R önlsberg. Handelsregister.
Die Gesellschafter der hiersesbst unter der Firma: „Rossomsti K Awrech“ begründeten Handelsgesell⸗ Cha sind: der Kaufmann Chaim Kossowski und . ö Abraham Moses Awrech, Beide
on hier.
Dies ist zufolge Verfügung vom 7. am 9. d. M. . Nr. 557 in das Gesellschaftsregister ein⸗ getragen.
Königsberg, den 109. Dezember 1875. Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.
HRänmkgsherz. Gandelsregister.
Der Kaufmann Heinrich Wilhelm Fabian Kalau v. Hofe hat für seine Ehe mit Hedwig ge— borne Kalau v. Hofe durch Vertrag vom 4. No⸗ vember 1875 die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes ausgeschlossen; das gegenwärtige Vermögen der Ehefrau und Alles, was sie während der Ehe erwirbt, soll die Eigenschaft des vorbehaltenen Ver⸗ mögens haben.
ies ist zufolge Verfügung vom 7. am 9. De—
ember d. J. unter Nr. 558 in das Register zur
intragung der Ausschließung oder Aufhebung der ehelichen Gütergemeinschaft eingetragen.
Königsberg, den 106. Dezember 1875. Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.
NHR ostem. Bekanntmachung.
In unser Firmenregister ist unter Nr. 188 zufolge Verfügung vom 11. Dezember 1875 heute die Firma:
. „J. Bergas“
Ort der Niederlassung „Kosten“ und als deren allei⸗ niger Inhaber der Kaufmann Jacob Bergas einge⸗ tragen worden. .
Kosten, den 11. Dezember 1876.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Mehlaukkem. Belguntmachung.
In dem Firmenregister ist zufolge Verfügung vom 9. Dezember er. die sub Nr. 47 eingetragene . „E. Schober in Mehlauken“ heute ge⸗ öscht.
WMehlauken, den 9. Dezember 1875. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Münster. Bekanntmachung. In das Gesellschaftsregister ist zufolge Verfügung vom 11. Dezember 1875 heute eingetragen: Unter Nr. 134, betreffend die Firma Heinr. Krüger hier, daß dieselbe in Heinr. Krüger & Sohn geändert ist; und unter Nr. 102, betreffend die Firma Varnholt K Vehring hier, daß die Gesell. schaft aufgelöst ist. Münster, den 13. Dezember 1875. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
eus tat- Ehr, Bekanntmachung.
Bei dem unterzeichneten Gericht ist folgende Ein *, das Firmenregister erfolgt:
0. .
Nr. 152. Col. 2. Bezeichnung des Firmeninhabers: Kaufmann Max auly zu Neustadt⸗E. / W. Col. 3. Ort der Niederlassung: Neustadt E. / W. Col. 4. Bezeichnung der Firma: Max Pauly. Col. 5. Eingetragen zufolge Verfügung von 7. Dezember 1875 am 9. Dezember 1875. Neustadt ⸗Ebw., den 7. Dezember 1876. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Nęenustact- Ehr. Bekanntmachung. Bei dem unterzeichneten Gericht ist folgende Ein—⸗ , . das Firmenregister erfolgt: ol. 1: Nr. 1651. Col. 2. Bezeichnung des Firmeninhaber: 2 Reinhold Seidel zu Amt Bie— enthal. Col. 3. Ort der Niederlassung: i i,. ic der i ol. 4. Bezeichnung der Firma: R. Seidel. Col. 5. Eingetragen zufolge Verfügung vom 7. Dezember 1875 am 9. Dezember 1875. Neustadt Ebw., den J. Dezember 1875. Königliche Kreisgericht ⸗Deputation.
Vorl hansem. Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Rordhausen. In unserem Firmenregister sind eingetragen: a. 3ub Nr. 633 der Ziegeleibesstzer Friedrich Toepfer zu Ellrich als Inhaber der Firma Fr. Toepfer, Dub Nr. 634 der Bäcker und Konditor . gt daselbst als Inhaber der irma Fr. Posse, ad a und b mit der Handelsniederlassung zu Ellrich, und der Buchhändler und Buchdruckereibesitzer Alfred Busch zu Bleicherode als Inhaber der Firma Alfred Busch mit der Nieder⸗ lassung zu Bleicherode.
