1876 / 5 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Jan 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Von Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen ist der Stadtverordnetenversammlung das folgende Antwortschreiben zugegangen:

„Die Vertreter der Bürgerschaft von Berlin haben Mich durch ihre Glückwünsche zum Jahreswechsel aufrichtig erfrent. Gern benutze Ich diesen Anlaß, um mit Meinem Danke zugleich der Hoffnung Ausdruck zu geben, daß das eben beginnende Jahr die Wünsche er— füllen möge, welche Ich für die Wohlfahrt der Hauptstadt und ihrer Bürger in treuer Theilnahme hege.

Berlin, 3. Januar 1876.

Friedrich Wilhelm, Kronprinz. An die Stadtverordneten zu Berlin.“

Wie bekannt, ist vor länger als Jahresfrist der Kaiser⸗ liche Minister⸗-Resident und General⸗-Konsul für die Vereinigten Staaten von Columbien, Dr. Schumacher, als General⸗-Konsul nach New-⸗Nork versetzt worden.

Als Dr. Schumacher im November 1874 Santa de Bogotä verließ, übernahm der dortige Großbritannische Minister⸗ Resident Mr. Robert Bunch mit Zustimmung söeiner Regie— rung die Leitung der Geschäfte der Kaiserlichen Minister⸗Residen⸗ tur und führte dieselben bis zum Oktober v. Is., wo der neu ö Minister-Resident von Gramatzki auf seinem Posten eintraf.

Mr. R. Bunch hat sich durch seine ganze Geschäftsleitung und namentlich durch die thäͤtige und umsichtige Vertretung der deutschen Interessen begründeten Anspruch auf den Dank der Kaiserlichen Regierung erworben. Dieser Dank ist ihm unlängst in einem anerkennenden Schreiben des Auswärtigen Amts aus⸗ gesprochen worden. ne,. . x .

In den letzten Tagen sind auf dem Gebiete des Kon⸗ sulatswesens mehrfache Ernennungen und Versetzungen er— folgt. Nach zuverlässigen Mittheilungen wurden ernannt: der Vize⸗Konsul Feigel in New⸗Jork zum Konsul in Havana, zu seinem Nachfolger in New-⸗Jork der bei dem dortigen General⸗ Konsulat schon seit einiger Zeit beschäftigte Dr. jur. Gerlich; zum Konsul in Christiania der Vize-Konsul bei dem General⸗ Konsulat in London, Dr. jur. Mühl berg; zum Vize⸗-Konsul in Lon⸗ don der z. 3. im Auswärtigen Amte angestellte Großherzoglich sächsische Auditor Schoell; zum Konsul in Canton der Konsul Freiherr v. Soden in Algier; zu seinem Nachfolger in Algier der Konsul in Smyrna, Dr. Froebel, und zum Konsul in Smyrna der gegenwärtig im Auswärtigen Amte beschäftigte FKonsul Tetten— born; zum Konsul in Jerusalem der zeitige Verweser des Postens, Freiherr von Münchhausen; zum Konsul in Bairut der Konsul Brüning in Tiflis; zum Vize⸗Konsul in Odessa der bisher im Auswärtigen Amte beschäftigte Königlich bayerische Hauptmann a. D. Frelherr von Lamezan. Endlich ist der Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsche Amtsverwalter von Bassewitz von Konstantinopel nach New-Jork und an seine Stelle der im Auswärtigen Amte angeftellte Gerichts⸗-A1ssessor von Braunschweig nach Konstantinopel versetzt worden.

Nach der gestern vom Reichs⸗-Eisenbahnamt ver— öffentlichten Nachweisung der Betriebs-Ergebnisse der Eisenbahnen Deutschlands (exkl. Bayerns) im Monat November 1876 stellt sich:

l. bei den Staatsbahnen:

a. die Betriebslänge auf 9, 036,9 Kilom., gegen November 1874 w 313, , Kilom. oder 353 Proz.; b. die Einnahme aus allen Verkehrszweigen im November 1875 auf 24,953,240 (66 und pro Kilom. auf 2761 6, gegen November des Vorjahres beziehungsweise 937,716 6. 3 Proz. und 20746 69 Proz.; c. die Einnahme aus allen Verkehrszweigen bis ult. Ne vember 1875 auf 282,275,377 6 und pro Kilom. auf 32250 S6 oder gegenüber 1874 6,937,552 6 = 253 Proz. und 135 s6 0, Proz.;

II. bei den unter Staatsverwaltung stehenden

Privatbahnen:

a. Die Betriebs länge im November 1875 auf 2990,93 Kilom., d. h. 160,9 65,9 Proz. gegen November 1874; h. die Einnahme aus allen Verkehrszweigen im November 1875 auf 10,180,055 S6 und pro Kilometer auf 3404 S6, gegenüber No⸗ vember 1874 resp. 41,307 s6 0, Proz. und 207 6 5,7 Proz.; c. die Einnahme aus allen Verkehrszweigen bis ult. November 1875 auf 110,283,297 „S und pro Kilometer auf 38,175 s, d. h. gegen dieselbe Periode des Vorjahres resp. 6,051,793 (66 —=— 5,5 Proz. und 311 s6 0,3 Proz.

