1876 / 32 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

les Paissanees scient à mme d'en appeler à des ackes eclairs, in- diseutables, pratiques, et spécialement propres à améliorer la situation de I Herzègorine et de la Bosnie; en un mot, que leur action paisse säappuyer sur des faits et non sur des programmes. Ce nest qu'ainsi que les Cabinets se trouveront en mesure de faire valoir avec vigueur leurs conseils pacifiques. ö

Il est une antre difficult et c'est la plus grande qu'il faut surmonter a tout prix, si Lon veut pouvoir compter sur un résultat tant soit peu favorable. Cette difficult Cest la dèfiance Profondement enracinée que toute promesse de la Forte rencontre auprès des Chrétiens. Une des causes principales de cette méfiance dost ètre recherchée dans le fait que plus d'une mesure 2vaneée dans les derniers reserits du Sultan, a deja étè proclamé dans les Hattis Chsrifs antérieurs, sans que le sort des Chrétiens en ait prouvs une amèlioration apprèéciable. J .

Aussi les cabinets croient-ils absolument nécessaire d'obtenir que le Gouvernement du Sultan confirme, au moyen d'une commission officielle, ses intentions consignées par rapport à ensemble de l'Em- pire dans FIradè du 2 oetobre et dans le Firman du 12 décembre, et qu'il notifie en meme temps aux Paissances son acceptation des Points ci-dessus mentionnès qui ont pour objet special la pacification des provinces insurgèes. . . .

Sans doute par ces moxens les 9 hrétiens n'obtiendraient pas la forme de garantie, qu'ils semblent réclamer en ce moment, mais ils trouveraient une sécurité relative dans le fait meme que les réfor- mes octroyses seraient reconnues indispensables par les Puissances et que Porte aurait pris envers LRurope engagement de les mettre à exécution.

Telle est la ferme conviction sortie d'un échange d'idées préa- lable entre les Cabinets d' Autriche-Hongrie, de Russie et d' Allemagne.

Votre Excellence est chargé de porter ce point de vue à con- naissance de . . . . et d'obtenir son concours à Foeuvre de paix dont tous nos efforts tendent à assurer le succès.

Si. comme je Fespere, les vues du Gouvernement . . .. se rencon- trent avec les nötres, nous lui proposerions par égard pour la dignits et Lindépendance de la Forte, de ne point adresser à celle-ci nos conseils dans une note collective, mais de neus borner à inviter nos représentants à Constantinaple à agir conjointement et d'une ma- nière identique auprès da Gouvernement du Sultan dans le sens que nous venous de développer.

Vous vondrez bien, Monsieur le Comte, donner lecture de la pré- sente dépèche à Monsieur le Ministre des Affaires Etrangères, et lui en laisser copie; et je vonz serais reconnaissant de me faire con- naitre aussitöt que possible Fimpression qu'elle aura faite sur Son Excellence. Recevez etc.

Uebersetzung. Buda⸗Pest, 30. Dezember 1875.

Von Anbe inn der Unruhen in der Herzegowina haben die euro— päischen Kabinette, in ihrem Interesse an dem allgemeigen Frieden, ihre Blicke auf die Ereignisse richten müssen, welche denselben zu gefährden drohten. ö.

Die drei Höfe von Oesterreich Ungarn, Rußland und Deutsch— land haben sich, nach einem Austausch ihrer diesbezüglichen An— sichten, zu gemeinsamen Bemühungen behufs Friedensstiftung ver— einigt. H ieser Zweck schien dem allgemeinen Wunsche zu sehr zu ent— sprechen, als daß die andern Kabinette auf die Einladung, sich durch ihre Vertreter in Konstantinopel demselben anzuschließen, sich nicht beeilt hätten, ihre Anstrengungen mit den unsrigen zu verbinden.

Die Mächte haben sich in Einvernehmen geseßzt, um allen ihnen zu Gebote stehenden Einfluß zu dem Zweck aufzubieten, den Kampf zu lokalisiren sowie die Gefahren und das Elend desselben zu ver— mindern, indem sie Serbien und Montenegro verhinderten, sich an der Bewegung zu betheiligen. .

Ihre Sprache war um so wirksamer, als sie identisch war und daher den festen Willen Europas bekundete, keine Gefährdung des allgemeinen Friedens durch unbesonnene Ueberstürzungen zu gestatten.

Die Kabinette haben überdies der türkischen Regierung die guten Dienste ihrer Konsular⸗Agenten angeboten, um zu der . gung des Aufstandes mitzuwirken. In dem Verfolg dieser Aufgabe haben sie Sorge getragen, gleichermaßen jede Einmischung zu ver— meiden und die Würde, die Rechte und die Autorität des Souveräns zu schonen.

Die Delegirten durften sich nicht als Enquéte-Kommisston ge⸗ berden, noch sich als Advokaten der Wünsche der aufständischen Be⸗ völkerung aufwerfen. Ihre Aufgabe war, der letztern alle Selbst— täuschungen über eine Unterstützung von auswärts zu benehmen und sie zu ermahnen, nach Darlegung ihrer Wünsche und Klagen sich zu zerstreuen. Die Mächte behielten sich nur vor, bei der fürkischen Regierung diejenigen Forderungen der Aufständischen zu unterstützen, die berechtigt befunden würden. Dieses zuvorkommende Verfahren der Kabinette bezeugte in genügender Weise die freundschaftliche Ab⸗ sicht, welche sie bei Anbietung ihrer guten Dienste geleitet hatte; es bekundete, daß in ihren Augen eine vollständige Solidarität in den Interessen Europas, der Pforte und der aufständischen Bevölkerungen vorhanden war, um einem verderblichen und blutigen Kampf ein Ziel zu setzen und durch ernste Reformen und wirksame Verbesserungen, welche die wahren Bedürfnisse des Landes mit den berechtigten For⸗ derungen der Autorität versöhnen würden, eine Wiederkehr desselben zu verhüten. ;

Dies ist in wenigen Worten der geschichtliche Verlauf des seit n ö des Aufstandes von den Mächten eingeschlagenen Ver—

ahrens.

Die Kabinette haben sich bis zum heutigen Tage vornehmlich von dem Wunsche leiten lassen, Alles zu vermeiden, was als eine ver—= frühte Einmischung Europas angesehen werden könnte.

In diesem Gedankengange haben sich alle Kabinette darauf be⸗ schränkt, der Regierung des Sultans den Rath zu geben, sich nicht an bloße militärische Maßregeln zu halten, sondern darauf auszugehen, das Uebel durch moralische Mittel zu bekämpfen, welche zukünftigen Ruhestörungen vorzubeugen bestimmt sind.

