— ——— — — — — 2
Anzeiger
taats⸗Anzeiger.
*
Aas Absunement beträgt 4 M 50 8 für das Vierteljahr.
AInsertionspreis für den Raum riner Aruckzeile 30 .
M ** Alle Post⸗Anstalten des Au- und Auslandes nehmen
, Kestellung an; für erlin außer den Post · Anstalten
, n. auch die Egpedition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
X
u. ; J n. n . . n err eee e e, Se. Majestät der Kömig haben Allergnädigst geruht:
dem ordentlichen Professor Dr. Rospatt an der Akademie zu Münster, dem Kreisgerichts-Deposital⸗ Kassen⸗ Rendanten, Rechnungs⸗-Rath Jordan zu Brandenburg ünd dem Steuer⸗ empfänger, Fürstlich waldeckschen Rechnungs⸗Rath Benn zu Arolsen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klaͤsse; dem Propst Kalisch zu Gniewkowo im Kreise Inowrazlaw den Königlichen Rronen-Orden dritter Klasse; sowie dem Landbriefträger Kas⸗ sub ek zu Leobschütz und dem Polizeidiener Johann Fried⸗ rich Henze zu Einbeck das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver⸗ leihen.
st
Se. Majestät der Kön g haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren zc. die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu er⸗ theilen, und zwar: des Kaiserlich o5sterreichischen Ordens der Sisernen Krone erster Klasse: dem General⸗ Lieutenant von Bülow, Inspecteur der 2. Feld⸗ Artillerie⸗Inspektion; des Comthurkreuzes des Kaiserlich z sterreichischen ranz Jo seph⸗Ordens: e dem Oberst⸗Lieutenant von Strant) Commandeur des Niederschlesischen Train⸗Bataillons Nr. 5; des Ritterkreuzes des Kaiserlich ö sterreichischen Leopold⸗Ordens: . dem Major von Liebermann im 2. Schlesischen Husaren⸗ Regiment Nr. 6; des Großcomthurkreuzes des Königlich bayerischen Berdienst-Ordens vom heiligen Michael: dem Obersten von Leszezynski, Chef des Generalstabes des XIV. Armee⸗Corps; des Comthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich württembergischen Friedrichs⸗Ordens: dem Oberst⸗Lieutenant a. D. Vo gel zu Cassel; der Commandeur⸗Insignien zweiter Klasse mit Schwertern des Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrechts des Bären: dem Major Ziegler im Generalstabe des VII. Armee⸗Corps; des Comm andeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich schwedischen Schwert-⸗Ordens: dem Major von Heynitz, à la saite des 3. Hesfischen Infanterie⸗Regiments Nr. 83 und persönlichen Adjutanten Sr. Durchlaucht des Fürsten zu Waldeck und Pyrmont; des Ritterkreuzes des Königlich schwedischen Wasa⸗Ordens: dem Seconde⸗Lieutenant Freiherrn von und zu Gilsa des 3. Hessischen Infanterie⸗Regiments Nr. 83 des Ehrenkreitzes dritter Klasse des Fürstlich lippischen Gesammthauses: dem Premier⸗Lieutenant Freiherrn von Lyncker, Flügel⸗ Adjutanten Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen⸗Meiningen; des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone:
dem Premier⸗Lieutenant Hirsch vom Hohenzollernschen Füsilier⸗Kegiment Nr. 40 des Kaiserlich russischen St. Annen-Ordens driter
Klasse:
dem Seconde⸗Lieutenant Freiherrn von Münchhausen; A la suite des Thüringischen Husaren-⸗Regiments Nr. 12 und persönlichen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Erbgroß⸗ herzogs von Sachsen; sowie des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich
sächsischen Falken⸗Ordens:
dem Zahlmeister Kohlhauer im Rheinischen Kürassier⸗
Regiment Nr. 8.
Deutsches Reich.
