1876 / 33 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

zal verlegt, dadurch ermõglicht werde, daß cer Reichstag bald 4 J ber nen sei, und 3) den Rei Yetagsmitgliedern i Vorlagen de? Bundes rathẽ, insbesondere die Etats vorlagen mẽglichst schon iu Anfang Dezember mitgetheilt wesen.

Ein mit dem S. 1 der . dentifcher Antrag des Abg. Schmidt (Stettin wurde zurückgezogen. ; 66 93 Der e Schmidt i T ,. aus, daß Zweckmäßig⸗ keitsrũcfichten auf die Einzellandtage die Verlegung des Etats⸗ jahrs wünschenswerth sa, was der Abg. Dr. Lucius (Er- furt) auch im Interesse der zu berathenden Justizgesetze wünschte. Der Abg. Pr. Vas ker erkannte zwar objektiv Die Zweckmãßigleit der Vorlage an, wollte aber nicht durch die darin ertheilte Prolongation des diessährigen Etats schon jetzt 46. Reichstag des Einflusses berauben, zur Berathung der Justizgesetze noch in dieser Legislaturperiode einberufen zu werden. Der Präsident des Reichs kanzler⸗Amts, Staats Minister Pr. Delbrück, wollte mit der Bewilligung der Vorlage kein Ver⸗ trauensvotum verlangen, sondern führte die Erwägungen der Zweckmäßigkeit an, welche den Reichstag in seinem Interesse dan führen müßten, die nächste Session von der Etatsberathung zu entlasten. (S. unter Reichs tagsangelegenheiten.) Nachdem sch die Libgg. Windthorst und Richier (Hagen) gegen bie Vorlage erklärt hatten, wurde nach einigen Bemerkungen des Bunde: kommissars, Geh. Ober ⸗Regierungs⸗Raths Dr. Michaelis und des Abg. v. Kardorff die erste Lesung geschlossen. Das Haus trat sofort in die zweite Berathung, in welcher die Anträge Völk und v. Ludwig gemeinsam mit §. 1 diskutirt wurden. Nachdem die Antragsteller ihre Anträge motivirt hatten, wandte fich Abg. Srumbrecht gegen den von Windthorst angeregten Ge⸗ danken zweijähriger Budgetperioden Man habe in Hannover

das Mangelhafte einer solchen Institution zur Genüge kennen gelernt. In großen Staaten, wo die Bedürfnisse sich nicht auf Jahre hinaus feststellen lassen, sei sie ganz unzweckmãßig. Da⸗ mit schloß die Debatte über §. 1. Abg. Volk zog seinen Antrag, nachdem Abg. v. Ludwig denselben ebenfalls befürwortet hatte, zurück. 5. 1 ward mit i. Wöehrheit angenommen, der Antrag Ludwig dagegen abgelehnt. . !, * 9 30e. die Geltung des für 18376 festgestellten Etats auf die drei ersten Monate des Jahres 1877 ausdehnt, bemerkte Abg. Rickert, daß er und seine Freunde zur Ablehnung dieser Bestimmung nicht durch irgend ein Mißtrauen gegen die Bun⸗ desregierungen, sondern lediglich von sachlichen Motiven be⸗ stimmt würden. Man glaube, daß es den Wuͤnschen der Bun⸗ desregierungen selbst entsprechen werde, das Budget für das Zahr 1877 und für die ersten Monate des Jahres 188. aus Rücksicht auf die der Berathung entgegenstehenden Schwierig⸗ keiten mit einem Reichstage zu vereinbaren, der bereits wie er glaube, zur allgemeinen Zufriedenheit zwei Budgets er⸗ ledigt habe.

Nr. 1“ wünsche die Reglerung lebhaft, den normalen Zustand wiede: 88

Zugehörigkeit zum Deutschen Reiche nicht nur als provisorischen Zustand betrachten und die Wahlen zur Gemeindevertretung nicht zu politischen Demonstrationen benutzen würden trag des Abg. Sonnemann trat das Haus in eine Besprechung

herzustellen, sobald die Bürger Straßburgs ihre

Auf An⸗

der Interpellation ein. Der Antragsteller stellte auf Grund von ihm in Straßburg selbst bei den gemäßigsten Leuten eingezoge⸗ ner Erkundigungen in Abrede, daß der geschlossene Vertrag für Straßburg so günstig sei, wie der Regierungskommissar dar⸗ gestellt habe. Der Abg. Graf v. Moltke erklärte, daß ein mili⸗ tärisches Interesse an der Erweiterung der Stadt Straßburg nicht bestehe, daß aber dadurch die Stadt einen neuen Aufschwung nehmen werde. Die Informationen des Abg. Dr. Löwe bei Elfassern über die fragliche Angelegenheit waren entgegengesetzter Natur, als die des Abg. Sonnemann und sprachen sich günstig aber den Vertrag aus. Eine Berufung einer Gemeindevertre⸗ tung ad hoe sei der größte politische Fehler und schädige das Anfehen der Reichsregierung. . . schr. Berathung des achten Berichtes der Reichsschuld en⸗ gommissionen über die Verwaltung des Schuldenwesens des Norddeutschen Bundes, beziehungsweise des Deutschen Reichs und zweiter 6 derselben über den Reichs kriegsschatz

ssirte ohne Debatte. . J. 93. . wurden in erster Berathung der Zusammenstellungen der fernerweit liquidirten, auf Grund des Artikels 7, Ziffer bis des Gesetzes vom 8. Juli 1872 aus der französijchen Krieg?. kosten⸗Entschädigung zu ersetzenden Beträge die Verweisung an die Rechnungskommission auf Antrag des Abg. v. Benda abgelehnt, nachdem der Abg. Rickert konstatirt hatte, daß die von ihm und noch einem Mitgliede der Rechnungs kommission vorgenommene Prüfung der Vorlage keinen Anlaß zu Bemer⸗ kungen gegeben habe. ; . 2 2 passirten ohne Debatte der Gesetz⸗ Entwurf, betreffend die Kaiser Wilhelm⸗Stiftung fur die Angehörigen der deutschen Reichs⸗Post verwaltung, und die Uebersicht det außeretats mäßigen außerordentlichen Aus⸗ gaben und Sinnahmen, welche durch den Krieg gegen Frankreich veranlaßt sind, oder mit demselben im Zusammen⸗ hange stehen, für das Jahr 1874, auf Grund des mündlichen Berichtes der TV. Kommission. ; . Angenommen wurden die Anträge der Kommission: . 1) Die Ucherschreitungen gegen die Bewilligungen im Gesetz vom 2. Juli 1873: ; bei III. Militãr-Lazarethwesen: .

