1876 / 25 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Jan 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Hoheit der Prinz Albrecht, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Marie; links von Ihrer Majestãt der Kaiferin und Königin Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, Ihre Kö⸗ nigliche Hoheit die Prinzessin Carl, Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Albrecht, Se. Königliche Hoheit der Prinz August von Würt⸗ temberg, Ihre Königliche Hoheit die Prin zessin Elisabeth. In zweiter Reihe saßen die Damen des Hofes, in dritter die General⸗ Feldmarschälle und die Obersten Hof⸗ und Ober⸗Hofchargen.

Ihren Kaiserlichen und Könͤglichen Majestäten gegenüber waren auf, besondes vorgerückten Sesseln die Botschafter und Botschafterinnen plazirt.

Nachdem die Versammlung die Plätze eingenommen, be— gann das vom Ober⸗Fapellmeister Taubert geleitete Hof⸗Concert.

In demselben wurden folgende Piecen vorgetragen:

I) Ouverture zu „Egmont“, Beethoven. 2) Bacchuschor aus Antigone“, Mendelssohn. Die DH. Niemann, Ernst, Betz, Fricke, der Chor. 3) Arie aus „Rinald“, Händel. Frl. Hauk. 4 Finale aus „Don Juan“, Mozart. Fr. v. Voggenhuber, Frl. Brandt und Lehmann, die HH. Niemann, Betz, Salomon, Krolop, der Chor. 5 Ouverture zu „Struensee“, Meyerbeer. 6) Ensemble aus „Lohengrin“, Wagner. Fr. v. Voggenhuber, Frl. Brandt, die HH. Niemann, Betz, Fricke, Krolop, der Chor. I) Duett aus „Hamlet“, Thomas. Frl. Hauk, Hr. Betz. 38) Finale aus „Aida“, Verdi. Frl. Hauk und Brandt, Die 55. Niemann, Betz, Fricke, Krolop, der Chor.

In der Pause zwischen dem ersten und zweiten Theile des Konzertes geruhten Jhre Kaiserlichen und Königlichen Majestãten, Sich zu erheben und viele der Anwesenden durch huldreiche An⸗ sprache zu beglücken. Der Schluß des Festes fand gegen 114 Uhr statt.

Der Ausschuß des Bundes raths für Rechnungs— wesen trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Die „Kreuzzeitung“ führt in ihrer Nummer vom 27. d. M. an, daß Fürst Bismarck noch im Frühjahr 1872 gewillt gewesen sei, den Grafen Arnim als seinen „alter ego? in das Auswärtige Amt zu berufen. Wir können versichern, daß an maßgebender Stelle eine Berufung des Grafen Arnim in das Auswärtige Amt nie beabsichtigt gewesen ist. .

Graf Arnim allein hat angedeutet, daß er den Posten eines Unter - Staatssekretärs im Auswärtigen Amte gern annehmen würde. Das Gerücht von dieser Bewerbung hat unter den Be— amten, mit welchen er als Unter⸗Staatssekretãr in nähere Berührung gekommen sein würde, Besorgnisse und Rückfragen hervorgerufen und ist dadurch allgemeiner bekannt geworden.

Nachdem im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages, in der Diskussion über §. 130 der Strafgesetznovelle, der Abg. Hasselmann die Berechti⸗ gung der sozialdemokratischen Forderungen und Agitationen, sowie die Gefährlichkeit des diskutirten Paragraphen nachzuweisen versucht hatte, führte der Abg. Dr. Lasker aus, daß man hier am Anfang der Frage stehe: Bedarf es bei der freien Presse noch der körperlichen Gewalt, oder hat dieselbe ir sich selbst die Kraft, das Wahre zum Durchbruch zu bringen und das Schlechte zurückzudrängen? Sei man der letzteren Ansicht nicht, so dürfte man überhaupt nicht die freie Presse zulassen. Ist sie aber einmal zugelassen, so sei es Sache des Strafgesetz buchs, diejenige Grenze zu ziehen, wo die allgemein gedachte Gefährlichkeit aufhört und die wirkliche Gefahr für den Einzelnen hervortritt, daß er an seiner Perfon, seinem Eigenthum u. s. w. geschädigt werde. So follte die „An— egen⸗ Behand⸗ Wolle aber der ückkehren, so sei es

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gegen

als die hier angeführten.

