betheiligten, wurde §. 6 mit den Antrãgen Schulze und Oppen⸗ heim, 8. 7 mit dem Antrage Websky, §. 15 mit dem Antrage Dppenheim unter Streichung der Schlußworte, endlich §. 29 mit den Amendement Grumbrecht ub 1 und dem Antrage Oppen⸗ heim angenommen. ;
Die übrigen Paragraphen des Gejetzes wurden fast ohne Debatte mit einer unerheblichen Abänderung zu § 17 ange⸗ nommen.
Nach kurzer Befürwortung durch den Abg. Dr. Oppenheim beschloß das Haus auf den Antrag der Kommission, den Reichs⸗ kanzler zu ersuchen, das auf die bestehenden Hülfs⸗ Kranken⸗ Invaliden⸗ ꝛc. Kassen bezũgliche, die Krankheits⸗, Invaliditäts⸗ und Sterblichkeits siatistik, so wie die Mitgliederbeiträge und Kassenleistungen betreffende Material, soweit dasselbe zugãnglich ist, durch geeignete Sachverstãndige bearbeiten und die Ergebnisse veröffentlichen zu lassen
Die Vorlage war hiermit erledigt, worauf sich das Haus um 43 Uhr vertagte.
— In der heutigen (49.) Sitzung des Deutschen Reichstages, welcher am Tische des Bundesraths die Bundes bevollmãchtigten Reichskanzler Fürst v. Bis⸗ marck, Präsident des Reichs kanzler⸗ Amts Staats ⸗Minister Pr. Telbrück, die Staats⸗Minister Dr. Leonhardt und Graf zu Eulenkurg, sowie der Direktor im Reichskanzler⸗ Amt v. Amsberg mit anderen Kommissarien beiwohnten, theilte der Vize⸗Präsident Dr. Hänel die Namen der sieben Mitglieder mit, welche in die Kommission für das Reichstags⸗ gebäude gewählt sind. Es sind die Abgg. Duncker, Forcade de Biair, Römer (Hildesheim), Dr. Bamberger, Dr. Lucius (Erfurt), Dr. Reichensperger (Crefeld) und Graf v. Hacke.
Es passirten ohne Debatte in dritter Berathung der Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Kontrole des Reichs haushalts und des Landeshaushalts von Elsaß Lothringen für das Jahr 1875, und die Zusammenstellungen der fernerweit liquidirten, auf Grund des Art. V. Ziffer 1 bis 7 des Gesetzes vom 8 Zuli 1872 aus der französischen Kriegs kostenentschãdigung zu ersetzenden Beträge; endlich die Entwürfe eines Gesetzes, be⸗ zreffend die Abänderung des Titels VIII. der Gewerbeordnung, und eines Gesetzes über die eingeschriebenen Hülfs kassen.
Es folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetz⸗ buchs für das Deuische Reich vom I5. Mai 1811 und die Ergänzung desselben
Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) ertlärte, daß man aus dem Umstande, daß er und seine politischen Freunde vielen Bestimmungen der Vorlage nicht direkt wider⸗ sprochen hätten, nicht ihre Uebereinstimmung mit denselben fol⸗ gern dürfe. Der Abg. Dr. von Niegoleweki beschuldigte namentlich zie Behörden der Provinz Posen der parteiischen Handhabung der Gefetze gegen die Polen und des Mißbrauchs der Amts⸗ gewalt, wogegen der Bundes bevollmãchtigte Staats ⸗Minister Pr. Leonhardt energisch Verwahrung einlegte und bat, der Vor⸗ redner möge seine Behauptung außerhalb des Hauses wieder⸗ holen, um dieselbe vor den öffentlichen Gerichten beweisen zu können. Der Abg. Dr. von Niegolewski wies den ihm Seitens des genannten Bundes bevollmächtigten angeblich gemachten Vor⸗ wurf der Muthlofigkeit zurück, da ihm die Beweisführung für seine Beschwerden durch die Verweisung zur Sache durch den Präsi⸗ denten abgeschnitten sei. Der Bundesbevollmächtigte Dr. Leon⸗ hardt stellte in Abrede, daß er einen solchen Vorwurf erhoben habe. Nach einigen Bemerkungen des Abg. Windthorst (Meppen), auf welche der Staats-Minister Dr. Leonhardt erwiderte, trat das Haus in die Spezialdiskussion. Zu den §5§. A und 5 ergriff, nach einer längeren Motivirung eines von dem Abg. Dr. Wolffson gestellten Amendements durch den Antragsteller, bei Schluß des Blattes der Abg. Thilo das Wort.
— Die „Kölnische Zeitung“, der wir den Text der Note des Grafen Andrassy entnommen hatten, bemerkt in Betreff der Abweichungen von dem Driginal, welches die „Wiener Abendpost“ mitgetheilt hat, daß dieselben vorzugsweise sich an einer Stelle, nahe vor dem Schluß, finden,
„wo in dem mit den Worten „Aussi les cahinets“ begin⸗ nenden Absatz durch ein Versehen „commission officielle statt , communication officielle gedruckt und entsprechend aus bem Korrekturbogen übersetzt ist. Die sonstigen Abweichungen find einfache Druckfehler, und stören das richtige Verständniß
.
nicht. Nur um der vollständigen Genauigkeit halber seien sie hier aufgezählt. In dem Absatze „Les délègues etc.“ ist statt dispenser zu lesen disperser (wie es auch in unserer Uebersetzung richtig mit „zerstreuen“ wiedergegeben ist). In dem Absatze: Apres la repression de la premiere insurrection des Begs-“* ist statt premiere zu lesen dernière (eine Ab⸗ weichung, welche durch die beigefügte Jahreszahl 1851 be⸗ deutungslos gemacht wird), und gegen Ende desselben Absatzes sind hinter les intéréts des agriculteurs die Worte „aJec ceux des propriétaires-“ einzuschieben. Ferner ist in dem Ab⸗ satze „ En presence de cette situation statt „les faits des principes proclanfes““ zu lesen l'effet des etc.; die Ueber⸗ setzung bleibt dabei dieselbe.“
— Nach der vom Reichseisenbahn⸗Amt herausgege⸗ benen, in der heutigen Ersten Beilage d. Bl. veröffentlichten Nachweisung wurden im Monat Dezember v. J. auf den unter 67 verschiedenen Verwaltungen stehenden Eisenbahnen Deutschlands (excel. Bayerns) mit einer Gesammtlänge von 24.1900, Kilometern befördert: an fahrplanmäßigen Zügen 11240 Courier⸗ und Schnell-, 74 878 Personen⸗, 31A 251 ge⸗ mischte und 69010 Güterzüge; an außerfahrplanmãßigen Zügen 1017 Personen⸗ und gemischte und 23,299 Güterzüge.
