1876 / 35 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Bemerkungen.

.

D Die Reihenfolge der Eisenb ; mittleren Verhbältnißzahl (geometr. Mittel) zwischen der auf ie Eine Verspätung der Ceurier⸗, Schnell , Perse nen. und gemischten Züge auf eigener Bahn entfallenden Anzahl, von Zügen dieser Gattungen und der auf je Eine Verfpätung entfallenden Zahl der von diesen Zuggattungen zurückgelegten Achekilometer bestimmt (Col. 34. 35 u. 36.

2) Es entfallt: a. die größte Zabl der beförderten Züge auf die Sächfischen Staatsbahnen mit 23, 556 Zügen (lfde. Nr. 49, Col. 5-10 D. die größte Zahl der zurückgelegten Achskilometer aller Züge auf die⸗ selbe Bahn mit 6, 650, 943 Achskilometern, und der Courier, Schnell Personen und gemischten Züge mit 11,298, 412 Achskilometern (fde. Nr. . Gol. 31 und 32): . die größte Leistung pro Kilgmeter Babn⸗ länge auf die Niederschlesisch⸗Märkische Bahn mit 52.200 Achskilo⸗ metern (ide. Nr. 43. Col. 33). .

3) Durchschnittlich beträgt; 2. die auf jeden Kilometer Bahn⸗ länge von der Gejammtsumme der Achskilometer entfallende Zahl 24,300 Achekilometer (Col. 3, 31 und 33); b. die mittlere Verhältnißzahl zwischen der auf je Eine Verspätung entfallenden Zugzahl und der auf je Eine Verfpätung entfallenden Zahl von Achskilometern 1231 (Col. 34, 35 und 36). . . . . ;

4 Die größte Fahrgeschwindigke ' in lufenthalt auf den Starlenen) haben: a. von den Courier und 36 ꝛeilzügen diejenigen der RasdeburgHalberstãdter Bahn mit o3 Kilometern pro Stunde Fabrzeit lfde. Nr. ), Col. 37); b. von den Personenzügen diejenigen der Ober⸗ lausitzer und Fottbus⸗ Großenhainer Bahn mit 42 Kilomerern vro Stunde Fahrzeit (lfde. Nr. 48, Col. 38); . von den gemischten Zügen die—⸗

enbabnen ist nach der Größe der

jenigen der Eutin · Lübecker Bahn mit 32 Kilometern pro Stunde Fahr⸗

zeit (( 5fde. Nr. 59, Gol. 37).

5) Durchschnittlich legen pro Stunde Fahrzeit incl. Aufenthalt auf den Stationen zurũck: 2. Courier und Schnellzüge 45 lm, b. Per- sonenzüge 33 Klm., e. gemischte Züge 24 Klm. (Col. 37, 38 u. 39).

6) Die Zahl der zurũckgelegten Achzkilom . ist von den Verwaltungen (lfde. Nr. 8, 20, 31, 35, 41, 55 und 59) nach approximativem Ueber schlage, von allen übrigen Verwaltungen nach genauer Berechnung angegeben

7) In Folge den im Monat November stattgehabten starken Schneefalls ist eine größere Jahl von Zügen ausgefallen (Col. 3 3); Außerdem sind von den Gesammtverspätungen in Col. 22 - 27 74,570 Minuten in 1432 Fällen durch dieselbe Ursache hervorgerufen worden und zwar litt die Pänktlichkeit der Beförderung ver hältniß mäßig am stärksten

mit in

Min. Fällen

bei der lfd. Nr. 1 (Nordhausen⸗ Erfurt und Saal⸗

Uastruter Bahn.. . . 1014 28 2 (Magdeburg Leipziger Bahn) 6237 125 4 1 (Breslau. Schreidn⸗ Freib.. ) 3075 185 ö 5 1938 232 9 Magdeburg · Halber stãdter. 9463 158 11 Halle⸗Sorau⸗ Gubener . 146Braunschweigische 5 16 (fon burner . 574 9 20 (Rechte ˖ Oder ˖ Ufer⸗ . 660 26

mit in

. Min. Fãllen

bei der lfd. Nr. 2 (Berlin⸗Potędam · Magdeb,. ) 4752 36 23 Frankfurt · Bebrger . 26 Oftpreußische Süd ˖ . 3 Rhein ische 5 26593 61 n (MGestfün de K 297 11 43 NiederschlesischMärkische, 537 29 45 Hanno bersche Staata⸗ , 46 (Alden burgische . 8 496 Sächsische Staatt⸗ I 8366 690

* s) Von den Gesammtverspätungen in Col. 22 7:

a. der Ifd. Nr. 3 (Chemnitz⸗Aue · Adorfer Bahn) sind 228 Mi⸗ nuten in 15 Fällen durch Stopfarbeiten an den Geleisen und weitere 447 Minuten in 6 Fällen durch Schneefall;

b. der lfd. Nr. 5 (Chemnitz Komotauer Bahn) sind 834 Mi⸗ nuten in 23 Fällen durch eine Dammrutschung;

e. der lfd. Nr. 8 (Posen⸗Creuzburger Bahn) sind 549 Min u ten in 6 Fällen durch eine Dammrutschung;

d. der lfd. Nr. 19 (Hessische Ludwigsbahn) sind 166 Minuten in 16 Fällen durch Halten vor den Signalen der Main⸗ zeckar Bahn auf Station Frankfurt a. M. wegen unzurei⸗ chender Bahnhofs ⸗Anlagen;

e. der lfd. Nr. 41 (Elsaß ⸗Lothringische Bahn) sind 325 Mi⸗ nuten in 36 Fällen durch Geleis⸗Umbau

hervorgerufen worden.

