1876 / 17 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Jan 1876 18:00:01 GMT) scan diff

I die unter Kapitel 5 eingestellten Einnahmen ma nen, ml

2) verschiedene im Abschnitt VI. eingestellte Ein ˖

nahmen, nämlich:

a. jährlich zahlbare Beiträge aus Spezialkassen zu den Ausgaben der Militärverwaltung J und des allgemeinen Pensionsfonds (Kap. 13) mit

b. einmalige Einnahmen aus Grundstüůckẽver⸗ käufen ꝛc. (Kap. 9 Tit 3 und Kap. 92) mit e

3) die unter Kap. 16 in Einnahme gestellten

Ueberschüsse aus früheren Jahren mit 4) die unter Kap. 18 Tit. 3 eingestellten Ein⸗ nahmen aus den Zinserträgnissen der französischen Kriegsentschädigung bis zum Ablauf des Jahres I 5) die außerordentlichen Zuschüsse (Kap. 19 mit

789, 052 34 368, 366

3000000 , 45195. 336

1810 000 M.

; . zusammen mit ; Bringt man diesen Betrag und ferner die

Matrikularbeitrãge (Kap. 20) mit .. 21316216

S5, 477,339

ö. also im Ganzen.. von den Gesammteinnahmen des Etats für 1876,

k ö 474 256, 998.

d ds 5s . X

betragen, in Abzug, so stellt sich als dem Zu⸗ schlage von zum Etatssoll unterliegend heraus die ö

Da dies Netto Einnahmen sind und nach dem Entwurfe sowohl den Brutto⸗Einnahmen als auch den von denselben in Abzug kommenden Ausgaben T zugehen oll, so wird sich der etatsmäßige Mehr⸗ betrag der Einnahmen auf 4 dieser Netto Einnahmen, a stellen.

Da die für das erste Quartal 1877 zugehenden a betragen, so bleibt ein Rest von.. . . 23,201,195 ungedeckt, welcher durch Matrikularbeiträge zu beschaffen ist. diefer Mehrbedarf an Matrikularbeiträgen I der für 1876 eingestellten Summe an Matrikularbeiträgen um ca. 5, 357,000 M übersteigt, hat seinen Grund darin, daß ein großer Theil der fortdauernden Aus⸗ gaben des Reichshaushalts⸗Etats für 1876 seine Deckung in den mit 34,368 366 S eingestellten Ueberschüssen früherer Jahre findet.

Die im 5. 3 des Entwurfs röücksichtlich der Bauausgaben ertheilte Vollmacht dürfte für die regelmäßige Fortführung der Verwaltung um so mehr genügen, als diejenigen einmaligen Ausgaben, welche nicht der Kategorie der Bauausgaben ange⸗ hören, nur in wenigen Fällen auch im Jahre 1877 wiederkehren wer— den und, sofern sie wie die Ausgabe für die St. Gotthard ⸗Eisen⸗ bahn auch für 1877 in Aussicht zu nehmen sind, nicht vor dem Beginn des neuen Etats jahres fällig werden. Bei Bemessung der vorläufigen Deckungsmittel für diejenigen Ausgaben, zu welchen der §. 3 ermächtigt, hat berücksichtigt werden müssen, daß auf Rest⸗ bestände bei der Marineverwaltung über das Jahr 1876 hinaus nicht zu rechnen ist, da der Etat für 1876 über dieselben Verfügung getroffen hat, und daß aus den Festungsbaufonds Mittel zu den durch den Etat für 1877 auf denselben anzuweisenden Ausgaben vor Festftellung dieses Etats überhaupt nicht und nach Feststellung desselben nur allmählich flüssig gemacht werden können.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justizwesen, so wie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages beantwortete der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, die Inter⸗ pellation des Abg. Dr. Schulze⸗Delitzsch. (S. unter Reichstags⸗ angelegenheiten.)

Damit war die Interpellation erledigt.

Es folgte die zweite Berathung der Uebersicht der ordentlichen Ausgaben und Einnahmen des Deutschen Reichs für das Jahr 1874 mit dem Nachweise der Etatsüberschreitungen ** der außsretatsmäßigen Ausgaben des ordentlichen Haus⸗ alts.

Der Antrag der Rechnungskommission, in deren Auftrage Abg. v. Reden referirte, ging dahin:

I) die Etatsüberschreitungen des Jahres 1874, welche die Ueber⸗ sicht der ordentlichen Ausgaben und Einnahmen des Deutschen Reichs nachweist, vorbehaltlich der bei Prüfung der Rechnungen etwa sich noch ergebenden Erinnerungen, vorläufig zu genehmigen, und 2) die in einer Anlage zu dieser Uebersicht nachgewiesenen, die Einnahme⸗ Etats überschreitenden und beziehungsweise außeretatsmäßigen Ein⸗ nahmen aus der Veräußerung von Grundstücken, Materialien, Uten—⸗ silien und sonstigen Gegenständen nachrräglich zu genebmigen.

Das Haus trat dem Antrage ohne Diskussion bei. Ein

steichskanzlers vom 13. Dezember v. J. wegen

79 35 8661,

102,552, 0V5ß8. ,

Schreiben des Ertheilung der Ermächtigung zur strafgerichtlichen Verfolgung des Redacteurs May Seidl in München wegen Beleidigung des Reichstages war der Geschäftsordnungs⸗Kommission zur Bericht⸗ erstattung überwiesen worden. Namens derselben referirte Abg. Valentin, der den inkriminirten Passus des Artikels verlas. Die Kom mission beantragte, ohne ein für alle Mal jede Strafver⸗ folgung von der Hand weisen zu wollen, in diesem Falle die

Ermächtigung zur Verfolgung des Max Seidl wegen Beleidigung des Reichstages nicht zu ertheilen.

