1875 / 300 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Par

Produ ktenmar kt. (Schlassberioht) Dezember 26.0090, pr. Januar - Februar 26 50, pr. 26, 5, pr. Mära-Juni 28,00). Mehl matt, pr. r. Januar-FEebruar 58.75, pr. Januar-April 59,25, 1,25. Raböl pr. Dezember —, pr. Jannar April S9, 0, Pr. Mai-August S7, 60. Dezember 43,25, pr. Mai-August 45,00.

Faris, 20. Dezember, Abends 6 Uhr. (W. T.

Prodaktenmarkt. Mehl behauptet, per Dezember 58, 75, per Januar- Februar 59, ), per Januar-April 59, 25, pr. März-Juni 61, 25. Rüböl fest, pr. Dezember 103,00, pr. Januar 91 50, pr. Januar-

April 90, 00, pr. Mai-August S7, 50.

Wen- orks, 20. Dezember, Abends 6 Uhr. Waarenbericht. Baumwolle in New-Tork

Nenm-Orleans 123. Petroleum in New-Lork 13, do. in Philadelphia 126. Mehl 5 LD. 30 C. Rother Erüähjahrsweigen 1 D. 33 C. Mais

20. Deaember, Nachwittags. (GC. L. B. t 8 matt, pr. 86 19.

Dezember 58.75,

Januar Spiritus ruhig, pr.

. .

Junuar - Apr! 118 C. Getreidefracht 103.

ald mixed) 765 C. Zucker (Fair refining Nascovados]) Sz. Kaffee Schmal. (Marke Wileor) 135 C. Speck (short elear)

Ans welge vom Ranken ete.

Woohen - Uebersloht 5 dentseher Zettelbanken pr. 15. er.; s unter Ins. der Nr. 299.

pr. März-Juni Kerlim, 20. Dezember. An . Pr. Kälber 1720 Stück.

Fleisohp

Hammel pro Mα· rcL·, Kilo

REindvieh 2431 Stück, Schweine S889 Stück, Schafvieh 5771 Stück,

B höchster

2 Eindvieh pro 199 Pfd. Schlachtgsw. ᷣéß 59 Mrk. 48-51 Mrk 3336 Mr. Schweine pro 190 Pf] Schlachtgew. 53 52 56 Kälber wurden schnell zn guten Mitteipreisen ver kauft. ĩ

Aotlen- desellsohaft Rhelnisohes Niokelwerk. Bilanz pr. 30. Juni 1875; s. unter Ins. der Nr. 299.

Allgemeine Depoststenbank. Status über die Beendigung der Liquidation; s. unter Ins. der Nr. 299. ö

Schlachtvieh war aufgetrieben:

reisse.

mittel niedrigste

Auszanlungenm.

Münster. Ensoheder Eisenbahn. Am 2. Januar fat. fällige Zinsen der Obligationen bei der Diskonto-Gesellschaft und der Bank für Handel und Industrie in Berlin; s. Ins. in Nr. 299.

46-48,

135, do. in zu Berlin. Behufs Amortisation

unter Ins der Nr. 299.

H um eliguumgem umi Verloosumgem. Sohuldversohrelbungen der Korporatlon der Kaufmannsohast

Saal Eisenbahn. Am 2. Januar fällige Coupons der Schuld- verschreibungen att, A und B; s Ins in Nr. 299.

Allgemelne Depaosltenbank n Llgu. Letze Liquidationsrate auf die Aktien mit 15 S 133 & pr. Stück bei der Deutschea Bank, in Berlin; s. Ins in Nr. 299.

ausgelooste Stücknummern; s.

m m m m m m m m m m m m m m m m m —— r ——————

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, den 22. Dezember. Opernhaus. 268. Vorstellung. Zum ersten Male: Das goldene Krenz. per in 2 Akten frei nach dem Fran. ösischen von S. Mosenthal. Mustk von Ignaz . Tanz von P. Taglioni. In Scene gesetzt vom Regisseur Salomon. Anfang 7 Uhr. ö

Besetzung. Gontran, de 1Ancore, ein junger Edelmann, Hr Ernst. Nicolas Pariset, Wirth zur Mühle, Hr. Schmidt. Christine, seine Schwester, rl. Lehmann. Therese, seine Coustne und Braut,! rl. Horina.

usikanten, Hrn. Witt ꝛc.

Schauspielhaus. 265. Vorstellung. nalisten. Anfang halb ??7 Uhr.

Donnerstag, den 28. Dezember. Opernhaus. Keine Vorstellung. Fünfte Sinfonie⸗Soirse der Königlichen Kapelle. Schauspielhaus. 266. Vorstellung. Male wiederhelt: Tante Therese. Schauspiel in 4 Akten von Paul Lindau. (Helene: Fr. Niemann) Anfang halb? Uhr.

Nallner- Theater.

