I) durch den 5. 135 der Kreitordnung ist den Kreisausschüssen die Wahrnehmung von Geschäften auf verschiedenen Gebieten der allgemeinen Landesverwaltung, wie beispielsweise auf den Gebieten des Gemeinde⸗, des Schul und des Sanitäãtswesens, nur in so weit sbertragen worden, als es sich dabei um Landgemeinden oder selb= sändige Gutsbezirke handelt. Für die Stadtgemeinden sind diese Geschaͤfte einstweilen noch den Regierungen belassen. Was ins beson · dere diejenigen Stadtgemeinden anbetrifft, welche eigene Kreise bilden, so werden in Betreff dieser nach 5. 170 der Kreisordnung zur Zeit sogar noch sämmtliche den Kreisausschüssen der Landkreise ir Angelegenheiten der allgemeinen Landesverwaltung beigelezten Be⸗ funnisse von den bisher 2 Behörden, den Bezirksregierungen, wahrgenommen. k
Düie Veranlassung zu diesen Ausnahmebestimmungen für die Städte und Stadtkreife lag in dem Umstande, daß ihnen gegenüber dee Kreisausschüsse als die zur Uebernahme der bezüglichen Kompetenzen geeigneten Organe nicht erachtet werden konnten, und daß es inner.
halb des Rahmens der Kreisordnung nicht ausführbar erschien, für die
Sradtkreife solche Organe, wie die Kreisausschüsse, zu bilden. Dieselben ssnd aber nunmehr in den Bezirks- und Provinzialrãthen sowie in ben Bezirks- Verwaltungsgerichten und dem Dber. Verwaltungsg richte geschaffen, und daß auch die Bezirks und Provinzialräthe es verstehen erden, die ihnen in Betreff der Städte und Stadtkreise zu über ⸗ tragenden Geschäfte der allgemeinen Landes verwaltung in sachgemãßer Weise zu erledigen, daran möchte nach den mit den Kreis ausschũssen und Verwaltungsgerichten gemachten Erfahrungen nicht wohl zu zweifeln sein. ⸗
Erscheint es biernach gerechtfertigt, in der gedachten Richturg den Rahmen des Kompetenzgesetzes über den Rahmen der Kreis- ordnung h naus zu erweitern, so wird nur in Betreff der Beaussich⸗ tigung der Kommunalangelegenheiten der Stadtgemeinden eine Aut ⸗ nahme gemacht werden müffen. Die Uebertragung von Kompetenzen auf diesem Gebiete an die neu geschaffenen staatlichen Behörden setzt die Aenderung einer größeren Zabl materieller Beftimmungen der Städteordnung vom 35. Mai 1853 voraus, welche so durchgreifender Ratur sind, daß es des Erlasses einer neuen Städteordnung bedarf, wegen deren dem Landtage eine besondere Vorlage zugehen wird.
Y In dem 53. 135 der Kreisordnung ist eine Reihe von Ges tzen aufgezählt, aus denen gewisse, bisher den Landräthen und den Be— zirkaregierungen zuständig gewesene Befugnisse an die Kreisausschüsse Kbertragen worden sind, während andere durch eben diese Gesetze den Bezirksregierungen beigelegte Kompetenzen den letzteren einstweilen noch belaffen sind. Zu diesen Gesetzen gehören unter anderen das Auzfüͤhrungsgesetz zum Bundesgesetze über den Unterstũtzungswohnsitz vem 8. März 1871, das Gesetz über die Benutzung der Pätvatflüsse vom 25. Februar 1845 und die Reichs ⸗Sewerbeordnung Dem I. Juni 1865. Auch hierfür war das Metiv maß gebend, daß die in ihrer lokalen Wirksamkeit auf einen engen Bezirk beschränkten Kreisausschüfse nicht als die geeigneten Trãger von Kompetenzen erschienen, welche zweckentsprechend nach gleichmäßigen Grundsätzen nur durch höher stehende Organe ausgeübt werden ksanen, denen ein größerer Geschäftsbezirk zugleich einen weiteren eberklick über die verschiedenartigen, ihrer Beurtheilung unterliegen ˖ den Verhältnisse gestattet. ö ;
Aus demfelben Grunde mußte darauf verzichtet werden, den Kreisansscküfsen auf verwandten Gebieten, wie z. B. auf den der Jagd ⸗ und Fischereipolizei, jowie des Deichwesens noch weitere Kom petenzen zu übertragen, obwohl auch auf diesen Gebieten eine Mitwirkung durch Organe der Selbstverwaltung angezeigt erschien. Die Bezirks- und Preovinzialrãthe, die Bezirksverwaltungsgerichte und das Ober · Verwal⸗ Iungègericht werden nunmehr auch diese Kompetenzen übernehmen können.