III. Bei den unter Privatverwaltung stehenden Privatbahnen:

a. die Betriebslänge auf 11,583, 9 Kilom. oder gegen No⸗ vember 1874 1,285,135 Kilom. 12, Proz.; b. die Ein⸗ nahme aus allen Verkehrszweigen im November 1875 auf 26,165,634 S6 und pro Kilometer auf 2,259 s6, d. h. gegen November 1874 bez. 474,B,783 s6 1.3 Proz. und 236

—9, Proz.; c. die Einnahme aus allen Verkehrszweigen bis ult. November 1875 auf 286,238, 166 6 und pro Kilom. auf 25,693 6, gegen dieselbe Periode des Vorjahres 16,757, 634 6 Proz. und 1272 s6 4, Proz.;

IV. bei sämmtlichen Bahnen:

a. die Betriebslänge auf 23,610, Kilom., gegen November 1874 41,759, Kilom. 89 Proz.; h. die Einnahme aus allen Verkehrszweigen im November 1875 auf 61,298,929 4 und pro Kilometer auf 2596 S6, gegen November des Vor⸗ jahres bez. 504,240 6 03 Proz. und 232 66 87 Proz.; (. die Einnahme aus allen Verkehrszweigen bis ult. November 1875 auf 678,796, 840 6 und pro Kilometer auf 29,795 S6, d. h. gegen dieselbe Periode des Vorjahres bis ult. November 1875 29,746,979 s6 48 Proz. und 815 —? , Proz. Es stellt sich von den 77 Bahnen, welche seit dem 1. Januar 1874 im Betriebe stehen: 1) die Gesammtein⸗ nahme im November 1875 bei 41 Bahnen höher, bei 36 Bahnen geringer, als im November 1874, und die Gesammteinnahme pro Kilometer im November 1875 bei 32 Bahnen höher, bei 45 Bahnen (darunter 16 mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als im November 1874, 2) die Gesammteinnahme bis ult. No⸗ vember 1875 bei 59 Bahnen höher, bei 18 Bahnen geringer, als im November 1874, und die Gesammteinnahme pro Kilo⸗ meter bis ult. November 1875 bei 48 Bahnen höher, bei 29 Bahnen (darunter 13 mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in demselben Zeitraume im Jahre 1874.

Auf Grund der in der Landgemeinde⸗Ordnung für die Provinz Westfalen dem Amtmanne eingeräumten Befug⸗ nisse ist derselbe zur Stellung eines Strafantrages wegen eines Jagdvergehens berechtigt, das in seinem Amtsbezirk verübt worden. (Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 16. November 1875.)

Per Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich säch—⸗ sische Geheime Justiz⸗Raäth Held ist hier eingetroffen.

C Der General-Major von Witzendorff, bisher Chef des Militär⸗Reitinstituts, welcher mit der Führung der Kavallerie⸗-Division XV. Armee⸗Corps beauftragt worden, ist aus diesem Anlaß zur Abstattung persönlicher Meldungen von Han⸗ nover hier eingetroffen, ebenso der General⸗Major Freiherr von Massenbach, bisher Commandeur des 8. Pommerschen In⸗ fanterie⸗Regiments Nr. 61, welcher kürzlich zum General ⸗Major befördert und zum Commandeur der 20. Infanterie-Brigade er⸗ nannt worden, von Posen, und der General⸗Major von Streit, Kommandant von Spandau, welchem ein Patent seiner Charge verliehen worden, von Spandau.

Aus Cöln, 7. Januar, 12 Uhr Nachts, wird gemeldet: Die fällige englisfche Post aus London, den 6. früh, plan⸗ mäßig in Cöln um 11 Uhr 35 Minuten Abends, ist ausgeblie⸗ ben. Grund unbekannt.

Berlin, 6. Januar. In der heutigen Sitzung des bran⸗ denburgischen Provinziallandtages wurde zum Landes⸗ direktor der Provinz Brandenburg gemäß den Vorschriften der neuen Provinzialordnung der Landrath v. Levetzow auf Gossow mit 46 von 85 Stimmen gewählt. 39 Stimmen fielen auf den Landrath v. Meyer⸗Arngwalde. Hr. v. Levetzaw nahm die Wahl dankend an, mit dem Versprechen, daß er bemüht sein werde, das ihm übertragene Amt „nach althrandenburgischer Art zu führen: sparsam, einfach und knapp, mühsam und zähe, ge— wissenhaft und treu, mit derjenigen Unabhängigkeit, die einem Manne geziemt, in Uebereinstimmung mit dem Provinzialland⸗ tage und dem Provinzialausschusse und mit hingebender Liebe für unsere engere Heimath, wie sie dem brandenbur— gischen Volke eigen sei. Darauf folgte die JZestsetzung der Diäten und Reisekosten für die Mitglieder des Provinziallandtages ꝛc. Es wurden darüber folgende Be⸗ stimmungen getroffen: Die Mitglieder des Provinziallandtages, der Vorsitzende und die Mitglieder der Provinzial⸗Kommissionen, die gewählten Mitglieder der Provinzial⸗ und Bezirksräthe erhalten an Tagegeldern und Reisekosten: a. Tagegelder pro Tag 12 (666; b. an Reisekosten außerhalb der Eisenbahnen pro 16 Kilom. 60 3 und auf der Eisenbahn pro 11 Kilom. 20 5, e. für Zu- und Abgang zu den Eisenbahnen 2 6 Mit den Wahlen der nöthigen Kommissionen schloß die Sitzung.

Königsberg, 5. Januar. In der heutigen (2.) Sitzung des Provinzialkandtages wurde nach der Wahl des Vor⸗ sitzenden und seines Stellvertreters, über welche wir bereits gestern berichtet, die provisorische Geschäftsordnung bis auf Weiteres en blos angenommen, dieselbe aber gleichzeitig einem Ausschuß von sechs Mitgliedern mit dem Auftrage überwiesen, baldthunlichst den Entwurf einer definitiven Geschäftsordnung vorzulegen.

In Erledigung des dritten Gegenstandes der Tagesordnung wurden die Herren Matton, Schulz, Pohlmann, Saleske, Dr. Wehr und Aschenheim durch Akllamation zu Schriftführern gewählt, desgleichen die Herren Donalies, Seidel, Feierabend, Keßler, Graf v. Rittberg, Albrecht⸗Suzemin, Ewe, v. Stump— feldt, Geßner zu Mitgliedern der Kommission für Prüfung der Legitimation der Preovinziallandtags⸗Abgeordneten.

