von Gesetzen, obgleich deren Geltungsbereich sich nicht über den Bezirk des Berufsgerichts hinaus vision begründe, wurde nach eingehender Debatte abgelehnt. Die §5§. 5 — 7 fanden unveränderte Annahme. ein von dem Abg. Struckmann beantragter Zusatz angenommen, daß in Bezug auf die durch den §. 790 a. der Civilprozeß⸗Ordnung betroffenen Urkunden die Vorschriften der §5§. 788 bis 790 nicht abgeändert werden dürfen. ] — §. 10, welcher von den prozeßrechtlichen Vorschriften der Reichs⸗ aufgehoben werden sollen, einiger Anträge
Bei §. 8 wurde
nicht beanstandet.
Gemãßheit Struckmann abgeändert. ! Abg. Reichensperger, den Satz, daß Ansehung gewisser verhältnisse einzelne Arten von Beweismitteln ausschließen oder nur unter Beschränkungen zulassen,
wurde der Antrag des Vorschriften,
außer Kraft treten sollen, durch welchen namentlich die Beschränkungen des Zeugenbeweises im rheinisch⸗französischen Rechte beseitigt werden, dagegen ein Antrag des Abg. Struck⸗ mann, daß die landesgesetzlichen Vorschriften über 2 bindende Kraft des strafgerichtlichen Urtheils für den Civilrichter außer nach lebhafter Diskussion angenommen. — Kommission auf Absatz 2
einen Satz,
zu streichen, abgelehnt,
Kraft treten sollen, der gestrigen Sitzung Antrag des
strich die und Genossen . des §. 6 des Einführungsgesetzes zur Strafprozeß⸗
landesgesetzlichen der strafrechtlichen folgung von Beamten unberührt bleiben sollten, und nahm in dessen Konsequenz den positiven Grundsatz an, daß alle landes⸗ gesetzlichen Vorschriften, welche die eivilrechtliche oder strafrecht⸗ liche Verfolgung von Beamten wegen im Amte begangener Handlungen an Beschränkungen (Genehmigung, Vorentscheidung von Verwaltungsbehörden ꝛc knüpfen, aufgehoben sind. Dann ; Organisationsgesetzes, rathung früher auͤsgesetzt worden war, eine mehrstündige Debatte. Kompetenz der ordentlichen Gerichte, denen der Entwurf alle bürgerlichen Rechtsstreitig— keiten und Strafsachen zuweist, die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden, Verwaltungsgerichte, begründet ist, oder reichsgesetzlich besondere Gerichte bestellt oder zugelassen sind. Hierzu waren Anträge von den Abgg. Baehr, Struckmann, von Puttkamer-Fraustadt und Anderen eingebracht, und gelangte schließlich der 8. 2 mit fol⸗ gendem Zusatze zur Annahme: „Es darf jedoch die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten durch die Landesgesetzgebung nicht aus dem Grunde ausgeschlossen Partei der Staat oder eine öffentliche Verwaltung oder eine öffentliche Rechte ausübende Persönlichkeit betheil igt ist.“
— In einem Erkenntniß des rheinischen Strafsenats des Ober-Tribunals vom 6. Januar d. J. gegen den Redacteur und den Verleger der „Deutschen Reichs-Zeitung“ zu Bonn, welche wegen Majestätsbeleidigung angeklagt waren, sprach der höchste Gerichtshof folgende Sätze aus: Verantwortlichkeit eines Zeitungs⸗Redaeteurs streckt sich auf den Inhalt der Zeitung in ihrem ganzen Um⸗ fange, ohne Rücksicht auf die Stelle, wo sich der inkriminirte Die Verbffentlichung eines derartigen Artikels im Inseratentheile einer Zeitung ist demnach nicht als ein be⸗ sonderer Umstand zu betrachten, der nach §. 20, 2 des Reichs⸗ Preßgesetzes die Annahme der Thäterschaft Seitens des Redac⸗ 2) Der Verleger einer Zeitung, die einen strafbaren Artikel enthält, ist nicht wegen Fahrlässigkeit zu ver⸗ folgen, wenn der verantwortliche Redacteur strafgerichtlich sei es wegen Fahrlässigkeit oder als Thäter, verfolgt wird und im Be⸗ reich der richterlichen Gewalt eines deutschen Bundesstaates sich In diesem Falle ist die Verfolgung des Verlegers ausgeschlossen, auch wenn er den Redacteur als Bormann nicht nachweist und somit zu der Verfolgung desselben keinen Anlaß
Or dnung,
stimmungen Zulãässigkeit
entstand über dessen Be⸗
Dieser Paragraph
nicht entweder einschließlich der
oder beschränkt werden,
1) Die strafrechtliche
Artikel vorfindet.
teurs ausschließt.
— Gestern Abend starb hierselbst nach längeren Leiden der z. D. Rudolf Otto von Budritzki. Am 17. Oktober 1812 geboren, kam derselbe am 13. August 1830 aus dem Kadetten⸗Corps in das Kaiser Alexander Garde⸗ Grenadier⸗Regiment Nr. 1, machte 1848 den Feldzug gegen Dänemark mit und war 1849 auch in Dresden. Oberst⸗Lieutenant behufs Uebernahme des Regiments⸗Kom⸗ mandos des Herzoglich sachsen-coburg-⸗gothaischen Kontingents nach Gotha kommandirt, mandeur das 4. Garde⸗Regiment während des Feldzuges Commandeur des Kaiser das er auch
General der Infanterie z.
1861 als
13864 als in Schleswig. 1865 wurde Alexander Garde ⸗Grenadier⸗FRegiments Nr. 1, anfänglich 1866 kommandirte, bis er später das Kommando der 3. Garde⸗Infanterie⸗Brigade erhielt. kommandirte er die
In dem Feldzuge 1870 —71 1. Garde ⸗Infanterie⸗Division, kanntlich besonders an dem 30. Oktober 1870, dem Tage von sich rühmlichst hervorthat. z Fränklichkeit wurde General-Lieutenant v. Budritzki am 28. Ok⸗ tober 1375 als General der Infanterie zur Disposition und gleichzeitig à la suite des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗ Regiments Nr. J gestellt.
