1875 / 300 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Königreich Hreußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den vortragenden Rath bei der Ober⸗Rech aungskammer, seitherigen Ober⸗Rechnungs⸗Rath Osann, zum Geheimen Ober⸗ Rechnungs⸗Rath zu ernennen; sowie

Dem Regierungs⸗Sekretär Carl Schmidt zu Königsberg i. Pr. den Charakter als Kanzlei⸗Rath;

Dem Kreis⸗Steuereinnehmer Hinterlach zu Berent in Westpreußen den Charakter als Rechnungs Rath; und

Den Inhaberinnen der unter der Firma „Ernst Litfaß Erben“ betriebenen Buchdruckerei, Frau Kaufmann Mertens, Louise, geborenen Litfaß, und Frau Kaufmann Elling⸗ haus, ESrnestine, geborenen Litfaß, verwittwet gewesenen von Wickede, Beide zu Berlin, das Königliche Hof⸗Prädikat zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der ordentliche Lehrer Dr. Otto Mathiae am Wilhelmes⸗ Gymnasium in Berlin ist zum Oberlehrer befördert worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bei der Königlichen Direktion der Ostbahn in Brom⸗ berg beschäftigte bisherige Kreisrichter Franz Ditmar ist zum Regierungs⸗LAssessor ernannt worden.

Dem Mechaniker C. Schwannecke zu Berlin ist unter dem 18. Dezember d. J. ein Patent

auf eine Plombenzange in der durch Modell und Beschreibung nachgewiesenen Zufammensetzung und ohne Jemand in An⸗ wendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Ministerium des Innern.

Des Königs Majestät haben die ,. der Provinziallandtage der Provinzen Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen zum 3. Januar k. Is. und des Provinziallandtages der Provinz Preußen zum 4. Januar k. Is. zu genehmigen geruht.

Ministe rium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Der Kreisthierarzt Werner zu Stallupoenen ist zum kom⸗ missarischen Grenzthierarzt für die Kreise Goldap, Qletzko, Lyck und Johannisburg, unter Anweisung des Ortes Prostken als Amtswohnsitz, und der Kreisthierarzt Holzendorff zu Kem⸗ pen zum kommissarischen Grenzthierarzt für die Kreise Hende⸗ krug, Tilsit, Ragnit, Pillkallen und Stallupoenen, unter An⸗ weisung des Ortes Eydtkuhnen als Amtswohnsitz, ernannt worden.

Dem Grenzthieraz: Werner ist gleichzeitig die kommissa⸗ rische Verwaltung der Kreisthierarztstellen der Kreise Goldap und Oletzto, und dem Grenzthierarzt Holzendorff die kom⸗ missarische Verwaltung der Kreisthierarztstellen der Kreise Pill⸗ kallen und Stallupoenen verliehen worden.

ö Bekanntmachung.

Des Kaisers und Königs Majestät haben die Ein⸗ berufung des Provinzial⸗Landtages der Provinz Pom- mern in Gemäßheit der Provinzial⸗Ordnung vom 29. Juni d. J. auf den 3. c. M. und Is. anzuordnen geruht.

Die Eröffnung des Landtages wird am genannten Tage, Vormittags 11 Uhr, in der Aula des hiesigen Marienstiftgz⸗ Gymnasiums stattfinden.

Stettin, den 21. Dezember 1875.

Der Ober⸗Präsident. v. Münch hausen.

Aichtamtlich es.

Deutsche s Reich.

Preußen. Berlin, 22. Dezember. Ihre Majestät die Kaiserin⸗ Königin war heute in der Kinder⸗Be⸗ scheerung des Dorotheenstädtischen Bezirks anwesend.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern um 1141 Uhr Vormittags militärische Meldungen entgegen und empfing später den General⸗Lieutenant von Pape und den Bildhauer Sußmann.

Abends von 7 Uhr ab wohnte Höchstderselbe mit dem Prinzen Wilhelm der Vorstellung im Königlichen Opernhause bei.

Der Bundesgrath hielt heute unter Vorsitz des Staats⸗Minister Dr. Delbrück die 43. Plenarsitzung. Zur Vor⸗ lage kamen Schreiben des Präsidenten des Reichstags über die Beschlüsfse des Reichstags, betreffend: 2. den Entwurf eines Ge⸗ setzes wegen Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats für 1876, b. den Cäatwurf eines Gesetzes wegen Abänderung des §. 441 des . X. den Entwurf eines Gesetzes wegen Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Telegraphenverwaltung; ferner der Entwurf eines Gesetzes wegen der Vernehmung des Reichs⸗ kanzlers, der Minifter u. s. w. als Zeugen oder Sachverständige.

serauf wurde eine Mittheilung gemacht, betreffend den Verkehr mit Branntwein zwischen dem deutschen Branntwein⸗ steuergebiet und Luxemburg.

Ausschußberichte wurden erstattet über a. das Statut der sächsischen Bank, b. das Statut des Leipziger Kassenvereins, e. das Statut der Badischen Bank, d. betreffend den Entwurf einer Verorbnung über die Pensionen und Kautionen der Reichs⸗ bankbeamten, . Hie Aufhebung der Registerführung bei den Zollbehörden der Postgüter, f die Zollabfertigung des inter⸗ nationalen Verkehrs auf den Gisenbahnen zwischen Deutschland und der Schweiz, g. die Besetzung einer Rathsstelle beim Reichs⸗ Ober⸗Handelsgericht. Endlich wurde eine Eingabe vorgelegt.

