1876 / 45 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

i ann, r 1

August 1867 eine entsprechende allgemeine Vorschrift enthält; die Peevinrialarchive sollen keine Einsicht verstalten in Aktenstücke, aus deren Bekanntwerden ein Schaden für Se. Majestät, das Köoͤnigliche Haus, den Staat oder ein fiskalisches Jnteresse erwachsen könnte. Aber, meine Herren, ich kann versichern, daß unsere Praxis diese Be stimmung keireswegs etwa in dem Sinne auslegt, daß bei zweifel baften Rechtsfragen den betreffenden Parteien die etwa im Archiv vorhandenen Rechtsmittel vorenhalten werden. Ich kann z. B. darauf hinweisen, daß in der Provinz Schleswig-Holstein eine ganze Anzahl von Prozessen schweben und immer neu erwachsen, in welchen es sich darum handelt, ob bei der Ablösung gewisser Lasten die be—⸗ stehende Abgabe als ein Pachtzirs oder als eiae Domanial- last aufzufassen ist; in sehr vielen Fällen ist der Fiskus die berechtigte Partei, die dann, je nachdem die Entscheidung auf die eine oder die andere Seite fällt, gewinnt oder veiliert. Der Herr Ober⸗Präsident der Provinz Schleswig⸗Holstein hat beim ersten der⸗ artig eintretenden Fall das Provinzialarchiv angewiesen, die Akten, die über eine solche Frage Aus kunft geben könnten und die nach den eigenthümlichen Verhältnissen der Provinz eft bis ins 16. und 17. Jahrhundert zurückgehen, ohne weiteres sowohl den Parteien als den Gerichten vorzulegen, ohne irgend eine Untersuchung der Frage, ob die Verlage kei dem Prozesse für den Fiskus vortheilhaft oder schäd⸗ U werden könnte, und ich glaube auch in dieser Beziehung Namens r Königlicken Staatsregiernug aussprechen zu können, daß dieses

s Ober⸗Präsidenten von Schleswig⸗Holstein vollkommen

thalten

gebilligt wird.

In der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 19. d. M. nahm der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt über den Antrag, die Königliche Staatsregierung aufzufordern, die ge⸗ sammte Strafvollstreckung und die Bearbeitung der Angelegen⸗ heiten der sämmtlichen Straf⸗ und Besserungsanstalten, sowie der Gefängnisse im Ressort des Königlichen Justiz⸗Mi⸗ nisteriums zu vereinigen,“ nach dem Abg. Windthorst (Meppen) das Wort:

Meine Herren! Ich möchte doch meinen, daß es ganz selbst— verständlich sei, daß von Seiten der Ministerbank eine bestimmte Stellung zu der Frage nicht genommen werden kann, was der Herr Abgeordnete für Meppen erwartet. Es handelt sich um die Ressort⸗ e ; zus 10 enne, auch 1 . 2 nir gestern Morgen zugekom men; Sie werden doch anerkennen, daß es nicht möglich war, bis zum heutigen Morgen eine Beschlußfassung de? Staats⸗ Ministeriums über eine so wichtige und intrikate Frage herbeizuführen. Der Herr Abgeordnete von Meppen hat nun die Gelegenheit er⸗ griffen, Beschuldigungen gegen die Staalsanwaltschaft auszusprechen, die Staatsanwaltschaft sei veifolgungssüchtig, meint er. Darauf lafse ich mich nicht weiter ein, denn seit der Herr Abgeordnete von Meppen den Satz peoklamirt hat, daß ich als Angegriffener das Gegentheil ven dem zu beweisen habe, was er behauptet, bin ich nicht mehr in

ge, über solche Dinge zu reden. Ich kann nur bemerklich machen, Herr Abgeordnele ron Meppen die Verhältnisse doch nicht

Fälle vorkämen, daß gegen Frei⸗

sprechung Berufung von Seiten der Staatsanwaltschaft erhoben würde, ebenso das nicht geschehs bei zu hoch gegriffener Strafe. Ich 1 geordneten gegenüber nicht d . bekannt geworden

keine umfassende Kenntniß von Meppen hat dann ge⸗ für die geeigneten Behörden, sein. (Abg. Windthorst

) Darüber läßt sich nun prin⸗ ben Monarchie find lediglich in its anwäahtschaften als Organe bei der

ezogen, und es käme darauf an,

Provinz Hannover in dieser Be⸗

Frfabrungen sind außerordentlich gün⸗

nicht, wie der Herr Abgeordnete von Meppen

Ansicht haben kann. der Herr Abgeordnete von

pen, der doch lange Zeit hanrnoverscher Justiz⸗Minister gswesen unter dessen Ministeriam, wenn ich nicht sehr irre, der Uebergang Strafanstalten vem Ministerium des Innern auf das Justiz— ũ in diese Zeit, wo er Justiz⸗

ich, würde es unrecht sein, wenn er waltschaft vorwerfen wollte, daß sie nicht geeignet gewesen wäre und sich nicht als befähigt bewährt hätte, die

1nR* Px Me 331 (Hr 57e * 5 nn ihr anvertraute Leitung der Strafvollstreckung zu vollführen.

Auf eine Erwiderung des genannten Abgeordneten entgeg⸗ nete der Justiz⸗Minister:

Meine Herren! Ich hatte nur die Strafanstalten im Auge,

bemerkte, daß man in der preußischen Monarchie nur

Provinz Hannover Erfahrungen gemacht habe über

ãti der Staats anwalte bei dr Strafvollstreckurng.

man jedoch auch auf die Gefängnisse sieht,

at man solche Erfahrungen auch machen könnnen in den neuen

Provinzen, und auch in dieser Richtung muß ich behaupten, daß die

Thätigkeit der Staatsanwaltschaft bei der Strafvollstreckung eine er⸗

sprießliche gewesen ist. Ich kann insonderheit hervorheben, daß

eine vorzügliche Thätigkeit der Staatsanwaltschaft in Gefängnißnahme

der Provinz Schleswig ⸗Holstein sich entwickelt, hier wirkt der Ober⸗

Staatsanwalt in einer wirklich ausgezeichneten Weise. Ich glaube,

es sind vielleicht die Herren aus Schleswig-Holstein in der Lage, das bestätigen zu können.

Dem Abg. Frhrn. v.