Die Kabinette hatten, indem sie so handelten, die Absicht, der hohen Pforte die moralische Unterstützung, deren sie bedurfte, zu leisten und außerdem die Zeit zur Beruhigung der Gemüther in den auf— ständischen Provinzen zu gewähren, weil sie sich der Hoffnung hin— . 6 jede Gefahr einer weiteren Verwickelung in dieser Weise Pe seitigt sei.

Leider sind ihre Hoffnungen getäuscht worden. Einerseits schei⸗ nen die von der Pforte veröffentlichten Reformen nicht die Beschwich- tigung des Volkes in den aufständischen Provinzen ins Auge gefaßt zu heben und auch nicht zur Erreichung des wesentlichen Zweckes zu genügen. Andererseits ist es den türkifchen Waffen nicht geglückt, dem Aufstemde ein Ziel zu setzen.

Unter Hiesen Umständen glauben wir, daß der Augenblick für die Mächte geko mmen ist, sich über einen gemeinsam zu beschreitenden Weg zu einigen, auf welchem sie verhindern können, daß die Bewegung durch längere Fortdauer schließlich den Frieden Europas gefährde.

Ebenso wie die anderen Mächte haben wir den wohlwollenden Absichten, welche den jüngsten Manifesten des Sultans zu Grunde liegen, Beifall genollt. Der Irade vom 2. Oktsber und der Ferman von 12. Dezember enthalten eine Reihe von Grundsätzen, welche be= stimmnt sind, in die Organisalion des oltomanischen Reiches Reformen einzufahren.

Man darf gnnehmen, daß, wenn diese Grundsätze in weise ge— ,. Gesetzesbestimmmungen übertragen worden sind und wenn vor Allem ihre praktische Handhabung vollkommen den hellen Gesichts punkten ihres Ursprungs entspricht, wirkliche Verbesserungen in der türkischen Staatsverwaltung werden erzielt werden.

Gleichwohl können wir uns nicht berhehlen, daß die angekündig⸗ ten Reformen nicht aus sich allein die Wirkung haben können, dem Blutvergießen in der Herzegowina und in Bosnien auch nur für einen Augenblick Einhalt zu thum, und daß sie eben so wenig dazu angetban sind, die künftige Ruhe dieser Theile des ottomanischen 69 festen Unterlagen zu begründen.

In der That, prüft man den Inhalt der Irade vom 2. Oktober und des Fermang vom 12. Dezember, so kann man nicht umhin an—⸗ zuerkennea, daß die bohe Pforte sich mehr mit allgemeinen Grund- sätzen, welche in bestimmter Fassung der Reichs verwaltung zur Grund- lage werden dienen können, als mit der Herstellung des Friedens in den heute im Aufstande befindlichen Provinzen beschäftigt hat.

Es liegt ganz besonders im Interesse der ottomanischen Regierung, daß vor Allem die Herstellung des Friedens gesichert werde; denn bevo⸗ diefe erreicht ist, wird es unmöglich sein, die Retormen inz Leben treten zu lassen, welche die hohe Pforte selbst proklamirt hat.

Andererseits haben die anarchischen Zustände, welche die nerd⸗ westlichen Provinzen der Türkei verwüsten, nicht nur Schwierigkeiten für die hohe Pforte im Gefolge, es liegt in ihnen auch eine große Gefahr für den allzemeinen Frieden, und die verschiedenen Staaten Europas können nicht mit Gleichgültigkeit einen Zustand sich stets wiederholen und verschlimmern sehen, der schon jetzt schwer auf Handel und Industrie lastet und der, mit jedem Tage mehr das Vertrauen des Publikums in die Erhaltung des Friedens erschütternd, stets höhere und wichtigere Jeteressen in Frage stellt. . ;

Auch glauben wir eine gebieterische Pflicht zu erfüllen, indem wir der ernstlichen Erwägung der Garantsemächte die Nothwendigkeit anheimstellen, der hohen Pforte anzuempfehlen, ihr Programm durch solche Maßregeln zu vervoll aändigen, die ungbwendbar erscheinen, um in den auzenblicklich durch die Geißel des Bürgerkrieges verwüsteten Provinzen Friede und Ordnung wieder herzustellen. .

Als Ergebniß eines vertraulichen Ideenaustausches, der zwischen uns und den Kabineten von St Petersburg und Berlin stattgefunden hat, gelangen wir zu dem Schlusse, daß diese Maßregeln in einer zwiefachen Richtung gesucht werden müssen, erstens auf moralischem und zweitens auf materiellem Gebiete . ö.

In der That ist die materielle Lage der christlichen Bevölkerung Bosniens und der Herzegowina in letzter Instanz nur von ihrer sozialen und moralischen Stellung abhängig. . ;

Wenn man die Ursachen der eigenthümlichen Lage in der sich die Herzegowina und Bosnien seit so vielen Jahren befinden, einer ein— gehenden Untersuchung unterwirft, so fällt gleich von vornherein die besonders feindselige und argwoͤhnisch Gesinnung auf, von der Christen und Mohamedaner gegen einander beseelt sind. Dieses all gemeine Mißtrauen war der hauptfächlichste Grund, der es unseren Abgesandten unmöglich machte, den aufständischen Christen die Ueber zeugung beizubringen, daß die türkischen Behörden den aufrichtigen Willen hätten, ihren Beschwerden Abhülfe zu schaffen. Es giebt vielleicht keine Gegend der europäischen Türkei, in welcher der Gegen- satz zwischen Kreuz und Halbmond so schroffe Formen angenommen hat. Dieser fangtische Haß und dieses Mißtrauen müssen zum größ⸗ ten Theile der Nachbarschaft anderer ker desselben Stammes zu⸗

eschrieben werden, welche den vollen Genuß jener Religionsfreiheit

esitzen, deren sich die Christen der Herzegowina und Bosniens beraubt

sehen. Die unablässige Vergleichung bewirkt, daß sie den Eindruck bekommen, unter dem Joche einer wahrhaften Knechtschaft zu stehen, daß der Rame Rajah sogar sie in eine moralisch niedrigere Stellung zu ihren Nachbarn zu bringen scheint, daß sie sich mit einem Worte als Sklaven fühlen, .

