Dr. Nissen, Professor, Dr. Bergmann, Professor, Dr. Stegmann, Professor, Dr. Herrmann, Professor, Dr. Stengel, Professor, Or. Wein garten, Professor;
Außerordentliche Mitglieder: Dr. Melde, Professor, Dr. Greeff, Professor, Dr. Zincke, Professor;
10 für die Rheinprovinz in Bonn:
Ordentliche Mitglieder: Dr. Schaefer, Professor, zugleich Direktor der Kommission, Dr. Krafft, Konsistorial⸗ Rath und Professor, Dr. Langen, Professor, Dr. Ufener, Professor, Dr. Lipschitz, Professor, Dr. Bona Meyer, Pro⸗ fessor, Dr. Bisch off, Professor;
Außerordentliche Mitglieder: Dr. Simrock, Pro⸗ fessor, Or. Troschel, Professor, Dr. Hanstein, Professor, Dr. August Kekule, Geheimer Regierungs⸗Rath und Professor, Dr. Clausius, Geheimer Regierungs-Rath und Professor.
Berlin, den 31. Januar 1876.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗
Angelegenheiten. Im Auftrage: Greiff.
Die heutige Nummer des „Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers“ enthält in der Central-Handels⸗-⸗Register⸗Beilage:
Rr. 6 der Tarif- ꝛc. Veränderungen der schen Eisenbahnen.
dent ⸗
Aichtamtliches. DeutscCches Remich.
Preußen. Berlin, 2. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute in Gegenwart des Gouver— neurs und des Kommandanten von Berlin militärische Meldun— gen entgegen und empfingen den Chef des Geheimen Civil-Kabi— nets, Geheimen Kabinets-⸗Rath von Wilmowski, zum Vortrag.
— Ihre Majestät die Kaiserin-König in war gestern Abend in der Kaiserin⸗Augusta⸗Stiftung anwesend. — Heute besuchte Ihre Majestät die fünfte Volksküche und ertheilte' der Fürstin zu Hohenlohe-Langenburg eine Audienz.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron— prinz nahm gestern Vormittag um 115 Uhr militärische Mel— dungen entgegen und empfing später die aus Anlaß der Ball— festlichkeit, am 31. v. Mts., hier anwesenden Offiziere des
Kürassier⸗Regiments Königin (Pommersches) Nr. 2. Von 7 Uhr ab wohnte Höchstderselbe der Vorstellung im Nationaltheater bei.
— Der Königlich italienische Botschafter und dessen Gemahlin werden, wie aus der bereits veröffentlichten amtlichen Ansage hervorgeht, nunmehr die zum Allerhöchsten Hofe gehörigen oder dafelbst vorgestellten Herren und Damen empfangen. Dieser Empfang wird am Freitag, den 4, und am Sonnabend, den 5. Februar c, jedesmal Abends von 9— 11 Uhr stattfinden. Der Anzug ist für die Damen in reicher Toilette (runden Kleidern), für die Herren, welche nicht Militär⸗Uniform tragen, en frae mit Ordensband über der Weste.
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sitz ung zu— sammen.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages wurde nach einigen Bemerkungen der Abgg. Weßermayer und v. Heereman §. 1416 des Gesetz⸗ entwurfes über die Abänderung der Gewerbeord— nung und über die gegenseitigen Hülfskassen mit großer Majorität angenommen; ebenso ohne Diskussion §. 1410. welcher die Verjährungsfrist nach den beiden vorangehenden Paragraphen im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen des den Kassen zustehenden Anspruͤches auf ein Jahr, vom Schlusse des Kalenderjahres gerechnet, in welchem die Forderung ent— standen ist, festsetzt.
S. 1414. lautet:
„Gleich der Gemeinde kann auch ein größerer Kommunalverband nach. Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen durch seine verfassungs⸗ mäßigen Organe für seinen Bezirk oder für Theile desselben die Bil⸗ Dung eingeschriebener Hülfskassen auf Gegenseitigkeit anordnen und Besellen, Gehülfen, sowie Fabrikarbeiter zur Betheiligung an diesen Kafsen verpflichten.“
Der Referent wünschte eine Beftätigung der Interpretation dieses Paragraphen durch den Vertreter der Bundesreg; erungen Dahin, daß ein einfacher Beschluß der betreffenden Gemeinde— organe genüge, die Bildung einer Hülfskasse anzuordnen, und Daß es dazu eines besonderen Statuts nicht bedürfe. Diese wurde ihm auch von dem Bundeskommissar Geheimen Regierungs⸗ Rath Nieberding gegeben, der im Verein mit dem Abg. Dr. Dppenheim den Ausführungen des Abg. Duncker entgegentrat, Us enthielte . 141. eine Erweiterung des Kassenzwanges über d ie Grenzen hinaus, in denen er bisher in Norddeutschland be— ste den hat. Den Ausführungen des Abg. Bebel, es würden du. ich diesen Paragraphen die Kassen Pokalifirt und durch den Einfluß der an den Kassen betheiligten Arbeit⸗ geber: die freie Selbstbestimmung der Arbeiter aufgehoben, traten die Abgg. Grumbrecht und Dr. Websky entgegen. Nachd em der Referent die Entwickelungsfähigkeit der Kassen auf Grund! des vorliegenden Gesetzes für ganze Staaten, ja für das ganze Deutsche Reich hervorgehoben hatte, wurde der S. 141. mit gre ßer Majorität angenommen.
