1876 / 12 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Jan 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Aufsichts⸗Kommissar: Königlich württembergischer Forstrath und Professor an der land⸗ und forstwirthschaftlichen Akademie zu Hohenheim Dr. Rördlinger zu Hohenheim;

8) für die übrigen Ober⸗Amtsbezirke des Neckar⸗ und des Jaxtkreises: Aufsichis⸗Kommissar: Königlich württembergischer Oekonomie⸗Rath Mühlhäuser zu Weinsberg;

9) für den württembergischen Donaukreis mit Ausnahme der Ober⸗ Amtsbezirke Geislingen, Göppingen und Kirchheim: Aufsichts Kommissar: Schultheiß Maier zu Hennigkofen, Ober- amts Tettnang;

10) für den württembergischen Schwarzwaldkreis und die unter 9 benannten Ober⸗Amtsbezirke des Donaukreises: Auf⸗ sichts⸗Kommissar: Gemeinderath Wekler zu Reutlingen;

I) für das Großhergthum Baden übt die Funktionen des ständigen Aufsichtsorganes das Großherzogliche Handels⸗Mini⸗ sterium zu Karlsruhe aus; . ö.

12) für das Großherzogthum Hessen: Aufsichts⸗Kommissar: Bürgermeister und Gutsbesitzer Möllinger zu Pfeddersheim;

13) für die Herzoglich sachsen⸗-coburg-gothaische Enclave Königsberg: Aufsichts⸗Kommissar: Bürgermeister und Weinguts⸗ besitzer Ronge zu Königsberg; J ö

14) für Elfaß Lothringen: Aufsichts⸗Kommissar und Sach— verständiger: Bürgermeister und Weingutsbesitzer Oberlin zu Beblenheim.

Nachdem von dem Deutschen Reich mit der Republik Chile eine Vereinbarung wegen gegenseitiger Anerkennung der nach dem neuen Schiffsvermessungsverfahren bewirkten Ver⸗ messungen getroffen worden ist, sind für die auf Grund der chilenischen Schiffsvermessungsordnung vom 20. November 1874 vermessenen, der chilenischen Handels marine angehöri— gen Schiffe, die in deren Certifikaten enthaltenen Angaben über den Nettoraumgehalt in den deutschen Häfen ohne Nachver— messung als gültig anzuerkennen.

Die Reichstags ⸗Kommission zur Vorberathung der Entwürfe eines Gerichtsverfassungs-Gesetzes, einer Strafprozeß⸗Ordnung und einer Eivilprozeß⸗ Ordnung nebst Einführungsgesetzen berieth in der Sitzung vom 12. Januar die noch rückständigen Bestimmungen über die Zuständigkeit der (kleinen) Schöffengerichte. Auf den Antrag der niedergesetzten Subkommission wurde zunächst die ausschließliche Zuständigkeit der Strafkammern für Zuwider— handlungen gegen gewisse Reichsgesetze (z. B. betreffend die Notionalitãt der Kauffahrteischiffe, betreffend die Kommandit⸗ gesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, das Bankgesetz u. s. w.) mit großer Mehrheit beschlossen. Auf der anderen Seite wurden Diebstähle, Unterschlagungen, Betrügereien, Sachbeschädigungen, wenn der Werth des Ge— stohlenen oder Unterschlagenen, bezw. der Schaden 25 (k nicht übersteigt, sowie Begünstigungen un) Hehlereien, wenn die Handlung, auf welche sich die Begünstigung oder die Hehlerei bezieht, zur Zuständigkeit der Schöffengerichte verwiesen. In Betreff der Körperverletzungen wurde der Beschluß bis zur Er— ledigung der Strafgesetznovelle ausgesetzt. Sodann ging die Kommission zur Berathung des Antrages der Abgg. Becker und Dr. v. Schwarze über, wonach für die Verhandlung und Entscheidung von Strafsachen bei den Landgerichten große Schöffengerichte gebildet werden sollen. Das Ergebniß der ein—

ehenden und lebhaften Debatte war die Annahme des Antrages nit 18 gegen 6 Stimmen.

In Nr. 305 vom 28. Dezember v. J. theilten wir das Verzeichniß derjenigen Privat-Notenbanken (so. das. Ziff. 16 bis 28) mit, welche auf ihr Noten-Ausgaberecht ver⸗ zichtet oder doch die Absicht dazu kundgegeben hatten.

Die Prüfung der formellen Rechtsbeständigkeit dieser Verzichts— erklärungen nach den für die einzelnen Banken maßagebenden landesgesetzlichen, statutarischen u. s. w. Vorschriften durch die zuständigen Aufsichtsorgane ist eingeleitet. Soweit das Ergebniß dieser Prüfung vorliegt, haben den Verzicht auf das Noten -⸗Aus⸗ gaberecht in rechtsverbindlicher Form die nachbenannten Banken erklärt, deren Antheil an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs (s. die Tabelle zu 5. 9 des Bank⸗ gesetzes) daneben bemerkt ist:

1) Ritterschaftliche Privatbank (Stettin) . MSM 1,222, 000 2) Kommunalständische Bank (Görlitz) . 1307, 000 3) Weimarische Bank . 1,971,000

Oldenburgische Landes dan. ... 1,881,000

Mitteldeutsche Kreditbank (Meiningen) 3. 187,000

3 1344, 000

)Anhalt⸗Dessauische Landesbank. 935,000

1 1,651,000

Niedersächsische Bank (Bückeburg) .. J 594,000

Lübecker Privatband .. . ö 500,000 zusammen . 6 14,592, 000

Der Verzicht ist mit dem 1. Januar 1876 (zu 1 bereits mit dem 1. Dezember 1875) in Wirksamkeit getreten. Es sind daher die Antheile dieser Banken an dem Gesammtbetrage der steuerfreien ungedeckten Noten mit zusammen s6 14,592,000 nach §. 9, Abs. 2 des Bankgesetzes mit dem 1. Januar d. J. dem Antheile der Reichsbank von ursprünglich , zugewachsen, so daß sich der Antheil der Reichs bank vorbehaltlich fernerer Ermittelungen, be ;;, erhöht heraussiellt.

