zum Port. Fähnr,, Pollier, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 78, zum Li., v. Hobe, Unteroff. vom Drag. Regt. Nr. 19, zum Port. ähnr., v. NUechtritz⸗Steinkirch, Port. Fähnr. vem Ulanen Regt. Nr. 13, zum Sec. Lt, Franz, Unteroff. vom Inf. Regt. Nr. 79, zum Port. Fähnr. befördert. Freyschmidt, v. Rhade, Port. Fähnrs. vom Inf. Regt. Nr. 87, Litty, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 88, Lang, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 81, u Sec. Tte, v. Drygalski, UNateroff. vom Füs. Regt. Nr. 80, icht er, char. Port. Fähnr. vom Drag. Regt. Nr. 5, zu Port. Fähnrg. v. Garczyns ki, Port. Fähnr. vom Hus. Regt. Nr. 13, zum Sec. Lt., v. Schwedler, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 83, zum Pr. Lt., Ru sche, Port. Fähnr. von dems. Regt.,, Joachimi, Kaul, Eidam, Port. Fähnré. vom Inf. Regt. Nr. 32, v. Ober⸗ nitz, Port. Fäbnr. vom Inf. Regt. Nr. 4, Graf zu Leiningen Westerburg, v. Below, Port. Fähnrs. vom Hus. Regt. Nr. 14, zu Sec. Lts, Gilbert ⸗Kennedy, Unteroff. von dems. Regt., zum ort. Fähnr, Kuhn, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 115, zum Pr. t., Perrot, Port. Fähnr. von dems. Regt., zum Sec. Lt., Winter, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 118, zum Pr. Lt. befördert. v. Loeben, Masor, aggregirt dem Grenadier⸗Regt. Nr. 2, unter Verleihung eines Patents seiner Charge, in das Regt. einrangirt. v. Szezepanski, Hauptm und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 54, dem Regt., unter Beförderung zum überzähl. Major, aggregirt. Bayer, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 54, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Santelmann, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 13, zum Sec. Lt, Paetz, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 15, * Pr. Lt, Worgitz y, Kirchner, Port. Fähnrs. vom Inf. egt. Nr. 16, Schiffer, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 53, — 2 v Wittgenstein, Pelizaeus, Port. Fähnrs. vom Inf. Regt. Nr. 55, zu Sec. Lts,, v. Arnim, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 57 zum Pr. Lt., befördert. Becker, Sec. Lt. vom Hns. Regt. Nr. 8, à làa sßnite des Regts. gestellt. Graf v. Itz enplitz, Pr. Lt. von dems. Regt., von dem Kommando zur Gestütverwaltung entb. Krafft, v. Dömming, Port. Fähnrs. vom Inf. Regt. Nr. 42, zu Sec. Lts. befördert. v. Hugo, Major vom Inf. Regt. Nr. 57 unter Entbindung von seinem Kommando als Adjut. beim Gen. Kommdo. des V. Armee Corps, in das Infant. Regt. Nr. 27 versetzt. Frhr. v. Brackel, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 27, als Adsut. zum Gen. Kommdo. des V. Armee⸗Corps kfommandirt. Küntzel, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 45 und Lehrer an der Kriegsschule zu Hannover, zum Hauptm. befördert. v. Meding, Major vom Füs. Regt. Nr. 990, v. Probst, Major, aggreg. dem Gren. Regiment Nr. 6, Dieckhoff, Major, aggregirt dem In- fanterie Regiment Nr. 50, ein Patent ihrer Charge verliehen. Richter, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 26, v. Voß, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. A, zu Sec. Lts, Frhr. v. Blanckart, Pr. Lt. vom Inf. Reg. Nr. 96, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Livonius, Sec Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt, Kürzel, Port. Fähnr. von dems. Regt., v. Stumpfeldt, Port. Fähnr. vom Hus. Regt. Nr. 12, Bõ hm, Port. Fähnr. vom Drag. Regt. Nr. 7, v. Enckevort, Port. Fähnr. vom Kür. Regt. Nr. 7, zu Sec Lts., befördert. Graf u. Edler Herr zur Lippe ⸗Biesterfeld⸗Wei⸗ ßenfeld, Sec. Lt. vom Kür. Regt. Nr. 7, à la suite des Regts. gestellt. de Claer, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 29, zum Hauptm. und Comp Chef, v. Gabain, Sec. Lt. von dems. Regt. Aries, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 40, v. Tippelskirch, Sec. Lt. vom; Inf. Regt. Nr. 68. zu Pr. Lts, Wieg and, Port. Fähnr. von dems. Regt, zum Sec. Lt., Sixt v. Arnim, Unteroff. vom Inf. Regt. Nr. 65, zum Port. Fähnr., König, Port. Fähnr. vom Ins. Regt. Nr. 69, zum Sec. Lt. befördert. Strahl, v. Stegmann u. Stein, Port. Fähnrs. vom Gren. Regt. Nr. 16, Ehrenberg, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 18, zu Sec. Lts, Bauer, Unteroff. von demselb. Regt., zum Port. Fähnr., Kothe, Port. Fähnr. vom Infant. Regt. Nr. 233, v. Müller, Börger⸗Medwedicki, Port. Fähnrs. vom Inf. Regt. Nr. 51, zu Sec. Ets., v. Schewe, Pr. Lt. vom Infant. Regt. Nr. 63, zum Hauptm und Comp. Chef, Ko ehn⸗— horn, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt. befördert. Frhr. v. d. Bussche⸗Haddenhausen, Oberst und Commdr. des Janf. Regts. Nr. 56, unter Stellung à la suite dieses Regts, mit der Führung der 60. Inf. Brigade beauftragt. v. Weh ren, Oberft⸗Lt. und Commdr. des Jäger Bats. Nr. 3, zum Commandeur des Gren. Regts. Nr. II ernannt. v. Minckwitz, Oberst ˖ Lieutenant, beauftragt mit der Führung des 4. Garde Grenadier RNegts. v. Bes sel, Oberst⸗Lt., beauftragt mit der Führung des Inf. Regis. Nr. 32, zu