— Der Großherzoglich luxemburgische General⸗-Direktor der Bauten, Posten und Telegraphen von Röbe ist gestern Abend aus Luxemburg hier eingetroffen.
— Das Dampfkanonenboot „Basilisk“ ist aus der Lifte der Friegsfahrzeuge gestrichen worden.
Bayern. München, 14. Februar. gegebene Gesetz⸗ und Verordnungsblatt enthält eine Bekannt⸗ machung des Königlichen Staats ⸗Ministeriums der Finanzen in Betreff der von Sr. Majestät dem König genehmigten Beschlüsse, welche, wie früher mitgetheilt, die Generalversammlung des all⸗ gemeinen Unterstützungsvereins für die Hinterlassenen der Königlich bayerischen Staatsdiener und der damit verbun⸗ denen Täöchterklassen bezüglich der Erhöhung der vom Verein zu gewährenden Unterstützungen unterm 29. November v. J. be⸗ schlofsen hat. — In der heutigen Sitzung des Bezirks gericht s erfolgte die Verkündung des Erkenntnisses bezüglich der Klage, erzbischöfliche
le Bourget, Wegen zunehmender
Das gestern aus⸗
hierselbst gegen wegen Eigenthumebeeinträchtigung deshalb erhoben hatte, weil der Magistrat am 10. Mai 1875 anläßlich der Enthüllungs feier der Gedenktafel für die im Kriege 1870 / 71 gefallenen Münchener an den Thürmen der Metropolitankirche einige Flaggen aushängen ließ. Das stönigliche Bezirksgericht hat, dem Antrage des Anwaltes des Magistrats, Hrn. Dr. Aub, entsprechend — die Klage wegen Unzuständigkeit abgewiesen und die stlãger in die Kosten verurtheilt. Das Gericht hat demnach ange⸗ nommen, daß in dieser Sache die Verwaltunggbehörden zuständig sind. — Heute Nachmittag fand bei dem Kriegs⸗Minister
. Ordinariat M agistrat
v. Maillinger ein Diner zu 24 Gedecken statt, woran die Prinzen Luitpold und Ludwig, General v. d. Tann und Offiziere des Generalstabs Theil nahmen. Nach einer Privatdepesche der „Allg. Ztg. wurde bei diesem Diner der General⸗Kapitän der Leibgarde der Hartschiere, General⸗Lieute⸗ nant Freiherr von Laroche, vom Schlage gerührt und war alsbald eine Leiche. — Wie dem „Corr. v. u. f. D.“ geschrieben wird, sind die Appellationsgerichte vom Justiz-Ministerium zur Abgabe von Gutachten betreffs der Einführung von Schöffen⸗ gerichten in Bayern veranlaßt worden.
Nürnberg, 13. Februar. Zur Beseitigung der hier aus⸗ gestellten, für die Weltausstellung in Philadelphia bestimmten bayerischen Kollektiv⸗Ausstellungen ist heute hier der Minister des Innern, v. Pfeufer, in Begleitung des im Mi⸗ nisterium verwendeten Regierungs⸗Raths Dr. Papellier einge⸗ troffen. Zur Begrüßung des Ministers befindet sich der Re⸗ gierungs⸗Prãäsident von Mittelfranken, Dr. v. Feder, ebenfalls hier.
Sachsen. Dresden, 15. Februar. (Dresd. Journ.) Die Ankunft des Kronprinzen und der Kronprinzessin des Deutschen Reiches und von Preußen ist heute Mittag gegen 111 Uhr erfolgt. Der König und die Königin, sowie der Prinz und die Prinzessin Georg begrüßten die Hohen Gäste bei der Ankunft auf dem Perron des Leipziger Bahnhofs. Se. Majestät trug die Uniform Seines Ostpreußischen Dragoner⸗ Regiments Nr. 10, Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz die Ihres 2. Schlesischen Dragoner⸗Regiments Nr. 8 und Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg die Ihres Preußischen altmärkischen Ulanen⸗Regiments Nr. 16. Die Begrüßung der Allerhöchsten und Höchsten Herr⸗ schaften war beiderseitig eine überaus herzliche. Auf dem Perron des Bahnhofes waren gleichzeitig noch anwesend: der hiesige preußische Gesandte Graf zu Solms-⸗-Sonnenwalde, ferner der Stadt⸗Kommandant General⸗Lieutenant Frhr. von Hausen, der Polizei⸗Direktor, der Ober⸗Bürgermeister und der Stadtverordnetenvorsteher der Residenz, sowie die zum Ehren⸗ dienste bestimmten Herren. Jeden offiziellen Empfang hatten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten abgelehnt. Als die Hohen Gäste mit den Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften nach kurzem Verweilen im Wartesalon vor der Ausgangshalle erschienen, wurden Höchstdieselben von dem sehr zahlreich vor dem Bahnhofe versammelten Publikum wiederholt mit lebhaften Hurrahrufen begrüßt. Der König und die Königin nahmen so⸗ dann mit dem Kronprinzen und der Kronprinzessin in einem zweispännigen Hofgalawagen Platz und geleiteten Höchstdieselben nach dem Königlichen Palais am Taschenberg, woselbst Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten in der J. Etage Wohnung genommen haben. Nachmittags findet die Tafel bei Ihren Majestäten statt, und Abends werden die Höchsten Gäste mit dem Hofe das Maskenfest bei dem Staats-Minister General v. Fabrice besuchen.