E. Wartenherg.. Bekanntmachung.
In dem Gesellschaftsregister des unterzeichneten Gerichts ist bei der sub Nr. 2 eingetragenen Firma: „Breslau Warschauer Eisenbahn⸗Gesellschaft⸗“ in Colonne 4 Nachstehendes eingetragen worden:
Durch. Beschluß der Generglversammlung vom 22. Juni 1875, genehmigt am 26. August 1875 von dem durch Allerhöchsten Erlaß vom 27. Mai 1872 hierzu ermächtigten Herrn Handels ⸗Minister, sind:
I) die 5§ 13 und 34 des Statuts dahin abge— andert, daß: a. die auf die Gesellschaft bezüglichen Bekannt⸗ machungen in folgenden öffentlichen Blättern: 1) dem Preußfischen Staats ⸗ und Reichs⸗ Anzeiger. 2) der Berliner Börsen⸗Zeitung, 3) der Sclesischen Zeitung, 4) der Breslauer Zeitung, 26 Schlesischen Presse, erfo
en. b. die Cine der zur Theilnahme an der Gene⸗ ralversammlung herechtigenden Deposition der
Aktien bei der Gesellschaft nicht nur amtliche
Bescheinigungen von Staatg⸗ und Kommunal—⸗ behörden, sondern auch Bescheinigungen der vom Aufsichtsrathe in den öffentlichen Be⸗ kanntmachungen genannten Banquiers und Banken vertreten. .
2) der 8. 54 des Statuts in seiner bisherigen Fassung aufgehoben und gan dessen Stelle be⸗ stimmt worden, daß die Mitglieder des Auf⸗ sichtsrathes außer der Erstattung ihrer baaren Auslagen keinerlei Remunerationen erhalten.
Eingetragen zufolge Verfügung vom 7. Dezember
am 7. Dezember 1875.
P. Wartenberg, den 7 Dezember 1875.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Katihor. Bekanntmachung.
Die unter Nr. 336 unseres Firmenregisterg ein⸗ getragene hiestge Firma, Julie verw. Mr. Weid lich, Inhaberin die verwittwete Frau Dr. Weidlich, Julie geborne Thamm hierselbst ist erloschen und afl: Verfügung von heute im Register gelöscht
orden.
Ratibor, den 6. Dezember 1875.
Königliches Kreiggericht. J. Abtheilung. Dr. Filehne.
. K uten G n das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist unter Nr. 175 ö ch als Firmeninhaber: Kaufmann Gustav Eichelgrün zu Schwedt a / O. Ort der Niederlassung: Schwedt a / O. Bezeichnung der Firma:
; Gustav Eichel grün, eingetragen zufolge Verfügung vom 3. Dezember 1875 am 3. Dezember 1875.
Schwedt, den 3. Dezember 1875. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Stettim. Der Kaufmann Ernst Scheibert zu Stettin hat für seine Ehe mit Lucie, verwittweten Paetsch, geborenen May, durch Vertrag vom 4. De⸗ zember 1875 die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes ausgeschlossen. Dies ist in unser Register zur Eintragung der Ausschließung oder Aufhebung Ler ehelichen Güter— gemeinschaft unter Nr. 410 heute eingetragen. Stettin, den 12. Dezember 1876.
Königliches See⸗ und Handelsgericht.
Steteüm. Der Kaufmann Louis Haurwitz zu Stettin hat für seine Ehe mit Elise Friedländer durch Vertrag vom 25. November 1875 die Ge⸗ meinschaft der Güter und des Erwerbes ausge— schlossen. Dies ist in unser Register zur Eintragung der Aus schließung oder Aufhebung der ehelichen Güter⸗ gemeinschaft unter Nr. 411 heute eingetragen. Stettin, den 13. Dezember 1875.
Königliches See⸗ und Handelsgericht.
Zeichen ⸗ Negister.
(Die ausländischen Zeichen werden unter Leipzig verbffentlicht.)
HLeipziæ. Als Marke ist eingetragen zu der Firma: “
Schaltin, Fiäierry Æ
Co. zu Spa in Belgien
nach Anmeldung vom 24.