Commandeuren der betr. Regtr ernannt. v. Schkopp, Oberst Lt. vom Füf. Regt. Nr. 73, mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 56, unter Stellung A la suite desselben, beauftragt. v. Stocken, Oberft Lt. vom Inf. Regt. Nr. 20, mit der Führung des Gren. Regts. Nr. 1, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. Ja⸗ rotzkv, Major vom SGeneralstabe der 2. Division, als Bats. Com- mandr. in das Füs. Regt. Nr 73 versetzt. Frhr. v. Willijen, Majer vom Generalstabe der 20. Div, zum Commdr. des Jäger Bats. Nr. 3 ernannt. Ahlborn, Major, aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 20, als Bats. Commdr. in das Regt. einrangirt. Sch eibert, Major vom Stabe des Ing. Corps, zum Ing. vom Platz in Cüftrin, Schmid, Major vom Stabe des Ingenieur⸗Corps, zum Commdr. des Pion. Bats. Nr. 10 ernannt. Pirscher, Hauptm. von der 1. Inzen. Insp., unter Ernennung zum Feftungsbau - Direktor in Königsberg i. Pr., zum Major im Stabe des Ingen. Cerps be— fördert. Groß, Hauptm. von der 2. Ing. Insp., von der Stellung ls Comp. Chef im Pion. Bat. Nr. 6 entbunden. Gronen, Hauptm. von derselben Insp., zum Comp. Chef im Pion. Bat. Nr. 6 emarnt. Hermann J., Sec. Lt. von derselben Insp., zum Pr. Lt, Maiß, Stöckel, Pr. Lte. à la suite derfelben Inip. und Lehrer an den Kriegsschulen resp. zu Neisse und Anklam, zu Haupt⸗ leuten, Rudloff, Hauptm. von der 3. Ingen. Insp., zum Major im Stabe des Ingen. Corps, Grieben, Pr. Lt. von derfelben Insp,s, Bachmann, Pr. Lt. à2 la snite derselben Insp. und Tehrer an der Kriegsschule zu Cassel, zu Hauptleuten befördert. Richter, Hauptm. von der 4. Ingen. JInspektion, ven der Stellung als Comp. Chef im Pion. Bat. Rr. 9 entbunden. Mayer, Mr. Lt. von ders. Insp., unter Ernennung zum Comp. Chef im Pion. Bot. Nr. 9, zum Hauptmann, Regenzburger, Bünger, Sec. ron ders. Insp., zu Pr. Lts, Mann kopff, Pr. Lt. à M suite Insp. und Lehrer an der Kriegsschnle zu Metz, zum Hauptm. rt. Drie sel, Port. Fäbnr. vom Garde -⸗Pion. Bat., Tietze, Port. Fähnrs. vom Pion. Bat. Nr. 1, zu auheretatsmäßtz. er 1. Ingen. Insp. befördert. Moraw e, Sec. Lt. und ffzier bei dem Train⸗Depot des III. Armee⸗Corps, unter um Pr. Lt., zum 1. Depot-Offizier bei diesem Train⸗ rant. Bargen, Sec. Lt. a. D., zuletzt von der Res. des 8. Nr. 35, zur Probe ⸗Dienstl. als Z. Tepot⸗Offiz. bei dem
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Annahme empfohlen. steriumz im Dezember eingebrachte Antrag wurde am 27., nach⸗
Daum, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. B, kom ndrkt. zur Dienstleist bei der Inspektion der Gewehrfabriken zum 1. März 1876 zur Dienst⸗ 1. 28 dem Waffen Re sions⸗Kommando in Steyr (Oesterreich) ommandirt.
Aichtamtliches.
Amerika. (Monatsübersicht für Januar.) Der Kongreß, welcher sich am 20 Dezember bis zum 5. Januar vertagt hatte, trat an dem bestimmten Tage wieder zusammen. Noch an dem nämlichen Tage brachte der Senator Morrill von Vermont eine Bill zur Erleichterung der Wiederaufnahme der Baarzahlungen ein. Nach derselben sollen 4⸗ oder 41 /yproz. Obli⸗ gationen zu Pari gegen Bundespapiergeld (Greenbacks) einge⸗ tauscht und letzteres dann vernichtet worden. Alle nach dem l. Januar 1878 abgeschlossenen Kontrakte sollen, wenn nicht anderes stipulirt, in Gold zahlbar sein und alle Natio nalbanken müssen nach dem 1. Januar 1877 ein Viertel, nach dem 1. Ja⸗ nuar 1878 die Hälfte und nach dem 1. Oktober 1878 drei Viertel ihrer Reserve in Gold halten. Tie von Morrill in einer längeren Rede vertheidigte Bill wurde dem Finanzeomité zugewie en, ebenso auch eine von dem Senator Sherman am 17. eingebrachte Bill, in der der Abschluß eines Vertrages mit Großbri⸗ tannien empfohlen wird, um den Dollar in einem Werthe von einem Fünftel Pfund Sterling zur gemeinsamen Münzeinheit bei⸗ der Länder zu machen. Ueber die letztere Bill wurde am 1. Fe⸗ bruar von dem betreffenden Comité in befürwortendem Sinne berichtet. Dem Handelscomité wurde eine am 11. von dem Senator Mitchell eingebrachte Bill behufs Abänderung der Na⸗ vigationsakte überwiesen, nach welcher den im Auslande gebore⸗ nen Personen, die ihre Absicht erklärt haben, Bürger der Ver⸗ einigten Staaten zu werden, das Recht zustehen soll, sich als Eigner amerikanischer Schiffe eintragen zu lassen. Ein Antrag auf Untersuchung der Bücher und Rechnungen des Schatzamtes wurde mit der Bestimmung angenommen, daß nicht, wie her⸗ kömmlich ein besonderes Comité für diesen Zweck gebildet, fon⸗ dern die Untersuchung dem Finanzeomité des Senats übertra— gen werde. Nach längeren Debatten wurde am 12. mit 34 ge⸗ gen 18 Stimmen ein dahin gehender Antrag angenommen, daß dem Senat das Recht zustehe, den zeitweiligen Präsidenten des Senats seiner Funktionen zu entheben, derselbe also nicht als ein permanenter Beamter zu betrachten sei. In einer am 27. abgehaltenen Parteiversammlung beschlossen die demokratischen Senatoren, fich während der laufenden Session weder auf die Wahlen in Mississippi oder auf Staatsrechte der einzelnen Bundesstaaten bezügliche Debatten einzulassen.