In einer Vorlage vom 20. November v. J., mit welcher nach 5. 12 des Gesetzes vom 265. Mai 1873 über die Rechts⸗ verhältnisse der zum dienstlichen Gebrauche einer Reichs verwaltung bestimmten Gegen stände dem Bundesrath eine Üebersicht der von dem Reiche durch spezielle Rechtstitel erworbenen Grundstäcke mitgetheilt wurde, war vor⸗ behalten, Immobilien derselben Kategorie, über deren Eigen⸗ ,, , damals noch Verhandlungen schwebten, in einem

achtragsverzeichniß nachzuweisen. Nachdem diese Verhandlun⸗ zum Abschluß gelangt sind, ist die gedachte Uebersicht unter erücksichtigung der bis zum Schluß des Jahres 1874 eingetretenen Erwerbungen und Veräußerungen von Grundstücken entsprechend ergänzt und berichtigt worder. Sie bietet nunmehr einen voll⸗

und kann deshalb auch in Ihrem

ständigen Ueberblick über das zu Anfang des laufenden Jahres vorhanden gewesene unbewegliche Reichseigenthum, soweit das⸗ selbe auf einem anderen Rechtsgrunde als dem gedachten Reichs⸗ gesetze beruht. Diese nach den verschiedenen Verwaltungszweigen geordnete Uebersicht ist von dem Reichskanzler jetzt im Bundes⸗ rath mitgetheilt worden, damit derselbe, bevor sie an den Reichs tag geht, darüber Beschluß fasse. Das Reichskanzler⸗Amt ist in der Rachweisung mit drei Dienstgebäuden in Berlin aufgeführt, dem Gebäude der Centralbehörde, der Normal⸗Eichungs kommission und des Statistischen Amts. Das Auswärtige Amt hat zwei Dienstgebäude in Berlin, dagegen 10 General⸗Konsulate, Konsulats⸗, Gesandtschafts, Botschafts , Minister⸗Residentur⸗ gebäude in Alexandrien, Belgrad, Yokohama, Rom, St. Petersburg, Beddo, Amoy, Wien und Konstantinopel, endlich an letzterem Ort anch ein Grundstück zum Bau eines deutschen Kranken⸗ haufes. Den meisten Immobilienbesitz hat die Militärverwaltung. Bei dem Garde⸗Corps befinden sich registrirt die hiesige Kommandantur des Kadetten⸗Corps, die Central⸗Kadetten⸗ Anstalt bei Lichterfelde, die Dienstwohnung des kommandiren⸗ den Generals des III. Armee⸗Corps zu Alt⸗Moabit, die Intendantur des III. Armee⸗Corps und das Dienstgebäude des Kriegs-Ministeriums in der Wilhelmstraße, im übrigen eine Anzahl Bauplätze für Kasernen, Laboratorien ꝛc. Dann folgen die einzelnen Armee⸗Corps mit den Festungen und Garnisong⸗ orten vom JI. bis XV. Armee⸗ Corps. Hierauf die Marine⸗ Verwaltung, das Reichs⸗Eisenbahnamt mit dem hiesigen Dienst⸗ gebäude, das Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht mit dem Dienstgebäude in Leipzig, 39 Grundstücke der Postverwaltung, 12 Grund stücke der Telegraphen Verwaltung und mehr als 1000 Besitzungen der Reichs⸗-Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen.

Die neuen Provinziallandtage sind durch die im heutigen Amtlichen Theil d. Bl. publizirte Allerhöchste Verord⸗ nung für die Provinzen Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen auf den 3. Januar, für die Provinz Preußen auf den 4. Januar k. J. zusammenberufen. Die Berufung der⸗ selben war unmittelbar nach dem 1. Januar, mit welchem die neue Provinzialordnung in Kraft tritt, erforderlich, damit die für die Provinzialverwaltung nöthigen Einrich⸗ tungen unverweilt getroffen werden. Dem Provinzial⸗ landtage wird zunächst obliegen, die Zahl der Mit⸗ glieder des Provinzialausschusses (welche sieben bis höchstens dreizehn betragen soll) durch Provinzialstatut festzusetzen, über die Einrichtung von Proyvinzialämtern, sowie über die Zahl, die Besoldung und die Art der Beamten zu beschließen, den Landes⸗ direktor und die demselben zugeordneten oberen Beamten zu wählen, die Wahlen zum Provinzialausschusse zu vollziehen und besondere Kommissionen oder Kommissarien für Zwecke der kom⸗ munalen Provinzial verwaltung zu bestellen.

Weiterhin werden die Provinzial⸗Landtage den Haushalts⸗ Etat und die Grundsätze, nach denen die Verwaltung der Ange⸗ legenheiten des Provinzialverbandes zu erfolgen hat, festzustellen, die zur Ausführung des Dotationsgesetzes und einiger anderer Gesetze erforderlichen Beschlüsse zu fassen, und den ihnen etwa vorzulegenden Gesetzentwurf zu begutachten haben.

Da jedoch mit Rücksicht auf die demnächst nothwendige Be⸗ rufung des Landtages der Monarchie die erste Session der Provinzial⸗Landtage nur auf etwa 14 Tage bemessen werden kann, so werden dieselben sich, nach der „Prov.⸗Corr.“, vor⸗ aussichtlich fürs Erste auf die Vornahme der erwähnten drin⸗ genden Aufgaben der Einrichtung der provinziellen Selbstver⸗ waltung beschränken und die weiteren Aufgaben zunächst den einzusetzenden Provinzialausschüssen zur Vorberathung zuweisen.

Ueber die Verpflichtung, eidliches Zeugniß vor Gericht abzulegen, hat das Ober⸗Tribunal kürzlich in dem Hofferichterschen Fall, der „Schles. Presse“ zufolge, nach- stehenden prinzipiell wichtigen Bescheid erlassen;