Bevor zur Abstimmung über diesen Antrag geschritten werden konnte, erbat sich Abg. Reimer zur Geschäftsordnung das Wort, um wegen der zweifelhaften Beschlußfähigkeit der Ver⸗ sammlung deren Auszählung zu beantragen. Es mußte daher zum Namensaufruf geschritten werden. Derselbe ergab die Anwesen⸗ heit von nur 160 Mitgliedern, es fehlten somit 39 zur Beschlußfähigkeit. Die Sitzung mußte daher um 33 Uhr abgebrochen werden. Abg. Dr. Lucius (Erfurt) sprach den Wunsch aus, die in der gegenwärtigen Session verlassene Praxis, die Namen der beim Namensaufruf Anwesen⸗ den, der Entschuldigten, Beurlaubten und ohne Entschuldigung Fehlenden im stenographischen Berichte mitzutheilen, wieder her⸗ zustellen, und zwar in keiner tendenziösen Absicht, da die einzel⸗ nen Fraktionen konstante Kontingente zu den obigen vier Kate⸗ garien stellen, sondern im Interesse der Publizität, des Hauses Und seiner Statistik. Der Präsident wies den Vorstand des stenographischen Bureaus sofort an, die vermißte Praxis wieder herzustellen. ö

In der heutigen (33.) Sitzung des Deutschen Reichs⸗ ages, welcher am Tische des Bundesraths der Präsident des Reichs kan zler⸗ Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, die Bundes- bevollmächtigten Staats⸗Minister Dr. Leonhardt, Graf zu Eulen⸗ burg und der Staats⸗Sekretär v. Bülow mit mehreren Kom⸗ missaren beiwohnten, gelangte ein Schreiben des Abg. Gerhard zur Verlesung, worin dieser seine Ernennung zum Kreisgerichts⸗ Rath mittheilte. Das Schreiben ging an die Geschäftsordnungs⸗ lommission. Vor Eintritt in die Tagesordnung verwahrte der Abg. Dr. Hänel den Vorstand des stenogtaphischen Bureaus gegen jeden Vorwurf, der etwa aus der gestrigen Aeußerung des Abg. Dr. Lucius (Erfurt) über die Führung der Namens⸗ verzeichnisse bei den namentlichen Abstimmungen und Namens⸗

317,403, 444

Daß

aufrufen in den stenographischen Berichten hergeleitet werden könnte. Darauf trat das Haus ohne Debatte dem Antrage der Geschäftsordnungskommission bei, die Ermächtigung zur straf⸗ gerichtlichen Verfolgung des Redacteurs Max Seidl in München wegen Beleidigung des Reichstages nicht zu ertheilen.

Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die weitere geschäftliche Behandlung der Entwürfe eines Gerichtsverfassungsgesetzes, einer Strafprozeßordnung und einer Cinilprozeßord⸗ nung, sowie der zugehörigen Einführungs— gesetze, (S. unter Reichstagsangelegenheiten) wobei der Abg. Dr. Beseler eine ungünstige Kritik der bisherigen Beschlüsse der Justizkommission gab. Der Abg. Windthorst (Meppen) erklärte, daß er für das Gesetz stimmen werde, ohne der Kommission hierdurch ein Vertrauens⸗ oder Mißtraueng⸗ votum zu bringen. Er sei einverstanden mit dem in der Eivil⸗ prozeßordnung angenommenen Prinzip des mündlichen Verfahrens und müsse auch sonst den tadelnden Bemerkungen des Vorredners widersprechen. Auch der Abg. Dr. Lasker bezeichnete die Besorgnisse des Abg. Dr. Beseler als auf den ziemlich mangelhaften in die Oeffentlichkeit gedrungenen Mit⸗ theilungen über die Arbeiten der Kommission beruhend und daher keineswegs vollständig begründet. Der Redner suchte dies an der Civilprozeßordnung und Strafprozeßordnung zu beweisen, da namentlich letztere von den bei dem Gerichtsorganisationsgesetze ge⸗ faßten Beschlüssen in ihrer letzten assung abhängig sei. Der Bundes⸗ bevollmächtigte Staats ·Minister Dr. Leonhardt legte zunächst energisch Verwahrung gegen eine vom Abg. Windthorst gethane Aeußerung ein, die Staatsanwaltschaft sei in Preußen in letz⸗ terer Zeit mißbraucht worden, und ersuchte um Namhaft⸗ machung der betreffenden Spezialfälle, die er vollständig verantworten werde. Er ertheilte der eifrigen Arbeit der Justizkommission seine volle Anerkennung, betonte jedoch die Schwierigkeiten, welche noch der Erreichung eines Einverständ⸗ nisses über das Gerichtsorganisationsgesetz entgegenstehen. Nach persönlichen Bemerkungen der Abgg. Dr. Beseler, Windthorst und Dr. Lasker wurde die erste Berathung geschlossen, die Ver⸗ weisung an eine Kommission abgelehnt und darauf das Gesetz in zweiter Berathung ohne Debatte genehmigt. Es folgte die zweite Be⸗ rathung der der XII. Kommission zur Vorberathung überwie⸗ senen Paragraphen des Gesetzentwurfs, betreffend die Abände⸗ rung von Bestimmungen des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 und die Ergänzung dessel— ben, auf Grund mündlichen Berichtes der Kommission.

Beim Schlusse des Blatts dauerte der Vortrag des Refe⸗ renten, Abg. Dr. v. Schwarze, noch fort.

Der Reichskanzler Fürst von Bismarck hat für die Sonnabende vom 22. Januar bis 5. Februar Einladungen zu parlamentarischen Soirséen ergehen lassen.

