A kord verfahren werden.
988 . lass Konkurs⸗Erõff nung. Ueber das Vermögen des Klempnerm Wilhelm Wilberg, Niederwallstraße Nr. 31, 2 S8. Januar 1576, Nachmittags 3 Uhr, der gemeine Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet. zum einftweiligen Verwalter ist der Kaufmann dearr Goedel, Besselstraße Nr. 20 wohnhaft, bestellt. Gläubiger des Gemeinschuldners werden dert, in dem aut 2. Januar 1876, Vormittags 11 Uhr, zerichtsgebäude, Portal II., T Treppe hoch, immer Nr. 12, vor dem Kommissar. Herrn ö eil anberaumten Termine
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Kreslawsly zu Landsberg a. W. ist der kaufmän⸗ nische Konkurs eröffnet und der Tag der Zah— lungseinstellung auf . den 3. Januar 1876
festsesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann S. Fränkel hier bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf— gefordert, in dem auf den 26. Januar 1876, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Todt, im Zimmer Nr. 3 unten, hierselbst anberaumten Ter— min ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters, sowie dar— über abzugeben, ob ein einstweiliger Verwaltunge— rath zu bestellen, und welche Personen in denselben zu
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e spãtesters bis zum 17. Februar 1876 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Vorbehalt ihrer etwaniger end enkursmasse abzuliefern. it denselben gleichberech nichuldners haben von
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zu machen. Diejenigen, welche an Ansprüũche Keonkursgläubiger niachen wollen, werden hierdurch aur zef ordert, ihre Ansprũche, ben zen bercits re ngig sein oder nicht, mi dafũ 4 langten Vorrecht spãteftens ö s zum 17. Februar 13878 einschließlich uns iftlich oder zu Protokoll anzumelden und der sämmtlichen, innerhalb neldeten Forderungen
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Rach Abhaltung dieses Termins wird ge⸗ eignetenfalls mit der Verhandlung über den
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an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewabrsam haben, oder welche ihm etwas ver⸗
verabfolgen oder zu zahlen,
selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit tes
eine Abschrift derselben und ihrer Anlag
berufen seien. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas
schulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu dern . vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 15. Februar er, einschließlich
dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt iheer etwaigen Rechte ebendahin zur Kenkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich berechtigie Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗
dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 1. März er. einschließlich uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und
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e,, , , 2 25s 2 zur Beftellung des definitiven Verwaltungs⸗
auf den 23. März 1876. Vormittags 11 Uhr,
Abschrift derselben und ibrer Anla
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf den 27. Zannar 1876, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 38, vor dem Kommissar, Kreisgerichts Rath Plath, an⸗ beraumten Termin ihre Erklärungen und Vor⸗ schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Ver⸗ walters, sowie darüber abzugeben, ob ein einstweili⸗ ger Verwaltungsrath zu bestellen und welche Per sonen in denselben zu berufen sind.“
Allen, welche von dem Gemeinschuldner eiwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwaß ver- , n 6. e, , nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr Besitz der Gegenstãnde ö. .
bis zum 1. März 1876 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Maffe Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberech⸗ tigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von Re e. e e, , ,, an Geld, Papieren od d Anzeige zu machen. Feld, apiere oder ander S i Zugleich werden alle Diejenigen, welche an Besiäh oder. Gewahrsam haben, 2 6 ihn dit LUcasse Ansprũche als Konkursglaubiger machen etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an den⸗ wehen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die selben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von ö 9 ö . sein oder nicht, 2 ö,, . 97 .
it dem dafür verlangten Vorre Mam 297. Januar 6 ei bis zum 1. März 1876 einschließlich dem Gericht oder dem . , ,
len Konkurs⸗Eröffnung.
