Höhe der von den Vorstandsbeamten und Kas⸗ Reichs bankstellen und der einer an⸗
n Kom manditen, sowie von den
er Reichsbanknebenstellen) zu be⸗
dem Präsidenten
im 58. 2 unter
ebenen Grenzen bei der
aussichtlichen Geschäfts⸗
sirern deren
d
Kaution 6 9 dem Präsidenten , werden, die Beschaffung der Ansammlung 3. , , ,, im tlich zu bewirken. K
3 . k der Kautionen, so wie die . sammlung der Gehaltsabzüge R 3 erfolgt bei dem Reichsbank⸗ Fomtoir für Werthpapiere zu Berlin. ö — . . Unferer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem . ,. .
i mn 23. Deze ;
Gegeben Berlin, de ö 9 adele la. Furst v. Bismarck.
J ; itri rankreichs zum Allgemeinen Postverein. 2 Januar 6 ab tritt Frankreich mit Algerien dem Allgemeinen Postverein bei. Es kosten alsdann nach Frankreich und Algerien: gewöhnliche frankirte Briefe 2 für je 15 Gramm, Postkarten 10 3 das Stück und Dru sachen, Waarenproben und Geschäftspapiere 5 3 für je 50 Gramm. Berlin W., den 27. Dezember 1875. Kaiserliches General⸗Postamt.
Das 34. Stück des Reichs⸗Gesetzblatts, welches heute aus⸗
,, . d die Abänderung des §. 44 nn,, uer vom 31. Mai 1872.
des Gesetzes wegen . . Brauste
ber 1875; unter . . Verordnung, betreffend die Anstellung der Beamten und die Zuständigkeit zur Ausführung des Gesetzes vom 31. März 1873 bei der Verwaltung der Reichsbank. Vom
19. Dezember 1875; unter i betreffend die Verwaltung des H k 9 Dezember 1875; unter
Post⸗ und Telegraphenwesens. ͤ . ĩ betreffend die Pensionen und Nr. 2000 die Verordnung r k
Kautionen der Reichsbankbeamten. ö. garehoo die Verordnung, betreffend die Einschränkung der Gerichtsbarkeit der deutschen Konsuln in Aegypten. Vom 23. mber 1875. . Berlin, den 29. Dezember 1875. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt.
Das 21. Stück des Gesetzblatts für Elsaß⸗Lothringen, wel⸗ d= = 08 wird, enthält unter
Rr. 259 das Gesetz, betreffend die Fesstellung des Landes- haushalts⸗Etats von Eifaß⸗Lothringen für das Jahr 1876. Vom 26. Dezember 1875.
Berlin, den 28. Dezeumkes 1978. Kaiferliches Post-Zeitungsamt.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnãdigst geruht: Den KreisgerichtsRath Kersting in Cassel! zum Appel⸗ lationsgerichts⸗Rath in Frankfurt a. Main zu ernennen; Den Kataster⸗Inspektoren von Pawlikowski zu Stral⸗ sund, Berent zu Stettin und Brunner zu Erfurt den Cha⸗ als Steuer⸗Rath; J K Steuer⸗Inspektoren Jaeckel zu Fulda, Schünemann zu Stolp, Werner zu Braunsberg und dem Kataster⸗Sekretär, , Wagner zu Wiesbaden harakter als Rechnungs⸗Rath; . 5 ö kö . onhardt hierselbst i seiner Versetzung in den Ruhestand; un r . . r hn enn und Kanzlei⸗ Direktor Richard zu Neustadt W. Pr. den Charakter als Kanzlei⸗Rath; sowie Dem Bronzewaaren⸗Fabrikanten Carl Schlösser zu Pots⸗
und . . Den Kaufleuten Eduard, Michael Leopold, Sieg⸗ fried und Philipp Goldschmidt zu Breslau in ihrer Eigenschaft als Inhaber der daselbst unter der Firma „Franz Tellmann“ bestehenden Lichte⸗ und Seifenfabrik, das Prädi⸗ kat als Königliche Hoflieferanten zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. r
Der Privatdocent Dr. Ferdinand Baum st ar in Greifs⸗ wald ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultat der dortigen Universitãt ernannt worden. . Dem Gymnasial⸗Oberlehrer Dr. Julius Golisch in Schweidnitz und dem Gymnasial⸗ Oberlehrer Heinrich Eichner in Gleiwitz ist das Prädikat: „Professor= beigelegt worden. Bei dem Schullehrer⸗Seminar zu Rosenberg in Oberschlesien
ist der früher am Schullehrer⸗Seminar zu Peiskretscham proviso- risch beschäftigte Lehrer Streibel zum ordentlichen Seminar⸗ Lehrer ernannt, der Elementarlehrer Brückner, zuletzt in Trachenberg, mit der provisorischen Verwaltung einer Seminar⸗ Lehrerstelle beauftragt und der Elementarlehrer Carl Müller aus Friedland O.⸗S. als Hülfslehrer angestellt worden.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. .
as den Herren Wirth C Comp. zu Frankfurt a. M. . .. 2 1873 3. die Dauer von drei Jahren für den Umfang des preußischen Staates ertheilte Patent auf einen durch Zeichnung und Beschreibung erlãuterten Geschwindigkeits⸗ Regulator, soweit solcher für neu und eigen⸗ thümlich erkannt ist und ohne Jemanden in der Anwendung
bekannter Theile desselben zu beschränken, . J ist um zwei , also bis zum 7. Januar 1878 verlängert
dem 27. Dezember 1875 ein Patent
auf drei Jahre, von jenem Tage a fang des preußischen Staats ertheilt worden.
auf drei Jahre, ; fang des preußischen Staats ertheilt worden.
der Funktion bei der . sion . Kollegium des Kreisgerichts in Hirschberg zugeordnet.
