Angelegenheiten) betonten die hohe Wichtigkeit, welche die Re⸗ gierungen selbst auf die partielle Annahme Nieser Paragraphen legten. Der Bundesbevollmächtigte Staat? ⸗Minister Dr. Leon⸗ hard (s. unter Reichstags⸗Angelegenheiten) erklärte sich mit dem Amendement Stenglein einverstanden, welches auch die Abgg. Reichsperger (Olpe) und Freiherr Schenk von Stauffenberg befürworteten, während die Abgg. Frankenburger und Motteler, welchem ersteren der Abg. Thilo widersprach, prinzipiell gegen jede Aenderung der bestehenden Gesetzgebung waren.
Das Amendement Stenglein zu §. 113 wurde fast einstimmig angenommen, der §. 113 mit diesem Amendement aber nur mit einer Mehrheit von 144 gegen 137 Stimmen; desgleichen 5§. 114 mit dem Amendement Stenglein, ebenso §. 117 mit den Amendements Stenglein und Marquardsen.
Um 41 Uhr vertagte sich das Haus.
In der heutigen (28.) Sitzung des Deutschen Reichs⸗ tages, welcher am Tische des Bundesraths der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Camphausen, der Prä⸗ sident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, die Staats⸗Minister v. Stosch und v. Pfretzschner, die Direktoren im Reichskanzler⸗Amt Herzog und v. Amsberg und mehrere Kommissarien beiwohnten, verlas der Präsident ein Schreiben des Reichskanzler⸗Amts, welches die Ermächtigung des Reichs⸗ tages zur strafrechtlichen Verfolgung des Redacteurs der in München erscheinenden, Neuen Volkszeitung“, Max Seidel, wegen Beleidigung des Reichstages nachsucht. Das Schreiben wurde der Geschäftsordnungs⸗Kommission überwiesen.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung war die Inter⸗ pellation der Abgeordneten von Bernuth, Dr. Wagner, Dr. Römer (Württemberg), betreffend die Regelung der Ansprüche der Hinterbliebenen verstorbener Reichsbeamten, wesche lautet:
Ist in der nächsten Session des Reichstages die Vorlegung des wichtigen und dringlichen Gesetzentwurfs, betreffend die Regelung der Ansprüche der Hinterbliebenen verstorbener Reichsbeamten mit Sicher⸗ heit zu erwarten?
Der Präsident des Reichskanzler⸗Amts hatte dem Präsidenten angezeigt, daß die Interpellation sofort beantwortet werden würde. Der Abg. v. Bernuth zweifelte nicht an der fortwährenden Sorge der obersten Reichs behörden um die Regelung dieser An⸗ legenheit, welche in der Petitions⸗Kommission verheißen sei, doch müsse man diesem Zustande der Unsicherheit möglichst schnell ein Ende machen. Der Bundeskommissar Geh. Ober⸗Regierungs⸗ Rath Dr. v. Möller erklärte, daß die Sorge der Regierung für diese Angelegenheit nicht ermatte, daß aber nach angestellten Ermittelungen, wenn diese Kosten wie in Elsaß⸗Lothringen ganz vom Reiche übernommen würden, eine Summe von 11,A943, 000 MSV noth⸗ wendig sei, daß hiergegen aber von verschiedenen Regierungen finanzielle Bedenken erhoben seien.
Es folgt die dritte Berathung des von dem Abg. Schulze⸗ Delitz sch und Genossen vorgelegten Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Artikels 32 der Verfassung des Deu tschen Reichs, auf Grund der in zweiter Berathung un⸗ verändert angenommenen Vorlage.
Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Baron v. Min⸗ nigerode motivirte der Abg. Bebel die Enthaltung seiner Partei von der Abstimmung in zweiter Lesung. Darauf wurde der Gesetzentwurf in dritter Lesung genehmigt.
Die erste Berathung des Gesetzentwurfs, die Beför— derung und Beschäftigung eingeborener polynesi⸗ scher Arbeiter betreffend (s. Nr. 282 d. Bl.), wurde vom Bun⸗ deskommissar, Wirkl. Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath v. Amsherg mit einem Vortrage über den Zweck der Vorlage eingeleitt. Der Abg. Dr. Kapp wollte die zweite Lesung auf eine spätere Sitzung verlegen, ohne die Vorlage an eine Kommission zu verweisen. Er hielt die festgesetzte Geldstrafe für zu niedrig und also wirkungslos. Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) wünschte wegen mannigfacher Bedenken, welche er gegen die Vorlage habe, daß die auf Grund, dieses Gesetzes von der Regierung zu erlassenden Verordnungen dem Reichstage zur Genehmigung unterbreitet würden, während der Abg. Dr. Lasker meinte, daß die Instruktion schon im Gesetze begrenzt sei, daß man durch juristische Konstruktionen die Wirk⸗ samkeit des Gesetzes nicht stören dürfe, welches von der Ver⸗ waltung nur nach ihrer Erfahrung durchzuführen sei. Im Uebrigen schloß er sich den Vorschlägen des Abg. Dr. Kapp an. Nach einer Erwiderung des Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) führte der genannte Bundeskommissar aus, daß der Reichstag durch die Ertheilung der Vollmacht an die Regierung sein Recht der Kritik nicht aus der Hand gebe, also die⸗ selbe unbedenklich geben könne. Die Verweisung der Vorlage an eine Kommission wurde abgelehnt, dagegen die zweite Berathung von der heutigen Tagesordnung aogesetzt. Darauf wurden der Gesetzentwurf, betreffend die Natu⸗
ralisation von Ausländern, welche im Reichsdienste angestellt sind, auf Grund der in zweiter Berathung unver⸗ ändert angenommenen Vorlage (s. Nr. 286 und 289 d. Bl.) und der Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung des Landeshaushalts⸗Etats von Elsaß-Lothringen für das Jahr 1876 nebst dem Etatsgesetz in dritter Berathung ohne Debatte definitio genehmigt.
