1875 / 296 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

—— *

Submittenten die Eröffnung derselben stattfinden wird, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen, einreichen. ie Lieferupgsbedingungen können auf dem Bureau der Unterzeichneten eingesehen, auch gegen Erstattung der Kopialgebühren bezogen werden. Friedrichsthal bei Saarbrücken, den 11. De zember 1875. ( Cto. 128/12.)

Königliche Berg⸗Inspektion ITX.

To887]

Das unterzeichnete Regiment hat eirea 1190 Paar Patranentaschen alter Probe in eine solche neuester Probe zum Gewehr M./7I für die Landwehr umarbeiten zu lassen.

Hierauf Reflektirende wollen ihre Offerten unter Angabe des Preises bis 26. ds. its. versiegelt einreichen.

Mannheim, den 14. Dezember 1875.

2. Badisches , K. W.

r. 1

Rerlgosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

I9855 Bekanntmachung.

Von den zufolge des Allerhöchsten Privilegii vom 14. Mai resp. 12. November 1866 ausgefertigten Obligationen der Stadt Demmin sind nach Vor schrift des Amortisations-Plans am 6. d. M. aus- geloost, und werden hiermit zur Rückzahlung der Valuta am 30. Juni 1876 gekündigt:

z. eine Qbligation über 1000 Thlr. Lit. A. Nr. 42,

b. zwei Obligationen über je 500 Thlr. Lit. B. Nr. 8 und 28,

. achtundzwanzig Obligationen über je 100 Thlr. Lit. C. Nr. 48, 79, 147, 156. 213, 255, 354, 432, 492, 496, 500, 5901, 598, 602, 656, 663, 673, 678, 702, 720. 734, 755, 771, 822, 860, 864, 913 und 946.

Die Auszahlung der Valuta erfolgt gegen Ein lieferung der Obligationen mit den vom 1. Zuli 1876 ab lautenden Zinscoupons im Lokal unserer Stadt Hauptkasse. (Et. 172/12.)

Demmin, den 7 Dezember 1875.

Der Magistrat. Rose. Hauptner.

9807 . Lüheck⸗Büchener Eisenbahngesellsͤhaft.

Die siebente Ausloosung der zu amortistrenden Obligationen unserer Prioritäts Anleihe vom Jahre 1867 findet am Montag, den 3. Januar 1876, Vormittags 11 Uhr, im . des Empfangshauses auf dem Bahnhofe zu Lübeck unter Zuziehung zweier Notare statt.

Die Auszahlung des Nominalwerthes der ausge⸗ loosten Obligationen erfolgt am 1. Juli 1876.

Lübeck, den 12. Dezember 1875.

Die Direktion der Lübeck⸗Büchener Eisenbahn⸗Gesellschaft.

ken Deutsche Grundkredit Bank.

Die am 2. Januar 1876 fälligen Zinscoupons unserer unkündbaren Pfandbriefe, nämlich: die Coupons Nr. . der 5x igen Prämien Pfandbriefe i,,

Pfandbriefe Abtheilung M. u. Ila.

1 Y 1 *.

2 . 1 7 , 14 7. p s Y 45 1 werden von genanntem Tage ab

in Berlin Bres lan

Bonn Coburg

Dess au

Dresden

Erfurt

Frankfurt a. M. Hamburg Hannover Königsberg i. Pr. Leipzig

Magdeburg Stettin Gotha kostenfrei ein elöst.

2 2 n n n n d an n

Herren

Bei Herrn Jos. Jaques in Berlin und der Ostdentschen Bank in Posen wird, da beide Firmen sich in Liquidation befinden, die Einlösung unserer Zinscoupons jetzt und

fernerhin nicht mehr erfolgen. Gotha, den 13. Dezember 1875.

Dentsche Grundkredit⸗Bank.

Ham elslax.

wor Holͤltzremecdlo ff.

bei der Berliner Handels-⸗-Gesellschaft,

dem Schlesischen Bankoꝛrein, . den Herren Ruffer u Co.. Herrn Moritz Schlesinger, Tauenzienplatz 12, Herrn Jonas Cahn, Herren Schraidt u. Hoffmann, Cöln ö ö Deichmann u. Co., errn J. H. Cohn, Herren George Meusel u. Co., Herrn Adolph Stürcke, der Deutschen Vereinsbank, der Norddeutschen Bank, der Vereinsbank Hannover, Herren J. Simon Wwe. u. Söhne, der Leipziger Bank, Herren , u. Schmidt, ingel u. Co., Herrn S. Abel jun., unserer Hauptkasse

J .