3. 41e, lautet in der Fassrng der Kommissionsbeschlüsse:
„De. n Bestimmungen der 85. 141 bis 1414. unterliegen auch die⸗ jenigen Hes Bergwerken, Aufbereitungsanstalten und Brüchen oder Gruben be sckäftigten Arbeiter und Arbeitgeber, für welch? eine sonstige gesetzliche Verpflichtung zur Bildung von Hülfekaffen und zur Be⸗= theiligung art denselben nicht besteht. Arbeitgeber der hier bezeichneten Art werden den Fabrikinhabern (5. 1416. Nr. 2) gleichgeachtet. Auf Arbeiter und Arbeitgeber, welche bei den auf Grund berggesetzlicher Vorschriften geHildeten Hülfskassen betheiligt sind, finden die Bestim⸗ mungen der 55. 141 bis 1414. keine Anwendung.“
Die Abgg. Liebknecht und Genosffen beantragten folgende Fassung:
sDen Bestimmungen der §§. 141 bis 141 4. unterliegen auch die bei Bergwerken, Aufbereitungsanstalten und Brüchen oder Gruben be⸗ schäftigten Arbeiter (event. Arbeitgeber).“
Der An ragsteller schilderte in längerer Rede das Verhält— niß der Grube narbeiter zu den Knappschaftskassen in den aller— ungünstigsten Farben, was den Bundesbevollmächtigten Staats⸗ Minister Dr. Achenbach zu einer Widerlegung veranlaßte. (S. unter Reichstagsange legenheiten.)
Der Abg. Richter Meißen bezeichnete die von dem Abg. Liebknecht geübte Kritik der in seinem Wahlbezirke liegenden
widersprechen würde.
Knappschaftskassen als eine auf die dortigen Wähler berechnete Programmrede. Wären die von Liebknecht geschilderten Mon⸗ strositãten wirklich vorhanden, so hätte für die Betheiligten nichts näher gelegen, als sich an die sächsische Landesvertretung mit Petitionen zu wenden, was unterblieben sei.
Das Amendement Liebknecht wurde hierauf abgelehnt und §. 141 e. unverändert angenommen. — Artikel 2 lautet:
Hülfskassen, in Ansehung derer eine Eintrittepflicht gewerblicher Arbeiter bei Erlaß dieses Gesetzes begründet ist, werden bis auf wei— tere Bestimmurg der Centralbchörde den einzeschriebenen Hůlfekassen auf Gegenseitigkeit im Sinne des Artikels 1 gleichgeachtet. Bis dahin bleibt die Pflicht zum Beitritt, sowie zur Zahlung von Bei⸗ trägen und Zuschüssen für Arbeiter und Arbeitgeber bestehen. Wenn Arheiter oder Arbeitgeber ihrer Pflicht nicht genüger, so treten die in §§. 41a. und 1416. bestimmten Rechtsfolgen ein.
Hülfekassen, in Ansehung derer eine Eintrittspflicht gewerblicher Arbeiter nicht begründet ist, werden, wenn sie bei Erlaß dieses Ge— setzes auf Grund landesrechtlicher Bestimmung oder landes behõrdli⸗ cher Genehmigung im Besitze der Rechte einer juristischen Person sich befinden, in Bezug auf die Befresung von der Verpflichtung einer Hälfskasse beizutreten (5. 1412), den eingeschriebenen Hülfskassen auf Gegenseitigkeit gleichgeachtet.
Hat eine dieser Hülfskafsen bis zum Ablauf des Jahres 1884 ihre Zulassung als eingeschriebene Hülfskasse auf Gegensceitigkeit nicht bewirkt, so geht sie der hier bezeichneten Rechte verlufstig.
Es lagen dazu vor Anträge:
1) vom Abg. Liebknecht, den Artikel folgendermaßen zu assen: fa „Hülfskassen, in Ansehung derer eine Eintritte pflicht gewerb— licher Arbeiter bei Erlaß dieses Gesetzes begründet ist, ins besonder e auch die Knappschaftskassen, werden den eingeschriebenen Hülfskassen auf Gegenseitigkeit gleich geachtet, und ist die Reorganifatisn der— selben auf Grund des Gesetzes über die eingeschriebenen Hülfskassen auf Gegenseitizkeit bis zum Ablauf des Jahres 1884 zu vollziehen. Alle diesem Gesetze entgegenstehenden landesgesetzlichen Bestimmungen sind vom Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes an unzũültig;
2) vom Abg. Oppenheim:
a. in der Kemmissionsvorlage die gesperrt gedrucklen Worte zu streichen und b. den Schlußsatz dahin zu fassen: „Hat eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Kassen bis zum Ablauf Des Jahres 18384 ihre Zulaffung als eingeschriebene Hülfskasse auf Gegenseitigkeit nicht nachgesucht, so geht sie der hier bezeichneten Rechte verlustig.“
Der Bundes kommissar Geheimer Regierungs⸗Rath Nieber⸗ ding erklärte sich mit dem ersten und zwesten Absatz des Kom⸗ missionsvorschlages einverstanden, bat aber, den mittleren Absatz des Paragraphen ebenso wie das Amendement Oppenheim ab⸗ zulehnen. Das letztere würde auf die Verzögerung des Erfolges dieses Gesetzes durch die Hinausschiebung der Verpflichtung auf 9 Jahre geradezu eine Prämie setzen.
Bei der Abstimmung wurde der Antrag Liebknecht abge⸗ lehnt, die beiden Amendements Oppenheim dagegen und mit dieser Modifikation der Artikel II. der Kommissionsvorschläge an— genommen. r
Endlich beantragte der Abg. Paristus, dem Gesetzentwurfe als Art. 3 die Bestimmung hinzuzufügen:
Die 88 141 und 1412. finden auf diejenigen Bundesstaaten keine Anwendung, in welchen bisher eine landesgesetzliche Verpflich⸗ tung der Gesellen, Gehülfen und Fabrikarbeiter, bestimmten Kranken⸗ kassen beizutreten oder besondere regelmäßige Krankenkassenbeiträge an die Gemeinden zu entrichten, nicht bestand.
Der Antragsteller suchte darin einen Schutz gegen einzelne Gemeindebehörden, deren Umsicht ihm kein hinreichendes Ver— trauen bezüglich der Regelung des Ortsstatuts einflößen könne. Der Antrag wurde von de des kommissarius Geh. Regierungs⸗Rath Nieberding bekämpft und gegen die Stimmen der Fortschrittspartei abgelehnt.
