1876 / 28 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

setzung nur theilweise zu, ist also z. B. die Reise sowohl in kreis bauamtlichen, als auch in nebenamtlichen Geschäften aus⸗ geführt worden, so wird derjenige Theil der Reise, welcher durch die ersteren, von denjenigen, welcher durch die letzteren Geschäfte veranlaßt worden, möglichst zu sondern, insoweit dies aber nicht angänglich ist, der Reisekostenzuschuß nur zum Theil zu ge— währen sein. Im Einverständniß mit der Königlichen Ober⸗ Rechnungskammer hat der Handels⸗Minister hiernach bestimmt: a. der Reisekostenzuschuß fällt fort, wenn ledig⸗ lich die nebenamtlichen Geschäfte Veranlassung dazu gegeben haben, daß die Reise zu 1 bis auf eine Entfernung von 18535 Km. vom Wohnorte oder mehr, zu 3 auf eine Länge von 37, Km. ausgedehnt worden, bezw. daß zu 2 eine auswärtige Uebernachtung stattfinden mußte, ferner bei zwei⸗ oder mehr⸗ tägigen Reisen für jeden Tag, an welchem ausschließlich neben⸗ amtliche Geschäfte vorgenommen worden sind. b. Derselbe wird bei Reisen der letzteren Art vollgewährt für jeden Tag, an welchem ausschließlich kreisbauamtliche Geschäfte ausgeführt sind. C. Für alle anderen Reisen bezw. Reisetage wird nur ein ange— messener, von der Königlichen Regierung nach Lage der beson⸗ deren Umstände zu bestimmender Theil des Zuschusses gezahlt.

Diese Grundsätze sind analog auch auf solche Reisen in An⸗ wendung zu bringen, auf welchen außer den kreisbauamtlichen Geschäften, für welche der Reisekostenzuschuß bestimmt ist, nicht nebenamtliche, sondern anderweitige Geschäfte besorgt worden sind. Jedoch muß der Zuschuß fuͤr diejenigen Reisetage unter allen Umständen in Wegfall kommen, für welche der Beamte aus anderen Fonds der Staatsverwaltung (z. B. aus dem Diäten- und Reisekosten-⸗Fonds der Regierungen ꝛc., bei Reisen in Vertretung eines Regierungs- und Bauraths, oder aus den Fonds der Justizverwaltung bei Reisen in Prozeß⸗Angelegen⸗ heiten oder von Privatpersonen (z. B. bei Reisen zum Zweck der ersten Revision eines Dampfkessels oder behufs der außerordentlichen Revision eines solchen, bei welcher Mängel desselben vorgefunden worden sind) Diäten und Reisekosten in

Anspruch zu nehmen hat.

Mecklenburg Schwerin. Schwerin, 31. Januar. Der Großherzog ist gestern Morgen 961 Uhr von hier nach St. Petersburg abgereist. In der Begleitung Sr. König⸗ lichen Hoheit befinden sich der General-Adjutant, General der Infanterie v. Zülow und die Flügel-Adjutanten, Hauptmann Bronsart v. Schellendorf und Premier-Lieutenant v. Witzendorf. Gleichzeitig ist der Herzog Paul Friedrich von hier nach Rathenow zurückgekehrt.

Anhalt. Dessau, 28. Januar. In der heutigen Sitzung

des Landtags ist vom Abg. v. Kalitsch und Gen. folgender Antrag eingegangen: „Der Landtag beschließt, die Herzogliche

Staatsregierung zu ersfuchen, daß I) in Erwägung gezogen

werde, auf welche Weise dem Bedürfniß der anhaltischen Grundbesitzer nach Realkredit durch die Möͤglichkeit, unkündbare Darlehne zu entsprechenden Zinsen und mit Amortisation zu bekommen, genügt werden könne, sei es durch Erweiterung der bestehenden Landrentenbank zu einer Landeskultur⸗ und Landeshypothekenbank mit Anlehnung an die Staatsschuldenverwaltung, sei es auf dem Wege der Gesetz—⸗ gebung, um diejenigen Hindernisse zu beseitigen, welche dem Anschluß an die Pfandbrief⸗Institute in Preußen, resp. deren Benutzung durch anhaltische Grundbesitzer entgegenstehen; 2) daß dem Landtage bei seinem nächsten Zusammentritt eine darauf bezügliche Vorlage gemacht werde.“ Die Dringlichkeit des Antrages ward angenommen.

Schweiz. Ueber die Schlußsitzung des internationalen Postkongresses in Bern am 2JT. Januar entnehmen wir der „N. Zürch. 3.“ Folgendes: Auf den Bericht und Antrag der Kom— mission hat die Postkonferenz beschlossen, der schweizerischen Post⸗ verwaltung den Wunsch auszudrücken, sie möchte die geeigneten Schritte bei der englischen Postverwaltung thun, damit für die Be⸗ handlung der mit dem Begehren, betreffend den Beitritt der nieder— ländischen und spanischen Kolonien und des Kaiserthums Brasilien zum allgemeinen Postverein, verknüpften Fragen eine Konferenz der betheiligten Postverwaltungen in thunlichster Bälde, wenn möglich im Juni dieses Jahres, nach London einberufen werden

könne. Sodann wurde das Uebereinkommen, betreffend die Auf⸗

nahmen von Britisch-Ostindien und der französischen Kolonien in den allgemeinen Postverein, unterzeichnet. Hierauf folgten die üblichen Schluß⸗ und Dankreden. Aus derjenigen des ältesten Mitgliedes der Konferenz, Hrn. Fassiaux, Geueral-Direktor der belgischen Eisenbahnen, Posten und Telegraphen, ist hervorzu⸗ heben, daß derselbe den lebhaften Wunsch ausdrückt, es möchte bald auf dem Gebiete der Eisenbahnen eine Einigung angebahnt und vollzogen werden, wie sie in Bezug auf die Posten und Taegraphen besteht.