Het. FXiebhoes. (a. 766 / 17)

I9858]

31. Dezember d. J. festgesetzte ausschließliche Frist

nachdem die Großherzoglich sächsische Staatsregierung ihre Genehmigung zu diesem Beschluß ertheilt hat, fordern wir die Inhaber der Weimarischen Banknoten über 10, 20, 50 und 100 Thaler hiermit auf, diese Banknoten in den gewöhnlichen Geschäftsstunden an unserer Kasse

bis spätestens an 31. Dezember 1876,

am letzteren Tage jedoch nur in den Stunden von 11 bis 1 Uhr und von 2 bis 5 Uhr Abends zur Zah⸗

lung zu präsentiren.

Nach diesem Tage wird für die bis dahin nicht eingelieferten Banknoten über 10, 20, 50 und

100 Thaler kein Ersatz gewährt. Weimar, am 13. Dezember 1875.

Weimarische Bank.

Dache.

Bekannt ma chung, die Einlösung der Weimarischen Banknoten über EG, 2b, 590 und EG Thaler betreffend.

Nachdem in der am 11. dieses Monats stattgehabten außerordentlichen General -⸗Versammlung der Aktionäre unserer Bank der Beschluß gefaßt worden ist, für die bereits am 5. August d. J. präklu⸗ dirten Zehn Thaler⸗Noten Ersatz bis zum 31. Dezember 1876 zu gewähren, sowie die zur Einlösung unserer 20, 50 und 190 Thaler⸗Noten durch unsere Bekanntmachung vom 28. Dezember 1874 auf den

bis zum 81. Dezember 1876 zu verlängern, und

Pleisner.

osh6s

Vereinigte südösterreichische, lombardische und cent. -italion. FEisenbahn-Gesellschaft.

Die Obligationen der Gericem HI. und M., deren letter Coupon ann H. Jänner 18zch verfällt, werden von diesem Tage ab bei nach- Kassen der Gesellschaft gegen neue litel, H. uli Esch bis LJ. FHänner ES8SGIR versehen, umgetauscht:

in Wien Eäquickatur der ddesellschaft, Südbahnhof; TLriest bei den Herren MNHorpurgoG G Barente; Frankfurt R. V. bei den Herren UN. A. V. HBoth-

stehenden

77

schi6ll & SGöhne:

HKerlin bei Herrn S. HEBleichröder: Allgem. HDentschen Credlit-

Leipzig bei der Anstalt:

HBresdlen bei der Filiale der Allgem. HBeut- schen Credit-Anstalt;

HHam burg bei der Norddeutschen Kanz: Herm burg bei den Herren HL. Behrens & Ggölne.,.

22

7

Wien, im Dezember 1875.

( . 1250/19

Der Ver waltungsrath.

mit Coupon Volk

19848

Versamnlung eingeladen

der Decharge

Berlin, den 14. Dezember 1875.

Verschiedene Bekanntmachungen. Die Herren Aetionaire der Berliner Actien ⸗Societäts⸗Brauerei werden hiermit zu der

am 28. d. M, Vormittags 19 Uhr, im Bureau der Gesellschaft am Tempelhofer Berge stattfindenden ordentlichen General⸗

Tagesordnung: I) Bericht über die Geschäftslage unter Vorlegung der Bilanz sowie Ertheilung

2) Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrathes.

3) Ausloosung von 12 Stück Prioritäts⸗Obligationen.

4) Genehmigung eines auf Grund des General⸗Versammlungsbeschlusses vom Auf. sichtsrathe abgeschlossenen Parzellenkaufvertrages und Ernennung eines Bevoll. mächtigten zum Zwecke der Auflassung.

5) Beschlußfassung über Beschaffung von Betriebsmitteln event.

6) Beschlußfassung über den Antrag auf Auflösung der Gesellschaft.

7 Wahl der Liquidatoren, sowie Feststellung der Modalitäten der Liquidation und Feftstellung der Vollmachten der Liquidatoren.

Unter Hinweis auf §. 19 des Gesellschafts⸗ Statuts, wollen die Herren Actionaire ihre Legi= timation im Comptoir der Gesellschaft drei Tage vor der Versammlung in Empfang nehmen.

Verliner⸗Actien⸗Soeietäts⸗Brauerei.

Heinrich Reh.

19897

tember 1875. 2) Beschlußfassung über

Wahl von Revisoren.

Rechnungzabschluß und Bilance zur Einsicht auf. Berlin, den 12. Dezember 1875.

Bekanntmachung. Hierdurch werden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, den 29. Dezember 1875, Vormittag 11 Uhr, in dem Geschäftslokale des Rankhauses S. Bleichroeder, Behren Straße 63 zu Berlin, anbe—

raumten ordentlichen Geueralpersammlung

Tagesordnung: 1) Mittheilung des Geschäftsberichts und Verlegung des Rechnungsabschlusses und der Bilance für das abgelaufene Geschäftsjahr vom 1. Oktober 1874 bis 30. Sep.«

ergebenst eingeladen.

