— Nach Wiedereröffnung der gestrigen Sitzung des Herrenhauses theilte der Präsident die Konstituirung der Ab⸗ theilungen, wie folgt, mit: 1. Abtheilung: Vorsitzender Herr v. Uhden, Stellvertreter Graf zur Lippe, Schriftführer Herr Friedländer (Bromberg), Herr v. Neumann. 2. Abtheilung: Herzog v. Ratibor, Graf Rittberg, Graf Schwerin, Herr Berndt. 3. Abtheilung: Herr v. Solms-⸗Baruth, Graf zu Eulenburg, Graf Udo zu Stolberg, Graf Ziethen⸗Schwerin. 4 Ab⸗ theilung: Herr v. Ploetz, Herr v. Rath, Herr. Theune, Herr Dietze. 5. Abtheilung: Graf Itzenplitz, Herr Bitter, Graf Schulenburg-Betzendorf, Herr von Thaden. .
Nachdem das Haus sich somit konstituirt hatte, begrüßte der Präsident die neu eingetretenen Mitglieder; das Andenken der seit der letzten Session verstorbenen Mitglieder ehrte das Haus durch Erheben von den Sitzen. Zu Quästoren wurden die Herren Schuhmann und Sulzer ernannt.
Damit schloß die Sitzung um 27 Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt.
— Ueber die im Herrenhause in der Session vom 16. Januar bis 15. Juni 1875 verhandelten Gegenstände ist jetzt die Gesammtübersicht erschienen. Dieselbe weist in alphabetischer Ordnung alle Gegenstände der Verhandlungen, die entsprechenden Berichte und Anträge, Redner und Art der Erledigung nach. Da überall auf die betreffende Seite der stenographischen Berichte und Anlagen hingewiesen ist, giebt das Werk nicht nur einen Ueberblick über alle Verhandlungen der Session, sondern es dient auch gleichzeitig als Inhaltsverzeichniß für die stenographischen Berichte. .
Als Anlage ist die Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 in einer Zusammenstellung der Vorlage, der Beschlüsse des Hauses der Abgeordneten, des Herrenhauses und der Gesetzes⸗ vorlage beigefügt.
— In der heutigen (3.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher am Ministertische der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Camphausen, beiwohnte, gelangte ein Schreiben des Abg. Dr. Hänel zur Verlesung, worin dieser die gestern auf ihn gefallene Wahl zum ersten Vize⸗Präsidenten dankend annimmt. Damit hatte sich das Haus konstituirt, und der Präsident wird von der erfolgten
nflituirung Sr. Majestät dem Kasser und Könige Mitthei⸗ lung machen.
An Vorlagen sind eingegangen: Von dem Minister der Landwirthschaft ein Entwurf, betreffend die Ablösung der Real⸗ lasten im Gebiete des Regierungsbezirks Cassel ausschließlich der zu demselben gehörigen vormals Großherzoglich hessischen Gebietstheile; und vom Handels⸗Minister ein Entwurf, betreffend die Anwendung der für den Verkehr auf Kunststraßen bestehen⸗ den Vorschriften auf den Kreis Ziegenrück.
Der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗ Minister Camphausen, reichte den diesjährigen Etatsent wurf ein und gab sodann als Einleitung zur diesjährigen Etatsbe⸗ rathung zunächst eine allgemeine Uebersicht des Budgets für das Jahr 1875, wonach bei den Verwaltungen der Eisenbahnen, der Stempelsteuer und des ehemaligen Staatsschatzes eine erhebliche Mindereinnahme stattgefunden hat, welche jedoch durch die Mehreinnahme aus der Forst⸗ und Bergwerks verwaltung kom⸗ pensirt werden, so daß das Jahr 1875 wahrscheinlich mit einem, wenn auch geringen Ueberschusse abschließen werde. Bei dem Voranschlage für das Budget des Jahres 1876 gab der Finanz⸗Minister eine Uebersicht, wie Preußen mit den ihm zu⸗ gefallenen Kontributionsüberschüssen verfahren sei. Die Ein— nahmen dieses Jahres würden bedeutend nachlassen, so daß gegen die Einnahmen des Vorjahres eine Differenz von über 43 Mil⸗ lionen Mark sich herausstellen werde, welche ihren Grund habe in den zu erwartenden Mindereinnahmen aus der Bergwerks— verwaltung von mehr als elf Millionen Mark und aus dem Wegfall der Einnahme von der in eine Reichsbank verwandelten ehemaligen Preußischen Bank. Um diesen Betrag seien die Ausgaben herabgesetzt; zwar seien die ordentlichen Ausgaben trotzdem erhöht, dagegen die außer— ordentlichen um die Mindereinnahme gegen das Verjahr und auch noch um die Erhöhung der ordentlichen Ausgaben vermin— dert worden, da namentlich bei den Ausgaben für die Eisenbah⸗ nen Ersparungen vorgenommen worden seien. Die Matrikular⸗ beiträge Preußens seien in Folge des Reichstagsbeschlusses gegen das Vorjahr verringert. Der Minister schloß mit dem Wunsche, daß, wie in früheren Jahren, auch in diesem Jahre die Anträge der Regierung die Billigung des Hauses finden möchten.
Alsdann schritt das Haus zur Wahl eines Mitgliedes für die Staatsschulden-Kommisslon. Es wurden ab⸗ gegeben 310 Stimmen, wovon 308 gültig waren; hiervon fielen auf den Abg. v. Bockum⸗Dolffs 199, auf den Abg. b. Bonin 57 und auf den Abg. Richter (Hagen) 52 Stimmen. Der Abg. v. Bockum⸗-Dolffs nahm die auf ihn gefallene Wahl mit Hinweis auf seinen als Abgeordneter auf die Verfassung ge— 6 Eid an. Schluß 14 Uhr. Nächste Sitzung Freitag ) Uhr.
