der Kirchenkassen oder Pfründen nach gleichen Prozentsätzen anordnen und bedürfen der Zustimmung des Ministers der geistlichen Ange⸗ legenheiten ; .
Die Zustimmung darf nicht versagt werden, wenn das Gesetz ordnungsmäßig zu Stande gekommen 1 und der Inhalt desselben dem 5. 15 der General ⸗Synodalordnung vom 20. Januar 1876 und diesem Artikel entspꝛicht. ö ; ö
Die Beiträge können im Wege der Administrativexekution bei⸗ getrieben werden. .
Zur Abwendung der Exekution steht den Betheiligten binnen zwei Wochen seit Empfang der Zahlungsaufforderung die Beschwerde dahin zu, daß die Heranziehung nicht dem Gesetz entspricht oder die Berechnung des Beitrags unrichtig ist ĩ
Ueber die Beschwerde entscheidet die Staatsbehörde. .
Art. 16. Der Gencral-⸗Synodalvorstand übt die ihm in den 58. 11. 12 der General ⸗Synodalordnung vom 260. Januar 1876 , Rechte und verwaltet die General Synodalkasse (58. 34 Nr. 6). ö ö Nie zur , , . erforderlichen Beschlüsse werden nach 5§. 35 Absatz 2 un efaßt. * . .
Art I7. 3 trnd der evangelischen Landeskirche in ihren vermögenzrechtlichen Angelegenheiten erfolgt durch den Evangelischen Dber-Kirchenrath unter Mitwirkung des General. Synodalvorstandes JJ. 36 Nr. 4 der General⸗Synodalordnung vom 20. Januar 1876). Schriftliche Willenserklärungen, welche die Landeskirche Dritten gegenüber rechtlich verpflichten, bedürfen in ihrer Ausfertigung des Vermerks, daß der General Synodalvorstand bei dem Be— schluß mitgewirkt hat, der Unterschrift des Präsidenten des Evangeli⸗ schen Ober⸗Kirchenraths oder dessen Stellvertreters und der Beidrückung des Amtsstegels. .
Art. 18. Für die Kosten der Generalsynode, deren Vorstände, Ausschüsse und Kommissionen, sowie des Synodalrgths kommen die 55. 380 bis 40 der General-⸗Synodalordnung vom 20. Januar 1876 zur mw endung. .
Art. 9. Die Verwaltung und Leitung der Angeleg enhęiten der evangelischen Landeskirche geht, soweit solche bisher von dem Minister der geistlichen Angelegenheiten geübt worden ist, auf den Epang lischen Dber-Kirchenrath, soweit sie von den Regierungen geübt ist, auf die Konststorien über. .
46 Zeitpunkt und die Ausführung des Uebergangs bleibt König— licher Verordnung vorbehalten. . — ;
Art. 260. In Beziehung auf die Patronatsverhältnisse, sowie auf die kirchlichen Angelegenheiten bei dem Militär und den öffentlichen Anstalten wird in den Zuständigkeiten der Behörden durch dieses Ge— setz nichts geändert.
Art. 21. Den Staatsbehörden verbleibt: (
I) die Anordnung und Vollstreckung der zur Aufrechthaltun der äußeren kirchlichen Ordnung erforderlichen polizeilichen Vor—
jriften; . — J ö 2) die Regelung der streitigen Kirchen,, Pfarr⸗ und Küsterei⸗ bausacher, sowie die Vollstreckung der einstweiligen Entscheidungen in diesen Sachen; e
3) die Beitreibung kirchlicher Abgaben; . ;
4) die Leitung der Kirchenbuchführung, soweit die Kirchenbücher noch zur Beurkundung des Personenstandes dienen;
5) die Ausstellung von Attesten über das Vorhandensein der⸗ jenigen Thatsachen, welche den Anspruch auf Kostenfreiheit be⸗
ründen; . ; ; 6) die Mitwirkung bei der Veränderung bestehender, sowie bei der Bildung neuer Pfarrbezirke; .
7) die Mitwirkung bei der Besetzung oder Anordnung einer kom⸗ missarischen Verwaltung kirchenregimentlicher Aemter. .
Art. 22 Die Beschlüsse der kirchlichen Organe bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde in folgenden Fällen: ö . i
I) bei dem Erwerb, der Vergößerung oder der dinglichen Be⸗ lastung von Grundeigenthum; ;
2) bei der Veräußerung von Gegenständen, welche einen geschicht⸗ lichen, wissenschaftlichen oder Kunstwerth haben;
3) bei Anleihen, soweit sie nicht blos zu vorübergehender Aus— hülfe dienen und aus der laufenden Einnahme derselben Voranschlags— periode zurückerstattet werden können; .
4) bei der Einführung und Veränderung von Gebührentaxen;
5) bei der Errichtung neuer, für den Gottesdienst, die Geistlichen oder andere Kirchendiener bestimmter Gebäude; ö
6) bei der Anlegung oder veränderten Benutzung von Begräbniß— zlätzen;
ö 9 bei der Ausschreibung, Veranstaltung oder Abhaltunz von Sammlungen außerhalb der Kirchengebäude, unbeschadet des Artikels 9 Nr. 4;,
8s) bei einer Verwendung des kirchlichen Vermögens zu anderen, als den bestimmungsmäßigen Zwecken. .
Bewilligungen aus der Kirchenkasse an andere Gemeinden oder zur Unterstützung evangelischer Vereine und Anstalten, sofern dieselken einzeln zwei Prozent und im Gesammtbetrage eines Etatsjahres fünf Prozent der Solleinnahme nicht übersteigen, bedürfen nicht der Ge— nehmigung der Staatsbehörde. .
Art. 23. In Betreff der Schenkungen und letztwilligen Zuwen⸗ dungen bewendet es bei dem Gesetz vom 23. Februar 1870.
Art. 24. Die kirchlichen Organe bedürfen zur Führung von Prozessen keiner Ermächtigung von Seiten einer Staatsbehörde.