werde der Werth der Aeußerun⸗ wirklichen Inhalt gemessen; denn wenn man nicht das glaube, daß in der Diskussion der wahre Inhalt, der durchdachte Gedanke, immer im rtheil ist gegen bloße Phrasen, so würde man sich nicht für

ie freie Presse erklärt haben. Man fordere deshalb Alle auf, sofern sie nur nicht zu Gewaltthätigkeiten aufreizen, alle ihre Ansichten zu entwickeln, die sie zu entwickeln im Stande sind. Der Kern der Wahrheit darin werde sich dann schon Bahn brechen. Das aber, was sich nicht als wahr erweist, wenn es auch von den Einzelnen vielleicht für richtig gehalten wird, das ird eben sicher den Kürzeren ziehen. Wer die Geschichte studirt wisse, daß seit Jahrtausenden über das, was die So zial⸗ demokraten jetzt verkünden, asiatische wie europäifche Völkerschaften, überall von Zeit zu Zeit, gemäß der nach Art der menschlichen Natur sich ansammelnden Unzufriedenheit, in Lehre und auch sogar in That sich geäußert haben. Wir seien sogar jetzt in dem Vortheil, daß die Aussprüche, die zur Gewalt ihre Zuflucht nehmen, gegen den Staat nicht mehr so häufig vorkommen, oder doch schneller zurückgewiesen werden, so daß uns also diese allgemeine Furcht nicht mehr beherrsche. Er rufe die Herren hier zu Zeugen an, daß diejenigen, die vor Jahren noch gemeint haben, die sozial⸗ demokratische Bewegung sei von unmittelbarer Gefahr für Deutsch⸗ land, heute hierüber viel geringer denken. Es rege nicht mehr so viel auf; denn das Ding habe den Charakter der Neuheit verloren. Wenn es menschlicher Weisheit möglich gewesen wäre, wie von jenen angestrebt werde, die Unzufriedenheit der Menschen durch Gesetze oder auch sonst zu entfernen und eine Ordnung aufzustellen, in der die Gleich⸗ heit herrschen soll, wie hier angestrebt wird, so zweifle er nicht, daß dies längst vollbracht worden wäre; denn daß diese An— sichten jeder Zeit bekannt waren und bei den Unglücklichen immer mit Recht Anklang gefunden haben, das werde Niemand leug⸗ nen, der die weltliche und die heilige Geschichte kennt. Aber der innern Natur nach sei der Mensch darauf angewiesen, daß er von der ursprünglichen Ungleichheit der menschlichen Gesellschaft nach und nach sich herausbilde und immer mehr derjenigen Gleichheit entgegenstrebe, welche jeder ideale Mensch vor Augen hat. Diese Bewegung würden wir nicht zurückhalten, und sie würde nicht gefördert werden können durch willkürliche Agitationen, sondern durch die Verbesserung der Menschen vom Haupt bis zum Herzen, eine Bewegung, die ihn glücklich machen würde, wenn er nur die Sicherheit hatte, daß sie auch nur in absehbaren Jahrhunderten zum Abschluß kommen würde, die aber, wie er aus der Geschichte überzeugt sei, zu jeder Zeit ihre Fortschritte mache und das Loos der Menschen verbessere. Er weise den Gedanken ganz zurück, der im Namen der Religion oder der Philosophie eine gesellschaftliche Ordnung predigt, wo⸗ nach bestimmte Menschen immer verurtheilt sein müßten, ein unglückliches Leben zu führen, andere dagegen sich beständig

gen nur nach seinem

eines glücklichen Lebens erfreuen können.

Der menschliche Fort⸗ schritt bestehe gerade darin, daß der Kreis der Menschen, welche fich in den Gütergenuß des Lebens theilen, sich fort und fort erweitert. Das werde freilich nur durch ernste Arbeit erreicht, nicht durch leicht entworfene Reden oder dadurch, daß man den Menschen nur zeigt, wie unglücklich sie find. Unfere Aufgabe sei es vielmehr, die Menschen darauf hinzuweisen, wel⸗ cher Genüsse man fähig ist, wenn man die weltlichen Dinge nicht ganz äußerlich und lediglich von dem oberflächlichen Genußstand⸗ punkt auffaßt. Darum eben verlangen wir freie Dis kussion. Jeder komme her und schütte sein Herz aus, die Klagen sollen offen geführt werden, sonst können wir fie nicht widerlegen. Verdienen die Zustände nicht fortzubestehen, so seien wir im Stande, durch die Macht der Logik zu zeigen, daß wir trotz des besten Willens nicht helfen können, und dann bestehe keine Ge⸗ fahr für die Gesellschaft; soll etwas Anderes an die Stelle der unhaltbaren Zustände gesetzt werden, so solle Jeder im Volke an seinem Theile mitwirken, und dazu bedürfen wir wiederum der freien Diskussion. Hoffentlich kommen wir auf diesem Wege noch dahin, daß die Herren von der sozialdemokratischen Partei sich überzeugen, daß sie Besseres leisten, wenn sie ernstlich dazu mitwirken, auch nur den kleinsten Fortschritt herbeizuführen, als wenn sie mit Worten ungeheure Forischritte versprechen und wirkliche Fortschritte verhindern. Glaube denn die Regierung durch den vorliegenden Paragraphen wirklich die freie Bewegung einzudämmen, welche wir bei uns eingeleitet haben durch die Freiheit der Presse, das Versammlungsrecht und namentlich das allgemeine gleiche Wahlrecht? Gerade sei ihm das von der kon— servativen Seite entgegengebrachte gleiche Wahlrecht symoathisch ge⸗ wesen, weil wir damit die Verpflichtung übernahmen, darch Erziehung und gemeinsame Diskussion alle Bürger zu der Stufe zu er⸗ heben, auf welcher sie in Stande find, die ihnen in die Dand gegebenen Waffen des Geistes, das Stimmrecht, auch ohne Schaden für die Gesellschaft zu gebrauchen.

