1876 / 39 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, den 14. Februar 1876. k Gestern Vormittag um 10 Uhr hat die feierliche in- segnung und Beisetzung der Leiche des am 10. 86 bruar d. J. ver storbenen , der Infanterie z. D. Peucker hierselbst stattgefunden. ; ) 24 w der reich mit Palmen und Lorbeer⸗ krãnzen geschmũckte Sarg aufgebahrt; hochstãmmige Blattpflanzen, zwischen denen zahlreiche Kerzen ihr mildes Licht . ver⸗ hängte Zimmer fandten, bildeten den Hintergrund, in 4 Mitte ein kleiner Altar mit dem Kreuze des Erlösers stand. Des Verstorbenen Helm, Epauletten, Degen und Orden lagen iflor f dem Sarge. . ,, Uhr im Trauerhause Se. Ma jestãt der Kaifer und König, Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Friedrich Carl, Alexander und Prinz Augusst von Württemberg; die Allerhöchsten und Höchsten n, . wurden an' der Thür des Hauses vom Sohne des Verblichenen, Hrn. von Schenk, auf das Ehrerbietigste em⸗ pfangen und nach der Wohnung geführt. Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl ließ sich durch Höchstseinen Adjutanten, 24 Major von Prittwitz, vertreten. Neben dem 1 Grafen Moltke hatten sich die gesammte Generalität und zahle reiche Offiziere, hohe Staatsbeamte, Mitglieder des Herrenhauses und andere angesehene Persõnlichkeiten eingefunden. Aus Breslau war eine Deputation des , ,. 1 6, dessen Chef der Verewigte war, eingetroffen 3 gan. gehe . und Königliche Masestt, sowie Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz der Tochter des Verstorbenen, der verwittweten Frau Landrath von 3 in huldreich theilnahmsvoller Weise Ihr Beileid ausgedrückt un die übrigen Mitglieder der leidtragenden Familie begrüßt hatten, begann die Feier mit dem von Königlichen Chorsängern . getragenen Gesange des Liedes: „Was Gott thut, das ist woh gethan. . ö ie Leichenrede, welche der Prediger am Kadetten⸗-Corps Hr. ö gab ein kurzes Bild der Lebensgeschichte . Peuckers, gedachte der unwandelbaren Treue gegen seinen Kaiserlichen Herrn und betonte die hohen Verdienste, die er sich um das preußische Heer erworben. Als General In spetteut des Militär ⸗Erziehungs⸗ und Bildungs wesens stellte er sich die Aufgabe, für die Armee ein tüchtiges Offiziercorps heranzubilden und diente damit den höchsten Zwecken des Vater⸗ landes. Was er geschaffen, das habe sich glänzend bewährt und hierin liege sein bleibendes Verdienst. Auch dem adetten.· Corps, dem er den Geist der Bildung und Sittlichkeit mitzutheilen be⸗ strebt war, blieb er äußerlich und innerlich nahe. Er habe ja selbst erfahren, daß die Wissenschaft eine reine Quelle des besten Vergnügens sei. Die Berliner Universität ehrte seine . rarifchen Leistungen durch Ertheilung des Diploms eines Doktors der Philosophie. Nachdem er 1858 zum General der Infanterie ernannt und 1863 mit dem Schwarzen Adler⸗ Orden dekorirt worden, war es ihm vergönnt, sein YMiãhriges Dienstjubiläum zu feiern. Als er fühlte, daß seine Kräste zu weiterem Dienste nicht mehr ausreichten, wurde ihm der erbetene Abschied in huldvollster Weise gewährt. Voll und ganz hat v. Peucker sich stets dem Amte gewidmet und mit großer Energie seine Gedanken ausgeführt. Sein warmes Herz schlug voll inniger Hingebung für seinen Kaiserlichen Herrn und war erfüllt mit freundlichem Wohlwollen gegen s eine Untergebenen. Jür alles echt Menschliche hatte er ein offenes Gemüth, dessen religiöse Tiefe in seinen Liedern zu Tage tritt. Allenthalben, so schloß der Redner, werde v. Peuckers Verlust als ein schmerzlicher empfun⸗ den. Dem Kaiserlichen Herrn und Seinem Hohen Hause möge Gott neue Diener in solcher Hingebung und Treue zuwenden, auf die Tochter und die Familie aber tröstend und lindernd die immlische Liebe senken . ö . Geistliche noch ein kurzes Gebet gesprochen, beendete der Gesang des Liedes: „Es ist bestimmt in Gottes die erhebende Feier. R niuthe die gh g der Kaiser und König traten hierauf dem Sarge einige Schritte näher, und geruhten, an Frau v. Niebel⸗ schütz noch einige tröstende Worte zu richten. Ein Gleiches ge⸗ schah von Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kron⸗ prinzen, worauf Se. Majestät und die Höchsten Herrschaften, von der sich ehrfurchtsvoll ö Versammlung Sich verab⸗ schi as Trauerhaus verließen. . 5 . . alsdann von zwölf Unteroffizieren des 6. Schlesischen Feld⸗AUrtillerie⸗Regiments aus der Wohnung nach dem Leichenwagen getragen, der mit sechs schwarz behangenen Pferden bespannt war. Dem Sarge voran gingen zwei Offiziere, welche die Orden des Verstorbenen auf rothen Atlaskissen trugen; die Deputation des Negimentes solgte unmittelbar hinter dem Sarge. Die lange Wagenreihe eröffneten die sechsspännigen Gala⸗Equipagen Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Sr. Kaiserlichen und Königlichen Doheit des Kronprinzen. Die BVeisetzung erfolgte auf dem alten Dorotheen⸗ städtischen Kirchhof am Oranienburger Thore. Unter den Klängen des Chorales „Jesus meine Zuversicht“ wurde der Sarg in die Gruft gesenkt; nach dem Vaterunser und dem Segens⸗ spruch endigte die Feier mit dem Liede: „Selig sind die Todten,

die in dem Herrn sterben“.