— Der dem Hause der Abgeordneten heut vorgelegte Staatshaushalts-Etat für 1876 weist 651,488 860 Einnahmen auf, 43,010,119 S weniger als der Etat pro 1875. Zu ordentlichen Ausgaben sind ausgeworfen 286 917,218 sSͤ C 9, 992,433 606) Staats verwaltungs⸗Ausgaben, 62 466, 180 6 ( 1,654,900 S6) Dotationen, 269, 749, 170 υαιυ (— 6, 171,261 SR) Betriebs⸗ ꝛc. Ausgaben, zusammen 619,162,518 ͤ C 5476, 0972 M6); ferner an einmaligen und außerordentlichen Ausgaben 323 326,282 6 (— 48,486,191 6). Die Gesammt⸗ ausgabe beläuft sich mithin, der Einnahme entsprechend, auf hbö5l, 488,800 MW ( — 43,010,119 S6). Den Vorbericht zum Staatshaushalts⸗Etat werden wir morgen veröffentlichen.
— In Anlaß entstandener Zweifel haben der Finanz⸗ Minister und der Minister des Innern durch einen Cirkular⸗ erlaß vom 9. November v. J. bestimmt, daß die Kosten der zu den Rendanturgeschäften der Amtsblattsverwaltung erfor⸗ derlichen Formulare und Schreibmaterialien nicht den Rendanten zur Last zu legen, sondern in demselben Umfange, wie es hin⸗ sichtlich der Formulare und Schreibmaterialien für die Dienst⸗ geschäfte der Regierungs⸗Subaliernbeamten im Allgemeinen ge⸗ schieht, aus dem Buregubedürfnißfonds der Regierungen zu be⸗ streiten sind.
— Der Minister des Innern hat die Ober⸗Präsidenten durch Eirkularerlaß ersucht, die Standesbeamten auf die in Gemäßheit des 5. 1 des Reichsgesetzes vom 6. Februar cr. er⸗ lassene Kaiserliche Verordnung vom 4. November v. Is. (Reichs⸗ gesetzblatt Seite 313), betreffend die Beurkundung von Sterbe⸗ fällen solcher Militärpersonen, welche sich an Bord der in Dienst gestellten Schiffe oder anderen Fahrzeugen der Ma⸗
— Kann an einen zur Hauptverhandlung erster Instanz gültig vorgeladenen Angeklagten irgend eine fernere Zu stellung (z. B. die Vorladung zur Hauptverhandlung in zweiter In⸗ stanz) nicht im Inlande bewirkt werden, so genügt der vierzehn⸗ tägige Aushang der zuzustellenden Schrift an der Gerichts sstelle. Dieses durch das Gesetz vom 3. Mai 1852 geregelte Verfahren findet nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 17. Dezember 1875 Anwendung sowohl auf den Fall, daß der Angeklagte erst nach dem Hauptverfahren erster Instanz nach dem Auslande sich begeben oder bereits bei Eröffnung der Untersuchungz im Auslande sich aufgehalten hat. „Der Artikel 50 des Gesetzes vom 3. Mai 1852 unterscheidet nicht, ob der Angeklagte zur Zeit des Haupt⸗ verfahrens erster Instanz innerhalb oder außerhalb Preußens wohnte, und ob ihm die Vorladung zu demselben hier oder dort gültig zugestellt worden ist, sondern erfordert für die Zulässigkeit der Vorladung durch Aushang in zweiter Instanz nur, daß zur Hauptverhandlung erster Instanz überhaupt eine gültige Vorladung erfolgt sei, was im vorlie⸗ genden Falle nicht bestritten ist, und daß die Vorladung zweiter Instanz im Inlande nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise zugestellt werden kann. . . . Der Gesetzgeber ging davon aus, daß ein zur Hauptverhandlung in erster Instanz rite vorgeladener Angeklagter besondere Veranlassung habe, sich um den ferneren Verlauf des gegen ihn schwebenden Verfahrens zu bekümmern, und daß ein solcher, wenn er sich überhaupt nur im Auslande — obschon sein Aufenthaltsort daselbst bekannt — aufhalte, , gleich zu stellen, dessen Aufenthalt gar nicht be⸗ annt sei.“
— Der General⸗Feldmarschall Freiherr von Manteuffel, General Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, ist von seiner Besitzung Topper in der Neumark hierher zurückgekehrt.
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— Der General⸗Lieutenant Friedrich Wilhelm, Prinz zu Hohenlohe-Ingelfingen, à la suite der Armee und General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, ist hier eingetroffen und im Hotel du Nord abgestiegen.
— Die Bundesraths⸗Bevollmächtigten Königlich bayerischer Ministerial⸗Rath von Riedel und Herzoglich sachsen⸗alten⸗ burgischer Regierungs⸗Rath Schlippe sind hier eingetroffen.
Bayern. München, 17. (B. T. B) Kaiserin von Oesterreich ist zum Besuch erkrankten Mutter hier eingetroffen.
— 18. Januar. (W. T. B.) Nach dem heute Vormittag ausgegebenen Bulletin hat die Herzogin Maximilian in der vergangenen Nacht mehrere Stunden geschlafen, und war das Fieber am Morgen entsprechend vermindert; jedoch dauerte der Schwächezustand noch immer fort.
Sachsen. DresLden, 17. Januar. Durch Königliche Verordnung ist an Stelle des Klostervoigts von Posern auf Pulsnitz der Rittergutsbefitzer von Trützschler auf Dorfstadt zum Mitgliede der Ersten Kammer der Ständeversammlung ernannt worden.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 17. Januar. Nachdem das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personen⸗ standes und die Eheschließung am J. d. M. in Kraft getreten ist, hat der Großherzog im Anschluß an den 5. 82 dieses Gesetzes unter dem 7. d. M. dem Staats⸗-Ministeriun den Befehl ertheilt, Alle, die es angeht, zu benachrichtigen, daß Se. König⸗ liche Hoheit die Erfüllung der kirchlichen Pflichten in Bezug auf Taufe und Trauung von allen landesherrlichen Die⸗ nern bestimmt erwarte, und daß Allerhöchstderselbe Anstand nehmen werde, Personen anzuftellen, welche diesen Pflichten in der einen oder anderen Weise nicht nachgekommen sind.
