1876 / 21 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Jan 1876 18:00:01 GMT) scan diff

ments erhalten haben, und daß das gilt bis weit hinein auch in alle Einzelheiten. .

Ja freilich, sagt der Herr Abgeordnete Virchow, ein Ding, wie das landesherrliche Kirchenregiment, giebt es verfassungs— mäßig nicht, oder doch: wir sind erst berufen, darüber zu entscheiden, ob es ein selches Regiment geben soll oder nicht. Nun, meine Herren, ist es denn so, wie der Hr. Abg. Virchow behauptet? Ich bin freilich richt in der Lage, ihm einen Verfassungs-Paragraphen vorzulegen, in welchem das landesberrliche Kirchenregiment anerkannt oder gest iftet worden ist, wie es ja richtiger sein möchte mich aus—⸗ zudrücken, wenn ich mich an seine Ausführungen anschließe, sondern ich bin eben nur in der Lage, mich auf die geschichtliche Entwicklung eines mehr als 300jährigen Zeitraums zu be— ziehen. Ueberall, wo ein evangelischer Fürst an der Spitze des Staates stand, hat er auch vermöge dieser Eigenschaft des evangeli— schin Glaubers daz Kirchenregiment geübt. In unseren neu erworbenen Provinzen ist solches kaum irgend wie streitig gewesen. In dem in gleicher Lage befindlichen Nachbarlande Sachsen, der Wiege der Re— formation, gab es eine Zeit, wo der Unterschied zwischen dem Landes⸗ herren und dem evaungelischen Landesherrn mit Schneidigkeit ans Tageslicht getreten ist und treten mußte. Als die Könige von Sachsen ihre Konfessien wechselten, da haben sie ihr bisheriges Kirchen⸗ regiment in der Art aus der Hand gegeben, daß sie eine Behörde einrichteten, die man nennt den Ministerrath „in Evangelicis“. In Preußen, meine Herren, und auch anderwärts ist vielfach gestritten worden und nicht blos erst in neuerer Zeit, ob es ein solches Kirchenregiment gebe, und die Herren Theologen und Imisten haben sich bemüht,

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heorien zu finden, die es begründen: summus episcopus, membium“

praecipuum mit allen möglichen Varianten. Meine Herren, es ist das ein sehr löbliches Bestreben und recht begreiflich bei allen denj nigen, die gewohnt find, im Leben stehende, sich wirksam erweisende Er— scheinungen auf allgemein rechtliche und andere Prinzipien zurückzu- führen, daß sie solche Versuche machten. Wenn aber solche Versuche mißglückten, wenn man alle und jede der aufgestellten Theorien ver werfen möchte, weil keine durchgreift, so wird doch eine in realer an⸗ erkannter Wirksamkeit stehende Erscheinung nicht weggebracht, weil eine befriedigende Theorie für sie gefunden wird. Ich kann nur an einen Vorgang neuerer Zeit erinnern. Was haben die Staatérechts . lehrer großer und kleiner Ordnung sich bemüht, sich darüber klar zu machen, ob der norddeutsche Bund ein Bundesstaat wäre oder ein Staatenbund? Einig geworden sind sie nicht darüber, aber dageblie⸗ ben ist die Gestaltung der Bund und dagebliehen ist auch das landesherrliche Kirchenregiment, und es hat mit Macht gewirkt und zwar unter Anerkennung Derjesigen, die dabei allenfalls ein Wort hätten mitreden können.

Es fällt mir nicht ein, Sie ermüden zu wollen mit einer Auf— zählung aller großen und kleinen Fälle, in denen es sich zweifellos als solches wirksam erwiesen, indem det König nicht als König, son— dern als evangelischer König gehandelt hat, aber an Eines oder das Andere möchte ich Sie dech erinnein. Nehmen Sie nur den Erlaß vom 27. Septemher 1817 in die Hand, in welchem Friedrich Wilhelm III. aufforderte zur Bildung der Union, und wer diesen Erlaß liest, wage die Behauptung, der König habe gehandelt als ab⸗ strakter König von Preußen, als Herrscher über Katholiken und an— ders Gläubige! Da ist es klar vie die Sonne, der König als Träger des landesherrlichen Kirchenregiments, der evangelische ig ist es gewesen, der diese große That der Union schuf.

Sie sagen nun, die Verfassungsurkunde hat der Sache ein Ende gemacht. Ich kenne ja die Theorie wohl, die da sagt, die Selbständigkeit der evangelischen Kirche, die heißt: frei wer— den von dem landesherrlichen Kirchenregiment. Bei anderer Gelegenheit wies ich Sie darauf hin, daß allerdings ein Konsensus in den Häusern des Landtages, welcher die Verfassung revidirte, war, daß nicht der König als König, sondern als Inhaber des landesherr⸗ lichen Kirchenregiments solle die Ueberleitung führen der evangelischen Kirche aus ihrer starken Abhängigkeit vom Staate zu einer selbstaͤn⸗ digen Stellung. Es wird aber nicht darauf ankommen; über diesen Punkt weiter zu reden, denn das Eine werden Sie mir nicht be— streiten können: Ihre Theorie ist niemals wirksam geworden; gerade die entgegengesetzte Theorie hat sich beständig als wirksam erwiesen

über Ihre Theorie. Das, sage ich, ist auch gerade von der Majorität

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dieses hohen Hauses gegen die Auffassung der Fraktien des Herrn

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Staate⸗Anzeiger, das Central⸗Handelzregister und das Postblatt nimmt an: die ZJuseraten⸗ Expedition 1. des Teutschen Reichs-Anzeigers und Königlich 9

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Stechbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

Interpellanten anerkannt worden; denn, meine Herren, wie hätte diese Majorität mit solchen warmen Worten können es für gerechtfertigt erachten, dat der König als Inhaber des Kirchenregiments die Ge⸗ meinde und Synodalordnung von 1873 sanktionirte; wie hätte diese selbe Majorität die Mittel bewilligen können zu der außerordentlichen Synode, die der König ausdrücklich als Träger des Kirchenregiments berufen hat zum Abschlusse der, Verfassung? Ich sellte meinen, meine Herren, mit solchen Bestreiten derartiger klarer Thatsachen, derartiger wirksamer und anerkannter Erscheinungen ist nichts gethan; wenn man die Augen zumacht, fällt die Erscheinung nicht weg. Ich meine, man thut wohl, sich das zu vergegenwärtigen.