In Ganzen wurden 585,014,459 Achskilometer bewegt, on denen 155. 845,116 Achskilometer auf die fahrplanmãßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen.
Es verspäteten von den 117,369 fahrplanmäßigen Eourier⸗ und Schnell Personen- und gemischten Zügen im Ganzen 5831 Züge oder 497 Proz. Von diesen Verspätungen wurden jedoch 2357 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge her⸗ vorgerufen, so daß durch im eigenen Betriebe der Bahnen lie gende Ursachen 3474 Verspätungen bei 2,96 Proz. der beför⸗ derten Züge entstanden. Von nachtheiligem Einflusse war der starke Schneefall während der ersten Hälfte des Monats, welcher in 1437 Fällen Verspätungen zur Folge hatte. se In Folge der Verspätungen wurden 1251 Anschlüsse ver⸗ aumt.
In demselben Monat des Vorjahres verspãteten auf 52 Bahnen durch im eigenen Betriebe liegende Ursachen 2510 Züze, gleich 2.23 Proz. der beförderten Züge.
— Se. Durchlaucht der Fürst zur Lippe ist zum General⸗Major à la suite der Armee ernannt worden.
— Die bisher in der Artillerie⸗Kaserne am Kupfergraben befindlich gewesene Militär⸗Poststation ist nach der Fönigswache verlegt worden.
Bayern. München, J. Februar. Der Regierungẽ⸗Rath Brennfleck ist zum Regierungs⸗Direktor in München ernannt und Polizei⸗Direktor Freiherr v. Feilitz sch zum Regierungs⸗ Direktor befördert worden. Der Regierungs. Direktor Freiherr v. Seckendorf in Augsburg wurde auf sein Ansuchen in den Ruhestand versetzt und an seine Stelle Regierungs⸗Rath Braun⸗ wart in München befördert.
— S. Februar. (W. T. B.) Der Landtag ist auf Montag den 21. Februar wieder einberufen.
Baden. Karlsruhe, JT. Februar. Die „Karlsr. Ztg.“ schreibt: Seit dem Eintreffen Sr. Königlichen Hoheit des Erb⸗ großherzogs in Rom haben Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin fortdauernd gute Nachrichten üer das Wohlbefinden ihres geliebten Sohnes erhalten. Der Erbgroßherzog hat die Aufgabe, Rom genau kennen zu lernen, in fystematischer Eintheilung und durch wissenschaftliche und künstlerische Kräfte unterstützt, durchgeführt. Die Profesforen Henzen und Helwig vom deutschen archäologischen In⸗ flitut, sowie Professor Hermann Grimm, der diesen Winter in Rom verweilt, haben den Erbgroßherzog in freund⸗ lichster Weise bei seinen Studien geleitet und ihm ihre reichen Kenntniffe belehrend vorgetragen. Auch in Künstlerkreisen hat sich der Erbgroßherzog vielfach bewegt und wurde von einigen unserer deutfchen Maler bei mehreren Ausflügen in die Um⸗ gegend von Rom begleitet. Von Sr. Majestãt dem König von Italien, sowie von Ihren Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin wurde dem Erbgroßherzog die wohlwol⸗ lendste Aufnahme zu Theil. Wiederholte Einladungen an den Königlichen und Kronprinzlichen Hof gaben dem Erbgroßherzog Gelegenheit, mit der Königlichen Familie genauer bekannt zu werden und dabei die hervorragendsten Persõnlichkeiten des Staatez kennen zu lernen. Der deutsche Botschafter Herr von Keudell und dessen Gemahlin erwiesen dem Erbgroßherzog die ausgesuchtesten Aufmerksamkeiten und gaben demselben häusige Gelegenheiten, in ihrem gastlichen Hause mit Personen aus allen Kreifen des öffentlichen Lebens zu verkehren. Durch diese Be⸗ kanntschaften wurde der Erbgroßherzog auch in manche andere gesellige Cirkel geladen und genoß dabei den Vorzug, Verbin⸗ dungen werthvollster Art anzuknüpfen. — Im Laufe dieses Monats wird der Erbgroßherzog sich nach Neapel begeben und dann eine Reise nach Sicilien unternehmen.
Sach sen⸗ Weimar ⸗ Eisenach. Weimar, 8. Februar. (Weim. Ztg. Zur Vervollständigung des gestrigen Berichtes über die Vermählungsfeierlich keiten ist zu bemerken, daß dem Akt der Schließung der Civilehe nicht blos sämmtliche hier anwesende Glieder der Großherzoglichen Familie, sondern auch saämmtliche Fürstliche Gäste, die der Hochzeitsfeier wegen hier ver⸗ sammelt waren, namentlich auch Ihre Kaiferlichen und König⸗ lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin beigewohnt haben. Als Zeugen fungirten 1) der älteste Bruder Sr. Durch⸗ laucht des Prinzen⸗Bräutigams, Prinz Heinrich IV. Reuß j. L. zu Ernstbrunn und 2) der frühere Vormund der Prinzessin, Wirkl. Geheim-Rath und Ober-kammerherr Graf v. Werthern⸗ Beichlingen Excellenz.