Mehr als ein Mal hat Europa sich mit ihren Klagen zu beschäf— tigen gehabt, sowie mit den Mitteln, denselben Abhülfe zu schaffen. Der Hatti Humayum von 18566 gehört zu den Früchten dieser Thä—⸗ tigkeit der Mächte In den Festsetzungen dieses Aktes selbst aber wird die Religionsfreiheit noch durch Klauseln eingeschränkt, welche zumal in der Herzegowina und Bosnien mit einer Härte zur An⸗ wendung gebracht wurden, die jedes Jahr neue Konflikte hervor— rief. Der Bau der dem öffentlichen Gottesdienst so wie dem Unterricht geweihten Gebäude, der Gebrauch der Glocken, die Bil⸗ dung reliziöser Genossenschaften finden sich in diesen Provinzen noch immer Hindernissen unterworfen, welche den Christen als eben so viele Ecinnerungszeichen an den Exroberungskrieg erscheinen, welche sie in den Muselmännern nur die Feinde ihres Glaubens erblicken lassen und den Eindruck verewigen, daß sie unter einem Joche leben, welches abzuschütteln man nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht habe. .

Der letzte Ferman berührt wohl diesen Punkt der religiösen Frei heit ebenso, wie es übrigens schon der Hatti Scherif von 1839, der Hatti Humayum von 1856 und andere Erlasse der hohen Pforte ge— than hatten. Er bestätigt die Gewalten, mit denen die Patriarchen und andere geistlichen Oberhäupter für die Angelegenheiten ihrer Sprengel und für die freie Ausübung ihrer Religionsdienste aus— gerüstet sind; aber er setzt ihnen die ihnen verliehenen Rechte und Ermächtigungen zugleich als Grenzen. Er verspricht auch Ecleich⸗ terungen für den Bau von Kirchen und Schulen, ein Versprechen, das öfter als einmal in amtlichen Urkunden niedergelegt worden ist, aber das nicht zur Beruhigung beitragen kann, weil seine Erfüllung von den Provinzialbehörden abhängt, welche unter dem Drucke der Stimmung der Ortsbtvölkerungen dasselbe nicht ins Werk setzen können, wenn nicht der Grundsatz ausdrücklich und laut ausgesprochen wird. Der so eben erlassene Ferman geht also keineswegs über das Maß der Zugeständnisse des Hatti Humayum hingus, welcher, wie ich es oben hervorgehoben habe, die religiöse Freiheit mit Einschränkungen umgiebt, die im Laufe der letzten Jahre zahlreiche Streitigkeiten hervorgerufen haben. Beschränkt, wie fie sind, haben die Zugeständnisse, um die es sich handelt, niemals genügt, um die Christen zu befriedigen. Un so weniger wird dies hente der Fall sein nach den Exreignissen, welche das Land mit Blut benetzt und den Widerstreit, der die beiden Glaubensformen trennt, nur noch vergiftet haben. Wenn der Aufftand erst erstickt sein wird, so wird das mohamedanische Ele— ment, sich als Sieger betrachtend, ohne Zweifel darauf ausgehen, sich an den Christen für die Verluste zu rächen, die ein so heftiger Kampf ihnen auferlegt hat. Ein Zustand der Dinge, der das Neben⸗ einanderwohnen von Theilen der Bevölkerung, die sich eben noch mit so viel Erbitterung bekämpft haben, ermöglicht, kann also nur dadurch gesichert werden, daß die christliche Religion von Rechts wegen und thatsächlich auf den Fuß vollkommenster Gleichhtit mit dem Islam gestellt wird, daß sie öffentlich anerkannt und geachtet und nicht nur, wie noch heute, blos gedul“ det ist. Aus diesem Grunde müssen unserer Ansicht nach die Ga— rantiemächte die volle und ganze religiöse Freiheit nicht nur fordern, sondern auch, als das erste und wesentlichste Zugeständniß, erlangen. Die Gleichheit vor dem Gesetz ist ein ausdrücklich in dem Hatti

umayum verkündeter und durch die Gesetzgebung bestätigter Grund⸗ atz. Es ist dies ohne Zweifel die Ursache, weshalb die jüngsten Erlasse des Sultans es unterlassen haben, seiner zu erwähnen.

Aber dieser Grundsatz, obgleich rechtlich güllig, wird doch noch nicht allgemein im ganzen Reiche angewandt. Thatsächlich wird das Zeugniß von Chriften gegen Muselmänner an den Gerichtshöfen von Konstantinopel und den meisten anderen großen Städten zugelassen, aber in einigen entfernten Provinzen, wie die Herzegowina und Bos⸗ nien, weigern sich die Richter, seine Gültigkeit anzuerkennen. Es würde also darauf ankommen, praktische Maßregeln dafür zu er— greifen, daß die Christen in der Zukunft nicht Justizverweigerungen zu befürchten hätten. .

Ein anderer Punkt, welcher dringend der Abhülfe bedarf, ist die Verpachtung der Steuern. Schon der Hatti Scherif von 1839 hat über dieses Shstem das Folgende gesagt: Ein schlimmer Gebrauch besteht noch, obgleich derselbs nur verderbliche Folgen haben kann, nämlich die käuflichen Konzessionen, die mit dem Namen Iltizam bezeichnet werden. Nach diesem System ist die bürgerliche und finanzielle Verwaltung eines Ortes der Willkür eines einzelnen Men ; schen überliefert, d, h, manchmal der eisernen Hand der gewaltsamsten und habgierigsten Leidenschaften.“

Und der Hatti Humayum von 1856 besagt das Felgende: ‚Man wird auf die raschesten und kräftigsten Mittel bedacht ., um die Mißkräuche bei der Erhebung der Steuern, namentlich der Zehnten, abzustellen. Das System der direkten Erhebung soll nach und nach, und sobald als thunlich, an die Stelle der Verpachtung in allen

ebiets auf j weigen der Staatseinnahmen gesetzt werden.“

Trotz dieser bündigen Erklärungen besteht das Verpachtungssystem

noch in seinem ganzen Umfange. Heute stellt die hohe Pforte Reformen in dieser Richtung in Aussicht, ohne jedech näher Darauf einzugehen. Der Ferman dom 12. Dezember bezeichnet von Neuem das jetzt in Ausübung ftehende System der Steuereintreibung als nicht in der Ordnung. Er ertheilt Weisung, einen Modus der Gleichmäßigkeit der Auflagen zu suchen. Er befiehlt auch, Maßregeln zu ergreifen, um der Willkür bei der Eintreibung des Zehn ien durch Vermitte⸗ lang der Pächter zu steuern“, aber er hebt die Verpachtungswirth⸗ schaft nicht auf. Wall man daher dem Aufstande einen wesentlichen und nie ausgehenden Nahrungsstoff entziehen, so ist einer der Punkte, die man ven der Pforte verlangen muß, der, daß sie die klare und bestimmte Erklärung gebe. daß das System der Verpachtung der Steuern nicht bloß dein Rechte nach, sondern auch thatsächlich für Bosnien und die Herzegowina abgeschafft ist, und es ist nöthig, daß diese Maßregel unverzüglich in Ausführung gebracht werde.