Titel N von 135,515 Thlr. 12 Sgr. 1] Pf.

82 14 *

bei FIII. Artillerie und Waffenwesen:

Titel K von 111,267 Thlr. 4 Sgr. 6 Pf. vorbehaltlich der bei der Rechnungsrebision sich etwa ergebenden Er⸗

§8. 2 ebenso wie alle folgenden Paragraphen der Vorlage

wurden hierauf ohne weitere Debatte abgelehnt. .

Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Vor⸗ lage, betreffend die Ermächtigung des Reichs kanzlers zum Zweck der Errichtung des Reichs tags gebäu des über die Erwer⸗ bung des Grundstücks des Krollschen Stablissements in Berlin und einer angrenzenden Fläche des Thiergartens durch das Reich mit der preußischen Regierung und den sonstigen Be⸗ theiligten in Verhandlung zu treten.

Jie. Whaa. , Ber aer Y. en- Rer'chadcfter--=r— m Me wiederholt zu erklären, daß der Reichstag den Grund und Boden des Krellschen Etabliffements hierselbst nebst dem angrenzenden Terrain als die geeignete Stelle für die Errichtung der Reichstags gebãudes nicht ansieht; P) in Gemäßheit des Reichstagsbeschlusses vom 25. Fe⸗ bruar 1874 den Reichskanzler wiederholt aufzufordern, Einleitungen zu treffen, um das hinter dem Kriegs⸗Ministerium, der ehemaligen Porzellanmannfaktur und dem Herrenhause belegene Terrain, soweit solches zur Errichtung eines Reichstagsgebäudes erferderlich ist, zu erwerben und die desfallsige Vereinbarung dem Reichstage baldmög lichst zur verfaffungsmäßigen Beschlußnahme vorzulegen.

Der Abg. Duncker schlug vor:

„Für den Fall der Ablehnung des Antrages des Bundesraths den Reichskanzler zu etsuchen, mit der Königlich preußischen Regie⸗ ruag in Verhandlung zu treten, ob und unter welchen Bedingungen gegenwärtig folgende zwei Plätze zum Zwecke des Reichstags hauses für das Reich zu erwerben sein würden: A. der Platz im Thiergarten zwischen dem Brandenburger Thor und der Lennsstraße; B. der Vlatz an der Oftfeite des Königsplatzes: das Raczinskrsche Palais und die anliegenden, dem preußischen Fiskus gehörenden Grundftücke und über das Refultat dieser Verhandlungen dem Reichstage in der nächsten Session Mittheilung zu machen.“

Nachdem der ÄAbg. v. Unruh den Platz des Krollschen Eta—⸗ blissemenis empfohlen und der Abg. Berger seinen Antrag be— fürwortet hatte, vertrat der Bundesbevollmächtigte Staats⸗Minister Dr. Achenbach die Regierungsvorlage (S. unter Reichstags⸗ angelegenheiten), und bezeichnete das darin vorgeschlagene Terrain als das einzig geeignete, eine Ansicht, welche auch Abg. Duncker vertrat. Um 57 Uhr vertagte sich das Haus.

In der heutigen (47. Sitzung des Deutschen Reichstages, welcher am Tische des Bundesraths die Bundes⸗ bevollmächtigten, Prãsident, des Reichskanzler⸗Amts Staats⸗Mi⸗ nister Dr. Selbrück und der Staats-Minister Dr. Achenbach, so⸗ wie die Reichs kanzler⸗Amts⸗Direktoren Herzog und v. Amsberg mit mehreren anderen Kommissarien beiwohnten, motivirte der Abg. Gerber seine Interpellation, welche lautet:

Dem Reichstage ist der Vertrag zur Kenntnißnahme mitgetheilt worden, welcher am 2. Dezember 1875 zwischen dem Geheimen Ober⸗ Regierungs-Rath Hrn. von Pommer ⸗Esche im Namen des Deutschen Reiches und dem Polizei⸗Direktor und Bürgermeisterei , Verwalter Hrn. Back, betreffend den Verkauf der durch die Erweiterung der Festung Straßburg entbehrlich werdenden Grundstücke an die Stadt- gemeinde Straßburg, abgeschlofsen worden ist.

Aus dietsem von dem Reichekanzler⸗Amte und von dem Herrn Bezirkspräsidenten bereits ratifizirten Vertrag ist ersichtlich, daß der Stadt Straßburg, vermittelst der Unterschrift des Hrn. Polizei- Direktors Back, die Verpflichtung auferlegt werden soll, eine Summe von 17 Millionen Mark zu bezablen, ohne daß eine Gemeindevertretung der Stadt darüber ihr Votum abgegeben hat. Es widerspricht eine derartige Belaftung der Gemeinden, ohne Mitwirkung einer gesetzlichen Gemeindevertretung, dem allgemein geltenden Rechte, und weist des- halb das stattgehäbte Verfahren auf die Dringlichkeit einer baldigen . des unterm 26. Februar 1872 aufgelösten Gemeinde- raths hin.

Darauf geftützt, erlaube ich mir die Anfrage an den Herrn Reichs kanzler zu richten:

liegt es in der Absicht der Reichsregierung, in Straßburg dem- nächst eine gesetzliche Gemeindevertretung wieder herzustellen?

2) beabsichtigt die Reichsregierung dieser Vertretung den Vertrag vom 2. Dezember 1875 zur Ratifikation vorzulegen?

Der Bundesklommissar, Direktor im Reichkanzler⸗Amt,

Herzog, verneinte die zweite Frage, weil keine Veranlassung vor⸗ liege, aber bindenden und

Recht

den für die Stadt Straßburg so überaus günstigen, nach der jetzigen Gesetzgebung zu bestehenden Vertrag einer künftigen Munizipal⸗

innerungen nachträglich zu genehmigen; . . 2) 3. 3 33 pie Vorlegung der Uebersicht der außer

zmwäßigen außerordentlichen, durch den Kriez mit Frankreich ver⸗ y 1 (Nr. 5. B. der Drucksachen) der Vorschrift im Gesetze vom 2. Juli 1872 und im Gesetze vom 10. Februar 1875 enügt worden ift. .