1

Minister gewesen

8 ;. 3 —— 222 der hanno verschen Staatsan

nicht besonderen Beifall bei den beziehungsweise bei den Gerichten besondere Wirkung gehabt habe. Uebrigens glaube ich bemerklich machen zu sollen, daß ich nicht von meinen Staatsanwälten spreche, noch gesprochen habe, ebensowenig wie von meinen Richtern. Was nun die große Blumenlese anlangt, die uns hier vorgesetzt ist, so bedauere ich sehr lebhaft, darüber mich nicht äußern zu können. Ich wüßte gar nicht eine Möglichkeit, mich darüber zu äußern, ob in einem Falle die Konfiskation mit Recht, in dem andern Falle mit Urgrund erfolgt sei Es ist mir interessant gewesen, Alles gehört zu haben, aber um mich zu Weiterem zu veranlassen, würde es mir sehr angenehm sein, wenn die Herren, die mir solche Blumenlesen vorsetzen wollen, mich einige Zeit vorher privatim bengchrichtigten von den einzelnen Fällen. Dann werde ich in der Lage sein, näher darauf eingehen zu können.

Zu Tit. 78 „Appellationsgerichtshof in Cõln und Rheinische Landgerichte“ bemängelte der Abg. Röckerath die zu große Geschäftslaft und die nicht ausreichende Arbeitskraft bei diesen Gerichten. . 3

Der Jusftiz⸗Minister Dr. Leonhardt erklärte:

Es ist mir sehr angenehm, daß der Herr Abgeordnete die Sache mir gegenüber zur Sprache gebracht hat. Abhülfe wird leicht ge⸗ währt werden können, soweit ich das übersehe, in Betreff der Han— dele gerichte. Aber daß beim Handels gerichte Geschäftehülfe erforderlich sei, ist mir bislang nicht zur Kenntniß gekommen, ich werde aber die Sache in weitere Erwägung ziehen.

Was die Geschäfte beim Landgericht anlangt, so habe ich auch wohl gehört, daß dasselbe sehr stark beschäftigt ist. In dieser Be⸗ ziehung ist aber Alles gescheber, was thunlich war. Man muß auch erwägen, meine Herren, daß die Geschäftslast bei vielen Gerichten augenblicklich eine sehr große . in Folge bꝛkannter Verhältnisse. Daß der Appelhof glrichfalls shr stark mit Geschäften belastet ist, war mir eben · falls bekannt. Ich meine mich aber in der Annahme nicht zu irren, 2 der Appellhof selbst in dieser Beziehung hat Remedur eintceten assen.

Ich erlaube mir nun die ganz allgemeine Bemerkung, daß es ja selbstverständlich ist, daß ein Justiz Minister bestrebt sein muß, auch augenblicklichen Geschäfteüberhäufungen die reichlichfte Remedur zu geben, allein der JanstizMinister ist doch nicht verpflichtet, über das Mögliche zu gehen. Es fehlt nämlich ziemlich bekannter Weise am Personal; es sind eine Reihe von Rich⸗ terstellen im Lande nicht besetzt, ja man ist bemüht gewesen, zu dem höchst unliebsamen Mittel zu greifen, Riwterstellen durch Referen⸗ dare verjehen zu lassen. Bei dieser Sachlage muß man einige Ge— duld haben; das ist nicht zu vermeiden, aber was geschehen kann, soll

zewiß geschehen.

Weder ich noch auch die Präsidenten und der Generalprokurator in der Rheinprovinz haben ein Interesse dabei, daß die Strafrechts⸗ pflege schleuniger erledigt werde, als die Civilrechtspflege. Aber daß Strafsachen schleuniger behandelt werden wie Civitsachen, das erklärt sich sebr leicht, wenn man erwägt, daß in der Rheinprovinz münd⸗ liches Verfahren herrscht, und auch in der Rheinprovinz in neuerer Zeit darüber lebhafte Klagen geführt sind, daß die Sachen von den Anwälten nicht vorgetragen werden. Das Gericht ist nicht Herr des Rechte streits, wie es bei dem schriftlichen Verfahren der Fall ist; das Gericht ist wesentlich abbängig von den AÄnträgen der Anwälte. Ich will durchaus den Anwälten keinen Vorwurf machen, das liegt mir sehr fern, aber die Thatsache ist nicht zu leugnen.

Ich bin damit einverstanden, daß die S'ellen so besetzt werden, wie sie besetzt werden müssen. Es fragt sich nur, wie müssen ste be—⸗ setzt werden? Die Anfertigung der änklageschriften für die Sitzungen der Senate ist Sache der General Advokaten, die Staats⸗Prokuratoren hatten keine andere Bedeutung, wie Hülfsarbeiter. Ich habe für an⸗ gemessen erachtet, daß die General-⸗Advokaten der Geschäfte sich an—⸗ nähmen, wozu sie da sind, und daß die Anstellung von Hülfsarbeitern keine unnöthige Beschwerde macht Deshalb habe ich allerdings an⸗ geordnet, daß tüchtige Assessoren beauftragt werden mit der Hülfe leistung und daß die Stellen nicht weiter besetzt werden durch Staats⸗ PVrokurateren. Das habe ich auf Grund gemachter Erfahrungen ge⸗ than, als ein spezieller Fall mir die Sache sehr nahe legt. Wenn, wie bislang der Fall war, diese Stellen versehen werden durch Staats Prokuratorer, so hat es ja außerordentliche Schwierigkeiten, diese Herren anderweit unterzubringen, und es kam sonach, daß sie in einer langen lieben Zeit immer in der alten Stellung blieben. Daß es nun aber geisttõdtend ist und die Fortbildung der Herren lähmt, wenn sie tag— täglich mit nichts Anderem beschäftigt werden, wie mit Ausarbeitung von Anklageschriften, liegt nahe. Ich glaube deshalb, daß es im Interesse der rheinischen Juniz und der Fortbildung der Herren in diesem Amte liegt, wenn die Einrichtung so getroffen wurde, wie ste getroffen worden ist.

Rücksichtlich des Antrags des Abg. Schroeder, auf Ver⸗ mehrung der Arbeitskräfte bei dem hiesigen Stadtgericht Bedacht zu nehmen, hemerkte der Ju stiz-Minister:

Meine Herren! Ich habe in dem Autrage nichts Anderes erblickt, als die Absicht, die Justizverwaltung aufmerksam zu machen auf Ver— hältnisse bei dem hiesigen Stadtgericht, verbunden mit der Aufforde⸗ rung, ihre Pflicht zu thun. Nachdem nun mein Hr. Kommissär Ihnen, glaube ich, in außerordentlich klarer Weise die Verhälinisse dargelegt hat, und nachdem er erklärt hat, daß die Justizverwaltung in der nächsten Zeit über mehr Assefferen werde disponiren können, und daß sie dann für das Stadtgericht das Möglichste thun werde, so, glaube ich, hat der Antrag vollständig erfüllt, was er bezwecken konnte; ich möchte unter diesen Umständen dem Hrn. Antragsteller anheimgeben, seinen Antrag fallen zu lassen.