Stadtrichter an das Stadtgericht in Berlin versetzt.
dem Friedensgericht in Lutzerath,
hülfen bei der Staatsanwaltschaft des Kreisgerichts in Ortels⸗ burg ernannt.
betreffend die 21. Verloosung
Schuld verschreibungen der
unserem Sitzungszimmer,
Dem Ingenieur E. Burgdorf zu Braunschweig ist unter
Beschreibung nachgewiesenen
i und auf. einen durch Zeichnung derselbe für neu und eigen⸗
, n,, , . ümli worden . , ige an gerechnet, und für den Um⸗
Dem Henry Simon in Manchester (England) ist unter
24. Dezember 1875 ein Patent . * ein r che. Prägewerk in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu beschrãnken, von senem Tage an gerechnet, und für den Um⸗
Ju stiz⸗NMinisterium.
isgerichts Rath Born in Schmiedeberg ist von . , fin daselbst entbunden
Der Kreisrichter Wallmüller in Schwedt a. O. ist als d Kaatzer ist zum Friedensrichter bei
und Müller zum Staatsanwalts⸗Ge⸗ k
Der Gerichts⸗Assessor Der Gerichts⸗Assessor
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
nntmachung, ö 2 ö. Staats⸗Prämien⸗ Anleihe vom Jahre 1855. . ie Zi der Prämien von denjenigen 2500 Stück . ö , . Jahre IS55, welche zu den nach unserer ekanntmachung vom 15. ö 9 J. gezogenen 25 Serien gehören, wird am 15. und 17. Januar k. J. von 9 Uhr Vormittags an in
Otto, Pr. Lt. a. einem Patent vem 2. 2 Landw. Regts. Nr. 68 einrangirt.
Berlin, 23. Dezember.
Conimdr. ; tigung für den Civildienft verliehen.
dk auptm von 4 ; gt n 4. ö und der Landw. Armee ⸗Uniform der Abschied
Inspektor, von Schweidnitz von Glatz nach Schweidnitz, nach Glatz, versetzt.
öln befördert. ; n a n, in Königsberg i. Pr, nach Danzig,
Inspektor,
Beförderungen
8 als funktionirender Adjutant zum Landw. Bezirks ⸗Kommando
Ansbach kommandirt.
wehr. Inf. Regts., abschiedet.
leistung bei dem Großen Militãr⸗Waisenhause zu Potsdam entbunden. Macholz, Pr. Lt. vom 1. Januar 1876 3 am r
* . aggt. dem Inf. Regt. Nr. 8, zum Major 6 . ö rg. 6. Lt. eug⸗Hauptm., Ja e ckel, . Lt., Pfeiffer,
zum
; Regt. Nr. 74, vom 1. ö ; Milit. Waisen
i istur i oßen Dienstleistung bei dem Groß ö
kommandirt. Berlin,
vom 4 . 4 . . eug Lt vom Art. Depot in Glogau, 3g r en. von der Att. Schießschule, Jeng ˖ Lt. befördert. . ö. ⸗ s und Landwehr. Berlin, 23. Dezember. J ö im Inf. Regt. Nr. 57, als Pr. Lt, mit August 1875 bei der Infant. des 1. Bats.
m stehenden Heere. ö Major a. D., zuletzt Bats. die Anstellungs · Berech⸗
Berlin, 21. Dezember. Batg. Landw. Regts.
iedsbewilligungen. K . Gebauer, Nr. 69,
ve und Landwehr. In der Reserve der Fuß Art. des 1.
im Inf. Regt.
ewilligt. . . Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch erfüg iegs⸗Ministeriums. n 13. Dezember. Hasse, Kasernen 2 . Brieg. *r rr, Kasernen⸗Inspektor, Ma rer ne, Kasernen Insp, von Breslau Den 17. , , Er e f ö. ions Grpektant, zum Fortifikations⸗Bureau-Assiste e en ö en rh. . Flegel, Kasernen- Schick, Kasernen⸗ von Spandau nach Königsberg i. Pr. versetzt.
Königlich Bayerische Armee.
Portepee⸗Fähnriche 2c. und Versetzungen.
Sch epp
Ernennungen, Im stehenden Sec. Lt. des 15. Inf.
Offiziere, Den 17. Dezember. In der Re serve und Land⸗
Adel, Landw. Ser. Lt. des 4. Dienstunbrauchbarkeit ver⸗
Abschiedsbewilligungen. Den 17. Dezember.
bei eingetretener gänzlicher
Dranienstraße 92, in Gegenwart eines tars öffentlich stattfinden. : 6. , . gezogenen Schuldyverschreibungen und die Prämien werden demnãchst durch den Staats Anzeiger, die Amtsblätter und durch mehrere Zeitungen bekannt gemacht werden. Berlin, den 24. Dezember 1875. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