Ich meine aber auch, daß ich damit dargethan habe, daß in der Weise, wie es in der evangelischen Kirche überhaupt gewünscht wer⸗ den kann, die Synodalordaung, die Generalsynodalordnung als Kirchen⸗ gesetz beschlossen ist. e

Und, meine Herren, es ist das Recht der Kirche, so lange das Gesetz nicht im Wege steht, sich frei zu bewegen, und darum war es ein Recht auch Sr. Majestät als Träger des Kirchenregi⸗ ments, diese Ordnung zu verkünden, falls jene Voraussetzung zutrifft. Es wird gegen das Vorgehen in dieser Weise hingewiesen auf die Vorgänge des Jahres 1873, um zu zeigen, welche Gefahr bei der Sache sei; es wird im Anklang von Stimmen der Presse so—⸗ gar darauf hingewiesen, daß die Allerhöchste Autorität durch solche Weise des Vorgehens geschädigt werden könnte. Meine Herren, ge⸗ rade die Erfahrungen, die im Jahre 1873 und seitdem gemacht wer⸗ den sind, scheinen mir das vollständige Gegentheil zu beweisen. Es ist nicht die Stimme des Landtags gewesen, die Se. Majestät als Träger der Krone b stimmt hat, hinterher ein Gesetz zu vollziehen, welches nicht vollständig adäquat war der Kirchenordnung, die er publizirte, sondern wie Se. Maijestät selbst durch den Satz: „wo eine staatsgesetzliche Mitwirkung erforderlich ist, bleiben die Bestimmungen unausgeführt, also suspendirt, hier Sich selbst beschränken, so haben Sie auch in der Vorlage, wie sie im Jahre 1874 dem Landtage gemacht wurde, Sich beschränkt. Keineswegs wurde von dem Landtage gefordert, daß er die Gemeinde⸗ und S. nodal⸗ ordnung in vollem Umfange und in allen Bestimmungen sanktioniren solle, sondern es wurde nur verlangt, daß diese Sanktion eintrete in Bezug auf die Gemeindeordnung und in Bezug auf vereinzelte Punkte hinsichtlich der höheren Organe, und nur hinsichtlich dieser vereinzelten Punkte bestand eine Differenz, die ich nicht für sehr wesentlich ge halien habe, wie Ihnen aus früheren Erörterungen erinnerlich sein wird. Von dem staatrechtlich nicht sanktionirten Theile der Gemeinde— und Synodalordnung wird nur gesagt: kein Mensch weiß, was von diesem Theile gilt. Meine Herren! Das hat sich ganz gut gemacht. Die Verwaltung, die zu kontroliren hat, daß nicht eingegriffen wird in das Staatsgebiet, hat ein wachsames Lluge darüber ge— habt, nur diejenigen Punkte in Entwicklung treten zu sehen, welche solche Eingriffe nicht enthalten, und das hat bis jetzt weder zu Reklamationen geführt, noch der thatsächlichen Ausführung jener Ordnung Eintrag gethan, am allerwenigsten sehe ich, daß das Ansehen Sr. Majestät geschädigt sei. Nach solchen Erfahrungen, meine ich doch, sollte man auch im gegenwärtigen Falle Behauptungen nicht aufstellen, die durch die Vorgänge bereits widerlegt sind.

Wenn nun Seitens der kirchlichen Organe die Verkündung der General⸗Synodalordnung in Aussicht genommen war, so verstand es sich von selbst darauf gehe ich jetzt um so lieber über, um den staatlichen Standpunkt dem Hrn. Abg. Virchow gegenüber möglichfst deutlich zu machen wenn also das gewollt wurde, so hatte aller— dings die Königliche Staatsregierung die Verpflichtung, in eine gewisse Prüfung einzutreten. Diese Verpflichtung liegt ihr ob gegenüber jeder korporativen Emanation oder richtiger der einzelnen Emanation kor— poratixer Gestaltungen. Es mußte also die Frage erwogen werden, ob das Staatsinteresse als solches überhaupt eine derartige Publi—⸗ kation verbie et, und da ist nun die Staatsregierung nicht einen Augen blick zweifelhaft gewesen, diese Frage zu verneinen. Es mußte der Staatsregierung ferner eine Garantie gegeben sein, daß in die be— stehenden Staateègesetze nicht eingegriffen werde; dahin führt der von dem Hrn. Abg. Dr. Virchow in Bezug genommene Vorbehalt hin— sichtlich der Staatsgesetzgebung, und es wird weitere Aufgabe der Staatsregicrung sein, dafür zu sorgen, daß bei Ausführung der General⸗Synodalordnung nicht Uebergriffe gegen die bestehenden Staatsgesetze vorkommen. Der Hr. Abg. Dr. Virchow meint, einen

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solchen bereite vor Augen sehen zu können, wenn ich richtig verstanden habe, in einem oder anderen Falle; dann werden wir miteinander diesen Punkt zu verhandeln haben. Die Verwaltungsakte, die ich Ihnen gekennzeichnet habe, unterliegen gerade so Ihrer Kon role, wie jeder andere Verwaltungsakt, nicht mehr, nicht weniger.