. folgte die dritte Berathung des Sejetzentwurfs wegen Abänderung des Gesetzes vom 23. Mai 1873 betreffend die Gründung und Verwaltung des Reichs-Inalidenfonds. In der Spezialdebatte wurden . 1 ** Far Debatte ge⸗ S1. Die im s. J des Gesetes, betreffend die Gründunz * Verwaltung des Reichs Invalidenfonds, vom 23. Mai 1873 (Reichs⸗ Gefetzblatt S. 117) bestimmte Frist wird für die vor dem 1. Novem- ber ss75 erworbenen Prioritäts. Obligationen deutscher Eisenbahn— gesellschaften bis zum 1. Juli 1830 erftreckt,. ö

§. 2. Die im 5§. 7 des Gesetzes, betreffend den außerordent⸗· lichen Geldbedarf für die Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen und für die im Greßherzogthum Luxemburg belegenen Strecken der Wilhelm Luxemburg ⸗Eisenbahn vom 18. Juni 1873 Reich s⸗Gesetzblatt S. 143) bezeichneten Geldmittel dürfen auch über den 1. Juli 1876 Finaus in Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen außerdeutscher Staaten, in Schatzanweifungen des Reichs oder eines Bundesstaats, fowie in Prioritäts-Obligationen deutscher Eisenbahngesellschaften und in inländischen oder auf Gold lautenden ausländischen Wechseln an— gelegt werden.

Zu 5§. 3:

Zur Wahrnehmung der der Reichsschuldenkommission durch die

Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Mai 1873 (Reichs Gesetzblatt S. 117) übertragenen Geschäfte wählen der Bundesrath zwei und Ter Reichstag drei Stellvertreter, welche im Fall der Verhinderung der Mitglieder von dem Vorsitzenden berufen werden können, wurde der Antrag des Abg. v. Benda angenommen, welcher die Verstärkung der Mitglieder der Reichsschuldenkommission um 5 Mitglieder, von denen der Bundesrath zwei, der Reichstag drei Mitglieder wählen soll, bezweckt.

Die Abgg. Rickert, Hölder und Dr. Wehrenpfennig bean⸗ tragten:

„den Herrn Reichskanzler zu ersuchen: .

I) die nach 8 14 des Gesetzes vom 23. Mai 1873 (Reichs⸗ Gesetzblatt Seite 117) aufzustellende Bilanz, in welcher der zeitige Kapitalwert) der dem Reichs⸗Jnvalidenfonds obliegenden Verbind⸗ lichkeiten anzugeben ist, aufftellen zu lassen und dem Reichstate in der nächsten Session vorzulegen; ;

2) zugleich in der nächsten Session einen Gesetzentwurf vor⸗ zulegen, nach welchem die entbehrlichen Zinsen und die Aktivbestãnde . ö vom 1. Januar 1877 ab Verwendung nden für: ö a. die Ausgaben des Reichs an Pensionen und Unterstützungen für Angehörige der vormals schleswig ⸗holsteinischen Armee,

b., die dem Reichshaushalt zur Last fallenden Pensionen und Pensionserhöhungen für Militärpers'onen und Militärbeamte der Land— armee und der Marine, welche durch Krieg vor 1870 1871 invalide und zur Fortfetzung des aktiven Militärdienftes unfähig geworden sind,

e. die dem Reichehaushalt zur Last fallenden Penstonen und Unterftützungen für Hinterbliebene der in den Kriegen vor 1870 I871 gefallenen Militärpersonen der Landarmee und Marine.“

Rachdem der Abg. Frhr. von Maltzahn-Gültz gegen die Resolution gesprochen, der Abg. Frankenburger dieselbe aber be⸗ fürwortet hatte, wurde dieselbe genehmigt und mit derselben das Gesetz im Ganzen definitiv angenommen.

Ebenfalls wurde definitiv angenommen in dritter Bera⸗ thung der von dem Abg. Dr. Zimmermann vorgelegte Gesetz= entwurf, betreffend die weitere geschäftliche Behandlung der Ent⸗ würfe einer deutschen Kon kursordnung und des dazu ge⸗ hörigen Einführungsgesetzes auf Grund der in zweiter Bera⸗ thung unverändert angenommenen Vorlage (S. unter Reichs- tagsangelegenheiten) auf Befürwortung des Abg. Miquel gegen die Bedenken des Abg. Mosle.

Beim Schlusse des Blatts setzte das Haus unter dem Vor⸗ sitz des Präsidenten Dr. Simson die Berathung der Vorlage, betreffend die Srmächtigung des Reichskanzlers zur Erwerbung der Grundstücke des Krolkschen Etablifsements ze. für die Errichtung des Reichstagsgebäudes fort, und ergriff der Abg.

Nach einer im Reichseisenbahn⸗Ante aufgestellten

Nachweisung find in dem Halbjahre vom 1. Vril bis letzten

September 1875 im Ganzen 268 Prozesse as dem Trans⸗

portwesen gegen die Cisenbahnverwaltungen Denschlands (mit

usnahme der Bayerischen) bei den Gerichten anhngig gemacht —— 2 kommen 37 Proz. auf Nigtablieferung, 39 Proz. auf Mankos und Beschãdigung. 11 Pra. auf ver⸗ spätete Lieferung, wãhrend 2 Proz. Frachterstattun en und 11 Proz. andere Gegenstãnde betreffen. Von sämmtlihen in ge⸗ dachtem Zeitraume anhängig gewordenen Rechts streirn waren 43 Proz. am Schlusse des gedachten Zeitraumes noch shwebend, 57 Proz. dagegen deßinitio erledigt, und zwar von letzteren 35 Proz. durch Verurtheilung oder nachtrãgliche Anerlennung Seilens der Eisenbahnverwaltung, 36 Proz. durch Abneisung oder freiwillige Zurücknahme der Klage, 14 Proz. durch theil⸗ weise Verurtheilung der Eisenbahn unter Abweisung der Mehr⸗ forderung und 12 Proz. im Wege des Vergleichs. Nach §. 16 der Instruktion für die Königliche Ober⸗Rech⸗ nung kammer mũssen Dienstreisen in allen Fällen, wo sie als Rundreisen abgemacht werden können, als solche ausge⸗ führt werden und dürfen nicht als Einzelreisen liquidirt werden. Diese Vorschrift ist durch die Gesetze vom 9. März 1872 und 2A. März 1873 nicht aufgehoben und fortgesetzt von den Be hörden in Anwendung zu bringen. Wenn dagegen ein Me di⸗ zinalbeamter bei Rundreisen mit den Normalsätzen nicht aus⸗ kommt, so kann er nach einem Spezialerlaß des Ministers der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten nach dem Schluß satz des 5. 2 des Gesetzes vom 9. März 1872 die wirklichen Ausgaben liquidiren. In der Zurücknahme eines angemeldeten Rechts⸗ mittels (Appellation, Nichtigkeits beschwerde) liegt, nach einem Grkenntniß des Reichs⸗Dber⸗Handelsgerichts, III. Senat, vom 9. Dezember 1875, eine Entsagung auf das Rechtsmittel, und eine solche Entsagung ist unwiderruflich, selbst wenn die erneute Anmeldung des Rechtsmittels noch innerhalb der gesetz⸗

