1876 / 43 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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r. Q ird KTierdurch zur Kenntniß gebracht, daß das Eichungs Amt za Spremberg seine Thätigkeit wieder aufgenommen hat, nachdem

Bekanntmachung. Unter Tezugnahme auf die Bekanntmachung vom 8. Dezember

Lei der selben der Maschinenbauer Hermann Augustini nach ertheilter uslifikation zum Eichmeister Hestellt worden ist. . Berlin, den 16. Februar 1876. Der Königliche Eichung -⸗Inspektor für die Provinz Brandenburg. Dr. Kosmann.

Die tzeutige Kummer des „„Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers“ enthält in Der Central⸗Handels⸗Register⸗Beilage: ; ö I) Ueberficht über die in der Vakanzenliste für Militär- Anwärter Nr. 7 enthaltenen erledigten

Stellenz z 2 3usammenstellung Nr. 7 der im Deutschen

Reichs- und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger zur Besetzung angezeigten gegenwärtig vakanten Stellen; ;

3) Uebersicht Rr. J der im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats-⸗Anzeiger be⸗ kannt gemachten anstehenden Submissions⸗Ter⸗ mine.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 18. Februar. Se. Majestät der RKaiser und König empfingen heute den zum Kommandanten von Mainz ernannten General⸗Major von Lehmann, nahmen den Vortrag des Polizei⸗Präsidenten von Madai entgegen, und ar— beiteten für Sich allein.

Beide Kaiserliche Majestäten erschienen gestern auf dem Balle Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Carl.

Zhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin wohnten vorgestern Abend mit Ihren Majestäten dem Könige lund der Königin von Sachsen, sowie den übrigen Mitgliedern des säch⸗ sischen Königshauses der Vorstellung im Hoftheater zu Dresden bei. Gestern Vormittag besichtigten Höchstdieselben die dortigen Kunstsammlungen, und nahmen Nachmittags an der Familien⸗ tafel bei den Königlichen Majestäten Theil und wohnten Abends mit Ihren Majestäten dem Könige und der Königin

dem Hofball im Königlichen Schlosse bis zum Schlufsse bei.«

Heute Vormittag um 10 Uhr sind die Höchsten Herrschaften hierher zurückgereist. Ihre Majestäten der König und die Königin, sowie die Prinzlichen Herrschaften geleiteten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Herrschaften zum Bahnhofe, woselbst auch der Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg, sowie der Königlich preußische Gesandte anwesend waren und der Ehrendienst sich verabschiedete.

Im Palais Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Carl fand gestern Abend ein Ballfest statt, zu welchem gegen 600 Einladungen ergangen waren.

Die Gäste, unter denen sich die Botschafter mit ihren Ge⸗ mahlinnen, die Fürstlichkeiten, die Hofchargen, die Generalität, die Staats⸗Minister, hohe Reichs- und Staatsbeamte, zahlreiche Offiziere, Vertreter der Kunst und Wissenschaft und andere distinguirte Persönlichkeiten befanden, wurden von der die Ober⸗ Hofmeisterin Gräfin v. Schwanenfeld vertretenden Gräfin v. d. Schulenburg und den Hofdamen, sowie dem Hofmarschall Grafen v. Dönhoff, dem persönlichen Adjutanten Major v. Pritt⸗ witz u. Gaffron und dem Adjutanten Major v. Balluseck empfangen und nach den Gemächern Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Carl geleitet. Der Stucksaal war für die Aller⸗ höchsten und Höchsten Herrschaften zum Empfange reservirt.

Nachdem Beide Kaiserliche Majestäten eingetroffen waren und, von Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Carl empfangen, kurze Zeit daselbst verweilt hatten, führten Se. Majestät der Kaiser und König Ihre König⸗ liche Hoheit die Prinzessin Carl nach dem Tanzsaale, während Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl die Hand bot. Beiden Hohen Paaren folgten Ihre König⸗ lichen Hoheiten die Prinzessinnen Friedrich Carl und Elisabeth und die Prinzen Friedrich Carl, Alexander und der Prinz August von Württemberg, sowie die Botschafter mit ihren Ge⸗ mahlinnen.

Im Saale war ein Hautpas errichtet, von dem die Aller— höchsten Damen, sowie die Botschafterinnen dem Tanze zu⸗ schauten. Beide Kaiserliche Majestäten, sowie Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Carl geruhten, während des Tanzes in den anstoßenden Salons Cercle zu machen und zahlreiche Herren und Damen mit Anreden zu beehren.

Um 12 Uhr wurde das Souper an Buffets eingenommen. Für die Allerhöchften und Höchsten Herrschaften, für die Bot⸗ schafter mit ihren Gemahlinnen, die obersten Hofchargen und die Fürstlichkeiten war das Souper im Ahnensaale servirt, während die Excellenzen⸗Herren und ⸗Damen in der Gallerie speisten. Die Buffets für die tanzenden Herren und Damen waren in Den Salons des Erdgeschosses aufgjestellt.

Das Ballfest erreichte um 11. Uhr sein Ende.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.