In Betreff der Aufhebung der Kreisgerichte zu Ahaus, Borken und Lüdenscheid gab der Zustiz⸗Minister folgende Er⸗ klärungen ab: nach dem Abg. Windthorst (Bielefeld):

Ich habe bislang nicht den mindesten Zweifel darüber gehabt, daß es der Justizverwaltung freistehe, Kreisgerichte aufzuheben. (Oh, oh! Natürlich, meine Herren, soweit der Etat dadurch berührt wird, bedarf es Ihrer Genehmigung; das ist selbstverständlich. Die Justiz⸗ verwaltung kann über Gelder nicht verfügen ohne Genehmigung, aber im Uebrigen steht ihr die Aufhebung der Kreisgerickte ohne Zweifel zu: denn das Organisationsrecht der Behörden ist an sich ein Recht der Krone, dieser Satz kann eine Ausnahme nur insoweit erleiden, als bestimmte Gerichte durch Gesetz festgestellt sind. Das ist der Fall in Betreff der Appellationsgerichte, so daß ich mich nicht für berech⸗ tigt erachten würde, einzelne Appellationsgerichte aufzuheben. In Be⸗ treff der Kreisgerichte aber existiren derartige gesetzliche Vorschriften nicht und demgemäß habe ich mich für befugt erachtet, Kreisgerichte aufzuheben, ich sage, immer vorbehältlich Ihres Rechts, über die disponiblen Gelder zu verfügen.

Nach dem Abg. Dr. Lasker:

Ich kann nichts dagegen einwenden, wenn die Justizkommission beauftragt werden sollte, die Frage zu prüfen, denn wenn dieselbe auch zur Zeit geringe praktische Bedeutung haben mag, so wird es doch von Interesse sein, sich über die betreffenden Punkte verständigt zu haben, wenn man daran geht, zur Ausführung der Reichsjustiz gesetze ein preußisches Gerichtsverfassungsgesetz zu geben.

Uebrigens möchte ich die Justizkommission darauf auf⸗ merksam zu machen mir erlauben, daß bereits ein Präjndiz vorliegt. Es ist nämlich durch Verfügung vom 21. Auzust 1861 das Kreisgericht Halle in Wefstfalen aufgehoben. In den Etats von 1862 bis 1864 ist dies überhaupt nicht deklarirt,

8

wohl aber im Etat von 1865. Bei Berathung dieses Etais ist in den

Bäadgetverhandlungen die Frage garnicht berührt worden.

Der zweite Pankt, worauf ich aufmerksam zu machen mir er⸗ laube, ist, daß das hannopersche Gerichtsverfassungsgesetz eine ganz ausdrückliche Bestimmung enthält, wonach die Gerichte aufgehoben werden können durch Königliche Verordnung.

Vereins wesen.

Der Berliner Hausfrauenverein hbielt am Sonnabend ine Sitzung ab behufs Neuwahl des schon Ende vorigen Monats gewählten Vorstandes, weil jene Wahl nicht statutengemäß vor sich gegangen und überhaupt die damalige Versammlung wegen Krankheit der Fr. Lina Morgenstern nicht 8 Tage vorher berufen worden sei. Die Wahl erfolgte nach einer in einer Vorversammlung am Freitag aufgestellten Kandidatenliste und hatte folgendes Resultat: Fr. Lina Morgenstern, Vorsitzende; Fr. Julitz, Vize⸗Vorsitzende; Fr. Oher⸗ 1 Sachße, Schatzmeisterin; Fr. Sachs, Kasstrerin; Hr. Morgenstern und Hr. Rechtsanwalt Jacobi, Beisitzer. Von Fr. Morgenstern wurde sodann der Antrag gestellt, für das Jahr 1876 einen vereidigten Bücherrevisor anzustellen, was ohne Debatte ein- flimmig angenommen wurde. Eine längere und lebhafte Debatte schloß sich an einen 2 Antrag der Fr. Morgenstern, nämlich den, zur Belohnung für Dienstboten, die 3 resp. 5 Jahre in einem Dienste zugebracht haben, bronzene resp. siiberne Medaillen zu stiften, die am Sliftungstage des Vereins überrcicht werden sollen. Auch dieser Antrag wurde, nachdem viele Bedenken geltend gemacht worden waren, ange⸗ nommen.

Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiff⸗ brüchiger, welche in Bremen ihren Sitz hat, veröffentlicht ihre jährliche Statistik. Es ergiebt sich, daß im vorigen Jahre überhaupt

28 Schiffe an den Küsten der Nerd und Ostsee in Noth gerathen sind 60 in der Nyrdsee und 38 in der Ostsee. An Bord der⸗ selben waren insgesammt 569 Menschen, von denen 516 gerettet wurden: 201 durch Selbsthülfe, 19 durch Hülfe aue See, 92 durch Hülfe vom Lande Die Anstalten der Rettungsgesellschaft kamen 104 derselben zu staiten, und zwar ihre Boote 83, ihre Naketen-⸗ apparate 16 Pecsenen. Das Jahr ist insofern günstig verlaufen, als nur drei frühere Jahre, 1866, 1867 und 1873, eine höbere Zahl Ge⸗ retteter in die Annalen der Rettungsgesellschaft eingetragen haben. Im Ganzen sind durch ihre Einrichtungen seit Mai 1865, wo sie zu Riel fas Leben gerufen wurde, 870 Menschen vor einem nassen Grabe bewahrt geblieben. Die Stationen Wangeroog, Prerow und. Leba haben im Jahre 1875 eine jede zweimal Schiff brüchige retten können, andere 12 Stationen je einmal.

Statistische Nachrichten.

