurch aufgefordert, in dem angesetzien Termine sich zu melden und zu legitimiren und zwar unter dem Nachtheil:

daß den sich gemeldet und legitimirt habenden Kindern des Trainers Benjamin Chileot der Nachlaß desselben überwiesen und das Erben zeugniß ausgestellt werden wird.

Friedland i. / M., den 8. Dezember 1875.

Bürgermeister und Math. CGiehrke.

Verkäufe, Verpachtungen, Eubmiffis nen 2c. z

Brennholz Verkauf. Freitag, den 17. Dezem⸗ ber 1875, Vormittags J Uhr, sollen auf dem hie⸗ sigen Gesundbrunnen aus der Königlichen Oberförsterei Biesenthal folgende Brenn⸗ und Klafternutzhölzer versteigert werden: L. Belguf Bornemanns⸗ pfuhl:; 218 Met. Kiefern Kloben, 328 Met. do. Spaltknüppel, 88 Met. do. Reisig J. Klasse, 3 Met. Birken⸗Kloben, 8 Met. do. Spaltknüppel, 3 Met. do. Reisig J. Klasse, 4 Met. Buchen ⸗Kloben, 1 Met. Eichen⸗Kloben, 106 Met. Erlen⸗Kloben, 5 Met. do. Rundknüppel, 2 Met. do. Reisig J. Klasse, 7 Met. do. Reisig III. Klasse. Il. Beiauf Eiserbude: 397 Met. Kiefern⸗Kloben, 20 Met. do. Spaltknüppel, 9 Met. Buchen⸗Kloben, 1 Met. do. Spaltknüppel, 19 Met. Birken⸗Kloben,

98 Met. Kiefern ⸗Nutzholz IJ. Klasse. III. Belauf Grafenbrück: 147 Met. Kiefern Kloben, 88 Met. do. Spaltknüppel, 24 Met. Erlen ⸗Rundknüppel, 3 Met. do. Kloten, 9 Met. Birken Kloben, 2 Met. do. Spaltknüppel, 5 Met. Buchen · Kloben. II. Be⸗ lauf Schwärze: 7 Met. Birken⸗Kloben, 2 Met. do. Knüppel, 146 Met. Kiefern Kloben, 65 Met. do. Knüppel, 29 Met. do. Reistg J. Klasse. J. Be⸗ lauf Schoenholz: 286 Met. Kiefern-Kloben, 309 Met. do. Knüppel, 86 Met. do. Reisig J. Klasse, 55 Met. do. Reisig III. Klasse, 7 Met. Birken ⸗Kloben,

5 Met. do. Knüppel und 48 Met. Buchen ⸗Reisig

II. Klasse, VI. Belauf Heeg ermühlei 3 Met. Buchen -⸗Kloben, 6 Met. do. Stogholz, 1 Met. Bir⸗ ken Knüppel, 130 Met. Kiefern Kloben, 15 Met do. Knüppel, 75 Met. do. Stockholz, 2 Met. do. Reisig I. Klasse. Alles Holz steht in den Totalitäten und ist meist von trockenen Bäumen gearbeitet, nur stehen die von Eiserbude angekündigten Hölzer im Schlage des Jagens 129. Neustadt Eberswalde, den 12. Dezember 1875. Der Königliche Oberförster.

197921 Bekanntmachung. Die Lieferung und Aufstellung eines ca. 700 Meter langen, 13 Meter über der Erde hohen Sau⸗ zaunes für die Baustelle des neuen Kriminalgerichts zu Moabit soll im Wege der öffentlichen Submissien vergeben werden. Offerten sind einzureichen bis zum Termine am 28. Dezember er,, 1 Uhr, im Bureau des Unter⸗ zeichneten, Hallesches Ufer 25, woselbst auch die Be⸗ dingungen einzüsehen und Anschlagsextrakte zu be— ziehen sind.

Berlin, den 13. Dezember 1875.

Der Königliche Bauinspektor.