Königliches Stadt- und Kreisgericht zu Magdebur Erste Abtheilung, ; ö 6 den 29. Dezember 1875, Mittags 124 Uhr. UatduaaûoSwopauurßQe?ufmanns Htto Schwarze hier ist der ern, ,. Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs einstellung auf den 28. Dezember 1875 e,. ,,. 8 um einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann F. L. G. Kühne hier bestellt. . Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf- 2 ö. 36. auf den 15. Januar 1878, Vormittags 117 Uhr in unserem Gerichtslokal, Domplatz 34 — . Kommissar, Stadt- und Kreisgerichts⸗Rath Herzog, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vor= schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Ver⸗ walters, sowie darüber abzugeben, ob ein einst⸗ weiliger Verwaltungsrath zu bestellen und welche Personen in denselben zu berufen sind. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas
bei uns 'schriftlich oder zu Protokoll anzu. Leige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer melden und demnächft zur Hrüfung der sämmt. etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs masse abzu⸗ lichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten liefern. . Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung Vfandinhaber und andere mit denselben gleich des definitiven Verwaltungsperjonals berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wol—- len, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben
vor dem oben genannten Kommissar im Termins zimmer Nr. 33 zu erscheinen.
Wer seine elduna schriftli j ĩ j Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine nd gen beizufügen.
Nach Abhaltung dieses Termins
15 n 16. Rärz 1876, Vormittags 1 Uhr m Kommissar, Herrn Kreisrichter Todt Nr. 5 unten, zu erscheinen. seine Anmeldung
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; im inreicht, ; eizufũgen. ziger, welcher nicht in unserem Amts.
obnsitz bat, muß bei der Anmeldung
einen am hiesigen Orte wohnhaften
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schriftlich
anwälte schlagen.
Vermögen des Kauf⸗ Serrmann Kienast ziehung des Schlußverthei⸗ der Masse beendigt. 1875.
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wird geeigneten mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht ;
bis zum 5. Februar 1876 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden
Falls mit der Verhandlung über den Akkord ver—
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts.
ö hezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, inner⸗ at
iner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen ir Praxis bei uns berechtigten auswärtigen sowie nach Befinden zur Bestellung des deñinitiden ollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Ve waltun gs versonals sen gen, welchen es her an Bekanntschaft fehlt, auf den 22. Febrnar 1876, Vormittags 10 Uhr 2 Rechtz anwälte, Geheime Juft i. Rath in unserem Gerichts lokal, Domplatz Rr. J, vor den ple Ju ftiz · Rahe Gehler, Rosenkrarz, von gergnnten Kommißssar zu erscheinen.
odreck, Schmidt und Haͤnschke, und die Rechts. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht
Joel, Kempner zu Sachwaltern vorge. hat eine Abschrift derselben und ihrer Aalagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts- bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen able Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen
jfst durd Schluß vertheilung der Maff Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft endigt. fehlt, werden die Rechtsanwälte Graeßner, Hientzsch Schneidemühl, den 5. Januar 1876. Dr. Leo, Leonhard, Dr. Lochte, Meißner und Justiz⸗
IJ. Abtheilung. Rath Hübenthal zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Königliches Kreisgericht. ; . w,, em Ksnkurse über das Vermögen des [270] Auszug aus einer Edikt mann Karl Hentschel zar. in Silberberg . e . 84 K t Tie ittwe Franz ista Gloche, geb. Bittner in Demelius zu Racjuhn ist Konkurs erkannt und . derer nachträglich eine Forderung von 1979 6 Mittwoch, der 26. April 1876 zemeldet. zum einzigen Anmeldungstermine, Sonnabend, der 29. April 1876 aber zur Eröffnung eines Präklusivbescheides an⸗ or dem unterzeichneten beraumt worden, was mit Bezugnahme auf die an die Gläubiger welche Gerichteftelle angeschlagene und im Anhalt. Staats haben, in Kenntniß Anzeiger enthaltene vollständige Ladung hierdurch be⸗ kannt gemacht wird. Dessau, den 4. Januar 1876. Herzogl. Anhalt. Kreisgericht. Piet sch er.
Bekanntmachung.
durch Beschluß am 26. Januar ermögen des Hatelbesitzers C. demuühl eröffnete gemeine Kon⸗
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er Termin zur Prüfung dieser Forderung ist u 28. Januar 18765, Vormittags 1097 Uhr, tmins zimmer Nr. imifsar anberaumt,
Kreitgericht. des Konkurses.
sCentral- Handels ⸗Register) vublizirten Konkurs-⸗Bekanntmachungen.