Und, meine Herren, was die Fragen der Gesetzgebung betrifft, bei der Sie betheiligt sind, so möchte ich Sie bitten, sich an das zu erinnern, was ich vorhin gesagt habe über diese Frage. Es wäre ganz gegen die Entwicklung, welche die gesammten Erörterungen und Bestimmungen über die kirchlichen, die staatlich⸗kirchlichen Angelegen⸗ heiten in den letzten Jahren genommen haben, wenn ich meine vor— hinnige Erklärung, daß durch den Strich des Art. 15 die gesetzgebende Gewalt, für sich, theoretisch genommen, freigeworden sei, wenn ich die irgendwie beschränkte. Aber, meine Herren, wie die Gesetz⸗ gebung geübt wird, das ist eine andere Frage, das ist die Frage, über die wir später mit einander verhandeln werden. Meine Herren! Ich habe die volle Ueberzeugung, und ich bin der Ueberzeugung, daß Ihnen eine solche gleichfalls werden wird in der weiteren Verhand⸗ lung, daß die Ordnung, die die evangelische Kirche sich geschaffen hat, die Synodalordnung, daß ste gehen mag gegen berechtigte und unbe⸗ rechtigte Wünsche, aber nicht gegen solche staatliche Interessen, die die gesetzgebende Gewalt veranlassen könnte, berauszutreten aus jener Rückhaltung, die bei den Verhandlungen des Jahres 1873 Ihre Kom⸗ mifsion und der Berichterstatter Ihrer Kommisston so dringend em— pfohlen hat. Es war eine Stimme in diesem Hause bei Berathung der Frage, ob der Artikel 15 außer Kraft zu setzen sei, die da sagte, die Gesetzgebung habe neben dem Artikel 12 fortan nur zwei Schran—⸗ ken: den Gerechtigkeitssinn und die Weisheit der Gesetzgeber. Ich bin überzeugt, meine Herren, wenn Sie dieses Wort zu Ihren Ge⸗ danken machen, dann werden wir einig werden über das Gesetz zur General ⸗Synodalordnung.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

In der „Wien. 3. wird von dem K. K. Ackerbau⸗Ministerium die vorläufige Ernteschätzung für die westliche Reichshälfte Oesterreichs 1875 veröffentlicht. Wenn die Ernte jeder einzelnen Frucht im Jahre 1874 durch 100 ausgedrückt wird, so entspricht die Ernte der gleichen Frucht im Jahre 1875 nach jener Uebersicht nach stehender Prozentzahl.

Weizen Roggen Gerste Hafer Maiß Wein Nieder⸗Oesterreich. 69 77 84 118 334 Ober Oesterreich. j 93 86 Salzburg... 5 76 ,. . Steiermark.. ö 65 J 110 207 ,, 81 119 129 242 , 42 100 120 143 k ; 30 68 91 99 124 Vorarlberg. ö 93 91 93 100 Böhmen.. ; 95 105 190 Mähren. 84 82 137 183 Schlesien 73 83 3! ö,, 67 51 103 Bukowina. : 78 43 91 Triest, Görz ö 89 90 k 83 134 Dalmatien... 47 45 79 167 Westl. Reichshãlfte ; 81 74 91 101 204

Gewerbe und Sandel.

Breslau, 21. Januar. Die Direktion der Laurahütte hat eine Bekanntmachung an ihre Arbeiter erlassen, wonach sie sich genöthigt sieht, die Löhne herabzusetzen, um nicht vor die Eventua— lität einer Betriebseinstellung gestellt zu werden.

Die Bayerische Hypotheken und Wechselbank zahlt, wie die ‚B. Börs. Ztg.“ berichtet, für 1875, das letzte Jahr ihres Bestehens als Notenbank, eine Dividende von 52 Fl. 5 Kr. per Aktie à 500 Fl. Die gesammten im Vonjahte erzielten Einnah⸗ men betrugen 7,270,440 Fl. Die Ausgaben hingegen 5,162,748 Fl. und verblieb demnach ein Ueberschuß von 2,107,692 Fl. Hiervon werden 2,083,333 Fl. zur Bezahlung der Dividende in Anspruch ge⸗ nommen und 24,358 Fl. auf neue Rechnung vorgetragen.

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z ; 4 3 * . ; 5 . Inserate für den Dentschen Reichs. u. Kal Preuß De etat 166 e in en En Ʒnser te nehmen an: die autorisirte Annoncen ⸗Expediti . Se. E rar Ur en Veütschen eichs⸗ U. 51. reuß. * 1 ? 32 Nera eh men an: di autorisirte Annoncen p ition

Grosshandel.

Industrielle Etablissements, Fabriken und

von Nudolf Möosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dres den, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S.,

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Zweite Beilage . ö. . zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußi chen Staats⸗Anzeiger.

3 21. Berlin, Montag, den 24. Januar 18676.

e, , ,. ö ĩ 6 ö ; eg istern, sowie über Kontkurse veröffemlicht: r men , . ; f erichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handels- und Zeichenr . . 6. ; . werden bis auf Weiteres außer den gerichtlich a chung ) die von den Reichs, Staats und Kommüunalbehörden , ,,,. Submissionstermine, 2) die liebersicht der anstehenden Konkurs-Termine, ; . s) die Tarif⸗ und Fahrplan Veränderungen der deutschen J 3) die Vakanzen -Liste der duech Militär⸗Anwärter zu besetzenden Stellen, g) die Üebersicht der Haupt⸗Eifen hahn Verbindungen 9. ins, nn en e, 4) die Nehersicht vatanter Stellen für Nicht⸗Militär-Anwärter, 19 die Üiebersicht der Festekenden Post pampfschiff Verbindungen m ;

5) die Ueb er anstehenden Subhastationstermine, N . Ii Las Tckegraphen. Verkehrgblatt? 3 3 . der Königl. Hof⸗Güter und Staats ⸗Domänen, sowie anderer Landgüter, .