Auf Ihren Vortrag genehmige Ich, daß das Seeof fizier⸗ Corps in seiner etatsmaßigen Gesammtzahl in den Admiralstab, das Seeoffizier Corps und den Marinestab getheilt werde. Der Admiralstab soll in der Regel bestehen aus 3 Kapitäns zur See, Korvetten⸗Kapitäns und 8 Kapitän⸗Lieutenants; der Marine⸗ stab aus 2 Kapitäns zur See, 7 Korvetten⸗Kapitäns, 10 Ka— pitän⸗Lieutenants und 4 Lieutenants zur See. Die anderen hiernach verbleibenden Seeoffiziere in der Zahl des Etats bilden das Seeoffizier⸗Corps. Der Ldmiralstab soll diejenigen Offiziere enthalten, welche durch hervorragende Bildung und Leistungen sich ausgezeichnet haben und welche in denjenigen Stellen Ver⸗ wendung finden, in denen für die Organisation der Marine, die Ausbildung der Streitkräfte und die Verwendung derseiben vornehmlich gewirkt wird. Die Offiziere des Seeoffizier Corps sollen in dem praktischen Dienste ihre Verwendung finden und bie des Marinestabes in Folge besonderer technischer Begabung
Berlin, Montag,
6 .
den vielseitigen Spezialitäten des Marinedienstes dauernd zuge⸗ wiesen werden. Das Awvancement soll in den genannten drei Theilen des Seeoffizier⸗Corps unabhängig von einander geschehen und nach den bestehenden Bestimmungen Über die in den Chargen zu erlangende Seefahrtszeit für die Offiziere des Admiralstabes und des Seroffizier⸗Corps erfolgen, während Ich bei den Offizieren des Marinestabes das Awvancement unter Absehung von der Seefahrtszeit von besonderer Befähigung und hervorragenden Leistungen in der Spezialität abhängig machen will. Die Rück⸗ verfetzung der Offiziere des Marinestabes in das Seco ffizier⸗ Corps ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Seefahrts-Bedin— gungen für die einzelnen Chargen erfüllt sind.
Als Uniforms-Abzeichen für die Offiziere des Admiralstabes bestimme Ich eine in Gold gestickte Krone, für die Offiziere des Marinestabes eine goldene Rosette an Stelle des Sterns der Seeoffiziere nach den beiden anliegenden Proben.
Ich beauftrage Sie, Mir alle diejenigen Offiziere zur Ver⸗ setzung in den Admiralstab bis zum Kapitän⸗Lieutenant abwärts und in den Marinestab bis zum Lieutenant zur See abwärts in Vorschlag zu bringen, welche Sie Mir als dazu geeignet be⸗ zeichnen können.
Berlin, den 14. Dezember 1875.
Wilhelm. An den Chef der Admiralität.
Bekanntmachung. Die Verwaltung des Post⸗ und Telegraphenwesens. Zufolge der Allerhöchsten Verordnung vom 22. Dezember 1875 (R. G. Bl. S. 379) geht die Verwaltung des Post⸗ und Telegraphenwesens des Reiches mit dem heutigen Tage auf den General-Postmeister über. Unter der Leitung desselben werden die Angelegenheiten der Postverwaltung von dem Gene⸗ ral⸗Postamt, die Angeleg heiten der Telegraphenverwaltung von dem General⸗Telegra weramt bearbeitet. In den einzelnen Bezitten wird die Verwaltung des Post⸗ und Telegraphenwesens durch Reichsbehörden wahrgenommen, welche die Bezeichnung „Ober⸗-Postdirektionen“ führen und in folgenden Orten errichtet sind: Aachen, Arnsberg, Berlin, Braunschweig, Bremen, Breslau, Bromberg, Carlsruhe i. / Baden, Cassel, Coblenz, Cöln a. /Rhein, Cöslin, Eonstanz, Danzig, Darmstadt, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Franksurt a. / Main, Frankfurt a. / Oder, Gumbinnen, Halle a. / S., Hamburg, Hannover, Kiel, Königsberg i /Pr., Leipzig, Liegnitz, Magdeburg. Metz, Minden i / W., Münster iä/ W., Oldenburg, Oppeln, Posen, Potsdam, Schwerin i / M. Stettin, Straßburg i. / E. und Trier. Berlin W., den 1. Januar 1876. Der Reichskanzler. Fürst von Bismarck.