Der Niederländische Landwirthschafrliche Kongreß

iert Ende Juni d. J. in Am sterdam sein dreißigjähriges Aus diesem Anlasse soll mit dem Kongresse eine AÄusstellung von Hülfsmitteln für den landwirth⸗— schaftlichen Unterricht und für landwirthschaftliche Untersuchungen verbunden werden. Dieselbe wird am 26. Juni und an den darauf folgenden Tagen in Amsterdam statifinden. Nach Inhalt der auch an die landwirthschaftlichen Lehr- und Versuchsanstalten in anderen Staaten versandten Einladungen zur Betheiligung an der Ausstellung, werden in derselben die Gegenstände in folgende Gruppen eingetheilt sein: J. Unterrichkts⸗ und Versuchswesen im Allgemeinen,

II. physikalische und . y zu landwirthschaft⸗ lichen Unterrichts- und Versuchszwecken, ö ? III. 3. über Thierphysiologie, Arbeiten über Pflanzen⸗ Physiologie und Arbeiten über Bodenkunde. . ö. Anmeldungen zur Ausstellung sind, und zwar mõglichst bald,

an „Dr. M. Salverda, 2e van den Boschftraat 23, 's Sraven⸗ age. Holland“ zu richten. e, . er grh eit sammtliche Assekuranzkosten und außer⸗ dem für ausstellende Unterrichts und Versuchsanstalten die er⸗ wachsenden Unkosten überhaupt, während er für Fabrikanten, welche sich an der Ausstellung betheiligen, eine Ermäßigung der

Im Wissenschaftlichen Verein

ift bedeckt waren. Die Schrift war meist sehr scharf eingegraben s, dabei aber nicht selten so klein, daß es, zumal bei der Verwandthelt der Schriftzüge, Layard nicht möglich schien, ohne ein

Di äfelchen waren alle genau bezeichnet und numerirt, und 2 sich den gelehrten Forschera gegenüber überwiegend als Kopien älterer babylonischer Werke, die theils von Rur banipal angefertigt, oder aus älteren Bibliotheken e . Pilefars und Anderer herübergenommen sind. Was den Jnhalt dieser Bibliethek betrifft, so zerfiel sie in das Reichzarchip und die Büchersammlung. Im Reichsarchio waren niedergelegt die amtlichen Depeschen und Urkunden, amtliche Listen Tribn z isten, Argzwnten. verjeichnisse u. J. w.) und sonstige amtliche Schriftstücke. Die Bücher sammlung umfaßte zunächst geschichtliche Darftellungen meist eine synchronistische Geschichte Assyriens und Babyloniens, ferner Länder⸗ , Flüsse⸗ und Städteverzeichnisse, und schließ lich Abschriften älterer, insbesondere akkadischer Werke, zum Theil mit Interlinearübersetzung. Letztere umfassen wieder Hymnen, astre⸗ logisch⸗astronomische, mathematische und anderweitige Täfelchen. In einem Falle besitzen wir neben der späteren assyrischen Kepie auch die altbabylonische Urschrift. Sollte nun wirklich, fragt der Redner, bis auf dieses eine, ganz zufällig gefundene gon. täfelchen der einstige Inhalt der alten babvlonischen Bücher sammlung zu Grunde gegangen sein? Auf Schritt und Tritt trifft der Wanderer in den sumpfigen Gegenden Babyloniens auf die Trümmer einer einstigen hohen Kultur. Unzählige Steine mit In- schriften und mytholozgischen Darstellungen befinden sich in den Mufeen Europas und geben Zeugniß davon, bis zu welchem Grade das Land am Unterlaufe des Euphrat und Tigris der Sitz einer denkwürdi⸗ gen Kultur war. Die Stätten der Paläste Nebukadnezars und anderer nige sind wiedergefunden und die Museen bergen die Backsteine und Säulen dieser alt⸗babylonischen Herrscherpaläste; verwahrt doch das Königliche Museum hierselbst nichts Geringeres, als das Siegel des Zerstörers Jeru⸗ falems, Nebukadnezars! Und sollten die alten Bibliotheken von Ur-Akkad u. s. w., deren Werke Sardanapal durch seine Tae sichreiber kopiren ließ, spurlos verschwunden sein? Sollten nicht vielmehr so schloß der Redner nach einem Hinweise auf die neuerdings im Gebiete des alten Elam gemachten Funde an den Stätten, an welchen die Backsteininschriften der Zeitgenossen Abraham, die jetzt im Britischen Museum zu London aufbewahrt werden, za Tage ge⸗ fördert wurden, nicht auch noch Reste sich befinden jener astbabnio⸗ nischen Bücherfammlungen? Wer wollte das verneinen Wer aber wird der Glückliche sein, dem die Hebung auch dieser Schätze gelingt?

Verein für die Geschichte Berlins.

Im Verein für die Geschichte Berlins hielt am Sonnabend Abend der Magistrats-Sekretär Ferd. Meyer vor einem zahlreichen Publikum einen . . ö in

. in“, dem wir folgende Mittheilung entn n: 3 . geb. am 10. Juni 1769 in Frankfurt a. O., begründete zu Anfang dieses Jahrhundets hier in DHerlin eine Zucker⸗ siederei. Er war ein betriebsamer und zugleich ein woh! zollender Mann, ein KunstMäcen und ein Freund des Königstädter Theaters. Seine Gattin Amalie, geb. Wolff, war mildthätig und zeichnete sich namentlich durch ihre Fürsorge in den Jahren 1813 bis 1815 aus. Der König schenkte ihr als Anerkennung dafür einen Abguß von dem Marmorbilde der Königin Laise in Charlottenburg. Beer starb 1825, seine Gattin fuhr fort, über ihre Kräfte hinaus Arme und Noth⸗ leidende zu unterstützen; kein Bedrängter durfte abgewiesen werden. Ihr Haus war außerdem stets offen für Leute wie Holtei, Jenny ind u. A. . . ö Aus der Beer schen Ehe waren 4 Söhne hervorgegangen. Der zweite, Wilhelm, geb. 1797, machte die Befreiungskriege mit, über— nahm später die Geschäfte des Vaters und ist der bekannte Astronom, der Freund Mädlers, Ritters und Hum boldts. Er starb 1850. Der dritte, Michael, 1800 geboren, ist der bekannte Dichter des Struensee, der erst nach seinem Tode 1846 in Berlin aufgeführt wurde. Ein Neivenfieber raffte ihn 13833 in München hinweg. Der jängste, Heinrich, war Maler, aber nicht von hervorragendem

t. .

