1876 / 1 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Jan 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Æonknurse.

Zu dem Konkurse über das Handlungs und Privatverwögen der Kaufleute Gustas Joseph Bendir und Will Bendix, in Firma Gustav Ben vir, hat das Bankageschäft Ff. W, Krause & Co. bier nachträglich eine Forderung von 1219 M 60 * angemeldet. Der Termin zur Prüfung dieser For⸗ derung ist auf den 12. Januar 1826, Vorunittags 11 Uhr, im Stadtgerichtsgebäude, Portal III., 1 Treppe hoch, Zimmer Nr. 12, vor dem unterzeichneten Konimfffar anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß gesetzt werden.

Berlin, den 14. Dezember 1815. 45 Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Deputation für Kredit ꝛ6. und Nachlaßsachen. Der Kommissar des Konkurses.

Roestel, Stadtrichter.

(10642

IIo934d0]

Zu dem Kenkurse über das Vermögen des Stroh Wut und Weißwaarenhändlers Zulius Goschur) Sommerfeld hat der Verwalter Rosenbach Namens der von ihm verwalteten Pincus & Graefnerschen Konkursmasse nachträglich eine Forderung von 732 80 angemeldet.

Der Termin zur Prüfung auf

den 8. Januar 1876, Vormittags 19 Uhr, in? Stadtgerichtsgebäude, Portal II. 1 Treppe hoch, Zimmer Nr. 12, vor dem unterzeichneten Kom⸗ missar anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen anzemeldet haben, in Kenntniß

dieser Forderungen ist

(10341 Zu dem Konknrse über das Vermögen der Daudlung Herrmann Schüler & Comp. haben die Kaufleule Krippenstapel C Schüler hier nach—= träglich eine Forderung von 6009 angemeldet. Der Termin zur Prüfung dieser Forderung ist auf den 7. Januar 1876, Vormittags 111 Uhr, im Stadtgerichtsgebaude, Portal III., 1 Treppe hoch, Zimmer Nr. 12, vor dem mterzeichneten Konimsffar anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß gesetzt werden. Berlin, den 17. Dezember 1875. Königliches Stadtgericht. Artheilurg für Ci Der Kommissar des Konkurses. Messow, Stadtrichter.

ist in dem Konkurse er Handels gesellschaft Leib über das Privatvermögen der r Kanfleute Adolf Leibholz

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Conradi

z & Elkan und er derselben, de

Verwalter der Masse bestellt worden.

Berlin, den 23. Dezember 15975.

5önigliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Bekanntmachung.

dem Konkurse über Tas eleibesitzers Wilhelm Broeck ; der Kaufmarn Wilhelm Kempe

er der Masse bestell

Vermögen ck zu Germe hiersel b

8 worde

n In dem onkurse über das Vermögen des Tuchfabrikanten Dermann Kramm zu Schwiebus ft ur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf

den 11. Zanuar 1876, Vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Termins—⸗ zimmer Nr. 3 anberaumt worden.

Die Betheiligten werden hiervon mit dem Be⸗ merken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Kon—⸗ kursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vor⸗ recht nock ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen.

Züllichan, den 23. Dezember 1835.

Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. gez. Curtius.

2

Nachdem über den Nachlaß des am 5. Mai 1875 bier verstorbenen Seconde LZientenants Stto Carl Bischoff durch Verfügung vom heutigen Tage der förmliche Konkurs unter Sistirung der Par⸗ tikularklagen und der Exekutionen eröffnet worden, werden alle diejenigen, welche an den Gemeinschuld⸗ ner oder dessen Vermögen aus irgend einem Grunde Forderungen oder sonstige Ansprüche zu machen haben, aufgefordert, dieselben in einem der auf den 19. Januar, 1. und 15. Februar 1876,

jedesmal Vormittags 11 Uhr, in unserm Gerichtsgebäude vor dem Deputirten an— Lecaumten Liquidationstermine anzumelden, und un⸗ ter Aufführung der Vorzugsrechte zu justisiziren, bei Verme dung des Ausschlussesz von der Ronkursmasse.