Eine der Ursachen, welche die materiell schon so schwere Last der Steuern in Boznien und der Herzegowina noch schwerer machen, ist die, daß die 233 sich sin an iell zum Vortheil des Cinttums ausgebeutet glauben. Sie haben Die Ueberzeugung, daß die Leistung der Abgaben keineswegz zur Be— streitung der Beduͤrfnisse der Propinz selbst verwandt wird, sondern daß die Gesammtheit der erhobenen Summen unverzüglich nach Konstantinopel geschickt wird, um dort zum Gebrauch der Central⸗ regierung verwandt zu werden.

Es wäre daher nöthig, die Last der Auflagen, welche die Pco⸗ vinz zu tragen hat, moralisch zu erleichtern, wenn dieselbe erlangte, daß unbeschadet dessen, was die Unkosten des Reiches erfordern, ein Theil des Ertrages der von der Provinz gezahlten Abgaben zu Verwendungen, die ihren eigenen Interessen vortheilhaft wären, vor— behalten würde.

Zu diesem Zwecke müßte die Pforte erklären, daß der Ertrag der indirekten Steuern, wie bisher, zu den Bedürfnissen des ganzen Reiches verwendet, daß dagegen die aus den direkten Steuern fließen⸗ den Gelder in der Provinz bleiben und ausschließlich zu ihrem Besten verwendet werden würden, um deren Hülfsquellen zu heben und ihre Wohlfahrt zu vermehren. Die Ausführung die ser Bestimmung müßte unter die Ueberwachung des gewählten Ausschusses, von dem im Ver— laufe dieser Arbeit sogleich die Rede sein wird, gestellt werden.

Die traurige Lage der Christen Bosniens und der Herzegowina beruht zum großen Theil auf der Art des Verhältnisses, das zwischen der Landbevölkerunz und den Grundbesitzern besteht. Die wirthschaft— lichen Streitigkeitén haben auch stets einen besonders erbitterten Charakter in dem Lande, wo die Klasse der Grundhesitzer entweder der Religion oder der Nationalität nach von der Masse der Acker— bauer verschieden ist; es liegen nur zu viele Fälle von leidenschaft— lichen Kämpfen vor, welche Folge einer solchen Lage waren.

In den Provinzen, von denen hier die Rede ist, befindet sich fast die Gesammtheit der Grundbesitze, die nicht dem Staate oder den Moscheen angehören, in den Händen von Muselmännern, während die Ackerbaubevölkerung aus Christen der beiden Riten besteht. Die ,, n,. wird daher noch durch den religiösen Gegensatz ver— wickelt.

Nach der Unterdrückung des ersten Aufstandes der Begs von Boenien im Jahre 1851 wurde die Leibeigenschaft aufgehoben, aber diese Maßregel hat, wie es in solchen Fällen häufig vorkommt, die Lage der Bauern nicht gebessert, sondern nur noch verschlimmert. Sie werden von jenen nicht mehr so schonend behandelt, wie vordem. Heute hat man nichts mehr vor Augen, als zwei mit einander im Kampfe liegende Interessen und Religionen. ö

Von dem Augenblicke an, wo die Abschaffung des feudalen Re⸗ giments die vormaligen Leibeigenen in Pächter oxer Meier um— gewandelt hatte, haben die Uedergriffe der Eigenthümer zahlreiche theilweise oder allgemeine Aufstände hervorgerufen. Als eine Be— wegung dieser Art 1858 im Norden Bosniens ausbrach, hat die Pforte sich veranlaßt gesehen, sich um die Zwistigkeiten zu bekümmern, die dazu Anlaß gegeben hatten. Abgeordnete von beiden Parteien wurden nach Konstantinopel berufen, und nach langen Ver— handlungen, an welchen eine offiziöse Dazwischenkunft des Internun— tius Sr. Majestät des Kaisers und Königs Antheil hatte, ward ein Ferman des Sultans erlangt, dessen Anordnungen damals die Inter⸗— essen der ländlichen Besitzer hinreichend zu befriedigen schienen. Dieser Ferman ist indessen niemals in Wirksamkeit gesetzt worden.

Es würde zu prüfen sein, ob einige Bestimmungen dieses Doku— ments nicht noch heute zum Ausgangspunkt für einen billigen Ver— gleich dienen könnten, der geeignet wäre, die Lage der ländlichen Be— völkerung zu verbessern, oder ob es sich empfehlen möchte, den Staats schatz eintreten zu lassen zur Erleichtecung der Ausführung der Maß— nahmen, welche zu diesem Behuf, zu treffen wären, ganz so, wie dies vor etwa 29 Jahren in Bulgarien geschehen ist, wo die Grundlasten mittels Ausgabe von Rentenbriefen, sogenannten Sehims, abgelöst worden sind. Wir fühlen, daß die Aufgabe schwierig ist und daß ihre Lösung nicht das Werk Eines Tages sein kann, aber wir glauben, daß es von Wichtigkeit ist, daran zu arbeiten, um das Loos der ländlichen Bevölkerung in Bosnien und in der Herzegowina zu verbessern und so eine der offenen Wunden der gesellschaftlichen Zustände dieser Pro—⸗ vinzen zu schließen. Es würde uns nicht unmoͤglich scheinen, eine Kombination zu finden, welche den Bauern gestattet, stufenweise und unter wenig lästigen Bedingungen unbebaute Landesparzellen zu erwerben, die der Staat zum Verkauf stellen müßte. Wenn ste dann weiter den Wunsch haben, als Pächter den Grund—⸗ besitz ihrer muselmännischen Landsleute zu bebauen, so würden sie nach und nach dazu kommen, selker ein kleines Grundstück zu besitzen, das ihnen eine gewisse Unabhängigkeit sichern und sie gegen Er— pressungen schützen würde.

Wenn man daran denkt, wie wenig Glauben bei der christlichen Bevölkerung die Verheißungen der hohen Pforte finden, so kann man sich nicht verhehlen, daß die bekanntgemachten Reformpläne das erforderliche Vertrauen nur dann würden einflößen können, wenn man gleichzeitig eine Institution schüfe, welche eine sichere Bürgschaft für die einstliche Durchführung dieser Reformen böte. Begnägt man sich, die Ausführung den Provinzialregierungen anheimzugeben, so würde man nicht dazu gelangen, das Mißtrauen, von dern ich spreche, zu überwinden. Es würde also eine Kommission von Notabeln des Landes einzusetzen sein, bestehend zur Hälfte aus Muselmännern und zur Hälfte aus Christen, gewählt von den Ein— . der Provinz nach einem von der hohen Pforte bestimmten

odus.