diese gemeinsame Diskussion,

sondern erheblich vergrößert.

gegen die vorlkeg daß es die des Möglichkeit als

Rede im g vergleichen dürfe. Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) glaubte, daß man, um einen Erfolg gegen die sozialdemokratische Presse zu erzielen, die Censur wieder herstellen müsse. Ein besseres Mittel dagegen sei die Pflege der christlichen Tugenden im Volke. Der Abg. Dr. Bamberger erkannte im Gegen⸗ satz zu dem Abg. Dr. Lasker die große Gefahr der Sozialdemokratie an, welche aber durch Unterdrückung noch wachse. Zumal in Deutschland spielten auch die gebildeten Treise, und namentlich die konservativen Parteien, mit dem Feuer der Sozialdemokratie, indem ihre Organe durch Verleum⸗ dungen die untersten Grundlagen der Gesellschaft zu erschüttern versuchten und nicht genug von den Parteiführern dementirt würden. Auch die klerikale Partei kokettire mit der Sozial demo⸗ kratie. Die Abgg. Frhr. v. Maltzahn-Gültz und Dr. Lucius (Erfurt) verwahrten ihre Parteien energisch gegen solche Vorwürfe. Auch der Abg. Windthorst gab den liberalen Parteien die gegen seine Partei gerichteten Vorwürfe zurück, indem er die sozialdemo⸗ kratischen Bestrebungen als die Konsequenzen der liberalen Tendenzen darzuthun versuchte. Damit wurde die Debatte geschlossen und nach einer persönlichen Bemerlung des Abg. Br. Bamberger sowohl ein Unteramendement Kruger (Hadersleben) als der An— trag v. Seydewitz mit sehr großer Majorität verworfen und hierauf die Regierungsvorlage einstimmig abgelehnt. Hierauf vertagte sich das Haus um 57 Uhr. (Die Reden des Bundes bevollmächtigten Staats⸗Ministers Grafen zu Eulenburg werden wir morgen mitthe len.)

In der heutie 10.) Plenarsitzung de— Reichstages, wel Tische des Bundesraths bevollmächtigten, der Präsident des Reichskanzler⸗-Amts, Staats⸗ Minister Dr. Delbrück, der Präsident des Großherzoglich hessi⸗

sowie der

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übung oder in Veranlassung der Ausübung seines Be ine Menschenmenge, oder welcher in einer Kirche oder an einem anderen, zu religiösen Versammlungen bestimmten Otte ror Mehreren Ange⸗ legenheiten des Staats in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden eise zum Gegenstande einer Verkündigung oder Erörterung macht,

mit Gefängniß oder Festungshaft bis zu zwei Jahren bestraft.

Gleiche Strafe trifft denjenigen Geistlichen oder anderen Reli zionsdiener, welcher in Ausübung oder in Veranlassung der Ausi seines Berufes Schriftstücke ausgiebt oder verbreitet, in welchen Angelegenheiten des Staats in einer den öffentlichen Frieden gefähr⸗ denden Weise zum Gegenstande einer Verkündigung ober Erörterung gemacht sind.“

Der Abg. Dr. Herz erkannte in dieser Verschärfung der bis⸗ herigen Strafbestimmungen nur eine halbe Maßregel, mit welcher man den ultramontanen Gegnern nicht beikommen könne, man solle lieber auf dem Gebiete der Schule freisinnige Reformen schaffen. Deshalb werde er und seine politischen Freunde gegen den Paragraphen stimmen. Auch der Abg. Frhr. v Maltzahn⸗ Gültz erklärte sich gegen die Vorlage, da ihm die Verschãrfung und der neu geschaffene Thatbestand nicht angebracht er⸗ scheine. Der Bundeskommissar Wirklicher Geheimer Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath v. Amsberg führte aus, daß die jetzt vorgeschlagene Fassung des §. 130 a. eine Fonsequenz der bis herigen Fassung sei, da man erfahrungsmäßig mit derselben nicht auskommen könne. Der Abg. Struckmann (Diepholz) beantragte, in dem ersten Alinea des 5. 1302. hinter den Worten: „in Ausübung seines Berufes“ einzuschalten das Wort: „öffentliche. Der An⸗ trag wurde mit großer Majorität genehmigt und darauf der so amendirte 5. 130 a. mit 135 gegen 137 Stimmen abgelehnt.