Im Repräsentantenhause wurden verschiedene auf die Wieder⸗ aufnahme der Baarzahlung Bezug habende Bills eingebracht, deren Hauptbestimmungen auf die Verpflichtung der Regierung und Nationalbanken, einen Goldreservefond zur Deckung des aus⸗ stehenden Bundes papiergeldes und der Banknoten anzusammeln, und zugleich auf die Aufhebung der Bestimmung des Gesetzes vom 14. Januar 1875, wodurch die Wiederaufnahme der Baar⸗ zahlung auf den 1. Januar 1879 festgesetzt wird, hinauslaufen. Die Ansammlung von Gold soll Seitens der Regierung durch Rückhaltung des nach Zahlung der Zinsen übrigen Goldes, Seitens der Nationalbanken durch Ansammlung eines Theiles der auf die von ihnen deponirten Bundesobligationen gezahlten Zinsen bewirkt werden. Eine von Fernando Wood eingebrachte Bill beantragt außerdem Suspenfion des Amortisationsfond-Gesetzes bis zum Jahre 1880, und Zahlung der Zinsen auf Bundes⸗ obligationen in vierteljährigen statt wie bisher in halbjährigen Raten. Zwei andere, von Chittenden und Whitehouse einge⸗ brachte Bills bezwecken die Einlösung des Papiergel des gegen Emifsion von 4prozentigen Obligationen in der Höhe van bezw. 24 und 32 Millionen im Zahre. Ein daekt auf Aufhebung des Gesetzes vom 14 Januar 1875 gestellter Antrag wurde mit 158 gegen 112 Stimmen verworfen. Am 20. wurde ein Antrag des Budgetcomitéès eingebracht, wonach die diplomatischen und konsularifchen Vertretern der Vereinigten Staaten zu zahlenden Gehãlter reduzirt werden sollen. Dadurch würde sich der im Budget zu diesem Zwecke ausgesetzte Betrag um 440 090 Doll. vermindern. Reduzirt wurden die Gehalte der Gesandten in Großbritannien, Frankreich, Rußland und Dertschland um 3500 Doll., in Spa— nien, Oesterreich, Brasilien, Mexiko, Zapan und Ehina um 2000, Italien um 4000, in Portugal, der Schweiz, Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Norwegen, der Türkei, Venezuela und den Sandwich⸗Zaseln um 1060 Doll, die aller Konsuln um 10 Froz. Am 25. passirte nach mehr⸗ tägiger Debatte eine Bill mit der geringen Majoritãt von 16 Stimmen, wodurch 15500, 000 Doll. zur Deckung der TRosten der Beltausstellung in Pailadelphia, jedoch mit der Be⸗ dingung bewilligt wurden, daß an das Schatzamt der Vereinigten Staaten irgend welcher Ueberschuß abzuführen sein foll und zwar vollständig, ehe irgend welche Dividende unter die Aktionäre vertheilt wird, welche in den Händen des Comiteès für die Ausstellung verbleiben sollte. Die Bill wurde am 26. im Senate dem betreffenden Comité über⸗ wiesen und von diesem am 28. in unveränderter Fassung zur Der auf Errichtung eines Hundels-Mini⸗
dem der Ausschuß für Handel ungünstig darüber berichtet, auf den Tisch des Hauses gelegt. Von Seiten der demokratischen Partei wurde am 31. eine neue Tarifbill eingebracht, nach wel⸗ cher die jetzigen Zollsätze auf Wollen⸗ und Baumwollenwagren, Gisen und Stahl, Eisen⸗ und Stahlwaaren, Draht, Sägen, Nadeln, Zinn, Blei, Kupfer, Seide, Tabak und Cigarren, fertige Kleidungs stücke, Teppiche, Marmor und Seife um ein Drittel reduzirt, auf eine Anzahl anderer Artikel ganz aufge oben und
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in. Der IIILArm Corps komm. Fleischman n, Port. Fahnr. v. Train⸗ Nr. J. unter Versetzung zum Train ⸗ Baß. Nr. 2, zum Sec, Lt, Felder, Uagteroff. vom Train Bat. Nr. 3, zum Pert. Fähnr. ert. Prinz Wilhelm von Hejsen Königliche Hoheit, Sec. suite des Ulan. Regts. Nr. 6, zum Könige⸗Husaren Regt.
a Ja zuste desselben, veisetzz. Wagner Hauptm. von der vert, von dem Verhältniß als Mitglied der Studien
ir die Kriegeschulen entbunden. Pochhammer, aptm. von derfelben Znspekt.,, zum Mitgliede der Studien. nmifsien fär Tie Kriegeschulen ernannt. — Durch Verfügung des Krieg Ministeriumz. Ben 11. Februar. Lange, Hauptm. 21a zuste des Füf. Regts. Nr. 36, Direktions ⸗Assist. und Mitglied der Gewehr⸗Revisions⸗Kommiss. zu Sömmerda, in seiner Eigenschaft als Birekt. Assist. zur Gewehrfabrik zu Spandau, Haberstrohm, Pe. Tt. vom Inf. Regt. Nr. 63 und kommdrt. zur Dienftlleist. bei der Gewehr⸗ und Munitionefabrik zu Erfurt, zur Gewehr ⸗Revisions⸗ Kemmisston in Sömmerda verjetzt — Den 13. Februgr. Bendel, Lt a la suite des Füs. Regts. Nr. 40 und Direstions ⸗Assistent Fel der Munitionsfabrik zu Danzig, zum 1. April 1876 von seinem Fommando zur Dienstleiftung bei der Inspektien der Gewehrfabriken entbunden. Klopsch, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 5, lommdrt.
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die Zölle auf Kaffee und Thee wieder eingeführt werden sollen. Die Bill wurde dem Ausschuß für Mittel und Wege (Ways and Means) Üüberwiesen. Zu heftigen Parteidebatten gab der Antrag auf Amnestie aller derer, die sich an der Sezession der Südstaaten betheiligt, Veranlassung. Einem der in den letzten Jahren angenommenen Amendementꝛs zur Verfassung zufolge steht es dem Kongresse frei, derartige Bestimmungen zu erlassen, doch müssen dieselben mit einer Majorität von zwei Dritteln angenommen werden. Bei den am 10. beginnenden Debatten über diefe von den Demokraten eingebrachte Bill nahm der frühere Sprecher des Hauses Blaine Gelegenheit, durch Ein⸗ bringung eines die Amntstie des ehemaligen Präsidenten der konföderirten Staaten ausschließenden Amendements die Debatte auf das Feld politischer und sektioneller Leidenschaften zu spielen, und wurde dieser Absicht durch aufregende Reden von beiden Seiten des Haufes entsprochen. Die Bill selbst aber wurde am 13., ohne daß das dazu gestellte Amendement zur Abstimmung gelangte, verworfen, da die erforderliche Majorität nicht für die⸗ felbe ftimmte. Eine am 17. abermals eingebrachte Bill, welche
