1876 / 34 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Rechte einer juristischen Persen sich befinder, in Bezug auf die Be⸗ frelung von der Verpflichtung, einer Hülfekasse beizutreten (6. 1412), pen eingeschriebenen Hülfskassen auf Gegenseitigkeit gleichgeachtet.

Hat eine der im Absatz 1 und im Aksatz? dieses Artikels be⸗ zeichneten Hülfskassen bis zum Ablauf des Jahres 1884 ihre Zulassung als eingeschriebene Hülfekasse auf Gegenseitigkeit nicht bewirkt, so geht ste der hier bezeichneten Rechte verlustig.“

FDierzu beantragten die Abgg. Dr. Oppenheim und Genossen:

Der Reichstag wolle beschließen:

Abfatz ? und 3 des Artikel JI. folgendermaßen zu fassen:

„Hülfskassen, in Ansehung deren eine Beitrittspflicht gewerb⸗ licher Lrbeiter nicht begründet ist, werden, wenn sie bei Er. laß dieses Gesetzes auf Grund landes behördlicher Genehmi⸗ gung im Besitz der Rechte einer juristischen Person sich befinden, in Bezug auf die Befreiung von der durch 5§. 141 a. begründeten Ver⸗ pflichtung den eingeschriebenen Hülfskassen gleichgeachtet.

Hat eine der in diesem Artikel bezeichneten Hälfskassen bis zum Ablauf des Jahres 1884 ihre Zulassung als eingeschriebene Hülfskasse nicht bewirkt, so geht sie der gedachten Rechte verlustig.“

Nach der Motivirung durch den Antragsteller, auf welche der Bundeskommissar, Geh. Regierungs⸗Rath Nieberding, repli⸗ zirte, wurde das Amendement Oppenheim, und mit demselben Art. 2, darauf das ganze Gesetz definitio angenommen.

In der Spezialdiskussion über das SHülfskassengesetz wurden 5§. 1 und 2 angenommen und provisorisch bis nach der Beschlußfassung über 5. 15 auch 8. 3.

lautet nach den Beschlüffen der zweiten Lesung:

Das Statut ist der höheren Verwaltungsbehörde, in deren Be⸗ zirk die Kasse ihren Sitz nimmt, in doppelter Ausfertigung einzu⸗ eichen. Die höhere Verwaltung-behörde hat über die Zualassung der Kasse zu entscheiden. Der Bescheid ist innerhalb sechs Wochen zu er= theil en.

Die Zulassung darf nur versagt werden, wenn das Statut den Anforderungen dieses Gesetzes nicht genügt. Wird die Zulassung ver⸗ zagt, so sind die Gründe mitzutheilen. Gegen die Versagung steht der Re kurs zu; wegen des Verfahrens und der Behörden gelten die Vorschriften der §5§. 20 und 21 der Gewerbeordnung. In Elsaß Lothringen finden statt derselben die dort geltenden Bestimmungen uͤber das Verfahren in streitigen Verwaltungssachen entsprechende Anwendung. Wird die Zulassung ausgesprochen, so ist eine Ausfertigung des Statuts, ver⸗ sehen mit dem Vermerke der erfolgten Zulassung, zurückzuzeben.

Die Abgg. Dr. Schulze⸗Delitzsch und Dr. Dppenheim bean⸗ tragten hierzu, den Absatz 1 dahin zu fassen:

Das Statut ist in zwei Exemplaren dem Vorstande der Ge⸗ meinde, in deren Bezirk die Kasse ihren Sitz nimmt, von den mit der Geschäftsleitung vorläufig betrauten Persenen oder von dem Vor⸗ ftande der Kasse in Person (inzureichen. Der Gemeindevorstand hat das Statut der höheren Verwaltungsbehörde ungesäumt zu über fer den; diese entscheidet über die Zulassung der Kasse. Der Bescheid ist 1c. (wie im Text.“)

Das Amendement wurde mit einigen unerheblichen redak— tionellen Aenderungen, welche der Abg. Grucht beantragte, und mit denselben bei Schluß des Blattes §. 4 angenommen.

Der General-Lieutenant von Schweinitz, General⸗ Adjutant Sr. Majestãt des Kaisers und Königs und seither Botschafter in Wien, ist von Wien hier eingetroffen.

Aus Cöln wird von heute Vormittag 10 Uhr gemeldet: Die fällige Englische Post aus London den 7. früh, plan⸗ mäßig in Cöln um 11.33 Uhr Abends, ist ausgeblieben; Grund unbekannt.

Sachsen. Dresden, J. Februar. Die Wiedereinbe⸗ rufung des sächsischen Landtags ist, dem „Dresdener Jour⸗ nal“ zufolge, zum 21. d. M. in Aussicht genommen. Durch Königliche Entschließung sind die Statuten des „Civil-Ver⸗ dienst-Ordens“ dahin abgeändert und ergänzt worden, daß die Bestimmungen über die Verleihung des Ehrenkreuzes und der Srbensmedaäillen aufgehoben werden, dagegen für die Zu—⸗ kunft eine erste und eine zweite Klasse des Ritterkreuzes gebildet wird, an Stelle der goldenen Verdienstmedaille aber ein „Ver⸗ dienstkreuz“ tritt. In gleicher Weise sind die Statuten des „Albrechtsordens“ dahin abgeändert worden, daß die Be⸗ stimmungen der Statuten über das Ehrenkreuz und die Bestimmungen des Nachtrags in Betreff der zum Al⸗ brechtsorden gehörigen Medaillen aufgehoben werden, dagegen eine erste und eine zweite Klasse des Ritterkreuzes ge⸗ bildes wird und an Stelle der goldenen Medaille ein, Albrechts⸗ kreuz“ tritt. Endlich ein „allgemeines Ehrenzeichen“ gestiftet worden. Dasselbe tritt an die Stelle der mit dem Verdienstorden sowohl, als mit dem Albrechtsorden vereinigten silbernen Medaille. Es kann in denselben Fällen, in welchen diese Medaillen verliehen wurden, sowie überhaupt an solche Personen zur Belohnung und Anerkennung verliehen werden, welche durch rühmliche Handlungen oder durch außerordentliche verdienstliche Leistungen sich Anspruch auf die Erkenntlichkeit des Königs erworben haben.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, J. Februar. Am 28. Februar d. J. und an dem folgenden Tage werden größere Hoffestlichkeiten stattfinden.