Art. 25. Die Staatsbehörde ist berechtigt, von der kiichlichen
Vermögensvomerwaltung Einsicht zu nehmen, zu diesem Behuf die Etats und Rechnungen einzufordern, sowie außerordentliche Revisionen vor⸗ unehmen und auf Abstellung der etwa vorgefundenen Gesetzwidrig in durch Anwendung der gesetzlichen Zwangsmittel zu dringen.
Art. 26. Durch Königliche Verordnung werden diejenigen Staats ⸗ behörden bestimmt, welche die in den Artikeln 3. 5 und 8 des Ge setzes vom 25. Mai 1874 und in den Artikeln 3, 4, 7, 8, 10 15, Abfatz 5, Artikel 21, 22, 25 dieses Eesetzes erwähnten Rechte auszu⸗ üben haben. ; ; ;
Art. 27. Alle, diesem Gesetz, der Kirchengemeinde und Synodalordnung vom 10. September 1873, Abschnitt 2 — 5 und der anliegenden General⸗Synodalordnung vom 20. Januar 1876 ent⸗ gegenstehenden Bestimmungen, mögen dieselben in den allgemeinen Landesgefetzen, in Provinzial !⸗ oder Lokalgesetzen und Lokalordnungen enthalten, oder durch Observanz eder Gewohnheit begründet sein, treten außer Kraft.
Urkundlich ꝛc.
— Nach einer dem Hause der Abgeordneten zugegangenen Nach- weisung ist im Jahre is74 zur Erhaltung der Seehäfen, deren Preußen in den Provinzen Preußen, Pommern, Schleswig. Hol, stein, Hannover 25 zählt, verwendet worden die Summe von 647.793 Thlr. 24 Sgr. 11 Pf.; für Unterhaltung der See⸗-Uferbühnen 40.937 Thlr. 3 Sgr. 8 Pf, für Unterhaltung der Leuchtfeuer 343459 Thlr. 16 Sgr.; für Unterhaltung der Tonnen, Baken 2. 21,072 Thlr. 4 Sgr. 4 Pf.; für das Lootsenwesen 3549 Thlr. 19 Sgr. 9 Pf. und
für alle diese Anlagen die Summe von 747, 803 Thlr. 8 Sgr. 8 Pf.
Statistische Nachrichten.
Von den unter staatlicher Aufsicht stehenden gewerblichen Hülfskassen für Arbeitnehmer im preußischen Staate, welche Ende 1874 nach einer vom preußischen Handels-Ministerium gemachten Aufstellung auf 4763 mit 776,563 Mitgliedern sich belaufen haben, entbehren 2197 Kassen mit 297243 Mitgliedern der Beiträge der Arbeitgeber, während zu 2266 Kassen mit 479,329 Mitgliedern solche geleistet wurden. Sieht man von den neuen Provinzen ab, welche unter 902 Kassen mit 73,416 Mitgliedern 737 Kassen mit 49, 8I5 Mitgliedern aufweisen, zu welchen keine Beiträge der Arbeit- geber geleistet werden, so stellt sich das Verhältniß so, daß unter 3861 Kassen der alten Provinzen mit 703,147 Mitgliedern 2101 Kassen mit 455,020 Mitgli⸗dern Beiträge der Arbeitgeber beziehen, gegen 1760 Kassen mit 248,427 Mitgliedern, zu welchen die Arbeit⸗ geber nichts beitragen. Unter den 2101 Kassen der ersteren Art sind Fabrikarbeiterkassen. 1549 mit 385,185 Mitgliedern, Kassen für Handwerker nur 552 mit 70,135 Mitgliedern. Dagegen sind unter den 1760 Kassen der letzteren Art: Fabrikarhbeiterkassen nur 122 mit 86,541 Mitgliedern gegen 1638 Kassen für Handwerker mit 161.836 Mitgliedern. Varfolzt man die örtliche Vertheilung der Kassen auf die einzelnen Regierungsbezirke und Provinzen nach diesen beiden Gruppen, so findet man, daß in den östlichen Provinzen, mit Ausnahme Schlesiens, bei den Handwerkerkassen die Nicht— heranziehung der Arbeitgeber die überwiegende Regel bildet, während in Schlesien, Westfalen und namentlich in der Rheinprovinz ein un— gleich zünstigeres Verhältniß stattfindet. Unter den 493 Kassen für Handwerker, zu denen die Arbeitgeber einen in Prozenten der Mit⸗ gliederbeiträge zu berechnenden Beitrag zahlen, sind 310, zu den die Arbeit- geber weniger als 40 oo (meist 25 oder 333 ) zahlen, und nur 183, bei welchen dieser Beitrag über 40 (meist 56G) beträgt. Dagegen finden sich unter den 1356 Fabrikarbeiterkassen, bei denen sich die Beiträge der Arbeitgeber in solchen Prozentsätzen berechnen lassen, nur 101 Kassen, zu denen die Beiträae der Arbeitgeber weniger als 400i betragen, während bei 1255 Kassen diese Beiträge den Betrag von 40 , überschreiten. Uebrigens zeigt sich hinsichtlich der Höhe der von den Arbeitgebern zu leistenden Beiträge auch ein nicht un. erheblicher Unterschied zwischen den verschiedenen Provinzen des preußischen Staates, welcher nur theilweise auf den in dieser Be— ziehung zwischen Handwerker- und Fabrikarbeiterkassen bestehenden Unterschied und das Vorwiegen der einen oder anderen Kassenart in den einzelnen Provinzen zurückgeführt werden kann.
— Norwegens Holzaus fuhr hat in den ersten eilf Mo— naten von 1875 312,300 Kommerzlasten betragen gegen 433,409 in dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres, 488,009 in 1873 und 477,100 in 1872. An Holzmasse zur Papierfabrikation wurden in 1875 bis Schluß November 146 400 Ctr. gegen 97 500 Ctr. in 1874
ausgeführt. Land⸗ und Forstwirthschaft.