Per sonal⸗Veränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Port epee⸗Fähnriche rc. Ernennungen, Befürderungen und Versetzungen. Im stehenden Heere. Berlin, 31. Fanuar. Frhr. v. Steinaecher, Gen Lt. und Gen. Dla suite Sr. Maßsestät des Kaisers und Königs, von dem Verhält— niß als Commdr. der Schloß Garde⸗Comp. entbunden. v. Winter⸗ feld, Major u. Flügel-Adjut. Sr. Maj. des Kaisers und Königs, zum Commdr. der Schloß⸗Garde Comp, ernannt. Roersch, Hauptm. Und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 43, mit Pension zur Disp. ge⸗ stellt und gleichzeitig im aktiven Dienst als Platz⸗Major zu Frank⸗ furt a/ M. wieder angestellt. Feige, Hauptmann und Compagnie⸗ Chef im Infanterie⸗ Regiment Nr. 57, in das Infanterie⸗Regiment Rr. 435 versetzt. Böse, Hauptmann und Comp. Chef im Infant. Regt. Nr. 29, in das Inf. Regt. Nr. 57 versetzt. v. Tschischwitz, Hauptmann ä la snite des Inf. Regts. Nr. 20 unter Entbindung von feinem Verhältniß als Comp. Chef bei dem Kadettenhause zu Potsdam, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 29. versetzt. v. Heugel, Hauptm., aggr. dem Gren. Regt. Nr. 10 und kommdrt. zur Dienstleistung bei dem Kadettenhause zu Potsdam, unter Stel⸗ lung A Ia snite des Regts,, als Comp. Chef bei demselben Kadetten hause kommandirt. Berlin, L Februar; Bronsart- v. Schel— kendorff, Hauptm. und Flügel Adjut. des Großherzogs von Mecklen⸗ burg-Schwerin K. H, ium Major, vorläufig ohne Patent, befördert v. Ton op, Hauptm à la snite des 3. Garde Regt. zu Fuß u. Flũgel⸗Adj. des Jürsten zur Lippe Durchl., bis auf Weiteres zur Dienstleistung bei dem Kadertenhaufe zu Plön, Behufs Unterstützung der Comp. Chefs kom— mandirt. Berlin, 3. Februar. Leo, Major u. Abtheil. Commdr. vom Feld Art. Regt. Nr. 4, zum Commandr. des Feld Art. Regts. Nr. 2 ernannt. v. NickischRosenegk, Major vom Generalstabe der 18. Div, zum Generalstabe der 2. Garde ⸗Inf. Div., Hofmann, Major vom Großen Generalstabe, zum Gengralstabe der 2 verfetzt. v. Witz leben, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 3, unter Be⸗ lafsung in seinem Verhältniß als Adjutant der 3. Armer Insp. ä la gute des Regts gesteht. v. Byern, Sec. Lt. von demselben Regt. zum Pr. Lt., befördert, v. Wedel, Pr. Lt. von der Reserve desselben Regts., früher Pr. Lt. in diesem Regt., im stehenden Heere, und zwar als Pr. Lt. aggr. dem Hus. Regt. Nr. 3, mit seinem Patent vom 15. Rob. 1873 wieder angestellt. v. Lütcken, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 53, unter Belassung in seinem Kommando als Adjutant bei dem Gen. Kommdo. J. Armee Corps, in das Infanterie Regiment Nr. 36 verfetzt. Kleinhans, Hauptm. vom Infant. Regt. Nr. 45, unter Belassung in seinem Kemmdo. als Adjut. bei der 5. Div, in das Infant. Regt. Nr. 23 versetzt. v. Sturm fe der, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 49, unter Belassung in seinem Kommando als Adjut. Fei der 15. Dio, in das Inf. Regt. Nr. 28 versetzt. v. Winning, Hauptm. vom Inf. Regt Nr. 47, unter Belassung in seinem Kommdo. als ÄAdjut. beim Gen. Kommdo. XI. Armee Corps, in das Infant. Rert. Rr. S3 versetzt. Lengerich, Hauptm. vom Infant. Regt. Nr. 69, unter Belaffung in seinem Kommando als Adiutant beim Ben. Kommando XV. Ärmee⸗Corps, in das Inf. Rett. Nr. 66 ver setzt Berlin, 4. Februar, Fürst zur Lippe Durchlaucht, zum Gen. Masor à la suits der Armee ernannt. Froelich, Haupim., aggr. dem Infant. Regt. Nr. S5, von seinem Kommdo. zur Dienst— leistung im Kriegs-Minist. entbunden, und in das gedachte Regt. als Comp. Chef wieder einrangirt.

Abfchiedsbewilligungen. Im stehenden Heere. Ber— lin, 27. Fanuar Frhr. v. Bodtlenberg gen. v. Sch ir p, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 32, mit schlichtem Abschied entlassen. Berlin, J. Februar. v. Wissell, Major 4. D., zuletzt Abtheil. Fomridr. im Feld Art. Regt. Rr. 9, unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Armee⸗-Uniform, der Char. als Oberst Lieutenant verliehen.

In der Reserve und Landwehr. Berlin, 1. Februar. Wessel, Sec. Lt. a. D. zuletzt von der Inf. des Landw. Bats. Straßburg i. / E., unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform, der Char. als Pr. Lt. verliehen.

Beamte der Militär Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs ⸗Ministeriums. Den 31. Ja nu ar. Hungs berg, Zahlm. Aspirant, zum Zahlm. beim Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 94 und Seidler, Zahlm. Aspirant, zum Zahlm. beim 2. Bat. Inf. Regts. Rr. II7 ernannt. Den 1. Februar. Hoffmann, Zahlm. des Füs. . Infant. Regts. Nr. 85, mit Pension in den Ruhestand versetzt.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 9. Februar. Die Antwort, welche der Bundes⸗ kommissar, Direktor im Reichskanzler-⸗Amt, Wirkl. Geh. Ober⸗ Regierungs-Rath Herzog in der Sitzung des Deu tschen Reichstages am TJ. d. M. auf die Interpellation des Abg. Gerber, betreffend den Vertrag über den Verkauf der Grundstuͤcke in Straß burg, ertheilte, hatte folgenden Wortlautz

Meine Herren! Ich beginne mit der zweiten der von dem Herrn Interpellanten gestellten Fragen, weil an diese sich zunächst ein prak⸗ Rsches Interesse knüpft. Wie wohl der Herr Interpellant selbst nicht anders erwartet, habe ich diese Frage im Namen der Regierung zu verneinen. Die Regierung hat, wie sich aus der Ihnen vorgelegten Drucksache Nr. 185 ergiebt, den Vertrag zwischen dem Reich und der Start Straßburg über den Ankauf des durch die Festungserweiterung frei werdenden Terrains ihrerseits genehmigt; er ist ebenso andererseits von der Aufsichts behörde der Stadtverwaltung genehmigt worden; die Re⸗ gierung kann daher nicht wohl die Ahsicht haben, denselben nunmehr noch einer erst zu konstituirenden Munizipalvertretung von Straß⸗ burg zur Ratifikation vorzulegen; denn das hieße einfach, die Sache von vorne anfangen. Die Regierung würde, wenn sie den Vertrag nicht, für juxistisch perfekt hielte und nicht von der Ueberzeugung ausginge, daß die Stadt beim Abschluß des Vertrages gültig und wirksam vertreten gewesen ist, ihn überhaupt nicht zur Kenntniß des Reichstags, gebracht haben. Diese. Ueber⸗ zeugung stützt sich darauf, daß der Bürgermeistereiverwalter

Back als dußerordentlicher Kommissar auf Grund des Gesetzes vom 24. Februar 1872 die Funktion des Bürgermeisters und Muni⸗

zipalraths zur Zeit ausübt, und daß ein von ihm in dieser Eigen' schaft gefaßter Beschluß nach dem geltenden Rechte nur der Geneh⸗ migung des vorgesetzten Bezirkespräsidenten bedarf. Diese Genehmi⸗ gung ist ertheilt, und es steht darnach die formelle Befugniß des Burgermeistereiverwalters zum Abschluß des Geschãft juristisch außer

Frage. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß der Bürgermeisterei⸗ verwalter damit eine nicht unbeträchtliche Verantwortlichkeit

übernommen hat. Es wäre für ihn leichter und für die Re⸗ gierung in manchen Beziehungen erwünschter gewesen, wenn diese Ver⸗ antwortung von einer gewählten Gemeindevertretung bätte getheilt werden können. Indeffen hat diese Rücksicht nicht dazu führen können, die Wiederherstellung des Gemeinderaths auf Grund des Munizipal⸗ gesetzes ad hoc herbeizuführen, und ebenso wenig dazu, die Erweite⸗ rung der Festung, die nach den Beschlüssen des Reichstags von dem Erwerb des Terrains durch die Stadt abhängig gestellt werden ist, auf unbestimmte Zeit zu vertagen. Der Bürgermeistereiverwalter hat unter diesen Umftänden für richtig gehalten, die Verantwortung für seine Person zu übernehmen. Er hat sich dazu nach sehr sorg⸗ faͤltigen und gründlichen Erwägungen, die den Abschluß des Geschäfts auf lange Zeit hinausgeschoben haben, entschlossen.