besten abhelfen würde, und Abg. v. Benda erkannte in der Herabminderung dieses Ausgabetitels nur eine Rücksicht auf die heutgen Finanzverhältnisse, welche die vorübergehen oe Vermin⸗ derung allerdings rechtfertiger. Der Titel 15 wurde bewilligt. Titel 18 des Kap. 2 (Forstkulturfonds 3,670,200 6 und Titel 4 des Kap. 2 (Forstankaufsfonds 1,0590 000 e) wurden gemeinsam diskutirt. Seitens der Kommissarien des Hauses (Abgg. Bernhardt und Genossen) ist 1) zu dem ersten Titel die Bemerkung beantragt: „Bestände können zur Verwendung für die folgenden Jahre reservirt werden. Vergl. außerdem die Be⸗ merkung zu Kapitel 4 Titel 4 (Allgemeine Ausgaben) dieses Etatsꝰ; Y) zu Titel 4 des Kapitel 2 aber: „Bestände können zur Verwendung für die folgenden Jahre reservirt werden. Die zur Verstärkung des Forstkulturfonds (Kapitel 2 Titel 18) etwa erforderlichen Beträge können aus diesem Fonds entnommen werden.“ Nachdem der Abg. Bernhardt den Antrag motivirt hatte, erklärte Finanz- Minister Camphausen, die Staats⸗ regierung habe gegen den Antrag nichts einzuwenden. Auf eine Anfrage des Abg. Osterrath erwiderte der Landforst⸗ meister Ulrici, daß ein Kapitalbestand des Ankaufsfonds zur Zeit nicht vorhanden sei; über die noch nicht ausgegebenen Gel⸗ der sei nämlich bereits verfügt. Der Abg. Graf Bethusy-Hue spricht die Erwartung aus, daß die durch Veräußerung von Forstparzellen gewonnenen Einnahmen wieder der Forstkultur zu Gute kommen möchten. Man würde durch ein solches Bei⸗ spiel besser wirken, als durch das Waldschutzgesetz selbst, welches in der vorigen Session gemacht worden ist. Der Abg. v. Benda wollte den Antrag der Kommissarien nicht so verstanden wissen, daß nunmehr die Aufforstung der ange⸗ kauften Parzellen aus den Mitteln des Ankaufsfonds unter⸗ bleiben solle. Wenn die Regierung diese Bestimmung des Fonds nicht ausdrücklich ausspreche, so geschehe dies wohl nur, um der Mühe überhoben zu sein, der Ober⸗Rechnungskammer zwei Kulturrechnüngen vorzulegen. Der Abg. Bernhardt bestätigte dies. Die beiden Titel wurden bewilligt und die Anträge der Kommissarien angenommen.

Die übrigen Titel des Forstetats veranlaßten keine Diskussion.

Es folgte der Etat der Verwaltung der direkten Steuern. (S. Nr. 42 d. Bl.) Eine längere Debatte veranlaßte die Einnahme aus der klassifizirten Einkommensteuer (Titel 3: 29 347, 006 06) und aus der Klassensteuer (Titel 4: 41,505. 0090 cc). Der Abg. Duncker ersuchte den Finanz⸗Minister um Auskunft, welche Ansicht über die Zahl der steuerfreien Personen die rich⸗ tige sei, die in der dem Hause zugegangenen Uebersicht oder die von dem Direktor des statistischen Bureaus angegebene, worauf der Finanz⸗Minister Camphausen erklärte, zu dem Irrthum des statistischen Bureaus habe er durchaus keine Veranlassung gegeben und belegte sodann mit Zahlen die Richtigkeit der offiziellen Angabe. (Wir werden die betreffenden Reden morgen mittheilen.) Der Abg. Paur machte auf eine Inkorrektheit aufmerksam, die sich in das Klassensteuergesetz von 1873 eingeschlichen habe. Der F. 11 führe unter den von der Klassensteuer eventuell zu Be⸗ freienden als erste Kategorie diejenigen Personen auf, die das sechzigste Lebensjahr überschritten haben. Diese Exemtion habe in dem Gesetz von 1851 zwar bestanden, sei jedoch durch die späteren Beschlüsse des Hauses beseitigt worden. Der Geheime Ober ⸗Finanz⸗Rath Rhode bestãtigte diese letztere Thatsache, bestritt je⸗ doch, daß ein amtlicher Abdruckdes Klassensteuergesetzes die gerügte Unrichtigkeit enthalte. Ohne Zweifel stütze sich der Vorredner auf einen inkorrekten Privätabdtuck. Der Abg. v. Kardorff hob hervor, daß in diesem Jahr in Folge genereller Verfügung des Ministeriums die Steuer besonders erhöht sei, und eine Menge Personen von der höchsten Stufe der Klassensteuer in die klassifizirte Einkommensteuer versetzt worden seien. Im Uebri⸗ gen möge man für den Staat mehr die indirekten Steuern re⸗ serviren. Der Regierungs⸗Kommissar Geheimer Ober⸗ Finanz-⸗Rath Rhode stellte wiederholt das Vorhandensein einer solchen Ministerial⸗Verfügung in Abrede. Der Abg. Wisselinck regte den Gedanken an, ob es sich nicht empfehle, die Kontigentirung der Klassensteuer auf die Gemeinden auszu⸗ dehnen; man werde dadurch einen großen Theil der jetzt zu Beschwerden Veranlassung gebenden Uebelstände beseitigen. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer sei es besonders zu rügen, daß von Seiten der Landräthe gewisser Kreise, die hierin dem Befehle der Regierungen folgten, die Regel durchgeführt werde, daß die Einschätzung das 151fache des Grundsteuer⸗Rein⸗ ertrages erreichen müsse, widrigenfalls ohne weitere Rücksichten Berufung eingelegt werde. Die Einführung eines solchen stabilen Rechnungsfaktors an Stelle der lebendigen Mitwirkung der Einschätzungskommission, die die individuellen Verhältnisse des Grundbesitzers berücksichtigen könne, widerspreche dem Geiste des Gesetzes. Sollte jene Maßregel nicht auf einem Erlaß des Ministeriums selbst beruhen, so hoffe er, daß die Regierung baldigst Remedur eintreten lassen werde. Der Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Rhode erklärte, daß von der Regierung ein solcher Erlaß nicht ausgegangen sei. Bei den Schwierigkeiten, die der wirklichen Ermittelung des Einkommens aus selbst bewirthschaftetem Grundbesitz entgegenstehen, sei man natürlicher Weise bemüht, allgemeine Schätzungsmethoden auf⸗ zustellen, und in diesem Sinne sei der Grundsteuerreinertrag wohl als ein Anhalt bei der Einschätzung zu betrachten, eine Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse des Besitzers dürfe dabei aber nicht aus den Augen gelassen werden. Wo dies ge⸗ schehen sei, werde die Regierung gern Remedur eintreten lassen. Der Abg. Richter (Hagen) trat den Ansichten des Abg. v. Kar⸗ dorff in Bezug auf die indirekten Steuern entgegen und empfahl Kontingentirung der Klassensteuer. Nach einigen Bemerkungen des Abg. Roeckerath wurde die Debatte um 37 Uhr vertagt.