Sach sen⸗ Weimar Eisenach. Weimar, 8. Februar. Ueber die Vermählungsfestlichkeiten entnehmen wir der „Weim. Ztg.“ Folgendes:

Nachdem am Donnerstag ein glänzendes Ballfest, am Freitag Galatheater stattgefunden, verlebten Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Frau Großherzogin den Sonnabend, den Vorabend der civilrechtlichen Eheschließung und der kirchlichen . in stiller Zurückgezogenheit mit Höchstihren Fürstlichen

ãsten.

Am Abend ward bei Fackelschein Seitens des Musikcorps des 5. Thüringischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) im Schloßhofe eine Serenade gebracht, während bei Ihrer Excellenz der Ober-Hofmeisterin der Frau Großherzogin, Gräfin Limburg⸗-Stirum eine größere Abendgesellschaft stattfand, auf welcher die Hofstaaten der fremden Fürstlichkeiten und der Großherzoglichen Herrschaften erschienen.

Am 6. Februar Vormittags 11 Uhr fand im engsten Kreise der Großherzoglichen Familie die Schließung der Civilehe statt, bei welcher Herr Geheimrath Dr. Stichling in seiner Eigenschaft als Chef des Departements des Großherzoglichen Hauses die Eintragung in das Standesregister vollzog. Nachmittags 2 Uhr versammelten sich in der festlich geschmückten Kapelle des Schlosses zahlreiche Herren und Damen in reichen Uniformen und ge⸗ schmackwvollsten Toiletten. Auf der Fürstlichen Estrade nahmen das diplomatische Corps, die von auswärts eingetroffenen Spe⸗ zialvertreter Fürstlicher Häuser, die Generale mit ihren Gemahlinnen Platz, zur Rechten der Estrade standen die Damen in

Roben mit Schleppen, zur Linken die Staats⸗Minister

und Departemente⸗-Chefs, der Landtagsvorstand, der Regi⸗ ments-Commandeur, die Vorsitzenden der oberen Gerichtshöfe, Kurator, Prorektor und Dekane der Universttät Jena letztere in ihren farbigen Talaren —, hinter diesen die Direktoren der

Eisenach und Jena, der Vorsitzende des Gemeinderaths von Weimar und dessen Stellvertreter, sowie zahlreiche Fremde, namentlich Offiziere aus den benachbarten Garnisonen. Auf den Empor⸗ kirchen nahmen Platz das Offiziercorps, die vortragenden Räthe der Ministerial⸗Departements, die Deputation des Gemeinderaths von Weimar u. s. w. Die Versammlung bot einen überaus prächtigen Anblick. Um 2 Uhr hatte, während von den Thürmen fesiliches Geläute erscholl, Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin in ihren Gemächern, woselbst der Hof mit seinen Hohen Gäften versammelt war, auf dem Haupte Ihrer Hoheit der Prinzessin Braut den Myrthenkranz und die Krone befestigt. Nachdem Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog den Fürst⸗ lichen Bräutigam aus seinen Gemächern abgeholt und gleichfalls in' die Zimmer der Frau Großherzogin geführt, setzte sich der glänzende Zug in folgender Ordnung in Bewegung: Unter dem Vortritt zahlreicher oberer und oberster Hofstaaten erschien zuerst das Fürstliche Brautpaar, Se, Durchlaucht Prinz Reuß in preußischer Generals⸗Uniform mit dem großen Bande des Falken⸗Ordens, Ihre Hoheit die Prinzessin Marie in weißer Robe mit prächtigem Schleier und Schleppe, welche von den Hof⸗ damen Gräfin sFKalkreuth und Fräulein von Einsiedel getragen wurde; es folgten Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin, geführt von Sr. Königlichen Hoheit dem Groß⸗ herzog und Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kron⸗ prinzen, Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin, geführt von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Heinrich der Nieder⸗ lande und Sr. Durchlaucht dem Fürsten Reuß j. S., Ihre Kö⸗ nigliche Hoheit die Frau Erbgroßherzogin, geführt von Sr. Kö⸗ niglichen Hoheit dem Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗Schwerin und Sr. Hoheit dem Prinzen Hermann von Sachsen⸗Weimar, Ihre Hoheit die Prinzessin Elisabeth, geleitet von Sr. Hoheit dem Herzog Paul von Mecklenburg⸗Schwerin und Sr. Durch⸗ lauchf Prinz Heinrich IV. Reuß, Se. Königliche Hoheit der Erb⸗ großherzog, Se. Hoheit Prinz Bernhard von Sachsen⸗Weimar. Die Schleppen der Damen wurden von Pagen getragen.

Das Fürstliche Brautpaar nahm Platz vor dem Altar, während sich die Höchsten Herrschaften im Halbkreis hinter dem⸗ selben aufstellten und zwar so, daß Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin hinter der Furstlichen Braut stand. Die kirchliche Feier wurde eingeleitet durch den Gesang eines Liedes, worauf der Kirchenchor eine von Ihrer Hoheit der Prinzessin Elisabeth komponirte Motette vortrug. Herr Geh. Ober⸗Hofprediger Pr. Hesse, dem Herr Hofprediger Dr. Schweitzer und Herr Diakonus Fiege assistirten, hielt die Traurede unter Zugrundelegung der Worte des Psalmisten: „Der Herr ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln.“ Nachdem unter dem feierlichen Geläute der Glocken der Wechsel der Ringe stattgefunden und der Segen über das Hohe neuver— mählte Paar ausgesprochen, schloß ein kurzer Gesang die kirch⸗ liche Feier und der Zug verließ in derselben Ordnung die Ka⸗ pelle. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Frau Großherzogin, sowie das neuvermählte Paar geruhten in den Dichterzimmern die ehrfurchtsvollen Glückwünsche des diplomati⸗ schen Eorps, des Ministeriums, des Landtagsvorstandes, der Generale und Excellenzen, sowie der übrigen Damen und Herren entgegenzunehmen.