Württemberg. Stuttgart, 15. Februar. Der König hat den Fürsten Adolph Georg zu Schaum— burg-Lippe unter die Großkreuze des Ordens der Württem⸗ bergischen Krone aufgenommen. — Das Regierungsblatt Nr. 6 enthält eine Verfügung des Justiz⸗Ministeriums, betreffend die Aufhebung der Strafanstalt für jugendliche Verbrecher in Hall, und neue Bestimmungen über die Vollziehung von Strafen in dem Zellengefängniß zu Heilbronn, vom 8. Februar. — Unter dem 190. Februar ist der Vorstand der Centralstelle für die Landwirthschaft, Direktor v. Oppel, seinem Ansuchen gemäß in den Ruhestand versetzt.
Hessen. Darm stadt, 14. Februar. In der Zweiten Ständekamm er ist ein Antrag auf Erlaß eines Gesetzentwurfs wegen Aufhebung der sog. wein käuflichen Kopulation eingebracht worden. Es besteht nämlich in einigen Theilen Hessens noch die veraltete Vorschrift, wonach Verlöbnisse nur dann rechtsgültig sind, wenn die Brautleute ihren Willen, sich zu ver— binden, vor dem Ortsgeistlichen erklärt haben. — Zur Erziehung der künftigen katholischen Geistlichen besteht seit 1364 in Mainz ein Knabenkonvikt, dessen Zöglinge zwar den Unterricht im Gymnasium zu Mainz besuchen, aber in einem für jenen Zweck eingerichteten Hause gemeinschaftlich von Geistlichen beaufsichtigt und erzogen werden. Die neue Kirchengesetzgebung hat die Auf⸗ hebung jenes Konviktes vorgesehen und nur zur Schonung bestehender Verhältnisse bestimmt, daß keine weiteren Zöglinge nach Erlaß der Gesetze aufgenommen werden dürfen. Durch einen Beschluß des Gesammt-Ministeriums soll die Frist bestimmt werden, binnen welcher das Konvikt zu schließen ist. — Nach den neuen Kirchengesetzen dürfen in das Mainzer Seminar nur solche Kandidaten der katholischen Theologie auf senommen werden, die den Vorschriften des Gesetzes über den Univerfitäts⸗ besuch genügt haben. Nach einer Erklärung des Ministeriums des Innern ist diese Vorschrift beobachtet worden und beschäftigt sich die Auffichtsbehörde nunmehr mit der Prüfung der im bischöflichen Seminare eingeführten Lehrbücher.
Sachsen⸗ Weimar⸗Eisenach. Weimar, 14. Februar. Dem Landtag sind sofort nach seiner Eröffnung zahlreiche Vor— lagen zugegangen, theils größeren, theils geringeren Umfangs, darunter ein Gesetzentwurf, betreffend die Amortisirung der in der Hauptstaatskasse aufbewahrten 3proz. Staatsobli— gationen im Betrage von 80 000 Thlr.; betreffend ein dem preußischen wesentlich entsprechendes Wildschongesetz, welches zwischen den thüringischen Staaten vereinbart worden ist; be⸗ treffend die Pensionirung widerruflich angestellter Staats- diener und deren Hinterlassenen, die Neubewaffnung der Gensd'armerie; betreffend die Zuwendung der verfallenen Kaution der Eisenbahngesellschaft Erfurt -⸗Hof-Eger im Betrage von 459,632 Mark an die Cisenbahnfonds des Großherzogthums; betreffend ferner die Ablösung der grund⸗ herrlichen Rechte der Kirchen, geistlichen und Schul— stellen u. A. m.
Reuß ä. L. Greiz, 13. Februar. Der Für st und die Für stin sind zur Theilnahme an der Vermählungsfeier der Prinzessin Hermine von Schaumburg-Lippe mit dem Herzoge Max von Württemberg heute nach Bücke⸗ burg abgereist.
Waldeck. Arolsen, 13. Februar. (Wald. Anz.) Der Fürst ist von dem Unfalle, der denselben betroffen hatte, ganz wiederhergestellt, und begiebt sich in dieser Woche mit Familie an den Hof von Bückeburg, um der Vermählungsfeierlichkeit
einer Tochter des Fürsten von Schaumburg⸗Lippe, seiner Nichte, beizuwohnen. — In der gestrigen öffentlichen Sitzung der Landstände kam das vorgelegte Grund⸗
buchgesetz und das dazu gehörende Einführungsgesetz zur Verhandlung, nachdem dasselbe vorher in Ausschußsitzungen, an denen jedoch sämmtliche Mitglieder sich betheiligten, durch⸗ berathen worden war. Es wurde dasselbe angenommen, jedoch
mit Ausschluß der damit verbundenen Stempelsteuer. Es bleibt abzuwarten, ob die Regierung dem Gesetze in dieser Fassung die verfassungsmãßige Genehmigung ertheilen wird.
Bremen, 10. Februar. Die Bürgerschafi fuhr gestern in der Budgetberathung fort und gelangte schließlich zu der Frage der Deckung des Defizits von rund Drei Millionen Mark. Die Budgetkommission schlägt bekanntlich vor, die Grundsteuer sammt ihrem Zuschlag der sogenannten Erleuch⸗ tungssteuer um 16. — / pro Mille zu erhöhen, drei Prozent Einkommensteuer (statt zwei)h zu erheben, und einen Vermögens⸗ schoß von einem Achtel Prozent. Dazu wurde eine Reihe von Ver⸗ besserungsanträgen gestellt. Zwei derselben zielten auf Herab⸗ setzung der Vermögenssteuer, nämlich auf 12 3 von 190 6 oder auf ein Zehntel Prozent — 10 3; einer auf Nichterhöhung der Erleuchtungssteuer im Landgebiet; einer endlich auf stärkere Progressivität der Einkommensteuer, nämlich bis 3000 S6 Ein⸗ kommen 3 Prozent, darüber 4 Prozent. Die Diskussion mußte schließlich vertagt werden.