Lor er æz.

so75n

Eisenbahn. . Bei diesseitiger Verwaltung sollen folgende alte Materialien, als: . 6200 Ctr. Schienen, 251 Ctr. Hartgußherzstücke,

Eisenblech, 35 Ctr. Rothgußspähne, 925 ECtr. Schmiede- und Schmelzeisen, 150 Ctr. Guß⸗ eisen, 500 Ctr. Gußeisen (Maschinentheile),

drehspähne, 23 Etr. Rothguß, 2 Ctr. Kupfer, 3 Ctr. Zink, 6 Ctr. Blei, 1 Etr. Glockenguß, 7 Ctr. Gummi, 4 Ctr. Glasbrocken, 41 Ctr. (394 Stück) Pfahlschuhe, im Wege der öffentlichen Submission, zu welcher Termin auf Mittwoch den 22. Dezember er., Mittags 12 Uhr. in unserem Central⸗Bureau, Görlitzer Bahnhaf zu Berlin, anberaumt wird, verkauft werden. Die Verkaufsbediggungen können von unserer Cegtral- Materialien Verwaltung, Görlitzer Bahnhof hier⸗ selbst unentgeldlich bezogen werden. Bezügliche Offerten sind frankirt, versiegelt und

bestehenden Volksschulen soll (Rector), der gleichzeitig eine Oberklasse zu führen

mit der Aufschrift versehen: Submissiong . Otert für den Verkauf alter Materialien! bis zur Tar. minsstunde an unsere Central⸗Materialien⸗Verwal, r hier einzureichen. erlin, den J. Dezember 1875. ( Cto. 86/1) Die Direktion.

996

Die Ausführung sämmtlicher Arbeiten und Lief, rungen zum Bau zweier Zweifamilienhäuser nebs Stallgebäude 2c. bei Bahnhof Köpenick soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden und st hierzu ein Termin auf

Montag, den 3. Zanuar 1876, Vormittags 11 Uhr,

im Bureau der unterzeichneten Betriebs⸗Inspektion, Koppenstraße 5/7 anberaumt, in welchem auch die Bedingungen und Preigverzeichnisse eingesehen, resp. len Erftattung der Kopialien entnommen werden können.

Die Offerten sind unter Benutzung des vorgeschrie⸗ benen Formularß biz zum vorbezeichneten Ter, mine portofrei, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift an die unterzeichnete Betriebs- In spektion einzureichen. ( Cto. ga /I) Berlin, den JT. Dezember 1875. VI. Betriebs - Inspektion

der Königl. Niederschl.Märk. Eisenhahn.

lors)

Im Wege der Submisston sollen beim unterxeich⸗ neten Artillerie⸗Depot ca. 451 Ctr. gegossene Kar tätschkugeln, cg. 276 Ctr. Gußeisen in 247 28 cm.

excentrischen Bomben verkauft werden, wozu ein

Termin auf den 16. Dezember e, Vormittags

10 Uhr, in unserem Bureau, Artillerie ⸗Zeughof, Frauenstraße Nr. 53, angesetzt ist. Verstegelte Of ferten mit der Aufschrift: „Submission auf den Ankauf von Gußeisen“ sind vor dem Termin ein; zureichen. Artillerie ⸗Depot. 574 Ctr. Radreifen, 55 Ctr. Federstahl, 3 Ctr. Verschiedene Bekanntmachungen.

lords! Bekanntmachung. 580 Ctr. Gußeisen (Roststäbe), 560 Ctr. Eisen⸗ ĩ

Stettin, den 26. November 1875.

Zur Leitung der in der Gemeinde Guichenbach ein Hauptlehrer

hat, baldmöglichst angestellt werden.

Das Gehalt beträgt 3000 M6 und, so lange eine Dienstwohnung nicht vorhanden ist, die Miethä—⸗ entschädigung 300 .

Bewerber, welche die Rectoratsprüfung abgelegt, oder mindestens die Qualifikation für Mittelschulen erworben haben, wollen ihre Gesuche unter Bei—⸗

fügung der Zeuagnisse und einer Lebensbeschreibung

bis zum 1. Januar k. J. hier einreichen.