Damit war die zweite Lefung des ersten der beiden Gesetz⸗ Entwürfe beendet.
Hierauf vertagle sich das Haus um 41 Uhr. Sitzung Donnerstag 11 Uhr. .
Nächste
— Die Nummer 25 der „Volkszeitung“ bringt in der Wochenübersicht die Mittheilung: man sei im Reichstage bei der Berathung der Frage des Zeugnißzwanges nahezu einmüthig darüber gewesen, daß das von den preußischen Staatsanwälten auf Veranlassung des Chefs der Justizverwaltung gegenüber den Redac' teuren der „Frankfurter Zeitung“ beobachtete Verfahren sich
mit dem Geiste des Preßgesetzes nicht vereinigen lasse. Es ist
Diese Mittheilung entfpricht nicht der Wahrheit. ebenso unrichtig, daß der preußische Justiz-Minister auf die Maß⸗ nahmen der betreffenden Beamten der Staatsanwaltschaft irgend eine Einwirkung geübt, wie es unrichtig ist, daß irgend einer der Redner im Reichtage einen dahin gehenden Vorwurf gegen
den preußischen Justiz-Minister erhoben habe.
— Unter dem, im §. 136 der Kreisordnung vom 13. De— zember 1872 erwähnten „Vorsitze im Kreis ausschusse⸗ ist nach einem Spezialerlaß des Ministers des Innern vom IT.. Dezember nicht allein das Präsidium in den Sitzungen des Kreisausschusses zu verstehen, sondern der Inbegriff derjenigen Funktionen, welche dem Landrathe als Vorsitzenden des Kreis— ausschusses überhaupt zustehen. Da nach der angezogenen Be— stimmung der Kreissekretär als Stellvertreter des Landraths nicht den Vorsitz im Kreisausschusse führen darf, so wird sich derselbe eintretenden Falls der Ausübung aller landräthlichen Befugnisse zu enthalten haben, soweit letztere in der Kreisord⸗ nung oder in anderen Gesetzen (3. B. im Gesetze über die Ver⸗ fassung der Verwaltunsgerichte ꝛc. vom 3. Juli 1875 S5. 37, 58, 79 und im Gesetze über Schutzwaldungen vom 6. Juli'fs75 §5. 21 44) ausdrücklich dem Vorfttzenden des Kreis⸗Ausschusses beigelegt worden sind. Um den geschäftlichen Schwierigkeiten thunlichft vorzubeugen, welche durch diese Trennung der in dem Amte des Landraths vereinigten, verschiedenartigen Kompetenzen für die Kreisausschuß⸗Verwaltung unter Umständen eintreten können, findet der Minister nichts dagegen zu erinnern, wenn ein Kreis“ ausschuß, auch ohne spezielle Veranlassung auf einen gewissen Zeitraum, z. B. auf die Dauer eines Kalenderjahres, nach 8. 136 der Kreisordnung ein Mitglied wählt, welches für den Fall, daß unter der Voraussetzung des 5. 75 Abf. 7 a a. D. die Stellvertretung des Landraths auf den Kreis sekretär über⸗ gegangen ist, die Obliegenheiten eines stellvertretenden Vor— fitzenden des Kreisausschusses wahrzunehmen hat.
— Zu denjenigen Fällen, wo der jüdische Religions— unterricht in den Lehrplan höherer Schulen aufgenommen ist, hat nach einem Cirkularreskript des Ministers der geistlichen 2c. Angelegenheiten das Provinzial⸗Schulkollegium die Einreichung des Lehrplanes zu erfordern, denselben zu prüfen und event. zu bestätigen. Die Frage, ob die jüdische Religionslehre in die Maturitãtsprüfung der höheren Schulen aufzunehmen, ist nach dem⸗ selben Cirkularreskript zu verneinen, da die Aufnahme dieses Lehr⸗ gebietes unter die Gegenstände der Abiturientenprüfung dem nicht obligatorischen Charalter desselben, welcher aufrecht zu halten ist, Es bleibt selbstverständlich dem jüdischen
Abg. Grumbrecht und dem Ban-
Religionslehrer unbenommen, jedem Schuler, der es wünscht über seine Gesammtleistungen in der jüdischen Religionslehre ein Schlußzeugniß, selbständig und ohne deß im Maturitäts⸗ zeugniß darauf irgend Bezug genommen wird, auszustellen.
— Das Gesetz, betreffend die Verfassung der Verwal⸗ tungsgerichte und das Verwaltungs streiwerfahren, vom 3. Juli v. J., bestimmt in §. 82: „Auf die vor dem 1. Oktober 1875 bereits anhängig gemachten Sachen finden in Beziehung auf das Verfahren und die Zulässigkeit der Rechtsmittel lediglich die Bestimmungen der früheren Gefetze Anwendung.“ In einer zur Entscheidung des Ober⸗-Verwaltungsgerichtes gelangten ftrei⸗ tigen Verwaltungssache war Seitens einer Partei angenommen worden, daß der Zeitpunkt der Anhängigkeit einer Verwaltungs⸗ streitsache unter analoger Anwendung des Begriffs der Rechts—⸗ hängigkeit (Litispendenz) im Sinne des bürgerlichen Rechtsstreites erster Instanz zu bestimmen sei. — Das Ober⸗Berw altungs⸗ gericht hat diese Auffassung reprobirt und ausgeführt, daß der allgemeine Ausdruck „anhängig gemacht“ im Sinne jener Ge— setzesbestimmung nur dahin verstanden werden könne, daß im Verwaltungsstreitverfahren durch die förmliche Erhebung des Widerspruchs gegen eine bereits ergangene Entscheidung der Verwaltungsbehörde, durch die Anstellung der Klage im Verwaltungsstreitverfahren, in Gang gebracht sei. Die Motive des 5. S1 des von der Staatsregierung dem Landtage unter dem 265. Januar v. J. vorgelegten Entwurfes jenes Ge⸗ setzes, aus dem der oben citirte 5. 823, nur im Wortlaut ver— ändert, hervorgegangen ist, weisen darauf hin, daß der §. 81 dem F. 65 unter 6 des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870 über den Unterstützungswohnsitz, beziehungsweise dem §. 73, Absatz 2 des Ausführungsgesetzes vom 8. März 1871 nachgebildet fei. Auch hinsichtlich dieser Gesetzesstellen hat die Rechtssprechung der höchsten Gerichtshöfe angenommen, daß nach denselben die An— hängigkeit der Streitsachen zwischen Armenverbänden keines wegs mit der cioilprozessualischen Litispendenz identisch, vielmehr mit dem Mo nent als eingetreten anzunehmen sei, wo in solcher Streitsache die Entscheidung der nach der früheren Gesetzgebung in erster Linie zuständig gewesenen Landespolizeibehörde angerufen worden sei (Erkenntniß des Bundesamtes für das Heimaths⸗ wesen in Sachen Berlin contra Charlottenburg vom 74. März 1873, Wohlers, Entscheidungen, Heft II., S. 37, und Erkennt⸗ niß des Königlichen Ober-Tribunals in Sachen des Kirchspiels— Armenverbandes Wusterhusen contra den Neuvorpommerschen Landarmenverband vom 10. Januar 1873, Entscheidungen, Band 68, S. 341.)