zu der von demokratischer Seite dann das Amendement einge⸗ bracht wurde, den Jefferson Davis von der Amnestie aus⸗ schließenden Passus aufzuheben, blieb ebensalls unerledigt, weil sich für die von dem Antragsteller verlangte Aufhebung der Tagesordnung nicht die erforderliche Zweidrittel⸗Majorität fand= Die eine Zeit lang herrschende Aufregung bezüglich der Differenzen zwischen den Vereinigten Staaten und Spanien wegen der kubanischen Verhältnisse hat sich wieder gelegt, nachdem dem Repräsentantenhause auf dessen Antrag die diese Ange⸗ legenheit betreffenden diplomatische storrespondenz am 23. vor⸗ gelegt worden war, und es sich herausgestellt hat, daß die am 5. November an die spanische Regierung gerichtete Note, in welcher Beschwerden über das Verhalten der Behörden in Kuba erhoben worden waren, von der spanischen Regierung in befrie⸗ digender Weise beantwortet worden sei, und diese Note den euro⸗ päischen Regierungen zwar mitgetheilt, aber nicht überreicht worden sei. Der in Washington zusammengetretene republikanische Na⸗ tional⸗Ausschuß entschied sich nach einer stürmischen Debatte da—⸗ für, die Konvention zur Ernennung des republikanischen Prä⸗ sidentschaftskandidaten am 14. Juni in Cincinnati abzuhalten. Der demokratische National⸗Ausschuß wird am 22. Februar eben falls in Washington zusammentrezen, um Zeit und Ort der de⸗ mokratischen National⸗K'onvention zu bestimmen. Als die Er⸗ öffnung des Wahlfeldzuges kann man die von einer demokra⸗ tischen Versammlung in der Stadt New Jork angenommenen Empfehlungsbeschlüsse von Thomas A. Hendricks von Indiana für die Präsidentschaft und Samuel S. Cux von New-⸗JYork für die Vizepräsidentschaft ansehen. Amtlichen Berichten zufolge belief sich der Werth der Ein⸗ fuhr in sämmtlichen Häfen der Union im Dezember 1875 auf 31,192,830 Doll. Gold, gegen 36,893,312 Doll. Gold in dem entsprechenden Monate des Vorjahres. Der Gesammtwerth der Ausfuhr betrug im Dezember vorigen Jahres 56,527,345 Doll. Gold, der der Rückausfuhr 1,129,365 Doll. Gold, gegen bez. 55,197,892 Doll. Gold und 1,B327, 108 Doll. Gold im Dezember 1874. An der Ein⸗ und Ausfuhr betheiligten sich die Häfen von New⸗Jork mit einer Einfuhr von 20 123,808 Doll. und einer Ausfuhr von 23,500 540 Doll., San Francisco mit bez 2,1524418 und 2,341,630 Zoll.; Beston mit 2, 8p 1,0995 und 2,638,016 Doll.; Philadelphia mit 1,150 593 und 2870848 Doll., Baltimore mit 1,153,740 und 1,912,900? Doll.; NRew⸗Orleans mit 871,603 und 13,083,054, und Mobile mit 255,794 und 2.3399 067 Doll. Die Gesammteinfuhr betrug im Jahre 1875 503 910 181 Doll. Gold, 59,146,153 Doll. Gold weniger als im Vorjahre; die Gesammtausfuhr belief sich auf 497,154,143 Doll. Gold, 56,B 775,744 Doll. weniger als im Jahre 1873, der Werth der Rückausfuhr auf 13463911 Doll. Gold, 2479,300 Doll. weniger als im Vorjahre. Die von dem Kongresse mit der Untersuchung der Zustände an der mexikanischen Grenze beauftragte Kommission hat auf die Absendung von zwei weiteren Regimentern regulärer Truppen angetragen. Dem Kongresse wurde eine mit 22.626 Unterschriften ver⸗ sehene Petition der Frauen von Utah eingereicht, worin auf Aufhebung aller gegen die Polygamie gerichteten Gesetze und die Aufnahme Utahs als Staat in die Union angetragen wird. In Mexiko dauerte der Aufstand in Sonora fort und haben die Insurgenten, deren Streitmacht sich auf etwa 2000 Mann beläuft, wesentliche Bortheile errungen. Zwölf Städte haben sich zu Gunsten des Führers der Aufständischen, des General Serva, ausgesprochen. In der Stadt Meziko erneuerten sich die Belästigungen der Protestanten durch die Katholiken. In Panama wurde der General Rafael Aizpuro, der seit dem Oktober v. 3. als provisarischer Präsident fungirte, am 1. Januar als konstitutioneller Präsident in Gegenwart der Mit⸗ äeder der konstituirenden Versammlung, in sein Amt eingeführt. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Columbia hat eine Fommifsion ernannt zur Untersuchuag der Verhältnisse der Panama⸗Eisenbahn ⸗Gesellschaft, gegen welche mehrere Pro⸗ zesse wegen Kontraktbruches eingeleitet worden sind. Die Regierung beabfichtigt, die Aufhebung des Kontraktes zu verlangen. In Venezuela sind die Häfen von La Guayara und Porto Cabello, Angesichtz des drohenden Kritges mit den Niederlanden, in Vertheidigungszustand gesetzt und die Festungswerke armirt. Zum Befehlshaber der Truppen in Porto Cabello wurde Gene⸗ ral Garcia vom Stabe des Präsidenten Blanco ernannt. Der mit großer Meajorität zum Präsidenten von Ecuador gewählte Dr. Antonio Borrero wurde am 18. Dezember in der Kathedrale von Quito in Gegenwart des dortigen Erzbischofs und der Würdenträger der Kirche, sowie der Mitglieder des Kongresses feierlich in sein Amt eingeführt. Die finanzielle Lage Perus ist unverändert. Die bisherigen Bevollmächtigten für den Abh⸗ schluß von Guanoverkäufen in Frankreich und England, die Herren Althaus und Rosaz, haben, nachdem sich der Präsident geweigert, die von ihnen geschlossenen Kontrakte zu ge⸗ nehmigen, ihr Amt niedergelegt. Ein neuer Abschluß war definitiv noch nicht zu Stande gekommen, vielmehr schwebten die mit Pariser Häufern eröffneten Berhandlungen noch. Die Re⸗ gierung hat von dem ihr zustehenden Rechte Gebrauch gemacht und die Ezpropriation der Salpeterfabrik in Terapeca angeordnet. Den bisherigen Besitzern wurde die Alternative gestellt, über die sie sich bis zum 15. Januar zur erklären haben, ob sie ihren Besitz der Regierung zu dem von der Regierungskommission aufgestellten Taxwerthe gegen Wechsel auf London, den Sol zu 44 Pence gerechnet, und nach zwei Jahren zahlbar überlassen oder ob sie die Fabrikation von Salpeter mit einem Aus⸗ fuhrzolle von 60 G. per Centner selbst fortführen wollen. Am 11. Dezember hat der Minister der auswärtigen An⸗ gelegenheiten an die Regierungen sämmtlicher unab⸗ hängigen amerikanischen Staaten Einladungen zur Be⸗ theiligung an einem juristischen Kongresse ergehen lassen, der sich mit der Herbeiführung einer Uebereinstimmung der Civil⸗ und Handels⸗ und Münzgesetze, sowie mit einer all⸗ gemeinen Postkonvention für alle amerikanische Staaten beschäf⸗ gen soll. In Folge der in Lima eingetroffenen Nachricht, daß der Insurgenten⸗Chef Pierola einen abermaligen Einfall von Chile aus beabsichtige, find Truppen von der Hauptstadt nach Arequipa und Mosquequa gesandt worden. In Chile ist Señor Anibal Pinto als liberaler Kandidat für die Präsident⸗ schaft aufgestellt worden. Da das chilenische Wahlgesetz keinen Unterschied des Geschlechts macht und die einzigen für die Er⸗ werbung des Bürgerrechts nöthigen Qualifikationen die Voll⸗ jährigkeit und die Kenntniß des Lesens und Schreibens sind, so ist beschlossen worden, auch die Frauen als Wähler zu registriren, und werden dieselben ihr neues Recht zum ersten Male bei den bevorstehenden Wahlen ausüben. Die Delegirten Brasiliens und der argentinischen Kon⸗
zur Dienstleistung bei der Gewehr und Mnnitions fabrik zu Spandau, zur Sienftleistung bei der Inspektion der Gewehrfabriken kommandin.