5 älteste der vier Brüder, am 5. September 1791 in dem Hause Spandauerstraße 72 geboren, wo einst Graun gelebt und gewirkt hatte, trat schon als 5jähriger Knabe in Gesellschafts konzerten auf und debütirte zuerst öffentlich 1800 in einem Patzigschen Konzerte. Ven Weber und Zeller in der Theorie weiter gebildet, in Darm⸗ stadt ein Schüler Voglers, fühlte er sich nicht befriedigt von seinen geistlichen TLompositionen; ein unüberwindlicher Hang zog ihn zur dra— ö 36 ersten Opern „Jephthas Gelübde“ und „Abimelek“ fanden geringen Beifall. Er mußte zuerst Italien sehen, ehe er zur Meisterschaft gelangte. In Venedig schrieb er nach fast einjäh⸗ rigen Studien zwei Opern, die ungetheilten Beifall fanden. Er ver wandelte seinen Namen damals in Giacomo M ey erhe er, Sein „Robert der Teufel“, zuerst in Paris am 22. November 1831 aufgeführt, errang 1833 in Berlin nur einen zweifel. haften Erfolg. Es folgten 1836 in Paris seine Hugenotten i846 ging der Komponist wieder nach Italien und vollendete 1848 seinen „Propheten“, der am 28. Oktober 1850 zuerst hier aufgeführt wurde. Giacomo schuf nun seinen „Nordftern“, seine Din grah und hatte kaum seine „Afrikanerin“ beendet, als der Tod ihn im Jahre 1864 an die Seile der Mutter rief. Er hinterließ 3 Töchter, von denen die älteste an den Baron von Korff und die jüngste an den Maler Prof. Richter verheirathet ist.

d in San Francigco am 24. v. M. eingetroffene Dampfer git?) * off! hen nach der ‚New-⸗Yorker Handelszeitung“ die Nachricht, daß in einem bedeutenden Bankhause von Foochow ein Feuer ausgebrochen sei, welches so schnell um sich gegriffen habe, daß Tausende von Häusern zerstört worden seien.

. i Carl beehrte am Se. Königliche Hoheit der Prinz ar e Sonnabend die Borstellunß im Wallner ⸗Theater mit Höͤchst seinem Besuch. . ̃ z . Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz beehrte die zum Benefiz des Verfassers Hrn. S , . ö abend veranstaltete 25ste Aufführung der Posse: »Die . durch Berlin in ss Stunden“ im Friedrich⸗Wilh elm— städtischen Theater mit seinem Besuch und wohnte der Vor⸗ i lusse bei. . n n. 56 N. . beabsichtigt, im Woltersdorff⸗ Theater am Freitag, 18. Februar, zur Feier des fünfzigiährigen Schrifistellerjub läums C. A. Görner der als Schauspieler wie als Dichter in der Geschichte des deutschen Theaters einen hervor-

ählung ohne Namen“, in der Rolle des Keppel mitwirken. ** . Görner wurde am 29. Januar 1806 zu Berlin geboren. Sein Vater, ein Beamter im Finanz. Ministerium, stam im Verkehr mit den damaligen Koryphäen der Schauspielkunst: If. land, Mattausch, Kaselitz, Wurm und Unzelniann, mit Ludwig Devrient und Lemm. Sein Sohn hbesuchte schon als ir en Knabe das Theater. Mehr noch wirkte auf ihn der persönliche Ver. kehr mit Devrient, dem er als Seouffleur beim Memoriren seiner Rollen behülflich war. Devrient studirte dem Knaben auch seint erften Rollen ein: den Florian in Kotzebus s Großmama den Schneider Fips in Die gefährliche Nachbarschaft“ n. 5 . theatralifche Laufbahn begann Görner Ende Februar 1822 in Stettin, wo er bei dem Direktor Curiol ein Engaßement mit zwei Thalern Wochengage fand. Später irat er in das Herzogliche Hoftheater zu Eöthen als Mitglied ein. Als dieses jedoch bereits nach kurzer Zeit aufgehoben wurde, übernahm er im A ter von 18 Jahren die Direktion einer wandernden Truppe, mit welcher er in kleineren sachstschen Städten. auftrat. Nachdem er die Direktion niedergelegt, blieb er noch bis 1827 bei dieser Gesellschaft, in welchem Jahre er als erster Charakterspieler an das Hoftheater zu Strelitz berufen wurde. Dort blieb er, bald, zum Ober ⸗Regisseur, später zum Direktor erhohen, einundzwanzig Jahre lang bis zu- Auflösung des Theaters. Von da wurde er nach Breslau engagirt; nach einigen Jahren berief ihn Direktor Dei. mann an das Friedrich Wilhelmstädtische Theater zu Berlin. Später führte er zwei Jahre hindurch die Leitung des Krollschen Theaters, bis er im Jahre 1857 nach Hamburg ging, wo er seitdem ab— wechselnd beim Stadt⸗ und Thaliatheater als Charakterspieler und Ober⸗Regisseur fungirte. w Ober ee r mn, nne. war Görner von einer fast beispiellosen Fruchtbarkeit. Sein erstes Werk „Gärtner und Gärtnerin“ wurde am I5. Februar 1826 zu Freiberg aufgeführt. Ja dem halben Jahrhundert, welches seit dieser ersten Auff ührung verflossen ist, hat Görner die deutsche Bühne mit 148 Stuͤcken beschenkt, ven denen

orden sind. .

ö 3 d den 6 am 19. Februar der beliebte und anch in Berlin bekannt? Komiker des Theakeis an der Wien, Karl Rott, gestorben.

Konzerte.