S. 131 lautet:

Wer darurch, daß er erdichtete oder entstellte Thatsachen öffent⸗ lich behauptet oder verbreitet, ingleichen wer durch öffentliche Schmähungen oder Verhöhnungen Staalseinrichlun zen oder Anord⸗ nungen der Obrigkeit oder das Reich oder einen Bundesstaat selbst verächtlich zu machen sucht, wird mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.“

Der Abg. Dr. v. Gerlach legte die Gründe dar, aus denen er mit seinen Freunden für den §. 131 stimmen werde. Der Bundes bevollmächtigte Großherzoglich hessischer Minister⸗Prãsident Hofmann wollte, obwohl er wenig Aussicht auf Erfolg habe, versuchen, die politischen Motive darzulegen, welche zur Ein⸗ bringung des 5. 131 geführt hätten und welche im wesent— lichen dieselben seien, die gestern der Staats Minister

Graf zu Eulenburg so objektiv dargelegt * Er hoffe, daß das gute Verhältniß der Regierung zu der Majoritãt des Hauses nicht erschüttert werden würde, was jedoch kommen müsse, wenn alle politischen Paragraphen als Ausflüsse reaktio⸗ närer Tendenzen der Regierung abgelehnt würden. Denn Po⸗ litik, d. h. die Staatskunst und das Strafrecht stãnden in engem Zusammenhange, da das letztere die einzige Woffe gegen innere Staatsfeinde sei. Die Ehre des Staates sei nach dem bestehen⸗ den Strafgesetze weniger geschützt, als die Ehre jedes Privaten. Der Abg. Dr. Hänel erkannte den Zusammenhang der Politik mit dem Strafrechte an; es seien verschiedene Paragraphen zurückgewiesen worden, weil man in ihnen die Symptome einer reaktionren Politik erkannt habe. Die Ehre des Pri⸗ vaten bedürfe eines größeren Schutzes, als die der Gesammtheit, da man die letztere getrost der Vertheidigung durch die Majorität des Volkes anvertrauen dürfe. Der vorgeschlagene Paragraph enthalte nur Tautologien und keinen klaren objektiven Thatbestand. Der Abg. Dr. von Schwarze gab im Namen seiner Fraktion die Strafbarkeit der im 5§. 131 bedrohten Handlungen und das praktische Bedürfniß ihrer Bestrafung an, dieses sel aber schon durch andere Para⸗ graphen des Strafgesetzbuches befriedigt. Er hoffe, daß sich bis zur dritten Lesung eine Fassung finden lassen werde, welche eine Verständigung herbeiführen werde. Der Abg. Dr. Lasker konnte der Erklärung des Bundesbevollmächtigten für Hessen, daß durch die Haltung der Majoritãt zur Strafgesetznovelle die politische Konstellation der Regierung zum Reichstage eine Veränderung erleiden werde, nicht die Autorität beimessen, als wenn sie vom Reichskanzler selbst abgegeben worden sei. Uebrigens sei ja auch gestern der betreffende Paragraph nicht nur von der Ma— jorität, sondern auch von Mitgliedern der Minderheit, welche preußische Minister seien, einstim mig abgelehnt worden. Der Bundes bevollmächtigte für Hessen hätte die Fassung, welche er bis zur dritten Leung zur Verständigung zu finden hoffe, im Bundesrathe vorschlagen und dem Reichstage vor⸗ legen sollen. Kriminalistisch sei die jetzige Fassung unhaltbar, da der Dolus zur Strafbarkeit gehöre! Der Abg. Staatgs⸗-Minister Dr. Friedenthal verwahrte sich gegen die Aeuße⸗ rung des Abg. hr. Lasker über die gestrige Abstimmung, woraus man auf eine Differenz seiner Meinung mit den preußischen Ministern schließen könne, welche im Bundesrathe sitzen. Mit den Prinzipien derselben habe er seine Uebereinstimmung durch die Unterstützung des Antrages v. Seydewitz und Genossen dokumentirt und eine Wiederholung dieser Dokumentirung in der Schlußabstim⸗ mung nicht für nöthig gehalten. Der Abg. Windthorst (Meppen) erklärte, daß er sein Votum, welches zur Entscheidung über die Freiheit und Ehre seiner Mitbürger beitrage, nicht beeinflussen lassen werde von der eventuellen Stellung, welche die Regierung nachher dem Reichstage gegenüber einnehmen werde. Auch in juristischer Beziehung sei der vorgeschlagene Paragraph sehr be⸗ denklich. (Schluß des Blattes.)

Der Reichskanzler Fürst Bismarck hat sich mit Rücksicht auf seine noch nicht völlig wiederhergestellte Gesundheit genöthigt gesehen, die auf den 29. d. Mts. angesetzte parlamen⸗ tarische Soirse absagen zu lassen.