— 13. Februar. (5. N.) Das Richter-Kolleg hat dem Senat vorgestellt, daß in Folge der Zunahme der richter⸗ lichen Geschäfte in allen Zweigen der Rechtspflege die gegenwär⸗ tige Zahl der Richter zu rascher und sachgemäßer Wahrnehmung ihrer Obiegenheiten in keiner Weise mehr ausreiche, vielmehr mindestens zwei neue Richter angestellt werden müßten, wenn empfindliche Stockungen vermieden werden sollten. Der Senat nahm jedoch nach einer Mittheilung an die Bürgerschaft An⸗ stand, hierauf einzugehen. Er verkannte das Bedürfniß nicht, aber er hielt es für unzweckmäßig, Angesichts der binnen zwei bis drei Jahren zu erwartenden Reform der deutschen Gerichts⸗ verfassung das hiesige Richterpersonal noch erst der Zahl nach zu verstärken. Zunächst ist daher durch den Gesetzentwurf wegen Abkürzung und Vereinfachung des gerichtlichen Ver⸗ fahrens der Versuch gemacht worden, die Richter zu entlasten. In zweiter Linie wird empfohlen, rechtsgelehrte Sekretäre aushülfsweise zu richterlichen Geschäften heranzuziehen, wofür Präzedenzfälle bereits vorliegen. Nöthigenfalls soll dann zur Ergänzung auf dieser Seite ein zweiter, nicht rechtsgelehrter Aktuar angestellt werden. — Uebrigens wird eine Richterwahl in nächster Zeit auf jeden Fall vorgenommen werden müssen, da der Senator Dr. Georg Schumacher, der bei der Trennung von Justiz und Verwaltung ins Richterkolleg überging, in den Ruhestand ge⸗ treten ist.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 12. Februar. Die ru⸗ mänische Handelskonvention, gegen deren Genehmigung durch den Reichsrath sich in der letzten Zeit sowohl in den in⸗ dustriellen Kreisen, als auch hauptsächlich unter den Israeliten Oesterreichs eine lebhafte Agitation kund gegeben hat, befindet sich gegenwärtig zur Vorberathung im volkswirthschaftlichen Ausschusse des Abgeordnetenhauses. Die von dem Handels— Minister abgegebene Erklärung, daß das Ministerium aus der unveränderten Annahme der Konvention eine Kabinetsfrage mache und sich hierin „mit den anderen für den Abschluß ver⸗ antwortlichen Faktoren in vollständiger Uebereinstimmung be⸗ finde“, ließ gleich Anfangs dem Ausschusse keinen Zweifel über den entscheidenden Ernst seiner Verhandlungen. Derselbe hat denn auch „aus politischen Gründen“ dem auf Annahme der Konvention gerichteten Antrage seines Referenten mit 16 gegen 8 Voten zugestimmt.
In der Generaldebatte waren zunächst die gegen die Kon⸗ vention eingelaufenen industriellen Petitionen einer Prüfung unterzogen und hierbei diejenigen der Glasfabrikanten und der landwirthschaftlichen Industriellen als berechtigt anerkannt worden. Bezüglich der gegen die ungünstige Stellung der Israeliten in Rumaͤnien gerichteten Beschwerden erklärte der Handelsminister, die Regierung interpretire die Bestimmungen des Artikels J. da⸗ hin, daß, wenn von Seiten Rumäniens den jüdischen Angehöri⸗ gen anderer Staaten größere Rechte eingeräumt werden sollten, als die Konvention den österreichischen Israeliten gewähre, deren Ausdehnung auch auf diese durch Alinea 2 des Artikels J. sicher⸗ gestellt sei, daß ferner die Konvention und deren die JIsrgeliten beschränkende Bestimmungen sich nur auf die Besitzverhältnisse auf dem Lande beziehen, während es zweifellos sei, daß die österreichischen Israeliten das Recht haben, Realitäten in den Städten Rumäniens zu erwerben.
In der Detailberathung begegnete großen Bedenken die Um⸗ wandlung der Werth⸗ in Gewichtszölle, die Erhöhung einer gro⸗ ßen Anzahl von Einfuhrzöllen von 5 auf 7 Prozent und end⸗ lich die Bestimmungen bezüglich der Schiffahrt, welche nahezu einstimmig als die österreichische Schiffahrt schädigend bezeichnet wurden.
— 14. Februar. Gestern hat die bereits angekündigte Sitzung der Delegirten der drei verfassungstreuen Klubs stattgefunden, in welcher über die Organisirung der Verfassungs-⸗Partei überhaupt und zunächst in Hinblick auf die österreichisch⸗ungarischen Ausgleichsverhandlungen Beschluß gefaßt wurde. Den Vorsitz in der Versammlung, welcher nebst sämmtlichen 21 Delegirten der Klubs auch die ruthenischen Abgg. Kowalski und Juzyczynski beiwohnten, führte Dr. Herbst. Nach zweistündiger Debatte wurde einstimmig beschlossen, eine Reihe bestimmt formulirter Grund⸗ sätze aufzustellen, nach welchen die Vereinigung der Verfassungs⸗ partei zum Zwecke gemeinsamer Behandlung aller Verfassungsfragen erfolgen soll. Diese Grundsätze werden den Klubs behufs Annahme vorgelegt werden. Der erste Grundsatz spricht aus, daß es im Begriffe der Bezeichnung „Verfassungspartei“ liegt, daß alle diejenigen Fragen, die sich auf die Verfassung be⸗ ziehen, aus der Berathung der Klubs fortan ausgeschieden und der gemeinsamen Berathung der ganzen Verfassungspartei unterzogen werden sollen. Zunächst und momentan schlie⸗ ßen die Klubs dieses Uebereinkommen für jene Fragen, die mit dem ungarischen Ausgleiche im Zusammenhange stehen. Die weiteren Grundsätze sind folgende: Die Einbe⸗ rufung der gemeinsamen Versammlungen erfolgt auf ein⸗ stimmigen Beschluß der Klubvorsitzenden oder auf Ver⸗ langen von zwei Klubs. Zu bindenden Beschlüssen in den ge⸗ meinsamen Versammlungen, gegen welche dann kein Mitglied der Verfassungspartei stimmen darf, ist die Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder und die Zweidrittel⸗Majorität der Stimmen der Anwesenden erforderlich, den Vorsitz in den gemeinsamen Versammlungen führen abwechselnd die Vorfitzenden der ver⸗ fassungstreuen Klubs. — Nachdem diese Prinzipien angenommen waren, wurde für die definitive Formulirung derselben Vorsorge getroffen, wobei ein von Dr. Menger ausgearbeitetes Statut, welches diese Grundsätze schon vielfach enthalten hat, benutzt werden soll. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Vereinigung der Ruthenen als einen Klub zu betrachten und zu den gemein⸗ samen Versammlungen auch die Fraltion der Demokraten und auch jene Abgeordneten, welche keinem sKtlub angehören, ein⸗ zuladen.