.

a. Dechargeertheilung für die Rechnung des abgelaufenen Geschäftéjahrs, event.

b. Zuertheilung der Tantieme für den ersten Aufsichtsrath.

o. Festsetzung der Dividende auf 59 Mark pro Aktie. Wer an der Generalveisammlung Theil nehmen will, hat spätestens drei Tage vor derselben die in seinem Besitze befindlichen Aktien im Geschäftslokal der Gesellschaft, Jäger Str. Nr. 45 zu Berlin, in den Geschäftsstunden ven 9 Uhr Vorm. bis 6 Uhr Abends zu präsentiren und dagegen die entsprechende Legitimation in Empfang zu nehmen. Ebendort liegt vom 26. Dezember ab der Geschäftsbericht nebst

Der Aufsichtsrath

der Continental⸗Telegraphen⸗Compagnie Actieng selschaft

Zwicker als Vorsitzender.

9885)

Betriebs⸗Einnahme a) der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn.

im Monat bis Ende im Monat bis Ende November November November November November

1875 1374 1875 bis Ende

6 . 416. 6. 10

** onen⸗Verkehr Büter⸗Verkehr Extraordinarien.

S3, 840 11,343 344 3, 55 gag 36, 154,330 3, 557, 616 34, G94, 334 2, Ohh Z 2ö5. 0M 3 265. 500

S7l, 176 11,469, Sp6 126,512 290600 3,196,600 68,400

Summa in 1875

Personen⸗Verkehr Extraordinarien.

,

ID N o o 7er ids Bro dd r- weniger mehr 20,633

n) der Ruhr⸗Sieg ⸗Eisenbahn.

2,011, 184

44.622 5855255 556 3 s, K, i . sor ? 0, D b .

48, 1lę99. 579, 958

2 000 297000

Summa in 1875 wd e) der Bergisch⸗Märkischen und Summa

in 1875

597, 059 6. 246,418 wenißer mehr

dos, ĩddj vp 7. / 689,24

8,10 689,244 Ruhr⸗Sieg⸗Eisenbahn zusammen.

5, 108, 848 57,018, 9921 5,324,591 54,3 18,564 42,700,428 weniger mehr Jh is 270 126 « Königliche Eisenbahn Direktion.

9416

Admirals gartenbad. Friedrichstr. 102.

neralbäder für Herren und Damen. Wochentags von g=, Sonntags von 9— 12 Uhr. Russ. u. röm. Bäder für Damen: Dienstag und Freitag Vormittags.

enn Rumänische Eisenbahnen⸗Aktien⸗Gesellschaft.

Der Bericht an die außerordentliche Generalver⸗ sammlung vom 16. Dezember er. kann von den Herren Aktionären am genannten schon vor der Gene— ralversammlung in unserem Bureau, Charlotten⸗ straße 35 a, in Empfang genommen werden.

Berlin, den 15. Dezember 18375.

Der Vorstand. (H. 7.99 / 12.)

4 Q 2 losss! Christbaum⸗Ständer, schmiedeeiserne, zum Einstellen der Christbäume, jedes Jahr wieder zu benutzen, grün lackert, empfiehlt

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Carl Heymann's Verlag in Berlin 87. Rechts- und Staatswissenschaftlicher Verlag.

Soeben ist erschienen und durch alle Buch— handlungen zu beziehen:

Die Vormundschafts⸗Ordnung

vom 5. Juli 1875 mit den darauf bezü glichen

Gesetzen vom 12, 19. und 21. Juli 1875.

Herausgegeben und erläutert von

Loewenstein, Appellatiorsgerichte⸗Rath und Mitglied des Hauses der Abgeordneten. eleg. cart. Preis Mark 4. ö

Mit dem 1. nnr 1876 tritt für die Preußische Monarchie die neue Vormundschafts⸗Ordnung in Kraft. Der Verfasser, der Referent der Kom⸗ mission für das Abgeordnetenhaus war, hat sämmtliche Materialien zur Erklärung der ein= zelnen Vorschriften angefübrt und überall auf die neben der Vormundschafts⸗-Ordnung geltenden Ge— setze verwiesen. In gleicher Weise sind die im engen Zusammenhange stehenden Gesetze, betreffend: I) die Kosten, Stempel und Gebühren in Vormundschafte— sachen, 2) die Geschaäͤftsfähigkeit Minderjähriger und die . Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Mindersährigkeit, 3) das Hinterlegung, wesen, bearbeitet. Auf die Ausstattung ist die größte

s chaftsmale rei.