Riegelsberg, Kreis Saarbrücken, den 10. De= zember 1875.

3

h a Gto. 105 h) Der Bürgermeister.

9809]

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

RIC HSSCHLILDENM-TIILGLVWGS00MIISSI0X.

SL. PEEEHesSFHKN HG.

; Die Reichsschnlden-Tilgungscommission bringt hiermit zur allgemeir en Kenntniss, dass am 15. November 1875 die Ziehung von 5 & consolidirten russischen Eisenbabhn-Obligationen 4. Emission,

übereinstimmend mit der Amortisations-Tabelle, welehe auf der Rückseite einer jeden Obligation ab-

gedruckt ist, stattgesunden hat Es wurden folgende Nummern gezogen: * 1,000

L. ster.

Nr. Ol, 61, Ol, 797. O2, 527, 03, 091, Od, 624. n 500 L. gterl.

Nr. 14,611 14.612 144,613 144614 14,615 14,616 14,617 14,618

Nr. 14,619 14,6520 14.621 14,622 14,623 14,624 14,625 14,626

Nr. 14. 627 14, 628 14629 14. 630 14631 14,532 1c, 633 14, 634

Nr. O5, 527, O06, 031, Ob, 209, O6, 761, G7, 216, O8, 633, 08, S283, (9, 00. 2 1I00 L. gter.

Vr. 14,635 14,636 14,637 14,638 14,639 14.640 14, 641

Nr. 14,642 14643 14,644 14,645 14,546 14,647 14,648

Nr. 14 649 14,650 56, 131 56, 32 56, 735 56, 34 5b, 735

9 50 L. ster.

81, 791 81.792 Sl, 793 81.794 S1, 795 81.726 81, 797

81,798 Nr. 81, 799 Sl, Sy) 81.801 Sl, 802 81.803 Sl, Sog

ol, Syh Sl 806 ol, 807 ol, 98 dl, So d ol, 810

8 . 45 38

Im Ganzen 96

Lebereinstimmnnd mit dem am 14. November 1873 Allerböchst erlassenen Ukase wird, Mies

Nr. 81, 811 81, 812 81, 813 ol, 14 81, 815 Sl. 816

Nr. S1, 817 81,818

Nr. 81, 823 Sl, 2d Sl, S5 Sl. 826 81. 827 dl, S28

Zusammen 5 Obligationen à 1,9000 L.

15,400 1.

im erte der Obligationen angeführt, die Zahlung des Kapitals einer jeden Obligation sechs Monate nach der Ziehung stattfinden: in London durch Herren N. H. Rothsobill Söhne in L. Sterl; in Petersburg durch die Reichsbank in Rubeln; in Paris durch debräder v. Rothsohlld in Franes; in Frankfurt a M. durch Herrn M. A. v. Rothsohlld und Söhne in Gulden; in Amsterdam in hollän- dischen Gulden und in Berlin in Thalern durch die von den Kontrahenten bestimmten Banquiers, in

den letzten 5 Orten zum Tagescours auf London. Die Coupons, deren Zahluugstermin erst

nach der zur Kapitalaahlung der Obligationen fest-

gesetzten Zeit fällig wird, müssen mit den Obligationen zusammen vorgestellt werden, widrigensfa

48 Met. Erlen⸗Kloben,

wird der Betrag der fehlenden oder ungehörig ausgezahlten Coupons von der auszuzahlenden Summ

der gezogenen Obligationen in Abzug gebracht.

Dentscher Neichs⸗Anzeiger

s

Königlich Preußischer Staats

und

Anzeiger.

ER Aas Agonnement heträgt 4 S 50 8 für das Vierteljahr.

ĩ Insertionspreis für den Raum einer Arnck zeile 30 3

2 285.