Die nächste Sitzung wurde auf morgen, Vormittag 11 Uhr, anberaumt und für dieselbe folgende Tagesordnung ange⸗ nommen:

1) Wahl eines Redaktions ausschusses, dern (5. 40 der Geschäftsordnung);

2) Beschlußfassung über Bestreitung der Kosten des Provinzial⸗ landtages inkl. Feststellung der Höhe der Diäten und Reiscekosten für die Mitglieder;

3) Wahl eines Petitionsausschusses;

4) Wabl von Ausschüssen zur Abnahme der Rechnungen, a. der Provinzial⸗Hülfskasse, b. des Landarmenwesens, e. Provinzial. Chaussee⸗ baufends;

5) Wahl eines Ausschusses zur Prüfung der provisorisch ange— nommenen Geschäftsordnung;

6) Geschäftliche Mittheilungen des Vorsitzenden über Vorlagen des Königlichen Kommissarius.

Stettin, 6. Januar. In der heutigen (4.) Sitzung des Provinziallandtages wurden zunächst Referate aus den Ab⸗ theilungen für die Wahlprüfungen erledigt. Sämmtliche Wah⸗ len, über welche vorgetragen ward, wurden für gültig erklärt. Ueber eine Wahl, gegen welche Einspruch erhoben ist, soll schriftlich Bericht erstattet werden. Sodann wurde nach dem Referat des Abg. Schulz⸗Greifswald über die Neuwahl zweier Mitglieder zur Mitwirkung bei der Rentenbank für die Pro⸗ vinzen Pommern und Sch'eswig⸗Holstein beschlossen, diese Wahl auf eine der nächsten Tagesordnungen zu setzen.

Weiter referirten: der Abg. Miethe⸗Pyritz über eine Bei⸗ hülfe zur Aufstellung eines Inventars über die Alterthums⸗ Baudenkmäler Pommerns. Beschlossen ward, die Vor⸗ lage dem Provinzialausschusse zur Vorberathung zu überweisen; der Abg. Stößel-Stolp über Petitionen des Magistrats Falken⸗ burg und des Kreisausschusses Dramburg, betreffend Unter— stützung des Kreis⸗Chausseebaues; der Abg. von Heynden⸗-Cadow über eine Petition des Kreisausschusses, betreffend Bewilligung einer Provinzialprämie für den Bau einer Chaussee von Schlawe nach Camm in; der Abg. von Kleist⸗Nemitz über die Petition des Kreisausschusses Naugard, betreffend die Fest⸗ stellung von Grundsätzen über die Bewiligung von Pro⸗ vinzial-Chaussee⸗Prämien.

Sämmtliche Petitionen wurden dem Provinzial⸗Ausschuß zur weiteren Veranlassung überwiesen.

Breslau, 5. Januar. In der heutigen Sitzung des Provinziallandtages, welcher der Landtags⸗ommissarius Ober⸗Präsident Graf v. Arnim⸗-Boytzenburg und der Ober⸗ Präsidial⸗Rath v. Zastrow beiwohnten, berichtete der Vorsitzende, daß die gestern gewählten Ausschüsse sich inzwischen konstituirt hätten. Zum Vorsitzenden des Ausschusses für das Irrenwesen ist v. Görtz, zum Vorsitzenden des Ausschusses für das Korri⸗ gendenwesen Graf Monts, zum Vorsitzenden des Ausschusses für die Verwaltungsangelegenheiten v. Forckenbeck gewählt wor⸗ den. Hierauf ward der Finanzausschuß durch Akklamation ge⸗ wählt. Nach längerer Debatte zur Geschäftsordnung trat die Versammlung sodann in die Berathung über die Vorlage der Staatsregierung: Förderung der Landesmeliorationen, soweit sie das provinzielle Interesse betreffen, durch den Propinzialverband.

„Ein Theil der Fonds, welche dem schlesischen Provinzialverbande durch das Gesetz vom 8. Juli 1875 zur Selbstverwaltung überwiesen sind, ist nach 8. 4 Nr. 2 1. c. zur Beförderung von solchen Landes⸗ meliorationen zu verwenden, welche nach Zweck und Umfang eine nicht über das provinzielle Interesse hinausgehende Bedeutung haben,

Es werden in Folge dessen über Anträge der Interessenten auf Darlehne oder Beihülfen zur Ausführung solcher Landesmelioratio⸗ nen und derartiger Unternehmungen fortan die Organe des Provinzial⸗ verbandes zu befinden haben.

bestehend aus 3 Mitglie⸗

Nach den §5§. 37 und 40 der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 hat der Provinziallandtag die Summen zu bestimmen, welche jährlich zur Beförderung der Meliorationen verwendet werden sollen, und die Grundsätze festzustellen, nach welchen die Verwaltung der Meliorationsangelegenheiten des Provinzialverbandes zu führen ist.

Damit die Förderung der Meliorationen in hiesiger Provinz keinen längeren Stillstand erleidet, ersucht der Königliche Landtags Kommissar den Provinziallandtag im Auftrage des Hrn. Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, die über die Organisa⸗ tion der künftigen Verwaltung des provinziellen Meliorationswesenz erforderlichen Beschlüsse zu fassen und dieselben ihm seiner Zeit mit⸗ theilen zu wollen.“

Der Landtags⸗Kommissarius Graf von Arnim empfahl an⸗ gelegentlich die Vorlage und gab eine Uebersicht über die dabei in Betracht kommenden Melioratio nen in der Provinz Schlesien.

