1876 / 49 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

herzigen Schwestern und der Diakonissen vor Augen hat. Namentlich auch der Um stand, daß fast sämmtliche Krankenhäuser des hie⸗ sigen Bezirks sich noch in Händen geistlicher Orden und Genossen⸗ schaften befinden und bisheran nur zwei Krankenhäuser sich zur Aus- bildung weltlicher Pfleger und Pflegerinnen bereit erklärt haben, resp. dazu geeignet sind, steht der Sache einstweilen noch hindernd entgegen. Nichts desto weniger ist das Bedürfniß entschieden vorhanden, und schen der Umstand, daß sowohl die Stadtverordneten von Crefeld, wie von Elberfeld sofort durch Bewilligung von je zwei . ibre lebhafte Theilnahme dokumentirt haben, därfte beweisend sein, wie unter den Einsichtigeren über die bestehenden Zustände geurtheilt wird. Beispielsweife ist es hier in Düsseldorf einer Familie hei schwereren Krankheitefällen nicht anders möglich, eine geeignete Hülfe zu erlangen, als durch . Schwestern, welche in ihrem wohl verstandenen Interesse auch stets bereitwillig Folge leisten; dasselbe findet fast in allen größeren Städten hiesigen Bezirks stait, da die Diakonissen sich mit der Pflege Erkrankter in ihren Wohnungen nur ausgahmèeweise befassen. Ein Bedurfaiß nach männlichen Krankenpflegern besteht eigentlich nicht, da sämmtliche Heildiener auch einen Kursus in der Kranken rflege durchmachen und vielfach bei schwereren Krankheitsfällen Hülfe leisten. Die Zahl der jährlich zur Prüfung sich meldenden Heildiener keträgt etwa 5 bis 106 und dürfte die Gesammtzahl derselben im häersigen Bezirk 150 bis 200 betragen, wodurch dem Bedürfnisse Genüge zeschieht. . Ueber die den Aspiranten im Krankenhause zu Crefeld zu Theil werdende Autbildung vermögen wir bis jetzt nicht zu urtheilen, jedoch glauben wir versichert zu sein, daß der dortige Anstaltsarzt, welcher durch einen eigens für das Krankenhaus bestimmten und darin wohnen · den Assistenzarzt unterstützt wird, sich die Sache sehr ang'legen sein lassen wird. Düsseldorf, den 11. Januar 1876. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Unterschriften. . An den Königlichen Wirklichen Geheimen Staats. und Minister der geistlichen, Unterrichts, und Medizinal Angelegenheiten, Herrn Dr. Falk, Excellenz, zu Berlin.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 25. Februar. In der Sitzung des Hauses der Abgeordneten, am 23. d. M., nahm der Minister des Innern Graf zu Eulenburg über den Antrag des Abg. Dr. Virchow: „Die Regierung dringend aufzufordern, dem Landtage noch in der gegenwärtigen Session den Entwurf einer Kreis- und Pro⸗ vinzialordnung für Rheinland und Westfalen vorzulegen“, nach dem Antragsteller das Wort: .

Der Hr. Abg. Virchow motivirt seinen Antrag in etwas feind seligerer Weise, zu der er, meiner Ansicht nach, keinen Anlaß hat. Die Sache muß sehr sachlich erwogen werden und ich werde meiner⸗ seits sie aus keinem anderen Gesicht punkte ansehen und keine andere Ausdrücke gebrauchen, als solche, die ich für sachlich ansehe, Hr. Abg. Virchow sagte, ich hätte bei Berathung seines früheren Antra— ges geschwiegen, ich hätte damals mit den Gründen zurückgehalten, warum die Gefetzgebung, die wir in den alten Provinzen haben, auf Rheinland und Westfalen noch nicht ausgedehnt worden sei. Ge⸗ schwiegen habe ich damals nur über den einen Punkt, der als der Haupt- beweggrund für das Verhalten der Regierung angeführt wurde, von dem ich aber wußte, daß es nicht der Hauptbeweggrund, und von dem ich also nichts weiter sagen konnte, als daß er wohl zur Erwägung ge⸗ kommen sei, daß die Regierung ihn aber als bestimmend für ihre Handlungsweise niemals angesehen habe. ;

Wenn ich damals von Machtfragen gesprochen habe, so war das ein Wort, welches mir in der Diskussion in den Mund kam, welches ich aber auch heute noch aufrecht erhalten kann. Ich sehe diese Or⸗ ganisation auch heute noch als eine Machtfrage an, aber auch heute karn ich wiederholen, daß für das Hinausschieben der Einfüh— rung der Organisationsgesetze in den westlichen Provinzen der politische Gesichtspunkt, den der Hr. Abg. Virchow hervor⸗ gehoben hat, durchaus nicht maßgebend war, sondern, daß blos die rein sachliche Bedürfnißfrage, und Hr. Virchow sagt, die Frage, welche Last kann man überwinden, welche Last kann man tragen, für die Entscheidung der Frage maßgebend gewesen ist. Daß es in Folge des damaligen Antrages nicht geschehen sei, sei eine wenig achtungtvolle Behandlung des Hauses. Ja, meine Herren, dann kann er mir auch sagen: heben Sie einmal gefälligst dieses Gesetz von 200 Ctr., auf, und wenn ich sage: ich kann es nicht kann er mir antworten: das ist eine höchst achtungslose Behandlung.

Vergegenwärtigen Sie sich einmal die Lage der Gesetzgebung seit einem Jahre. Im Jahre 1869 konnte ich allenfalls sagen: nun ja, das versteht sisch von selbst, wenn wir mit der Gesetzgebung in den alten Provinzen fertig sind, wird die Uebertragung derselben auf die neuen Provinzen eine natürliche und ziemlich unmittelbare Folge sein. Wie schwer es war, die Gesetzgebung zu Stande zu bringen, hat sich erst später herausgestellt. Wir haben Jahre lang an dem ersten Gesetz gearbeitet, als an der Grundlage der ganzen Gesetzge⸗ bung, und wir sind, je mehr wir uns in die Frage vertieft haben, desto mehr dahinter gekommen, wie schwierig die Materie und wie weittragend die Bedeutung dieser Gesetzgebung ist. .

Unter diesem Eindrucke heraus sind wir schrittweise vorgegangen und haben nach dem Zustandekommen der Kreisordnung zunächst die Provinzialordnung und das Gesetz über die Verfassung der Verwal⸗ tungsgerichte berathen. Das waren große Aufgaben, die mit Fleiß und Geschick erledigt worden sind, deren Erledigung mir aber zu An⸗ fang der vorigen Sejsion noch zweifelhaft war. Wünschen wir uns Gluͤck, daß wir damit in der vorigen Session fertig geworden sind.

