für mich nach dem Stande meiner Kräfte nicht möglich sein, neben den Kämpfen im Landtage und Reichstage, im Mi⸗ nisterium und mit fremden Kabinetten, gegen soziale Ein— flüsse und gegen die Einflüsse der Presse auch noch die dienst⸗ liche Autorität, deren ich zur Führung der Geschäfte bedarf, im Wege der schriftlichen Diskussion mir zu erkämpfen. So gern ich Ew. Majestät Dienst auch den Rest meiner Kräfte noch widme, so kann ich mir doch nicht verhehlen, daß derselbe sehr schnell verbraucht sein wird, wenn ich unter dem schmerzlichen Gefühle leide, mit einem Manne, wie Graf Arnim, um Ew. Majestät Vertrauen ringen zu follen, nach⸗ dem ich dasselbe so lange Jahre ungeschmälert besessen und meines Wissens niemals getäuscht habe. Ich habe Ew. Majestät meine unvorgreifliche Meinung über die Persõn⸗ lichkeit des Grafen Arnim seit Jahren niemals verhehlt. Ich hatte gehofft, daß diese hohe und für das Vaterland so bedeutsame Stellung in Paris ihn über kleinliche Intriguen vielleicht erheben würde, sonst hätte ich Ew. Maßjestät, in An— knüpfung an die römischen Erfahrungen, dringender bitten müssen, ihm trotz aller Befähigung den Posten nicht anzuver⸗ trauen. Ich habe, und nicht ich allein, den Verdacht, daß er seine geschäftliche Thätigkeit gelegentlich seinen persõnlichen Interessen unterordnet. Beweifen läßt sich dergleichen nicht, aber es ist schwer, mit einem solchen Verdacht im Herzen, für die Art verantwortlich zu bleiben, wie dieser hohe Beamte seine Instruktionen ausführt. Ich habe mir erlaubt, Ew. Majestät meinen Verdacht mitzutheilen, und Allerhöch stdieselben wissen, wie gering mein Vertrauen auf die Objektivität seiner Berichte ist; um Ew. Majestät nicht Verdruß zu machen, habe ich es ver⸗ mieden, meinen amtlichen Gewissensbedenken amtlichen Aus⸗ druck zu geben. Der Schritt des Grafen Arnim, zu dem er von Berlin aus ermuthigt worden, und“ der dort schon in der vorigen Woche erwartet wurde, läßt mir keine Wahl mehr. Ew. Majestät wollen Sich huldreichst erinnern, daß ich von dem Versuch sprach, die Gefahren, die Arnim's Charakter in Paris bedingt, durch seine Versetzung nach London abzuschwächen, daß aber von dort aus bei der ersten Anfühlung der heftigste Protest wegen der Neigung Arnim's zur Intrigue und zur Unwahrheit ein⸗ gelegt wurde; „man würde kein Wort glauben, was er sagen könnte.“
Gegen die Anklagen eines Mannes von diesem Rufe geht meine ehrfurchtsvolle Bitte zunächst nur dahin, daß Ew. Majestät ihn Allergnädigst anweisen wollen, seine dienstliche Beschwerde auf dienstlichem Wege einzureichen.
v. Bismarck.
— 24. Januar. Durch Beschluß vom 13. Februar pr. hatte der Bundesrath den Reichskanzler ersucht, nach vorgän⸗ giger Vernehmung von Sachverständigen aus den Kreisen des Handelsstandes, der Industrie, der Landwirthschaft und der Eisenbahnverwaltung, sobald die erforderlichen Borarbeiten es gestatten, geeignete Vorschläge für die Einführung eines, der Absicht der Reichsverfassung entsprechenden einheitliche Fracht⸗ tarifsystems für die Eisenbahnen Deutschlands zur Beschlußnahme vorzulegen.“
Behufs Ausführung dieses Beschlusses ist es zweckmäßig erschienen, eine Kommission von Sachverständigen mit der Auf— gabe zu berufen, das Programm für die vorzunehmende Enquéte fest⸗ zustellen, demnächst die Vernehmung von weiteren Sach verstãndigen zu bewirken und nach Sichtung und Ordnung des gewonnenen Materials über das Ergebniß und die daran zu knüpfenden Maßnahmen sich gutachtlich zu äußern.
Die bei der Frage wirthschaftlich vorzugsweise scheinenden Regierungen von Preußen, Sachsen, Württemberg, Hamburg und für Elsaß⸗Lothringen wurden ersucht, zu dieser Kom⸗ mission Sachverständige zu bezeichnen. Von denfelben sind hierzu in Vorschlag gebracht worden und zwar: von der Königlich preußischen Regierung: aus der Landwirthschaft: der Vorsitzende des deunschen Landwirthschaftsrathes, Ritterschaftsdirektor von Wedell⸗Malchow, aus der Eisenbahnverwaltung: der Geheime Regierungs⸗Rath Offer⸗ mann, Mitglied der Direktion der Coln-Mindener Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft, aus dem Handelsstande: der Vorsitzende des deutschen Handelstages, Kommerzien-Rath Delbrück, aus der Industrie: der Fabrikbesitzer, Geheimer Kommerzien⸗Rath Stumm zu Neunkirchen, Mitglied des Reichstags; von der Königlich sächsischen Regierung: als Vertreter der Eisenbahnverwaltung und der Industrie: der Direktions⸗Rath Jencke, Mitglied der Generaldirektion der Königlich sächsischen Staats⸗Eisenbahnen von der Königlich württembergischen Regierung: als Vertreter der Eisenbahnverwaltung: der Königliche Finanz⸗Rath Weiz⸗ säcker, Mitglied der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Stuttgart; von dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg: als Ver⸗ treter des Handelsstandes: der Sekretär der Hamburger Handels⸗ kammer Dr. jur. Embden; von dem Reichs kanzler⸗Amt für Elsaß⸗Lothringen: als Vertreter des Handelsstandes: der Rentner Mitglied der dortigen Han⸗
interessirt
Bustav Bergmann in Straßburg, delskammer und des Eisenbahnausschusses.