In der heutigen (9.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher am Ministertische der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums Finanz⸗Minister Camphausen, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Justiz⸗Minister Dr. Leon⸗

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die Debatte über den Stat der Forst verwaltung (S. Nr. 42 d. Bl.) fortgesetzt. Tit. 15 des Ausgacbe⸗Etats wirft zur Unterhaltung und zum Neubau der Forstdien gebäude sowie zur Beschaffung noch feh⸗ lender Forstdienstgebaude“ für Oberförster und Forstschutz beamte 2024 009 M6 aus. Der Abg. Graf Matuschka hielt diefen Be⸗ trag in Hinblick darauf, dar noch 100 Oberförster⸗ und 665 Försteretablissements neu zu ba uen sind, für etwas karg bemessen.

Der Regierungs⸗Kiommissar Kandforstmeister Ulrici erwiderte darauf, daß die Verwendung ein. r rr Summe für den genannten Zweck unthunlich fei, we5l es bei einer erheblicheren Zahl von Bauten unmöglich sei, die letzteren in der wünschens⸗ werthen Weise zu kontrolliren. Der Äcg. v. d. Reck meinte, daß die Bewilligung höherer Miethsentschädigun gen, deren Maxi⸗ mum bisher nur in Ausnahmefällen gezahlt wird, dem konsta⸗ tirten Mangel an geeigneten Etablissemenis vor der Hand 9m

hardt, der Handels⸗Minister Dr. Achenbach, der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal, sowie der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Zitelmann, der Ge⸗ heime Ober⸗Finanz⸗Rath Rhode und mehrere andere Kom⸗ missarien beiwohnten, theilte der Präsident das Resultat der Wahlen resp. Konstituirung der zu wählenden Spezial kommissionen und zu verstärkenden Fachkom⸗ mifsionen mit. Gewählt sind in den Vorstand der Wege⸗ ordnungskommission die Abgg. Dr. Braun (Waldenburg), Vor⸗ sitzender, Mühlenbeck, Sellvertreter, Beleites und Frhr. v. Wendt, Schriftführer; in den Vor sand der Kommission für den Gesetz⸗ entiwurf über den höheren? Verwaltungsdienst die Abgg. v. Bonin, Wulfshein, Belian und Hansen. In die Budgetkommission ist an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Tiedemann der Abg. v. Kardorff gewählt worden. Das Haus setzte die Berathung des Etats der direkten

Steuern (s. Rr. 42 d. Bl.) fort, wobei Abg. v. Kardorff

egen die gesteigen Angriffe des Abg. Richter (Hagen) ver⸗ Hin gl. Der 238 Dr. Lasker suchte die Nachtheile und Irrthümer des Systems der indirekten Steuern, sei es als Schutzzoll oder als übermäßiger Finanzzoll, darzuthun. Auch in den Klagen über übermäßige Anstrengung der Steuerkraft des Volkes konnte er nicht die vollstäͤndige Begründung und Substantiirung finden. Der Abg. Frentzel brachte Beschwerden über den Modus der Einkommeneinschätzung in dem Regierungsbezirk Gumbinnen ror, die er als Mitglied der Bezirkskoömmission substantiiren könne. Der Finanz⸗Minister Camphausen hob hervor, daß, seitdem die Regierung in die Kontingentirung der Klassensteuer gewilligt habe, sie an der Bewilligung resp. Nichtbewilligung der Rekla⸗ mationen vollständig uninteressirt sei, von fiskalischem Stand⸗ punkte aus also dieselben gründlich und unparteilich prüfen könne. Seine Finanzpolitik sei die, in Wächter und aus⸗ führendes Organ des Gesetzes zu sein. Der Abg. Frhr. v. d. Goltz unterzog die Stellung der Landräthe in den Einschätzungs⸗ Kommissionen, wo sie nur ad vocati fisci seien und einflußreiche Berufung bei den Bezirks kommissionen einlegen müßten, einer Kritik und protestirte gegen die gestrige Behauptung des Abg. Richter (Hagen), daß die größeren Grundbesitzer zu niedrig in der Einkommensteuer eingeschätzt seien. Eine Beschwerde des Abg. v. Lyskowski über die Einschätzung zur niedrigsten Stufe der Klassensteuer in der Provinz Pofen führte der Regierungs⸗ Kommiffar, Geh. Ober-Finanzrath Rhode, auf, eine Ver⸗ wechselung mit den Bestimmungen einer früheren nicht zum Gesetze gewordenen Vorlage zurück. Der Abg. Duncker bestritt, daß bei der Einschaͤtzung zur Einkommensteuer das flache Land überlastet sei, da nur 38,050 Grundbesitzer zur Einkommensteuer herangezogen würden, eine Zahl, die durchaus in keinem Mißverhältniß zum Nationalwohlstande stehe. Der Redner polemisirte sodann gegen die Ansichten des Abg. v. Kar⸗ dorff über indirekte Steuern, deren Erhöhung er im allgemeinen Interesse bekämpfte. —die Einnahmen aus den direkten und indirekten Steuern wurden hierauf genehmigt. Beim Schluß des Blattes dauerte die Etatsberathung fort.