Das Zustandekommen dieser beiden Gesetze hat an die fernere Gesetzgebung meiner Ansicht andere Anforderungen gestellt, als die, mit der Einführung der Kreizordnung und der da⸗ mit zusammenhängenden Gesetze sofort in die anderen Provin—⸗ zen überzugehen. Die Aufgabe der Regierung war es, diejenigen Gesetzentwuͤrfe ausarbeiten zu lassen, welche ich in dieser Sitzung Ihnen vorzulegen gedenke. Bei der Frage, wer den Vorrang haben solle, entweder die Gesetzentwürfe, mit denen ich jetzt vor Ihnen zu eischeinen die Ehre haben werde, oder die Uebertragung der Kreis ordnung auf die westlichen Previnzen, mußte die Waagschale zu Gunsten der ersteren sinken. Eine gleichzeitige Erledigung beider Bedürfnisse war unmöglich.

Wenn Sie von der Arbeitslast in dem Sinne sprechen, als ob ich mich mehr oder weniger davor scheute, so bitte ich daran zu denken, daß es wohl einer Anerkennung werth sein durfte, daß Gesetze wie die Provinzialordnung und das Verwaltungsgerichtsgefetz erst im Juli v. 3. publizirt worden ir und daß man schon im Fanuar d. J. die voll⸗ sändigen Provinziallandtage hatte, daß die Provinziallandtage ihre Hauptaufgabe, die Konstituirung der Provinzialorgane erfüllt haben, daz die Datationen vertheilt siced, daß die ganze Gesetzgebung, die erst vom Juli v. J. datirt, bereitz im Januar in Wirksam⸗ keit war. Das nehinen Sie ruhig hin und das Land auch. Gewiß, wir sind an eine prompte Verwaltung gewöhnt, aber was das für Arbeit kostet, meine Herren, davon haben Sie doch keine Idee.

Nun sage ich: wir hatten die Provinzialordnung und das Ver- waltungsgerichtsgesetz, und mit diesen beiden Gesetzen Bezirksräthe, Provinzialräthe, einen ganz neuen Gerichtshof, die Alle hatten nichts zu thun. Ez kam also doch vor allen Dingen darauf an, diesen Or⸗ ganen Leben einzuhauchen, und es mußte die erste Aufgabe der Regierung sein, das leere Gebäude nun auch zu bevölkern und diejenigen Personen, die berufen waren, dem Staate Dienste zu leisten, in Thätigkeit zu setzen und auf dem Boden, auf welchem die neue Organisation er⸗ wachsen war, dieselbe zu ihrer ganzen Thätigkeit sich entfalten zu lassen. Aus diesem Grunde, meine Herren, war ez nothwendig, an eine Reviston der Kreisordnung zu denken, alle diejenigen Bestimmungen, welche damals nur für provisorische Zustände gegeben waren, alle