„Das Königlich preußische Ober⸗ Tribunal hat wiederholt angenommen, daß in der Zurũck⸗ nahme eines angemeldeten Rechtsmittels eine Entsagung auf das Rechtsmittel liegt, und durch Plenarbeschluß vom 18. Februar 1856 festgestellt, daß solche Entsagung unwiderruflich ist. Dieser Ansicht muß beigetreten werden, Im vorliegenden Falle fehlt es aber auch an einer rechtzeitigen Anmeldung des Rechts⸗ mittelz, denn die Anmeldung in der Eingabe vom 30. Jult 1875 hat durch deren Zurücknahme in der Eingabe vom 26. August 1875 ihre Wirkung völlig und definitiv verloren, und wollte man in der Eingabe vom 27. August 1875, in welcher die Zurücknahme der Anmeldung zurückgenommen wird, eine neue Anmeldung sehen, so ist diese doch nach Ablauf der gesetzlichen Anmeldefrist eingegangen, also unwirksam.

Der von dem Vormunde eines minderjährigen Ver⸗ letzten gestellte Strafantrag kann nach einem Erkenntniß des ODber-Tribunals vom 14. Dezember v. J. von jenem nicht ohne Genehmigung des vormundschaftlichen Gerichts wieder zurückgenommen werden.

Wie bereits bekannt, hat der seitherige Kaiserliche Bot⸗ schafter am õsterreichisch· ungarischen Sofe, General⸗Adiutant und General⸗Lieutenant von k ö n . 2 iastñ j z ein ufun te l. deem ether ö 2 1 Regriff, Wien zu verlassen und sich über Berlin auf feine neue Bestimmung zu begeben. Als interimistischer Geschäftsträger am österreichisch⸗ungarischen Hofe fungirt bis auf Weiteres der Botschafts⸗Rath Graf Carl von Dönhoff.

Der seitherige Kaiserliche Gesandte am Königlich portu⸗ giefischen Hofe, Graf von Brandenburg, hat nach Ueber⸗ reichung feines Abberufungsschreibens Lissabon verlassen. Bis zum Eintreffen seines Nachfolgers fungirt der dem Auswärtigen Amt attachirte Graf zu Rantzau als interimistischer Geschäfts⸗ trãger.

Der neu ernannte Kaiserliche Minister-Resident für Japan, Herr von Sisendecher, ist am 3. Dezember v. J. von Sr. Majestät dem Tenno behufs Uebergabe seines Beglau—⸗ bigungsschreibens in besonderer Audienz empf ngen worden. Gkeichzeitig wurde auch dem bisherigen interimistischen Geschãfts⸗ träger, Ferrn von Holleben, eine Abschiedsaudienz gewãhrt und der Kommandant S. M. S. „Hertha“, Herr Korpetten⸗ Kapitän Knorr, Sr. Majestãät dem Tenno vorgestellt.

Der General⸗Lieutenant von Hausmann, Inspecteur der 1. Feld⸗Artillerie⸗Inspektion, ist mit Urlaub von Posen hier eingetroffen, desgleichen der General⸗Major von Busse, Com⸗ mandeur der 15. Kavallerie⸗Brigade, zur Abstattung persoönlicher Meldungen von Cöln.

Der Kaiserlich russische Gesandte am Königlich schwedi⸗ schen Hofe, von Okou neff, ist gestern Abend aus Paris hier eingetroffen.

S. M. S. „Friedrich Carl“ ist am 3. d. M. mit reduzirter Besatzung in Wilhelmshaven in Dienst gestellt.

Posen, 4. Februar. Dem ehemaligen Erzbischof von Posen, Grafen Ledochowski, ist vor seiner Entlassung aus dem Ge⸗ fängniß in Ostrowo Seitens des Ober⸗-Präsidenten Günther nach⸗ stehende Ver fügung zugestellt worden: .

Posen, N. Jꝛnuar 1876.

Ew. Hechgeboren haben zum gerichtlichen Protokoll, d. d. Ostrowo, 14. Juli 1874 wörtlich erklärt: „Ich. erkenne den FSrn. Freiherrn v. Massenbach als Kommiffarius für Die

ermögens verwaltung meiner Erzdiözese zu Posen nicht an, und über die Vermögenzadministration meiner Erzdiszesen zu Gnesen und Posen erkenne ich mich für verantwortlich nur vor Gott dem Herrn, und vor dem heiligen Stuhle.“ In dieser Erklärung ist eine Handlung zu erblicken, aus welcher klar hervorgeht, daß Ew. Hochgeboren' die Fortdauer des Ihnen durch das rechtskrã ftige Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes für kirchliche Angelegen= heiten vom 15. April 1874 entzogenen Amtes eines Erzbischofs von Gnesen und Pesen beanspruchen. Auf Grund des S8. 1 Des Reichsgesetzes vom 4. Mai 1874, betreffend die Verhinderung der unbefugten Auzübung von Kirchenämtern, und der von den Herren Miniftern des Innern und der geistlichen Angelegenheiten mir ertheilten Ermächtigung untersage ich desbhal Ew. Hochgeboren den Aufenthalt in den Peovinzen Pofen und Schlesien, sowie in den Regierungsbezirken Marien⸗ werder und Frankfurt a. D. und zwar bei Vermeidung sofortiger zwangsweifer Internirung in die Stadt und Festung Torgau für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Ausweisungeverfügung, indem ich ergebenft bemerke, daß Ew. Hochgeboren nach . 3 des angeführten Gesetzes gegen diese Verfügung die binnen acht Tagen vom Empfange derselben anzubringende Berufung an den Königlichen Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten

lichen Entscheidung erfolgt.