in dem Sinne des Bleine schen Amendements abgefaßt war, nnd
föderation in Paraguay werden am 1. Juli aufhören, ferner
zu stellen, so würde ich ja für meine Person dagegen nicht das Min deste einzuwenden haben. Wenn aber gemeint wird, daß das Handels⸗
daselbst zu funktioniren. Die Entscheidung über die Grenz⸗ streitigkeiten zwischen Paraguay und * 3 — ö deration ist dem Präsidenten der Vereinigten Staaten als Schiedsrichter übertragen worden. In der argent inischen Konföderation trat der neue Zolltarif am 1. Januar in Kraft. Anfang Januar fand an der Südgrenze der Konföde⸗ ration ein Einfall von Pampa⸗Indianern und Araucaniern statt. Der Kriegs⸗Minister hat sich in Folge dessen an der Spitze von Truppen nach Azul begeben. In Uruguay sind die Senatoren⸗ und Deputirtenwahlen in der ganzen Republik am 14. Januar friedlich von Statten gegangen und hat Señor Varela die meiste Aussicht, zum Prãsidenten erwählt zu werden. Die Ruhe ist seit der Auseinandersprengung der In— surgenten nicht mehr gestört worden, und war die Regierun eifrig mit der Reorganisation der Finanzen des Landes 2 schäftigt. Brasilien. Der Kaiser hat sich am 5. Januar von Rio de Janeiro zu einem kurzen Aufenthalte nach Thereso⸗ polis begeben. Später wird derselbe mit der Kaiserin auf einen Monat nach New-⸗Freiburg gehen, da die geschwãchte Gesundheit der Kaiserin eine Badekur nothwendig gemacht hat. Am 30 De⸗ zember wurde dem Kriegs⸗Minister ein außerordentlicher stredit von 1,438. 856 Milreis für das laufende Finanzjahr eröffnet. Der bisher als Minister⸗Präsident fungirende Vertreter Brafiliens am italienischen Hofe, Baron de Javary, ist zum außerordent— lichen Gesandten ernannt worden. Staatsrath d' Andonda ist
mit einer besonderen Mission nach Buenos Anres in der Grenzregulirung mit Paraguay betraut * — in Sachen
Landtags⸗ Angelegenheiten.
Berlin, 19. Februar. In der Sitzung des s ; a9 5 der Abgeordneten am 17. d. M. net, . der , . J . der Minister für
e landwirthschaftlichen Angelegenheinen r i
. gelegenheiren, Dr. Friedenthal,
Meine Herren! Die Bemerkung des Abg. Miquel veranlaßt mi zu einigen Worten. Der Herr a ec (dne her eng . ben, daß es Aufgahe der Gesetzzebung sei, die Abverkäufe von Par- zellen von großen Grundbesitzungen, namentlich gegenüber den Bela— stungen, den Hypothekengläubigern u. f. w. zu erleichtern. Ich Türde das als einen Appell an meine Thätigkeit ansehen müssen, wenn zu einer solchen Thätigkeit in der That die Veranlassung vorläge; das ist aber nicht der Fall. Wir haben in den alten preußischen Piovin⸗· zen. um diese handelt es sich hier wohl, im Wesentlichen eine Gesetzgebung, die allen Bedürfnissen in dieser Beziehung vellständig entspricht. Die Veräußerung von Parzellen ist in hohein Grade er⸗ leichtert, es findet darüber ein geregeltes Verfahren durch die Aus⸗ einandersetzungs. und Landschaftsbehörden statt, welches den Hybo— thekengläubigern die erforderliche Sicherheit verschafft, und gerade das Vorhanden ein solcher Behörden hat es mögzlich gemacht, daß bei uns in den östlichen Provinzen Einrichtungen getroffen werden konnten die Erleichterungen in dieser Richtung enthalten, wie sie wohl fein anderes Land, keine andere Gesetzgebung besitzen. Es ist also wie gesagt, ein Bedürfniß zu einem neuen Gesetze abfolut richt vor⸗ handen. In den anderen Theilen der preußischen Monarchie in den Rheinlanden, in den später hinzugetretenen Gebieten Hanno⸗ ver, Hessen, könnte man eher von einer Lücke sprechen. Da sich mit der Materie, welche in diesem Augenblicke Gegenstand der Verhand— lung im hohen Hause ist, mich lebhaft beschäftige und sie naturge⸗ mäß mein Interesse in hohem Grade in Anspruch nimmt, so war es eine meiner ersten Aufgaben, Betheiligte aus jenen neuen Provinzen zu befragen, ob vielleicht der Wunsch sich geltend mache, die altlandif he Gesetzaebung dorthin auszudehnen; da ist mir sowohl von den Bebör⸗ den wie von den Interessenten eine abweisende Antwort geworden. Man hat gemeint, daß dort die Vertheilung des Grundbesitzes eine fölche sei. daß ein Eingriff in die bestehenden Hypothekenrechte auch mit Rücicht auf das dort geltende Hypothekenrecht sich nicht empfehle 26 K i . . ,. sich 3 weit meine Erinnerung
cht — Mitglieder, welche an solchen Berathur heilge
und diesem Votum zugestimmt . ö Ich möchte also konstatiren, um unsere ohnehin schwer belastete r en. ö nech mehr 3. derartige Appellationen zu be— asten, daß da edürfniß in der bezei ͤ in der t di ö. fniß zeichneten Richtung in der That Was die übrigen Punkte der Ausführungen betrifft und ne = lich das vöm Grundbeßtz lebhaft . k andere Weise den Uebergang des Eigenthums erleichs e. erhalten, so enthalte ich mich an dieser Stelle des Eingehens
Bei dem Tit. 5: „Ertrag von Mineralbrunnen und Bade⸗A n stalten“ tadelte der Abg. Dr. Petri den Lieferungsver⸗ trag, den der Fiskus als Inhaber der Bäder in Wiesbaden mit Krugfabrikanten abgeschlosfen habe, und der den einen der beiden Kontrahenten völlig auf Gnade und Ungnade in die Hände des andern liefere. Der Vize-Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz-Minister ECamphausen entgegnete:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat einen für mich nicht sehr ermuthigenden Weg eingeschlagen, indem er damit begann, daß in Folge der vorjährigen Bemerkungen eine Aenderung kaum eingè⸗ treten sei, Ich kann ihm versichein, daß alle die Punkte, die im vorigen Jahre hervorgehoben sind, Gegenstand eingehender Unter— suchung gewesen sind, und daß ihnen, soweit sie als begründet an⸗ , waren, . ist.
as dann den speziellen, mit so großer Ausführlichkeit vorgetra— genen Fall betrifft, so ist die Unterstellunz daß . dieser . 36. bekannt gewesen sei, nicht begründet, und die Annahme, daß es sich bei dem Vertrage überall nur um fiskalische Rücsichten gehandelt habe, wird am hesten dadurch widerlegt, wenn ich anführe, daß es vom blos fiskalischen Standpunkte aus am angenehmsten fein wurde, wenn kein einziger von den Krügen, auf die sich jener Vertrag bezieht, Aabßenommen zu werden brauchte, daß wir diese Kruͤge zum Theil nur noch beziehen, um eine dort begründete Industrie nicht unbarmherzig zu Grunde gehen zu lassen. .
Im Uebrigen erkenne ich an, daß der z. meiner Kenntnis ge— langte Vertrag mehrfach Bestimmungen enthält, die ich nicht billigen kann, und es find bereits die Maßnahmen getroffen, um den Vertrag nach dieser Richtung hin meiner Aenderung zu unterwerfen.