Kunstfreunden hochwillkommen sein.

Sorgfalt verwendet.

Bei Tlaeodor Ackermann in München erschien soeben:

Die Landschaft in der Hunst der alten Völker. Eine Geschicchte der Vorstufen und Anfänge Von Carl Woermann. 431 Seiten Lexikon-

Octay mit 10 Steintafeln. Eleg. broch. Preis 12 Mark. Der Titel bezeichnet genan die Aufgabe, welche sich der Verfasser gestellt, und in

ebenso Klarer als erschöpfendster Weise gelöst hat. Da es bisher in der Literatur an einem Werke über diesen Gegenstand gänzlich fehlte, so wird das vorliegende allen Künstlern und

der Land-

98491

Dritte Beilagt

* 296.

Dritte Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Donnerstag,

den 16. Dezember

1875.

22 m .

J dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handel s- und Zeichenregistern veröffentlicht. ommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine,

I) die Vakanzen-Liste der durch Militär⸗Anwärter zu besetzenden Stellen,

2) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärter,

3) die Uehersicht der anstehenden Konkurs⸗Termine,

4 die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine,

5) die Verpachtungstermine der Königl. Hof⸗Güter und Staats⸗Domänen, sowie anderer Landgüter,

6) die von den Reichs⸗, Staats und

7 die Tarif- und Fahrplan ⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen, s) die Uebersicht der Haupt ⸗Eisenbahn Verbindungen Berlins, 9) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff Verbindungen mit transatlantischen Ländern,

10 das Telegraphen⸗Verkehrsblatt.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im 5. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen verõffenlsicht werden, erscheint auch in

einem besonderen Blatt unter dem Titel

Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. an zi)

Das Central⸗-Handels Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post-Anstalten des In— und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgrätzerstraße 109, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: 8W., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

2

Ein Vertrag, in welchem sich der eine Kon⸗ trahent zur Lieferung einer Waare zu einem bestimmten Preise verpflichtet, wogegen der andere Kontrahent sich verpflichtet nach Empfang der Waare für die dafür berechnete Summe dem Gegenkontra— bkenten eine andere Waare, zu einem bestimmten Preise zu liefern, ist, nach einem Eckenntniß des Reichs ⸗Ober⸗Handelsgerichts, III. Senat, vom 11. November d. J., nicht als Tausch', sondern als Kaufvertrag zu beurtheilen. Der Fabrikbesitzer D. schloß mit der Handlung A. einen Vertrag ab, nach welchem D. zur Lieferung von Gußdrehspähnen und von Schmelzeisen zum Preise von zusammen 276 Thlr. und dagegen die Handlung A. sich ver⸗ pflichtete, nach Empfang der Waare für die vorgedachte Summe gußeisernes Brucheisen, den Centner zu 246 Thlr. berechnet, dem D. zu liefern. Nachdem D. die Gußdrehspähne und das Schmelzeisen geliefert, blieb A. mit der Gegenlieferung von Brucheisen im Verzuge und D. verweigerte die Annahme der ver⸗ späteten Lieferung auf Grund des Armikels 355 des Handelsgesetzbuches, weil der Preis der Waare in⸗ zwischen gesunken war. Dagegen forderte D. den Preis für die von ihm rechtzeitig gelieferte Waare im Betrage von 276 Thlrn. A. verweigerte jedoch die Zahlung der beanspruchten Summe, unter An— derem, weil ein Tauschvertrag vorliege und auf die⸗ sen die handelsrechtlichen Bestimmungen über Kauf keine Anwendung haben. In zweiter Instanz wurde D. mit seinem Anspruche zurückgewiesen, das Reichs⸗ Oberhandelsgericht vernichtete jedoch das zweite instan liche Erkenntniß, indem es in seinem Erkennt⸗ nisse in Beziehung auf den gedachten Einwand aus— führte: Aus dem festgestellten Thatbestande folgt, daß der Preis für die vom Kläger zu liefernden Waaren den Maßstab und beziehentlich das Aequivalent für die Lieferung der verklagten Handlung bilde. Darnach ist das streitige Geschäft nicht als Tausch zu beur⸗ heilen, sofern anzunehmen, daß der Tausch gemäß §. 363 Tit. 11 Th JI. des A. L. R in einer Ver⸗ einbarung besteht, nach welcher die Hingabe einer Sache von jeder Seite als unmittelbare Gegen leistung stattfinden soll. Es kann daher unerwogen bleiben, ob zufolge der Bestimmung des 5. 564 a. a. O.: daß beim Tausche jeder Kontrahent als Ver⸗ käufer und als Käufer anzusehen sei, die Artikel 354 folg. des Hand-⸗Ges.⸗B. auf den Tausch anzu⸗ wenden seien. Im gegenwärtigen Falle ist nach dem Vorbemerkten ein in einer bestimmten Geldsumme bestehender Preis für die beiderseitigen Lieferungen festgesetzt. Es paßt daher, mit Rüchsicht auf Artikel 333 des Hand.. Ges.⸗ B. die Begriffsbestimmung des Kaufs im §. 1 Tit. 1 Thl. JI. des A. L. R auf das von jedem der beiden Kontrahenten abgegebene und acceptirte Versprechen, indem der veravbredete Preis sich als die Gegenleistung der beiderseitigen Lieferungen dar⸗ stellt. Sonach ist das streitige Geschäft der Parteien, als aus zwei Kaufverträgen zusammen⸗ gesetzt zu behandeln, welche zwar zu einander in Be—= zichuͤng stehen, durch einen einheitlichen Rechtsakt