Die von Ihnen gegen den Bescheid des Königlichen Appella⸗ tionsgerichts zu Breslau vom 17. November d. J. eingelegte Be= schwerde kann als begründet nicht erachtet werden. Zunächst wird der Satz, den Sie an die Spitze Ihrer Ausführungen stellen und in erster Linie auf das Gesetz vom 14. Mai 1873 stützen, 6 nämlich von Ihnen, weil Sie aus der Gemeinschaft der protestantischen Kirche ausgeschieden, die Ableistung eines Eides nach der für letztere bestehenden Norm nicht gefordert werden könne, durch die Vorschriften dez be⸗ zogenen Gesetzes nicht gerechtfertigt. Das Gesetz vom 14. Mai 1873 hat den Zweck, den Austritt aus den privilegirten Kirchen und den mit Korporationsrecht ausgestatteten Religionggesellschaften sowohl hin sichtlich der Form, als auch hinsichtlich der Wirkungen desselben in Beziehung auf den Civilftand der Ausgeschiedenen und ihre Beitrags pflicht zu den kirchlichen Lasten einheitlich für die Monarchie ju regeln. Wenn nun der 5. 1 dieses Gesetzes in seinem Alineg 1 bestimmt, daß der Austritt aus einer Kirche mit bürgerlicher Wir- kung durch Erklärung vor dem Richter des Wohnortes erfolgt, so kann selbstverständlich nur von einer Wirkung des Austrittes auf solche Verhältnisse des bürgerlichen Rechts die Rede sein, welche, wie die bezeichneten, an die Zugehörigkeit zu einer Kirche geknüpft sind, weil eben nur auf diese der Austritt einen Einfluß äußern kann, während bürgerliche Rechte und Pflichten, die nicht in der kirchlichen Zugehörigkeit ihre Grundlage haben, von dem Augtritte nicht berührt werden. Weder der Wortlaut des Gesetzes, noch die legislatorischen Verhandlungen ergeben irgend einen Anhalt dafür, daß es bei Erlaß desselben die Absicht gewesen, dem Grundsatze des 831 eine über das angegebene Gebiet hinaus in das bürgerliche Recht eingreifende Wirkung beizulegen. Namentlich auch bezieht sich die in der Beschwerde ferner angerufene Vorschrift des s. 3 Alinea 1 loc, eit, nach welcher der Ausgetretene zu geistungen, die auf der perfönlichen Kirchen, oder Kirchengemeinde⸗Angehörig⸗ keit beruhen, nicht mehr verpflichtet wird, wie das schon aus dem weiteren Inhalte der genannten Paragraphen klar hervorgeht, ledig⸗ lich auf vermögenzrechtliche Leistungen der vorangeführten Art. Die

flicht, ein eidliches . abzulegen, welche, wie der ange⸗ ochtene Bescheid zutreffend ervorhebt, staatlicherseits zur Auf rechterhaltung der öffentlichen Rechtsordnung. angeordnet ist, be⸗ ruht nun nicht auf der Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religions · ee ft. sie ist vielmehr eine allgemeine, jedem Staatsbürger ohne

ücksicht auf das religiöse Bekenntniß gesetzlich obliegende Pflicht , . Falle durch den Umstand, daß Sie aus der protestantischen Kirchengemeinschaft ausgeschieden sind, nicht alterirt werden. Nach der beftehenden Gesetzgebung hat, aber der Eid einen religiösen Charakter und wird von den Mitgliedern aller Religionspartelen, wenn auch in verschiedener Ferm, unter Anrufung Gottes als Zeugen der Wahrheit abgeleistet. Nur einem so gelei⸗ e Eide legt das Gesetz rechtliche Wirkung bei, und nur der

erletzung eines solchen Eides ist die Strafe des Meineides 5. 153 sed. des Strafgesetzbuches angedroht. Einen sogenannten , . Eid kennt das beslehende Gesetz nicht, und es la . nicht in der Befugniß des Richters, auf Ihre Gewissengbedenken, die

hnen, wie Sie anführen, eine Anrufung Gottes nicht gestalten,

ücksicht zu nehmen und an die Stelle des vorgeschriebenen religiösen Eides, wie Sie beantragen, eine Bekräftigung Ihrer Aussage an Eides statt oder eine Verstcherung auf Ehre und Pflicht treten zu lassen. Wenn die Beschwerde dem gegenüber auf den Artikel 12 der , , , und das in demselben proklamirte Prinzip der Rellgions freiheit sich fta so ist dabet übersehen, daß der . jenes Artikels die ausdrückliche Bestimmung enthält, daß den bür⸗ gerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten durch die Ausübung der

d, n, ein Abbruch nicht geschehen darf. Die W rr der beantragten Substitution kann endlich nicht mit der Beschwerde aus der Vorschrift des 8. 335 Nr. 4 der Krim inalordnung hergeleitet werden; denn abgesehen davon, daß das von Ihnen vorgelegte Zeugniß des Vorstandes der freireligiösen Gemeinde zu Breslau nicht beschenigt,

daß nach den Religion sgrundsätzen derselben Eldesleistungen der Mitglieder

überhaupt unzulässig . ermangelt auch die genannte Gemeinde der in der bezogenen Gesetzhestimmung vorausgesetzten landesherrlichen Vergünstigung“, ein Requisit, welches nicht um deswillen als weg⸗ gefallen erachtet werden kann, weil durch den Artikel 12 der Ver⸗ fassungsurkunde die Freiheit der Vereinigung zu Religionggesellschaften gewährleiftet worden ist. Hiernach mußte Ihre Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid mit den gestellten Anträgen als unbegründet zurückgewiesen werden. Die überreichte Anlage 6 anbei zurück.“ Königliches Ober ⸗Tribunal. Göbel.

Bayern. München, 20. Dezember. Prinz Leopold ist, laut Nachrichten der A. A. C.“, in Malta angekommen. Gestern Nachmittags halb 4 Uhr hat im südlichen Friedhof hie⸗ siger Stadt die Beerdigung des Regierungspräsidenten und Staatsraths im a. D. Hrn. v. Zwehl stattgefunden. Bezüglich des Testaments des Herzogs von Modena vernimmt die „Allg. Ztg.“, daß die Mittheilung, es hätte Prinz Ludwig von Bayern, beziehungsweise dessen erlauchte Gemahlin, einen Protest gegen dasselbe erheben lassen, allerdings nicht richtig, resp. jeden⸗ falls verfrüht war. Es mußte naͤmlich das in italienischer Sprache verfaßte Testament vorerst ins Deutsche übersetzt werden, und erst, wenn diese Uebersetzung vorliegt, wird eine nähere Prüfung der letztwilligen Verfügungen des Herzogs ermöglicht sein, und werden dann die entsprechenden Schritte geschehen können. Die Hinrichtung des Steinbrechers Battistella ist heute Vormittags 8 Uhr 10 Minuten in der hiesigen Frohnfeste vollzogen worden.

Baden. Karlsruhe, 19. Dezember. In dem Budget für die nächste Finanzperiode hat die hiesige Kunstschule eine Aufbesserung ihres seitherigen Budgetsatzes von 22,283 S6 um 23,717 6 auf 46,000 6 erhalten. Schon jetzt wird ein großer Theil des Aufwandes für die Kunstschule aus Staatsmitteln bestritten. Bei der zunehmenden Bedeutung der Anstalt für Kunst, Kunstgewerbe und Wissenschaft soll dieselbe nach Geneh⸗ migung des Großherzogs in die Leitung des Staates übergehen und der ganze Aufwand, so weit er nicht durch die eigenen

Einnahmen gedeckt ist (letztere betragen nur 3640 SG), auf die

Staatskasse übernommen werden. Für die zoologische Station in Neapel enthält das Budget ein erstes Mal 1500 S6, Mieth⸗ zins für einen der Großherzoglichen Regierung überlassenen Arbeitstisch. Im Budget des Handels -Ministeriums erscheint zum ersten Mal ein Posten von 3750 S6 für Unterricht in der Uhrmacherei. Die Uhrmacherschule wird nicht vor Spätherbft 1876 ins Leben treten können.