Ich habe hiermit die Punkte dargelegt, deren Anwendung in den aufständischen Provinzen erlangt werden müßte, um sich der gegrün⸗ deten Hoffnung auf Friedensstiftung hingeben zu können. Diese Punkte sind: Die volle und unverkürzte Religlonsfreiheit; die Abschaffung der Verpachtung der Steuern; ein Gesetz, welches verbürgt, daß der Ertrag der direkten Steuern von Bosnien und der Herzegowina zum Besten der Provinz selbst, unter Aufsicht der in dem 3 des Fer⸗ mans vom 12. Dezember eingesetzten Organe verwendet werden; die Einsetzung eines besonderen Ausschufses, der in gleicher Anzahl aus Muselmännern und Christen besteht, um die Ausführung der von den Mächten vorgeschlagenen so wie der in dem Irade vom 2. Ok⸗ tober und im Ferman vom 12. Dezember verkündigten Reformen zu überwachen; endlich die Verbesserung der wirthschaftlichen Lage der Landbevölkerung. Die ersten Punkte könnten und müßten unverzüg lich durch die hohe Pforte eingeführt werden, der fünfte stufenweise und so bald wie irgend möglich.

Wenn, unabhängig von den Bedingungen, welche uns als die wesentlichsten erscheinen, Bosnien und die Herzego— wina noch die folgenden Reformen erhalten, die in dem jüngsten Ferman angedeutet sind:; einen Provinzialrath und Gerichtshöfe, frei gewählt durch die Einwohner; die Un— absetzbarkeit der Richter; die Laien⸗-Justiz; die personliche Freiheit; die Bürgschaft gegen Mißhandlungen; die Umgestaltung der Polizei, deren Verfahren so viele Klagen hervorgerufen hat; das Aufhören der Mißbräuche, zu welchen die Leistungen von Arbeiten zum öffentlichen . Anlaß geben; eine gerechte Herabsetzung der Gebühren für Befreiung vom Militärdienste; die dem Eigenthums⸗ rechte zu gebenden Bürgschaften; wenn alle diese Reformen, in Betreff

deren wir ung von der Pforte Mittheilung erbitten, um davon feier⸗ lich Akt zu nehmen, Anwendung gefunden haben in den aufständischen Provinzen, welche, nach dem Terte des Fermans zu urtheilen, scheinen noch nicht sogleich mit denselben bedacht. werden zu sollen, so würde man hoffen können, den Frieden in diese verwüsteten Gegenden zurück⸗ kehren zu sehen.

Ich komme zum Schluß. Die unbestimmten Verheißungen des Irade vom 2. Oktober und des Fermans vom 12. Dezember konnten die Hoff⸗ nu ngen nur exaltiren, anftatt sie zu beruhigen. Anderer eits ist festzustellen, daß es den türkischen Waffen nicht gelungen ist, den Aufstand zu he— endigen. Der Winter hat dem Aufstand einen theilweisen Still⸗ stand geboten. Der Frühling wird ihn wieder aufleben sehen. Die Ueberzeugung, daß mit dem Kommen des Frühjahrs neue Elemente den Aufstand verstärken, daß die Bulgarei und Kreta die Bewegung vergrößern werden, ist unter den Christen der Tärkei eine allgemeine. Wie dem auch sein mag, jedenfalls ist voraus— zusehen, daß die Regierungen von Serbien und Montenegro, welche sich bis zu diesem Augenblicke nicht ohne Mühe außerhalb der Bewe⸗ gung hielten, alsdann nicht mehr im Stande sein werden, der herr— schenden Strömung Woderstand zu leisten, und schen jetzt scheinen sie sich unter dem Eind uck der Ereignisse und der öffentlichen Meinung in ihren Ländern mit dem Gedanken vertraut gemacht zu dae, beim Schmelzen des Schnees in den Kampf einzutreten.

Bei dieser Sachlage gestaltet sich der Verfuch der Mächte, im Interesse des allgemeinen Friedens die äußersten Verwicklungen zu vermeiden, sehr schwierig. Oesterreich⸗ Ungarn und die beiden andern Kaiserlichen Höfe haben sich im Verlauf eines vertraulichen Ideen ⸗Anetausches in der Ueberzeugnng vereinigt, daß, wenn man sich darauf beschränkeß wollte, den Erfolg der durch den jmngsten Ferman veröffentlichten Reformvorsätze abzuwarten Vorsätze, welche außerdem nach den Absichten der Pforte

nicht sofert auf die aufständischen Landestheile angewandt werden dürften. man alsdann ein ganz anderes Resultat als das

Lrwartete erzielen werde, daß vielmehr der Konflikt gegen Ende des Winters eine bedeutend größere Ausdehnung annehmen würde. Die drei Kabinette glauben daher, daß die einzige Maßregel, neue Ver— wickelungen zu vermeiden, welche Aussicht auf Erfolg hat, in einer von den Mächten ausgehenden Kundgebung bestehen müßte, welche deren ausdrücklichen Willen klarlegt, der Bewegung, welche ben gan⸗ zen Orient zu überfluthen droht, Einhalt zu thun.

Die ser Zweck könnte indessen nicht allein durch eine an die Fürstlichen Re⸗ gerungen und die christlichen Unterthanen des Sultans gerichtete Aufforderung erreicht werden. Damit diese in sich schon äußerst schwierige Maßregel Aussicht auf Erfelg habe, ist es unumgänglich nothwendig, däß die Mächte sich auf klare, unanfechtbare und prak. tische Reformen berufen können, welche besonders geeignet sind, die Lage der Herzegowina und Boenjens zu verbessern, mit Einem Worte, daß ihre Vimsttlung sich auf Thatsachen und nicht nur auf Pre“ gramme stützen kãnne. Nur auf diesem Wege werden die Mächte im a . sein, ihren friedlichen Rathschlägen den nöthigen Nachdruck zu geben.

Es giebt noch eire andere Schwierigkeit, und es ist die größte, velche man um jeden Preis überwinden muß. Diese Schwierigkeit ist das gründlich cingewurzelte Mißtrauen, welchem alle Versprechun— gen der Pforte bei den Christen begegnen. Ein Hauptgrund diefes Mißtrauens ist in der Thatsache zu finden, daß mehr als eine in den letzten Erlassen des Sultans versprochene Maßregel bereits in den früheren Hatti⸗Scherifs preklamirt war, ohne daß die Lage der Christen eine merkliche Besserung erfahren hätte.