Außerdem hat die bayerische Regierung auf Anheimgeben des Reichskanzlers, obwohl sie vermöge der verfassungsmäßigen Reservatrechte von den Beschlüssen des Bundesraths in der Tarif⸗ zeformfrage nicht berührt wird, in Anerkennung der weit— tragenden Bedeutung der Angelegenheit zu der Kommission in der Person des Raths Mayer, Mitglied der Generaldireklion der Königlich bayerischen Verkehrsanstalten, einen Vertreter entsandt, welcher sammtlichen Verhandlungen der FKommission beige⸗ wohnt hat.
Nach Feststellung des Programms für die Enquete hat die Kommission, wie im „R. u. St. A.“ seiner Zeit mitgetheilt wurde, im den Tagen vom 31. Mai bis 19. Juni v. J 46 Sachver⸗ ständige aus den Kreisen des Handelsstandes, der Industrie, der Landwirthschaft und der Eisenbahnverwaltung, welche von ihr aus den in großer Anzahl von den Bundesregierungen von Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg. Baden, Hessen, Wecklenburg, Weimar, Oldenburg, Braunschweig, Lübeck, Bre⸗ mer, Hamburg und für Elsaß⸗Lothringen, sowie von anderen Sein en in Verschlag gebrachten Personen ausgewählt waren, nach Anleitung des Frageprogramms vernommen“ und demnächst nach Sichtung und Ordnung des Yxaterials am 13. Dezember ausführlichen gutachtlichen Bericht erstattet.
Der Neichsfanzler hat nunmehr i) die stenographischen Pro⸗ tokolle äber die Vernehmung der Sachverständigen, 27) den von der Kommission erstatteten Bericht dem Bundesrath zur Kennt⸗ nißnahme überreicht, indem er sich in Bezug auf die daran zu knüpfenden Maßnahmen seine Vorschläge vorbehalten hat.
— Im weite ren Verlaufe der Sitzung des Deutsch enReichs⸗
mission aus eigenem Antriebe einer Prüfung unterzogen. S
gehen gegen einen Angehörigen verübt ist, ren. Dagegen beantragte Abg. Dr. des Antrages allgemein für zulässig zu erklären. lung zu Grunde liegenden Motive, letzterer wegen der Rohhei letzung in sich schließt. genommen.
einer Geldstrafe bis zu 156 sollen. Unter diesen foll der Eßwaarendiebstahl und der
Bestimmung des Strafgesetz buches
Verfolgung der letzteren Uebertretung lassen.
Der Abg. Banks beantragte, die bisherige Bestimmung fort bestehen wieder unter die Antragsdelikte aufzunehmen. Dr. v. Schwarze behauptete, daß die Kommission sich diese Ansicht angeschlossen habe, und daß nur durch einen Druckfehle
gierungsvorlage herbeigeführt sei. Der Abg. Großmann (Cöln
der Kommission ausdrücklich dahin gegangen sei, der Regierungs vorlage beizutreten. Abg. Eysoldt bat, sedenfalls daz Amende ment Banks anzunehmen, da durchaus kein öffentliches Interess vorliege, welches fordere, officio zu verfolgen. Ablehnung des Amendements Banks für die Kommissions⸗ resp Regierungsvorlage.
Es folgte hierauf §. 48a. lage der Regierung:
„Wer es unternimmt, einen Anderen zur Begehung eines Ver brechens oder zur Theilnahme an einem Verbrechen zu verleiten, wird soweit nicht das nicht unter drei Monaten oder mit Eintausend Mark bestraft. Theilnahme an einem Verbrechen sich erbietet, sowie Denjenigen welcher ein solches Erbieten annimmt. kann auf den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und auf Zulässig keit von Polizeiaufsicht erkannk werden.“
Die Kommission schlug folgende Fassung vor:
„Wer es unternimmt, einen Anderen zur Begehung eines Ver brechen oder zur Theilnahme an einem Verbrechen anzufstiften (5. 48) wird, soweit das Gesetz nicht eine das Verbrechen mit dem Tode oder ftrafe bedroht ist, mit Gefängniß das Verbrechen mit einer geringeren Strafe bedroht
mit lebenslänglicher Zuchthaus
bestraft.
einem Verbrechen in der Absicht erbietet, seinem Erbieten gemäß zu handeln, sowie solches Erbieten in der Absicht annimmt, brechens zu fördern.
erkannt werden.“
Der Abg. Thilo beantragte, an Stelle des der Kommissionsvorlage den zweiten Absatz der Regierungsvor⸗ lage wiederherzustellen. Fassung vor:
licher Festungshaft bedrohten Verbrechens oder zur Theilnahme an einem dieser Verbrechen anzustiften (8. 18), wird, nicht eine andere Strafe androht, mit Gefängnitz nicht unter drei Monaten bestraft. Gleiche Strafe trifft Degjenigen, welcher einem Anderen gegenüber zur Begehung eines der im Absatz 1 bezeichneten Verbrechens oder zur Theilnahme an einem solchen Verbrechen sich erbietet, sowie Denjenigen, welcher ein solches Erbleten annimmt.“ Abg. Banks beantragte:
Wer es unternimmt, einen Anderen zur Begehung eines Mordes oder einer vorsätzlichen Brandstiftung oder des in §. 219 des Straf⸗ gęsetzkuchs vorgesehenen Verbrechens oder zur Thäinahme an einem dieser Verbrechen anzustiften, wird mit Gefängnißstrafe nicht unter drei Monaten oder mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft. Gleiche Strafe trifft Denjenigen, welcher einem Anderen gegenüber zur Begehung eines Mordes oder einer vorsätzlichen Brandstiftung oder des in 5§. 219 des Strafgesetzbuchs vorgesehenen Verbrechens der zur Theilnahme an einem dieser Verbrechen sich anbietet, sowie Denjenigen, welcher ein solches Anerbieten annimmt.“
Hierzu stellte Abg. Windthorst das Unter⸗Amendement, im zweiten Absatz hinter den Worten „zur Theilnahme an einem dieser Verbrechen“ hinzuzufügen yschriftlich oder unter Ausbedin⸗ gung einer Belohnung.“
Außerdem beantragten die Abgg. Klöppel und Marquardsen folgende Fassung:
