1876 / 50 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

auf 5l, 500 000 Fics. stellen wird, gegen 18,559 193 Frez. im Vor-

im Mai ausfallen und erst im Herbst statifinden. Vorläufig ist für die Maikonferenz erst eire Verlage vorhanden: Berathung über die Zuzichung ständiger Exxerten in Reklamatienssachen, welche Frage Rotz mehrfacher Berathungen roch immer keinen Abschluß gefunden hat. Die Propositionen der Königlichea Direktion der Niederschlesisch

angeschlessen. Der Aus

Brennerschule in Berlin beziehen, . in der selben einen Kursus

. schuß bat sich dafür entschieden, ;

von 4 Wechen und zwar in der Zeit, wo die meisten Brennereien . stille fiehen, in den Monaten Juli und August, einzurichten. Mit !. Fiesem einen Kursus sollen aber die bezüglichen Best rebungen nicht

; Srste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Slants⸗ Anzeiger.

anschla⸗e. Auch die Kosten des gro6en Tunnels werden nunmehr auf 63. 373 900 Fres, gegen früher 59, 600 0900 Frcs, angesetzt. Semit dürften sich die Gesammtkesten der Bahn von 187 Millionen aaf 289.4, also um 102. Millionen erhöhen.

2. * iim . . . 2 —— 2 * 2 . M; 2 ꝛ. ö. 3 abgeschlefsen fein, später vielmehr vielleicht ein zweiter Kursus für kischen Eisenbahn ehen kahin: I) Die durch eine Ja ssy, 25. Februar. (W. T. B) Gestern hat der erste Eisen· jüngere Leute eingelegt werden. Auch soll das Endziel, die Errichtung Expertise entstehenden Keosten werden in allen Fällen von . —— 6 n ,,. 13 ink 8 5 O. . ö (iner Veisuckebrennerei im Anschluß an den neuen Viehhof fest im dem Reklamanten und der Eisenbahnverwalturg zu gleichen Theilen passitt ; * Berlin, Sonnabend den 26 Fehruar Auge bebalten werden Den Schluß der Verhandlungen bildeten getragen und von demjenigen, der auf Expertise anträͤgt, voꝛschuß⸗ 3 mmm 2D. 1835 die Berichte des Hry. Dr. Delbrück über die Erfahrungen über 4 6 . 2) 23 ** r = . Königreich Preußen. n, e. . mmm J maischung, Berichle über den Betrieb der Maischapparate, der Destillir-· ppertise antragen sollte, jedoch eine Eatschädigung nicht zu gewähren . j ; . . ist, erhalten auf Anordnung des Gefängnißvors ine i s 8 an m. 2 speziell über * neuen gußeisernen. in Deutschland hat, werden die Handelskammern derselben erforderlichen Falls behülf- ö , , =, 186 . Au stiz⸗Rin ister in m. ; Bedũürfnisse entsprechende on 23 nr , . Busen dungen aber zurũc zuweisen patentirten Apparat ven Gebrüder Siemens in Charlettent urg ꝛc. lich 9 die r zu rn =. . , 876. n Verfügung vom 19. Februar 1556,, be. oder Zubereitung. tung e 4 fal : 83 2 sch nicht vor der Eröffnung zu eilangen. Für Berlin ist bekanntlich Seitens de eltesten · . treffend die Untersuchunshaft und den Vollzug d 6 . Die Verstattung zur Selbstbekösti a bereit erklärt hat und die Mittel besitzt, die Portogebühr zu ent Kollegiums wit Hinweis auf den Umfang des Verkehrs das Exrer⸗ Den, Temperatur 1 . zug der Gefängniß⸗ * 9 zur bstbeköstigung ist ausgeschlossen. richten. Nur dann, wenn der Inhalt des . 1 dn Gewerbe und Handel. tifeverfahren von vorn herein für undurchführbar erklärt worden. gat ionen. 22 1. r. Wind. nn, . Die zur Zeit ö . . . 6 e , gn 26 zur denken unterliegt, kann 2 . . eg * stri ñ s . ; imeter. 6 . 1 J für die Unter g ührung der i . men, ,,. ter Segenzeichn Berlin. In der gestrigen außerordentlichen Gzneralversammlunz der Es ist das Gerücht verbreitet, daß der Verkehr auf der —— di rf 36m d . 7 und Sr age fãn ni stehen thells unter crindander . des Abfatzes 1 entbehren. bis nach ga nnn. der c n ng, —*— Beamten, welchem die Ueberwachung der Silb erwaareꝛ · Fa brit 1 Franz Mosgau wurde die Bahn strecke der Magdeburg Dalberstädter Eisenbahn von Berlin . ien. 0 265 ] 4 * e 3 in Einklang, theils entsprechen die in denselben enthaltenen Be Uebergangszeit zugelassen werden. e denz obliegt, 9n die Adresse befördert werden. Klauidatien mit ercßer Majerstät beschlossen und zu Liquidatoren die ber Stendal nad. Hannsver und Magdeburg durch Wasser Eine 64. S0 leicht bed. *. stimmungen nicht dem Strafenfhstern 43 n Ebenso' ist : 2 Keinem Untersuchungsgefangenen dürfen ohne Gen hmiaur Herren Kommerjsen-⸗Rath Weil ert, Samsen Sklower und David ebenfaslss unterbrochen jei. Die Gesellschaft ersucht uns mitzutheilen, Helder 62,35 VNV. still Null 3.2 beet buch⸗ rafensystem des jetzt geltenden Straf⸗ urtheilten . n De, ,, . daß die zu HSefängnißstrafe Ver⸗ des Unterfuchungsrichlers Vorsfzen r, . ö nigung Hirschfeldt gewählt. daß das Geruͤckt in jeder Beziehung unbegründet und der Betrieb auf Kopenhagen 64.7 SQ leicht heiter 17 Um bis dahi ; n ö And . eldmitteln, welche von ihnen selbst oder von des Schwurgerichts), keinem Strafs fan; . m . z T. B.) Der Eisenba 3schuß d dieser Strecke ungestoͤrt ist Christiansued 750,9 S8W frisch Schnee 9 1 dahin, daß eine allgemeine Gefängniß⸗Ordnung er⸗ nderen für sie eingezahlt worden sind, sich zu der ihnen von des Gefängmnßo steh s Schreib alge lan zenen ohne Genehmigung Wien, 26. Februar. W. T. B.) Der 2 isen abnan 9 huß des Haparanda . 751,0 S leicht Yar —4,4 gehen kann, einige der am dringendsten der Abhůffe beburfenden der Gefãngniß verwaltung verabfolgten Kost noch Zusaz⸗ 2 97 ig B vor steher Schreibmateriallen in die Gefãngnißzelle Abgeordneten hauses hat die Gesetzrorlage⸗ betreffend die Erhõ bung der Die Direktion der Gotthardbahn hat an den Verwaltungs. Stockholm.. 