Der Inhalt dieser Beilage, einem besonderen Blatt unter dem Titel

Gentral⸗Handels⸗Negister

Das Central-Handels Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗-Anstalten des 34 nd Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Verlin, Gn, ü Königgrätzerstraße 106, und alle Hächhandiungei, ür Berlin auch durch die Expedition: 8W., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

eme, e

en, erscheint auch in

z Nane ieschrieh e röffentlicht werd in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1814, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlich

ür das Deutsche Neich. n 2)

? f z s scheint i ; zalich. Dag

as Central-Handelz⸗-Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich, Da . . 9 2 für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20 8. FInsfertionspreis für den Raum einer Druczeile 20 89.

Erwägung führte zu dem eingetragenes Geschäft Pen k ,,,

ö 5563 ,, . zer stus Rose z ona zum Prokuristen he⸗

die jetzize aber veriagt, gedacht worden; es hieße in Entschluffe auf Seiten der Reichsbank, hier 1m 6 . . . .

der e det gin er ie . Ein he iicheit 3. Gere. . 3. . 1 ö ber hetz * in unser Prokurenregister unter Nr. 215

ies Hzebie f die? . inzurichten, au i er Vertre es d. n

zebung auf diesem Gebiete auf die Dauer der gegen- Bant einzurichten, a r ättetung gez *

. Generation von, Gewerbflreibenden durch. letzteren Instituts mit dem Ende des ,, . ben A. Januar 1876

brechen wenn jedem dersel ben gestattet ein sollte, seine Thätigkeit einzustellen, und in 6öbäür? un Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

zwar die seither versagten Rechte und Freiheiten des den nothwendigen Theil seiner Beamten auf die Ff J 6

gegenwartigen Gesetzeszustandes zu genießen, in Be⸗ Reichsbank, i bergehen . ,

zichung auf die aus Gründen des öffentlichen Wohles . . , n . . ff ö ißmäßi ingfügi Si ; ? §8 b h 06 MJ T .

getroffenen verhältnißmäßig geringfügigen Einschrän glücliche An ö. . iche . Einrichtung be⸗! Justizamtes vom heutigen Tage ist die in das Han

l, ö z delsregister desselben unter Fol, 415 J

stand seines Landes oder Landestheiles zu berufen grußt wor . ö ). 1 , , , J ö eue, Die bedeutende Branche des See Versicherungs. Firma r ö 6. J 96 HSG in daf⸗ und dadurch gewäh geschäftes, über dessen Resultate im Jahre 1875 Apolda“ ge 6s ht. ageg in . ö . genaue Berichte noch nicht vorliegen, blieb im Jahre selbe neu . fi 5 . acm IS74 etwas hinter 1873 zurück. Versichert wurde: August er's Nae jfolger, , ,, im Jahre 187... 2556 IZöß, ih zu ss o und als deren Inhaber; die Wittwe Cbristiang Ea ö ĩ 15602 568.100 *, 1,ou Gοι, ' roline Therese Ulrich, geborne Hanf, aus Apolda.

1723, 850, 30h „Los oso Apolda, den 12. Januar 1876. Durchschnitts Prämie. Großherzog S. Justizamt. 5 9 . , J Sy ;

Die Hamburgische -Rhederei“ bestand ultimo K ö 1875 aus: 444 Schiffen von 220538 br. Register Arolsen. In unser Firmenregister ist heute Tons, und ergiebt sich gegen, daz Jabr 187 eine zufolge Verfügung vom heutigen Tage sub Nr. Junahme von Schiffen und 4794 hr. Register Tons. pie Jirma:

Angekommene Seeschiffe.

„Darunter I mit dem Rirmeninhaber: ö s. ö. Sedan fschiffe „Theodor Brodtmann zu Corbach fe br. Regist. Tons Reisen br. Regist Tons und der Stadt . 5 2,094,102 2661 1,641. 484 ‚Corbach ö 2120439 2735. ö. als Ort der Niederlassung eingetragen worden. Abgegangene Seeschiffe Arolsen, den 2. Jan ar 156. Darunter Fürstlich Waldecksches Kreisgericht. Seedampfschiffe ; Anno Schiffe br. Regist. Tons Reisen br. Regist Tons Ber lum. 184 5238 2,180,183 2669 1636,886 1515 5514. 768747 230 .

In der Auswanderung über Hamburg stellt sich auch für das Jahr 1874 eine nicht unerhebliche Verminderung heraus. Befördert wurden:

direkt J ö 1874 30, 152 Pers. 12, S090 Pers., zusammen 1223 Pers. w , 987 .

Vom Central⸗Handelsregister für das Deutsche welche die frühere Gesetzgebung als zulässig erkannte, zu übertragen. Diese ö. .

Reich werden heut die Rrn. 25 und 26 aus⸗ gegeben.

Patente.

I) Betreffs der für Preußen ertheilten Patente ꝛc. werden die amtlichen Bekanntmachungen veröffent⸗ sicht. 2 Rücksichtlich der Patente in den ü brigen deutschen Staaten werden nach den in den amtlichen Blättern enthaltenen Bekanntmachungen kurze Notizen gegeben. “) Hinsichtlich der im Auslande verliehenen Patente wird der Inhalt der zu London erscheinenden amtlichen Ihe Gommissioners of Patents Journal veröffentlicht. Preußen. Königliches Minästerium fur Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Das dem Direltor der Breslauer Aktiengesell— schaft für Eisenbahn-Wagenbau F. W. Grund zu Breslau unter dem 26 Oktober 1874 auf die Dauer von drei Jahren und für den Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent . .

auf eine Kuppelung für Eisenbahnwagen in— der

durch Zeichnung und Beschreibunz nachgewi esenen

Zusammensetzung, und ohne Jemanden in der Be⸗

nutzung bekannter Theile zu behindern,

Apolda. Bekanntmachung. . Laut Beschluß des unterzeichneten Großherzogl.