In der Sitzung der Reichstags⸗Kommission zur Vorberathung der Entwürfe eines Gerichtsverfas⸗ sungs-Gesetzes, einer Strafprozeß-Ordnung und einer Civilprozeß⸗Ordnung nebst Einführungs⸗ gesetzen am 17. 8d. M. wurde zunächst ein Antrag, daß ein Landgericht aus mindestens 15 Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden bestehen solle, abgelehnt, nachdem von verschiedenen Seiten bemerkt war, daß derselbe für viele Staaten undurchführbar sei. Sodann ging die Kommission zur Be⸗ rathung des von den Schwurgerichten handelnden fünften Titels über. Die §§. 59, 62 65 wurden nicht beanstandet, die 88§. 60 und 61 waren bereits früher gestrichen. Zu 5. 66, welcher bestimmt, daß die Vorschriften über die Berufung zum Schöffenamte auch auf das Geschworenenamt Anwendung finden sollen, fand nach eingehender Debatte ein Antrag des Abg. Struckmann Annahme: (Es dürfen jedech zu Ge⸗ schworenen auch Reichs⸗ und Staatsbeamte berufen werden, wenn dieselben weder richterliche Beamte, noch Beamte der Staatsanwaltschaft, noch gerichtliche oder polizeiliche Vollstreckungs⸗ beamte sind, noch zu den in 5§. 25 des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873 bezeichneten Reichsbeamten oder zu den durch die Landesgesetzgebung näher zu bestimmenden höheren Verwaltungsbeamten gehören.“ Die §5. 67 70 wurden un⸗ verändert angenommen. Die §5§5. 71 75 erfuhren auf den An⸗ trag des Abg. Dr. Grimm die Aenderung, daß die Reduzirung der Dienstliste der 48 Hauptgeschworenen auf die Zahl von 30 durch den Vorsitzenden des Schwurgerichts beseitigt und statt dessen bestimmt wurde, daß aus der von dem Landgerichte fest⸗ gesetzten Jahresliste sofort eine Dienstliste von 30 Hauptgeschwo⸗ renen durch das Loos festgesetzt werden solle. Die §§. 76 - 80 blieben wiederum unverändert. Da der die Handelsgerichte betreffende sechste Titel (35. 81 92) bereits erledigt war, wurde zur Berathung des von den Ober⸗Landesgerichten han⸗ delnden siebenten Titels (55. 93 96) geschritten. Derselbe führte zu nur unerheblichen Erörterungen und wurde unverändert an⸗ genommen. Schließlich wurde auch noch der das Reichsgericht behandelnde achte Titel (55. 97 112) unter Vorbehalt eines An⸗ trages des Abg. Dr. Bähr über Scheidung desselben in eine Civil⸗ und eine Strafabtheilung erledigt. Hierauf fand nach kurzer Debatte ein Antrag des Abg. Dr. Lasker, daß die für die Land⸗ gerichte und Oberlandesgerichte getroffenen Bestimmungen über die Zusammensetzung der Kammern, Vertretung der Mitglieder u. s. w. auf das Reichsgericht mit der Aenderung Anwendung finden sollen, daß die Wahlkommission aus dem Präsidenten, den Senatsprãsidenten und 4 von sämmtlichen Räthen gewählten Mitgliedern zu bestehen habe, mit großer Mehrheit angenommen, desgleichen ein Antrag des Abg. Struckmann, daß die Zuziehung von Hülfsrichtern nicht zulässig sei. Bei 8. 7 wurde auf Antrag des Abg. Dr. Lasker gleichfalls mit großer Mehrheit beschlossen, daß der Sitz des Reichsgerichts nicht, wie der Entwurf vorschlägt, mit Zustimmung des Bundesraths durch Kaiserliche Verordnung, sondern durch Gesetz erfolgen solle; eine Debatte über den Sitz selbst fand jedoch nicht statt, wurde vielmehr dem Plenum des Reichstages vorbehalten. S. 98 fand keinen Widerspruch. Bei F. 89 blieben Anträge, wongch die Mitglieder des Reichsgerichts nicht, wie der Entwurf will, auf Vorschlag des Bundesrathes von dem Kaiser, sondern nach Anhörung des Bundesrathes bezw. einfach von dem Kaiser zu ernennen seien, in der Minder⸗ heit. Die §5. 100 112 wurden nach kurzen Erörterungen un⸗ verändert angenommen.

Mit Beginn dieses Jahres sind die telegraphischen Grenzkontrol-Stationen einschließlich der deutschen Tele⸗ graphenstationen zu Malmoe und Warschau sämmtlich aufgeho⸗ ben worden, und es ist ein möglichst direkter telegraphi⸗ scher Verkehr ohne Umexpedition an den Grenzen auf den Hauptlinien mit dem Auslande hergestellt. Durch diese Maßregel, welche hauptsächlich eine größere Beschleunigung und freiere Bewegung des Verkehrs bezweckt, ist zugleich eine nicht unerheb⸗

fernungen von Berlin bis St. Petersburg und bis Mailand findet jetzt eine direkte Korrespondenz statt. Die Börse von Berlin ist mit der Börse von London nunmehr auch über Emden direkt verbunden; zwischen den Börsen von Berlin und Brüssel ist vor Kurzem ebenfalls eine direkte Verbindung hergestellt. In Folge eines Abkommens mit der österreichisch⸗ ungarischen Telegraphenver⸗ waltung ist eine für den unmittelbaren telegraphischen Verkehr zwischen Deutschland und Ungarn bestimmte neue Linie von Berlin über Görlitz Breslau und Oderberg durch den Ja⸗ blunka⸗Paß und das Waagthal nach Pest und Preßburg ge⸗ baut worden. Seit einigen Tagen wird zwischen Berlin und Pest bereits direkt telegraphirt.

Die preußischen Staatsschulden der alten Lan⸗ destheile und des Gesammtstaats seit 1866 betrugen nach dem Etat Ende 1875 821 8495713 6 44 5 (8, 903,627 M 21 8 weniger als Ende 1874), darunter 332,048,421 66 44 3 Eisen⸗ bahnschulden; die Schulden der neuen Landestheile beliefen sich auf 97,559, 791 M 61 (1,873,974 M6 96 8 weniger als Ende 1874), einschließlich 73,118,057 S 13 Eisenbahn⸗ schulden. Die gesammten verzinslichen Schulden erreichten mit⸗ hin Ende 1875 919,409,505 S6 5 3 (9, 877,602 1M 17 3 weniger als Ende 1874), darunter 405,166 478 S6 57 8 Eisen⸗ bahnschulden; außerdem sind 54,750, 000 6 unverzinsliche Schuld (Kassenanweisungen) in Wegfall gekommen.