Im ersten Liquidationstermine soll zugleich über die mit der Masse zu treffenden Maßnahmen und die Bestellung eines Gemein-Anwalts verhandelt werden, wozu sich sämmtliche Gläubiger einzufinden haben, widrigenfalls die Ausbleibenden an die Be schluüsse der Mehrheit der Erscheinenden für gebun⸗ den werden erachtet werden.

Auswärtige Kreditoren haben Bevollmächtigte, zu welchen die hiesigen Rechtsanwälte Justiz⸗Rätbe Dr. Lenz und Dr. Gutjahr, Rechtsanwalt von Vahl und Kirchhoff vorgeschlagen werden, hierorts zu bestellen, widrigenfalls ste zu den ferneren Verhandlungen nicht werden zugezogen werden. Diejenigen, welche an den Gemeinschuldner noch Gelder oder Sachen abzuliefern schuldig sind, haben dieselben, bei Ver⸗ meldung nochmaliger Beitreibung, nicht an diesen, sondern an den bestellten Interimekurator, Rechts. Anwalt Schoemann, hier, ober ad depositum des Gerichts abzuführen.

Greifswald, den 23.

Königliches Kreisgericht.

8

[16 Bekanntmachung.

In dem über das Vermögen des Kaufmanns August Tillgner aus Rawitsch eröffneten Kon kurse ist der Kaufmann Amand Theodor Jaroß

Rawitsch, den 28. Dezember 1875. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

. Bekanntmachung. lioeos] genkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Habelschwerdt, Abtheilung I,

den 20. Dezember 1875, Vormittags 15 Uhr.

Ucber das Vermögen der Handelsfrau und Putzmacherin Ida Grehl von hier ist der kauf⸗ mäunische sonkurs erbffnet und der Tag der Zahlungseinstellung

auf den 20. Dezember 1875 festgesetzt worden.

J. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechts Anwalt Koschella hier bestellt.

Die Gläubiger der Gemeinschuldnerin werden auf— gefordert, in dem

auf den 30. Dezember 1875, Vormittags

10 Uhr, ver dem Herrn Kreiszerichts⸗ Rath Gerlach im Termins⸗ zimmer Nr. 4 des Gerichtsgebäudes anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestegung eines anderen einftweiligen Verwalters abzugeben.

II. Allen, welche von der Gemeinschuldnerin etwas an Geld, Papieren oder andern Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihr etwas verschul⸗ den, wird aufgegeben, nichts an dieselbe za verab⸗ folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenftãnde

bis zum 29. Zannar 1876 einschließlich dem Gerickt oder dem Verwalter der Mafsse An. zeige zu machen und Allez, mit Vorbehalt ihrer etwaizen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern.

Pfandinhaber und andere mit denselben gleich= berechtigte Glaubitzer der Gemeinschuldnerin ha— ben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfand stücen nur Anzeige zu machen.

IIö. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Änsprüche als Konkursgläubiger macher wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die selben mögen bereitz rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Verrechte

bis zum 31. Zaunnar 1876 einschließlich

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, inner halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungẽpersonals

auf den 24. Febrnar 1876, Vormittags 11 Uhr. ror dem Herrn Kreisgerichts⸗ Rath Gerlach im Termins immer Nr. 4 des Gerichtsgebäudes zu er⸗ scheinen.

Nach Abhaltung dieses Terming wird geeigneten⸗ falls mit der Verhandlung über den Akkord verfah⸗ ren werden.

Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb der Frist anmelden werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eint Abfckrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in inserem Amts-⸗ bensrke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung feiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn⸗ haften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und za den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen ez hier an Bekannt⸗ schaff fehlt, werden die Rechts anwalte Koch hier, und Kreis zu Landeck zu Sachwaltern vorgeschlagen.

W ; Bekanntmachnug des Erörterungs-Termins bei Einleitung des Atkord⸗Verfahrens. Nachdem in dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Otto Sarl zu Mittelwalde der Kridar die Schließung eines Akkords be— antragt hat, se ist zur Erörterung über die Stimm berechtigung der Konkursgläubiger, deren Forderun⸗ gen in Ansehung der Richtigkeit bisher streitig ge⸗

blieben sind, ein Termin

auf den 19. Januar 1876, Vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar Herm Kreite⸗ richter Hubrich im Terminszimmer Nr. III. des Gerichts gebäudes anberaumt werden.

