Zeichen ⸗ NRegister.
Die ausläadischen Zeichen werden unter Leipzig veröffentlicht. Augshwrg. Als Marken sind eingetragen zu der Firma S. Michelbacher mit der Hauptnieder⸗ lassung in Oettingen, nach Anmeldung vom 83 September 1875, Nachmittags 5 Uhr 40 Minuten,
für Rauchtabak unter:
das Zeichen:
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Nr. 20 das Zeichen:
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Nr. 21 das Zeichen:
22 das Zeichen:
Rr. 24 das Zeichen:
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Nr 26 das Zei⸗ chen:
Nr. N das Zeichen:
Nr. 28 das Zeichen:
Zeichen:
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Nr 31 das
s Zeichen:
Nr. 34 das Zeichen:
Nr. 35 das Zeichen:
Die Zeichen werden auf den Umhüllungen der Rauchtabakpäckchen angebracht.
Hiebei ist Folgendes zu bemerken: a. das Zeichen unter Nr. 17 . aller Sorten und verschiedener Nummern geführt;
Nummer L noch verschiedene andere theilweise anch in rother Farbe benutzt;
gar nicht beigedruckt; d. der Adler im Zeichen unter Nr. 27 auf grünem Grunde;
in rother Farbe aufgedruckt; f. das Zeichen unter Nr. 33 wird mit verschiede nen Nummern geführt;
gar nicht beigedruckt; l. das Papier gedruckt. Augsburg, den 28. Oktober 1875. Königliches Handelsgericht. Der k. Vorstand. Günther.
Cölm. Als
tral⸗Bahnhof“ in Cöln vach Anmeldung vom 25 November i873. Vormittags 11 fur Kölnisches Wasser (Eau de Cologpe).
unter Nr. 190 das Zeichen:
unter Nr. 191 das Zeichen:
—
Der Handelsgerichts⸗Sekretar Weber.
wird für Tabake
b. zum Zeichen unter Nr. 19 werden außer der Nummern
e. dem Zeichen unter Nr. 20 wird der Buchstabe F in rother Farbe theils oben, theils unten, oder auch
e. der Buchstabe R ist dem Zeichen unter Nr. 29
g. dem Zeichen unter Nr. 34 wird der Buchstabe F in rother Farbe theils oben, theils unten, oder auch
Zeichen unter Nr. 35 ist auf dunkelblaues
HDortmaumd. Als Marke ist eingetragen unter Nr 5 des Zeichenregisters zu der Firma Overbeck et Sohn in Dortmund nach Anmeldung vom J. Ok- tober 1575, Mittags 12 Uhr, für Stearinlichte das
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Königliches Kreisgericht zu Dortmund. Bardeleben.
Fürth. Als Marke ist eingetragen unter Nr 39 zu der Firma: „A. Schweizer in Fürth“, nach Anmeldung vom 24. Mai i875 Nachmittags 4 Uhr, resp. 18. Oktober 1875, Nachmittags 4 Uhr, für optische Waaren, Brillen und Pince-nez das Zeichen:
gprische aaren
Weiland
Fürth, am 19. Oktober 1875. Königlich Bayerisches Handelsgericht. Der Königliche Vorstand. Hammer.
Königsberg.
nach Anmeldung vom 8. Norember 1875, mittags 12 Uhr,
Handlung Louis Großkopf
folgende 17 Zeichen und zwar:
unter Nr. 21 das Zeich en:
unter Nr. 26 das Zeichen:
unter Nr. das Zeichen:
unter Nr.
unter Nr.
unter Nr.
Als Marken sind eingetragen zu der Firma: „Louis Großkopf“ zu Königsberg J.
Vor⸗ für die in der Tabaksfabrik der fabrizirten Waaren, namentlich Cigarren, Cigarretten und Rauchtabak
2
ist weiß
unter Nr. 22 das Zeichen:
unter Nr. 23 das Zeichen:
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Marken sind eingetragen bei dem Königlichen Handelsgerichte zu Cöln zu der Firma Zoseph Anton Far na, gegenüber dem Jen
Die Zeichen werden auf der Verwackung angebracht.