Dem vorliegenden Verwastunggkericht der städtischen Spar⸗ kasse zu Magdeburg für das Jahr 1875 sind nachstehende Daten entnommen: Am Schlusse des Jahres 1874 betrugen die Einlagen der Irteressenten 15168, 3590 , im Jahre 1875 sind neu belegt 7, 916,297 . und den Interessenten an Zinsen gut geschrieben 500, 876 S, woraus sich als Gesammtsumme 23 585.525 S er geben. Zurück genommen sind im Laufe des Jahres 1875 6948 610 , mithin am 31. Dezember 1875 belegt geblieben 16 636,915 M6 Die Einlagen haben sich gegen ultimo Dezember 1874 vermehrt um 1,468 * 64 60 Ausstehende Kapitalien besaß die Sparkasse am Schlusse des Jahres 1875 16,969 965 M, Zinsen standen aus 60, 925 S, baacer Bestand war 557,253 M, in Summa 17,583,145 S606, davon gehen ab: schuldige Dienstkautionen 3660 S, mithin bleibt Vermögen ultimo 1875 17,584,545 S6 Von dieser Summe gehören, wie oben be⸗ rechnet, den Interessenten 16,636 915 , so daß ein Ueberschuß ver⸗ bleibt ven 947. 630 4M welcher sich nach Abzug des Reservefonds mit S76 641 M für das Jahr 1875 auf 70,988 M feststellt. Von diesem Ueberschusse werden 20 0 zur Verstärkung des Reservefonds ent- nommen mit 14197 M½, wodurch derselbe auf 890 839 ½½ 42 3 er⸗ böht wird und 56 7970 6 zur Verwendung für öffentliche städtische ZvVecke disponibhel bleiben.

Kunst, Wißssenschaft und Ziteratur.

Der Rath der Universität Oxford beschloß am 15. mit 94 gezen 35 Stimmen, einen stellvertretenden Professor der verglei⸗ chenden Sprachwissenichaft anzustellen, damit Professor Max Müller sich unzestört dem Studium der alten Literatur Indiens witmen könne, und so der Universität, wenn auch nicht als Lehrer, erhalten bleibe. Die von der Academyn gemachte Angabe, Professor Max Müller habe die Riesenaufgabe über⸗ nommen, für die Univerfitätsdruckerei zu Oxford alle heiligen Schriften der Welt mit Ausnahme der Bibel und der chinestschen heiligen Bücher herausgegeben, ist darauf zurüczuführen, daz die Uairersität nur das Anerbieten Mar Müllers angenommen hat, eine Auswahl von Uebersetzungen aus heiligen Schriften, im Ganzen höch— stens 2 Bände. zu veröffentlichen. Aber auch dieses ist, wie der Dean des Christ Church Kollegiums bemerkte, hinreichend, um die Stelle, welche für Professor Max Müller geschaffen werden soll, zu etwas ganz anderem als einer Sinecure zu machen.

Mit dem Jahre 1875 hät der Verein für Geschichte und Alterthumskunde des Herzogthums und Erzstifts Magdeburg sein 10, Lebensjahr zurückgelegt. Im 6. Dezember 1365 wurde dirselbe in Magdeburg gegründet und Gymnasial-Direktor Professor Dr. Wiggert zum Vorsitzenden desselben und Archiv Rath v. Mülvestedt zu dessen Stellvertreter gewahlt. Den Stamm des Vereins bildeten 10 Mitglieder, im Laufe des Januar 1863 waren schon 40 beigetreten, und in den beiden folgenden Monaten stieg die Zahl auf 86. Di⸗ erste Sitzung des Vereins fand am 7. Februar 1866 statt. Allmonatlich hat mit Ausnahme des Jahres 1875 eine Sitzung stattgefunden, so daß im Ganzen bis jetzt 1095 Sitzungen abgehalten worden sind. Sehr bald trat auch eine Zeiischrift ins Leben, zuerst unter dem Titel: „Geschichtsblätter für Start und Land Magdeburg.“ Nach Wiggerts Tode 871, 1. Dezember) wurde v. Mülverstedt sein Nachfolger; 1873 trat Oberlehrer Müller an des Letzteren Stelle, und nach dessen Rücktritt erfuhr 1864 der Vereinsvorstand eine durchgreifende Reorgan sation. Gegenwärtig zählt der Verein 221 Mitglieder, darunter 4 Ezren⸗ und ]? korrespondirende Mitglieder. Die Thätigkeit des Vereins war eine erfreuliche; auch im Jahre 1875 war dieselbe sehr rege. In den monatlichen Sitzungen wurden u. A. folgende Vorträge gehalten: Geschichte der Mittwochs—⸗ gesellschaft in den ersten 30 Jahren ihres Bestehens (Prof. Holstein), uber Magdeburger Schöffenurtheile (Pastor Winter), über Magdeburger Schulkomödien (Prof. Holstein), über die Lage dir Klöster im Magdeburger Lande während des 16. Jahrhunderts mit besonderer Berücksichtigung der Klöster Ammensleben und Hamers leben (Ob -Reg.⸗Rath Schmidt), über die Frohnhöfe des Mitielalters (Appell. Ger⸗Rath Zacke), über die Volkslieder des 16. Jahrhunderts (Direktor Paulstek). Auch die literarische Thätigkeit des Vereins, wie sie sich durch die Zetschrift darstellt, ist eine umfassende. Was den Jahrgang 1875 betrifft, so beschaͤftigt sich derselbe zunächst mit der Frage nach der Bildung und Abgrenzung des Magdeburger Sprengels im Jahre 968, wobei zugleich die Grafschaften im Wendenlande an gegeben werden. Werthvoll ist ferner die Abhandlung des Dr. Hertel: die Wahl Norberts zum Erzbischof von Magdeburg. Zur Kriegs⸗ und Sittengeschichte des 30jährigen Krieges wurden beachtenswerthe Beiträge geiiefeit. Nicht minder werthvoll ist die Sammleng von Volksreimen und Kinderliedern aus dem Magdeburger Lande, von Prof. Winter veranstaltet. Die Geschichte eines edlen, längst er⸗ loschenen Geschlechtes, der Herren v. Hatmersleben, führt uns in das Mittelalter zurück, ebense der Aufsatz über die Entstehung der Stadt Staßfurt, sowie Wanderungen über den Elbenauer Werder und durch Kirchen des Magdeburger Landes. Endlich werden auch Urkunden zur Geschichte der Stadt Neuhaldensleben mitgetheilt und Beiträge zur Geschichte des Klosters Marienstuhl vor Egeln geliefert.