3 Die Bestimmungen der Kreisordnung über die Verfassung 1nd Verwaltung der Landgemeinden und selbständigen Gutsbezirke er chalten nach den bei ihrer Anwendung gemachten Wahrnehmungen einige Lücken und Unvollkommenhe ten, deren Beseitigung bis zum Eckasse einer neuen Landgemeindeordnung nicht wohl ausgesetzt blei- ber kann. Die zu diesem Behufe erforderlicken Ergänzungen und Abände ungen der Kreisordnung dürften gleichfalls in dem Kompetenz- gefetze eine paffende Stelle fiaden.
4 Den durch die Provinzialordnung vom 29. Juni v. J. neu⸗ geschaffenen Bezirks und Provinzialräthen sind durch dieses Gesetz Far einige wenige Kompetenzen beigelegt, im Uebrigen aber ist vorbe⸗ Halten worden, die Mitwirkung derselben bei der Beaufsicktigung der Kom⸗ mur alangelegenbeiten der Kreise, Amtsv rbände und Gemeinden, bei der Beaufñich tigung der Schulangelegenheiten und des Wegebaues, sowie in an · deren Angelegenheiten der allgemeinen Landtsverwaltung durch beson⸗ dere Gesctze, insbesondere durch Kreis,, Gemeinde, Schul- und Wege⸗ orte zungen zu regeln.
Ein Bedurfniß, an Stelle der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 eine neue Kreisordnung zu erlassen, dürfte sich sobald noch nicht et geben. Es wird daher auch die in der Pro vinzialordnung vorzesehere Regelung der Mitwirkung der Bezirks und Pro ⸗ vir fialräthe bei der Beaufsichtigung Der Kommunalangelegenheiten der Kreife nicht durch eine neue Kreisordnung, sondern durch ei besonderes Gesetz und zwar naturgemäß durch das KRompet enzgejez erfelgen müssen. Aehnlich verhält es sich nach dem bereits cken Bemerkter mit der Regelung der Mitwirkung der Be— zictz. und Frevinzialräthe, bei der Beauffichtigung, der An- gelegerheiten der Awtzverbande, Landgemeinden und selbftãndigen Grnsbezirke, da der Erlaß einer neuen Landgemeindeordnung wegen anderer dringender legiglativer Aufgaben unmittelbar noch nicht wird ir Aussicht genommen werden kẽnnen. Dagegen wird die Feststellung der Kompetenz der mehrgedachten Bezirks · und Provinzialergane in Schul- und Wegeangelegenheiten allerdings der neuen Schul- und Vegeordnung vorbehalten bleiben müssen, da diese Verwaltungs weige zur Zeit durch allgemeine Gesetze überhaurt noch nicht geregelt sind.
5) Nachdem die Bildung don Bezirks und Provinzialrãthen
einmal erfolgt ist, wird die Gesetzgebung auch sobald wie möglich bafür Sorge zu tragen haben, daß sie mit den ihrem Berufe ent orechenden Kompetenzen ausgestattet werden.