Die Betheiligten, welche die erwähnten Forde⸗ rungen angemeldet oder bestritten haben, werden hiervon in Kenntniß gesetzt.

Habelschwerdt, den 28. Dezember 1875.

Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.

Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht in Eilenburg, Erste Abtheilung,

9. mber 1875, Vormittags 104 Uhr.

Ueber das Vermögen des Oekonomie Amt mann Robert Kettembeil zu Zschepplin ist der gemeine Konkurs eröffnet worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Justiz Rath Sartig hierselbst bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf gefordert, in dem auf den 11. Januar 1876, Varmittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Noth im Terminszimmer Nr. 16 anberaumten Ter⸗ mine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas ver-

201 20

2. 5 e * den 29. Deze

sckulden, wird aufgegeben, nichts an den selben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr ven dem Besitz der Gegenftaͤnde bis zum 31. JZannar 1876 einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An zeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt 3. et-· wanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmafsse ab⸗ zulicfern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Geraeinschul dners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die

hierselbst zum definitiven Verwalter bestellt worden.

Masse Ansprůche als Konkurs läubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereitz rechtshängig sein oder nicht, mit dem 33 verlangten Vorreckt bis zum 11. Februar 1876 einschließ lich

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur 23 der sämmtlichen inner- halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltung personals

auf den 3. März 1876, Vormittags 109 Uhr. im Kreisgerichtsgebaude, im Termins zimmer Nr. 16, zu erscheinen.

Wer feine Anmeldung schriftlich einreickt, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts⸗ benscke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Ferderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus wãrtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es bier an Bekanntschaft fehlt werden die Rechtsanwalte Justiz Rath Berendes und Rechtsanwalt Hermann hier zu Sachwaltern vorgeschlagen.

1 Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Erfurt. Erste Abtheilung. Den 29. Dezember 1875, Vormittags 11 Uhr. eber das Vermögen des Fräulein Ottilie Zechbaner zu Erfurt ist der taufmãännische Ronkurs der Tag der Zahlungzeinftellung auf den 1. Dezember 1875 gesttzt worden. Jum einftweiligen Verwalter der kaufmann Herr Otto Stoessel zu Erfurt bestellt. ie Släubiger des Gemeinschuldners werden aufge⸗ in dem en 20. Jannar 1876, Vormittags 11 Uhr, kreisgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 33, vor dem issar Herrn Kreisgerichts⸗Rath Bering an— n Termine 1 des rwal V

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haben, oder welche ; aufgegeben, Nichts an denselben zu vielmehr von dem Sesitz

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zu zahlen,

e 5. Zannar 1876, einschließlic ick der dem Verwalter de machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer eiwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse ab= zuliefern.

Pfandinbaber und andere mit denselken gleichbereck tigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von da in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken bis zum vorgedachten Tage nur Ar zeige zu machen.

Zugleich ö Masfe Anspruche als Konkursgläubiger machen ollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte

bis zum 19 Februar 1876 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächft Mur Prüfung der sammtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen por dem Kommissar Herrn Kreis gerichte⸗Rath Bering im Termins zimmer Nr. 33, zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat

Jeder Gläubizer, welcher nicht in unserem Amts⸗ bezscke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung

seinz Ferderung einen am hiesigen Drte wohn⸗

wärtigen Bevollmächtigten bestellen und Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an fehlt, werden die Rechtsanwälte Küster, Räthe Hadelich, Harras, Panse, Pinctert zu waltern vorgeschlagen.

zu den

5 Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Halle. I. Abtheilung. Den 30. Dezember 1875, Mittags 12 Uhr. Ueber rich Adolph Schröder, in Radew ell, ist der kaufmännische Fonkurs er⸗= öffnet und der Tag der Zablungseinstellung auf den 31. Oktober 1875 festgesetzt. Zum einstweiligen Auktions Kommissarius