Im Saale der Singakademie hatte der Stern che G ,, unter Leitung seines jetzigen Direktors, des Professon J. Stockhausen, ein Konzert veränstaltet, welches zu den inter effantesten diefes Winters gehört und darum auch den Saal bis auf den letzten Platz gefüllt hatte. Zur Aufführung kam zuerst die Bal— lade vom Grafen Moritz v. Strachwitz: Pharao, für gemischten Chor und Orchester komponirt von B. Hopfter ein tüchtiges. Wert, bei dem sich der vokale und der instrumentale Theil barmonisch und gleichberechtigt zur Durchführung eines in sich durchaus wahren und sinngemäßen Tonbildes verbanden. Melodisch, ohne Grübelei und darum klar, aus dem Herzen, nicht dem Verstande hernor gegangen, zeichnete es die Angft der Juren, ihren Hülferuf zu Gott, den Uebermuth der Aeshpter⸗ das herein brechende Strafgericht und Israels Dank in treffender Veise. Die Komposttion schließt sich eng und knapp dem, Texte an und wirkt wohlthuend und erhebend, so daß ihm der Beifall de überwiegend aus Kunstverständigen bestebenden Zuhörer reic lig zu Theil wurde, zumal es exst jetzt mit Orchesterbegleitung und in der vollendeten Ausführung durch den Chor zu voller Geltung lam. Dann folgte eine nicht sehr bedeutende Cantate von J S. Bach: „Schlage doch gewünschte Stunde“, von Frl KXling mit ihrer schönen, wohlgeschulten Altstimme und ihrer deutlichen Aussprache trefflich vorgetragen. Der Cantate, in der durch das fortwährende Klingen eines Glöckchens wohl der Stundenschlag illustrirt erden so fehlt jedoch der tiefere Inhalt. Das Hauptwerk des Alben. war das „deutsche Requiem“ von Brahms, welchtt zum ersten Male hier aufgeführt wurde, eine melodienreiche Tondichtung, die zugleich des Meisters vollkommene Beherrschunz des Orchesters zeigt. Mild und schön war der 1. Satz; Helig fun die da Leid tragen“, edel im Styl, und macht eine diskrete Anwendum der Harfe hierin einen tiefen Eindruck. Klagend (in 6 mel! ist der zweite Satz, denn alles Fleisch ist wie Gras, aber tröftlich die don setzung Cn ges-dur)], wo die Sordinen in zarter Weise angewendet werden, frohlockend, mit marschartigen Crescendos unter r nutzung der Trompeten, der Schluß des Satzes, welcher 6 die Erlösten mit Jauchzen gen Zion kommen. Ein würdiges Bari nr Solo von Hrn. Senfft schön und stimmungsvoll vorgetragen) mit Chor folgt, dann ein lieblicher Zwischensatz (Nr. 4, in os un) von de Wohnungen des Herrn; Nr. 5 ist ein Sopran⸗Selo, von Frl. S orh 44 trefflich ausgeführt: Ihr habt Traurigkeit bei welchem der . immer einfällt: Ich will Euch trösten, wie Einen seine ö In Rr. 6 malt das Umhertappen der Bässe as Suchen 49 zukünftigen Stätte und das Geheimniß, das verkündet , 9 mächtige Fuge schließt diesen Satz. In gelungengr Weise fu 1x Schluß: Selig sind die Todten, wieder in den Anfang , rundet so ein Werk ab, das zu den bedeutendsten Schöpfungen der ö. zeit gerechnet werden darf, und durch dessen Aufführung sich Hr. Prof Stockhausen ein Verdienst erworben hat.

i ʒ gestal ie letzte Sonnabendvorstellung des Circus Renz gef tete 3 zu 23 der interessantesten der ganzen Saisen. Hatte sch die Ankündigung der neuen Pantomime genügt, das Haus bis . den letzten Plaz zu füllen, so wurde den Besuch ern . ö seltene Genuß zu Theil, nach langer Zeit Hrn. Direktor E. d 4 einmal selbst nach zwei Richtungen, in der Pferdedressur umz höheren Reitkunst als Meister bewundern zu können. N der Vorführung des in Freiheit dressirten Tigerhengstes, Mohamed 9 das Publikum ihm seinen Beifall laut zu erkennen, J ĩ immer unübertroffenen Reiter aber, als welcher sich Hr. . dem Schulpferd „Elbedavy“ zu erweisen Gelegenheit fand, wurde . ftürmische Ovation und viermaliger Hervorruf zu Theil. Dan 1 Enkel, der kleine jährige Oskar Renz, einst dem Namen des 5M paterẽ Ehre machen dürfte, bewies seine Vorführung des zier ig silberfarbenen Ponnys „Diamant“, den der kleine Künstler von ; Sultan von Zanzibar als Anerkennung für seine Leistungen zu s alten hat. ö. .

5 2 e Fest“, an dem sich das gesammte vr fg in phantastischen chinesischen Kostümen betheiligte, ist von rn . rektor Renz auf das geschickteste arrangirt und prächtig n Im ersten Theil entfaltet das männliche Personal des Eir 8

2 se anze Fertigkeit in der Jonglerie jeder Art, worin auch Fr. Oceꝝ

ie folgende Abtheilung wird von dem gesammten Balletpersongl 21 . e hr einem brillanten von 24 Damen in neuen ö . Kostümen getanzten Grand pas chinois und einer n, . Danse de Barasols. Das prächtige, von elektrischem Lichte be 44 Schlußtableau, an dem sich alle Künstler und Künstlerinnen 6 ligen, gehört zu dem schönsten, was der Cirkus Renz bisher g n hat. Laute Anerkennung und mehrfache Hervorrufe lohnten Direktor Renz für seine Bemühungen, dem Publikum 1 etwas Neues, Außerordentliches zu bieten, das denn. auch wöhntesten Geschmack zu befriedigen im Stande sein dürften.

Renz mit ihren graziösen Produktionen auf dem Drathseile glan

Redacteur: F. Preh m.

Berlin:

Verla der Crpedition Re ffeih. Drack W. Eltt

Vier Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage),

anßerdem ein Preis Courant der Bremer Cigarren ·

Transporttarife zu erlangen hofft. z

innimmt, eine Vorstellung zum Benefiz desselben zu ,, wird darin in dem Lustspiel „Eine kleine

6j

von Julius Schmidt in Hannover.

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Köni

M 39.