In die Kur schloß sich unmittelbar die Galatafel an, zu welcher etwa 300 Einladungen ergangen waren. Die Groß⸗ herzoglichen Herrschaften speisten im glänzend erleuchteten Weißen Saale; an der Mitte der Tafel saßen die Hohen Neuvermählten, zur Linken der Prinzessin Marie der Großherzog, zur Rechten des Prinzen Reuß die Frau Großherzogin, neben dieser der Kronprinz, neben dem Großherzog die Kronprinzessin. Die übrigen Gäste speisten an vier langen Tafeln in zwei an den Weißen Saal stoßenden Gemächern. Während der Tafel erhob Sich Se. Kaiferliche und Königliche Hohrit der Kronprinz und brachte das Wohl der Hohen Neuvermaͤhllen aus, während Se. König⸗ liche Hoheit der Großherzog auf das Wohl seiner Hohen Gäste trank. Nach der Tafel unterhielten sich die Höchsten und Hohen Herrschaften in freundlichster Weise mit den Anwesenden. Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin trug eine weiße Robe mit pPrachtr oller von Hermelin breit umsäumter Schleppe von dunkelrothem Sammet und einen überaus reichen Brillantschmuck, Ihre Kaiferliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin eine Schleppe in roöͤthem Goldbrokat, Ihre Königliche Hoheit die Erb⸗ großherzogin eine rothe, Ihre Hoheit die Prinzessin Elisabeth eine rosa Schleppe.

Bald nach Aufhebung der Tafel verabschiedete sich das Hohe neuvermählte Paar, um sich nach Eisenach zu begeben und nach mehrtägigem Aufenthalte Sort eine längere Reise nach Italien anzutreten.

Wie inniger und lebhafter Antheil auch auswärts dem gestrigen Feste zugewendet worden ist, zeigt der Umstand, daß in Hunderten von Telegrammen aus Berlin, London, St. Pe⸗ tersburg u. s. w. dem Hohen Paare die herzlichsten Glückwünsche dargebracht worden sind.

Am 6. und 7. Februar sind die Allerhöchsten Herr⸗ schaften, welche aus Anlaß der Vermählungsfeierlichkeiten am Großherzoglichen Hofe anwesend waren, mit Ausnahme Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich der Niederlande, Höch st⸗ welcher noch einige Tage hier verweilen wird, wieder abgereist.

Eisenach, 7. Februar. (Weim. 3g) Gestern Abend um 9 Uhr trafen Ihre Hoheit die Prinzessin Marie mit ihrem Gemahl dem Prinzen Heinrich IV. Reuß mittelst Extrazuges hier ein. Dieselben wurden am Bahnhofe von den Gemeindebehörden und dem Offizier-Corps empfangen und durch eine warme An⸗ sprache des Gemeinderaths-Vorstzenden Rechtsanwalts Hering begrüßt und beglückwünscht, worauf die Hohen Herrschaften so⸗ fort nach dem Großherzoglichen Schlosse fuhren. Eine große Menschenmenge hatte sich hier und am Bahnhofe eingefunden.

Reuß. Gera, H5. Februar. Der neue Hofmarschall Herr von Meissenbug hat seine Funktionen am Fürstlichen Hofe hier angetreten.

. Schweiz. Bern, 4. Februar. Der von dem letzten internationalen Postkongreß abgeschlossene Vertrag, betreffend den Beitritt Britisch-Indiens und der französischen Kolonien zum allgemeinen Postverein, lautet, der „Wes. Ztg.“ zufolge, wörtlich:

Art. 1. Britisch Indien und die französischen Kolonien treten den Bestimmungen betreffs Gründung einer allgemeinen Postunion vom JY. Oktober 1874, sowie den Vorschriften des Ausführungs— reglements bei.

Art. 2. Die aus einem der in Art. J genannten Länder stam⸗ menden Korrespondenzen mit Bestimmung nach einem anderen Lande der Union vice vers unterliegen den Taxen der Union, die mit Rück⸗ sicht auf Alinean 1, 2. 3, 4 und 5 des Art. 3 (25 Cts. für einen frankirten einfachen Brief von 15 Gramms Gewicht 24 und Alinea J, 2 und 3 des Art. 4 (. Ets. für Geschäftspapiere, Waarenmuster,

Ministerial⸗Departements, die ersten Bürgermeister von Weimar,

Zeitungen, Drucksachen, Visitenkarten, Photographien 2c. von 50 Gr.

Gewicht) des Berner Vertrages vom 9. Oktober 1874 von jeder der Verwaltungen angenommen sind. Jede Verwaltung hat das Recht, diesen Taxen unter dem Titel eines Überseeischen Portos eine Mehrtaxe beizufügen, welche in den im Berner Vertrage sixirten Maxima für frankirte Sendungen vorgesehen ist. Immerhin können, wenn die Umänderung der Taxen in nationales Geld einen Bruch eraäbe, die Taxen bis zur Einbeit abgerundet werden. Es ist aus⸗ drücklich verftanden, daß die überseeische Mehrtare nur einmal bezogen werden kann, auch selbst dann, wenn mehrere Seedienste am Trans⸗ porte betheiligt sind.

Art. 3. Vem Abgangsorte des Seetrangportes der in Art. 2 genannten Korresponden zen bezahlt die erxpedirende Verwaltung den Verwaltungen, welche den Traneport besorgen, eine Vergütung von I 25 Fr. Per Kilogramm reines Gewicht für Briefe und Korrespondenz karlen und 2) 1 Fe. pr. Kilogramm reines Gewicht für die in Art. 4 des Berner Vertrages genannten Objekte (Geschäftspapiere, Waaren ⸗· muster, Zeitungen, Drucksachen, Visitenkarten, Photographien ꝛc). Wenn der Seetransport durch zwei oder mehrere Verwaltungen aus⸗ geführt wird, wird die Vergütung unter ihnen auf Grundlage der ßurchlaufenen Strecken vertheilt ohne Präjudiz für die verschiedenen Abkommen, wesche die betheiligten Verwaltungen unter sich abschließen können. Jedoch wird keine Vergütung entrichtet für Seetransporte, die 300 Seemeilen nicht überschreiten. .

Art. 4. Die Korrespondenzen, welche mit Rücksicht aus das Schlußalinea von Art. 10 des Berner Vertrages vom 9. Oktober I574 (Korrespondenzen nach Indien und durch das Gebiet der Ver⸗ einigten Staaten von Nordamerika mittelst der Eisenbahnen zwischen New. Jork und San Franzisko) außerordentlichen Tran portkoften unterliegen, können mit einer Mehrtaxe belegt werden, die im Verhält⸗ nisse zu diesen Kosten steht.

Art. 5. Mit Bezug auf die Bestimmungen des Art. N des dem Berner Vertrage beigegebenen Reglements, betreffend die Tragung der Kosten für das internationale Bureau der Postunion, treten Britisch⸗Indien in die erste und die französischen Kolonien in die dritte Klasse. ; z 63 6. Der gegenwärtige Vertrag tritt am 1. Juli 1376 in

raft.“

Zum Ober-Instruktor der Kavallerie ist an die Stelle des zurücktretenden Oberst⸗Lieutenants Müller Oberst⸗ Lieutenant Sscar Zellweger von Hauptweil ernannt worden. Der Große Rath des Kantons Neuenburg hat sich mit 50 gegen 31 Stimmen für das Pro gre ssiv steu ersystem entschieden, wird aber die Frage der Volksabstimmung unter⸗ werfen.