Neustrelitz, 12. Januar. Wie die „Nstr. Ztg.“ berichtet, ist, hier eingegangenen Nachrichten zufolge, der Großherzog m 9. d. M., dem Vorabend des Geburtstages Sr. Hoheit des Herzogs Georg, zur festgesetzten Zeit im besten Wohlsein in St. Petersburg eingetroffen. Dort war feierlicher Empfang Seitens der Mitglieder des Kaiserlichen Hauses, während die erste Begrüßung im Namen des Kaisers von Rußland durch die zum Dienst bei Sr. Königlichen Hoheit kommandirten Offi⸗ ziere bereits an der russischen Grenze in Wirballen stattfand. Auch über das fernere Wohlbefinden des Großherzogs sind schon Nachrichten eingegangen.
Tachsen⸗ Meiningen. Meiningen, 15. Januar. (Leipz. Ztg.) Eine Höchste Verordnung vom 15. Dezember regulirt das Verfahren der Geistlichen bei kirchlichen Trauungen. Hiernach geht, an Stelle des bisherigen kirch⸗ lichen Aufgebotes, der kirchlichen Trauung eine einmalige kirch⸗ liche Verkündigung mit einer Fürbitte vorher. Die Vorbedingung dieser Verkündigung ist der Nachweis der erfolgten An⸗ ordnung des bürgerlichen Aufgebots durch den zu⸗ ständigen Standesbeamten. Die kirchliche Trauung ist auf den Antrag des Betheiligten möglichst bald nach dem von dem Standesbeamten vollzogenen Akte der Eheschließung vor⸗ zunehmen. Zuständig zur Vornahme der kirchlichen Trauung ist nach Wahl der zu Trauenden der Pfarrer des Wohnorts der Braut oder der Pfarrer des Wohnorts des Bräutigams oder der Pfarrer des Wohnorts, welchen die Eheleute nehmen. Soll die Trauung durch einen anderen Geistlichen vollzogen werden, so ist hierzu das Dimissoriale von Seiten des zuständigen Geist⸗ lichen am Wohnorte der Braut erforderlich. Das Dimissoriale darf nicht verweigert werden. Als geschlossene Zeit besteht für kirchliche Eheverkündigungen und Trauungen nur noch der Charfreitag.
Anhalt. Dessau, 16. Januar. Der Herzog und die Herzogin, sowie die Prinzessin Elisabeth sind gestern Abend von Weimar, wo dieselben dem Großherzoglichen Hofe einen mehrtägigen Besuch abstatteten, nach Dessau zurückgekehrt. — Der Anhaltische Landtag hat in diesen Tagen häafige Kommissionssitzungen abgehalten. Die nächste Plenarsitzung findet erst Mittwoch, den 19. Januar, um 10 Uhr statt.
Die ihrer
Januar. heute
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 17. Januar. Das Herrenhaus nahm in seiner heutigen Sitzung das ganze Klostergesetz nach den Anträgen des Ausschusses mit wenigen Aenderungen in zweiter und dritter Lesung an. Das vom Ab⸗ geordnetenhause angenommene Gesetz über die Regelung der Rechtsverhältnisse der Altkatholiken wurde abgelehnt.
— (N. Fr. Pr.) Der Reformverein der Wiener Kaufleute
Zweiten
hat an das Abgeordnetenhaus eine Petition wegen der zwischen Oesterreich und Rumänien abzuschließenden Handels-Konvention gerichtet.
rine befinden, aufmerksam zu machen.
Die Petitien behauptet, daß die Umwandlung der bisherigen Werthzölle in Gewichtszölle sich als eine Erhöhung der derzeit faltisch !
eingehobenen Zölle erweist und nur eine für den rumänischen Fiskus werthvolle Errungenschaft bildet. Schon die vom Vertrage normirte Verzollung von 790 wird durch die Hinzurech ung von 15 J zu den offiziellen öͤsterreichischen Werthen eine faktische Erhöhung auf Gos d/ g des Werthes. Nech greller tritt jedoch die Schãdigung des österreichischen Han= dels, welche durch die Konvention verursacht würde, hervor, wenn man statt der offiziellen Werthe die jüngst ermittelten Handelswerthe als Basis der Verzollung annimmt. Dann ergiebt sich für Leinenwaaren ein Zell von durchschnittlich mehr als 1050, für Kleidungen von 102,0, für Land und Wasserfahrzenge von 115½, für Instrumente und kurze Wearen von 9og, für chemische Produkte von circa 10/9. Die Pe⸗ titlon lenkt ferner die Aufmerksamkeit des Abgeordnetenhauses auf eine ganze Reihe anderer Artikel, für welche im Tableau B. der Kon⸗ vention bereits fire Gewichtszölle vorgesehen sind, zu deren übersicht⸗ licher Beurtheilung im Vergleiche zu dem bisherigen Zollsatze ad va- lorem es gleichfalls nothwendig erscheinen dürfte, zu zeigen, wie sich diese fixren Gewichtszölle, nach Prozenten berechnet, darstellen. Zu diesen Artikeln gehören:
Benennung der Artikel
zulden ̃
l, 403,208 68, 158 1657 82,297
1,403,208 105,452 6,405 74,815 1245280 193,200 103,395
327 336
w Wachs (darunter Ceresin) Bier in Flaschen
. ö Gebrannte geist. Flüssigkeiten Wollwaaren, gemeinste .. Papier, gemeinstes
6 gemeines
9 buntes. .