S6 264 56 2,000

In den deutschen Münzstätten find bis zum 8. Januar 1876 geprägt: an Goldmünzen: 977,140, 260 (6 Doppelkronen, 301,939, 180 6 Kronen; hiervon auf Privat⸗ rechnung: S6, 273,505 66; an Silbermünzen: 25,385,105 ( 5⸗Markstücke, 109,221,894 S6 14Markstücke, 11,K730, 576 S 50— Pfennigstücke, 20,268,438 si6 3 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 12 845,505 6 70 * 160⸗Pfennigstücke, 7, 260, 120 M6 90 H5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 4 659, 090 6 4141 2⸗Pfennigstücke; 2, 493,V219 S6 1 1⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1,279, 079,440 S6; an Silbermünzen: 166, 606013 s6 3; an Nickelmünzen: 20 105,626 6 60 ; an Fupfermünzen: 7, 152,309 66 45 58.

Vom 24. bis 31. Dezember 1875 hat die Preußische Bank an Gold angekauft: für 3,432,191 S6 in Münzen, für 108,403 66 in Barren; vorher seit dem 18. September 1875 für 46,128,525 66 in Münzen, für 19,358,117 S in Barren. Zusammen vom 18. September bis Ende 1875 für 49, 560,716 z in Münzen, für 19466, 520 S6 in Barren. Die Reichsbank hat vom 3. bis J. Januar 1876 an Gold angekauft: für 1,7945784 M in Münzen.

Nach den Bestimmungen der §5. 16 und 80 des Ge⸗ setzes vom 3. Juli d. Is, betreffend die Verfassung der Ver⸗

waltungsgerichte und des Verwaltungsstreitverfahrens, sowie nach!

Inhalt des Erlasses des Ministers des Innern vom 5. August d. J. Fat der Minister des Innern in einem Spezialerlaß es für un⸗ bedenklich erachtet, daß erst die vom 1. Oktober v. J. ab zur Festsetzung gelangten Einnahmen und resp. die von diesem Zeitpunkte ab entstehenden Ausgaben der Verwaltungsgerichte im vollen Betrage zur Staats kasse fließen und demgemäß zu verrechnen sind.

Der Minister des Innern hat in einem Spezialfalle Be⸗ denken getragen, zu der beantragten Vereinigung eines Gemeinde⸗ bezirkes mit einem selbständigen Gutsbezirke die Allerhöchste Genehmigung zu erbitten, weil die Zustimmung der betheiligten Gemeinde und des betheiligten Gutsbesitzers auf Grund eines Abkommens ertheilt war, durch welches die beiden Büdner sich verpflichtet haben, an den Kommunallasten des neu zu bil⸗ denden Gutsbezirkes in gewissen Verhältnissen Theil zu nehmen.

Die Vertheilung der Kommunallasten eines selbständigen Gutsbezirkes, welcher sich nicht in Einer Hand befindet, unter die verschiedenen Grundbesitzer widerspreche der rechtlichen Natur und der kommunalen Aufgabe eines selbständigen Gutsbezirkes. Nur in Ansehung der Aufbringung der Orts⸗ armenlasten sei nach §. 8 des Gesetzes, betreffend die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungs⸗ wohnsitz, vom 8. März 1871, die antheilsweise Heranziehung der neben dem Restgutsbesitzer im Gutsbezirke vorhandenen Parzel⸗ lenbesitzer durch Erlaß eines, von der Bezirksregierung zu ge— nehmigenden Statutes gestattet. Im Uebrigen könne selbst im Wege der Vereinbarung eine Untervertheilung der Orts kommu⸗ nallasten eines selbständigen Gutsbezirkes mit öffentlich rechtli⸗ cher Wirkung nicht stattfinden. Insbesondere könne auch die Bertheilung der Sinquartierungslast innerhalb selbständiger Gutsbezirke nicht durch statutarische Beflimmungen geregelt wer⸗ den, vielmehr sei den Besitzern selbständiger Gutsbezirke nur ge— stattet, sich behufs Leistung der Einquartierungslast mit einem benachbarten Gemeindeverbande unter dessen Zustimmung zu vereinigen (5. J des Gesetzes, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes, vom 25. Juni 1868 f. §. 9 der Instruktion vom 31. Dezember 1868.)

Im 5. 2 des Gesetzes über die Landgemeinde⸗Verfassungen vom 14. Äpril 1856 sei daher die Aufnahme eines Statuts auch nur für den Fall vorgesehen, daß ein Gutsbezirk mit einer Ge⸗ meinde vereinigt wird, nicht aber für den Fall, daß ein Ge⸗ meindebezirk in den kommunalen Verband eines Gutsbezirkes aufgeht. Der Kreisausschuß des Kreises würde deshalb selbst nach erfolgter Vereinigung der Gemeinde mit dem Gutsbezirke event. nicht in der Lage sein, das qu. Abkommen als ein Statut im Sinne des 5. 2 des Gesetzes vom 14. April 1856 zu be⸗ handeln und auf Grund des S. 135 18. Nr. 3 der Kreis⸗ ordnung vom 13. Dezember 1872 zu bestätigen.

Das Feilhalten von Eßwaaren, die, wenn auch nicht gesundheitsgefährlich oder schädlich, doch zum menschlichen Genusse ungeeignet sind, ist als Betrug zu bestrafen, wenn es wissentlich geschieht, und als Uebertretung nach §. 367, Nr.] des Str. G. B. zu bestrafen, wenn es unmissentlich geschieht. (Erkenntniß des Ober⸗-Tribunals vom 15. Dezember 1875.)

Der Kaiserliche Botschafter Prinz Reuß ist am Don⸗ nerstag Abend in St. Petersburg eingetroffen.

Der General⸗-Major von Heuduck, bisher Comman⸗ deur der 21. Kavallerie⸗Brigade, ist aus Anlaß seiner Ernennung zum Chef des Militär⸗Reitinstituts zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen.