Zur ersten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Artikels 15 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (s. Nr. 291 d. Bl.) ergriff der Abg. Sonne⸗ mann das Wort, um die Annahme des Gesetzes dem Hause zu empfehlen, indem er sich über die Mittel, welche der Reichs⸗ regierung zur Ausführung dieser Operation zu Gebote ständen, in eine eingehende Erörterung einließ. Der Präsident des Reichs kanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, gab darauf eine Uebersicht der in Besitz der Banken und öffentlichen
Kassen bei einer bezüglichen Erhebung gefundenen Ein⸗ und Zweithalerstücke ind eine ausführlichere Motivirung der vorge⸗ schlagenen Maßregel. Der Abg. Dr. Bamberger sah in der Vorlage nur eine Konsequenz der Münzpolitik der Regierungen, mit welcher er sich vallkommen zufrieden erklären könne. Der Vorschlag des Abg. Sonnemann aber, den Banken die Silber⸗ deckung zu gestatten, würde einen Rücschritt in unserer Münz⸗ reform bedeuten. Redner wünschte, daß das Zwanzigmarkstück Krone“, das Zehnmarkstück halbe Krone“ genannt werde, ferner die Errichtung einer eigenen Reichsdruckerei für die Herstellung der Banknoten und eine mehr kfünstlerische Ausführung der Münzen. Alsdann führte der Bundesbevollmächtigte, Staats -Minister Camphausen in eingehendem Vortrage aus, daß der im höchsien Grade übertrieben geschätzte Goldabfluß im Laufe des letzten Jahres sich in Wahrheit auf eine kaum nennenswerthe Summe reduzire, von der im Geld⸗ wesen des Deutschen Reichs kaum die Rede sein dürfe und daß der namentlich in Börsenkreisen wie eine Katastrophe gefürchtete Uebergang zur Goldwährung sich wahrhaft spielend vollzlehe.
noten in Bezug auf ihre ästhetische Ausslattung und die Wahl des Papierstoffes antwortete der Präsident des Reichskanzler⸗ Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, und gab die Gesichts⸗ punkte an, von denen bei Herstellung der Reichskassenscheine ausgegangen sei und die man bei dem Druck der Noten der Reichsbank im Auge behalten werde. (Schluß des Blattes)
— Aus London erfahren wir, daß die „Times“ vom 14. in ihrem Leitartikel den von dem Bundesraths⸗Bevollmächtigten, Wirklichem Geheimen Rath von Philipsborn in der vorgestrigen Reichstagssitzung abgegebenen Erklärungen betreffs des Unter⸗ gangs des Dampfschiffes „Deutschland! Dank und Anerkennung widmet und der deutschen Nation gegenüber die Versicherung ausspricht, es werde die größte Unparteilichkeit bei Führung der Untersuchung statthaben. Sie hoffe auch in briti⸗ schem Interesse auf baldige Vervollständigung der deutschen Gesetzgebung über Untersuchungsgerichte und Verfahren bei See⸗ unfällen. Das Verhalten der Küstenbevölkerung werde zu unter⸗ suchen sein.
Die Beerdigung der Leichen sollte Mittwoch in Harwich erfolgen, die große Masse der Auswanderer wegen Unfalls der Mosel! am Donnerstag von Southampton mit Dampfer „Salier“ befördert werden. Es ist ein Aufruf erlassen, der Gaben zu deren Unterstützung erbittet.
In der gestern abgedruckten Liste der Vermißten ist nach nunmehr eingegangener Berichtigung Jos. Hopp zu streichen. Derselbe ist gerettet und mit dem in betreffender Liste als Papp“ Aufgeführten identisch.
— Nach einer vorläufigen öffentlichen Ankündigung in den polnischen Blättern werden mit dem 1. Januar k. J. zwei neue polnische Wochenblätter mit ultramontaner und polnisch⸗ nationaler Tendenz in Posen erscheinen; die Titel der angekün⸗ digten Wochenblätter sind:
1) Oswiata (Bildung), katholisch⸗ nationales Wochenblatt für die mittleren Stände. Inhalt: vorzugsweise Erzählungen aus der polnischen Geschichte und Novellen zur Belehrung und Unterhaltung. Der Redacteur und der größte Theil der Mit⸗ arbeiter werden Geistliche sein. Vierteljährlicher Abonnements⸗ preis 1“ S6 50 3.
2) Gwiazda (Stern). Herausgeber und Redacteur Dom⸗ vikar Tloczynski, der frühere Redacteur des ultramontanen Wochenblattes Niedziela. Inhalt: 1) religiöse Belehrungen in Bezug auf den schwebenden Kirchenstreit, Katechismuslehren für Eltern. deren Kinder des religiösen Unterrichts entbehren, Leben der Heiligen; 2) polnische Geschichte, Kirchengeschichte und pol⸗ nische Literatur; 3) Naturwissenschaften, Landwirthschaft, Ueber⸗ sicht der polnischen Ereignisse. Vierteljährlicher Abonnements⸗ preis 1
Die polnische ultramontane Tagespresse wird nach dem Er⸗ scheinen der beiden angekündigten Wochenblätter sechs Organe in der Stadt Posen zählen. Diese außerordentlichen publizistischen Anstrengungen sind ein Beweis, wie sehr die ultramontane Partei bemüht ist, die Masse der polnischen Bevölkerung mit ihren Ideen zu durchdringen und für ihre staatsfeindlichen Be⸗ strebungen zu gewinnen.