Im Klub der Landwirthe besprach gestern Abend der Landes ⸗Oekonomierath Dr. Thiel das Thema der Hebung der Viehzucht und der dazu dienenden Staats- und Vereins— mittel. Zunächst bejahte Redner die Frage, eb es Sache des Staates sei, der Landwirthschaft gegenüber helfend einzugreifen. Schon der landwirthschaftliche Betrieb als solcher lasse eine Hülfe gerechtfertigt erscheinen. Während im ganzen industriellen Leben die gegenseitige Konkurrenz die eigentliche Triebfeder alles Vorwärtskommens sei, verliere dieselbe in der Landwirthschaft ihre Kraft; ein einzelner Landwirth könne nie bestimmend auf den Markt einwirken und Andere zwingen, etwaige erprobte Mittel und Maßregeln sich anzueignen. Es müssen daher äußere Reize herantreten, und in der That sehe man, daß z. B. landwirthschaftliche Vereine und
Aus stellungen älter sind als industrielle. Am zweckmãßigsten unter stũtze nun der Staat die Landwirthschaft durch das Prämiirunge-⸗ system auf Ausstellungen. Das beste Beispiel hierzu biete England, wo sich die Viehzucht hierdurch bedeutend gehoben habe, obschon zwischen den englischen und. deutschen land⸗ wirthschaftlichen Verhältnissen große Unterichiede bestehen. Man habe gegen ein solches System verschiedene Einwände erhoben. Man habe gesagt, es existire in einzelnen Gegenden nichts Prämiirungs. würdiges und man olle die Mittel dazu verwenden, erst tüchtiges Vieh anzuschaffen. Diese Deduktion sei nicht richtig. Wolle man nur absolut Gutes prämiiren, so zerfalle aus stetem Mangel an absolut Gutem das ganze System; man könne also nur das relativ Gute belohnen, und das finde sich unter den kleinsten Verhältnissen. Man dürfe in Gegenden, wo die Landwirthschaft noch darniederliege, auch weniger bei, der Prämiirung auf die Zucht Werth legen, als darauf, daß der Besitzer des Viehes dasselbe ordentlich halte und ihm gegenüber sein Mögliches thue. Die Hauptsache bei der Prämiirung bleibe die, das Interesse an der Viehzucht zu wecken und das Verständniß für dieselbe zu erhöhen. Als andere Mittel zur Hebung der Rindviehzucht habe man noch vorgeschlagen den Import guter Thiere, sowie die Subvention solcher Genossenschaften, welche die Anschaffung tüchtiger Vaterthiere be⸗ zwecken. Im ersteren Falle komme aber der Import meistens nur weniger Begäterten zu Gute, während für die zweite eine schwer her— zustellende Kontinuifät unbedingt erforderlich jsei. Was nun die Prä⸗ miirung selbst betreffe, so sel die Hauptsache, daß ein bestim⸗mtes System dafür aufgestellt und konsequent verfolgt werde, denn nur so können die Früchte langzfam reifen; überraschend schnelle Erfolge könne man damst nicht erreichen. Von größter Wichtigkeit für die Prämiirung sei, daß Ort und Zeit und die Höhe der Preise möglichst lange vorher bekannt gemacht werden. In England wird mehr das Thier als der Züchter prämiirt, und es kommt vor, daß ein Thier auf verschiedenen Ausstellungen die Hauptpreise gewinne. Für unsere Verhältnisse sei ein solches Verfahren nicht maßgebend; die Prämie müsse unter den Ausstellern möglichst wechseln, um das schwache Interesse möglichst zu beleben. Sodann empfehle es sich, wegen, der Schwierigkeit, Rindvieh zu transportiren, die Prämiirung nicht auf Provinzialausstellungen zu beschränken; man teheile vielmehr die Provinz in einzelne Distrikte und lasse in letzteren die Ausstellungen abwechseln. Ein wichtiger Punkt sei die Höhe der Prämie und die Bedingung, unter der sie verliehen werde. Jedenfalls seien hohe Prämien zu empfehlen und zwar mit der Bedingung, daß tas Thier für (inen bestimmten Zeitraum der einheimischen Zucht erhalten bleibe. Zum Schlusse erwähnte Red⸗ ner noch eine Reihe miader bedeutender Punkte; ob man das Vieh bäuerlicher Besitzer mit dem von großen Gütein konkurriren lassen dürfe, ferner das Alter des Viehes, den Ausschluß zu junger und zu alter Thiere, ob man auck Nutzthiere — Zugochsen 2c. — prämiiren solle, und schließlich die Wahl der Preisrichter, für die er eine ge— wisse Stabilität empfahl.
— Im Reg. Bez. Aachen, in dem auch über geringen Ertrag der Kartoffelernte geklagt wird, hat in Folge anhaltender Regengüsse und frühzeitig eingetretenen Frostes die Bestellung des Winterkornes nur in geringem Umfange vorgehen können. Viele Felder, welche für die Winterung bestimmt waren, sind unbestellt geblieben, was mit Rücksicht auf den geringen Strohertrag der letzten Ernte lebhaft be— dauert wird. Der Gesundheitszustand des Viehes war während des letzten Quartals im Allgemeinen günstig; sporadisch traten allerdings Rotzkrankheit und Milzbrand auf, indeß verhinderte das sokortige Ein— schreiten der Behörden die weitere Verbreitung.
— Im Regierungsbezirk Cöln steht die junge Saat durch- Cängig ziemlich gut und berechtigt bis jetzt zu der Hoffnung auf eine gute Ernte. Der Gesundheitszustand unter den landwirthschaftlichen Hausthieren war im Allgemeinen nicht befriedigend. Im Landkreise Cöln, sowie in den Kreisen Bonn, Euskirchen, Mülheim, Rheinbach und Wipperfürth ist im letzten Quartal fast überall beim Rindvieh die Maul- und Klauenseuche aufgetreten und zwar in einigen Ge— meinden so heftig, daß eine Absperrung der infizirten Ortschaften hat angeordnet werden müssen. In den Kreisen Euskirchen und Wipper—⸗ fürth hat sich auch der Milzbrand vereinzelt gezeigt.