Rufland und Pslen. St. Peters burg, 29. Januar. Gestern hielt der Kaiser auf dem Platze vor dem Winterpalais über einen Theil der Gardetruppen eine Revue ab. An der— selben nahmen Theil 228 Bataillone Infanterie, 177 Schwadro— nen Kavallerie und 9 Batterien mit 38 Geschützen; in der Fronte standen 17 Generale, 489 Stabs⸗ und Oberoffiziere, S6 Mu⸗ siker, 1513 Unteroffiziere, 792 Mann und 2586 Pferde. Den Oberbefehl über sämmtliche Truppen führte der Com⸗ mandeur des Garde-Corps, der Großfürst Thronfolger, die Kaxallerie kommandirte General-Adjutant Graf Mus⸗ sin Puschkin, die Artillerie General Lieutenant Shu⸗ zowski. Nachdem der Großfürst Thronfolger und darauf der Oberkommandirende der Truppen der Garde und des St. Pe⸗ tersburger Militärbezirks Großfürst Nikolai Nikolajewitsch die Linie abgeritten hatten, setzte sich Se. Majestät um 12 Uhr vor dem Palais zu Pferde und ritt gleichfalls die Fronte der Trup⸗ pen enilang. Se. Majestät ließ nun die Truppen mit Einschluß des gesammten Trains im Parademarsch defiliren, nach dessen Beendigung Se. Majestät die Rapporte von den Adjutanten, Feldwedeln und Wachtmeistern aller der Truppentheile entgegen⸗ nahm, deren Chef der Kaiser ist, womit die Revue schloß. Prinz Alexander von Hessen, Bruder der Kai—⸗ serin, ist mit dem heutigen Abendzuge hier eingetroffen. Der Vize⸗Admiral Lesowski ist an Stelle des verstorbenen Admirnls Ftrabbe mit der Verwallung des Marine⸗ Ministeriums betraut worden. Der General⸗Gouverneur von Turkestan, General-Adjutant v. Kaufmann, wird, der „St. Petersb. Ztg.“ zufolge, in nicht zu langer Zeit auf seinen Posten nach Taschkent zurückkehren. Die Veränderungen in Rußland während der nun zwanzigjährigen Regierung des Kaisers Alexander faßt die „Allg. Ztg.“ wie folgt zusammien: Der Flächeninhalt des russischen Reiches hat sich um 35,347 Quadratmeilen ver⸗

größert, so daß er jetzt ol 453 Quadratmeilen beträgt; die Ein!

wohnerzahl hat sich um 22.546, 000 Personen vermehrt und beträgt jetzt 87,746 000. Die Staatsschuld hat sich um fast 50 Mill. Rubel vermindert und beziffert sich gegenwärtig auf 1,494 070,791 Rubel. Die Staatseinnahmen sind um 295 Mill. gestiegen und betragen 559, 361,197 Rubel. Die Zahl der Fabriken hat sich von 9256 auf 18,3892, ihre Produkiionssumme von 157 Mill. Rubel auf 443 Mill. Rubel, die Zahl der Fabrikarbeiter von 456, 09000 auf 463,000 vermehrt. Die Erträgnisse der Gold⸗ wäschereien sind von 331 Pud auf 2015 Pud gestiegen; dagegen ist die Ausbeute der Silberbergwerke um 137 Pud, der Kupfer⸗ bergwerke um 155,æ30 Pud zurückgegangen. Die Kohlen⸗ bergwerke liefern heute 68 Mill. Pud mehr. Waaren werden heut um etwa 175 Mill. mehr, dagegen gemünzte edle Metalle um 19 Mill. weniger ausgeführt, als vor zwanzig Jahren. Die Waareneinfuhr ist um etwa 260 Mill. Rubel, die Einfuhr edler Metalle um etwa 10 Mill. Rubel gestiegen.

Die letzten Nachrichten von der Position des russischen Detachements vor der Stadt Andidshan (Kokand) reichten bis zum 3. (15.) Januar. Nach denselben hatte das unter dem Befehl des General-Majors der Suite Sskobelew stehende De⸗ tachement von Namangan den ersten Theil der Instruktion des General⸗Adjutanten von Kaufmann bereits ausgeführt, d. h. die Kiptschaken zwischen dem Kara⸗darja und dem Naryn bestraft, und war nun an die Ausführung des zweiten Theiles der In⸗ struktion gegangen, einen Hauptschlag gegen die Stadt Andid⸗ shan zu führen. Ueber diese Affaire melden neuere Nachrichten der „St. Pet. Ztg.“ vom 11. (23.) Januar Folgendes:

Zahlreiche feindliche Banden unter der persönlichen Führung Ab⸗ durrahman-Awtobatschi's hatten sich in Andidshan konzentrirt, dessen Einwohner sich zu verz veifelter Gegenwehr rüsteten. Andidshan war zum Hauptstützpunkt der Kriegspartei geworden. Am 4. Januar wurde unter heftigem feindlichem Gewehrfeuer eine 6 , n . der Nord⸗ und Ostseite der Stadt ausgeführt und bei Ak Tschakma eine vortheilhafte Position für die Artillerie bestimmt. Am 6. re⸗ kognoscirte man die Südseite, wodurch die Aufmerksamkeit und die Streitkräfte des Feindes nach dieser Seite gelenkt wurden. Am 7. verlegte das Detachement seine Stellung von Musulman-kul-aryk auf die Höhen von Ak⸗Tschakmak. Um Blutrergießen zu vermeiden, wurde die Stadt zweimal aufgefordert, sich zu . der zweite Parlamentär wurde ermordet. Am 8. Januar Morgens wurde das vor der Stadt belegene Dorf Jeskilik gestürmt und dadurch die Position der Artil⸗ lerie gesichert. Sofort begann die Beschießung; 500 Geschosse wurden in die Stadt geworfen und gegen 12 Uhr rückten die Sturmkolonnen des Generalstabs-Obersten Pitschugin, des Flügel⸗Adjutanten Ritt⸗ meisters Baron Möller⸗Sakomelski und das 1. Schützenbataillon des Kapitäns Jonin unter dem Oberbefehl des Obersten Baron Möͤller⸗ Sakomelski vor; die Reservekolonne kommandirte General⸗Major Sskobelew selbst. Die Kolonnen bemächtigten sich des Centrums der Stadt und der Höhe Gul⸗tübe. Unverzüglich wurde unter der Leitung des Stabskapitäns Zerpizki van der turkestanschen Sappeur Compagnie eine Batterie aufge⸗ worfen, von welcher unsere Artillerie am nächsten Morgen die Beschießung der Stadt fortsetzte. Die am 9g. Januar vorrücken— den Kolonnen fanden keinen Widerstand mehr, die Stadt ist besetzt. Unser Verlust beschränkt fich auf 2 Mann Todte und 1 Offisier und 6 Mann an Verwundeten. Der Verlust des Feindes ist ungeheuer. Dieser Umstand erklärt sich dadurch, daß der Feind sich in Bezug auf die Angriffsfronte täuschte; er konzentrirte dichte Massen auf der an deren Seite, gerieth unter unser Artillexriefener und in große Ver⸗ wirrung. Die Folge davon war die Besitznahme der starken Außen⸗ mauer und die Ermöglichung eines starken Vertheidigungszustandes der Stadt mit verhältnißmäßig geringem Verlust. Banden und Ein⸗ wohner flohen nach Assake. Am 10 Januar besetzte General⸗Major Sskobelew den Palast im Innern der Stadt, wo ein Dankgebet für den glücklichen Ausgang celebrfrt wurde. Die umliegenden Dörfer zeigten ihre Unterwürfigkeit an. Die Einwohner von Andidshan be⸗ ginnen zurück ukehren.