Berlin, 15. Januar. Die vorgestrige Sitzung des Pro— vinziallandtages galt hauptsächlich der Berathung über Uebernahme der bisherigen Staatschausseen der Pro— vinz und des Chausseeneubaus und Unterstützung des Gemeinde— und Kreiswegebaus. Ueber beide Fragen referirte Abg. v. Benda. Bezüglich des ersten Gegenstandes theilte der Ober— präsident v. Jagow mit, daß die Königlichen Bezirksregierun⸗ gen der Provinz angewiesen worden sind, die ihnen bezüglich der Verwaltung der Staatschausseen obgelegenen Verpflichtungen einstweilen noch über den 1. Januar 1876 hinaus in unver⸗ änderter Weise zu erfüllen. Nach kurzer Debatte beschloß der Landtag: den Provinzialausschuß aufzufordern, a. die Vor— bereitung zur Uebernahme der Verwaltung und Unterhaltung der bisherigen Staatschausseen thunlichst und derart zu beschleunigen, daß diese Verwaltung, wenn nicht früher, doch zum 1. Januar 1877, auf die technischen und administrativen Organe der Provinz übergehen kann und dabei b. dahin zu wirken, daß diese Verwaltung seiner Zeit, resp. am Schlusse des Jahres 18376 ohne Etatsüberschreitungen und ohne Vorgriffe auf die Etats der folgenden Jahre den pro⸗ vinziellen Organen überliefert werde. Bezüglich des Chaussee⸗ neubaus und der Unterstützung des Gemeinde- und Kreiswegebaus hatte das Oberpräsidium dem Landtage 5 Nachweisungen zugehen lassen: die erste bezeichnet als bereits zu⸗ gesicherten Staatschausseebau die Chaussee Birnbaum-⸗-Driesen im Regierungsbezirk Frankfurt a. d. O., für welche überhaupt 219, 000 Ell bewilligt sind, wovon am Schlusse des Jahres 1875 noch 214,000 S6 und zwar zunächst im Jahre 1876 120000 S zu verwenden sein werden; die Nachweisung II. enthält diejenigen Summen, welche für nichtstaatliche, in der Ausführung be⸗ griffene Chausseebauten an bereits bewilligten Prämien nach Beginn des Jahres 1376 noch zu zahlen sein werden. Der Betrag ist für den Regierungsbezirk Potsdam auf 310,864 (, für den Regierungsbezirk Frankfurt auf 131,A702 berechnet. Die übrigen Nachweisungen beziehen sich auf die Bewilligungen zur Unterstützung des Gemeindewegebaus ꝛc. Die Beschlüsse des Landtages gehen dahin: den Provinzial-Ausschuß 1) zu ermäch⸗ tigen, aus den der Provinz durch das Gesetz vom 8. Juli 1875 überwiesenen Jahresrenten diejenigen Zahlungen zu leisten, welche einestheils zum Weiterbau der bisherigen Staats⸗ chaussee Birnbaum⸗Driesen, anderntheils zur Ueberweisung der für nicht fiskalische Chausseebauten durch Allerh. Ordre be⸗ reits bewilligten Bauprämien erforderlich sind, soweit deren Aus⸗ zahlung nach Maßgabe der gestellten Bedingungen und der bisher für die Staatsverwaltung in dieser Hinsicht geltenden Grundsätze statthaft und liquide ist. ?7) Unter denselben Voraussetzungen den Provinzialausschuß zu ermächtigen, die für den Gemeindwegebau in Aussicht gestellten Unterstützungen zur Auszahlung gelangen, auch weitere Bewilligungen eventualiter bis zur Gesammthöhe von 30, 000 M eintreten zu lassen. 3) Den Provinzialausschuß ferner zu er⸗ mächtigen, zu Chausseeneubauten und Chaussee⸗Uebernahmen, jedoch unter nächster und vorzugsweiser Berücksichtigung derjeni⸗ gen Bauten, bezüglich welcher bestimmte ministerielle Zu⸗ sagen aus der Vergangenheit bereits gegeben sind, Chausseebauprãmien zuzusichern, resp. zur Auszahlung zu bringen mit der Maßgabe, daß die Gesammtsumme dieser Zusicherungen und Zahlungen 200, 000 6 nicht übersteigen darf;

4 endlich den Provinzialausschuß zu veranlassen, dem nächsten Provinziallandtage eine ausführliche Vorlage über die Grund⸗ sätze, welche für den Chaussee⸗ und Wegebau in der diesseitigen Provinz demnächst maßgebend sein sollen, über das danach für das Jahr 1876 und die nächstfolgenden Jahre sich herausstellende Geldbedürfniß und die zur Deckung dieses Bedürfnisses vor⸗ handenen Mittel zur Prüfung und Beschlußnahm⸗ vorzulegen.

In seiner gestrigen Sitzung schritt der Brandenburger Provinziallandtag zur Wahl der Mitglieder des Provin⸗ zial ⸗Ausschusses und deren Stellvertreter. Die Wahl der Mit⸗ glieder fiel auf die Abgg. v. Meyer⸗Arnswalde, Frhr. Carl v. Manteuffel⸗Lübben, v. Gerlach⸗Klönigsberg, v. Benda⸗Rudow, Gerhardt Frankfurt a. O., Lehmann ⸗Sorau, ferner auf Herrn Landrath Scharnweber⸗ Niederbarnim, Ober⸗ Bürgermeister Meidam⸗Landsberg a. W, Amtsvorsteher Zeumer⸗Wesendorf. Die Wahl der ersigenannten sechs Herren erfolgte durch Akklamation. Zu Stellvertretern wurden durch die Wahl berufen: Landrath v. Luttkamer⸗Lübben, Stadtrath v. Loeper⸗Potsdam, Landrath v. Rheinbaben⸗ Fritschendorf, Landrath v. d. Goltz-Zällichau, Erbjägermeister v. Jagow (Westpriegnitzn, Bürgermeister Dr. Richter (Schwedt), Rittergutsbesitzer v. Bärensprung (Kl. Döbbern), Amts vorsteher Dunckel (Tempelhof), Ober⸗Amtmann Thränhardt (Neuzelle). Demnächst folgte die Berathung des Entwurfs zu einer landes⸗ herrlichen Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes vom 30. Mai 1874. Nach demselben sollen alle nicht geschlosse⸗ nen Gewässer einer wöchentlichen und einer jährlichen Schonzeit unterliegen. Die wöchentliche Schonzeit erstreckt sich auf die Zeit vom Sonnabend Abend 6 Uhr bis Montag Morgen um 6 Uhr. Die jährliche Schonzeit tritt entweder im Winter oder im Frühjahr ein und erstreckt sich im Winter auf die Zeit vom 15. Oktober bis zum 15. Dezember und im Frühjahr auf die Zeit vom 15. März bis zum 15. Mai. Der Land⸗ tag trat den Bestimmungen des Entwurfs im Großen und Ganzen bei, beschloß sedoch, das Verbot des Fangens von Krebsen anstatt für die Zeit vom 1. Dezember bis zum 1. Mai, für die Zeit vom 1. November bis zum 1. Mai auszusprechen und außerdem dem 5. 14 folgende Fassung zu geben: „Der Betrieb der Fischerei in schiff⸗ baren Gewässern darf die Schiffahrt nicht hindern oder stören. Die näheren Vorschriften hierüber, sowie über die Ordnung, welche von den Fischern im sonstigen Interesse des öffentlichen Verkehrs und zur Vermeidung gegenseitiger Störungen zu be⸗ achten ist, sind erforderlichen Falls im Wege der Polizeiverord⸗ nung zu erlassen.“