id, , sind und in Betreff der Preis⸗

ei inschaftli sis ruhen, gen ; hes , , geeignet, wie zur Einführung in das geltende Recht

überhaupt. Die einzelnen Paragraphen der Gesetzes

die aber dennoch in Bezug auf die beiderseitigen Verpflichtungen als selbständige Verträge eben des—⸗

halb beurtheilt werden müssen, weil jeder von ihnen die gesetzlichen Requisite 6 selbstaͤndigen Rechts.

schäfts nämlich des Kaufs in ver sie lleitur ; e geschãfts nämlich des Kauf in sich läuterungen hinzu in Noten, Verweisungen, Eitaten

loser berechtigt, als die beiderseitigen Lieferungen aus anderen Gesetzen und der Rechtesprechung be⸗

einigt. Diese Auffassung erscheint um so zweifel⸗

nicht gleichzeitig erfolgen sollten.“

Vom Wechsel⸗Acceptanten kann vor der Verfallzeit wegen Unsicherheit Sicherstellung nicht gefordert werden, wenn das der Wechselziehung resp.

Regelung zu Grunde liegende Rechtsgeschäft seinem Zweck und Inhalte nach die Zulässigkeit des Sicher⸗

stellungsanspruches ausschließt. (Erkenntniß des

Reichs ⸗Oberhandelsgerichts, J. Senat, vom

2. November d. J.) Ein ,, . welcher im November 1873 seine Zahlungen einstellte, schloß mit einem seiner Gläubiger, dem Kaufmann R. einen Privatvergleich, wonach dessen Forderungen uf

40 *, zahlbar in vier Raten bingen Jahresfrist,

herabgesetzt wurden. In Betreff des Restes von 60 xz jedsch ließ sich der Gläubiger Wechselaccepte, zahlbar nach 3 resp. 6 Jahren, geben. Im Mai 1875 sollten nun in Folge einer anderen Verpflich⸗ tung die Mobilien des Gutsbesitzers versteigert werden und R. beanspruchte hierbei Berück⸗ sichtigung seiner Wechselforderung und Sicherstellung derselben. Mit diesem Auspruche wurde er jedoch in erster Instanz abgewiesen, während der zweite Rich= ter dem Klageantrage gemäß Vermögensstücke des Verklagten mit 3 belegte. Auf die Revisions⸗ beschwerde des verklagten Gutsbesitzers hob das Reichs⸗Oberhandelsgericht das zweitinstanzliche Er⸗ kenntniß auf und ftellte das Erkenntaiß des ersten Richter wieder her. „Als Inhalt“, führt das Er⸗

kenntniß des Reichs-Oßber⸗Handelsgerichts aus, Ji. er ·

getroffenen Abkommens zwischen Kläger und klagten kann nur erachtet werden, daß Verklagter

unter Genehmigung des Klägers erklärt hat, wie

ein derzeitiges Vermögen nur die Mittel bier, den Gläubigern binnen Jahresfrist 407 ihrer Forde rungen zu zahlen, daß aber Kläger die restlichen bo z nicht verlieren, vielmehr dieselben erhalten solle,