— Man liest in der wissenschaftlichen Wochenschau des „Jour—⸗ nal des Débats“: Einer der eifrigsten Verfolger der Reblaus, Hr. Rohart, hat die herrschende Kälte benutzt, um über den Ein— fluß des Schnees und Eises auf diesen verheerenden Feind unserer Weinberge Forschungen anzustellen. Die von Rebläusen heim gesuchte Wurzel eines Weinstocks wurde mit einer drei bis fünf Cen— timeter hehen Schicht Erde zugedeckt und im Freien der Wirkung der Kälte ausgesetzt. Zwei Tage später ergab eine mikroskopische Untersuchung, daß 9 Grad Kälte den unter der Wurzel festsitzenden Insekten nichts hatten anhaben können; nur die, welche sich auf der Außenseite befunden hatten, waren erfroren. Daraus darf man den Schluß ziehen, daß, da die Temperatur unter dem Boden nie auf 9) Grad fällt, auch die strengste Wint rkälte der Zerstörung der Phyl— loxera nicht im Geringsten förderlich ist.
. Gewerbe und Sandel.
Frankfurt, 15. Februar. (W. T. B) Der Aufsichtsrath der hiesigen Deutschen Vereinsbank beschloß, bei der nächsten ordentlichen Generalversammlung den Antrag auf Reduktion des Ge—⸗ sellschaftskapitals um 6 Millionen Mark mittelst Rückkauf von Aktien einzubringen.
2 24 2 x = z —
* 3 nserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition des Jeutschen Reichs Anzeigers und Königlich Nreußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm ˖ Straße Rr. 32.
Deffentlicher Anzeiger.
1. Steckbriefe und Untersnuchungs-Sacken.
2. Subkhastationen, Aufgebot, Vorladungen n. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Suzmissionen ete.
J. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
Grosshandel.
7. Literarische Anzeigen. S. Theater- Anzeigen.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und G. Verschiedene Bekanntmachungen. In der Börsen-
föJns erate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗ Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dres den, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S. Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß— burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus
*
* u. s. w. von öffentlichen Papieren.
9. Familien- Nachrichten. beilage.
* 2
Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen. Oeffentliche Vorladung. Der frühere Bank⸗ agent Gustav Dorn zu Landeshut, geboren am 15. Februar 1837, seit dem 24. Februar 1871 Seconde⸗Lieutenant der Landwehr⸗Infanterie und zu⸗ letzt zu den beurlaubten Offizieren des 2. Bataillons (Hirschberg7 2. Niederschlesischen Landwehr ⸗Regi⸗ ments Nr. 47 gehörig, ist angeklagt, im Jahre 1874 von Landeshut in Schlesien aus, als Offizier des Beurlaubtenstandes ohne Eclaubniß ausgewandert zu sein und ist hiernach auf Grund des §. 60 Nr. 2 des Reichs-Militärgesetzis vom 2. Mai 1874 die Untersuchung wider ihn eröffnet worden. Der An⸗ geklagte wird zu dem zur Hauptverhandlung be—⸗ timmten Termine den 8. Juni dieses Jahres, Vormittags 9 Uhr, in das Audienzzimmer des biesigen Gerichts vorgeladen und aufgefordert, zur festgesttzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oter solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu 6 herbeigeschafft werden können. Im Falle des Aus⸗ bleibens des Angeklagten wird mit der Untersuchung und Eatscheidung in contumaciam verfahren. Landes hut i. Schl., den 4. Februar 1876. [1297 Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Oeffentliche Vorladung. Durch Beschluß der Raths kammer des unterzeichneten Gerichts vom II. Dezember er. ist auf die Anklage der hiesigen
Königlichen Staatsanwaltschaft vom 27. November 1875 gegen folgende Personen wegen unerlaubten Auswanderns nach erreichtem militärischem Alter und des Versuchs, sich dadurch dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu ent. ziehen, in Gemäßheit des §. 140 des Strafgesetz ,; buchs die Untersuchung eröffnet: 1) Heinrich Gebel, auch Hupo genannt, geb. zu Petzow den 6. Januar 1847, 2) Christoph Lerch, geb. zu Glindow den 25. April 1348, 3) Joseph Wehr, geb. zu Glindow den 109. März 1848, 4 Herrmann August Julius Bischoff, geb. zu Michendorff den 10. November 1851, 5) Carl Friedrich Wernecke, geb. zu Petzow den 17. Mai 1852. Zur mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin vor der Kriminal -⸗Abthei⸗ lung auf den 28. April 1376, Vormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Lindenstr. 54, im großen Saale anberaumt, und werden die vorstehend gedach⸗ ten, ihrem Aufenthalte nach unbekannten Personen zu demselben mit der Aufforderung vorgeladen, in diesem Termine pünktlich zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Erscheinen die Angeklagten oder deren Bevollmäch⸗ tigte in dem Termine nicht, so wird mit der Ver . handlung und Entscheidung in eontamaciam verfah⸗ ren werden. Potsdam, den 13. Dezember 1875. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.
Subhastatisnen, Aufgebste, Vor⸗ ladun gen u. dergl.
(1344 Edictal ˖ Ladung.
Die verehelichte Bertha Kostka, geb. Metz dorf, von hier hat gegen ihren Ehemann, den früheren Kreissteuer⸗Exekutar Eduard Koska auf Ehe⸗ scheidung wegen böswilliger Verlassung geklagt.
Zur Beantwortung dieser Klage und zur münd⸗ lichen Verhandlung ist ein Termin auf
den 22. Mai d. J, Mittags 1 Uhr, vor dem unterzeichneten Königlichen Kreisgericht im Sitzungssaale Nr. 36 anberaumt worden.
Da der Verklagte Eduard Koska im Monat Fe— bruar 1872 seinen damaligen Wohnort Bromberg verlassen hat, angeblich nach Amerika engen und sein Aufenthalt dort nicht zu ermitteln ist, so wird derselbe hierdurch öffentlich unter der Verwarnung vorgeladen, daß im Falle seines Nichterscheinens im Termine gegen ihn in contamaciam auf Trennunß der Ehe erkannt, und er für den allein schuldigen Theil erklärt werden wird.