752.4 W leicht klar) 12.1 Mißstände zu beseitigen, wird für die Gefängnisse im R ff Nahrungsmittel (§. 5) kaufen, oder daß sie Nahr laß, verabfolgt werden. Ebenss sind die eingehenden Briefe nur mit Harantie für den österreichischen Theil der Kaschau, Oder he rgez inem Schreiben an den schweizerischen Bundes. Petersburg.. 750,8 O9Rg 3till Schnee = Ministeri a ae , Mort h * ; ungsmittel Genehmigung der gedachten Beamten in ihren Sänden ?. Bal n an gene mmen? = Die Bilanz der zsterr eich ischen Bank. 6 8 2 ö * 2 eib ; 3 * * fr 1. 8 . 66 2. . 6 ; * des Innern, wie in dem der Ju stizverwaltung von Außen beziehen. lasfen. Wird diese Crlaubniß nicht ertheil hren Händen zu be⸗ 211 ö * D857 ; ; 8 . rath, betreffend die Finanzlage der Gotthardbabngelslel K - Nu Nu 1 olgendes bestimmt. 3. 7 *r 23 * lassen. nicht ertheilt, so sind die Brief Tefeilschäßt weift pro 1873 cinen Reingewinn ven sr 510 56 nach, sch aft, geltellt. Die zwei Bogen starke Drucschrift giebt zunächst Jien ... 7 Schach wolkig 15 olg ; be fi dlich 5 der im Besitze der Ehrenrechte dem Gefangenen, nachdem er sie , hat 3 . ** Der rr tte gewinn betiug 105 691 Il. Unter Ren 3 er eine Ertstehungegeschichte der Ban, führt aus, warum die Baukosten Vemel... 746,9 NW frisen bedeckt?) . IL. Unter suchungshaft. a 46 efangenen . solchen, denen die für ihn bis zu seiner Entlassung aufßzubewahren umme, m SGassa N78 C. i Portefeui le 46 1660 , des Bahnnetzes auf 18,700 060 Fres, der jährliche Reinertrag de; Benfakhr ass. 52.3 XW. trisch bedeckt?) 9 . 1. (Beschaftigung.) Untersuchungsgefangene können Er el. re . entzogen sind.) Soweit es der Raum der Vorbehaltlich weitergehender Vim sl ung aus besonder toren 850M Fl. untet, den Paisiden: Accepte, sr k 8 Betriebes wäbrend der ersten 10 Jahre nach Eiöffnung derselben auf Sginemnnde. 7555: VNV sehwach bedeckt. 07 nicht zur Arbeit gezwungen werden. Dagegen ist inen felbst⸗ alt gestattet, können Gefangene, welche sich im Besitze der Gründen darf jeder Gefangene nur äl- gung aus besonderen feive für Dubiose ios, 782 Fl, Kreditoren L63181 TI. Die Ge. 631200 Free, geschätzt worden, wie zur Ausführung der Bahn ein Hamburg... 759.7? WNW schwach bedeczgts) 1,6 gewählte Beschäftigung, soweit eine solche mit d = Ehrenrechte befinden, die Unterbringung in einer Einzelzelle, und n, wen, ,,. ref ur alle vier Wochen e nen Brief neralperfanm mlung ist auf den 29. März d. J. anberaumt, der Ver⸗ n. . WM 8 lonskavital 7575 rm frisch Ei ) * ersrz al kh ü7n tt eine jsolche mit, der Gefängniß⸗ hei emeinschaftli ft di l , ee absenden und einen Brief empfangen. Oefter ein ehende od en g ien in n b, von 13 f Privatkapital von 102,009 000 Frcg. und ein Subventionekapital von Sylt ..... 57. XW trise volkig⸗) 06. Ordnung verträglich ist, ebenso wie die freiwillige Betheiligun gemeinschaftlicher Haft die Absonderung von Gefangenen, wegen ihres Inhalts deanstandcte Bricfe ffn ngehende oder waltung srath beantragt die Vertheilung einer D S5 GOM G Fires. für gcnũgend erachtet worden. Auf dieser Grund⸗ Crefeld I65.1 WSW. schwach bedeckt) 1,1 bei den in der Anstalt eingeführten Arbeiten, letzt g welchen die Ehrenrechte entzogen sind, beanspruchen n, m, mstandete Briefe sind nicht zu vernichten, Pra 25. Februar. (W. T. B. Die Arkeiten zur Rettung lage berubt die Gesellschaft noch heut, allerdings mit der staatlich ö 760,1 W mässig bedeckt 28 abe der im S. 4 gegeben; n n . letztere nach Maß⸗ ; x hen. sondern, ohne fie dem Gefangenen mitzutheilen, zu dessen Per⸗ der im . dei Kladno Berurglückten sind nunmehr gutgeheißenen Atweichung, daß, wahrend ursprünglich das Privat Kailsruhe .. 766,„RM SW still wolkig 1.90 9 x 2 Ser? e enen Bestimmungen zu gestatten. . 9 . III. Einfache Saft. sonalakten zu nehmen. dern ers ar gol, ders rrlcston Gerßdteten beträgt 135; kapltal' zu *. in Attign, und zu * in Obligaric nen Beriin .... 753.3 XN schwach wolkig 22 2 ö . i ö Untersuchungs gefangenen ist mu 638. (Beschäftigung.) Die zur Haft Verurtheilten (mit Die dem Gefangenen ertheilte Erlaubniß, Briefe zu schrei⸗ 4 find schwer, Z andere leicht verwundet. beschafft werden sollte, die Schwierigkeit des Geldmarktes zwang, Leipzlidsd -.. 61,5 VSG. chwach mässig 25 3h 64 . Wäsche zu belassen, sofern dieselbe rein⸗ usnahme derjenigen, welche auf Grund der 55. 361 Nr. 3—8, ben, kann demselben im Falle des Mißbrauchs entzogen werden Paris, 25. Februar. (W. T. B) Ein Delegirter des Comites Attien und Obligationen im Verhältniß ven 12 auszugeben. In. Breslau. 158,5 INM Stumm —Ubedectt) 9 5 . . im entgegengesetzten Falle wird ihnen 362 des Strafgesetzbuchs eine Haftstrase zu verbüßen haben) 5. 16. (Lektüre). Die Lektüre der Gefangenen steht ; . 91 ö * . Porte he e sich im Laufe der zwischen haben beim Bau gemachte Erfahrungen, sowie mitilerweile J ; . Hauskleidung verabfolgt; es ist jedoch dafür Sorge zu tragen, können zur Arbeit nicht gezwungen werden. Ihnen ist selbstge⸗ hinsichtlich der Auswahl der zu lesenden Schriften unter Auf der franz õsischen an big er der Y 8 ö ö angestellte sehr eingehende technische Untersuchungen ergeben, daß die 9 Gestern Schnee. ) Nachts Schnee, Einseglung voll Eis. daß sie auf Verlangen des Untersuchungsrichters in denjenigen wählte Beschäftigung, welche mit der Gefaängniß⸗Ordnung ver⸗ der Gefängnißverwaltung. ö ufũcht