In einer Beschwerdesache hat der Minister des Innern entschieden, daß die Allerhöchsten Kabinetsordres vom 29. Ok⸗ tober 1819 und vom 22. Februar 1842 in Folge des Vereins⸗ gesetzes vom 11. März 1850 zwar insofern außer Kraft getreten find, als letzteres mehrfache Beschränkungen, denen das Vereins⸗ wesen bis dahin unterworfen war, beseitigt hat, nicht aber auch in Betreff derjenigen Anordnungen, welche sich lediglich auf den Geschäftsgang bei den Behörden und auf die eigenthümlichen Verhältnisse der Kriegervereine beziehen.

Die letzteren erlangen durch ihre, nach Maßgabe der Kabinets⸗ ordre vom 22. Februar 1842 erfolgende Beflätigung, die Be⸗ fugniß, sich militärisch zu organisiren, militärische Abzeichen zu tragen und bei den Leichenbegängnissen von Kameraden in der üblichen Ausrüstung und Bewaffnung zu erscheinen. Sie werden lediglich hierdurch von der Beschränkung im §. 7 des Vereinsgesetzes exzimirt. Das Ober⸗Tribunal hat in einem Er⸗ kenntniß vom 1. April 18790 die Theilnehmer eines Aufzuges in Waffen ausdrücklich deshalb freigesprochen, weil der in Rede stehende Aufzug durch den erkennenden Richter lediglich als eine hergebrachte kirchliche Ceremonie angesehen und gleichzeitig ange⸗ nommen worden ist, daß derselbe nicht den Charakter des Unbe⸗ fugten gehabt habe. Eine ähnliche Präsumtion würde bei den Leichenbegängnissen durch bewaffnete Kameraden nicht vorhanden sein und dieselben also lediglich den Beftimmungen in §5. 7 und 9 des Vereinsgesetzes, sowie event. in §. 177 des Siraf⸗ gesetzbuches unterliegen, wenn den Kriegervereinen nicht durch die Allerhöchste Kabinetsordie vom 22. Februar 18482 ein für allemal die Befugniß ertheilt worden wäre, bei ihren Aufzügen behufs der feierlichen Beerdigung verstorbener Waffengefährten in der Aller⸗ höchst genehmigten Ausrüstung und Bewaffnung zu erscheinen. Selbstverstãndlich haben sie einen Anspruch auf diese Begünsti⸗ gung nur unter der Voraussetzung, daß sie den übrigen An⸗ ordnun gen der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 22. Februar 1842 nachkommen und also auch die im 5. 6 derselben vorgeschriebene Meldung an die Polizeibehörde des Ortes erstatten.

Hiernach kann die anderweite Frage, ob die Allerhöchste Kabinetsordre vom 29. Oktober 1819 in Betreff der öffentlichen Aufzüge auch hinsichtlich der Leichenbegängnisse der Krieger⸗ vereine Anwendung finde, auf sich beruhen, da die Bestimmun⸗ gen wegen der Mittheilungen zwischen den betreffenden Polizei⸗ und Militärbehörden, um die es sich vornehmlich handelt, in Betreff der gedachten Leichenbegängnisse auch in die Allerhöchste Ordre vom 22. Februar 1842 übertragen worden sind. Dem⸗ zufolge haben Kriegervereine auf die Begünstigungen der letzt— gedachten Kabinetsordre nur so lange Anspruch, als sie den anderweiten Anordnungen derselben Folge leisten, anderenfalls aber zu gewärtigen, daß die ihnen ertheilte Bestätigung zurück⸗ gezogen werde. .

Die Vorschrift des §3. 6 der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 22. Februar 1842, welche die Polizeibehörden der Orte, an denen sich Garnisonen befinden, verpflichtet, von der ihnen Seitens der Kriegerveine gemachten Meldung dem kommandiren⸗ den Offiziere Kenntniß zu geben, ist durch das Vereinsgesetz nicht beseitigt worden, da es sich hierbei lediglich um eine den Geschäftsverkehr zwischen den Behörden betreffende Anordnung handelt.

In einem Erkenntniß vom 21. Dezember 1875 hat das Reichs-Ober-Handelsgericht im Gegensatz zu dem Appel⸗ lationsgericht zu Frankfurt a. O. die Entscheidung gefällt, daß die Verwaltung des in Preußen (nicht in den früheren hohen⸗ zollernschen Landen) befindlichen Fürstlich hohenzollernschen Privatvermögens bis zum August v. J. nicht die Eigen⸗ schaft einer öffentlichen Behörde besessen hat und demgemäß bis zu dem gedachten Termin die bei der Verwaltung beschäftigten Beamten rechtlich als Privatdiener des Fürsilich hohenzollernschen Hauses zu betrachten waren. Erst durch den Allerhöchsten Er⸗ laß vom 2. August 1875, betr. die Erweiterung der Rechte der Fürstlich hohenzollernschen Behörden, ist denselben durchgängig der Charakter öffentlicher Behörden verliehen worden. Den hohenzollernschen Fürstenhäusern ist, wie das Erkenntniß des Reichs⸗Oberhandelsgerichts ausführt, im Artikel XII. des Ab⸗ tretungsvertrages vom J. Dezember 1849 für den Fall ihrer Niederlassung im preußischen Staate eine bevorzugte Stellung vor allen andern nicht zum Königlichen Hause gehörigen Unter⸗ thanen Sr. Königlichen Majestãät gewährt worden. Jedenfalls sind ihnen danach die Vorrechte der ihnen nachstehenden Standesherren eingeräumt. Der Allerhöchste Erlaß vom 14. August 1852, betreffend die Rechtsverhältnisse der Fürstlich hohenzollernschen Häuser, hatte nur verordnet, daß die Fürstliche Hofkammer in den hohenzollernschen Landen und über⸗ haupt die Behörden, welche das dortige Fürstliche Stammver⸗ mögen verwalten, die Rechte öffentlicher Behörden in gleichem Maße, wie die Hofkammer der Königlichen Familiengüter und deren Unter⸗ behörden genießen. „Dadurch, daß in diesem Allerhöchslen Erlaß nur der Verwaltung über das in den hohenzollernschen Landen befindliche Fürstliche Stammvermögen, möge diese Verwaltung dort auch ihren Sitz haben oder nicht, die Eigenschaft einer öffentlichen Behörde beigelegt war, wird e contrario die obige Ausführung bestätigt, daß die Verwaltung des in Preußen be findlichen Privatvermögens bis in die Neuzeit keinen Anspruch auf den Charakter einer öffentlichen Behörde gehabt hat. Ganz zweifellos wird dies aber durch den neuerdings publizirten Allerhöchsten Erlaß vom 2. August 1875, betreffend die Erwei⸗