Oldenburg. Oldenburg, 8. Februar. Der Landtag hat die JZustizgesetzentwürfe über die Reform des Hypothekenwesens, welche sich auf den Boden der preußischen Gefetzgebung gestellt haben, nach kurzer Berathung und mit wenigen redaktionellen Aende⸗ rungen erledigt. Der allein noch ausstehende Differenzpunkt betrffft die Sicherheitsleistung der Vormünder und Kuratoren. Das Gehaltsregulatio der Lehrer an den höheren Schulanftalten und der technischen Beamten hat zu längeren Debatten Veran⸗ lassung gegeben. Der Landtag hat bei der ersten Lesung mit überwiegender Majoritãt mehrere Stellen im Regulative ge⸗ strichen und an den höheren Stellen durchweg Gehaltsabzüge gemacht. — Für die im September d. J. projektirte Gewerbe⸗ ausstellung in der Stadt Oldenburg werden von dem Vor⸗ stande des Handels⸗ und Gewerbevereins bereits die einleitenden Vorkehrungen getroffen. Der Erbgroßherzog hat das Pro⸗ Titorat der Ausstellung übernommen. Für die für Oldenburg, Bremen und Ostfriesland vom 28. bis 30. Mai stattfindende Molkereiaussftellung ist jetzt das spezielle Programm ver⸗ öff&edwtlicht.
Sachsen⸗ Altenburg. Altenburg, 6. Februar. (Leipz Ztg.) Die regierende Herzogin wird mit Ende dieses Monats eine längere Reise nach Italien unternehmen. Dieselbe soll sich bis Neapel erstrecken.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, ]. Februar. (Weim. Ztg.) Mit dem Abends vor 16 Uhr von Erfurt hier eintreffen⸗ den Eisenbahnzuge kamen gestern Ihre Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin hier an, Um Sr. Hoheit dem Herzoge einen Besuch abzustatten. Höchftdieselben stiegen auf dem Residenzschlosse ab und wohnten heute Abend der Vorstellung im Hoftheater bei.
Coburg, 6. Februar. Das Staatls⸗Ministerium macht unter Beziehung auf die am 1. v. M. in Kraft getretenen reichsgesetz⸗ lichen Bestimmungen über die Prüfung der Apotheker⸗ gehülfen bekannt, daß als Sitz der Prüfungsbehörde fũr die Herzogthümer Coburg und Gotha die Stadt Gotha bestimmt, ferner daß die Prüfungen in den Monaten Januar, April, Juli und Oktober jeden Jahres abgehalten werden. Die Meldungen zu denselben haben bis zu dem 15. des jedesmal vorhergehenden Monats bei dem Staats-Ministerium zu Gotha zu erfolgen.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 8. Februar. Die Landesgesetz⸗ Sammlung veröffentlicht die Neue Gemeindeordnung für das Fürstenthum Schwarzburg⸗ Sondershausen, — vom 15. Januar 1876.
Waldeck. Arolsen, 6. Februar. Am gestrigen Tage ist, wie der W. A.“ meldet, der Fürst zu Waldeck und Pyr⸗ mont von einem Un falle betroffen worden, der leicht die trau⸗ rigsten Folgen hätte haben können, Bei der Rückkehr von der Jagd schlug eins der Wagenpferde über den Strang, wurde scheu und riß den Wagen die an der betreffenden Stelle ea. 10 Fuß hohe Chausseeböschung herunter, so daß der Wagen umstũrzte und die Insassen auf den gefrorenen Acker hinausgeschleudert wurden. Der Fürst, der sich eine Verletzung am Hinterkopfe zu⸗ zog, war einige Augenblicke besinnungslos, erholte sich jedoch hald und konnte die Fahrt nach Arolsen fortsetzen. Sein Be⸗ finden giebt zu weiteren Besorgnissen keinen Anlaß und ist zu hoffen, daß Se. Durchlaucht das Zimmer in einigen Tagen wie⸗ der wird verlassen können. Die übrigen Insassen des Wagens find theils unverletzt geblieben, theils mit Kontufionen davon⸗ gekommen.
ivpe. Detmold. 5. Februar. Das „Reg. Bl.“ ve öffentlicht folgenden Entwurf eines Wahlgesetzes:
§. 1. Wahlfãbig und wählbar zum Landtage ist jeder Stan angebörige, der 20 Jahr alt ist.
§. 2. Von der Wahlfähigkeit und Wählbarkeit ausgeschlef sind Die jenigen: ]
N welche unter Kuratel stehen;
2) über deren Vermögen der Kenkurs eröffnet ist, während Dauer des Konkurs verfahrers; .
3) welche eine Armenunterstũtz ang aus õffentlichen e der Gemeir mitteln beziehen; 3
4) denen in Felge rechtekräftigen Erkenntnisses der Vollger der staatsburgerlichen Rechte entzogen ist.
5. 3. Die Abgeerdneten werken in drei Abtheilungen gewäh
3. 4. Die erste Abtheilung bilden diejenigen Wähler, welche direlten Staats. (Grund ⸗ und Einkommen ) Steuern zusammen jäbtl mindestens 69 Thlr. zahlen. Dieselben wählen 7 Adbgeordnet. direkter Wahl mit Stimmzettel in einem Wahlkreise.
§. 5. Die zweite Abtheilung bilden diejenigen Wähler, wel nicht zur ersten Abtheilung gehören und an direkten Staats · ¶ Sxun und Einkommen- resp. Klassen.) Steuern jährlich mindestens 122 zahlen; die dritte Abtheilung bilden alle ubrigen Wähler. ;
5§. 6. Die zweite und dritte Abtheilung wählen je 7 Abgeordrn in direkter Wahl mit Stimmzetteln in 7 Wahlkreisen. Letztere * den durch befondere Verordnung festgestellt.
7. Die Wablen der zweiten und dritten Abtheilung geschee in der Weise, daß die Stimmzettel in kleineren Wablbezirten (Baus schaften und Dorfschaften) abgegeben und am Wahlort gesam melt 1 eröffnet werden.
s. 8. Die Wahlen erfelgen nach absoluter. Stimm: enmehrke
rgiebt sich bei der ersten Abstimmung keine absolute Mehrheit. wird zu einer engeren Wahl geschritten. Wenn bei der engeren W Stimmengleichheit stattfiadet, entscheidet das Loos.