Verwalter der Masse ist der W. Elste hier beftellt.

gefordert, in dem auf den 11. Januar 1876, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisgerichtsrath Bertram, im Gerichtsgebaude, Termintzimmer Nr. 10. m beraum- ten Termine ihre Erklärungen und die Beibehaltung dieses Verwalters

darüber abzugeben, ob ein einstweiliger Verwaltungs- rath zu bestellen und welche Personen in denselben zu berufen seien. ;

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder andern Sachen in Besitz der Se wahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen . zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegen ·

ande

bis zum 31. März 1876 ein schließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmaffe abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben 6 Gläubiger des Gemeinschuldners

stücken nur Anzeige zu machen. Zugleich werden alle Diejenigen, Masse Ansprüche al?

selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 31. Zanuar 1876 einschließlich bei uns sschriftlich oder und demnachst zur Prü

halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen,

fowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven

Verwaltungspersonals

im abgekürzten Verfahren eröffnet und—

Masse ist der

ie Erklärungen über ihre Vor- definitiven Verwalters,

auf den 22. Februar 1876, Vormittags 10 Uhr, vor dem Koömmissar, Herrn Kreisgerichts-Rath, Bertram, im Gerichtsgebãude, Terminszimmer Nr. 10, zu erscheinen. .

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derfelben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts⸗ ben rrke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn⸗ haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten an— zeigen. Den senigen, welchen es hier an Bekanntschaft febit, werden die Rechtsanwalte Fiebiger, Fritsch, Göcking, Herzfeld, Krukenberg, von Radecke, Riemer, Schlieckmann, Seeligmüller und Wippermann zu Sachwaltern vergeschlagen.

Halle a. d. Scale, am 30. Dezember 1875.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Stadt. und Kreisgericht zu Magdeburg, Erste Abtheilung, den 29. Dezember 1875, Mittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Otto Schwarze hier ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung ; auf den 28. Dezember 1875 festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann F. L. G. Kühne hier bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf gefordert, in dem auf den 15. Januar 1878, Vormittags 113 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Domplatz Nr. 9, vor dem Kommissar, Stadt- und Kreisgerichts⸗Rath Herzog, anberaumten Termin ihre Ecklärungen und Vor— schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Ver⸗ walters, fowie darüber abzugeben, ob ein einst—

weiliger Verwaltungsrath zu bestellen und welche 3

Personen in denselben zu berufen sind Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas

ö 1 .

. 1

ihm etwas ver⸗

an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Sewahrsam haben, oder welche ihm ewas verschulden, wird aufgegeben, nichts an den felben zu verabfelgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenftände bis zum 29. Zanuar 1876 einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An- zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt i hrer

etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern.

Masse

Pfandinhaber und andere mit denselben gleich berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand stücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die

Masse AÄnsprüche als Konkursgläubiger machen wol- len, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben

werden alle Diejenigen, welche an die

mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem

dafür verlangten Vorrecht

bis zum 5. Febrnar 1876 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, inner=

halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen,

auf ben 26. Februar 1876. Vormittags 1 Uhr, ) ö ö Wer seine er ,. schriftlich einreicht, e

eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

haften o 1 Praxis bei uns berechtigten aus-

aft Dr. Leo, Leonhard, Dr.

das Vermögen des Kaufmanns Fried⸗ in Firma; A. Schröder

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf

Vorschlãge über w oder die Beftel⸗ lung eines andern einstweiligen Verwalters, sowie

Vorbehalt

aben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗

welche an die Konkura gläubiger machen wollen, bierdurch aufgefordert, ihre Ansprũche, die⸗

r' zu Protokoll anzumelden, fung der sämmtlichen inner⸗

sowie nach Befinden zur Bestellung des desinitiven Verwaltungs personals

auf den 22. Februar 1376, Dormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Domplatz Nr. Y, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen,

hat eine Abschrift dersel beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts bezicke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus wãrtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehst, werden die Rechtsanwälte Graeßner, Hientzsch, Lochte, Meißner und Justiz⸗ Rath Hübenthal zu Sachwaltern vorgeschlagen.

n und ihrer Anlagen

10 Sekanntmachung In dem Konkurse über das Vermögen des Kauf- manns Max Brand, in Firma: Yi. Brand G Comp. zu Bochum ist der bisherige einstweilige Verwalter Sparkassen⸗Rendant G. Baltz zu Bochum zum definitiven Verwalter ernannt, Bochum, den 16. Dezember 1875. Königliches Kreisgericht.