Nr. 4 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, berausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden Inhalt: Allge— meine Verwaltungssachen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Finanzwesen: Goldankäufe Seitens der Reichsbank. Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. Zoll⸗ und Steunerwesen: Nachweisung der Einnahmen an Wechsel— stempelsteuer im Deutschen Reich für die einzelnen Monate des Jahres 1875; Vergleichung der Netto⸗Einnabmen und ausstehenden Kredite an Zöllen und Verbrguchssteuern im Deutschen Reich für das Jahr 1375. Marine und Schiffahrt: Aufhebung von Quarantaine⸗ maßregeln; Beginn von Seeschiffer⸗ ꝛc. Prüfungen. Post⸗ und Telegraphenwesen: Postanweisungsverkchr mit Frankreich und Algerien; Mehrere Packete zu einer Begleitadresse; Eilbestellgeld. Eisenbahn« wesen: Rufnahme von Notizen über Wagendurchsang und Wagen— wechsel in die Plakatfahrpläne; Eröffnung der Hafenbahn der Altona⸗ Kieler Eisenbahn. Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vornah ae von Eheschließungen ꝛc. Persenalveränderungen c.: Ecnennung.

Nr. 10 des Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗-⸗Post⸗ und Telegraphen-Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Ver⸗ fügungen: vom 26. Januar 1876. Ausgabe des Abschnitts J. der Allgemeinen Dienstanweisung für Post und Telegraphie. Vom 26. Januar. Neue Ausgabe des Abschnitts X. der Allgemeinen Poftdienst⸗Anweisung. Vom 26. Januar. Leitung der Briefpost—⸗ sendungen nach den Vereinigten Staaten von Amerika. Vom 25. Januar. Behutsame Behandlung der Packete. 26. Januar. Ver— trieb des Kursbuches der deutschen Reichs-Postoerwaltung durch die Postanstalten. Bescheidungen: Postsendungen an Verstorbene.

Nr. 2 des Archivs für Postzund Telegraphie, Bei⸗ heft zum „Arts-Blatt der Dentschen Reichs-⸗Post⸗ und Telegraphen⸗ Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: I. Aktenstücke und ÄAuflätze: Statistische Uebersicht des Telegraphenbetriebes in Enropa, sowie in den britischen und nieder ländischen Besitzungen in Asien. Das Poststammbuch. Die türkischen Posten. II. Kleine Mit⸗ theilungen: Der Allgemeine Postverein. Postvertrag zwischen Frankreich und Brasilien. Postvertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Canada. Transatlantisches Kabel. Aus der Oase El⸗Chargeh. III. Zeitschriften⸗Ueberschau.

Das Dezember -Heft des Centralblatts für die ge sammte Unterrichts-Verwaltung in Preußen hat folgenden Inhalt: Allgemeine Deutiche Pensions⸗Anstalt für Lehrerinnen und Erzieherinnen. Physikalisch⸗chemischer Kursus für Elementarlehrer. Prüfung der Lehrerinnen in neueren Sprachen, dadurch erlangte An—⸗ stellungsbefähigung. Gegenseitige Anerkennung der in Preußen und der in Mecklenburg ⸗Schwerin erlangten Lehrerinnen -Prüsungszeugnisse. Revision der Präparanden⸗Anstaltskassen. Kaution der Rendanten. Gewerbliche Fortbildungsschulen. Turnunterricht: Gleichstellung mit den übrigen Lehrgegenständen; Aufbringung der Kosten, insbeson⸗ dere kei Verhinderung des ordentlichen Lehcers. Vertragsmäßige Aenderung des gesetzlichen Veitheilungsmodus für die Baulast bezüglich der Leistungsfähigkeit der Betheiligten. Baupflicht kei Wirthschafts ebäuden auf einem Küster⸗ und Schulgehöft. Taubstummen-⸗An' . zu Breslau, Auszug aus dem Jahresbericht. Personalchronik'

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, J. Februar. In der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstags beantwortete der Bundesbevollmäch⸗ tigte, Präsident des Reichs kanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Dr.

Delbrück, die Interpellation des Abg. Wiggers, die

Ausführung des Civilstandsgesetzes in Mecklenburg betreffend, wie folgt:

Meine Herren! Ich beschränke mich auf die Beantwortung der von dem Herrn Interpellanten gestellten Fragen und zerzichte deshalb darauf, auf die Einleitung näher einzugehen, welche der Herr Inter— pellant mit einem Rückblick auf diejenigen Empfindungen gegeben hat, welche nach seiner Ansicht bei der mecklenburgischen Regierung in Be⸗ ziehung auf das Cipilstandsgesetz obgewaltet haben.

Die erste von dem Herrn Interpellanten gestellte Frage geht dahin, ob zur Kenntniß der Reichsregierung gelangt ist eine Verordnung der beiden Großherzoglichen Regierungen zur Ausführung des Civilstandsgesetzes, welche eine bestimmte Eidesformel für die Civilstandsbeamten vorschreibt.

Ich beantworte diese Frage mit Ja. J

Das Reichskanzler⸗Amt hat nach Erlaß des Civilstandsgesetzes die sämmtlichen Bundesregierungen ersucht, ihm diejenigen Verord⸗ nungen mitzutheilen, welche sie in Ausführung dieses Gesetzes erlassen werden. Diesem Ersuchen hat die Großherzoglich mecklenburgische Regierung entsprochen, sie hat die in Rede stehende Verordnung dem Reichskanzler ⸗Amt zugestellt; das Reichskanzler Amt hat diese Ver— ordnung denn auch seiner Zeit einer eingehenden Prüfung unterworfen und hat keine Veranlassung gefunden, sie als mit dem Gesetz in Widerspruch stehend anzusehen.