Berlin, 15. Dezember 1875. Die Heiserkeit, welche Se. Majestät den Kaiser und König in der verflossenen Woche befallen hatte, ist seit einigen Tagen in stetem Abnehmen begriffen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Juftiz-Rath und Friedensrichter Adams zu Ahrweiler den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Bibliothekar der Königlichen Bibliothek zu Berlin, Dr. Bruns, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Revierförster a. D. Gott⸗ lieb zu Ludweiler, im Kreise Saarbrücken, den Königlichen Kronen⸗-Orden vierter Klasse; sowie dem Schullehrer Boehmer zu Röttgen, im Kreise Bonn, den Adler der Inhaber des Föniglichen Haus⸗-Ordens von Hohenzollern zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Königlich portugiesischen Obersten und Geheimen Legations⸗Rath a. D. Grafen Corren de Sä, zur Zeit in Paris, den Stern zum. Rothen Adler-Orden zweiter Klafse; dem Königlich italienischen General⸗Major Grafen Ba⸗ legno di Carpenetto den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit dem Stern; dem Königlich italienischen Lieutenant Gioppi von der Artillerie den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Direktor des Königlich italienischen Haus⸗Ministeriums, Sacco zu Neapel, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit dem Stern; dem Königlich italienischen Major im Generalstabe, Carenzny, Ordonnanz⸗-Offtzier Sr. Majestät des Königs, und dem Großherzoglich hadischen Kammerherrn, Stadtdirektor und Kreishauptmann Freiherrn Goeler von Ravensburg zu Baden⸗Baden den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Ktlasse; dem Großherzoglich badischen Bahninspektor Kratt, Vorstand des Bahnamts zu Baden⸗Baden und dem Kaiserlich rufsischen Kapitän a. D. und Landschaftsmalek Karasin zu St. Peters⸗ burg den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; sowie dem Privatarchitekten, Stadtrath Lang zu Baden⸗Baden, dem Po⸗ lizei⸗Kommissär Sachs zu Baden⸗Baden, dem Kapellimeister Roennemann, Direktor des städtischen Orchesters zu Baden⸗ Baden, dem Direktor der Regierungs—⸗ Druckerei zu Neapel, de Angelis, und dem Fortifikations⸗Sekretär Lang zu Ulm den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Hauptmann von Kracht, à la suite des 7. Thü⸗ ringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 96 und Flügel⸗Adjutanten Sr. Durchlaucht des Fürsten Reuß j. L., die Erlaubniß zur An⸗ legung des ihm verliehenen Fürstlich reußischen j. S. Ehren⸗ kreuzes zweiter Klasse zu ertheilen.

Deutsche s Reich.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ liegt das Postblatt Nr. 12 bei.

Dasselbe enthält eine Uebersicht der Portosätze für die frankirten Briefe, Postkarten, Drucksachen und Wagrenproben nach dem Inlande, sowie nach dem Auslande mit An⸗ gabe der verschiedenen Beförderungswege.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Rittergutsbesitzer und Kreisdeputirten Conrad von Sydow zu Haus Wischelingen im Landkreise Dortmund die Kammerherrnwürde zu verleihen;

Den Appellationsgericht Rath Henschke in Glogau zum Ober⸗Tribunals⸗Rath zu ernennen; sowie

Den Appellationsgerichts Rath Schmieden in Posen als Kammergerichts⸗Rath an das Ftammergericht und den Appellations⸗ gerichts⸗Kath Schoenstedt zu Glogau in gleicher Eigenschaft an das Appellationsgericht in Frankfurt a. M. zu versetzen;

Dem Rechtsanwalt Fabra zu Naumburg im Regierungs⸗ bezirk Cassel bei seinem Ausscheiden aus dem Dienste den 3 rakter als Justiz⸗Rath zu verleihen;

Den Stadtrath Meckbach zu Danzig, in Folge der von der dortigen Stadtverordnetenversammlung getroffenen Wahl, als zweiten Bürgermeister der Stadt Danzig für die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer; und

Den bisherigen unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Siegen, Heinrich Holzklau, der von der dortigen Stadt⸗ verordnetenversammlung getroffenen Wiederwahl gemäß, in gleicher Eigenschaft für eine fernerweite sechsjährige Amtsdauer zu bestãtigen. ;

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der provisorische Lehrer Höhne ist als ordentlicher Lehrer bei n Königlichen Taubstummen⸗LAnstalt zu Berlin angeseellt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche . Arbeiten.