169 Falliments⸗Anzeige.

Durch Urtheil vom 23. Dezember 1875 hat das Königliche Handelsgericht zu Cöln den bei Leb- zeiten in Kalk wohnhaft gewesenen, nunmehr ver⸗ storbenen Holzhändler Friedrich Glitz fallit er klärt, den Tag der Zahlungseinstellung vorläufig auf den 17. November 1875 festgesetzt, die An⸗ legung der Siegel verfügt, den Herrn Richter Mo⸗ viuß zum Kommissar und den in Cöln wohnenden Advokat. Anwalt Herrn Klein zum Agenten des Fal—⸗ liments ernannt.

Gegenwärtiger Auszug wird in Gemäßheit des Art. H7 des Rheinischen Handels ⸗Gesetzbuchs hiermit beglaubigt.

Cöln, den 28. Dezember 1875.

Der Handelsgerichts⸗Sekretãr. Weber.

(1 C050 .

In Sachen, betreffend die konkurs mäßigen Einleitungen über das Vermögen des Kanf manns Siegmund Rieß hierselbst, in irma P. Rieß, wird der auf Freitag, den 14. Zanuar 1876, Vormittags 11 Uhr, angesetzte Termin zum Versuch der Gäte, zur Erklärung über die Liquidate und Prioritätè deduktion eingetretener Hindernisse hal ber auf Mittwoch den 26. Jannar 1876, Vormittags 11 Uhr, verlegt, zu dem die nicht prã⸗ fludirten Gläubiger unter den in dem Proklam vom 3. Oktober d. J. bereits angedrohten Nachtheilen hierdurch vorgeladen werden.

Fürstenberg, den 16. Dezember 1875.

Großherzoglich. Stadtgericht. W. Gaur.

Redacteur: F. Prehm.

Berlin Sean, de . Re ssseD. Druck: Elsner.

M3 1 zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Montag, den 3. Januar 1876.

Zas Polblatt erschtint vierteljährlich, in der Regel am ersten Tagt des Pierteljahrs,

n und kann durch Vermittelung dir Zeutschen Reichs-Postanstalten gegen Borausbtzahlung von 1 Mark jährlich, sowit zum Preise von

25 Pf. für die einzelne Aummtr bezogen werden.

2 rem ter, e n.

von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post auf Grund von General- Verfügungen ete. des Kaiserlichen General- Postamts.

Nachrichten

ö

die Firma des Absenders, die Adresse des Empfängers, Fabrik- oder Handelszeichen, Tummern und Preise.

Waarenproben, welche den vorgeschriebenen Bedin— gungen nicht entsprechen, oder unfrankirt bz. unge- nügend frankirt sind, werden wie i unzureichend frankirte Briefe behandelt.

Verwaltung des Post- und Telegraphenwesens. Allgemeiner Postrerein.

Vom 1. Januar 1876 wird das Post- und Tele- graphenwesen des Reichs durch den General-Fostmeister unter Verantwortlichkeit des Reichsanzlers selbstständig verwaltet. Dem General-Postmeister sind zwei Ahthei“ lungen untergeordnet: das „General-Postamt“ für die Post- Angelegenheiten, das General-Telegraphenamt für die Telegraphen-Angelegenheiten, an deren Spitze je ein Director steht.

Die bisherigen Ober-Postdirectionen und die bisheri- gen Telegraphendirectionen sind durch neue Bezirks- ßehörden ersetzt worden, welche die gemeinsamen Post- und Telegraphen-Verwaltungsgeschäfte in den einzelnen Bezirken wahrnehmen. Dieselben führen die Amts- benennung „Ober-Postdirectionen.“ Ihnen sind alle Post- und Telegraphenanstalten des Bezirks untergeordnet. An der Spitz der Bezirksverwaltung steht ein Ober-Post- director.