Mittwoch: zum 5. Male: Geheimraths Täöch⸗

ter. Scherzspiel mit Gesang in 3 Akten von Emil Pohl. Musik von R. Bial.

Donnerstag u. folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.

Die Jonr⸗

Victoria Iheater. Direktion: Em il Hahn.

Mittwoch und folgende Tage: Gastspiel der Sgra. Dorina Merante und des Solotänzers Mr. Gredelue. Die Neise um die Welt in 80 Ta⸗ gen, nebst einem Borspiele: Die Bette um eltte Million. Ausstattungsstück mit Ballet in 5 Ab⸗ theilungen 19 Caßledur, von A. D Ennerv and Jules Verne. Mustk vor Debille nont. In Scene gesetzt von Emil Hahn. Anfang 64 Uhr.

Friedrich- Nilhelmstädtisches Fhenter. Mittwoch: Gastspiel des Frl. Finaly: Der Liebesring. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Residenz- Theater.

Direktion Emil Hahn.

Donnerstag: Zum 1. Male: Ferré ole, Schauspiel in 4 Akten von Victorien Sardou. Der Billet verkauf findet an der Theaterkasse Mittwoch Vor⸗ mittags von 10—1 Uhr und Nachmittags von 5 Uhr ab statt. Krolls Theater. Mittwoch: Weihnachts Ausstellung. Zum 26. Male: Wünsche und Träume. Conc. Anf. 5, der Vorst 65 Uhr. Donnerstag: Weihnachts Ausstellung, dazu Wünsche und Träume. Hrolls Etablissement.

Am 31. Dezember (Sylvester): Grand Hal- mans t har. Bestellungen auf geschlossene Logen und Zimmer werden an der Kasse des Eta. blissements entgegengenommen.

6.

Naltersdorsf- Ihealer

4. Male: Orpheus in der

Mittwoch: Zum Unterwelt.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

3 Geschlossen.

Sonnabend: Zum 32. Male: Luftschlösser. (Josephine Grillhofer: Frl. Josephine Gallmeyer.)

Stadt- Theater.

Wegen Vorbereitung zu der am 25. Dezember stattfindenden ersten Aufführung von „Prozeß

Coulon wider Vauradienr“, Posse in 3 Alten

nach dem Französtschen von Hennequin, geschlossen.

ation al- Theater

Wegen Vorbereitung der Vorstellung: „Die zwei Waisen“ bleibt das Theater bis zum 25. Dezember

geschlossen. ; Sonnabend: Zum ersten Male: Die zwe Waisen. Schauspiel in 4 Akten und 7 Bildern. Sonntag, Montag: Dieselbe Vorstellung.

delle lia ace- Theater Mittwoch u. Donnerstag: Jo seyh im Schnee. Schau. spiel in 2 Abtteilungen und 5 Akten nach der gleich⸗ namigen Novelle von Berthold Anerbach. Für die Bühne bearbeitet von Ludwig Kern.

Nikroskopisches Aquarium.

Vorlesung dieser Woche. Anfang 7 Uhr. Sonntag: 4 n.7 Uhr. Ent. 1 Mt. Ent. 50 Pf. Das Leben der Polypen und Corallen. Am 24. u. 25. kein Vortrag. Ausstellung von 9 bis 2 Uhr. Verkauf von Mikrostopen und Aquarien.

Bombardon, Sergeant, Hr. Krolop.

Lustspiel in 4 Akten von G. Freitag.

kommt neben Kiefern., Bau. und Brennholz eine

Saaltheater des Kgl. Die in Folge der neuen Karabiner⸗Bewaffnung beim Rheiniichen Dragoner -Regiment Nr. 5 (jetzt zu Hofgeisma j auszuführenden Arbeiten sind sowohl Mittwoch, den 27 Dezember, im Ganzen als auch einzeln zu vergeben, nämlich:

Schauspielhauses.

4 Uhr, ermäß. Preise. 7 Uhr zweite Vorstellung. Die Zaubermelt von Rellachimli, K. &. Hoffünstler. Billets vorher P im Gigarrengeschäft. Kassen⸗ eröffnung 3 1esp. 63 Uhr. Donnerstag: Vorstellung.

ö .

Cirens Salamonskꝝ.

Mittwoch: Die ungarische Hetziags. He. Hertzberg, Pappel⸗Allee Sa., wird die Hetz!.!

Zum ersten jagd mitreiten.

Donner stag; Vor stellung. * * A. Salama ormesk x, Direktor.

——

Pentscher Personal- Kalender. 22. Dezemn be. 1530. Wilibald Pirkheimer F. 1694. Herm. Sam. Reimarus *

Familien⸗Nachrichten.

Die Verlobung unserer Tochter Auguste mit Herrn Bruno Schröder hierselbst beehren wir uns ergebenst anzuzeigen.