feines jeder Art und
Papierarbeiten
Gevolsterte Möbel⸗ und Korb⸗ Jö, Glas, gemeinstes... J feines Spiegelglas. Wachs kerzen ꝛc. . ; ; K, Seife, gemeine. ö 38.340 20 1636 Nach dieser Berechnung würden einzelne Artikel bei ihrer Ein⸗ nach Rumänien doppelt, ja dreimal so hoch verzollt werden müssen, als bisher. Die Stellung des öͤsterreichischen Handels würde dadurch um so mehr erschwert werden, als für die anderen Staaten vorläufig das bisherige Werthzollsystem in Geltung bleibt. Die Petition bespricht hierauf noch andere Nachtheile, welche aus dem Vertrage für den »österreichischen Handel erwachsen würden, und wendet namentlich gegen jene Befstimmungen desselben, welche sich die jüdischen Handeltreibenden beziehen. Die Ein schränkungen, welchen diese unterworfen werden, erschüttern ge⸗ radezu die Handelsfreiheit. Die Petition schließt mit der Bitte: das Abgeordnetenhaus wolle der Konvention nur dann seire Zustimmung ertheilen, wenn durch deren Bestimmungen unserem Handel nach Ru— mänien, wie ferner der Person, dem Erwerbe, dem Handel und dem Besitze unserer so zahlreichen Mitbürger in Rumänien mindestens jener Schutz und jene Stellung zu Theil werden, welche
23,661
62,690 382, 608 5
21 240 8 162 28,600 32896 1 140, 150 26,135 10
fuhr
ebensowohl die neueren wie die älteren zwischen Oesterreich und der Türkei geschlosse⸗ nen Verträge und Kapitulationen den beiderseitigen Staatsangehörigen ohne Unterschied der Konfesston in so ausgedehnter und liberaler Weise gewährleisten.
Schweiz. Bern, 17. Januar. Der Postkongreß wurde, nachdem Bundesrath Heer zum Präsidenten ernannt worden, auf morgen vertagt, weil die belgischen Abgeordneten noch nicht eingetroffen waren.
Niederlande. Haag, 17. Januar. (W. T. B.) Nach einer hier eingegangenen Depesche aus Atchin haben die nie— derländischen Truppen die Positionen bei Bitallantermin und Sambong genommen und setzten ihren Vormarsch fort.
Frankreich. Paris, 17. Januar. Die verschiedenen politischen Parteien haben in den Organen, durch welche sie in der Pariser Presse vertreten sind, ihre Programme für die bevorstehenden Wahlen zum Senat und zur Kammer bekannt gemacht. Es läßt sich hiernach die Stellung der Parteien kurz, wie gt, charakterisiren:
A. Vrogramm der legitimistischen Partei.
1) Union, 7. Januar 1876. „Die Haltung der Roya⸗ listen läßt sich mit zwei Worten bestimmen: Wissen, was man will, und es wollen . . . Die demagogischen und revolutionären Bewegungen der letzten 80 Jahre haben in Frankreich den Grund⸗ stein des Staates, die „christliche Familie“ zerstört. Die roya⸗ listische Partei muß mit diesem Banner in den Wahlkampf gehen.“
2) Correspondance St. Chésron: „Die Legi⸗ timisten werden ihre eigenen Kandidaten aufstellen. Wo eine ehrenhafte Einigung möglich ist, werden sie eine Verständigung mit den andern konservativen Kandidaten eingehen; wo nicht, werden sie in erster Linie für ihren speziellen Kandidaten stimmen, indem sie sich für das zweite Scrutin ihre Freiheit wahren. Ihr Programm ist das Terrain der Revision.“ B. Programm der Regierungspartei, speziell die
orleanistische Fraktion.
3) Moniteur Universel, 9. Januar: stützung des heutigen Gouvernements als eines senttiv⸗ Gouvernements mit Prinzipien, die der republi⸗ kanischen wie der monarchischen Staatsform gemein⸗ sam sind. Diese Prinzipien schließen das Plebiszit wie das Imperativmandat aus und bekämpfen die imperialistischen, sowie die radikalen Prätentionen. Es sind die Prinzipien des „Régime essentiellement repreésentatif-, welches die Orleanisten immer hochgehalten haben. Nur mit diesen Prinzipien kann man der Gefahr des ultrademokratischen, wie des kaiserlichen Absolutismus entgehen.“
C. Programm der bonapartistischen Partei.
4) Pays, 6. Januar: „Wir wollen das Gouvernement treu und loyal unterstützen, aber wir wollen uns nicht von ihm hintergehen lassen (duper). Beharrt die Regierung dabei, den Orleanismus ausschließlich zu unterstützen, so wird sie un unter ihren Gegnern finden, und wir werden offen unsere Fahne entfalten.
D. Programm des linken Centrums.
5) Lanfrey'sches Manifest: Es wirft einen Rückblick auf die Haltung des linken Centrums bis zum Schluß der Nationalversammlung; es schildert den Antheil des linken Centrums an dem Zustandekommen der neuen Konstitution vom 25. Februar. „Unser Programm ist: Die Bildung einer neuen Majorität, gegründet auf dem Respekt vor dem Gesetz — die Konsolidirung der Republik —, das Zustandebringen einer großen nationalen und konstitutionellen Partei.“
E. Programm der republikanischen Linken.
6) Rede von Jules Simon: — betont mit Entschieden⸗ heit das Festhalten an der errungenen republikanischen Konsti⸗ tution, weist die Anklagen sozialistischer Ideen zurück und er⸗ klärt, daß die Republikaner Conservateurs des Eigenthums, der Familie und der Religion, wie auch der heutigen Regierung
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„Unter⸗ Reprã⸗
seien. „Wir sind der Frieden und die Freiheit, denn wir sind die Republik.“ F. Programm der Aeußersten Linken.
7. Brief Gambetta's. „Republik Frangaise“, 6. Ja⸗ nuar, giebt eine kurze Analyse der neuen Konstitution und der Senatswahlen und fordert alle Republikaner zur Einheit und Mäßigung auf — nenergische Vertheidigung der Konstitution — unversöhnlicher Krieg gegen jede monarchische oder prinzliche Restauration — Vertagung der Rexision bis 1880 und dann allein vorzunehmen zur Verbesserung der republi⸗ fanischen Institutionen. Die wahren Konservativen sind die Ver⸗ theidiger des gegenwärtigen Régime; die Freunde und Urheber der Unordnung und der Anarchie sind in den Reihen seiner Gegner. . . . .