Bromberg, den 20. Januar 1876.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
13961. Ediktalladung.
Auf die von Karoline verehel. Müller, geb. Weiße, von hier gegen ihren abwesenden Ehemann, den nach Amerika entwichenen Weber meister Gustau Müller von hier, wegen böslicher Verlassung erho—
bene Klage auf Trennung ihrer Ehe ist der Ediktalprozeß von uns eroͤffnet und auf
Donnerstag, den 4. Mai d. Jahres,
. Vormittags 10 Uhr, Termin zu Güte und Recht anberaumt worden.
Der Beklagte wird daher geladen, zu diesem Ter—⸗
mine vor dem unterzeichneten Kreisgericht in Person oder durch hinlänglich gerechtfertigten Bevollmäch— tigten zu erscheinen und einer Gütepflegung, bei deren Erfolglosigkeit aber rechtlicher Verhandlung und Entscheidung gewärtig zu sein. Dabei wird demselben aufgegeben, entweder noch vor dem Ter— min oder spätestens 14 Tage nach demselben auf die an Gerichtsstelle zur Aushändigung an ihn im Duplikat bereit liegende Klage bei Strafe des Zu—˖ geständnisses sich einzulassen und seine Einreden gegen dieselbe bei Strafe deren Verlusts vorzu⸗ bringen.
Zur Eröffnung des am Schlusse des Verfahrens zu erthellenden Bescheids wird zugleich Termin auf Donnerstag, den 1. Juni d. J.,
Vormittag 10 Uhr, hiermit anberaumt und der Beklagte weiter geladen, auch in diesem Termine hier zu erscheinen, um der Eröffnung des Bescheids gewärtig zu sein, unter der Verwarnung, daß im Fall seines Ausbleibens der Bescheid für eröffnet geachtet werden wird. Weida, am 4. Januar 1876. Großherzoglich S. Kreisgericht.
1334 Bekanntmachung.
In dem am 24. September 1874 publizirten Testamente der verwittweten Frau Ohberst⸗ Lieutenaut von Broscovius, Auguste Caroline Constanze, geb, ven Thadden, — Nr. 16548 — ist Natalie von Müffling, vermählt an den Lien tenant von Gravert zu Berlin, zur Miterbin
eingesetzt.
Dies wird zur Kenntnißnahme für die Letztere
hierdurch bekannt gemacht. Berlin, den 8. Februar 1876. Königliches Stadtgericht. II. Abtheilung für Civilsachen.
13351 Bekanntmachung.
In dem am 3. Dezember 1875 publizirten Kodi— Wllz des Kolonisten, nachherigen Rentiers Zohaun 0 Friedrich Kleemann — Nr. 3978 ausw. — hat ‚ derselbe seiner Tochter Charlotte Wilhelmine und seinem Sohne Friedrich Hermann ein Prälegat aus—
gesetzt.
Dies wird für die Letzteren hierdurch bekannt
gemacht. Berlin, den 8. Februar 1876. Königliches Stadtgericht. II. Abtheilung für Civilfachen.
13101 Proclama.
Der verschollene Arbeiter Franz JZosef Kuh— nert aus Halbendorf, welcher angeblich 1864 . 1852 nach Amerika ausgewandert ist, fowie deffen unbekannte Erben und Erbnehmer werden aufge ·
fordert, stch vor oder in dem 2 am 18. JZannar 1877, Vormittags 11 Uhr,
vor dem Kreisgerichts Rath Schmidt an— stehenden Termine bei dem unterzeichneten Gericht oder in dessen Registratur schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls Provokat Kuhnert für odt erklärt und sein Veragen den bekannten Er—
ben eventuell dem Fiskus, ausgeantwortet werden wird. ; Grottkau, den 5. Februar 1876. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtun gen, Submissionen c.
3 Bekanntmachung. Domänen⸗ Verpachtung.
Das im Gemeindebezi⸗ ke Spiekaer Neufeld, Amts Dorum, Landdrosteibezirks Stade der Provinz Han— noper belegene Königl. Domänen⸗Vorwerk
X Pompdamm soll mit den zugehörenden Gebäuden, Baulichkeiten und Grundflächen, letztere bestehend in: I. Binnendeichs⸗Marschland 1 Hof⸗ und Bauflächen (G66 Hekt, 2) Gärten und Gartenl. O so 1 n;, 62.88, 4 Weide⸗ ꝛc. Land ö Zusammen I. TJ. STff. II. Außendeichs ⸗Marschl. . 41525 3 Im Ganzen J., Bet. im Wege dez öffentlichen Meistgebotes ah; den Zeit⸗ raum von 18 Jahren, nämlich vom 1. Mai 876 ab bis zum 1. Mai 1894 verpachtet werden. Der Licitationstermin ist auf der Königl. Amts— stube zu Dorum ver dem unterzeichneten Kom— missarius der Königl. Finanz-Direktion, Abtheilung für Domänen, zu Hannover auf z Montag, den 6. März 1876, . Morgens 10 Un, angesetzt.
Es wird, bemerkt, daß zur Uebernahme der Pachtung ein disponibles Vermögen von 550 0 erforderlich und daß das Pachtgelder⸗Minimum auf jährlich 63900 6 festgesetzt ist, sowie, daß die Pacht⸗ bewerber sich vor, spätestens in dem Licitations⸗ termine bei dem unterzeichneten Kommissarius über den eigenthümlichen disponiblen Besitz des obigen Vermögens und über ihre persönlichen Qualifikationen in landwirthschaftlicher und sonstiger Beziehung aus— zuweisen haben, um zum Pachtgeld Angebote zuge— lasien zu werden.
Die Verpachtungsbedingungen, Karten und Ver— messungsregister können an allen Wochentagen während der Geschäftsstunden in der Schreibstube des Unter eichneten eingesehen werden; auch wird von demselken auf frankirtes Ansuchen Abschrift von den Verpachtungsbedingungen gegen Erstattung der Kopialien ꝛc. ertheilt.
Dorum, 19. Februgr 1876.
Der Königliche Amtshanptmann. Sostmann, Regierungs⸗Rath.
ö
lis 9) Bekanntmachung.
Domänen⸗Verpachtung.