B. Graf zu Eulenburg. Löwe. Hering. Rötger.
,
ff ie Herausgabe einer . ö . ven, Spezialkarte über die Um⸗ gegend 2 ö i 1:25 er natürlichen ö . 3 Win gd im Debit befindliche vom Generalstabe veröffentlichte topographische Spezialkarte über die Umgegend von Her in und Pots⸗ dam (1: 25,000) in 16 Blättern gründete sich auf Vermessungen, welche vom Generalstabe in den Jahren 1859 bis 1865 ausgefuhrt waren. Die Meßtischblatter Cöpenick und Friedrichsfelde waren in Lithographie, die übrigen 14 Blätter in Metallographie Cautographi⸗ scher Umdruck ausgeführt. Vier veraltete Blätter dieser Spezialkarte, nämlich Potsdam, Werder, 5 und Fahrland wurden im Jahre 1855 durch einen Vlan der Gegend von Potsdam. in Bunidruck ersetzt; außerdem erschien 1857 gleichfalls im Buntdruck ein 6 von? Berlin und Charlottenburg mit nächster Umgebung, in 6 tern Und im Maßstabe 1: 12,500. Alle diese Kartenblaͤtter sind mehr
i tet und einz⸗lne Platten kanm nach drugtfählg. Es fern nis re n gie, . Kartenblätter durch neue
HLealdllnmmgen zu erfetzen und wurde deshalb, vom Herrn Chef, des Se, . 2 6 eine neue Triangulation und tohegcaphische Aufnahme der Umgegend von Berlin (circa 82 geographische Quadrat Meilen) angeordnet. Selbige ist in den Jahren 15865 bis 184 aus. geführt und 1875 theilweise durch eine topographische Recognoscirung vpervollständigt worden. — Die in Rede stehende neue topographische Spezialkarte ist von 16 Blättern auf 36 erweitert warden und wird selbige, mit Ausschluß der Metallographie, nur in Lithographie zur Ausführung kommen. Das Terrain kommt in Bergstrichen und Ni⸗ veau Curven zur Darstellung; außerdem siad zahlreiche Höhen · Coten angegeben. Die größeren Gewässer sind blau illuminirt. Von diefem Kartenwerk ist als erstes Blatt die Section Berlin . . dem Debit übergeben worden und kann nach vorgängiger Hęestel ug durch jede Buch- und Landkartenhandlung bezogen werden. Der Ge⸗ neral-Kommissions⸗Debit ist der Simon Schropp schen Hof Land- kartenhandlung in Berlin übertragen worden. Der Preis dieses und eines seden folgenden Kartenblattes beträgt 1s lIö5 Sgr.) Berlin, den 27. Dezember 1875. . Königliche Landes⸗Aufnahme. Kartographische Abtheilung.
Geerz, Oberst⸗ und Abtheilungs ⸗ Chef.
Uebersicht über die Zahl der Studiren Königlichen Al bert. us ö , zu Tönigsberg ir. im Wintersemester 187315.
37 n,, 1875 sind immatrikulirt gewesen 62x. Davon sind abgegangen 162. Es sind demnach geblieben 4569. Dazu sind in diesem Semester gekommen 131. Die Gesammtz ahl der im matrikulirten Studirenden beträgt daher 611. Die theologische Ja. kultät zählt: Preußen 43. Nichtpreußen 1. Summa 4. Die juristische Fakultät zählt: Preußen 195, Nichtpreußen 1, kö 196. Die medizinische Fakullät zählt: Preußen 16, Nicht preußen ?, Summa 145. Die philosophische Fakultät zählt: 2. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 209, b. Preußen mit dem Zeugniß der Nicht reife nach 8. 35 des Prüfungs- Reglements vom 4 Juni 1834 — e. Preußen ohne Zeugniß der Reife nach 8. 36 desselben , , . 19, Preußen 219, d. Nichtpreußen 4, zusammen 223. Summa 611. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige i. versität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt, mit spezieller Genehmigung des zeitigen Proꝛeltors, 4. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 615.
Sum maxische den auf der
Personal⸗Veränderungen.
Königlich . Armee. Offiziere, Portepee-Fähnriche re.
ö und Versetzungen. Im steh enden Heere. Berlin, 14 Dezember. Bruß, Rittm. und Comp Chef im Train Bat. Nr. 6 und kommandirt zur hiesigen Militar Lehrschmie de, unter Entbindung von diesen Dienstverhältnissen und unter Stellung à a zuite des genannten Bafs. zum Vorstande der am 1. Januar k. 3 in Betrieb zu setzenden Militär ehrschmiede in Königsberg i. Pr. er⸗ nannt. — Berlin, 16. Dezember. Golling, Pr. Lt. vom Inf. Negt. Nr. Fö, unter Beiaffung in feinem Kommvo., als gomp. Fützren bei der Unteroff. Schul in Biebrich, als ältester Pr. Lieut. in das Füs. Regt. Nr. S6 versetzt. — Berlin, 21. Dezember. v. Schmidt Sec. Tt, vom Garde ⸗Füs. Regt. in das Inf. Regt. Nr. 112
Ernennungen
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
n. Berlin, 28. Dezember. Se. Majestät der Kais 5 König hörten heute die üblichen Vortrãge, empfingen Se. Königliche Hoheit den Prinzen August von 6 temberg, kommandirenden General des Garde⸗Corps, und konfe⸗ rirten mit dem Chef des Civil⸗Kabinets, Geheimen Kabinets⸗
Rath von Wilmowski. ö Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war gestern in . Kaiserin⸗Augusta⸗Stiftung anwesend und dinirte bei Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kro 3 . 3 Vormittags einige militärische Mel⸗ dungen entgegen und ertheilte um 12 Uhr dem Geheimen . gierungs⸗Rath von Quast Audienz. Nachmittags 44 Uhr bega Sich Se. Kaiserliche Hoheit, mit Höchstseinem ältesten Sohne, dem Prinzen Friedrich Wilhelm. Königliche Hoheit, in das Kaiserliche Palais, woselbst die Investitur des Prinzen mit dem spanischen Hohen Orden vom Goldenen Vließ und nach derselben Diner stattfand. . Abends 8 Uhr besuchte Se. Kaiserliche prinz die Oper.