Ratifikation vorzulegen. In Bezug auf

vertretung zur

Dr. Reichensperger (Crefeld) das Wort.

offen steht. Die Vollstreckung der Verfügung wird durch

lichen Anmeldungsfrist seit Publikation der angefochtenen richter

die Berufung nicht aufgebalten. Ew. Hochgeboꝛen haben daher nach

Ibrer Ertlaffung aus dem Gefängnifse die Provinz Posen auf dem.

kürzesten Wege unter Vermeidung der Stadt Pesen zu verlassen. und die Reise durch die Hochdenselben versagten Bezirke ohne Unter brechuna fortzusetzen ; Der Ober⸗Präsident, Wirkliche Geheime Rath Günther. An den Herrn Grafen Ledochowe ki, Hechgeboren. Ostrowo.

Bayern. München,. 5. Februar. Das Königliche Aller⸗ hõchste Restript zur Wiedereinberufung des Landtags wird, wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, in den nächsten Tagen be⸗ kannt gemacht werden und die bayerischen Kammern in der letzten Woche dieses Monats hier versammelt sein. Wenige Tage nach dem Wiederbeginn ihrer Thätigkeit hat die Kammer der Ab⸗ geordneten die Neuwahl ihrer beiden Präsidenten vorzunehmen, da nach der neuen Geschäftsordnung die Präsidenten zu Anfang einer Legislaturperiode das erstemal nur auf vier Wochen ge⸗ wählt werden, die Kammer aber bei der Vertagung bereits drei Wochen versammelt war.

Württemberg. Stuttgart, 6. Februar. Der Entwurf eines Verfassungsgesetzes, betreffend die Abänderung des X. Kapitels der Verfassungsurkunde über den Staatsgerichtshof, nebst Motiven ist im Druck erschienen. .

Sessen. Darmstadt, 1. Februar. (Frankf. Journ.) Die Regierung hat den Ständen eine Vorlage wegen Regelung des finanziellen Verhältnisses zwischen dem Staate und der evangelischen Kirche des Landes vorgelegt. Danach würde der Staat für die Kirche jährlich rund 175,000 6 in monatlichen Ratenzahlungen beisteuern, wonach sodann die Kirche allein die Kosten des Kirchenregiments, die Gehalte der Geistlichen ꝛc. auf den zu bildenden Central-Kirchenfonds übernimmt. Bezüg⸗ lich der Pensionsansprüche des Präsidenten des Ober⸗Kon⸗ sistoriums, der weltlichen Mitglieder und sonstigen weltlichen Beamten, sowie derjenigen der geistlichen Mitglieder dieser Be⸗ hörde in dieser ihrer Eigenschaft als Superintendenten soll der bisherige Zustand verbleiben, nur sollen keine höheren Gehalte, als dermalen bestehen, der Staats kasse gegenüber bei der Berech⸗ nung zu Grunde gelegt werden dürfen.

Mainz, 31. Januar. Die heutige Delegirten⸗Versamm⸗ lung der hessischen Altkatholiken⸗Vereine war von 40 Delegirten besucht. Man beschloß eine Eingabe an die Regie rung um baldigen Erlaß eines Altkatholiken⸗Gesetzes. Die nãchste Synode in Bonn soll mit 5 Delegirten beschickt werden.

Sach sen⸗Weimar⸗ Ei sen ach Weimar, 5. Februar. (Weim. Ztg.) Gestern fand im Großherzoglichen Hoftheater zu Ehren der Vermählung Ihrer Hoheit der Prinzessin Marie mit Sr. Durchlaucht dem Prinzen Heinrich VII. Reuß eine Gala— norstellung statt. In dem glänzend erleuchteten Hause hatte sich eine zahlreiche Versammlung eingefunden. Die ersten Reihen der Balkons waren zum Theil den Hofstaaten und Begleitern der hohen Gäste des Großherzoglichen Hofes eingeräumt, deren reiche Uniformen wie elegante Toiletten der Damen zu einem ungemein farbenreichen Bilde sich vereinigten. Bald nach 7 Uhr erschien der Hof mit seinen Gästen; zunächst betrat das Fürstliche Brautpaar unter dem Schmettern der Trompeten die Mittelloge, sich huldreich gegen die Versammlung verneigend, welche stehend mit lautem, wiederholtem Zuruf die Prinzessin und den Prinzen begrüßte. In derselben herzlichen und freu⸗ digen Weise ward das von Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Frau Großherzogin geleitete ronprinz— liche Paar empfangen. In der Mittelloge nahmen die Höchsten Herrschaften in der Weise Platz, daß zur Linken Ihrer Hoheit der Prinzessin Marie Se. Kaiserliche und Königliche Heheit der Kronprinz, zur Rechten Sr. Durch⸗ laucht des Prinzen Reuß Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin und neben derselben Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin saßen. In der zweiten Reihe hatten Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Frau Erbgroßherzogin, der Prinz Heinrich der Niederlande, Se. Durchlaucht Fürst Reuß j. L. und der Erkgroßherzog, Kö— nigliche Hoheit, sowie Ihre Hoheiten die Prinzen Hermann und Bernhard von Sachsen⸗Weimar Platz genommen. Einer Festouverture von Meyer⸗-Olbersleben folgte ein von Putlitz ge⸗ dichtetes anmuthiges Feftspiel. Die Aufführung der Oper „Tell von Rossini bildete den Schluß. Nach Beendigung der Gala—⸗ vorstellung wiederholten sich die dem Hohen Brautpaar darge⸗ brachten Ovationen und kehrten die Höchften Herrschaften durch die illuminirten und mit bengalischen Flammen erleuchteten Straßen nach dem Schlosse zurück.

6. Februar. (W. T. B.) Heute Nachmittag 212 Uhr hat die Trauung des Prinzen Reuß mit der Prin⸗ zessin Marie von Sachsen⸗-Weimar stattgefunden. Bei der der Trauung folgenden Tafel brachte Se. Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit der Kronprinz den Toast auf das Wohl der Neu— vermählten aus.