5§. 3. Jeder Gewätlte muß sich über die Annabme oder w lehnung der auf ihn gefallenen Wahl erklären. Eine Annahme ß klärung unter Protest oder Vorbehalt gilt als Ablehnung und hatt Neuwahl zur Folge.
5. 10. Die zur Ausführung des Wahlgesetzes erforderlichen stimmungen werden in einem Reglement durch die Regierung erlaf⸗
— Weiter veröffentlicht das amtliche Blatt den Entwur eines Gesetzes, die Zusammensetzung des Landtag und die Ausübung der ständischen Rechte betreffen
§. 1. Der Landtag des Fürsteathums wird aus den in Gewij heit des erlassenen Wahlgesetzes erwählten 21 Abgeordneten gebid
§. 2. Die dem Wahlgesetz gemäß erwählten Abgeordneten hahh bis zur erfolgten Fiststellunß einer neuen Verfaffung sammtl⸗ m, . Landstaͤnden verfassungsmäßig zustehenden Rechte a zuüben.
§. 3. Der Landtag prüft die Legitimation seiner Mitglieder n entschtidet darüber; er wählt seinen Prästdenten und Vize - Präsiden fowis drei Ausschußdevutirte, auf welche die Rechte und Vemfl tungen der bisherigen Ausschußdeputirten der Ritterschaft, der Star und des platten Landes übergehen.
Ekenso wird vom Landtag der Landsyndikus dischen Rechtsgelehrten gewäblt.
Von Den erfolgten Wahlen ist zum Zweck der Verpflichtunz? Gewählten der Regierung Anzeige zu machen. .
Die übrigen Abgeordneten werden von dem Präsidenten verpflich
§. 4. An den Landtagen finden die Berathungen und Abst mungen in einer Versammlung statt und es entscheidet dabei eine Stimmenmehrheit
Nur zur Abänderung des Wahlgesetzes zum Landtag ist e Mehrheit von J Stimmen erforderlich.
§. 5. Staatsdiener bedürfen zum Eintritt in den Landtag we des Ürlaubs noch der Genehmigung ihrer vorgesetzten Behörde.
5§. 6. Die Legislaturperiode des Landtags wird auf sechs Ja
festgesetzt.
. Fall der Auflösung des Landtags müssen die Wall spätestens innerhalb eines Zeitraums von sechszig Tagen nach
Auflösung vorgenommen und die Abgeordneten innerhalb eines 3 raums ven neunzig Tagen nach der Auflösung zusammea berufen wer
5§. 8. Alle entgegenftehenden gesetzlichen Bestimmungin wer hiermit aufgehoben.
Bremen. (Bes. Ztg.) Der Bürgerschaft ist vom ?ᷣ nate der Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aendern des gerichtlichen Verfahrens, mitgetheilt. Derselbe ist den Berathungen der Justizkommission des Senats und einiger Richterkollegium beauftragten Mitglieder desselben, jowie ur Mitwirkung eines berufenen Kreises hiesiger Rechts gelehrten wiederholter Prüfung einer größeren Kommission des Sen hervorgegangen. Wie die Motive sagen, bezweckt der Ge entwurf eine Beschleunigung und Vereinfachung des gerichtlit Verfahrens, in seinen wesentlichen Bestimmungen im Ansch an die Bestimmungen der Entwürfe zu dem Reichsgesetze ũber Gerichts verfassung und das prozessualische Verfahren, schon ⸗ für Bremen herbeizuführen, soweit diese Vortheile ohne vollständige, in Ruͤcksicht auf die in naher Aus icht stehe Justizreorganisation nicht zeitgemäße Umgestaltung unseres ? zessualischen Verfahrens erreichbar erscheinen. Es sei zu erm ien, daß, wenn diese Vorschläge Gesetzes kraft erhalten, das prozessualische Verfahren sachgemäßer sich gestalten, die Urche fällung in Civilsachen in Wahrheit auf Grund der mũndli Verhandlungen der Parteien erfolgen, die jetzige Ueberbürd der Richter vermindert und der demnächstige Uebergang in durch die Reichs prozeßgesetze neuzugestaltende Verfahren erleich werden wird. Die wesentlichen in dem Gesctzentwurf ent tenen Aenderungen des jetzigen prozessualischen Verfahrens die folgenden: für das civilprozessualische Verfahren Aufhebr des Obergerichtes als Gerichts erster Instanz und Erweiter der Kompetenz des Gerichtes für geringfügige Sachen, Ein rung des sogenannten obligatorischen Skizzenverfahrens Verbot der nachträglichen Klagänderung, die Annahme des gestaͤndnisses aller vom Gegner nicht ausdrücklich beftritt Thatsachen, Einführung des sogenannten Mahnverfahn Zuständigkeit von Einzelrichtern in Vormundschaftss⸗ und Angelegenheiten des Erbe⸗ und Handfestenamtes, hebung der gerichtlichen Veräußerungsdekrete, der Verlesung Testamente in Sitzungen des Obergerichtes, der Verlesung Anschläge bei öffentlichen Verkäufen, der Verfügung von sungen und der Auslieferung von Handfesten in Gericht ssizun⸗ für das strafprozessualische Verfahren Beschrãnkung der ständigkeit der Schwurgerichte, Beschränkung der Fille welchen eine Voruntersuchung erforderlich ist, Aufhebung Anklagekammer und Beschränkung der Berufung gegen Urn des Polizeigerichts auf Fälle der Verletzung des Gesetzes.
aus den inli
Oesterreich⸗angarn. Wien, 8. Februar. Das geordneten haus nahm in seiner heutigen Sitzung die Ehegesetzne velle in zweiter Lesung nach den Anträgen des schusses an. Ein von der Minoritãt zu 5§. 1 gestellter Am fowie das von dem Justiz-Minister empfohlene Amenden des Abg. Freiherrn v. Handel, wonach das Ehehinderm die Ordensgeistlichen ebenfalls erst mit ihrem Austritt aus katholischen Kirche erlöschen soll, wurden abgelehnt.