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unter Nr. 28 das Zeichen:
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unter Nr. 32 das Zeichen:
unter Nr. 34 das Zeichen:
unter Nr. 35 das Zeichen:
36 das Zeichen:
unter Nr. 37 das Zeichen:
Die Zeichen werden theils kolorirt, theils ir. schwarzem Druck auf der Verpackung angebracht. Königliches Kommerz und Admiralitäts - Kollegir m
zu Königsberg i. Pr.
Redacteur: F. Pr ehm.
Verlag der Erpedison (Re s fel), Druck: W. Elsner.
Berlin
na 227.
In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintra Vakanzen-Liste der durch Militär- Anwärter zu besetzenden Stellen,
) die
Dritte Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Freitag, den 17. Dezember
Y die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärter,
4 die Uebersicht der anstehenden Subhastations termine,
3) die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine,
5) die Verpachtungstermine der Königl. Hof ˖ Guter und Staats ⸗Domänen, sowie anderer Landgüter,
gungen und Löschungen in den Handels
1875.
und Zeichenregi stern veröffentlicht:
s) die von den Reichs, Staatz ⸗ und Kommung behörden ausgeschriebenen Submissionstermine I die Tarif⸗ und Fahrplan · Veränderungen der deutschen eee ch. ; ; 8) die Uebersicht der Haupt ⸗Eisenbahn ⸗Verbindungen Berlins,
9) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff Verbindungen mit transatlantischen Ländern,
10) das Telegraphen ˖ Verkehrsblatt.
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die
einem besonderen Blatt unter dem Titel
im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
Gentral⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. A 30)
Das Central-Handels Regifter für das Deutsche Reich kann durch alle Past-Anstalten des In⸗
und Auslandes,
sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin,
8 X., Königgrätzerftraße 109, und alle
Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SM. Wilhelmstraße 33, bezogen werden.
Die Anzeige von der Vertragswidrig⸗ keit einer gekauften Waare hat sofort nach der Untersuchung derselben der Käufer an den Ver— käufer zu machen, ohne Rücksicht darauf, wann die se Anzeige bei dem Verkäufer ankommt. (Erkenntniß des Reichs ⸗Oberhandelsgerichts, J. Senat, vom 9. November d. J.) — Kaufmann B. empfing eine Quantität gekaufter Cigarren am 21 Juli, unter- suchte dieselbe und sandte ste noch an demselben Tage an den Verkäufer zurück. Erst am 24. Juli machte er dem Verkäufer die Mittheilung, daß er
die Cigarren wegen schlechter Arbeit nicht brauchen Dieser Brief gelangte jedoch früher als die
kõnne. retournirte Waare in die Hände des Verkäufers.
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Nichtsdestoweniger erachtete der Appellationsrichter die Mängelanzeige für verspätet, und dieser Ansicht liche Kraft erlangt hätte, wenn sie auf gegenseitiger
schloß sich auch au daß nach kaufmännischer noch als rechtzeitig zu betrachten sei, „Wenn Artikel 347 des H. G. B.“, bemerkt
das Reichs⸗Oberhandelsgericht in seinem Erkennt-
Usance die
auf iden Einwand des B., Uebereinstimmung beruhte. Rüge jetzt den Vermerk als einen Verzicht des Klãgers an. darauf, daß vor Ablauf der darin angegebenen Feist
niß, „dem Käufer die Pflicht auferlegt, die über⸗
sendete Waare unverzüglich, soweit dies nach dem
ordnungsmäßigen Geschäftsgange thunlich ist, zu Artikels 347 eit, sondern zugleich auch auf die Ga—
unter suchen, und sofort nach der Untersuchung von et⸗ waigen Mängeln dem Verkäufer Anzeige zu machen, so ist vom Gesetz als maßgebender Faktor für die Beurtheilung der Rechtzeitigkeit der Rüge lediglich derjenige Zeitpunkt aufgeftellt, an welchem de Ver⸗ käufer jene Anzeige macht, und dabei keine Rücksicht darauf genommen, wann diese Anzeige oder die re⸗
tournirte Waare bei dem Verkäufer ankommt.