Berlin, den 17. Dezember 1875.

Stadtrath Schreiner u. Frau.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Major und Ba taillons ˖ Commandeur v. Wasserschleben (Coblenz). Eine Tochter: Hin. Hauptmann und Cem⸗ pagnie Chef Freiherr v. Huene (Deutz).

Gestorben: Hr. Oberförster Ludwig Wesenberg (Oberförßerei Glinke). Hr. Finanz Kath Dr. B. Emneinghans (Weimar). Hr. Landrath und Rittmeister a. D. Friedrich Joseph Johann Carl Graf v. Itzenplitz (Potsdam). Hr. Haupt⸗ mann a. D. Wilhelm v. Barsewisch (Fürsten⸗ walde). Hr. Landgerichts Referendar Franz Ludwig Graf Beissel v. Gymnich (Bonn).

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

9820] Bekanntmachung.

Das Domänen⸗Vorwerk Zeiten, im

Kreise Rügen, 15 Kilometer von der Kreisstadt Bergen, 3 Kilometer von Garz und 20 Kilometer von Stralsund entfernt, mit einem Areal von 216,451 Hektar, worunter 183 340 2 Acker und 253,336 Hektar Wiesen,

soll auf 18 Jahre, von Johannis 1876 bis dahin 1894, im Wege des öffentlichen Aufgebots ander⸗ weitig veipachtet werden. Das dem Aufgebote zum Grunde zu legende Pachtgelder Minimum beträgt 6400 0.

Die zu bestellende Pachtkaution ift auf den Be⸗ trag der einjährigen Pacht bestimmt und das zur Uebernahme der Pacht erforderliche Vermögen auf Höhe von 50, 000 M nachzuweisen.

Zu dem auf den 10. Januar 1826, Vormit⸗ tags 11 Uhr, im Lokale der unterzeichneten Re— gierung anberaumten Bietungstermine laden wir Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß die Ver⸗ pachtungsbedingungen, die Regeln der Lizitation und die Karte nebst Flurregister mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage täglich während der Dienst⸗ stunden in unserer Rezistratur eingesehen werden können, wir auch bereit sind, auf Verlangen Ab⸗ schriften der Verpachtungsbedingungen und der Lizi— , gegen Erstattung der Kopialien zu er⸗ theilen.

Stralsund, den 9. Dezember 1875.

Königliche Regierung.

Für das 1 Quartal 1876 stehen im Forstrevier Charlottenthal folgende Holzverkaufstermine an: Mittwoch, den 5. Januar, 2. Februar und 1 März, jedesmal von Vormittags 1 Uhr ab, im Kruge zu Klinger bei Osche. In diesen Terminen

beträchtliche Quantität von Eichen⸗, Birken, Erlen⸗ und Aspen⸗Nutzenden von theilweise bedeutender Stärke zum Angebot. Mittwoch, den 19. Januar, von , 2 Uhr ab im Raykowekischen Lokale zu Osche, Verkauf ven ca. 1590 Stück Kiefern⸗ Handelshölzern, theils günstig zur Abfuhre nach der Brahe, theils hart am Schwarzwasser gelegen. Charlottenthal bei Osche, den 16. Dezember 1875. Der Oberförster. Simon.

Am 15. Jannar 1876, Mittags 12 Uhr, sollen in Stuthmanns Hotel zu Pasewalk aus dem Königlichen Forstrevier Rothemühl ca. 364 RM. M. Borke von 120 —200jährigen Eichen im Wege dez Meistgebots zum Verkauf gestellt werden, was mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die Verkaufsbedingungen im Termine

genauesten Preisangaben innerhalb 8 Tagen bei assage 12, dem vorgenanten Truppentheil einreichen.

werden bekannt gemacht werden. Mothemühl, den

20 Dezember 1875 von Weickhmann.

er Königliche Ober fõrster.

außerdem die Zinscoupons der 5 „igen Priori täts Obligationen (Ulit. A) auch in BSres lan: 4 bei dem Schlesischen Bank ⸗Verein in den üblichen Geschäftsstunden bezahlt. Die Direktlen. (a Cto. 172/12)

Allgemeine Verloosungs⸗Tahelle

10948

die Renbeschaffung von Karabiner ⸗Futte⸗ ralen mit Riemen, sowie von großen und kleinen Patranen⸗Büchsen; die Umänderung von Kartuschen. Unternehmer wollen ihre Anerbietungen mit

den

Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.

Status der Geraer Bank (10042 am 15. Dezember 1875. Metallbestand.. ; MS 4.277, 320. Reichskassenscheine J Noten der Preuß. Bank und

anderer Banken k 1.112, 230. 5. 851,815.

Wechsel . ö Lombardforderungen. 1,098,357. 367,592.