Die vor einigen Tagen angekündigte neue Ausgabe des im Auswärtigen Amte aufgestellten Verzeichnisses der Taiserlich deutschen Konsulate nach dem Stande vom Januar 1876 ist soeben in der von Deckerschen Geheimen Ober⸗ Hofbuchdruckerei erschienen.

Nach der in der gestrigen ersten Beilage d. Bl. vom Reichseisenbahn⸗-Amt veröffentlichten Nachweisung der Betriebs-Ergebnisse der Eisenbahnen Deutschlands (exkl. Baerns) im Monat Dezember 1875 stellt sich:

Bei den Staatsbahnen: a. die Betrieb slãnge auf 9076,55 Kilometer; im mittleren Jahresdurchschnitt auf S939, 09 Kilometer, d. h. gegen Dezember 1874: 4 352 68 Ki— lometer 4 39 Proz. Berriebslänge, im mittleren Jahresdurch⸗ schnitt 4 30265 Kilometer 4 335 Proz.; b. die Einnah⸗ men aus allen Verkehrszweigen im Dezember 1875: auf 235714482 66 und pro Kilometer auf 2613 0 oder gegen Dezember 1874: 1,457,563 s6 5.8 Proz. und 272. 60 9.4 Proz.; c. die Einnahme aus allen Verkehrs zweigen bis ultimo Dezember 1875 auf 307, 225. 838 S und pro Kllo— meter auf 34,369 (sS36, d. h. gegen das Vorjahr 4 5, 76 l, 259 . 4 19 Proz. und 542 M6 1,5 Proz.;

Il. Bei den unter Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen. a. die Betriebslänge auf 300113 Kilometer; im mittleren Jahresdurchschnitt auf 2935.20 Kilometer gegen Dezember 1874: 4 167,20 Kilometer 4 59 Proz. Betriebs⸗ länge; im mittleren Jahresdurchschnitt 4 176,45 Kilometer —— 6,4 Proz.; b. die Einnahme aus allen Verkehrszweigen im Monat Dezember 1875 auf 9. 766,747 und pro Kilometer auf 3254 6, gegen Dezember des Vorjahrs 153. 602 S6 1,6 Proz. und 138 6 41 Proz.; c. die Einnahme aus allen Verkehrszweigen bis ultimo Dezember 1875 auf 120 327,995 660 und pro Kilometer auf 40,395 0 gegen De⸗ zember des Vorjahrs 4 6 395,891 6 4 56 Proz. und 394 6 08 Proz.;

II. Bei den unter Privaty erwaltung stehenden Privatbahnen: a. die Betriebs länge auf 11,851, 25 Rilome⸗ ter; im mittleren Jahresdurchschnitt auf 11, 183,92 Kilometer oder gegen Dezember des Vorjahrs 1,551, 42 Filometer 156 Proz. Betriebslänge; im mittleren Jahresdurchschnitt * 1136,96 Kilometer 11,R3 Proz.; b. die Einnahme aus allen Verkehrszweigen im Dezember 1875 auf 28,700,758 S und pro Kilometer auf 2422 6 oder gegen Dezember 1874 * 553. 119 M6 4 1,9 Proz und Jil S 11,4 Proz.; c. die Einnahme aus allen Verkehrszweigen bis ultimo Dezember 1875 auf 317,122,113 66 und pro Kilometer auf 28,355 s6, d. h. gegenüber dem Vorjahre 4 17,526, 494 60 P 5,8 Proz. und 1464 s6 49 Proz. ;

Iv. Bei den sämmtlichen Bahnen: a. die Betriebs länge auf 23 929 063 Ftilometer; im mittleren Jahresdurchschnitt auf 23, 058,21 Kilometer, gegen Dezember 1874 * 2071,30 Ki⸗ lometer * 9.5 Proz. Betriebslänge; im mitt⸗ leren Jahresdurchschnitt S 1616 06 Filometer 4 7.5 Proz.; b. die Einnahme aus allen Verkehrs zweigen im Dezember 1876 auf 62, 181,987 S0 und pro Kilometer auf 2598 6, d. h. gegen Dezember des Vorjahres 750 842 S 1,2 Proz. und 281 6 9,7 Proz.; (c. die Einnahme aus allen Verkehrszweigen bis ultimo Dezember 1875 auf 744 675, 996 60 und pro Kilometer auf 32295 S gegenüber dem Vorjahre 29, 638 644 66. 41 Proz. und 1062 6 3,1 Proz. Es stellt sich von den 79 Bahnen, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1874 bis ultimo Dezember 1875 im Betriebe standen: 1) die Einnahme aus allen Verkehrs zweigen im Dezember 1875 bei 46 Bahnen höher, bei 33 Bahnen ge⸗

ringer, als in demselben Monat des Vorjahres, und die Ein⸗ nahme aus allen Verkehrs zweigen pro Kilometer bei 37 Bahnen höher, bei 42 Bahnen (darunter 14 mit vermehrter Betriebs⸗ länge) geringer, als in demselben Monat des Vorjahres; 2 die Einnahme aus allen Verkehrs zweigen bis ultimo Dezember 13875 bei 59 Bahnen höher, bei 20 Bahnen geringer, als bis ultims Dezember des Vorjahres, und die Einnahme aus allen Verkehrszweigen pro Kilometer bis ultimo Dezember 1875 bei 50 Bahnen höher, bei 29 Bahnen (darunter 12 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als bis ultimo Dezember des Vorjahres.