— Der Jahresbericht über den Zu stand der Landes— kultur in Preußen ist foeben für das Jahr 1874 im Auf⸗ trage des Landes-Oekonomiekollegiums erstattet worden. Beige⸗ geben sind die Protokolle aus der ersten Sitzungsperiode des ständigen Ausschusses desselben Kollegiums (12. und 13. Okto⸗ ber 1875). Der Bericht ist wesentlich eine Zusammenfassung der Berichte der landwirthschaftlichen Hauptvereine, namentlich der folgenden: Ostpreußischer Landwirthschaftlicher Central verein zu Königsberg, Hauptverein Westpreußischer Landwirthe zu Dan— zig, Landwirthschaftlicher Centralverein für Litthauen und Ma—⸗ suren, für die Regierungsbezirke Potsdam und Frankfurt a. 2 Baltischer Verein, Provinzialverein für Posen, Centralvereine für Schlesien, der Provinz Sachsen, Schleswig ⸗Holsteinischer BSeneralverein, Centralverein für die Rheinprovinz, Landwirth— schaftsgesellschaft zu Celle, Verein nassauischer Land- und Forst— wirthe, Centralverein für den Regierungsbezirk Cassel, Verein zur Beförderung der Landwirthschaft und Gewerbe in den hohenzollernschen Landen. Ein stetiger, wenn auch langsamer Fortschritt ist nach den übereinstimmenden Ausführungen der Vereinsberichte zu bemerken, und lassen sich die Urtheile über die Lage der landwirthschaftlichen Zustände dahin zusammen— fassen, daß dieselben zwar ein erfreulicheres Bild bieten als in den vergangenen Jahren, in denen Arbeiter- und Kapitalsnoth den Landwirth schwer bedrückten, daß aber noch allgemein kräf⸗ tigeres Zusammenwirken erforderlich ist, um auf den betretenen Bahnen einer rationellen Wirthschaftsführung, sowohl im Alerbau wie auch Viehzucht, ohne Aufenthalt fortzuschreiten und besonders den Kleinbesitzer auf dieselben zu führen. Es wird die Hoffnung ausgesprochen, daß, wenn der Staat diesem ernsten allgemeinen Streben seine Unterstützung weiter zu gewãhren fortfahre, indem er auf dem Wege der Gesetzgebung und Ver⸗ waltung jene Zustände regele, welche sowohl in merkantiler wie auch sozialer Beziehung das landwirthschaftliche Gewerbe beein— trächtigen, und wenn die Krisis des Kapitals, welche in vieler Beziehung eine gedeihliche Bewegung des landwirthschaftlichen Gewerbes aufhalte, sich werde vollzogen haben, — dieses dann sicher und bald auf die angestrebte Höhe der Entwickelung ge—⸗ langen werde. — Wir werden demnächst unter der Rubrik „Land⸗ wirthschaft“ in die Einzelheiten des Berichtes eingehen.
— Das Torpedo⸗-Dezernat in der Admiral tät und die Torpedo⸗Versuchs⸗ und Prüfungskommission sind vom Leipziger Platz Nr. 1241 nach der Matthäifirchstraße Nr. 9, und das Dezernat für Marine-Medizinal- und Sa— nitätswesen in der Admiralität von der Matthãikirchstraße ftr. 9 nach dem Leipziger Platz Nr. 124 verlegt.
— Prinz Heinrich WV. Reuß, Seconde Lieutenant à la suite des Dragoner⸗Regiments Nr. 12, ist mit einem Patent vom 19. Dezember 1874 in das gedachte Regiment einrangirt worden.
Hom burg, 29. Januar. (Fr. J) Die Rödelheimer An ge⸗ legenheit hat durch die gestern erfolgte Verurtheilung der Ange⸗ klagten durch das Polizeigericht ihren vorläufigen Abschluß gefunden. Der Polizei⸗Anwalt stellte den Antrag, jede Handlung mit 50 (sb⸗ zu bestrafen, aber die Messe und die Predigt, sowie die Messe und die Kommunion als eine Handlung zu betrachten, Dom⸗ kapitular Dr. Haffner aus Mainz hiernach für 5 Handlungen zu 250 66 eventuell 25 Tage Gefängnißz, die beiden andern Beistlichen, Dompräbendar Dr. Raich aus Mainz und Kaplan Landvogt von Offenbach, zu je 50 S (eventuell 5 Tage Ge⸗ fängniß) Geldstrafe zu verurtheilen. Das Gericht entsprach dem Antrag; die Angeklagten werden appelliren.