Was insbesondere die Eidesformel anlangt, so will ich dahin⸗ gestellt sein lassen, ob ein Jude die Unterschrift einer Formel, welche schließt: „So wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!“ als eine Gewissensbedrängniß ansehen würde; wir sind aber davon ausgegangen, daß es sich ganz von selbst verfteht, daß, wenn dergleichen allgemeine Formeln vorgeschrieben werden, sie in dem Sinne zu verstehen sind, daß sie eintretenden Falls dem religiösen Bekenntniß Desjenigen, der sie zu unterschreiben hat es handelt sich hier um einen zu unterschreibenden Eid, entsprechend gestaltet werden. Es sind da eine Menge Verordnungen gerade in Beziehung auf die Verpflichtung der Standesbeamten ergangen; es ist z. B. in der sächstschen Ausführungsverordnung einfach verwiesen auf eine Eidesformel, die in einer Ministerial ! Verordnung vom Jahre 1837 festgesetzt ist und, welche angewendet werden soll für die Standesbeamten. Diese Eidesformel schließt unendlich viel konfessioneller, als die hier vorliegende, mit der Anrufung nicht blos Gottes, sondern Jesu Christi. Wir haben indessen keine Ver— anlassung daraus genommen bei der sächsischen Regierung zu rekla—⸗ miren oder gegen die sächsische Regierung auch nur im Innern den Vorwurf zu erheben, als wolle sie durch diese Bestimmung prinzipiell Juden vom Standesamt ausschließen. Wir sind davon ausgegangen, und ich glaube, mich auch darin nicht zu irren daß, wenn in Sachsen ein Jude zum Standesbeamten ernannt wird, er allerdings die Schlußformel des Eides seinem religiösen Bekenntniß entsprechend schwören, und daß dieser Eid für genügend gehalten wird. Von dieser Voraussetzung aus haben wir, wie gesagt, gezen die von der mecklenburgischen Regierung aufgzeftellte Eidesformel kein Be— denken gehabt, wir haben nicht einmal Veranlassung genommen, eine Erläuterung darüber herbeizuführen, indessen bin ich in der Lage, eine solche Erläuterung mitzutheilen, indem die Großherzoglich mecklen“ burg⸗schwerinsche Regierung aus dem Bekanntwerden der Inter— pellation Veranlassung genommen hat, sich über ihre Stellung zur Sache auszusprechen, und diese Aeußerung stimmt voll— ständig überein mit dem, was ich zu sagen die Ehre hatte. Es wird darin ausdrücklich hervorgehoben, daß es bei der Eidesformel angekommen sei auf den materiellen Inhalt, d. h. auf Dasjenige, was der Standesbeamte zu geloben hat, und daß es sich von selbst verstehe, daß für einen Juden die seinem Glauben etwa anstößigen Worte bei der Formel wegfallen.

Ich sehe hiermit die erste Frage für erledigt an und zwar in dem Sinne, daß für das Reichskanzler⸗Amt keine Veranlassung vorliegt, in Beziehung auf diesen Punkt etwas Weiteres zu veranlassen.

Was den zweiten Punkt anlangt, so ist die hier in Rede stehende Verordnung dem Reichskanzler Amt ebenfalls bekannt geworden, nicht durch eine direkte Mittheilung der Großherzoglich mecklenburgischen Regierung, sondern dadurch, daß diese Verordnung in dem mecklen— burgischen Verordnungsblatt abgedruckt und durch dieses Blatt, da dasselbe vom Reichskanzler⸗Amt gehalten wird, zur Kenntniß des Reichskanzler⸗Amts gekommen ist. Das Reichskanzler⸗Amt hat indeß auch dieser Verordnung gegenüber nicht geglaubt eintreten zu müssen. Diese Verordnung, um die es sich hier handelt, bewegt sich auf dem Gebiete der Dienstpragmatik. Die Dienstpragma⸗ tiken in den einzelnen Bundesstaaten stehen nicht unter der Aufsicht des Reichs. Ob die Verordnung der mecklenburgischen Dienst⸗ pragmatik entspricht oder nicht, ist mir nicht bekannt. Ich lasse es dahingestellt sein und kann es dahingestellt sein lassen, weil unserer

Reichs aufsicht fällt.

Der Herr Interpellant hat zur Begründung seiner Behauptung, daß diese Verordnung dem Reichsgesetz widerspricht, Bezug genommen auf eine Ausführung des Hrn. Abg. v. Schulte bei der Berathung des Civilstandsgesetzes, welche demnächst vom Bundesrathstische aus im wesentlichen als zutreffend anerkannt ist. In den Kreis dessen, was der Hr. Abg. v. Schulte damals und mit vollem Recht als unzulässig bezeichnet hat, fällt diese Verordnung in keiner Weise. Der Hr. Abg. v. Schulte hat damals seine ausführlichen Ausführungen dahin resuͤ— mirt, daß er sagt: 33

Ich nehme also an, daß der Satz „die kirchlichen Verpflich⸗ tungen werden nicht berührt“ nicht den Sinn hat: es werde hier— durch ausdrücklich anerkannt, daß der Staat dazu helfen müsse, daß eine blos kirchliche Verpflichtung von Staatsorganen äußerlich mit Zwang ausgeführt werde. ;

Dieser Ausführunz ist damals, wie gesagt, vom hier aus im we— sentlichen beigetreten. Ich erkenne sie auch jetzt als zutreffend an, bin aber der Meinung, daß diese Verordnung in keiner Weise in den Kreis dessen fällt, was der Hr. Abg. v. Schulte damals als unzulässig erklärt hat. Ich wiederhole, sie bewegt sich rein auf dem Boden der Dienstprag⸗ matik, und die Dienstpragmatik ist ein Gegenstand, der der Reichs⸗ gesetzgebung und der Reichsaufsicht nicht unterliegt.

Was endlich den dritten Punkt anlangt, so ist die hier bezeich⸗ nete Verordnung des mecklenbuürgischen Ober-Kirchenraths dem Reichs— kanzler⸗Amt nicht bekannt geworden; wäre sie ihm aber bekannt ge⸗ wesen, so würde das Reichskanzler⸗-Amt auch in dieser Verordnung keinen Grund gefunden haben, gegen die mecklenburgische Regierung zu reklamiren. Diese Verordnung ist eine rein kirchliche Verordnung, sie bewegt sich in keiner Weise auf dem Boden des Civilrechts; ich kann völlig davon absehen, inwieweit diese Verordnung zweckmäßig ist oder nicht, inwieweit sie den Gewohnheiten, die sich z. B. in der Rheinprovinz vor sehr langen Jahren schon ausgebildet haben, ent⸗ spricht oder nicht; es kommt darauf nach unserer Ansicht nicht an. Nach unserer Ansicht enthält die Verordnung nichts, was nicht inner— halb des kirchlichen Gebiets läge, und darum entzieht sie sich unserer Beurtheilung.

Unter Bezugnahme auf das Gesetz, betreffend die Erweite⸗ rung der Um waltung von Straßburg, vom 14. Februgr 1875, und auf die dem Erlaß dieses Gesetzes vorhergegangenen Verhand— lungen des Reichstags, hat der Reichskanzler ben mit der Stadt Straßburg abgeschlofsenen Vertrag wegen Erwerbung der durch die Hingusschiebung der Umwallung entbehrlich werdenden Grundstãcke, durch welchen die im §. 1 des angeführten Gesetzes ausgesprochene Bedingung erfüllt ist, zur Kenntniß des Reichstags gebracht.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin. Dem Herrenhause ist folgende Nachweisung über die Bestände des nach dem Gesetze vom 30 April 1873 gebildeten Dotationsfonds der Provinzial⸗ und Kreis- verbände vorgelegt worden:

Nach der dem Landtage unter dem 9. April v. J. vorgelegten

er die Bestände des nach §. 5 des Gesetzes vom 30. ldeten Dotationgfonds der Provinzial⸗ und Kreis g die Einnahme dieses Fonds bis Ende Mär 6 50 8. Diesem Betrage sind im J getreten: I) Die den gedachten Fonds für II, HI. und IV. Quartal 1875 aus der Staatskasse zuzuführenden, in den früheren Nachwei—⸗ sungen berechneten Kapitalraten von vierteljährlich 1472.59 75 3. 4418075 ½ 24 3; 2) Die von diesen Summen bis einschließ⸗ lich den J. Oktober 875 aufgekommenen 3 Die im Monat Dezember 1875 resp. mit 273,778 S 39 5.