Das durch die Buchdruckerei von Thormann u. Goetsch, l Alte Jakobstraße, zur Herausgabe ge⸗ langte, ca. 450 Seiten starke Berliner Indu⸗ strie⸗ und Handels⸗Adreßbuch Taschenfor⸗ mat, Preis gebunden 4.06) erweist sich als ein prak— tisches und nützliches Handbuch. Vasselbe enthält ein Verzeichniß der Behörden, Rechtsanwälte, Mak⸗ ler, Sehenswürdigkeiten, Hotels 2c, dann ein alpha⸗ betisches Verzeichuiß der Fabrikanten und Kaufleute Berlins mit Hinweis auf die Geschäftsbranche, un— ter welcher dieselben in dem folgenden Theil aufzu⸗ finden find. Dieses Branchenregister ist ebenfalls alphabetisch geordnet und weist außer der Branche ist aufgehoben. auch noch die Sxeziglitaten der Firmen ,,

Das dem Königlichen Eisenbahn-Ower Betriebs zan. Meterial 9. . und zweckmäßig ge Inspektor Sebald zu Saarbrücken unter dem 36. ordnet. (S. auch Insera 2 Juli 1874 auf die Dauer von drei Jahren und für den Umfang des preußischen Staates ertheilte zatent: .

. auf eine Kuppelungs-Vorrichtung an Eisenbahn⸗ fahrzeugen, zwischen

wodurch das Zwischentreten die Wagen vermieden werden soll, in der durch

„T. Brodtmann“

Anno Schif h, . w 86

Hamburgs Handel im Jahre 1875.

(Auz der auf Veranlassung der Handels kammer heraus⸗ gegebenen gleichnamigen Schrift. .

„Die Resultate des Hamburgischen Handels im Jahre 18765 sind gleichartig mit denjenigen des vor⸗ Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zu⸗ angegangenen m 364. sammensetzung, ohne Jemanden in der Anwendung genden k . ö. . ö mn bekannter Theile zu beschränken, vden hauptsächlichen Artikeln . 26h . ist aufgehoben. ö J . Dat dem Ingenien. Pn gen gk i rizu cel bmn, W it , fe ren, anche Großen und Gan! Der Bankfond betrug am. 1. Janugr, d. J Die Vorstandsmitglieder Gustav Schöpplenberg

1 5 Die Dauer zerah für di 5 Do 576. 57; das höchste Guthaben der dF Schöpplenberg sind ausgeschieden

,. em 2 ,,. . , . k zen schwerlich eine entsprechende Vergütung für die . 23364 1 . en ge. 2 , K in n drei hren und für den Umfa es 6 r , ,, , D das acsaufene Rifsto ge⸗ 8 en war 66 2236457, 30 am 13. Mar; nd. ze Stel mann R : S , n. , . JJ der niedrigste Stand am 2. ö . Schindler zu Berlin und der Direktor Adalbert

taates erthe 3 (e s⸗ ö en hat. . i gs o 2 306. Sezember weist die! J

auf eine Kuppelung für. Eisenbahnwagen in der Jah reiche Fallissemente, namentlich in England l. . , , . 6 eis , , Danuover e t

durch Zeichnung und elch rg enn e,. und Ämerika, haben während des Jahres 1875 auf ,, ö du ich chin tlic nicht fo billig als im gewählt worden.

,,, . . unsern Platz verlustbringen d, ,, , , Vo . r Diskontosatz, namentlich im In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr.

wendung bekannter Theile zu behindern, ohne die sollde Basis der hiesigen Kreditverhältnisse Vorjahre d 3. J In unser Ge n, n. , ist aufgehoben fühlb z erschmt ä, (itt ie mit allen hiesigen zweiten Semester wiederholten Schwankunge er. 34357 Hier helge auf gelsste Aktiengefellschaft

x ühlbar zu jzüttern. Fi

Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 22. Januar 1876 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3451 die biesige Aktiengesellschaft in Firma: Continental Pferde · Eisenbahn Actien⸗Hesellschaft vermerkt steht, ist eingetragen:

worfen; derselbe begann im Januar mit 4 50, fiel

Verhältnissen so innig verknüpften Interessen der Firma:

Hreußischen taats-Anzeigers: Berlin, 8. T. Wilhelm Straße Nr. 32.

u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtangen, Submissionen ete. 4. Verloosung, Amortisation, TZinsrahlung

83 u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Verkäufe, Vervachtungen, Submirysi onen 20. Eisenbahn Verlin-Wetzlar. ĩ D

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Brüͤckenhölzer und Weichenschwellen zum Bau der Eisenbahnstrecke Berlin -Calbe im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Lieferungsofferten sind portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von eichenen Brückenhölzern resp. Weichenschwellen“ versehen bis zum Submisstonstermin am Montag, den 14. Februar er. Vormittags 11 Uhr, an die unterzeichnete TLommission in ihrem Geschäfts⸗ lokale, Lützowstraße Nr. 69, einzureichen, wo die⸗ selben in Gegenwart der etwa erschienenen Sub mittenten zur genannten Terminsstunde eröffnet

issions⸗Bedingungen liegen in unserem Geschäftslotale zur Einsicht aus, auf portofreie an unseren Büreau⸗ vorsteher, Eisenbahn-Sekretär Micoteit hierselbst, zu richtende Anträge verabfolgt. Berlin, den 20. Januar 1876. Königliche Kommission für den Bau der Bahn Berlin⸗RNordhausen. 6061 Bekanntmachung. Die Erbauung und Lieferung von 2 Feuerschiffen aus Holz für das Jade⸗Fahrwasser, jedes von ungefähr 100 Tons Raum-Inhalt, nebst zugehörigem Inventar soll im Wege der Submission verdungen werden. Hierauf Reflektirende wollen ihre mit entsprechen-⸗ der Aufschrift versehenen Offerten his Mittwoch, den 1 März d. J, Nachm. 3 Uhr, in unserem Hauptbureau einreichen. Die allgemeinen Lieferungs⸗Bedingungen, eine Bauporschrift, Verzeichniß der mitzuliefernden In⸗