— Nach dem Gewerbesteuergesetz vom Jahre 1820 ist der⸗ jenige, welcher gewerbsweise ein offenes Lokal hält, um zubereitete Speisen oder Getränke zum Genuß auf der Stelle oder außerhalb feilzubieten, als Speise⸗ oder Schank⸗ wirth steuerpflichtig. In Beziehung auf diese Vorschrift hat der Strafsenat des Ober⸗-Tribꝓunals am 19. November d. J. erkannt, daß für den Schankwirthschafts betrieb die Zweckbestimmung des offenen Lokals das Wesentliche ist und es keines Nachweises bedarf, daß der Wirth seine Speisen und Getränke thatsächlich feilgeboten. Ferner ist nach demselben Erkenntniß des höchsten Gerichtshofes zum Begriffe des offenen Lokals nur erforderlich, daß der Eintritt in dasselbe dem Publikum im Allgemeinen oder auch nur einzelnen Klassen desselben ungehin⸗ dert gestattet ist, nicht aber, daß die Zugänglichkeit des Lokals in einer allgemein erkennbaren Weise angedeutet ist. Den zu⸗ erst ausgesprochenen Rechtssatz motivirt das Ober⸗Tribunal in seinem Erkenntniß folgendermaßen: Der §. 1 des Hausir⸗ regulativs erklärt für Personen, welche ihr Gewerbe im Umherziehen betreiben: „Diejenigen, welche eigene oder fremde Erzeugnisse von einem Orte zum andern zum Verkauf herumführen und auf offenen Straßen, in Gasthöfen oder in Privathäusern umherziehend feilbieten. Abweichend hiervon macht der §. 10 J. c. des Gewerbe steuerge⸗ setzes vom 30. Mai 1820 die Steuerpflichtigkeit des Gewerbe⸗ treibenden davon abhängig, daß er ein offenes Lokal hält, „um Speisen u. s. w. feilzubieten. Im Hausirregulativ ist also das Hauptgewicht auf das Feilbieten der Waaren gelegt, wäh⸗ rend beim Schankwirthschafts gewerbe das Hauptgewicht auf dem . eines offenen Lokals ruht, in welchem das Feilbieten von Speisen u. s. w. bezweckt wird. Für das Hausirgewerbe ist der Nachweis erforderlich, daß ein Feilbieten wirklich stattgefunden habe; für die Schankwirthschaft genügt es, daß das offene Lokal errichtet worden sei, um feilzubieten.“
— Die Bundesraths⸗Bevollmächtigten: Königlich württem⸗ bergischer Justiz⸗Minister von Mittnacht und Kaiserlicher Ober⸗ Präsident Wirklicher Geheimer Rath von Möller, sind nach Stuttgart und beziehungsweise Straßburg zurückgekehrt.
— Der General⸗Arzt 1. Klasse Dr. Chälons, bisher Corps⸗Arzt des XIII. (Königlich Württembergischen) Armee⸗Corps, ist aus Anlaß seiner Wiederübernahme in den Königlich preu⸗ ßischen Dienst und Ernennung zum Torps⸗Arzt des IV. Armee⸗ Corps zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen.
Cöln, 14 Dezember. Wie die „Kölnische Zeitung“ meldet, hat der Erzbischof Melchers gestern morgen Cöln verlassen und wird vorläufig nicht dahin zurückkehren. Das Blatt fügt hinzu, die geistlichen Behörden seien mit den nöthigen Voll⸗ machten versehen worden.
Bayern. München, 14. Dezember. Wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, wird in der zwischen dem Kultus⸗Minister und dem Bischof von Regensburg schwebenden An⸗ gelegenheit eine Vernehmung des Erzbischofs von Bam⸗ berg erfolgen; derselbe war bekanntlich bis vor einigen Monaten Pfarrer in der zur Diözese Regensburg gehörenden Pfarrei Engelbrechtsmünster. — Das Gesetz⸗ und Verord⸗ nungs blatt Nr. 62 enthält 2 Verordnungen, und zwar be⸗ treffs der Taxen der von den Thierärzten dispensirten Arznei⸗ mittel, und betreffs der Taxen und Stempelgebühr der Gewerbs⸗ privilegien. Beide Verordnungen treten mit dem 1. Januar k. Is. in Wirksamkeit und waren durch die neue Reichswährung bedingt. — Das Kultus⸗Ministerium hat jetzt der Fürther Gemeindeverwaltung die Umwandlung der konfesstonellen Volks⸗
Auf des Abg. Pr. Reichen sperger (Crefeld Kritik der neuen Mark⸗
schulen in konfesstonell gemischte gestattet.
finanziell durchführbar sei.
legenheiten aus den Zinsen der reservirten
schen Kriegs kosten⸗Entschädigungsg
graphen des Verordnungsentwurfs Nr. 5
Verlesung des ritterschaftlichen Beschlusses
Kenntni
zurückgekehrt. — Der Rech nungsausschu
gegangen. — Nach der neuesten Volkszähl beträgt die Einwohnerzahl von Weimar:
seitdem die Bevölkerung von Eisenach von Einw. gestiegen.
zwischen den beiden Weserufern; Gesetz vom
denburg.
Sachsen⸗ Meiningen. Meining Nachdem der Landtag eine volle Woche d
Die Hauptfrage war bekanntlich die
Laienelement das überwiegende sein sollte. Einigung dahin zu Stande, daß aus jedem
werden, so daß im Ganzen zwölf weltliche Abgeordnete zu wählen sind. In gleichem
Zahl der Wähler festgesetzt. Der Herzog ern geordnete und zwar auch je einen Geistlichen
von nur zwei kleinen Vorlagen beschäftigt. betraf eine Mehrforderung für den Bau des
II. Dezember. den Gesetzentwurf über Befreiung der Grun Pfarreien und Schulen von der Grundsteuer dement an, welches diese Steuerfreiheit au migte die noch unerledigten Titel der Budget Dispositionsfond noch ausgesetzt geblieben ist. Gesetze ist eine Frage beseitigt, die seit Neuem aufgetaucht ist.
— 14. Dezember. Die heute ausgegebenen
hausen — vom 24. November 1875. Gesetz,
ten betreffend — vom 1. Dezember 1875. trag zum Gesetze vom 2. April 1854 über
Lippe. Detmold, 14. Dezember.
funden:
Lippe, Prinz Günther von Schwarzburg⸗ Gustav zu Isenburg, der kommandirende
Major von Müller, der Herzoglich sachsen⸗a
Barby und der Landstallmeister von Unger.