Oldenburg. Oldenburg, 1. Februar. Die Staats⸗ regierung hatte dem Landtage einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach die Diäten der Landtagsabgeordneten auf 10 beziehungs- weise 5 M6 erhöht werden sollten. Wie man der „Wes. Ztg.“ schreibt, hielt der Landtag jedoch den bisherigen Diätensatz von 25 beziehungsweise 16 Thaler für genügend und lehnte heute die beantragte Erhöhung ab. Die Reisekosten für die Reisen zwischen dem Herzogthum und dem Fürstenthum Lübeck wurden auf 46 6, zwischen dem Herzogthum und dem Fürstenthum Birkenfeld auf 60 S und zwischen den beiden Fürstenthümern auf 75 e für den Abgeordneten festgesetzt.

4. Februar. Das Gesetzblatt für das Herzogthum Ol⸗ denburg enthält eine Bekanntmachung des Staats⸗Ministeriums, Departement des Innern, vom 1. Februar 1876, betreffend Ver⸗ hütung der Thierquälerei.

Braunschweig. Braunschweig, 6. Februar. Die Landesversammlung des Herzogthums ist durch Spezial⸗ befehl vom 2. Februar mit Rücksicht auf die noch zu erledigenden Kommissionsarbeiten weiter hin bis zum 2. März vertagt worden.

Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 5. Februar. Der Groß⸗ fürst Alexis von Rußland ist am 4. d. M. früh hier angekommen. Roch im Laufe des gestrigen Vormittags empfing Se. Kaiserliche Hoheit den Besuch des Kaisers, sowie des Kronprinzen Rudolf und der in Wien anwesenden sämmtlichen Srzherzoge, bei welcher Gelegenheit Se. Majestät die Obersten⸗Uniform seines russischen Regiments trug. Der Großfürst gedenkt einige Tage in Wien zu verweilen und von f aus nach Ancona zu reisen, um sich dort wieder einzu⸗ iffen.

Das Reichs gesetzblatt veröffentlicht das Gesetz vom

stehenden Heeres (Kriegsmarine) und der Ersatzdreserve erforder⸗ lichen Rekrutenkontingente im Jahre 1876 bewilligt wird; ferner die Verordnung des Handels Ministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern vom 29. Januar 1876, be⸗ treffend die Gültigkeitsdauer des Eichstempels für die in den Jahren 1874 und 1875 geeichten und gestempelten Gewichte, Längen⸗ und Hohlmaße metrischen Systems.

6. Februar. Die Kaiserin hat gestern den bisherigen deutschen Borschafter v. Schweinitz in einer Abschiedsaudienz empfangen. Zu Ehren der Anwesenheit des Großfürsten Alexis fand gestern ein Hofball statt. ;

Der Eisenbahnausschuß des Abgeordneten—⸗ hauses hat auf Befürwortung des Handels⸗Ministers beschlos— sen, daß jum Bau der Eisenbahn Tarvis⸗Pontafel bis an die italienische Srenze die pro 1876 geforderte Baurate in den Etat eingestellt werde.

BVest, 5. Februar. Laut Meldung des „Ellenör“ gehen der Minifter⸗Präsident und der Finanz-Minister Dienstag für ein oder zwei Tage nach Wien. Die Fortsetzung der Ver—

Mitte dieses Monats wieder aufgenommen und werden mehrere Ninister daran Theil nehmen. Als Kandidaten für die nach dem Gesetze zu besetzende Deputirtenstelle Deak nennt „Naplo“ den Minister Baron Wenckheim, ferner Grafen Johann Mikes.

Im Oberhause gab der Präsident die an das Haus gelangten Beileidatelegramme über das Ableben Deaks bekannt. Der Ausschußbericht über den Verwaltungsentwurf wurde vorgelegt und verlesen. Der Bericht empfahl die Annahme desselben mit einigen von dem Minister-Präsidenten Tisza zu⸗ gestandenen Modifikationen. Sodann folgte die Verhandlung uͤber den Bericht des Immunitäts-Ausschusses in Betreff der vom Budapester Strafgerichte verlangten Aualieferung des Grafen Melchior Sonyay jun. wegen Entziehung von der Militärpflicht. Der Bericht empfahl die Nichtausli⸗ferung, weil Lonyay sich fortwährend pflichtgemäß bei der kompetenten Stelle gemeldet habe. Der Minister Baron Wenckheim und der Staats- Se⸗ kretär im Honved⸗Ministerium Fejervarn sprachen in ähnlichem Sinne. Nach lebhafter und vielseitiger Erörterung ward mit allen gegen drei Stimmen die Nichtauslieferung besch ossen. , fand in der Pfarrkirche der inneren Stadt das feierliche Requiem für Deak statt, welches der Primas unter glänzender Assistenz pontifizirte.

Niederlande. Haag,. 2. Februar. Sowohl über den Gesundheitszustand der in Cannes weilenden Königin, wie auch über den ihres jüngeren Sohnes, des diesen Winter in Algier zubringenden Prinzen Alexander, lauten die neuesten Mittheilungen sehr befriedigend. Der Arzt Dr. Vinkhuyzen, welcher die Königin nach Cannes begleitet und von dort aus den Prinzen Alexander in Algier besucht hatte, ist vor einigen Tagen wieder nach dem Haag zurückgekehrt. Des Königs Oheim, Prinz Friedrich, reist dem Ver— nehmen nach heute von Neuwied über Paris nach Cannes ab. Mit der Königin wird er dem Prinzen Alexander in Algier einen Besuch abstatten. Der Bau des Rordsee⸗ kanals, welcher Amsterdam in nächsten Verkehr mit der Nordsee bringen wird, nimmt erfreulichsten Fortgang. Er ist soweit vorgeschritten, daß nach einer aus offizieller Ouelle her— rührenden Mittheilung nunmehr mit Bestimmtheit zu erwarten ist, daß der Kanal wirklich noch dieses Jahr, wie in den Kon— trakten mit den Bauunternehmern ausbedungen worden, von Schiffen mit niederem Tiefgange wird befahren werden können. Alle Anordnungen sind so getroffen, daß, wenn nicht unvorher— gesehene Zwischenfälle hemmend einwirken, der Kanal auch für die großen Seeschiffe in der kontraktlich bestimmten Zeit brauch— bar hergestellt sein wird.