Hoheit der Kron⸗
Amtlichen ¶ Nachrichten 0 Hufolge entstehen den lschen Schiffsführern in spanischen Häfen häufig dadurch Unge⸗ legenheiten, daß sie die Vorschriften des spanischen Dekrets vom 36. Mai 1873, welches die Beglaubigung der Ladungs manifeste im Ausgangshafen durch die s panischen Konsulate oder in Ermange⸗ lung solcher durch die Lokalbehörde verlangt, entweder gar nicht be⸗ obachten oder dieselben erfüllt zu haben glauben, wenn sie die Beglaubigung der Zollbehörde des Platzes beibringen. Unter Lokalbehörde versteht aber das spanische Gesetz die Gemeinde behörde ¶Magistrat, Buͤrgermeister), welche allein das Visa des Konsulats, wo ein solches nicht besteht, zu ersetzen im Stande ii. Gleiche Beglaubigungen werden auch in den Häfen der Insel Cuba vom 1. Januar 1876 an gefordert werden.
— In Folge des Antrags auf Herstellung größerer ESinigung 9 . er deutschen Ortographie, welcher von der 1873 in Dresden von Delegirten der deutschen Schulwerwaltun⸗ gen gehaltenen Konferenz ausgegangen ist, war Seitens der deut⸗ schen Bundesregierungen der Professor Rudolph von Nau mer in Erlangen ersucht worden, eine Schrift über diesen Gegenstand aue⸗ zuarbeiten, welche einer anderweiten Berathung als Vorlage dienen follte. Nachdem Professor von Raumer dieser Aufforderung entsprochen hat, wird die von ihm verfaßte Schrift einer hier⸗ selbst stattfindenden, am 4. Januar k. J. beginnenden Konferenz zur Beraihung vorgelegt werden, zu welcher der Königlich preußische Unterrichts Minister Dr. Falk, im Einvernehmen mit ben deutschen Bundesregierungen, folgende Männer einge⸗ laden hat: . J . Professor von Raumer in Erlangen, Professor Wi ; manns in Greifswald, Professor Scherer in Straßburg, 9 fessor Geheimer Hofrath G artsch in Heidelberg, Professor Hi . bebrand in Lespzig, Provinzial⸗Schulrath Klix, Gymnasial⸗ Direktor Kuhn und Professor Dr. Imelmann in Berlin Provinzial⸗Schulrath Höpfner in Coblenz Dr. se e, mann, zweiter Vorstand Des germanischen ¶ Museum in Nürnberg, Gymnastal - Direktor Duden in Schleiz Pr. Kratz, Professor am Gumnastum zu Stuttgart, Daniel Sanders in Altstrelitz, Dr. Töche in Berlin (in . Mittler und Sohn) als Delegirter des Deutschen Duchhandle Verbandes und Bertram in Halle (in Firma: Walsen haus Buchhandlung) als Delegirter des Deutschen Buchdru ger eins. Die Ergebnisse dieser Konferenz werden den . Bundesregierungen zu ihrer Beschlußfassung mitgetheilt e, — In dem gestrigen an dieser Stelle veröffentlichten ? tikel über die . der Noten der ben ,,,, banken nach dem 1. Zanuar 1816 ist auf der k 9. Spalte, Zeile 63 und 64 statt (Nr. 14— 28) zu lesen (Nr. 16 - 28). . 9 — Nachdem die Central⸗Kommission zur Reg elun der . (S. 290 d. B) in den Tagen vom J. . 11. d. M. hier versammelt gewesen, ist der , , , . Tarif für die Provinzen Schleswig⸗Holstein, 84. nover, Hessen Nassau und den Kreis Meisenhein
auf Grund des 5§. 50 der J One des , der Liegenschaften c. in der Schluß
Verfetzt. Frhr. v. Oeynh au sen L. Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 89,
worden.
mit ütimo diefes Monatz von feinem Kommando zur Dienst⸗
sitzung am letztgedachten Tage endgültig festgestellt worden.
Anweisung für das Verfahren k Regierungsbezirks Wiesbaden obliegt, daselbst am dritten Weih⸗
— Die Landespolizei⸗Behörden sind befugt, Polizei⸗ Verordnungen über die Lage des Orts . niafn , chen rotz kranke Pferde zu tödten sind, und diese Ver⸗ ordnungen unter die Strafbestimmung des §. 328 des Straf⸗ gesetzbuchs, (Wer die Absperrungs⸗ oder Aufsichtsmaßregeln oder Einfuhrverbote, welche von der zuständigen Behörde zur Verhütung des Einführens oder Verbreitens von Viehseuchen angeordnet worden sind, wissentlich verletzt, wird mit Gefãngniß bis zu einem Jahre bestraftY zu stellen. (Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 10. Dezem⸗ ber d. X). „Die Annahme“, führt das Erkenntniß Des QOber⸗-Tribunals aus, daß §. i119 des Regulativs vom 28. Oktober 1835 auf den festgestellten Thatbesland Anwendung finde und daher die Anwendung des §. 328 des Str. G. B. unzulässig sei, ist grundlos, da 5§. 119 cit. zwar die Tödtung rotzkranker Pferde anordnet, über die Lage des Srtes der Tödtung aber nichts bestirumt, daher die hierauf gerichtete Anordnung der Polizeiverordnung der Königlichen Regierung zu Königsberg vom 17. Januar 1871 eine felbständige, in den Gesetzen nicht vorgesehene Maßregel vorschreibt. Wenn der Appellationsrichter diesel be als Absperrungsmaßregel bezeichnet, so ist hierin ein Rechtsirrthum nicht zu finden.“
ö Bayern. München, 26. Dezember. Se. Majestät der König hat heute Nachmittags den hier weilenden älteften Sohn der Erzherzogin Elisabegh, Erzherzog Friedrich, in Audienz empfangen. Die Erzherzogin wird in Begleitung ihrer Kinder, des Erzherzogs Friedrich und der Erzherzogin Christine, morgen Abends die Rückkehr nach Wien mittelst Eilzugs antreten. Die hohe Frau mußte wegen Unpäßlichkeit ihre Abreise, die vor einigen Tagen stattfinden sollte, verschieben, und erhielt von Sr. Majestät im Palais Luitpold vorgestern einen längeren Be⸗ uch. Prinz Luitpold hat im Laufe des heutigen Nachmittags Sr. Majestät einen Besuch abgestattet.