Das Gesetz vom 8. Juli 1875 gewähre den Provinzial⸗ verbänden nicht nur Mittel zur Unterstützung von Meliorationen, welche nach Zweck und Umfang eine nicht über das pro— vinzielle Interesse hinausgehende Bedeutung haben; es ge— statte auch denselben, die Initiative für solche Meliora tionen zu ergreifen, und würden die Organe des Provinzialverbandes über Anträge, von Interessenten auf Dar— lehne oder Beihülfen à fonds perdu zu beschließen haben. Der Provinziallandtag werde daher Organe zu schaffen haben, welche sich der Prüfung der vorliegenden Projekte unterzögen und sich über die Bewilligung der dafür beantragten Mittel aus— prächen. Wenn sich auch der Landtag nicht auf technische Vor— prüfungen einlassen könne, so werde er doch die Prinzipien auf⸗ zustellen haben, nach welchen die Verwaltung der Meliorations⸗ Angelegenheiten der Provinz stattzufinden habe, und einem späteren Landtage eine Vorlage über die Sache vorzubereiten oder den Provinzialausschuß mit derselben zu beauftragen haben. Jeden⸗ falls sei es dringend geboten, eine Stockung der Meliorations⸗ Arbeiten im Jahre 1876 zu verhüten, und dem Landtage sei daher zu empfehlen, sich deswegen in Verbindung mit der König—⸗ lichen Staatsregierung zu setzen, welche gerade den Landes— meliorationen eine ganz besondere Aufmerksamkeit zuwende.

Die Vorlage wurde nach längerer Debatte, an der sich die Abgeordneten v. Seydewitz, Staats⸗Minister Dr. Friedenthal, v. Götz, Graf v. Pückler, Dr. Riedel und der Landtags⸗Kom⸗ missar Graf v. Arnim betheiligten, der Finanz⸗Kommission zur Vorberathung überwiesen.

Ebenso wurde die Vorlage: „Ueberweisung der niederen landwirthschaftlichen Lehranstalten (Ackerbau⸗, Obstbau⸗, Wiesenbau- u. s. w. Schulen) zur Sukventionirung durch die Provinzialverwaltung“ der Finanzkommission überwiesen. Die Vor⸗ lage, betreffend die Wahl des Landeshauptmanns und der oberen Beamten, ging an den Verwaltungsausschuß. Bezüglich der Vorlage der Landesdeputation, betreffend die Ueberweisung des Wasser⸗ kollektenfonds zur Verwaltung an die provinzialständischen Organe, wurde auf Antrag des Abg. von Seydewitz be⸗ schlossen: 1) die in den Regierungsbezirken der Provinz nach den Ueberschwemmungen des Jahres 1854 gesammelten Fonds als solche zu bezeichnen, deren Uebernahme und Verwaltung. als aus der Provinz hervorgegangen, sich ganz besonders für die nunmehr eingetretene Selbstverwaltung eignen, und darum 2) die Ueberweisung der Bestände an die Provinz zu beantragen, aus welchen Unterstützungen an durch Naturereignisse Geschädigte zu gewähren. Ferner wurden die Diäten und Reisekosten auf 12 66 resp. pro Kilometer 20 3, oder bei Reisen, welche nicht auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen zurückgelegt werden können, auf 60 festgesetzt. Es folgte die erste Be⸗ rathung über die Vorlage der Landesdeputation, be⸗ treffend Einführung der Mobiliarversicherung. Die Vorlage wurde auf den Antrag des Abg. v. Röder⸗ Guhrau dem Ausschuß für das Feuerversicherungswesen über⸗ wiesen. Bezüglich des Reglements für die Landarmen⸗ und Korrektionsanstalt in Schweidnitz wurde auf Vorschlag des Vorsitzenden, Herzogs von Ratibor, die Ueberweisung der Vorlage an den Ausschuß für das Landarmen-⸗ und Korrigenden⸗ wesen beschlossen. Eben so wurden die Rechnungen des Stände⸗ haus⸗Fonds pro 1873 und 1874 dem Finanzausschuß über⸗ wiesen, desgleichen die Etats der ständischen Pro⸗ vinzial⸗Darlehnskasse pro 1876, der Provinzial⸗Hülfs⸗ kasse für Schlesien pro. 1876, ferner betreffend die Rech⸗ nungen der ständischen Provinzial⸗Darlehnskasse pro 1873 und 1874. Die Vorlage, betr. die Rechnungen über die Taub⸗ stummen⸗ und Blinden⸗Institute pro 1373 und 1874 wurde dem Ausschuß für das Irren⸗ und Taubstummenwesen, eine andere, betr., die Rechnung über den Museums⸗Verwal⸗ tung sfonds pro 1874, dem entsprechenden Ausschuß über⸗ wiesen. In gleicher Weise fanden die Vorlagen, betr. das Kassen⸗ und Rechnungswesen und den von Kotzwitzschen Weber⸗Unter⸗ stützungsfonds pro 1874, Erledigung.

Kiel, 5. Januar. (Riel. Ztg. Die Korvette ‚Arcona“ wurde heute Vormittag von der Werft in Düsternbrook nach der in Ellerbeck bugsirt, um in das Schwimmdock geholt zu werden. In Wilhelmshaven wurde am 31. Dezember die Korvette „Au gu sta“ außer Dienst gestellt.