Frankreich. Paris, 5. Februar. (C. 3. Die Münzůom⸗ mission hat die Summe des zu prägenden Silbers beschränkt: für Frankreich auf 60 Millionen, für Griechenland auf 12 Millio⸗ nen, für Italien, Belgien und die Schweiz zusammen auf 48 Millionen.

6. Februar. (W. T. B.) Thiers hat von den ihm zur Deputirtenkammer angebotenen Kandidaturen nur die— jenige für Paris angenommen.

Spanien. Madrid, 6. Februar. (W. T. B.) General Quesa da hat, ohne Widerstand zu finden, Durango besezt. Fürkei. Konstantinopel, 6. Februar. (W. T. B.) Die Agence Havas-Reuter“ meldet: Die Pforte hat heute ihren Vertretern bei den sechs für die Andrassyschen Reformvorschläge interessirten Mächten und den hier akkreditirten Botschaftern und Gesandten der letzteren ihre Entschließung in Betreff der Note des Grafen An⸗ drassy in folgender Fassung zu erkennen gegeben: In Folge der Besprechungen, welche zwischen der Pforte und den Bot— schaftern der drei Nordmächte bezüglich der Beschwichtigung des Aufstandes in der Herzegowina stattgefunden haben, hat die Regierung beschlossen, den insurgirten Distrikten die in den 5 Punkten der Note des Grafen Andrafsy erwähnten Reformen zu gewähren. .

. Rumänien. Bu karest, 6. Februar. (W. T. B.) Der Finanz⸗Minister Eantacuzeno hat seine Demission gege⸗ . ist jedoch vom Fürsten noch nicht angenommen worden.

Dänemark. Kopenhagen, 28. Januar. Eine kürzlich in Nestved stattgefundene Wählerversammlung hat zum ersten Mal seit langer Zeit wieder die Sozialisten in den Vor⸗ dergrund der Wahlaktion treten lassen. Die Linke hatte nicht ungern das Heranwachsen des sozialistischen Unwesens in den Städten gesehen und eine freundschaftliche Stellung zu dieser Be— wegung eingenommen, so lange dieselbe dazu dienen konnte, die Einflüsse der Rechten zu schwaͤchen. Mit Ausnahme von Kopen— hagen, wo die Sozialisten im Jahre 1873 selbständige Kandida⸗ ten aufstellten, haben dieselben regelmäßig die Linke bei den Wahlen unterstützt; jetzt scheint die Sache anders werden zu sollen. Die Zeit scheint gekommen zu sein, wo mit Beiseite⸗ setzung der Linken, die Sozialisten direkt über den Ausfall der Wahlen entscheiden wollen; sie haben einen eigenen Kandidaten in der Person des Hrn. Geleff aufgestellt.

Nachdem der deutsche Barbier Klein den Boden bearbeitet, haben die H5. Pio, Geleff und Hertz, von denen die beiden ersten im Laufe des vergangenen Jahres aus dem Zellengefäng⸗ niß enilassen worden find, den vakanten Wahlkreis von Prästoe in Behandlung genommen und die kleinen Landleute und Tage— löhner gegen die Bauern aufgehetzt.

Hr. Pio. der Chefredacteur des in Kopenhagen täglich er⸗ scheinenden Sozialisten ist, soll einen förmlichen Kursus zur Aus⸗ bildung sozialistischer Agitatoren leiten, die, nachdem sie die nöthigen Schlagwörter erlernt, demnächst ins Land gesandt wer⸗

27. Januar 1876, womit die Aushebung der zur Erhaltung des

handlungen über die obschwebenden großen Fragen wird gegen

] Die Linke unterschätzt die Gefahr, die ihrer Partei von die⸗ ser Seite droht, durchaus nicht, sie trat unter J. A. Hansens Führung in der vorerwähnten Wählervecsammlung auf und spielte in diesem Kampfe die ihr ungewohnte Rolle des Reprä⸗ sentanten der konservativen Interessen für Ordnung und Gesetz. Unglücklicherweise für sie ist es zu bekannt, daß die Sozialisten in kritischen Momenten bei ihr Schutz gefunden und daß fie dadurch den Weg für die Bewegungen dieser Partei selbst gebahnt. Benn es nun auch keinem Zweifel unterliegt, daß der von den Sozialisten in dem fraglichen Wahlkreise aufgestellte Kan⸗ didat, Sr. Geleff, dem Vertreter der Linken, Hrn. Ober⸗ Gerichts prokurator Leth, unterliegen wird, so find die Reden der erwähnten Sozialdemokraten in dieser Versammlung doch nicht ohne eine bedeutende Akklamation geblieben und man darf daher die Tragweite dieses erneuten Erscheinens der Partei nicht unterschätzen, denn der besitzende Bauer wird diesem jetzt offen erklärten Kriege zwischen der Linken und den Sozialisten nicht lange zusehen, ohne zu fühlen, welchen Gefahren er durch den Sieg der Letzteren ausgesetzt sein würde und ohne zu der Einficht zu gelangen, daß die Linke von Ersteren nur als Bahn⸗ recher und als Mittel zum Zweck benutzt worden ist. ;

Amerika. (W. T. B.) Wie dem Londoner Journal „Elobe“ aus Jamaica gemeldet wird, begiebt sich ein fran⸗

zösisches Geschwader demnaͤchst nach Santiago de Euba, um die Untersuchung über die Ermordung eines französischen Unterthanen vorzunehmen.

Die Nr. 13 des „Amtsblatt der Deutschen

Post⸗ und Telegraphen: Verwaltung“ hat felgenden halt: erfũgung vom 3. Februar 1876. Sorgsame Pin Freimarken. Verfügung vom 31. Jaauar 1876. Teleg

Vereinswesen.

Auf Einladung des Staatz⸗Ministers a. D. gestern der Verein der Berliner Freiwil Jahren 1813, 181 nd 1815 zu einer und beschloß in derselb ine definitive Auflösun wurde im Jahre 1830 von dem Geheimen Hofrath und zäblte im Anfang 16 Mitzlieder, wenige Jah über 5090 ehemalige Freiwillige beigetreten; am geftri ven denselben nur noch 8 versammelt. .