Das im Gemeindebezirke Spiekaer Neufeld, Amts Dorum, Landdrosteibezirk Stade, der Provinz Han— nover belegene Königliche Domänen. Vorwerk 3 Lietherhof oll mit den zugehörenden Gebäuden, Baulichkeit und Grun flach n, Letztere bestehend in 366
J. Binnendeichs Marschland: IL) Hef und Bauflächen Oase Hekt. 2) Gärten und Gartenl. , 3) Ackerlandðd.. 59, se 4) Weide⸗ ꝛc. Land 145312 zusammen J. 76,07
; Hekt. II. Außendeichs⸗Maischl. 2s,
; im Ganzen in 104 00 Heft. im Wege des öffentlichen Meistgebotes auf den Zeit raun von achtzehn Jahren, namlich vom 1. Mai 1876 ab bis zum 1. Mai 1894 verpachtet werden.
Der Licitgtionstermin ist auf
Dienstag, den 7. März 1876,
. Morgens 19 Uhr, auf der Königlichen Amtsstube zu Dorum vor dem unterzeichneten Komm ssarius der Königlichen Fi⸗ nanz⸗Direktion, Abtheilung für Domänen, zu Han⸗ nover angesetzt.
Es wird bemerkt, daß zur Uebernahme der Pach- tung ein disponibles Vermögen von 50,000 „S er⸗
bewerber sich vor, spätestens in dem Lizitations termine bei den unterzeichneten Kommissarlus übe den eigenthümlichen, Vermögens und über
auszuweisen haben, gelassen zu werden. Die Verpachtungsbedingungen, Karten und Ver
um zum Pachtgeldangebote zu
Verpachtungsbe dingungen pialien 2c. ertheilt. Dorum, 19. Februar 1876. Der Königliche Amtshauptmann. ann, Regierungs⸗Rath.
(1350
Bekanntmachung.
Domänen Verpachtang.
Dorum, Landdrosteibezirk Stade der Provinz nover, belegene Königliche Domänen. Vorwerk ö Ddalbemond soll mit den zugehörenden und Grun flãchen, letztere bestehend in J. Binnendeichs. Marschland:
1) Hof und Bauflächen... G33 Hekt.
2) Garten und Gartenland.? G20
d 62.2363
) Weide⸗ ꝛc. Land g. co
‚. Zusammen JI: 7X. FBe7ᷓ.
II. Außendeichs⸗Marschland: 3533 . ö im Ganzen? dr ms, Heft. im Wege des öffentlichen Neistgeb ot . Zeit⸗ raum von 18 Jahren, nämlich vom 1. Mai 1875 ab bis zum 1. Mai is9ä4 verpachtet werden.
Der Licitations termin ist auf
Mittwoch, den 8. Miärz 1876, Morgeus 1 D. . 10 Uhr, 2 8 suf der Königlich Amtsstube zu Dorum vor dein unterzeichneten Kommissarius der Königlichen Finanz⸗ Direktion, Abtheilung für Domänen, zu Hannover, angesetzt. . Es wird bemerkt, daß zur Uebernahme der PVach⸗ tung ein disponibles Vermögen von 60, 000 M er— forderlich, und daß das Paächtgelder⸗Minimum auf jährlich 5900 M festgesetzt ist, sowie daß die Pacht⸗ bewerber sich vor, spätestens in dem Licitations. termine bei dem unterzeichneten Kommissarius über den eigenthümlichen disponiblen Besitz des obigen Vermögens und über ihre perfönlichen Qualifikationen in landwirthschaftlicher und sonstiger Beziehung aus— zuweisen haben, ua zum Pachtgeld-⸗Angek oke zu⸗ gelassen zu werden. Die Verpachtungsbedingungen, Karten und Ver— messungsregister können an allen Wochentagen wäh— rend der Geschäftsstunden in der Schreibftube des Unterzeichneten eingesehen werden, auch wird von demselben auf frankirtes Ansuchen Abschrift von den Verpachtungsbedingungen gegen Erstattung der Ko⸗ pialien ꝛc. ertheilt. Dorum, 10. Februar 1876.
Der Königliche Amtshauptmann.
So st mann, Regierungs⸗Rath.
2 5
. Holz⸗Verkauf. Am Mittwoch, den 23. d. M. sollen aus der Oberförsterei Lüttenhagen im Gasthofe des Herrn Plümecke zu Feldberg, von Vormittags 10 Uhr ab, e, baare Zahlungz öffentlich meistbietend verkauft erden:
M.
2 * —
I. Begann Lüttenhagen: Jagen 69, 75, 97. 150 buchen Blöcke. Jagen 62, 70, 71, 72, 75. 2300 Rmtr. buchen Kloben. 500 ö FVnn nel J. KJ. I. Begang Feldberg: Jagen 853, 84, 93. 10 buchen Blöcke. 10 Rmtr. buchen Nutzholz. 1100 ö „Kloben. III. Begang Mechow: . agen 5. 204 kiefern Bau- und Schneidehölzer. 670 Rmtr. kiefern Kloben. 231 . Spaltknũppel. LV. Begang Läven: ; Jagen 42. 23 fiefern Bau und Schneidehölzer. 238 Rmtr. kiefern Kloben. V. Begänge Grünom und Gneräitz: Jagen 216 und 242. S1 Rmtr. erlen Kloben. 97 ö Knüppel. Lüttenhagen, den 12. Februar 1876. Der Großherzogliche Oberförster Gra pow.