Dem Civil⸗Ingenieur C. Gröbe in Berlin ist unter dem 10. Dezember 1875 ein Patent

Berlin, Mittwoch,

* *

* Alle Nost⸗Anstalten des In- und Auslandes nehmen SBestellung an; für Gerlin außer den Rost-⸗Anstalten auch die Expedition: 8M. Wilhelmstr. Nr. 32.

auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Beschickvorrichtung an Gasgeneratoröfen, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Die heutige Nummer des Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staat s⸗A Anzeigers enthält in der ersten Beilage: ;

Nachweisung der Einnahmen an Wechselstempel⸗ steuüer im Deutschen Reiche für die Zeit vom 1. Ja⸗ nuar bis zum Schlusse des Monats November 1875.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 15. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute im Beisein des Gouver⸗ neurs und des Kommandanten von Berlin militärische Meldun⸗ gen entgegen und hörten den Vortrag des Chefs des Civil⸗ Rabinets, Geheimen Kabinets⸗Raths von Wilmowski.

Zhre Majestät die Kaiserin⸗Königin besuchte gestern das Augusta⸗Hospital. Abends war Aller höchstdieselbe in der Plenarsitzung des Central⸗Comités der deutschen Vereine 2. Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger an⸗ wesend.

Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin beehrte gestern Nachmittag gegen 2 Uhr die Fürstin von Bismarck mit einem Besuche.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing Abends 7 Uhr den Oker⸗Präsidenten der Provinz Preußen, Wirkl. Geh. Rath von Horn.

Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog Friedrich Franz von Mecklenburg⸗Schwerin, Major à la suite des Garde⸗Kürassier⸗Regiments ꝛc., hat sich auf Ur⸗ laub begeben.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.

Im weiteren Verlaufe der gesttigen Sitzung des Deutschen Reichstages folgte bei der zweiten Berathung der Strafgesetznovelle die Viskussion über §. 55, der nach der Vorlage, wie folgt, lautet:

Wer bei Begehung der Handlung das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet hat, kann wegen derselben nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Gegen denselben können jedoch nach Maßgabe der landesgesetz⸗ lichen Vorschriften die zur Besserung und Beaufsichtigung geeigneten Maßregeln getroffen, insbesondere kann von den Polizei⸗ oder Vor mundschaftsbehörden die Unterbringung in eine Erziehungs⸗ oder Bessernngsanstalt verfügt werden.

Es lag dazu ein Amendement der Abgg. Struckmann (Diep⸗ hel und Genossen vor, welche das zweite Alinea dahin fassen wollten:

„Gegen denselben können jedoch nach Maßgabe der landesgesetz⸗ lichen Vorschriften die zur Besserung und Beaufsichtigung geeigneten Maßregeln getroffen werden. Insbesondere kann die Unterbringung in eine Erziehungs- oder Besserungsanstalt erfolgen, nachdem durch Beschluß der Vormundschafteébehörde die Begehung der Handlung festgestellt und die Unterbringung für zulässig erklärt ist.“

Der Antragsteller motivirte seinen Antrag, worauf der Bundes bevollmächtigte, Staats⸗Minister Dr. Leonhardt (s. unter Reichstagsangelegenheiten) erklärte, daß das Alineag 2, event. das Amendement Struckmann, schon implieite in dem Para⸗ graphen liege und nur auf Wunsch einzelner Bundesregierungen besonders hervorgehoben sei. Auch der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) war für das Amendement, obwohl er nicht prinzipiell gegen die kriminelle Bestrafung von Kindern unter 12 Jahren sprach. Nach einer Bemerkung des Abg. Dr. v. Schwarze be⸗ stehen die in Rede stehenden Instruktionen bereits in Sachsen. Abg. Frankenburger wünschte vom Antragsteller Auskunft, ob der zweite Satz des Amendements Reichsrecht enthalten sollte, und Abg. Dr. Westermayer bat um Klassifikation der jugend⸗ lichen Verbrecher nach Konfessionen.