Denn auf eine eifrige und hingebende Thätigkeit der Laienmit⸗ glieder jener Behörden wird nur dann gerechnet werden können, wenn ren ron vornherein in gleicher Weise, wie dies in Betreff der
Ceeisans schüsfe geicheben ist, die Theilnahme an der Erledignag einer
R be bedenturgsvollerer Geschäfte gewährt wird, welche in ibnen
eee lebendiges Interefsfe für das ihnen aufgetragene Ehrenamt anregt
ud wach erhält. Bird nach den rorstehend ne große Zahl der ; es FInnern der Regierungen auf cen Organe übertragen, dann werden Te Verwaltungè angelegenheiten verbleiben, zu deren Erledigung es m
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In Tiesen Angelegenheiten gebõren namentlich Landeshoheit · und
lar deepolizeilich? Angelegenheiten, gaat ee kaltursachen, das Staais- bauwesen, die Ba fferftra zer, Teiche, Häfen *. bezäglichen Angelegenheiten, die Ver= waltuag der Strafanf
Geer arm eriefachen, bie Beanfsichtigung ter Korporationen, die sta-
te chen Aagelegenbeiter sowie Tie bisher von der Abtheilung des
Janer bearbeiteten Etats, Kafsen und Nechnunge jachen. Es wird sich deshalb nach der
erepfehlen, die Artbeilaag bes Innern der Bezinferegierungen mit
dem Zeitpunkte des Jakrafttretens des für die nenen staatlichen Sr ⸗ za ne zu erlasfenden Kenweterzgesetzs im Geltungs bereiche der Krei⸗ r Frorinzialorbrung aufguhchen und die Befugniffe und Obliegen. . Folge der gegebenen Anregung hat sich eine, aus hervorragenden
Ketten der ersteren, soweit dieselben nicht auf die Kreis aus schüse, die Bezirls⸗ und Provinzialrathe oder die Verwaltunge gerichte übergehen,
, Regierungs- Prä denten zu übertragen, welchem zur Erledigung
per Geschäfte die erforderliche Anzahl ron Regiernngs-Räthen und g J essoren von Techrikern und ein JZustitign ius, e er NUaterflüßrzg 1, Vertretung in Bchinderungsfällen
bisherigen Kompeienzen der Abiheilungen staat⸗ den ersteren nur noch vVelchem dir Staate verwaltung ihre Aufmerksamkeit nicht ferner entziehen kelegialen Berathung und Beschlußfassung ferner nicht bedarf, beffer U. d zweckmäßiger durch den Regierungs Prã⸗ enten allein vater voller perssnlicher Verantwortlichkeit werden daß sie hinter ditsen zuruücfteht. Die Aufgabe des Staates ist gegen= äber Ten Versuchen und Leiftungen der wissenschaftlichen Mechanik eine
ar? , Dertlichen Femrmumketicnen, Eisenbahnen, welchem sie gedeihen können, ohne Strafan ft alten, das Transportwesen, die Militär und wägungen haben schon früher
An cht der Staatsregierung
socwie zu . PYräzisions mechanik dauernd zu heben, ohne daß dieselben Uebel⸗
ein Ober · Regierungs · Rath — sein wird. Wollte man in der Bezirkginstanz die kollegialen Abtheilungen des Innern noch ferner neben den gleichfalls kollegialisch organisirten Bezirkgräthen beflehen lassen, so würden hieraus zum Nachtheile für die Verwal= tung voraussichtlich mannigfache Reibungen und Kompetenzstreitig kei. ten zwischen beiden Behörden erwachsen, während solche Streitigkeiten nicht entftehen oder doch in der einfachsten Weise werden ausgeglichen werden, wern die bisherigen Kompetenzen der Abtheilungen des In- nern, soweit dieselben nicht auf die Kreisausschüsse und Previnzigl- räthe oder die Verwaltungsgerichte übergehen, zwischen dem Bezirks- rathe und dem Regierungé. Präsidenten, welcher zugleich der Vor sitzende des Bezirkstaths ist, vertheilt werden.
Solchergestalt wird zugleich der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 22. Januar vorigen Jahres mit dem Ent. wurfe der i den Häusern des Landtages vorgelegte Plan für die Reorganisalion der Bezirks verwal- tungsbebörden in einem sehr wesentlichen Theile zur Ausführung ge— bracht werden.
Von der Auflösung der beiden anderen Abtheilungen der Regie⸗ rungen, der Abtheilungen für Kirchen- und Schulsachen und der b⸗ theilung fuͤr direkte Steuern, Domänen und Forsten, sowie der land- wirthschafllichen Abtheilungen der Regierungen zu Königsberg und Marienwerder, wird zur Zeit noch abzusehen sein.
Nach dem DOrganifationsplane soll die Verwaltung der zum Ressert der Regierungen gehörigen Schulangelegenheiten den erweiterten Provinzialschulkollegien unter Mitwirkang der Kreisausschüfse und Provinzialräthe übertragen und sollen die näheren Bestimmungen hierüber in dem zu erlassenden neuen Unterrichtsgesetze getroffen werden. Ez wird daher die Aufhebung der Kirchen. und Schulabtheilungen der Regierungen bis nach Erlaß jenes Gesetzes ausgesetzt bleiben müssen, da eine frũhere Ausführung dieser Maßregel zu interimistischen , tungen ußthigen würde, welché einer ferneren gedeihlichen Entwih lung des Schulwesens leicht nachtheilig werden könnten.