Graz, 6. Februar. Heute Vormittags hat die fen Grundsteinlegung zum Baue der Staatsgew er beschult
Unterstützen, in ents
gefunden. Der Statthalter, Dr. Kienzl, Graf Attems und der Präãsident des Gewerbevereins hielten Ansprachen. Die Ver⸗ sammlung sendete ein Danktelegramm an Se. Majestãt den KRafser ab und bat den Statthalter, der Regierung, speziell dem Unterrichts Minister, den Dank der Stadt Graz für die Errich⸗ tung dieser Schule auszudrücken.
Pest, 7 Februar. Im Abgeordnetenhause erstattete der Präsident Ghyezy kurzen Bericht über Deaks Leichenfeier. — Der Kommunikations⸗Minister unterbreitete drei Gesetzent⸗ würfe: über ein Anlehen zum Arrangement der zinsengarantir⸗ ten hülfsbedürftigen Bahnen; über die Modifikaiion der Kon⸗ zessionsurkunde für die Bahnlinie Banreve⸗Nadasd; über die Umänderung der Pferdebahn Tyrnau⸗Szered in eine Lokomotip⸗ bahn. — Der Justiz⸗-Minister kündigte seine Antwort auf Ra⸗ galyr's Interpellation, betreffend die Aufhebung der Regalien, für morgen an. — Sodann zur Tagesordnung übergehend, ward die Spezialdebatte über den Gesetzentwurf, betreffend die Modifikation der Normen des Tabakgefälles, fortgesetzt.
— Wie die „Pester Correspondenz“ erfährt, begeben sich lommenden Freitag oder Sonnabend der Minister⸗Präsident, der Ʒinanz⸗Minister und der Kommunikations⸗Minister nach Wien, um einige finanzielle und Sisenbahn-Angelegenheiten zu regeln. Gestern Abends sind auch die Eisenbahndirektoren Tolnay, Jvanka und Demaistre nach Wien gereist. Dieselben
dürften die Ankunft der Minister dort abwarten. Bei dieser
Gelegenheit dürfte auch der Termin für die Wiederaufnahme der Verhandlungen über das Zoll- und Handelsbündniß festgestellt und bezüglich der Bankfrage die meritorische Verhandlung zwischen den maßgebenden Faktoren eröffnet werden. Die bis⸗ herigen Verhandlungen über die Bankfrage hatten mehr einen theoretischen Charakter und streiften nur die praktische Seite der Frage, ohne dieselbe in den Vordergrund zu stellen.
Die Pester Correspondenz“ erfährt: Angesichts der Ge⸗ rüchte über eine angebliche Mißstimmung zwischen dem Minister⸗ Präsidenten und hervorragenden ehemaligen Deakisten fanden sich mehrere der angesehensten Mitglieder der einstigen Deakpartei veranlaßt, heute Mittags im Landhause Gelegenheit zu nehmen, gegenüber dem Minister⸗Prãsidenten und dem Führer der liberalen Partei ihrer aufrichtigen Anhänglichkeit und unbe⸗ bedingten Bereitwilligkeit, das gegenwärtige Kabinet in allen auf das Wohl des Landes abzielenden Bestrebungen eifrigst zu
schiedenster Weise Ausdruck zu verleihen. Bei diefer Gelegenheit wurde auch die Inartikulirung der unfterblichen Verdienste Franz Deaks um die Gesetzbücher Ungarns besprochen, die endgültige Entscheidung aber einer Klubkonferenz vorbehalten. Hierbei wurde konstatirt, daß die Bedenken, ob die Opposition der Linken auch die Inartikulirung widerstandslos werde vor⸗ nehmen lassen, nicht von Seite des Minister⸗Präͤsidenten vorge⸗ bracht wurden, daß er vielmehr nur dann, als Bedenken laut wurden, die Bemerkung machte, daß ein solch außerordentlicher Aft nur dann als würdig vollzogen betrachtet werden könnte, wenn er einhellig votirt wurde. Die einhellige Votirung — das wurde sodann konstatirt — ist ziemlich gesichert. Die Opposition der Rechten schließt sich einem eventuellen Antrage mit unbeding⸗ ter Bereitwilligkeit an, die Oppofition der Linken wird nicht wider sprechen.
Adends 7 Uhr fand eine Konferenz des liberalen Klubs statt, welche sehr zahlreich besucht war. Sämmtliche Minister waren anwesend. Der Minister-Präsident ersuchte unter lebhaften Zurufen der Partei, der Regierung wenige Tage Zeit zu ver— gönnen, damit sie dem Reichstage Vorschläge behufs Verherr⸗ lichung des Andenkens Deaks unterbreite. Die Regierung wolle nicht die Initiative aus der Hand geben und namentlich, was das Denkmal Deaks betreffe, müßte die Legislative der Nation voranschreiten. Eine Zuschrift der Opposition der Rechten, in welcher dieselbe erklärt, sich allen Schritten zur Verewigung des Andenkens Deaks anzuschließen, erweckte lebhaften Beifall, so auch eine Erklärung des früheren Minister⸗Präsidenten Szlavy, daß die Regierung für ihr Verhalten in Angelegenheit des nanonalen Trauerfalles in jeglicher Hinsicht das höchste Lob verdiene.
Schweiz. Die „N. Zürich. Ztg.“ vom T. Februar meldet: Soeben ist der Entwurf und Bericht in deutscher Sprache erschienen, welchen die Minderheit der Kommission für Berathung des Ent⸗ wurfs zu einem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs zu dem Zwecke ausgearbeitet hat, um die prin⸗ zipiellen Differenzen des Systems der Betreibung auf Pfändung im Gegensatze zu demjenigen auf Konkurs klar zu stellen und das erstere zu begründen. — Am 2. Februar starb laut dem „Bund“ in Bremen der schweizerische Konsul Eduard von Heymann.
Niederlande. Haag, 8. Februar. (W. T. B.) Wie von gut unterrichteter Seite verlautet, hat das nach dem karaibi⸗ schen Meere entsendete Geschwader keine andere Mission, als eventuell den dortigen niederländischen Besitzungen Schutz zu ge⸗ währen und sind demnach alle an diese Expedition geknüpften beunruhigenden Gerüchte vollkommen unbegründet.