wenn er zu besseren Vermögensverhältnissen gelangt,

Einsicht in die Tragweite der gesetzlichen Bestim⸗

daß aber als solcher Zeitpunkt erst eine Frist nach 3 resp. 6 Jahren fixirt werden solle. Ob es dem Verklagten, nachdem er über die gedachten Restbeträge Wechselaccepte gegeben, zustehen könnte, bei Fällig⸗ keit der Wechsel dem Klaͤger gegenüber einzuwenden, daß er in bessere Verhältnisse nicht gelangt, kann hier dahingestellt bleiben. Jedenfallz aber war nach Absicht der Kontrahenten hierdurch eine Beunruhigung des Verklagten wegen jener Wechselaccepte vor jenen Zeitpunkten, sofern es sich um die Geltendmachung des Wechfelrechts behufs Entziehung von Vermögens— stücken des Schuldners aus dessen Disposition und Erlangung eines ausschließlichen Rechts des Wechsel⸗ gläubigers darauf handelt, mindestens so lange aus⸗ geschlossen, als nicht nachweislich jener Vermögens⸗ verfall bereits beseitigt und der Schuldner bereits wieder einmal in bessere Vermögensoerhältnisse ge—⸗ langt war. Einen Nachweis der Besserung der Vermoͤgensverhältnisse des Verklagten hat Kläger nicht erboten, vielmehr selbst angegeben, daß nach Ausstellung der Wechsel fortgesetzt gegen Verklagten Wechselproteste erhoben resp. Exekutionen fruchtlos vollstreckt sind. Der bloße Nachweis von Vermögens⸗ stücken, in welche der ausgebrachte Arrest vollstreckt werden sollte, resp. welche Verklagter anderweitig abgetreten haben, resp. abzutreten im Begriff sein sollte, genügt hierzu nicht.“

Wohl auf keinem anderen Interessengebiete hat die Gesetzgebung der letzten 10 Jahre einen größeren Umschwung hervorgebracht, als auf dem merkantilen und industriellen. Die Kodifikation des Wechsels—⸗ und später des Handelsrechts bildete dazu eine viel⸗ versprechende Grundlage. Der Ausbau des heimi⸗ schen Zollsystems durch neue Zolltarife ging Hand in Hand mit der Mehrung der Anknüpfungspunkte nach Außen in Form der zahlreich abge⸗ schlossenen Handelsverträge. Die naͤchste Folge war die Begründung eines über alle Länder verzweigten Konsularnetzes, und dann der Umbau der Verkehrs Grundlagen durch Neuregelung der Handelsmaße, des Geldsystems, der Umlaufsmittel. Dazu gesellte sich eine einheitliche Genossenschaftsgesetzgebung, und es steht hevor ein deutscher Civilprozeß und ein deutsches Konkursrecht, die beide von so großer Tragweite für die Interessen der Handelswelt sind. Auf dem industriellen Gebiet sind die Gewerbt⸗ und Fabriksverhältnisse neu geordnet, Waarenmarken geschützt, die Regelung des Muster⸗, vielleicht auch des Patentschutzes steht bevor. Das deutsche In⸗ dustrie, und Handelsrecht wird ein Ganzes, durch welches Dr. Landgrafs Handels- und In⸗ dustrie⸗Gesetzgebung des Deutschen Reichs (Nördlingen, C. H. Becksche Buchhandlung) dem . einen zuverlässigen Wegweiser bieten wird.

In bestimmter Folge und in sorgfältiger Verar⸗ beitung sollen hier die sämmtlichen Reichsgesetze vor⸗ geführt werden, soweit sie die kaufmännischen Interessen berühren, übersichtlich geordnet, zum Nach⸗ schlagen durch ein über das Ganze sich erstreckendes, genanes alphabetisches Sachregister 2c. eben so sehr

texte erhalten behufs leichteren Nachschlagens Rand⸗ angaben ihres Jahalts (Marginalien). Außer über— sichtlichen Einleitungen treten zu jedem Gesetze Er⸗

stehend, um auch dem Nichtrechtsgelehrten die volle mungen in jedem einzelnen Falle der Praxis zu eröffnen, durchaus aber mit derjenigen Kürze, welche allein dem speziellen Charakter des Buches entspricht. .

Es sei noch bemerkt, daß die Bearbeitung des Handelsrechts bereits auf dem künftigen Reichs⸗ Civilprozeß und Konkurs fußen foll, und daß ins⸗ besondere zu diesen großen und schwierigen Materien systematische Einleitungen geboten werden, welche den Uebergang in das neue Recht zu erleichtern vor. züglich geeignet sein dürften. 1

Das Werk hat folgenden Inhalt: Einleitung: Industrie, und Handelsverhältnisse im Deutschen Reiche. Erster Theil. Die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Verkehrslebens überhaupt. J. Handels⸗ und Zollverträge. 11. Das Zollgeseß und der Zoll.; tarif. III. Das Konsularwesen. 1V. Die Kredit gesetze. Die Wechselordnung. b. Der Wechsel⸗ stempel mit Tarif. C. Inhaherpapiergesetz. V. Das Geld. a. Münzgesetz. b. Kassenscheingesetz. c. Bank⸗ esetz VI. Maß und Gewicht, Eichungsvor⸗ h fen VII Post und Telegraph. VIII. Binnen- und Seeschiffahrt. 1. Eisenbahngesetzgcbung. X. Die Steuern. 3. Salzsteuer. b. Tabaksteuer. . Zuckersteuer. 4. Brausteuer. . Die Börsensteuer mit Tarif (3). f. Das Gesetz über Doppelbesteue⸗ rung. XI. Die Genossenschafts-Gesetzgebung. J