selbst vorher sich die zur Andacht geladenen ) den hatten, begab sich der General⸗Superint
unter Zugrundelegung des Textes Ev. Jo
Sammlungsstückels und 19 enthalten u. hebungs⸗Reglement für das Fürstenthum Schwarzburg⸗Sondent⸗
der Geistlichen betreffend — vom 30. November 1875. die Diäten der bei den Geschwornengerichten fungirenden Beam Gesetz,
Mecklenburg. Ro st ock, 13. Dezember. In der gefiel Nachmittagssitzung des Konvents der Ritter⸗ und Lan schaft gab die Landschaft zu Protokoll: Die Landschaft n lenburgischen und wendischen Kreises anerkennt, daß eine hebung der Stolgebühren wünschenswerth und an Da aber in der Vorlage nur d Aufhebung der Proklamations⸗ und Traugebühren beabsicht wird, kann die Landschaft einer solchen Ablösung einzelne insbesondere die ser Stolgebühren nicht zustimmen und len deshalb die landesherrliche Vorlage ab; genehmigt jedoch, zu inzwischen und vor erreichter definitiver Erledigung dieser Aug
nd
en
Au
2 Millionen Mn
aus dem auf Mecklenburg gefallenen Antheil der franzõsischn Kriegskontribution den Geistlichen und sonstigen Dienern lutherischen Kirche wegen des ihnen aus der Durchführung da Reichsgesetzes vom 6. Februar d. J. erwachsenden Gebũhrenausfal eine Entschädigung gewährt wird. Alsdann erklärt die Rin schaft, daß sie mit den Vorschlägen des Allerh. Reskripts pon 1. November 1875, betreffend die Verwendung der französi
elder und die da
mit zusammenhängende Frage über die Ablösung der Stola bühren, wiewohl unter Approbation der zu den einzelnen Pan
a. zum Konvent
Protokoll beschlossenen Aenderungen, vollständig ein verstanda sei jedoch das Reskript vom 1. November d. J. in allen seinn Theilen als ein unzertrennliches Ganze ansehe. — Heute Va mittag 11 Uhr hielt der Konvent seine Schlußsitzung. Noe
beharrte die Land
schaft bei ihrem gestrigen Standesbeschluß. Alsdann wur von der Ritter⸗ und Landschaft beschlossen: es werde der engen 1 nunmehr beauftragt, die Beschlüsse beider Stände in
des Großherzogs von Mecklenburg⸗Schwerin zu bringen
Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 13. Dezembhe
Der Großherzog, welcher sich am Freitag nach Hummelshah zur Jagd begeben hatte, ist gestern Nachmittag wieder hierha
ß des Landtag
ist nach Beendigung seiner Arbeiten heute wieder auseinande
ung vom 1. d. 9 17,558, oder 156
Personen mehr als bei der Zählung im Jahre 1871, ehenso i
13,981 auf 1665
Oldenburg. Oldenburg, 14. Dezember. Das Geseß blatt für das Herzogthum Oldenburg enthält u. A.: Bekanm— machung des Staats⸗Ministeriums vom 4. Dezember 1875, he treffend die Gewährung von Erleichterungen für den Verkehe
6. Dezember 185
betreffend die Förderung der Pferdezucht im Herzogthum Q
en, 12. Dezembe ie Synodalordnung
berathen und dem Antrage auf Ablehnung derselben mit großa Majorität begegnet ist, wurde eine Vereinbarung erzielt, deren Ratifikation Seitens der zustãndigen Faktoren gesichert erschein. Zusammensetzung da Synode; die Vorsynode wollte zwischen Laien und Geißstliche vollständige Parität; dem stimmte der Landtag nicht zu, da dez
Endlich kam ein der vier Kreise dre
weltliche und zwei geistliche Mitglieder zur Synode gewählt
und acht geistlig Verhältniß ist de ennt noch zwei Al⸗ und Weltlichen.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sonders hausen, 10. Dezember. Heute war der Landtag mit der Berathunz
Die eine derselben Exerzierhauses hier
selbst und wurde durch Bewilligung dieser Mehrforderung nat dem Antrage der Staatsregierung ohne Debatte erledigt. Di zweite, betreffend Festsetzung einer Präklusiofrist für die Noten der Thüringischen Bank hierselbst, rief eine längere Debatte her⸗ vor und führte schließlich zur Ablehnung mit 8 gegen 7 Stimmen. Der Landtag nahm in seinen letzten Sitzungen
dstücke der Kirchen mit einem Amen⸗ f alle jetzigen ur
künftig noch zu erwerbenden Grundstücke ausdehnt, und gench=
ausgabe nach den
von der Regierung eingestellten Ansätzen, während die Beschluß— fassung über die Mehrforderung an Gehalten und über den
Mit dem ersten 1868 immer von
Landes⸗sgeseß⸗ A.: Pferde⸗Aut⸗
die Pensionirung Geses
einen Nach⸗ die Ablösung von
Servituten, die Gemeinheitstheilungen und Zusammenlegung det Grundstücke betreffend — vom 4. Dezember 1875.
Zu der heute Von mittag stattgehabten feierlichen Beisetz ung der Leiche weilnd des regierenden Fürsten Leopold hatten sich folgende Höchsten und Hohen Herrschaften nebst Gefolge und Abgesandten einge
Prinzeß Adolph von Schwarzburg⸗-Rudolstadt, der regierende Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, der regierende Fürst M Waldeck, der Erbprinz von Schwarzburg⸗Sondershausen, da Erbprinz zu Schaumburg⸗Lippe, der Prinz Otto zu Schaumbur⸗
Rudol stadt, Prim
Heinrich zu Waldeck, Prinz Albrecht zu Solms⸗Braunfels, Prin
General Graf M
Stolberg, der Großherzoglich mecklenburgsche Abgesandte, General
lienburgsche Abge
sandte Oberhofmeister von Minckwitz, der Herzoglich anhaltisch Abgesandte Hofmarschall von Berenhorst, der Fürftlich bentheimssch Abgesandte Kammerrath Borgemann, General⸗Lieutenant von
Als die e. Herrschaften den Trauersaal betraten, wo
Bersonen eingefun⸗ lendent Koppen R
Häupten der Hohen Leiche und hielt eine kurze Trauerandan
hannis Kap. Il
Vers 24, und nahm sodann die Aussegnung der Hohen Leiche vor. Nachdem die Höchsten Herrschaften sich zurückgezogen, wurde der Sarg von Unteroffizieren des Regiments auf den Leichen⸗ wagen getragen, und der Zug setzte sich unter den Klängen der Trauermärsche in der im Programm bezeichneten Ordnung in Bewegung; eine unabsehbare Menschenmenge von Nah und Fern begleitete denselben. m Mausoleum angekommen, wurde der Sarg von denselben Unteroffizieren von dem Leichenwagen ge⸗ hoben und zur Beisetzung in dasselbe getragen, währenddem die hiesige Liedertafel unter Begleitung des Hof⸗Orchesters Trauergesänge anstimmte. Darnach verlas der General⸗Super- intendent Koppen aus 1. Korinther, Kap. 15, Vers 19 — 23, und segnete sodann die Leiche ein. Das Bataillon gab die üblichen Ehrensalven, womit die Trauerfeierlichkeit beendet war.