Nachweisung h April 1873 gebi verbände betru

13 867,632 ahre 1875 hinzu⸗

nsen mit 471 665 M 4 333) zum 1. Januar aufgekommenen Zinsen O31, 151 M 48 8. en sind im Jahre edene Stücke Gulden süddeutscher Wäh⸗— Eine zinabare gegebenen Zinsen⸗ om 8. Juli 1875

Summa der Einnahmen 19,

Von den dem Dotationefonds gehörigen Effekt 1875 zur Rückzahlung am 2. Januar 1876 verschi Nennwerthe von 1106 Thalern und 2000 rung, zufammen gleich 6728 M 57 , Belegung dieses Betrages, sowie der oben ad 3 an summe ist mit Rückicht au (Ges. Samml. S. 457 an auf die betheiligten Verbär

stände, des Dotatiensfonds sind gegenwärtig in Prioritäten inländischer Eisenbahnen, resp. Staatsanleihe im Gesammsnennwerthe von 5,982, 900 Thalern und 52875060 süddeutscher Währung, zusammen gleich 16, 853, 842 66 86 3 angelegt, und zwar in;

J. Prioritäts⸗Obligationen: a. der Hannover-Altenbekener Eisen⸗ bahn à 4 υα= über 1,638 000 Thlr., bahn à 419, über 1,015,800 Thlr, e. Eisenbahn è 5c über 626 800 Thlr., d. der NVachen— Eisenbahn ä 45, über 16,900 Thlr., e der Breslau— Freiburger Eisenbahn à 40, üb felder Eisenbahn à 41 υά, üb Soester Eisenbahn à 451, über 18,700 Thlr., h. der Eisenbahn à 4 über 8, 890 Thlr. , i. der à 480 ½0 über 1000 Thlr., E. der Düsseldorf⸗ über 31090 Thlr., 1J. der Ruh

f die durch das Gesetz v geordnete Vertheilung des Dotationgfonds nde nicht mehr erfolgt. Die übrigen Be— bezeichneten Ohligatienen

b. der Berlin-Göllitzer Eisen— der Helle. Sorau⸗ Gubener Düssel dorfer Schweidnitz⸗ er 41,600 Thlr., f. der Cöln-Cre— er 10100 Thlr., g. der Dortmund— Schleswigschen Stargard⸗Posener Eisenbahn Elberfelder Eisenbahn à 436, ) lr., rort Crefeld⸗Kreis⸗GlaLtbacher Eisenbahn a 4, über 12409 Thlr., m. der Cöln. Mindener Eisenbahn à 456 ber 1,065,700 Thlr. II. Schuldverschreibungen der Staatsanleihen à 40. 7000 Thlr.,

preußischen

1853 48, 800 Thlr., oben 5 982, 900 Thlr.

ö Staatsanleihen A . Fl. de 1853 2006 Fl., de 1858 160,900 315, de 251 000 Fl, de 1862 191,400 Fl., zusammen wie oben 52 Außerdem ist nach Deckung der Ankaufskosten für die Obligationen ein baarer Kassenbestand von 90 S n g3 Hinzurechnung der 273,778 ½½ 39 8 und des Erlöses für die zum 2. gekündigten Effekten mit 6728 1M 57 3, bestand ven zusammen 280,597 . 89 3

de 1852 90,700 Thlr, 1862 38,990 Thlr, zusammen Schuldverschreihungen de 1851 2700

nassauischen

Z verblieben. ad 3 angegebenen d Januar 1876 ist gezenwärtig ein Baar—

Vereinswesen.

volkswirthschaftliche

sich in der am Sonnabend Abend abgeh der Handel sverträge. wies zunächst auf den eigenthümlichen Umftand hin,

letzten 15 Jahren in Bezug auf die Stellung der ver wirthschaftlichen Parteien zu dies Wurde fruher von Seiten der

Gesellschaft J altenen Sitzung mit der Frage Der Referent, Justiz⸗Rath Dr.

beschãftigte

K. Braun, daß sich in den schiedenen volkg⸗ er Frage ein vollständiger Umschwung Schutzzöllner der Ab—Q rm empfohlen, so haben sie genommen, und umgekehrt Handelsverträgen feindlichen ; Allerdings würden auch zaffung derselben stimmen, wenn es über— selben gäbe; das von den men Tarif für Alle auf— bewähren, da die Handels⸗ der einzelnen Staaten so Redner wandte sich nunmehr dem deutschen Art dastehenden Erscheinung, zu, de egründet war, und schilderte in laͤngerer sselben von den ersten Anfän en Auflösung bei Gründung des Deutschen Redner erkannte im Allgemeinen den grofen Nu . der Zollverein Deutschland gewährt hab Durchbruch

Gebiet dem

vollzogen habe. schluß von Handelsverträgen das Entschiedenste gegen diese Frage Stand befürworten die händler jetzt dieselben auf das wärmste. die Freihändler für Absch haupt ein beffercs Ersatzmittel für die Schutzzöllnern vorgeschlagene, einen autono zustellen, dürfte wohl nie in der Praxis sich beziehungen und die industriellen Produkte überaus verschiedene sind. lverein, jener einzig in seiner allein auf das Vertragsrecht b Ausführung die Geschichte de 1826 an bis zu seiner faktisch

e, an, jener Nutzen habe aber

einheitliches gelegen habe, ö. . nen Staaten hindernd habe sich namentlich bei den

Zolloereine Ansicht nach die Fraze eine solche ist, die nicht in den Kreis der Partikularinteressen n Abschlüssen von Handelsvperträger Staaten gezeigt. Der erste derartige Vertrag 819. Derselbe fand nur eine eutschlandz namenklich bei rein . nur sehr unvollkommen wahite. wurde deshalb nach Ablauf der vereinbarten 6 Jahre nicht wieder er— g. der Vertrag mit England vom Jahre 1840, e Bestimmungen der Navigationgakte zu Gunsten Belgien abgeschlossene Vertrag

außerdeutschen mit Holland aus dem Jahre l „Freunde, da er die Interessen hier sehr wichtigen Zuckerderkeh

Besser gelan der namentlich einig

schlands änderte. Der 1844 mi

Statistische Nachrichten.