Im letzten Augenblicke hat die Regierung ihr offizielles Programm lin der Anrede des Marsch all Mac Mahon an das französische Volk veröffentlicht. — Die Presse sprichl sich je nach ihrem Standpunkt über dies Manifest aus. Die Opposition wirft dem Marschall vor, seine eigene Autoritãt dermindert zu haben, um die seines Minister⸗Präfidenten, des Herrn Buffet, aufrecht zu erhalten. Anklang hat in der repu⸗ Hlikanischen Partei der Passus über die Revifion der Verfassung
funden. . J Im Hinblick auf die durch die Schneefälle in mehreren Departements eingetretene Schwierigkeit der Verbindungen hat der Präsident der Republik, den Art. 5 des Dekreis vom 3. d. M., betreffend die Einberufung der Gemeinderäthe zur Ernennung ihrer Wahl—⸗ männer, wie folgt, modifizirt: „Wenn die Mehrheit der ausübenden Mitglieder, sich nicht zur Sitzung von 16. einfinden sollte, so würde der Maire an demselben Tage den Gemeinderath auf Dienstag, den 18., einbe⸗ berufen und, wenn auch diesmal die Zahl der anwesenden Mitglieder unzureichend wäre, sogleich eine dritte Versammlung auf Donnerstag, den 20, ausschreiben. In dieser letzteren Sitzung könnte dem Art. 17 des Gesetzes vom 5. Mai gemäß die Wahl vor sich gehen, welches auch immer die Zahl der an⸗ wesenden Mitglieder sein möchte. Gleichwohl müßten in den Departements, wo der Stand der Verbindungen die zweite und dritte Einberufung der Gemeinderäthe auf die oben festgesetzten Tage unmöglich machen würde, diese Einbernufungen auf ferner liegende Zeitpunkte anberaumt werden!! — Der Kriegs⸗-Minister hat an die Corps ⸗ Kommandanten folgendes Rundschreiben gerichtet: Meine Herren! Ich bin' befragt worden, welche Folge dem Gesuche gegeben werden soll, welches die wegen ihres Alters noch zur Reserve der aktiven Armee oder zur Territorialarmee gehörenden Prä⸗ fekten, Unter-Präfekten und Generalräthe, um Offiziers stellen in der Territorialarmee zu erhalten, einreichen. Es schien mir ge⸗ recht, eine besondere Bestimmung betreffs dieser Beamten zu erlassen, damit dieselben, wenn sie durch Ereignisse, die von ihrem Willen unabhängig sind, ihre Stellen verlieren sol ten nicht genöthigt seien, als einfache Soldaten in der Territorial⸗ armee zu dienen. Deshalb werden sie zur Mitbewerbung zuge⸗ lassen und ihnen Offizierspatent- der Grade übergeben, für welche sie regelmäßig vorgeschlagen sind. Genehmigen Sie ꝛc.
Türkei. Konstantinopel, 11. Januar. Nachdem die Cholera in Syrien erloschen ist, finden die von dortigen Hãfen auslaufenden Schiffe in Gemäßheit eines Beschlusses des hie⸗ sigen internationalen Gesundheitsrathes vom 19. d. M. ab in allen Häfen des türkischen Reiches wiederum freie Pratika.
Rußland und Polen. St. Peters burg, 15. Januar. Zum fünfzigjähr igen Offiziers-Jubiläum des Fürsten Alexander Arkadjewitsch Italiskij Grafen Ssuworow⸗ Rymnikskij, General-Inspektors der gesammten Infanterie, Mitglied des Reichsraths und General-Adjutanten, schreibt der Russ. Invalide“: „Ein Enkel des genialen Feldherrn Ssuworow, eines Heerführers, der Rußlands Stolz ausmacht, und dessen Name in den Annalen der glänzenden und ruhmreichen Thaten der russischen Armee eine hervorragende Zierde bildet, — nimmt Fürst Alexander Arkadjewitsch, nachdem er schon ein halbes Jahrhundert dem Throne und dem Vaterlande gedient. hat, auch jetzt noch, Dank seinen Verdiensten und hohen Würden, eine der höchsten Stellungen in der Reihe unserer Staatsmänner ein. Am 1. Januar 1825 wurde der Fürst Alexander Arkadje⸗ witsch, nachdem er seinen Dienst als Junker in den Reihen des Regiments der Leibgarde zu Pferde begonnen hatte, in den Offiziers rang erhoben. fi
2
Fast gleich nach dieser seiner Ernennung nahm er mit Auszeichnung an Kriegsoperationen im Kau kasus, an' der persischen und darauf an der türkischen Kampagne Theil. Am 29. Februar 18328 wurde der Fürst zum Flügel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers ernannt. Im Jahre 1831, zur Zeit der Bekämpfung des polnischen Aufstandes, zählte der Fürst zum Generalstab der Armee und erhielt noch in demselben Jahre den Rang eines Obersten. In den Jahren 1831 und 1832 kommandirte er ein Bataillon des Leibgarde⸗Jäger⸗Regiments; im Jahre 1839 aber wurde ihm, schon in dem Range eines General⸗Majors, das Kommando über das Fanagorische Gre⸗ nadier⸗Regiment des Generalissimus und Fürsten Ssuworom übertragen und kommandirte er dasselbe bis zum Jahre 1842, bis zu feiner Ernennung zum Commandeur der 1. Brigade der 3. Grenadier⸗Division. 