Der Unfall, welcher den Dampfer „Salier“ vom Norddeutschen Lloyd vor Kurzem bei der Insel Wight betroffen, hat sich nach näheren Nachrichten als unbedeutend und ohne Belang erwiesen. Das Schiff war am 17. d. Mis. Abends auf der Fahrt von Southampton nach Bremen bei den Brambles, an der Nordküste von Wight, Southampton gegenüber, auf⸗ gelaufen. Den Anstrengungen der Mannschaft gelang es indeß bald, das Schiff wieder flott zu machen; es konnte am Morgen des 18. seine Reise nnbeschädigt fortsetzen.

Nach einem Cirkularreskript des Ministers des Innern und des Handels⸗Ministers sind die Landräthe, Amts vorsteher und städtischen Polizeiverwaltungen in gleicher Weise, wie dies durch den CEirkularerlaß vom 9. Mai v. 3. hinsichtlich der Treisausschüsse und Verwaltungsgerichte ausgesprochen ist, für befugt zu erachten, zur Erledigung der ihnen durch die Kreisordnung übertragenen resp. noch weiterhin ge⸗ setlich zu übertragenden Geschäfte der Landesverwaltung die Königlichen Baubeam ten durch Vermittelung ihrer vorgesetzten Dienstbehörde zu riquiriren, und * haben die genannten Beamten für die im allgemeinen staatlichen Inter⸗ esse von ihnen zu vollziehenden Verrichtungen der gedachten Art, für welche sie bisher eine besondere Vergütung aus der Staatz⸗ kasse nicht zu erhalten hatten, auch die Gewährung einer solchen aus Kommunalmitteln nicht zu beanspruchen. Dagegen erscheinen die Königlichen Baubeamten nicht verpflichtet, den Amtsvorstehern und städtischen Polizeiverwaltungen für die von diesen zu er⸗ theilenden Baukonsense unentgeltlich ihren Beirath zu leihen, vielmehr werden die betreffenden Fosten von denjenigen zu zahlen sein, welche zur Tragung der sächlichen Kosten der betreffenden Polizeiverwaltung verpflichtet sind.

Die Königliche Akademie der

feierte gestern, wie alljähr

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Sitzung mit einem Rückolick auf die Geburtstagsfeier bei den verschiedenen Kultur— völkern in Staat und Familie, um auf das Fest zurückzu⸗ lommen, in dem er die verschiedenen Momente vereinigt fand, welche bei den alten Kulturvölkern vereinzelt zur Geltung kamen. Es sei ein Königstag, der gefeiert werde. Er mahne an ein hervorragendes Glied des Kaiser⸗ und Königshauses, ohne wel⸗ ches die Geschichte des Deutschen Reiches nicht denkbar sei. Es sei eine häusliche Feier; denn die Akademie verehre in dem Ge— feierten den Urheber ihrer jetzigen Gestalt. Edles Selbst⸗ bewußtsein, starkes Gefühl für Pflicht und Ehre, Hingabe an das Vaterland, den Zusammenhang zwischen geistigem Vorschritt und vaterländischer Größe habe er gepflanzt. In diesem Sinne begegne sich die Versammlung alljährlich an seinem Heldengrabe, wie die Athener an den Gräbern ihrer Väter, Gaben darzubrin⸗ gen. Hierauf verkündete der Sekretar die Veränderungen in dem Mitgliederstande der Akademie. Hr. Du Bois⸗-Reymond be— ichtete hiernach über die Humboldistiftung. Den Schluß der Sitzung bildete die Vorlesung einer Arbeit Leopold von Ranke s »Ueber den Baseler Frieden“ durch Prof. Waitz. Im schwurgerichtlichen Verfahren ist es, nach einem E itniß des Ober-Tribunals vom 11. Januar d. J. unzi nach Verkündigung des regelrechten Verdikts der selbst wenn es zum Nachtheile des Angeklagten

nur 7 gegen 5 Stimmen gefällt ist, durch deren Vorsteher selben nech nachträglich Fragen wegen Strafausschlie— ßungsgründen oder mildernder üÜümstände zur Beant⸗ wortung zu stellen.