Württemberg. Stuttgart, 26. Dezember. (St.⸗A. f. W.) Das neueste „Amtsblatt des württembergischen evangelischen Kon⸗ sistoriums und der Synode in Kirchen⸗ und Schulsachen“ Nr. 283 enthält ein Synodalausschreiben an die sämmtlichen Deka⸗ natämter und Pfarrämter, betreffend die in Folge des Reichsge⸗ setzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Ehe⸗ schließung vom 6. Februar 1875 eingetretenen Aenderungen be— züglich kirchlicher Handlungen, vom 19. Dezember 1875; ferner einen Konsistorial⸗Erlaß an die Dekanatämter, betreffend den die neuen Trauungs⸗Formularien enthaltenden Anhang zum Kirchenbuch, vom 15. Dezember 1875. Beigelegt ist eine An⸗ prache an die Mitglieder der evangelischen Kirche, welche durch das neue Reichsgesetz veranlaßt ist. Es ist ein Wort der Belehrung, Vermahnung und Beruhigung, welches die Ober -⸗Kirchenbehörde im Namen des Königs an die Gemeindegenossen richtet. Regelung der Eheschließung vom Staat geordnet ist kraft des ihm zustehenden Rechts und in Rücksicht auf die Verhältnisse der Zeit. „Unsere Kirche hat diese neue Ordnung nicht herbeigeführt und nicht herbeigewünscht, aber sie hat sich ihr zu fügen im Gehorsam gegen die von Gott verordnete Obrigkeit, und sie hat sie nicht zu fürchten im Bewußtsein des ihr von Gott ver⸗ liehenen unantastbaren Berufs. Das Staatsgesetz selbst erkennt diesen Beruf der Kirche an, indem es ausspricht, daß durch die neue Ordnung die kirchlichen Pflichten der in die Ehe Treten⸗ den unberührt bleiben. Glaube darum Niemand, daß durch das neue Ehegesetz die kirchliche Trauung abgeschafft oder n ihrem Werthe herabgesetzt werden soll. Im Gegentheil, nun erst tritt ihre chrifiliche Bedeutung und ihr geistlicher Segen ins volle Licht. Denn die Ehe hat nicht nur ihre natürliche Seite und rechtliche Bedeutung für die bürgerliche Gesellschaft, worüber dem Staate das Aufsichtsrecht zukommt, sondern sie hat auch ihre innerliche, sittlichreligiöse Bedeutung, über die wir Gott und seinem heiligen Wort verantwortlich sind. Wenn die Ehe vor der bürgerlichen Obrigkeit geschlossen ist, so wird es den Neuverbundenen nicht blos ein unabweisbares Bedürfniß ihres Herzens, sondern eine unverbrüchliche Pflicht gegen die Kirche sein, ihren Bund sofort durch die kirchliche Trauung heiligen zu lassen. Sie gehen als die Gesegneten des Herrn denselben Weg durch die Kirche in ihr Haus, wie ihn ihre Eltern und Vor⸗ eltern gegangen sind. Ebenso werden christliche Eltern sich gewiß nicht begnügen, ihre Kinder in die bürgerlichen Geburts⸗ listen eintragen zu lassen, sondern fie werden es als eine theure Pflicht gegen ihre Kinder wie gegen ihre Kirche erkennen, die Neugebornen rechtzeitig zur heiligen Taufe zu bringen, damit sie in den Gnadenbund Gottes und in die Pflege der christlichen Kirche aufgenommen werden. Und wenn es gilt, auch das Kreuz des Ehestandes auf sich zu nehmen und unter den Prü⸗ fungen des irdischen Lebens einander Treue zu halten, Liebe zu bewähren, Geduld zu beweisen, dann wird christlichen Eheleuten das, was sie am Hochzeitstage an heiliger Stätte vor Gottes Angesicht versprochen und aus Gottes Wort vernommen haben, eine Mahnung für ihr Gewissen, ein Trost für ihr Herz, eine Stärkung des Glaubens, eine Ermunterung zuc Liebe, ein Segen für ihr ganzes eheliches Leben werden. Das ist und bleibt die hohe Bedeutung der kirchlichen Trauung nach wie vor und künftig, wie zu hoffen, noch fühlbarer, als bisher. Dem württembergischen Volk, das ein Lob christlichen Sinnes und kirchlicher Sitte von Alters her hat, ist zuzutrauen, es werde die Probe kirchlicher Gesinnung, welche ihm nunmehr gestellt ist, wohl bestéhen, indem es sich auch fernerhin hält zum Altare des Herrn und sich nicht nehmen läßt, was es als eine ehrwürdige und gesegnete kirchliche Ordnung von den Vätern überkommen hat.“ — Die Ansprache schließt mit einem Segenswunsch an die Gemeinde.
HGessen. Darmstadt, 26. Dezember. (Rhein. Kurier.) Der Altkatholizismus hat in letzterer Zeit im Großherzog⸗ thum erhebliche Fortschritte aufzuweisen. Nachdem Offenbach kurze Zeit nach der Proklamirung des Unfehlbarkeits-Dogmas einen Altkatholikenverein gegründet, der sich im Herbste vorigen Jahres zu einer altkatholischen Gemeinde mit einem eigenen Geistlichen erweiterte, regte es sich auch bald in den anderen größeren Städten des Großherzogthums. Es bildete sich zunächst in Mainz ein Altkatholikenverein, ein Gleiches ist diesen Herbst in Worms ge⸗ schehen und wurde daselbst am ersten Weihnachtstage durch Pfarrer Steinwachs aus Offenbach der erste altkatholische Gottes⸗ dienst abgehalten. Neuerdings hat sich auch in Gießen ein Alt- katholikenverein gebildet. Pfarrer Dr. Rieks von Heidelberg wird gemeinschaftlich mit Pfarrer Steinwachs, welch Letzterem die altkatholische Seelsorge in ganz Hessen, sowie auch in den angrenzenden Theilen des Regierungsbezirks Cassel und des
nachtstage in der Hospitalkirche den ersten altkatholischen Gottes⸗
Es wird darin gesagt, daß die neue
Offenbach, welcher theilweise von dem altkatholischen Geistlichen, theilweise von einem besonders durch die hessische Regierung nach Offenbach versetzten altkatholischen Lehrer ertheilt wird, be⸗ theiligen sich cirea 76 schulpflichtige Kinder.