Oldenburg. Oldenburg, 20. Dezember. Der Land⸗ tag wird sich morgen vertagen und erst Ende Januar nächsten Jahres wieder zusammentreten. Außer den noch rückständigen Finanzvorlagen wird dann die Erledigung der Gesetzentwürfe über die Reform des Hypothekenwesens die Hauptaufgabe sein.

Anhalt. Dessau, 18. Dezember. Der Landtag hat, wie die „Magd. Ztg.“ berichtet, heute seine Thätigkeit eingestellt, um in die Weihnachtsferien zu gehen. Die Sitzungen werden Montag, den 10. Januar, wieder aufgenommen, und soll inzwischen der schriftliche Bericht über den Hauptfinanzetat vom Berichterstatter fertig gestellt werden, damit beim Wiederzusam⸗ mentritt des Landtages sogleich in die Verhandlungen über den Etat vor dem Plenum eingetreten werden kann. Außer dem Etat werden sodann die beiden Gesetzentwürfe, die Verwaltungs⸗ gerichte und das Verwaltungsstreitverfahren, sowie die sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte betreffend, ferner der Ent⸗ wurf einer neuen Geschäftsordnung für den Landtag die wesent⸗ lichsten Berathungsgegenstände bilden. Die übrigen Vor⸗ lagen sind weniger umfangreich und ihre Berathung wird nicht sehr zeitraubend sein, so daß in einem Zeitraume von drei bis vier Wochen die sämmtlichen Arbeiten des Landtages erledigt sein können. In der gestrigen Abendsitzung hat der an die Kommissionen zuruͤckgewtesene Punkt, die Stellung der Ge⸗ meindebeam ten gegenüber dem Staatsdienergesetze betreffend, den Vorschlägen derselben gemäß durch Beschlußfassung des Landtages noch seine Erledigung gefunden. Dabei sind zugleich auch die Verhaͤltnisse der mit dem 1. Januar in Thätigkeit tre⸗ tenden Standesbeamten hinsichtlich der auf sie anzuwenden⸗ den Disziplinarvorschriften in Erörterung gezogen und ist bꝛ⸗ stimmt worden, daß sie genau so wie die Kommunalbeamten angesehen werden sollen. Dem Gesetzentwurf ist nämlich ein neuer Paragraph eingefügt worden, wonach das Staats diener⸗ gesetz auf Gemeindebeamte, Staatsbeamte und Polizeiverwalter nur in seinen Abschnitten 6 und 7 angewendet werden darf, welche von den Dienstvergehen und deren Bestrafung, so wie von der vorläufigen Dienstenthebung, Amtssugspenston, handeln. Es findet also die Bestimmung, welche den Staatsbeamten den Eintritt in den Vorstand, Verwaltungsrath oder Aufsichtsrath einer auf Erwerb gerichteten Gesellschaft untersagt, auf jene Beamte keine Anwendung.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 16. Dezember. Das neueste Stück der Gesetzsammlung bringt das mit dem Landtage vereinbarte Gesetz, die Pensioni⸗ rung der Geistlichen betreffend. Nach demselben können definitiv angestellte Geistliche, welche wegen einer nicht durch ihre eigene grobe Verschuldung eingetretenen körperlichen oder geistigen Schwäche zur Verwaltung ihres Amtes bleibend unfähig geworden sind, ingleichen die das 70. Lebensjahr zurückgelegt haben, ihre Entlassung nehmen und den gesetz⸗ lichen Ruhegehal' fordern, welcher nach dem Diensteinkommen des Geistlichen zur Zeit seiner Emeritirung berechnet wird und bei zehn und weniger Dienstjahren in 40 Proz. die⸗ ses Einkommens besteht und um 14 Proz. für jedes weitere Dienstjahr steigt bis zu 809 Proz. und über 3600 M0 nicht hin⸗ ausgehen darf. Wird ein Geistlicher in Erfüllung seines amt⸗ . Berufes ohne seine grobe Verschuldung beschädigt und dadurch dienstunfähig, so steht ihm der Anspruch auf 80 Proz. seines Einkommens ohne Rücksicht auf seine Dienstjahre zu. Mit diesem Gesetze ist ein langgehegter Wunsch der Geistlichen des Landes in gewiß dankenswerther Weise erfüllt worden. Der Landtag hat die Vorlage, betreffend die Festsetzung einer Präã⸗ klusivfrist für die Noten der Thüringer Bank, mit 8 gegen 7 Stimmen abgelehnt.

21. Dezember. Das 22. Landes geset sammlungs⸗ Stück enthält u. A.: Verordnung, die kirchlichen Eheverkündigun⸗ gen und Trauungen betreffend, vom 9. Dezember 18756; Gesetz, be⸗

treffend die Befreiung der zum sirchen⸗ , Pfarrei⸗ oder Schulvermögen

gehörenden Grundstücke von der Grund⸗ und Gebäudesteuer,

vom 13. Dezember 18753 Gesetz, den Betrieb der TDampfkessel betreffend, vom 14. Dezember 1875.

die Vorlage Neterkommission genehmigt und das Budget pro 1876 unverändert und ohne Debatte in der vom Abgeordnetenhause keschlossenen Fassung angenommen.

Beifall gegen die Vorlage. die ihm zugemutheten Lasten zu ertragen. die Regierung allerdings in erfreulichem Maße vorgenommen,

Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 20. Dezember. Der Kaiser heute Mittags den türkischen außererdentlichen und bevoll- fügten Botschafter Aarifi Pascha in felerlicher Audienz jsangen und dessen Beglaubigungsschreiben entgegengenommen. Der Erzherzog Albrecht ist gestern früh von St.

Fetersburg in Wien eingetroffen.