Holzverkauf. Donnerstag, den 24. Februar er,, von Vormittags 19 Uhr an, sollen aus dem Einschlage, des Königlichen Forstreviers Pechteich pro 1876 in dem Gasthofe des Hrn. Wreh hierfelbst nachstehende Hölzer öffentlich meistbietend verkauft werden: Belauf Pechteich, Jagen 8b, Cichen 1 Nutz— ende, 2 Kahnknie, 3 Rmtr. Nutzholz J. Klasse, Bit⸗ ken 54 Nutzenden; Jagen 216, Eichen 3 Nutzenden, 1 Kahnknie, 8 Rmtr. Nutzholz 1 Klasse, Birken 36 Nutzenden; Jagen 411, Eichen 1 Nutzende, 7 Rmtr. Nutzholz J. Klaͤsse, 219 Rintr. Kloben, Buchen 10 Rmtr. Kloben, Birken 34 Nutzenden, 303 Rmir. Kloben; Jagen 4122, Eichen 2 Nntzenden, 11 Rmtr. Nutzholz J. Klasse, 132 Rmtr. Kloben, Buchen 263 Rmtr. Nutzholz II. Klasse, 701 Rmtr. Kloben, Bir ken 18 Nutzenden, 81 Rmtr. Kloben; Tokalftät Eichen 1 Nutzende, 8 Rmtr. Nutzholz J. Klasse; Belauf Uederheide, Jagen 85a. Eichen circa 57 Rmtr. Nutzholz J. Klasse; Totalität Eichen 13 Rmtr. Rutzholz J. Klaffe, 1 Rmtr. Nußtzholz II. Klasse; Belauf Wildfang, Jagen 2634, b, Kiefern 778 Stück Bauholz. Die Aufmaßregister können vom 20. d. H. ab in dem Geschäftszimmer des Unterzeichneten ein⸗ gesehen werden, auch sind die i Herren Forftbeamten angewiesen, die Hölzer auf Verlangen an Ort und Stelle vorzuzeigen. Die Verkauft bedingungen werden im Termin selbst bekannt ge— macht werden, jedoch wird hier gleich bemerkt, daß des Steigerpreises sofort im Termin zu zahlen ist.
forderlich und daß das Pachtgelder⸗Minimum auf jährlich 6000 40 festgesetzt ist, ö daß die Pacht⸗
die voniblen Besitz des obigen r r ihre persönlichen Qualifikatio=- nen in landwirthschaftlicher und forstiger Beziehung
meßregifter können an allen Wochentagen während der Geschãfts stunden in der Sh re des —— zeichneten eingesehen werden; auch wird von dem⸗ selben auf frankirtes Ansuchen Abschrift von den gegen Erstattung der Ko—
Das im Gemieindebezirke Spie ka cr⸗Neufeld, Amts Han⸗
Gebäuden, Baulichkeiten
. j Es soll den 25 Februar r” mendorf nachstehend s Helz: dee ed 166 Stück
Klasse — 345 Festmeter I. Belauf Chacobsee, Jagen 42. 226 Stück Kiefern — 1 1 2 V. Klasse — 305 Festmeter. III. Belauf Dam⸗ mendorf, Jagen 76, 77 und S6. 5 Stück Eichen Langnutzholz V. Klasse, 23 Stück Kiefern
Langnutzholz 19. und V. Llasse — 9 Festmeter. 1. Velauf Planheide, Jagen 105 nnd 108. 53 Stück Kiefern Langnutzholz JI. bis V. Klasse = 47 Festmeter, 325 Stuck Birken Langnutzholz IV. bis. . Klasse — 12 Feftmeler im Wege der Lizi⸗ tation öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage auf Ort und Stelle Vor mittags um 19 Uhr hiermit einladet. Dammen dorf, den 12. Februar 1876. Der Ober förster.
(1236 Submissi ou. Der Bedarf von circa 2 ĩ 500 Meter hlaue Futter leinwand, 75 Cm. breit 1590 Segelleinwand, 75 2600 Callicot zu Unterhosen, 75 2009 ., 75 890 Jackendrillich . 1 25 Wachsdrillich zu Kragen-Einlagen, 45 weißen Futterboy, 1200 blaugestreiften Hemden ⸗ Callicot, 84 Cm. breit 3399, desgleichen 7H ö . 1500 gr. Stiefeleisen mit Nägel. 200M 0 Stick Sohlennägel mit 4kfantigem Schaft, sell im Wege der Submifsion an den Mindestfordern⸗ den vergeben werden. Die Lieferung hat franco Regiments-Kammer zu erfolgen. Der Mindestfordernde bleibt für jeden einzelnen Artitel an sein Anerbieten gebunden und hat die Insertionekosten nach Verhältaiß der ihm ertheilten Lieferung zu tragen. Offerten von zuverlässigen Fabrikanten und Lieferanten sind der Bekleidunze⸗ Kommission des unten genannten Regiments mit Proben und Preisangaben versiegelt und pertofrei mit dem Vermerk „Offerte auf Lieferung von Bekleidungsmaterialien“ bis zum ] 1. März 2. e., einzusenden.
Ag. P. 11.2. Posen, den 9. Februar 1896.
Nieder schlesisches Inß ⸗ Artillerie Regiment r. 5. Die Bekleidungs⸗Kommisston.
nn, s 8 lun Hannoversche Staatsbahn.
Die Lieferung von RJ . n , 1.949, 509 Kilogramm Bessemer Stahlschienen und 1811400 Kilogramm Eisenschienen soll im Wege öffentlicher Submiffion verdungen wer⸗ den und ist dazu Termin auf „Donnerstag, den 24 Febrnar 1876,
Vormittags 10 Utzr,“
* 7. n) * 1. *.
76.)
anberaumt.
Offerten darauf sind bis zu diesem Termine
portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von Eisen⸗ beziehnngsweise Stahlschienen“
an den Unterzeichneten einzureichen.
Die Lieferungs- Bedingungen liegen in dem be—
triebstechnischen Bureau hierselbst zur Einsicht aus
und lönnen auch von demselben gegen Einzahlung
von 50 Pfennigen pro Exemplar auf portofreien
Antrag bezogen werden.
Zannoner, den 4. Februar 1876.
Der Königliche Elisen bahn Ban-JInspektor.
Schuler hir g.
(12851. Bekanntmachung. Die Lieferung einer Centesimal⸗Brückenwange von 50. 000 Kilogramm Tragfähigkeit für die
im Kruge zu Dam⸗ JI. Delauf Theerosen, iefern Langnutzholz J. bis
Könialiche Saarb. der Eisenbahn soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Die Offerten sind versiegelt und frankirt mit der Aufschriftt:⸗ n =
Offerte auf Lieferung einer Centesimal · —̃ waage ⸗ mn — bis
ontag, den 6. März dieses Ja
gi iti ge ad fl Jahres, bei dem Unterzeichneten einzureichen und N,, Stunde in Gegenwart der etwa per⸗ sönlie erschienenen Submittenken eröffnet.