naͤchsten Woche gleichfalls nach Konftantinopel.

NewYork, 25. Februar. (W. T. B.) Ein großes Meeiing der Har del kammer von NewYork hat sich dahin ausgesprochen, daß bie Wiederaufnahme der Baarzahlungen die unerläßliche Verbe'dingung für die Hebung des Börsen., und Handelsgeschäfts sei.

Die nächste Konferenz von Delegirten der Handel s— kammern und landwirthschaftlichen Centralvereine zur Berathung von Eisenbahnangelegenheiten, welche die Direktion der Riederschlesisch⸗Märkischen Bahn beruft, soll im Monat Mai stattfinden. Bis zum 15. April sind etwaige Anträge für die

schließlichen Baukosten bedeutend von dem Voranschlage abweichen würden. Schon im April vorigen Jabres legte der in zwischen ab getretene Ober⸗Jrgenieur der Tahn (Hr. Gerwig) ein auf Trrrain⸗ plären im Maßstabe von 1: 2600 gegrürdetes generelles Projekt für die noch nicht in Bau gerommenen Linien vor, dessen Voranschlag gegen den der internatic nalen Konferenz einen Mehrbetrag von ca.

um 23. 260, 000 Fres. höher war. Sein Nachfolger als Ober⸗ Ingenieur, 6 Hellwag, berechnete far die nicht gebauten Linien die Nothwendig. eit von 657 Millionen Mehrkest'n. Nicht minder sind die Kosten der im Bau begriffenen Tessinischen Thalbahnen Bias ca · Sellinzona⸗ Locarno und Lugano-Chiasso so gewachsen, daß dieselben bis zu ihrer

3) Nachts 8) Abends

3 Nachts Schnee s) Schneeköen. leichter Schnee. 7) Stürmisch, Regen und Schnee. etwas Grabpeln und Schnee. Nachts Schnee. Uebersicht der Witterung. Barometer in ganz Deutschland und Szandinavien erheblich ge- stiegen, am Kanal gesunken. Während das gestern erwähnte Mini-

3) Leichte Böen.

Ocean und ist der Wind im Kanal, mässig w-hend, nach S und S0 gekrimpt. was nunmehr auch für Norddeutschland bevorsteht. Noch weht mässiger NW in der Helgoländer Bucht. doch ist die eberschwemmungsgefahr für Hamburg erheblich verringert. In Breslau weht seit gestern Nachmittag starker Sturm aus WN,

Kleidern vorgeführt werden können, welche sie bei ihr f⸗ tung getragen haben. 363 . §. 3. (Bekösti Die Bekösti 5 ; stigung) Die Beköstigung der Unter— suchungsgefangenen erfolgt durch die Gefängnißverwaltung nach Maß zabe der in der Anstalt eingeführten Speiseordnung.

Auf

Die Selbstbeköstigung darf nur von dem zur Beschaff derselben ermächtigten Speisewirthe nach . war g fängnißvorstehers verabfolgt werden. Wird ausnahmsweise durch den Untersuchungsrichter die anderweite Einbringung von Viktualien in die Anstalt gestattet, so sind dieselben, ebenso wie

träglich ist, ebenso wie die freiwillige Betheiligung bei den i der Anstalt eingeführten Arbeiten nach 3 in S8. 1 gegebenen Bestimmungen zu gestatten.

§..9. (Bekleidung.) Sie behalten ihre eigene Kleidung und Wäsche, sofern dieselbe reinlich und ordentlich ist; im ent⸗

die Selbstbeköstigung nach Maßgabe der Bestimmungen des 5. 3 zu gestatten. Machen sie hiervon keinen Gebrauch, oder wird ihnen die Ermächtigung zur Selbstb-köstigung entzogen, so er— folgt die Bcköstigung durch die Gefängnißverwaltung.