Niederlande. Haag, J. Februar. (W. T. B.) Nach einem hier eingegangenen Telegramm aus Atchin vom 1. d. setzen die niederländischen Truppen ihre Operationen gegen den Distrikt Moekim fort. Die Campongs Daroe und Olehsoesoe wurden nach heftigem Widerstande genommen; der Häuptling des Campong Daroe hat seine Unterwerfung angeboten.

Großbritannien und Irland. London, 5. Fe⸗ bruar. (W. A. C. Der Herzog von Edinburgh wird, wie die „London Gazette“ meldet, am 29. d. M. im St. James-Palast als Vertreter der Königin die erste Leyce in dieser Saison abhalten. Die Civilliste der Königin besteht aus einer durch das Parlament festgesetzten Bewilligung von 385,000 Pfd. Sterl. und ist geringer als das Einkommen früherer britischer Monarchen. Der Prinz von Wales erhält einen Jahresgehalt von 40000 Pfd. Sterl. und den Ertrag des Herzogthums Cornwallis, welches im Jahre 1874 62,515 Pfd. Sterl. für ihn abwarf. Die Prinzessin von Wales erhalt 10,000 Pfd. Sterl. jährlich, welche im Falle des Ablebens ihres Gemahls auf 30,009 Pfd. Sterl. erhöht werden. Andere Mitglieder der Königlichen Familie erhalten aus einem dazu, bestimmten gemeinsamen Fonds folgende Jahresgehälter: der Herzog von Edinburgh 25,000. Pfd. Sterl., der Herzog von Connaught 15,000 Pfd. Sterl., Prinz Leopold 8000 Pfd. Sterl,, die Prinzeß Royal (Kronprinzessin von Deutsch⸗ land) 8000 Pfd. Sterl., die Prinzessin Ludwig von Hessen 6000 Pfd. Sterl., die Prinzessin Christiane von Schleswig ⸗Holstein 6000 Pfd. Sterl., die Prinzessin Lonise (Marquise von Lorne) 6000 Pfd. Sterl., die verwittwete Herzogin von Cambridge 6000 Pfd. Sterl., die Groß⸗ herzogin von Mecklenburg-Strelitz 39000 Pfd. Sterl., die Fürstin Teck sehemals Prinzessin Mary von Cambridge) 5000 Pfd. Sterl., der Herzog George von Cambridge (Generalissimus der britischen Armee) 12, 000 Pfd. Sterl.; zusammen 167,000 Pfd. Sterl. jährlich. Die jüngste Tochter der Königin, Prinzessin Beatrice, bezieht noch keine Apanage. Der Gemeinderath der City von London hielt am 3. d. M. eine außerordentliche Sitzung, um verschiedene Anträge über die Zweckmäßigkeit einer Erweiterung der London⸗Brücke über die Themse und andere Mittel zur Erleichterung des Verkehrs in Er⸗ wägung zu ziehen. Diese Frage beschäftigt die Stadt⸗ ältesten der City schon seit geraumer Zeit sehr angelegentlich, und mittlerweile ist man zu der Ueberzeugung gelangt, daß selbst eine Erweiterung der Brücke dem täglich wachsenden Verkehr auf der⸗ selben keine Erleichterung schaffen würde, ganz abgesehen von den enormen Kosten und den technischen Schwierigkeiten einer solchen baulichen Operation. Nach einem polizeilichen Ausweis passirten die Brücke im Januar 1875 täglich im Durchschnitt über 100,000 Fußgänger und über 19,000 Wagen. Nach längerer Debatte wurde beschlossen, von der Idee einer Erweiterung der Brücke Abstand zu nehmen und das Brückencomits zu instruiren, sich mit der Staatsregierung über die Thunlichkeit des Baues einer neuen Brücke über die Themse oder eines Tunnels östlich von der London-Brücke zu verstndigen. Der Prinz von Wales kam am 4. d. Abends in Jeypore an und hielt mit großer orientalischer Pracht seinen Einzug in die Stadt.! Der Prinz und der Maharadschah saßen zusammen auf einem reichgeschmuͤckten Elephanten, der von Fackeltrãgern umgeben war. Die Stadt mar mit väenetianischen Masten und Flaggen geschmüclt. Dichte Menschenmassen füllten die Straßen und begrüßten den Sohn der „Kaiserin von Indien“ mit Enthusiasmus. Der Spezialkorrespondent der Times“ im Gefolge des Prinzen von Wales meldet aus Agra vom 3. d., daß Prinz Ludwig von Battenberg während einer Eberjagd durch einen Zall eine erhebliche, aber nicht ernstliche Verletzung erlitt. - Aus Calcutta wird den „Times“ bestätigt, daß sich 300 Mann Truppen nach der Grenze von Junnan begeben, um dort den englischen Mitgliedern der Kommisfion zur Untersuchung der mil der Ermordung Margary's verknüpften Umstände, Mr. Grosvenor und Mr. Davenport, zu begegnen und ihnen das Geleit durch Birma nach britischem Gebiet zu geben.

Aus Bombay, 7. Februar, meldet das W. T. B.“ Vier Schiffe des hier stationirten englischen Geschwaders haben Befehl erhalten, unverzüglich nach den chinesischen Gewäsfern zur Verstärkung Des dortigen Geschwaders ab⸗ zugehen. Die hier herrschende Pock enepidemie ist im Stei⸗ gen begriffen.

S. Februar. (W. T. B.) Wie die „Times“ melden,

hat der Sberst Stokes, dessen Urlaub gestern zu Ende ging

einen neuen Urlaub auf unbestimmte Zeit erhalten, da seine Mission in Aegypten noch nicht beendet ist.

Frankreich. Paris, S8. Februar. (W. T. B.) In einer den Journalen mitgetheilten offiziellen Note werden die in Umlauf gesetzten Gerüchte über die angebliche Mobilisirung eines Armee⸗ Corps zur Ausführung großer Feldübungen als jeder Begründung entbehrend bezeichnet und wird hinzugefügt, diese Gerüchte seien offenbar lediglich zu Spekulationszwecken verbreitet worden. Zugleich wird darauf auf⸗ merksam gemacht, daß diejenigen Journale, die diese Gerüchte weiter verbreiten, der gerichtlichen Verfolgung unterliegen.