„Wer einen Andern zur Begehung eines Verbrechens oder zur Theilnahme an einem Verbrechen schriftlich oder unter der Gewährung oder dem Versprechen von Vortheilen auffordert, oder wer eine solche Aufforderung annimmt, wird mit Gefängniß nicht unter drei Monaten bestraft. Die gleiche Strafe trifft Denjenigen, welcher sich schriftlich oder unter der Ausbedingung von Vortheilen zur Begehung eines Verbrechens oder zur Theilnahme an einem Verbrechen anerbietet, so⸗ wie Denjenigen, welcher ein solches Anerbieten annimmt. Neben der Gefängnißstrafe kann auf den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden“
Hierzu beantragte Abg. Windthorst, hinter den Worten „zur Begehung eines“ einzuschalten „mit dem Tode oder mit lebens⸗ länglichem Zuchthaus oder mit lebenslänglicher Festungshaft.“ Nachdem der Referent Abg. Dr. v. Schwarze die Motive für die Kommissionsbeschlüsse eingehend dargelegt und die übrigen vorliegenden Anträge einer Kritik unterzogen hatte, führte der Abg. Dr. Lasker in einem längeren Vortrage aus, die gestellten Anträge zerfielen in zwei Kategorien, die eine führe die Verbrechen namentlich auf, bei welchen die erfolg⸗ lose Anstiftung strafbar sein solle, die andere wolle die alte Schablone von Verbrechen und Vergehen wieder einführen. Er bitte dringend, der ersten Kategorie von Anträgen zuzustimmen und nicht, angeregt durch spezielle Fälle, bei einem nur theilweise erwiesenen Bedürfniß lediglich der äußeren Glätte halber eine Strafbarkeit sür eine ganze Kategorie auszu⸗ sprechen, die keine andere Gemeinsamkeit als die des Namens haben. Der Regierungskommissar, Direktor im Reichs kanzler⸗ Amt, Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath v. Amsberg einpfahl die Regierungsvorlage event. die Kommissionsbeschlüsse
tages am 22. d. M. ging das Haus zu der Diskufsion des §. 503 über. Den 8. 303 (vorsätzliche Sachbeschãdigung) hat die Kom⸗
zur Annahme, worauf sich das Haus um 41 Uhr bis heut 11 Uhr vertagte.
beantragte, die Zurücknahme des Strafantrages, wenn das Ver⸗ fur zulässig zu erklä⸗ Banks, die Zurücknahme Gegen diesen Vorschlag waren besonders die Abgg. Struckmann (Diepholz) und Grumbrecht, ersterer wegen der meist unlautern, der Hand⸗
welche die Sachbeschädigung ebenso häufig, wie die Körperver⸗ . Das Amendement Banks wurde ab— gelehnt und 5. 3035 nach den Vorschlägen der Kommission an⸗
8. 370 zählt eine Reihe von Uebertretungen auf, die mit At oder mit Haft bestraft werden kleine Futterdiebstahl“ nur auf Antrag verfolgt werden. Die bisherige dehnte diese Beschränkung auch auf die unberechtigte Fischerei und Krebserei aus; die Kommission in Uebereinstimmung mit der Regierungsvorlage will jedoch die auch ohne Antrag eintreten
zu lassen und somit die unbefugte Fischerei und Ftrebferei Der Referent
die scheinbare Uebereinstimmung ihrer Beschlüsse mit der Re—
bestritt diese Behauptung mit dem Bemerken, daß der Beschluß
die in Rede stehende Uebertretung ex Schließlich entschied sich das Haus nach
Derselbe lautet nach der Vor⸗
Gesetz eine andere Strafe androht, mit Gefãngniß Geldstrafe von Einhundert bis zu Gleiche Strafe trifft Denjenigen, welcher einem Andern gegenüber zur Begehung eines Verbrechens oder zur
Neben der Gefängnißstrafe
andere Strafe androht, 1) wenn
nicht unter drei Monaten, 3) wenn ist, mit Gefäng⸗ niß bis zu zwei Jahren oder mit Festungshaft von gleicher Dauer Gleiche Strafe trifft Den jenigen, welcher sich einem An eren gegenüber zur Begehung eines Verbrechens oder zur Theilnahme an für den Fall der Annahme ie Denjenigen, welcher ein die Begehung des Ver— Neben der Gefängnißstrafe kann auf den Verlust der bürgerliche Ehrenrechte und auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht
zweiten Absatzes Der Abg. Dr. Lasker schlug folgende
Wer es unternimmt, einen Andern zur Begehung eines mit dem Tode oder mit lebenslänglichem Zuchthaus oder mit lebensläng⸗
soweit das Gesetz
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— In der heutigen (386 Sitzung des Deu hen Reichs⸗ tages, welcher am Tische des Bundesraths der Pisident des Reichs kanzler⸗Amts, Staats Minister Dr. Delbrück, 6 Bundes⸗ bevollmächtigten Staats-Minister Dr. Leonhardt un Staats⸗ sekretär v. Bülow, sowie der Direktor im Reichs kazler⸗Amt Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath v. Ams rg und mehrere andere Kommissarien bei wohnten, gelar ? ein Schreiben des Abg. v. Könneritz zur Vlesung nach welchem derselbe von Sr. Majestät dem Kön von Sachsen als Kreis⸗Hauptmann ohne Rang⸗ und Ehalts⸗ erhöhung nach Zwickau versetzt ist und anfragt, ob hiern sein Mandat erloschen sei. Das Schreiben wurde an die Gesqãfts⸗ ordnungskommission verwiesen. Die zweite Berathung der Strafgesetznovelle wurde mit der Sonnabend unterbrochnen Diskussion des 5. 48a. fortgesetzt. Zu demselben hat der Whg. Dr. Wolffson folgenden Antrag eingebracht:
Den 5. 48a. folgendermaßen zu fassen:
Wer es unternimmt einen Anderen zur egehung einer siraͤ— baren Handlung, deren Versuch mit Strafe bedroht ist, oder zu 48), wird, so
Theilnahme an einer solchen Handlung anzustiften (5. weit das Gesetz nicht eine andere Strafe androßt,
1) wenn die vollendete Handlung mit dem Tode oder mit lebens länglicher Freiheit strase bedroht ist, mit Gefängniß nicht unter drei . oder mit Festungshaft von drei Mongten bis zu fünf
ahren,
2) wenn die vollendete Handlung mit einer Freiheitsstrafe von geringerer Dauer bedroht ist, mit Gefängniß bis zu zwei Jahren oder mit Festungshaft von gleicher Dauer oder Nit Geldstrafe bis zu eintausend Mark bestraft.