Abliefe⸗ Anmeldung rungẽ⸗˖ der Ansprüche Termin. bis
Termin —ᷣ. zur Sonstige Termine.
Akkord⸗ Termin.
zur Prũfungẽ⸗ Verwalter ·
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In dieser Beilage werden bis auf Weiteres gußer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Lös
Dritte Beilage
Berlin, Dienstag,
N die Vakanzen-⸗Liste der durch Militär⸗Anwärter zu besetzenden Stellen, B die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht-⸗Militär⸗Anwärter,
3) die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine, 4 die Nebersicht der anstehenden Subhastations termine. . 5) die Verpachtungstermine der Königl. Hof ⸗ Güter und Staats Domãnen, sowie and
einem besonderen Blatt unter dem Titel
Gentral⸗Handels⸗Register
Das Central · dandels · Register für das Deutsche Reich kann durch alle Pest⸗Anstalten des In⸗
und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: 8W. Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
Sv., Königgrätzerstraße 109, und alle
erer Landgüter,
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im 5. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30.
für das Deuts
7) die Tarif ⸗ und Fahrplan⸗Veranderun gen
Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
den 11. Januar,
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schungen in den Handel - und Zei enregistern veröffentlicht: . 6) Tie von den Reichs, Staats- und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine
der deutschen Eisenbahnen,
8) die Uebersicht der Haupt · Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins, ö. . 9) die Uebersicht der bestehenden Poftdampfschiff Verbindungen mit transatlantischen Ländern,
10 das Telegraphen ˖ Verkehrsblatt.
November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
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Das Central-Handels⸗Register für das Deutsche Reich exscheint in der Regel tãglich. — Das
Abonnement beträgt 1 MS 50
e für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten S0 — Infertionspreis für den Raum. einer Dructzeile 39 H.
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HDausiren, Wanderlager, Aultiausbetriek
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Dem Deutschen Reichstage liegen zahlreiche Petitionen vor, welche sich mit dem Hausiren, den Wanderlagern und dem Auktionsbetrieb beschäftigen und mit einer einzigen Ausnahme die verschiedenften Abänderungen unserer Gesetzgebung, besonders der Gewerbeordnung in einem beschränken⸗ den Sinne befürworten, während eine der Petitienen im erklärten Gegensatz zu denselben für die jetzt geltende Gesetzgebung eintritt. Bei der Wichtigkeit dieser Fragen theilen wir den soeben erschienenen Bericht der Petitionskommission des Deutschen Reichstags (Berichterstatter: Abg. Krause) ausführ— licher mit:
Es wird zur Uebersicht dienlich sein, diese Petitio— nen nach ihren verschiedenen Fassungen und Anträgen zu klassifiziren.
AX. Die Gewerbevereine zu Waldheim, Schirgis— walde, Mügeln, Dahlen, Lösnitz, Stolpen, Penig, Leisnig, Ebersbach, Löbau, Schneeberg, Brandis, Pulsnitz, Bernstadt, der Marktverein, die Kaufmann . schaft, der Produktenhändlerverein, der Handwerker⸗ verein in Dresden, die Schutzgemeinschaft für Han⸗ del und Gewerbe und der Bürgerverein in Großenhain, der Bürgerverein in Nossen, Handel! und Gewerbtreibende zu Reichen bach, die Schuhmacherinnungen zu Pirna, Leisnig und Neustadt, der Marktverein zu Chemnitz, die vereinigten Innungen zu Wehlen, die Schutzge— meinschaft fur Hausbesitzer in Chemnitz, der Ge— werbeverein zu Meerane, zu Oederau, zu Bischofs— werda, Gewerbtreibende zu Döbeln, die Kaufmanns innung und der kaufmännische Verein zu Pirna be— antragen in gleichlautenden Eingaben
I bezüglich des Haustrens: a. daß die einzelnen Waarengattungen (mit degen vämlich hausirt wird) amtlich unter Festimmten Bezeichnungen, wie: Leder-, Drechsler⸗, Gürtler, Leinenwaaren, Rohstoffe u. a. m. begriffen werden, und daß jede einzeln bezeich⸗ neie Gattung von Waaren beim Hausiren mit elner besondern Steuer belegt werde; b. daß für die Berechtigung zum Hausiren ein höheres Alter als das 21. Jahr c. überhaupt das Hausiren auf das beschränkt werde; d. das Hausiren angemessen abgeändert werde“;
23 bezüglich der Wanderlager: a. daß der Be⸗ trieb der Wanderlager aufgehoben oder doch an⸗ gemessen beschränkt und die 35. 42 und 55 der Ge⸗ werbeordnung dementsprechend abgcändert werden, oder daß b. mindestens kein Wanderlager zugelassen werde, wenn nicht Name und Firma des Verkäufers bei der Behörde des Aufenthaltsortes angemeldet sind;
3) bezüglich der Auktionen: daß der Auktions betrieb als Funktlon (wohl als öffentliches Amt oder Kon— zessions gewerbe) geregelt und von der Berechtigung zum Gewerbebetrieb im Umherziehen ausgeschlossen werde.