,., Sonstige Activa. ; 6, 163, 258. Grundkapital... 46 7,500, 00. Reservefend (inclustKwe M 64 500

Spezial⸗Reser ve). ö 58h, 608. Umlaufende Noten. JI511.910. Täglich fällige Verbindlichkeiten 2, 214 989. An Kündigungsfrist gebundene .

5 928 620.

28.983.

Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers.

Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlassung der Königlichen Haupt⸗Bank zu Berlin, welche nur Hinsichts derjenigen von ihr in Verwahrung und Verwaltung genommenen Papiere die Ziehungs. und Verloosungslisten nachsehen läßt, deren Veröffent⸗ lichung durch den Deutschen Reichs- und Kö- niglich Preußischen Staats ⸗Anzeig er erfolgt.

Die Allgemeine Verloosungs-⸗ Tabelle des Deunt⸗ schen Reichs! und Königlich Preußischen Staats- Anzeigers, welche die Ziehungs und Restan ten listen

sämmtlicher an der Berliner Börse gangbaren Staatgz⸗ Kommunal, Eisenbahn,, Bank. und Industrie⸗Pa⸗˖ piere enthält, erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abomementspreis von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährlich, durch alle Post⸗Anstalten, sowie durch Jarl Heymanns Verlag, Berlin, 8W., Königgrätzer—⸗ straße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern 25 Pf. (29 Sgr.).

Die neueste, am 18. Dezember cr. erschienene Nr. G6) der Allgem einen Verloosungs-⸗-Tabelle eethält die Ziehungslisten folgender Papiere: Amiens Prämien⸗Anleihe (Rückstände). Berner Kantongl ⸗Anleihen. Brüsseler Prämien⸗Anleihe de 1872. Elster⸗Regulirungs Verband ⸗Obliga⸗ tionen. Frankfurter landwirthschaftliche Kredit- „bank, Hypotheken⸗Antheilscheine. Greppiner

Werke, Aktiengesellschaft für Baubedarf, Prioritäts⸗ Obligationen. Hamburgische 4 * Eisenbahn⸗ Staats Anleihe de 18683. Jongne-Eelspens- Eisenbahn ˖ Obligationen. Lill er Prämien⸗Anleihe de 1868. Neapeler Prämien Anleihe de 1865. Oberhohndorf⸗Reins dorfer Kohlen ⸗Eisen—⸗ bahn ·Schuldscheine. Posener neue Kredit Vereins- Pfandbriefe. Reggio Prämien ⸗Anleihe de 1870. Riga Dünaburger Eisenbahn ⸗Kredit⸗Obliga⸗ tionen. Rumänische (Donaufürstenthümer⸗) 8x* Anleihe de 1867. Sardinische Prämien ⸗Anleihe de 1850. Schweizer Westbahn⸗Prioritäts⸗Obliga˖ tionen. Türkische Anleihen de iSsz und 1865.

Verbindlichkeiten . Sonstige Passinna Verbindlichkeiten aus weiter be⸗

gebenen, im Inlande zahlbaren

Inkassowechseln, vom 16. bis 28.

Dezember a. c. fällig.

Gera, den 20. Dezember 1875.

Die Direktion.

339 551 5

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

(10049 Bekanntmachung. Berlin Görlitzer Bahn. Die am 2. Januar 1876 fälligen Zinacoupons der 5 X igen, sowie der 44 * igen Priorität Obligationen (Litt. Aa, B) der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn wer⸗ den von dem gedachten Tage ab in Berlin: I) bei unserer Hauytkasse, Görlitzer Bahnhof, Y bei der Direktion der Disconto · Gesellschaft, in Frankfurt a / M.: 3) bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne,

z

Norlsleufssie Allgemeine Zeitung

in Berlin ladet hierdurch beim bevorstehenden Quartalswechsel zum Abonnement ergebenst ein. Im Laufe einer verhältnißmäßig kurzen Zeit ist die 5 * * „lorillleutsie Allgemeine Zeifung“ durch die konservativ nationale Richtung ihrer Politik, durch die Vollftändigkeit, Schnelligkeit und Zuverlässigkeit ihrer Mittheilungen, endlich durch den Reichthum ihres Inhalts ein Weltblatt im vollsten Sinne des Wortes geworden, und vermag dieselbe mit Befriedigung darauf hinzuweisen,

wie sie im In- und Auslande, bis in die entferntesten Regionen, zum geistigen Bindegliede eines eben so zahlreichen wie gewählten

Leserkreises sich emporgeschwungen hat. Die Prefse zollt dieser Thatsache durch unablässige und eingehende Beachtung der „Norddentschen Allgemeinen Zeitung“ ihre Anerkennung. 2 Für die „Aorddeutsche Allgemeine Zeitung“ selbst können aber diese Erfolge nur ein Sporn sein, auf der betretenen Bahn rüstig vorwärts zu schreiten und weder Mühe noch Kosten zu scheuen, um ihren großen Zielen und ihrer bedeutsamen Stellung würdig zu bleiben.