Nach einem an die Regierung zu Wiesbaden gerichteten und den übrigen Regierungen abschriftlich mitgetheilten Erlaß des Ministers des Innern vom 5. d. M ic die Frage, ob und eventuell in welcher Form die gemäß 5. 52 der Vormundschafts⸗ ordnung zu bestellenden Waisenräthe in dieser Eigenschaft be⸗ sonders zu verpflichten sind, nach Maßgabe der bezüglichen Gemeindeverfassungsgesetze zu beantworten. Daß die Waisen⸗ räthe, deren Amt durch den §. 52 eit. als ein Gemeindeamt bezeichnet wird, vom Vormundschaftsgerichte in Pflicht zu nehmen seien, ist weder im Gesetze angedeutet, noch bei den be⸗ züglichen legislativen Verhandlungen zur Sprache gekommen. Ebensowenig, wie der 5. 3 des Gesetzes vom 8. März 1871 hinsichtlich der Mitglieder der im Interesse der Armenpflege zu⸗ folge besonderen Gemeindebeschlusses zu bildenden Deputationen, schreibt der 8. 52 cit. in Ansehung der Waisenräthe eine eid⸗ liche Verpflͤchtung ausdrücklich vor. Deshalb und indem die nassauische Gemeindeorduung vom 26. Juli 1854 von einer eidlichen Inzflichtnahme nur bezüglich des Bürgermeisters und der Gemeindevorsteher (58. 7) spricht, die 55§. 21 und 62 aber bezüglich der Feldgerichtsschöffen und des Gemeinderechners nur eine Verpflichtung überhaupt vorschreiben, erachtet der Mi⸗ nister es für den Grundsätzen der bestehenden Gemeindever⸗ fassung im Gebiete des vormaligen Herzogthums Nassau ent⸗ sprechend, daß die Inpflichtnahme der Waisenräthe durch die Königlichen Aemter, jedoch nur in der Art geschieht, daß der zu Verpflichtende die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten vermittelst Handschlags an Eidesstatt angelobt.

Bei einer von mehreren Personen gemeinschaftlich und vorsätzlich verübten Körperverletzung, welche den Tod des Gemißhandelten zur Folge gehabt, ist Jeder zu bestrafen, auch wenn der Tod der Mißhandlung eines einzelnen der Betheiligten zuzuschreiben ist. Erkenntniß des Ober⸗-Tribunals vom

28. Januar d. J.

Der General der Infanterie z. D. von Tres ckow, à la suite des 7. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 6, ist auf einige Tage von Altenburg hier eingetroffen, desgleichen der General-Major von Lehmann, lisher Commandeur der 60. Infanterie⸗Brigade, welcher kürzlich zum Kommandanten von Mainz ernannt worden ist, aus diesem Anlaß zur Ab⸗ stattung persönlicher Meldungen von Mainz.

Auf der Eisenbahnstrecke Cöln⸗-Verviers ist in Folge eingetretener Ueberschwemmung des Eisenbahn⸗Fahrdammes und dadurch herbeigeführter Erdrutschung der regelmäßige Eisen⸗ bahnbetrieb seit dem 17. Februar gehemmt.

Von diesem Tage ab muß bis auf Weiteres zur Beförde⸗ rung der Post, stait des unmittelbaren Weges von Cöln nach Aachen die Eisenbahnverbindung über Euskirchen und Düren bezw. Neuß und Düren, zum Theil unter Einstellung besonderer Züge, benutzt werden.

Dieser Umweg wird unter Umständen eine Verzögerung bei der Ueberführung der betreffenden Korrespondenz, namentlich im Verkehr mit Belgien, Frankreich, England ꝛc., gegenüber den sonst bestehenden Beförderungseinrichtungen, nicht ganz vermei⸗ den lassen.

Sr. Maj. Schiff „Gazelle“ ist telegraphischer Nach⸗ richt des „W T. B.“ zufolge am 17. d. M. in Montevideo eingetroffen und beabsichtigte, am 19. er. die Reise nach der Heimath fortzusetzen.

Bayern. München, 16. Februar. Der 1 ver⸗ setzte Regierungs-Präsident Freiherr v. Herman hat, wie der „Corr. v. u. f. D.“ meldet, heute seine amtliche Thätigkeit be⸗ gonnen, nachdem heute Vormittag die Vorstellung der Kollegial⸗ mitglieder der Kammer des Innern stattgefunden hatte, worauf auch der neu beförderte Regierungs-⸗Direktor J. E. Brennfleck in das Kollegium eingeführt wurde. Das Leichenbegängniß des Generals der Kavallerie und Generalkapitäns der Leibgarde der Hartschiere, Freiherrn Friedrich du Jarrys von Laroche hat heute Nachmittag 4 Uhr im Campo Santo des südlichen Friedhofes unter zahlreicher Be⸗ theiligung der hiesigen Bevölkerung stattgefunden. Nachdem um 4 Uhr die Einsegnung der Leiche von der Geistlichkeit der Ludwigspfarrei vorgenommen worden war, setzte sich der Leichen⸗ zug in Bewegung. Der mit Lorbeerkränzen und Blumen über— deckte, mit den Rangabzeichen und Orden des Verstorbenen ge⸗ schmückte Sarg wurde von sechs Hartschieren getragen.

Ehrenbegleitung befanden sich neben demselben sechs Haupt⸗

leute. Zwei Söhne des Verstorbenen, sowie die näch⸗ sten Verwandten folgten demselben. Hierauf schlossen

fich Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Luitpold, Ludwig und Arnulf, sämmklich in Uniform, an, ferner die obersten Hofchargen,

Frhr. v. Malsen, v. Pocci, Graf v. Moy, Graf v. Castell, Frhr. v. Perfall, die hiefige Generalitt, hierunter der . v. Maillinger, General der Infanterie Frhr. von der Tann, Frhr. v. Pranckh, der Staats-Minister des Königlichen Hauses und des Aeußern, v. Pfretzschner, der Finanz⸗Minister v. Berr, mehrere Reichsräthe, die Spitzen der obersten Behörden, eine große An⸗ zahl. des hiesigen Offiliereorps, hierunter auch der preußische Militärbevollmächtigte Major v. Stülpnagel an. Se. Königliche Hoheit Prinz Luitpold hatte Namens Sr. Majestãt des Königs Als Leichenkondukt waren unter Kommando des General. Majors v. He kel 2 Bataillone Infanterie, 3 Escadronen Kavallerie und 9 Geschütze aufgestellt.

zachs Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz . die ö. prinzessin haben mit Ihren Majestäten gestern Abend im (Altstädter) Hoftheater der Aufführung der komischen nig h ĩ Heute Vor⸗ mittag haben Höchstdieselben in Begleitung des Königs und der Königin die Besichtigung der hiesigen Kunstsammilungen fortgesetzt. Nachmittags 14 Ühr findet zu Ehren der Sohen : zu welcher der Derzog Johann Albrecht von Mecklenburg⸗Schwerin, die Prinzen Ernst und Friedrich von Sachsen⸗Meiningen und der Erbprinz Abends ist im Morgen (Freitag7 Vormittags 10 Uhr 5 Minuten gedenken der Kroön— prinz und die Kronprinzessin die Rückreise nach Berlin anzu⸗

dem Leichenbegängniß anzuwohnen.