ö. Statistische Nachrichten. Nach dem Rechaungsadbschlusse der vereinigten landschaft⸗

lichen Brandkasse zu Hannover für das Fahr 1875 beliefen

Bonin trat zen aus den ung zusammen Der N . Ver Berein 16 gegründet später waren en Tage waren

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ich die Einnahmen der Anstalt auf rund ,I 89 866 SB, dageger Auszaben auf rund 833,300 S, so daß die Rechnung mit einem de

Reservemitteln der Brandkasse zu Gate ö n e f ö nahezu 300, 000 ½ abschließt. Die Beiträge der Versicherten im Versahre 320 405 Thlr.] sind, der Zunahme des ve sscherten Kapitals ertsprechend, auf 1034 620 M, d. i.! um mehr als 73,020 6 ge⸗ stiezgen, während die Autgabe für Brandentschädigungen und die da⸗ mit verbundenen Nebenkosten (Feuerlöschung 6, die im Vorfahre 1874 die ungewöhnliche Höhe von fast 310000 Thlr. erreichte auf rund 668 000 M hat festgestellt werden können. Der Reer vefonds ist am Schlusse des Jahres i575 auf 2565 66 , Ta Gefarm mit vermögen der Anstalt auf etwa 2,54, 8c M angewachsen. Das bei der Brandkasse versicherte Kapital hat sich im Laufe des Ichres um rund 40 000, 0006. vermehrt und betrug danach vit. IS75 pi. m 485, 000,000 ½ε, dagegen mehr als 50, 0060, 000 M auf Meobilrarrer⸗ sicherungen. ö

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die von der Deutsch-Afrikanischen Gesellschaft zu Gunsten ihrer Erforschungs-Expeditienen zu veranstaltenden Vor— träge haben um acht Tage verschoben werden müssen. Der erste Vortrag wird erst am 16. d. M. von Hrn. Dr. Nachtigal ber feine Misston nach Bornu gehalten werden. 1 ö

Von W. Hartmanns „Zeitschrift für Gesetzgebung und Praxis auf dem Gebiete des deutschen öffent⸗ lichen Rechtes“ n) sind der

. Sand und das lte Heft des zweiten Bandes erschienen. Die

selbe ist von dem Minister des Innern allen Verwaltungsbehörden

zur Anschaffung empfohlen und wird auch die Enischeidungen des

obersten Verwaltungsgerichtshofes veröffentlichen. ö Gewerbe und Handel.

Amts dem Bericht über den Getreide, Oel und Spiritushandel in Berlin und seine internationalen Beziehungen im Jahre 1875 entnehmen wir den Preistabellen Folzendes: Es stellte sich der Preis für Weizen leco (per 1000 Kilo) am höchsten im Auguft mit 226 u, am niidrigsten im Juni und Juli mit 1690 „; für Roggen leco am höchsten im August mit I185 M, am niedrigsten im Juni mit 126 66; für Hafer loco am böchsten im Mai und Augnst mit 192 S, am niedrigsten im Juni, Juli, Auguft mit 125 M (so daß in dem Monat Augüst das Jahres- Preismaximum und Minimum für Hafer eng zusammenfiel; für Rüböl (pr. 100 Kilo) loko ohne Faß am höchsten im Nevember mit 73,s S, am niedrigsten im Fe⸗ bruar mit 527 „S; der Ultimo-Durchschnittspreis für Ruähsl stand am höchsten im Nevember mit 73, M6, am niedrigsten im April mit 54 M Berlins Zollamt expedirte an Sprit und Spiritus ins Aus⸗ land in 1875 10,519,078 Liter à 100 ½ (1874 14,877,552 Liter). Der Preis für Spiritus (per 10 000 Liter pr. Ct. loko ohne Faß frei ins Haus zu liefern) stand am höchsten im März mit 573 (S, am niedrigsten im Dezember mit 41,3 t

Nach dem Bericht der Kieler Bank über das J

9 (Carl Heymanns Verlag in Berlin)

auf Inventar und Einrichtung, verbleibt ein Nettogewinn von 580g M, aus dem nach Dotirung des Reseroefonds und Zahlung der statutenmäßigen Tantièmen 51,607 M (85 0) Gewinn uxter die Aktionäre vertheilt werden können. Der Gesammtumsatz stellte sich auf 93, 163, 02 4. ̃

Die Verwalturg der Lübecker Privatbank hat die Divi⸗ dende für das abgelaufene Geschäftsjahr auf 1029 festgesetzt. Für das Vorfahr brachte das Institut 97 , für 18735 10 . zur Ver⸗ theilung. Ueber die bei der Prager Filiale der Oesterreichi⸗ schen Kreditanstalt vorgekommenen Unregelmäßigkeiten liegen folgende weitere Telegramme des W. T. B.“ vor: ö Wien, Sonnabend, 5. Februar, Nachmittags. Ueber die Prager Filiale der Kreditanstalt verlautet von zuverlässiger Seite, daß die eingeleitete Untersuchung bis jetzt einen Schaden von 733 00 Fi. er⸗ geben hat, was auch mit den von einem schuldhaften Oberbeamten gemachten Angaben übereinstimmt. Die Untersuchung ist indeß noch nicht vollständig abgeschlossen und sind zum Zweck einer durchgreifen⸗ den Revision der Prager Filiale noch mehrere Buchhaltungs eamte der Centralanstalt nach Prag abgereist. Die Direktion der Kredit⸗ anftalt hat gegen alle zrr Proknazeicknung bevollmächtigten Beamten der Prager Filiale Anzeige beim Strafgerichte erstattet. Wien, 5. Februar, Abends. Der Direktor der Vrager Filiale der Kreditanstalt, Hampel, ist, wie der Presse“ aus Prag gemeldet wird, bereits eruirt und an das Strafgericht eingeliefert worden. Der erkrankte Direktor Lederer wird pelizeilich überwacht. Auch gegen an- dere Beamte der Prager Filiale der Kreditanstalt sowie gegen mehrere Persönlichkeiten, welche mit falschen Contis der Prager Filiale in Verbindung stehen, ist die Untersuchung eingeleitet. Wien, 6. Februar. Die gestrige Meldung, nach welcher die bei der Prager Filiale der Kreditanftalt eingeleitete Untersuchung einen Schaden von 733,000 Fl. ergeben haben soll, wird heute von allen

den, um dort weiter zu wirken.

Blättern bestãtigt. Von Unregelmäßigkeiten, die, wie gerüchtweise

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