Die erfolglose Anstiftung als solche ist straflos, wenn die voll= endete Handlung neben der Freiheitsstrafe wahlweise mit einer Geld- strafe bedroht ist.
Dieselben Strafrorschriften finden gegen Denjenigen welcher einem Anderen gegenüber zur Begehung einer strafbaren Handlung oder zur Theilnahme an elner solchen sich erbietet, sowie gegen Denjenigen, der ein solches Erbieten annimmt'
Neben der Gefängnißstrafe kann auch auf den Verlust der bür— . Ehrenrechte und auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden
Der Abg. Becker (Oldenburg) empfahl nach einer eingehen⸗ den Kritik der vorliegenden Anträge aus den vom Referenten Abg. Dr. v. Schwarze vorgebrachten Gründen die Kommissions⸗ vorschläge zur Annahme, obwohl er es im Prinzip für nach⸗ theilig halten müsse, aus Anlaß eines einzelnen Falles ein Strafgesetz zu machen. Der Abg. Thilo präzistrte darauf seinen und seiner politischen Freunde Stand⸗ punkt dahin, daß sie in Betreff der Strafbarkeit der erfolglosen Anstiftung die Grenze durch die Kategorie der Verbrechen gezogen haben wollten, daß aber durch die Aenderung der Regierungsvorlage im zweiten Absatze, welche von der Kommission vorgeschlagen werde, die Strafverfolgung stark beeinträchtigt werde, weshalb sie die Wiederherstellung der Regierungsvorlage in diesem Absatze wünschten. Für den ersten Absatz empfehle er die Annahme der Kommissions⸗ beschlüsse. Der Abg. Banks führte aus, daß man weder aus politischen Gründen, noch aus Courtoisie gegen Belgien, noch aus Nachgiebigkeit für die dunklen Gefühle und die nervöse Erregung Einzelner oder des ganzen Volkes über einzelne Delikte allgemeine Strafgesetze machen dürfe, son⸗ dern man müsse dem bisherigen Grundsatze treu bleiben, wo⸗ nach man, wie bei der erfolglosen Anstiftung zum Meineide, nur strafe aus praktisch polizeilichen Gründen, und diesen An⸗ sprüchen suche sein Antrag zu entsprechen, den er even— tuell mit den Unteranträgen Windthorst zur An⸗ nahme empfehle. Der Abg. Windthorst (Meppen) erklärte, daß er das Bedürfniß, aus polinischen Gründen ein Strafgesetz zu schaffen, nicht anerkenne, und daß er seine Anträge nur ge⸗ stellt habe, um das Gesetz möglichst unschädlich zu machen. — Beim Schlusse des Blattes nahm Abg. Klöppel das Wort.
— Die Sammlungen, welche in England für schiffbrüchige Passagiere des Dampfers „D eutschland““ veranstaltet worden, haben einen reichen Ertrag ergeben, indem außer Kleidungs⸗ stücken, Decken, Tüchern und zahlreichen anderen Gegenständen an Geld 575.3 Pfd. Sterl. gespendet find. Die Vertheilung des Hauptbetrages der Gelder sowie der übrigen Gaben ist in Southampton vor Abfahrt des „Salier“, der die Schiffbrüchigen nach Amerika übergeführt, durch Mitglieder des Eomités er— folgt, und eine Summe von einigen 56 Pfd. Sterl. nachträglich noch in New-gork zur Vertheilung gelangt.
Anwendung,
— Nach dem neuesten (Januar⸗) Heft des Centralblattes für die gesammte Unterrichts Verwaltung“ betrug Anfang Juni 1875 die Zahl der ordentlichen, festdotirten Lehrer? und Lehrerinnenstellen an den öffentlichen Volks⸗ schulen im preußischen Staate überhaupt 52,465, darunter 36,765 (1180 Lehrerinnen) evangelisch, 15,A,276 (2689 Lehrerinnen) katholisch und 424 (12 Lehrerinnen) jüdisch. Die Provinzen theilen sich in diese Zahl, wie folgt: Preußen hatte 4954 evangelische Lehrer und is? Lehrerinnen, 1419 katholische und 31 jüdische Lehrer bezw. 8 katholische Leh⸗ rerinnen; die Mark Brandenburg zählte 5700 evangelische, 18 katholische und 17 jüdische Lehrer (bezw. 359, 27, 2 Leh⸗ rerinnen); in Pommern waren 3672 evangelische, 24 katholische und 1 jüdischer Lehrer, aber nur 108 evangelische Lehrerinnen vorhanden; Posen wies 1221 evangelische, 1561 katholische und II4 jüdische Lehrer und 31 evangelische und 4 katholische Leh⸗ rerinnen auf; auf Schlesien fielen 2868 evangelische, 2683 katholische und 21 jüdische Lehrer, bez. 0 — 118 24 Lehre⸗ rinnen; auf Sachsen kamen 4824 evangelische und 207 katho⸗ lische Lehrer, sowie 75 evangelische und 39 katholische Lehrerin⸗ nen; in Schleswig-Holstein waren angestellt 2488 evange⸗ lische, 5 katholische und 8 jüdische Lehrer, welchen 5q7 — 2 — 4 Lehrerinnen entsprachen; in Hannover unterrichteten 4144 evangelische, 452 katholische und 65 jüdische Lehrer und 75 — o56 — 1 Lehrerinnen; für Westfalen siellte sich die Zahl der eyangelischen Lehrer auf 1458, der katholischen auf 1174, der jüdischen auf 23, die der evangelischen Lehrerinnen auf 73, der katholischen auf 570; Hes⸗ sen⸗Nassau zählte 2258 evangelifche, 674 katholische und 103 jüdische Lehrer, ferner 53 evangelische und 29 kathoö⸗ lische Lehrerinnen; in der Rheinprovinz amtirten 1997 evangelische, 4192 katholische und 36 jüdische Lehrer neben 97 evangelischen, 1756 katholischen und einer jüdischen Lehrerin; Hohenzollern endlich hatte Lenangelischen, 118 katholische und 53 jüdische Lehrer. Von der Gesammtzahl der Stellen waren 18,137 ordnungsmäßig besetzt (34,113 evangelische, 14,257 katholische und 67 jüdische). Aus der Zahl der 3728 nicht be⸗ setzten Stellen wurden durch ungeprüfte Lehrkräfte verwaltet 1689 und zwar 1962 evangelische, 614 katholische und iz jüdische; durch geprüfte Kräfte einer anderen Schule oder Klasse wurden