Dem Ahg. Berger, welcher die Badeeinrichtungen der ier en Bäder weiter bemaͤngelte, erwiderte der Finanz⸗
inister:
Meine Herren! Ich muß dem Herrn Vorredner zunächst bemer— len, daß ich meine Aeußerung wegen Anfertigung der . 3. denjznigen Distrikt bezog, für welchen derjenige Vertrag Geltung hat, welchen der Hr. Abg. Petri hier angeführt hat. Es wurde ein gro— zer Irrthum sein, wenn unterstellt würde, daß man diesen Verirag auf alle diejenigen Distrikte anwenden könnte, wo Krüge zur Versen dung von Wineralwassern angewendet werden. Das ist durchaus nicht der Fall. Ich habe übrigens vorhin schon gesagt, daß jener Vertrag Best immungen enthält, mit denen ich nicht einverstanden bin, die demnach geändert werden müssen.
; Was dann die Ansicht des Herrn Vorredners betrifft, daß es richtig sei, die Verwaltung der Bäder unter eine andere Oberleirung
in isthiu n sich für diese Verwaltung überhaupt mehr eigne, so ann ich im Gegentheil anführen, be das Handels⸗Ministerium
herauszubekommen. Wa nun die große Zahl der von uns i =
zogthum Nassau übernommenen Bäker betrifft, meine 8 1.
ich, nicht zu vergessen, daß ein großes fiskalisches Eigenthum damit in
den Besitz des preußischen Staaies übergegangen ist, und ein fieka— lisches Eigenthum, was sich gering verzinst, so daß es sich nicht darum handelt, wie man hbäusig wehl diefe Redensart bört, als wenn der Staat eine große Einnahmequelle aus der Badever waltung mache, sondern daß vielmehr zuzugestehen ist, daß der Staat ein so großes werthvolles Eigenthum benutzen läßt, um sich mit einer ge⸗ ringen Rente abfinden zu lassen. Käme es darauf an, die Zahlen näber nachzuweisen, so würde ich den Herrn Dezernenten aus Fem Finanz · Ministerium ersuchen, die Zahlen anzuführen; dabei wärden sich manche Verhãltnisse ganz anders herausftellen, als sie hier arge⸗ nommen werden. Ich darf auch noch daran erinnern, daß wir ja vor wenigen Jahren hier eine Diskusston gehabt haben, wo man uns aus fis kalischen Gründen empfehlen wollte, das Bad Weilbach aufzugeben und wo gerade Seitens der fiskalischen Verwaltung mit Rücksicht auf das allgemeine Interesse die Beibehaltung dieses Badeortes im vöälli= gen Einxerständnisse der Eingesessenen bejaht und durchgesetzt wurde. Im Allgemeinen, meine Herren, fehlt es überall nicht an mehr oder weniger lezhaften Wünschen, und diejenigen, die nicht geneigt sind, auf Koften der Allgemeinheit des Staates einen jeden dieser Wünsche zu befriedigen, die verfallen leicht einer gewissen Unpopularüät. Ich bin es dem Beamten, der zwar nicht mit Namen genannt, aber doch sehr deutlich bezeichnet worden ist, schuldig anzuerkennen, daß, wenn auch nicht jede seiner Maßnahmen durchaus das Richtige treffen mag, und wenn auch der Fall eintreten mag, daß in dieser Beziehung Einiges wohl anders und besser hätte gemacht werden können, so bin ich doch diefem Be— amten schuldig, auszusprechen, das er mit großer Gewissenhaftigkeit, mit großem Diensteifer und mit einer noch aus der naffauischen Zeit her erworbenen großen Sachkenntniß sich des ihm anvertrauten De— zernats annimmt, und daß es weder bei der Regierung in Wieshaden . r, . im Finanz Ministerium an denjenigen Gle⸗ tienten fehlt, die ein etwa zu weit gehendes fizkalisches Interesse die richtige Schranken einzuengen 3 kö
ö Bei der Berathung des Etats der direkten Steuern wies der Abg. Duncker auf die Irrthümer hin, zu denen die Publikation der Nachweisung der für das Jahr 1875 zur Klassensteuer veranlagten Personen in der Presse Veran⸗ lassung gegeben habe. Der Finanz⸗Minister Camphausen ergri hierauf das Wort:
Meine Herren! Ob es mir gelingen wird, Alle ven ihren Zweifeln zu befreien, lasse ich dahingestellt sein, jedenfalls habbhg damit zu keginnen, das ich mit der größten Entschiedenheit zurück— weise, mich irgend eines Ausdrucks bei der ersten Mittheilung über die Klassensteuerveranlagung bedient zu haben, der zu diesem argen M. wverständniß, was in dem Aufsatze des Herrn Direktors des statistischen Bureaus sich kundgiebt, irgend welchen Anlaß gegeben hätte. Ich habe bei meiner damaligen Aeußerung — ich bedaure, die stenographischen Berichte nicht zur Hand zu haben — sofort da⸗ mit begonnen, jedes Wort, das ich sprach, in Verbindung zu bringen mit den vorgelegten Uebersichten über die Veranlagung der Klassen⸗ ste‚er, und als jener Auffatz, den der Herr Vorredner er— wähnt, zu meiner Kengtniß gekommen ist, ist alsbald im Staats Anzeiger eine eingehende Berichtigung aller dieser Thatsachen mitge— theilt worden. Leider, meine Herren, habe ich aber bei dieser Ge⸗ legenheit. wie bei so vielen anderen, erfahren muͤssen, daß, wenn wirklich sachliche Aufsätz⸗ über die Steuerverhältnisse publizirt werden, es oft an einem unglücklichen Zufall liegt, daß die gesammte Presse gar keine Notiz davon nimmt. Sonst würde die Berichtigung, die der Herr Vorredner gewünscht hat, in der vollständigsten Weise von der Piesse erlangt, worden fein. Nun, meine Herren, wenn also dieser Weg nichts gefcuchtet hat, so bin ich nun aher schr gern bereit, den anderen Weg zu veisuchen, und haben wir uns be— müht, bei der diesmaligen Tabelle das Aufkommen eines Mißver⸗ ständnisses geradezu unmöglich zu machen. .