Der Ortsbetrieb des Post- wird, je nach der Bedeutung imtern' J., II. oder III. Klasse wahrgenommen, welche, wo die örtlichen Verhältnisse solches erfordern, auch getrennt unter der Bezeichnung „Postamt be. Tele- graphenamt bestehen. Den Postdienst an kloenVnen Orten ßesorgen, als Zweiganstalten benachbarter Postämter. „Postagenturen“, welche im Bedürfnissfalle auch den Telegraphendienst verrichten.

Dem unterm 9. October 1874 in Bern gegründeter Allgemeinen Postverein ist am 1. Jannar 1876 auch Frankreich mit Algerien beigetreten. Dem Allge- meinen Postverein gehören somit an: Ganz Europa, von Asien: das asiatische Russland und die asiatische langen dieienigen Wanrenproben, welche

28 ö . . . . 5 ö II 8) 6 UHIgCIUI AJ Ee UEPDPTrObDeH. 9SEẽleHe e 1681

Türkei, von Afrika: Aegypten mit Nubien und dem haben oder dere Be ford rung wit Nac! .

81 ö ö: 00 je die 7 86 5 19 y⸗ roco nm 3 ĩ 9. 366 ö n. . ö ,

udan, Algerien, die Azoren, Madeira, Marocco. und fahr Verbunden ist, überhaupt nicht zur Absendung.

die spanischen Besitzungen ar der Nordküste Afrika's, Welche Papiere als G *5chäfts papiere anzusehe

Von X Mme rika: die Vereinigt 81 Staate X geri ka's elle ablerè 113 2 1a ftspaple 6 anzusehen . , , , eng , ,,,, e, , sind, findet sich in den Vorbemerkungen auf der fol- Innerhalb des gesammten Gebiets des Allgemeinen genden Seite angegeben ;

Postvereins gelten gleiche Taxen und Versendungs- * Einsch J

ö 3 . 6. 2 2 6 3 86 3 86 UW Ngen. l Allge MNelkel

bedingungen für die einzelnen Correspondenz-Gat- cerein könuen Sendungen ; ön

, , m,, nn, = - w ere önuen Se gen aller Art (Briefe, tungen, auf welche sich die Festsetzungen des Vereins- Karten. Prucksachen, RKaarenproben und Geschäft , 2 ; . 1 ö. . . 811. LLUGcb di 861II. AaareRp DEG H 768061 vertrages erstrecken, nämlich für Briefe, l ̃

Postkarten

n , ,, . 4 ö stkarten, papiere) eingeschrieben behandelt werden. Drucksachen, N aarenproben, Geschäftspapiere und Ein- n. der Absender bei allen derartigen 1: ; ann, bene! ö 1611 ann der Absender bei allen derartigen eingeschriebene sehreibsendungen. . ö

Sendungen die Beschaffung einer Empfangs bescheinig des Adressaten Rückschein verlangen. Einschreib- sendungen sind in Bezug auf Form oder Verschluss kei- nen besonderen Bestimmungen im Vereinsgebiet unter- worfen.

Für Einschreibsendungen tritt dem Porto überall gleichmässig die Einschreibgebühr mit 20 5. und., wenn sie Beschaffung eines Rückscheins verlangt wird, weitere Gebühr von 20 hinz.

Das Gewicht steigt für Briefe von 15 zu 15 Gramm,

für Drucksachen, Waarenproben und Geschäftspapiere von 50 zu 50 Gramm. Das Höchstgewicht beträgt für Drucksachen und Geschäftspapiere 1000 Gramm, für Waarenprohen 250 Gramm; für Briefe besteht im All- gemeinen Postverein (mit Ausnahme iin Verkehr mit Hesterreich- Ungarn, Lusemburg und Helgoland) keine

Das Vereinsporto beträgt:

für frankirte Briefe... 20 83 ] für je 15

für unfrankirte Briefe.. 40 J3 J Gramm;

für Postkarten 10 8 für jede arte;

für Drucksachen, Waarenproben und Ge- sehäftspapiere 5 für je 50 Gramm.