— 15. Februar. Der Handels- Minister hat heute die Gesetz⸗ entwürfe, betreffend die Erhöhung der — — 363 die Kaschau⸗ Oderberger Bahn und den Bau der Bahn Leobers⸗ dorf ⸗St. Pölten, im Abgeordneten hause vorgelegt. — Der stommissarius der italienischen Regierung für die Verhand⸗ lungen über den Ankauf des italienischen Theils der Südbahn, Sekla, ist heute vom Kaiser empfangen worden.
— 16. Februar. (W. T. B.) Die Kai serin von Oester⸗ reich wird sich anfangs März zum Besuche ihrer Schwester, der Alencon, nach England begeben. ö Neue freie eine Erklärung des österreichischen Episkopats den im Reichsrathe berathenen Klostergesetzentwurf. In derselben wird die Hoffnung ausgesprochen, daß dieses Gesetz nicht zu Stande kommen werde. Sollte jedoch diese vertrauens— volle Erwartung getäuscht werden, so würde der Episkopat seiner Pflicht gemäß gegen das Gesetz Verwahrung einlegen. st Der Kriegsdampfer „Andreas Hofer“ ist heute Morgens 43 Uhr mit dem Statthalter von Dalmatien, Baron Rodich, aus Zara hier eingelaufen. l In einem Wiener Telegramme wird der „Pester Correspondenz“ mitgetheilt, daß die Verhandlun— gen über das Zollbündniß am 24. oder 25. Februar Die ungarischen Minister konfe— rirten wiederholt mit den leitenden Perfönlichkeiten der österrei⸗ chischen Nationalbank, ohne daß jedoch ein konkreter Vorschlag vu Das Telegramm sagt weiter: Laufe mehrseitiger Besprechungen der ungarischen Minister sich allenfalls auch jetzt schon als greifbares Resultat gestaltete, ent⸗ zieht sich, abgesehen von der selbstverständlichen strengen Dis— kreiion der betheiligten Staatsmänner, dermalen noch der Ver— positiv behauptet daß die Stimmung allseitig die beste ist und daß alle äußeren Anzeichen auf einen ersprießlichen Fort— gang der wieder aufzunehmenden Verhandlungen gestatten.
— Im Abgeordnetenhause theilte das Präsidium ein Wiener Telegramm mit, nach welchem die dort weilenden Mi— nister durch Schneefälle zurückgehalten werden. Minister ersuchte daher, die Debatte über die Steuermanipulation bis morgen zu vertagen. Sodann folgte die Verhandlung über den Vertrag mit Liechtenstein. Iranyi bemängelte die zu späte Vorlage und unterbreitete einen Beschlußankrag, daß hieraus kein Präzedens erfolge. Der Handels⸗Minister wies nach, daß nur physische Hindernisse die Verspätung verursachten, worauf das Haus die Vorlage unverändert annahm.
— 15. Februar.
nisteriums zufolge werden die diesjährigen Som mermanöver der britischen Armee in der Umgegend von Woolmer, Frensham, Chobham und Cove Commons, Hartford Bridge Flats Alderssot wird als Basis der — Die Truppen werden in zwei Armee⸗ Corps getheilt werden, von denen jedes ron einem General kommandirt werden und aus allen Waffen
— 14. Februar. Sonnabend eine Sitzung des
Konstan: inopel. Folgende offizielle Mittheilung ist hier die Rebellion hervorgerufenen
15. Februar.
(W. T. B.) veröffentlicht
und Frimley Hills stattfinden.
x Herzegowina Operationen dienen. *in
freundschaftlichen schauungen, die Großmächte, versöhnlichen und friedlichen Gesinnungen über diese F zum Ausdruck brachten, hat der Sul ö allgemeinen Bestimmungen des letzten Fermans die nachfolgender beson derer Reformen in der Herzegowina angeordnet: Vollständige Freiheit des Kultus für Nichtmuselmänner; Ersetzung des das Verwalt
gattungen bestehen tan in Bekräftigung der Durchführung Bosnien
Die Königin hielt am vergangenen geheimen Staatsrathes ab, wobei 2 — * r, e, . Dr. Quijar, von Lord Derby der onarchin vorgestellt wurde und seine Beglaubi il K vorg s Veglaubigungsschreiben land wird die von hier Anderm hat
erzogin von d — W
n Verpachtungssystems durch as ungssystem; Verkauf der brachliegenden dem hörigen Grundstücke an bedürftige Einwoh Zahlungen, ꝛ
Big zur Zeit nach Deutsch⸗
auf Schloß Windsor
Monarchin gegeb einen neuen Hospitals (in Whitechapel) zu eröffnen. — Am Sonnabend Nachmittag wurde das zu Windsor garnisonirende 1. Bataillon des schottischen Garde-Füsilier⸗Regiments von der Königin inspi⸗ zirt. — Am 23. d. wird zu Oxford die feierliche Installation des Prinzen Leopold als Provinzial-Großmeister der Frei— maurerlogen von Oxfordshire stattfinden. In Abwesenheit des Prinzen von Wales wird der Earl of Carnarvon als stellver— tretender Großmeister von England fungiren. — Admiral ö. 4 Wake Walker rdens, ist im 73. Lebensjahre mit Tod abgegangen. — Die britische Regierung hat mit den *r bl mfg! und TZon du ras Auslieferungsverträge nach den üblichen Schemen abgeschlossen. — Eine Beilage zur Sonnabends nummer der amtlichen „Gazette“ enthält eine Königliche Verordnung, wodurch der vor etwas mehr als einem Jahre von einer König⸗ lichen Kommissiom ausgearbeitete Plan zur Reorganisation des Civildienstes zur theilweisen Ausführung gelangt. Die Bestimmungen betreffen vorerst die niedere Abtheilung des Civil. dienstes, die Schreiber im Gegensatze zu den Beamien. Wäh— rend die einmal angestellten Beamten in bisheriger Weise zu höheren Rangs⸗ und Gehaltklassen vorrücken werden, wird da— gegen bei Neubesetzung erledigter Stellen mit me verfahren und eine besondere Beamtenarbeit, soweit durch Schreiberarbeit ersetzt werden. bedingungen, Besoldung und Beförderung dieser niedern Civil— bediensteten giebt die Königliche Verordnung, we Ersparnisse bezweckt, weitere Einzelh iten.