: Wenn Sie mir nun gefälligst folgen wollen, so ist also in der dritten Spalte auf Seite 36 der Ihnen vorgelegten, unter Nr. 8 der Drucksachen abgedruckten Zusammenstellung ausgesprochen worden: e n g, , a. für die bisher klassen⸗
euerpflichtigen, b. für die bisher mahl- und schlachtsteuerpflichti⸗ en . h d schlachtsteuerpflichti und diese zusammengezozen in eine Gesammtsumme von 24,543,082. Das ist also die gesammte Bepölkerung der Monarchie, wie sie bei Aufstellung der Klassensteuerrollen ermittelt worden ist. Wir gehen also nicht auf eine früher gefundene Zahl zurück, sondern wir stellen die Zahl dar, die bei Aufstellung der Klassensteuerrollen ermittelt worden ist. Nun fährt die folgende Rubrik fort: der Besteuerung durch die klassifizirte Einkommensteuer unter liegen: 550,775 Köpfe oder Personen.“
ö. Ich bitte nun, hier zu bemerken, daß nicht gesagt ist: wir haben 550,775 zur Einkemmensteuer veranlagte Personen, sondern ge⸗ sagt ist; wenn wir die Bevölkerung scheiden zwischen solchen, die zur Klassensteuer heranzuziehen resp. von der Klassensteuer frei zu lassen sind, und zwischen solchen, die nach ihren Verhältnissen zur Einkom⸗ m ensteuer heranzuziehen sind, natürlich nur in dem Falle, wenn sie Als Chefs einer Hauthaltung oder vermöge ihres eigenen perfönlichen Einkommens dahin gehören, dann gehen für diese Rubrik fo viele ab. Sie würden also jetzt so weit gelangt sein, und das drückt die Spalte 5 ans, um keinen Zweifel zu lassen, daß, wenn Sie diese 556,775 der Einkommenst ner unterliegenden Perfonen abziehen von der ge— sammten Bevölkerung, dann derjenige Theil der Bevölkerung, welcher der Klassensteuer unterliegt, sich auf 23, 992 3057 Köpfe erstreckt. Von dieser Bevölkerung nur, auf welche das Klassenst uer⸗ gesetz und nicht das Einkommensteuergesetz Anwendung findet, da blei⸗ ben frei, weil sie selbst oder der Haushaltungschef, der sie zu vertre— ten hat, nicht ein Einkommen von 429 ½ jährlich erreichen, nach der Veranlagung für das Jahr 1875 — 6045, 619 Köpfe. Natürlich ge— hören zu diesen Köpfen auch die Kinder; wenn ein Kind einen Monat alt zist, steckt es in dieser Ziffer mit drin, und ebenso stecken darin die Frauen, die Hausbaltungsangehörigen; das versteht sich ja ganz von selbst. Aber es versteht sich auch ebenso von selbst, daß diese Zahl nun nicht noch mit irgend einer Ziffer zu maltipli⸗ ziren sein kann; es ist ja einfach ausgedrückt: die Bevölkerung, auf welche das Klassensteuergesetz Anwendung findet, erreicht nahezu 24, 000,000 Köpfe; davon bleiben aus dem Grunde, weil ein Ein— kommen von 420 (M nicht erreicht wird, frei 6 045, 0065 Köpfe. Es werden dann die aus andern Gründen Befreiten noch aufgezählt, diese Summe wird zusammengezogen, und wenn man diese zufammen⸗ gezogene Summe nun von der in Spalte 5 angeführten Summe ab— zieht, dann bleiben noch 17 400,748 Köpfe. Nun findet erst die Ein= theilung statt: was aus dieser Zahl ist zu der Steuer wirklich ver— anlagt, und zu welcher Stufe? Ich glaube, meine Herren, es hieße Ihre Geduld unbillig in Anspruch nehmen, wenn ich das noch weiter verfolgen wollte, und ich mache wiederholt die Bemerkung: ich stelle anheim, jedes Wort zu vergleichen, was ich bei der damaligen Ein— bringung der Vorlage geäußert habe; Sie werden keins finden, was zu dem Zweifel einen berechtigten Anlaß giebt, der so eben berührt worden ist.
Wenn dann der geehrte Herr Vorredner gesagt hat, daß es wün⸗ schenswerth sei, zu unterscheiden zwischen Haushaltungen und Einzeln— steuernden, so erkenne ich diesen Wunsch als völlig berechtigten an, und ich habe schon vor etwa zwei Monaten eine Verfügung ins Land gehen lassen, wodurch die Behörden angewiesen sind,* die nöthi⸗ gen Erhebungen vorzunehmen, indem ich mit dem geehrten Herrn Vorreoner die Ansicht theile, de es, um ein klares Bild über die Art der Besteuerung zu bekommen, wünschenswerth . zu 8 53636 ,. Einzelsteuernden mit der
r treffen, oder ob die Steuer gelegt i 6 ö gelegt ist auf den gesammten Im Uebrigen kann ich dem geehrten Herrn Vorredner nur dank— bar sein für die Aufmerksamkeit, die er diesem Gegenstand widmet, und für die Gelegenheit, die er mir geboten hat, mich darüber
sehnlichst wünscht, das Bad Oeynhausen aus seiner Verwaltung
ausgesprochen, für eine sehr wichtige Auf 5 i f di für eine sehr wichtige Aufgabe, daß in Bezug auf die km m möglichst eine große ld h ere nn, Land?
Dem Abg. v. Kardorff. welcher die Erhöhung der Steuer bei der diesjährigen Einschätzung bemãngelte, entgegnete der Regierungs⸗Kommissar Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Rode: Eine Verfügung des Herrn Finanz -⸗Ministers, dahin, daß mõglichst viele Personen aus der untersten Stufe der Klassensteuer tn die Cin kommensteuer zu versetzen seien, ist zu keiner Zeit ergangen; auch scheint der Erfolg nicht dafür zu sprechen, daß dergleichen Veisungen sofern sie ven Seiten einzelner Regierungen in der vom Gern Ver⸗ redner erwähnten Weise etwa ertheilt sein sollten, in der Tha befolgt worden sind. Vergleichen Sie die Ihnen vorgeleg. ten Nachweisungen für die Jahre 1874 und 1875, so finden Sie insbesondere, was die Zahl derjenigen Personen betrifft, welche bisher zur Klassensteuer veranlagt waren und für das folgende Jahr ir klassiñzirten Einkommensteuer veranlagt worden sind, daß diese Vermehrung der Einkommensteuervflichtigen im Jahre 1854 gegen das Jahr 1873 in der Zahl von 12, 3016 Personen eingetreten ift während dieselbe Zahl sich im Jahre 1575 gegen das Jahr 1874 nu? auf 881 Personn beläuft. Das ist also keine Vermehrung, sondern eine Verringerung der früheren Zabl, und die bei der Vera lhů ag des — 3 zum Gesetze vom 25. Mai 1873 hier und da geäutzerte Be orgniß, daß die Aenderung der Klassensteuerveranlagungsgiundsätze und die Nontingen irung dieser Steuer zu einer Heraufschraubung der Einem mensieuer führen würde, hat sich demnach nicht bestätigt. Was die Klassensteuerveranlagung nach jenem neuen Gesetze anbetrifft so haben wir dieselbe gegenwärtig erst zum dritten Mal beendigt man hat daher die Erforderungen und Erwartungen n Be⸗ zug. auf die Angemessenheit der erzielten Refultate nicht hoch zu spannen. Die Ergebnisse für die Jahre 1874 und 1875 sind Ihnen vergelegt worden. Die speziellen Resultate rer Ver⸗ anlagung für 1876 sind im Ministerium selbst noch nicht vollstãndi bekannt. Wenn schon die Aufgabe der ersten Vera lagung ame betheiligten