Was die direkten Steuern, Domaͤnen und Forsten anbetrifft, so sollen nach dem Organisationsplane für die Verwaltung sowohl der birekten Steuern, alt auch der Domänen und Forsten besondere lolle⸗ giale Behörden und zwar die Kollegien für die Verwaltung der di rekten Steuern unter Oberleitung des Regierungs⸗Präsidenten einge⸗ setzt werden. Die Aufhebung der Abtheilungen des Innern bedingt nicht die gleichzeitige Ausführung auch dieser Organisation; vielmehr dürfte es sich empfehlen, dieselbe bis dabin auszusetzen, wo es mög lich fein wird, auch die Kirchen. und Schulabtheilungen aufzuheben und so die Reorganisation der Bezirksverwaltungsbehörden zur vollen Durchführung zu bringen. .
Das Gleiche gilt von den landwirthschaftlichen Abtheilungen der Regierungen und Spruchkollegien in der Provinz Preußen, welche nach dem Reorganisationsplane demnächst zu einer besonderen General · kommisston vereinigt werden sollen.
Im Falle des einstweiligen Fortbesteheng der Kirchen. und Schmuabtheilung, sowie der Finanzabtheilung erscheint es jedoch erfor- derlich, das Verhältniß des r ner ger sr diesen Abtheilun gen gegenüber anderweit zu regeln, da die dienstliche Stellung des Letzteren in Folge der Aufhebung der Abtheilung des Innern eine wesentliche Veränderung erfahren wird. Diese Regelung wird nach Erlaß des Kompetenzgesetzes unschwer im Wege einer Königlichen Verordnung erfolgen können, welcher es auch vorzubehalten sem wird, diejenigen Aenderungen in dem inneren Geschäftsbetriebe der Bezirks⸗ regierungen zu treffen, welche in Folge der Ausführung der Bestim⸗ mungen des Kompetenzgesetzes sich als nothwendig ergeben werden.
Der Gefetzentwurf zerfällt in neun Titel, don denen die drei ersten Titel von der Zuständigkeit der Kreisausschüsse und Magistrate der Stadtkreise, der Bezirks- und Provinzialräthe in Verwaltungs fachen, sowie von dem Verfahren in diesen Sachen, die drei folgenden Titel von der Zuständigkeit der Kreis- und Bezirks-⸗Verwaltungs⸗ gerichte, sowie des Ober ⸗Verwaltungsgerichts in streitigen Verwaltungs fachen handeln. Der siebente Titel handelt von der Zuständigkeit der Verwaltungegerichte in Angelegenheiten der Standesamter, der achte Titel von der Aufsicht über die Verwaltung der Angelegenheiten der Kreise, der Amtsverbände, der ländlichen Gemeinden und selbstãndigen Gutsbezirke, und der neunte Titel endlich enthält Allgemeine, Schluß⸗ und Uebergangsbestimmungen.
— Der Gruppe des Hauses der Abgzeordneten für den Etat des Handels ⸗Ministeriums ist eine Denkschrist, betreffend die Begrün⸗ dung eines mechanischen Instituts, zugegangen, welches in Berlin errichtet werden soll. Wie in dieser von dem Chef der Landes⸗ aufnahme, General Lieutenant von Morozowicz, den Professoren Helmholtz, Duboig⸗Reymond, Reuleaur, und anderen Fachgelebr⸗ ten entworfenen Denkschrift ausgeführt wird, ist durch die Central= direktion der Vermeffungen im Preußischen Staate die Aufmerk- sfamkeit auf den zunehmenden Verfall der Pränsions mechanik gerich · tet worden. Dieser Zweig der mechanischen Technik, welcher die Anfer tigung der geodätischen und afstronemischen Meßinstrumente, wie physi⸗ kalsschen und mechanischen Messunge und Beobachtungs ⸗ Apparate um= faßt, und welcher demnach für die öffentlichen Vermessungen, wie für die beobachtenden Wissenschaften eine großze Bedeutung in Anspruch nimmt, ist in den letzten zwei Jahrzehnten in Berlin und in Deutsch