Auch halten die Kabiagette es für durchaus nothwendig, zu er— langen, daß die Regierung des Sultans durch die Einsetzung einer offiziellen Kommission ihre Absichten in Beziehung auf das gesarmte

Reich, wie sie in dem Irade vom 2. Oktober und im Ferman vom 12. Dezember dargelegt sind, beftätigt und daß sie zugleich den Mächten ihre Aufnahme der oben erwähnten Punkte notifizire, welche * Beruhigung der aufständischen Provinzen zum besonderen Zweck haben.

Ohne Zweifel würden die Christen durch diese Mittel nicht die Form der Garantie erhalten, welche sie augenblicklich zu verlangen scheinen, aber sie würden (ine verhältnißmäßize Sicherheit in der

Thatsache selbst finden, daß die oectrovirten Reformen von den Mäch—

ten als unerläßlich anerkannt werden und daß die Pforte Eurcpa gegenüber die Veipflichtung übernimmt, sie zur Aussührung zu bringen. 5 ;

Dieses ist die aus einem vorherigen Ideen Austausch zwischen den Kabinetten von Desterreich Ungarn, Rußland und Deutschland hervorgegangene feste Ueberzeugung.

Sw. Excellenz ist beauftragt, dieje Ansicht zur Kenntniß des ...

zu bringen und dessen Mitwirkung zu dem Friedens werke zu erlangen, dessen Gelingen alle unsere Bemühungen anstreben. . Wenn, wie ich hoffe, die Ansichten der:. . Regierung sich mit den unsrigen begegnen, würden wir derselben aus Rückfcht für die Wärde und Unabhängigkeit der Pforte vorschlagen, unsere Rathschläge an diese nicht in einer Kollektivnote zu richten, sondern nur uns dar— auf zu heschränken, unsere Vertreter in Constantinopel aufzufordemin, gemeinschaftlich und in identischer Weise bei der Regierung des Sul— tans in dem von uns entwickelten Sinne zu wirken.

Sie wellen gefälligft, Herr Graf, die gegenwärtige Depesche dem Herrn Minister der Auswärtigen Angelegenheiten vorlesen und den— eben eine Abschrift davon zurücklassen, und ich würde es Ihnen Dank wissen, wenn Sie mir Jo bald als möglich mittheilen wollten, welchen Eindruck dieselbe auf Seine Excellenz gemacht hat. Geaehmigen Sie u. s. w. . z

1 8 r —— M —ᷣ——— * . —— k *. ; . * ; ö. * . Inferate für den Deutschen Reicht⸗ u. Kgl. Preuß. ; ö iz ger. Inserate nehmen an: die autorisirte Amonce'n Frrezi. Staats⸗Anzeiger, das Central -⸗Handelsregister und das tion von Rudolf Mosse in Berlin, Breslar Che mar er. —ͤ . . wann, m, dn, . 1 f ion von Ki osse in Serlin, Breslau, Chemnitz, Postblatt immt an: die Inseraten⸗Expedition ᷓteekhriefe un ntersnehangs-Sachen. . ustrielle Etablissements, Fabriken uud Cöͤln, Dres Dortmund. Frankfurt a. M lle aS des Neutschen Reichs- Auzeigers und Königlich 2. Subhastationen, Aufgebot, Vorladungen Grosshandel. . , da Hd . is⸗ . dne , wenn were, u. dergl. . S. Jerschiedene Bekanntmachungen. Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß= . 4 ö. 94 2. ö . . a 7 . n,, n, eto. ö. 1 Anzeigen. . burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, lin, 3. X. 8 32. . Verloosnung mortisation inszahlung ¶ILbeater- Anzeigen. In der Eärsen- sowie alle ü g3röß A * eu? * *. . Son ztenthlichen Papieren. 9. Faxꝶilien- Nachrichten, J ;; ;; ;

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Die nnten näher bezeichneten Gym⸗ nastiker Dermann und Rudolf Lantzky sind wegen vorätzlicher Körperverletzung je zu einem Jahre Gefängniß rechtekräftig verurtheilt worden. Es wird ersucht, dieselben im Betretungefalle zu verhaften, dies umgehend hierher anzuzeigen und die Strafe an ihnen zu vollstrecken, oder nach Bewandtniß der Umstände, sie hierher transportiren und an die Kö— nigliche Direktioa des Strafgefängnisses am Plötzen— see zur Strafvollstreckung abliefern zu lassen. Die⸗ selben sollen sich vor Kurzem noch in der Lausitz auf gehalten haben. Berlin, den 22. Januar 1876. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Unter— suchungssachen. Deputation 6 für Vergehen. Sig⸗ nalcement. 1) Der Gyn nastiker Hermann Lantzty ist 5 Jahre alt, am 30. November 1850 in Ber—⸗ lin geboren, evangelischer Religion, 5 Fuß 4 Zoll groß, hat blonde Haare, blonden Schnurrbart, rundes Kinn, längliche Gesichtsbildung, gesunde Gesichts—⸗ farbe, vollständige Zähne, ist schlanker Gestalt und spricht die deutsche und die französische Sprache. 2) Der Gymnastiker Rudolf Lantzky ist 22 Jahre alt, am 22. März 1853 in Berlin geboren, evange— lischer Religion, 5 Fuß 6 Zoll groß, hat brünette Haare, blaue Augen, braune Augenbrauen, Bart im Entftehen, längliches Kinn und längliche Gesichts— kildung, gesunde Gesichte farbe, vollständige Zähne, ist schlanker Gestalt und spricht die deutsche Sprache.

Steckbriefs Erneuerung. Der unterm 22. Juli 1875 Erste Beilage zum Deutschen Reichs und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger AÄr. 176 pro 1875 vom 29. Juli 1875 hinter den Schneidergesellen Carl Lüdemann erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert Potsdam, den 3. Februar 1876.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

Der unterm 17. Dezember v. J. wider Paul Ruppel von Hünfeld erlassene Steckbrief wird als erledigt zurückgezogen. Cassel, den 1. Februar 1876.

Staats⸗Anwalt.

10337 PEroctil anna.

Gegen den Käthner Heinrich Mense aus Ter reszewo ist nach Inhalt des Beschlusses des König⸗ lichen Kreisgerichts zu Locbau vom 23. Auzust 1875 auf Grund der Anklageschrift vom 18. Juli 1875 die Untersuchung wegen falscher Anschuldigung er— öffnet worden.