21. Dezember. (W. T. B.) Das Herrenhaus hat wegen Errichtung einer internationalen

(In der gestern mitgetheilten Depesche des ‚W. T. B.“ ist

att Abgeordnetenhauses zu lesen „Herrenhauses“ )

Pest, 20. Dezember. In Anwesenheit fast sämmtlicher

NMinister begann im Oberhause die Budgetdebatte. Der Fronhüter Baron Nikolaus Va) empfahl die Annahme der ö . welche in dem Ausgabentheile die äußerste Sparsam!

e ee. Der Graf Johann Waldstein erklärte sich gegen die Vorlage. . Fallenlassen aller kostspieligen Lieblingsideen könne helfen, denn das Volk sei ärmer und leistungsunfäͤhiger, als es je gewesen. Iraf Philipp 3sigran acceptirte den Ausgabentheil, lehnte je⸗ doch die neue Einkommensteuer als uneinbringlich ab. Man solle die acht Millionen lieber aus der neuen Anleihe be⸗ decken. Hierauf vertheidigte Obergespan L. Perezel die Vor⸗ lage als einen probaten Rettungsplan einer kräftigen und ziel⸗

eit, iw dem Einnahmentheile die größte Reellität wie⸗

Nur eine gründliche Systemänderung und das

bewußten Regierung. Nach der eingehenden Rede des Ober⸗

gespans Perczel ergriff Baron Béla Wenckheim das Wort zu

einer Erklärung gegenüber dem Grafen Waldsiein, der die

Wirthschaft der früheren Ministerien eine sündhafte genannt

Hierauf sprach Graf Albert Apponyi unter lebhaftem Das Land sei nicht im Stande, Reduktionen habe

hatte.

doch bedeuten diese nicht durchwegs auch Ersparnisse. In der Bemesfung der Einnahmen zelge sich wohl bezüglich der Prä⸗ sminarien ein Fortschritt zur reellen Berechnung; derselbe werde aber weitgemacht durch den optimistischen Calcül des Finanz⸗ Ministers, demzufolge das Land, welches eine passive Handels⸗ sllanz und einen verhältnißmäßig immer kleiner werdenden Ver⸗ lehr habe, um 20 Millionen mehr Steuern aufbringen könne, als im Jahre 1874. Eine Post der Bedeckung möchte Redner gelten lassen, d. i. den Titel „Steuerrückstände“, denn die Steuer⸗ gelution werde im ganzen Lande mit unnachsichtiger Strenge getrie⸗ hen. Redner könne in die Reformbestrebungen der Regierung kein Vertrauen haben, denn die Sanirung der Verhältnisse müßte da⸗ mit beginnen, daß die Regierung in der aktuellen Lage klar sehe und sich keine Illustonen mache, was leider nicht der Jall ist.

Redner betonte, daß auch er opferwillig sei und der Steuer=

erhöhung nicht prinzipiell entgegentrete; doch müsse derselben die Kräftigung der Steuerfähigkeit vorangehen. Der Finanz ⸗Minister Stell erwiderte Punkt für Punkt unter lebhaften Eljen⸗Rufen der Majorität und forderte schließlich die Magnaten auf, des edlen BVeispiels ihrer Ahnen zu gedenken und dem Vaterlande ein zur Rettung unerläßliches Opfer nicht zu verweigern. Nach den Vorschlägen Apponyis blieben für die eigentlichen inner staat⸗ lich Erfordernisse Alles in Allem nur 15 Millionen übrig. Mit einer solchen Summe könne kaum eine Provinz, geschweige denn ein großer Kulturstaat erhalten und entwickelt werden. Morgen wird die Debatte fortgesetzt.

Im Abgeordnetenhause wurde die Spezialdebatte über den rumänsschen Handelsvertrag fortgesetzt und zu Ende geführt. Das Resultat derselben waren nur einige stylistische ebersetzungs verbesserungen. ö.

Hierauf berieth das Haus einige Immunitäts⸗Angelegenheiten.

21. Dezember. (W. T. B.) Das Oberh aus hat nach lebhafter Debatte, die hauptsächlich von den Mitgliedern der kon⸗ servativen Partei geführt wurde, das Budget genehmigt. Die definitive Schluß abflimmung über das Budget wurde auf morgen

sestgesetzt.

Schweiz. Bellinzona, 21. Dezember, (W. T. B.) Das Volk des Kantons Tessin hat die im ultramontanen Sinne gehaltene Verfassung mit 106619 gegen 5506 Stimmen an⸗ genommen.

Belgien. Brüssel, 19. Dezember. Gestern hat in Lüttich eine Manifestation stattgefunden zu Ehren des dor⸗ tigen Bürgermeisters Piercot, der bekanntlich die Jubiläumspro⸗ zefssonen in jener Stadt untersagt hat. Das Appellation s⸗ gericht hat gestern den Gerichts⸗Präsidenten Wery in Mons äuf einen Monat seines Amtes entsetzt, weil derselbe den Ge⸗ richteschreiber Boucher, der sich eiviliter verheirathet, seine Ehe aber nicht kirchlich hatte einsegnen lassen, seines Amtes entlassen wollte.

Großbritannien und Irland. London, 20. De⸗ zember. Die Königin kam am Freitag mit ihren beiden jüng⸗ sten Kindern in Osborne an, wo sie bis gegen Mitte Februar verweilen wird, um sodann wieder nach Windsor zurückzukehren. Schottische Blätter melden das Ableben des Mackintosh of Mackin tosh, eines der größten Grundbesitzer in Inverneß⸗ hire (Schottland). Er starb am 17. d. im Alter von