Das Kaiserliche statistische Amt veröffentlicht i j herausgegebenen Heft IV. Abth. 1 der , . 8923. des Dentschen Reichs fär 188 n. g. cine Stn tist ke Fer Zank fälle in Bezug auf die Zölle und Steuern des Dent⸗ schen Reichs bez. Zollgebiets für das Jahr 1874 Danach waren in 1874 wegen Uebertretung der gemein samen Abgabengesetz⸗ 23-573 Prozeßverhandlungen anhängig, darunter 5575 un erledigte Fälle aus dem Jahre 1875, so daß der wirkliche Ankall des J. 1874 sich nur auf 23, 190 Uebertretungen erstreckt. Gegen das Vorfahr, in welchem 26,493 Prozesse anhängig geworden waren, ergiebt sich eine bemerkenswerthe Abnahme, welche sich namentlich bei den U⸗ber— tretungen des Tabakssteuergesetzes (3115 gegen 4590 in 1873) und bei den Vergehen gegen die Wechselstempelsteuer⸗ Gesetz⸗ gebung (6196 gezen 63 in 1873) zeigt. Dieselbe erklärt sich leicht aus der erheblichen Verminderung Fes Tabaks baucs im Jahre 1874 und aus der allgemeinen Geschaͤftsstille, welche einen bedeutenden Rückgang des Wechselverkehrs zur Folge hatte,. Bei den übrigen! Steuergattungen nd die Abweichun Jen vom Vorfahr weniger erheb—⸗ lich; es bezog ich von den zur Anzeige gekemmenen Straffallen auf; Zölle 9511 (gegen 1873 177), Rübenzuckersteuer 5 ( 8), Salzsteuer 218 CK 57), Branntwein stener 1549 ( 46), Braustener 1672 (4 201), Ucbergangsabgahen 534 (— 118). Von der Gesammt⸗ zahl der auf die gemeinsame Abgabengesetzgebung sich beziehenden Prozesse wurden im Laufe des Jahres 18574 21,225, ode? 81.3 *, vollständig erledigt und 4419 oder 15,559 als noch nicht voll— ständig rechnungs mäßig abgewickelt in das Jahr 1875 Übertra— gen; jedoch befiaden sich darunter 704 Fälle, über welche bereits rechtskräftig entschieden ist. Von den in 1874 erledigten Prozessen wurden 21,638 oder 90 , von Verwaltungsbehörden und 2585 Falle oder circa 10 υ bei Gerichten zum Austrag gebracht. Die bei den letzteren erledigten Fälle bezogen sich verzugswess— auf Wechselstempel⸗ steuer. Hinterzie hungen. 5

. Was die Ergebnisse der im Jahre 1874 erledigten gemeinsamen Zell⸗ und Steuerprozeff⸗ betrifft, so betrug die Zahl sämmtlicher an geschuldigten Personen 31,008, von denen 26 8765 verurtheilt worden sind und zwar; 19,130 wezen Defraude zu Geldstrafe einschließlich der demnächstigen Verwandlung in Freiheitsstrafe (zavon 18,335 ün ersten Falle, 184 im ersten Rückfalle, 10 im zweiten und ferneren RNäͤckfalle), 66? wegen Ordnungswidrigkeiten und 74 unmittelbar zu Frei⸗ heit sttafen. Der Betrag der im Weze der Defraude hinterzogenen einfachen Abgaben belief sich auf 17,277 Thlr., von denen 13,657 Thlr. vereinnahmt worden sind; die wegen Defraude erkannten Geldfrrafe— betrugen 57310 Thlr. und sind davon 52, 823 Thir ber der waltungsbehörden vereinnshmt worden. Wegen Ordnungswidrig. keiten ist auf 15,215 Thlr. Geldstrafe erkannt worden, wovon 12902 Thlr. einzezahlt worden sind. Gegen 281 Kontra veniegten

mußten die erkannten Geldstrafen (ganz oder theilweise) in Freiheits⸗

strafen verwandelt werden. Was die Zollprozesse betrifft, so erstreckte sich der Schleichhandel im Jahre 1874 in den einzelnen Verwaltungsbe;irken des deutschen Zollgehiets in Fällen der Eingangszoll.Defraude u. a. auf: 667 CEtr. Wein, 545 Ctr. Oel und Felte, 596 Ctr. Eisen. und Stahl waaren, 358 Ctr. roher Kaffee, 317 Ctr. Maschinen, 222 Gtr. Salz, 208 Ctr. Glas und, Glaswagren, 139 Ctr. Rohtabak, 135 Cr, zukereitẽtes Fleisch, 124 Cr Reis, 17 Ctr. Leinengarn, 111 Ctr. feine Holz— wägren und Möbel 409 Stück Schweine; in Fällen Ter Contreranke auf 185 Stück Rindvieh und 157 Stück Schafe. Das Gesammt— gewicht der im Jahre 1874 als Defraudationsobjekte mit Beschlag elegten Waaren aller Gattungen belief sich auf 5160 Ctr, etwa 2006 Ctr, weniger, als im Vorfahre. Inzbesondere sind Wesn, Kaffee Reis Fleischwerk, Eisen⸗ und Staßbstras ud Lehernagren in er! Fleischweik, Sisen, und Stahlwaaren, Holz- und Lederwagren in er— heblich geringeren Mengen, als im Jahre i873 eingeschwärzt worden. j 21 5* ; 5 se ö 635 z . ; Schließlich mag noch erwähnt werden, daß die Prozeßfäke wegen Uehertretunß Ser partikularen Getränkesteuer-Gesetzgebung einzelner üb deutscher Staaten sich in 1574 gegen das Vorjahr nur untesent— 1 2 2 s 5 ä 8 * cn z lich verändert hahen. Von Prozessen solcher Art bezogen sich nämlich: in Bayern auf NMalʒaufschlag 534 (18 weniger, als in 1873); in W iettemberg auf Branntwein -⸗Kleinverkaufsabgabe 201 (14 mehr als in 1875), auf Malzsteuer 1384 (11 weniger, als in 1873); in Baden 3zuf Branntweinsteuer 321 (77 mehr, als in 1575, auf Bierstener 252 (4 mehr, als in 1573); in Elsaß Lothringen auf Bierftene r 68 (9 weniger, als in 1873). Nach den neuesten Angaben zählt die Berliner jüdische Gemeinde 6760 steuerzahlende Mitglieder. Die Gesammtzahl der 16. Synggogengemeinde angehörigen jüdischen Familien däter beläuft sich auf 15, 009, die füpische Vevölkerung überhaupt auf ca. 50, CO.