Bayern. München, 5. Januar. Mit Genehmigung Sr. Majestät des Königs wird die nach Maßgabe des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 und der zu demselben erlassenen Postordnung vom 18. Dezember 1874, sowie der Gesetze über das Posttaxzwesen im Gebiete des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871, 17. Mai 1873 und 3. November 1874 bezw. auf Grund des letzten Absatzes in 5. 50 des erwähnten Reichsgesetzes und des §. 13 des Posttaxgesetzes vom 28. Oktober 1871 neu aufgestellte Posttransportordnung für das König⸗ reich Bayern mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß die⸗ selbe an Stelle der unterm 28. Januar 1872 veröffent⸗ lichten Posttransportordnung und der hierzu seither publizirten Aenderungen und Ergänzungen mit dem 1. Januar 1876 in Wirksamkeit zu treten habe. Bezüglich der Frist für die nach Art. 35 Abs. 1 des Gesetzes über Heimath, Verehelichung und Aufenthalt durch öffentlichen Anschlag vorzunehmende Bekannt⸗ machung bei einer beabsichtigten Eheschließ ung wird bekannt gegeben, daß diese Frist nach Abs. 2 des vorgenannten Gesetzes und nicht nach 5. 46 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Ehe⸗ schließung zu bemessen und hiernach nicht eine 14 tägige, sondern eine 109tägige ist. Die oberhirtliche Ju struktion des Seneral⸗ Vikariats des Erzbisthums Bamberg, die Civilehe be⸗ treffend, beginnt mit nachstehenden Worten:

„Vor allem sind die Gläubigen in den Predigten, den Katechesen und im Privatunterricht über das Wesen des heiligen Sakraments der Ehe im Gegensatz zur Civilehe zu belehren, und zur standhaften Beobachtung deffen, was die katholische Glaubenslehre und das kirch⸗

liche Gesetz unabänderlich vorschreibt, zu vermahnen. Es wird zu U sagen sein, daß die gesetzliche Vorschrift über die Eheschließ ing

vor dem Civilstandsbeamten eine rein staatliche Anordnung ist und darum auch nur Folgen für das bürgerliche Leben hat, daß also durch die Erklärung der Brautleute vor dem Civil⸗ standsbeämten und durch die von dies n vorgenommene Förm⸗ lichkeit eine kirchliche, d. h. eine vor Gott und seiner Kirche gültige, wahre Ehe nicht zu Stande kommt, daß eine solche gültige Ehe nach der bestimmtesten Lehre der Kirche nur von dem eigenen Pfarrer der Brautleute und zweien Zeugen, wie es bisher geschah, geschlossen werden kann, und daß die Brautleute nur durch diese kirchliche Ehe⸗ schließung das Sakrament der Ehe und die von Christus den Ehe⸗ seuten verheißene Gnade empfangen. Es wird weiter zu sagen sein, daß die Brautleute nach der vor dem Civilstandsbeamten abges ebenen Erklärung sich keineswegs als wirkliche Eheleute vor Gott und der Kirche betrachten dürfen, sendern daß bis zum Vollzuge der kirchlichen Trauung alle jene göttlichen un kirch lichen PVorschriften in Kraft bleiben, welche für die. Braut— seute gelten, daß endlich diejenigen Brautleute, welche ihre Erklärung nur vor dem weltlichen Beamten abgegeben und keine kirchliche Ehe geschlossen haben, von der Kirche als Eheleute nicht angefehen und behandelt werden können. Bei, dieser Belehrung, wer⸗= den sich die Seelsorger der größten Genauigkeit im Ausdruck befleißi⸗ gen und jeder ungeeigneten Polemik sich sorgfãltig enthalten, es wird karum gerathen sein, sich stets an die im Verstehenden gebrauchte Darlegung möglichst anzuschließen. .. . Die jenigen, welche sich mit (iner kloßen Civilehe begnügen, sind von dem Empfange der heiligen Sterbesakramente so lange auszusckließen, bis sie zu einer kirchlich gül—⸗ igen Ehe verbunden sind. Im Falle sie ohne Auesöhnung mit der Kuirche steiben, kann ihnen das kirchliche Begräbniß nicht gewährt werden.“ ?

Sachsen⸗ Weimar ⸗Eisenach. Weimar, 5. Januar. Nach einer am 29. v. Mts. publizirten Ministerial⸗Bekannt⸗ machung sind für das Großherzogthum 267 Standesamts⸗ bezirke gebildet worden, wovon 161 auf den weimarischen, 59Y auf den eisenacher und 47 auf den neustädter Kreis kommen. Die Zahl ist der der bisherigen Parochien gleich. Als Standesbeamte sind mit nur geringen Ausnahmen fast durchgängig die Gemeindevorstände bestellt worden. Eine andere Ministerial-Verordnung über das Sch ul bauwesen giebt in 26 Paragraphen ausführliche Vorschriften über die Ein⸗ richtung der Schulhäuser und Lehrerwohnungen und das Ver⸗ fahren bei dem Bau und der Beaussichtigung derselben.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 6. Januar. Das heute ausgegebene Landes gesetzsamm⸗ lungs stück enthält: Gesetz, betr. Abänderungen in der Klassi⸗ fikation der Theilnehmer der Pensionsanstalt für die Hinter⸗ bliebenen von Fürstlichen Staats- und Hofdienern, Geistlichen und öffentlichen Lehrern, vom 18. Dezember 1875; Gesetz, die Gemeinde- und sog. Privatschreiberei der Volkeschullehrer betr., vom 28. Dezember 1875.