In der heutigen Sitzung wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden des Provinzial-Ausschusses der Land⸗ rath des Kreises Niederbarnim, Geheimer Regierungs-Rath Scharnweber gewählt.

Königsberg, 12. Januar. In der heutigen (8.) Sitzung des Provinziallandtages erfolgte nach geschäftlichen Mit⸗ theilungen zunächst die Vorlesung der vom Redaktions-⸗Aus⸗ schusse formulirten Ausfertigungen des Statuts:

„I) Die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Provinzialaus⸗ schusses (5. 46 der Pr. O.) wird auf 13, diejenige der Stellvertreter G.. 47 der Pr. O.) gleichfalls auf 13 festgesetzt. Es wird für jedes Mitglied des Provinzialausschusses ein bestimmter Stellvertreter ge— wählt; im Falle der Behinderung eines Mitaliedes und seines Stell—⸗ vertreters wird jedesmal der nach der Reihenfolge der Wahlen nächste Stellvertreter einberufen. Ist der 13. Stellvertreter behindert, so wird der erste einberufen.“

Dasselbe ward angenommen.

Bei der darauf folgenden Wahl des Landesdirektors wurden 132 Stimmzettel vorgefunden, von denen 78 auf den Abg. Rickert ⸗Danzig fielen (560 auf Graf Rittberg⸗Stangen⸗ berg). Abg. Rickert somit gewählt und nahm die Wahl dan⸗ kend an.

Die Wahl von 13 Mitgliedern des Provinzialausschusses und deren Stellvertreter war nach längerer Diskussion auf die nächste Tagesordnung gestellt.

Merseburg, 14. Januar. (W. T. B.) Als Sitz des Ausschusses des sächsischen Provinziallandtages, sowie als Wohnsitz des Landesdirektors ist provisorisch Merse—⸗ burg bestimmt. Der Antrag, hierfür Magdeburg zu wählen, wurde abgelehnt.

Bayern. München, 13. Januar. Durch Königliche Entschließung wurde genehmigt, daß die bei den Militär⸗ Bildungsanstalten verwendeten Professoren und Lehrer vom Civilstande aus der Kategorie der Civilbeamten der Militär⸗ verwaltung ausscheiden und damit deren früheres Verhältniß wieder hergestellt werde. Bei sämmtlichen Kommandobehör⸗ den, Truppentheilen der bayerischen Armee werden jetzt Sold⸗ bücher für Unteroffiziere und Soldaten eingeführt, wie dies be⸗ reits in den andern. Theilen des deutschen Heeres der Fall ist. Die Soldbücher sind sowohl in Friedens- als in Feldverhält⸗ nissen zu gebrauchen. Das mit Genehmigung Sr. Majestät des Deutschen Kaisers von dem Fürsten von Hohenzollern er⸗ richtete Familien⸗Fideicommiß zu SEisenstein in der bayerischen Oberpfalz, wird heut im „Gesetz⸗ und Verordnungs⸗ blatt“ bekannt gemacht. Im Königreich Bayern bestehen zur Zeit drei Lehrerinnen-Bildungsanstalten, das Kreis⸗ Lehrerinnen⸗Seminar in München, die Königliche höhere weibliche Bildungsanstalt in Aschaffenburg und das Ludwigs⸗Seminar in Memmingen. Die Errichtung einer vierten Lehrerinnen⸗Bildungs⸗ anstalt in Straubing steht für die nächste Zeit in Aussicht.

Baden. Karlsruhe, 13. Januar. Die Mittheilung von einer „bedenklichen Erkrankung des Prinzen Wilhelm an seiner 1870 bei Nuits erhaltenen Kopfwunde bedarf, nach dem,Frkf. Journ.“, der Richtigstellung. Der Prinz leidet allerdings an neuralgischen Schmerzen, welche mit jener Verwundung im Zu⸗ sammenhang stehen mögen; es ist aber darin bereits eine wesentliche Besserung eingetreten.

Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha. Coburg, 12. Januar. Heute Vormittag fand in der Heiligenkreuzkirche, der Garnisons⸗ kirche, die Einweihung der Gedenktafel der im Laufe des Feldzugs 1870 —1 gefallenen und an den Wunden gestor⸗ benen Offizieren und Mannschaften des hiesigen Ba⸗ taillons unter großer Theilnahme der Bevölkerung statt. Diese Gedenktafel, 3 Meter hoch und 1 Meter 25 Centimeter breit, ist fein weiß polirt und abgeschliffen und schwarz eingerahmt. Oben ist das eiserne Kreuz eingeschnitten. Darunter stehen die Worte: „Die gefallenen Helden ehrt dankbar Fürst und Vaterland. Es starben den Heldentod vom Füsilier⸗Bataillon 6. Thüringer Infanterie⸗Regiments Nr. 95 1870 71.“ Nun folgen die Namen der gefallenen 6 Offiziere, 4 Unteroffiziere, 8 Gefreiten und 73 Füsiliere, im Ganzen 91 Namen. Diese Gedenktafel ist in der Nähe des Taufsteines, im Schiff der Kirche, der Kanzel gegenüber, in der Wand be⸗

interessen auf die Verwaltung Einfluß zu üben.

festigt. Gestern wurde die er ste Civilehe durch den Standes⸗ beamten vollzogen, welcher dabei eine angemessene Rede hielt. Das junge Ehepaar begab sich darauf sofort in die Kirche und ließ die Ehe kirchlich einsegnen.