liche Ersparniß an Verwaltungsausgaben erzielt worden. Auf Ent⸗

terung der Rechte der Fürstlich hohenzollernschen Behörden, wel⸗

Her bestimmt, „daß die unter Nr. 2 der vorallegirten Verord⸗ nung vom 14. August 1852 getroffene Bestimmung, nach welcher die Fürstliché Hofkammer in den hohen⸗ zollernschen Landen und überhaupt die Behörden, welche das dortige Fürstliche Stammbermögen verwalten, die Rechte öffentlicher Behörden in gleichem Maße, wie die Hof⸗ kammer der Königlichen Familiengüter und deren Unterbehörden genießen sollen, auch auf alle diejenigen Fürstlich hohenzollern⸗ schen Behörden Anwendung finde, welche mit der Verwaltung des außerhalb der hohenzollernschen Lande befindlichen Fürst⸗ lichen Stammvermögens betraut sind. Erst also durch diesen Allerhöchsten Erlaß ist den mit der Verwaltung des außerhalb Hohenzollerns befindlichen Fürstlichen Stammvermögens be⸗ trauten Behörden in Erweiterung ihrer bisherigen Rechte der Charakter öffentlicher Behörden verliehen; den sie also auch nach Ansicht der Staatsgewalt bis dahin nicht gehabt hatten.“

Bei Kaufverträgen über fungible Sachen ist im Geltungsbereiche des Allgemeinen Landrechts, wenn nicht ein Anderes im Vertrage verabredet ist, der Käufer erst dann das Kaufgeld zu erlegen verpflichtet, wenn ihm das ganze Kauf⸗ objekt geliefert ist. Dagegen braucht er nicht die jedesmal ge⸗ lieferte Rate sofort zu bezahlen. (Erkenntniß des Ober⸗Tri⸗ bunals, IV. Senat, vom 25. November v. J.)

Der Bundesraths⸗Bevollmächtigte, Großherzoglich hessische Minister Hofmann, ist aus Darmstadt hier eingetroffen.

Der geprüfte Lehrer der englischen Sprache, Mr Edward Cumming Madden, ist für den Bezirk des Königlichen Kam⸗ mergerichts so wie des Königlichen Stadtgerichts hierselbst als Translator und Dolmetscher für das Englische bestellt worden.

Hannover, 18. Januar. Heut ist die zweite Hanno⸗ versche Landessynode nach der Bertagung wieder zusam⸗ mengetreten.

Berlin, 20. Januar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Provinziallandtages der Mark Branden⸗ burg gelangte der Bericht des Ausschusses über den Antrag v. Risselmann (Schönwalde), betreffend die Anstellung eines oberen Provinzialbeamten, zur Erledigung. Der Ausschuß hat seine Vorschlaͤge in die Form statutarischer Bestimmungen gebracht, welche dahin gehen: dem Landes direktor wird ein oberer Beamter (Landesfyndlkus), mit berathender Stimme zu⸗ geordnet, welcher zum Richteramte befähigt sein muß und den Tandesdirektor im Falle der Behinderung vertreten soll. Seine Anstellung erfolgt auf mindestens 12 Jahre, das Gehalt beträgt 6000-9600 S neben einer Wohnungsentschädigung von 10600 bis 1500 S; für seine Penfionirung sollen die für die preußischen Staatsbeamten gegebenen gesetzlichen Bestimmungen gelten. Hat derselbe zur Zeil feiner Wahl für das Provinzialamt ein Staats⸗ oder Kommunalamt bekleidet, so soll ihm die im öffentlichen Dienste zurückgelegte Dienstzeit bei der Pensionirung angerechnet werden. Bei Dienstreisen sollen dem Landessyndikus Tagegelder und Reisckosten nach den für Staatsbeamte JV. Rangklasse be⸗ stehenden gesetzlichen Bestimmung zustehen. Diese Anträge wurden angenommen, die Wahl des Landessyndikus selbst indeß noch nicht vorgenommen, vielmehr dem Provinzialausschusse überlassen, dem nächsten Landtage entsprechende Vorschläge zu machen. Hiermit waren sämmtliche auf der Tagesordnung stehende Gegenstände erledigt, uns erklärte deshalb der Ober⸗ Präsident, Wirklicher Geheimer Rath von Jagow, den Provin— ziallandtag für geschlosssen. Mit dreifachem begeisterten Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König ging die Ver⸗ sammlung auseinander.

In der Sitzung vom 18. d. M. beschloß der Landtag, wie wir hiermit nachtragen, bis auf Weiteres als Sitz des Pro⸗ vinziallandtages und seiner Organe die Stadt Berlin festzuhalten, beauftragte aber gleichzeitig den Provinzial⸗ ausschuß, demnächst darüber Vorschläge zu machen, ob, wann und wohin eine Uebersiedelung zu bewirken seci. Dem Landesdirektor wurde bis zur Beschaffung der ihm zuge⸗ sicherten freien Wohnung eine Miethsentschädigung bis zur Höhe von jährlich 4500 6 zur Verfügung gestellt.