September 1875, Vormit·
tags 9 Uhr, für Liqueure C . unter Nr. 672 das Zeichen. — welches auf den Flaschen angebracht wird. Königliches Handelsgericht zu Leipzig. Dr. Hagen.
Oschatz. Als Matke ist ein⸗ getragen unter Nr. 1 zu der Firma „Gebrüder Pfitzer“ in Oschatz, nach Anmeldung vom 5. Mai 1875, Nachmittags 4 Uhr, für Waagen aller Art und jeder Größe das Zeichen:
welches auf den Waagebalken aufgedrückt wird. Königliches Handelsgericht zu Oschatz. Keßinger.
Osehatz. Als Marke ist eingetragen unter Nr. 2 zu der Firma
Ambrostus Mart ⸗
haus“ in Oschatz,
nach Anmeldung vom
18. September 1876,
Nachmittags 16 Uhr,
für Filzwaaren das
Zeichen:
welches am Stück oder der Waare selbst, niemals auf der Umhüllung angebracht wird. Königliches Handelsgericht zu Oschatz. Keßinger.
O sechatx. Nr. 3 zu der Firma „Kopp und Haberland“ in Oschatz, nach Anmeldung vom 28. Sep⸗ tember 1875, Nachmittags 44 Uhr, für Waagen aller Art und jeder Größe das Zeichen:
welches auf den Waagebalken aufgedrückt wird. Königliches n ö zu Sscha) eßinger.
F onkurse.
19844 Bekanntmachung. Der von uns durch Beschluß vom 27. Juli 1872 über das Vermögen des Buchdruckereibesitzers E. Schwentzel hier, Louisenstraße Nr. 21, eröffnete Konturs ist durch , , . bendet. Berlin, den 9. Dezember 1875. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
Königliches Kreisgericht zu Stralsund,
Als Marke ist eingetragen unter
9837 am 10. Dezember 1875. Nachdem über das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Thesenvitz hierselbst Konkurs eröffnet
worden, werden alle Diejenigen, welche an den Gemein⸗ schuldner und dessen Vermögen aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und k zu haben vermeinen, geladen, dieselben in einem der auf den 258. Dezember dieses Jahres, 6. Jannar, 20. Januar 1876, jedesmal Vormittags 114 Uhr, an hiesiger Gerichtsffelle anberaumten Termine an⸗ zumelden, zu bewahrheiten und ihre Vorzugsrechte auszuführen, widrigenfalls ste damit von der Kon⸗ kursmasse werden ausgeschlossen werden. In dem 3. Termine soll zur Wahl eines gemeinschaftlichen Anwaltes geschritten werden. Die Gläubiger haben ch dazu einzufinden, widrigenfalls hinsichtlich der usbleibenden angenommen werden wird, daß sie den pon der Mehrheit der Erscheinenden zu fassenden Be⸗ schlüssen beitreten wollen, und die auzwärtigen Gläu⸗ biger haben hier am Orte einen Bevollmächtigten zu bestellen, da ste sonst bei den weiter zu fassenden Beschlüssen nicht zugezogen werden können. Es werden ihnen dazu die Rechtsanwälte Langemak, Ziemßen, Dr. von Lühmann, Tamms, Justiz ⸗Räthe Scheven, Hagemeister und Schütz empfohlen. . Zum interimistischen Güterpfleger ist der Rechts⸗ anwalt Fabricius hierselbst bestellt. Alle Diejenigen, welche zum Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Thesenvitz gehörige Sachen oder Gelder besitzen, werden aufgefordert, dieselben an den Güterpfleger abzuliefern und es werden insbesondere die Schuldner des Kaufmanns W. Thesenvitz angewiesen, nur an den Rechtsanwalt Fabricius zur Vermeidung doppelter Zahlung ihre Schulden zu berichtigen.
19824 Bekanntmachung.
Der Konknrs über daz Vermögen des Kauf— manns Adolph Lutzner in Bromberg ist durch Ausschüttung der Masse beendigt.
Bromberg, den 9. Dezember 185.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
9831] Bekanntmachung.
Der Konkurs über das Vermögen des Kauf— manns Friedrich Wohlt zu Neuenburg ist durch Akkord beendigt.
Schwetz, den 9. Dezemher 1875.
Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.
os32 Konkurs⸗Erüffnung.
Königliches Kreisgericht zu Schwetz, Erste Abtheilung, den 13. Dezember 1875, Mitlags 12 Uhr.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Engen Herrmann zu Neuenburg ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 1, November d. J. festgesetzt.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Geschäfts⸗Agent F. W. Rathke hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufge⸗ fordert, in dem auf den 23 dieses Monats, Mittags 12 Uhr, in dem Verhandlungszimmer Nr. 1 des Gerichts⸗ gebäudes vor dem gerichtlichen Kommissar, Herrn Kreisrichter Goecke, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung i. Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters, sowie daruber abzugeben, ob ein einstweiliger Verwaltungsrath zu bestellen und welche Personen in denselben zu berufen seien.
Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben k verabfolgen oder zu zahlen; vielmehr von dem
esitze der Gegenstände
bis zum 15. Januar 1876 einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse An⸗ zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu—⸗ liefern. Pfandinh aber oder andere, mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschulda ers haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken uns Anzeige zu machen.
9833
In dem Konkurse über das Vermögen des Kauf⸗ manns Eugen Herrmann zu Neuenburg werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkurs glaͤubiger machen wollen, hierdurch aufge— fordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechts⸗ hängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis
zum 17 Januar 1826 einschließlich, bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver- waltungspersonals auf den 19. Februar 1826, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Goecke, im Verhandlungszimmer Nr. 1 des Gerichtagebäͤudes zu erscheinen.
Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten⸗ falls mit der Verhandlung über den Akkord ver⸗ fahren werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts⸗ bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur . bei uns berechtigten Bevollmächtig⸗ ten böstellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß auß dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfech= ten. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Apel und Müller hierselbst und Block in Neuenburg zu Sachwaltern vorgeschlagen,
Schwe, den 13. Dezember 1875.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
losds! gKonkurs⸗Eräöffnung. Königliches , , zu Halle a. d. Saale. Erste Abtheilung. Halle a. S, den 1 1875, Vormittags r
Ueber das Vermögen deg Kaufmanns Karl August Julius Alt in Trotha lin Firma; J. W. Lohmann in Trotha ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungsein. stellung auf ⸗
den 11. Jun d. J. . ie . Verwalter der M einstweiligen Verwalter der 61 Kaufmann Fr, Herm. Keil hier bestellt. J Die Gläuhiger des Gemeinschuldners werden auf. e,. ö. dem . en 22. Dezember d. J., Vormittags 11 vor dem Kommissar, Herrn k Venn im Gerichtegebaude, Zimmer Rr. Id, anheraumtä Termine ihre EGrtlärnn en und Voyrschläge ber die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestes. lung eines andern einstweiligen Verwalters, sowie darüber abzugeben, ob ein einstweiliger Verwaltung. rath zu bestellen und welche Personen in denselben . wen, ; en, welche von dem Gemeinschuldner etwaz Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder n wahrsam haben, oder welche ihm etwa verf ulden wird aufgegeben, nichts an denselben zu vera folgen . zahlen, vielmehr von dem Besttz der Gegen, stãnde bis zum 31. März 1876 einschließli dem Gericht oder dem Verwalter 6 Ii Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs mafft abzuliefern. Pfandinhaher und andere mit denselken , te Gläubiger des Gemeinschuldnerg aben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand= ö n n eie 9 eg, ugleich werden alle Diejenigen, welche an di ,,, . wollen, hierdurch aufgefordert, ihre . die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht ; bis zum 29. Januar 1876 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen inner halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des destnitiven Verwaltungspersonals auf den 15. Februgr 1876, Vormittags 19 Uhr, vor dem Kemmissar, Herrn Kreisgerichts-⸗Rath, Bertram, im Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 16, zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord ber n feng zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldun his zun gi Mirz i rern fle umz festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derfelben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forde rungen Termin auf den 25. April 1876, Vormittags 10 Uhr, vor dem genannten Kommissar anberaumt. Zum Er⸗ scheinen in diesem Termin werden die Gläubiger auf⸗ gefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer 2. ei , e, hefe n er seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen n r Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts- bezirke feinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen ,. bestellen und zu den Akten an⸗ fr Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft ehlt, werden die Rechtsanwalte Fiebiger, Fritsch, Göcking, Herzfeld, Krukenberg, von Radecke, Riemer, Schlieckmann, Seeligmüller und Wippermann zu Sachwaltern vorgeschlagen. Halle, den 11. Dezember 1875. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