Bekanntmachung.
Mit Genehmigung des Herrn Reichskanzlers werden die nachfolgenden Bestimmungen des zu St. Petersburg abge⸗ schlossenen internationalen Telegraphenvertrages von jetzt ab auch auf den Telegraphenverkehr innerhalb des Deutschen Reiches Anwendung finden:
I Der Aufgeber eines Privattelegramms kann die be⸗ schleunigte Beförderung erlangen, wenn er das Wort „dringend“ oder das Zeichen „H“ vor die Adresse setzt und die dreifache Gebühr eines gewöhnlichen Telegrammes von gleicher Länge für dieselbe Beförderungsstrecke hinterlegt. Das Telegramm wird dann vor den übrigen Privattelegrammen befördert.
27) Die Adresse eines Telegrammes kann in einer verab⸗ redeten oder abgekürzten Form niedergeschrieben werden. Die Vergünstigung, sich ein Telegramm mit derartiger Adresse zuflellen zu lassen, ist von einer Vereinbarung zwischen dem Adressaten und dem Telegraphenamt seines Wohnorts ab⸗ hängig. Für die Hinterlegung einer abgekürzten Adresse bei einem Telegraphenamt ist eine Gebühr von 30 46 für das Kalenderjahr im Voraus zu entrichten. Die Vergünstigung er⸗ lischt, falls die Verabredung nicht verlängert wird, mit dem Ablaufe des 31. Dezember des Jahres, in welchem die Gebühr entrichtet worden ist.
3) Die größte Länge eines Wortes ist auf 15 Buchstaben nach dem Morse⸗Alphabet festgesetzt.
Der Ueberschuß, immer bis zu 15 Buchstaben, wird für je ein Wort gezählt.
Berlin W., den 1. Januar 1876.
Der General-Postmei ster.
Bekanntmachung. Postpacketverkehr mit Ostindien.
Nach sammtlichen Orten des Festlandes von Vorder⸗Indien, sowie nach den Britischen Besitzungen in Birma können Packete ohne Werthangabe bis zum Gewichte von 22 Kilogramm abge⸗ sandt werden. Die Sendungen muͤssen bis zum Bestimmungs⸗ orte frankirt und mit dem Vermerke „Ueber Triest“ versehen sein. Das Gesammtporto beträgt ohne Rücksicht auf die Ent⸗ fernung eine Mark für jedes halbe Kilogramm.
Berlin W., den 30. Dezember 1875.
Kaiserliches General⸗Postamt.
1876.
2 .
Beim Reich s⸗Sisenbahnamte sind angestellt worden: die Gisenbahn⸗ Sekretäre Emil Karl Friedrich Stern, Karl Friedrich Waldemar Haken und Friedrich Knorr als Geheime erpedirende Sekretäre und Kalkulatoren; die Bureau⸗ Dlätarien Richard Mellin und Friedrich Julius Gohlke als Geheime Sekretariats⸗Assistenten; der Kanzlei⸗Diätar Karl Ernst Bergmann als Geheimer Kanzlei⸗Sekretãr.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 17. Dezember v. Is. bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Reichsbankhauptstellen in. München, Stuttgart und Hamburg, sowie die Reichs bankstellen in Augsburg, Rürnberg, Gera und Lübeck ihre Thätigkeit am 3. Januar sö76 beginnen, und innerhalb ihres Bezicks die elben Geschäfte betreiben werden, wie alle übrigen, uns unmittelbar untergeordneten Zweiganstalten der Reichsbank.
Die Namen und Unterschriften der Vorstandsbeamten und der jeder Bankanstalt überwiesene Geschäftsbezirk sind in den Geschäftslokalen durch Aushang ersichtlich gemacht.