Nußland und Polen. (Monats⸗Uebersicht für Januar) Das neue Jahr begann mit einer Reihe von Gnaden erweisen, sowie auch mit der uͤblichen Vertheilung der Geschäfte im Reichsrathe, wie letztere alle halbe Jahre stattzufinden pflegt. In der Besetzung des Präsidiums des Reichsraths, das seit einer ge⸗ geraumen Reihe von Jahren in den Händen des Großfürsten Kon⸗ stantin Nikolajewitsch sich befindet, ist keine und unter den übrigen Inhabern von Funktionen im Reichsrath sind wenige Verände⸗ rungen eingetreten. Der Großfürst Alexis Alexandrowitsch ward zum Chef des 1. sibirischen Linien-Batalllons ernannt. Der Ad⸗ miral Graf Lütke erhielt den Andreas⸗Orden, der Fürst Ba⸗ gration, General⸗Gouverneur der baltischen Provinzen, den Alexander⸗Newski⸗Orden in Brillanten, andere hohe Würden⸗ träger, darunter der Vorsitzende im Oekonomie⸗Departement des Reichs raths Abasa und Vize⸗Admiral Lessowski Adlatus des Dirigirenden im Marine⸗Ministerium verschiedene hohe De⸗ korationen, worüber der Telegraph und die Tageblätter das Nähere schon gebracht haben.

Unter den Jubiläen, welche zum Beginn des neuen Jahres gefeiert wurden, waren die bemerkenswerthesten das des General⸗ Adjutanten Fürsten Suworow welcher am 1. (13.) Januar 15876 fünfzig Jahre im Offiziersrange gestanden, von 1848 bis 1861 Gen ral⸗Gouverneur der baltischen Provinzen ane 1861 bis 1866 General⸗Gouverneur von St— Petersburg gewese. und seitdem General-Inspektor der Infanterie ist; ferner das 10jährige Jubiläum des General⸗Adjutanten Grafen Heyden als Chefs des Generalstabes; endlich das 50 jährige Jubiläum des Akademikers Brandt als Doktors der Philo sophie.

Unter den bemerkenswerthen Todesfällen im Januar waren besonders zu verzeichnen am 14 neuen Styls der des Staats— Sekretärs, ehemaligen Direktors der Kaiserlichen öffent⸗ lichen Bibliothek und späteren Präsidenten der Abthei⸗ lung für Gesetze im Reichsrath, Grafen Modest Korff, zugleich hervorragenden Schriftstellers; ferner am 15. Janugt der Tod des Admirals Krabbe, Dirigenten des Marine-Mini— steriums, endlich am 29. Januar der Tod des Fürsten Bagra⸗ tion, General⸗Gouverneurs der baltischen Provinzen. Graf Korff hatte schon seit längerer Zeit sich von der Stellung eines Prä—⸗ sidenten der Abtheilung für Gesetze zurückgezogen und war der Staatssekretär Fürst Urussow an sseine Stelle getreten; an Stelle des verstorbenen Admirals Krabbe ward der Vize⸗Admiral Les⸗ sowski zum Dirigirenden des Marine-Ministeriums ernannt. Im Befinden der Großfürstin Maria Nikolajewna scheint eine Wendung zum Besseren eingetreten zu sein; Bulletins über ihr Ergehen werden nicht mehr herausgegeben.

In Bezug auf Mittelafien ist zu konstatiren, daß zunächst im transkaspischen Gebiet ruhigere Zustände eingekehrt sind und sich sogar konsolidirt haben. Dagegen haben die Tekke⸗Turkmenen am Atrek aufs Neue russische Karawanen geplündert, und damit große Rekognoszirungen im Thale des genannten Flusses nöthig gemacht. Auch in der chiwesischen Dase ver⸗ langen die Turkmenen die sorgsamste Ueberwachung. Gefähr⸗ lich ist aber der kokandische Aufstand, welcher jedesmal an einem andern Punkte auflebt, sobald er an einem niederges chlagen wird Der General Skobelew, mußte bei einem erneuerten Angriffe der Kip⸗ tschaken und Aftobedschi's einen entscheidenderen Schlag versuchen. Er trieb die Horden auseinander, welche sich zwischen dem Kara—⸗ Darja und dem Naryn angriffsfertig gemacht, nahm dann am 16. Januar neuen Styls eine Position bei Ak⸗Tschakmak unweit Andidschan, wo sich Abderrahman Aftobedschi verschanzt hatte. Skobelew beschoß Andidschan am 19.; sein Unterbefehlshaber Baron Möller-Sakomeleki erstürmte einige Theile der Stadt am

Erste Beilage

Berlin, Montag, den 14. Februar

konsolidirter Eisenbahn⸗Obligationen amortisirt. Die gesammte Staatsschuld Rußlands beziffert fich nun auf 1,494, 070,791 Rubel. Das Wachsthum der jährlichen Staatseinnahmen seit 20 Jahren beläuft sich auf 295 Millionen Rubel, und zwar ohne Erhöhung der Steuern, jedoch unter steigender Entwicke⸗ lung der Ressourcen und Reform der Verwaltung.

Es liegen Daten über die Resultate der letzten Aushebung vor wenn auch vor der Hand nur in Bezug auf das europäische Ruß⸗ land. Von 150 000 jungen Leuten, die 1874 beansprucht wur⸗ den, kamen 143,919 auf das europäische Rußland, bei der letzten Aushebung (von 1875 unter den 180 006 Ausgehobenen 172, 695 auf Europa. Im Jahre 1874 waren die Ausgehobenen aus einer Zahl von 693000 Stellungspflichtigen auszuloosen, jetzt aus einer Zahl von 678,000. Verheirathet waren unter den Ausgehobenen 1874 53,539, unter den von 1875 aber 64 5441. Die Zahl der Privilegirten, die vor der Einführung der all— gemeinen Wehrpflicht nicht stellungspflichtig waren, betrug in beiden Jahren 26 Prozent der Ausgehobenen. Un⸗ tauglich befunden wurden 1874 49,005 Stellungspflich⸗ tige, jetzt nur 40 000. Nicht gestellt hatten sich 1874 etwa 24 090, jetzt aber nur 16,900; die überwiegende Zahl die— ser Säumigen gehört dem jüdischen Glauben an, ein kleinerer Theil aber auch den Tataren, doch werden die letzteren nicht durch die nachfolgenden Loosnummern ersetzt. Daher blieb das Resultat der Aushebung in dem Gouvernement Taurien mit 229 Mann im Rückstande, während der Rückstand im ganzen übrigen Reiche nur 59 Mann beträgt. Von 32,311 Juden, die sich gestellt hatten, wurden 4418 ausgehoben.