diejenigen Bestimmungen, die gegeben waren, ohne daß man noch

ein recht klares Bild von demjenigen hatte, was darüber aufgebau werden sollte, in Einklang zu bringen mit den neuerdings erlassenen Gesetzen. Man 2 für die Bezirksräthe, für die Provinzialräthe ein Feld der Thätigkeit schaffen, man mußte die Thätigkeit der Ver= waltungègerichte und der Kreieausschüsse hier einschränken, dort erwei- tern, wo sie in das allgemeine System nicht passen, man mußte aber vor allen Dingen dem Ober - Verwaltungggerichte Spielcaum geben. Aus diesem Grunde war ein Geskctz nöthig, dessen Entwurf in der nächsten Zeit an Sie gelangen wird und dessen innere Bedeutung ich bei der Gelegenheit noch zu entwickeln die Ehre haben werde. Kaum * hat ein Gesetzentwurf so viele kommissarische Berathungen und Staats ⸗Ministerialsitzungen erheischt, wie dieser, hoffentlich zum Vortheile des Zustandekommens desselben, denn es wird Ihnen Zeit und Mühe dadurch erspart werden. Außerdem ist eine neue Städteordnung nothwendig. Sie wissen Alle, daß die größten Städte ganz außer dem Rahmen der Kreisordnung stehen, für ste ist alles Dasjenige, was Selbstverwaltung in den Kreisen bedeutet, bisher noch nicht da, und gerade sie und ihre Thätigkeit müssen den Rahmen ausfüllen, der für die Bezirks und Provinzialräthe ge— geben worden ist. Die Städteordnung in diesem Sinne umzuarbeiten, das ganze Auffichtswesen, das Selbstbestimmungsrecht in einer Weise zu ordnen, daß es mit dem neuen Gesetz und dessen Sinn in Einklang kommt, war eine ganz unabweisbare Aufgabe, wenn nicht unsere ganze Gesetzzebung in den alten Provinzen bei einem großen Theile der Bevölkerung derselben unwirksam bleiben sollte. Es war also eine Umänderung der Städteordnung absolut indicirt. Auch das Resultat dieser A beiten denke ich Ihnen noch in dieser Sesston vor⸗ zulegen. An Umfang blieben sie kaum hinter den Arbeiten für das Kompetenzgesetz zurück, denn mit den Fragen der Einrichtung der Städteordnung in unser neues System waren natürlich noch hundert Fragen der städtischen Verwaltung überhaupt verbunden, und die alle konnte man unmöglich in wenigen Monaten zur Erledigung bringen. Die beiden ginannten Gesetzentwürfe haben die ganze Auf⸗ merksamkeit, Mühe und Thätigkeit des Mnisteriums in Anspruch genommen. Es fragt sich nun, wäre es daneben noch möglich ge—⸗ wesen, auch für Westfalen und die Rheinprovinz eine Kreisordnung aufzustellen? Ich frage wirklich mit Recht, warum nicht auch Han— nover, Holstein, die können dasselbe sagen, sie haben dasselbe Recht zu prätendiren. Ich sage Ihnen meine Herren, ich kann diese 200 Ctr. nicht heben, Sie müssen mir nicht mehr zumuthen, als ich leisten kann. Ich sage also, so wie wir damit fertig sein werden, wird es unausbleiblich sein, daß die ganze Gesetzgebung auch auf die anderen Provinzen übertragen wird, und es frägt sich blos, wann die Zeit kommt? Wenn Sie nun einen Antrag stellen, daß dies noch in dieser Session ge⸗ schehen soll, so muß ich schon im Voraus sagen, daß auf diesen Antrag nicht eingegangen werden kann, und deshalb frage ich, warum wollen Sie einen solchen Antrag annehmen? Wenn Ihnen bei irgend einer Gesetzesvorlage gesagt wird, die Regierung könne auf gewisse Beschlüsse des Hauses nicht eingehen, so pflegen Sie sich zu fragen und zu prüfen, ob es nicht angemessen sei, einen anderen Weg zu gehen, ebenso wie wenn Sie sagen, das Haus werde auf gewisse Vorschläge nicht eingehen, die Regierung einen anderen Weg zu versuchen pflegt; hier aber handelt es sich um einen Antrag, auf welchen einzugehen die Regierung außer Stande ist. Was kann das Motiv des Antrages sein? Ist ein so dringendes Bedürf— niß der Bevölkerung vorhanden, oder ist es blos der Wunsch, daß so schnell als möglich eine einheitliche Gesetzzebung zur Ausführung kommt? oder ist es die Befürchtung, daß, wenn dies nicht bald ge⸗ schieht, vielleicht ein reaktionärer Wind zu wehen anfängt, der die Ausführung gänzlich ausschließt. Darauf will ich Folgendes be⸗ merken; Der Hauptgrund, warum hier im Hause seit langer Zeit auf diese Gesetzgebung in den alten Provinzen gedrungen wurde, lag wesentlich darin, daß man die gutsherrliche Polizei nicht mehr haben wollte, und daß man mehr Selbstverwaltung haben wollte, sowohl in der Theilnahme an der Staatsverwaltung, als in Geldangelegen heiten. Für die al ten Provinzen war dies eine brennende Frage, die liberale Partei hat immer behauptet, sie könne unmöglich leiden, daß wir eine Verfassung haben, wonach der Grundbesitz das Recht der Po⸗ lizei hat. Hier wurde der Hebel angesetzt, und von diesem Punkte aus und dann hinterher mit dem Vorgange in Hannover, mit dem Previnzialfonds, wurde mit diesen beiden Faktoren gearbeitet, um eine Gesetzgebung zu Stande zu bringen, wie wir sie für die alten Provinzen jetzt haben. Diese Motive gelten für die Rheinprovinz und Westfalen nicht mehr, von der gutsherrlichen Polizei ist dort nicht die Rede, und die Dotationsfonds sind⸗ in Händen von provinziellen Verwaltungen, mit denen die Rheinländer und West— falen ziemlich zufrieden sind. Dann sagen Sie: Die Aus dehnung der Gesetzgebung sei ein unabweisliches Bedürfniß für die Regierung. Sie könne nicht in einer Hälfte der Monarchie mit dieser Behörde regieren, in der anderen Hälfte mit jener. Nun, meine Herren, das ist ja unsere Sorge. Wir können nicht mit einem Namen sämmtliche Behörden im ganzen preußischen Staate treffen, aber wenn ich Ihnen sage, daß die Last, die Sie uns aufbürden wollen, in wenigen Mo— naten ungeheuer weittragende Gesetze für die ganze Monarchie zu schaffen, nicht zu vergleichen ist mit der Last, eine Zeitlang an ver— schiedene Behörden zu schreiben, so seien Sie so gut und beunruhigen Sie sich nicht, wir werden so lange, bis die Gesetze zu Stande kommen, mit dem jetzigen Zustande fertig werden. Endlich fürchtet man, daß wenn diese Gesetzgebung sich nicht bald über die ganze Monarchie ausdehnt, irgend welche politische Strömung dieselbe unterbrechen könnte. Da muß ich doch sagen, daß der Weg, den ich gehe und Ihnen vorschlage, ein viel sichererer ist, als derjenige, den Sie für nothwendig erachten. Wenn wir mit einem Schlage die Kreisordnung über die ganze Monarchie ausgebreitet und alle die Friktionen, die bisher nur in fünf Provinzen stattgefunden haben, über die ganze Monarchie verbreitet hätten, so hätte die Wahrscheinlichkeit nahe gelegen, daß zahlreiche Stimmen aus dem Lande gekommen wären, die gesagt hätten: Um Gottes Willen, so können wir nicht wirthschaften; denkt an irgend eine Rettung; sistirt das Gesetz und schafft es dann aus der Welt! Um dies zu vermeiden, haben wir mit denjenigen Provinzen probirt, wo für diese Gesetzgebung ein günftiger Boden war. Wenn wir mit dem Ausbau dieser Gesetzgebung jetzt konsequent vorgehen, indem wir ste bis auf den letzten Schornstein unter Dach und Fach bringen, wie wir es jetzt thun wollen, indem wir noch das Kompetenz— gesetz hinzufügen, so werden wir ein Gebäude bekommen, an dem nicht mehr gerüttelt werden kann. Und dann, meine Herren, wird auch für die übrigen Theile der Monarchie die Nothwendigkeit her⸗ vortreten, an dieses Gebäude angeschlossen zu werden, eine Noth⸗ wendigkeit, viel größer, als sie es in diesem Augenblicke ist, und eine , ,. viel posstiver, als je vorher. . ie Regierung geht ihren bestimmten bewußten Weg. Es kann nicht die Rede sein, einem Theile der Monarchie eine so durchgreifende Gesetzgebung vorenthalten zu wollen, daß die Regierung irgend ein Spiel treiben wolle, wie kann das von einer Regierung gedacht wer⸗ den, die mit Vorliebe, mit Eifer und vollem Bewußtsein auf diese Gesetzgebung eingegangen ist und sie mit Ihnen festgestellt hat. Aber die Klippen, die zu umschiffen sind, die Lasten, die zu heben sind, empfinden wir schärfer als Sie, und in den Wegen zum Ziele müͤssen Sie wirklich der Regierung freie Hand lassen, wenn Sie überhaupt zu ihr en Vertrauen haben, daß es ihr am Herzen liegt, dies Ziel zu erreichen.