Sroßbritannien und Irland. London, 8. Fe⸗
bruar. (W. T. B) In der Thronrede, mit welcher die Königin das Parlament soeken eröffnet hat, wer⸗ den vorwiegend die auswärtigen Angelegenheiten behandelt.
Nachdem zunächst die Beziehungen zum Auslande als durchweg freundschaftlich bezeichnet sind, wird auf den Aufstand in der Herzegowina und Bosnien hingewiesen, welchen zu bemeistern söch die Truppen des Sultans bielang als unfähig bewiesen hätten. Nachdem diefer Aufstand die Aufmerksamkeit und das Interesse der Großmächte auf sich gezogen hätte, habe auch die Königin es für ihre Pflicht erachtet, den von den befreundeten Mächten versuchten Pazifizirungsbersuchen nich; fern zu bleiben; sie habe des halb unter Respektirung der Autorität des Sultans sich einer dringlichen Befürwortung solcher Reformen der Verwaltung angeschloffen, welche die berechtigten Klagen der eingeborenen Bevölkerung abzustellen bestimmt seien. — Was den Ankauf der dem Khedive gehörigen Suezkanal⸗-Aktien angehe, welcher vorbehaltlich der Genehmigung des Parlaments erfolgt sei, so glaube die Königin hoffen und vertrauen zu dürfen, daß das Parlament die Vollendung dieser Transaktion, welche die öffent⸗ lichen Interessen auf das Tiefste berühre, ermöglichen werde. — China habe die Beschwerden der englischen Regierung wegen des im vorigen Jahre gegen die Expedition nach West⸗ China stattgehabten Angriffes freundlich entgegengenommen und sei zu hoffen, daß die angestellte Untersuchung zur Ermittelung und Bestrafung der Schuldigen führen werde. Die auf die eben er⸗ wähnten Fragen bezüglichen Altenstücke würden dem Parlamente vorgelegt werden. — Die Königin erwähnt darauf die Reise des Prinzen von Wales nach Indien und weist darauf hin, daß bei dem Uebergang der indischen Regierung an die englische Krone der Titel des Souveräns von England keine entsprechende Ab⸗
—
änderung erfahren habe. Die Königin erachte die jetzige Gelegen⸗
heit fũr geeignet, sol Hes nachzuholen und werde dem Parlament eine
bezugliche Bill vorlegen lassen. Ferner sei die Einsetzung einer Königlichen Kommifsion angeordnet worden, um betreffs der Haltung britischer Schiffe in fremden Gewässern der Sklaverei gegenüber alle bestehenden vertragsmäßigen und anderen Be⸗ stimmungen genau zu untersuchen und klar zu stellen. = Die Ermordung eines hohen britischen Beamten in den Straits Settlements (Peralh habe das Einschreiten britischer Truppen nothwendig gemacht, wodurch hoffentlich die Ordnung im Lande und der gerechte Einfluß der großbritannischen Regierung wieder hergestellt werde. — Die Thronrede schließt mit der An⸗ kündigung nur weniger, aber wichtiger Vorlagen auf dem Ge⸗ biete der inneren Verwaltung. Unter denselben besindet sich eine
Bill, bjetreffend die Einsetzung eines höchsten Appell⸗ gerichts, eine Vorlage bezüglich des Elementar⸗ und
Universitãtsunterrichts und ein Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung der Gesetze über die auffahrteischiffahrt.
Der Eröffnung des Parlaments wohnten die Bot⸗ schafter Deutschlands, Oesterreichs, Rußlands, Frankreichs und der Türkei, sowie die Vertreter der übrigen auswärtigen Staaten bei. Die Königin erschien um 26 Uhr; die Thronrede wurde vom Lord⸗anzler verlesen.
— 9. Februar. (W. T. B.) Das amtliche Blatt ver⸗ öffentlicht ein Königliches Dekret, wodurch aus Anlaß der nunmehr erfolgten Einrichtung der neuen Gerichtshöfe in Aegypten die Gerichtsbarkeit der dortigen englischen Konsuln aufgehoben wird.
Oberhaus. Es wird die auf die Thronrede zu er⸗ lassende Adresse berathen. Auf die von Lord Granville be⸗ züglich der auswärtigen Politik des Ministeriums ge⸗ machten Bemerkungen erwiderte Lord Derby, er wisse nicht, ob durch die vom Grafen Andrassy der Pforte gemachten Vorschläge die Insurgenten bestimmt werden würden, die Waffen niederzulegen; aber der Schauplatz der Unruhen würde in Folge derselben so eingeschrãnkt; werden, daß dieselben ihre bisherige europäische Bedeutung verlören. England habe der Andrassy schen Note seine allgemeine Unterstützung geliehen. Seine Aktion für die Zukunft sei aber vollständigz frei. Was die Suez kanalfrage anbe⸗ lange, so habe die Regierung die Gelegenheit ergriffen, sich Stimmen in der Verwaltung der ̃ rerschaffen. Die Regierung habe mit Leffepz angeknüpft, welche voraussichtlich eine be— friedigende Vereinbarung über die obwaltenden Schwie⸗
rigkeiten herbeiführen und die Einführung des englischen Ele⸗
mentes in die Verwaltung der Gesellschaft ermöglichen würden. Die Sendung Cave's nach Aegypten sei auf den Wunsch des Khedive erfolgt, letzterer habe seine aggressive Politik Zanzibar gegenüber und ebenjso die Eroberung von Abessinien bereits auf⸗ gegeben. Die vorgeschlagene Adresse wurde hierauf angenommen.
— In der gestrigen Sitzung des Unterhauses kündigte der Kanzler der Schatzkammer, Northeote, für nächsten Montag eine Resolution bezüglich des Ankaufs der Suezkanal-Aktien an. Von den Deputirten Mac Arthur und Hugessen wurde eine Interpellation in Betreff der Abtretung von Gambia an— gemeldet.