Die
Rücksendung der Waare konnte um so weniger mit der Frage nach der Rechtzeitigkeit der Rüge in Zu⸗
sammenhang gebracht werden, als der Artikel 348 des H. G. B. die unbedingte Verpflichtung des Käu⸗ fers, für die einstweilige Aufbewahrung der bean— standeten Waare zu sorgen, ausspricht. Jener Be⸗
.
stimmung des Artikels 347 eit. würde ein Gewobn⸗ heitsrecht widersprechen, nach welbem für die Be⸗
urtheilung der Rechtzeitigkeit der Rüge die Zeit der Rücksendung der beanstandeten Waare und das Ver hältniß der Zeitpunkte der Ankunft der retournirten
Waare und der späteren Mängel Anzeige bei dem kenn ; ; außer den Gußdrehspänen und dem Schmelzeisen noch schmiedeeiserne Drehspäne zu liefern, so hat er
Verkäufer maßgebend sein sollte.“
Die Mitgliedschaft bei einer Genessen⸗ schaft wird durch die schriftliche Erklärung des Aufzunehmenden zum Beitritte nur dann erworben, wenn außerdem noch den statutarisch festgestellten ormellen und materiellen Bedingungen des Einttttts genügt wird. 5. 2 des preußischen Gesetzes vom V7. März 1867, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs und Wirtbschaftsgenossenschaflen hat durch seine Fassung („Zum Beitritt der einzelnen Genossenschafter genügt die schriftliche Erklärung“) keineswegs die schriftliche Erklärung als den allein zulässigen Formalakt für den Beitritt, welcher von anderen Bedingungen nicht abhängig gemacht werden dürfte, aufgestellt. Durch das Wort genügt“ hat offenbar nur die größere, in den Entwürfen der preußischen Regierung aus dem Jahre 1866 auf- gestellte Förmlichkeit der notariellen oder gericht lichen Abfassung der Gesellschaftsverträge ausge— schlossen und zugleich dem Gedanken Ausdruck ge⸗ geben werden sollen, daß durch einfache Bezugnahme in der Beitrütserklärung die sämmtlichen Bestim⸗ mungen des ursprünglichen Gesellschaftsvmrtrages aufgenommen würden. Die Beschränkung der Ver⸗ tragswillkühr bei Festsetzung der Eintritts bedingungen liegt hiernach dem 5 2 cit. wie dem ganzen Ge— setze fern. Vielmehr ist dem freien Ermessen der Genossenschaft überlassen, welche Bedingungen sie für den Eintritt der Mitglieder im Gesellschafte⸗ antrage festsetzen wollen. Sie kann sowohl der schriftlichen Beitrittserklärung andere äußere Erfor⸗ dernisse, wie den Consens des Vorftandes, Aus⸗ schusses, der Generalversammlung und zwar letzteres in Folge Majoritäts⸗ oder Einstimmigkeitsbeschlusses beifügen; als in der Person des Aufzunehmenden bestimmte Voraussetzungen und Garantien verlan⸗ gen. ( Erkenntniß des Reichs ⸗Oberhandelsgerichts, J. Senat, vom 16. November d. J.)
Durch den üblichen Fakt ura⸗Vermerk: Re⸗ klamationen werden nur bis 8 Tage nach Em— pfang der Waare berücksichtigt, allein wird ein ver⸗ tragsmäßiges Uebereinkommen, wodurch das im Artikel 347 des H. G. B., betreffend die Rügefrist des Käufers, vorgeschriebene sofort“ für die Moni⸗ tur in eine Frist von 8 Tagen verwandelt würde, nicht hergestellt. (Erkenntniß des Reichs ⸗Ober⸗ handelsgerichts, J. Senat, vom 9. November d. J) — Der Käufer einer Waare theilte 4 Tage nach Empfang und Untersuchung der Waare dem Verkäufer mit, daß er diesel be wegen schlechter Ar— beit ihm wieder zur Dieposition stelle. Diese Mängel Anzeige erachtete das Appellationsgericht zu Breslau nach Artikel 347 des Handelsgesetz⸗ kuches für verspätet, und mithin die Waare für genehmigt. Die Bezugnahme des Käufer auf den Fakturavermerk: „Reklamationen wer⸗ den nur bis 8 Tage nach Empfang der Waare be— rückiichtigt“, erklärte der Appellationsrichter, — selbst wenn in diesem Vermerke nicht blos eine Abkürzung der Haftbarkeit des Klägers nach Artikel 349 des Dandelsgesetzbuches, sondern zugleich eine Erweite⸗