IV. Qualifizirte Saft (88. 361 Nr. 3-8, 362 des

Im Allgemeinen ist die Lektüre auf die in der Anstalt vor— handenen Schriften erbaulichen, belehrenden oder unterhaltenden Inhalts zu beschränken. Die Ausgabe der Bücher erfolgt nach Maßgabe der Individualität des Gefangenen unter thunlicher Berücksichtigung der etwa ausgesprochenen Wünsche. Das Vor—

; Ho 0 Fres. beanspruchte, der Auch gegen den von dem. mum ron der Ostses Veiter nach Rassland rückt und die Minde in Ain ihr Verlangen ist ihnen jedoch zu gestatten, sich selbst gegengesetzten Falle wird ihnen Hauskleidung verabfolgt. lesen von Schriften in den Zellen für gemeinschaftliche Haft . Verkehrs⸗ Anstalten. selben Herrn im Spaͤtjahr 1872 eingereichten immer noch Ostdeutschland nach XW umgegangen sind, naht ein neues vom aus eigenen Mitteln zu beköstigen. S. 10. (Be köstigung.) Auf ihr Verlangen n ihnen durch die Gewährung von Licht über . k

zu fördern.

Auch die Lektüre von Büchern, welche in der Anstalts— bibliothek nicht vorhanden sind, oder von anderen Druckschriften kann nach Ermessen der Gefängnißverwaltung gestattet werden

Unter Umständen kann dem Gesuche eines Gefangenen um

ö Tager ordnung einzureichen, und haben sich also dee Handel kammern gänzlichen Vollendung mit Einschluß der auf diesen Theil des Netzes in Pest heute stürmischer West. Dis Temperatur ist in Stockhohu K . . und landwirthichaftlichen Centralpereine in den nächsten Wochen schlüssig entfallenden Quote der bisher erlaufenen Kosten der Kapitalbeschaffung, um 8, in Deutschland and Oesterreich um eta 3 Grad gesunken nn, fan erabfolgung sorafältig zu untersuchen; Strafgesetzbuchs). Zulassung einer Zeitung stattgegeben werden, in der Regel jedoch . a ,,, , , Falls genügende An. der Zinsen während der Bauzeit und des bis zur Vollendung des und ist an der deutschen Ostseeküste leichter Frost eingetreten. waaren find zu durchschneiden. 8. 11. GBeschäftigung.) Die nach Vorschrift des nur, wenn sich der Gefangene in einer Einzelzelle befindet

7 §. 17. (Tabakrauchen ꝛe.) ;

/

meldungen fur die Tagesordnung nicht erfolgen, wird die Konferenz

Gotthard⸗Tunnels zu gewärtigenden Betriebsdefizits vorautsichtlich sich

Deutsche Seewarte.

Berlin, den 26. Februar 1876.

Der „Osservatore Romano“ in Rom veröffentlicht nach⸗ ftehende Briefe von Papst Pius VII. und von der Mutter Napoleons J. an Kardinal Consalvi mit Bezug auf den Ge— fangenen von St. Helena:

schließlich die Hoffnung aussprach, daß es Zelingen werde, das in dem

diesseitig aufgeftellten Arbeitsplane für die erste mit Ende Mai ab⸗

laufende Campagre gefteckte Ziel, nämlich vollständige Freilegung des Zeustempels und seiner Umgebung bis auf eine Durchschnittsdist anz von 30 Meter zu erreichen. .

Pr. von Sallet legte darauf zwei vor Kurzem vom König⸗

Sie wurde zuerst von Pagi zu Baronius, zuletzt von A. F. Pott in der Zeitschrift der deuschen morgenländischen Gesellschaft, 7, 324, be kämpft und insofern mit Recht, als diejenigen, die jene Ansicht auf stelllen, an Blutsverwandischaft der Athingani mit den Zigeunern ge dacht haben. Es sell nicht verhehlt werden, daß diese Hypothese die Frage, wann der Name der Athingani auf die Zizeuner übertragen

Die im Wege der Selbstbeköstigung beschaffte Kost darf di

im Wege elbsth 1 . ie

Grenzen eines mäßigen Genusses nicht . .

von n ist ausgeschlossen.

Die Ermächtigung, sich selbst zu beköftigen, kann im F

des Mißbrauchs entzogen werden. un 25

Il. Gefängnißstrafe.

. (Beschäftigung.) Die zu Gefängnißstrafe Ver—

urtheilten können in einer ihren Fähigkeiten und Verhältnissen

Der Genuß

S. 4.

5. 361 Nr. 3— 8 des Strafgesetzbuchs Verurtheilten können zu Arbeiten welche ihren Fähigkeiten und Verhältnissen angemessen sind, nach Maßgabe der in 3. 4 dieser Verfügung enthaltenen Bestimmungen innerhalb, und sofern sie von anderen freien Arbeitern getrennt gehalten werden, auch außerhalb der Anstalt angehalten werden.

8 (Gekleidung.) Sie erhalten Hauskleidung, so—

5. Das Tabakra Tabalkauen ist in der Regel untersagt, kann . 3 Führung und unter Berücksichtigung der Individualität (bez nach dem Ausspruche des Arztes) Gefangenen, welche sich in einer Einzelzelle befinden, in dieser, Gefangenen in gemein⸗ schaftlicher Haft aber nur auf dem Spazierhofe gestattet werden. §. 18. (Das Brennen von Licht über die Ein schluß stun de.) Einzelnen Gefangenen kann im Falle guten

Pins V . lichen Müseum * angckaufte viereckige Terracottaflückchen ward, ob nicht schon die rrare des Kaisers Michael (6820 bis S820) er x ler fern nicht der Gefängnißvorsteher eine Ausnahme qssi 239 I. Pins VII. ö. ö ,, ö in Rom. vor, welche in Palm vyra. gefunden worden sind. Die Dar. Zigeuner waren, daher auch die Frage wann die Zigeuner in Giiechen. angemessenen Weise beschäftigt werden; auf ihr Verlangen sind erachtet. ö. K. Verhaltens auf iht. Ansuchen das Brennen von Licht über die Die ,. ln. n hat Uns durch den Kardinal stellung derselben. zwei ebfernde Kaiser; einer . . land ,,,. mn ,,, ö ar, auf sie in die er Weise zu beschãftigen. S. 13. (Beköstigung) Sie werden nach Maßgabe der gi nnn, , ,,, Fesch Ae Mathellung zuzchen lasfen, daß der Felsen van St. Helena ö . ö , n. K,, 26 . k ö , J auf die in der Anstalt einge⸗ in . 5 eingeführten Speiseordnung beköstigt. f 2 . . 5 ar trafen.) Als Disziplinarstrafen ein verhängnißvoller Aufenthaltsort ist und daß die Gesundheit des schrift am ri ne,. ö 5 83 . dug ö. z htte eschränkt. elbstbelõstigung ist unftatthaft. omme wendung:

gnißz schrift für Numismatik“ bewiesen hat, Faß sie sich auf den Kaiser aus dem Grunde entgegentreten, daß nach derselben die Unter den den Fähigkeiten und Berhältnissen angemessenen statthaf 1) Verweis.

armen Verbannten sich von Augenblick zu Augenblick verschlechtert.