Sein Tntschluß kann hier, wo nur seine Legitimatien in Betracht kommt, füglich nicht Gegenstand der Diskussion sein. Gleichwehl ge⸗ statte ich mir einige Bemerkungen über die Umstände, unter denen er gehandelt hat. Denn auch die Regierung hat ein Interesse daran, daß die Stadt Straßburg nicht durch ein mit dem Reiche abgeschlos⸗ fenes Geschäft in finanzielle Schwierigkeiten gerathe, und ebenso dar⸗ an, daß die Annahme, von welcher der Herr Interpellant ausgeht, widerlegt werde, als habe sie die Interessen des Reichs durch Vermit⸗ telung eines in manchen Beziehungen von ihr abhängigen Beamten einseitig wahrgenommen.

Von diefem Gesichtspunkte aus ist hervorzuheben, daß die Stadt⸗ erweiterung als nothwendig und nützlich allseitig anerkannt ist; ͤe ist es keineswegs nur im militärischen Interesse, wie der Herr Inter— pellant auszuführen sich bemühte, sie ist es ausschließlich oder doch jedenfalls im höchsten Maße im JInteresse der Stadt. Ich habe bei der Debatte im vorigen Jahre auch keineswegs das forti fikatorische

Interesse als maßgebend vorausgestellt; nur weil ich nach= zuweisen hatte, daß auch das Reich dabei Opfer zu bringen habe, welche zu bringen es damals eingeladen wurde, habe

ich ausgeführt, daß eine Stadterweiterung, wenn sie geschähe, zu ˖ gleich so geschehen werde, daß das fortifikatorische Interesse dabei seine Befriedigung finde. Ich wiederhole aber, daß der entscheidende Grund im städtischen Intereffe liegt. Schon der früßere Munizipalrath, sfowie die vor ihm fungirende Muniz palkommisston haben in den Jahren 1871572 mit der Militärverwaltung her die Frage ver⸗ Fandelt; sie haben damals bereits die finanzielle Betheiligung der Stadt in Aussicht genommen. Ich erinnere sodann an die Adresse Fon Rotablen, deren bei der Debatte im vorigen Jahre eingehend Erwähnung geschehen ist, und in welcher mit warmen und heredten Worten nachgewiefen wurde, daß die Erweiterung der Stadt für das Gedeihen derselben Lebensfrage sei. Der Bürgermeistereiverwalter wird doher auf die Zustimmung aller einsichtigen Klassen der Bevöl⸗ kferung in Straßburg rechnen duͤrfen, wenn er mit seiner Person für die Ausführung des Projekts eingetreten ist. So viel mir bekannt, hat er sich dabei auch dauernd im Einvernehmen mit sachkundigen und einsichtigen Mitgliedern der Bürgerschaft gehalten.

Wenn nun der Herr Interpellant die Größe der Opfer beschreibt, welche die Stadt zu bringen habe, und für welche sie cinen aus— reichenden Eatgelt nicht finde, so erinnere ich zunächst daran, daß von den 17 Millionen Mark, welche die Stadt als Kaufpreis zu bezahlen hat, ein erheblicher Theil dadurch ge⸗ deckt wird, daß für den Universitätsbau auf dem von der Stadt erworbenen Terrain eine bedeutende Fläche in Anspruch genommen wird, und daß durch den dafür zu zahlenden Preis nach den dabei zu Grunde legenden Einheitssätzen allein mehr als 13 Mill. M gedeckt werden. Es kommt auch nicht auf die ab⸗ folute Höhe des Preisez, sondern auf die relative an. Legt man nun in dieser Richtung eine Berechnung an, so ergiebt sich, daß für den Ar städtischen Terrains der Preis sich auf nur wenig mehr als S6 M ftellt. Die Entwickelungsfähigkeit der Stadt steht gewiß außer Frage; es sst daher mit asser Sicherheit anzunehmen, daß das Geschäft nicht so verlaufen wird, wie, der Herr Interpellant es prophezeit hat, sondern daß die Stadt, die allein im Stande ist, all · mähllch und mit Umsicht das Geschäft durchzuführen, durch den Erlös aus den Grundstücken auch ihre Deckung finden wird. Sie kann

mit um so größerer Zuversicht in das Geschäft eintreten, als ihre finanzielle Lage außerordentlich günstig ist. In dem Beiichte,

welchen der Buͤrgermeistereiverwaller über den Haushalt der Stadt für dieses Jahr veröffentlicht hat, und in dessen Anhange die Broschüre sich befindet, welche der Herr Interpellant als einen Aus- fluß der Regierungsorgane darstellt, ist erwähnt, daß der Ueber⸗ schuß der dies jährigen Einnahmen auf mehr als 300,000 0 zu ver⸗ anschlagen sei, und daß er nach früheren Erfahrungen vorautsichtlich sich auf 500, C0 M stellen werde. Es ergiebt dieser Bericht ferner, daß aus den Ueberschüssen früherer Jahre mehr als 900009 6 bereits zinsbar angelegt sind. Halten Sie hiermit zusammen, daß die Zahlungen, welche die Stadt, nach dem Vertrage zu leisten hat, erst vom Jahre 1879 beginnen, und daß ste fich bis auf das Jahr 1893 hinaus erstrecken sollen, so wird von einer Belastuns der Stadt, die deren finanziellen Ruin herbeiführen könnte, in keinem Falle die Rede sein können. Die Re⸗ zierung hat es ihrerseits für ihre besondere Pflicht erachtet, der Stadt in dieser Richtung so weit entgegenzukommen, als die ihr vom Reichs ˖ tag ertheilte Ermächtigung es irgendwie zu erlauben schien. Sie werden diez aus den Bedingungen des Vertrags entnehmen, welcher das Zageständniß völliger Zinsenfreiheit enthält, die Erstreckung der Zahlungstermine auf mehr als 17 Jahre hinaus gewährt, und welcher von der rücksichtsvallen Behandlung, die auch in Bezug auf die Militärbauten eingehalten ist, Zeugniß giebt.