Bremen, 11. Dezember. Die Bürgerschaft begann die Berathung des Höfegesetzes, dessen Entwurf von dem Landherrn, Senator A. Gröning, herrührt; dieser fungirte denn auch als Kommissar des Senats. Der Gesetzentwurf lehnt sich an die neuen Gesetze Hannovers und Oldenburgs an.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 14. Dezember. Das Re ich s⸗ Gesetz blatt enthält: die Verordnung der Ministerien des Han⸗ dels und der Finanzen vom 12. November 1875, betreffend die Anwendung der metrischen Maße und Gewichte auf den öster⸗ reichisch⸗ungarischen Zolltarif; — gültig für das allgemeine Zoll⸗ gebiet; die Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels vom 12. November 1875, betreffend die Anwendung der metrischen Maße und Gewichte auf den dalmatinischen Zolliarif; — gültig für Dalmatien.
— Der Erzherzog Albrecht war auf der Reise nach St. Petersburg, wie man vermuthet, in Folge einer Ueberheizung des Waggons, unwohl geworden, so daß derselbe in der rus⸗ sischen Hauptstadt in leidendem Zustande ankam. Nichts desto⸗ weniger wohnte Se. Kaiserliche Hoheit dem Festbanket bei und unterzog sich allen Anstrengungen seiner Sendung. Nach den letzten telegraphischen Nachrichten hat sich der Erzherzog von dem Uebelbefinden wieder völlig erholt.
Im Abgeordnetenhause überreichte Dr. Meznik einen Gesetzentwurf über die Besteuerung der Erwerbs- und Wirth⸗ schaftsgenossenschaften. Klaie beantragte einen Gesetzentwurf, betreffend die Steuerbefreiung neuerbauter Handelsschiffe. So⸗ dann wurden in der fortgesetzten Spezialdebatte über das Budget mehre Titel des Unterrichtsbudgets angenommen.
Pest, 12. Dezember. In der heutigen Sitzung des Ab⸗ geordnetenhauses wurde das 1876er Finanzgesetz in dritter Lesung definitiv angenommen und dem Oberhause übersendet. Hierauf gelangte der Gesetzentwurf über das 80 Millionen⸗ Anlehen zur Verhandlung. Finanz⸗Minister Széll bat in weni⸗ gen Worten um die Annahme der Vorlage. Ernst Simonni beantragte, das Anlehen als überflüssig und theuer abzulehnen. Alexander Bujanovits (Opposition der Rechten) erklärte, den Gesetzentwurf anzunehmen, beanstandete jedoch die sechsprozentige Verzinsung. Der Finanz ⸗Minister erwiderte, die Höhe der Zinsen sei nicht allein in Betracht zu nehmen, sondern auch die Höhe des erzielten Kurses, Gustav Kapp (Sachse) acceptirte ebenfalls die Vorlage. Die Debatte, an der noch Orban Berze⸗ viezy und Johann Simonni Theil nahmen, gelangte nicht zum Abschluß. .
Das Oberhaus hielt eine kurze Sitzung, in welcher das Finanzgesetz entgegengenommen und dem Finanzausschusse zu rascher Berichterstattung zugewiesen wurde.
— 13. Dezember. In der heutigen Sitzung des Ab⸗ geordnetenhauses wurde die Generaldebatte über das Acht⸗ zig⸗Millionen⸗Rentenanlehen fortgesetzt. Helfy sprach gegen die Annahme, Prileszky vertheidigte den Gesetzentwurf und sagte: Wir müssen freudig jede Finanzoperation begrüßen, die Ungaru von den feindseligen Intriguen der Wiener Geldmächte befreit. Kallay acceptirte das Anlehen ebenfalls, doch nicht aus dem von Prileszky angeführten Grunde. Dieses Anlehen werde ja zum größten Theile gerade von jenen Wiener Geldmächten gemacht, die angeblich gegen Ungarn intriguiren. Borlea sprach im Sinne der äußersten Linken. Damit war die Debatte geschlossen und Ernst Simonyi nahm als Antragsteller das Wort zur Schluß⸗ rede. Bei der Abstimmung wurde, wie bereits telegraphisch gemel⸗ det, der Anlehens⸗Gesetzentwurf mit allen gegen die Stimme der ãußersten Linken angenommen. In der Spezial debatte beantragte der Finanz⸗-Minister die Einstellung eines Paragraphen, wonach der Betrag für die Verzinsung der neuen Schuld nachträglich in das 1876er Budget eingestellt werden soll. Der Antrag wurde angenommen. Sodann wurden fast ohne Bemerkung der Ver⸗ trag mit Hawaii und das 1876er Rekrutengesetz angenommen.
— In der heutigen Versammlung der liberalen Partei gab der Minister⸗Präsident die Antwort auf die Interpellation Mile⸗ ties wegen Auflösung der slovakischen Matiea bekannt. Die Manca machte anläßlich der Eröffnung der Agramer Uni⸗ versität staatsfeindliche Kundgebungen, und die Vereins beamten bezogen statutenwidrige Gehalte. Das eingezogene Vereins⸗ vermögen wird verzinslich angelegt, bis es einem wirkliche Kultur⸗ zwecke anstrebenden Vereine wird übergeben werden können. Die Partei nahm die Antwort mit Befriedigung zur Kenntniß.