Zur öffentlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf den 12. April 1876, Vormittags num 12 Uhr, im Verhandlungszimmer Nr. 22 des Kreiszerichts⸗ gebäudes hierselbst angesetzt worden.

Der Angeklagte wird aufgefordert, in diesem Ter—

mine zur sestgesetzten Stunde zu erscheinen und die ‚; Verhältnisse zum neuen Erwerber das Recht ver—

zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche unter bestimmter Angabe der dadurch zu beweisenden Thatsachen dem Richter so zeitig zum Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeholt werden können.

Im Falle des Ausbleibens wird mit der Unter suchung und Entscheidung über die Anklage in con- tumaciam verfahren werden.

Loebau, den 16. Dezember 1875.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Subhastatisnen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

län Subhastations⸗Patent.

Das dem Kaufmann August Heinrich Geißler ge— hörige, in Steglitz an der Ahornstraße belegene, im Grundbuch von Steglitz Band TVIII. Bl. Nr. 576 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll

den 25. März 1876, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 26, Zimmer Ny. 16, im Wege der nothwendigen Sub- hastation öffentlich an den Meistbietenden verstei⸗ gert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags .

den 30. März 1876, Nachmittags 1 Uhr, ebendort verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund—

euer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 14 Ar 40 Qu-M. mit einem Rein ertrag von 6,16 S6 veranlagt. Auf dem Grundstücke

befindet sich ein Rohbau. Die vom Bieter zu lei⸗ stende Sicherheit wird auf 3060 A festgesetzt.

Auszug aus der Steuerrolle und beglaubigte Ab— schrift des Grundbunblatta, ingleichen etwaige Ab— schätzungen, andere das Grundstäück betreffende Nach- wisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Burcau T. einzusehen

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander— weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht einge— tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä— kluston spätesten3z im Versteigerungstermine anzu— melden.

Berlin, den 17. Januar 1876.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

llola Ediktalladung.

Laut notariellen Vertrags vom 10. Januar 1876 kaufte Direktor Ferdinand Bram mer in Wals—

rode vom dortigen Bürgermeister a. D. Fritz

Grütter als Inhaber der väterlichen Gewalt über

seine erst⸗ und zweitehelichen Kinder

die vor Walsrode in der Eckernworth belegene

einst Köhler'sche, das Neue Haus“ genannte Be⸗

sitzung, Haus-Nr. 243, mit Zubehör, Gebäuden und

Grundstücken in der Feldmark Walsrode, als:

I) das Neue Haus Nr. 243 mit Nebengebäuden, deren Areal und umliegenden Hofraum von etwa 15 Morgen;

2) etwa 16 Morgen Garten dahinter, laufende 9 2 pag. 155 bisheriger Grundsteuermutter— rolle;

3) etwa 15 Morzen Garten zwischen dem Fulder— wege und Schmieds Freudenthal Garten;

4) daran etwa 2 Morgen Garten Nr 5 und 4 als „Thiesenwerth“ laufende Nr. 3 Seite 155 der Grundsteuermutterrolle bezeichnet.

Von einem dieser Gartenstücke (2 4) sind jedoch nach Kontrakt vom 23. August 1875 1475 Qu.Ruthen dem Schmied Freudenthal hier überwiesen.

5) die tiefe Wiese an herrschaftlicher ti⸗fer Wiese und H. Behrmanns Wiese, etwa 2 Morgen 41 Qu.-Ruthen, Nr. 1 Seite 6 der Grundsteuer⸗ mutterrolle.

Auf Antrag des Käufers und Verkäufers werden

Alle, welche an genannten Grundstücken Eigen—

thums', Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische

Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere

Seivituten usd Realberechtigunzen zu haben ver—

meinen, aufgefordert, diese Rechte in dem

Montan, den 27. März d. J, 11 Uhr Morgens, auf hiesigem Gerichte anstehenden Termine anzumel—⸗

den, widrigenfalls für den sich nicht Meldenden im

loren geht. Der Ausschlußbescheid wird nur durch Aushang an hiesiger Gerichtstafel veröffentlicht. An folgende Inhaber von alten ungelöschten Hy⸗ potheken bezw. deren Rechtsnachfolger ergeht diese Ladung inshesondere: 1) Einwohner Christoph Seemann in Siever— dingen,

2) Vormundschaft für Kinder weil. Hans Heinrich Hüner daselbst,

3) Einwohner Friedrich Ahrens in Kirchboitzen,

Oberst Lieutenant. Wittwe Frau Suerland, geb. Ludwig, einst in Walsrode.

Walsrode, den 28. Januar 1876.

Königliches Amtszericht II. Münchmeyer.

Verkäufe, Verpachtun gen, Submiysionen c.

101 AMuterbietung.

Die Ausführung van Erd⸗ nud Pflaster⸗ arbeiten, welche bei der Verlegung von Tele⸗ graphen Kabeln im hiesigen Ober ⸗Postdirektione- bezirke in diesem Jahre in einer Gesammtlänge von ungefähr 2700 Metern nothwendig werden,

4

Königstraße 60 hierfelbst, lich von 8 Uhr fel bis 7 Uhr Abends ausgelegt und können .

gebühren, auch schrifilich mitgetheilt werden. Unternehmungelustige wollen ihre Anbietungen portofrei, versiegelt und mit der Ausschrift:

arbeiten bezw.:

ziegelu ! verseben, bis zum 15. Februar d. Is. . Dormittags 11 Uhr, an den Unterzeichneten ein— senden. Die Preisforderung für die Pflaster⸗ und Erd— arbeiten müssen für den laufenden Meter gestellt

Arbeiten auf gepflasterten oder ungepflasterten Strecken, bei Tage oder bei Nacht, zur Ausführung gelangen,

Die Eröffnung der eingegangeren Anbietungen erfolgt zu der angegebenen Zeit, in Gegenwart der eiwa persönlich erschienenen Anbieter.

Später eingehende, sowie den Bedingunzen nicht entsprechende Aubietungen bleipen unberücksichtigt.