Spanien. Madrid, T. Februar. (W. T. B.) Der von dem General Quesada über die Einnahme von Durango an die Regierung erstattete Bericht laut folgendermaßen: „Du⸗ rango, 5. Februar. Wir haben Durango, die gewöhnliche Re⸗ sidenz des Don Carlos, ohne Widerstand genommen, nachdem wir Truppenkräfte bis Ambiano vorgeschoben hatten. Der Vor⸗ marsch war sehr sicher, da wir in San Antonio de Urquida und in Ochandiano Streitkräfte zurückgelassen hatten. Di- Mu⸗ nizipalität, die Geistlichkeit und die Einwohner Durangos haben im Vertrauen auf die gute Disziplin unserer Truppen die Stadt nicht verlassen. In Zornoza ist ein großer Vorrath Salpeter gefunden worden, der nach Bilbao gebracht worden ist.“

Griechenland. Athen, J7. Februar. (W. T. B.) Brai⸗ las Armenis ist zum Gesandten in St. Peters burg er⸗ nannt worden und gestern dorthin abgereist. Ein Königliches Dekret ordnet den Schluß der gegenwärtigen Session der Deputirtenkammer an, da es unmöglich, eine Beschluß— fähigkeit der letzteren zu erzielen.

Rumänien. Bukarest, 8. Februar. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat die von der Regierung selbst ab— geänderte Vorlage des Kriegs-Ministers, betreffend die Bewilli⸗ zung eines außerordentlichen Kredites für die Armee, nunmehr angenommen und hierfür 4 Millionen ohne Kontrahirung einer Anleihe bewilligt. Drei Millionen werden dem im vorigen Jahre dem Kriegs⸗Minister bewilligten Bautenfond und eine Million der Konsignationskasse entnommen werden. Im Laufe der Debatte gab der Minister nochmals die Versicherung, daß das Ministerium eine durchaus friedfertige Politik befolge und strenge Neutralität beobachten werde.

Rußland und Polen. St. Peters burg, 2. Februar. Der Großherzog von Mecklenburg begab sich vorgestern Abend um 10 Uhr zur Theilnahme an der auf gestern angesetzten Kaiserlichen Jagd nach Oranienbaum, woselbst Se. Königliche Hoheit die Nacht verbrachte. Die Jagd fand gestern bei Schischkino statt. Es wurden im Ganzen 20 Elennthiere er— legt. Heute um 12 Uhr Mittags fand auf dem Platze vor dem Winterpalais eine große Revue über 2016 Ba⸗ taillone Infanterie, 20 Schwadronen Kavallerie und 78 Geschütze statt. Im Ganzen waren 10,874 Mann ausgerückt, darunter 18 Generäle, 516 Stabs—⸗ und Ober⸗-Offiziere, 1533 Unter⸗ offiziere, 1023 Musikanten, 7216 Gemeine und 568 außerhalb der Fronte Dienende. Die Zahl der Front- und Artillerie⸗ pferde belief sich auf 2090. Mit dem Eintritt des Frühlings wird das Ministerium der Wegeko nmunikation, wie die „R. W.“ berichtet, eine Expedition zur Entscheidung der Frage über die Verbindung des Ob⸗— und Petschöragebiets ausrüsten. Bei einer der höchsten Centralverwaltungen wird, wie die „B. 3.“ meldet, über die Mittel verhandelt werden, welche zur sicheren Erfüllung der allgemeinen Wehr⸗ pflicht Seitens der Juden zu ergreifen seien. Kürzlich ist zwischen den Oberprocureuren des h. Synod und Erzbischof von Warsch au, Leontij, unter Zuziehung des Fanzleidirektors des Ministeriums des Innern, eine Ueberein— kunft über die Verwaltung der ehemaligen griechisch unirten, nunmehr rechtgläubigen Eparchie getroffen worden. Die Frage des Waldschutzes bei Privatwäldern, deren Existenz für den Staat eine Bedeutung hat, ist nach der russischen St. P. Ztg.“ in eine neue Phase getreten. Sie wurde zunächst von einer kleinen Kommission im Domänen-Ministerium bearbeitet, welche ihre Aufgabe befriedigend gelöst und ihre Arbeit jetz einer größeren, aus Vertretern verschiedener Ressorts zusammengesetzten Regierungskommission übergeben hat. Die Telegraphenlinien im Südosten, Süden und Westen des Reichs sind noch in solchem Zustande, daß ein normaler Depeschenverkehr noch nicht herzustellen war und die Telegramme seit dem 21. Januar sich immer noch verspäten.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 28. Januar. (Schwedisch⸗norwewische Korrespondenz) Das Memorial des Ser-Ministers, Barons von Otter, betreffend die Orga⸗ nisation der Marine und die Basis „einer nach unseren Verhältnissen abgepaßten See— vertheidigung“, bezeichnet als Aufgabe der schwedischen Flotte: den Feind von unsern wichtigsten Häfen fern zu halten, die Landung überwältigender feindlicher eeresma sen auf unseren Küsten zu erschweren, wenn nicht zu hindern, die Kommunikationen des Feindes falls ihm die Landung gelungen ist mit seinem eigenen Lande zu erschweren, und endlich durch Operationen auf binnenländischen Gewässern zusammen mit unsrer Armee das Vordringen des Feindes zu verhindern. Der Minister meint, daß die Erreichung dieser Zwecke unsere Mittel nicht übersteigt, wenn wir die bedeutenden Fortschritte richtig benutzen, welche seit einem Jahrzehnt die Wissenschaft auf dem Gebiete des Seckriegs— wesens gemacht hat.

Der Minister entwickelte darauf seine Ansichten über die Art und Weise eines feindlichen Angriffes und über die Mög— lichkeit denselben zurückzuweisen. Er kommt dabei zu dem Re— sultate, daß die Vertheldigungsanstalten der festen Punkte und der Scheeren ungenügend sind, wenn sie nicht eine Flotte zur Seite haben, welche auf hoher See den Feind beunruhigen kann und ihn zur Aufwendung so großer und kost— spieliger Mittel für die Ueberführung von Truppen zwingt, daß schon dadurch sein Unternehmen sehr gewagt er⸗ scheint, um so mehr, als er keine Sicherheit haben kann, seine ; mit dem eigenen Lande nicht abgeschnitten zu ehen.