Die Darlehnskassen nach dem Prinzipe der Selbst— hülfe haben in Rußland, wiewohl die erste vor noch nicht zehn Jahren gegründet ward, unter der ländlichen Bevölkerung ungeheuren Anklang und Erfolg gehabt. Die erste dieser Kas⸗ sen erstand im Gouvernement Nowgorod und die Regierung, verordnete für alle ähnlichen Stiftungen einen schnellen und ein⸗ fachen Modus der Bestätigung (durch den Finanz⸗Minister). Im Jahre 1865 wurde eine solche Kasse bestätigt, 1863 —2; 1870 - 13 1871 45; 1872 101; 1873 180; i874 149; und in den ersten Monaten des Jahres 1875 weist der betreffende Be— richt schon 69 Neubestätigungen nach. Am 1. Juli 1875 waren somit 557 solcher Kassen bestätigt, von welchen blos eine ein— ging und 10 nicht zu Stande kamen. In drei Gouvernements (St. Petersburg, Livland, Cherson) giebt es in allen Kreisen solche Kassen, in 30 Gouvernements, nämlich Witebsk, Wladimir, Minsk, 9 Weichselgouvernements (nämlich im Königreich Polen außer Suwalki), 6 kaukasischen, 6 sibirifchen und 6 'central⸗ asiatischen Provinzen. Dagegen giebt es in Polen viele Gemeinde ⸗Leihbanken für Bauern, z. B. im Gouver—⸗ nement Lublin allein 88 und im Gouvernement Siedlee 39. Solcher Gemeinde⸗Leihbanten giebt es auch im übrigen Rußland, z. B. in Podolien allein 1143. Außerdem giebt es in Rußland 50 ökonomische Gesellschaften, und haben im Jahre 1875 82 landwirthschaftliche Kongresse stattgehabt.

k Der, Regierungs⸗Anzeiger⸗ bringt eine Uebersicht der Brände, welche während des Jahres 1875 in Rußland stattgehabt. Es gab demnach in 66 Gouvernements, in 7 Provinzen (Oblasti) und 2 Stadthauptmannschaften (Derbend und Sebastopol) zu⸗ sammen 25,5976 Brände. Unter diesen Feuersbrünsten liegt bei 3609 der Verdacht oder die Gewißheit der Brandstiftung vor; 6835 Brände entstanden aus Unvorsichtigkeit, 906 durch Blitz, 14,631 aus unbekannten Ursachen. In 2543 Fällen war der durch den Brand hervorgerufene Schaden nicht angegeben;

20., worauf sie am 21. besetzt ward. Der General⸗Adjutant von Kaufmann befindet sich seit dem 18. Dezember in St. Pe⸗ ters burg.

Das Budget für 1876 ist nunmehr in seinem vollen Um— fange veröffentlicht worden. Mit dem Budget des Vorjahres verglichen, stellt sich das Reichsbudget pro 1876 wie folgt: Im Jahre 1875 wurden die regulären Einnahmen des Reiches auf 532,306. 209 Rubel, die außerordentlichen und Um— satzeinnahmen auf 27, 064,984 Rubel, die sämmtlichen Staats⸗ einnahmen somit auf 559 361,193 Rubel veranschlagt: im Jahre 1876 schatzt man die regulären Staatseinnahmen auf 554, 791,290 Rubel, die außerordentlichen und Umsatzeinnahmen auf 355347.018 Rubel, die saͤmmtlichen Staatseinnahmen auf 579, 138,306 Rubel. Die regulären Staatsausgaben wurden smit Einrechnung der Steuerausfälle) auf 529, 060,426 Rubel, die außerordentlichen und Umsatzausgaben auf 27,054,984 Rubel veranschlagt; im Jahre 1876 belaufen sich die regulären Staatsausgaben auf 534,705. 120 Rubel, die außerordentlichen und Umsatzausgaben auf 35,347,018 Rubel, die sämmtlichen Staatsaus gaben somit auf 570,052,138 Rubel. Während man im Jahre 1875 einen Ueberschuß von 3, 255,783 Rubel erwartete, hofft man jetzt auf einen Ueberfschuß der Einnahmen um 86,170 Rubel. Dabei ergibt sich gegen das Vorjahr eine Erhöhung der Einnahme bei 22, und eine Verringerung bei 14 Positionen; eine Erhöhung der Ausgaben in 13, Und eine Verringe⸗ rung in 4 Positionen. Unter den Positionen, in welchen eine Erhöhung der Einnahmen erwartet wird, dürften folgende hervorzuheben sein: Getränksteuer von 186,185,300 Rubel auf 1914787700 Rubel; Zölle von 543538, 0060 Rubel auf

der Einnahmen erwartet wird, folgende: Rückzahlung von Vor⸗

der Ausgaben wird unter Anderem erwartet im Militarbudget von 178,049,492 Rubel auf 180267019 Rubel, im Justiz⸗ Ministerium (wegen Ueberweisung der Justizverwaltung Polens an unser allgemeines Justiz⸗-Ministerium) von 12,844,547 Rubel auf 14340 226 Rubel, eine Verringerung der Ausgaben dagegen in folgenden Kapiteln: Zahlungen auf die Staäatsschuld? von

108,417,987 Rubel auf 1065510 945 Rubel; Marine-Ministe- in dritter Berathung:

rium von 25, 106,017 Rubel auf 25, 0638, 381 Rubel; Domänen—

Ministerium von 19726 956 Rubel auf 19042, 177 Rubel; k 3 . ohne Erlaubniß 6 . en d. * nia 8287 atzreservist erster Klasse auswandert, ohne von seiner bevorstehenden Hin ister um der Verkehrswege von 1598,81 Rubel auf Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben;

, dn, en, m,, , nn,, dem Kontroleschluß einen Cinnahmeüberschuß von 14876 006 Stich wer ohne schriftlichen Auftrag einer Behörde Stempel, Siegel,