5 ventarienstücke, sowie 6 Zeichnungen, sind in unserer

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Registratur zur Einsicht ausgelegt und können auf Wunsch auch abschrifilich gegen Erstattung der er⸗ wachsenden Kopialien mitgetheilt werden. Wilhelmshaven, den 21. Januar 1876. Kaiserliche Werft. Cto. 174.1.)

599 Hannoversche Staatsbahn. Es soll die Anfertigung und Lieferung von: 2 Stück schmiedeeisernen Cysternen, 2 Blechträgern, 13 L-Trägern, 16 Auflagerschuhen, 32 Ankerschrauben und 32 Klemmplaften zur Aulage einer Wasserstation auf den Bahnhofe bei Herrenhausen in zwei Lo der öffentlichen Submission verdungen werden. Hierzu ist Termin auf Freitag, den 11. Februar er., Vormittags 10 Uhr, im maschinentechnischen Bureau der Könialich Eisenbahn⸗-Direktion hieselbst, Zimmer Nr. 31V., anberaumt, bis zu welchem die Offerten portofrei und versiegelt einzureichen sind.

Die Bedingungen und Zeichnungen liegen im vor— gedachten Bureau zur Einsicht aus und können auch auf portofreies Ersuchen gegen Einzahlung von 1 46 von demselben bezogen werden.

Hannover, den 17. Januar 1876. Maschinentechnisches Bureau der Königlichen Eisenbahn ˖ Direktion.

ver khe cke.

loon Bekanntmachung.

Die Anlieferung von etwa 2000 Kilo Kupferblech in Tafeln und Streifen, von genau vorgeschriebenen Dimensionen soll im Wege der Submission ver⸗ geben werden. Offerten hierauf sind mit der Auf⸗ schrift:

„Offerte auf Lieferung von Kupferblechen“ bis zum Submissiong⸗ Termin am Mantag, den 14. Februar d. J., Vormittags 11 Uhr, an uns abzugeben.

Die näheren Bedingungen sind in unserem Bureau ausgelegt, können auch gegen Einsendung von 50 3 Covialien bezogen werden. Cto. 181.1.)

Neusalzwerk, den 19. Januar 1876.

Königliches Salz⸗Amt.

Freytag.

I6056j

mützen, 2 seidene Mützen, 2 seidene und 15 haum— wollene Regenschirme, stöcke, Strohhut, Feldflasche mit Riemen,

lederne Umhängetasche, ; e 1Paar wollene Handschuh, 2 Hosen, 4 seidene und

Literarische Anzeigen. Theater- Anzeigen.

5 6. Verschiedens Bekanntmachungen. 9 8.

beilage. *

Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten In der Börsen- sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

*

9. Familien- Nachrichten.

Die auf der Strecke der Main⸗Weser⸗Bahn von Cassel denen und bis jetzt noch nicht reklamirten Gegen— stände als: 11 Militärmützen, 1 Pelzmütze, 13 Tuch⸗ 1Sonnenschirm, 19 Rohr⸗

L seidener, 1 Cylinder⸗ und 1

Cigarrenpfeife, 1 Rolle Seegras, 1 1ñPhotographie (Gruppen⸗

1ãé' Rolle weißes Leinen, 6 Bündel alte Kleidungsstücke, 2 1ẽ Paar Pelzstauchen, 1 Flachschippe, 1 4 Paar Glaccehandschuh,

12 Filzhüte,

Abnahme von Soldaten), 2

2 Cigarrenetui, Tuchröcke,

2 wollene Tücher, 1 Vorstecknadel, 1 Frauengürtel,

bis Frankfurt im IV. Quartal 1875 gefun⸗

Gesellschaft vom 19. Dezember 1848 wird der gegenwärtige Inhaber obiger Effekten hierdurch auf⸗ gefordert, dieselben an uns einzuliefern oder seine etwaigen Rechte bei uns geltend zu machen, widrigen⸗ falls deren gerichtliche Mortifikation von uns bean⸗ tragt wird, welche nach dem gedachten Statut zu erfolgen hat, wenn diese Aufforderung drei Mal in Zwischenräumen von 3 zu 3 Monaten veröffentlicht und die Einlieferung oder Geltendmachung etwaiger Rechte nicht spätestens binnen 3 Monaten nach der letzten Publikation geschehen ist.

Berlin, den 20. Januar 1876.

Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

3 Tabackspfeifen, 2 weiße und 7 bunte Taschen⸗ tücher, 1 Reißschiene, 2 Paar Schuhe, 6 Hand- und; Drahtkörbchen, 1 Brille mit Etui, 1 Halstuch, Kistchen, 1 Paar Arbeitshosen, 1 Schlummerrolle, kleines Messerchen mit verschiedenen Instrumenten, Ränzchen, 1 Kasten, 6 Stück Eßlöffel, 1 Buch, Geldtasche, 3 Reisetaschen, 1 goldenes Armband, Opeingucker, 2 Regenmäntel, 1 Fußsack, 1 Peitsche, Brieitasche, 1 Plaidriemen, 1 Kittel, 1 goldener Riug, 1 weißleinenes Hemd, 1 Pelzkragen, 1 Rolle Oelbilder und 1 Fragenkapuze können innerhalb Jahresfrist bei ordnungsmäßiger Legitimation von den Eigenthümern bei der unterzeichneten Stelle in Empfang genommen werden, widrigenfalls anderweit darüber verfügt. wird. Cassel, am 20. Januar 1876. Die Betriebs Ytaterialien Serwaltung der Main⸗Weser Bahn. ( Cto. 1751)

Verlossung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen

Papieren.