Anhalt. Dessau, 11. Januar. Der Landtag hat nach einer dreiwöchigen Unterbrechung seine Thätigkeit gestern wieder aufgenommen. Zunächst finden Kommissionssitzungen statt und zwar werden heute die Kommissionen für Inneres und Justiz, für Finanzen und für Petitionen zu Berathungen zusammentreten.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 13. Januar. Wie die Pester Blätter berichten, wird die Kaiserliche Familie bis zum 29. d. M. in Ungarn verweilen und dann die andere Hälfte des Karnevals in Wien zubringen. Das Abgeord⸗ netenhaus beschloß, die gerichtliche Verfolgung der Abgg. Fürst Georg Lobkowitz und Klinkosch zu gestatten.

Im Ministerrathe wurde heute, der Prag. 3.“ zu⸗ folge, eine Uebereinstimmung erzielt, jede Veränderung im Kabinet scheint abgewendet.

Im Abgeordnetenhause ist der vom Vorsitzenden Abg. Herbst und Berichterstatter Abg. Neuwirth erstattete Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über den Antrag Lienbacher, betreffend die Krisis von 1873, vertheilt worden. Das Resum des Berichtes führt als Ursachen der Krisis an: 1) Die syste— matische Ueberschätzung der eigenen Kapitalskraft; 2) die Ueber⸗ anspannung des Privatkredites; 3) die mit dem sanguinischen Charakter der Bevölkerung zusammenhaängende Leicht⸗ gläubigkeit; 4) eine die normale Konsumtionskraft des Volkes und die natürliche Entwickelung derselben überschätzende, durch die allgemeine Preissteigerung, sowie durch den gesteigerten Luxus genährte und stimulirte Ueberproduktion auf vielen Ge⸗ bieten der heimischen industriellen Thätigkeit; 5) das auf irr⸗ thümlicher Grundlage und falschen Voraussetzungen basirte System der staatlichen Konzessionirung und Ueberwachung von Aktien⸗ gesellschaften; 6) die der rein spekulativen Richtung anheimge⸗ fallene, vorwiegend dem Gründungsgeschäfte und den Agiogewinnen zugewendete Thätigkeit der Banken; 7) die in keiner Weise eingeschränkte Freiheit in der Kumulirung auch der heterogensten und unvereinbarlichsten Zweige des Bankgeschäftes; 8) die schwankenden Valutaverhältnisse im Lande; ) als stimulirende Mittel außerordentlicher Natur: die unberechtigten Hoffnungen, welche sich im Jahre 1871 an die für unausbleiblich gehaltene Rückwirkung der Milliardenwanderung aus Frankreich nach dem verkehrsverwandten Gebiete des Deutschen Reiches auf die öster— reichischen Spekulations⸗ und Kapitalsverhältnisse geknüpft hat⸗

ten, und die sanguinischen Erwartungen, welche durch das Pro⸗

jekt der großen Wiener Weltausstellung angeregt wurden. Gleiche Wirkungen haben zu gleicher Zeit auch andere Geld⸗ märkte und Wirthschaftsgebiete ins Schwanken gebracht. Am Schlusse spricht der Bericht über die Folgen der Krisis und kommt endlich zu folgendem, das Prinzip der Staatshülfe desavouirenden Ausspruche: „Eine gesunkene oder gebrochene Konsumtionskraft läßt sich durch künstliche Mittel nicht herstellen, nur durch sich selbst vermögen die wirthschaftlichen Naturgesetze sich in ihre Rechte wieder einzusetzen.“

14. Januar. In der heutigen Sitzung des Herren—⸗ hauses fand die Berathung des Klostergesetzes statt. Der Antrag des Abtes Liebsch, über das u. A. auch vom Kar— dinal Fürst Schwarzenberg und dem Grafen Leo Thun be—⸗ kämpfte Klostergesetz zur Tagesordnung überzugehen, wurde abgelehnt. Das Haus beschloß, auf die Spezialdebatte der Klostergesetzvorlage, für die auch der Kultus⸗Minister eintrat, einzugehen.