1z0ols, 350 Rubel. Dabei hat Rußland im Jahre 1874 nach

Rubeln gehabt und seit 1879 die Staatsschul den um S7 870 000 Petall. eder Papiergeld, oder von solchen Papieren, welche nach Rubel vermindert, endlich jährlich gegen 28 Millionen Rubel ! 5. 145 dem Papiergelde gleichgeachtet werden bder bon Stempel⸗

petenten Ministerien, sowie auch des Adels, der Landstaͤnde, und gro⸗

Dien stboten-Ordnung diskutirt. Letzterer ward im vorigen Jahre in einer Kommission, wo Delegirte der kompetenten Mi⸗ nisterien, sowie auch 24 Adelsmarschälle und Landschafts⸗Präsi⸗ denten, sowie auch Delegirte der größeren Städte saßen, unter dem Vorsitz des Domänen⸗Ministers Walujew durchberathen. In diesem Projekt, das die betreffenden Fragen in ihrem ganzen Umfange behandelt, werden dem Arbeitnehmer in Bezug auf den Rücktritt vom Arbeits- oder Dienstvertrage einige Erleich⸗ terungen gesichert, dagegen dem Prinzip, daß der Arbeiter und Dienstbote von seinem Vertrage nicht willkürlich abspringen darf, durch Einführung von Arbeitsbüchern eine wirksame Ga— rantie an die Seite gesetzt. Das willkürliche Weggehen von der Arbeit, und die faktische Unverfolgbarkeit solcher Kontraktbrüche gehört zu den schlimmsten Kalamitäten unserer Landwirthschaft. Seit der Einführung der Gerichtsreform und der modernen Justiz⸗Institutionen gab es mancherlei Kompetenzstreitigkeiten zwischen der Justiz, der Staatsanwaltschaft und den Polizei⸗ behörden. Die Zweifel, welche zur Sprache kamen, wurden von dem Senat stets im Sinne der modernen Jurisprudenz ent— schieden. Die wiederholten Anfragen von verschiedenen Seiten ließen es aber wünschenswerth erscheinen, den Behörden im Sinne des Allerhöchsten Ukases eine allgemeine Instruktion über die zweifelhaften Punkte zu ertheilen. Eine Kommission 0,470, 0609 Rubel; unter den Punkten, wo eine Verringerung von den betheiligten Ministern hat eine solche Instruktion aus— gearbeitet, welche in Form von Cirkulären an die Behörden schüssen für Eisenbahnen von 20, 51,379 Rubel auf 16,200, 000 ergehen wird; einige Punkte, deren Interpretation aus dem Rubel; Münzregal (wegen einer Auswechselungsoperation) von Allerhöchsten Ukase über Einführung der Gerichtsreform nicht zu 4729, 255 auf 3, 198, 6364 Rubel; verschiedene kleine Einnahme⸗ entnehmen ist, bedürfen noch der persönlichen Entscheidung oder posten von 11,027,453 auf 6,641,226 Rubel. Eine Erhöhung doch der speziellen Bestätigung des Kaisers. .

die übrigen 23,433 Brände verursachten einen Gesammtschaden von 64,096,896 Rubeln.

In den Reichsraths-Departements für Gesetze und Staats— Oekonomie, die sich zu diesem Behufe zu gemeinsamer Berathung zusammengethan, wird unter Mitwirkung von Delegirten der kom⸗

ßer Städte der Gesetzentwurf einer neuen Arbeiter- und

Neichstags⸗Angelegenheiten. II. Die Strafgesetznovelle lautet nach den Beschlüssen des Reichstags

§. 360. 3) wer als beurlaubter Reservist oder Wehrmann der

glich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

.

papier, Stempelrarken, Stempelblanketten, Stempelabdrücken, ö5ffent⸗ lichen Bescheinigungen oder Beglaubigungen dienen können, anfertigt oder an einen Anderen als die Behörde verabfolgt;

) wer unbefugt die Abbildung des Kaiserlichen Wappens oder von Wappen eines Bundesfürften oder von Landeswappen gebraucht; 12) wer als Pfandleiher oder Rückkaufshändler bei Ausübung seines Gewerbes den darüber erlassenen Agordnungen zuwiderhandelt;

§. 861. S) eine Weibsperson, welche wegen gewerbsmäßiger Un⸗

zucht einer polizeilichen Aufsicht untersteflt ist, wenn sie den in diefer Hinsicht zur Sicherung de. Gesundheit, der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Anstandes erlaffenen polizeilichen Vorschrfften zuwider handelt, oder welche, ohne einer solchen Aufsicht unterstellt zu sein, gewerbsmäßig Unzucht treibt; 5. 363. wer, um Behörden oder Privatpersonen zum Zwecke seines besseren Fortkommens eder des besseren Fortkommens eines An⸗ deren zu täuschen, Pässe, Militärabschiede, Wanderbucher oder sonstige Legitimations papiere, Dienst⸗ oder Arzeitsbücher oder sonstige auf Grund besonderer Vorschriften anszustellende Zeugnisse, sowsie Fäͤh⸗ rungs⸗ oder Fähigkeitszeugnisse falsch anfertigt oder verfälscht, oder wissentlich von einer solchen faischen ober verfälfchten Urkunde Ge⸗ brauch macht, wird mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu Einhundert⸗ fünfzig Mark besteaft.

Gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher zu demselben Zwecke von solchen für einen Anderen ausgestellten echten Urkunden, als ob sie für ihn ausgestellt seien, Gebrauch macht, oder welcher solche für ihn ausgestellte Urkunden einem Anderen zu dem gedachten Zwecke überläßt.