Die Auswahl unter den Anbietern, welche

gebunden bleiben, wird vorbehalten. Berlin O, den 31. Januar 1876. Der Kaiserliche Ober Poasidirektor. 615 Bekauntmachnng. Das unterzeichnete Artillerie Depot beabsichtigt

stark, 570 Bettunge rippen 43 M. lang, 16 Qu.⸗Cm.

ark, 950 Bettungsbohlen 8 Cm. stark, 3 M. lang, 0,z M. breit,

209 Halbhölzer 6 M. lang, 30 Cm. breit, 16 Em. stark, im Submissionswege zu beschaffen.

Hierzu ist ein Termin auf Montag, den 21. Februar er.,

Vormittags 9 Uhr, im Bureau des Artillerie- Depots Breitestraße 68 anberaumt.

lich, vensiegelt und mit der Aufschrift: „Submission auf Bettuntzsmaterial“

Die Bedingungen sind entweder im diesseitigen Burtau einzüsehen oder gegen Eistattung der Ko— pialien ton hier abschriftlich zu beziehen.

Spandau, den 20. Januar 1576.

Artillerie · Depot.

1895

; —— J

*

Cottbus⸗Froßen heiner Cisenhahn, Neubau Cotthus-Frankfurt a. O.

Die Ausführung der Maurer, Zimmer-, Staaker-, Dachdecker⸗, Klempner, Schlosser, Tischler⸗, Glaser⸗ Anstreicher⸗ und Töpferarbeiten incl. Lieferung der dazu erforderlichen Materialien für die Empfangs— gebäude der Stationen Peitz, Weichensdorf, Jamlitz und Müllrose soll im Wege der öffentlichen Sub mission entweder im Ganzen oder nach einzelnen Arbeiten getheilt an einen oder mehrere Unterneh— mer vergeben werden.

Die Arbeiten sind veranschlagt im Ganzen

für Bahnhof Peitz. 29,500 Jamlitz. A, 6909 , Weichensdorf 23.500 , Müllrose . . 29, 400 ,

Zeichnungen, Bedingungen, Massen⸗ und Kosten⸗ berechnungen liegen im Bureau des Abtheilunge—

sowie die Lieferung der zum Bedecken der Kabel Baumeisters Mehrtens, Tiegelstr. 5 11, hierselbst erforderlichen Mauerziegel in einst Anzahl, von zur Einsicht aus und konnen mit Ausnghmęe der ungefähr 106000 Stück, soll im Wege der Unter⸗ Zeichnungen gegen Erstattung von einer. Mark für

bietung vergeben werden. Die näheren Bedingungen sind im Bureau der Ober -⸗Postdirektion (Regiflratur der Abtheilung E),

die Bedingungen und von einer Mark pro Stück

Anschlagsformular von dort bezogen werden. Der Submissionstermin, bis zu welchem die Of⸗

beilags. *. * portofreien Antrag, gegen Erstaättung der Abschreibe

„Unterbietung auf Erd⸗ und Pflaster ·

„Unterbietung auf Lieferung van Maner—⸗

und gesondert angegeben sein, je nachdem die

14 Taze nach jenem Termine an ihre Anbietungen

330 Bettungsrippen 6 M. lang, 16 Qu. Cm.

Hierauf Reflektirende wollen ihre Offerten schrift⸗

versehen, bis zu diesem Zeitpankte hierher eisreichen.

ferten vorschrifts mäßig, portofrei und versiegelt mit der Aufschrift

„Offerte auf Hochbauten der Neubaustrece Cottbus - Frankfurt a. O.“

einzureichen sind, ist auf

Montag, den 21. Fehrnar 1876, Vormittags 11 Uhr,

im obengenannten Abtheilungs . Bureau angesetzt. Cottbus, den 2. Februar 1875. Cto. 3/2. IV.) Die Direktion der Cotibus-Großenhainer Eisenhahn⸗ Gesellschaft. 1

. Bekanntmachung.

Auf, der Königlichen Stein kohlengrube Kronprinz Friedrich Wilhelm bei Schwalbach (Kreis Saarlouis) soll eine Wasserleitung von ungefähr 1000 Meter Länge hergestellt und die hierzu erforderlichen Rohre und sonstigen Stücke im Wege der öffentlichen Stb— mission vergeben werden.

Die Lieferungsbedingungen lön eu auf dem Bureau der Inspektion eingesehen, auf Verlangen auch von derselben übersandt werden.

Die betreffenden Offerten sind bis

Freitag, den 18. Februar d. Is.,

. Vormittags 19 Uhr,

hierher, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen, einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Suhmittenten geöffnet werden. Es dorf bei Saarlauis, den 3. Februar 1876. . Königliche Berg⸗Juspektion .

1744) Submission.

Das unterzeichnete Regiment bedarf zur Be— Rschaffung von Bekleidungsstücken pro 1876 nach—˖ steheude Materialien und zwar:

ca. 1500 Meter graue Futterleinwand,

2000 , Segelleinwand, . 6 ö. k ; ö Drillich und

db. . Hemden · Kalllket,

sowie an fertigen Stücken: . 180 Helme mit Beschlag, 168 Säbeltroddeln fär

Unteroffiziere, 514 Säbeltroddeln für Gemeine,

300 Kochgeschirre, 90 Kochgeschirrriemen, 89 Paar weiße Tornisterriemen, 45 Paar schwarze Tornisterriemen, 1060 weiße und S0 schwarze

Leibriemen, 45 Paar Patrontaschen. Offrerten von zuverlässigen Lieferanten mit Preben und Preisangaben sowie Lieferungsfrist siud der unterzeichneten Kommission versiegelt und portofrei bls zum 16. Februar er.

einzusenden.

. ;

osen, den 24. Januar 18768. (4g. P. 25/1. 76) Die Bekleidungs⸗-Kommissson des 1. West⸗

vreußischen Grenadier Negimeuts Nr. 6.

996 Berlin⸗Coblenzer Eisenbahn.

Strecke Nordhausen⸗Wetzlar.

Die Lieferung von eg. 45 Kbm. Tannen⸗Rund— holz und ca. 1400 Qu. M. Tannen-Bohlen für die Ausführung des Sohlstollens des Mühlenberg Tun— nels 1 soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Offerten mit der Aufschrift:

„Submissionsofferte auf Holzlieferung für

den HMühlenberg Tunnel .

sind bis zum Submissionstermin am Sonnabend, den 19. Februar er., Vormittags 10 Uhr, ver— siegelt und frankirt an den Unterzeichneten einzu— reichen, in dessen Bürean zur angegebenen Stunde die eingegangenen Offerten im Beisein etwa erschie⸗ nener Suhmittenten eröffnet werden. Später ein— gehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Bedin- gungen und Holzverzeichniß können im hiesigen Bürean eingesehen, auch gegen Erstattung der Selbstkosten von da bezogen werden.

Küllstedt, am 3. Februar 1876.

Der Abtheilungs⸗Baumeister. Kiene.