Königsberg, 19. Januar. Aus den letzten Sitzungen des Provinzial-Landtages, über dessen gestern erfolgten Schluß wir bereits berichteten, ist noch zu bemerken:

In den Provinzialausschuß wurden gewählt die Herren Dr. Dolle⸗Dwarischken (Stellvertreter: Bürgermeister Meyser⸗ Gumbinnen), Wegemann⸗Albrechtau (Stellvertreter: Donalies-Milluhnen), Skrzeczka⸗Grunden (Stell vertreter: Sendel⸗ Chelchen), Dr. Bender⸗Catharinenhof (Stellvertreter; Dr. Aschen⸗ heim⸗Praßnicken), v. Kraatz⸗Wiersbau (Stellvertreter: Quaadt⸗ Prowehren), Landschaftsdirektor Boltz⸗Pareyken, (Stellvertreter: Kommerzien⸗Rath Albert Richter⸗Memel), Graf zu Dohna⸗Schlodien (Stellvertreter: Landrath v. Gottberg⸗Klitten), Kommerzien⸗ Rath Damme-⸗-Danzig (Stellvertreter: Stadtrath Hirsch⸗Danzig), Plehn⸗Bubochin (Stellvertreter: v. Gordon⸗ Laskowitz), Dr. Wehr⸗GSr. Paaplau (Stellvertreter: v. Borke Sichts), Bürger⸗ meister Pohlmann⸗Graudenz (Stellvertreter: Bieler⸗Frankenhain), Landrath v. Hüllessem (Stellvertreter: Landrath Siehr⸗Goldap), Thomale (Stellvertreter: Drawe)h. Die Wahl des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ausschusses fiel auf den Landrath von Hüllessem.

Weiter wurde beschlossen:

„Die Kosten des ostpreußischen, so wie des westpreußischen Land armenverbandes, so weit dieselben nicht durch eigene Einnahmen ihre Deckung sinden, also für Ostpreußen mit 295.600 6 von den Bewohnern der Regierungsbezirke Könlgäberg und Gumbinnen, und fär Westpreußen 397000 ½ bon den Bewohnern der Regierungs⸗ bezirke Danzig und Marienwerder zu eihehen und zwar nach den Be⸗ stimmungen der 55. 29 und 70 des preußischen Ausführungsgesetzes vom 8. März 1871“; und „die Königliche Staatsregierung zu er⸗ 5 die Beiträge in bisheriger Art ausschreiben und erheben zu assen.

Die Beschlüsse in Sachen des Provinzial-Chaussee⸗ bauwesens, zu dessen Hebung und Erhaltung u. A. eine An⸗ leihe von 25, 060 000 6 beantragt war, liegen uns noch nicht vollstaͤndig vor; wir werden dieselben demnächst mittheilen.

Mer seburg, 20. Januar. Nachdem der Provinzial⸗ landtag in der gestrigen Sitzung seine Arbeiten erledigt hatte, dankte der Lanbtags⸗Kommissar Ober-Präsident Frhr. von Patow im Namen der Staatsregierung dem Landtage für den von ihm bewährten Gemeinsinn und seine Hingebung an die Interessen der Provinz und erklärte denselben für geschlossen. Vor dem Auseinandergehen forderte der Präsident Graf Otto zu Stol⸗ berg Wernigerode zu einem dreimaligen Hoch auf Se. Ma⸗ jestät den Kaiser und König auf, in welches die Versamm⸗ kung begeistert einstimmte. Ueber die Ergebnisse der letzten Sitzungen werden wir morgen berichten.

Bayern. München, 18. Januar. Se. Majestät der König hat den Beschluß des oberbayerischen Landrathes auf Errichtung eines räparandinnenanstalt in organischer Verbindung mit dem Kreislehrerinnen⸗Seminar zu München ge⸗ nehmigt. Die Anstalt wird mit dem 1. Oktober 1876 ins Leben treten. Das über das Befinden der Herzogin Maximilian heute Morgens aufgelegte Bulletin lautet: „Ihre Königliche Hoheit haben die verflossene Nacht mehrere Stunden geschlafen. Fieber, dem Morgen entsprechend, wieder vermindert. Die entzündlichen Erscheinungen in der Brust neh⸗ men befriedigenden Verlauf, jedoch die Schwäche noch immer an⸗ dauernd.“ Die „Allg. Ztg.“ meldet: Der Schwächezustand der hohen Kranken erregt große Bedenken. Alle Kinder der Frau Herzogin sind jetzt hier versammelt, es kann aber keinem derselben gestattet werden, das Krankenzimmer zu betreten, da jede Er⸗ regung von der hohen Kranken fern gehalten werden muß.

Sachsen. Leipzig, 19. Januar. Auf Veranstaltung der „gemeinnützigen Gesellschaft“ fand gestern Abend in dem sinnig geschmückten großen Saale des Schützenhauses zur Feier des Krönungstages unter ziemlich zahlreicher Theilnahme Sei⸗ tens des Beamten⸗-, Gelehrten und Kaufmannsstandes ein Mahl scatt. Von den ausgebrachten Trinksprüchen galt der erste Sr. YMiajestät dem Deutschen Kaiser, von dem Vorsitzenden Pr. Gensel; ihm schloß sich ein weiterer, von Geh. Rath Pro⸗ fessor Dr. Windscheid, auf den König von Sachsen an. Vize⸗Bürgermeister Dr. Georgi gedachte der beiden Männer, „welche an der Wiege des Deutschen Reiches gestanden⸗, des Fürsten von Bismarck und des Grafen Moltke, während Pro⸗ fessor Dr. Biedermann auf den Deutschen Reichstag toastete und Pr. Eduard Brockhaus die Wähler zum Deutschen Reichstag hoch leben ließ. Professor Dr. Wenk feierte (in heiterer, gebun⸗ dener Rede) das deutsche Reichsheer. Außerdem sprachen noch u. A. Reichs⸗Oberhandelsgerichts⸗Rath Wiener, Pastor Dr. Dreydorff.