Trier, 1. Februar. (Elbf. Ztg.) Zur Erinnerung an die vorjährige Anwesenheit des Kultus⸗Ministers Dr. Falk in Trier, insbesondere aber aus Veranlassung der heute erfolgenden Feier der silbernen Hochzeit desselben, ist dem Minister von Seiten der damaligen hiesigen Festgenossen ein Album mit 50 großen Photographien, Ansichten der Stadt Trier und Um⸗ gegend übersendet worden.
Bayern. München, 30. Januar. Se. Majestãt der König hat den Staatsrath v. Schubert durch nachstehendes TDaudschreiben ausgezeichnet: Herr Staatsrath von Schubert! Sie haben das Gesuch an Mich gebracht, in den Ruhestand treten zu dürfen, und Ich kann demselben im Hinblick auf Ihre
Jo langjährige und angestrengte Thätigkeit in den verschiedenen Zweigen der Staats verwaltung Meine Gewährung nicht versagen. Ich gebe Ihnen aber die Versicherung, daß es Mir leid ist, einen Mann aus dem Dienste scheiden zu sehen, auf dessen treueste Ergebenheit, auf dessen Umsicht und reiche Erfahrung ftets so fest zu bauen war. Betrachten Sie, Mein lieber Staatsrath, die Verleihung des Großcomthurkreuzes des Verdienstordens der bayerischen Krone, welches Ich Ihnen durch gegen⸗ wärtige Zeilen kundgebe, als neues Zeichen Meiner wärmsten Anerkennung Ihres verdienstreichen Wirkens, und empfangen Sie hierbei den wiederholten Ausdruck besonderer Werthschãtzung, mit welcher Ich bin Ihr wohlgeneigter König Ludwig. Höhen schwangau, den 26. Januar 1856. — Der neu ernannte Staats rath im ordentlichen Dienste, v. Dillis, wird, wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, seine bisherige Stellung im Staats⸗ Ministerium des Innern beibehalten, ebenso wie Staatsrath Dr. r Daxenberger seine Stellung im Staats⸗Ministerium des Königlichen Hauses und des Aeußeren beibehält. — Der neu ernannte Bischof von Passau, Hr. Weckert, wird kom⸗ mende Woche hier erwartet, um in die Sande Sr. Majestat des Königs den Eid der Treue zu leisten. Die Konsekration des⸗ selben durch den Erzbischof von München wird in der Metropolitankirche hier in kürzester Zeit vollzogen werden. — In einer unter dem Vorsitz des Prinzen Luispold heute Mit— tags abgehaltenen Sitzung des Staatsraths wurde der neu ernannte Staatsrath v. Eisenhart eingeführt und beeidigt. Es sollen, der „Allg. ZtJ.“ zufolge, in dieser Sitzung, die über zwei Stunden in Aunfpruch nahm, Vorlagen füt den unmittelbar nach dem Schlusse des Reichstages wieder zu beru⸗ fenden Landtag berathen worden sein.
— 2. Februar. (W. T. B.) Feld eugmeister Ritter von Brodesser ist heute früh im 81. Lebensjahre ge storben.
Württemberg. Stuttgart, 30. Januar. Das neu— erbaute Ju gendvereins haus ist gestern feierlich und unter zahlreicher Theilnahme eingeweiht und eröffnet worden. Die Prinzessin Friedrich, die langjährige, werkthätige Protek— torin des Jugendvereins, wohnte der Feier bei. =* Die Ge⸗ sellschaft des oberen Museums feierte gestern die Vollendung ihres großartigen Neubaus in der Kanzlei⸗, Rothen- und Lin⸗ denstraße durch einen Ball, der sich zu einer glänzenden Fest— lichkeit gestaltele. Se. Majestät der König, der Prinz von Sachsen Weimar mit Gemahlin, Prinzessin Auguste, ferner die Herzogin von Urach, Graf v. Taubenheim, Staats⸗-Minister v. Mittnacht, General Frhr. v. Spitzemberg u. A. erschienen auf dem Balle. .
Baden. Baden, 20. Januar. Der Ausschuß des ba— dischen Städtetages war gestern zu einer Berathung im hiesigen Rathhaussaale versammelt. 10 Städte waren durch 18 Repräsentanten vertreten, und zwar: Baden, Bruchsal, Carls⸗ ruhe, Constanz, Durlach, Heidelberg, Lörrach, Mannheim, Offenburg, Rastatt.
Sach sen⸗ Weimar ⸗Eisen ach. Weimar, 31. Januar. Leipz. Ztg.) Prinz Heinrich YII. Reuß ist gestern am Groß— herzoglichen Hofe hier angekommen. Die Vermählung desselben mit der Prinzessin Marie wird am Sonntag, den 6. Februar, Mittags, vor dem Standesbeamten des Großherzoglichen Hauses und unmittelbar darauf die kirchliche Trauung in der Schloß— kapelle stattfinden, worauf eine Gratulatlongcous bei den Hohen Neuvermählten und Galatafel folgt. Die Festlichkeiten aus An— laß dieser Vermählung beginnen am 3. k. M. mit einem großen Hofball, und am 4. kommt die Oper „Tell“ nebst einem für die Feier besonders gedichteten Festspiel von Putlitz im Theater zur Aufführung. Das neuvermählte Paar tritt alsbald eine lãngere Reife nach Italien an. — Der Gemeinderath hat in seiner jüngsten Sitzung den Beschluß gefaßt, diejenigen Ver—⸗ sicherungs⸗Gesellschaften, welche durch Hauptagenturen hier vertreten sind, von ihrem Erwerb im Großherzogthum ab⸗ zuschätzen, bezw. zu besteuern. ;
ZDachsen⸗-Vteinia gen- Hildburghausen. Meinin gen, 31. Januar. Am 12. Januar wurde in Hildburghausen eine Gedenktafel für die im Kriege von is? 0,71 gefallenn 111 Krieger feierlich errichtet, bei welcher sich der regierende Herzog durch seinen Flügel-Adjutanten vertreten ließ. — Nach einer. Bekannimachung wurden aus dem Konfulat— distrikt Sonneberg vom J. Oktober 1874 bis dahin 1875 in die Vereinigten Staaten von Nordamerika an Waaren 5, 156, 192 M6, mehr 1,134, 678 S½ als im Jahre vorher, ausgeführt, und kommen davon auf Sachsen⸗Meiningen 1,608, 624 S, mehr 305,B 011 (66
Renß ä. L. Greiz, 30. Januar. Der Fürst und die ö sind gestern aus Bückeburg wieder hierher zurück—⸗ gekehrt.