1843 wurde der Fürst der Suite Sr. Masestãt zugezählt, 1348 aber zum General-Adjutanten Sr. Majestät ernannt. In den Jahren 1848 — 1861 war er General⸗ Gouverneur der Ostseeprovinzen. In dieser Periode seiner Thätig⸗ keit führte er auch das Kommando über die zur Vertheidigung der Ostseeküste daselbst lagernden Truppen. Im Jahre 1859 wurde der Fürst zum „General von der Infanterie“ und auch in demselben Jahre noch zum Ches des Rjashkischen Infanterie⸗ Regiments ernannt. i861 wurde er Mitglied des Reichs raths und noch zu Ende desselben Jahres Kriegsgouverneur von St. Petersburg. Der St. Wladimir⸗Orden 1. Klasse (im Jahre 1861), der Orden des heiligen Apostels Andreas des Erstberufenen (in J. 1863) und die Brillantinsignien zu dem letzteren (im J. 1868), — das waren die hohen Auszeichnungen der großen Verdienste des Fürsten. Als darauf das Amt eines Kriegsgeuverneurs für St. Petersburg aufgehoben, wurde der Fürst durch die Ernennung zum General⸗Inspektor der ge⸗ sammten Infanterie ausgezeichnet. Aus den hier angeführten und nur kurz erwähnten Aufzählungen der Hauptbegebenheiten der Dienstzeit des Durchlauchtigsten Fürfen ist ersichtlich, wie reich und vielseitig seine fünfzigjährige Dienstthätigkeit sowohl in militärischer als in administrativer Beziehung gewesen ist. Zum Schluß müssen wir bei dieser kurzen Aufzählung der Ver⸗ dienste des Fürsten Alexander Arkadiemitsch auch noch seiner so überaus nützlichen und segensreichen Wirksamkeit als Präsident
Amerika. Washington, 17. Januar. (W. T. B.) Das Repräsentantenhaus hat den Antrag auf Wieder⸗ aufhebung des Gesetzes, betreffend die Wiederaufnahme der Baarzahlung en, abgelehnt. Die Minorität, welche für den Anirag stimmte, setzt sich hauptsächlich aus Depu⸗ tirten der demokratischen Partei zusammen. Das Reprä—⸗ sentantenhaus hat ein Gesuch um Mittheilung der ge⸗ sammten auf die kubanische Frage bezüglichen diplomati⸗ schen Korrespondenz an den Präsidenten Grant gerichtet. — Im Senat wurde von General Sherman der Antrag auf Her⸗ stellung einer Münz⸗ und Rechnungseinheit zwischen den Vereinigten Staaten und England eingebracht. Es wird vorgeschlagen, den Präsidenten zu dem Abschluß eines Vertrags zu ermächtigen, wonach der Dollar, von welchem 5 Stück gleich einem Pfund Sterling sind, als Münzeinheit be⸗ stimmt wird, und sollen das Pfund Sterling in den Ver— einigten Staaten und der Dollar in England nach dem Maß⸗ stabe von 5 Dollars gleich einem englischen Pfunde gesetzlichen Cours haben.
hat
Die Nr. 1 des Marine⸗Verordnungs-⸗Blatts« h folgenden Inhalt: Ueberwachung des Bekleidunzszustandes der Mann⸗ schaften der Marinetheile. Ausrüstung S. M. Schiffe und Fahr- zeuge mit Materialien bei Ueberführungen, Fastagen für Propiant—⸗ artikel. Deklaration des 5§. 107 des Geldverpflegurgs-⸗Reglements. Pauschquanta der Messen. 122 bis 125 des Geldverpflegungs⸗ Reglements Preise für Proviant und Materialien ꝛc. in Vigo am 1. Jeli 1875. Proviant ⸗Nachschübe für die in den wenindischen Ge— wässern stationirten Schiffe und Fahrzeuge S. M. Einbehaltung und Abführung von außer Cours gesetzten resp. aus dem Verkehr zu ziehenden Münzen. Abschluß von Proviant Lieferungs verträger durch die Stations ⸗Intendanturen für 1876. Abänderung des Alinea 2 des 5§. 26 des Servis⸗Reglements vom 20. Februar 1868. Perso—⸗ nal · Vꝛränderungen.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin. Der dem Herrexhause vorgelegte Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Ablssbarkeit der Erbzins- und Erbpachts— verhältnisse in den Moor- und Vehnkolonien der Pro—⸗ vinz Hannover, ist in Arlaß des von dem Hannoverschen Provinzial⸗ landtage an die Königliche Staatsregierung gerichteten Antrags vom 7. November 1868 nach sorgfältiger Prüfung der thatsächlichen Ver⸗ hältnisse bearbeitet. Der Hanne versche Provinziallandtag, welchem der Entwurf zur Begutachtung vorgelegt ist, hat dem letzteren in allen wesentlichen Punkten zugestimmt. . Die beaksichtigte Gesetzgebung ist nach den Motiven vorwiegend für die Ostfriestschen Moor- und Vehnkolonien und außerhalb des Fuürstenthums Ostfriesland nur für einzelne Theile der Landd-ostei⸗ bezirke Osnabrück und Stade von Bedeutung. .