mitversehen 1897, darunter 1508 evangelische, 361 katholische und 28 jüdische. Demnach blieben ohne jede unterricht⸗
liche Versorgung nur 142 Stellen (82 evangelische, 44 i n n m. 16 jüdische). — Die Zahl der SulFslehrer und Lehrerinnen (Ad uvanten, Gehülfen u. s. w.) betrug üher⸗ haupt 2031, davon 1206 evangelisch und 825 latholisch Von diesen Stellen waren 1251 (746 evangelisch und 505 katholisch) a. nungsmäßig besetzt; aus der Zahl der nicht besetzten wurden durch ungeprüfte Lehrkräfte verwaltet 174 evangelische und 27 katholische, durch geprüfte Lehrkräfte einer anderen Schule oder Klasse mitversehen 273 evangelische und 293 katholische, so daß nur 13 evangelische Hülfslehrerstellen ohne jede unterrichtliche Versorgung blieben. . ö h. , . Zusammenstellung vom Juni 1873 waren vorhanden 49,09 ordentliche Lehrer⸗ und 2337 Hülfslehrer⸗ stellen, zusammen 52,046 Lehrer-, bezw. vehrerinnenstellen. Die ordentlichen Lehrerstellen haben sich sonach vermehrt um Möß, die Hülfslehrerstellen dagegen vermindert um 305. Bringt man diese in Abzug, so hat innerhalb zweier Jahre eine Vermehrung von überhaupt 2450 Stellen stattgefunden. Es muß indeß be⸗ merkt werden, daß in der früheren Nachweisung 181 vorhan⸗ dene Stellen Aufnahme nicht gefunden hatten. Im Jahre 1873 waren vorhanden nicht ordnungsmäßig besetzie bezw. unterrichtlich nicht versorgte Lehrerstellen 2780; nicht or⸗ dentlich besetzte, bezw. unterrichtlich nicht versorgte Hülfslehrer⸗ stellen 836, im Ganzen solcher Stellen 3616. Im Zahre 1875 waren dagegen vorhanden nicht ordnungs mäßig besetzte, bey. unterrichtlich nicht versorgte Lehrerstellen 3728; nicht ö besetzte, bezw. unterrichtlich nicht versorgte Hülfslehrerstellen 180, in Ganzen also solcher Stellen 4508. Andererseits darf aber nicht übersehen werden, daß die Lehrerstellen sich überhaupt um 2269 vermehrt haben. Erwägt man dies, so ist gegen 1873 jetzt ein Plus von 1377 ordnungsmäßig besetzte Lehrer- und Hülfslehrerstellen vorhanden, d. h. die Zahl der, fungirenden Lehrkräfte ist in den gedachten zwei Jahren um 1377 gewachsen Nach der früheren Nachweisung waren 3177 bezw. 3198 Stellen durch weibliche Lehrkräfte verwaltet. Nach der jetzigen Nachweisung sind es 3768. Es hat sich sonach die Zahl der Lehrerinnen innerhalb zweier Jahre vermehrt um 570, die Zahl der Lehrer dagegen, da 1377 Stellen mehr besetzt waren, um 807. Rus Vorstehendem erhellt, daß ein Mangel an Lehrkräften für die Volksschulen allerdings noch immer vorhanden ist. Er ist indeß nicht so umfänglich, als hin und wieder angenommen worden ist. Es würde derselbe noch um Vieles geringer sein, wenn nicht in den letzten Jahren die Vermehrung der Lehrer⸗ stellen an den Seminaren, die Begründung einer großen Zahl von neuen Schullehrer⸗Seminaren, Präparanden Anstgiten und Kreis⸗-Schulinspekioraten auch eine große Zahl von Lehr⸗ kräften aus dem Kreise der Volksschullehrer in Anspruch genommen hätte. Auch an den höheren Lehranstalten sind seminaristisch ge⸗ bildete Lehrer für die Vorschulen u. s. w. mehr als früher an⸗ gestellt worden. Das Privatschulwesen, welches mit dem Wachs⸗ thum der großen Städte, die das Unterrichts bedürfniß durch öffent⸗ liche Schulen nicht so schnell, als es hervortrat, befriedigen konnten, gewachsen ist, hat eine Menge Lehrkräfte gebraucht. Ebenso hat die Entfernung einer großen Zahl von Mitgliedern geistlicher Genossen⸗ schaften, welche Lehrämter an öffentlichen Elementarschulen inne hatten, den sonstigen Durchschnitts bedarf an weltlichen Lehrkräf⸗ ten nicht unerheblich erhöht. Außerdem find eine nicht geringe Zahl in Preußen ausgebildeter Lehrer in den Schuldienst der Reichs⸗ lande, so wie nach Sachsen u. s. w. übergetreten. Mehr noch a s die Aufbesserung der Lehrergehälter wird in dieser Beziehung der Versorgung der Volksschulen mit Lehrkräften die Vermehrung der Seminare zu Gute kommen. Im Jahre 1870 bestanden I6 Lehrer-Seminare, jetzt ist ihre Zahl mit Einschluß von 6 Lehrerinnen-Seminaren auf 1090. gestiegen. Im Jahre 1870 waren von den etatsmäßigen Stellen an den Seminaren (1857) besetzt 4786. Zu Anfang des Jahres 1875 hatten 91 Lehrer⸗Seminare 7531 etatsmãßige Stellen, von wel⸗ chen etwa 6000 besetzt waren. Hieraus ergiebt sich, daß die Zahl der in der Ausbildung begriffenen Seminaristen um min⸗ destens 1200 größer ist, als vor 5 Jahren. Da die Vorbildung drei Jahre dauert, so sind mithin 400 Schulamts-Kandidaten jährlich mehr verfügbar, als damals.