Lippe. Detmold, 1. Februar. Das „Reg. u. A. Bl.“ veröffentlicht folgende Bekanntmachung, die Einb srufung eines außerordentlichen Landtages betreffend, vom 31. Januar 18765:
Ven Gottes Gnaden Wir Günther Friedrich Woldemar, reg ie⸗ render Fürst zur Lippe, Edler Herr und Graf zu Schwalenberg und Sternberg 2c ꝛ2c. haben die Einberufung eines außereordentlichen Landtags zu dem alleinigen Zwecke der verfassungsmäßigen Berathung eines Wahlgesetzes für den Landtag und eines damit zufammen— hängenden Gesetzes, die Zusammensetzung des Landtages und die Aus— übung der fländfschen Rechte betreffend, beschlossen, und beauftragen insere Regierung, das Etforderliche wegen der noch vorzunehmenden Wahlen zu verfügen. Wir werden Unsere Regierung bevollmächtigen, die Wahlen des 2. und 3. Standes zu prüfen und in Unserm Na⸗ men die Bestätigung zu ertheilen, falls die verfassungs mäßigen außeren Voraussetzungen für die Gültigkeit der Wahl vorliegen. —
Trotz aller Bemuhungen ist es Uns nicht gelungen, einen andern Wee, zu geordneten verfassungsmäßigen Zuständen zu gelangen, auf⸗ zufinden, als den, noch einmal nach der Verfassung von 1836 eine andesvertretung wählen, und mit ihr ein neues Wahlgesetz ver⸗ — 33 — zu lassen, da Wir ihn fü— den allein gesetzmãßigen erachten
issen.
Es ist diese Unsere Auffassung auch in einer Entscheidung des Bundesrathes über eine ihm zur Prüfung vom Reichstage ber wiesene Beschwerde mehrerer Bewohner Unseres Landes gerheilt. In derselben heißt es wörtlich: daß das im Jahre 1853 durch landes- herrlichen Erlaß wieder hergestellte Verfassungsrecht bei der Errichtung des Vorddeutschen Bundes in anerkannter Wirksamkeit bestanden habe, und Daher als das jetzt gültige Recht im Sinne des Einganges der
undes verfafsung angesehen werden müsse.
Als neues Wahlgesetz werden Wir dem Landtage den auf Grund der im Jahre 1872 staltgebabten Berathung mit den zugerogenen Vertrauens männern ausgearbeiteten, fast allseitig gebilligten Entwurf unverändert vorlegen laffen, indem Wir das Weilere der Vereinbarung Af dem einzuberufenden Landtage vorbehalten. Von diefer erwarten
1 umsemehr ein allseitig befriedigendes Resultat, als auch Unsere Kitterschaft mit patrios scher Dyfermn ligkeit ih n. Jüt ch re, erklärt hat, auf die ihr wicher eingeräumten Privilegien der Ver⸗
fassung von 1836 bei dem Zustandekommen eines neuen Wahlgesetzes zu verzichten. ;
Nachdem auf diesem verfassungs mäßigen Wege ein neues Wahl⸗ gesetz erlangt ist, werden Wir dem nach dem sel ben demnãchst einzuberufenden Landtage die Vorlagen machen lassen, welche erforderlich sind, um die bisher wegen mangelnder Mitwirkung der Landes vertretung aus⸗ gesetzten bezw. uur vorläufig oder unvollständig erledigten Aufgaben der Gesetzgebung und Verwaltung zur unaufschiebbaren endgültigen Lösunz zu bringen, namertlich aber um die geeigneten Vorbereitungen zu treffen für die wegen der zu erwartenden Reichs ⸗Prozeßgesetze er⸗ forderlich werdende Umgestaltung der Gerichte Und Verwaltungs⸗ behörden, durch welche eine theilweise Abänderung der Gemeinde— verfassung bedingt wird.
Demselben Landtage werden Wir, nachdem die in verfassungs⸗ mäßiger Weise mit dem Landtage von 1863 getroffene Vereinbarunz über die Trenaung des Staatshaushaltes vom Do manias— Haushalte Unserer Anordzung gemäß von Unferem Kabinets Ministertüam unter Zuzi-hung einiger anderer Beamten, welche bei den früheren Verhand⸗ lungen nicht betheiligt waren, und unter allseitiger Würdigung der dabei in Betracht kommenden Verhältniffe einer eingehenden Prufung unterzogen ist, über das Resultat eine Vorlage zugehen lassen. Zur Ordnung der kirchlichen Angelegenheien, und um die in dieser Beziehung bervorgetretenen Differenzen nachhaltig zu beseitigen, haben Wir Lie Errichtung ven Seiten der Gemeinden zu erwäblenden Kirchenvorständen und Tie Einführung einer Landes synede beschlessen. Um für letztere erst den geesgreten Boden zu schaffen, und weil weger der durch die Laadessynode entstebenden Kosten sich eine Vorlage auf dem demnächstigen Landtage erforderlich macht, baben Wir zupörderst den Erlaß einer Verordnung, die Kirchenvorftände der reformirten Kirche betreffend, angeordnet, welche in der nächsten Zeit zur Ver offentlichung gelangen wird. —
Das vertrauene volle Entgegenkommen, welches Uns Unsere Unter⸗ thanen bei Unserm Regierungsantritte gezeigt hab en, das Uns so se hr erfreut und gerührt hat, läßt Uns hoffen, daß auf diesem, dem allein möglichen Wege bald geordnete Zustände zurüdkehren, und so Unser einstes Streben ein erfolgreiches wird. — .