Die Lieferungsbedingungen liegen in ineinem Bureau zur Einsicht auf, können aber auch von mir unent— geltlich bezogen werden.
Saarbrücken, Bahnhof, den 19. Februar 1876.
Der Königliche Ober Maschinenmejster. Finck bein.
werden zur
(i239)
qm n Dampfkesseln
7 Meter Li und Meter Durch- messer für Die Königliche Steinkohlengrube ven der Heydt bei Saarbrücken soll im Wege der Submission vergeben werden.
Die Lieferungsbedingungen nebst Zeichnung können auf unserem Bureau eingesehen oder von uns gegen , . Copialien bezogen werden.
Versiegelte Offerten sind bis zum 6. März d. J Nachmittags 3 Uhr, mit der , Auỹ⸗ . 12 hierher franco einzureichen.
rube von der Heydt, bei Saarbrücken, d . 2 . — 112 16 1, den 10. Februar 1876. .
Königliche Berginspektion II. ö Bekanntmachung.
Sub mission auf Telegraphenstangen.
Die Lieferung von 4000 kiefernen oder tannenen, ungeschälten Telegraphenstangen und zwar:
5309 Stück von 19 m. Länge und 17 cm. Zepfstärke 1600 , . ⸗ JJ ü. . . soll für den Ober Postdirektionsbezick Carlerube an den Mindestfordernden vergeben warden. e
Diese Stangen sollen auf Kosten Ter Post⸗ und Telegraphenverwaltung in einer von ihr in der Nähe des Waldreviers, aus welchem die Stangen entnommen werden, zu errichtenden Imprägniranstalt mit Kupfervitriol imprägnirt werden. Den ca 1 Hektar großen Platz dazu hat der Lieferant un- entgeldlich herzugeben. Derselbe muß eine leichte An ⸗ und Abfußbr gestatten, möglichst eben sein und reines, möglichst fließendes Wasser in reichlicher Menge in der Nähe haben. VN
Die näheren Bedingungen sind in der Rgistratur des Unterzeichneten ausgel gt und können auch gegen Erstattung der Schreibzebuͤhren bezogen werden.
1 1
Angebote sind verstegelt mit der Bezeichnung: Angebot auf 14000 Telegraphenstangen für die Oher Postdirektlon Carlsruhe i. Baden
bis zum 4 März 1876, 12 Uhr Mittags, an den Unterzeichneten porto? rei einzusenden, an welchem Termine die Ersffnung der eingegangenen Angebote
in Gegenwart der etwa erschienenen Bieten den er=
folgen wird.
Angebote, welche später eingehen, oder den ge⸗ stellten Bedingungen nicht entsprechen, bleiben un— berücksichtigt.
Die Auswahl unter den Bietenden, welche bis zum 3. April an ihr Gebot gebunden bleiben, wird vorbehalten. Carlsruhe, 6. Feber 1876. Der Kaiserliche Ober⸗Post⸗Direktor. In Vertretung:
Oest er ei za.
(13.6
Wetzlar aus den diesjährigen Lohschlägen, ünd zwar:
förster zu Krofdorf bei Gießen einzureichen. erfelgen.
Wetzlar, Der Königliche Landrath
gez.: v. Tieschswitz.
Aus der Gemeinde-Oberförsterei Wetzlar J.
Hierauf wird die Eröffnung
von Eichenrinde im Kreise Wetzlar.
Am Sonnabend, den 4. März 1876, Vormlttags 10 Uhr, sollen im „Schützengarten“ zu
1465 Ctr. Wetzlar II. 4890 Braunfels 874
Summa 2819 Etr.
Die Angebote pro Centner ungeschälter Spiegelinde aus der Königlichen Oberförsterei Krofdors 2 ö ö ö ö ?! h nb 1 ber 1 ,. abgeschätzt auf 310 Gtr, sind für die beiden genau zu bezeichnenden 1e. Distrikt 1 Schlag XV. und Distrikt 99 Schlag XX. Adresse mit der Aufschrift: Submission auf Lohrinde“
Schläge im Schutzbezirke Stoppelk
8 im Schutzbezirke Stoppelberg
vor dem Termine schriftlich, frankirt und auf der versehen, dem unterzeichneten Königlichen Ober—
der Offerten im Termin
.Das Kögigliche Landrathsamt zu Wetzlar, sowie die betreffenden Herren Oberförster sind bereit, Kaufluftigen über die Lohquantitäten der einzelnen Schläge die erforderliche Auskznft zu geben.
den 11. Februar 1876.
Krofdorf, Der Königliche Oberförster .
8. 2 v. Windheim.
io? s]
Berliner
. .
r 75 J ö
2
= Gisenbahn.
2chbbruch des Cöikeidls Häenrnꝶ,
mit Zubehör und der daneben besindlichen Reitbahn.
Der ehemalige Cixeuns Henæz und die daneben lungen auf den Grundstücken Friedrichstraße Nr. 1412.
befindliche Reitbahn mit zugehörigen Stal⸗ Georgenstraße Nr. 16, 17, 171. und 17b. hier⸗
selbst, sollen im Wege der Licittation auf Abbruch verkauft werden.
bis zum Freitag,
. Die Bedingungen können in unserem Central- Bureau, mittags zwischen 9 und ü Uhr, eingesehen, auch gegen Erstattung Gebote sind verstegelt und portofrei mit der Aufschrift:
„Offerte auf Abbruch des Cirerns Hemꝝa, Reitbahn und Nebengebäude,“ den 109. März 1876, Mittags 12 Uhr,
in Gegenwart der etwa erschienenen Licitanten erfolgen.
Berlin, den 3. Februar 1876.
Groß Schönebeck, den 8. Februar 1876. Der Ober förster. Sach se.
Beethovenstraße Nr. 1 hierselbst, Vor⸗ von 1 S bezogen werden.
an uns einzureichen und wird die Eröffnung (à Cto. 45/2.
Königliche Direktion der Berliner Stadt⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.