— Der gesammte Jahresbetrag der veranlagten Klassen⸗ steuer (144953262 66 und klassifizirten Einkommen⸗ steuer (30,161,826 „½ον vertheilt sich in Preußen auf eine Ein⸗ wohnerzahl von 24,573,545 (nach der Volkszählung von 1871) oder 24,543,082 (nach den Klassensteuerrollen); davon kommen (nach den Klassensteuerrollen) S, 207,411 Einwohner auf die Städte, 16,335,571 Einwohner auf das platte Land. klassifizirten Einkommensteuer unterliegen 550 775 oder Proz. der Einwohnerzahl nach den Klassensteuerrollen, befreit der KRlassensteuer sind überhaupt 6.591, 55979 Einwohner oder 2638 Proz. der Einwohnerzahl; mithin blieben klassen⸗ steuerpflichtig 17400, 748 Einwohner oder Io 0 Proz. der Einwohnerzahl. Von dem Gesammtbetrage der Klassen⸗ und klassifizirten Einlommensteuer (74,675,088 (6) trifft auf den Kopf der Beyölkerung (nach der Einwohnerzahl der Ala ssenstener⸗ rollen) 3,90 66 und zwar auf den Kopf der städtischen Be⸗ völkerung 542 (66, auf den Kopf der Landbevölkerung 1,35 (C
— Die neuzuformirende Kavallerie⸗Division in Metz wird die Bezeichnung „Kavallerie⸗Division des Xr Ar mee Corps“ erhalten. Die Bataillone des Fuß⸗Atillerie⸗Regiments Nr. 15 erhalten an Stelle ihrer bisherigen Benennung Han⸗ noversches Fuß⸗AUrtillerie⸗Bataillon Nr. 10“ und Hessisches Fuß-⸗Artillerie⸗Bataillon Nr. 11“ nunmehr die Bezeichnung; „1. (⸗Hannoversches) Bataillon“, 2. Hessisches) ? ataillon . Die Compagnien desselben Regiments werden von L bis 8
nummerirt.
— Der BVundesraths-Bevollmächtigte, Königlich bayerische Ministerial⸗Rath von Los, ist von München hier eingetroffen.
— Der General der Infanterie von Fransecky, kom⸗ mandirender General des XV. Armee⸗Corps, der General der Infanterie von Goeben, kommandirender General. des VIII. Armee⸗Corps, und der General der Infanterie von Wer⸗ der, kommandirender General des XIV. Armee⸗Corps, sind wie⸗
der abgereist.
— Der General-Major Prinz Heinrich von Hessen, Hoheit, ist heute zunächst nach Düsseldorf zurückgekehrt und wird sich von da aus zur Uebernahme des Kommandos der 16. Kavallerie⸗Brigade begeben.
— Der General⸗Major Ribbentrop, Commandeur der L Feld-⸗Artillerie⸗ Brigade, ist aus Anlaß seiner kürzlich erfolgten Beförderung zum General-⸗Major zur Abstattung persönlicher Aheldungen mit kurzem Urlaub von Königsberg i. Pr. hier ein⸗
— Der Contre-⸗Admiral Henk, Direktor der Kaiserlichen
Artillerie⸗Depots in Wilhelmshaven, dorthin begeben.
— Der General⸗Major von Boehn, Commandeur der 2. Garde⸗Infanterie-Brigade, ist nach beendigtem Urlaub hierher zurückgekehrt.
Bayern. München, 22. Januar. Die heutige „Allg. Ztg.“ meldet: Das Befinden der Frau Herzogin Maximilign ist nunmehr so befriedigend, daß von der Ausgabe weiterer Bulle⸗ tins Umgang genommen werden kann. Der Dberstzofmeister der Herzogin, Frhr. v. Wulffen, ist beauftragt, für die Theil⸗ nahme, die sich während des Verlaufs der Krankheit der hohen Frau in so vielfacher und wohlthuender Weise kundgegeken hät, im Namen Ihrer Königlichen Hoheit den verbindlichsten Dank zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Lippe. Detmold, 22. Januar. Die Gesetzsammlung enthält u. A.: Bekanntmachung, die Ertheilung der Rechte einer juristischen Person an den „Evangelischen Männer⸗ und Jüng⸗ lings-Vereinꝰ in Detmold betreffend vom 7. Januar 1876, Bekanntmachung, die Geschäftsführung des Kabinets⸗-Ministeriums bezüglich der Kirchen- und Schulsachen betreffend.
Waldeck. Arolsen, 19. Januar. Der am 31. Januar wieder zusammentretende Landtag der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont wird sich zunächst mit der Berathung eines neuen Gesetzes, die Regulirung des Hypothekenwesens betr., zu befassen haben.
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Pest, 22. Januar.
die Verwaltungsar ö. sion
hofes zur Sprache, was Seitens der Regierung zugestanden wurde. Ragalayi interpellirte wegen Aufhebung der Regalrechte Madarasz sen. stellte eine Interpellation an die gesammte Re⸗ gierung wegen der Zoll- und Banlfrage, ob die ungarische Re⸗ gierung über ihre Haltung nicht Aufschluß zu geben gedenke. — Das Oberhaus überwies das Ansuchen des Pester Gerichtshofes um Auslieferung des Grafen Melchior Lonyan jun. wegen Entziehung von der Militärpflicht dem Disziplinaraus⸗ schusse und das Nuntium des Unterhauses in Betreff . setzes über die Rücklösung der Schatzbons einem aus, drei Mit⸗ gliedern bestehenden Ausschusse. — In Nitzkydorf (Temeser Komitat) ist wegen eines Zerwürfnisses der Gemeinde mit ihrem Notar letzter Tage eine Revolte ausgebrochen, in Folge deren vom Temesvarer Vizegespans-A Amte eine Compagnie Militãr mit 3 Offizieren auf den Schauplatz des Tumults abgesendet wurde.