In der gestrigen Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten erklärte der Minister des Innern Graf zu Gulenburg über den Antrag des Abg. Dr. Lasker, die Be⸗ setzung der Stellen bei dem Ober⸗Verwaltungsgericht betreffend:

Ich kann mich im Allgemeinen mit dem Gedanfen, den der Abg. Hr. Lasker entwickelt hat, nur einverstanden erklären und versichern, daß das Min ifterium von denselben Gesichtspunkten ausgegangen ist. Zu der jetzige n nn m des Oberveiwaltungsgerichts hat nur der Zustand des Vorübergehens, die Berücksiicchtigung der Neuheit der

richten, von denen die Regierung bereits jetzt überzeugt war, daß sie wirkliche Verwaltungs ⸗Gesetzkenntniß haben und die Ausführung der Aufgabe sofort praktisch in die Hand nehmen würden, während es sehr schwer gewesen wäre, aug unbekannten Kategorien Leute auszu- wählen, denen so außerordentlick weittragende Befugnisse in die Hand gelegt werden sollen, als das Ober. Verwaltungsgericht sie auszuüben hat. Die Herren, die jetzt in dem Ober ⸗Verwaltungsgerichte sitzen, sind solche, welche zum Theil längere Zeit als wirkliche Richter fungirt haben, und, mit Ausnahme vielleicht des Präsidenten, haben alle Uebrigen die drei juristischen Prüfungen bestanden, so daß die Voraussetzung, welche das Gesetz, wenizstens seinem Wortlaute nach, verlangt, mehr als erfüllt ist. Es ist auch niemals dem Staats; Ministerium in den Sinn gekommen, weitere Besetzungen in der jetzigen nebenamtlichen Weise statifinden zu lassen, die nur dazu dienen soll, das Institut ins Leben zu rufen, um dann hinterher, ö nach den gewonnenen Er- fahrungen, es in dem Sinne zu kompletiren, wie der Abg. Hr. Lasker es wünscht und wie es in der Natur der Sache lieg Gegen die Ueberweisung des Antrags an die Budgetkommission kann ich nichts erinnern, ich muß aber im Voraus bemerken, daß mir die Tragweite desselben nicht ganz klar ist; denn die Frage, mit welchem Recht die jetzigen Mitalleder des Ober-Verwaltungsgerichts ihren Platz einnehmen und wie lange, hat der Abg. Hr. Lasker selbst nicht berührt, da er sie für nicht ganz zweifellos hält. Ich glaube, daß nach dem Wortlaut des Gesetzes die Herren das Recht haben, so lange sie in ihren jetzigen amtlichen Stellungen sind, auch ihre Plätze im Ober⸗Verwaltungsgericht zu behalten. Dann glaube ich ferner, daß in diesem Jahre wohl auf keinen Fall das Bedürfniß eintreten wird, eine Vermehrung der Mitglieder ein treten zu lassen, da selkst, wenn die Gesetze, von denen das wesentlich abhängt, in diesem Jahre zu Stande kommen, ihre Wirksamkeit doch erst im künftigen Jahre beginnen würde. Es würde also der Antrag sich besser formuliren, wenn er ‚vom Jahre 1877 ab“ lautete, wo ich mich dann auch mit dem Herrn Finanz⸗Minister in Einvernehmen setzen lönnte, was mir bisher nicht möglich gewesen ist. . Wollen Sie, Herr Prästdent, vielleicht erlauben, daß ich bei dieser Gelegenheit einen Gesetzentwurf über die Kompetenzen einbringe?

Ich werde nach dem, was ich gestern die Ehre hatte zu be— merken, nur wenig hinzuzufügen haben; aber ein paar Worte möchte ich doch zur Erläuterung sagen. ; .

Sie erinnern sich, meine Herren, daß durch die Kreisordnung in den Kreisausschüssen dasjenige Organ geschaffen wurde, was eigentlich die Wurzel der ganzen Organisation bildet. Diese Kreis ausschüsse haben nun bekanntlich zwei verschiedene Funktionen: sie sind Verwaltungsbehörden in Beziehung auf den Kreis, sie sind Verwaltungsbehörden, insofern als sie auch an der allgemeinen Landesverwaltung Theil nehmen, und sie sind Verwaltungsgerichte in erster Instanz. Mit der Kreisordnung zugleich wurden nun die Bezirké⸗Verwaltungsgerichte geschaffen, und es gab also für die Beschlüsse der Kreisausschüsse keine zweite Instanz weiter als die Verwaltungsgerichte. Ganz natürlich war es, daß nun in die Instanz der Verwaltungsgerichte auch Angelegenheiten treten mußten, die nicht reine streitige Verwaltungssachen waren, und daß man in all den Fällen, wo man die Kreisausschüsse nicht in letzter Instanz entscheiden lassen wollte, die Bezirkt⸗Verwaltungegerichte auch mit der Aburtheilung über solche Angelegenheiten betrauen mußte, welche eben Verwaltungsangelegenheiten und nicht Streitsachen waren. Dadurch ist in dem ganzen , . streitigen und nicht streitigen Verwaltungssachen eine gewisse Verworrenheit entstanden, und die Kompetenzfragen haben sich gemehrt. Man konnte das so lange dulden, als die neuen Organe noch nicht geschaffen waren, also wesentlich die Bezirksräthe, die Provinzialräthe, und in letzter Instanz das Ober. Verwaltungsgericht. Nachdem diese Institutionen nun ins Leben gerufen sind, ist eine Sonderung desjenigen, was vor die Verwaltungs—⸗ gerichte und desjenigen, was vor die Bezirksräthe gehört, absolut nothwendig geworden. Es wird bei dieser Gelegenheit erstlich das jenige, was in der Kreisordnung noch unklar in dieser Beziehung ist, klargelezt und gesondert und den einzelnen Behörden das—⸗ jenige zugewiesen, was ihrer Kompetenz zukommt. Man hat aber geglaubt, nicht blos bei einer Deklaration der Kreisordnung stehen bleiben zu sollen, sondern auch noch andere Kompetenzen, die man bisher bei den Regierungen

elassen hatte, ebenfalls auf die Kreisausschüsse, resp. auf die neuge=

ö Institutionen überleiten zu müssen, weil man nun eben durch ihre Zusammensetzung Garantien gewonnen hatte, daß die Dinge dort sachgemäß und zweckdienlich behandelt werden würden. In dem Maße nun, als Kompetenzen den Regierungen entzogen und auf diese Organe übergeleitet werden, erleichtern sich die Geschäfte der Regierungskollegien, und wenn man namentlich alle diejenigen Geschäfte den Selbftver⸗ waltungsorganen überträgt, welche einer kollegialischen Behandlung bedürfen, so wird bei den Regierungsabtheilungen des Innein nur derjenige Theil der Verwaltungsgeschäfte bleiben, welcher einer solchen kollegialischen Behandlung nicht bedarf, sondern deren Behandlung durch die Hand ein es einzelnen Beamten zweckmäßiger geschieht und neh ö für ein kräftiges, energisches und schnelles Handeln gewährt. ;