Sachsen. Dresden, 17. Februar.

Oper „Der König hat's gesagt“ beigewohnt.

Gäste bei Ihren Majestäten Familientafel statt,

Günther, von Schleswig-Holstein geladen sind. Königlichen Residenzschlosse Hofball (Kammerbalh.

treten. Württemberg. Stuttgart, 15. Februar.

der Steuerverwendung.

trifft so ist der 15. März in Aussicht genommen.

zur Berichterstattung übergeb:n worden. über die Ministerverantwortlichkeit, auf der

der Zweiten Kammer in Anregung ge

und das Budget für 1876577.

Unter zahlreichem und ansehnlichem Trauergeleite von nah und fern wurde heute nach fast vollendetem 73. Lebens— jahr der General ⸗Superintendent und Ober⸗Konsistorial⸗-Rath a. D., Prälat Christian v. Dettinger, Doktor der Theologie, Kommenthur II. Klasse des Friedrichs⸗Ordens, Ritter J. Kl. des ; Am Grabe entwarf Prälat v. Kapff ein Lebens- und Charakterbild des Verblichenen, und der Präsident des Konsistoriums, Staats⸗Minister v. Golther, rief im Namen der Ober⸗Kirchenbehörde ihm Worte dankbaren

Kron⸗Ordens, zu Grabe getragen.

Andenkens nach.

Baden. Karlsruhe, 12.

. e . Allg. Ztg. Seit gestern ist der größere ständißfche 6 getreten behufs der Prüfung der Staatsrechnungen und der Sten Er wird damit einige Tage be— schäftigt sein. Das Ergebniß dieser Prüfung wird jedesmal in dem ständischen Rechenschaftsbericht niedergelegt, der von dem Schlusse der einen Landtagssession bis zum Tage des Beginns der folgenden erstattet und an die Mitglieder beider Kammern gedruckt vertheilt und dann, soweit Anstände erhoben und Be— merkungen erheblicher Art gemacht worden, durchberathen wird. Was den Wiederzusammentritt des Landtags be⸗ lo. r r Ein Gesetz—⸗ entwurf über die Neuregulirung der Beamtenverhält. nisse und Staatsdienerrechte ist schon vor geraumer Zeit eingebracht und dem ritterschaftlichen Abgeordneten b. Schad Der Gesetzentwurf . letzten Landtagssession auf den Antrag des Abgeordneten Desterlen von bracht, ist, wie schon ge⸗ meldet, vor Kurzem zur Vorlage gelangt. 3 . 6 noch Vorlagen über die Zusammensetzung der Kammern und über die Umwandlung des Geheimen Raths in einen Minister⸗ rath, sowie über die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofs

ü Februar. (Ir. 3) Der altkatholische Kirchenvorstand zu Pforzheim he: durch Zirkular sämmtliche altkatholische Vorstände Badens eingeladen, der diesjährigen altkatholischen Synode einen gemeinsamen An— trag zu unterbreiten, der die Bestimmung der zweiten Synode über die vorerstige Belassung des Cölibatzwangs insofern

aufheben soll, als die Reform des Cölibatgesetzes in jenen Ge— meinden beginnen könnte, in welchen dieselbe möglich sei. Als Hrünye hiefür sind angegeben: Austritt mehrerer altkatholischer BGeistlicher und geringe Zahl an beitretenden Geistlichen, wenn

der Synodalbeschluß weiter gültig bleibe. Hessen. Darmstadt, 14. Februar.

Das Ministerium

des Innern hat für die Volksschuken in Mainz die Ermäch⸗ tigung zur Abhaltung des altkatholischen Religion s⸗ unterrichts ertheilt. Durch das Edikt vom 6. Januar 1874 erhielt die evangelische Kirche Hessens eine neue Ver— fassung mit Selbstandigkeit in der Verwaltung ihrer eigenen Ange⸗ legenheiten. Diese Verfassung setzt die Kirche in den Stand, von den Bestimmungen über das Besteuerungsrecht der Kirchen Ge⸗ brauch zu machen, weshalb es angezeigt erschien, zu einer defi⸗

nitiven Regelung zwischen Staat und Kirche zu schreiten. Auseinandersetzung soll in der Art erfolgen, daß von Seiten des Staats eine feste Summe (175,000 S6) bestimmt wird, die jährlich als Pauschsumme aus Staatsmitkeln bem evange⸗ lisch en Central⸗Keirchenfonds überwiesen wird, wogegen die evan⸗ gelische Kirche die Verbindlichkeit hat, die bisher aus Staatsmitteln bestrittenen Ausgaben aus den allgemeinen kirchlichen Mitteln zu bezahlen. Hierher gehören die Kosten für das Ober-Kon⸗ sistorium, das evangelische Predigerseminar, die Gehalte, Bureau⸗ kosten und Diäten der evangelischen Geistlichen.

Sach sen⸗Weimar⸗Cisenach. Weimar, 17. Februar. Weim. Ztg.) Nach gestern Abend dem Großherzoglichen Hofe zugegangenen Nachrichten sind Se. Durchlaucht der Prinz Reuß und Ihre Hoheit die Prinzessin Reuß gestern Abend 6 Uhr wohlbehalten in Rom eingetroffen. Die Hohen Reisenden haben sich einen Tag in München aufgehalten, woselbst Höchst⸗ ihnen der Königlich preußische Gesandte Freiherr v. Werthern die Honneurs machte. Der Prinz und die Prinzessin Reuß wohnten einer Soirse im Gesandtschaftshotel bei, auf welcher zahlreiche hervorragende Vertreter der Münchener Künstlerwelt anwesend waren. Die Reise ward über den Brenner fortgesetzt und in Florenz abermals ein eintägiger Aufenthalt gemacht. Die Witterung war im oberen Italien winterlich kalt, in Rom Degen durchaus frühlingsmäßig. Beim Beginn der gestrigen sitzung des Landtags stellte der Abg. Thümmler folgende In— terpellation: „In der Sitzung des außerordentlichen Land⸗ tags am 22. Januar 1853 wurde von Seiten des Ver— treters der Großherzoglichen Staatsregierung erklärt, „daß der würdige Brauch der Eröffnung der Landtage an einen Sonn— ag nach vorherigem Gottesdienste, sowrit die Verhältnisse es möglich erscheinen lassen, sorgfältig festgehalten werden folle,“ . ist dieser Zusage bis auf die neueste Zeit entsprochen wor⸗ en. Da dem entgegen diesmal davon eine Ausnahme gemacht worden, so erlaube ich mir die Anfrage, ob überwiegende Gründe vorgelegen, für die gegenwärtige Berufung von jenem Brauche