B. Der Gewerbeverein zu Glauchau schließt sich in etwas veränderter Begründung
1) bezüglich des Hausirens den vorstehend wieder⸗ holten Anträgen an, verlangt jedoch, daß Nichtange⸗ hörige des Deutschen Reiches vem Gewerbetrieb im Umherziehen gänzlich ausgeschlossen werden;
2) bezüglich der Wanderlager: a. daß keine Wan⸗ derlager zugelassen werden, deren Ankündigungen und Plakate nicht mit der Legitimation (wohl der der darauf ersichtlichen Firma) des
der Fremden
Unternehmers gleich lauten; b. daß man den Inhabern von Wan— derlagern eine lokale Abgabe auflege; (. daß endlich Ausländer — wie beim Hausiren — gänzlich aus⸗ geschlossen bleiben. Die Auktionen bespricht die Pe⸗ tition nicht.
G. Die Petition der Handelekammer zu Kiel läßt den gewöhnlichen Hausithandel bei Seite und beschränkt ihre Beschwerden auf die Wanderlager und die Waarenauktionen. Sie beantragt
I) bezüglich der Wanderlager den Betrieb der Wanderlager aufzuheben oder doch angemessen z. B. auf die Jahrmarktézeiten zu beschränken, und dem entsprechend die Bestimmungen der 88. 42 und 565, was die Ausländer betrifft, auch 5. 57 der Gewerbe⸗ Ordnung abzuändern;
2) bezüglich der Auktionen übereinstimmend mit den Petenten A. jedoch mit dem Zusatz: a. daß für Namen und Firma des auswärtigen Verkäufers (Waareneigners) bei der Behörde des Versteigerungs⸗ ortes vollständige Legitimation zu beschaffen sei, und sodann b. daß die für Rechnung hinreichend legiti⸗ mirter auswärtiger Firmen abzuhaltenden Auktionen mit einer esonderen nach Ermessen der Landesgesetz⸗ gebung zu bestimmenden Staats, bez. Kommunal⸗ abgabe zu belegen seien.
BD. Zwei Petitionen aus Greiz und Zeulenroda be⸗ antragen: behufs Beseitigung des Gewerbebetriebes im Umherzichen vermittelst sogenannter Wanderlager und Wänderauktionen die Aenderung der bestehenden Gesetze zu empfehlen.
Zwar nicht wörtlich gleichlautend im Text und in den Anträgen reihen sich hier die Petitionen aus Münden, Gifhorn, Einbeck, Holzminden und Holzen, dez Vereins zur Wahrung der Interessen für Han⸗ bel und Gewerbe zu Meerane, des kaufmännischen Vereins zu Celle an, in denen, jedoch in verschiede— nen Fassungen, beantragt wird, das Hausirgewerbe, pie Wanderlager und die Wanderauktionen mit den
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angenommen; kleinste Maß
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erwähnten Mitteln zu beschraͤnken dez. was Wanferlager und Auktionen anlangt, ganz zu verbieten. Die Kaufleute zu Nord— heim endlich ftellen, nachdem sie die Unzuträglich— keiten des Hausirens u. s. w. dargelegt haben, den allgemeinen Antrag: „die Gewerbegesetze, soweit sie die Wanderlager und Wander⸗ auktionen betreffen, derart abzuändern, daß dadurch die Existenz des Handelsstandes kleinerer Städte nicht untergraben und der Bestand eines reellen Ge— schäftes ermöglicht werde.“
In 2 Petitionen wird außerdem beantragt: die Konsumpereine der Besteuerung zu unterwerfen.