Sollte indeß ein Landtag jetzt richt zu Stande kommen, so neh⸗ men Wir a, daß Unsere Unterthanen von dem ihnen durch' di- Ver— fassang gewährten Rechte der landständischen Vertretung zur Zeit kei⸗ nen Gebrauch zu machen gedenken. Wir beal sichtigen in di⸗sem Falle licht, vor Eintritt geänderter Verhältniffe Unsere Aufforderung zur Wahl einer Landesvertretung zu wiederholen. ö .
etmold, den 31. Januar 1876. Woldemar, Fürst zur Lippe.
Eschenburg.
Lübeck, 31. Januar. In der heute abgehaltenen ersten diesjährigen Versammlung der Bürgerschaft wurde unter Ausschluß der Oeffentlichkeit der Senatsantrag auf Gewährung staatsseitiger Zinsgarantie für die von der Lübeck-Büchener Eisenbahngeseklschaft zu kontrahirende Prioritãtsanleihe ohne alle Diskussion einstimmig genehmigt und auch der Ge—⸗ währung pupillarischer Sicherheit für die Obligationen dieser Anleihe zugestimmt.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 31. Januar. Der Erzher⸗ zog Albrecht, welcher zur Erholung einige Wochen in Arco (Tirol) weilte, ist vorgestern Nachts in Wien eingetroffen.
— BFeldzeugmeister Baron John hat, wie dem VPester
im Wege des Kriegs⸗Ministe⸗
Lloyd“ von hier gemeldet wird,
riums dem Kaiser den Entwurf einer Reorganisirung des Kriegsarchips unterbreitet. Das Kriegsarchso wird, dem Vorschlage zufolge, ähnlich dem Pariser Depot de la guerre, zu einem militär⸗-wissenschaftlichen Institute ersten Ranges erho—⸗ ben und an dessen Spitze ein Oberst des Generalstabes oder ein General⸗Major gestellt.
Pest, 31. Januar. Bei der heute Abends abgehaltenen Konferenz der liberalen Partei proponirte der Klub— Präsident Goropé eine sechswöchentliche Trauer für die Mitglie⸗ der des Ftlubs, ferner, daß die Mitglieder der Partei einen Kranz auf den Sarg Deaks legen. Nachdem Minister⸗Präsident Tisza mit tiefergreifenden Worten Deaks Vergangenheit und große Verdienste hervorgehoben, ersuchte er, die Partei möge ihm und seinen Ministerkollegen gestatten, Franz Deaks Bildniß im lebensgroßen Oelgemälde der Partei zum Andenken zu über— geben. Goörovs dankte unter Eljen-Rufen dem Minister für dessen Anerbieten.
Schweiz. Bern, 1. Februar. (K. 3.) Aus Bellin— zona im Kanton Tessin meldet man neue Unruhen, welche bei Anlaß der Gerichtswahlen ausbrachen, so daß letztere ver— hindert wurden. ⸗
Großbritannien und Irland. London, 31. Januar. (2. A. E.) Die Königin trifft am 8. Februar von Osborne, Insel Wight, in London ein, um das Parlament in Person zu eröffnen. Die Prinzessin von Wales kehrt mit ihren Kindern am 4. oder 5. Februar von ihrem Besuche am däni— schen Hofe nach Marlborough-House zurück. — Die Saison der Hoffestlichkeiten wird in diesem Jahre früher beginnen. Am Donnerstag, den 24. Februar, wird die Königin im Buckingham— palast eine offizielle und diplomatische Cour abhalten, und Tags darauf einem großen Konzert in der Alberthalle beiwohnen, welches auf besonderen Wunsch Ihrer Majestät gegeben wird. — Die Admiralität hat bei den Schiffsbauern' Laird X Co. in Birkenhead zwei Korvetten von leichtem Tiefgange bestellt, deren Armirung aus gezogenen Kanonen bestehen soll, die ein Geschoß im Gewicht von 116 Pfund abzufeuern im Stande sein werden.
— 1. Februar. (W. T. B.) Nach einem dem Reuter⸗ schen Bureau“ unter dem heutigen Tage von Bombay zu⸗ gegangenen Telegramme ist der Neffe des abgesetzten Guicowar von Baroda, Mulhar Rao, und Thronprätendent von Baroda, Sadosch Rao, festgenommen und von Baroda fort⸗ geführt worden, weil derselbe die Eingeborenen von Baroda zum Aufstand angereizt haben soll. Demselben Telegramm zufolge sollen unter den Stämmen an der Grenze von Scindia ernstliche Unruhen ausgebrochen sein. Man fürchtet, daß sich der Aufstand über das ganze Gebiet von Beludschistan ausdehnen werde. Die Regierung gedenkt Khelat zu besetzen und den Khan zu entthronen. — Der Prinz von Wales ist am 31. Janaar in Gwalior eingetroffen und von dem Maharajah von Seindia glänzend empfangen worden.
Frankreich. Paris, 31. Januar. Ueber den Aus— fall der Wahlen wird der „Köln. Ztg.“ folgende Fatistische Aufstellung mitgetheilt: Die Resultate aus den Kolonien fehlen noch; man kann aber mit Sicherheit annehmen, daß sie drei entschiedene Republikaner und einen zweifelhaft Konstitutionellen liefern werden. Rechnet man zu alledem die 75 Senatoren auf Lebenszeit mit 56 entschiedenen Republikanern, 9 extremen Legitimisten (einer todt) und 9 zweifelhaft Konstitutionellen, so ergiebt sich, daß der Senat ent— hält: 148 Republikaner, 24 Konstitutionelle, 26 Orleanisten, 24 regierungsfreundliche Legitimisten, 21 intransigente Legiti⸗ misten, 45 Vonapartisten, 11 rein Klerikale, zusammen 299.