Aurelia und seinen Mitregenten in Palmyra, Vaballathus, den

Einwanderung der Zigeuner in das Gebiet des griechischen Reichs

Arbeiten sind nicht blos folche zu verstehen, welche der Gefangene

V. Allgemeine Bestimmungen, welche auf unter—

2) Entziehung der Erlaubniß, über das Guthaben aus dem

Wir haben diese Nachricht mit unendlicher Bekümmernitz Sohn es Dbaenathus und ker Zen obig? beziehen. Endlich besprach in eins zu frühe Zelt hinaufgerüct würde, ist zu entegnen daß uns suchungsgefa 5 . S8 . 6 * * 9 * u 3 5 2 . ! . . . ö. * 2 um fry ö 35 ngene und 9 3 D 6. I. . w. 5 6 9 k 2 . vperrommen, und Si werden solche ö ohne der Vertragente einige Abdrücke syrakusanischer Tetradrachmen ven zwar Nachrichten über die Zeit zu Gebote stehen, wo die Zigeuner schon früher gelernt oder betrieben hatte. , k 9 k ö, Arbeitsverdienste zum Zwecke des Ankaufs von Zusatz⸗Nah⸗ Zweifel mit Uns theiler, da wir Beide dessen eingedenk sein müssen, den Rünstlern Phrygillos und Eumenos, um 400 v. Chr. geprägt, zuerst in Mittel⸗Europa erscheinen, daß wir jedoch über die Zeit ihres Darüber, ob eine Arbeit den Fähigkeiten und Verhältnissen find 8 zu bringen k zu verfügen, bis auf die Dauer von zwei Mo⸗ . naten.

daß die Wiederherstellung der Religion in dem großen französischen Reiche, nächst Gott, ihm zu danken ist. Die fromme und muthvolle Initiative vom Jahre 1801 reicht für Uns hin, das nachfolgende Ünrecht großmüthig zu vergessen und zu vergeben. Savona und Fontainebleau sind nur Febltritte des Geistes und Verirrungen mensch⸗ fichen Ehrgeizes; das Konkordat hingegen war ein vom christlichen, wie vom heroischen Gesichtspunkte aus gleich heilbringender Akt. Die Mutter und die Familie Napoleons rufen Unser Mitleid und Ünfern Edelmuth an; Wir glauben ihnen mit Gerechtigkeit und Dankbarkeit entfprechen zu sollen. Wir sind gewiß, Ihren Intentionen zu entsprichen, wenn Wir Sie ersuchen, in Unserem Namen an die ver— bündeten Souveräne, speziell aber an den Prinz⸗Regenten zu schreiben,

welche durch den merkwürdigen Kranz der Persephone: Aehren, Mohn⸗ kopf, Eichel und Eichblatt ausgezeichnet sind.

In der Sitzung der pbilosophisch historischen Klasse der Kaiser⸗ lichen Akademie der Wissenschaften in Wien vom 9. Fe⸗ bruar legte, wie die Wien. Ztg.“ mittheilt, das wirkliche Mitglied Hofrath Ritter von Miklosich eine Abhandlurg über die Mundarten und die Wanderungen der Zigeuner Europas, Beiträge zur Kenntniß der Mundart der Zigeuner in Galizien, in Syrmien und in Ser— bien mit einem nhange über den Ursprung des Namens „Zigeu ner“ vor.

ersten Auftretens in den Ländern des byzantinischen Reichs keinerlei Kunde besitzen, und daß der Annahme, sie seien schon im neunten Jahrhundert in Griechenland eingewandert, nichts entgegenstellt werden kann. Was auch gegen diese Deutung eingewendet werden mag, Eines hat sie vor den älteren Erklärungen voraus, daß sie nämlich sprachlich möglich ist; diesen Vorzug behauptet ste auch gegenüber den aller neueften Deutungen, von denen die eine von Hin de Goeje, die an⸗ dere von Hrn. Bataillard aufgestellt wurde: der erstere leitet den Namen „Zigeuner“ ab von dem persischen tsjeng, einer Art Harfe oder Zither, während der letztere, einen Gedanken von J. G. Hasse und Vivien de Saint⸗Martin aufnehmend, dem Namen Zigeuner den Namen der Ayoras Herodots, 5, 9, zu Grunde legt. Wer die Reihe

des Gefangenen entspricht, hat allein der Gefängnißvorsteher entscheiden. Ist die Möglichkeit einer N. . so ist der Gefangene in der Regel zu derselben anzuhalten. . können nur durch die Aufsichtsbehörde gestattet Die Zutheilung eines Gefangenen zu einem bestimmten Arbeite zweige erfolgt durch den k . hier⸗ bei Wünsche der Gefangenen thunlichst zu berückfichtigen hat und ermächtigt ist, unter besonderen Umständen Gefangene von den sogenannten Reinigungsarbeiten zu entbinden. Die Beschäftigung der Gefangenen außerhalb der Anstalt

§. 14. (Besuche.) Personen, welche nicht amtlich i der Gefangenanstalt beschäftigt sind, e. zu . mi Gefangenen nur auf Grund besonderer Erlaubniß zugelassen werden. Vor Ertheilung derselben ist zu prüfen, ob gegen die . welche einen Gefangenen besuchen will, kein Bedenken iegt. Die Erlaubniß hat zu ertheilen: für Besuche bei Untersuchungsgefangenen: der Untersuchungsrichter (der Vorsfitzende der Strafkam⸗ mer oder des Schwurgerichts),

3 Einziehung des vorhandenen Guthabens aus dem Ar— beitsverdienste bis auf Höhe des in einem Zeitraum von zwei Monaten K Betrages.