. Nach den im „Journal is 6zraphique“ veröffentlichten stati⸗ stischen Zusammenstellungen des internationalen Telegraphenbureaus zu Bern beträgt die Länge der Telegraphenlinien Europas in lundecr Zihl 326,500 Kilometer, die Länge der Drahtleitungen 30009 Rilemeter, also dreiundzwanzigmal mehr als Der Umfang der Erde Die Beförderung der Telegramme besorgen 253,50 Telegra., EFhenburegus. Wenngleich Großbritannien in Ansehnng ter Zahl der Telegraphenämter die größte Ziffer aufweist, nmlich 5573, das if ein Amt auf 57 Quadrat Kilometer und auf 5676 Einwohner, befinden sich doch in der Schweiz insofern verhältnfßmäßig eh Telegraphenämter, als von den dort vorhandenen Sh Telegrä bhenbutesus deren eines bereits auf 16 Quadratkisometer vnd auf 2969 Einwohner entfällt. Die wenigsten Telegraphenbureaus haben

litt jedoch wieder in Bezug auf Eisen an dem naͤmiichen Fehler, 6 vereinbarte i Differenzen Oesterreich Februgnvertrag Veranlassung, . als der Zollverein auf Preußens Betrieh 1864 in ystem der westeuropäischen Verträge einsrat, zu Gunsten de stems der meistbegünstigten Staaten dann der S d auf dieser Basis mit uf Basis stehen ferner Tie Velgien, England und Italien Theile befrie ach gleichen Grundlagea de den tzenannten bestehen z. 3. noch Verträge mit den anien und Portugal, mit der Türkei und endli europäischen Staaten,

auf Grund vertragsweis wäitig nur e in einziger, Zum Schlusse s dels verträge im Allgemeine verlange, an Stelle der G. man nicht die Zustände, und der Türkei sich gezei hatte ergab wenig neue Mommente, tedner für Handeleverträge.

Die Kommission zur ie Berliner Kle im neuesten Bericht baar und 1506 Thlr. in von 329 Thlr. baar und wurden 1876 Thlr., d

Neuem erhoben,

ifferentialtarife Frankreich einen Vertrag abschloß. 1865 abgeschlossenen Verträge mit 1868 wurde der Vertrag mit Oesterreich in eise erneuert, und 1869 feltte end— r Vertrag mit der

ch noch mit acht außer⸗ der mit Oesterreich und der Schweiz besteht Gekündigt ist gegen⸗ der mit Italien, und zwar von Italien felbst. uchte Redner die wenigen Ausstellungen, die gegen n erhoben sind, zu entkräften. wichtstarife Werthtarife zu setzen, so kenne die durch derartige Tarife in Frankreich Die sich anschließende im Allgemeinen erklärten sich alle

e vereinbarter Tarife.

Wenn man

gt haben.

1 z . alfonds für anst alten hatte nach Einnahme von 1568 Thlr. wozu von 1873 ein Bestand

Verwaltung des Centr in⸗Kinder⸗Bewahr e im Jahre 1874 eine Dekumenten, 25400 Thlr. in Effekten trat. arunter 10600 Thlr. für den Ar Die Mitglieder der Kommissien, aben für den erwähnten Zweck anzune ith, Resenthalerstr. 47, Dahms, Prediger, Postftr. 15. Dr. 5 Günther, Kaufmann, Schlo ; mn merzien⸗Rath, Chausseestr. 43. Kna * cke, Bürger ⸗Deputirter, zranienburgerstr. 20 arggraff, Rentier, Friedrich ftr. 69. ;. ESchlunk, Kaufm vlhel mflr. 686. T

Ausgegeben mkauf von Doku⸗ welche gern bereit sind, men, sind gegenwärtig: Prediger, Kurzestr. 2. Geh. Rath, splatz 12. Gust. Jürst, Wilhelmstr. 20. Lösche, Banquier, Lietzmann, Kommerzien⸗Rath, Burgftr 15. Sophier str. 12. Rosenthal, Stadtverord⸗ G. Schlawitz. Buchhändler, Schellingstr. 6. ann, Alte Jakobstr. 29. Splitigerber, homas, Prediger, Friedrichs Gracht 57.

Narggraff, Stadtrath,

. Burgfstr. I9. Friedlander,

ak, Pastor, Alte Jakobstr. 6.

verhästnißmäßig Griechenland, Norwegen, stumänien, Rußland, Serbien und Spanien. Im deutschen Reiche befinden sich 4842 Telegraphenämter, also ein Telegraphenamt auf 113 Quadrat- kilometer und auf 8480 Einwohner. Ir Europa werden jährlich 50 60 Millionen Telegramme abgesendet, so daß je ein Telegramm auf 5—6 Einwohner kommt. Die moeisten Telegramme werden verhältnißmäßig in der Schweiz geschrieven, denn dert trifft auf fast jeden Einwohner sährlich ein abge— sandtes Telegramm; auch werden in der Schweiz nächst Geoß— britannien verhäͤltnißmäßig die meisten Briefe geschrieben, indem dort von den abgesandten Briefen und Postkarten 20 Stück ank den Kopf der Bevölkerung entfallen. Rußland hat den geringsten Telegraphenverkehr; denn dort kommt ngefähr erst auf 27 Ein— wohner ein Telegramm. Das Deutsche Neich nimmt in Ansehung des Umfangs des Telegraphenverkehrs die fechste Stelle ein? es wurden nämlich befördert 10— 11 Millionen Telegramme, d h' bei 41 Millionen Einwohnern eins jährlich auf etwa 1 Einwohner. In Berlin wurden im Jahre 1574 1427555 Telegramme anfgeliefert, also durchschnittlich täglich 3900 Stück. Die Einnahmen von dem Telegraphenbetriebe in Rußland betragen 50, GG „,; dem: ächst folgt Großbritannien mit Irland mit 2, 046 006 S6, wobei die 3ußerordantlichen Ausgaben allerdings nicht in Betracht gezogen sind. Bei der Mehrzahl der Staaten werden die Einnahmen von den Aus. gaben überschritten.