Zweiter Theil. Die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Industrie. 1. Die Gewerbeordnung. a. Er⸗ fordernisse des stehenden Gewerbebetrieb s. b. Ge⸗ werbebeirieb im Umherziehen und Marktocrkehr. . Taxen. d. Innungen. . Gesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter. f. Hülfskassen und Vrlẽstatuten. II. Schadenersatzgesetz. III. Urheberrecht. IV. Ver⸗ sicherungs betrieb. V. ,, VI. Muster⸗ schutzgesetz. VII. Patentschutzgesetz.

recht. a. Die Handelsbücher und Handelspersonen.

Sach fen, dem Großherzogthum Hessen und dem

Das Central -Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Das Abonnement beträgt 1 M 50 für das Viertelfahr. Einzeln? Nummern kosten 20 g.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 8.

6

2

Dritter Theil. Die Gesetzgebung auf dem Ge— biet des Handelsrechts. J. Das deutsche Handels

b. Offene und Kommanditgesellschaften. C. Das Recht der Aktiengesellschaften. d. Die Handels⸗ geschäfte (Begriff 2c, Kauf, Kommission, Spedition, Fracht). II. Versicherungsvertragsrecht. III. Han⸗ delsgerichtsverfassung. IV. Das Wesentliche aus der Reichscivilprozeß⸗ und Konkursordnung im An⸗ schlusse an das Handelsgesetzbuch. Allgemeines alphabetisches Sachregister (General Renner). Das Werk erscheint in ca. 15. Lieferungen à 60 8 in Zwischenräumen von 3 Wochen und soll im! Sommer 1876 vollendet sein.

Nr. 560 des Engineering D. A. Polytech⸗ nische Zeitung (Redaktion: Berlin, Alte Jakobt⸗ 6 172) hat folgenden Jahalt: Textil-Fabriken in Großbritannien. Engineering. Die Wirkung der Bremsen. Der Cyelograph. Literatur. Tramway Dampfmaschinen. Die galvanische Ver⸗ nickelung zum Schutz gegen Oxydirung. Eine ge⸗ naue statistische Tafel. Fischfang vermittelst des elektrischen Lichtes. Patente für Preußen. Chili's kommerzielle Statistik. Ausstellung in New⸗Orleans 1876 Corrosionen im Dampf⸗ cylinder. Runde Panzerschiffe. Englische Ka— nalisation. Großes Feuer in Schottland. Eng⸗ lischer Wochenbericht.

GHandels⸗NRegister.

Me Handelsregistereinträge aus dem Königreich

ö Anhalt werden Dienstags unter der

Rubrik Leipzig resp. Darmstadt und Dessau

veröffentlicht, die erfteren wöchentlich, die beiden letz teren monatlich.

Her im. Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 15. Dezember 1875 sind am selbigen Taze folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3415 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Victoria ⸗Sütte vermerkt steht, ist eingetragen: Julius Elfreich ist als Vorstandsmitglied aus⸗ geschieden und an seine Stelle der Kaufmann Emanuel Schlesinger zu Berlin getreten.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. . die hiesige aufgelöste Handelsgesellschaft in irma: Lewy & Reimann vermerkt steht, ist eingetragen: Die Liquidation ist beendet und deshalb die Firma erloschen.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 1952 die hiesige aufgelöste Handelssellschaft in

Firma: Eduard Timme vermerkt steht, ist eingetragen: Die Liquidation ist beendet und die Liquida⸗ tionsfirma deshalb erloschen.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 2253 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Bernhard Flatow vermerkt steht, ist eingetragen: Die Handelsgesellschaft ist durch gegenseitigelleber einkunft aufgelöfst. Der Kaufmann Martin Fla⸗ tow zu Berlin ist zum alleinigen Liquidator ernannt.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3490 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Sickert & Lossier vermerkt steht, ist eingetragen: Die Handelsgesellschaft ist aufgelöst.

.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr 3956 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Gebr. Sommerfeld vermerkt steht, ist eingetragen: . Die Handelsgesellschaft ist aufgelöst.