Canada. Das Parlament wurde am 10. Februar vom General-Gouverneur eröffnet, welcher in seiner bei dieser Gelegenheit gehaltenen Rede auf die ernstliche Handels— stockung zu sprechen kam, indessen darauf hinwies, daß die Ernte sehr ergiebig ausgefallen, und daß mit Ausnahine eines uner— ꝛ gen Ortschaften die Bevölkerung gut sttuirt sei. Der Gouverneur kündigte an, daß die Eisenbahn zur Verbindung Canadas mit den Seeprovinzen zum Beginn des Sommers fertig gestellt sein ö zur Woh sfahrt des Landes in zeitra : s werde jede Anstrengung ge⸗ macht, um die Fischereifrage zu lösen, aber 9 k Staaten hätten noch keine Kommission ernannt und es sei daher kein Fortschritt gemacht worden. Die finanzielle Krisis hätte die Einkünfte des Dominion ernstlich affizirt, so daß eine Einschrän⸗ kung der öffentlichen Ausgaben nothwendig sein würde. Dem Parlament würden die auf die Pacifie⸗Eisenbahn bezüglichen rden. — Am nämlichen Tage wurde auch Scotia eröffnet.
Epanien. Madrid, 15. Februar. (W. T. B.) Die Cor tes sind heute vom Könige eröffnet worden. In der Thronrede weist der König auf die Aussichtslosigkeit und Ohnmacht der carlistischen Bewegung hin und kündigt an, daß er demnächst selbst aufbrechen werde, um zur Wiederher⸗ . des . mitzuwirken. en auswärtigen Mächten bezeichnet die Thronkede als freundschaftlich und hebt hervor, daß auch die . mit der Regierung der Vereinigten Staaten in befriedigender t ᷣ Was das Verhältniß zum Vatikan an— gehe, so sei baldige und zufriedenstellende Lösung der schweben⸗ augenblicklich beider Regierungen verhandeln, zu erhoffen, und zwar unter Bedingungen, die sowohl den Interessen des Staates, wie denen der Kirche gerecht würden. — Die Regierung werde sich beeilen, eine vollständige Darstellung der schwierigen finanziellen Nur der innere Friede, dessen Wieder⸗
nöthigen Hülfs⸗ zu bessern. ; zu beitragen, das Budget zer ins Gleichgewicht zu bringen und dahin alle Gläubiger soviel als möglich Es werde das geschehen, produkliven Kräfte
Staate ge⸗ . ͤ ner mit Erleichterung der jedoch ohne Beeinträchtigung des allen Klassen der Bevöl⸗ kerung bewilligten Eigenthumsrechtes; Respektirung der zwischen den chen und nichtmuselmännischen Unterthanen festgesetzten züglich der Uebertragung des unbeweglichen Eigen— ums; Errichtung je einer aus muselmänni mäãnnischen Notablen gewählten gemischt Hauptorten des hohen
gelegentlich Hauptstadt
rn des London muselmãnnis F Gleichheit be schen und nichtmusel⸗ en Kommission in den beiden Herzegowing,
beauftragt
Pest, 14. Februar.
; Exekutivrathes
die rasche Durchführung dieser bes dem Ferman enthaltenen n werden die für bestimmten nach Maßgabe
wieder aufgenommen werden. . allgemeinen Reformen zu wachen.
Nützlichkeits bauten Kommissionen
öffentlichen
Antrag der der Lokalbedürfnisse verhältnißmäßig erhö — Di aus Für⸗ sorge für Diejenigen bewilligt, welche, durch treulose ga hsch *r. verirrt, zum Gehorsam zurückzukehren münschen. Für diefe wird eine allgemeine Amnestie erlassen werden. mischten Kommissionen werden höhere Beamte den Vorsi welche unverzüglich von ihren Posten Besitz
m,, , Commandeur des Bath—
In den beiden ge—
öffentlichung. auch heute
ergreifen werden.
W. T. B.) In ion angemeldet,
Numänien. Bu kare st, 16. Februar. ( der Deputirtenkammer ist eine Interpellat welche die Verletzung der Eisenbahnkonvention durch Exploitation der rumänischen Sisenbahn' Seitens f schaft behauptet.
Rußland und Polen. (W. T. B.) General-Gouvernement auf, läßt aber die bisherig baltischen Provinzen unverändert bestehen.