Reuß j. L. Gera, 5. Januar. Das Amts⸗ und Verordnungsblatt veröffentlicht folgende Ministerial⸗ Bekanntmachung vom 3. Januar 1876, die Bewilligung einer Nachfrist für Einlösung der hierländischen d 224

Zufolge höchster Entschließung Seiner Durch laucht des Fürste wird für die Einlösung der auf Grund der Gesetze vom ?. Januar 1860 und vom 4. Juli 1870 ausgegebenen Kassenscheine des Fürsten⸗ thums Reuß j. L, nachdem selbige durch unsere Bekanntmachung vom 31. Mai 1879 öffentlich aufgerufen werden, aher innerhalb der mit dem Schlusse des vorigen Jahres abgelaufenen Frist nicht vollstãndig zur Einziehung gelangt sind, hierdurch eine Nachfrist in der Weise bewilligt, daß für die bisher nicht eingelösten Kassenscheine der vor⸗ gedachten Emijsionen annoch in der Zeit vom 13. Zanuar bis 30. Juni 876 von der Fürstlichen Hauptstaatskasse hier Ersatz geleistet werden soll. Die Präsentation zur Einlösung hat entweder bei dieser Kasse oder bei den Fürstlichen Bezirks⸗Steuereinnahmen in Schleiz und Ebersdorf zu geschehen. VJ

Eine Fristerftreckung über den 30. Juni 1876 hinaus wir statifinden, auch anderweit eine Wiedereinsetzung in den vorigen Star nickt erfolgen, so daß vom 1. Juli 1876 ab die bis dahin nicht eir gelösten Stücke 9 werthlos bleiben.

Gera, am 3. Januar 1876. .

Fürstliches Ministerium. v. Harbou.

Samburg, 6. Januar. Bezüglich der beantragten Aufhe⸗ bung der Polizeistunde hat der Senat. der Bürgerschaft folgende Erwiderung auf ihren Beschluß vom 3. März 1875 zugehen lassen: „Die Polizeistunde besteht bei uns seit Jahr⸗ hunderten. Sie besteht noch heute, mit einer oder der anderen, den lokalen Verhältnissen entsprechenden Modifikation, im ühri⸗ wie in Oesterreich, namentlich in den großen

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Polizeistunde fortdauert. Ini ländlichen Gebiet. 2 solche Maßregel nach den eigenthümlichen Verhãltnisser desselben noch besondere Nachtheile mit sich führen. Dies sind die wesentlichsten Gründe, nach welchen der Senat bedauert, auf das Ersuchen der Bürgerschaft nicht eingehen zu können. Die Gefammteinnahme der indirekten Steuern und Abgaben in Hamburg erreichte im Jahre 1574 die Summe von 3,606,179 6 gegen 3, 957,862 66 in 1875. Die Deklara⸗ tionsabgabe, richtiger Accise, von der man siʒch in Hamburg immer noch nicht trennen kann, betrug nur 542, 987 6

Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 5. Januar. Die in den letzten Sitzungen des Abgeordnetenhauses eingebrachten Regie— rungsvorlagen, betreffend die Maximal tarife für den Per⸗ sonen⸗ und Sachentransport auf den Eisenbahnen und betreffend die Vereinigung der Erzherzog ⸗Albrecht⸗Bahn, der Eisenbahn⸗ linie Tarnsw, dann der Dniester Bahn mit der Lemberg ⸗Czer⸗ nowitz · Jassy⸗Eisenbahn, sind in Druck gelegt und heute vom Bureau des Abgeordnetenhauses versender worden. Die erst⸗ genannte Regierungsvorlage enthält einen aus 13 Artikeln be⸗ stehenden Gefetzentwurf, welcher die Maximaltarife feststellt, und eine umfassende Begründung derselben mit reichem statistischen Materiale. Die zweite Regierungsvorlage enthält einen die Ver⸗ einigung der genannten Bahnen betreffenden Gesetzentwurf be⸗ stehend aus 14 Artikeln, dann eine eingehende Begründung sammt den Protokollen der mit den einzelnen Bahnen gepfloge⸗ nen Unterhandlungen.

verfügung des Ministers des

Pest, 5. Januar. Die „Pester Correspondenz“ schreibt: „Da die beiderseitigen Minister im Interesse der völligen Ver⸗ ständigung an der Geheimhaltung aller Details der Verhand⸗ lungen festhalten, können wir nur die in den maßgebendssten Kreisen herrschende Ansicht wiedergeben, daß, obgleich angesichts der orientalischen Verwickelungen eine baldige klare Verständi⸗ gung zwischen den beiden Theilen der Monarchie höchst wün— schenswerth ist, andererseits doch auch das ungarische Ministerium seinen Standpunkt auf keinen Fall aufgeben könne und blos dort, wo die Interessen des anderen Theils eine beson— dere Rücksicht erfordern, der Billigkeit jedenfalls Rechnung tragen wolle. Demzufolge find die Erwartungen, daß eine so⸗ fortige Lösung der schwebenden Fragen bewerkstelligt werden könnte, durchaus nicht berechtigt. Definitive Resultate können erst dann erwartet werden, wenn entweder die bestehenden Gegen⸗ sätze sich ausgleichen oder im entgegengesetzten Falle alle Kom⸗ binationen einer Lösung besprochen und erschöpft worden sind. Der gegenwärtige Zustand der Ungewißheit darf sich übrigens keinesfalls über den Schluß der gegenwärtigen Reichstagssession hinaus erstrecken. Ebenso jedoch verbietet der Ernst der Lage eine Ueberstürzung der Angelegenheiten, so wie es ja auch na⸗ türlich erscheint, daß die Siaatsmänner beider Theile der Mon⸗ archie sich durch die Leidenschaftlichkeit, mit der diese Frage an mancher Stelle besprochen wird, nicht beeinflussen lassen, son— dern ausschließlich das Interesse der Monarchie vor Augen halten und die Fragen nicht unter der Wirkung der ersten Eindrücke zur Entscheidung bringen werden. Dasselbe Blatt meldet in seiner Abendausgabe: „Nachdem die gemeinsame Konferenz bis 5 Uhr gewährt hatte, versammelten sich nach 7 Uhr sämmtliche ungarischen Minister bei Baron Bela Wenckheim zu einem Mi nisterrathe, welcher bis 9 Uhr dauerte. Die bisher erzielten sultate sind wie verlautet zufriedenstellend.“

Niederlande. Haag, 6. Januar. Stelle des von seinem Posten zurückgetretenen ist Klerck zum Kriegs-Minister ernannt worden. Nac einer amtlichen Meldung aus Atchin vom 2. d, haben die Atchinesen Bital, Lamtermin und die Verschanzung von Toekoe— nanta geräumt.