Die so eben erschienene Nummer 1703 der Illustrirten Zeitung“ (Leipzig, J J. Weher) enthält u A. folgende Illu stra⸗ tionen: Prinz Heinrich VII. Reuß, ehem. Botschafter des Deutschen Reichs in St. Petersburg, und seine Gemahlin, Prinzessin Marie, Herzogin zu Saͤchsen. Der Victoria ⸗Themsekai in London. Dri⸗ ginalzeichnung von Th. Moore. Zur 1060jährigen Jubiläums feier des Kaiserlich Königlichen Burgtheaters in Wien.

Heft 4 des 27. Bandes der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins,“ herausgegeben von dem Großherzoglichen Ge- neral Landesarchiv zu Karlsruhe (Karlsruhe, Braun), hat folgenden Inhalt: Das Wormser Synodale von 1496 (Schluß) von v. Weech. Weißenburg gegen Pfalzgraf Philipp von Dr. L. Geiger. Ur- kunden von Stiftern und Städten am Bodensee von Dr. L. Baumann.

Verkehrs⸗Anstalten.

Am 22. d. tritt in Bern die Fommission für Berathung eines Gese zes, betreffend den internationalen Verkehr auf den Eisenbahnen zusammen. Derselben werden drei Eatwürfe als Basis ihrer Berathung dienen: der eine ausgearbeitet von Pro fessor Fick von Zürich, der andere von Dr. Christ in Basel und der dritte von Dr. Seigneur in Genf.

Wie die „Union Postale“, das Organ der „All⸗ gemeinen Postunion“, in ihrer letzten Nummer mittheilt, hat dieses Blatt eine Gesammtauflage von (00 Exemplaren, von denen bis jetzt 3301 abgesetzt werden, während der Rest für etwaige Nach⸗ bestellungen, sowie für den Fall des Beitritts derjenigen Länder reser⸗ virt wird, welche der Postunion“ noch nicht angehören. Es erhal- ten Exemplare: Deutschland 1213, Oesterreich 382, Ungarn 37, Bel⸗ gien 245, Dänemark 104, Aegypten 142, Spanien 20, die Bereinig⸗ ten Staaten Amerikas 51, Frankreich 120, Großbritannien 25, Griechenland 20, Italien 93, Luxemburg 19, Montenegro 3, Nor⸗ wegen 20, Niederlande 116, Portugal 106, Rumänien 266, Rußland 46, Serbien 5, Schweden 117, die Schweiz 217 und die Türkei 27.

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

* 15.

Statistische Nachrichten.

Werth der Bodenproduktion im Großherzogthum essen. Nach den amtlichen Erbeburgen über die Ernteerträge im ahre 1874 lieferten Weizen 1,188,728 Cte.,, Korn 1,529 579 Ctr.,

Serste 1,545,190 Ctr., Hafer 7,414 Ctr. Legt man zur Berech⸗ nung des Werthes dieser Getreidearten den mittleren Durchschnitis⸗ preis, wie er sich für das Jahr 1875 auf den Fruchtmärkten unseres Landes ergeben hat, zu Grund, so findet man, da sich der Centner Weizen auf 1022, Korn auf S, 16, Gerste auf 8, co und Hafer auf Z, 3s M berechnet, daß die Ernte an Weizen 12,148 800 S, an Korn 12,940, 238, Gerste 135,288,634, an Hafer 7,743, 907 S6 Werth hatte. Diese vier Fruchtgattungen allein repräsentiren also in runder Summe einen Werth von über 46 Millionen Mark, abgesehen von dem Werth des Strohes, der dabei außer Anschlag bleibt.

Im Fürstenthum Schwarzburg⸗Sondershausen wur⸗ den am 1. Dezember 1875 67,470 Einwohner gezählt, 279 mehr, als am 3. Dezember 1871. Davon lebten in der Unterherrschaft 36, 155 (— S802), in der Oberherrschaft 31,315 ( 1081). Die Stadt Sonder hausen zählte 5722 Einwohner (— 93).

Schwedens Bevölkerungsverhältnisse im Jahre 1874. Zufolge des vor Kurzem vom Königlich schwedischen statistischen Centralburean herausgegebenen Jahresberichtes für das genannte Jahr hatte Schweden Ende 1874 eine Bevölkerung von 4,341, 559 Personen, oder gegen das Borjahr eine Zunahme um 1,0 0/o. In den Städten wohnten 600,190 Pers. oder ziemlich 14 *½0 der ganzen Bevölkerung; wäh⸗ rend die Stadtbevölkerung sich um 2,85 H vermehrte, betrug die Ver— mehrung bei den Bewohnern des platten Landes nur O, 3 , dagegen betrug die natürliche Zung me bei ersterer C10, bei letzteren aber 1520s9. Die männliche Bevölkerung verhielt sich zur weiblichen wie 106600: 1063. Die Anzahl der geschlossenen Ehen betrug 31,422, welches die höchste bisher in Schweden verzeichnete Ziffer ist. Ehen zwischen verschiedenen Religionen Angehörenden wurden im ganzen Reiche nur 17 geschlossen, gleichwahl die bisher größte Ziffer. Geschieden wurden 216 Ehepgagre. Die Nativität zeigt für das Jahr folgende Ziffern: Die Anzahl der lebendgeborenen Kinder betrug 133,249, wovon 114,263 auf dem platten Lande; männlichen Geschlechts waren 68 345 und weiblichen 64,304. Von den Kindern waren 119,000 eheliche. Die Sterblichkeit war 1874 größer, als in mehreren vorhergegangenen Jahren und betrug die Totalsumme der Gestorbenen 87,760 oder etwas über 269 der Bevölterung. Die größte Mortalitätsziffer zeigt die Hauptstadt Stockholm, nämlich 4,14 Jo, und auf 109 Todesfälle kamen daselbst nur 75 Lebendgeborene. In Betreff der gewaltsamen Todesursachen und der Selbstmorde konsta⸗ tiren die Tabellen eine von Jahr zu Jahr sich vergrößernde Anzahl. Erfreulicher gestalten sich die Tabellenangaben bezüglich der Aus⸗ wanderung; im Jahre 1869 betrug die Anzahl der Auswanderer 39,064, 1870 20, 9693, 1871 17,450, 1872 15,915, 1873 13,580 und in 1874 nur 7791. Eine nicht unbeträchtliche Anzahl in früheren Jahren Ausgewanderter kehrte 1874 in die Heimath zurück. Bemerkenswerth ist, daß von den in 1874 Ausgewanderten nur der vierte Theil der⸗ selben nach Amerika ging, während der Rest nach Finnland, Nor— wegen, Dänemark und Deutschland auswanderte.