Rach einem Erlasse des Ober⸗Konsistoriums sollen die Geistlichen der beiden rechtsrheinischen Provinzen am Neujahrs⸗ tage 1876 von der Kanzel eine Ansprache an die Gemeinden ver—⸗ lesen, welche die Stellung der evangelischen Kirche dem Reichs⸗ Eivilehegesetze gegenüber bezeichnet. Die evangelische hessische Kirche erkennt hiernach ohne Rückhalt das Recht des Staates an, welches er übte, als er die Einrichtungen des Reichsgesetzes schuf, bezeichnet es aber auch als ihre heilige Pflicht, die eignen Rechte bezüglich der Taufe und Trauung zu wahren, und fordert ihre Mitglieder auf, gemäß des Reichsgesetzes die kirchlichen Ver⸗ pflichtungen in Beziehung auf Trauung und Taufe nicht zu versaäumen. — Rach dem hessischen Schulgesetze hört die Ver⸗ pflichtung der politischen Gemeinde zur Unterhaltung einer Konfessionsschule auf, wenn die Zahl der Schulkinder in den letzten 3 Jahren ununterbrochen weniger als 30 betragen hat. Will in einem solchen Falle die betreffende Konfessions⸗ gemeinde die Schule als öffeniliche Volksschule forterhalten, so muß sie nachweisen, daß die gesetzlich für eine Volksschule erforderlichen Mittel nachhaltig aufgebracht werden können, unter welcher Voraussetzung das Ministerium des Innern die Schule als öffentliche Voltsschule anerkennen kann. Die Entstehungs⸗ geschichte einer Reihe solcher Schulen ist genau erörtert worden, und haben die Nachforschungen ergeben, daß jene Anstalten zur Zeit der Errichtung kein Bedürfniß waren. Die Regierung fah sich daher veranlaßt, jene Schulen als überflüssig aufzulösen, dies um so mehr, als der Rangel an Lehrern sich auch in
Hessen fühlbar macht.
Fachsen⸗ Meiningen. Meiningen, 27. Dezember. Die Samml. landesherrl. Verordnungen“ enthält ein Gesetz vom 21. Dezember d. J., betreffend die Aufhebung der Gebüh— ren für verschiedene geistliche Amtshandlungen.
Sachsen Altenburg. Altenburg, 27. Dezember. (Leipz. Ztg.). Ueber die Zahl der Personen, welche im Jahre 1875 mit einem steuerpflichtigen Einkommen zur Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer eingeschätzt gewesen sind, giebt eine jetzt veröffentlichte Zusammenstellung den Nachweis, daß diese Zahl 53,822 oder 515 Köpfe mehr, als im Jahre 1874 betragen hat. Im Verhältniß zur Gesammtbevölkerung des Herzogthums (142,122 Seelen nach der Zählung von 1871) waren hiernach 373 Proz. der Seelenzahl mit direkter Steuer belegt. Der auf den Steuerpflichtigen nach der bewirlten Einschätzung lastende Gesammt⸗ betrag des Steuerquantums belief sich auf 212,950 Thlr. — 638,850 S, 9l0ö5 Thlr. mehr, als im Jahre 1874. Für den Kopf der Steuerzahler repartirte sich die Summe mit 11 ( S6 3 und für den Kopf der Bevölkerung mit 4 S 29 8. Da nach dem Steuerausschreiben auf die neue Finanzperiode 1875 —77 aber von den 12 Steuerterminen nur 8 (in voriger Finanzperiode 9 zur Erhebung gelangen, so müssen diese Zah⸗ len bei der Bemessung der wirklich auf dem Lande ruhenden Steuerlast je um ein Dritttheil noch ermäßigt werden. Es belief sich demnach die wirkliche Steuerpflicht für jeden Steuer⸗ zahler durchschnittlich nur auf 7 6 91 3 und für jeden Kopf der Bevölkerung nur auf 2 6 99 3. Auf Klassensteuer d. h. mit einem Vermögen bis zu 500 Thlr. waren 48,951 Köpfe, auf Einkommensteuer d. h. mit einem Vermögen über 500 Thlr. 4871 Köpfe eingeschätzt, unter letzte⸗ ren wieder 1522 mit einem Einkommen über 1000 Thlr. Die Klassensteuerpflichtigen trugen zum Steuerquantum 263, 598 (, die Einkommensteuerpflichtigen 375,252 s½ bei. Der Steuer⸗ betrag der mit mehr als 1000 Thlr. Einkommen eingeschätzten Personen betrug 251,400 6. Von den letzteren Personen wohnten allein 1029 im Steueramtsbezick Altenburg, während auf die 5 anderen Steueramtsbezirke des Landes davon nur 493 kamen.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 24. Dezember. Dem Landtage für Coburg ist gleich den übrigen thüringischen Landtagen eine Vorlage über die Aufhebung der Stolgebühren der Geistlichen und Lehrer, sowie über die Entschädigung derselben durch die Kirchkassen und Gemeinden zugegangen. Seitens der Regierung wird zum Zweck der Unter⸗ stützung der Gemeinden ꝛ(. ein jährlicher Zuschuß aus der Staats kasse von 12, 000 6 verlangt. Der Landtag erkannte die Noth⸗ wendigkeit der Abschaffung der Stolgebühren an, glaubte aber, einmal daß die subsidiäre Haftpflicht des Staates bei diesen Ent⸗ schädigungen zweifelhaft und der Beitrag aus Staatsmitteln zu hoch gegriffen erscheine, dann aber auch, daß eine Anzahl von Gemeinden in der Lage sein werde, aus eigenen Mitteln die sie treffenden Entschädigungen zu gewähren oder nur einen geringe⸗ ren Zuschuß aus der Staatskasse zu beanspruchen. Durch wei- tere Zusammenlegung von Pfarreien werde aber auch eine ge⸗ ringere Summe der Entschädigung möglich werden. Nach diesen Erwägungen bewilligte der Landtag nur einen jährlichen Beitrag von 8000 M aus Staatsmitteln zur Unterstützung der Gemein⸗ den bei Beschaffung der zur Ablösung der Stolgebühren der Geistlichen und zur Bestreitung des Aufwandes für kirchliche Zwecke überhaupt erforderlichen Mittel.