Sachsen⸗Weintar⸗Eisenach. Weimar, 19. Januar. Die heutige ‚Weim. Ztg.“ meldet: Die Nachrichten von dem über Frankenheim hereingebrochenen Elend regten in den dem Hofe nahestehenden Gesellschaftskreisen den Gedanken an, durch die Veranstaktung eines Dilettantenkonzerts Mittel zur Linde—⸗ rung des Nothstandes zu beschaffen. Der Plan, kaum ersonnen, fand sofort die allgemeinste Zustimmung; in wenig Tagen war das Programm festgesetzt, und die Kräfte, die in lie⸗ benswürdigster Weise ihre Mitwirkung gewährten, mit der Ausführung beschäftigt. Gestern Abend versammelte sich in den Gemächern der Ober⸗Hofmeisterin Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin, Gräfin Styrum, Excellenz, eine zahlreiche Gesellschaft; an der Thür des für die Mufikaufführung bestimmten Saales nahmen einige Damen das Eintrittsgeld entgegen; dort wurden von kuͤnstlerischer Damenhand stil⸗ voll und anmuthig gezeichnete Programme, hier zier—⸗ liche Blumensträußchen den Eintretenden geboten; die liebenswürdigen Bitten fanden die freundlichste Auf⸗ nahme. Bald nach der Ankunft Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs, des Erbgroßherzogs, der Frau Erbgroßherzogin, Sr. Durchlaucht des Fürsten Reuß j. L., der Prinzessinnen Marie und Elisabeth, Hoheiten, nahm das Konzert seinen An⸗ fang, in welchem die Damen Frau v. Unruh, Brl. M. und Th. Stichling, Frl. v. Ahlefeld und Frl. v. Manderode, Kom⸗ tesfe Kalkreüth, die Herres Graf Wedel, v. Haber, v. Unruh mitwirkten.

Der Ertrag des Concertes war ein überaus reicher; 1514 sind heute aus demselben unserer Sammlung zugeführt worden und werden sofort ihrer Bestimmung gemäß verwendet werden.

Die Hoffnung, daß in der Entwickelung der Epidemie ein Stillstand eingetreten sei, bestätigt sich leider nicht. Ein von Herrn Apotheker Hofmann aus Fladungen heute früh abgege⸗ benes Telegramm berichtet, daß gestern 8 neue Erkrankungen ge⸗ meldet worden sind. Durch die rastlose Thätigkeit des Herrn Stiftsprediger Becker ist heute (19. Januar) das 2. Lazareth im neuen Schulhause fertig gestellt worden.

Wie uns aus Eisenach geschrieben wird, geschieht die Zufuhr von dem Depot in Fladungen täglich mit 2 Schlitten. Gestern ist Dr. Becker von dort in Begleitung einer weiteren Diakonissin aus Hannover nach Frankenheim abgereist.“

Sachsen⸗ Meiningen. Meiningen, 18. Januar.

hard Freiherrn von S peßhakdt zum Ober⸗Stallmeister ernannt.

Königliche Hoheit die Prinzessin Albrecht von Preußen

eingetroffen. Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen,

17. Januar. Nachdem mit dem 1. d. das Mandat aus Wahlen hervorgehenden Abgeordneten erloschen, sind vom fürst⸗ E

lichen Ministerium die erforderlichen Neuwahlen angeord

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Die Wahl der Wahlmänner wird am 1. März, die Wahl

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aus allgemeinen Wahlen hervorgehenden Abgeordneten am 16

Der Herzog hat seinen Ehręnstallmeister, Kammerherrn Bern⸗

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 18. Januar. Ihre

ist in der vergangenen Nacht zum Besuche ihrer Eltern hier

Frankreich. Paris, 19. Januar. (W. 7 B) Der Deputirte Pic ard hat den Minister des Innern, Buffet, davon benachrichtigt, daß er morgen in der Sitzung der Perma⸗ nenzkommission eine Interpellation über das Cir⸗ kular, betreffend die Ausführung des Preßgesetzes, ein— bringen werde.

Der Finanz⸗Minister hat folgendes Rundschreiben an seine Beamten in Bezug auf die Wahlen erlassen: „An die Herren General⸗Direktoren und General-Linnehmer! Die Wahlen für die Ernennung der Senatoren und Deputirten werden wãh⸗ rend der letzten Hälfte des Monats Januar und während des ganzen Monats Februar eine große Anzahl von Personen in Anspruch nehmen. Dieselben sind in der That von der höchsten Wichtigkeit, da sie den Zweck haben, die Regierung zu vervoll⸗ ständigen und die regelmäßige Ausübung der Verfassung zu sichern. Sie können daher eine gewisse Aufregung ver⸗ urfachen. Die Finanzverwaltung darf sich in keiner Weise an dieser Aufregung betheiligen. Damit betraut, über den richtigen Eingang der Steuern und die regelmäßige Bezahlung der Staatsausgaben zu wachen, müssen die Finanz— agenten, indem sie die ganze Freiheit ihrer Abstimmung bewahren, sich gewissenhaft auf die ihnen vorbehaltene Stellung beschränken. Ich bitte Sie also, in diesem Sinne den unter Ihrem Befehl stehenden Beamten Weisung zu ertheilen. Sie müssen ihnen zu wissen thun, daß sie keiner Versammlung auwohnen und ihren Namen auf kein Cirkular und auf keinen Anschlagzettel setzen dürfen. Nur in dieser Weise genießen sie bei den Steuerpflichtigen ein Ansehen, dessen sie bedürfen, um im Interesse der Staats⸗ finanzen zu handeln. Aehnliche Weisungen hat der Acker⸗ bau⸗ und Handels-Minister de Meaux an seine Beamten ergehen lassen.