Hatte sich Verkäufer verpflichtet, führt das Er⸗
1
rung der Rügefrist des Artikels 347 cit. zu finden wäre, — deshalb für unerheblich, weil durch diesen einseitigen Vermerk allein ein vertragsmäßiges Ueber⸗ einkommen, wodurch das im Artikel 347 eit. vorge⸗ schriebene sofort' für die Monitur in eine Frist von 8 Tagen verwandelt würde, nicht hätte herge⸗ stellt werden können. Die gegen diese Ausführungen vom verklagten Käufer eingelegte Nichtigkeitsbe⸗ schwerde wurde vom Reichs ⸗ Ober- Handelsgericht zurückgewiesen, indem es sich der erwähnten Motivirung anschleß. ‚Es ist einleuchtend“, führt das Erkenntniß des Reichs -Ober⸗Handels⸗ gerichts aus, „daß die Abänderung dieser gesetz⸗ lichen, die beiderseitigen Interessen berührenden Frifsten für die Parteien nur dann verbind⸗
Wenn der Verklagte
wegen Mängel der Waare reklamirt werde, darzu⸗ stellen versucht, so übersiebt er eben, daß bei der Unterftellung, jener Vermerk beziehe sich in dem ihm günstigen Falle nicht allein auf die Rügefrist des
rantiefrift des Artikels 3147 des H. G. B., die ge⸗ dachte Offerte eine dergestalt untrennbare war, daß Kläger nur bei voller Acceptation an sie gebunden, keineswess der Verklagte berechtigt war, nur die ihm günstige Bestimmung geltend zu machen, ohne zu⸗ gleich den ihm ungünstigen Theil der Offerte (Art. 349 cit.) zu acceptiren, daß eine solche Acceptation aber, welche der Appellationsrichter vielleicht in der innerhalb der gestatteten achttägigen Frist gemachten Anzeige hätte finden können, nach der vorrichterlichen Festftellung nicht konstatirt ist.“
Ein Lieferungsvertrag, in welchem sich der Verkäufer zur Lieferung verschiedener Waaren ver⸗ pflichtet, ein Kaufpreis jedoch nur für einen Theil der zu liefernden Waaren verabredet wird, ist, nach einem Erkenntniß des Reichs⸗Oberhandelsgerichts, III. Senat, vom 11. November d. J, ungültig.
kenntniß in Beziehung auf den Spezialfall aus,
durch die Lieferung der erstgedachten Waare den Vertrag nicht erfüllt, kann also nicht den einzeklag⸗ ten Kaufpreis fordern. Allg. Landrecht, Th. J. Tit. 5, §. 271. Ermangelt die Verabredung über Lieferung der schmiedeeisernen Drehspäne an sich der Erforder- nisse eines gültigen Vertrages, so entbehren wegen der Vereinigung dieser Verabredung mit den übrigen Vertrags bedingungen auch diese der Rechtsverbind-⸗ lichkeit, weil Verträge nicht theilweise gültig, theil⸗ weise ungültig sein können.
In der Untersuchung gegen den Direktor der El⸗
berfelder Diskonto⸗ und Wechelerbank“, Albert Kauf mann, wegen strafbarer Manipulationen bei der Gründung der genannten Gesellschaft, hat der Straf⸗ senat des Ober⸗Tribunals in seinem das vorinstanz- liche Erkenniniß bestätigenden Erkenntniß vom 25. Oktober d. J. folgende Sätze ausgesprechen: 1) Bei der Konstituirung einer Aktiengesellschaft sind min destens 1009 des Aktienkapitals einzuzahlen, dagegen wird diese Einzahlung durch die Ausfertigung eines Verpflichtungs resp. Bürgschaftsscheines Seitens der Betheiligten nicht ersetzt 2) Die Feststellung iesp. Anerkennung der Aktionäre, daß das Grundkapital veollständig gezeichnet und 10x eingezahlt sind, ge⸗ nügt nicht für die Eintragung in das Handels— register, vielmehr muß getrennt von der aner kennen⸗ den Erklärung der Aktionäre in dem Gesellschafts—⸗ vertrage dem Richter die durch Art. 2102. des H. G. B. vorgeschriebenen Bescheinigungen über die 2 Zeicknung und Einzahlung von 10 x vorgelegt werden.