Jahren, nachdem er erst vor wenigen Monaten eine Nrenkelin des Herzogs von Sommerset geheirathet hatte. Mr. Froude kehrte gestern an Bord des Postdampfers European“ von der Kapsiadt nach London zurück. Die hirn. Cloid, Routledge Co. in London erlassen in der Times“ einen 3 an das Publikum zu Gunsten der Hinterbliebenen der in Bremerhaven Umgekommenen. Ser Feldzug gegen die aufständischen Ma⸗ layen scheint von Erfolg begleitet zu sein. Das Ministerium sür die golonien hat aus Penang eine weitere Depesche des Gouverneurs, Sir W. Jervois, empfangen, wonach die den Perakl⸗ suß hinaufziehenden Truppen und Matrosen am 13 ds; in

lanja ankamen, ohne auf Widerstand zu stoßen. „An jedem

Orte! heißt es weiter „wurde bei unserer Annäherung cine weiße Fahne aufgehißt. Ismail und seine Streitkräfte waren von Vlanja durch das . nach Kinta marschirt; Truppen folgten. Drei Meilen von lania erhielt Dr. Randa einen Schuß . die Hüfte. Das Ergebniß des Vorrückeng auf Kinta ist no

micht bekannt? Spätere Nachrichten übermittelt ein Spezial⸗Tele⸗

r. der „Times“ aus Penang vom 18. ds. Dasselbe et: Die Kolonnen des Brigadier Roß mußten Mangels an Trangportmitteln in Qualla Kangsa Halt machen. Zweihundert Mann der Buffs marschiren nach Malageca. Amtliche Nach⸗ Eichen über Kinta, der Veste Jamails, liegen nicht vor. Die hinesen melden, daß es genommen sei. Brigadier Roß empfing einen Brief von General Colborne, worin er um Verstärkungen

bittet, um Kinta angreifen zu können. Die Mundvorräthe sind knapp. General Colborne hat sich nach Blanja zurückge⸗ zogen, um Propiant und Verstärkungen abzuwarten. Aus Calcutta wird dem Reuterschen Bureau unterm 20. d. telegraphirt: Die Maharajahs von Seindia und Nolkar, sowie die Maharajahs von Ingpore, Puttiala, Reiva, Benares und Pundah, die Begum von Bhopal, der Rajah von Ihnand, die nepaulesischen und birmanischen Botschafter, sowie zahlreiche untergeordnete Häuptlinge sind hier angekommen. Zum Empfange des Prinzen von Wales werden großartige Vor⸗ bereitungen getroffen. Dem bereits entworfenen Programme zufolge trifft Se. Königliche Hoheit am 23. d. Mis. hier ein und begiebt sich in großem Aufzuge nach dem Gouvernements⸗ palast. Am folgenden Tage empfängt er die eingeborenen Fürsten und Häuptlinge. Am Abend findet ein großes Feuerwerk statt nd die Stadt wird illuminiren. Am Weihnachts⸗ tage wird der Prinz dem Gottesdienst in der Kathedrale an⸗ wohnen und Nachmistags sich nach Banalipore begeben. Dort findet am 27. in dem Palais des Gouverneurs von Bengalen ein Gartenfest statt, welchem sich ein Diner anschließt. Abends giebt der Vize⸗König einen Ball im Gouvernementspalast. Am 28. und 29. wird der Prinz den indischen Fürsten und Häupt⸗ lingen Gegenbesuche abstatten und am Nachmittag des erstge⸗ nannten Tages einen Empfang abhalten. Für den 29. sind Pferderennen anberaumt. Dann begiebt sich Se. Königliche Ho⸗ heit auf die Jagd nach dem Innern und kehrt am 31. nach Calcutta zuruck: Am nämlichen Abend findet ein öffentlicher Ball statt. Am 1. Januar hält der Prinz ein Kapitel des Ordens vom Stern von Indien und be⸗ fucht am Abend das Theater. Am 3. Januar verläßt er mit seinem Gefolge Calcutta und reist nach Banalipore und Benares. Aus Madras meldet der Korrespondent der „Times“: „Die Fürstin von Tanpore besuchte den Prinzen von Wales im Gouvernementspalast und wurde den Damen der Familie des Herzogs von Buckingham vorgestellt. Mr. Henderson fungirte als Dolmetsch, da die Fürstin von Tanpore wenig Englisch spricht. Sie redete den Prinzen „Mein Königlicher Bruder“ an und sprach von der Königin als „ihrer Königlichen Schwester“.

Frankreich. Versailles, 21. Dezember. (W. T. B.) National⸗Versammlung. Bei Beginn der Sitzung erklärte der Präsident, bei dem in der gestrigen Sitzung herrschenden Geräusche sei ihm eine Bemerkung des Deputirten Naquet entgangen, worin derselbe den Heroismus der die Ordnung und die Gesellschaft vertheidigenden Armee angegriffen haben solle. Hätte er eine solche Bemerkung gehört, so würde er gegen Naquet die Anwendung der schärfsten Bestimmungen der Geschäfts⸗ ordnung beantragt haben. (Beifall. Hierauf wurde die Wahl der beiden letzten Senatoren vorgenommen, welche, wie bereits gemeldet, in der gestrigen Sitzung zu keinem Resul⸗ tate geführt hatte. Es wurden der Marine⸗Minister Admiral v. Mon⸗ taigna! und der Marquis v. Maleville, vom linken Centrum, gewählt. Die Versammlung setzte im weiteren Verlaufe ihrer Sitzung die Berathung über die Eintheilung der Wahl⸗ bezirke fort und wird sich auch morgen noch mit derselben Vorlage beschäftigen.

Spanien. Madrid, 21. Dezember. (W. T. B.) Wie die amtliche Gaceta“ meldet, ist General Jovellar an Stelle Valmaseda's zum General⸗Gouverneur von Cuba ernannt worden und wird sich am 30. d. M. auf seinen Posten begeben. Das Portefeuille des Kriegs⸗Ministers hat Ge⸗ neral Ceballos erhalten.

22. Dezember. (W. T. B.) Die amtliche „Gaceta“ ver⸗ öffentlicht ein Kundschreiben des Ministers des Innern an die Präfekten anläßlich der bevorstehenden Wahlen zu den Cortes. In demselben wird strengste Neutralität bei Vornahme der Wahlen gefordert; alle Beamten werden aufgefordert, den billigen an sie gerichteten Reklamationen sofort Folge zu geben, und die Munizipalbehörden angewiesen, sich die Aufrechterhaltung 2 öffentlichen Ordnung bei den Wahlen angelegen sein zu assen.

Türkel. Konstantin opel, 21. Dezember. (W. T. B.) Der dem Exekutivrathe beigegebenen, in dem Ferman des Sultans vom 14. d. M. bereits erwähnten Kontrolkom⸗ mission ist die Ueberwachung der Ausführung der zugesicherten Reformen in den Provinzen zur Haupt— aufgabe gestellt. Ferner ist ein Handelsrath unter dem Vorsitze des Handels⸗Ministers eingesetzt worden. Wem Mi⸗ nister des Auswärtigen wurde das die türkische Staats⸗ schuld betreffende Projekt des englischen Deputirten Ham ond durch den hiesigen Vertreter der ausländischen Inhaber von Ob⸗ ligationen der tärkischen Schuld überreicht.