19822 Pr äokl am.
Bel vorliegenter Ueberschuldung des Vermögens der Handlun gssirma Kirchner & Hesse (In- haber: Fabrikant Georg Wilhelm Hesse) hier⸗ selbst werden alle Diejenigen, welche an ieselbe oder deren. Inhaber Forderungen zu haben ver- meinen, hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche im Termin, den 7. Januar k. J. Morgens 16 uhr, Kontumazirzeit, dahier vorläufig entweder persönlich oder durch sofort legitimirte bezüglich mit Spezial⸗ vollmacht zum Vergleich versehene Bevollmächtigte summarisch unter Vorzeigung der Beweisurkunden anzumelden und den Versuch der Güte zur Abwen⸗ dung des förmlichen Konkurses zu gewäͤrtigen, beim Rechtsnachtheil, daß die nicht erschienenen Gläubiger als in den Beschluß der Mehrzahl der Erschienenen einwilligend angenommen werden.
Zugleich haben die Gläubiger ihre Eiklärung über die Wahl des Kurators. Bureaugehülfen Lieber ⸗ knecht dahier, in demselben Termin abzugeben.
Eschwege, am 10. Dezember 1875.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
* * *
lößss Falliments⸗AUnzeige.
Durch a Urtheil vom 9. Dezember 1875 hat das Königliche Handelsgericht zu Cöln die in Gum— mersbach bestehende offene Handelsgesellschaft unter der Firma „Huland K Heuser“, 8 deren Ge⸗ sellschafter 15 Carl Huland und 23 Wilhelm Heuser Franz Sohn, Beide Kaufleute, in Gum—⸗ mersbach wohnend, fallit erklärt, den Tag der Zahlungseinstellung borläufig auf den nämlichen Tag festgesetzt, die Anlegung der Siegel verfügt, den Herrn Ergaͤnzunggrichter Herstatt zum Kommiffar und den in Cöln wohnenden Advokat Anwalt Herrn Riffart zum Agenten des Falliments ernannt.
Gegenwärtiger Auszug wird in Gemäͤßheit des * . 3. Rheinischen Handels⸗Gesetzbuchs hiermit
aubigt. Cöln, den 11. Dezember 1875. Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Weber.
9829
Durch Urtheil vom 10. Dezember 1875 hat das Königliche Handelsgericht zu Coln den Tag der Zah⸗ lungseinstellung des durch Urtheil vom 29. Seh temher 1875 fallit erklärten Fuhr ⸗ Unternehmers und Kalkhändlers Heinrich Roggendorf zu Mülheim am Rhein, welcher durch jenes 6h en vorläufig auf den 15. Mail 1825 bestimmt worden, nun—⸗ mehr auf den 29. März 1825 . t.
1 er Auszug wird in r geit des
Art. 457 des Rheinischen Handels Gesetzbuches hier⸗ mit heglaubigt.
Cöln, den 11. Dezember 1875.
Der van, , eb er.
Redacteur: F. Prehm.
Verlag der Erpedinon Neffe mj. Druck: W. Nn, j
Berlint
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 1875.
Das Poßblatt erschtint vom 1. Januar 1876 ab vierteljährlich, in dtr Aegel am ersten Tage des Vierteljahrs, und kann durch ermittlung der Beutschen Reichs-Postanstalten
gegen Vorausbejahlung von 1 Mark jährlich, somit zum Preist von 25 Pf. für die rinztlne Aummer bezogen werden.
k * Vachrichten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post
Nachdem in Folge der Bildung des allge- meinen Postvereins Ràenderungen in der Ueber- zieht der Portosätze für Briefsendungen nur noch selten vorkommen, wird
das Postblatt vom 1. Januar 1876 ab nieht mehr monatlieh, zondern vierteljährlich erscheinen, und zwar in der Regel am 1. Januar, am 1. April, am 1. Juli und am 1. October.