land überhaupt in einer besorgnißerregenden Weise zurücgegangen, so daß die Beschaffung vollkommen leistungsfähiger Instrumente für den Bedarf der Landesvermeffung und die Erhaltung derselben in ent⸗ sprechendem Justande bereits auf ernste Schwierigkeiten gestoßen ist. Siese Wahchehmung, welche gegenüber dem sonstigen Fortschritt Der wiffenschaftlichen und gewerblichen Bestrebungen befremden könnte, erklärt sich, wenn erwogen wird, daß die Praztstons mechanik sich von den übrigen Gewerben durch gewisse Besonderheiten unter- jcheidet und sich der rein wissenschaftlichen Thätigkeit nähect, Sie ist nur in bedingtem Maße der Arbeitstheilung und, dem fabrikmãäßigen Betriebe zugänglich und hat mit der rein wissenschaftlichen Thãͤtigkeit daz gemein, daß es auch zu ihrem Gedeihen wesentlich ist, Arbeiten unternehmen zu können, welche nicht unmittelbar auf den Erfolg oder Gewinn gerichtet sind, sondern nur mittelbar die Bůrg⸗ schaft der Ergiebigkeit in fich tragen, insofern sie Entwickelun⸗ gen und Erprobungen folgerichtigen Denkens darftellen. Aus kicsem Grunde bat der Aufschwung anderweitiger gewerblicher Thätig- keit, deffen sich das Land zu erfreüen hatte. Mittel und Personen der Prazisions mechanik mehr und mehr zu Gunsten solcher verwandten IZweige der Gewerbsthätigkeit entzogen, bei denen eine Massenproduk⸗ Ron in größerem Umfange durchführbar ist, und denen somit die häbere Ausnutzung der Arbeitskräfte andauernd höhere Löhne zu geben gestattet. Die Präꝛisionsindustrie ist dadurch in einen Zustand gebracht,
Tarf. Vergleicht man die dertsche Prãzistons mechanik mit derjenigen anderer Länder, zurächst England und Frankreichs, so bemerkt man,
der wissenschaftlichen Forschungsthätigkeit äberhaurt, indem er den tieferen, die Quelle wahrer Proruktivi. tat in sich tragenden Geistesthätigkeiten den Boden bereitet, auf ets auf eine jofortige materielle Verwerthung ihrer Resultate bedacht sein zu müssen. Aehnliche Er⸗ dahin geführt, durch Staatsunter⸗ . Hälfe zu gewähren. Die seitdem gemachten Wahrnehmungen laffen erkennen, daß der Staat diesem Zweige der gewerblichen Thätigkeit cbae Rachtheil feine besondere Fürsorge nicht ent- zithen kann, und daß es einer dauernden und systematischen Förderung der Präzistons mechanik bedarf, wenn dieselbe fa einer den Bebürfniffen der Staatsvmerwaltung und der Viffenschaft ertiprechenden Weise sich entwickeln soll. In
ãhnliche, wie gegenuber
Vertretern der Wiffenschaft und Technik gebiidete Kommission mit Her näheren Erörterung der Angelegenheit und den praktischen Maßnahmen beschäftigt, welche sich von den ebigen Gesichtt· Turtten aus für die Staats regierung darbieten würzen, um die
stände, welche die frühere Form der Stgantshülfe gezeigt hatte“ wieder hervortreten. Dem in ihren Vorschlaägen entwickelte n System der Staatssubvention konnte im Allgemeinen die An ˖ erkennung der Zweckmäßigkeit nicht versagt werden. Bei näherer Prüfung derselben mußte sedoch die Rücicht auf die sehr erheblichen Kosten, welche die Begründung und Unterhaltung eines selbständigen und umfassenden Instituts der projektirten Art unzweifelhaft in An- spruch nehmen wüärde, sogleich die Frage nahe legen, ob nicht der gleiche Zweck mit wesentlich geringern Mitteln durch den Anschluß an ein bereits bestehendes Institut erreicht werden könne. Es soll — durch Anschluß an die hiestge Gewerbe ⸗ Akademie erreicht werden.
Statistische Nachrichten.