Großbritannien und Irland. London, 5. Januar. Die offizielle Mittheilung, welche den Rücktritt des Vize⸗ Königs von Indien, Lord Northbrook, bekannt giebt, hat folgenden Wortlaut: „Am Ende des vorigen Sommers gab Lord Northbrook zu verstehen, daß er sich nicht im Stande fühle, die schweren Arbeiten seines Amtes noch einen weiteren Sommer hindurch in Indien auszuhalten. Er wird daher im Frühjahr durch Lord Lytton, gegenwärtig Ihrer Majestat Ge⸗ fandter in Lissabon, abgelöst werden. Ihre Majestät haben ge⸗ ruht, den Lord Northbrook in Anerkennung seiner hervorragenden Verdienste in den Grafenrang zu erheben. Der Prinz von Wales kam am 4. d. auf seiner indischen Reise in Bankipore an. Auf dem Bahnhofe wurde er von dem Gouverneur von Bengalen sowie den Spitzen der Eivi und Militärbehörden empfangen. Von der Station fuhr Königliche Hoheit nach dem Durbarzelt, wo ihm der Gouverneur die Rajahs vorstellte. Mehrere Europäer, welche sich durch ihre Dienste während der letzten indischen Hungersnoth einen Namen gemacht, wurden ebenfalls vorgestellt. Späãterhin empfing der Prinz eine Deputation von Freimaurern, nahm vier Loyalitäts⸗ adresfen entgegen und gab seine Einwilligung dazu, daß das neue Seminar für Kunst und Industrie nach ihm benannt werde. Hierauf wohnte Se. Königliche Hoheit einem öffentlichen De an, bei welchem Couverts für 420 Personen gelegt waren. Gouverneur von Bengalen brachte den Toast auf die Gesund⸗ heit der Königin aus, der eine warme Aufnahme fand. No dem Dejeuner fand zu Ehren des hohen Gastes ein großer Aufzug von 800 reichgeschmückten Elephanten statt. Um Mittag setzie Se. Königliche Hoheit seine Reise nach Benares fort. Die Admiralität hat soeben einen Ausweis über die im Bau in sofortigen Angriff zu nehmenden Krieg s⸗ zt. Obenan auf Liste steht der „‚Inflexible“, z Zwilligsschrauben-Eisen⸗ panzer⸗Thurmschiff von 11,165 To nengehalt und 8 O0 Pferde⸗ kraft, welches vier 81Itennige Kanonen tragen soll und das mäch⸗ tigste Schiff sein wird, welches bisher gebaut worden. Es wird wahrscheinlich in diesem Jahre für den Stapellauf fertig sein. Zunächst kommt der „Dreadnaughré, ein Thurmschiff von 10,950 Tonnengehalt und 8000 Pferdekraft mit vier Kanonen in den Drehthürmen. Dann folgen: Der „Thunderer“ von 5190 Tonnengehalt und 5000 Pferdekraft, dessen Armirung aus vier 38tonnigen Kanonen bestchen wird. Der „Temaraire-, ein Eisenpanzerschiff, das in Chatham gebaut wird, ist nur für acht Kanonen, vier 25⸗ und vier 18tonnige gezogene Geschütze bestimmt und wird einen Gehalt von 8415 Tonnen und 7600 Pferdekraft besitzen; der bei Napier & Son in Glasgow ge⸗ baute „Nelson“, von

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ein gepanzertes Zwillingsschraubensck 7323 Tonnen und 6060 Pferdekraft mit einer Armatur von 12 Geschützen. Der „Northampton“, ein von derselben Firma gebautes Schwesterschiff; die, Mexandra“, ein gepanzertes Doppel⸗ schraubenschiff von 9892 Tonnen und 8000 Pferdekraft mit einer Armirung von 126eschützen, ist in Chatham, und das Shrau ät

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Panzerschiff „Shannon“ mit 3095 Tonnengehalt, 3500 und zwei 18tonnigen, sowie sieben 12tonnigen gezogenen K. auf der Werft zu Pembrole im Bau begriffen. Diese beiden in tigen Fahrzeuge harren des Stapellaufs. Außer diesen Panzer⸗ fregatten sind eine ganze Meng nichtgepanzerter Fregatten von großer Segelgeschwindigkeit, sowie zahlreiche kleinere Fahrzeuge Reuerdings hat die Bau von zwei

im Bau begliiffen. din ie Admiralität den ieuen großen Panzerschiffen ordne deren Zeichnungen Groß⸗

angeordnet, aber noch nicht fertig sind. 5 1875,

britanniens Staatseinnahmen vom 1. April 187 dem Beginn des Fiskaljahres, bis zum 31. Dezember beliefen sich, amtlichen Ausweisen zufolge, einschließlich eines auf neue Rechnung vorgetragenen Saldos auf 53412046 Pfd. Sterl. gegen 51,958,726 Pfd. Sterl. in dem entsprechenden Zeitraum des vorhergehenden Finanzjahres, welches mit einem Saldo von 7.442, 854 Pfd. Sterl. begann. Die Ausgaben in dem gleichen Zeitraume betrugen 55,084,855 Pfd. Sterl. gegen 54 052,515 Pfd. Sterl. im Jahre vorher. Das Guthaben des Staateschatzes in den Banken von England und Irland stellte sich am 31. De— zember auf 3 640,606. Pfd. Sterl.