Datei in die „llorllseufsife Allgemeine Jeikung“ nnter allen Hlättern

ihres Umfanges noch immer das billigste, denn der Abonuementspreis heträgt für JAentschland und Gesterreich Ungarn guartaliter immer nur

Mark 7,50 (2 Thlr. 15 Silbergr.),

für das übrige Ausland mit dem entsprechenden Postaufschlag, und werden Abonnements hei allen in- und auzländischen Postanstalten, somie jLederzeit hei der Expedition der Zeitung in Berlin, 8. M., Milhelmstraße 32, angenommen.

Insertions⸗Aufträge werden zum Preise von 40 Pfennige Reichsmünzen pr. 6 spaltige Petitzeile von der Expedition der Zeitung entgegengenommen.

Abonnements-Finladung.

Auf das mit dem 1. Januar k. J. beginnende neue vierteljährliche Abonnement des „Dresdner Journals“ werden Bestellungen zu dem Preise von 4 Mark 56 Pf. angenommen für Dresden links der Elbe bei der unterzeichneten Expedition (3wingerstraße Nr. 20), für Dresden rechts der Elbe in der Bach'schen Buchhandlung (Hauptstraße 22) und für auswärts bei den betreffenden Postanstalten.

Ankündigungen aller Art finden im „Dresd. Journ.“ eine sehr geeignete Ver⸗ breitung. Die Insertionsgebühren werden im Inseratentheile mit 20 Pf. für die gespaltene Petitzeile oder deren Raum berechnet; für Inserate unter der Rubrik „Einge⸗ sandtes“ sind die Insertionsgebühren auf 50 Pf. pro Zeile festgestellt.

Ter, Wir ersuchen um recht baldige Erneuerung des Abonnements, da wir sonst die Lieferung vollständiger Exemplare ohne Mehrkosten für die geehrten Abonnenten nicht garantiren können.

Königl. Expedition des Dresdner Journals.

und in mer hahn benutzt werden, welche nach Artikel 6

Dentscher

6

Königlich Preußische

Das Abonnrment beträgt 4 M 50 3 für das Vierteljahr.

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eichs⸗Anzeiger

r Staats⸗Anzeiger.

Kestellnng an; für Berlin außer den Post-Anstalten

Berlin, Mittwoch, 2

Gesetz, betreffend die Umwandlung von Aktien in Reichs⸗ währung. Vom 16. Dezember 1875. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Faiser, König von Preußen ꝛe.

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zu⸗ stimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

§. 1. Die Bestimmüng des Artikel 20a. des Handels⸗ gesetzbkuchs Absatz 3, lautend:

„Der Nominalbetrag der Aktien oder Aktienantheile darf

während des Bestehens der Gesellschaft weder vermindert

noch erhöht werden“ ö findet keine Anwendung, wenn der Rominalbetrag von Aktien, welcher nicht auf Thalerwährung oder Reichswährung lautet und nicht in eine mit fünfzig theilbare Summe in Mark um⸗ gerechnet werden kann, auf den nächst niedrigeren durch fünfzig theilbaren Betrag in Mark vermindert oder auf den nächst hö⸗ heren durch fünfzig theilbaren Betrag in Mark erhöht wird.

§. 2. Eine Umwandlung nach Maßgabe der Bestim⸗ mungen dieses Gesetzes ist aur statthaft, wenn diese Umwand⸗ lung vor dem 1. Januar 1378 beschlossen und zum Handels⸗ rein J worden Ist. 9 ; 3

rkund unter Unserer steige n hindi t igen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. 7 . ö Gegeben Berlin, den 16. Dezember 1875. (L. S.) Wilhelm. ö Fürst v. Bismarck.

Gefetz, betreffend die Abänderung des S. 4 des Gesetzes über

das Postwesen des Deutschen Reiches vom 28. Oktober 1871. Vom 20. Dezember 1875. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 0. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zu⸗ stimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Einziger Paragraph.

An die Stelle des 5. 4 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 347) treten die nachfolgenden Bestimmungen:

Art. 1. Der Eisenbahnbetrieb ist, soweit es die Natxrér und die Erfordernisse desselben gestatten, in die nothwendige Ueber⸗ einstimmung mit den Bedürfnissen des Postdienstes zu bringen. Die Einlegung besonderer Züge für die Zwecke des Post⸗ De,. kann jedoch von der Postverwaltung nicht beansprucht werden.

Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen der Postverwaltung und den Eisenbahnverwaltungen über die Bedürfnisse des Post⸗ dienstes, die Natur und die Erfordernisse des Eifenbahnbetriebes entscheidet, soweit die Postverwaltung sich bei dem Ausspruche der Landes⸗Aufsichts behörde nicht beruhigt, der Bundesrath, nach Anhörung der Reichs⸗Postverwaltung und des Reichs⸗ Eisenbahnamts.