Ich bin daher der Meinung, daß die Stadt Straßburg keinen Grund hat, ein vae vietis auszurufen, und daß sie ebenso wenig Grund hat, Thränen zu vergießen über eine durch den Vertrag ihr oktroyirte Kriegskontribution. Ich bin überzeugt, daß im Laufe der Zeit die Erwartungen, welche man an die Erweiterung der Stadt knüpft, sich auf dae Beste erfüllen werden. Auch wenn ste mit dem Kauf⸗ preis nicht völlig herauskommen sollte, wird sie doch in den vortheil⸗

haften Einwirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Einwohner, welche die Stadterweiterung mit sich bringt, einen zuläng— lichen Ersatz finden. Ich hoffe, daß im Jahre 1893 der Herr Ab⸗ geordnete für Gebweiler hier mit der heiteren Objektivitãt, welche die Frucht reiferen Alters ist, anerkennen wird, daß er heute die Gefahren für die Stadt Straßburg viel zu schwarz gesehen hat.

Ich wende mich jetzt zu der ersten Frage des Herrn Inter⸗ pellanten, die dahin geht, ob die Regierung beabsichtigt, in Straßburg demnächst eine gesetzliche Gemeindexertretung wieder herzustellen.

Dlefe Frage ist eigentlich des Pudels Kern. Ich würde sie be— jahen könen, wenn ich das Wort „demnächst“ nicht in dem vom Herrn Interpellanten gemeinten Sinne, in nächster Zeit“ oder „alt⸗ Fald“, zu verstehen hätte. In diesem Sinne kann ich sie nicht be⸗ jahen. Die Regierung nimmt zwar keinen Anstand, anzuerkennen, baß der gegenwärtige Zustand in Straßburg kein dauernder sein kann, daß er ein Ausnahmezustand ist, der zu seiner Zeit dem normalen wieder Platz zu machen haben wird; sie lehnt es aber ebenso entschieden ab, bezüglich des Zeitpunkts, wo dieser Wechsel eintreten wird, heute eine bindende Zusicherung zu geben; sie maß sich vielmehr die Freiheit der Entschießung in dieser Beziehung wahren.

Zur Erläuterung dieses Standpunkts und gegenüber dem, was der Herr JInterpellant ausgeführt hat. halte ich einen, wenn auch nur kurzen Rückblick auf den historischen Verlauf geboten.

Die Regierung hat seit Einrichtung, der deutschen Ver— waltung und von Haus aus es als wünschenswerth erachtet, die Gemeinevertietungen in ihrer bisherigen Thätigkeit zu

belassen und mit ihnen die Verwaltung zu führen. Es sind deshalb im Jahre 1871 die Wahlen zu den Munizipalräthen vorschrifta mäßig vollzogen und es sind die Bürzermeister von den zuständigen Stellen überall ernannt worden. So ist es auch in Straßburg geschehen, wo der Gemeinderath im Jahre 1871 in Aktion getreten ist und wo der Bürgermeister aus seiner Mitte am 9. Oktober 1871 Allerhöchst ernannt worden ist. Eine Aenderung in dieser Beziehung ist erst ein= getreten, als die im Jahre 1872 beginnende Optionshewegung und die mit ihr Hand in Hand gehende klerikale Agitation die Gemüther in Aufregung versetzte und die Besorgniß entstand, daß die Gemeinde räthe in vielen Orten sich auflösen und Neuwahlen nicht zu Stande kommen würden. Die Regierung sah sich damals genöthigt, das Gesetz vom 24. Februar 1872 zu erlassen, dessen wesentliche Be⸗ stimmungen wie folgt lauten:

Wenn in einer Gemeinde die Stelle des Maire oder eines Beigeordneten erledigt und ein zu ihrer Auzübung geeignetes und Fereites Mitglied des Munizipalraths nicht vorhanden ist, so ist der Bezirksprästdent befugt, mittels mot ivirten Beschlusses die Ver⸗ waltung der Stelle einem außerordentlichen Kommissar zu über— tragen 2

Der außerordentliche Kommissar hat alle Rechte und Pflichten des Maire beziehungsweise Beigeordneten.

Soll die kommissarische Verwaltung länger als fünf Jahre dauern, so ist hierzu eine motivirte Entscheidung des Ober ⸗Präãͤsi⸗ denten nöthig. 3

Im Falle der Suspenston oder Auflösung eines Munizipal⸗ raths ist der Bezirksprästdent befugt, mittels motivirten Beschlusses die Ausübung aller Rechte und Pflichten des Munizipalraths dem Maire oder dem denfelben ersetzenden außerordentlichen Kommissar zu übertragen.

Dieses Gesetz scheint der Herr Interpellant im Sinne gehabt zu haben, wenn er bei der. Begründung der Interpellation erwähnt, es fei der Gemeinderath in Straßburg am 26. Februar 1872 auf⸗ gelöst worden. Dies ist thatsächlich nicht richtig. Maire und Ge⸗ meinderath haben in Straßburg das ganze Jahr 1872 hindurch fungirt bis in den April des Jahres 1873; dann nöthigte ihre Haltung die Regierung zu ihrer Beseitigung. Es ist bekannt, daß der damalige Bürgermeister offen erklärte, er sei nur deshalb in Straßburg ge— Dblieben, weil er glaube, daß das Elsaß doch bald wieder franzoͤsisch werden' würde. Er hat keinen Anstand genommen, diese Aeußerung dem Bezirksprasidenten und dem Ober- Präsidenten gegenüber zu thun; und als er nicht einsehen wollte, daß er bei einer derartig en Gesinnung nicht füglich Bürgermeister der Stadt Straßburg bleiben könne, sondern feinen Rücktritt nehmen müsse, ist seine Enthebung mittels Kaiserlicher Verordnung ausgesprochen worden. ;

Auf Grund des vorhin vorgelesenen Paragraphen des Gesetzes von 1872 sst demnächst einem außerordentlichen Kommissar das Amt des Bürgermeisters übertragen worden, weil eine geeignete Person innerhalb des Munizipalraths, die an seine Stelle hätte treten können, und gleichzeitig dazu bereit gewesen wäre, sich nicht fand.

Darauf hat der Munizipalrath in seiner großen Mehrheit 28 Mitglieder von 33 erklart, daß er unter dem Vorsig eins außerordentlichen Kommissars die Geschäfte nicht führen wolle. Er hat sich damit in offenbaren Widerspruch gegen das Gesetz gesetzt. Er wurde zunächst suspendirt. Die Bildung einer Munijzipalkom⸗ misston, die nach dem französischen Gesetz an jeine Stelle hätte treten sollen, glückte nicht, weil die Mitglieder des Munizipalraths diese allerdings undankbare Funktion zu ubernehmen sich weigerten. ö

Di Susvension wurde auf ein Jahr ausgedehnt. Als dieses Jahr seinem Ablaufe sich näherte, zeigte sich eine Anzahl Mitglieder Tes Munizipalraths bereit, unter einem außerordentlichen Kommissar zu fungiren. Es wurden, darüber Verhandlungen mit dem Ober⸗ Präsidenten geführt, die aber endlich dahin ausliefen, daß die Mehr⸗ heit des Munizipalraths bei dem früheren Entschluß blieb und er⸗ klärte, die Sitzungen nur dann wieder besuchen zu wollen, wenn ein Bürgermeister ihnen vorsißtze. .