Aeltest en ⸗Kelleginm der Berliner Kauf- mannschaft. Das Skrutinium über den Ausfall der Wahlen zur Ergänzung des Aeltesten⸗Kollegiums
der hiesigen Kaufmannschaft hat ergeben, daß die sämmtlichen ausscheidenden Mitglieder wieder gewählt sind mit alleiniger Ausnahme des General⸗Konsuls Behrend, der die Annahme jeder Widerwahl im Vor- aus abgelehnt hat. An seiner Stelle ist Herr Kom merzien Rath Cäsar Wollheim zum neuen Mitgliede gewählt worden.
Der Ex⸗ und Import der Sandwich⸗In⸗ seln hat im Jahre 1874, verglichen mit dem Vor⸗ jahr, um ein Bedeutendes zugenommen. Ersterer erreichte 1373 die Summe von 1,661,407, 8 Doll, 1874 dagegen 1,839 6202 Doll. Der Import er reichte 1373 die Höhe von 1,155,422, Z Doll, 1874 aber 1‚186, 1853 Doll Den größten Antheil am Handel der Sandwich ⸗Inseln hatten die Vereinigten Staaten, ihre Ausfuhr dorthin betrug 1873 539, 982.9 Doll., 1874 ist in den Berichten dafür keine Zahl angegeben, die Einfuhr nach den Vereinigten Staaten erreichte 1873 die Höhe von 1,139,725, 1 Doll., wo— bei jedoch zu berücsichtigen ist, daß ein großer Theil von Waaren von und nach den Sanpwich⸗Inseln seinen Weg von oder nach anderen Ländern durch die Verein gten Staaten nimmt. Ueber den Handel
mit Deutschland fehlen uns für 1873 die Angaben.
Das Central-Handels Regifter für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Das
Abonnement beträgt 1 50 3 für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 8.
13574 betrug die Einfuhr von Deutschland ungefähr 154534433153 Doll., die Ausfuhr nach Deutschland nur
35,864, Doll., unter der Einfuhr befanden sich
aber zur Hälfte Erzeugnisse der englischen Manu⸗ faktur und Eisenindustrie. Unter den von den Ver—⸗ einigten Staaten nach den Sandwich-⸗Inseln expor⸗ tirten Artikeln sollen für ungefähr 000 Doll. deutsche Erzengnisse sein. — Ueker den Schiff⸗ fahrts verkehr haben wir nur für 1874 genauere Angaben. Es sind in Honolulu anzekommen: amerikanische Schiffe 63 mit 25,4539 Tons, Ha— waische 16 mit 5111, deutsche 3 mit 491, britische
30 mit 37,220, tahitische 2 mit 235, dãnische 1 mit
UI8 Tons, zusammen also 115 Schiffe mit 69,664 Tons. Abgegangen sind: amerikanische 64 mit 253809 Tons, hawaische 15 mit 5002 deutsche 3 mit 491, britische 39 mit 37,220, tahitische 2 mit 235, dänische l mit 18, zusammen 115 Schiffe mit 69. 664 Tons. 1874 wurden hauptsächlich eingeführt irdene und Glaswaaren, Leinen, Seide, Früchte, Waffen, Schießpulver, Leder, Zündhölzer, Musik⸗ instrumente, Opium, Toilettenartikel. Thee, Zinn⸗ waaren, Walfischfanggeräthe, Weine, Biere, Bau⸗ materialien, Droguen, Wolle, Modewaaren, Fische, Mehl, Möbel, Pelzwerk, Getreide, Lebensmittel, Materialwaaren, Eisenwaaren, Eisen und Stahl, Goldwaaren. Uhren, Bauholz, Maschinen, Schiffs⸗ vorräthe, Oele, Farben, Kutschen und Sattlerwaa⸗ ren, Tonnen, Spirituosen, Bücher, Taback und Fischbein. Am meisten wurden eingeführt Kleidungs—⸗ stücke und baumwollene Waaren. Ausgeführt wur— den selbstverständlich Erzeugnisse der Südseeinseln, vor Allem Zucker, Melasse, Reis, Kaffee, Salz Fungus, Bananen, Häute. Talg, Pulu, Wolle, Wallfischthran, Kokossl, Fischbein, Wallroßzähne, Erdnüsse und Ananas. An Wallfischfänger wurden für 20,600 Doll. Vorräthe geliefert. A. Lange.