Schweiz. Bern, 11. Dezember. Der Ständerath
hat bei seiner nochmaligen Berathung des Militärsteuer⸗ esetzes, dessen Zustandekommen an der Bestimmung des rt. 3, nach welcher derselbe bei der Berechnung des Einkom⸗ mens aus dem Vermögen 1000 Fres. reines Vermögen zu 70 Fres. reinen Erwerbes veranschlagt wissen will, während der Nationalrath 80 Fres. dafür annahm, in der Sitzung vom 18. September d. J. scheiterte, seinen damaligen Beschluß fest⸗ gehalten; sonstige neue Abänderungen des Gesetzes sind dagegen nicht beschlossen worden. Somit sind beide Räthe außer über Art. 3 betreffend aller übrigen Artikel des Gesetzes im Einver⸗ ständniß; der Nationalrath wird wohl dem ständeräthlichen Be⸗ schlusse jetzt beitreten. Der Ständerath genehmigte noch in seiner heutigen Sitzung die St. Galler Verfassungsrevision und die Fristverlängerung für die Linie Lyß⸗Zofingen. — Laut dem Bericht des Regierungsrathes des Kantons Solothurn an den Kantonsrath (Großen Rath) über die Verwaltung und Liquidation der in diesem Kanton auf⸗ gehobenen Klöster und Stifte sind für die bis jetzt verkauften Güter und Fahrnisse 1,353,733 Fres. 87 Ets. elöst worden, während die Schätzung nur 900422 Fres. ug, somit Mehrerlös 4535311 Fres. 87 Ets.; dabei sind nicht eingerechnet die bereits geschehenen Verkäufe, bei denen auch der Erlös beträchtlicher als die Schätzung ist. Die Unkosten be⸗ trugen 26,000 Fres. Zu verkaufen sind noch 16 Stiftshäuser in Solothurn, sämmtliche Liegenschaften in Schönenwerd, das . Abtei und Großtellnerei, das St. Annafeld in
lichen Meinung von der Regierung gesicherte Freiheit
Mariastein, die Höfe Rothberg und Rütti und ungefähr 360 Jucharten Land in Beinwyl.
— 12. Dezember. Der Ständerath ertheilte dem Nie⸗ derlassungs vertrage mit Oesterreich⸗Ungarn die Rati⸗ fikation.
Niederlande. Haag, 11. Dezember. Die Königin beabsichtigt, sich demnächst nach dem südlichen Frankreich zu be⸗ geben um daselbst an einem am Mittelländischen Meere gelege⸗ nen Orte für einige Zeit zur Wiederkräftigung ihrer Gesundheit Aufenthalt zu nehmen. Ihre Majestät wird sich zu diesem Zwecke nach Cannes verfügen. — Der Prinz Alexander hielt sich auf seiner Reise nach Algerien, die er, wie schon gemeldet, am 25. November angetreten hatte, einige Tage in Brüssel auf, wo ihm von Seiten des Hofes und der städtischen Behörde die ent⸗ gegenkommendste Aufnahme zu Theil ward, und dann länger als eine Woche in Paris. Von da reiste der Prinz vorgestern nach Marseille ab, wo er sich nach Algier einschiffen wird.
Großbritannien und Irland. London, 13. De⸗ zember. Mr. Disraeli kam am Sonnabend zum Besuche der Königin im Windsorschlosse an und wurde zur Königlichen Tafel gezogen. — Prinz Leopold hat seinen Studienkursus an der Universität von Oxford beendigt und ist nach Windsor zurückgekehrt. — Mr. Stephen Gave, der General⸗Zahlmei⸗ ster der britischen Armee, hat sich in Begleitung des Obersten Stokes und seines übrigen Beamtenpersonals nach Aegypten begeben, um dort die Funktionen seiner Spezial⸗Mission beim Khedive anzutreten. Cave ist auch von seiner Gattin begleitet, woraus sich schließen läßt, daß seine Abwesenheit von England auf längere Zeit berechnet ist — Admiral Sir Hou ston Stewart, einer der ältesten Offiziere der britischen Marine, ist am 10. d. in Fort William, North Britain, im Alter von 84 Jahren mit Tode abgegangen.
— Aus Trichonopoly auf Ceylon wird dem „Reuter⸗ schen Bureau in London unterm II. d. M. gemeldet:
In Madura fand gestern Abend zu Ehren des Besuchs des Prin zen von Wales eine großartige Illumination, verbunden mit einem prachtvollen Feuerwerk statt. Der Prinz besuchte die Hauptsehenswäür⸗ digkeiten der Stadt, darunter die prächtigen Ueberbleibsel des alten Tem⸗ pels, eines der größten althistorischen Monumente des südlichen Indiens. Hierauf besuchte Se. Königliche Hoheit den alten Palast, wo er von den angesehensten Einwohnern begrüßt wurde, und fuhr daun nach dem Bahnhofe, um sich nach Tꝛichenopoly zu begeben, woselbst er heute Nachmittag eintraf. Der Prinz fuhr unverzüglich nach der Wohnung des Oberrichters und nach dem De jeuner stattete er dem Palaste des Nabob einen Besuch ab. Später begab sich Se. Königliche Hoheit nach Seringham, wo er die Pagode, sowie die berühmte Halle der tausend Säulen in Augenschein nahm. Am Ein gange der letzteren wurde er von einer Anzahl Priester empfangen, welche ihm eine Adresse überreichten, die er mit einigen huldreichen Worten entgegennahm. Auf dem nach der Pagode führenden Fuß pfade streuten dem Prinzen Hindumädchen Blumen auf den Weg und führten dann einige Tänze auf. Auf der Rückkehr von Seringham wurde die der alten Festung von Trichonopoly gegenüber⸗ liezende Pandal⸗Hauptwache besucht, von welchem Punkte aus der Hohe Gaͤst ein großartiges Feuerwerk, so wie die ihm zu Ehren ver= anstaltete Illumination in Augenschein nahm. Die Festung, die sehr hoch auf einem Glacis gelegen ist, hot in ihrem Illuminationsschmacke einen sehr glänzenden und imposanten Anblick dar und ecregte die Bewunderung des Prinzen und seines Gefolges. Der Prinz wurde kier von den aus Nah und Fein massenhaft versammelten Eingeborenen sehr warm empfangen. Während jeiner Anwesen⸗ heit in Madura eröffnete der Prinz auch die südindische Eisenbahn und taufte die Lokomotive des ersten abgehenden Zuges ‚The Princeß of Wales“. Eine Deputation der Missionäre von Tinne⸗ belly überreichte ihm eine Adresse, auf welche er Folgendes erwiderte: Es gereicht mir zur großen Befriedigung, zu finden, daß meine Lands⸗ leute ihren indischen Mitunterthanen die Wahrheiten bieten, welche die Grundlage unseres sozialen und politischen Systems bilden und die wir selber als unser werthvollstes Besitztham schätzen. Die der öffent⸗ veranlaßt sehr viele Ihrer indischen Mit-Unterthanen, Ihre Lehren aus Uebderzeu⸗ gung anzunehmen, während Jedermann die vollkoẽmmene Freiheit besitzt, die wesentlichen Charakterzüge unserer Hereschaft kennen zu lernen. Ich hege jede Zuversicht, daß die moralischen Vortheile de Vereinigung init England dem indischen Volke nicht weniger ein— leuchten werden als die materiellen Resultate der Eisenbahn, welche ich heute eröffnete!“ Der Prinz schloß mit dem Ausdruck der Hoffnunz, daß die Eingeborenen Indiens jeden Grund haben würden, ihre Ver⸗ bindung mit England, sei es in deren moralischen oder materiellen Interessen, als eine ihrer größten Segnungen zu betrachten. Die Äb⸗ reise nach Madras ist auf morgen (Monag) anberaumt. Se. König⸗ liche Hoheit, fügt das Telegramm hinzu, erfreut sich einer ausgezeich- neten Gesundheit.