nemarte Handels flotte bestand am 31. Dezember l874 aus 3082 Schiffen (wovon 137 Dampfschiffe waren) von über 4 Re⸗ gister⸗Tons mit einer Gesammttragfähigkeit von 231,ů836 Tons. Das Königreich selbst besaß jedoch nur 2822 Segelschiffe von ca. 196, 900

Berlin, Montag, den 21. Februar

4a (111 Schiffe) zugenommen, ihre Gesammttragfähigkeit sich da= gegen um ca. 290 /9 vermehrt. Die Durchschnittstragfãhigkeit der Segelschiffe stieg folglich in dem genannten Zeitraume von 56 auf 69 Tons. Die Anzahl der Dampfschiffe stieg in demselben Zeitraume von 65 auf 135, ihre Tragfähigkeit vermehrte sich aber um 360 (von ca. 6400 auf 29,400 Tons), wodurch die Durchschnittstragfähig⸗ keit von 98 auf 218 Tons stieg. Im Ganzen haben die Tampf= schiffe 8675 Pferdekraft. Während Dänemark 1870 nur 60 Schiffe von über 306 Tons hatte, waren Schluß 1874 106 solcher Schiffe vorhanden. Kepenhagens Handeleflotte besaß 29, von der Trag⸗ fähigkeit der gesammten daͤnischen Handelsflotte; von der Dampf schiffsflotte fallen indessen 10 / auf Kopenhagen, nämlich 86 Schiffe mit 24000 Tons. Außer Kopenhagen haben nur Svendborg, Fans, Marstal, Dragör und Helsingör je eine Handelsflotte von über 10,000 Tons.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die Verlagsbuchhandlung von Theobald Grieben hierselbst beginnt in nächster Zeit unter der Bezeichnung: „Bibliothek für Wissenschaft und Literatur“ mit der Herausgabe einer Reihe von wissenschaftlichen Werken. Die Bibliothek soll sich auf alle Ge⸗ biete der: Staats⸗ und Rechtswissenschaft, Geschichte, Philosophie, Medizin, Naturwissenschaft und Literatur erstrecken und in 6 Abthei⸗ lungen folgende Werke enthalten; 1) Staats- und rechts wissen—⸗ schaftliche Abtheilung: Forschungen über das Recht der Salischen Franken vor und in der Königszeit, nachgelassenes Werk von Dr. Jungbohr Clement, herausgegeben von Prof. Heinrich Zöpfl. Die politischen Parteien von Prof. Adolf Merkel. 2 Histori sche Ab⸗ theilung: Handbuch der Geschichte Oesterreichs von Prof. Franz Krones. Diei Bücher Geschichte und Politik von Prof. Ottokar Lorenz. 3) Philosophische Abtheilung: Die Philosophie seit Kant vom Prof. Fried. Harms. Die Grundprobleme der Erkenntniß⸗ fähigkeit von Dr. Otto Caspari. Medizinische Abtheilung: Handbuch der öffentlichen und privaten Gesundheitspflege von Dr. Carl Herm. Schauenberg. Die Ursachen der Krankheiten von Dr. Eduard Reich. Diphtherie und Croup von Prof. Franz Seitz. 5) Naturwissenschaftliche Abtheilung: Reden und Aufsätze naturwissenschaftlichen, philosophischen und pädagogischen Inhalts von Prof. Thomas Henry Huxley, herausgegeben von Prof. Fritz Schultze. Einführung in das Studium der Chemie von Prof. Schiff. Die Grenzwerthe unendlicher Reihen und bestimmter Integrale von Prof. du Bois⸗Reymond. Grundzüge der Zoologie von Prof. Heinr. Frey. 6) Abtheilung für Werke allge meinen Inhalts. Spanien und die Balearen von Prof. Willkomm. Ausflüge in die Natur von Prof. Hallier. Das Tuͤrkenvolk von Prof. Vambeiy.

Das 1. u. 2. Heft des 26. Jahrg. der Baltischen Stu dien,“ herausg. von der Gesellschaft f. pommersche Geschichte und Alter thumskunde (Stettin, 1876), haben folgenden Inhalt: Lürpke, J. die Gründung der Domkirche zu Cammin. Lüpke II. die Kirchweihe der Alten. Dannenberg, die Münzfunde von Schmergow und Groß⸗Rischsw. Dr. G. Hang, zur pommerschen Chronistik J. H. Lemcke, Kalendarium von Marienkron. Dr. v. Bülow, Begna⸗ digungsgesuch der Offiziere und Soldaten eines pommerschen Regi— ments für einen kriegsrechtlich verurtheilten Kameraden i. J. 1623. Zur Geschichte des Handels und der Schiffahrt Stettins von . Paläographisches aus dem Königlichen Archiv zu Stettin.

Aus dem Verlage von Theodor Äckermann in München

1826.

—— *

Zur Kritik moderner Schöpfungslehren mit besonderer Rücksicht auf Häckels Natürliche Schöpfungsgeschichte! und Die ethische Frage“, vor. Die erstere versucht die Unhaltbarkeit der Häckelschen Ansichten auf Grund neuer anderweitiger, naturwissen⸗ schaftlicher, anthropologischer, ethnologischer und sprachissenschaft⸗ licher Forschungen nachzuweisen. Die intere fanten, gemein verständlich gehaltenen Uatersuchungen der zweiten Schrift über die eihische Frage gelangen zu dem Resultat, daß die Gesetzgebung, die sich in der mo⸗ ralischen Vernunft kundgebe, das Glück und die Kultur des Einzel⸗ nen mit dem Glück und der Kultur der Menschheit vermittele. Sie versͤhne die Selbstliebe mit der Liebe zum Ganzen der Gesellschaft und suche so die Menschenwelt zu einem Organismus zu gestalten, zu demselben harmonischen Universum za erheben, welches durch die Wechselwirkung und Einheit der centrifugalen und centripetalen Kräfte der Weltbau darstellt; der Ausgangspunkt dieser moralischen Weltordnung aber liege in dem mit unseren Begriffen unfaßbaren Urquell der Schöpfung.

Die ‚Quartalblätter des historischen Vereins für das Großherzogthum Hessen,“ Nr. 3 und 4 1875 (ausgegeben im Februar 1876), enthalten folgenden Aufsatz: Mittheilungen au der Geschichte der hessischen Artillerie während des dreißigjährigen Kriegs. Vortrag, gehalten vom Premier ⸗-Lieutenant Leydhecker.