Das Kaiserliche statistische Amt veröffentlicht in dem kürzlich herausgegebenen Heft iy, Abth. 2 der Vierkeljahrshefte zur Statiftik des Deuischen Reichs für 1875 mehrere Uebersichten, welche die Produktion und Besteuerung des inländischen Rübenzuckers, sowie die Ein- und Ausfuhr von Zucker für die Zeit vom 1. September 1874 bis 31. Augutg 1875 — Die erste dieser Uebersichten, welche die den Steuer- behörden bekannt gewordenen Angaben über die inländische Rüben zuckerfabrikation, über Zahl und Ait der Fabrikanlagen, Umfang und Ergebnisse des Betriebes, Höhe des Steuerbetrages und . zum Vorjahre mittheilt, läßt. zunächst ersehen, da im Jahre 18747715 im deutschen Zollgebiete 333 Zuckerfabriken im Betriebe gewesen sind. In denselben wurden 2230 Dampf⸗ maschinen mit zusammen 22.699 Pferdekräften betrieben. Von diesen Fabriken gewannen., aus den zerkleinerten Růũben den Saft mittelst Preßverfahrens 181, mittelst Mazeration 30, mit telst Kusschlenderns g, mittelst Diffuston I13. Die Gesammtmenge der verarbeiteten Rüben belief fich auf 56,184,902 Ctr, und sind davon etwas über (G38, 161,873 Ctr.) von den Fabriken selbst auf eigenen oder gepachteten Ländereien angebaut, die übrigen 16,973, 009 Ctr. aber don anderen Anbauern getauft worden. Die selbstgebauten Rüben wurden auf 93 654 Hektaren, durchschnittlich also auf 1 Hektar 411, Ctr. geerntet. Der Gesammtbetrag der entrichteten Rübenzuckersteuer belief sich auf 44, 107, 920 4. Sn Vergleich zum Vorjahre ist wegen ungünstiger Ernte die Menge der verarbeiteten Rüben um 15,440,375 Cir., der Steuerertrag um 12,352 302 M zuruüdgegangen. — Aus den im Jahre 1874/75 versteuerten Rüben sind im Ganzen 7, 360, 883 Ctr. Füllmasse (Leingekochter ktystallisirbarer Saft) ge⸗ wonnen. Aut dieser Füllmasse sind sodann erzielt worden: 564,140 Ctr. Roh zucker aller Produkte, 451,285 Ctr, Saftmelit und 1,952 056 Ctr. 46 Reduzirt man den Saftmelis nach dem Verhältniß von 1600 zu 125 auf Rohzucker, so berechnet sich die Ge⸗ sammtproduktion des letzteren auf 5, 128,247 Ctr. Hiernach haben sich die Betriebsresultate in folgender Weise gestaltet; aus 1090 Pfd. verarbeiteten Rüben wurden gewonnen 13,533 DYfd. Füllmasse und aus diefer wieder Fa Pfd. Rohzucker aller Produtte und 331 Pfd. Melasse, zusammen also 12.34 Pfd. verkäufliche Produkte. Aus 110 Pfd. Full. masse wurden durchschnittlich 69, or Pfd. Rohzucker und z6,32 Pfd. Melasse erzielt. Im Ganzen waren aber zur Herstellung von 1 Gtr. Rübenrohzucker 1645 Ctr. Runkelrüben (in der Campagne 1873/74 dagegen 122 Ctr.) erforderlich.
Was die Ein- und Ausfuhr von Zucker und Syr up betrifft, so geftaltete sich dieselbe im J. 1874/75 folgendermaßen: Es gingen ein 282019 Ctr. raffinirter Zucker gegen 322, 966 Ctr. in 1873 74, u. a. aus Oesterreich 12342 Ctr. (1873/74: 7358 Ctr.), aus Frankreich 217,818 Ctr. (18731 74: 256262 Ctr.), aus Belgien g8228 Etr. (1873 74: 14493 Ctr.), aus den Niederlanden 16797 Ctr. (1873/74: 15,337 Ctr.), aus Hamburg 106712 ECtr. (1873/74: 7875 Gtr J serner 75,266 Ctr. Rohzucker gegen iss 5 Gtr. in 1873, u. a aus Sesterreich 141,520 Ctr. (1873374: 126,552 Cte.), aus den Niederlanden 16837 Cir. (1875/74: is3,415 Cir), aus Hamburg 13, 520 Ctr. (187374: 15,636 Ctr.); endlich 113,174 Gtr. Syhrup gegen 12042 Ctr. in 1875,74. u, a. ostseewärts 23,362 Ctr. G Sr 3 7à: 24,523 Ctr.), aus Bremen 10,273 Ctr. (1873/74: 20,220 Ctr), aus Hamburg 68,928 Ctr. (1873/74. 