4) Entziehung der Bewegung im Freien bis auf

acht Tage. ö . Bei Einzelhaft: Entziehung der Arbeit unter gleichzei⸗ tiger Entziehung der Lektüre bis auf höchstens acht Tage.

6) Kostschmälerung, welche bestehen kann: a. in Entziehung der Brodportion zum Frühstück, Mittag- oder Abendessen; B. in Entziehung der Frühstücks,, Mittags- oder Abendsuppe; oder

der Uns so viele Beweise seiner Hochachtung gegeben hat. Er ist „Der Anhang enthält einen Versuch, den Namen Zig unser, zu z, är, enges, eing. ; cht. . w . 14 für Besuche bei Strafgefangenen: , en,. . 2 ; 3 ,,. . k 2 Ct grtläcttt er Lerne er, hel Kersalth mn ben Rani Uthe ngahi . . ö. ,,, . dee Strafgesetzbuchs) ist nur mit ihrer Zustimmung zu⸗ , , ö in Entziehung der Fleischportion; zu a. b. . bis auf die fuchen, die Leiden einer solchen Verbannung zu mildern. Es wäre An, ravoc) zusam men. Der Name „Zigeuner ist von Griechenlanz, ; ; ässig. Dieselbe ist durch Erklärung zu Protokoll festzustellen. Jeder Gefangene darf in der Regel einmal im M n ven vier gehn Tagen; oder di. in Beschränkung. der Kost

In der Regel haben alle Gefangene, deren Beschäftigung im Monate Be⸗ auf Wasser und Brod je um den anderen Tag, bis auf die

für Unser Herz eine Freude oßne Gleichen, zur Linderung der Qualen Napoleons begetragen zu haben. Er kann Niemandem mehr Ge⸗— fahren bereiten; so wünschen Wir denn, daß er auch für Niemanden ein Gewissensbiß sein möge. Castelgandolfo, den 6. Oktober 1817. Pius PP. VII.

II. Madama Madre dell' Imperatore Na leone IJ. an den Kardinal Consalvi.

Ich will und muß Ew. Eminenz meinen Dank aussprechen, für alles was Sie zu unsern Gunsten gethan haben, seitdem die Laft der Verbannung auf meinem Sohne und auf mir liegt. Mein Bruder, der Kardinal Fesch, hat mir keineswegs verheimlicht, wie

der europäischen Urheimath der Zigeuner Europas, ausgegangen. Er wurde unmittelbar den Italienern, die Griechenland im Mittelalter beherrschten, und den Bulgaren überliefert; von den letzteren gelanäte er zu den Rumänen, Magyharen, Slaven, Deutschen. Aus dir raos entstand zunächst die mittelgriechische Form 4c0ũιαↄ56, die der bul⸗ garischen acigan, aciganin zum Vorbilde diente, an das sich die rumänische und die ubrigen Formen anschlossen. Schon im Bulaa— rischen kommt auch die Form ohne das aulautende a vor: eigan. Die Athingani 4ũrñravos, 6 j dec ceuüi gοGοοsrriqat de cο Her arc. 9s ra atDe', Sac Syosces obcQς 7a Me la iονον⸗ werden in den Kirchengeschichten meist nicht erwähnt; es werden daher die dieselben betreffenden Nachrichten aus den byzantinischen Schriftstellern zusammengestellt. Aus diesen Nachrichten ergiebt sich,

Ueber Hochwasser liegen heute folgende Mittheilungen vor:

Breslau, 25. Februar. Nach einem Telegramm der „Schle— siichen Zeitung aus Glog au von heute Nachmittag findet seit Vor= mittags 10 Uhr heftiger Eisgang von Steinau durch den Hafen statt, die Eisschollen berühren die Balkenlage der Oderbrücke und setzen die letztere in große Gefahr. Der Wasserstand beträgt 15 Fuß 7 Zoll. Der Damm ist völlig überschwemmt, Sprengversuche bei der Eisversetzung vor der Oderbrücke waren bis daher erfolglos.

Pest, 25. Februar. Ofen und Alt-Ofen sind über schwemmt, die meisten Gewölbe sind geschlossen. Auch die Stadt Waitzen ist

stark unter Wasser gesctzt. . ,, 25. Februar, früh. (W. T. B.). Der Eisstoß steht fest bei

für nothwendig befunden wird, an den Werktagen eine gleiche Zahl von Stunden zu arbeiten und 6, lerftl n ö nach ihrer Leistungsfähigkeit bemessene Aufgabe zu erledigen, deren Vollendung jedoch nicht vom Fortarbeiten bis zum Schlusse der Arbeitszeit befreit. Der Gefängnißvorsteher kann jedoch un— ter Umständen die Dauer der täglichen Arbeitszeit und den Um— fang der Arbeitsaufgabe für einzelne Gefangene verkürzen.

ö An den Sonntagen und den christlichen Feiertagen ruht . Zwangsarbeit. Gefangene jüdischer Religion sollen am Sab⸗ ath und an den hohen jüdischen Feiertagen: Purim, Wochenfest, Zerstörung Jerusalems, Neujahr, Versöhnungsfest, Laubhüttenfest

suche annehmen. Bei gutem Verhalten desselben können jedoch mit Genehmigung der obengenannten Beamten auch in kürzeren Zwischenräumen Besuche zugelassen werden.

Besuche dürfen nicht in der Gefängnißzelle, sondern in der Regel nur in dem dazu bestimmten Sprechzimmer oder einem anderen Geschãftsraume stattfinden. Ausnahmsweise können Kranke von ihren Verwandten und Freunden in dem Kranken— . ö werden.