Für Briefe im Grenzverkehr zwischen Deutsch- land und einzelnen benachbarten Ländern bestehen er- mässigte Portosätze.

Im Verkehr Deutschlands mit Oesterreieh-Un-— garn, Luxemburg und Helgoland kommen die für den inneren deutschen Verkehr bestehenden Tasen und Versendungsbedingungen in Anwendung.

Die Sendungen müssen im Allgemeinen in Bezug auf ihre Besehaffenheit den für den innern deutschen Verkehr vorgeschriebenen Bedingungen entsprechen. Gewichtsgrenze.

Postkarten mit Rückantwort sind nur im Postkarten, Drucksachen, Waarenproben, Verkehr mit Luxemburg, Helgoland, Belgien und Rumänien Geschäftspapiere und Einschreih sendungen un- aulũs;ig. terliegen allgemein dem Frankirungszwange. Drucksachen. und im Verkehr mit

von Drucksachen oder Noten können Aenderungen, lelgolaud werden welche ausschliesslich den Inhalt oder die Herstellung t

des Werkes betreffen, mit der Feder hinzugefügt sein;

auch kann denselben das Manuscript beigelegt werden.

Bei gedruckten Rundschreiben (Cireularen), Ge- sehäftsanzeigen (Avisen) u. s. v. ist die VJamensunter- Schrift des Absenders nebst Angabe des Standes, sowie Nach Queensland in Australien können die Bezeichnung des Ursprungsorts und des Tages der ebenso, wie dies nach Süd- Australien he Absendung gestattet. (Den Namen des Reisenden in ge- nachgegeben worden ist, durch die Deutschen Aruckten Rundschreiben oder Geschäftsanzeüigen hand Zahlungen bis zum Betrage von 210 AMark

schriftlich, bz. nachträglich durch Druck einzutragen bostanweisung vermittelt werden. Die oder abzuändern, ist im Vereinsverkehr nicht gestattet.) erfolgt bei den Deutschen Postanstalten auf ; ĩ Bücher können mit einer hbandschriftlichen Zueig- liches Postanweisungs-Formular. Der Absender

Schlochau, Konitz und Tuchel, nung oder Widmung Seitens versehèn den Betrag unter Abänderung des f. der Kaiserlichen Ober-Postdirection in Aachen die werden. (Bei Musikalien, Zeitschriften oder Bildern ist drucks in Englischer Währung anzugeben;

bost- und Telegraphenanstalten im Preussischen dies nicht zulässig; ebensowenig dürfen denselben bea, rechnung in die Markwährung Regierungsbezirk Aachen.

und Telegraphendienstes des Dienstes, von Post-

CEIIUe

krrichtung von Kaiserlichen Ober- Postdirectionen

in Minden in Westfalen, Bromberg und Aachen.

Seit dem 1. Januar 1876 bestehen Ober-Post-

directionen in Minden, Bromberg und Aachen.

Es sind zugetheilt worden:

der Kaiserlichen Ober-Postdirection in Minden die

Post- und Telegraphenanstalten im Preussi-

schen Regierungsbezirk Minden, in der zum

breussischen Regierungsbezir Cassel gehörigen

Grafschaft Schaumburg, in den Fürsten-

thümern Schaumburg-Lippe und Lippe

und in dem Waldeckschen Fürstenthum Pyrmont,

der Kaiserlichen Ober-Postdirection in Bromberg die

Post- und Telegraphenanstalten im Preussischen

Regierungsbezirk BromBerg und in den

zum Preussischen Regierungsbezirk Marienwerder

gehörigen Kreisen Beutsch-CGrone, Flatew,

1

Nur in Deutschland reich- Ungarn, Lusemburg

. 2; . 1 frankirte Einschreibbriefe beför

Den Probebogen (Correcturhogen) selbst Oeger = * 1 * 2d CL -

Un-

Postanweisungsverkehr mit Australien.