Es beträgt alsdann der jährliche Absatz- reis für ein Exemplar des Postblatts 1 Mark, der Preis für jede einzelne Nummer 25FPfennig.
kinrichtung von Kaiserlichen Ober- Postdirectionen
in Minden in Westfalen, Bromberg und Aachen. Vom 1. Januar 1876 ab werden Ober-Post- directionen in Minden, Bromberg und Aachen eingerichtet. Es werden: der Kaiserlichen Ober-Postdirection in Minden die Post- und Telegraphenanstalten im Preussi- schen Regierungsbezirk Minden, in der zum Preussischen Regierungsbezirk Cassel gehörigen Grafschaft Schaumburg, in den Fürsten- thümern Schaumburg-Lippe und Lippe und in dem Waldeckschen Fürstenthum Pyrmont, der Kaiserlichen Ober-Postdireéction in Bromberg die Post- und Telegraphenanstalten im Preussischen Regierungsbezirk Bromberg und in den zum Preussischen Regierungsbezirk Marienwerder gehörigen Kreisen Deutsch-grone, Flatow, Schlochau, Konitz und Tuchel, der Kaiserlichen Ober-Postdireéction in Aachen die Post- und Telegraphenanstalten im Preussischen Regierungsbezirk Aachen ingetheilt werden.
Ausserverlkehrsetzung und Einlösung der Fostwerth-
reichen zu V, 1, 2, 2 und 5 Groschen.
Die zur Zeit noch gültigen Postwerthzeiehen in der ThalMlerwährung, und zwar Freimarken zu ez, 1, 2, 216 und 5 Groschen, gestempelte Brief- umschläge zu 1 Groschen und gestempelte Postkarten, sowohl einfache als solche mit Rückantwort, zu “ bz. 1 Groschen, werden vom 1. Januar 1876 ab zur Frankirung von Postsendungen nicht mehr zu— gelassen und von den Postanstalten vom 16. De- cember d. J. ab nieht mehr an das Publikum verkauft. Vom letztgenannten Zeitpunkte ab verab- folgen die Postanstalten nur noch Fostwerthzeichen in der Reichswährung.
Dem Publikum ist gestattet, die am Ende des Jahres in seinen Händen verbleibenden Bestände an ausser Ver- kehr gesetzten Postwerthzeichen der Thalerwährung in der Zeit vom 1. Junuar bis einschliesslich 15. Februar 1876 bei den Postanstalten gegen Postwerthzeichen des gleichen Betrages in der Reichswährung umazutauschen. Eine Einlösung gegen Baar findet nicht statt.
Facketsendungen aus Anlass des bevorstehenden
Neihnachtsfestes.
Mit Rücksicht auf die bedeutende Zunahme des kacketverkehrs aus Anlass des bevorstehenden Weih- nachtsfestes liegt es im Interesse des Publikums, mit den Weihnachtsversendungen bald zu beginnen, damit sich die Packetmassen nicht in den letzten Tagen ausammendrängen und die pünktliche Ueberkunft nicht gefährdet wird.
Dem Publikum wird ferner dringend empfohlen, die ackete fest und dauerhaft zu verpacken und auf denselben die Aufschrift (Bezeichnung des Em- pfängers und des Bestimmungsorts) deutlich, voll- ständig und haltbar anzubringen. Die Packetauf- schrift muss deshalb bei frankirten Packeten auch den rancovermerk, bei: Packeten mit Postvorschuss den Betrag desselben, bei Eilpacketen den Vermerk: „durch
ilboten zu bestellen“ und bei Packeten nach grösseren Orten thunlichst die Angabe der Wohnung des Em- pfängers, bei Packeten nach Berlin auch den Buch- staben des Postbezirks enthalten.
des Kaiserlichen General- Postamts.
Die Bezeichnung muss auch bei Licht lesbar, namentlich hinsichtlich des Bestimmungsortes in die Augen fallend auf dem Packete selbst oder auf einer halthar daran befestigten Etiquette niedergeschrieben sein.