Spanien. Madrid, 2. Februar. W. T. B.) Der Regierung zugegangene offizielle Depeschen melden: General Primo di Rivera hat 4 Filometer von Estella entfernt Stellung genommen; General Que sada hat verschiedene Punkte in der Umgegend von. Miravpalles befestigt; die in Biscaya stehenden car⸗ listischen Truppenabttzeilungen haben sich auf Zornosa zurückgezogen. General Martine; Campos hat Eli zondo besetzt.
— (W. T. B.) Nach einer von carlistischer Seit über Paris eingegangenen Meldung aus Tolosa vom 317 J; nuar wäre der von den Regierungstruppen am 30. auf di Höhen von Santa Barbara und Ov
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Der 149 und gest
Rumänien. Bukarest, 2. Devputirtenk ammer
Februar. (W. T. B.) Die hat gestern in geheimer Sitzung den isters, betreffend die Bewilligung eines dits für die Armes berathen.
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Türkei. (W. T. B.) spondenz · Bureau“ wird aus 9
Dem Wiener aphen⸗-K
ngen Abschrift seiner Mit Graf Zichn hat vorher seinen In— die Vertreter der übrigen Mächte von seinem Schritte unterrichtet. Unmittelbar nach dem österreichischen Bot⸗ schafter entledigten sich der russische und der deutsche Botschaf ter in ganz gleicher Weise ihrer diesbezüglichen Mission. Die Schritt der Vertreter der Nordmächte wurde noch am 31. d. M. vo den Vertretern der drei übrigen Mächte, welche den Vertrag vom Jahre 1856 unterzeichneten, nachdrücklichst stützt. Raschid Pascha erklärte dem österreichischen Bots er hoffe, in wenigen Tagen die Antwort der Pforte mittheil zu können. — 1. Februar. (W. T. B.) Wie ein der tung zugegangenes offizielles Telegramm meldet, die türktischen Truppen die an * der ö sterreich Grenze angesammelten Insurgenten zerstreut. — ĩ Regierung hat zur Komplettirung der Truppen in der Her zegowina neue Mannschaften einberufen. — Das
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dem englischen Deputirten Hammond in Betreff
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* 28. — 2 Finanzen vorgelegte Projekt ist von der Pforte worden.
Amerik. Washington, 1. a . Staatsschuld der Vereinigten 2 n hat sich im Monat Januar d. J. um 1,595, 000 Doll. vermindert: Staatsschatze befanden sich Ende Januar 73, 601 059 Doll. Fold und 11,993 000 Doll. in Papier.
— (W. T. B) Wie den „Times“ aus Phile vom 1. Februar gemeldet wird, hat die Finanzkommission d Repräsentantenhauses dem Senat den Bericht General Sherman eingebrachten Antrag auf einer Münz- und Rechnüngseinheit zwischen der einigten Staaten und England zugestellt und die Anne des Antrages empfohlen.
Chili. (A. A. C.) mel daß dafelbst eine große Ueberschwemmung stattgefunden Der Geschäftstheil der Stadt stand unter Wasse ei leben gingen verloren und Eigenthum iar Wert Dollars wurde zerstört. Die Ueberschwemmung wurde die Regengüsse, welche bis Mitte Dezember zerrschten, herbeige führt. — Don Nicolas de Pierola, der peruanische Rebellenchef, weilt noch immer in Valparaiso. Sein
Depeschen aus Valp s
Seine kleine Flotille, stehend aus einem kleinen Dampfer und zwei Korvetten,
rerjehen mit Waffen und Munition, erwartete seine Be
Hafen.
Asien. China. Peking, November 1875. zecarder and Missionarꝝ Journals vom September- ist eine Zusammenstellung der zur Zeit in Chi protestantischen Mifsionare erschienen. trägt danach 436, nämlich 226 Männer und ; an 40 verschieden Ausb Lehre wirken.
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größere Ein⸗ ist in den letzten Monate die dahin zielenden Bemühnnger
werden voraussichtlich zum Zusammentritt einer allgemeinen
erenz der Missionare führen, welche in Shanghai stattfinden s J 1
Die Nrn. 11 und 12 des ‚Amtsblatts der Deut Reichs-Post⸗ und Telegraphen Verwaltung“ haben genden Inhalt: Nr. 11: Verfügung vom 28. Januar 1876. wahrung des Telegramm⸗Materi ls. — Nr. IX: Verfügungen 27. Januar 1876. Wiederherstellung der Seepo st verbindung Dänemark. — Vom 29. Januar. Unregelmäßigkeiten im Postvor—= schußverkehr mit Oesterreich Ungarn. — Vom 23 Januar. General⸗ verfügung an die Kaiserlichen Ober · Postdirektionen, betreffend die abiechnungepflichtigen Telegramme im Verkehr mit dem Grenzlande Desterreich⸗ Ungarn. — Vom 25. Januar. Generalverfügung an die Kaiserlichen Ober. Postdirektionen, betreffend die Beschaffung der Fer⸗ mulare zu dem Abonnements-Wetterbericht der Deuischen Seewarte. — Vem 26. Januar. Generalverfügung an Tie Kaiserlichen Ober- Vost direktionen, betreffend die Verzweizung des Abonzemer s. Wetter- berichts der Deutschen Seewarte von Hamburg aus.
— Die Nr. 2 des Marine ⸗Verordnungs⸗Blatt z“ folgenden Inhalt: Uniformirung der Werft. Bortkleut? = Bestim ·˖ mungen, betreffend das Arrangement und CGeremoniell Fei dem Sta— pellauf eines S. M. Schiffe oder Fahrzeuge auf Kaiserlichen Werf— ten. — Gewährung der Geldvergütigung an Stelle etats mãßhi aer Ratienen. — Bezeichnung der Behörden, denen im Koöniztich Wü.
hat