des finanziellen Verhältnisses Diese finanzielle

abz usehen?“

zur Kenntniß der Regierung bringen.

selbe aus den Landtagsberathungen hervorgegangen.

Gegenstand der kirchlichen Gesetzgebung.

sein.“ und 9 geistlichen, der Herzog Wahlen der vier Kreise hervor.

fassung tritt mit dem J. März d. J. in Wirksamkeit. Anhalt. Dessau, 15. Februar.

S3 568 6 zusammen 2,698,510 M Die Steuerverwaltung weist an direkten Steuern 454,943 6, an indirekten 52 303 MS, sowie an Entschädigung für Erhebung der Reichssteuern 387, 392 ä, im Ganzen also 894,838 66 auf. Hierzu treten noch an Sporteln und Nebeneinnahmen der einzelnen Behörden 828, 365 6, sowie Insgemein 4032 Ss. Neben der erwähnten gesammten eigenen Einnahme von 7.724 000 beträgt die Einnahme für das Reich 6,470, 000 S, darunter 200 009 66 Rübenzuckersteuer und 930 000 (s Branntweinsteuer. Die Ausgabe vertheilt sich, wie folgt: Allgemeine Staats— verwaltung 492,409 S; Staatsschuldenberwaltung 105,000 6; Justizverwaltung 574,632 S6; Verwaltung des Innern 14791, 990 M6 (Regierung gö,989 6, die 5 Kreisdirektionen 109,212 66, Jägerbrigade 95.592 S6, Lehr- und Erziehungs⸗ anstalt in Zeitz 1806 6. Strafanstalt Coswig 101,550 , Armenwesen 27,326 S, Medizinalwesen 27,326 6, Kunst und ‚Wissenschaft 10,620 6, Landeskultur 10900 (6. Prämien für Kreischausseen 175, 000 S, Landgestät 38,500 S6, Kommunal— zwecke 11253 „ä, Unterricht 1,971,914 υι); Finanzverwaltung 2,446,352 (6 (Finanzdireklion 171,195 6, Domanialaufwand 405,450 S6, Steuerverwaltung 314,596 , Bergwesen Leo⸗ poldshall! öh, 1106; Auseinander setzungs behörden 11, 745.6; Kultus 145876 S6 (evangelischer 107, 967 (s, katholischer 2613 A, jüdischer 1951 6; Renten 32440 (6; Pensionen 424152 S6; Bauwesen 1,656,711 06 (Bauverwaltungen S324 6, Bauaufwand der Finanzdirektion 1,117. 018 , der Regierung 359.765 „S0, des Konsistoriums 98, 603 Me, zu Bau⸗ geschenken 3000 S6); Insgemein 2704S; General⸗Dispositions⸗ fonds zu Gehaltszulagen 27, 986 S6 Die Ausgabe für das Reich entspricht der Einnahme mit 647, 000 S6 Der Etat schließt demnach ab mit einer Mehreinnahme von 12, 000

Waldeck. Arolsen, 15. Februar. Der Landtag der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont ist am 12. d. M. durch den Landes⸗-Direktor von Sommerfeld geschlossen worden. Mit einem dreifachen Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König und auf den Fürsten von Waldeck trennte sich die Versammlung. Aus den Verhandlungen der letzten beiden Tage entnehmen wird noch folgende Einzelheiten: Am 11. Februar, beantwortete der Landes-Direktor von Sommerfeld eine ständische Interpellation: „weshalb in Veräußerungsfällen von Domanialgrundstücken in den letzten Jahren die verfassungsmäßigen Rechte des Landes nicht gewahrt seien? dahin, „daß nach dem Domanial— Rezeß vom 16. Juli 1853 die Verwaltung des Somaagial— vermögens der Regierung lediglich durch ein mit den Stän— den vereinbartes Spezial⸗Mandat Sr. Durchlaucht dem F;uͤrsten über— tragen sei. Sie bilde keinen Theil der inneren Landes verwaltung, welche der Regierung verfassungsmäßig obliege. Nur diese innere Landesverwaltung sei nach Artikel 1 des Accessionsvertrag,s vom 15. Juli 1867 auf Preußen übergegangen, und der Artikel 16 des Acces⸗ sionsvertrages füge ausdrücklich hinzu, daß die Verwaltung des De⸗ manial⸗-Bermögens dem Fürsten verbleibe. Hiernach stehe dem für Preußen die Landesverwaltung führenden Landes-Direktor keine Kog— nition oder Kontrole bezüglich der Verwaltung des Domanialver— moͤgens zu und sehe er, der Landez-Direktor, daher sich außer Stande, die in der Interpellation gestellte Frage zu beantworten, wie er auch jede Vaantwortung für die Wahlung der in Anspruch genommenen ständischen Rechte ablehnen müsse, ganz unabhängig von der Frage, ob diese Rechte während der Dauer des Accessionsvertrags ruhen oder fortbestehen.“

In der am 12. d. M. fortgesetzten Berathung über den Ge⸗ setzentwurf, das Grundbuchwesen betreffend, wurde ständischerseits beantragt, dem gestern beschlossenen §. 29a. als weiteres Aline zu—= zufügen: „Veräußernngen und Verpfändungen von unbeweglichem Dominialvermögen bedürfen der Genehmigung der Stände.“ BDer— selbe rief (ine lebhafte Diskussion hervor.