Etiquetten von leichtem Papier den Packeten anzu- binden oder aufzuheften, genügt nicht; ebenso ist es ganz unzweck mässig, Papier - Etiquetten den in glattes Material, wie Wachsleinwand, Glanzpapier ete. verpackten Stücken aufzukleben; von solchem Material lösen sich aufgeklebte Etiquetten sehr leicht ab, die Sendungen bleiben dann ohne jedes Kennzeichen und sind unanbringlich. Am besten ist es, die Aufschrift auf das Packet selbst niederzuschreiben; des- halb ist die mit einer gewisseu Vorliebe benutzte schwarze Wachsleinwand sehr ungeeignet; weit mehr empfiehlt sich graues oder gelbes Wachsleinen.
Cigarrenkisten, leicht zerbrechliche Holzschachteln, schwache Cartons, einfache Umhüllungen von dünnem, sprödem Papier oder loser, leicht brechender Pappe sind als ungenügendes Packmaterial anzusehen.
Verluste, Beschädigungen oder Verzögerungen, welche durch ungenügende Verpackung oder Bezeichnung entstehen, hat die Postbehörde bestimmungsmässig auch dann nicht zu vertreten, wenn die Annahme der Packete zur Postbeförderüng ohne Anstand erfolgt ist.
zu einer Beschleunigung des Betriebes würde es wesentlich beitragen, wenn die Packete frankirt abgesandt würden.
Aufschrift auf den Postsendungen.
Zur Sicherung schneller Beförderung und Bestellung der Postsendungen müssen auf denselben Empfänger und Bestimmungsort so genau bezeichnet sein, dass jeder Ungewissheit vorgebeugt wird. Dabei sind namentlich folgende Punkte zu beachten:
1) Bei Postsendungen nach grösseren Orten ist bei Anfertigung der Aufschrift die Wohnung des Empfän- gers möglichst genau anzugeben. Auch ist es von Wichtigkeit, dass die Wohnungsangabe stets an der- selben Stelle in der Aufschrift, nämlich unten rechts, unmittelbar unter der Angabe des Bestimmungsortes, erfolge.
2) Bei den nach Berlin bestimmten Briefsendun- gen ete. ist, ausser der Wohnung des Empfängers, auch noch der Postbezirk (O., N., NO. etc.), in welchem die Wohnung sich befindet, in der Aufschrift hinter der Ortsbezeichnung „Berlin“ zu vermerken.
3) Giebt es mit dem Bestimmungsorte gleich oder ähnlich lautende Postorte, so ist dem Ortsnamen eine zusätzliche Bezeichnung beizufügen. Welche Zu- sätze für die Ortsnamen im Postverkehr als massgebend anzusehen sind, ergiebt sich aus dem „Verzeichniss gleichnamiger oder ähnlich lautender Postorted, welches zum Preise von 10 Pf. für das Exemplar durch Ver- mittelung jeder Rkeichs-Postanstalt bez'gen werden kann.
4) Wenn der im Reichs-bPostgebiet belegene Be- stimmungsort zwar mit einer Postanstalt versehen, dessen- ungeachtet aber nicht als allgemein bekannt anzunehmen ist, so empfiehlt es sich, die Lage des Orts in der Auf- schrift noch des NJäheren zu bezeichnen. Zu derartigen Bezeichnungen eignet sich die Angabe des Staates und bei grösseren Staaten die Angabe des politischen Bezirks (Pro- vinz, Regierungsbezirk u. s. w.), in welchem der Bestim- mungsort belegen ist, oder auch die Angabe von grösseren Flüssen („an der Oder«“, „an der Elbe“, „am Rhein, „am Main“ ete.), oder von Gebirgen (am Harz“, „am Riesengebirge“ etc.). Nicht minder sind zusätzliche Be⸗ zeichnungen, wie „in Thüringen“, „in der Altmark“, „in der Lausitz. ete. für den Zweck geeignet.
5) Bei Postsendungen nach Ortschaften ohne Postanstalt ist in der Aufschrift ausser dem eigent- lichen Beèstimmungsorte noch diejenige Fostanstalt anzugeben, von wéelcher aus die Bestellung der Sendung an den Empfänger bewirkt werden bz. die Abholung er- folgen soll.
6) Wenn der Bestimmungsort einer Sendung in einem fremden PFostgebiete belegen und zu den weniger bekannten Orten zu rechnen ist, so ist ausser dem Ortsnamen noch das betreffende Land bz. der Landestheil in der Aufschrift anzugeben.