Großbritannien und Irland. London, 2. Januar. Der Prinz von Wales kam am 18. d. in Lghore. an. Auf dem Bahnhofe wurde er, wie Depeschen des Reuterschen Bureaus melden, von dem Vize-Gouverneur, dem Richter⸗Kol⸗ legium, sowie anderen hohen Würdentrãgern empfangen. Es hatten sich auch sehr viele europäische Einwohner eingefunden, um den Thronfolßer zu begrüßen. Auf dem Plateau, gerade⸗ über dem Fort, waren die unterthänigen Häuptlinge der Punjab
Gefolge versammelt, was ein höchst malerisches dete. ihrer mern dem Lager aufgestellt und bereiteten dem erlauchten gast cinen militärischen Empfang. Unter den anwesenden Häuptlingen be⸗ fanden sich die Rajahs Kupar, Tulla, Nabha, Mandi, we, ,. Chumba, Suket und Kalsia, sowie die Nabobs don Vahmalpore, Malerkotta, Putendi, Lonara und Dupina. Die Noute nach dem Regierungsgebäude war geschmackvoll dekorirt, und das Spalier bildeten theils die Truppen. der eingeborenen Fürsten, theils die Garnison des Platzes. Die Velksmenge. war zwar nicht sehr zahlreich, ließ aber Sr. Königlichen Hoheit einen sehr freundlichen Empfang zu Theil werden. Im Regierungege bude angelangt, empfing der Prinz Adressen von der Munizipalitãt und der Freimaurerloge. Nachmittags hielt er einen Smpfang und erhielt die Besuche der angesehensten Rajahs. Hierauf besu hte er das Fort, Runjeet Sings Palast und Grab, sowie andere historische Sehenswürdigkeiten. Am Abend wurde ihm zu Ehren ein großer Ball in der Montgomery Hall gegeben, der sehr zahlreiche Betheiligung hatte. Im Laufe des Tages hatte der Prinz das städtische 6 e⸗ fängniß besucht und 30 Gefangenen die Freiheit wiedergegeben. Am 19. d. M. machte Se. König liche Hoheit den Rajahs Kupar, Tulla, Nabha und Bahmalpore Gegenbesuche und eröffnete eine von den Soldaten der Garnison veranstaltete Industrie⸗ ins stellung in Meanmeer. Am Mittwoch bei Tages anhtuch. sollte sich der Prinz nach Oemor begeben. Vor seiner Abreise von Delhi am Montag hielt Se. Königliche Hoheit eine Revue über die ganze Kavallerie dieser Station ab.
Canada. Aus Ottawa wird unterm 20. ds. gemeldet? Das eanadische Handelsamt hat mit 23 gegen 1 Stim⸗ min eine Resolution angenommen, welche im Dinblick auf die gegenwärtige gedrückte Lage der heimischen Industriezweige und die Konkurrenz der Vereinigten Staaten deren Inschutznahme begünstigt. Die Resolution empsiehlt auch dringend die Her⸗ stelung gegenseitiger Zölle zwischen Canada und den Ver—
einigten Staaten in irgend einer Reform des Tarifs.
Frankreich. Paris, 23. Januar. 83 2. B.) . „Agence Havas“ zufolge hat die von einigen Blättern erwähnte Ausrüstung von Kriegsschiffen in französischen Häfen ledig⸗ lich den Zweck die seither schon bestandenen ständigen Geschwa⸗ der, von welchen einzelne Schiffe zur Abrüstung gelangen zu lompletiren und für die abgerüsteten Schiffe neue in Dienst zu stellen.
Türkei. Belgrad, 23. Januar. (W. 8. B.) Die Skupschtina soll am Dienstag geschlossen wer den Nach den Pretokollen der gestrigen Sitzung wurde die Interpellation e,. die zu hohe Pension Ristitschs zurückgewiesen, dagegen der Antzag auf eine erweiterte Anklage gegen die Mitglieder des Mi⸗ n ster ums Marinowitsch, sowie gegen diejenigen des Kahinets Stefanovitsch angenommen, die Unters uchung, sedoch dem nter suchungsausschusse zugewiesen. Der ehemalige Kriegs Minister Protitsch ist gestern vom Ausschusse vernommen worden.
Amerika. Washington, 22. Januar. (W. T. B.)
Der
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gierungen
Admiralität, hat sich, behufs Inspizirung der Werft und des ö 1 eite, n. des Auswärtigen, Fish,
Plünderungs- und Zerstörungskrieg.
auf prächtig geschmückten Elephanten und umgeben von ihrem Schauspiel bil⸗
Kavallerie und Infanterie waren mit ihren Bannern vor
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von Spanien und Kongresse in seiner heutigen Sitzung vorgelegt worden.
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ordamerika ist dem bereits gestern kurz signalisirte Rote des Staats-Sek ͤ an den amerikanischen Gesandt Madrid, Caleb Cushing, vom . RNopbember 85 wurde Mächten in Abschrift übersandt. Dieselbe betrifft die eu b an Frage und weist auf, die Erwähnung derselben in der 30 schaft des Präsidenten hin; es wird alsdann hervorgehoben, daß, außer der Virginius-A1ngelegenheit, die zwischen Amerita und Spanien schwebenden Differenzen immer noch nicht ausgegliche: auf Cuba geführte Krieg sei ein Amerika habe das größte wãh alle
Interesse, denselben beendigt zu sehen, während Span n Vorschläge zu einer Reform, zur Vermittelung und Versöhnung
— *
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eien. Der von den Insurgenten
Nersö
zurückweise. Die Verletzung der von Spanien ein Verpflichtungen, die Weigerung spanischen Regierung Genugthuung eintreten zu lassen, veranlassen Amerika, die aufzuwerfen, ob ein solches Verhalten noch länger werden dürfe. Die Note erh ferner die daß die unter Embargo gelegten amerikanischen thanen gehörigen Guͤter ihren Eigenthümern erstatte und bei Prozessen gen Amerikaner
den bestehenden Verträgen verfahren werde.