Italien. Rom, 15. Januar. Der empfing gestern die Vertreter des Vereins der alten Kriegskameraden, der sich in Rom nach dem Vorbilde des Turiner Veteranen⸗ vereins gebildet hat, den Oberst Gigli, den Major Ravioli und den Hauptmann Berni. Sie hatten Sr. Majestät als erstem Soldaten der italienischen Armee im Auftrage des Turiner Eentraleomités das Diplom als Ehren⸗-Präsidenten des Vereins der Veteranen aus den Jahren 1848 und 49 zu überreichen. Der König nahm es huldvoll entgegen und unterhielt si lange mit den genannten Offizieren über die Hinderni welche zu überwinden gewesen sind, um Italien hängig, frei und einig zu machen, indem der König Heeres anerkennend gedachte, welches am meisten zu ürringung dieser Nationalgüter beigetragen hat und Hauptstütze ihrer Erhaltung ist. Se. Majestät gedachte au der neuen Heereseinrichtung und der glücklichen Resultaꝛe, di bereits erreicht worden sind, und sprach schließlich die Zuver⸗ sicht aus, daß Italien mit Hülfe der göttlichen Vorsehung im Interesse der allgemeinen Civilisation und zum Besten des ita⸗ lienischen Volkes auf der bisher verfolgten Bahn ruhmwoll fort⸗ schreiten werde. Beim Abschiede reichte der König den Offi⸗ zieren die Hand und drückte ihnen seine höchste Befriedigung äber ihr patriotisches Wirken zum Besten der alten Kriegs⸗ kameraden aus, und dankte ihnen für ihre Bestrebungen zur Erhaltung des militärischen Geistes und der glorreichen Er⸗ innerungen an die Zeiten des Befreiungs- und Unabhängig⸗ keitskrieges.

Türkei. Belgrad, 19. Januar. B) Skupschtina setzte in ihrer heutigen Sitzung die Berathung des Etats fort und reduͤzirte die Posten für die serbischen Agenten in Wien und in Bukarest, sowie für die Gensd armerie betrãchtlich.

Schweden und Norwegen. 8.

Zum Präsidenten der Ersten Kammer hat der König den Grafen Lagerbjelke und zum Vize-Präsidenten General Rosensvärd, zum Präsidenten der Zweiten Kammer Graf Arvid Posse und zum Vize-Präsident en Wijk ernannt.

19. Januar. (W. T. B.) Der Reichstag ist heute v Könige mit einer Thronrede eröffnet worden, in welche nächst der vorjährigen Reisen des Königs Erwähnung Der König habe von Seiten der Fürsten und Völker überal herzlichste Aufnahme gefunden, und seien dadurch die Sympathier derfelben für Skandinavien auf das Neue erwieser Skandinavien werde sich Sympathien dadurch zu erhal wissen, daß es fest i, einerseits niemals den Rechten zu nahe treten, andererseits die eigene Selbst⸗ ständigkeit energisch zu vertheidigen. Thronrede stellt eine neue Heerordnungsvorlage in Aussicht, welche jedoch nur

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Stockholm, 18. Januar.

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dem heute dem Reichstage vorgelegten Sudg betragen die Einnahmen wie die Ausgaben gleichmäßig 79 Mill. Kronen. Unter den Einnahmen figuri 2

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9. von den Höchstbesteuerten zu wählenden Abgeordneten wird am 29. März stattfinden.

März, die Wahl der

Waldeck. Arolsen, 18. Januar. Der am 2. No⸗ vember v. J. vertagte ordentliche Landtag der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont ist auf den 31. d. M. wieder einberufen worden.

Renß ä. L. Greiz, 20. Januar. Zur Einlösung der auf Grund des Gesetzes vom 22. April 1863 ausgegebener Kassenscheine des Fürstenthums Reuß älterer Linie, welche mittelst Bekanntmachung vom 1. Juni 1875 öffentlich aufgerufen worden, aber innerhalb der mit dem Schlusse des vorigen Monats abgelaufenen Frist nicht vollständig zur Ein⸗ ziehung gelangt sind, ist eine Nachfrist bis zum 30. Juni dieses Fahres bewilligt worden. Bis zu diesem Zeitpunkte wird für die bis jetzt noch nicht eingelösten Tassenscheine der obengedachten Emission von Fürstlicher Landes kasse hier Ersatz geleistet werden. Die Präsentation zur Einlösung hat entweder bei dieser Kasse oder bei den Fürstlichen Bezirkssteuer-Einnahmen zu Zeulenroda und Burgk welche letzteren die Umwechselung sofort bewirken werden, foweit die baaren Bestände derselben reichen zu ge⸗ schehen. Eine Fristerstreckung über den 30. Juni 1876 hinaus wird nicht stattfinden, auch anderweit eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht erfolgen, so daß vom 1. Juli 1876 ab die bis dahin nicht eingelösten Stücke völlig werthlos bleiben.

Großbritannien und Irland. London, 19. Januar. (W. T. B.) Nach einer der Admiralität zugegangenen amtlichen Meldung aus Singapore von gestern hat die Expedition gegen die Malahen in Perak zu einem vollständigen Erfolge geführt.

Kronen Ueberschuß aus dem Vorjahre. und den welteren Ausbau der Staats Anschlag gebracht,

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Amerika. 2. A. C.) ̃ 1p term 3. d. gemeldet, daß Sennor Anibal Pin

dentschafts⸗Kandidaten aufgestellt worden ißt.

Nr. 6 des nts und Telegraphen⸗Verw fügungen: Vom 13. verfahrens im Verkeh

Kunst, Wissenschaft und Literatur⸗ Bon dem Neuen Archiv der Gesellschaft für deussche Geschichtskunde zur Beförderung einer fammtausgabe der Quellenschriften schichten des Mittelalters ist vor Kurzem (Hannoper, Habnsche Hofbuchhandlung, 1876) erschienen. D hat felgenden Inhalt: Die Bildung der neuen Centraldixektion de zlogumenta Germaniae von G. Waitz. Untersuchungen über eini annaliftische Quellen zur Geschichte des 5 und 6. J n S. Hölder Egger. Beiträge zur deutschen Kaiserdiplomanik Falicnischen Archiven von W. Schum. Miscellen.

Das Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtzkunde ist gegründet worden, um das große Unmiernehmen der Monumenta Ger- manias vorzubereiten, und später während der Arbeit Mittheilung zur Förderung desselben auf zunshmen. Diesen Zweck bat es in he Maße erfüllt, indem in den bis jetzt waäbrend der Zeit von 1820 bis 1871 erschienenen 12 Bänden ein großer Reichthum von mannig- faltigem Stoff enthalten ist. Nachdem durch Einsetzung der neuen

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