Rumänien. Der Senat hat, wie bereits erwähnt, die zur Erwiderung auf die Thronrede bestimmte Adresse mit 36 gegen 4 Stimmen festgestellt und am 12. d. M. dem Fürsten Karl durch eine Deputation überreichen lassen. Die auf Antrag des Vize-Präsidenten Kanstantin Bogianu etwas abgeänderte und in dieser Fassung mit 24 gegen 18 Stimmen genehmigte Stelle lautet wörtlich: ;

„Angesichts der Ereignisse, die in den Ländern jenseit der Donau vor sich gehen, hat das Land den festen Willen, in seiner neutralen Stellung zu beharren, sein Werk der Organisirung in Frieden fort⸗ zufetzen und seine Vertheidigungsmittel zu vervollstindigen. Der Senat ist überzeugt, daß die Regierung Eurer Hoheit unter allen Umständen jene Stellung zu bewahren wissen wird, die den allgemeinen Inter- essen des Staates Rumänien am besten entspricht. .

Fürst Karl hat darauf in seiner an die Deputation gerich⸗ teten Antwort erwidert: . .

„Mit Befriedigung vernehme Ich die Zustimmung, die Sie der Politik Meiner Regierung Angesichts der Ereignisse jenseit der Donau gegeben haben. Wir alle wünschen die Organistrung des Landes im Innern fortzusetzen, und, stark in unseren Vertheidigungsmitteln und nnter dem Schilde der garantfirenden Mächte, können wir der Zukunft

vertrauungsvoll entgegensehen.“ Die Kö⸗

Dänemark. Kopenhagen, 21. Dezember. nigin, die Prinzessin von Wales nebst Kindern und Prinzefsin Thyra kamen am Sonntag Nacht auf dem Dampf⸗ schiffe Freya“, welches von dem Panzerschooner „Absalon“ be⸗

leitet wurde, in Korsör an. Ein Extrazug brachte am Morgen 6. König und Prinz Waldemar nach Korsöͤr, wo diesel ben sofort an Bord der „Freya“ gingen. Um 19 Uhr gingen die 1 Herrschaften ans Land, empfangen von den städtischen Behör⸗ en Korförs, und fuhren mit Extrazug hierher. Zum Empfang auf hie⸗ sigem Bahnhofe hatten sich der Kronprinz und die Kron⸗ prinzes i, die Minister, Mitglieder vom Corps diplomatique, bie Präsidenten des Reichstages und viele y. Beamte einge⸗ funden. Die Königsfamilie fuhr, von den lebhaften Hurrahrufen ber Vollsmenge begrüßt, nach dem Schlosse. Das Folkke⸗ thing verwies gestern ohne Debatte das Nachtragsbewilligungs⸗ geset an den Finanzausschuß und den Gesetzentwurf, be⸗

treffend die Seeoffizierschule, zur dritten Lesung. Die drei vom Landnsthinge übersandten Gesetzentwürfe, betreffend die Salzsteuer, die Stempelabgabe von gewissen Kommunal⸗Obligationen und die Austernfischerei, gingen ohne weitere Verhandlungen zur zweiten Lesung. Das Thing vertagte sich hierauf bis zum 6. Januar nächsten Jahres.

Amerika. Rew⸗gJork, 22. Dezember. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Nachrichten aus Utah hat das dortige Bundeggericht eine prinzipiell wichtige Entscheidung getroffen, indem es ein Mitglied der dortigen Mormonengemeinde wegen Polygamie zu 2 Jahren Gefängniß verurtheilte.

Brasilien. Aus Rio de Janeiro wird gemeldet, daß der Kaiser von Brasilien seine Reise nach Rew⸗RVork und Europa am 26. März nächsten Jahres antreten werde. Den bis jetzt getroffenen Dispositionen zufolge wird sich Se. Majestät an diesem Tage an Bord des „Hevelius“ nach New⸗gork ein⸗

schiffen.

Statistische Nachrichten.

Auf der Universität Leipzig studiren gegenwärtig: Theologie 337 (19 Sachsen und 230 Nichtsachsen), davon 25 zu- gleich Philologie; Jurigzprudenz 1130 (334 und 796), darunter 143 zugleich Kameralia; Medizin 369 (123 und 246), Pharmazie 39 S6 und 24), Naturwissenschaften 199 (61 und 133). Phitosophie 120 (32lund 97), Pädagogik 94 (77 und 17), Philologie 370 (94 und 276), Mathematik 100 (43 und 57), Landwirthschaft 97 (22 und 75), endlich Ka⸗ meralia (allein) 41 (11 und 30). Die Zahl der Lehrer ist: in der theologischen Fakultät 14 (7 ordentliche, J ordentlicher Honorar, 4 außerordentliche Professoren, 2 Privatdozenten), in der juristischen 19 (12 Drdentliche, 5 außerordentliche Professoren, 2 Privatdozenten), in der medizinischen 40 (10, 14, 16), in der philosophischen 87 (632 ordentliche, 5 ordentliche Honorar, 26 außer ordentliche Pepfessoren, 24 Privatdozenten), endlich ein Lector publicas für Musik; in Summa l61, dazu ein Universitäts Fechtmeister und ein Universität⸗ Tanzmeister.