Diese Haltung nöthigte dazu, den Munizipalrath aufzulösen, und dieses ist im April des Jahres 1874 geschehen. So liegen die Verhältnisse seit jener Zeit. Aus der Verwaltung der stãstischen Interessen durch den mit dem Bürgermeistereiamt betrauten Verwalter Back vermochte die Regierung einen Grund zur Aenderung nicht zu entnehmen. Denn es wird allseitig anerkannt, daß Hr. Back mit Einsicht und Sorgfalt die Verwaltung leitet, und daß es ihm ge⸗ glückt ist, in den weitesten Kreisen der Bürgerschaft Vertrauen zu ge winnen.

Die Regierung wird, wenn sie auf anderem Wege unzweideutige Kundgebungen der öffentlichen Meinung dahin erhält, daß die Zu⸗ gehörigkeit des Landes zum Deutschen Reiche nicht mehr als ein Pro⸗ visorium aufgefaßt wird, und 3 diejenigen Perfonen, welche für den Munizipalrath wählbar sind, diese Wahl nicht zu politischen Demon⸗

hastation am

strationen benutzen sollen, gerne bereit sein, den normalen Zustand

wiederherzustellen. Sie wünscht lebhaft, daß dieser Zeitpunkt so nahe

als möglich sei.

Die Justiz⸗Kommission des Reichstages wird, vie die „Nat. Itg.“ mitteilt, nach dem Schluß der Session, welcher mit Beftimmtheit am Dennerstag, den 19 dieses Monats zu erwarten ist, wieder zusammentreten und die Einführungegesetze zu den Justiz gesetzen in Berathung ziehen.

Statistische Nachrichten.

Das Kaiserlich ftatistische Amt hat eine vorlãufige Ueber · sicht ũů ber die Ergebnisse der Rübenzucker⸗Fabrikation im deuischen Zollgebiete während des Betriebsjahres 1575576 aufgestellt urd veröffentlicht. Danach sind in der Zeit vom 1. Scptember bis zum 1. Dezember 1875 von jämmtlichen Räãben⸗ zuckerfabriken des deutschen Zollgebiets 36 035,951 Ctr. Ruben (und zwar; 24080. 185 Ctr. selbstgebaute und 11,954,865 Ctr. gekaufte) auf Zucker verarbeitet und daraus 4,548 373 Ctr. oder 12,6 /e Füll⸗ masse gewonnen worden. Im gleichen Zeitraum der Ver mragne , - , ine imm , , nz f 29, 257, 891 Ctr., die daraus gewonnene Füͤllmasse auf 3, 923,184 Ctr. oder 13,4 o,

M0. S5 Ctr. Jüllmasse (11 2Y/0 ; Reg. Bez Frankfurt a. O. (12 Fabr.) gr3 275 Ctr. mit 1190 845 Ctr. Füllmasse (114); Pommern (6 Fabr) 44. 196 Etr. J⸗ 19, z Ctr. mit 1926 Gir. Fällmasse (1000 4475, 15 Etr. mit 552 485 Ctr— Füllmasse (1237,00; Prov. Sachsen mit den Fürstlich 15 989, 112 Cte. mit 20655192 Ctr. Füllmasse (12.00 ); Schleswig⸗ Holstein (1 Fabr.) 129, 143 Ctr. mit 16, 681 Ctr. Füllmasse (120 ,ον“; Han zober (21 Fäabr) 3,035,755 Ctr. mit 380 950 Ctr. Füllmasse (123 0); Weftfalen 1 Fabr.) 41.465 Ctr. mit 4820 Ctr. Füllmasse (11,8 ); Hessen · Nassan Fabre) 41200 Cte. mit 53264 Gtr, Füũllmasse 28 of; Rheinprovinz (9 ZJabr.) 1,613,770 Ctr. mit 192,768 Etr. Füllmasse (1170/0); Bayern (2 Fabr) 145250 Ctr, mit 17497 Ctr. Füllmasse (12,0 υο ; Württemberg (5 Fabr.) 645,589 Ctr. mit 78, 149 Ftr. Züllmasse (121 é; Baden (1 Fab) 189,692 Ctr. mit 19,917 Ftr. Füllmasse (163 (o); Mecklenburg ( Fabr.) 46,935 CEir. mit Rio Gtr. Füllmasse (Ga Mοοm(3. Thüringen 6 Fabr.) 483734 Ctr. mit 65,581 Ctr. Füllmasse (131 0 3470. 17 Ctr. mik 432.043 Ctr. Füllmasse (124 03; Anbalt 6z4 Fabr.) 3 3533763 Ctr. mit 445,944 Ctr, Füllmasse (13.39; Luxemburg (2 Fabr.) 185,655 Ctr. mit 22,275 Ctr. Füllmasse (iz oo/Q. Hiernach ist die gürstigfte Ausbeute an Füllmasse in An— halt, Thüringen, der Provinz Sachsen, Schleswig-Holstein und Hessen—

Nassau erzielt worden, wogegen in allen übrigen Verwaltungsbezirken

der oben berechnete Durchschnittssatz von 1260 nicht erreicht worden

arbeisende Rüberquantum wird auf 43 624 872. Ct. gzichätzt, ja. daß= die Campagne 1875/76 im Ganzen 79 65825 Etr, zu erarbeiten de Rüben in Aussicht stellt. In der Campagne 1874 75 sind nue 55, 134.902 Gtr. verarbeitet worden, und durtte sonach das Betriebs sahr 1575775 mit einem Mehr von ca. 243 Millionen Ctr. ab— schließen.

Der Eyangelische Ober⸗Kirchenrath hat soeben eine statistische Tabelle Jerans gegeben, welche 1) die Anzahl der im Sommersemester sö7'5 und im Wintersemester 1879. 76 bei den deutschen Universttäten immatrikulirten, den acht älteren Provinzen angehörigen Studiren⸗ den der evangelischen Theologie und 2) die Gesammtfrequenz

Braunschweig (28. Fabr.)