Pest, 12. Januar. In fortgesetzter Debatte des Ab⸗ geordnetenhauses über die Verwaltungsreform sprach Moriez für, dann unter lebhafter Spannung des Hauses Sennyey gegen die Vorlage. Er entwickelte in Kürze die Grundidee, wie er und seine Parteigenossen die Verwaltung auffassen. An der Spitze der Zurisdiktion steht ein von der Regierung er⸗ nannter, die gesammten Agenden seines Gebietes leitender und die Beamten unter eigener Verantwortlichkeit für die Ernennung vorschlagender Chef. Die Jurisdiktion kontrolirt und nimmt auf den Gang der Verwaltung moralisch Einfluß, verfügt in dem von dem Gesetze klar umschriebenen Kompetenzkreise un⸗ mittelbar und autonom und übt die Disziplinargewalt. Zum Schutze der individuellen Freiheit gegen Beamtenwillkür bestehen Foren für Administrativjustiz. Die Vorlage verlegt das Schwer⸗ gewicht in den Ausschuß, welcher die Elemente der Jurisdiktions— kommunität nicht getreu wiedergiebt. Redner eröffnete sodann eine Polemik gegen die Rede des WMinister⸗Präsidenten. Er wies auf das Protektionswesen hin, welches bei der Beamtenwahl mit— entscheiden und die Sittlichkeit der ganzen Gesellschaft untergraben würde, und erklärte, das Bachsche System war gehaßt und hassens— werth wegen antinationaler und verfassungsfeindlicher Tendenz, aber nicht an sich. Er wolle jedem Einwohner die ungarische Staats⸗ angehörigkeit durch Sicherheit, Ordnung und Bequemlichkeit lieb machen. Die Vorlage sei ein Zwitterwerk, weil der im Ausschusse sitzende Beamte die Agenden nicht versehen könne und die Stuhl⸗ richter fünf bis sechs unmittelbare Vorgesetzte haben, mithin die Harmonie durch Nichtsthun wahren werden. Der gewählte Beamte diene ebenfalls nicht unentgeltlich, und sei mithin der Kostenpunkt gleich. Sennyey schloß seine Rede mit der Erklärung, daß das Komitat dem Lande gleich sein müsse, welches ernannte Exekutive (Regierung) und gewählte Kontrole (Parla⸗ ment) habe. Die Vorlage involvire ein Experiment, das Land habe aber keine Zeit zu Experimenten, welche die Autonomie tödten. Nachdem Szeniczey für und Edmund Kallay gegen die Vorlage gesprochen, ergriff der Minister⸗Präsident Tisza das Wort und sagte: Trotzdem er gestern gesprochen habe, könne er die in großem Stile gehaltene Rede Sennyey's nicht unerwidert lassen. Dieser habe die Vorlage ein Zwitterwerk genannt. Sie sei aber keinenfalls so zwitterhaft, wie das provisorische Regime der 60er Jahre, und werde sie mißlingen, so beweise das noch immer nicht die Schlechtigkeit der Autonomie und die Unfähigkeit Ungarns für die Selbstverwaltung, und auch dann werde die Nation sich nicht der abso⸗ luten Centralisation zuwenden. Gewiß kommen auch bei den Wahlen Mißbrauch des Einflusses und übel getroffene Persön⸗ lichkeit des Gewählten vor; allein immerhin sei noch besser offene Protektion, als Antichambre und Hintertreppen. Schützlinge und chlechte Wahl könnten nach drei Jahren remedirt werden, Er⸗ nennung aber nie. Gegen die Nationalitäten, auch gegen die des Redners, ist der Entwurf nicht gerichtet. Dieser begnüge sich aber nicht mit platonischer Geneigtheit, sondern giebt den Nationalitäten Gelegenheit, innerhalb der Schranken der Landes⸗ Nach Be⸗ kämpfung der weiteren einzelnen Bemerkungen schloß Tisza mit der Erklärung, daß er, wenn auch dieser Plan mißlinge, dann

doch nicht an der Autonomie verzweifle, sondern daß er einen auderen Weg suchen werde.

13. Januar. Im Abgeordnetenhause zeigte der Minister Trefort heute an, daß er auf die Tüghsche Interpellation wegen angeblich gesetzwidriger Einbeziehung der Volksschullehrer zum Militärdienste antworten werde, sobald er die nöthigen Daten zur Hand hat. In Fortsetzung der Generaldebatte über die Verwaltungsreform sprach Czirak, gegen Sennyey polemisirend, für die Regierungsvorlage, während Hedry, sich den Prinzipien Sennyeys anschließend, den Gesetzentwurf als bloßes Experiment verwarf. Unter anhaltendem Interesse verfocht dann Eber die Regierungsvorlage. Er wies aus dem Beispiele Frank— reichs und Preußens den engen Zusammenhang einer guten Ver— waltung mit der Elasticität, der Lebens- und Entwicklungskraft der Nationen, ferner aus dem Beispiele Amerikas die staaten— bildende Kraft der Autonomie nach. Hierauf sprachen Her yessy und Helfy gegen und Julius Horvath für die Vorlage. Auf die Angriffe Helfys erwidernd, gab der Minister-Präsident Tisza eine Erklärung bezüglich des zwischen ihm und der Kommunität der Hauptstadt Pest bestehenden Konfliktes ab. Erst im März 1875 sei das Budget der Hauptstadt für das Jahr 1874 behufs Genehmigung zu ihm gelangt. Er habe das Munizipium für die Zukunft zu einer beschleunigteren Vorlage er⸗ mahnt, und dieses versprach fürderhin Pünktlichkeit. Später mahnte der Minister-Präsident nochmals zu einer recht— zeitigen Erledigung; trotzdem aber sei das Budget erst am 27. Dezember ihm mit der gleichzeitigen Bitte um eine dreimonatliche Indemnität unterbreitet worden. Nun meinte der Minister⸗Präsident, es sei nicht nur sein Recht, sondern sogar seine Pflicht, zu verlangen und nicht zu bitten, daß das Muni— zipium seine Pflicht thue und er müßte die Pflichtversäumniß rügen. Wäre er nicht Minister, sondern, was bei parlamentari—⸗ schen Verhältnissen leicht geschehen kann, Opposttioneller, so würde er den Minister rügen, der in einem solchen Falle das Munizi— pium nicht rügen würde. Er respektire die Kompetenz des Mu⸗ nizipiums, jedoch innerhalb der eigenen Kompetenz werde er immer Recht und Pflicht üben.

14. Januar. Der Finanz⸗Minister v. Szell hat eine Vorlage im Abgeordnetenhause eingebracht, durch welche der Regierung die Ermächtigung ertheilt wird, 20 bis 22 Millionen aus der zweiten Hälfte der Rentenan eihe zu entnehmen, um mit der Konvertirung der Staatsschulden und der Annahme der Schatzscheine als Zahlungsmittel den Anfang zu machen.