Die Vertheidigungsmittel in den Scheeren sollen, nach der Ansicht des Ministers, und abgesehen von den Minen und Minenfahrzeugen, sowie von der Befestigung der wichtigsten Punkte, aus kleineren mit starkem Geschütz versehenen Panzer⸗ böten bestehen, bei denen es weniger auf die Schnelligkeit ankommt. Die Anzahl der Monitoren soll nicht vermehrt wer⸗ den, diese Schiffsgattung vielmehr, wenn die jetzt vorhandenen nicht mehr brauchbar sind, nicht ferner angewandt werden. Was nun die für die offene See bestimmten Schiffe betrifft, so müssen dieselben sowohl schnellsegelnd und leicht zu manövriren sein als eine möglichst große passive Widerstandskraft besitzen.

Die Länge darf nicht 250 schwedische Fuß (ea. 733 Meter) über⸗ steigen; sie sollen mit einem starken „Widder“ versehen sein, und der Panzer, welcher 1 bis 12 schwed. Zoll (ea. 30 Centim.) stark sein soll, muß hauptsächlich als ein die Wasserlinie und die ihr am nächsten liegenden Theile des Schiffes schützender Gürtel angebracht werden. Die Beftückung soll aus zwei panzerbrechenden Geschützen bestehen, die höchstens jede dritte Minute einen Schuß machen. Außer diesen zwei Haupt gattungen müssen schnellsegelnde, artilleriestarke, aber unge⸗ panzerte Kanonenboote vorhanden sein.

Die Marine würde, wenn der Plan des Ministers durch⸗ geführt würde, aus 6 größeren Schiffen (-ramfurtyg“) von der obenerwähnten Art, 20 Panzerböten, 4 Minenfahrzeugen, 20 un⸗ gepanzerten Kanonenbbten und 5 Uebungsschiffen bestehen, wozu noch ein Chefsfahrzeug, eine Anzahl kleinerer Minenböte, Prahme und Transportschiffe, sowie die Minen kämen. Das Personal der Marine würde 453 Offiziere aller Grade, 608 Unteroffiziere und 8563 Gemeine umfassen.

Die jährliche Summe von Kronen 3,500,000 wird von dem Minister für die successiven Neubauten und ihre Erhaltung ver⸗ langt. Der vorjährige Reichstag bewilligte für das Jahr 18765 einen Betrag von Kr. 7771, 685. 465. für die Marine; der Minister macht sich nun in seinem Memorial anheischig, mit einem Jahres budget von Kr. S, 260, 000 in den Jahren 1877 bis 183838 die vollständige Durchführung seines Planes, also auch die Anschaffung des von ihm vorgeschlagenen Materials zu be⸗ werkstelligen.

Christia nia, 1. Februar. Der König und die Königin trafen heute Vormittag 115 Uhr hierselbst ein und wurden am Bahnhofe vom Stistzamtmann, dem Magistrat, den Stadtwver⸗ ordneten ꝛc. empfangen. Auf dem Wege zum Schlosse wurden die Majestäten von einer zahlreich versammelten Menschenmenge

herzlich begrüßt; im Schlosse hatten sich die Staatsräthe, der

höchste Gerichtshof, die Generäle und Admiräle ꝛc. zu ihrem Empfange versammelt. Das Storthing trat heute Vor— mittag zu seiner Konstituirung zusammen. Zum Präsidenten wurde Essendrop mit 87 von 98 abgegebenen Stimmen gewählt, zum Vize⸗Präsidenten J. Sverdrup, zum Sekretär Leth und zum Vize⸗Sekretär Flor. Im Odelsthinge wurde Richter zum Präsidenten, Sörensen zum Vize⸗Präsidenten, Havig zum Sekre⸗ tär und Dahl zum Vize⸗Sekretär gewählt. Das Lagthing wählte Daage zu seinem Praͤsidenten, J. Schwartz zum Vize Präsidenten, Aarflot zum Sekretär und Ueland zum Vige—⸗ Setretãr. Schließlich wurde eine Deputation gewählt, um dem Könige die Mittheilung von der erfolgten Konstituirung des Storthinges zu überbringen, und eine Sitzung zu morgen an— beraumt, um die Benachrichtigung vom Könige in Betreff der Zeit der feierlichen Eröffnung des Storthinges entgegen— zunehmen.

3. Februar. Die feierliche Eröffnung des Storthin—⸗ ges fand heute Mittag statt. Begleitet von der reitenden Bürgergarde, kamen der König und die Königin zum Storthingsgebäude, wo dieselben von einer Deputation empfan⸗ gen wurden. Der König verlas, nachdem er auf dem Throne Platz genommen, folgende Thronxrede:

„Gute Herren und norwegische Männer! Von dem freundschaft— lichen Verhältniß, welches so glücklich zwischen den vereinigten Reichen und sämmtlichen übrigen Mächten besteht, habe Ich in Betreff unserer Nachbarländer durch den herzlichen Empfang, welcher Mir sowohl von Seiten der Monarchen als der Bevölkerungen auf der Reise zu Theil wurde, die Ich im vergangenen Sommer nach Dänemark, Deutschland und Rußland unternommen habe, eine ernenerte und liebe Bestätigung er— hallen. Mit Dankbarkeit denke Ich an diesen Empfang zurück, worin Ich einen Beweis der geachteten Stellung sehe, welche die vereinigten Bruderreiche unter den Völkern Europas einnehmen.

Seit das Storthing zuletzt versammelt war, haben die Verhält- nisse sich fernerweit für zwei der Hauptnabrungszweige des Landes weniger günstig gestaltet. Die gedrückte Stellung, worin sich der Geidnarkt, wesentlich als eine Folge hiervon, in längerer Zeit be— funden hat, konnte nicht ohne Einfluß auf den industriellen und mer— kantilen Verkehr im Allgemeinen bleiben.

Wahrend dieses hoffentlich bald vorübergehenden Zustandes sind indessen die Staatäeinnahmen fortgesetzt reichlich eingeflossen, und der Bestand der Staatskasse ist ferner bedeutend.

Ich habe es für Meine Königliche Pflicht angesehen, dem Stor⸗ thinge einen Vorschlag zu einer Umxegulirung der Gehälter der öffent— lichen Beamten, deren Unzulänglichkeit nach den veränderten Preis⸗ verhältnissen unverkennbar geworden ist, vorzulegen, nicht länger auf⸗ zuschieben. Ich empfehle diese wichtige Sache der besonderen Auf— nerksamkeit des Siorthinges.