27. Januar kam folgende

; ͤ

der evangelisch · theologischen Fakultãten in Deutschland im Sommer- semester 1875 und im Wintersemester 1875 76 angiebt. Darnach belief sich die Gesammtzahl der den älteren preußischen P ovinzen angehörigen Theologie · Studirenden im Sommer 1875 auf 589, sie sank im Winter 187576 auf 573, im Sommer 18743 75 betrug dieselbe 530. Die einzelnen Provinzen trugen zu dieser Zabl im Allgemeinen den Verhältnissen entsprechend in folgender Weise bꝛi: Aus Preußen stadirten Theologie im Sommersemester 1875 im Ganzen 52 im Winter semester 1875.76 58, aus der Mark Brandenburg entsprechend 1I9 und 116, aus Pommein 85 und 78, aus Posen 10 und 14, aus Schlesien 60 und 55, aus Sachsen 150 und 143, aus Westfalen 45 und 48, aus der Rheinprooinz 68 und 66. Die Gesammtfrequen; der evangelisch -= theologischen Fakultäten in Deutschland betrug im Winter semester 187475 1641 und verminderte sich im Sommersemester 1875 auf 1637, im Wintersemester 1875/76 auf 1565. Hiernach hat sich die seit dem Sommer 1862 in der Anzahl der Theclogie Studi⸗ renden eingetretene rückläufige Bewegung noch fortgesetzt, jedoch in geringerem Grade. Der Besuch der einzelnen evangelischtheologischen Fakultäten in beiden Semestern war folzender: Der Sommer 1875 wies Theologen auf in Leipzig 355, Tübingen 250, Halle 195, Er⸗ langen 142, Berlin 122, Göttingen 85, Jena 79, Straßburg 69, Bont 62, Marburg 53, Kiel 45, Breslau 41. Königsberg 42, Greifs⸗ wald 34, Rostock 31, Gießen 14, Heidelbera !! daaesgen studirten im Wintersemester 18775 76 in Lei B 337, Tübite— Berl 162, Erlangen 134, Göttingen 78, Jena 64, Bonn 51. Kiel und Straß⸗

burg Ke arkacn 46, Königsberg 44, Breslau 39, Greifswald 33,

Rosteck 25. Gießen 23, Heidelberg 9 Ther logen. Somit hat seit dem Winter 1874,75 Berlin in der Frequenz zugenommen und nimmt gegenwärtig in der Reihenfolge vor Erlangen den Platz ein; Straß⸗ burg dagegen ist hinter Bonn zurückgetreten, Königsberg hinter Mar— burz, Rostock hinter Greifswald, und Heidelberg hinter Gietzen.

. Der 3 Temps veröffentlicht eine vergleichende Statistik des Schiffsverkehrs in den französischen Seeßäfen während der Jahre 1873, 1874 und 1875. Im Jahre 1873 haben in den selben verkebrt: 18,568 französische Schiffe mit 4 5807774 Tonnen Inhalt und 36,160 Schiffe fremder Natienen mit 7,945,326 Tonnen Inhalt, im Jahre 1874 19,291 französische Schiffe mit 4815219 Tonnen Inhalt und 34772 Schiffe fremder Nationen mit 8,286,180 Tonnen Inhalt; im Jahre 1875 19,117 französtsche Schiffe mit

4.889. 105 Tonnen Inhalt und 36,173 Schiffe frernder Nationen mit

8.765. 660 Tonnen Inhalt.

Am Schluß des Jahres 1874 waren bei den schwedischen tsbahnen 2771 Personen angestellt und waren in Gebrauch komotiven, 438 Personenwagen, 39 Post⸗ und 493 Güter⸗

Kunst, Wissenschaft und Ziteratur.

In der Sitzung der mathematisch⸗ naturwissenschaftlichen

Klassẽ der Kais. Akademie der Wissenschaften zu Wien vom

; Notiz des Hrn. Anten Stecker in

Prag zur Verlefsung: „‚Anatomisches und Histologisches über Giso— cellum eine neue Arachnide.“

Gibocellum sadeticum nov. gen. und sp, gehört in die von Dr.

G. Joseph im Jahre 1868 entdeckte Familie der Cyphophthalmiden,

d ? ; welche damals nur durch die Gattung Cyphophthalmus vertreten ist. Das nach dem 1. Dezember 1875 muthmaßlich noch zu ver. ꝛ; gi 7 bund n,.

wurde. Seit der Zeit gelangte die Familie zu einem weit grötzeren Areale. und fand so verschiedene Repräsentanten, daß ich, nachdem ich das vorige Jahr das neue Genus Gibocellum im böhmijchen Riesengebirge entdeckte, mich genöthigt sah, die Familie zu einer selbstãn digen Och⸗ nung zu erheben und im Arachniden⸗Systeme in die unmittelbare Nähe einerseits der Phalangiden, andererseits der Cheraetiden zu stellen. Was die äußere Körperform anbelangt, unterscheidet sich zwar Gibocellum (Vertreter der Familie der Gibocellinen) von Uyphophthalmus (also Familie der Cyphophthalmiden) durch die Zahl der Augen (bei Cyphophthalmus zwei, bei Gibocellum vier Augen), die Zahl der Tracheae oreficia (vier bei Gibocellum, zwei bei Cyphophthal- mus), das Vorhandensein der Spinnorgane (bei Cyphophthalcus sind

die Spinnwerkzeuge noch nicht beobachtet werden); im anderen sind aber die Gattungen einander so ähnlich, daß ihre Verwandtschaft keinem Zweifel unterliegt. Was die innere Organisation anbelangt, bildet Gibocellum einen Uebergang ven den Phalangiden zu den Cheraetiden; die innere Anatomie von Cyphophthalmus ift uns völlig unbekannt. Ich habe das Thier zuerst in den Sitzungsberichten der böhmischen Ge— sellschaft der Wissenschaften vorläufig kurz beschrieben, habe aber nur die äußere Körperform in Betrachtung genommen. Seit der Zeit ergaben sich bei der Zergliederung der Thiere so viele anatomische Besonderbeiten, daß ich mich entschlossen, dieselbe in einer umfang- reichen Monographie zu bearbeiten. Die Tafeln, die ich beilege, sind nach der Natur von mir selbnt gezeichnet; leider fehlen mir nähere Angaben über einige Organe (Kreislauf⸗ und Fortpflazungswerkzuge), welche ich des spärlichen Materials wegen, indem ich nur zwölf Exem⸗ plare dieses interessanten Thierchens besaß, nicht beobachten konnte. Das wirkliche Mitglied Prof. v. Lang überreichte einge von Hrn. Dr. Haldor Topsöe in Kopenhagen äbersendete Abhandlung: „Kiystal⸗ lographische Uatersuchungen an lünstlich dargestellten Salzen.“ Das wirkliche Mitglied Prot. Loschmidt überreichte eine Abhand⸗ lung: Ueber den Zustand des Waͤrmegleichgewichtes eines Systemes von Körpern mit Rüäücksicht auf die Schwerkraft“ In derselben ward für einige spesiell! Systeme nachzewiesen, daß in denselben im Zustande des dynamischen Gleichgewichtes die mittlere lebendige Kraft der Molecule nicht überall die gleiche sein könne. Es ward daraus der Schluß gezogen, daß das Maxwellsche Vertheilungsgesetz, welchem zufolge dieses der Fall sein müßte, nicht ohne Weiteres aus- gedehnt werden dürfe auf den Fall, wo äußere Kräfte auf die kon⸗ stituirenden Atome des Systemes einwirken. Es ward ferner nach— gewiesen, daß die Gültigkeit des zweiten Hauptsa ses der Mechanischen Wärmetheorie durch dieses Verhalten nicht beschränkt werde, daß aber gew sse Felgerungen zurückzewiesen werden mützten, welche man bisher ohne Berechtigung aus demselben gezogen hat. Nr. 7 der Natur“, Zeitung zur Verbreitung schaftlicher Kenntniß und Naturanschauung für Leser