; ie Gespräche der Besucher mit Untersuchungsgefangen dürfen nur im Beisein des Untersuchungsrichters 2 3. diesem beauftragten Beamten, Gespräche mit Strafgefangenen nur im Beisein eines Gefängniß⸗Aufsichtsbeamten, und zwar in

Dauer von acht Tagen. Auch kann die Entziehung der Fleisch⸗ portion verbunden mit Entziehung der Suppe und der Brodportion entweder am Morgen, oder am Mittage, oder am Abende auf die Dauer von höchstens vierzehn Tagen ausgesprochen werden. I) Arrest, bestehend in einsamer Einsperrung in einem hierzu bestimmten, nur mit einer Pritsche versehenen Lokale mit oder ohne Aufgabe einer Arbeit, bis auf die Dauer von höchstens einem Monate. Diese Strafe kann geschärft werden (strenger Arrest): a. durch die Entziehung des Bettlagers, h. durch Ver⸗ dunkelung der Arrestzelle, C. durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, bis auf die Dauer von höchstens vierzehn Tagen, jedoch mit der Maßgabe, daß dem Gefangenen jeden

Geimüthig Sie das Gesuch meines zroßen und unglüclichen Pro. daß die Athingani vorzüglich in Phipgien und Lykaonien einheimisch a,,, ne, mn, 6 ,, ; z skribirten von St Heleng aufzer am mch haken. Der Rardinal ö . . sie . nach 36 unter J. n Ercsin, die Gefahr in Alt-Ofen ist noch immer im Steigen. und an den beiden ersten, sowie an dem letzten Tage des Paffah beiden Fällen nur in einer ern betref serie as hi a3mätzi . dem betreffenden B wählt? mi daß Sie in' Foigz der fe Tercchten und Pistdien gebürttzen Kaifer Nicephoruzs N und zähireichet unter dem nicht wider ihren Willen zur Arbeit angehalten werden. Gefan⸗ Sprachè geführt werden . . nnnmten . Tag das hausordnungsmäßige Bettlager, das Tageslicht christlichen Bitte des Kaisers sich berilten, bei der englichen aus Amorion din Phrygien stammenden Kaiser Michael, nach . gene die in diesem Falle von der Arbeit befreit sind, konnen da⸗ Jeder Mißbrauch des Besuchs zu unerlaubtem Verk 259 . n,, Kost gewährt wird. . Regierung zu inter veniren sowie nach würdigen und fähigen Byzanz kamen. Es sei hier erwähnt, daß der barbarische e ater. gegen an den Sonntagen und an den christlichen Feiertagen mit die sofori . ni d 1 em Ver ehr hat te n;, aufgeführten Dis ziplinarstrafen können ver⸗ Priejtern zu ferschen. . e, , die Mutter Name 4n½ ars dem arabisches Lmasssigya. (vergl. Koran, Gestern, Freitag, wurde in Krolls Theater neu einstudirt geräuschlosen Arbeiten beschäftigt werden. überdies 46 2 ö. K Folge und es kann bunden zur Anwendung gebracht werden. der Schmerzen, und der ang mir gebliebene Trost beftebt darin, Sura 20, 7 bis 96) nochgebildet ist und daß sich die Athingani dem und mit neuen Gesangseinlagen zum ersten Male, Die jchsne Der Ertrag der von den Gefangenen auf Anordnung des Besuchen üb genen die Srlaubniß zum Empfangen von Wenn der Gefängnißvorsteher die Anwendung des strengen . daß ich weiß, der heilige Vater vergißt das früher Jesche hen. um Glauben der Samariter, die auch mit dem angeführten arabischen Sünderin“ aufgeführt. Diese schon fruher gern gesehene Posse Grfängnißvorftehers verrichteten Arbesten ebührt dem S überhaupt entzogen werden. Arrestes (7 a. b. c.) für geboten erachtet, so muß vor der Voll⸗ 1 ge, , hinzuseken, die er für alle Angehörigen ee. dn, e,, , ; ö ö , zur von E. Görlitz, von Jacobson für die Krollsche Bühne bearbeitet, ach Maßgabe der hierüber geltenden K. . 1m, , , . K ö. 26. verhaftete Angeklagte streckung eine Erhebüng durch schriftlichẽ Vernehmung des An⸗ meme, ne, . ; ö ekertragung des Namens der Sekte der Athingani auf die Zigeu⸗ ist auch in ihrem neuen Gewarde von dem zahlreich erschienenen den g 6 sich mit seinem Vertheidiger zu besprechen, und zwar geschuldigten und der Zeugen stattfinde⸗ er ? Melne Söhne Lucian und Ludwig, die Ihre unveränderliche ner denn an eine eihnische Identität der wabischeinlich jüdischen Publikum mit Beifall aufgenommen worden. Die nen eingefügten Arb , . bei Fleiß und gutem Verhalten ein Theil des ohne Beisein einer Gerichtsperson, wenn e end er . in nn r werden . ö . 3 w Freundfchaft sich zur Ehre anrechten, waren ticf gerührt, als sie er. Atbingani mit den aus Indien fiammenden Jigemmern ist nicht zu witzigen Couplets mit der anprechenden melsdiösen Musik Conradi ,, ,. als Belohnung gutgeschrieben werden. Diese Eid und Pflicht stehender Juftizbeamter ist G. 55 3 Verord⸗ nen die Le nr; ber st ö 366 uh gf . fahren, was der Papst und Ew. Eminenz ohne unser Vorwissen ge. denken anlangt, so können darüber nur Vermuthungen aufgestellt Tregten bei dem wirkungsvollen Vortrage besonders durch Hrn. Ed. K zu einem . . Aufsichtsbehörde zu nung vom 3. Januar 1849 und 5. 209 der Strafproʒeßordnung gerd a gi, g e . 3. zgeschloff e ; e öchstbetrage zum Ankaufe von Zusatz⸗Nahrungs— ! ; l Lattenstrafe sind ausgeschlossen.

than, um urnsere, von den Mächten bedrohte Ruhe zu schützen. werden: die wahrscheinlichste ist die, daß in Byjanz die Zigeuner Weiß und Frl. Mejo in deren bewährten Händen sich die Haupt, ür di ? . Kor] 3 Nirgends finden wir . oder Zuflucht au her . aus dem Grunde Äthingani genannt wurden, da sie unmittelbar aus rollen des Vidrien und eee m n. 4e, . ic . mit eln ꝛc. verwendet werden. hier gen 9. J, ; , , . und die Ebenso sind Fesselung, bange zstuh , . Lis. der päpstlichen Regierung, und ie Größe unserer Dank⸗ jenen Gegenden nach Byzanz kamen, wo nach dem Zeugnisse der Ge⸗ befinden, viele Heiterkeit. Für eine angemessene Inscenirurg und 5. (Bekleidung. Den zu Gefängnißstrafe Ver⸗ einigten Landestheile 21 ö . er Monarchie ver⸗ a n, . in nm dürfen nur zur , , e.