Zur Abstattung persänlicher Meldungen sind hier ein— getroffen: der General-Lieutenant von Voigts-Rhetz, à la suite des Königs-Grenadier-Regiments (2. Westpreußisches) Nr. 7 und Commandeur der 20. Division, von Hannover; der General⸗Major von Flöckher, Kommandant von Altong und über die in Hamburg garnisonirenden Truppen, von Altona.

Der General⸗Lieutenant von Sandrart, Comman— deur der 19. Division, ist auf der Durchreise von Coblenz nach Posen, der General⸗Lieutenant Graf Neidthard⸗ von Gneisenau, Kommandant von Magdeburg, mit Urlaub von Magdeburg hier eingetroffen.

Dem General⸗Major z. D. von Tresckow, zuletz Commandeur der 13. Kavallerie⸗Brigade, ist der Charakter General⸗Lieutenant verliehen worden.

Der Kaiserlich russische Wirkliche Staatsrath Graf Nesselrode welcher seit Sonntag hier verweilte, ißt gestern Abend nach St. Petersburg abgereist.

Sachsen. Dresden, 27. Januar. Aus Anlaß des heutigen Geburts festes Ihrer Majestät der Königin Maria war Nachmittags bei Ihren Majestäten dem Könige und der Tönigin Familientafel. In der Residenz fand zu Ehren des Tages Morgens große Reveille der Militärmusik statt, und I peo 2 ar di 55 ntliche . de St dt festli 2 Abends waren die öffentlichen atze der Sta estli er leuchtet.

Württemberg. Stuttgart, 27. Januar. (W. T. B) Dem ständischen Ausschusse ist ein Gesetzentwurf über die Ministerverantwortlichkeit zugegangen.

FBessen. Darmstadt, 26. Januar. Der Ministerial⸗ Direktor v. Stark hat dem Finanzausschuß der Zweiten Tammer gegenüber erklärt, daß er auf Beschluß der Stände bereit sein würde, eine Vorlage wegen Verle⸗ gung des Polytechnikums nach Gießen zu machen. Das neu gegründete Verordnungsblatt für die evangelische Kirche des Großherzogthums Hesfen publizirt das Kirchen⸗ gesetz über die Vornahme der kirchlichen Trauung. Letzterer geht in der Regel ein einmaliges kirchliches Aufgebot

mit Fürbitte im öffentlichen Gottesdienst voraus; in größeren Gemeinden kann dasselbe auf Beschluß des Kirchenvorstandes durch Anschlag an der Kirchenthüre geschehen. Die Dekanate können von dem Aufgebote dispensiren, und dürfen die Geist⸗ lichen in dringenden Fällen, unter nachtrãglicher Anzeige ans Dekanat, ohne vorhergegangene Proklamation Trauungen vor— nehmen. Zur Vornahme des Aufgebots kompetent ist der Pfarrer der Gemeinde, in der die Brautleute ihren Wohnsitz haben. Ist dieser nicht in einer und derselben Pfarrei, so hat das Aufgebot in der Pfarrei beider Theile zu erfolgen. Die Trauung folgt auf die bürgerlich gültige Eheschließung nach Beibringung der standesamtlichen Bescheinigung. Als geschlossene Zeit gilt die Charwoche, und ertheilt Dispensationen das Dekanat. Die Trauungen, sowie die kirchliche Ehebestätigung und Ein⸗ segnung erfolgt nach einer bestimmten Formel. In Vollzug des Ediktes über die Verfassung der evangelischen Kirche ist nunmehr mit Zustimmung der Landessynede das Gesetz über die Klassifikation des Diensteinkom mens der evan— gelischen Geistlichen erlassen worden. Die evangelischen Zeistlichen sollen hiernach eine Einnahme von 2000 bis i009 , (durchschnittlich 3200 M6) beziehen und in neun Klassen einge⸗ theilt werden. Außerdem erhält jeder Geistliche die für die Stelle bestimmte Amtswohnung oder eine Wohnungs⸗ vergütung. Die Mittel sind, soweit nicht Verpflichtunger Dritter bestehen, von den Kirchengemeinden aufzubringen. Die Zutheilung der Geistlichen zu den einzelnen Gehaltsklassen erfolgt nach Maßgabe des Dienstalters. Reicht die Dotation iner Pfarrstelle nicht bis zu dem Betrage, welchen der Geistliche zu beanspruchen hat, und kann der Lokalkirchenfonds das Feh⸗ lende nicht ergänzen, so tritt der Centralkirchenfonds ein, in den die Ueberschüsse eines Lokalkirchenfonds ül halt, fließen. J nf e eiten neben dem Gehalte zergütung bezahlt werden. Am Schluss enthält das immungen bezüglich der Patronats—⸗ stellen.