Art. 2. Mit jedem für den regelmäßigen Beförderungasdienst der Bahn bestimmten Zuge ist auf Verlangen der Postberwal— tung Ein von dieser gestellter Postwagen unentgeltlich zu be⸗ fordern. Diese unentgeltliche Beförderung umfaßt:

a. die Briefpostsendungen, Zeitungen, Gelder mit Einschluß des ungemünzten Goldes und Silbers, Juwelen und Pretiosen ohne Unterschied des Gewichts, ferner sonstige Poststücke bis zum Einzelngewichte von 10 Kilogramm einschließlich,

die zur Begleitung der Postsendungen, sowie zur Ver⸗ richtung des Diensles unterwegs erforderlichen Postbeamten, auch wenn dieselben vom Dienste zurückkehren,

. die Geräthschaften, deren die Postbeamten unterwegs be⸗ dürfen.

Für Poststücke, welche nicht unentgeltlich zu befördern sind, hat die Postverwaltung eine Frachtvergütung zu zahlen, welche nach der Gesammtmenge der auf der betreffenden Eisenbahn sich bewegenden rn ,. Poststücke für den Achskilometer berechnet wird. ö

Die Mitbeförderung solcher Päckereien, welche nicht zu den Brief und Zeitungspacketen gehören, soll bei Zügen, deren Fahrgeit besonders kurz bemesfen ist, beschrantt ober ausge— schloßfen werden, wenn dieg von der Cisenbahn-Ruffichts behörde zur Wahrung der pünktlichen und sicheren Beförderung der be⸗ treffenden Zuge für nothwendig erachtet wird, und andere ar Münahme der Päckereien geeignete Züge auf der betreffenden Bahn eingerichtet . ;

Art. 3. Auf Grund vorangegangener Ver stãndigung kann an Stelle eines besonderen Postwagens eine Abtheilung eines Eisenbahnwagen een Erstattung der für Herstellung und eder e ung der für die Zwecke des Postdienstes erforder— ichen enen gen von der Eisenbahnverwaltung gufgewende⸗ ten Selbstkosten, fowie gegen Zahlung einer Miethe e. bsatz 5

zu berechnen ist.

Alle Nost⸗-Anstalten des In- und Auslandes nehmen

1 die Expedition: 8. Wilhelmstr. Nr. 32.

Art. 4 Bei solchen für den regelmäßigen Beförderungs⸗ st der Bahn bestimmten Zügen, welche nicht in der in den Artikeln 2 und 3 bezeichneten Weise zur Postbeförderung benutzt werden, kann die Postverwaltung entweder, infoweit dies nach dem Ermessen der Eisenbahnverwaltung zulässig ist, der letzteren

Briefbeutel, sowie Brief⸗ und Zeitungspackete zur unentgeltlichen

Beförderung durch das Zugpersonal überweisen, oder die Beför⸗ derung von Briefbeuteln, sowie Brief und Zeitungs packeten durch einen Postbeamten besorgen lassen, welchem der erforder⸗ liche Platz in einem Gisenbahnwagen unentgeltlich einzu⸗ rãumen ist.

Art. 5. Reicht der eine Postwagen (Art. 2) oder die an Stelle für Postzwecke bestimmte Wagenabtheilung (Art. 3) für die Bedürfnisse des Postdienstes nicht aus, so sind die Eisenbahn⸗ verwaltungen auf rechtzeitige Anmeldung oder Bestellung gehal⸗ ten, nach Wahl der Postverwaltung

mehrere Postwagen zur Beförderung zuzulassen oder der Postverwaltung zur Befriedigung des Mehrbedürf⸗ nisses geeignete Güterwagen oder einzelne geeignete Ab⸗ theilungen solcher Personenwagen, deren übrige Abthei⸗ lungen in dem betreffenden Zuge für Eisenbahnzwecke verwendbar sind, zu gestellen oder endlich die ihnen von der Postverwaltung überwiesenen Postsendungen zur eigenen Beförderung zu übernehmen.

Bei Zügen, auf denen die Beförderung von Postpäckereien ausgeschlossen oder beschränkt ist (Art. 2 Abs. 3), darf die Ge⸗ stellung außerordentlicher Transportmittel Seitens der Postöer⸗ waltung nicht beansprucht werden. Dje Ueberweisung von Post⸗ sendungen an die Eisenbahnverwaltungen ist nur insoweil zu⸗ lässig, als letztere sich bei dem betreffenden Zuge mit der Be⸗ förderung von Gütern (Eil⸗ oder Frachtgütern) befaßt und die zu überweisenden Poststuͤcke nicht in Geld⸗ oder Werthsendungen

*este hen. 236 Für die Beförderung eines zweiten oder mehrerer Postwagen, sowie für die Gestellung und Beförderung der erforderlichen Eifen⸗ bahn⸗Transportmittel ist von der Postverwaltung eine für den Achs⸗ kilometer zu berechnende Vergütung, für die Beförderung der überwiesenen Poststücke aber die tarifmäßige Eisenbahn⸗-Eilfracht⸗ gebühr zu zahlen. Für die Mitbeförderung des etwa erforder⸗ lichen Postbegleitungspersonals und der Geräthschaften für den Dienst wird eine Vergütung nicht gezahlt.