Schwedens Unterrichtswesen. Bei Beginn des letztver⸗ gangenen Herbstsemesters waren die Staatselemenfarschulen und Die Staatspädagogien von 12,630 Schülern besucht, und 581 Schüler be⸗ standen im Laufe des Jahres 1875 das Maturitätseramen. Die Anzahl der Schüler in den Volksschullehrer⸗Seminarien betrug im vorigen Jahre 627 (1871 588) und in den Volks schullehrerinnen⸗ Seminarien 237 (1571 192); in ersteren bestanden 163 und in letzteren 6] Schüler das vollständige Abganzsexamen. Zufolge der im vorigen Jahre von den Domkavpiteln erstatteten Berichte, betreffend den Volks schulunterricht, (nach 5. 13 des Volksschulgesetze; mässen diese Be— richte jedes dritte Jahr eingereicht werden) gab es am Schlusse des Jahres 1874 im ganzen Reiche (mit Ausnahme StockQolms, welle; 1871 2 feste Volksschulen hatte) 11 höhere olks⸗ schulen, 3825 Volksschulen, von denen 2665 feste und 149 am- bulatorische waren, und 4298 Kleinkinderschulen, oder zusammen 8123 VolkzunterrichtsAnstalten. Die Anzahl der Kinder im nh enn, Alter betrug 720,813, und von diesen wurden 284 in den höheren Voreschulen, 236,498 in den festen, 1777789 in den ambulatorisch n Vollsschulen, 222.305 in den Kleinkinderschulen. 7211

in den gelehrlen Schulen, 23,338 in Privatschulen und 66,73 im

Hause unterrichte; 2505 Kinder erhiel 9 14510 aus anderen Gründen kei 1 ordentliche, 463 examinirte außer Lehrerinnen an den Volksschulen, sowie rinnen an den Kleinkinderschulen ist im zuschuß aus Staatsmitteln im Betrage von gewährt worden. L206, 322 Kronen vom Reichstage bewilligt; gabten im genannten Jahre 2,575, 927 Kronen eine Jahres ausgabe von 3,777,249 Kronen 58 Ocre schulwesen).

en Naturfeh ler und nen Unterricht. Für 3318 examinirte che und 715 Hülfslehrer und für 3945 Lehrer und Lehre Jahre 1874 ein Gehalts 1,317,379 Kronen 93 Oere zu letzterem Zwecke die Kommunen veraus—

(Im Jahre

55 3 2 für das Volks—

Gewerbe und Sandel.

Auf Brandenburger St Fabrik, Aktien Gefellscha ft, beruft ein Generalversammlang ein, in welcher den Aktionä Auflösung und Liquida

Aufsichtsrath der e außerordent⸗ ̃ elcher den Aktionären ein Antrag tion des Gesellschaftsvermögens, sowie nidatoren zur Beschlußfaffung uaterbreitet werden soll.

In der Verwaltungsrathssitzunz der kredit«Aktien bank vom 29. v. M. wurde liegenden Bilanz des letzt stehenden Generalver 7 909 zu empfehlen.

Am 2. Januar verstarb nach lang jahre auf dem Hüttenwerke Quint der heimer Kommerzien⸗Rath Adolph Krärm

Das Direktorium Gesellschaft zu Dessau h für vas Geschäftéjahr 1875 vorbehaltlich der Ge visiorskommission beschlossen, die Dividende an? 13 Aktie festzusetzen; außerdem werden p. p. 300, 00 5 letzten Emission erzielten Agiogewinnes den Geschäftes jahres vorgetragen werden.

Pest, 31. Januar. sammlung der Aktionäre der ungarsfch Schoenberger, er sei von des Kommitt iel zu retten, und da er zu der Erkenntniß gelangt, unmöglich sei, mehr zu erreichen, als so sei er für Annahme des Antrages. 2830 gegen 3035 Stimmen angenommen.

chlesischen Boden v. auf Grund der vor⸗ z en Geschäfts jahres beschlessen, der bevor— sammlung die Vertheilung einer D

v5 8arnd . vidende von

eiden im 78. Lebens r desselben, Hr. Ge—⸗

Deutschen

at nach Fertigstellt

21 Djswmast 31 16posi!

(W. T. B.) heutigen Generalver=

enten ermächtigt worden, mög—

der Antrag der Regierung biete,

Letzterer wurde hier nuf mit

Vorsitzende kischen Staa

London, 31. 6 der Jahaber von Obligationen d schuld macht bekannt, daß er eine Depeche aus ha in welcher die Nachricht spondenten der ‚Timer“, der Sultan hab . offiziell dementirt und für lärt wird.

Konstantinoneler Korre— le Einlösung seiner Verleumdung

x „Deutschland“ d 4 Schiff „Montana“ in Harwich gelande

Präsidenten Grant nieder eines Kanals durch die giebt er Nicaragua-Route den Vorzug, die town am Atlantisch streckt. Diesen Ka Pfd. Sterl.

29 55 gesetzte Kommissie

; sich vom Hafenorte Grey— in bis nach Briso am Stillen Meere nal veranschlagt die Kommisston auf ca. 665, 050, 050 te 38 Klima soll in der Gegend sehr gesund sein,. f ein Massenhinsterben der Arbeiter nicht zu befürchten ist; auch

Nicaragua See zur Speisung des Kanals we Diese Entscheidung fällt um so mehr ins Gewi

Geniewesens der amerikanischen Armee, General Humphrey, N

Während der letzten sechs Wochen sind 300 Tonne von New York nach

worden, und es werden Vorkehrungen getroffen, um größere Ladungen räumen zu importiren.

servirtes Fleisch

in tleineren Zwisch

Verkehrs⸗Anstalten.

Die zwischen der Redaktion der, Times“ verwaltung geführten Unterhandlungen wezen eines besonderen Drahtes zwisch ; 2 dem Ab schluß in Kurzem ihre telegra; e eutschen Reiches Paris soll, der Mittelpu alien, Spanien ur

Paris bringen. 2 * Frankreich, It

s. w, in Wirksamkeit teeten könnten. sche durch mit Dampf oder mit komp

Blasinsirumente erzeugt werden. dies

nen und erprobten Apparate, das Horn,

ei angewandte schrillen Ton aus, charakteristisch erweise. In Folge dessen hab artigen größeren Signals entschieden. di akustischer Signale betrage 6 bis 12 S sogar 16 Seemeilen.

Entfernungen

Aufstellung eines der

ö Trag fal gteiẽ

Der Nebel ist zwächt, wie sich

besondere Luft— Dampfschichten, i . sogar reflektiren. Der in Bülk aufgestellte Appara t aut und sind an demselben besondere Einrichtungen getroffen, fo

Erzeugung von Intervallen ganz bestimmte Tonsignale zegeben w Der Ton wird durch 2500 Um der Mi

itish⸗ Assoziation einen 1 jetzt üblichen G cheidung der verschtedenen Lei Glas reduziren des halb nie

u gebrauchen

Sir William Thompson hielt vor Vortrag über Leuchtthürme, in dem er von farbigem Glase zur Unters als unpraktisch verwarf; rothes und tensität des Lichtes um 60 bitz 70 R, sollten Er schlägt vor, nur weißes Li regelmäßig periodisch wirkenden, rotirenden Verdunkel welcher das Licht, ähnlich den in der Telegraph wendeten, aus Punkten und kurzen Stri wirken laffen und so die Unterscheidr einem andern ermözlichen würde.