Frankreich. Paris, 6. Januar. (BW. T. B) Die republikanischen Journale unterziehen die Cirkular Innern Buffet über die Aus⸗ führung des Preßgesetzes einer eingehenden Kritik und be⸗ haupten, daß es dabei auf die Beseitfigung des bei den Be⸗ rathungen der Nationalversammlung angenommenen Amendements

Befugniß entzog, den Verkauf und die Verbreitung von Zeitungen auf öffentlicher Straße verbieten zu dürfen.

Madrid, 5. Januar. (C. Ztg.) Ein Schreiben und von

Spanien. aus Tafalla meldet, daß mehrere carlistische Offiziere Soldaten wegen Verschwörung in der Umgegend Estella erschossen worden seien.

Griechenland. Athen, 4. Januar. Tie Depu⸗ tirtenkam mer hat heute den Gesetzentwurf über die Vertre— tung des Königs in seiner Abwesenheit durch das Ministerium nach lebhaften Debatten in dritter Lesung angenommen. Gleich darauf wurden Gesetzentwürfe über die Verantwortlichkeit der Minister und die allgemeine Wehrpflicht eingebracht.

Rumänien. Bukarest, 7. Januar. (W. T. Fürst Karl ist erkrankt; die Neujahrsfestlichkeite hinausgeschoben worden. Ein sehr heftiger Schneesturm hat alle Kommunikationen unterbrochen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 5. Das Bulletin über den Gesundheitszustand Ihrer Ka Hoheit der Großfürstin Maria Nikolajewna vom 5 nuar lautet: „Ihre Kaiserliche Hoheit verbrachte den gestrigen Tag unruhig. In der Nacht schlief die hohe Kranke in Folge des Hustens und innerer Wallung wenig. In dem Allgemein— befinden ist eine bedeutende Abnahme de ifte merkbar.“

Bombay übermittelt der Telegraph die Kund von dem Tode Rao von Cutch. zerstorbene war Herrscher eines Hindu⸗Staates südlich von s inde mit einer völkerung 60,000 Einwohnern. h wohin er sich begeben, um dem Prinzen von wartung zu machen.

China. Ein in London eingegangenes in „Times“ publizirtes Telegramm aus Peking meldet: „Peking Gazeite“ vom 9. Dezember enthält Erlasse, welche Absetzung der Civil- und Militärbeamten in Momein jo deren Auslieferung an den Kaiserlichen Kommissar dekretir damit sie wegen der Ermordung von Mr. Margary vor richt gestellt werden können. Das Telegramm theilt auc mit, daß Cheu und Jung zu Gesandten bei Spanien und Peru attreditirt worden sind.

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Justiz⸗Ministerial Blatts fi zgebung und Rechtspflege, hause s hat folgenden

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ff om 5 ni 876 . J, fügung vom 5. Januar 1876, die

Uebergangs der Ban f 5 J 23 jn F 25 8 auf die nit der Verwaltung des Hinterlegungsfonds

Behörden.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Im Personalbestande des preußischen Abgeordneten⸗ haues haben sich nach d B. A. C.“ feit der letzten Session fol⸗ gende Veränderungen ergeben. és schieden aus und wurden durch andere neu gewählte Mitglie tzt: Ahlmann (2. Schleswig) durch Laffen; von Oven (7. Marienwerder) durch Leo von Czarlineti; Wehr (7. Marienwerder) durch Osterrath; von Kleinjorgen (Hol zollein) durch Cramer; Schmidt (Hohenzollern) durch Ey

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ihren Bezirken wurden: Hassenkamp,

von Potworowseki, Dr. Woicz v Erledigt waren am 6. Januar die 8 Mandate 5 RNegenborn igsl Pp (J. Potsdam), Heinrichs erf Danzig), von Wede docf (4. Stettin), von 2. Potsdam), Graf Stirum (5. Breslau) und F Nöldechen (6. Breslau).

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Abgeordneten wiedergewählt worden.

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Statistische Nachrichten.

des statistischen Bureaus der

5 ga gche no 96 tandesämtern in der Woche vom 26.

befalle.

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lichen Darstellung des gesammten

4 8 . 2 29 5 8 zischen Staaten zufolge sind an

46, 0 0, CMO: S „Rmede 16 Febiete der z Deutsches 51. 8838. 357,

Italien 102.810,60, Rumänien 3,938 322 Stück. Auf in in Großbritannien und Irland

in Defterreich 1658, in Ungarn 4, in der Schweiz 235, im iscken Reiche 14,“, in Belgien 12,, in Frankreich 102, in Italien und in der Türkei 02 Briefe und Korrespondenzkarten.

Am Schlusse des Jahres 1875 war die Zabl der baye— Hiervon treffen auf Oberbayern 514,

Oberfranken 325, Mitteifranken

315, Rheinpfalz 67. Im Jahre

366,503,164, Fo 253 ö Fo 2,399, 60,

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl hat durch Höchstseinen Adiutanten, Major von Prittwitz ⸗Gaffton, dem M arkischen Mu seum hierselbst vor Kurzem eine neue, etwa 400 Stücke umfassende Samm⸗ lung heidnischer und mittelalterlicher Alterthümer aus der Mark zum Geschenk gemacht. Es befinden sich darunter Gußformen zur Anfer tigung kroönzener Zierrathen, Arm- und Brust spangen, eine reiche Foge von Gürtelschnallen im Stil der fränkischen und. merewingijchen Pe riode, Bronzeschwerter und Dolche, kunstvoll verzierte Rittersporen, so

T 2 (Vegas 2 8 37 nd wie eine Sammlung von Urnen aus der Gegend von Ruppin und

Janzé abgesehen sei, welches den Verwaltungsbehörden die

Nauen, welche bereits im vorigen Jahrhundert zefunden sind.