Nach dem soeben ausgegebenen (99) Verzeichniß der Lehrer, Behörden, Beamten und Studirenden der Universität Jena beträgt im Wintersemester 1875/76 die Anzahl der Letzteren 4140, zu denen noch 19 kommen, welchen Erlaubniß zum Besuch der Vorlesungen er⸗ theilt worden ist, so daß sich die Gesammtzahl auf 459 beläuft, 166 weniger, als im Sommersemester. Von diesen sind 64 Theologen (35 Inländer, 29 Ausländer); 92 Juristen (31 Inl, 61 Ausl.); 75 Mediziner (33 Inl., 42 Ausl.) und 209 Philosophen (100 Inl., 109 Ausl ). Von letzteren studiren 71 Philosophie, Philologie und Geschichte; 66 Mathematik und Naturwissenschaften, 56 Phar⸗ mazie und Chemie und 17 Kameralia und Landwitrthschaft. Dem engeren Vaterlande nach sind 99 aus Weimar, 32 aus Meiningen, 30 aus Altenburg und 38 aus Coburg⸗BGotha: ferner aus Anhalt, Bayern und Hessen je 3, Baden, Braunschweig, Bremen und Hamburg je 4, Lippe 1, Läbeck 2, Mecklenburg 6, Ol⸗ denburg 7, Preußen 138, Reuß 5, Sachsen 14 und Schwarzburg 11 aus den übrigen europäischen Staaten Griechenland und Serbien je 2, Oesterreich 4, Portugal und Ungarn je 1, Rußland 3, Schweiz 5 und Siebenbürgen 7; aus Amerika sind3 und Asien 4. Die theo⸗ logische Fakultät zählt 4 ordentliche und 2 ordentliche Honorarpro⸗ ö sowie 1 Privatdozenten; die juristische Fakultät 5 ordentliche, I ordentlichen Honorar⸗ und 1 außerdordentlichen Professor, sowie 2 Privatdozenten; die medizinische Fakultät 6 ordentliche und 4 außer⸗ ordentliche Professoren, sowie 1 Privatdozenten; die philosophische Fakultät 13 ordentliche, 5 ordentliche Honorar⸗ und 12 außerordent⸗ liche Professoren, sowie 7 Privatdozenten und 1 Dozenten der Vete⸗ rinärwissenschaft. Lehrer der Künste sind 6.

Kunst, Wissenschaft und Ziteratur.

Die Dichterin Adelheid von Stolterfoth, geb. zu Eisenach am 11. September 1800, ist jängst in Wiesbaden gesterben. Sie war von 1844 bis 1850 vermählt mit dem 1768 geborenen Ge⸗ heimrath Freiherrn v. Zwierlein. Ihre „Rheinischen Lieder und Sagen“ sind zuerst im Jahre 1839 erschienen.

„Aus Phönizien“. Geographische Skizzen und historische Studien von Hans Prutz, Dr. phil. Dozent der Geschichte an der niversität zu Berlin. Mi lithographirten Kartenskizzen und einem Plan. Leip zig. F. A. Brockhaus, 1876. Der Verfasser unternahm bekanntlich im Sommer 1874 in Gemeinschaft mit dem Prof. Dr. Sepp aus München im Auftrage des Reichskanzler -⸗Amts eine wissenschaftliche Forschungsreise nach Tyrus, dem heutigen Sur, und beröffenllicht nun in der vorliegenden Schrift eine Reihe historisch= geozraphischer Monographien als Resultate jener Expedition für die Geschichte der Städte Beirut, Sidon, Sur (-das moderne Tyrus), Baalbck und Damgekus. Ein besonderes Interesse bieten die Abhand⸗ lungen über die Geschichte des alten Tyrus, die venetianische Kommune und die St. Markuckirche daselbst.

Der römische Korrespondent der Daily News“ meldet, daß die italienische geographische Gesellschaft beschlossen habe, ihre Forschungserpedition nach Centralafrika Ende Januar abreisen zu lassen, damit sie Ankobagr, die Hauptstadt des Königreiches Shoa, vor der Regensaison erreiche. Von Ankobar aus wird die Expedition das Gallaland in einer südwestlichen Richtung nach dem Becken des Victoria. Nyanza⸗Sees durchstreifen.

„Aesthetische Farbenlehre! von Conrad Hermann, Pro⸗ fessor. Leipzig, Verlag von Moritz Schäfer,. 1876. Von den in diese Schrift aufgenommenen Aufsätzen hahen die Aufsätze über „die Stellung der Aesthetik in dem Systeme der Philo⸗ sopbiei, über ‚Form und Materie des ästhetischen Erkennens, über „das empfindende und denkende Erkennen der Seele“ zwar nicht un⸗ imniltelbar auf die ästhetische Lehre von den Farben Bezug; indessen tragen sie allerdings manches zur Beantwortung der allgemeinen ästheri= schen Fragen bei, zu denen auch diejenige nach dem Wesen und der Be⸗ beutung der Farbe gehört. Die Abschnitte, welche die Farbe als Wirk⸗ lichkeit, die Farbe im Vergleich mit dem Ton, das wissenschaftliche

rinzip der äfthetischen , die allgemeinen Unterschiede der ern und Farbe, Musik und Sprache behandeln, bieten in klarer, saßlicher Darstellung neben Anfechtbarem manches zum Nachdenken Aunregende. Ein den Schluß bildender, ebenfalls eigentlich nicht in elne „ästhetische Farbenlehre! gehsriger Aufsatz über „das allge⸗ meine Gesetz der äslhetischen Form“ enthält beachtenswerlhe Bei träge zur Erweiterung der Zeisingschen Theorie vom goldenen Schnitt.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Aus Rüdesheim wird dem Frkf. Journ. unterm 18. De- ember geschrieben: Seit dem Eintritte des Thauwetters hat in den einbergen die Nachlese bezonnen, und steht es zu hoffen, daß Manches, was vorher der Schnee bedeckte, gerettet und sich dadurch bie Quantltät des Dies sährigen noch um Einiges vermehren wird. Dabei ist Das, was nachgelesen worden, so übel nicht. In Ganzen wird die Qualität, besonders dessen, was zuletzt trocken vom Stock ge⸗ lefen wurde, vorzüglich werden. Es hat sich sonmit auch dies Mal, trotz Ler ganz abnorm ungünstigen Herbstwitterung, die Spãätlese gerecht⸗ fertlgt. Nach amtlicher Eihebung sind von den hiesigen Weinbergs besitzern bis zum letzten Witterungsumschlag in unserer Gemarkung SI5 Stück (zu 1200 Liter) eingeherbstet worden. Bedenlt man, daß im Ganzen in der Rüdesheimer Gemarkung nur 827 Morgen Cu Hektarc) Welnberggreal find, von welchem zudem stets gar mancher orgen brach liegt, so muß auch in quantitativer insicht die 1875er Ernte eine gute genannt werden. Die Preise für Neuen“ ziehen an; es scheint größere Kauflust rege zu werden.