ö . . : vidersetzlichkeit oder wüthendem Toben

barkeit gleicht der Größe der Wohlthat. Ich bitte Ew, Eminenz, dem heiligen Pentifer Pius VII. meine Huldigung zu Füßen legen u wollen. Ich sage dies im Namen meiner ganzen geächteten Familie, und vor allem im Namen desjenigen, der auf dem Fellen eines langfamen Todes dahinstirbt. Seine Heiligkeit und Ew. Eminenz sind in Eurcpa die einzigen, die seine Leiden zu lindern trachten und ihr Ende beschleunigen möchten. Von ganzem Mutter⸗ herzen danke ich beiden und verbleibe Ew. Eminenz allzeit ergebenste und erkenntlichste .

27. Mai 18518. Madama.

In der am 8. Februar abgehaltenen Sitzung der arch ãolo⸗ gischen Gesellichaft berichtete Prof. Dr. Curtius über die in den letzten Tagen zu Olympia gemachten Funde, namentlich auf epi⸗ graphischem Gebiete. An diesen Vortrag knüp te Hr. Baurath Prof.

Adler eine durch Situations- und Nivellementspläne unterstũtzte Er- läuterung des augenblicklichen Standes der Erdarbeiten, wobei er

schichte die Athingani am zahlreichsten waren **), wie die Franzosen die aus Böhmen eingewanderten Zigeuner bobémiens nannten. Daß aber die Zigeuner unmittelbar aus den oben angeführten Ländern nach dem Westen kamen, dafür spricht der Umstand, daß alle Mund arten der Zigeuner Europas armenische Elemente enthalten, was nur durch die Annahme erklärbar wird, daß die Zigeuner sich auf ihrem Zuge aus dem fernen Indien nach dem Westen in Armenien aufge⸗ halten haben. Dem gegenüber muß die Däiat (Djat)-Theorie, wenn ste exklusive Geltung beansprucht, abgewiesen werden.

Die Lehre von dem Zusammenhange der Athingani mit den Zigeunern war in älterer Zeit, wie es scheint, alleinherrschend. Goar z 1i6s3) brachte sie aus Griechenland nach Frankreich. Ein älterer Schriftfteller, C. Peucer, mag site irgend einem Byzantiner verdanken.

) Ativpgani Nicephoro clari. Goar. ** Les Bohémiens venus de la Phrygie on de plus lzin, sagt

Pouqueville, 1., 365.

gute Ausstattung hat Hr. Direktor Engel Sorge getragen. Der Vertrag, nach welchem Hr. Claar die Direktion des

neue Direktor hat dem General⸗Intendanten v. Hülsen angezeigt, d er mit dem Institute dem Kartellverein beitreten wolle.

werden Im Stadttheater, vorläufig an jedem Montag Vor stellungen zu halben Kafsenpreisen stattfinden.

Berlin: Redacteur: F. Preh m.

Sechs Beilagen

(einschließlich Börsen⸗Beilage).

Residenztheaters übernimmt, ist jetzt perfekt geworden. Der

Im Einverständniß mit dem Gast, Hrn. Direktor Lebrun,

Verlag der Erpedition Refsei. Druck W. El ner.

urthellten, gegen welche nicht gleichzeitig auf den Verlust der

rg r lichen Ehrenrechte erkannt ist, wird bei Dr n der

ö trafe die eigene Kleidung und Wäsche belassen, sofern dieselbe einlich und ordentlich ist; im entgegengesetzten Falle ist denselben austleidung zu verabfolgen.

sr Gefangene, gegen welche neben der zu verbüßenden Freiheits- afe der Berlust der Ghrenrechte ausgesprochen ist, haben stets ö zu tragen.

§. 6. Beköstigung.) Die zu Gefängnißstrafe Ver⸗ urthellten werden von der ,,, . Seer ordnung beköstigt. Gefangene, in Betreff deren der . ängnißarzt begutachtet, daß ihnen nach ihrer Körperbeschaffen⸗

5. 15. Korrespondenz) Ein schriftlicher Verkehr mi außerhalb der Anstalt wohnenden Personen 66. . bei Untersuchungsgefangenen: unter Len gf des Untersuchungsrichters (des Vorsitzen⸗

den der Strafkammer oder des Schwurgerichts), bei Strafgefangenen:

unter Vorwissen des Gefängnißvorstehers, 5 sigthaupt nur insoweit derselbe dem Haftzwecke nicht nach⸗ Die eingehenden und ausgehenden Briefe sind, falls sie Untersuchungsgefangene betreffen, dem a , g nk 46 Vorsitzenden der Strafkammer oder des Schwurgerichts) die

und Schreien angewenden werden. Ueber jede Diszipl. marbestrafung ist unter Angabe der Ver⸗ anlassung zu derses oen ein Vermerk in die Personalakten des Gefangenen aufzur. ehmen.

Der Min, ter des Innern. Der Justiz-Minifter. Gr. za Eulenburg. Leonhardt.

Die vorstehende allgemeine Verfü

t e Verfügung vom 19. Februar zan rd den sämmtlichen Justizbehõrden zur Nachachtung mit Berlin, den 23. Februar 1876.

der übrigen Gefangenen dem Gefängnißvorsteher vorzulegen,

t oder früheren Lebensweise die den gesunden Gefangenen nach der Speifeordnung zu verabfol gende . nicht ,.,

ö welcher die etwa erforderlichen Empfangsbescheinigungen aus.

Der Justiz⸗Minister. , . Leonhardt. An sämmtliche Justizbehörden.