Busch's Archiv Band 32, Heft 5 (Carl Deymanns Verlag), hat folgenden Inhalt: Ent⸗ scheidungen: 1) Anzeigepflicht des Kommissionärs. Eintritt als Selbstkäufer. Von Geh. Finanz ⸗Rath Koch in Berlin. 2) Ist der, einer offenen Handels— gesellschaft auferlegte Eid auch von denjenigen Ge— sellschaftern zu leisten, welche von der Geschäfts—⸗ führung ausgeschlossen sind? Welche Folge hat es, wenn der Eid nicht von Allen, sondern nur von einigen Gesellschaftern geleistet wird? Von Geh. Juftiz⸗ und Appellationsgerichts Rath von Kräwel in Naumburg. 3) Muß der Aussteller eines auf eigene Order lautenden aber nicht begebenen Wechsels bei sich selbst Protest wegen Nichtzahlung erheben lossen, wenn der Wechsel mit dem Vermerk „zahlbar beim Ansfteller verseben ist? Von demselben. 4 Ueber die Einkaufskommission. Vom Ober- Gerichtsanwalt Dr. Fr. Meier in Bremen. — Literarische Umschau: Goldschmidt, Handbuch des Handelsrechts. Von B. von Hahn, Kommenta— zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuche. Von B. Borchardt, Allgemeine Deutsche Wechselordnuna. Von B. Dahn, handelsrechtliche Vorträge. Von B. Makower, das Allgemeine Deutsche Handelsgesetz⸗ buch. Von B. Wächter, das Autorrecht. Von B. n , des Reichs ⸗Ober⸗Handelsgerichts. Von B.
Von B. Von W. Hartmann. Von S. Renaud, das Recht der Aktiengesellschaften. Von B. Alphabetisches Sachregister. register. Berichtigungen.
schlesischen berg⸗ Vereins,“
zember d. J.: Oberschlesischer berg⸗ und hüttenmän ˖
nischer Verein: Gutachten über Anlage einer
Versuchsstation für Eisen. — Erkenntniß des Königlichen Ober ⸗Tribunals, betreffend Behörden- Charakter der fiskalischen Berg ⸗Inspektionen. — Der Reichstagsbeschluß in der Eisenzollfrage. — Kohlen tarif der Rechte ⸗Oder ⸗Ufer⸗ und Posen. Creutz burger Eisenbahn. — Ungarn: Montanproduktion 1873 und 1872. — Belgien: Montanbericht. — Frankreich: Montanbericht — Sicilien: Schwefelaus fuhr. — Bergpolizeiverordnung, betreffend den Gebrauch von Sprengstoffen auf Bergwerken. — Anzeigen.
Die „Zeitschrift für Gewerbe ꝛc.“ beginnt am 1. Januar ihren 15. Jabrgang und wird dieselbe wiederum mannigfache Verbesserungen und Erweite⸗ rungen erfahren. Der vierteljährige Abonnements preis beträgt bei allen Postanstalten, auch Buch- handlungen, 3 M Inserate finden zu dem Preise von 30 pro dreigespaltene Zeile im Inlande, so wie auch im Auslande erwünschte Verbreitung. Ing⸗ besondere ist die „Zeitschrift für Gewerbe“ das ge⸗ lesenste Blatt der Berg⸗ und Hüttenverwaltungen und Beamten Oberschlesiens.
Nr. 50 des Gewerbeblatts aus Württem⸗ berg“, herausgegeben von der Königlichen Central-⸗ stelle für Gewerbe und Handel, hat folgenden Inhalt: Ueber die Berechtigung der Wirthe zur Verpachtung ihrer Wirthschafts Berechtigung. — Die Lage der Londoner Bauarbeiter (Schluß). — Ueber amerika⸗ nische Arbeiterverhältnisse. — Zur Nähmaschinen⸗
Molle, die Lehre von den Aktiengesell⸗ schaften und den Kommanditgesellschaften auf Aktien. Braun, Zur Lehre vom Domizilwechsel. Literatur über Eisenbahnrecht.
— Einzelne Nummern kosten 90 8 —
Statistik. — Danksagung. — Stiftung in das Mesterlager. — Literatur. (Die Handels, und In- dustriegesetzgebung des Deutschen Reiches — An⸗ kũndigungen.