Der Regiernngs-⸗Kommissar bat, den Streit zwischen Land und Domaninm nicht bei Gelegenheit dicses Gesetzes zu verfolgen, wo— durch nichts erreicht und nur das ganze Gesetz gefährdet werde. Ebenso glaubte der Landesdireltor, daß das aus den Verhandlungen herpor— gehende Mißtrauen gegen die Bomaniglverwaltung und der sich hier— auf gründende Antrag das Zustandekommen des Gesetzes gefährden werde. Nach seinen Informationen habe das Domanium gegen die veräußerten Vermögenstheise wohl das Zwanzigfache wieder augekauft und mit dem fraglichen Zusatze werde nichts erreicht werden, weil der Fürst vozaussichtlich dann dem Gesetze die Zustimmung verfagen werde. Gleichwohl wurde der Antrag angenommen. Bei der nun erfolgenden Abstimmuna über den 2 für Grundbuch- sachen wurde nach lebhafter Debatte mit 8 gegen 7 Stim— men die 55. 1. bis 6 einschließlich verworfen und, beschlossen, i'statt derselben die in den S§S. I bis 6 des preußischen Kostentarifs für Grundbuchsachen normirten Sätze, jedoch ohne die Stempelgebühren“ anzunehmen, nachdem der Regierungs-Kommiissar hervorgehoben hatte, daß eine Ablehnung der Vorlage und Annahme geringerer Sätze vor— aussichtlich das ganze Gesetz zu Falle bringen, da die preußische

Regierung geringere Sätze nicht annehmen werde, während andererfeits das Betuͤrfneß und die Nothwendigkeit einer Reform des Hypotheken wesens schon vor langen Jahren allgemein anerkannt sei. Ueherdies schlössen sich die Sätze. dem früheren Kosten— tarife an und seien erheblich geringer als die preußischen. Wenn man gleiche Rechte mit Preußen haben woll, so müsse man sich auch gleiche Verpflichtungen gefallen lassen. Die ständischen Ver. theidiger der Vorlage schlossen sich dieser Ansicht an⸗ Die Gegner der Vorlage glaubten, daß auch bei dem geringeren Tarife das Bedürfniß gedeckt werde. Der Stempel sei schon vor 20 Jahren hier aufgehoben, und wenn an dem Tarife das Gesetz scheitern werde, so habe es den Anschein, als ob Preußen dem Lande nicht eine Wohlthat habe erzeigen, sondern sich eine bessere Einnahmequelle habe schaffen wollen. Der Landes

Da ein Vertreter der Regierung in der Sitzung, auf deren Tagesordnung nur Wahlen standen, nicht anwesend war, so wird der Präsident des Landtags diese Interpellation

Sachsen Meiningen. Meiningen, 14 Februar. Die gestern ausgegebene Nummer der Gesetzfammlung enthielt die neue Kirchengemeinde⸗ und Synodalverfassung, wie die⸗ auf einen ö Dieselb enthält folgende Bestimmung: „Das . bildet r er

urch di stim⸗ . fen eg rann, Ser fg rg. in n ge ge. 36 2 er dankend anerkenne, nicht habe zu nabe treten wollen und Fortbildung der Lehre nach deren Ergebnissen nicht beschrãnkt 5. Die Synode besteht aus 22 Mügliedern, 13 weltlichen ernennt 2, 20 gehen aus 9 So lange die Synode nicht versammelt ist, vertritt ein ständiger Synodalausschuß dieselbe. Die Synode wird auf je sechs Jahre gewählt; die neue Ver⸗

. Die neueste Gesetz⸗ Sammlung für das Herzogthum Anhalt publizirt den Haupt— Finanzetat für 1876; derselbe stellt sich in eigener Einnahme auf 7, 7244000 ι, in eigener Ausgabe auf 7,712,000 S Die eigene Einnahme setzt sich zusammen aus folgenden Posten. Im Etat der Domanialverwaltung kommen ein von Grundstücken 2514,41 M (darunter 1,566, 900 M6 von Gütern und 664740 A6 von Forsten), von Gebäuden und gewerblichen Anlagen

eine Finanzquelle in dem Gesetze fucken Fönne, zurück. Auch thei

nicht die Befũrchtung, daß das Gesetz zu einer * führen werde. Günstigere Kenstellationen für feine Einfũhrung als die gegenwärtigen, würden nicht leicht eintreten, Preußen habe kein persönliches Interesse an der Einführung der Grundl uch⸗ ordnuag, es habe dem Lande damit nur eine Wehlthat erweisen wollen, werde ihm sein Wohlwollen aer nicht aufzwingen und ͤ nen geringeren Tarif schwerlich eingehen. leberdies könne bei einer Loslösung ven Preußen die allgemeine Finanzlage des Landes einen billigeren Tarif keinenfalls gestatten. Nachdem der be⸗ treffende Abgeordnekle persönlich bemerkt, daß er Preußen, dessen Wohl

6 neuen Opfer von Preußen v rlange, wurden die übrigen Paragraphen anstandelos genehmigt, worauf das ganze Gesetz und der Kostentarif einschließlich der beschlossenen Aenderungen mit 10 gegen 5 Stimmen angenommen wurde. ;

Oesterreich⸗ò¶Ungarn. Wien, 16. Februar. Das Ab— geordnetenhaus hat das ganze Verzehrungssteuer-⸗Gesetz mit unwesentlichen Amendements in zweiter Lesung angenommen.

17. Februar. Der Eifenbahnausschuß des Ab— grordnetenhauses hat den Gesetzentwurf betreffend die Betheili—⸗ gung der Staatsverwaltung an der Dur-Bodenbacher Sisenbähn, sowie die Vorlage, betreffend die Fusionirung eini ger galiʒischen Bahnen, von welch letzteren jedoch die Bahn Tarnowm⸗Leluchow ausgeschieden wurde, angenommen. ̃

Nach der vom Finanz⸗Minister in Aussicht genommenen Kotirungssteuer sollen, einer Mittheilung der „Reuen freien Presse“ zufolge, alle in⸗ und ausländischen Industrie⸗ Bant⸗ und Eisenbahn-Unternehmungen für die Kotirung an der hiesigen Börse einen jährlichen Prozentsatz vom Nominalbetrage der in Umlauf befindlichen Titres zahlen. Für Kredit- und Industrie⸗ Unternehmungen wäre M½“mo, für Eisenbahn⸗Unternehmungen pro Mille als Steuerhöhe festgesetzt, die ganze Steuersumme 9 jedoch den Maximalbetrag von 10 000 1. nicht überschreiten

ürfen.