Das Real Istituto Lombardo di Scienze e Lettere in Mai- land hat in seiner Sitzung vom 27. Januar d. J. den Direktor und Professor der Königlichen Gewerbe⸗Akademie, Geheimen Regierungs- Rath Reuleaux zu seinem korrespondirenden Mitgliede ernannt. Derselbe gehört bekanntlich im Gebiete der Maschinenlebre zu den be— deutendsten Gelehrten der Gegenwart; die Kinematik bat er zu einer völlig neuen Wissenschaft gestaltet und die von ihm an der Gewerbe⸗ Akademie geschaffene kinematische Sammlung gehört zu den beften

in ihrer Art. Verkehrs⸗Anstalten.

Nr. 14 der Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahn—⸗ Verwaltungen hat folgenden Inhalt: Das verstärkte Reichs— Eisenbahnamt. Zur Uebernahme der Eisenbahnen durch das Deutsche Reich. Fahrplanplakate in den Vestibulen und Korridors müssen für das Publikum leicht aufzufinden und lesbar sein. Verminderung der Insertionskosten. Juristisches: Präjudizien, betreffend Fracht⸗ geschäft der Eisenbahnen. Haftpflicht der Eisenbahnen. Vereinbarter Gerichtsstand. Frankfurter Frieden. Literatur: Technische und ge— werbliche Mittheilungen des Magdeburger Vereins für Dampfkessel betrieb ꝛc. 1) Betriebsstörungen. 2) ÜUebersicht der entbehrlichen und verlangten Güterwagen. 3) Tarifänderungen 2c.

Die steigenden Anforderungen des Handels an den Londone Hafen haben, wie die „E. C.“ mittheilt, eine Erweiterung der Docks nothwendig gemacht, und an den Ufern der Themse, zwischen Blackwall und Barking ist deshalb der Anfang mit ausgedehnten Ha— fenbauarbeiten gemacht worden, die für mehr als drei Jahre einige Tausend Arbeiter beichäftigen werden. Es handelt sich hauptsächlich um Erweiterung des St. Katherine und des Victoria Docks und um Anlegung eines neuen Bassins, das eine Fläche von 20 Aeres ei nehmen und für einige hundert neue Löschplätze Raum bieten wi Durch diese Erweiterung der Docks wird ein lan

1d unbewohntes, ungesundes Sumpfland mit Fluthgräben in einen be— lebten Hafenplatz verwandelt werden. Auch werden die Werke so angelegt, daß künftig die großen Dampfer, welche zur Ausbesserung nach Southampton geschickt werden mußten, gleich in der Themse ge⸗

Tons und 135 Dampfschiffe von ca. 2,400 Tens Tragfähigkeit. Seit dem 31. März 1866 hat die Anzahl der Segelschiffe nur um

liegen uns zwei kleine Schriften von Johannes Huber, betitelt:

dockt werden können.

——

K

des Reutschen Reichs- Anzeigers und Königlich KErerßischen Ztaats- Anzeigers: Berli, 3. 7. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

*

In serate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt ant die Inseraten⸗Expedition

Veffen tlich

1. Steckbriefe und Untersueangs-Sachen. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.

9 3 eh Anz eiger. Inserate nehmen an: die autorisirte Annonren⸗Expebi-

tion von Rudolf Ytosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dres den, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S. Hamburg, Leipzig, München, Nürnherg, Prag, Straß⸗ burg i. G., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten,

5. Industrielle Etablisszments, Fabriken and Grosshandel.

6. Verschiedene Eekanrtwnchungen.

7. Literarische Anzeigen.

*

owie alle übrigen größeren Aunsnucen⸗Surearg. *

S8. Theater-Anzeigen. In der Eörsen- s

9. Familien- Nachrichten. beilage. *

Steckbrief. Gegen den Maurer Ernst Paul Franz Schirop ist die gerichtliche Haft wegen gewerbemäßigen Glücksspiels in den Akten 8. 1106 de 1875, Komm. II. beschlossen worden. Die Ver⸗ haftung vat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den 2c. Schirop im Betretungsfalle fest⸗ zunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegeaftänden und Geldern an die Königliche Stadt⸗ voigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 16. Februar 1876. Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Uatersuchungs⸗Sachen. Kommissien II. für Vor⸗ untersuchungen. Beschreibꝓung. Alter: 34 Jahr, ge⸗ beren am 25. April 1841, Geburtsort: Berlin, Größe: 174 Centimeter, Haare: braun, Augen: grau, Augenbrauen: braun, Kinn: opal, Mund: gewöhn⸗ lich, Gesichtsbildung: oval, Gesichtsfarbe: gesund, Zähne: vollständig, Gestalt: kräftig, Sprache: deutsch, Besondere Kennzeichen: der 2c. Schirop hat auf der linken Brust Schröpfnarben und in der linken Leiste eine braune Narbe.

Steckbrie fs Ernenerung. Die unterm 27. Fe⸗ bruar 1872 erlassene, unterm 3. Februar 1874 und 11. Februar 1875 erneuerte Strafvollstreckungs Re⸗ quisition gegen Wilhelm Ludwig Rnden, geboren den 24. Oktober 1840 zu Siethen, Gustav Adolph Wolfert, geboren den 19. Januar 1841 zu Nowa⸗

weß, und Magnus Friedrich Bader, geboren den

19. Oktober 1842 ebendaselbst, wird hierdurch aber⸗

bruar 1876. Mertens.

Steckbrief. Gegen den Bauer Johann Adam Glebe aus Beiersgraben ist die gerichtliche Haft wegen Verbrechens gegen die Siltlichkeit be⸗ schlessen worden. Seine Festnahme hat nicht aus⸗ geführt werden können. Es wird ersucht, den Glebe im Betretungsfalle festzunehmen und an die unterzeichnete Behörde abzuliefern. Roten⸗ burg a. / F, den 4. Februar 1876. Der Unter⸗ suchüngsrichter. Gleim. Signalement. Alter: 43 Jahre 6 Monate. Größe: Les Meter. Haare: röthlich. Stirn: dick (vorstehend). Augenbrauen: röthlich. Augen: grau. Nase: stark und gebogen. Kinn: länglich. Gesichtsfarbe: gesund ffrisch). Statur: untersetzt. Be sondere Kennzeichen: An dem linken Zeigefinger eine Schnittnarbe, wodurch der⸗ selbe gekrümmt ist.