Gleichzeitig werden in Konstanz, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Heilbronn, Kaiserslautern. Kempten, Neustadt a4. d. Haardt, Regensburg, Reutlingen, Rostock, Speier, Um und Würzburg Reichsbanknebenstellen (Agenturen) eröffnet werden.
Berlin, den 1. Januar 1876.
Reichsbank⸗Direkto rium.
—
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ liegt das Po stblatt Nr. I bei.
Dasselbe enthält eine Uebersicht der Portosätze für die frankirten Briefe, Postkarten, Drucksachen und Waarenproben nach dem Inlande, sowie nach dem Auslande mit An⸗ gabe der verschiedenen Beförderungswege.
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Regierungs⸗ und Bau⸗Rath Friedrich Gu stav Brennhausen zu Breslau den Charakter als Geheimer Re⸗ gierungs⸗Rath zu verleihen;
den Regierungs⸗Rath Richter in Erfurt zum Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath und Regierungs⸗-Abtheilungs⸗Dirigenten; und
den bisherigen Geheinien expedirenden Sekretär und Kal⸗ kulator Lilienthal zu Berlin zum zweiten Direktor bei der General⸗Lotterie⸗Direktion zu ernennen;
dem Hofkammer⸗Sekretär Matthes hierselbst bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei⸗Rath;
den Haupt⸗Steueramts⸗Rendanten Wißmann zu Steitin und Tomaszews ki zu Liegnitz den Charakter als Rechnungs⸗ Rath; und
dem Hoflieferanten Kaufmann Carl August Demmler in Berlin den Charakter als Kommissions⸗Rath zu verleihen.
Finanz⸗Ministerium.
Die Ziehung der 1. Klasse 153. Königlich preußischer Klassen⸗ Lotterie wird nach planmäßiger Bestimmung am 5. Januar d. J. früh 8 Uhr ihren Anfang nehmen. Das Einzählen der sämmt⸗ lichen 95, 000 Loose⸗Nummern nebst den 4000 Gewinnen ge⸗ dachter 1. Klasse wird schon am 4 d. Mts. Nachmittags ? Uhr durch die Königlichen Ziehungs-Kommissarien im Beisein der dazu besonders aufgeforderten Lotterie⸗Einnehmer Herren Hemp⸗ tenmacher, Raehmel und Steibelt von hier, öffentlich im Ziehungs⸗ saal des Lotteriegebäudes stattfinden.
Berlin, den 3. Januar 1876.
Königliche General-Lotterie⸗Direktion.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Dem Berg⸗AUssessor Hu go Koch ist unter Ernennung zum Bergwerks⸗Direktor die Leitung der fiskalischen Bleizeche Friedrichs grube bei Tarnowitz übertragen worden.
Der Werkmeister Callam in Berlin und der Wer kstätten⸗ Vorsteher Bellach in Bromberg sind als Königliche Eisenbahn⸗ Maschinenmeister bei der Ostbahn mit dem Wohnsitze resp. in Danzig und Osterode angestellt worden.
Das dem Civil-Ingenieur Herrn Robert Gottheil zu Berlin unter dem 2. Januar 1873 auf die Dauer von drei 33 für den ganzen Umfang des preußischen Staates ertheilte
atent auf eine Ventil Auslösevorrichtung an Dampfmaschinen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen⸗ setzung und ohne Jemanden in Anwendung bekannter Theile derselben zu beschränken, ist bis zum 2. Januar 1878 verlängert worden. Geri ch tig nung.
Das unterm 26. November v. J. auf drei Jahre von jenem Tage angerechnet und für den Umfang des preußischen Staats verliehene Patent auf ein Verfahren zur Herstellung von Rädern, soweit dasselbe als neu und eigenthümlich erkannt ist, ist nicht dem Königlichen Geheimen Kommerzien⸗Rath Friedrich Krupp, sondern der Firma Fried. Krupp Guß⸗ stahlfabrik bei Essen ertheilt worden.