Im Laufe der Debatte über die Adresse unterzog Lord Hartington die Politik der Regierung einer lebhaften Kritik und wandte sich zunächst gegen das Cirkular der Regierung, betreffend die Haltung britischer Schiffe der Sklaverei gegenüber. Was die orientalische Politik der Regierung angehe, so will Redner erst nach Vorlage der betreffenden Korrespondenz sich ein definitioes Urtheil darüber gestatten. Disraeli vertheidigte in längerer Rede die von der Regierung befolgte Politik und verwies in Betreff der Sklavereifrage auf die von der eingesetzten Königlichen Fom⸗ mission vorzunehmende Prüfung dieser Angelegenheit. Was die Politik der Regierung in der orien alischen Frage angehe, so konnte die Regierung nicht anders handeln, wenn sie nicht England isoliren und gleichzeitig die Pforte zum Widerstand ermuthigen wollte. Sollten Übrigens die Vorschläge der Mächte bei der Pforte nicht zum Ziele führen, so bleibe Eng— fand immer noch vollständige Aktionsfreiheit. Bezüglich des Ankaufs der Suez kanal-Aktien des Khedive außerte der Premier, er habe zunächst diesen Ankauf abgelehnt, dabei jedoch gleichzeitig seine Bereitwilligkeit, den Khedive zu unterstützen, erklärt. Nachdem jedoch darauf der Negie⸗ rung die Mittheilung zugegangen sei, daß eine franzö⸗ sische Gesellschaft bereit sei, die Aktien unter sehr lästi⸗ gen Bedingungen zu kaufen, sei eine sofortige Entscheidung diefer Frage nothwendig gewesen. Unter dem 20. November 1875 habe Frankreich an England die Anfrage gerichtet, ob Letzteres die Erwerbung der Suezkanal⸗-Aktien durch eine fran— zöfssche Gesellschaft zugeben würde. Derby habe hierauf erwi— dert, er glaube nich, daß es das englische Volk gern sehen würde, wenn sammtliche Aktien in den Befitz Frankreichs gelang⸗ ten. Auf eine weitere Anfrage Frankreichs über den Grund der Erwerbung der Aktien durch England sei diesseits wiederholt gel⸗ tend gemacht, daß der Befitz sämmtlicher Aktien in der Hand eines einzigen Landes England nicht angenehm sein könne. Er hoffe, die Mission Cape s werde zu einem Ergebnisse führen, das zu der Hoffnung berechtige, die Interessen Englands würden künftig im reichsten Naße bei der Verwaltung der Gesellschaft vertreten sein. Der Ankauf der Suezkanal⸗Aktien werde England in Friedenszeiten einen Zuwachs zu der Sicherheit gewähren, die es für die Freiheit der Verbindung mit Indien besitze; darüber, wie England in Kriegszeiten handeln würde oder welche Umstände in der Levante und im Mittelmeer in solchem Falle bestimmend sein würden, glaube er sich jeder näheren Andeutung enthalten zu sollen. England besitze eine starke Macht im mit⸗ telländischen Meer und habe dort starke, feste Pläze, die es nie⸗ mals aufgeben würde, gleichwohl verfolge England keine aggressive Politik. Nachdem Gladstone sich hierauf über die Po⸗ litit der Regierung der Türkei gegenüber zustimmend geäußert hatte, wurde die beantragte Adresse genehmigt.
Frankreich. Paris, 7. vebruar. Die Zahl der fran zösifchen Bürger, welche berechtigt sind, an den Wahlen vom 20. Februar Theil zu nehmen, beträgt g, 984,756, die der Wähler des Seinedepartements 159 337, g9ö6 489 weniger, als im Jahre 1871. Von den 452 Präfekturbeamten (88 Präfekten, Ig General⸗Sekretãre und 275 Unterprãfekten) wären nach einer Berechnung des Bien public 123 der Verfassung vom 25. Februar ergeben. — Die mit den Vorstudien für den Tunnel zwischen England und Frankreich beauftragte Kommission, die in Paris versammelt war, hat ihre Arbeiten beendet, sich über alle Punkte geeinigt und das Unternehmen für ausführbar erklärt.
Spanien. Madrid. 8. Februar. (W. T. B.) Nach Mittheilungen, welche der Regierung zugehen, find die Pro⸗
Gesellschaft zu ac 7 Sn f ) z partement des Innern 803,755 Specie ferner Unterhandlungen 2
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Coast gebracht und
vinzen Biscana und Alava nunmehr vollstãndig in den Händen der Regierungstruppen.
Italien. Rom 4. Februar. (Allg. Ztg.) Gestern Vor⸗ mittags fand in der Privatkapelle des ardinal⸗Staatssekretãrs Antonelli die Vermählung einer Nichte des Papstes, Donna Giuseppina Gräfin Mastai, mit dem Grafen Fabri aus Fano statt. Der Sakrist des Papstes, Monsignor Marinelli, celebrirte die Messe und sprach den Segen über das Paar aus, welches darauf vom Papst in einer besondern Audienz empfangen ward.
— S8. Februar. (B. T. B.) Der Kardinal Anto⸗ nelli ist gestern von einem heftigen mit Herzaffektion verbun⸗ denen Gichtanfall heimgesucht worden und gilt sein Zustand, ob⸗ schon eine leichte Besserung eingetreten ist, für bedenklich.
Nußland und Polen. St. Peters burg, 8. Februar. Der Wirkliche Staatsrath Kapnist hat nebst seinen Angehöri⸗ gen durch einen Faiserlichen Ukas die Berechtigung erhalten. den Grafentitel, der seinen Vorfahren 1702 von der Republik Venedig verliehen und nunmehr von der italienischen Regierung a nerkannt worden ist, fortan auch in? Rußland zu führen. —
Synod soll, wie die R. W.“ berichtet, lbar unter dem Syned stehenden Klöster aufzuheben und die ganze lichkeit der Eparchie dem Eparchial-Erzbischof zu unt Die Verwirklichung dieses Vorschlages wird zunachst die Hof— und Militärkirchen betreffen und dann das Alexander-Newfkij⸗ Riem · Poischersftij . Potschajewstij und Rostow. Jakowlew-⸗Kloster.