Art. 6. Die für den regelmäßigen Dienst erforderlichen , , wshrenen werden fuͤr Rechnung der Postverwaltung

eschafft.

Die Eisenbahnverwaltungen sind verbunden, die Unterhal⸗ tung, äußere Reinigung, das Schmieren und das Ein- und Ausrangiren dieser Wagen gegen eine den Selbstkosten ent⸗ sprechende Vergütung zu bewirken. .

Wenn die im regelmäßigen Dienst befindlichen Eisenbahn⸗ Postwagen während des Stilllagers auf den Bahnhöfen der Endstationen im Freien stehen bleiben, so ist dafür eine Ver⸗ gütung nicht zu zahlen. Letzteres gilt auch für die Plätze auf den Bahnhöfen, welche der Postverwaltung zur Aufbewahrung der Perronwagen und sonstigen Geräthschaften für das Ver⸗ ladungsgeschäft angewiesen werden.

Unbeladene Postwagen sind gegen Erstattung der für Eisenbahn⸗Güterwagen tarifmäßig zu entrichtenden Frachtgebühr zu befördern. Für die Beförderung zur Eisenbahn⸗Reparatur⸗ werkstatt und zurück findet eine Vergütung nicht statt.

Wenn Eisenbahn⸗Postwagen beschädigt oder laufunfähig werden, so sind die Eisenbahnverwaltungen gehalten, der Post= verwaltung geeignete Güterwagen zur Aushülfe zu überlassen. Für diese Güterwagen hat die Postverwaltung die nämliche Miethe zu bezahlen, welche die betreffende Eisenbahnverwaltung im Verkehr mit benachbarten Bahnen für Benutzung fremder Wagen von gleicher Beschaffenheit entrichtet.

Desgleichen sind die theilweise von der Post benutzten Eisen⸗ bahnwagen (Art. 3), wenn sie laufunfähig werden, von den Eisenbahnverwaltungen auf ihre Kosten durch andere zu ersetzen.

Art. J. Bei Errichtung neuer Bahnhöfe oder Stations⸗ gebäude sind auf Verlangen der Postverwaltung die durch den Sisenbahnbetrieb bedingten, für die Zwecke des Postdienstes er⸗ forderlichen Diensträume mit den für den Posldienst etwa erfor⸗ derlichen besonderen baulichen Anlagen von der Eisenbahnver⸗ waltung gegen Miethsentschädigung zu beschaffen und zu unter⸗

halten.

Dasselbe gilt bei dem Um⸗ oder Erweiterungsbau bestehender Stationsgebäude, insofern durch die den Bau veranlassenden Verhältnisse eine Erweiterung oder Veränderung der Postdienst⸗ räume bedingt wird.

Bei dem Mangel geeigneter Privatwohnungen in der Nähe der Bahnhöfe sind die Gisenbahnverwaltungen gehalten, bei Auf⸗ stellung von Bauplänen zu Bahnhofsanlagen und bei dem Um⸗ oder Erweiterungsbau von Statlonsgebäuden auf die Beschaffung von Dienstwohnungsräumen für die Postbeamten, welche zur Verrichtung des durch den Eisenbahnbetrieb bedingten Post⸗ dienstes 6 nd, Rücksicht zu 6 r den Umfang dieser Dienstwohnungsräume wird sich die Post⸗ verwaltung mit der Eisenbahnverwaltung und erforderlichen Falls mit der Landes⸗NAufsichtsbehörde in jedem einzelnen Falle verständigen. Für die Beschaffung und Unterhaltung der Dienst⸗

wohnungsräume hat die Postverwaltung eine Miethsentschädi⸗

r

den 22. Dezember, Abends.

gung nach gleichen Grundsätzen, wie für die Diensträume auf den Bahnhöfen, zu entrichten.

Das Miethsverhältniß bezüglich der der Postverwaltung überwiesenen Dienst⸗ und Dienstwohnungsräume auf den Bahn⸗ höfen kann nur durch das Einverständniß beider Berwaltungen aufgelöst werden.

Werden bei Errichtung neuer Bahnhofsanlagen, sowie bei dem Um⸗ oder Erweiterungsbau bestehender Stationsgebäude zur Unterbringung von Dienst⸗ oder Dien stwohnungsräumen auf Verlangen der Postbehörde besondere Gebäude auf den Bahn⸗ höfen hergestellt, so ist der erforderliche Bauplatz von den Eisen⸗ bahnverwaltungen gegen Erstattung der Selbstiosten zu beschaf⸗ fen, der Bau und die Unterhaltung derartiger Gebäude aber aus der Postkasse zu bestreiten.