§. 366. 3) wer auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder Wasserstraßen das Vorbeifahren Anderer muthwillig verhindert;

8M wer nach einer öffentlichen Straße oder Wasserstraße, oder nach Orten hinaus, wo Menschen zu verkehren pflegen, Sachen, durch deren Umstürzen oder Herabtallen Jemand beschädigt werden kann, ohne gehörige Befestigung aufstellt, ober aufhängt. oder Sachen auf eine Weise ausgießt oder auswirft, dat dadurch Jemand beschädigt oder verunreinigt werden kann;

9) wer auf öffentlichen Wegen, Straßen. Plätzen oder Wasser straßen Gegenstände, durch welche der freie Verkehr gehindert wire, aufstellt, hinlegt oder lie gen läßt;

10 wer die zur Erhaltung der Sicherheit, Bequemlichkeit, Rein⸗ lichkeit und Ruhe auf den offentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder Wasserstratzen erlassenen Polizeiverordnungen übertritt;

8. 567. 5) wer bei der Aufbewahrung oder bei der Beförderung von Gistwaaren, Schießpulver oder Feuerwerken oder bei der Auf⸗ bewahrung. Beförderung, Verausgabung oder Verwendung von Sprengstoffen oder anderen explodirenden Stoffen, oder bei Ausübung der Befugniß zur Zubereitung oder Feilhaltung dieser Gegenstände, ,, . Arzeneien, die deshalb ergangenen Verordnungen nicht

efolgt;

s) wer ohne polizeiliche Erlaubniß an bewohnten oder von Menschen besuchten Orten Selbstgeschosse, Schlageisen oder Fußangeln legt, oder an solchen Orten mit Feuergewehr oder anderem Schie ß⸗ werkzeuge schießt, oder Feuerwerkskörper abbrennt;

10) wer bei einer Schlägerei, in welche er nicht ohne sein Ver— schulden hineingezogen worden ist, oder bei einem Angriff sich einer Waffe, insbesondere eines Messers oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges bedient;

§. 369. Mit Geldstrafe bis zu Einhundert Mark oder mit Haft bis zu vier Wochen werden bestraft:

I) Schlosser, welche ohne ↄbrigkeitliche Anweisung oder ohne Geneh⸗ migung des Inhabers iner Wohnung, Schlüffel zu Zimmern oder Behältnissen in der letzteren anfertigen oder Schlösser an denselben öffnen, ohne Genehmigung des Hausbesitzers oder seines Stellver⸗ treters einen Hausschlüssel anfertigen, oder ohne Erlaubniß der Po⸗ lizeibehörde Nachschlüfsel oder Dietriche verabfolgen;

2) Gewerbtreibende, bei denen zum Gebrauche in ihrem Ge⸗ werbe geeignte, mit dem gesetzlichen Eichungsstempel nicht versehene oder unrichtige Maße, Gewichte oder Waagen vorgefunden werden, oder welche sich einer anderen Verletzung der Vorschriften über die Maß und Gewichtspolizei schuldig machen;

3) Gewerbtreibende, welche in Feuer arbeiten, wenn sie die Vor—Q schriften nicht befolgen, welche von der Polizeibehörde wegen Anlegung und Verwahrung ihrer Feuerstätten, sowie wegen der Art und der Zeit, sich des Feuers zu bedienen, erlassen sind.

Im Falle der Nr. 2 ist neben der Geldstrafe oder der Haft auf die Einzichung der vorschriftswidrigen Maße, Gewichte, Waagen oder sonstigen Meßwerkzeuge zu erkennen.

§8. 376. Mit Geldstrafe bis zu Einhundertfünfzig Mark oder mit Haft wird bestraft:

I) wer unbefugt ein fremdes Grundstück, einen öffentlichen oder Privatweg oder einen Grenzrain durch Abgraben oder Äbpfluͤgen ver— ringert;

2) wer unbefugt von öffentlichen oder Privatwegen Erde, Steine oder Rasen oder aus Grundstücken, welche einem Anderen gehören, Erde, Lehm, Sand, Grand oder Mergel gräbt, Plaggen oder Buͤlten haut, Rasen, Steine, Mineralien, zu deren Gewinnung es einer Ver— leihung, einer Konzession oder einer Erlaubniß der Behörde nicht be— darf, oder ähnliche Gegenstände wegnimmt;

3) wer von einem zum Dienststande gehörenden Unteroffizier oder Gemeinen des Heeres oder der Marine ohne die schriftliche Erlaub— niß des vorgesetzten Commandeurs Montirungs⸗ oder Armaturstücke kauft oder zum Pfande nimmt;

4) wer unberechtigt fischt oder krebst;

5) wer Nahrungs- oder Genußmittel von unbedeutendem Werthe oder in geringer Menge zum alsbaldigen Verbrauche entwendet.

Eine Entwendung, welche von Verwandten aufsteigender Linie gegen Verwandte absteigender Linie oder von einem Ehegatten gegen den anderen begangen worden ist, bleibt straflos; ö.

6) wer Getreide oder andere zur Fütterung des Viehes bestimmte oder geeignete Gegenstände wider Willen des Eigenthümers wegnimmt, um dessen Vieh damit zu füttern.

In den Fällen der Nr. 5 und 6 tritt die Verfolgung nur auf Antrag ein. Die Zurücknahme des Antrages ist zaͤlässig.

Artikel II. Hinter die 85 49, 103, 223, 296, 353 und 366 des Strafgesetzbuchs werden die folgenden neuen §5§. 49 a., 163 a, 223 as, 2962. 3552 und 366 a., hinter die Nr. 8 des 5. 361 wird die neue Nr. 9 eing stellt.

§. 492. Wer einen Anderen zur Begehung eines Verbrechens oder zur Theilnahme an einem Verbrechen auffordert, oder wer eine solche Aufforderung annimmt, wird, soweit nicht das Gesetz eine an— dere Strafe androht, wenn das Verbrechen mit dem Tode oder mit lebenslänglicher Zuchthausftrafe bedroht ist, mit Gefängniß nicht un— ter drei Monaten; wenn das Verbrechen mit einer geringeren Strafe bedroht ist, mit Gefängniß bis zu zwei Jahren oder mit Festungs— haft von gleicher Dauer bestraft.

Die gleiche Strafe trifft Denjenigen, welcher sich zur Begehung eines Verbrechens oder zur Theilnahme an einem Verbrechen erbietet, sowie Denj nigen, welcher ein solches Erbieten annimmt.

Es wird jedoch das lediglich mündlich ausgedrückte Auffordern

Platten oder andere Formen, welche zur Anfertigung von

oder Erbieten, sowie die Annahme eines solchen nur dann bestraft, wenn die Aufforderung oder das Erbieten an die Gewährung von Vortheilen irgend welcher Art geknüpft worden ist.

Neben der Gefängnißstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und auf Zulassigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.

.

S* r