Der Landdrosteibezirk Aurich, welcher das Fürstenthum
land umschließt, enthält etwa 54 Qu. Meilen und 194,000 Einw
von welchen etwa 37.000 — also nahezu ½, — mit einem Grun
von ctwa 108,000 hannoverschen Morgen in Moorkolonien
Ein großer Theil des Landdresteibezirks liegt daneben noch gegen⸗ wärtig in unangeschnittenem Hochmoore, welches nur durch Kanali⸗ strung und Ausweisung an schon bestehende Kolonien oder Anlaze neuer Kolonien nutzbar zu machen ist. ;
Von den vorhandenen, etwa 100 Kolonien, sind 17 sogenannte Vehne oder Kolonien mit schiffbaren Kanälen, die übrigen Moor— kolonien, welche mit Kanälen noch nicht versehen sind. ö
Unter jenen, den Vehnen, sind 3 unmittelbare herrschaftliche Vehne, in denen der Fiskus die Kolonate ohne Mittelspersonen an die
Kolonisten zu Erbpacht oder in ähnlicher Weise ausgewiesen hat; die übrigen Vehne wurden in der Weise begründet, daß fiskalische Moore
6 an Privatpersonen oder Genossenschaften (Ober⸗Erbpächter) unter ge⸗ wissen Bedingungen und Abgaben verliehen, von diesen aber wiederum in Parzellen, sogenanntes Gedeelten, an einzelne Kolonisten (Unter Erb— pächter) ebenfalls gegen Abgaben verschiedener Art ausgewiesn wurden. Bei Privatvehnen, die sich mehrentheils im Besitze von Sozietaten (Veh ncompagnien) befinden, ist die Anlage und Unterhaltung der gemein⸗ samen Werke (Kanäle, Verlaate, Wege, Brücken 2c meistens den Kem— pagnien verblieben, deren Interesse an dem mit einer gehörigen Er⸗ haltung der gemeinsamen Werke unzertrennlich verbundenen Gedeihen der Kolonien hinreichenden Schutz gegen die Vernachlässigung jener Werke gewährte. Die Moorkolonlen beruhen, ohne das Zwischen glied der Ober Erbpächter, auf unmittelbaren Ausweisungen und be— inden sich hinsichtlich der bei ihnen als gemeinsame Anlagen nur in Betracht kommenden Wege und Abwässerunzszüge in den Verhält— nissen der gewöhnlichen Landgemeinden. Die wirthschaftliche Lage der in den Moorkolonien lebenden Kolonisten ist fast ohne Ausnah eine sehr ungünstige. Mit hoben Ab
Absatzwege und zu einem selbständige wirt
meist zu klein, befinden sich die Kolonate in einem mehr und zunehmenden Verfalle. Weit günstiger ist die Lage der Vehne. Der Schiffahrtskanal vermittelt den Absatz des Torfes und der Bezug von Düngmitteln, begünstigt und erleichtert demnach die? er zieht den Schiffsb
. Bodens: der verschiedensten Art, un
torfung und Urbarmachung des Bod. herbei und mit ibm gewerbliche Betriebe de hie hat fast in allen Fällen die Kolonien zu einer kräftigen und gedeih lichen Entwickelung geführt.
j ö z 4 steijbeꝛrir 2548 Da 3ck unter Die Moorkolonien der Landdrosteibezirke Stade und Osnabrück unter
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b Dr scheiden fich nicht wesentlich von den ostfriesischen, obschen sich ihre wirthschaftliche Lage hin und wieder etwas günstiger gestaltet hat. Vehne nach holländischem Muster im Sinne der ostfriesischen Anla⸗ gen werden im Landdrosteibezirke Stade kaum vorkommen und der Landdrosteibezirk Osnabrück besitzt nur eine Vehnkolonie, die d Papenburg. 3. ö ; Aus den eigenthümlichen Verhältnissen der Moor, und V kolonien und ihrer wirthschaftlichen Lage ist für die hier in Frage stehende Ablösungsgesetzgebung zu folgern, daß bei den Moorkolonien die thunlichste Erleichterung im Betrage und in der Zahlung des Ablösungs ⸗Aequivalents, und bei den Vehnen die Sicherung einer gehörigen Erhaltung und Fortführung der gemeinsamen Anlagen als unter allen Umständen zu beachtende Rücksichten festgehalten werden
müssen. .
2 und Vehn⸗
Statistische Nachrichten.
In dem Personalbestande beider städtischen Kol⸗ legien sind im Laufe des vsrigen Jahres folgende Verãän dernngen eingetreten: Aus dem Magistratskellegium trat nur Stadtschnlrath Pr Hofmann am 1. Oktober in Folge seiner Ernennung zum Direk— tor des Berlinischen Gymnasiums zum Grauen Kloster aus; neu eingetreten sind dagegen am 7. Januar die unbesoldeten Stadtrãthe Hermes, Hahn, Wolff, Walcker und am 18. Ne vember oer unbesol⸗ dete Stadtrath Romstädt. — Die Veränderungen im Persenalbestande der Stadtverordnetenversammlung sind dagegen viel umfassender. Es schieden in Folge eigener Entschließung aus; dis Stadtvsz ordneten Pr. Gneist am 21. Januar, Wedding am 28. Januar, Rust und Sonntag am 25. Februar, Halske. am 11 Marz, Koc hann und Rosenthal am 2. Mai, Wilhelmi am 23. August, Büttner und Dr. Schneitler am I65. Dejember; ferner trat Herr Romstädt am 18. November in Folge seiner Ernennung zum unbesoldeten Stadt⸗ rath aus, und verstorben sind die Stadtverordneten Dr. Goöͤschen am 2. März, Winsch am 5. Oktober. Neu eingetreten sind dagegen die Herren Paulsen am 4. Februar, Eger, Leddihn und Liebermann am
und Schultze am 22. April, Dr. Keßmann und Solf am 13. Mai, Gericke, Kühn und Langerhans am 25. November, Hartmann am J5. Dezember. Erledigt waren am Jahresschlusse die beiden Man— date der Herren Büttner und Dr. Schneitler.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Kapitän Cook, der berühmte Weltumsegler, wird nach einem Beschlufse des Parlaments von Neu- Südwales im Hyde Park zu Sydney ein schönes Denkmal erhalten, wozu 4000 F bewilligt worden sind. . .