Die Frage wegen geeigneter Veränderungen in der Wehrpflicht⸗ gesetzgebung, um den den finanziellen Kräften und übrig⸗n Verhält— nifsen des Reiches am besten angepaßten Ausgangspunkt für eine zeit- gemäße Entwickelung des Vertheidigungswesens herzustellen, ist ein Gegenstand fortgesetzter Erwägung gewesen. Der Vorschlag zu Ver— Anderungen in der genannten Gesetzgebung, welcher dem Storthinge vorgelegt werden wird, stellt im Vergleich zu dem Gesetzesbeschluß über denselben Gegenstand, der von dem Storthinge des Jahres 1873 gefaßt wurde, keine größeren Forderungen an das Staatstudget, son dern bietet hinsichtlich der Soldatausbildung der Wehrpflichtigen und der Kriegsbereilschaft der Armee wesentliche Vortheile.

Eins dazu niederge setzte Kommißssion hat einen Vorschlag zu einer zeitgemäßeren Ordnung der Zollbesteuerung abgegeben. Die Proposition zu den Zolltarifen, welche dem Storthinge vorgelegt werden wird, ist auf der von der Kommission angegebenen Grundlage gebaut.

Es wird dem Storthinge ein Gesetzentwurf, betreffend die Ver— mögensverhältnisse zwischen den Ehegatten, vorgelegt werden; gleich— falls ein Gesetzentwurf, betreffend das literarische Eigenthumsrecht.

Betreffend, den Fortgang der bedeutenden Eisenbahnanlagen,

welche zur Zeit in der Ausführung begriffen sind, und über die Mittel, welche im kommenden Budgettermin für das Eisenbahnwesen im Ganzen erforderlich sein werden, wird das Storthing eine be⸗ sondere Mittheilung empfangen. Indem Ich hierdurch die Verhandlungen des Storthinges für er⸗ öffnet erkläre, erflehe Ich Gottes Segen über Ihre Arbeiten und ver⸗ hbicibe Ihnen, gute Herren und norwegische Männer, mit aller König lichen Huld und Gnade wohlgewogen.“

Dänemark. Kopenhagen, 5. Februar. Der König kehrte an Bord des Dampfschiffes „Freja“, welches von dem Dampfboote „Absalon“ begleitet wurde, am Donnerstag Abend von Lübeck nach Korsör zurück, übernachtete auf dem Schiffe und kam gestern Vormittag hier an. Die feierliche Bei⸗ setzung der Leiche des Prinzen von Bentheim⸗Stein⸗ furt fand der Bestimmung gemäß gestern Mittag 1 Uhr von der St. Petrikirche der deutschen Gemeinde aus in Gegen⸗ wart des Königs, des Fronprinzen, der Prinzen Waldemar und Johann statt.

Vereinswesen.

Berlin. Der national liberale Verein hielt am vergange⸗ nen Freitag seine erste Generalversammlung, in welcher der Justiz⸗Rath Lesses die Mittheilung machte, daß der Stadtgerichtsrath Kowalzig egen andauernder Kränklickkeit sein Amt als stell vertretender Vorsitzender niedergelegt habe. Auf der Tagesordnung stand eine Besorechung über die Handeltverträge Deutschlands mit den fremden Staaten.

Der Verein zur Befördernnz des Gewerbefleißes in Preußen beschättigte fich in der am Montag abgehaltenen Sitzuna zu⸗ nächst mit der Neuwahl eins Rendanten an Stelle des aus dem Amte

eschiedenen Bangquiers von Oppenfeld. Sämmtliche Stimmen vereinigten ich auf Orn. Borchardt, der somit zum Rendanten gewählt ist. Die Versammlung nahm hierauf Kenntniß von der im technischen Aus⸗ schusse vollzogenen Wahl der 4 Abtheilungevorsitzenden; demnach prä sidirt der Abtheilung für Chemie und Physik Geheimer Regierungs⸗ Rath Hofmann, der für Mathematik und Mechanik Geheimer Regie⸗ rungs. Rath Reuleaur, der für Manufaktur und Handel Stadtrath Friedberg und endlich der für Kunst und Kunstgewerbe Hofbildhauer Gilli. Der Aufforderung des Königlichen statistischen Bureaus, bei Auf⸗ stellung einer Statistik der Hausindustri? mitzuwirken, sah sich der Verein außer Stande zu entsprechen.

Dem Berliner Kinderschutz Verein, der gestern Abend seine dies jahrige Generalversammlang abhielt, sind neuerdings von Sr. Majestät dem Kaiser und König Korporatiossrechte verliehen worden, wodurch demselben die Annahme des Geschenkes des Hrn. Victor Neumann von 5900 Thir. ermöglicht worden. Zur Zeit werden 5 Kinder aus der Neumannschen Stiftung unterha ten. Die Zahl der Mitzlieder ist fast unverändert geblieben (960), auch konnte die Thãtigkeit des Vereins auf der bisherigen Höhe erhalten wer⸗ den. Im Ganzen wurden 1258 Kinder verpflegt; 27 Kindern war der Vater gestorben, 18 die Mutter, bei 9 waren beide Eltern todt u. s. w.; 35 Kinder wurden aus der Pflege des Vereins ent— lassen, 14 weil sie das dritte Lebensjahr zurückgelegt hatten Ge⸗ storben sind 25 Kinder, also noch nicht ganz 20 ½, ein günstiger Prozentsatz, wie Hr. Geh. Ober- Medizinalrath Dr. Eulenburg des Nähreren erörterte, weil sich der Verein damit den befst— situirten Stadttheilen Berlins anschlietzt, in denen der Sterblichkeits⸗ jatz der Kinder unter 5 Jahren 19— 21 0. beträgt. In ganz Preußen berrägt dieser Durchschnittzsatz 46 ½ . Leider gestatten die Mittel des Vereins nicht die Befriedigung aller an denselben heraatretenden An⸗ forderungen, denn von den 36 im letzten Monat angemeldeten Kindera konnten nur 16 in Pflege gegeben werden. Nach dem Kassendericht hetrug die Einnahme 52,214 46S und verblieb ein Kassenbestand von 3130 S Der Vorstand besteht für das laufende Jahr aus den K v. d. Wyngaert, Gustav Borchert Louis Gradenwitz, Dermann Lehmann, Geh. Ober-Medizinal⸗Rath hr. Eulenburg, und den Damen Fr. Qberlchrer Dr. Beeck. Direkior Grafer, 6 Herbst, Anna Neumann, Marie Richter und Auzuste Vhblde.