Pest, 17. Februar. (W. T. B.) Das Oberhaus hat den an dasselbe gelangten Gesetzentwurf über Anerkennung der Verdienste Deaks, nachdem dersekbe heute in dritter Lesung vom Unterhause genehmigt worden war, unter Beiseitesetzung der be⸗ züglichen Bestimmungen der Geschäftsordnung, sosort berathen und einstimmig und endgiltig angenommen. .

18. Jebruar. (WB. T. B.) Die hiesigen Blätter melden ühereinstimmend bezüglich der gestrigen Mittheilung der Wiener „Neuen freien Presse“ über die Lösung der Bankfrage, daß im Verlaufe der Vorverhandlungen wohl Aehnliches besprochen worden sei. Von einer eingehenden Verhandlung oder gar einer bestimmten Feststellung sei indeß keine Rede. Großbritannien und Irland. London, 16. Februar. (S. C) Die Königin wird am 8. März im Buckingham Palast einen großen Damenempfang abhalten. Den letzten telegraphischen Nachrichten aus Indien zufolge setzt der Prinz von Wales seinen Jagdzug gegen Repaul hin fort. Die Jagdgesellschaft rückt in kurzen Tagemärschen vor, die Nächte werden im Lager verbracht. Lin allem Wild ist Ueberfluß, nur Tiger sind äußerst selten zu sehen.

17. Februar. (W. T. B.) Unterhaus. Auf eine Anfrage Gordons erwiderte der Kanzler der Schatz kammer, Northeote, man könne mit vollem Rechte annehmen, daß die türkische Regierung ihren Spezialverpflichtungen hinsichtlich der regelmäßigen Zahlung des für die Anleihe von 1855 ga— rantirten Zinses nachkommen werde. Im weiteren Berlaulfe wurde der Gesetzentwurf, durch welchen die Königin ermächtigt wird, ihren bisherigen Titeln einen neuen Titel als Be— herrscherin von Indien hinzuzufügen, in erster Lesung an— genommen. Die Bill, betreffend die Abänderung des Ge— setzes über die Kauffahrteischiffe, wurde in zweiter Lesung genehmigt. Jakob Bright ist in Manche ster mit einer Mehrheit von 15661 Stinmen zum Parkaments— mitglied gewählt worden. Nach einer hier eingegangenen Nachricht aus Singapore ist man dreier Personen habhaft ge⸗ worden, welche an der Ermordung des britischen Agenten Birch in Perak theilgenommen haben sollen. Der eine der Verhafteten hat ein vollständiges Geständniß abgelegt und 9 Personen namhaft gemacht, welche den Mord ausgeführt haben sollen. Frankreich. Paris, 16. Februar. (K. 3.) Der ohere Rath für Ackerbau, Handel und Industrie wird im März zusammentreten, um den Bericht des Ministers Meaux über die Handelsverträge zu prüfen. Der Handelsvertrag mit Italien soll schon im Mal den Kammern unterbreitet werden. Der am Sonnabend in Paris gestorbene Graf de Carné wurde 72 Jahre alt und war seit 1864 Mitglied des Instituts; seine Wahl galt damals als Protest gegen die antireligiösen

Ideen, deren Vertreter, Littrs, Mitbewerber war. Der Ver— storbene gehörte einer alten Familie der Bretagne an. In frü—

heren Jahren war er Mitélied der Redaktion der „Revue des deuz Mondes.“ Seine Laufbahn begann er in der Diplomatie, 183) ward er in die Deputirtenkammer gewählt.

18. Februar. (W. T. B.) Wie das „Journal ofsiciel“ meldet, haben die Carlisten in Panplata in Navarra einen französischen Kapitän auf französischem Territorium ge⸗ tödtet. General Pourcet hat in Folge dessen eine Batterie in der Richtung auf Panplata vorgeschickt.

Epanien. Madrid, 17. Februar. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Nachrichten ist der König in Vittoria eingetroffen und gedenkt sich morgen über Durango nach Ver— gara zu begeben, um dort an die Spitze der Armee zu treten. General Quesada ist zum Chef des Generalstabes er— nannt worden. Eine Kirche in der Vorstadt von Estella ist durch Geschosse der Regierungstruppen zerstört worden. Die carlistische Junta trifft Vorbereitungen, sich mit den Archiren in die Gebirge bei Amezenas zu flüchten. General Tasfara hat das Fort Arandigoyen genommen und marschirt in der Richtung auf Villatuerta. Nach einer der Regierung zugegangenen Depesche des spanischen Konsuls in Bayonne be⸗ absichtigt die carlistische Junta eine Versammluüng nach Villafranca einzuberufen, um Vorschläge über Friedens⸗ bedingungen zu machen.

Italien. Rom, 17. Februar. (W. T. B.) Wie die „Opinione“ meldet, kehrt Hofrath Schwegel morgen nach Wien zurück. Außer dem öͤsterreichischungarischen Gefandten bleiben noch einige österreichisch⸗ungarische Spezialkommissarien hier zurück, um einzelne technische Studien bezuglich des Handels ver⸗ trages zu vollenden und sodann mit den italienischen Delegir⸗ ten den Text des Vertrags und den Tarif festzustellen. Mit Ausnahme noch einiger wichtiger Fragen, fügt die „Opinione“ hinzu, sei fast über alle Punkte eine Vereinbarung erzielt. Die Konvention über den Ankauf der suͤditalieni⸗ schen Eisenbah nen Seitens der Regierung ist am 15. d. M.

direktor von Sommerfeld wies die Insinuation, als ob Preußen

unterzeichnet worden.