§. 55 wurde hierauf mit dem Amendement Struckmann mit großer Mehrheit angenommen.

68 lautet:

ede Handlung der Staatsanwaltschaft oder des Richters, welche wegen der begangenen That gegen den Thäter gerichtet ist, unterbricht die Verfährung. Die Unterbrechung findet nur rücsichtlich des je nigen statt, auf welchen die Handlung 39. bezieht. Nach der Unterbrechung beginnt eine neue Verjährung. ö

Der Bundeskommissar, Geheimer Justiz⸗Rath Oehlschläger, motivirte mit den hervorgetretenen Mißständen, namentlich bei der dreimonatlichen Verjährungsfrist, das Bedürfniß der Regie⸗ rung, dasjenige zurückzufordern, was durch Beschluß des an ihr bei der Berathung des Strafgesetzbuches entzogen worden Der Abg. Dr. Lasker hielt den gegenwärtigen Zeitpunkt für eine Amendirung, wie die vorgeschlagene, nicht . da man höchstens ein hervorgetretenes Bedürfniß zur Aenderung bei der dreimonatlichen Versährungsfrist zugeben könne, einer , . rung, welcher sich auch die Abgg. Windthorst und Dr.

den 15. Dezember, Abends.

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1875.

anschlossen, während der Abg. v. Puttkamer (Sensburg) und der Bundesbevollmächtigte, Staats⸗Minister Dr. Leonhardt (s. unter Reichstagsangelegenheiten), wiederholt betonte, daß nur die ärgsten Mißstände durch die vorgeschlagene Aenderung be⸗ seitigt werden sollten.

F. 68 wurde hierauf gegen die Stimmen der beiden kon⸗ servaiiven Fraktionen und einiger National ⸗Liberalen, wie Grumbrecht, Dr. v. Schulte, v. Vahl, Schröder (Königsberg) abge⸗ lehnt. Die Diskussion wandte sich nunmehr zugleich den 5§. 85 und 110 zu. Sie lauten:

5§. 85. Wer öffentlich vor einer Menschenmenge, oder wer durch Verbreitung oder öffentlichen Anschlag oder öffentliche . von Schriften oder anderen Darftellungen zur Ausführung einer na §. 82 strafbaren Handlung auffordert oder anreizt, insbesendere wer n der angegebenen Weise eine solche Handlung als verdienstlich oder erlaubt darstellt, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren oder Festungshaft von gleicher Dauer bestraft.

Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Festungshaft von einem bis zu fünf Jahren ein.

§ 110. Wer öffentlich vor einer Menschenmenge, oder wer durch Verbreitung oder öffentlichen Anschlag oder öffentliche Ausstellung von Schriften oder anderen Darftellungen zum Ungehorsam gegen Gesetze oder rechtegültige Verordnungen oder gegen die von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Angrdnungen auffordert oder anreizt, insbesondere wer in der angegebenen Weise solchen Ungehorsam 4 etwa Erlaubtes oder Verdienfstli hes darstellt, wird mit Gefängniß bestraft.

; Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann auf Geldstrafe bis zu dreitausend Mark erkannt werden. .

Der Bundeskommissar, Wirklicher Geheimer Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath v. Amsberg, gab hierauf eine Definition von auf- fordern⸗ und „anreizen“, in der Hoffnung, daß das Haus in dieser Fassung den Gedanken des abgelehnten 5. 20 des Preß⸗ gesetzes aceeptiren werde. . .

Der Abg. v. Maltzahn⸗Gültz erklärte im Namen seiner po⸗ litischen Freunde, daß sie diese beiden Paragraphen wegen der Dehnbarkeit der darin enthaltenen Bestimmungen nicht anneh⸗ men können. , r

§. 85 wurde hierauf so gut wie einstimmig, §. II0 ein⸗ stimmig abgelehnt. .

Ebenso §. 111, der den Anreizer dem Anstifter gleichstellt, wenn die strafbare Handlung im Sinne des §. 110 in Folge der Anreizung vollzogen oder versucht worden ist.