F. Dagegen stellt sich die Betition der Gewerbe⸗
kammer zu Leipzig auf den Boden der bestehenden Gesetzgebung und richtet die Bitte an den Reichs⸗ tag: derselbe möge unbekümmert um kleinliche Rebenruͤcksichten das einzig richtige Prinzip der Ge— werbefreiheit nach allen Seiten hin aufrecht erhalten und die Gewerbeordnung gegen alle Gelüste der Zunftfreunde in Schutz nehmen. Die Begründung der mitgetheilten Anträge der Petitionen unter A., B.,, C. D. wird in ver⸗ schiedenen Fassungen durch die Angabe zu führen versucht, daß der reelle Gewerbebetrieb neben dem Haustren, dem Betrieb der Wanderlager und der Waarenauktionen in eine ungünstige Lage gedrängt werde und auf die Dauer die durchaus als unsolid bezeichnete Konkurrenz der Hausirer u. s. w. nicht abzuhalten vermöge; statistische Nachweise und Zahlen sind nirgend georacht. Die Leipziger Begenpetition nimmt Bezug auf die großen Grundsatze der Freizügigkeit und der Gewerbefreiheit, die nach Ansicht der Petenten die Vorbedingung jedes gewerblichen Gedeihens bilden und bestreitet die Schädlichkeit des Hausirgewerbes, welches im Gegen—⸗ theil nützlich und nothwendig sei. Es wurde ge⸗ wünscht, daß zu der Berathunz der Petitionen ein Regierungs⸗Kommissar hinzugezogen werde, und es ist das Reichskanzler⸗Amt zunaͤchst ersucht werden, sich durch einen Kommissar bei der Berathung dieser Petitionen in der Kommission vertreten zu lassen. Als solcher ist Derr Geh. Regierungs-Rath Nieber⸗ ding erschienen.
Es wurden an der faben Fie hier unter 1., 2. 3. 4 folzenden Fragen gestellt, auf welche der Herr Kemmissar des Reichskanzler⸗Amts die jedesmal der Frage unmittelbar beigefügte Antwort gegeben hat.
1) Gedenkt der Bundesrath in eine Revision der Grundsaͤtze über die Zulassung von Ausländern zum Gewerbebetrieb im Umherziehen einzutreten?
Artvwort zu I: Eine Revision der Grundsätze über die
herziehen sei bereits in Anregung gekommen, man dürfe zugeben, daß in diesem Gewerbehetriebe manche Uebelstände hervorgetreten seien, auch sei es richtig, daß bei der Zulassung der Ausländer nicht allir wärts nach gleichen Gesichtspunkten verfahren werde. Bei der anderweitigen Regelung dieser Verhältnisse sei auf die Nachbarstaaten und auf die von die sen Deutschland gegenüber festgehaltenen, im allgemeinen sehr liberalen Grundsätze Rücksicht zu nehmen. Jeden⸗ fallz werde in den schwebenden Erörterungen die Durchführung gleichmäßiger Regeln für die Zulas⸗ sung der Ausländer erstrebt; den zu Tage getretenen Uebelffänden werde man durch geeignete Einschrän— kungen entgegenzutreten suchen.
2) Kann nicht durch den Bundesrath bei den einzelnen Staatsregierungen Anregung dahin ge— geben weiden, daß die Besteuerung des Ge⸗ werbes im Unmherziehen nach gemeinsamen Grundsätzen im Wege der Partikulargeset— gebung geregelt und dabei einer von dem Be⸗ dürfniß nicht gebotenen Ausdehnung des Hausir⸗· handels begegnet werde?
Antwort zu 2: Gegenüber dem Wunsche nach einer Einwirkung des Bundesrathes auf die ein— zelnen Bundesregierungen im Sinne einer überall gleichen Besteuerung der Gewerbe sei darauf hinzu⸗ weifen, daß in dieser Frage vor Allem die Landes ⸗ vertretungen der Einzelstaaten mitzuwirken haben. Uebrigens dürfe man nicht erwarten, daß eine gleich⸗ maßige Regelung der Gewerbesteuer — welche dann jedenfalls nur einen supplementären Charakter würde erhalten koͤnnen — die im stehenden und umher— ziehenden Gewerbe empfundenen Uebelstände besei⸗ tigen werde.