Bekauutmachun g. ö. Niederschlesisch⸗Märkische

Eisenhahn.

Die Stamm ˖; Altie Nr. 2926 mit Coupens Ser. VI. Nr. 7/8 und Talon, sowie die Prioritäts⸗ Obligation Ser. I. Nr. S722 nebst Couvons Ser. VI. Nr. 338 und Talon der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn je über 300 M ist als ab— handen gekommen bei ung angemeldet werden.

In Gemäßheit des 4ten zum Statut der ehe⸗ maligen Niederschlesisch Märkischen Eisenbahn⸗

616 3 Königlich

825 *

ö. Berliner

Maschinenban⸗Actiengesellschaft (vormals L. Schwartz kopff).

Gegen Rückgabe der Talons und eines arithmelisch geordneten Nummerverzeichnisses können die Ta⸗ lons nebst Dividendenscheinen, Serie II. unserer Actien vom 25. Zanuar 1876 ab bei unserer Gesellschaftskasse in den Wochentagen mit Aus- nahme des Sonnabends von 9 bis 12 Uhr in Empfang genommen werden.

Berlin, N., den 21. Januar 1876.

Die Dircktion. L. Schwartzkopff.

(6141 Bekanntmachung.

In dem heute angestandenen Termine sind folgende Stadtobligationen ausgeloost worden:

sttr. B. Nr. 13 über 200 Thlr. , , D. Nr. 52 k E. Nr. 156 . , . FE. Nr. 172 . 20 .

Die Inhaber derselben werden hierdurch aufge⸗ fordert, solche nebst den dazu gehörigen Coupons vom 1. Juli er. ab bei der hiesigen Kämmerei⸗Kasse gegen Erhebung des Nennwerthes einzuliefern.

Ostrowo, den 15. Januar 1876.

Der Magistrat. Schu ster.

Zweite Beilage.

Das Ober - Tribunal hat in einem Erkenntniß vom 22. Dezember v. J. in Beziehung auf eine Grundbestimmung der Reichs- Gewerberrdnung eine sehr bemerkenswerthe Entscheidung gefällt. S.] der Reichs- Gewerbeordnung bestimmt: „Der Betrieb eines Gewerbes ist Jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind, Wer gegenwartig zun Betriebe eines Gewerbes berechtigt ist, kann von demselben nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil er den Erfordernissen dieses Gesetzes nicht ge⸗ nuͤgt.“ Diese Bestimmung faßt das Ober Tribunal in feinem Erkenntniß dahin auf, daß auch Personen, welche bereits auf Grund der seitherigen Gesetz. gebung das Recht zum Gewerbebetrieb besessen und solchen unter der Herrschaft der neuen fo zufetzen gedachten, seit Emanation der Reichs Ge⸗ werbe⸗Ordnung den beschränkenden Bestimmungen der nenen Gewerbe⸗Ordnung unterliegen. Nur in dem Falle, daß derartige Personen den Erforder⸗

fort⸗

niffen des neuen Gesetzes in Beziehung auf die Vor⸗ aus setzungen des Betriebs rechts nicht genügen, bleibt fur die Betroffenen die bezügliche frühere Gesetz⸗ gebung in Kraft. Der Schankwirth P. zu Osna⸗ ßrück betrieb schon seit vielen Jahren eine Schank⸗

wirthschaft und seine Berechtigung dazu schloß zu⸗

gleich die Befugniß des freien Wohnungswechsels und des fortgesetzten Gewerbebetriebes in der neuen Wohnung in sich. Vor mehr als einem Jahre bezog P. eine neue Wohnung und setzte dort, ohne der Polizeibehörde über seinen Wohnungswechsel eine Anzeige zu machen, sein Schankgewerbe fort. P. wurde hierauf wegen Gewerbekontrapention auf Grund des 5. 33 der R. G. O. (die Erlaubniß zum Betriebe der Schankwirthschaft ist zu versagen, wenn das zum Betriebe des Gewerbes bestimmte Lokal wegen seiner Beschaffenheit oder Lage den polizeilichen Anordnungen nicht genügt“) angeklagt. Die“ Strafkammer des Obergerichts zu Osna: brück sprach den Angeklagten jedoch frei, weil für diefen, as einen ror Emangtion der Reichs⸗Gewerbeordnung nn,, . zeryfli ; 3 em 5. 37 9 3 ö , , bei Wiederaufnahme seines hnung eine hesondere Das Ober ⸗Tribunal stanzliche Erkenntniß,

§. 1 der Reichs⸗

ten Weise inter⸗

kenntniß, „enthält keinerle Ausdehnung oder Konservirung über den Rahmen des neuen Aufrechthaltung derjenigen M weise oder die Fortgewähr des

Seeschiffahrt ist dieses Jahr hier, wie überall, ein hartes gewesen. Aus der Zeit überspannter Speku⸗ lation batte das Jahr 1875 zwei konkurrirende große Dampfschiffahrtsgesellschaften in der Fahrt nach Nordamerika überkommen. Bei den trüben Verhaäͤltnissen jenseits des Oceans und der aus den—

aber in demselben Monate noch allmählich auf 3 —-4 6j welcher Stand bis Mitte Juni innegehalten wurde, wo eine geringe Erhöhung auf 3t 42 eintrat, welche in den Monaten Juli, August und September weitere Fortschritte auf 4 - 574 machte. tober stand Diskonto 5, 55 6 Yo, welchem im November