In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 6986 die hiesige Handlung in Firma: Ww. Spotten & Co. vermerkt steht, ist eingetragen: Die Firma ist in: A. Bruntsch umgeändert. Vergleiche Firmenregister Nr. 9092. emnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. g9o92 die Firma: A. Bruntsch und als deren Inhaber der Kaufmann Adelbert Georg Franz Heinrich Gottfried Bernhard Brunsch zu Hamburg eingetragen worden.

Dem Kaufmann Friedrich August Ludwig Thom⸗ sen zu Berlin ist für vorgenannte Firma Prokura

ertheilt und ist dieselbe in unser Prokurenregister unter Nr. 3211 eingetragen worden.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 5229 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Solms & Döring vermerkt steht, ist eingetragen: Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueber⸗ einkunft aufgelöst. Der Kaufmann Carl Solms zu Berlin setzt das Handelsgeschäft unter der Firma C. Solms fort. Vergleiche Nr. 9093 des Firmenregisters. . Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 9093 die Firma: C. Solms

und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Solms hier eingetragen worden.

Die hiesige Handelsgesellschaft in Firma:

. Rietschel & Henneberg (Gesellschaftsregister Nr. 3880) hat für ihr Han⸗ delsgeschäft dem Ingenieur Robert Ferdinand Noske zu Bremen und dem Kaufmann Benno Rotzoll zu Berlin Kollektivprokura ertheilt, und ist dieselbe in . Prokurenregister unter Nr. 3210 eingetragen worden.

Gelöscht ist: Firmenregister Nr. 5025: die Firma: Oscar Reimann. Berlin, den 15. Dezember 1875. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. HKenthen G/s. Bekanntmachung. In unser Firmenregister sind J. eingetragen:

a. Nr. 1420 die Firma: M. Kochmann zu Kattowitz, und als deren Inhaber der Kauf⸗ mann Moritz Kochmann daselbst,

Nr. 1421 die Firma: A. Neudecker zu Zaborze, und als deren Inhaber der Kauf⸗ mann Alexander Neudecker daselbst,

bei Nr. 1239: Firma: J. T. Borunsky zu Schwientochlowitz ist vermerkt, daß die Niederlassung nach Orzegow verlegt ist. Ver⸗ gleiche Nr. 1419 des Firmenregisters, und gleichzeitig

Nr. 1419 die Firma: J. T. Borunsky zu Orzegow, und als deren Inhaber der Kauf— mann Jacob Theophil Borunsky daselbst ein⸗ getragen worden;

II. gelöscht:

6. Nr. 1176 die Firma: B. Rosingkti zu Kattowitz,

f. Nr. 1370 die Firma:

Kattowitzer Damp fziegelei B. Rosinsti. Benthen O. / S., den 5. Dezember 1875.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Hreslau. Bekanntmachung.

In unser Firmenregister ist bei Nr. 4150 das durch den Eintritt des Kaufmanns Ignatz Bloch und des Kaufmanns Herrmann Schottländer, Beide hier, in das Handelsgeschäft der verwittweten Kauf⸗ mann Schottländer, Bertha, geborne Werner, er⸗ folgte Erlöschen der (Einzel) Firma

B. Werner hier, und in unser Gesellschaftsregister Nr. 1282 die von der verwittweten Kaufmann Schottländer, Bertha, geborene Werner, und den Kaufleuten Ignatz Bloch und Herrmann Schottländer, sämmt⸗ lich zu Breslau, am 10. Dezember 1875 hier unter

der Firma: B. Werner

errichtete offene Handelsgesellschaft heute eingetragen worden.

Breslau, den 10. Dezember 1875.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.

Rnxeslau. Setanntmachuang.

In unser Prokurenregister ist bei Nr. 267 das Erlöschen der dem Kaufmann Ignatz Bloch von dem

Kaufmann Markus Schottländer hier für die Nr.

2I5 des Firmenregisters eingetragene Firma B. Werner hier ertheilten Prokura heute eingetragen worden. Breslau, den 19. Dezember 1875. Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.

nreslam. Bekanntmachung.

In unser Gesellschaftsregister ist heute bei Nr. 1264 die Auflöfung der offenen Handelsgesellschaft Rmyba & Co., sowie der ÜUebergang dieser Firma auf den Kaufmann Wilhelm Ryba hierselbst und in unser Firmenregister Nr. 4156 die Firma:

. & Co. . und als deren Inhaber der Kaufmann Wilhelm Ryba hier eingetragen worden. Breslau, den 11. Dezember 1855. Königliches Stadtgericht. J. Abtheilung.

Rrenlau. Bekanntmachung.

In unser Gesellschaftsregister ist heute unter Nr. 23 die zu Breslau unter der Firma Kabus er Comp. bestehende offene Handelsgesellschaft, ferner