3) Sind die Inhaber von Wanderlagern, wenn man von der Annahme ausgeht, daß sie nach Tit. 1646. der Gewerbeordnung zu behandeln seien, nach 5. 8 des Freizügigkeitsgestzes vom J. November 1867 bei einem längeren als dreimonatlichen Aufenthalte von jeder Kommunalsteuer frei zu lassen, und können bieselben nicht nach 8. 10 des Handelsgesetzbuchs zur Anmeldung und Führung einer Firma angehalten werden?
Antwort zu 3: Wanderlager stellen in der Reichs⸗ gesetzgebung keinen rechtlichen Begriff dar. Es falle baruͤnter ein thatsächlicher Gewerbebetrieb, welcher ebenso in der gesetzlichen Form des stehenden, wie des umherziehenden Gewerbeg ausgeübt werden könne. Es sei hier Alles Frage des einzelneu Falletz. Zu der Ausführung, daß das Freizügigkeitz⸗
gesetz die Besteuerung des Gewerbebetrieb; im Um⸗ herzlehen nicht beschränke, bemerke er nur, daß für pie Auslegung des Freizügigkeitsgesetzes die Begriffs⸗ bestimmungen der Gewerbe⸗Ordnung nicht maß⸗
Zulassung von Ausländern zum Gewerbebetrieb im Um.
gebend seien; insbesondere könne ein Gegensatz zweschen den‘ „anziehenden Personen jenes Ge⸗ setzes und den „umherziehenden! PVersonen der Gewerbe⸗Ordnung nicht ohne Weiteres sta⸗ tuirt werden. Einschränkende Maßregeln gegenüber den marktschreierischen Ankündigungen mit hochtönen—⸗ den, den wirklichen Namen des Geschäftsmannes verdeckenden Titeln, wie solche auf Plakaten, in An—⸗ noncen und auf Schildern bei den Wanderlager— Kaufleuten vielfach üblich seien, j
könnten jedenfalls nicht in Anschluß an das Firmenrecht des Handels ßesetzbuchs unternemmen werden. Es handle sich herbei um die „Firma“ im Sinne des Gesetzes nicht. Ueberhaupt aber kämen dergleichen Markt— schreiereien nicht blos bei Wanderlagern, sondern so gut, wenn vielleicht auch nicht so oft, in dem Geschäftsverkehr der sonstigen Magazine und Läden vor. 4) Empfehlen sich nicht Einschränkunger
Bestimmungen des Tit. III. der Gewerbeor nung in Betreff des Handels mittelst der Ver⸗ steigerung, insbesondere der Waaren Auktionen im Umherziehen?
Antwort zu 4: Was eine Einschränkung der Be—
stimmungen des Tit. II, insbesondere in der Rich-
Handel mittelst der Versteigerung betreffe, so käme für die Regierung zunächst in Be⸗ tracht, daß dieser Titel, mancher regierungsseitig geäußerten B denken ungeachtet, seine gegenwärtige, ziemlich weitgehende Fassung durch den Reichstag erhalten habe. Allen Abänderungsgedanken gegen über ergebe sich daher für die Regierung zunächst die Frage, ob das Bedürfniß einer Reform so evident werde nachgewiesen werden können, daß mit einiger Sicherheit anzunehmen sei, es werde auch der Reichstag demselben sich nicht verschließen. Man müsse nun aber nicht vergessen, daß die hier erwähn⸗ ten Uebelstände, vor Allem die von den Geschäften der kleineren Städte empfundene Beeinträchtigung ihres Gewerbes, großentheils nicht in der Gesetz. getung, sondern in den veränderten wirthschaftlichen und Verkehrtverhältnissen beruhten. Wir befänden uns eben in einer wirthschaftlichen Uebergangszeit, deren mißliche Einwirkungen vielleicht von einigen Bestimmuggen Lr Gesetzgebung geschärft werden möchten, jeden fre aber nicht durch Gefetze zu be⸗ seitigen seien. Es komme ferner und gerade in Bezug auf die Verbreitung, welche das Versteigern von
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der Umstand in Betracht, daß dasselbe nicht zu solcher Bedeutung gelangen könnte, wenn einer gewissen, nicht jmmer foliden Richtung unserer Geschäftswelt, mög— lichst billige Waaren' auf den Markt zu werfen, nicht auf der anderen Seite eine unwirthschaftliche Neigung des kaufenden Publ kugis entspräche, stets zu den billigsten Preisen zu kaufen. Belehrung, bessere Einsicht und größere Solidität könnten hier belken, nicht Gesetze. Die Regierung sei indeß keineswegs der Meinung, solche Vorschläge, welche hier im Wege der Gesetzgebung abhelfen wollen, von vornherein abzuweisen; sie werde dieselben ernstlich prüfen; bis jetzt seien aber weder in den an das Reichskanzleramt gelangten Eingaben, noch in den vorliegenden Petitionen, noch auch endlich in der gegenwärtigen Diekussion Vorschläge dieser Art zu Tage getreten.