fortan reits früher

betreffenden

des Verfassers 1j erfolgt dur den Büchern, was im inneren Verkehr Deutschlands und lieferungs-Postanstalt. mit Oesterreich-Ungarn und Die thunlichst in Marken zu frankirende Gesammt- gebühr beträgt 10 Pfennig für je 3 Mark oder ei können enigen S8 Theil von 3 Mark des eingezahlten Betrages, mindeste 1ẽMark. Die Postanweisung muss den Zunamen und min- destens den Anfangsbuchstaben Vor- namens des Empfängers (bz. die Bezeichnung der Firma des Empfängers), sowie die Angabe des Wohnorts desselben enthalten. In gleicher muss der Absender auf dem Absehni anweisung durch Angabe der Firma namens und wenigstens des Anfangs buchstabens eines Vornamens, sowie durch ausführliche Be— zeiehnung des Wohn platzes kenntlich gemacht sein. g u sonstigen schriftlichen Mittheilungen darf weder die Drucksachen, welche den vorgeschriebenen Bedin- postanweisung noch der Abschnitt benutzt werden, da gungen nicht entsprechen, oder nicht frankirt be un die von den Absendern benutzten Formulare nicht an genügend frankirt! sind, werden Vie unfrankirte ba. die Empfänger gelangen. unzureicheud frankirte Briefe behandelt, mit Aus- Es ist von Wichtigkeit, dass die vorstehenden Be— nahme der Zeitungen, der gedruckten Rundschreiben, dingungen mit grösster Genanigkeit erfüllt werden, da Geschäftsanzeigen und ähnlicher Drucksachen, welche in hiervon die pünktliche Auszahlung der Postanweisungen solchem Falle überhaupt keine Beförderung erhalten, abhängt. Rückfragen, die in Folge ungenauer oder man- Waarenproben müssen in Säckchen. Büchsen) gelhafter Aufschrift nothwendig Werden sollten, würden oder unverschlossenen Umhüllungen dergestalt verpackt bei der weiten Entsernnng des Bestimmungslandes die sein, dass der Inhalt leicht geprüft werden kaun. Bestellung unter Umständen auf Monate hinaus verzögern. Sie dürfen keinen Kaufwerth haben und keine anderen bandschriftlichen Vermerke tragen, als den Jamen oder

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usserverkehrsetzung und Finlösung der Postwerth- zeichen zu V, 1, 2, 2, und 5 Groschen.

Vom 1. Jannar 1876 ab werden zur Erankirung von Postsendungen nur noch solche Post werthzeichen zugelassen, auf denen der Werthbetrag in der Reichs- währung ausgedrückt ist. Die bisher daneben noch gültig gewesenen Postwerthzeichen mit Angabe des Ferthbetrages in der Thalerwährung, und zwar die Freimarken zu 1, 1, 2, und 5 Groschen, die gestempelten Briefumschläge zu 1 Groschen und die gestempelten Postkarten, sowohl einfache als solche mit Rückantwort, zu bz. 1 Groschen, können von dem angegebenen Zeitpunkte ah zur Frankirung nicht mehr verwendet werden. Die Vorräthe an Postwerth- zeichen der Thalerwährung, welche sich am Jahres- schlusse noch in den Händen des Publikums befinden, können bis einschliesslich den 15. Februar 1876 bei den Postanstalten gegen Postwerthzeichen des gleichen Betrages in der Reichswährung umgetauscht werden. Eine Einlösung gegen Baar findet nicht statt.

soll, durch werden.

Bei Preislisten, Börsenzetteln und Marktberichten, gleichviel ob dieselben gedruckt, lithographirt oder auto- graphirt sind, ist die handschriftlich oder im Rege des Drucks bewirkte Eintragung gestattet. Sonstige handschriftliche Zusätze, sowie auch solche

durch Typendruck hergestellte Zusätze, welche der Drucksache den Stempel der Allgemeinheit nehmen wür- den, sind unstatthaft. (Bücherzettel geniessen im Vereins- verkehr keine Portovergünstigung.)

eines

genaue

Fortsetzung 4 Seite.]