naturwissen⸗

aller Stände

(Halle, G. Schwetschke'scher Verlag), hat folgenden Inbalt: Das Pflanzenblatt. Von Oito Ule. (Schluß.) Pez-walski's Rügkehr

nach AÄla.schan und seine Reise von Urga durch die Wüste Gobi. Von Albin Kehn. Literaturbericht: u. A: Julius Payer, Die österreichisch ungarische Nordpel⸗Expedition in den Fahren 1872 1874. Mit Abbildungen. Geologische Bilder: Ueber die Eisjeit. odologische Mittheilungen: Vogelschutz. Reisen und Reisende: Bremssche Expedition nach Sibirlen. Astronomiische Mittheilungen.

Land⸗ und Zorstwirthschaft. . Lub der Landwirthe gab am Dienstag Abend Dr. Schutz einige Mittheilangen über einen kürzlich in Pferden gefun— enen Parastten, den Strang)ylus armatus. Genaue Untersuchungen, die die hiesige Thierarzneischule hat anstellen lassen, haben ergeben, daß ca. 40/0 aller Pferde mit diesem überaus schädlichem Parasiten behaftet sind. Der Strengylas armalus, der im entwickelten Zustande an seinem runden Maule mit spitzen Stacheln ausgestattet ist, die ein schnelles Durcharbeiten der Haut ermöglichen, hat eine f Stufe der Entwicklung zu durchlaufen. Die im Grimmdarm, dem AÄufenthalts— ort des ausgebildeten Thieres, gelegten Eier werden durch die Fäkal— massen sämmtlich fortgespült und entwickla sich außerbalb des Thieres

zunächst zum Embryo, dann zur Lupe. Diese Larve kammt nun auf eine bisher noch nicht aufgeklärte Weise wieder in das Pferd hinein und setzt sich in der vorderen Gekrösarterie fest, wandert aber nach ihrer vollständigen Entwicklung in den Grimmzarm, Hier beginnt der Kräüclauf von Neuem. An der vorderen Gekrösarterie bewirkt nun der Strongylu; armatus einmal eine Aneurysma, eine Arterien— erweiterung, und erzeugt zweitens Frombi, Blutgerinsel, die oft ent⸗ weder derartige Dimensionen annehmen können, daß die Arterie voll ständig verstopft wied, oder von denen sich Stäckchen, Emboli, los- reißen, die ihrerseits gleichfalls Verstopfung bewirken. In beiden Fällen fällt das Pferd binnen Kurzem an der Kolik; ein Mittel da gegen ist noch nicht bekannt.

dreifache

i ····

Staats-Anzeiger, das Central⸗Handẽ Tegiffe Merz as Postblatt nimmt an: die Juseraten Expedition des Aeutsch en Rrichs⸗Anzeigers und Königlich Prenuhischen taats-⸗Anzeigers:

Berlin, 8. . Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.

1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen W. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtangen, Sah missionen ete.

4. Verloosang,

1 . u. s. V. von öffentlichen Papieren.

Ero sandel.

Literarische Anzeigen. 1 2 Theater- Anzeigen. Familien- Nachrichten.

Amortisation, Zinszahlung

, .

ö 8 ö 8 R ü. x ; 2 * ; Inserate für den Deutschen Reichs- 1. Kal. Preuß. . Deffentl ich 3 Anzeiger. Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen · Expedition

Industrielle Etablissements, Fabriken und Verschiedene Bekanntmachungen.

ULlIn der Börsen- beilage. * K

21

von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dres den, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S. Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß burg i. E., Sturtgart, Wien, Zürich und deren Agenten sowie alle übrigen größeren Aunoncen⸗Bureaus

Steckbriefe und Untersuchungs Sachen.

Steckbries Erledigung. Der hinter den Arbeiter Johann Christian Kublank wegen Straßenraubes resp. Diebstahls in den Alten 8. 877 de 1875 R. II. unter dem 10. und 20. v. Mts. erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Ber⸗ lin, den 7. Februar 1876. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission I. für Voruntersuchungen.

Steckbrief. Gegen Robert Gutermann von Frankfurt . M., 55 Jahre alt, von großer, kräf⸗ tiger Statur, mit schwarzem, krausem Haar und schwarzem Schnurr⸗ und Knebelbart, ist die gericht liche Haft wegen bedeutender Unterschlagungen, Urkundenfälschung und Diebstahls beschlossen wor— den. In Gefellschaft des Gutermann befindet sich wahrscheinlich die Marie Magdalena Berchtold aus Uster, Kantons Zürich, 19 Jahr alt, blond, schmal, seither Sängerin an einem biesigen Cafés chantant. Ich ersuche, denselben im Betretungsfalle zu ver haften und mich von der Verhaftung zu be⸗— nachrichtigen. Frankfurt a. M., den 7. Februar 1876. Der Staattanwalt. Kemnitz.

loo

1140] Der Bergtagelöhner Jacob Deckers, zuletzt

auf der Zeche ‚Prosper TR G*Fbeck beschi ft t b er uumten Termine ! . . ihrer Ansprüche für verluffig erklärt und das In—

stiument Behuss Löschung für erloschen erklärt wer—

sich heimlich entfernt und jeine Ehefrau mit 3 klei— nen Kindern in hülfsbedürftiger Lage zurückgelassen. Um Angabe des zeitigen Aufenthalts des ꝛc. Deckers ersucht ergebenst Altendorf bei Essen, den 3. Februar 1876. Der Bürgermeister. Kerckhoff.

den wird.

106563

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Das in der Feldmark von Weidenvorwerk belegene, im Grundbuche von Weidenvorwerk Blatt 63 Band 3 Seite 49 auf den Namen des Premier ⸗Lieutenants Herrmann von Sckoenebeck in Weidenvorwerk ein getragene Grundstück Rothenhof, welches mit einem Flächeninhalte von 169 Hektaren 82 Aren 70 Quadratmetern der Grundstener unterliegt und mit einem Grundsteuer⸗Reinertrage von 233,8, Thlr. und zur Gebäudesteuer mit einem Nutzungswerthe von 156 69 veranlagt ist, soll behufs Zwangs— vollstreckung im Wege der nothwendigen Sub-

leitet.

ermitteln.

Sonnabenn, den 1 April d. J.,

versteigert werden.

Der Beschluß über die Ertheilung des Zuschlages wird in dem auf den 5. April d. J, Vormittags um 11 Uhr, im Geschäftslokale des unterzeichneten Gerichts an— beraumten Termine öffentlich verkündet werden.

Meserltz, den 28. Janugr 1876.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations - Richter.