Auf Grund der Petitionen und der vom Hexrn Kommifsar des Reichskanzler Amtes gegebenen eben wiederholten Auslassungen waren beide Bericht⸗ erstatter zunächst darüber einig, daß die Petitionen geeignet seien, an das Plenum des Reichstags ge⸗ bracht zu werden. Denn wie man auch über den Grund der Klagen, die in den Petitionen zum Aus⸗ druck kommen, denken mag, so beweisen die Petitio⸗ nen, daß weite Kreise der Bevölkerung, namentlich im Handwerkerstande und selbst ein Theil der Kauf⸗ mannschaft fich durch die mehrbesprochenen Erschei⸗ nungen unseres Verkehrslebens in ihrem Erwerb be⸗ schwert fuhlen und daß sie die Schuld an dem in ihren Augen ungünstigen Zustand der bestehenden Gesetzgebung unterlegen. Hierin erblickten die Bericht⸗ erstaster eine Berechtigung der Petitionen auf Be⸗ rathung ihres Gegenstandes im Reichstage.
In dem jetzt herausgegebenen Band XVI. der Statistik des Deutschen Reichs veröffentlicht das Kaisersich ftatistische Amt u. A. eine Uebersicht des geschätzten Werthes der Waareneinfuhr für bas Jahr 1874, welche, was namentlich die Er⸗ mittelung der Werthseinheiten betrifft, unter Beob⸗ achtung desselben Verfahrens, wie für die Vorjahre 1573 bez. 1572, hergestellt worden ist. Nach der selben betrug der Werth der Waareneinfuhr in den freien Verkehr des deutschen Zollgebiet exkl. Mün⸗ zen und edle Metalle im Ganzen 1,2015553, 000 Thlr. gegen 1252.911090 Thlr. in 18753 und L687, 360, 000 Thlr. in 1872. Sonach ist die Ein⸗ fuhr des Jahres 1874 hinter derjenigen von 1873 um 50,458,000 Thlr. oder 4,3 R zurückgeblieben, hat dagegen diesenige des Jahres 1872 um i4, 193 560 Thlr. oder 105 S überstiegen. Der Werth der vom Auslande eingeführten Münzen und edlen Metalle wird für 1874 auf 22 300 9000 Thlr. angegeben, während derselbe 1873: 167,100,000 Thlr. und 1872: 68,800,000 Thlr. betragen hatte. Wie sich die oben naächgewiesenen Werthsbeträge in
den einzelnen Jahren auf die wichtigeren Waaren⸗
Metallwaaren
Waarenbeständen im Umherziehen zu nehmen scheine,
gattungen vertheilen, läßt die nachfolgende Ueber sicht naͤher ersehen: 1874. 1873. 1872. Werth in 1000 Thalern. Getreide 2c. und Mahl— fabrikate . Gegohrene Getränke Zucker, Kaffee, Gewürze, ,, Tabak u. Tabakfabrikate Sämereien, Früchte, Ge⸗ ö Thiere und animalische Nahrungsmittel Dünger und Abfälle ö Erden, Erze, rohe und roh bearbeitete Steine Stein,, Thon⸗ und Glas⸗ waaren.. Roh⸗Metalle . ö Roh bearbeitete Metalle Halbfabrikate)
138,000 24,700
93, 100 16,520
160,800 22, 000
71.3800 23.900
64,200 29,500 335710 41,7100 30,550 76, 900 14,350 26, 1060
98 200 1446009 26,800
24,270
106,400 143610 25,400
29,180 Z3, 040
— 59
7, 320
49,900
5, 950 46,700
6, 840 37,900