Schwarzburg⸗ Sondershausen. Sondershausen, 28. Dezember. Die Landesgesetzsammlung enthält das Gesetz, betreffend die in dem Landesstrafrecht vor Einführung des Reichsstrafgesetzbuchs angedrohten Gefängniß⸗ und Geld⸗ strafen, vom 15. Dezember 1875, und das Gesetz über Aufhe⸗ bung von Stolgebühren, vom 24. Dezember 1875.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 28. Dezember. Der Erzherzog Kronprinz Rudolph ist vorgestern aus Gödöllö hier angekommen. — Der Großfürst Alexis von Rußland ist vorgestern mit dem Courierzuge der Nordbahn nach St. Peters⸗ burg abgereist. — Der Minister des Kaiserlichen Hauses und des Auswärtigen Graf Julius Andrassy hat sich gestern nach Budapest begeben. — Der österreichisch⸗ungarische Bot⸗ schafter am englischen Hofe Graf Beust ist am 22. d. M. nach London zurückgekehrt. —das Reichsgesetzblatt enthält u. A.: das Gesetz vom 15. Dezember 1875, wodurch §. 4 des Gesetzes vom 24. Mai 1869 über die Regelung der Grundsteuer abge⸗ ändert wird; die Verordnung des Finanz Ministeriums vom 21. Dezember 1875, betreffend die Einrichtung des Salzver⸗
dienst abhalten. Am altkatholischen Religionsunterricht in
schleißes nach dem metrischen Gewichte und die hiernach . setzten Salzverkaufspreise, und die Verordnung der Ministerien
des Innern, der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues vom 23. Dezember 1815, betreffend die Feststellung der Ver⸗ kehrseinheit für den Brennholzhandel nach metrischem SEysteme.
— Das gestern ausgegebene Verordnungsblatt für das R. g. Heer veröffentlicht die neue Beför derungsvorschrift.
Die Allgemeinen Bestimmungen lauten:
I) Die Beförderung in alle Offizierschargen erfolgt durch Se.
K. und K. Apostolische Majestät und findet sätzlich na . a. ö. ie findet grundsätzlich nach der
==‘ Se. K. und K. Apostolische Majestät behalten sich jeboch vor Offiziere aller Grade bei k k 29 66 so⸗ wohl als im Kriege außertourlich zu befördern.
37 Zur Beförderung ist die Eignung in phystscher, moralischer und geiftiger Beziehung erforderlich und findet dieselbe innerhalb des Konkretualstandes der nachfolgend angeführten Gruppen und zwar stets nur in die nächst böhere Charge statt: I) Generalstabẽcorps, 2) Infanterie, 3) Jägertruppe (oom Kadetten bis einschließlich zum Ober Lieutenant, 4 Kavallerie, 5 Artillerie, 6) Geniewaffe,. 7) Pion⸗ nier· Regiment (vom Kadetten bis einschließlich zum Ober⸗Lieuten ant), 8) Sanitätetruppe, 9) Militär-⸗Fuhrwesen⸗Corps, 10) Militär-Bau— verwaltungs Offizier Corps, 11) Monturverwallungsbranche, 123) Dffi. ziere des Armeestandes in besonderen Verwendungen und in Lokal. Anftellungen.
ö . . Majore und Oberst-Lieutenants der Jägertruppe 1nd des Pionnier⸗Regiments rangiren in Bezug auf Beförde ̃ Konkretualstande der ,. w
Sämmtliche Oberste und Generale bilden na er Charge ge⸗ sonderte Konkretualstände. k Offiziere der Gruppen 10 bis 12 werden, ss lange sich in den gleichen Chargen der Gruppen 1 bis 9 rangsältere zur Besörderung geeignete Offiziere befinden — nicht befördert.
4 Von der Gesammtheit der zu jedem Termine für die Beför. derung entfallenden Stellen sind in den Chargen vis zum Haugtinann (Rütmeister) von sechs Stellen mindestens fünf, in den Stabgoffizters⸗ Chargen von vier Stellen mindestens drei rangstourlich zu besetzen.
Die derart reservirten Stellen können entweder zu ausnahmöweise erfolgenden außertourlichen Beförderungen innerhalb des eigenen Kon— kretualstandes verwendet werden, oder sie dienen zur Rangsausgleichung in den höheren Chargen des Generalstabs-Corps, um das Avancement in diesem, bei Rücksichtsnahme auf jenes der Hauptwaffen, nach Zu⸗ läͤssigkeit zu regeln.