— Das zweite Semester des Ja hagangs 1835 des ‚An⸗ zeigers für Kunde der deutschen Vorzeit Organs des germanischen Vationalmuseums in Nürnberg) enthält folende größere Abhandlungen: Ergebnisse einer im Jahre 187 geschehenen Nachgrabung auf der Ruine der Klosterkirche von Besau jetzt Posa) bei Zeitz. Vom Bauinspektor Gustav Sommer. Mit Abbild. — Aus Breslauer Formelbüchern. Von Prefessor Alwin Schultz. — Bunt glasirle Thonwaaren des 15. — 18. Jahrh. im german. Museum. Von A. Essenwein. Mit Abbilz. FFortf) — Kurtzes Diarium was auf des hochgebohrnen Unsers gnä— digsten Graffen und Herrn hochgräfl. Gnaden nach Berlin vorgenom— mener Hin. u. Herreise, Insonderheit aber wegen der wuͤrklichen Investitur des dasigen Königl. Preußischen großen Schwartzen Adler— Ordens wehrenden Dero sejour in Berlin passiret ist. Von Geh. Rath Dr. Baur. — Ein unedirtes Gedicht des Mönches Gevehardus zu Grafschaft. Von Nolte. — Das Bippappspiel. Von Geh. Rath Dr. Baur u. Dr. FIrommann. — Bruchstücke einer Pergament handschrift des Schwabenspiegels. Von Rodcdinger. — Mit— theilungen über einen Sammelband Stadtarchives zu Rotenburg a. d. FJ. Von Prof. Voegel. — Ucrber das Doppelwappen auf dem Schwerte des heil. Mauritius. Vom Fürsten Hehenlohe. Mit Abbild. — Romanische Kirchengeräthe im germanischen Museum. Von A. Essenwein. Mit Abbild. — Einige Briefe, an Wolfg. Löof⸗ felholz zu Nürnberg gerichtet, nebst einigen historischen Erläuterungen. Von W. Löffelholz v. Kolberg. — De elericis et rustico. Von Proz. W. Wattenbach. — Sphragistische Aphorismen. 92 — 5. Vom Fürsten Hohenlohe. Mit Abbild. — Des Pfalzgrafen Otto Heinrich Be⸗ stallungen für einen Uhrmacher u. einen Geiger u. Seidenweber. Von Jos. Baader.
man von Alphonse eb erf Eugen Grosser. — Der vorliegende Roman ist eine zählungen der modernen französischen Literatur sow wie in der Charakterzeichnung, eine Pariser Sitten Schärfe und Wahrheit. Die deuische Ausgabe
in kürzester Zeit bereits die dri sich in Ausstattung, Druck und Fe Sprache dem Originale an. Die Werke als bestem im Laufe der J zuerkannt.
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. 81 Unionbank v „in welcher 26,9000 Stück Aktier waren, wurde die Liquidation des Unternehmens durch At beschlossen. Zu Liquidatoren wurden die Herres W.
ch ernannt. Die Liquidatoren wurden mächtigt, nionbank zu verkaufen und aufzulassen, den Kaufpreis entgegenzunehmen oder
Grundstücke, auf welche die Unionbank Hypot zeken besitzt, zu erwer⸗ ben, die Filialen aufzulösen u. s. w. Mufsichtẽerath der Union bank habe die Vereinbarung getroffen, daß die Dꝛutsche Bank gegen Provision die Liquidation durchführt und eingehenden Gelder im Kontokorrent mit 4 verzinst, so daß kein Zinsverlust entsteht. Die Deutsche Bank habe sich bereit erklärt, Grundstück der Unionb
zu übernehmen für den Fall, daß in der Lizitation kein höhe ; ; . sie zurückftehen würde. Direktor Kopetzky theilte die Unionbank gegen
Gelde und Bechseln b Accepte im Umlauf seie
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3. Februar einberufen rd der Verwaltungsrath de ; chen hn⸗Betriebsmater einen Antrag zur Reduktion des ind⸗
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Generalversammlung; Fabrik für Eisenba 26 m eschlußfassung unterbreiten, der auf eine als von 4,500,000 M½ auf 58, 300, 0 t lel bekanntlich die Generalversammlung einen Ant des Gesellschafts vermögens al Hannover, 17. Januar. tlichen Generaloersammlung d wurden
Fechslervank
hierau b . außerordentlich e ilversammlung einzube Liquidation der Gesellschaft Beschluß
moren vorgenommen werden oll. 17. Januar. (W. T. B.)
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auf den 16. Februar eine . Genehmigung des gestern mit der Regi Einkommens wegen des Erwerbes der N ri sc bahn einzuholen. Ferner soll in derselben über die Erwerbung Lundenburz⸗Grußbacher Bahn, jowie üher die Erwerbung der Konzession zum Bau der Linie Sevbusch-Bielitz Beschluß ge faßt werden.
— Nach einer Nationalbank d mit Edelmetallen ang
Regierung
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aufgenommen worden. Pest, 17. Januar. tungstaths der Ost bahn, Vertretern der Regierung von der Staatsregierung als Anstoß genommen hatten, sind heute Ne der Regierung abermals zu einer Konferenz wo möglich die Zahlunz des Kaufpreises in der Go wüken. Die Konferenz blieb indeß resultatlos, da Regierurg bei ihrer Offerte unverändert beharrten d nerischer Seite gemachten Vorschläge ablehnten. Gs ist Nachmittag noch eine weitere Konferenz mit den Ressortmin Aus sich ino ien ; 36. Kn f nun . gantar. (W. T. Nach einem der Times zugegangenen Telegramm aus Kenstantinopel sind die für die Aus. zahlung der fälligen halben Coupons der n n . tür kischen Schatz gn weis ungen l forten ichen Beträge von der ürkischen Regierung baar zur Disposttion gestellt. . . ö w J W. T. B) Nach. Mittheilung hiestger Blätter sind die Arbeiten in den großen Eisenwerken von'Tredegar in Richmond vorläufig eingestellt.
Verkehrs⸗Anstalten.
Bremen, 18. Januar. (W. T. B) Nach einem dem Nord deutschen Lloyd zugegangenen Telegramme ist der Dampfer Sa lier“, welcher bei West Cewes (Insel Wight) gestrandet war, wieder flott geworden und hat heute früh 4 Uhr seine Reise hierher fortgesetzt.
Wien, 17. Januar. (W. T. B.) Wie der Presse“ aus Pest gemeldet wird, hat der Verwaltungsraih des ung arischen Theils der Eperies-Tarnower Bahn bei der ungarischen Rꝛegicrunz Schtitte gethan behufs Fusionirung mit der Kaschau-8der ? erger Bahn, nachdem der galizische Theil der Tarn ow -Leluchower Bahn in die Fusion mit der galizischen Bahn hineingezogen il. Die Regie ung soll den Vorschlägen des Veiwaltungsraths nicht ab ˖
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der freien öͤkonomischen Gesellschaft und als Mitglied verschie⸗ dener Wohlthätigkeits⸗Anstalten Erwähnung thun.
Il. Februar, Jacobs am II. März,. Jürst am 18. März, Röseler
geneigt sein.