Offene Straftollstreckungs Requisition. Der Kanfmann Sally Massé Hamburg, 385 Jahre alt, zu Wandsbeck geboren, ist durch rechtskräftiges

mals erneuert. (Aktenzeichen R. 230. 1871.) Pots-⸗ Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 81. dam, den 16. Februar 1876. Königliches Kreis. August 1875 wegen Beförderung des Spiels in aus—⸗

gericht, Abtheilung J.

Steckbrief. Wider die Wittwe Pauline Erne⸗ stine Schubert, geborene Seifert, von Schweid⸗ nitz, ist wegen wiederholten Betruges und Kuppelei die Voruntersuchung eingeleitet und die gerichtliche Haft beschlossen worden. Der gegenwärtige Aufent⸗ halt der Wittwe Schuhert ist uns unbekannt, wir ersuchen daher alle Behörden, auf die 2c. Schubert zu vigiliren, sie im Betretungsfalle anzuhalten und uns hiervon Kenntniß zu geben. Signalement: Ge— burtsort Lewin, letzter Aufenthaltsort Schweidnitz, Religion katholisch, Alter 43 44 Jahre, großer Statur, Haare dunkelblond, Stirn hoch und frei, Augenbrauen dunkelblond, Augen hraun, Nase lang und spitz, Mund breit, Zähne defekt, Kinn gewöhn—⸗ lich, Gesichtsbildung länglich, Gesichtsfarbe brünett, Sprache deutsch. Schweidnitz, den 5. Februar 1876.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

wärtiger Lotterie zu 100 6 Geldstrafe, im Unver—⸗ nmögengfalle zu 20 Tagen Gefängniß verurtheilt. Die Vollstreckung dieses Erkenntnisses durch die ein⸗ he mische Gerichtsbehörde des Verurtheilten ist nicht herbeizuführen, deshalb ersuchen wir alle Civil⸗ und Militär- Behörden des Inlandes um Vollstreckung des Urtheils in das Vermögen des Sally Masss, wo immer sich ein Objekt seines Vermögens im Inlande vorfinden lassen sollte. Im Falle Sally Masss im Inlande sich betreffen lassen möchte, bitten wir denselben zu verhaften und der nächsten Gerichts⸗ behörde zur Bollstreckung der substituirten Freiheit strafe zu überweisen, wenn derselbe sich über Erle⸗ gung der Geldstrafe nicht glaubhaft ausweisen kann. Einer schleunigen Benachrichtigung über Ausführung dieser Requisitiou sehen wir entgegen. Cottbus, den 31. Januar 1876. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

los] Subhastations⸗-Patent. Versteigernng im Wege der nothwendigen Sub hastation. , Das dem Kaufmann Louis Ehrlich in Berlin, jetzt dessen Konkursmasse, vertreten durch den Ver—

walter Dielitz in Berlin, gehörige Gut Lodder,

Kreises Rummelsburg, soll im Wege der noth— wendigen Subhastation am 24. März 1876, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle in Rummelsburg vor dem unter⸗ zeichneten Subhastationsrichter verfteigert werden. Das Gesammtmaß der der Grundsteuer unter— liegenden Flächen ist S73 Hektar 56 Ar 20 Qu. Meter. Der Reinertrag und Nutzungswerth, nach welchem

das Grundstück zur Grund- und Gebäudefteuer ver⸗

anlagt worden ist, beträgt: Grundsteuer⸗Reinertrag 483,39 Thaler, Gebäudesteuer⸗Nutzungswerth 681 46

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander— weitige, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintra:— gung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, müssen dieselben zur Vermeidung der Präklusion fpätestens im Versteigerungstermine anmelden.

Der Auszug aus der Steuerrolle und beglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes können in unserm Bureau Nr. III. in den gewöhnlichen Dienststunden eingesehen werden. . .

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages wird sofort nach Schluß der Versteigerung von dem unterzeichneten Subhastationsrichter verkündet.

Bütow, den 2. Februar 1876.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter. Barschall.

2251 Bekanntmachung.

Subhastations⸗Patent.

Nothwendiger Verkauf. ; Das dem Max Josephy gehörige, im Saatziger Kreise belegene und im 2. Supplementenband Saatzi⸗ ger Kreises Nr. 46 verzeichnete

Rittergut Nen⸗Storkow,

veranlagt zur Grundsteuer bei einem Flächeninhalt von 155 Hektar 8 Ar 60 Q⸗Meter nach einem

Reinertrage von 533,16 Thaler „), zur Gebäudestener nach einem Nutzungswerthe von 447 M soll

am 6. März 1876, Vormittags 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen Subhastation versteigert und das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages

am 9. März 1876, Vormittags 19 Uhr, ebenda verkündet werden. Auszug aus der Steuner⸗ rolle und beglaubigte Abschrift des Grundbuchsblatts sind in unserm 4. Bureau einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht ein— getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer— den aufgefordert, dieselben bei Vermeidung der Ausschließung spätestens im Versteigerungs⸗-Termine anzumelden.

Stargard, den 30. Dezember 1875.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter. Freyer.

. . 533 SVL 46 , wie in Nr. 7 d. Bl. ab⸗ gedruckt ist.

17 Suhbhastations⸗Patent. (Versteigerung im Wege der nothwendigen Subhastation.)

Das den Hauptmann Voßschen Eheleuten gehörige

Rittergut Wunneschinke A.

soll im Wege der nothwendigen Subhastation

am 2. Mai 1876, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem unterzeichneten Subhaftationsrichter versteigert werden.

Das Gesammtmaß der der Grundsteuer unter in rn Flächen ist 294 Hektar 26 Ar 80 Qu.

eter.

Der Reinertrag und Nutzungswerth, nach welchem das Grundftück zur Grund‘ und Gebäudesteuer ver⸗ anlagt worden ist, beträgt:

Grundsteuer⸗Reinertrags . 1007 4M 37 .

Gebäudesteuer⸗Nutzungswerth 702 M 3.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetra—⸗ gene Realrechtesf geltend zu machen . müfsen dieselben zur Vermeidung der Präkluston spãtesteng im Versteigerungs⸗Terming anmelden.

Der Auszug aus der Steuerrolle, sowie beglau⸗

bigte Abschrift des Grundbuchblatts können in