Die Staatsregierung ist deshalb, obgleich die Sache viel Bedenken erregt hat, zu dem Entschlusse gekommen, Ihnen die Umgestaltung der Abtheilung des Innern zu empfehlen, um auf diese Art den Grundstein einer Reorganisation der Verwaltungsbehörden überhaupt zu legen. Wir wollen Ihnen vorschlagen, alles dasjenige, was nicht durch das Kompetenzgesetz und durch . Gesetze, welche noch große Materien zu regeln haben, den Selbstverwaltungsbehörden zu⸗ gewiesen wird, auf den Regierungs Prästdenten zu uͤbertragen und diesem nur Räthe zur Seite zu setzen, die in diesen Funktionen zum Präsidenten, wie die Ministerial Räthe zu dem Minister stehen. Wir wollen also die Finanzabtheilungen der Regierungen einstweilen noch be⸗ stehen lassen. Wir wollen auch im Schulwesen nichts ändern. Wäh cend der Regierungs Präsident in den innern Angelegenheiten selbständig ist, foll er fo lange Präsident der Finanz! und Schulabtheilungen bleiben, bis auch hierin eine andere Regelung eingetreten ist.

Die Einzelheiten dieses Grundgedankenz sind in hundert und einigen Paragraphen dargelegt. Es kann ja kein Zweifel sein, daß der Gesetzentwurf in einer Kommission berathen werden muß. Ich würde nur wünschen, daß in die Kommission solche Herren ge= wählt werden möchten, welche durch Kenntniß der Verhältnisse und Gefetze die beste Garantie dafür bieten, daß Dasjenige, was mit großer Mühe und Anstrengung im Ministerium ausgearbeitet worden ist, einer kenntnißreichen Behandlung auch in diesem Hause unter- liegen wird.

Gewerbe und Sanbdel.

Wien, 25. Februar. (W. T. B.). . Die „Neue freie Presse erfährt von bestunterrichteter Seite, daß die von Paris aus verbrei⸗ teten Gerüchte über Fixirung der Dividende der Staatsbahn der Authentizität entbehren. Der Verwaltungsrath habe die Fixirung der Dividende noch gar nicht zur Digtkussion gezogen. Allerdings werde aber das Wiener Comité bei Festsetzung der Dividende den Standpunkt vertreten, daß der Reservefond entweder gar nicht oder nur in ganz geringem Maße zur Aufbesserung der Dividende heran

gezogen werde.

London, 25. Februar. (W. T. B) In einer gestern stattge⸗ habten Versammlung der Inhaber von Obligationen der türkischen Staatsschuld erstattete Ham ond Bericht über seine Mission nach Konstantinopel. Derselbe theilte der Versammlung mit, daß der Großvezir, von welchem er durchaus entgegenkom⸗ mend aufgenommen worden sei, sich mit seinem Finanz. . . einverstanden erklärt habe unter Modifikationen, welche den fürkischen Staatzfchatz mit 6, 57,00 Pfd. Sterl., d. h. mit 260 090 Pfd. Sterl. mehr, als der betreffende Irade bewilligte, belasten wür⸗ den. Die Versammlung nahm hierauf eine Resolutlon an, in der sie

Verhältnisse geführt, die dazu zwangen, das Augenmerk auf Leute zu

sich mit den Operationen Hamonds einverftanden erklaͤrte.

anzumelden. ges soll

zum Deutschen

a 48.

Zweite

Beilage

Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-AUnzeiger.

Berlin, Freitag, den 25. Fehruar

E Inserate für den Deutschen Reichs Staats⸗Anzeiger,

KErrußischen Ataats- Anzeigers:

ö

u. Kgl. prenỹ *

das Central⸗Handelzregister und das

Postblatt nim mt an: die Inseraten · Expedition des Nrutsch en Reichs · Anzeigers und Königlich

Berlin, 8. 7. Wilhelm ˖ Straße Nr. 32.

ö dabhastationen, u. dergl

U. 8. W. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs- Sa chen. Aufgebote, Vorladungen

1 2 3. erkaufe, Verpachtungen, Submissionen eto. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Gro- shandel.

6. Jersehiedene Bekanntmachungen.

J. Iäterarische Anzeigen.

S. Theater- Anzeigen.

In der . 9. Familien- Nachrichten. K

beilage.

Steckbriefe und untersuchungs⸗ Sachen.

Steckbrie fg Erledigung. Der hinter dem Sch nuh⸗ Lide Schumann .

ie . rep. erlassene und unter dem 9. September 18659 erneuerte Henn y ö ber die Gebäude unter

Ah⸗ Kommission II.

machermeister Johann Unterschlagung in den Akten 8. 308, 1868 unter dem 6. September 1865

wird hierdurch zurückgenommen. Berlin 1j. Februar 1576. Königliches Stadt ericht!⸗ theilung für Untersuchungssachen. fuͤr Voruntesuchungen.

Steckbrief Gegen den Dienstknecht Joha Stein von Stumpertenrod, Erft ic 3 verdächtig ist: am 17 d. M. zu Nonnenrod einen Vorrath von dem Domänenpächter 2c. Klostermann zu

Stroh vorsätzlich in Brand

Johannesberg gehörigem

gesetz zu haben. Verbrechen des 5. 308 Straf

Fesetzzuchs ist nach Ansicht des §. 199 der Straf— wird ersucht, auf den z. Stein zu fahnden 2 das hiesige Kreisgerichtegefängniß mir zuführen zu lassen. Beschreibung: Stein ist etwa 3 Jahre alt, Hat schwarzes Haar und . Fulda, 22. Februar 1876. Der 1 ö Kreisgericht. eiß.

prozeßordnung gerichtliche Haft verfügt worden.

etwa 5 rhein. Fuß groß Vollbart, graue Augen. .