Anhalt. Dessar Januar. Der Landtag erledigte en Abschluß der aats schuldenvemrwaltungs ka das Jahr 1874. Aus dem Abschlusse ergeben sich folge tesultate: Die Einnahme im Jahre 1874 betrug 76,580 Thlr. insen von Aktivkapitalien, 1993313 Thlr. fur veräußertes

tseigenthum, 236,274 Thlr. zurückgezahlte Aktivkapitalien, C0 Thlr. aus Herzoglicher Landeshauptkasse, 6077 Thlr.

267,813 Thlr. au dentliche Einnahme, nämlich dritte Rate des Antheils er französischen Kriegskontri⸗ ition; die Ausgabe bestand in 72,068 Thlr. Zinsen von Passiv⸗ apitalien, 121,018 Thlr. Erwerbung von Staatseigenthum und sung von Lasten, 201,855 Thlr. ausgeliehene Aktio— kapitalien, 35 000 Thlr. zur planmäßigen Amortisation der Prã⸗ mienanleihe, 619 Thlr. Realaufwand, 230 931 Thlr. außerordent— liche Ausgabe zur Bevorräthigung der Landeshauptkasse in Folge des Abschlufses für das Jahr 1873. Die gesammte Einnahme beträgt aus der laufenden Verwaltung demnach 831.0959 Thlr.

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Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 28. Jar Abendausgabe der „Pester Korrespondenz“ ĩ aiser morgen, den 27. Abends von Pest nach Laufe des heutigen Tages empfing Se. Majestãt sodann den Finanz⸗Mini

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Minister⸗Präsidenten Tisza und Szell in längerer Privataudienz.

Die Kaiserin ist gestern Nachmittags 3 Uhr mit einem Separatzuge in Pest eingetroffen und wurde im Bahnhofe von dem Kaiser erwartet. Ihre Majestät wird am Montag nach Wien reisen.

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27. Januar. Die hier tagende Versammlung von Vertretern der österreichischen Handelskammern hat bezüglich des Appreturverfahrens einftimmig eine Resolution angenommen, in welcher bei der Einführung von Ver⸗ edlungszöllen eine Erneuerung des Vertrages mit Deutsch⸗ land vom Jahre 1853 auf 5 Jahre, nach Ablauf dieses Zeitraums aber die gänzliche Auflassung des Vertrages beantragt wird. In einer zweiten Resolution sprach sich die Versammlung für die unveränderte Veibehaltung des Grenz⸗ verkehrs und für Bestimmungen zur Hebung des Exports durch Rückvergütungen aus. Ferner wurde ein gegen die Befreiung der Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossenschaften von der Erwerbs⸗ steuer gerichteter Antrag abgelehnt. Schließlich erklärte die Ver⸗ sammlung noch ein besonderes Gesetz über die Besteuerung der Prioritätszinsen der Eisenbahnen fur wünschenswerth und be⸗ schloß, die Einführung einer Rentensteuer zu befürworten.

Der Ausschuß des Abgeordnetenhauses für die konfessionellen Vorlagen hat nach dem Antrage des Referenten

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die En-bloc- Annahme der vom Herrenhause vorgenommenen Ab⸗ änderungen des Klostergesetzes befchlofsen. Minister . Stremayer erklärte im Laufe der Berathung, er könne das Gesetz in der vom Herrenhause beschlossenen Fassung zur landes herrlichen Sanktion nicht empfehlen.

28. Januar. (W. T. B.) Der Petitionsar s schuß des Abgeordnetenhauses hat bei Berathung der Petitionen, betreffend eine allgemeine Heeresreduktion, beschlossen, im Unter⸗ hause die Einsetzung eines Spezialausschusses von! 9 Mitgliedern zu beantragen, welcher über die Frage wegen einer allgemei⸗ nen Heeresreduktion, so wie über die Einberufung von Delegirten zu einem Kongresse berathen und berichten soll.

Pest, 25. Januar. Ueber die Antwort, der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhaufes inister⸗ Präsident auf die Interpellation Madaras; der Zoll⸗ Bankfrage ertheilte, wird der „Wi Folgendes ausfül mitgetheilt: Vor der Beantwortung müsse e bemerken, erstens,

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B.) In der heutigen Sitzung . Zweiten Kammer gab der Justiz⸗Minister auf eine an ihn gerichtete bezügliche Interpellation die Erklärung ab, daß er das prinzipielle Beschlußrecht des Reichstages in Bezug auf die „ordentlichen Staatsausgaben vellständig aner— kenne. Der Reichstag könne jedoch, ohne seine Machtbefugnisse zu mißbrauchen, solche Ausgaben, die im Staatsgrundgesetze wurzelten, nicht verweigern.

Amerika. (W. T. B.) Wie dem „Reuterschen Bureau“ über London, den 28. d. M., aus New⸗Jork gemeldet wird, sind da⸗ selbst Nachrichten eingegangen, nach welchem der Ausbruch eines Krieges zwischen Guatemala und San Salvador bevorstãnde.