Art. 8. Wenn bei dem Betriebe einer Eisenbahn ein im Dienst befindlicher Postbeamter getödtet oder körperlich verletzt worden ist, und die Eisenbahnverwaltung den nach den Gesetzen ihr obliegenden Schadensersatz dafür geleistet hat, so ist die Post⸗ verwaltung verpflichtet, derselben das Geleistete zu ersetzen, falls nicht der Tod oder die Körperverletzung durch ein Verschulden des Eisenbahnbetriebs⸗Unternehmers oder einer der im Eisen⸗

bahnbetrieb verwendeten Personen herbeigeführt worden ist.

Art. 9. Der Reichskanzler ist ermächtigt, für Eisenbahnen mit schmalerer als der Normalspur, und fuͤr Eisenbahnen, bei welchen wegen ihrer untergeordneten Bedeutung das Bahnpolizei⸗ Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands nicht für anwend⸗ bar erachtet ist, die vorstehenden Verpflichtungen für die Zwecke des Postdienstes zu ermäßigen oder ganz zu erlassen. .

Art. 19. Durch die von dem Reichskanzler, nach Anhö⸗ rung der dn ,, ,,,. und des Reichs⸗Eisenbahnamts, unter Zuflimmung des Bundesraths zu erlassenden Vollzugs⸗ bestimmungen werden die näheren Anordnungen über die Aus⸗ führung der vorstehenden Leistungen, sowie über die Festsetzung und die Berechnung der Vergütung für die gegen Entgelt zu gewährenden Leistungen getroffen.

Art. 11. Auf die bei Erlaß dieses Gesetzes bereits kon⸗ zessionirten Eisenbahngesellschaften und deren zukünftig konzessio⸗ nirte Erweiterungen durch Neubauten finden die vorstehenden Vorschriften insoweit Anwendung, als dies nach den Ken⸗ zessionsurkunden zulässig ist. Im Uebrigen bewendet es für die Verbindlichkeiten der bereits konzessionirten Eisenbahn⸗ gesellschaften bei den Bestimmungen der Konzessions⸗ urkunden, und bleiben insbesondere in dieser Be⸗ ziehung die bis dahin zur Anwendung gekommenen Vorschriften über den Umfang des Postzwanges und über die Verbindlichkeiten der Eisenbahnverwaltungen zu Lei⸗ stungen für die Zwecke des Postdienstes maßgebend. .

Die bereits konzessionirten Eisenbahngesellschaften sind jedoch berechtigt, an Stelle der ihnen konzessionsmäßig obliegenden Ver⸗ pflichtungen für die Zwecke des Postdienstes die durch das gegen⸗ wärtige Gesetz angeordneten Leistungen zu übernehmen.

Art. 12. Die vertragsmäßige Vergütung, welche an das Großherzogthum Baden für Leistungen seiner Staatsbahnen zu den Zwecken des Postdienstes zu entrichten ist, wird, sofern nicht eine anderweite Vereinbarung erfolgt, bis zum Ablauf des Jahres 1879 weiter gezahlt. Bis dahin bleiben für die Leistungen der badischen Staatsbahnen zu Zwecken des Postdienstes die Be⸗ stimmungen des Reglements über die Verhältnisse der Post zu den Staatseisenbahnen vom 1. Januar 1868 maßgebend.

Im Uebrigen kommen die Vorschriften dieses Gesetzes auf die im Eigenthum des Reichs oder eines Bundes staates befind⸗ lichen, sowie auf die in das Eigenthum des Reichs oder eines Bundesstaates übergehenden Eisenbahnen mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zur Anwendung.

Art, 13. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1876 in Kraft. Dasselbe findet auf Bayern und Württemberg keine An⸗— wendung. .

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 20. Dezember 1875.

(L. S.) Wilhelm. Fürst v. Bismarck.

Das 32. Stück des Reichs⸗Gesetzblatts, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter

Nr. 19927 das Gesetz, betreffend die Umwandlung von Aktien in Reichswährung. Vom 16. Dezember 1875; unter

Nr. 1093 das Gesetz, betreffend die Abänderung des §. 4 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871. Vom 20 Dezember 1875; unter Nr. 1094 das Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Portofreiheiten vom 5. Juni 1869 in Südhessen. Vom 20. Dezember 1875; und unter Nr. 1095 das Selg betreffend die Naturalisation von Ausländern, welche im Reichsdienste angestellt sind. Vom 20. Dezember 1875.

Berlin, den 22. Dezember 1875. Kaiserliches Post⸗eitungs⸗Amt.

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