Oeffentliche Bekanntmachung. Gegen die nach— stehenden militärpflichtigen Kantonisten: 3 Karl . rich Menzel aus Dombrowe, 2) Karl August Gott— schalk aus Ellguth Distelwitz, 3) Johann Heinrich Wilhelm Weidel aus Alt-Festenberg, 4) Karl Jo⸗ hann Michael Moch aus Goschütz, 3 Franz Johann Müller aus Koenigswille, und 6) Karl Robert Herrmann Hoffmann aus Alt-Festenberg, ist in Folge der An—= klage der Königlichen Staalzanwaltschaft zu Oels wegen Auswanderns ohne Eilaubniß auf Grund §. 140 d. St. G. B. die Untersuchung eingeleitet und zur mündlichen Verhandlung und Entscheidung der Sache im Sitzungeésaal des unterzeichneten Ge⸗ richts ein Termin auf den 22. Juni 1876, Vor- mittags 9! Uhr, anberaumt worden. Die vor⸗ stehend genannten Angeklagten werden aufgefordert, in diesem Termine zur festgesetzten Stunde zu er⸗ scheinen, und die zu iktzrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden kön⸗ nen. Erscheinen sie in dem Termine nicht, so wird geen, die Ausgebliebenen mit der Unterfuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden

Pol Wartenberg, den 19. Januar 1876.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Deffentliche Bekanntmachung. Stephan Joseph Hoffmann aus Waldenburg ist durch unser rechts kräftiges Erkenntniß vom 11. März 1875 wegen oͤffentlicher Beleidigung mit vier⸗ hr Tagen Gefängniß bestraft worden. Da der uftnthalteort desselben unbekannt ist, so ersuchen wir alle Polizeibeh orden, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu, verhaften und an die nächfte Ferichtsbehörde abzuliefern, welche wir um Voll= treckung der S* r ersuchen. Schweidnitz, den ee r nnr 1876. Königliches Kreisgericht. Erste eilung.

wa, .

Subhastatis nen, Aufgebste, Vor⸗ ladnngen u. dergl.

sls! Subhastatious-Patent.

Rothwendiger Verkauf.

Das dem Rittergutsbessttze⸗ Sekar Bernhard Hesse zu Zwippendorf gehörige, in dem Kreise Sora be= legene und Band III. Blatt Nr. 429 des Grund⸗ buchz der Riftergüter verzeichnete

Rittergut Zwippendorf

mit einem der Grundsteuer unterliegenden Flächen- inhalte von 354 Hektar 61 Ar 30 S.. Metern nach nem Reinertrage von 625, Thaler zur Grund= teuer und nach einem Nutzungswerthe von 195 Thaler zur Gebaͤudesteuer veranlagt, soll am 8. Mai d. J, Vormittags 10 Uhr, M hiesiger, Gerichtsstelle im Wege der nothwenbigen ubhastation versteigert werden. . aus der Steuerrolle, Grundbuchblatt, et- . Abschätzungen und andere das Grundstuͤck be= fende Nachweisungen, ingleichen besondere Kauf— i unten können in unserem Bureau J. eingesehen l Diejenigen, welche Eigenthum oder ander—⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung hac Grundbuch beduͤrfende, aber nicht ein⸗ htragene Realrechtz geltend zu inachen haben, wer— 6 aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der räkluston spätestenß im Versteigerungs- Termine

Dag Uitheil über die Ertheilung des Zuschla—

Der Former

3 11. Mai d. J., um 11 Uhr Vormittags, ziesiger Gerichtsstelle verkündet werden. orau, den 1. Februar 1876. n. Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.

zeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landes ditanstalt in Hannover hen us der Ea de Kr

Vollmeierhofe zu bestellen beabsichti Zu demselben gehören: da, Haus. Nr. 1 und 12.4. welche in der Grundstene Dasseusen un er Haupt-⸗Rr.

2) die Grundstücke, Mutterrolle von zu 162 Morgen

. Wie sen beschrieben sind,

theil an der Gemeindeforft. Nachdem der Provrkantꝰ

= . ö * die nung vom 18. Juni 1842 und den Gesetzes vom 12. August 1845 alle

mögen diese in Eigenthums⸗ oder Ober⸗Eigenthums

ö . .. der Leibzuchts⸗Ansprüchen oder andere c gen und Belastungen 1 e. k solche Ansprüche in dem dazu auf Freitag, den 17. Btärz d. 2 . Morgens 10 Unzr, dahier angesetzten Termine anzumelden.

sondern nur im Verhältn sse ditanstalt zu bestellenden Hypothek verloren.

thek nicht eingeräumt werden soll. befreit, denen über ihre AÄnfprüche von dir Direk⸗ tion der Hannoverschin Landes— ĩ 1. . ö . ndes⸗Kreditanstalt Certi er demnächst zu erlassende Ausschlußbescheid soll nur durch Anschlag an d ĩ = 6 k ag an der Gerichtstafel bekannt ge Einbeck, den 18. Februar 1876. Königliches Amtsgericht. II. Mehliß.

Im Depositorio des unterzeichneien Kreiegerichts befindet sich das seit über 56 Jahren . gelegte Testament der Ehefrau des Kossathen Jo- hann Anton Hardt, Marie Dorothee, geb. Rollert * Unterpeissen, niedergelegt am 22. August 1815. a bis jetzt weder die Publikation dieses Teslaments nachgesucht, noch über Leben oder Tod der Testatorin etwas Zuverlässiges bekannt geworden ist, fo werden alle Diejenigen, welche bei der Publikation dieses Testamentes ein Interesse haben, aufgefordert, folche binnen sechs Monaten bei unt nachzusuchen, widri⸗ genfalls von Amtswegen die Eröffnung, Einsicht und event. Rückgabe zum Archiv erfolgen muß. Halle a. S., den 19. Februar 1876. Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissi onen ꝛc.

Bau- und Nutzholz Verkauf in dem König— lichen Forstrevier Reu Glienicke. Hier n den 7. März d. J., von Vormittags i6 Uhr ab, sollen in dem Gasthofe des Herrn Köhler zu Neu Ruppin 2500 Stück meist starke und besonders gute Kiefern⸗ Bau, und Schneidehöl;er, worunter viele Schiffsbauhölzer, 31 Eichen⸗Nutzenden und 69 Birken. Nutzen den unter den gewöhnlichen forstfis⸗ kalischen Berkaufsbedingungen sffentlich meistbietend versteigeit werden, Yten⸗Glieuicke h. Rheinsberg, den 20. Februar 1876. Der Königliche Ober förster