Anus Madras, 13. Dezember meldet W. T. B.“: Der Prinz von Wales ist hier eingetroffen und von einer großen
Anzahl indischer Fürsten, sowie einer zahlreichen Volksmenge auf
das Glänzendste empfangen worden. Zu Ehren des Prinzen fand ein Galadiner statt, an dem auch der Gouverneur von Pondichery theilnahm.
— 14. Dezember. (W. T. B.) Wie die „Times“ meldet, hat Lord Derby die Ernennung Otwany's zum General⸗ Agenten der Inhaber türkischer Obligationen bei der Pforte bestätigt. Otway hat sich bereits in dieser Eigenschaft den großbritannischen Botschaftern in Paris und Konstantinopel, Lord Lyons und Sir Elliot, vorgestellt. Wahrscheinlich wird Bourrée, der Vorsitzende des französischen Comitès zur Wah⸗ rung der Interessen der Inhaber türkischer Obligationen, Otwan nach Konstantinopel begleiten, um mit ihm gemeinschaftlich zu verfahren.
Frankreich. Paris, 14. Dezember. Journal „LJUnion“, das Organ des Grafen von Chambord, erklärt die Nachricht, daß der Graf v. Chambord die Deputirten Larochette und Franelieu anläßlich ihrer Ernennung zu Senatoren beglückwünscht habe, für unbegründet. Das genannte Blatt spricht sich mißbilligend über das Vorgehen Larochette s aus und fügt hinzu, das letzte parlamentarische Manöver desselben sei unüberlegt gewesen und der Graf v. Chambord stehe dem⸗ selben vollkommen fern. — Die äußerste Rechte hat in einer heute abgehaltenen Versammlung eine Resolution angenommen, durch welche Larochette und die übrigen Parteimitglieder, welche bei den Senatswahlen mit der Linken gegangen waren, ener⸗ gisch desavouirt werden.
Ver sailles, 14. Dezember. (W. T. B.) In der heu⸗ tigen Sitzung der Nationalversammlung kam nur eine Senatorenwahl zu Stande. Es wurde Fourcand, von der Linken, mit 344 Stimmen gewählt. Die übrigen Kandidaten der Linken erhielten zwischen 330 und 337 Stimmen. Die Zahl der Wähler war in der heutigen Sitzung geringer, als in den vorhergehenden.
Spanien. Madrid, 13. Dezember. Der Minister⸗
Präsident Canovas del Castillo und Sagasta haben gestern eine Unterredung über die bevorstehenden Cortes⸗
(W. T. B.) Das
wahlen gehabt. — Ministeriellen Blättern zufolge ist die Abreise des Königs zur Armee wegen des starken Schneefalles, welcher augenblicklich die Kriegführung unmöglich macht, hinaus⸗ g schoben worden. — In Navarra herrscht strenge Kalte; viele Carlisten sollen ihr zum Opfer gefallen sein. Entlang dem Argaflusse haufen die Regierungstruppen große Vorräthe von Munition und Lebensmitteln an. Die Berichte, welche die Stärke der carlistischen Armee auf 52,0090 Mann und 105 Kanonen angeben, stammen aus französisch⸗ legitimistischen Quellen; ein Blick auf die Einzelheiten der Zusammenstellung genügt, um sie als durchaus un⸗ zuverlässig zu erkennen. Die Zerwürfnisse im Carlistenlager dauern fort. Perula ist seines Postens enthoben worden und durch Mogrovejo ersetzt, Lizarraga zum Vorsteher von Don Carlos militärischem Haushalt ernannt worden. — Es bestätigt sich, daß Morienes ein Kommando übernehmen wird. Er soll mit 25000 Mann die Grenze und das Baztanthal besetzen und dabei San Sebastian, Pasages und Hernani vor den An⸗ griffen der Carlisten schützen. In Santander werden 8000 Mann Infanterie, eine Schwadron Kavallerie und eine Batterie Artil⸗ lerie erwertet, welche nach San Sebastian verschifft werden sollen. Die nöthigen Fahrzeuge sind bereits in Bereitschaft
gehalten. —
Italien. Rom, 7. Dezember. Der König wied sich dieser Tage nach Neapel begeben, um dem Prinzen Leopold von Bayern und seiner Gemahlin, der Erzherzogin Gisela, Tochter des Kaisers von Oesterreich, einen Besuch zu machen. — Nach der „Italie“ ist der Direktor der Gewehrfabriken des De⸗ partements Venezia, Lieutenant zur See Pilo Manca, aus Belgien, wohin er sich begeben hatte, um die Fabrikation der Mitrailleusen und die Einrichtungen der belgischen Gewehr⸗ fabriken in Augenschein zu nehmen, auf seinen Posten zurück⸗ gekehrt. Die italienische Regierung hat für die Kriegsmarine mehrere Mitrailleusen (System Montigny) gekauft und auch das Recht, solche machen zu lassen, und Pilo Manca soll die Kon⸗ struktion dieser Mitrailleusen leiten. — Gestern sind im Vatikan neue Nachrichten über die Unterhandlungen des päpstlichen Nuntius mit dem spanischen Minister der auswärtigen An⸗ gelegenheiten eingelaufen, wonach Hr. Calderon Collantes dem Kardinal Simeoni erklärt hat, daß er zwar bereit, mit ihm
über die Vorschläge des Vatikans zu verhandeln, daß er aber im Prinzip dagegen ist. — Der Bischof von Borino hat mit Anwendung von Gewaltmaßregeln aus dem bischöflichen Palast? gewiesen werden müssen, weil er weder das Königliche Exequatur verlangen, noch den gekündigten Palast gutwillig ver⸗ lassen wollte.