8,430 11, 180
6,520 ., Droguen, Chemikalien, Zuͤnd⸗ u Farbewaaren Harze, Fette, Oele, Aether und Seifen Filzstoffe, Haare, Federn, Häute, Leder . Leder Rath ˖ md Fil = , ,,,, 6,559 Spinnstoffe 202, 800 J 67,000 Seiler,, Webe⸗, Wirk⸗ waaren und Kleider Kautschuck⸗ und Wachs⸗ waaren J Papier⸗ und Papp⸗ waaren, Tapeten. 2253 2, 254 1,3599 Ban ⸗ und Nutzholz und andere Schnitzstoffe Holz⸗, Schnitz⸗ uad Flechtwaren... 5.260 Maschinen, Fahrzeuge und Apparate. .. 29,550 Schmuck- und Kunstge⸗ genstände . Manuskripte, Druck⸗ sachen und Stiche 3 289 ⸗ Fur die Jahre 1873 bez. 1872 hatte das Kaiser⸗ liche statistische Amt die Werthberechnung auch auf die Waarenausfuhr des deutschen Zollgebiets ausgt⸗ dehnt. Dies ist jedoch für 1874 aus dem Grunde unterblieben, weil nicht allein der Nachweis der ausgeführten Waarenmengen sehr unvollständig ist, sondern auch die Gattung der Waaren für diese Verkehrsrichtung häufig nicht sicher und speziell ge⸗ nung ermittelt wird, um deren Werth mit einiger Sicherheit abschätzen zu können.
Handels⸗Register. Hie Handelsregistereinträge aus dem Königreich Hach sen, dem Großherzogthum H essen und dem herzogthum Anhalt werben Dienstags unter der Rudbrft Leipzig resp. Darmst adt und Dessau zeröffentlicht, die ersteren wöchentlich, die beiden letz⸗ teren monatlich. HKernhurx. Bekanntmachung. Nachstehende Firma: Fol. 350. Funke & Buchmann in Bernburg (offene Handelsgesellschaft). Inhaber: 1) Kaufmann Friedrich Funke in Bernburg, 25 Kürschnermeister Wilhelm Buchmann das. Die Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten, steht dem Mitgesellschafter, Kaufmann Friedrich Funke, allein zu, ist laut Verfügung vom heutigen Tage in das Han⸗ delsregister eingetragen worden. Bernburg, den 7. Januar 1876. Herzogl. Anhalt. Kreisgericht. Der Handelsrichter. Breymann.
54, 150 57,560
59700 64,100 59,600 65,200 64,500 d / — m — 5, 590 4970 207,00 196,300 64,500 64,900 60.400
61000 62, 200
2470 237 2.240
103,800 99,000
90,400 5.490 3,420 16350
26, 720
4,930 4,740 4,700
3,310 3,000
nRernhurg. Bekanntmachung. Nachstehende Firma; Fol. 351. Moritz Mendershausen in Nienburg 4. S. Inhaber: Kaufmann Moritz Mendershausen in Nienburg g. S. ist laut Verfügung vom heutigen Tage in das Han⸗ delsregister eingetragen worden. Bernburg, den 7. Januar 1876. Herzoglich Anhalt. Kreisgericht. Der Handelsrichter. Breymann.
KRranunsehrvrelg. Auf Seite 27 des Handels⸗ registers für die Stadt Wolfenbüttel ist bei der da⸗ selbst eingetragenen Firma;
C. W. Beddig heute vermerkt, daß der bisher alleinige Geschäfttz⸗ inhaber, der Korkfabrikant Carl Wilhelm Beddig zu Wolfenbüttel
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