Am Dienstag, den 7. (siebenten) März er. Vormittags 10 Uhr, kommen im Si nr erg, fr zu Fürstenberg i Mecklenburg die naächftehen« den Baus und Brennhölzer aus den König lichen Oberförstereien Himmelpfort-Ost und Himmelpfeort⸗West unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich meist⸗ bietend zum Verkauf: J. Sber försterei Him- melpfort⸗Ost. D Schutzbezirk Beutel: 4 buchen Stämme, 60 Rm. buchen Scheite, 39 Rm. eichen Scheite, 300 Stück kiefern Stämme, 1880 Rm. kitfern Scheite, 46 Rm. kiefern Rundknüppel, 230 Rm. kiefern Stöcke, 63 Rm. kiefern Reisig J. Kl. 2 Schutz bezirk Erams: 12 Rm. kiefern Nutz⸗ scheitholz, 15 Rm. eichen Scheite, 1049 Rm. klefern Scheite, 79 Rm. kiefern Rundknüppel, 699 Rm. kieftrn Stöcke, 22 Rm. kiefern Reistg J. Kl. 3 Schutzbezirk Tangers dorf: 53 Stück kiefern Stämme, 1669 Rm. liefern Scheite, 84 Rm. kiefern Rundknüppel, 595 Rm. kiefern Stöcke, 218 Rm. kiefern Reisig J. Kl. Schutzbezirk Woblitz: 220 Rm. kiefern Stämme, 2944 Rm. kiefern Scheite, 84 Rm. kiefern Rundknüppel, 144 Rm. kiefern Reisig L. Kl. 5) Schutz bezirk Bredereiche: 1304 Stück kiefern Stämme, 1 Rm. kiefern Nutz⸗ scheitholz. 2489 Rm. kiefern Scheite, 179 Rm. kiefern Rundknüppel, 629 Rm. kiefern Stöcke, 300 Rm. kiefern Reisig J. Kl. II. Oberförsterei Him melpfort⸗West. I) Schutzbezirk Regels⸗

ies) Ediktalladung.

Der Vollmeier Heinrich Au gust Wilhelm heckmaun zu Dassensen hat dem Gerichte ange!

orf: Jagen 212.: 635 Stück kiefern Stämmeß Jagen 25: 270 Stück kiefern Stämme; Jagen 21 a.:

1 Ha r zu bewilligenden Darlehns—⸗ re hen mit seinem im Bezirke des . mtsgerichts zu Dassensen unter Nr. 1 belegen en

S6 Q-Ruthen Ackerland und

3) eine Gemeindegenechtigkeit, namentlich ein An⸗

Nach d als verfügungsfähige Eigenthümer des zu erfand fim fe. sich allhier vorläufig ausgewiesen hat, so werden §§. 25 und 26 der Ver- i des ) sejenigen, welche an die bezeichneten fande ufer en en, sprüche irgend einer Art erheben zu können glauben,

rechten, in hypothekarischen und sonst bevorzugten Abfindungs-,, Dotal;

hierdurch vorgeladen,

é Durch di Nichtanmeldung geht der Anspruch nicht ß

zu der der Landes Kre⸗ Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann,

wenn die Rechtsbeständigkeit und das der der Landes-⸗Kreditanstalt zu een n gr l

Von der Anmeldungs pflicht find nur Diejenigen

a alle übrigen größeren Anuoncen⸗Bureans

AsS76.

Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen Experditien

von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chenmn itz, Cöln, Dres den, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. **, Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Stra h burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten

283

e⸗ 37 Rm. kiefern Rundknüppel. Casta ven; Jagen 1442. ! 66 Rm. kiefern Rundknüppel, 467 Rm. Stöcke, 46 Rm. kiefern Reiser J. Kl. bezirk Thymen: Jagen 432

kiefern Stämme, 34 Stück kiefern Stämme, r Stangen V. Kl.; Jagen 430: 1645 Rm. kiefern Scheite,

ca.

6 Rm. birken Scheit 45 Rm.

. JI. . 2 m. kiefern Rundknüppel. 4 Schutzbezir Ravensbrück: Totalität: 37 S* n rr

Stämme, 155 Rm. kiefern Scheit 8 ĩ . cheite, 135 Rm. kiefer

Nicolobius. (1619

Bekanntmachung. Trains,

im Wege der Submission verdungen werden. alten Kaserne des Bataillons,

siegelte Offerten mit der AÄufschrift auf Wagen⸗Renaraturen c.“ big zum Freitag einzureichen.

Berlin, den 24. Februar 1876.

(1562 Submissions ·˖ Anzelge. säcken im Weze der Submisston vergeben werden. Die Lieferunge bedingungen Bureaustunden bei dem unterzeichneten Proviant 4 i n der. nternehmer wollen ihre versiegelten Offerten mit der Aufschrift: „Submisston auf i versehen, bis zum 4. März er, Vormittags 10 Uhr, an das unterzelchnete Proviant-Amt ern= senden, in dessen Bureau zur bezeichneten Termins. stunde die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der perssnlich erschienenen Suhmittenten ö wird. Später eingehende, sowie den Bedingungen nicht entsprechende Offerten, werden nicht a n, . bleiben Nachgebote unberücksichtigt. Breslau. den 23. Februar 1876. Königliches Proviant ⸗Amt.

liol4 Hannoversche Staatsbahn.

Es soll die Anfertigung und Lieferung von: 14 Stück Gußstahl⸗ und ; L

Hartguß Herzstücken 1:9, ohne Gar⸗

nitur im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Termin hierzu ist auf Dienstag, den 7. März er, . Vormittags 10 Uhr, im. maschinentechnischen Bureau der Königlichen Eisenbahn. Direction anberaumt. Die Bedingungen und Zeichnungen liegen im ge⸗ nannten Bureau zur Einsicht auß und können auch auf portofreies Ersuchen gegen Einzahlung von 1 1 von demselben bezogen werden. Hannover, den 17. Februar 1876. Maschinentechnisches Bureau der Königlichen Eisenbahn.Direction. Overbeck.

ibo Bekanntmachung.

Die Lieferung von 67 Stück guß eisemen Leib— stühlen nebst Zubehõr im Gesammtgewicht von cirea 7579 Klgr. für den Neubau des hiestgen Kreis- gerichtsgefängnisses soll im Wege der 6ffentlichen Submisston vergeben werden.

Die Lieferungsbed ingungen nebst Anschlagsextrakt, sowie die der Lieferung zu Grunde liegende Zeich nung liegen täzlich im Bauburegu, Königsstraße 58, zur Einsicht aus, woselbst auch Abschrift gegen Er stattung der Kopialien bezogen werden kann. Offerten mit der Aufschrift

„Lieferung von Leibstühlen für den Neubau des Kreisgerichts Gefängnisses in Cassel“ find versiegelt und portofrei bis spätestens den 5. März. Vormittags 11 Uyr, im Baubureau, Königsstraße 58, einzureichen, zu welcher Zeit die Eröffnung derselben stattfindet.