8 18 Satze

selben sich herleitenden sehr reduzirten Auswanderung und Waarenverschiffung wurde es nothwendig, durch Fusion der Gesellschaften die Konkurrenz, als. das⸗ senige der ungünstigen Momente, dessen Beseitigung in der Macht des Platzes lag, aufzugehen. im Gefsammt. Interesse liegende Schritt ist denn auch

von den Betheiligten mit Entschlossenheit und unter

billiger Ausgleichung der Interessen gethan worden Die außerhalb unserer Kontrolle liegenden un—⸗ günstigen Verhältnisse, namentlich die für den augen- blicklichen Bedarf zu große Zahl der Schiffe und der schleppende Geschaftsgang, drückten jedoch auch nachher auf diesen hochwichtigen Zweig merkantiler Unternehmung. Die Ueberzengung, daß derselbe sich nur aber auch völlig sicher mit der allgemeinen Geschäftslage bessern und. zu sein r frü⸗· heren Blüthe wieder erheben wird, läßt die Gegen vart mit Geduld und Ausdauer ertragen. Die

Ost⸗ und Westküste und Ost⸗A1Asen haben sich auch

in diesem Jahre nicht nur als durchaus lebensfähig, sondern als konsolidirt und als dauernde Bereiche

rung der mächtigen nautischen Ausrüstung des Platzes

Jahres herrschenden

mit ihnen ver⸗

gebotenen Maßregeln. urg für die Zukunft chsbank. Die Jahrhunderte hiesigen Kauf- lle Metall⸗ neben der

H sich ; Ha

Dieser

Notiz von 4— 50 folgte. Gegen Ende Dezember hielt sich der Satz auf 5 Jo.

Auf die zu Anfang Januar berrschende mildere

Witterung folgte in den ersten Tagen des Februar ziemlich bedeutender Frost, welcher bis, Ende des Monats anhielt, die Flußschiffahrt hinderte und auch für Segelschiffe den Verkehr seewarts hemmte. Nur Dampfer konnten unter Beihülfe des . brechers die Passage mühsam erzwingen. Auch die anhaltende Kälte verursachte der Schiffahrt manche Hindernisse, doch gelang es der

fast ohne Unterbrechung offen zu halten.

der österreichischen Hand;

ö

Die Eröffnung des dritten Dele girtenta ges f .

e

statt. Die Verhandlungen sind öffentlich.

Im Ok⸗

und Anfang Dezember die billigere

zu Ende November sich einstellende, ca. 14 Tage 47 die

ununterbrochenen Thätigkeit des Eisbrechers, den Verkehr für Dampfer

s- und Gewerbe⸗ In

6 1 93 Min Wi 5 Ki 5 54 ndet Dienstag, den 25. d. M., in Wien regelmäßigen Dampfschiffabrten nach Sũd⸗Amerika's kammern sind enstag

Internationale Handelsgesellschaft vermerkt steht, ist eingetragen: . Der Kaufmann Victor Böttcher ist dator ausgeschieden.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3875 die hiesige Aktiengesellschatt n Firma: 3845 die hiesige Aktiengesellich. 1 Firn Cuxhavener Immobilien Gesellschaft vermerkt steht, ist eingetragen:; ö ;

Der Dapid Nicholas Coulson ist aus dem Vorstande ausgeschieden. . . Hierbei wird bemerkt, daß zur Zeit der Direktor Heinrich Greve zu Cuxhaven der alleinige Vorstand der Gesellschaft ist.

Eis⸗ .

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. hiesige aufgelöste Handelsgesellschaft ipß Firma: M. K S. Sternberg vermerkt steht, ist eingetragen: . . Die Liquidation ist beendet und in Folge dessen die Firma erloschen. unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr 1514 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Lehwing & Birnholz

Handels⸗NRegister.

aus dem Königreich Hefssen 3.

Die Handelsgesellschaft. un mit dem Sitze in Drem

740 des Gefellschaftsregisters ge

Unter Nr. 3473 des Firmenregisters

wurde heute eingetragen die Firma W. Sammer

welche ihre Niederlassung in Aachen hat und deren

Inhaber der daselbst wohnende Maurer⸗ und Zim

mermeister und Bau⸗Unternehmer Wilhelm Joseph

oa. k 1876 achen, den 21. Januar 1876. Königliches Dandelsgerichts⸗ Sekretariat.

Altomn. Bekanntmachung.

8 Altona hat für

Der Kaufmann Gustav Wall zu Altona, unter der Firma Gustar Wall be— Die

unter Nr. 983 des Firmenregisters

unter der

Januar 1876 aufzelöst und

vermerkt steht, ist eingetragen: Die Handelsgesellschaft ist durch den Gefellschafters Hermann Birnholz aufgelöst. Die Kaufleute Wilhelm Lehwing, Julius Oppenheim, David Hesse, Albert Pariser, Moritz Meyer, . sämmtlich zu Berlin wohnhaft ; ; sind zu Liquidatoren ernannt, mit der Maßgahe, daß je 3 Liquidatoren befugt sind, alle zur Li⸗ Juidation gehörenden Handlungen mit rechtlicher Wirkung vorzunehmen.

In unser Gesellschaftsregister woselbst unter Nr. 1835 die hiesige aufgelöste Handelsgesellschaft in Firma: ö.

ö Ad. Lorenz & Co.

vermerkt steht, ist eingetragen: Liquidation ist beendet und deshalb die Liqui- dation? firma gelöscht.

In unser , n, woselbst unter Nr. 6478 die hiesige Handlung in Firma: . Carl Härtel vorm. D. Müller vermerkt steht, ist eingetragen: . fe u! Wilheim Härtel und Ernst Härtel, Beide zu Berlin, sind in das Handels⸗