Großbritannien und Irland. London, 14. Ja⸗ nuar. Aus Delhi wird dem Reuterschen Bureau unterm 12. d. telegraphirt: „Die heute hier zu Ehren des Prinzen von Wales abgehaltene Truppen-Revue war ein groß⸗ artiges Schauspiel. Die mannigfaltigen Uniformen der einge— borenen Truppen, sowie die Elephanten- und Maulesel-Batterien boten eine prachtvolle Scene Im Ganzen betheiligten sich 1,000 Mann aller Wafͤjfengattungen an der Revue. Der Prinz ritt an der Spitze einer glänzenden Suite die Reihen ab, worauf die Truppen bei ihm vorbei defi— lirten. Nach dem Schlusse der Revue überreichte der Prinz dem 11. Eingeborenen⸗-Infanterie⸗Regiment, welches sich durch seine Loyalität während des Sepoy-Aufstandes berühmt gemacht, neue Fahnen. Heute Abend wird der Thronfolger auf einem großen Balle in dem Palast der alten Könige von Delhi er— scheinen. Die Stadt prangte im Festesschmucke und wurde Abends glänzend illuminirt. Die Witterung ist kühl. Ueber die Revue meldet der Spezial-Korrespondent der „Times“ noch Folgende,s: Die Revue dauerte eine Stunde und zehn Minuten. Das Aussehen der Truppen war auggezeichnet. Es ist schwer zu sagen, ob die britischen oder die eingeborenen Regimenter die besten waren. Zur Rechten des Prinzen ritten die Rajahs von Seindia und Burtpore, sowie Holkars Thron— erbe; zu seiner Linken Lord Napier und der Generalstab. Zur Linken des Lord Napier außerhalb der Salutirungs-Einzäunung hinter dem Prinzen ritten der Herzog von Sutherland, Lord Carington u. A. Der Stab des Prinzen war auf der entgegengesetzten Seite des Platzes rechts von den Militärkapellen aufgestellt. Die Artillerie und Kavallerie zog im Galopp vorüber, hierauf die eingeborenen Regimenter derselben Waffe, sehr gut schneller, als die bri⸗ tische Artillerie. Es war ein prächtiger Anblick. Zunächst verabreichte der Prinz dem 11. Regiment neue Fahnen und inspizirte das eingeborene Sappeur-Regiment, welches besondere Auszeichnungen von der Königin wegen seiner Bravour während der Belagerung empfing. Dem mili—⸗ tärischen Schauspiel wohnten große Massen von Eingeborenen und Europäern an. Der Prinz frühstückte mit den Offizieren des 11. Husaren⸗Regiments und kehrte hierauf nach dem Haupt⸗ quartier zurück. Abends fand ein großer Ball in dem Palast der Moguls statt. Der Dewan J. Khas, wo sich der Pfauen⸗ thron befand, war glänzend erleuchtet und in einen Ballsaal verwandelt. Zahlreiche Menschenmassen hatten sich versammelt, um den Prinzen in Selim Guhr, der Citadelle, einziehen zu sehen.

Frankreich. Paris, 13. Januar. Die Proklamation des Präsidenten der Republik hat folgenden Wortlaut: Französische Republik.

Franzosen! Zum ersten Male nach fünf Jahren werdet Ihr jetzt zu allgemeinen Wahlen berufen. Vor fünf Jahren verlangtet Ihr Ordnung und Frieden. Um den Preis der grausamsten Opfer, unter den furchtbarsten Prüfungen habt Ihr sie erlangt.

Heute wollt Ihr wiederum Ordnung und Frieden. Den Sena⸗ toren und den Abgeordneten, welche Ihr erwählen werdet, wird es obliegen, mit dem Präsidenten der Republik für die Bewahrung dieser Güter zu arbeiten.

Wir werden zusammen und getreu die Verfassungsgesetze aus⸗ führen, deren Revifion zu veranlassen, bis zum Jahre 1880 mir allein das Recht zusteht. Nach so viel Aufregung, Zerrissenheit und Unglück thut unserem Lande Ruhe Noth, und ich glaube, daß unsere Ein— richtungen nicht revidirt werden dürfen, bevor sie in aufrichtiger Weise angewandt worden sind. .

Um sie aber so anzuwenden, wie das Heil Frankreichs es fordert, ist die konservative und wahrhaft liberale Politik, die es stets mein Vorsatz gewesen zur Geltung zu bringen, unumgänglich nothwendig.

Um sie aufrechtzuhalten, wende ich mich an die Einigkeit der jenigen, welche die Vertheidigung der gesellschaftlichen Ordnung, die Achtung vor den Gesetzen, die Hingebung ans Vaterland über die Erinnerungen, Bestrebungen und Verpflichtungen der Parteien setzen. Ich lade Sie ein, sich insgesammt um meine Regierung zu schaaren.

Im Schatten einer starken und geachteten Autorität werden die heiligen Rechte, welche alle Regierungswechsel überleben, und die be⸗ rechtigten Interessen, welche jede Regierung schützen muß, der vollsten Sicherheit genießen. ö

Es gilt nicht nur, Diejenigen zu entwaffnen, welche diese Sicher⸗ heit in der Gegenwart stören könnten, sondern auch Diejenigen zu entmuthigen, welche ste durch Verbreitung gesellschaftsfeindlicher Lehren und revolutionärer Programme für die Zukunft bedrohen.

Frankreich weiß, daß ich die Macht, mit der ich bekleidet bin, weder gesucht noch gewünscht habe; aber es kann darauf rechnen, daß ich se ohne Schwäche ausüben werde; und um die mir anvertraute

Aufgabe bis zu Ende durchzuführen, hoffe ich, daß Golt mir helfen und daß der Beistand der Nation mir nicht fehlen wird. Der Prästdent der französischen Republik Marschall von Mac Mahon, . Herzog von Magenta. Von wegen des Präsidenten der Republik: Der Vize -Präsident des Ministerrathas, Minister des Innern, L. Buffet.

14. Januar. (W. T. B.) Der Gouverneur von Paris hat der Abhaltung einer Versammlung, in welcher die Kandidatur eines Arbeiters für den Senat berathen werden sollte, die Genehmigung versagt. In Folge der letzten Schneefälle sind die Kommunikationen vielfach unter— brochen, namentlich auf der Insel Korsika, in den Departe— ments Hérault, Aude, Aveyron und in vielen anderen Theilen des südlichen Frankreich. Die für Sonntag, den 16. d. M., anberaumte Wahl von Delegirten für die Senatorenwahlen wird deshalb in vielen Gegenden voraussichtlich nicht aus- führbar sein.