— 9. Dezember. Gestern tauschten der Minister⸗Präsident und der Herzog von Galliera ihre Erklärungen über das Aner⸗ bieten und die Annahme von 20 Millionen Franes für Hafen⸗ arbeiten und anderer? Millionen für den Bau von Arbeiter⸗ wohnungen in Genua aus. Heute machte der Vize⸗Präsident des Senats, Graf Serra, dem Herzog von Galliera seine Auf⸗ wartung, um demselben im Namen des Senats für seine groß⸗ artige Freigebigkeit Dank und Bewunderung auszusprechen. — Gestern ist eine Karavane von 240 französischen Pilgern aus der Diözese Rennes hier angekommen. Der Erzbischof Saint Mare Brossais hatte Anfangs die Absicht, sie dem Papste selbst vorzuführen, er wurde aber unterwegs krank und mußte, um sich in seinem hohen Alter und bei der rauhen Jahreszeit nicht allzu großen Gefahren auszusetzen, von Paris nach Rennes zurückkehren. Er hofft jedoch, wenn die Witterung günstiger wird, nachpilgern zu können.
Türkei. Konstantinopel, 14. Dezember. (B. T. B.) Der Kaiserliche Ferm an, betreffend die Durchführung der Reformen der Gerichts- und Administratip⸗Ver⸗
waltung ist heute veröffentlicht worden. Der auf die Reorga⸗ vnisirung der Behörden des obersten Reichsgerichts, des Kassa⸗ tions⸗ und Appellations⸗Gerichtshofes, sowie der Gerichts⸗ höfe erster Instanz bezügliche Theil ist eine Wiederholung der bereits unter dem 9. d. bekannt gewordenen jüng⸗ sten offiziellen Verlautbarung. Die weiteren Bestimmungen des Fermans enthalten folgende Anordnungen: Alle Unterthanen der Pforte ohne Unterschied wählen selbst die Richter, sowie die muselmännischen und nichtmuselmännischen Mitglieder der Gerichte und der Provinzialverwaltungsräthe. — Die Prozesse zwischen Muselmännern und Nicht⸗Muselmaͤnnern werden den Civilgerichten zugewiesen; Niemand wird, ohne verurtheilt zu sein, in Haft gehalten eine schlechte Behandlung der Ver⸗ hafteten wird nicht geduldet. Weiter verheißt der Ferman ge⸗ rechte Vertheilung der Steuern, Erleichterung von den drückenden Steuern, eine einheitliche Gestaltung derselben, unabhängig von der Aufhebung des Zuschlages von w zum Zehent. Als Maß⸗ regeln zur Verhinderung willkürlicher Erhebung von Steuern werden bestimmt: Wahl der Steuereinnehmer von der musel⸗ männischen und nicht muselmännischen Bevölkerung selbst und Reformirung der Titres des unbeweglichen Eigenthums. Die Eigenthumsrechte aller Unterthanen sollen sichergestellt wer⸗ den. Die Gensdarmen werden aus den besten Sinwohnern jeder Ortschaft gewählt. Die Frohnarbeit wird aufgehoben. Die Leistungen für öffentliche Arbeiten werden bestimmt begrenzt. Zur Hebung des Ackerbaues, des Handels und der Industrie wird die Einholung von Rathschlägen Seitens anerkannter Fachmänner angeordnet. Der Ferman bestätigt die Gewalten der Patriarchen und ermächtigt alle anderen geistlichen Obern zur freien Ausübung ihrer Religion. Gleichzeitig werden alle behufs Gründung von Kirchen und Schulen bestehenden Erleichterungen gewährleistet. Allen nicht⸗ muselmännischen Unterthanen werden die öffentlichen Aemter aller Grade zugänglich gemacht. Die Tage für die Befreiung vom Militärdienste wird nach den indioiduellen Vermögens verhält⸗ nissen herabgemindert. Für Nichtmuselmänner beträgt dieselbe nur die Hälfte der Tare für Muselmänner. Dienstuntaugliche werden von der Taxe befreit. Das Recht der Grund⸗ erwerbung wird allen nicht- muselmännischen Unter⸗ thanen der Provinzen zugesichert. Die testamentarischen Bestimmungen sollen respektirt werden. Der verman gestattet ferner ungehinderte Vorbringung aller berechtigten Wünsche und Beschwerden bei der Pforte, indem er strenge Bestrafung jeder Uebertretung dieser Vorschrift androht. Die Befugnisse der Gouverneure und der an⸗ deren Oberbeamten werden begrenzt. Aller im Ferman erwähnten Begünstigungen werden nur Diejenigen theilhaftig, welche die Pflichten getreuer Unterthanen erfüllen. Alle Anderen werden derselben verlustig. Der Großvezir wird die zur Durch- führung dieses Reformwerkes erforderlichen Maßregeln treffen. Eine besondere Kommission jsoll darüber wachen.
Nuslaud und Polen. St. Petersburg, 12. Dezember. Die Großfürstin Katharina Michailowna ist gestern