F. 88 handelt von der Beäarafung derjenigen, die während eines Krieges im feindlichen Heere Dienste nehmen oder den feindlichen Unternehmungen gegen das Vaterland Vorschub leisten. Die Abänderung gegenüber dem bestehenden Strafgesetz⸗ buche beruht darin, daß bei mildernden Umständen Festungs⸗ haft bis zu 10 Jahren gesetzt ist, anstatt einfach Festungshaft“.

Der Paragraph wurde mit einer redaktionellen Aenderung angenommen, die dahin geht, anstatt „im feindlichen Heere“ zu setzen jn der feindlichen Kriegsmacht“.

§. 95. „Wer den Kaiser, feinen Landesherrn oder während sei⸗ nes Aufenthalte in einem Bundesstaate dessen Landesherrn beleidigt, wird mit Gefängniß nicht unter zwei Monaten oder mit Festungs-= haft von gleicher Dauer bestraft. Neben der Gefängnißstrafe kann auf Verlust der bekleideten öffentlichen Aemter, sowie der aus öffent⸗ lichen Wahlen hervorgegangenen Rechte erkannt werden,“ wurde ohne Debatte angenommen.

Die Diskussion über die 5§. 113, 114 und 117 wurde verbunden. Die Paragraphen lauten:

§. 113. Wer einen Beamten, welcher zur Vollstreckung von Ge⸗ setzen, von Befehlen und Anordnungen der Verwaltungsbehörden oder von Urtheilen und Verfügungen der Gerichte berufen ist, in der recht- mäßigen Ausübung seines Amtes durch Gewalt oder durch Bedrohung mit Gewalt Widerstand leistet, oder wer einen solchen Beamten wäh⸗ rend der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes thätlich angreift, wird mit Gefängniß von vierzehn Tagen bis zu zwei Jahren bestraft. Dieselbe Sirafe tritt ein, wenn die Handlung gegen Personen, welche zur Unterstützung der Beamten zutze zogen waren, oder gegen Mann- schaften der bewaffneten Macht, oder gegen Mannschaften einer Ge⸗ meinde⸗, Schutz oder Bürgerwehr in Ausübung des Dienstes be⸗ gangen wird.

§. 114. Wer eg unternimmt, durch Gewalt oder Drohung eine Behörde oder einen Beamten zur Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung zu nöthigen, wird mit Gefängniß nicht unter drei Mo⸗ naten bestraft.

§. 117. Wer einem Forst oder Jagdbeamten, einem Waldeigen⸗ thümer, Forst⸗ oder Jagdberechtigten, oder einem von diesen hestellten Aufseher, in der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes oder Rechtes durch Gewalt oder durch Bedrohung mit Gewalt Widerstand leistet, oder wer eine dieser Personen während der Ausübung ihres Amte oder Rechtes thätlich angreift, wird mit Gefängniß von Einem Mongt bis zu drei Jahren bestraft. Ist der Widerstand oder der Angriff unter Drohung mit Schießgewehr, Aexten oder anderen gefährlichen Werkzeugen erfolgt, oder mit Gewalt an der Person begangen wor- den, so kritt Gefängnißstrafe nicht unter drei Monaten ein.

Hierzu beantragte Abg. Dr. Stenglein: in §. 113 zwischen dem ersten und zweiten Absatze einzufügen:

Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefangnißstrafe bis zu einem Jahre oder Geldstrafe bis zu tausend Mark ein. Feraer dem 5. 14 hinzuzufügen: Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe bis zu zwei Jahren ein. Endlich dem 5 117 hinzuzufügen? Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt in den Fällen des Absatz 1 Gefängniß bis zu einem Jahre, in den Fällen des Absatz? Gesängnjß nicht unter einem Monate ein.

g e beantragte Abg. Marquardsen in §. 117 anstatt Gefängniß von 1 Mongt / zu setzen „Gefängniß von 14 Tage.“ Der Bundesbevollmächtigte Geheimer Justiz Rath Dehlschlaͤger und der Reichskanzler Fuͤrst von Bismark (s. unter Reichstags⸗