Schweden und Norwegen. Christiania, 4 Februar Das dem Storthinge vorgelegte Budget für das Finanz⸗ jahr vom 1. Juli 1876 bis 30. Juni 1877 schließt in Ein⸗ nahme mit 8 Ilg. 00 Species und in Ausgabe mit 7590000 Species ab. Die Ausgaben vertheilen sich auf die einzelnen Hauptposten folgendermaßen: I) Königliches Haus und die zur Verfügung des Königs gestellten Staatsgüter 1410 016 Speries (für
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as Finanzjahr 1875 76 wurden vom Storthinge bewilligt 120. 822 Species); 2) Storthing 82,450 Species (80,922 Species); 3) Staatsrath und Regierung 267, 395 Species (225 824 Species); 4 Kultus⸗Departement 565,743 Species (400 127 Species); 5) Justiz⸗ Departement 463 067 Species (107,625 Species); 6) De⸗ 829, 724 Species); 7) Finanz- und Zoll⸗-Departement 1,879 206 Species (1.727, 770 13
80. 000
Species), 8) Armee⸗Departement 1,526, 000 Species (1, 3320 M0 Species); 9) Marine ⸗Departement 1,36 142 Species (1679 0990 Species), wovon 600 000 Species auf die Marine selbst entfallen, 152070 Species auf das Leucht⸗
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feuer⸗ und Seezeichenwesen, 47,891 Species zur Besörderung
der Fischerei, 370 000 Species auf das Post vesen, 29 020 Species auf das Staatstelegraphenwesen und 107 509 Species zur An⸗ lage neuer Telegraphenlinien); 10 Auswärtige Angelegenheiten
131 582 Species (130 274 Species); II) Zuiäallige und unvor )er⸗ gesehene Ausgaben 54 662 Species 52, 972 Speciez). Zur Bestrei⸗ tung dieser Ausgaben hat Tie Regierung es für nöthig
einen Betrag von 670 0900 Species aus dem kontanten Bestande der Staatskasse in Einnahme aufzuführen. Zu außerordentlichen Ausgaben werden 197,009 Species verlangt, und zwar zur Kompletirung der Feldausrüstung 16,000 Speeies, zur An⸗ schaffung von Gewehren für die Armee 560 000 Species und zur Fortsetzung der Befestigungsarbeiten am Dröbaks sund 121 000 Species. Die Regierung schlägt vor, letztere Aus gaben entweder aus den kontanten Mitteln der Staatskasse zu bestreiten oder die Mittel dazu durch einen fortgesetzten Verkauf von Obligationen der in 1871 bewilligten Staaksanleihe zu beschaffen. Zur Ver⸗ zinsung und Amoritisation der ausländischen Staatsschul den sind im Ganzen 7743573 Species und zu gleichen 3wecken fũr die Staatsanleihe von 1872 91,737 Species erforderlich. Schließ⸗ lich wird durch eine Berechnung des Finanz⸗Departements dar⸗ gethan, daß der kontante Bestand der Staatskasse am Schlusse des Jahres 1875 noch um ca. 716 Species größer ist als am Schlusse des vorhergehenden Jahres. Der Baarbestand der Staats⸗ kasse betrug bei Ausgang des Jahres 1874 2.518.275 Spd., bei Ausgang des Jahres 1875: 2.430 500 Spd. Die aus⸗ stehenden Forderungen derselben beliefen sich Ausgang 1874 auf 7737,10 Spd., Ausgang 1875 auf 3,326,335 Spd.
Dänemark. Kopenhagen, 8. Februar. (B. T. B) In der heutigen Sizung des Fol kethings sprachen sich die Vertreter der Regierung gegen den von der Majoritãt des Hauses unterstũtzten Antrag, betreffend die Einkommen steuer, als Bedingung für die Genehmigung der außerordentlichen Ausgaben zum Zwecke der
Vertheidigung aus. Die Regierung wünsche, daß die Frage nber die Einkommensteuer ruhen möge, bis die disponiblen Mittel sich als nicht mehr ausreichend erwiesen hätten. Die Einnahmen und sonst noch disponiblen Mittel seien gegenwärtig
vollkommen hinreichend, um mehr als die von der Regierung geforderten außerordentlichen Ausgaben zu decken.
Amerika. New⸗York, 8 Februar. V. T B) Nach aus Mexiko hier eingegangenen Nachrichten haben die Generale Diaz und Guena ein gegen die Regierung gerichtetes Manifest
erlassen; es hieß, daß man General Diaz zum Präãsidenten aus⸗
1152 58 rufen wurde.
Afrika. Von der G oldküste wird dem, Manchester Suar⸗ dian“ unterm 8. v. M. geschri 19
der Unstand, mit dem Snidergewehr bewaffner 38
verfügt, welche mit dieser Waffe versehen und in derselben ein⸗ geübt sind. Diese Mannschaften nennen die Aschantis ihre Doussas. Bei der Einnahme ven umassie wurde eine hohe Persönlichkeit des Hofes gefangen genommen, nach Cape dort in einem Gebäude internirt, in dessen Hofe die Houssas einexerzirt wurden Der Gefangene benutzte seine Gefangenschaft zur sorgfältigen Beobachtung dieser Exerzitien, und. er kJ Aschanti⸗Houssas unter seinem Kommando hat. Mittlerweile werden mehr Snidergewehre angekauft, und was Pulver und Blei betrifft, so besißen die Aschantis enorme Quantitãten von beiden. Die Diuabins und Fantis besitzen dagegen gar keine Munition. Die Djuabins behaupten, daß sie die Aschantis vor sich her tri⸗ben und sie gänzlich aufgerieben haben würden, aber ihre Munitionsvorräthe gingen zur Neige, und sie konnten nichts mehr thun. Den Grund findet das genannte Blatt in dem strengen Verbot der Einfuhr von Waffen und Munition in das Protektorat. Die Djuabins können ihre Zuführen nur durch das Protektorat erlangen, und hätten demnach gar keine erhalten.
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