Nr. 1260 des Bremer Handels blatt, Wochen schrift für Handel, Volkswirthschaft und Statistik, hat folgenden Inhalt: Wochenschau. — Die frei⸗ händlerische Entscheidung des Reichstags. — Die entdeckte nordöftliche Durchfahrt. — Vermischte Mit- theilungen. — Marktberichte. — Anzeigen.
Sandels⸗Negifster.
Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich
Sachsen, dem Großherzogthum Hessen und dem
, . Anhalt werden Dienstags unter der
Rubrik Leipzig resp. Darmstadt und Dessan
veröffentlicht, die ersteren wöchentlich, die beiden letz⸗ teren monatlich.
Anaehem. Unter Nr. 122 des Gesellschafts⸗ registers wurde heute eingetragen, daß die Zweig⸗ niederlassung, welche für die zu Aachen bestehende Handelsgesellschaft unter der Firma Gebrüder Sinn in Bochum errichtet war, zu beftehen aufge⸗ hört hat. Aachen, den 13. Dezember 1875. Königliches Handelsgerichts ⸗Sekretariat.
Agachem. Der zu Aachen wohnende Kaufmann Friedrich Lünenschlos hat das Geschäft, welches er in Aachen unter der Firma Fried. Lünenschlaos be⸗ trieb, eingestellt; gedachte Firma wurde daher herte unter Nr. 3077 des Firmenregisters gelöscht. Aachen, den 14. Dezember 1875. Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.
Aachen. Unter Nr. 3453 des Firmenregisters wurde heute eingetragen die Firma Theodor Gott⸗ schalk, welche in Aachen ihre Niederlassung hat und deren Inhaber der daselbst wohnende Kaufmann Theodor Gottschalk ist. Aachen, den 14. Dezember 1875. Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.
Ker lim. Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom I6. Dezember 1875 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 32271 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Brauerei Königsstadt Aktiengesellschaft vermerkt steht, ist eingetragen; Der Kaufmann L. M. Große ist aus der Di⸗ rektion ausgeschieden und an seine Stelle der Braumeister Johann Mergenhagen zu Berlin getreten.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4677 die hiesige aufgelöste Handelsgesellschaft in
Firma: Wolff & Fenerstein vermerkt steht, ist eingetragen: Die Firma ist nach beendeter Liquidation er⸗ loschen.
In unser Gesellschaftsregister, woselbft unter Nr.
cal 4I4 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Quellen · vermerkt steht, ist eingetragen:
— Die Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Velkswirthschaft, Organ des Ober⸗ und hüttenmännischen redigirt von Dr. Adolf Frantz zu Beuthen O. / S., enthält in Nr. 50 vom 11. De⸗
Otto Gülker & Cie.
Die Gesellschaft ist durch Uebereinkunft aufge— löst und die Firma erloschen.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 5430 die hiestge Handelsgesellschaft in Firma: Thieme & Schellenberg
vermerkt steht, ist eingetragen: Die Handel s gesellschaft ist durch gegen seitigelleber⸗ einkunft aufgelöst. Der Kaufmann Albert Fer- dinand Gustav Emil Thieme zu Berlin ist zum alleinigen Liquidator ernannt.
In unser Firmenregister sind:
unter Nr. 9094 die Firma: F. G. Woelcke und als deren Inhaber der Getreirehändler Friedrich Gustav Woelcke hier (jetziges Ge⸗ schäfte lokal: Adler straße 6) (Branche: Ge⸗ treide, Spiritus und Produkten ⸗Kommission);
unter Nr. 9095 die Firma: Salomon Salinger und als deren Inhaber der Kaufmann Sa- lomon Salinger hier (jetziges Geschäftslokal: Hirtenstraße 18) (Branche: Häute und Felle)
eingetragen worden.
Der Kaufmann Neumann Richter zu Berlin hat für sein hierselbst unter der Firma: N. Richter & Co. ⸗ (Firmenregister Nr. 3223) bestehendes Handelsgeschäft dem Kaufmann Robert Kleinknecht zu Berlin Pro- kura ertheilt, und ist dieselbe in unser Prokuren register unter Nr. 3212 eingetragen worden.
Gelöscht ist: ö Firmenregister Nr. 15256: die Firma: J. Triest.