Das über die auf dem Grundstücke Vol. XXI. Nr. L Fol. 1 Grundbuchs Reyppen in Abth. III. Nr. 1 für die verehelichte Mühlenbesitzerin und

Repypen, den 2. Januar 1876. Königliche Kreisgerichts-Kemmission J.

Edictal · Citation.

Der Oberkellner Theodor Generlich zu Brez⸗ lan bat gegen den Grafen Alexander v. Czapskti, früher in Gawroniec hiesigen Kreises lung eines , , ,,, 9 Ver⸗

36 9 ͤ f zugszinsen seit 1. Mai 1875 geklagt, die Klage ist luis Nothwendiger Verkauf. sedoch nur in Höhe von 4200 1 nebst 50/90 Ver⸗ zugsnsen von 2940 seit 1. Mai

Der jetzige Aufenthalt des Verklazten ist nicht ju

Zur Beantwortung der Klage ist ein Termin auf den 20. April d. Z., Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Detlessen im hiesigen Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 1, welchem der Verklagte mit rer Aufgabe vorgeladen wird, entweder die klagende Partei klaglos zu stellen, oder im Termin entweder in Person, oder duich einen zulässigen Bevollmächtigten zu erscheinen, die

später auf neue Einreden, genommen werden wird.

Niemand erscheint Röhricht.

dann die in der Klage angeführten PrGelamma n. ö e fi

: 4 Schwetz, den 29. Januar 1876. Alle Dirjenigen, wetz Fanuar

i0os2

sich mit ihren Ansprüchen

zu melden, widrigenfalls sie

nen, hiermit aufgefor ert,

entweder persönlich oder durch

auf Rückzah⸗

1875 einge⸗ (Unterschriften.)

Klage vollftändig zu beantworten, die Beweismittel

tionsgesuche, sowie Adcitationsgesuche und nunctatienen anzubringen und zu begründen, weil welche auf Thaisachen beruhen, im Laufe der Instanz keine weitere Rücksicht

Wenn für die verklagte Partei zur Termintstunde oder dieselbe sich nicht vollstän⸗ dig auf die Klage erklärt, auch wenn der Stellver treter den Auftrag nicht nachzuweisen vermag, so wird in contumaciam verfahren, und werden als⸗ Thatsachen und Urkunden, worüber die verklagte Partei sich nicht Die Leferung von erklärt hat, für zugest anden und anerkannt erachtet, . e . wird, was den Rechten nach daraus folgt, im Frkenntnisse gegen diese selbst bei dem Ausblei⸗ Kaufmann Albert Bauer, Ernestine, geb. Büttner, . . . e rn, ö ne. dus dem Vertraze dom 15. Dezember 1832 ver zins. ausgesprochen werden. ö ö liche Restkaufgelder gebildete Hypothekeninstru—⸗ t ment ist verloren gegangen. welche auf dies Hypothekeninstrument als Eigen thümer, Erben, Cessionare, Pfand- oder sonstige Briefinhaber Ansprüche zu haben vermeinen, werden hiermit aufgefordert, spätestens in dem an bi-⸗siger Gerichtsstelle auf den 209. Mal 1876, Vormittags 11 Unr,

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Hr ocliæma.

Von dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga werden Alle und Jede, welche an den Nach— laß der allhier verstorbenen Wittwe Auguste Caroline Kiekebnsch, geb. Groggat, irgend welche Anforderuagen oder Erbansprüche zu haben vermei— sich innerhalb sechs Monaten a dato dieses affigirten Proklams, und spätestens den 15. Juli 1376 sub poena praer- clusi bei dem Waisengerichte oder dessen Kanzlei gesetzlich legitimirte Bevollmächtigte zu melden, um daselbst ihre funda- , ö. exhibiren. . e,.

cbansprüche zu dociren, widrigenfalls selbige, na 9 2g . Exspirirung sothanen termini praefixi mit 3 An. Etablissements zu Ellerbeck bei Kiel soll: gäben und Erbansprüchen nicht weiter gebört noch admittirt, sondern ipso facto präkludirt sein sollen.

Riga, Rathhaus, den 15. Januar 1876.

a. für Vots dam 1800 Pfund Kochbutter,

. dtachmittags um 2 Uhr, J anzugeben, die Urkunden im Original oder in Ab— b. Pretzsch. 120 Pfund Tischbutter, im Lokale der Gerichtstagskommissien zu Bentschen schrift einzureichen, und die etwa erforderlichen Edi⸗ und 700 Pfund Kochbutter,

Litisde⸗ soll durch Sußmission beschafft werden. Desfallsige Anerbietungen werden bis zum 25. Februar d. J., Mittags 18 Uhr, im Geschäfts zimmer der Anstalt entgezengenemmen. Die daselbst ausliegenden Bedingungen sind von den Submittenten zu unterschreiben, oder in den Offerten ausdrücklich als maßgebend anzuerkennen. Pstsdam, den 3. Februar 1876. Königliches großes Militär⸗Waisenhans.

üs) Hannoversche Staatsbahn.

1, 940,600 Kilogramm Bessemer Stahlschienen und 1811460 Kilogramm Eisenschienen soll im Wege öffentlicher Submission verdungen wer— den und ist dazu Termin auf „Donnerstag, den 24. Febrnar 1876, Vormittags 10 Uhr,“ anberaumt.

Offerten darauf sind bis zu diesem portofrei und versiegelt mit der Ausschrift: „Submisston auf Lieferung von Eisen— beziehungsweise Stahlschienen“

an den Unterzeichneren einzureichen.

Die Lieferungs-Bedingungen liegen in dem be— triebstechnischen Bureau hierselbst zur Einsickt aus und können auch von demselben gegen Einzahlung von 50 Pfennigen pio Exemplar auf vortofreien Antrag bezogen werden.

Ter Fönigliche Eisenbahn Bau-Inspektor.

Schuler bias g.

Termine

122 K . iss! Submissions⸗Anzeige.

Die Lieferung von 30 909 Tounen Portland⸗ Cement für die Dock- und Kaibanten des Marine⸗

am 6. März d. Is., Mittags 12 Uhr,“ im Wege der Susmisston vergeben werden. Reflectanten wollen ihre desfallsige und mit der Aufschrift . „Submission auf Cement“

anberaumt, zu 1054] Bekanntmachung.

stehend in ungefähr:

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Der Bedarf an Butter in den Militär ⸗Waisen—= häusern zu Potsdam und Schloß Pretzsch Zeit vom 1. April bis Ende September d. J., be⸗

versehene Offerte bis zu dem voranzegebenen Ter—⸗ mine der unterzeichneten Kommission verschlossen und portofrei einsenden.

Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen im Kommissions⸗ Bureau zur Einsicht aus; auf Verlangen und gegen portofreie Einsendung der Kopialien mit O3 (6 für die werden dieselben auch per Post ausgehändigt.

Kiel, den 5. Februar 1876. ( Kaiser lie Hafenbau ⸗Commission.

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