Rumänien. Bu karest, 14. Januar. (W. T. B.) Fürst Karl von Rumänien ist von seinem Unwohlsein voll— ständig wiederhergestellt.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 12. Januar. Die beiden Kammern des Reichstages halten verfassungs— mäßig ihre erste Sitzung am 15. d. M. Die feierliche E öffnung des Reichstags durch den König wird aber erst, »A Aftonbladet“ berichtet, am 18. d. M. stattfinden. Bei Gelegenheit wird auch der Kronprinz im Reichssaale König den Huldigungseid ablegen. Zufolge des Beschlusses welcher auf der letzten skandinavischen Kirchenversammlung in Kopenhagen vor vier Jahren gefaßt wurde, soll die nächste Kirchenversammlung in diesem Sommer in Stockholm ab— gehalten werden.

Dänemark. Kopenhagen, 14. Januar. Das Lands— thing nahm in seiner gestrigen Sitzung den Gesetzentwurf, betreffend eine interimistische Erweiterung der Seeoffizier⸗ schule, nach einer kurzen Empfehlung des Marine-Ministers, in erster Lesung und den Gesetzentwurf, betreffend die Anord⸗ nung von Baureglements für die Landdistrikte, nach kurzer Debatte einstimmig in zweiter Lesung an. Auf der Tagesordnung des Folkethinges stand gestern die erste Lesung des privaten Gesetzentwurfes, betreffend die Umwandlung des Korn zehnten in natura in Geldleistung, sowie die zweite Lesung der Gesetz— entwürfe, betreffend die kommunalen Wasserwerke, das Verbot der Einfuhr amerikanischer Kartoffeln und die Erweiterung der Zinsengarantie für die laaland-falstersche Sisenbahn. Der erstgenannte Gesetzentwurf rief eine kurze Debatte hervor, in welcher derselbe von Madsen und mehreren Mitgliedern der Linken bekämpft und von Graf Holstein-Hol— steinborg, Casse und N. Andersen empfohlen wurde. Der Minister des Innern erklärte, den Gesetzentwurf annehmen zu können, sofern derselbe wesentliche Veränderungen nicht erleide. Der Gesetzent— wurf wurde einem Ausschusse von 11 Mitgliedern überwiesen. Die beiden nächsten Gesetzentwürfe gingen fast ohne Debatte zur zweiten Lesung. Der Gesetzentwurf, betreffend die Erweiterung der Zinsengarantie, wurde von Berg, Högsbro u. A. heftig be⸗ kämpft; für denselben sprach der Minister des Innern. Der Uebergang zur zweiten Lesung wurde in namentlicher Abstimmung mit 46 gegen 25 Stimmen verworfen.

Amerika. Washington, 14. Januar. Das Ezekutivcomité der republikanischen Pe behufs Ernennung eines republikanischen Kandidaten für den Posten eines Präsidenten der Vereinigten Staaten eine Natio⸗ nalkonvention auf den 14. Juni d. J. nach Cineinnati ein— berufen. Zur Theilnahme werden alle diejenigen eingeladen, die gewillt sind, einer Wiederkehr der alten Beschwerden und Klagen der republikanischen Partei vorzubeugen, ferner die⸗ jenigen, welche gleiches Recht für Alle haben wollen und welche die Bestrafung der unredlichen Staatsbeamten anstreben, i diejenigen, welche nicht wünschen, daß der Staatskredit Entwerthung der Staatspapiere erschüttert und daß die Schul aufsicht nach Maßgabe der verschiedenen Religionsbekenntniss ausgeübt werde. Die Vorlage wegen Amnestirung d am Aufstand der Konföderirten Betheiligten hat bei der B rathung im Repräsentantenhause die erforderliche Zweidritthei mehrheit abermals nicht erlangt.

Afrika. (A. A. C.) Vom Kap der guten Hoff⸗ nung liegen via Madeira bis zum 25. v. M. reichende Nach⸗ richten vor. Darnach war in der Kapstadt eine Depesche des Earls von Caernarvon eingegangen, des Inhalts, daß die Kon⸗ ferenz der größeren Bequemlichkeit wegen in London abgehal— ten werden solle und daß die Kapkolonie zwei Vertreter wäh⸗ len solle, daß aber keine Kolonie und kein Staat sich durch die Beschlüsse der Majorität oder selbst durch die Handlung oder das Votum ihrer eigenen Vertreter für gebunden zu halten

brauche.

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ö , enden Shnodit:

Nr. 2 des „Central⸗Blatts herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, meine Verwaltungssachen: Verzeichniß de z ordnung vom 21. Juni 1875; Zahlung des Gehaltes an Beamte bei Amtsentsetzungen und Entlassungen; Einennung von Aufsichte⸗ organen und Sachverständigen zur Ausführung der Maßregeln gegen die Reblauskrankheit. Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung ven Reichsmünzen. Finanzwesen: Nachweisung der bis Ende De— zember 1875 stattgehabten Ausführung des Gefetzes, betr. die Aus— gabe von Reichskassenscheinen; Goldankäufe Seitens der Preußi⸗ schen Bank und der Reichsbank. Zoll! und Steuerwesen: Bundes⸗ rathsbeschlüsse, betr. Tarifirung von Rizinusöl, grauer Leinwand mit farbigen Streifen, zur Fabrikation von Bleizucker und Blei⸗ weis verwendeten Branntweins; betr. Tarapergütung von Süd— früchten in doppelter Umschließung; betr. Aufhebung der Register⸗ führung bei den Zollbehörden über Postgüter; Beiordnung von Reichsbevollmächtigten. Kompetenz einer Stenerstelle. Militär⸗ wesen: Bekanntmachung, betr. Betrag der Naturalverpflegungs - Ver—⸗ gütung für 1876. Marine und Schiffahrt: Quarantaine Aufhebung: Bestimmung über die Anerkennung der in chilenischen Schiffs— papieren enthaltenen Vermessungsangaben in deutschen Häfen; Beginn einer Seesteuermanns Prufung. Postwesen: Anwendung von Bestimmungen des interkationalen Telegraphenvertrages innerhalb Tes Deutschen Reichs; Abänderungen der Postordnung vom 18. De— zember 1874; Uebersicht über die während des 4. Vierteljahres 1875 im deutschen Reichspostgebiete eingerichteten und aufgehobenen Post— anstalten. Eisenbahnwesen: Eröffnung der Strecke Herne ⸗Schalke. Konsulatwesen: Ernennungen, Entlassungen ꝛe.

9 LEAF 1ton Mmelchsbeamten

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