Cassel, den 21. Februar 1876.

Der Königliche Kreisbaumeister. Röhnisch.

lisõz] Bekanntmachung.

Die Anlieferung sowie das Verlegen der Fuß⸗ bodendielung zum Neubau des Kreisgerichts . Gefäng-= nisses hierselbst soll im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission vergeben werden.

Die Ausführungsbedingungen liegen täglich im Baubureau, Königsstraße Nr. 58, zur Einsicht aus, woselbft auch Abschrift gegen Erstattung der Ko— pialien bezogen werden kann.

Offerten mit der Aufschrift:

Ausführnng der Fußbodendielung für den Nenbau des Kreisgerichts⸗Gefängnisses in Cassel⸗

2) Schutz bezirk bureau, Köni S6l Rm. flefern Scheite, 5 kief ern 65 , Jag 366. 230 Stůck 7 Stück birken Stãmme; Totalität: L20 Hunderte kiefern

kiefern Rund⸗

knüppel, 182 Rm. kiefern Stöcke, 40 Rm. kiefern 290 Rm. kiefern Scheite,

8 J

n * Himmelp ort und Fürst ; Bebra⸗Friedländ den 24 Februar 1876. Die ber zur fe n rn ;

Die Reparatur von Fahrzeugen der Brücken⸗ owie die Lieferurg von 53 neuen Belag⸗ brettern, 3 Kngggenbalken und 2 Slreckbalken soll

Die Bedingungen und Kostenanschläge sind in der ; Stube Nr. 48, täglich von 9 bis 12 Uhr Vormittags einzusehen und . „Su bmissien

den 3. März er, Vormittags 11 Uhr, daselbst Das Koni mando des Garde Pionier · Sataillons.

Es soll die Lieferung von 07 Stück Diillich⸗

sind während der

reau iigsstraße Nr. 58, einzureichen, zu welcher Zeit die Eröffnung derfelben stattfindet. Cassel, den 23. Februar 1876.

Der Königliche Kreisbaumeister.

e,

ö ö. . .

n Eisenbahn. I. Bau Abtheilung. Die Anpflanzung von 357 1fde. Meter Hecken von Weißdornen, 6600 Qu. M. Fichten und 60,090 Qu.-M. AÄkazien, soll inkl. Lieferung der Pflänzlinge im Wege öffent⸗ licher Submission vergeben werden. Offerten sind mit der Aufschrift: Submission anf Heckenpflanzungen“ bis zu dem auf den 4 März er., Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Abtheilungs Bureau anzesetzten Termine, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten geöffnet werden sollen, verstegelt und franko einzusenden. Später eingehende Offerten können nicht berücksichtigt werden. Die Bedingungen können im hiesigen Bureau eingesehen, auch gegen Erstattung der Kosten von dort bezogen werden. Sontra, den 21. Februar 1876. Der Abtheilungs⸗Baumeister. Wiegand.

i239! Bekanntmachung.

Die Anlieferung von 2 Feuerrohr-Dampfkesseln von je 7 Meter Laͤnge und 2 Meter a. für kie Königliche Steinkohlengrube von der Heydt bei Saarbrücken soll im Wege der Submission ver= gehen werden.

Die Lieferungsbedingungen nebst Zeichnung können auf unserem Bureau eingesehen oder von uns gegen Erstattung der Copialien bezogen werden. Versiegelte Offerten sind bis zum 6. März d. J., Nachmittags 8 Uhr, mit der entsprechenden Auf⸗ schrift versehen hieher franco einzureichen.

Grube von der Heydt, bei Saarbrücken, den 10. Februar 1876.

Königliche Berginspektion III.

1447

2 *

3 33

. 3 31 Bergisch⸗ che Eisenhahn.

Die Ausführung der Empfangsgebäude mit Güter⸗

schuppen und der Abtrittsg-bäude für die Bahnhöfe

Beverungen und Höxter Fürstenberg der Scheifede⸗

Holzmindener Verbindungsbahn soll, in zwei Loose

getheilt, im Wege der Submission verdungen werden.

Zeichnungen und Bedingnißheft liegen in unserem

hiesigen Central Baubureau zur Einfichtnahme aus.

Abdrücke berselben sind gegen Kostenerfatz von dem

Rechnungs- Rath Elkemann hierselbst zu beziehen;

jedoch wird deren Abgabe nur an Unternehmer er⸗

folgen, welche ihre Qualifikation bei unseren Neu- alen bewährt oder durch Atteste nachgewiesen aben.

Offerten sind versiegelt unter der Aufschrift: Abtheilung VI. Sfferte auf Herstel⸗ lung von Hochbauten für die Verbindungs⸗ bahn Scherfede ⸗Holzminden“

bis zum 3 März e, an welchem Tage, Bormit.

tags 11 Uhr, die Eröffnung derselben statifinden

wird, portofrei bei uns einzumeichen.

Vor dem Termine ist eine vorläufige Kaution von

26099 M. bei unserer Hauptkasse zu hinterlegen.

Elberfeld, den 15. Februar 1876.

Königliche Elsenbahn⸗Direktion.

. Bekanntmachung. Submissien auf Telegraphenstangen.

Die Ausschreibung auf Lieferung von Telegraphen⸗ stanßen vom 6. d. Mts. wird dabin erweitert, daß nicht 4000, sondern 8050 Telegraphenstangen,

und zwar; 650 Stück von 19 M. Länge ] bei 17 Mm. Zopfstãrke

6100 n 85 , 1 . ö 2 ö einschl. d. Rinde für den Oper⸗-Postdirektionsbezirk Carlsruhe erfor= derlich sind und der zur Imprägnirung erforderliche Platz eine Größe von ca. 14 Hektar haben muß. Carlsruhe, den 17. Februar 1876. Der 6 ,

ahl.

Verloosung, Amortisas ion,

Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

(1632

Mit Bezug auf den Beschluß der Generalver⸗= sammlung vom 21. Februar d. J. und zufolge der §§. 14 bis 18 des Statuts vom 20. Mai 1845,

sind versiegelt und pertofrei bis spätestens den

1 Rm. birken Scheite, 529 Rm. kiefern Scheite,

3. März er., Vormittags 11 Ühr. im Bau⸗

wird den Aktionären der unterzeichneten Gefellchaft belaunt gemacht; . .

*