Soweit die reservirten Stellen nicht in Anspruch genommen
werden, erfolgt ihre Besetzung durch rangstourliche Beförderung. 3 5 Sollte bei der Beförderung zum Major oder in eine höhere Stabsoffizierscharge eine zu große Differenz in den Range verhältnissen zwischen den einzelnen Konkrefualstanden eintreten, jo kann das Avancement in der betreffenden Konkretual⸗Standesgruppe zeitweilig beschränkt werden, bis ein annähernd gleiches Rangeverhaltniß herbei⸗ geführt wird.
6) Die in einer solchen Gruppe erledigten Obersten⸗R, Okberst⸗ Lieutenante⸗ und Majorsstellen werden durch die nach den vorstehen⸗ den Vorrückungsmodalitäten entweder tourlich oder außertonurlich zur Beförderung an die Reihe gelangenden Personen, bei Belaffung in ihren bisherigen Chargen, besetzt. Dieselben beziehen bis zur Er— nennung in die höhere Charge die für letztere entfallenden system mäßigen Gebühren.
Pest, 27. Dezember. Se. Maj estät hat die vom Parla⸗ mente Angesichts der Finanzlage verweigerte erhöhte Dotation der. Musik⸗ und Gesangsakademie von 8000 Fl. aus der Privatschatulle zu den betreffenden Kunstzwecken gespendet.
— Der „Pester Lloyd“ bringt an der Spitze des Abend⸗
lattes eine längere Enuneiation in der Bankfrage, in welcher es heißt: In ungarischen Regierungskreisen scheint man eben die noch immer ausstehende österreichische Antwort auf die November⸗Note Szells bezüglich der Bankfrage abzuwarten; denn wenn Frhr. v. Pretis, nach wie vor, auf dem bisher von ihm eingenommenen Standpunkte des einfachen non possumus verharrt, dann ist jede weitere Verhandlung zwecklos, so wie auch irgend welche halbwegs erhebliche Kon⸗ zessionen an den in jener Note formulirten Forderungen Un⸗ garns schlechterdings nicht zu erwarten sind. Sollte man in Wien glauben, was Hr. v. Szell in jener Note forderte, sei ein Maximum, unter welches auch herabgegangen werden könne, so wäre das ein bedauerlicher Irrthum. Die ungarische Regierung kann und wird in dieser Frage keine prinzipiellen Konzessionen machen. Es kann sich nur darum handeln, ob das ungarische Programm in der Bankfrage mit oder ohne Verständigung mit der öͤsterreichischen Regierung, ob es durch die Aktiengesellschaft der österreichischen Nationalbank oder durch eine neue Gesell⸗ schaft effektuirt werden solle. Die ungarische Regierung ist zu Ersterem bereit und auf Letzteres gefaßt und auch vorbereitet. Deshalb hat sie auch die Kündigung oder Nichtkündigung des Bankprivilegiums, als für ihr wäteres Vorgehen nicht maß⸗ gebend, durchaus gleichgültig gelassen.
— Der Verwaltungsrath der Ungarischen Ostbahn hat, wie die Presse“ meldet, beschlossen, auf den 31. Januar 1876 eine Generalversammlung einzuberufen, auf welcher die von der Regierung gemachten Vorschläge berathen werden sollen und eventuell über die Liquidation und den Verkauf der Bahn an den Staat Beschluß gefaßt werden wird. Der ungarische Finanzminister, v. Szell, welcher sich zur Zeit nicht in Pest be⸗ findet, hat, demselben Blatte zufolge, dem Verwaltungsrathe der Ostbahn telegraphisch die Mittheilung zugehen lassen, daß er nach seiner Rückkehr definitive Antrage über den mit den Aktionären der Bahn zu treffenden Ausgleich stellen werde.
Niederlande. Haag, 24. Dezember. Der Präsident der südafrikanischen Republik, Dr. Burgers, kam gestern von Amsterdam hierher. Er wurde am Nachmittage von dem König empfangen, welcher ihm die huldvollste Aufnahme zutheil werden ließ und das innigste Interesse an dem Gedeihen und der Wohl⸗ fahrt der stammverwandten Bevölkerung Transvaaliens kund⸗ gab. — Die 2. Kammer der Generalstagten nahm in ihrer vorgestrigen Sitzung das ganze als „Creditgesetz“ einge⸗ richtete Budget des Kriegsdepartements für 1876 mit 56 gegen 12 Stimmen an und beschloß sodann, ihre Sitzungen bis auf Wiedereinberufung durch den Präsidenten zu vertagen Diese ist für Februar in Aussicht genommen. — Dem Vernehmen nach wird die Enthüllung des Standbildes Thorbecke's in Amsterdam im nächsten Mai stattfinden. — Dem Marine⸗ Ministerium sind in diesen letzten Tagen telegraphische Mel⸗ dungen zugekommen, nach welchen die Schiffe des nach dem caraibischen Meere entsendeten niederländischen Geschwa⸗ ders bis zum 21. d5. sämmtlich wohlbehalten bei der Insel St. Thomas angelangt waren und sich von da sofort nach Curacao zu begeben Anstalten trafen, wo sie gegen Ende dieser Woche eintreffen werden. Nach einer Mittheilung aus dem Haag hat der Befehlshaber dieses Geschwaders die Weisung, die letzten gütlichen Versuche zu machen, um die Wiederoffenstellung der venezuelanischen Häfen für den niederländischen Handel zu erwirken; im Verweigerungsfalle würde er zur Blokade der Küsten Venezuelas überzugehen haben. Das Widderthurmschiff „Prinz Hendrik“, mit dessen Ausrüstung man gegenwärtig be⸗ schäftigt ist, wird demnächst von den Niederlanden nach West⸗
Indien abgehen, um sich jenem Geschwader anzuschließen.