Zeit gelommen, wo die Interessen Amerikas, sei n die Humanität überhaupt die Beendigung des Kampfes for Die Erneuerung desselben, die Unbill, welche Amerik könnten eine Bewegung hervorrufen und Ereignisse h beiführen welche die amerikanische Regierung zu vermeiden wünsche. Si⸗ hoffe, daß Spanien den Frieden sicher stellen könne, anderen falls dürfte es Pflicht der Regierungen werden, zu interveniren. Amerika sei Spanien freundschaftlich zugethan, es verfolge keine selbstsüchtigen Zwecke und lasse sich in seinem Han⸗ deln lediglich bestimmen durch die Nothwendigkeit, seine Staatz⸗ angehörigen zu schützen und den Interessen der Menschlichkeit, som e denen Spaniens selbst Genüge zu leisten. i
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Staatssekretär Fish hat gleichzeitig den amerikanischen Gesandten in London, Gene—
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sicht auf die Humanität England ;
Amerika in dem Bemühen zu verbinden, dem Kriege auf . ein Ende zu machen. Eine Intervention sei nur in Aussicht genommen, wenn anderweitige Bemühungen scheitern s⸗ Der Gesandte in Madrid, Cushing, benachrichtigte Fisk — graphisch, daß er die Note am 29. November dem spani⸗ schen Minister der Auswärtigen Angelegenheiten übergeben habe und am 4. Dezember eine Unterredung mit demsel be hatte, bei welcher der Minister die Beschwerden Amerikas an⸗ erkannt, den Sequester des Eigenthums fremder Staats angehöri—⸗ ger gemißbilligt und Schadenersatz versprochen habe; außerdem
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hatte sich derselbe verpflichtet, all eschwerden bezüglich Prozeßverfahrens gegen amerikanische Bürger auf Cuba abzu stellen. Das Verfahren der cubanischen Behörde wurde von dem Minister ausdrücklich gemißbilligt. — Eine Antwort anderen Mächte in der eubanischen Ängelegenheit enthält mitgetheilte Korrespondenz nicht.
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— Aus Philadelphia wird der „Times Kabel gemeldet: Das Comitè für Mittel
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unterm 20. d. per beabsich tigt wäh⸗
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und Weg rend der gegenwärtigen Session eine revidir if⸗ lage im Repräsentantenhause einzubringen. Zu diesem Behufe prüfen jetzt die Mitglieder Comités den Tarif Verein mit Sachverständigen zu dem Zwecke, um die
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U1e1I1. Centennial-Bill ihren Fortgang.“
. 8 des Amtsblatts der Deutsck d Telegraphen⸗ Verwaltung“ hat — : ügungen: Vom 20. Januar 1876. stellung einer 1euen sung für Post und Telegraphie. I9. Januar 1876. Bezeichnung der bei der Post- un estehenden Examinationskommissionen. Sorgsame Aufbewahrung der Aufzabestemt Vom 21. Januar 1876. Eröffnung der Eisenba im Wiesenthal in Baden. Vom 18. Januar 18 stellungz der Nachweisungen über den unmittelbare
s⸗ 3 n K . den Telegraphenanstalten Seitens der Auswechselungsämter.
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Nr. 4 des Armee: Verordnungs⸗Blattes“ genden Inhalt: Benennung der beim XV. Armee Corps zu d e ivision. Bataillone 5 Anhalten und
Ir den Kavallerie ⸗Di — Benennung der und pagnien des Fuß⸗rtillerie⸗Regiments Nr. 15. — führen der nach dem 1. Januar 1876 noch zum Vorscheir den Kassenanweisungen und Darlehnskassenscheine vom Jahre und beziehungsweise 1348. — Marschperpflegungs ˖ Verguͤtung 1376. — Rechnungs egung bei den Arbeiterabtheilungen und Jejt
efängnissen. Ausführung des Gesetzes
nd Abwehr und Unterdrückung ven tigung ven Aerzten im Auslande zur Ausstellu n deutsche Militärpflichtige. — Auflösung der Fo — Veipflegung der zur Disposttion der Tiuvpentheile 1 Maunnschgften nach ihrer Wiedercinstellung. zallerie. Servis⸗Kompetenz der Schreiber dem Ingenienr Comité und den Fortififationen. . Kassen-Anzelegenheit. — Bezahlung des für viften Transporte aus Königlichen Magagziner
* Unternehmern
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— 3 27 37 ninommenen Brotes. — Uners:ü
— Voerräthighaltung von Formularen.
Vereins wesen. 8 92 z 536 XF en⸗ Verein n! ielt am 2 ounabend Der Berliner Hausfrauen -⸗Verein hielt a n Sonnaben im Bürgersaale des Rathhauses seine diesjährige Generalver⸗ r . Die Vorsitzende Frau Lina Morgenstern verlas
sammlunyg ab. ern. ö d er einzelnen 8 FEunnf⸗o a densel ho Mort der SoFfn n Sitzungen war, und knüpfte an denselben Worte der Hoffnung, . rungsmittel in billiger und guter Ait zu beschaffen, immer mehr ze techt werde. Das stetige Wachsen des Umsatzes, dehnung d, recht werde. ,,,, Vermehrung der Mitglie⸗ ĩ 1 . 40 a n nr derzahl lassen auf ein for gesetztes, segensreiches Wirken des, Vereins 2 1 . v . . 5. ö * * schließen. Die Vermögensbilanz balancirt mit 33,423 M 12 3; da⸗ schiedene Kreditoren mit 17,41 66 und das Kapital permõgen . mit 15,891 (S berechnet. Letzteres hat sich gegen das Vorjahr um 5209 416 5 5 J 1 ure Ask Hero Bei der hierauf erfolgenden Neuwahl des Vorstandes wurde Letzterer
getroffen.
Die diplomatische Korrespondenz zwischen den Re⸗
z j 521 1 Pro Folle d den Jahrebbericht, der ein kurzer Auszug der Protokolle de . aß der anf soliden Grundsätzen berubende Verein seiner Aufgabe, a die Ausdehnung der Geschäftsverbindungen und die andauernde Ve bei ist das Waarenlager mit 22.419 (6, die Kasse mit 6752 „6, ver- 9 * z TX ar rr ems 39 Ir 137 690 . 4 vermehrt. Der Gesammtumsatz im Gentrai kuceau betrug 437, 690 (66 im Ganzen wiedergewählt.