Organe keine leichte war, so sind bei der welten Ein⸗ schãtzung für das Jahr 1875 durch den Zutritt der bisher mahl. und schlachtsteuerpflichtigen Städte die Schwierigkeiten noch gewachsen. Es sind dann zur Beseitigung von Uebelstanden, die bei den ersten Veranlagungen sich heransgestellt hatten, durch das Gefetz vom 16. Juni v. J. einige materielle und formelle Schäͤtzungs vorschriften abgeändert worden. Insbesondere hat eine Ermäßigung der Steuer⸗ satze der dritten usd vierten Stufe von 12 — 15 d auf 917 40 statt gefunden. Wie Sie aus der durch die Gesetzsammlung erlangten Bekanntmachung über die Ergebnisse der Veranlagung für 1876 ersehen haben werden, bleibt das Gesammtsoll der Klassensteuer für 1876 nech um ein Geringes gegen dasjenige für 1875 zurück. Wenn nun, wie dis dem Ministerium vorliegenden Nachrichten ergeben, im Jahre 1875 488,275 Personen mehr als im Verjahre zur Klassensteuer herangezogen worden sind, ohne daß im Ganzen ein Zuwachs an Steuer für as Jahr 1876 erzielt worden ist, so ergiebt sich daraus klar, daß in der That den Censien der ärmeren Volksklassen, denjenigen, welche der dritten und vierten Steuerstufe angehören, im laufenden Jahre in Ausführung des Gesetzes vom Juni v. J. wiederum eine (rhebl che Steucrerleichterung zu Theil geworden ist. Die Staarsregĩe⸗ rung kann und wird überhaupt zu keiner Zeit die Zwecke der Neft rm der Klassersteuer nach jener Richtung hin außer Auge fetzen. Die Elleichterung, welche dadurch gerade den Klassensteuerpflichtigen der unteren Volksklassen zugedacht worden ist, kann und wird denselben nicht vorenthalten werden. Sie hat in dieser Hinsicht aber mit man— hen Schwierigkeiten zu kämpfen; sie hat insbesondere nicht versäunit, die Aufsicbtsorgane in jeder Bezichung anzuhalten, persönlich auf die Verbesserung der Veranlagung so viel als möglich einzuwirken. Aber was auch nach dieser Richtung hin Seitens der Aufsichts- organe geschehen mag, die Erreichung dem Gesetz entsprechester und gleichmäßiger Resultate der Veranlagung der Klassenfteuer hängt in erster Linie von demjenigen Maß an Befähigung und Bereitwilligkeit ab, welches den lokalen Gemeinde-Einschäͤtzungs Kommissionen bei⸗ wohnt. In dieser Beziehung bleibt allerdings nech Manches zu an ichen, übrig. Die Staatsregierung wird aber Überall, wo sich Mängel in dieser Beziehung zeigen, auf deren thunlichste Beseitigung Bedacht nehmen, und darauf hinwirken, daß die Vertheilung der Steuer in den verschiedenen Theilen des Staates von Jahr zu Jahr eine gleichmäßigere und gerechtere werde. j
— In der gestrigen Sitzung des Hauses der Ab— geordneten brachte der Abg. Frentzel bei Festsetzung der Be— rathung des Etats der direkten und indirekten Steuern Beschwerden der Grundbesitzer im Regierungsbezirk Gumbinnen zur Sprache. Der Vize-Präsident des Staa is⸗Ministeriums Finanz⸗Minister Camphausen erwiderte:
Meine Herren! Die Art und Weise, mit der geordnete seine Klage substantiirt hat, in den Stand gesetzt, zu beurtheilen,
oder, Unrecht hat. Ich bitte, daran erinnern zu dürfen, daß hin. sichllich der Klassenst- uer — die erste fogenannte substantiirte Klage bezog sich doch auf einen Fall der Veranlagung zu dem Satze von 6 Thalern, alio auf die Klassensteuer — die Stenerverwastung die unbefangenste Stellung hat, die es geben kann. Dadurch, daß wir uns entschlossen haben, in die Kontingentirung der Klassensteuer zu willigen, ist der Zustand herbeigeführt worden, daß es für die Staatsregi rung, wenn sie blos daz fiskalische In⸗ teresse ins Auge faßte, völlig gleichgültig sein könnte, ob allen Rekla— mationen tzenügt würde oder nicht. Die Folge, wenn allen Reklamationen willfahrt würde, würde die sein, daß das Steueraufkommen im Gan— zen etwas niedriger wäre, und daß ein Zaschlag zur Klassensteuer ge— macht werden müßte, während wir in den letzten beiden Jahren esne Verminderung der Klassensteuer haben eintreten lassen können: im vorigen Jahre sind statt des Thalers 28 Silbergroschen, für das laufende Jahr stett des Thalers 29 Silbergroschen' zu erheben. Wenn alle Reklamationen, die hier erwähnt werden, als begründet anerkannt werden könnten, so würde dag Resultat böchstens das sein, daß wir wieder auf 1 Thlr. zurückgehen müßten. Bei dieser Lage der Dinge kann das hohe Haus wohl doppelt versichert sein, daß die Regierung bei der Prüfung der Reklamationen mit grötzter Gewissen⸗ haftigkeit und. Sorgfalt zu Werke gegangen ist. Wir haben in diefer Sg iehung die schwierige Aufgabe zu lösen, nachdem wir uns ischlo ssen haben, die Klassensteuer nicht mehr nach allgemeinen Merkmalen, sondern nach den wirklichen effektiven Einnahsnen zu vergnlagen, in allen Theilen der Monarchie dasselbe Verfahren ein. zuführen. Wir haben Anordnungen getroffen, um die Einheitlichkeit des Verfahrens mehr sicher zu stellen. Wir haben die Regierungen angewiesen, die Steuer Departements Räthe in den verschiedenen Be= zirken unter einander zusammentreten zu lassen, sich über die Art und Weise, wie in ihren Tezirken zu Werke gegangen wird, zu verstän— digen, sich über die allgemeinen Fragen zu benehmen und die doch
nach den lokalen Verhälmissen so sehr verschieden zu beant⸗ worten sind, um da ihre gegenseitigen Wahrnehmungen aus zutauschen. Bei Allem, was in dieser Richtung geschieht, wird lediglich das eine Ziel verfolgt, eine richtige gleichmäßige Ver— anlagung herbeiführen. Wenn nun behaupter wird, daß die Re— gierung in Gumbinnen eine bestimmte Instruktion ertheilt und nachher modifizirt habe, so will ich bekennen, was ja auch ganz natürlich ist,
di mir dieses spezielle Verhältniß nicht erinnerlich ist, und da ich mich daher des Urtheils darüber enthalten muß, ob in dieser Instruktion Grundsatze ausgesprochen waren, die in ihrer Allgemein · heit verwerflich waren, oder solche, die richtig sind. Es ist ja natür- lich nicht zu verlangen, daß ein Jeder, der zu den Behörden der Steuerverwaltung gehört, in jedem Falle die völlig richtige und un zweifelhafte Entscheidung trifft; dafür sind die höheren Instanzen vor.
gesetzt, und dafür geht ja nachher die Entscheidung der Frage an das
Finanzministerium. .
Was den Fall betrifft, den der Herr Vorredner hier zur Sprache
r der Herr Ab- hat mich doch durchaus nicht ob er mit seinen Klagen Recht
. . u äußern. Ich halte es, wie ich es schon mehrmals von dieser FGtelt .
gebracht hat, so will ich gern daraus Veranlaffunz nehmen, von den