Der Finanz⸗ . en . einer anderen Gesell— als thunlich, Ueber die Anstellungs⸗ St. Peters burg, 15. Fe⸗ serliches Dekret hebt das bisherige der baltischen Provinzen Organisationen der
lche besonders en legislativen
r. (W. T. B) Der Bischof Horwath hielt gestern vor seinen Wählern der inneren Stadt eine Rede, in welcher er u. A. auch die schwebende Zollfrage und die Tivilehe berührte, und sich hierbei im Prinzipe für ein selbstän⸗ diges ungarisches Zollgebiet aussprach. Zur Einführung dessel— ben müsse jedoch ein praktischer Moment abgewartet werden. Weiter trat der Bischof für die Einführung der obligatorischen Civilehe ein, welche der Kirche keinerlei Eintrag ihue, wie Frankreich, die Schweiz und das streng katholische Belgien be—⸗
Dänentark. Kopenhagen, 14. Sitzung des Folkethinges am Sonnabend wurde die zweite Lesung des von der Linken eingebrachten Ministerverantwort— lichkeitsgesetzes vorgenommen und mit 51! der Uebergang zur dritten Lesung angenommen. — Die Führer der Sozialisten beginnen jetzt ihre Agitation unter den ländlichen Arbeitern planmäßig zu betreiben. Nummer des „Sozial-Demokraten“ „An Dänemarks Häusler, Parzellisten, Insten und Landarbeiter“ von dem bekannten Pio, in welcher die Grundzüge einer voll⸗ Organisation ) geben werden. nisation geschehen soll, ist die Folkethingskreise
heblichen Nothstandes in eini gegen 17 Stimmen
hohem Grade beitragen werde. enthält eine Proklamation:
Agram, 14. Februar. An der Universität sind, wie die „N. Fr. Pr.“ mittheilt, die Vorlesungen wegen Tumultuirens
der Studenten bis zum 20. d. M. suspendirt worden. Schweiz.
sozialistischen Der Grundplan, nach welchem die Eintheilung des Landes in kreise und die Theilung dieser in Es soll anfänglich in jeder Gemeinde ein vollständiges Ver⸗ zeichniß der Anhänger der sozialistischen Partei aufgenommen und zugleich Auskunft darüber gegeben werden, wer von den Anhängern Redner ist, welche Lokalitäten zu den Verfamm— lungen zur. Verfügung stehen, wie viele von den Anhaͤngern Auf Grund dieser Aufklärungen
. 12. Februar. In außerordentlicher Sitzung hat heute der Bundesrath, wie bereits telegraphisch gemeldet, in Sachen des Referendumsbegehrens, betreffend das neue Banknotengesetz, endgültigen Beschluß gefaßt. Von den eingegangenen 35,758 Unterschriften sind schließlich 33,29 für gültig befunden worden, somit 3729 über die laut Art. 89 der Bundesverfassung nothwendigen 30000. In Folge dessen die Volksabslimmung vom Bundesrath 23. April anberaumt worden. Gleichzeitig mit die sem Beschlusse soll den Kantonsregierungen eine Anweifung zugestellt werden, auf welche Weise in Zukunft, wenn neue Referendumsbegehren stattfinden, bei Sammlung der Unterschriften die betreffenden Bogen auszufüllen und die Unterschriften selbst amtlich zu beglaubigen sind. — Der „Chroniqueur“ von Freiburg meldet, daß der Staats— rath von Freiburg die Regierungen aller romanischen Kantone zu einer Konferenz eingeladen habe, um sich über ein gemein— sames Vorgehen gegen die bundesräthliche Verordnung in Be— tref des Militärdienstes der Lehrer zu verständigen.
Belgien. Brüssel, 15. Februar. letzten Sonntag in Mecheln stattgehabten Ruhestörungen gaben in der heutigen Sitzung der Repräsentantenkammer Anlaß zu einer Interpellation des Deputirten Wasseige (von der Rechten), in deren Erwiderung der Minister des Innern eine trenge Bestrafung der Schuldigen verhieß, jedoch noch nähere Berichte abwarten zu müssen erklärte. Da der Deputirte Kerwyn (Rechte) die Liberalen indirekt als Urheber jener Ruhestöruns en bezeichnete, kam es zu einer sehr erregten Debatte, bei welcher namentlich der liberale Deputirte van Humbeek die Rechte lebhaft angriff. Im weiteren Verlaufe der Sitzung wurde der Gesetz⸗ entwurf, betreffend den internationalen Vertrag über die Be⸗ steu erung des Zuckers, mit 64 gegen 23 Stimmen ange— nommen. 3 Mitglieder hatten sich der Abstimmung enthalten.
Großbritannien und Irland. Wie die Londoner Blätter übereinstimmend melden, hat igin den 25. März für ihre Abreise von England nach dem Tontinent anberaumt. — General Sir H. G. A. Tay⸗ lor, der Senior-General der britischen Armee, ist am 9. d. in seinem 93. Lebensjahre mit Tode abgegangen. patent datirt von 17 drich in das 10.
m Gemeinden. Altenstücke vorgelegt we Legislatur von Nova
. wahlberechtigt sind u. s. w. f hst soll dann die Agitation in Gang gefsetzt werden.
Amerika. New⸗Hork, 15. Februar. (W. T. B.) In dem Berichte des Schatzsekretärs Bristow an das Repräsentanten— haus wird hervorgehoben, daß die vorjährige Zollerhöhung um 10 Proz. auf einzelne Einfuhrartikel eine Abnahme der GSinfuhr und fiskalische Verluste herbeigeführt hat.
Ein Telegramm aus New - Jork meldet den plötzlichen, zu N Tod des Hrn. Reverdy Johnfon, Se— nator der Vereinigten Staaten und früheren amerikanischen Ge— sandten in London. . .
Peru. Lima, 23. Dezember 1875. Das Projekt eines Kongresses amerikanischer Juristen ist seiner Ausführung um ein Erhebliches näher gerückt. Unter dem 11. d. M. hat der perua⸗ nische Minister des Auswärtigen bezügliche Einladungsschreiben an die Regierungen von Bolivia, Brasilien, Chile, Costa Rica, Columbia, der Vereinigten Staaten von Nordamerika, Ecuador, Guatemala, Honduras, Haiti, Mexiko, Niearagua, Paraguay, der Argentinischen Republik, San Domingo, Salvador, Uruͤ— gehen lassen. Gegenstand der Berathung
Die Beziehungen zu
Weise fortschreiten.