Die Beachtung dieser Punkte wird zur Herbeifüh- rung einer schleunigen Ueberkunft der Sendungen an
auf Grund von General- Verfügungen etée.
die Empfänger wesentlich beitragen, und es liegt daher im eigenen Interesse der Absender, die Aufschriften auf den Postsendungen hiernach genau anzufertigen.
Schlusszeit für Annahme gewöhnlicher PFachete hei
den Postanstalten in Berlin.
Die Annahmestellen für gewöhnliche Packete bei den Stadt-Postanstalten in Berlin sind nicht mehr bis 8 Uhr Abends geöffnet, sondern werden bereits um 7 Uhr Abends geschlossen.
Bei den Bahnhofs-Postanstalten in Berlin bleiben jedoch die erweiterten Annahmezeiten nach wie vor bestehen, soweit es sich um die Einlieferung von Packeten handelt, welche mit den von den betreffenden Bahnhöfen abgehenden Eisenbahnzügen zu befördern sind.
Neitersendung von postlagernden Chiffre-Briefen
unter der Adresse einer bestimmten Person.
Die nur mit einer Chiffre versehenen, post- lagernden Briefe, deren Weiterbeförderung an eine bestimmte Person nach einem anderen Orte verlangt wird, erhalten durch die Aufschrift der neuen Adresse die Eigenschaft neuer Versendungsgegenstände und wer- den daher bei der Weiterbeförderung von Neuem mit Porto belegt.
Jersendung offener Karten.
Offene Gesechäftskarten, welche auf der Vorder- seite nur die Adresse, die gedruckten Mittheilungen da- gegen auf der Rückseite enthalten, sind zur Beförderung gegen die Tase für Drucksachen auch dann zulässig, wenn sie auf der Vorderseite die Ueberschrift „Post- karte“ nicht tragen, sofern sie nur im Uebrigen in Form und Grösse mit den gewöhnlichen Postkarten übereinstimmen.
Drucksachen, denen kleine Muster zur Erläuterung
des Textes beigefügt sind.
Bei wissenschaftlichen oder technischen Zeitschriften, welche unter Band gegen die er- mässigte Tase nach dem Gebiet des allgemeinen Postvereins zur Versendung gelangen, ist die Beis fügung von kleinen Stoff- oder Zengmustern gestattet, insofern die Muster lediglich als unentbehrliche Beigaben zur Erlänterung des Textes dienen.
Mit Rücksicht hierauf ist versuchsweise eine gleiche Erleichterung aueh im inneren Verkehr Deutsch- lands eingetreten. Ausdrückliche Bedingung ist, dass derartige Muster aus kleinen, dünnen Zeug- oder Stoff- abschnitten bestehen, welche die Stärke des zu der be- treffenden Zeitschrift benutzten Papiers nicht erheblich überschreiten, dass dieselben in keinem Falle die Eigen- schaft einer eigentlichen Waarenprobe haben und dass die Sendungen selbst — gleich allen übrigen Druck- sachen — in jeder Beziehung zur Beförderung mit der Briefpost geeignet sind.
Packete mit zollamtlichen Begleitscheinen.
Bei Packeten, welche mit zollamtlichem Be- gleits chein zur Post geliefert werden, ist der Umstand, dass die Versendung unter Begleitschein ges schieht, nicht nur auf der Begleitadresse, sondern auch in der Aufschrift des Packets durch den Vermerk „nebst Begleitschein“ besonders kenntlich zu
machen.
Dampfschiffrerbindung zwischen Bremen und lavanna. Die directen Post-Dampfschifffahrten auf der Linie Bremen-Havanna haben wieder begonnen. Es können daher Briefe, Drucksachen und Waarenproben nach der Insel Cuba auf dem Wege über Bremen wieder zur Ab- sendung gelangen. Das Porto bèträgt: für frankirte Briefe nach Cuba. für unfrankirte Briefe aus Cuba für je 15 Gramm; für Drucksachen und Waarenproben 5 Pf. für je 50 Gramm. Die Einschreibgebühr für eingeschriebene Briefe beträgt 20 Pf. Der Abgang des nächsten Schiffes nach Cuba findet statt aus Bremen am 22. December.
2zo Ef. 10 pf.