SEtatistische Nachrichten.

Nach den vorläufigen Ergebnissen der Volkszählung am 1. Dezember 1879 hat das Herzogthum Sachsen⸗Altenburg 115 873 Einwohner (gegen 18717 = 37513, davon 71.059 in. 74. 514 w., 20,777 Wohnhäuser, 33,169 Haushaltungen, 11,542 Gewerbe⸗ betriebe mit weniger alz 5 Gehülfen (4707 m., 636 w. Gehülfem), 666 mit mehr als 5 Gehülfen (7577 m, 2128 w oder mit Um— triebsmaschinen. In den Städten wohnen 54,420 (4 2837) E., auf dem Lande 0,539 (4914) E. Die Stadt Altenburg zählt 22,266 (CC 2300 E. .

Kunst, Wissenschaft und Kiteratur.

In der am Sonnabend abgehaltenen Sitzung der Geogra vhischen Gesellschaft erstattete der soeben aus Afrika zurück⸗ kehrende österreichische Ober Lieutenant Lux, einer der Theilnehmer der v. Homeyerschen Expedition an der Loangoküste, Bericht über die von ihm vom 2. Mai bis 31. Oktober v. J. angestellte Forschunz?⸗ reise, deren Hauptergebniß der Nachweis der Quellen des Conzo sein dürfte. Die Gesellschaft begrüßte am selben Abend die Herren Dr. v Hoick und Dr. Rein als Gäste, von denen Etsterer über seine Reise durch Lappland berichtete und Letzterer eine ausführliche Schilde⸗ rung seiner Wanderungen durch Japan gab. . Der Stadtrath ron Antwerpen hat beschlossen, den dreihundertjährigen Geburtstag von Peter Paul Ru— bens (geb. 1577) im nächsten Jahre feierlich zu begehen. Man hat vorgeschlagen, eine Aasstellung von allen Werken des großen Meisters zu veranstalten und die auswärtigen Besitzer von solchen zu ersuchen, dieselben zu diesem Zwecke herzuleihen.

Die Verlagsbuchhandlung von Julius Springer hierselbft bereitet für die bevorstehende hundert jährige Jubelfeier des Geburtstags Ter Königin Luise eine würdige Festgabe vor. In zen nächsten Tagen erscheint in dem genannten Verlag eine neue Biographie der Königin von Dr. Eduard Engel. Der Ver— fasser hat sich von dem rein Anckdotenhaften frei gehalten und eine

durchweg künstlerische Darstellung von dem Lebensgange und nament—

lich auch der ethischen wie historischen Bedeutung der Königin Luise gegeben. Se. Majestät der Kaiser und König haben die Widmung des Buches huldvoll angenommen. Wir werden auf das Werk seiner Zeit noch zurückkommen.

Gewerbe und Handel.

In Betreff der Straßenbaupolizeiverwaltung in Berlin sind felgende Bekanntmachangen veröffemnlicht: Nachdem in Gemäßheit der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 28. Dezember 1375 die örtliche Staßenbaupolizeiverwaltung auf die Stadtgemeinde über⸗ gegangen ist, gẽhen auch die sämmtlichen dem Königlichen Polizei⸗ Präͤsidium durch die Polizeiverordnung vom 14. Juli 1874 Amts Flatt de 74 S. 239 und Jutelligenzblatt de 74 Nr. 164) überwiesenen Funktionen, in Betreff der Häusanschlüsse an die städtischen Kanäle, auf die neue Ortspolizeiverwaltung für Straßenbau über. Es wer den deshalb fortab die im §. 2 der gedachten Polizeiverordnung vor— geschriebenen Bekanntmachungen nicht mehr vom Polizei⸗Präsidium, sondern von dieser Verwaltung erlassen werden, und es sind außerdem alle in Folge der bereits erlassenen beiden Bekanntmachungen vom 8. Auzuft i875 (Antsblatt de 75 S. 267, Intelligenzblatt Nr. 185 75 und vom 1. September v. J. (Amtsblatt de 75 S. 301, Intelligenzblatt de 75 Nr. 209/21) noch nicht eingereichten Projekte dem biesigen Magistrat einzureichen. ;

Berlin, den 23. Januar 1875.

Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai.

Durch das Gesetz vom 2. Juli 1875 (GesetzSammlunz Seite 561) ist die Bearbe kung des Stadtbauplans und durch die Aller— höchste Kabinets Ordre vom 28. Dezember 1875 die örtliche Straßen- baupolizei von Berlin der Stadtgemeinde Berlin übertragen worden, dagegen die Hechbaupolizei dem Königlichen Polizei⸗Präsidium ver blieben.

In Folge dieser Ressortveränderung erscheint es geboten, daß der hiest je Magistrat von allen denjenigen Baugesuchen Kenntniß erhält, welche von reglementarischen oder statutarischen Leistungen an die Stadtgemeinde Berlin abhängig zu machen sind, sowie von allen den⸗ jenigen Bargesuchen, bei denen eine bereits durchgeführte oder im Bebauungsplan vorgesehene Fluchtlinie in Frage kommt, damit diese Rnie örtlich abgesteckt und überhaupt alles im straßenbaupolizeilichen Interesse Erforderliche vorgeschrieben werden kann.

Demgemäß werden alle Baugesuche, welche einen Neu⸗, Um⸗ oder größeren Reparaturbau längs einer bereits angelegten oder pro jeftirten oder in Aussicht genommenen Straße betreffen, fortab zu⸗ nächtt dem Magistrat mit den Bauzeichnungen und einem genauen Situationsplan in den drei Exemplaren, wovon eines für die Akten des Polizeivräsidiums, eines für die des Magistrats und eines für den Bau Unternehmer bestimmt sind, einzureichen und erst, wenn der Magsstrat seine Genehmigang in straßenbanpolizeilicher und kom. munaler Hinsicht zu dem Bau ertheilt hat, dem Polizei = Präsidium einzureichen sein.

Für die schleunigste Bearbeitung derartiger Gesuche bei dem Magistrat sind die nöthigen Einrichtungen getreffen; es fteht indessen auch nichts entgegen, daß gleichzeitig mit der Einreichung des Gesuchs beim Magisträt das für das Polizei⸗Präsidium bestimmte Exemplar der Bauzeichnungen dieser Behörde vorgelegt wird, um in die tech nische Prüfung eintreten und alles zur Ertheilung des Baukonsenles Erforderliche vorhereiten zu können.

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