(B. T. B) Die am
Situation zu geben. herstellung nahe bevorstehe, en. um diese Verhältnisse Patriotismus der Cortes werde da des Landes wieder zu befriedigen. ohne dabei die Entwickelung der
, guay und Venezuela er
werden folgende Punkte 1 eine Uebereinstimmung der Civilgesetzgebung herbeizufüh⸗ ren, insoweit überhaupt die besonderen Verhältniffe eines jeden Staates es gestatten, und namentlich in den respektiven Gesetz— gebungen die einzelnen Punkte zu bestimmen, in welchen eine Uebereinstimmung nicht zu ertheilen ist, ferner die Art und Weise zu bestimmen, nach welcher etwaige Konflikte, welche aus der Anwendung solcher Gesetze hervorgehen, entschieden wer⸗ den sollen; 2) in jedem Staate den Bürgern der andern Staaten die gleichen Civilrechte wie den eigenen Bürgern zuzugestehen; 3) insoweit möglich eine Uebereinstimmung herbeizuführen in der Gesetzgebung über Eheschließungen unter Einheimischen und Einheimischen und Fremden; A eine Uebereinstimmung herbeizuführen hinsichtlich der äußeren Beschaffenheit aller Urkunden und Dokumente, aus wel—⸗ chen Verpflichtungen hergeleitet werden; 5) allgemein gültige Regeln herbeizuführen hinsichtlich der Exekution von Erkenntnissen in Civilsachen, sowie der Ausfüh⸗ rung von Requisitionsschreiben; 6 in den einzelnen Gesetzbüchern die Fälle einer Aus—= lieferung zu bestimmen und deren Ausführung zu regeln; 7) eine Uebereinstimmung des Handelsrechts herbeizuführen, namentlich in Bezug auf Fallissements und Ertheilung von rn, ö ⸗ allgemeine Regeln zum Schutze des geistigen Ei herbeliufftzẽen ñ 36 . 9) Die Gesetze über Maaße, Gewichte und Münzen in . zu bringen; Meine allgemeine Postkonvention für alle amerikanise Staaten abzuschließen. en t .
Australien. (. A. C). Aus Melbourne wird unterm 9. d. gemeldet: Nach einer o6stündigen ununterbrochenen Sitzung
zu lassen. Thronbesteigung
nach Cuba e ) — des verwüstenden Krieges hätten jedoch nicht gehindert, daß 76,000 Sklaven freigelassen worden seien. Der Aufstand auf Cuba werde von Tag zu Tag schwächer und ohnmächtiger, die Regierung werde die Integrität Cubas aufrechterhalten, indem sie gleichzeitig dafür sorge, daß die Forderungen der Civilisation und Gerechtigkeit sicher⸗ gestellt würden. — Die Provinzen Bis canyg und Ala va seien vollständig, die Provinz Ravarra zum größten Theil unter die Botmäßigkeit der Regierung zurückgeführt. Carlisten
32.9000 Mann. Verstärkungen Die Ereignisse
geschickt worden.
London,
— Sein Kadetten⸗ 98 und im August 1799 trat er als Fähn⸗ Regiment der eingeborenen Infanterie von Nadras. Nach einer ausgezeichneten, fast 40jährigen militärischen Carriere in Indien, kehrte er im Februar 1838 als General und Inhaber des Bath-Ordens 1. Klasse nach England zurück und stand seitdem auf der Liste der . — Die bri⸗ mit einem Schlage drei verdienstvolle durch den Tod verloren, k Admiral Tindal, der am 4. d6. in Brighton starb, ferner den Contre- Admiral Willia Admirgl 5. E. Edgell. — Der Herzog von Sutherka nd, welcher den Prinzen von Wales nach Indien begleitete, verließ M. Bombay, um nach England zurückzukehren. kurze Zeit in Cairo aufhalten.
Die Herrschaft der r ; . der Pyrenäen schränkt. Die Regierung des Königs, so kurz dieselbe auch sei und so große Schwierigkeiten dieselbe auch zu überwinden hatte, habe sich als nützlich für das öffentliche Wohl erwiesen. Die Anstrengungen der Regierung, Spanien seinen Platz unter den Mächten wieder zu verschaffen, zeigten, was erreicht werden könne, wenn man die Kräfte des Landes nicht länger in unfruchtbaren Der Himmel möge geben, daß Spanien bald der Lohn zu Theil werde für die schmerzlichen Opfer, die ihm auferlegt seien.
Der König wurde beim Eintritt in den Sitzungssaal sehr freundlich und lebhaft begrüßt, bei mehreren Stellen der Thron⸗ rede, insbesondere bei der Mittheilung, daß 76, 000 Sklaven freigelassen worden seien, wurde lebhafter Beifall geäußert.
— Weitere Nachrichten bestätigen, daß General Suefada am 13. er. sehr bedeutende Erfolge errungen und die Positionen der Carlisten bei Elgueta weggenommen hat. setzte General Loma Elgoibar, oberhalb Deva, neral Moriones sich in 3um aa festsetzte. sind in Folge dessen jetzt aus Bigcaya und von Küste zurückgedrängt und konzentriren sich ar Bergen von Navarra.
Marine hat Agitationen vergeude.
m Morris und den Vize—
ckreise wird er sich „Serapis“, Wales nach Indien gereist ist, und die Königliche sind bereits Bombay zu
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„Osborne“ Gleichzeitig be⸗
während Ge⸗ Die Carlisten der eantabrischen
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aus der Thronfolger die h „Gazette! enthält die Königliche Bestätigung Hrn. abert Schölls als deutschen Bize⸗Konfuks für den
— Einer Mittheilung des Kriegs⸗-Mi⸗
afen von London.