62428 Ctr. . Die Aus fuhr umfaßte folgende Mengen; gegen Ausfuhrvergütung 78,903 Ctr. Kandis ꝛc. Zucker (1873/74: 82240 Ctr.), 30718 Ctr. anderer harter Zucker (1875374: 525619 Ctr.), 57, 676 Ctr. Rohzucker (1873/74: 236, 184 Ctr.), ohne Ausfuhrvergütung 33,061 Ctr. is73 74: 42364 Ctr). Wohin die ausgeführten Mengen haupt. sächlich bestimmt gewesen, ist aus der amtlichen Uebersicht mit voller Genauigkeit nicht zu ersehen; dieselben gingen zunächst nach unseren Seeplätzen, von wo die wiitere Versendung der elben erfolgte. Ost ˖ seewärts gingen u. a. 60.219 Ctr. (1873374: 58,869 Ctr.) aus, nach Bremen 58,1065 Ctr. (1873/74: 98,583 Ctr.), nach Hamburg 49,116 Etr. (1873,74: 184.033 Ctr.), nach Geestemünde und Altona 10,484 Ctr. (1873 74: 18,704 Ctr.). . J
Die Resultate aus den Uebersichten über die in lãndische Zucker⸗ produttion und über die Ein. und Ausfuhr von Zucker sind, in einer befonderen Uebersicht zusammengefaßt. Der Vergleichbarkeit wegen sind alle betreffenden Gewichts angaben nach näher angegebenen Ver / hältnißzahlen auf Rohzucker reduzirt. Es ergiebt sich aus dieser Uebersicht annähernd . Zuckermenge, welche zum inlãndischen Verbrauch gekommen ist; wir geben daraus für die letzten 10 Jahre
olgende Zahlen; ;
ö ,, Einfuhr Produktion Hiervon ab: Bleibt an Rüben. von Zucker und Einfuhr Ausfuhr Konsum⸗ zucker auf auf zu auf tions- Rohzucker Rohzuder sammen. Rohzucker quantum.
reduzirt. reduzirt. reduzirt. Ctr.
Ctr. Ctr. 5, 128, 247 ; 5,697, 177 5. zd d I3 6415. ol6 5, 251021 5.799 848 3.728, 363 4723. 469 135. 154 1275949) 4,123,567 4247, 752 3.479. 833 3.768, 927 3, 902,041 4,011,532 1866 3,857,002 3 673,623 1865 3,528,941 302, 136 3,831,077 Vertheilt man die Verbrauchsmenge auf. kerung des deutschen Zollgebiets, so entfallen i Jahre 1870 - 1874/75 13, Pfd., 1865 — 69: 9, v Pfd. pro
Gewerbe und Sandel.
Die Berliner Brodfabrik-Aktien⸗Gesellschaft ge nehmigte in ihrer Generalversammlung vom 24. d. M. einige Sta⸗ lutenäuderungen. Der Geschaͤftsbericht für das Jahr 1875 enthalt u. A. folgenke Daten: Es find in 10 Arbeitsmonaten 14,831 Wi pel Roggen zu Feinmehl vermahlen (gegen 15,139 Witzpel in 1874) baz heißt mit Rücksicht auf die kärzere Mahlperiode über 20 0so mehr als im Vorjahre. Der Verkauf der gewonnenen Fabrikate betrug 156,118 Ctr. Mehl und S2, 224 Ctr. Kleie, . 149,559 Ctr. Mel und 69,271 Ctr. Kleie in 1874. Die Gesellschaft hat im ue g; nen Jahre nur einen Absatz von 2565 Stüc Brode und 10,596 St. Semmeln pro Tag gehabt; im Jahre 1514 waren es 3690 St Brode und 13,721 Stück Semmeln pro Tag. Das Geschãftzresultat är die Aktionäre ist eine Dividende von 1380/0 bei einem Gewim⸗ NUebertrag von 1707 A.
— Nach dem Hauptrechnunggabschluß der Bayerischen Lud wigs⸗Bahn (Nürnberg ⸗Fürth) betrugen die gesammten Eir⸗ nahmen im vergangenen Jahre 145,144 Fl.; hieizu 27,361 Uchertrag aus Tem Vorfahre, ergiebt 172,506 Il. Die Summe aller Ausgaben beziffert sich auf 145,308 Fl., so daß ein Ueber chuß ven N, 157 Fl. resultirt, von welchem die Attionäre als rh ioldenrt ä 14 Fl., per Attie 24.780 Fl, erhalten, während 1572 Fl. den Dlenstpersonal überwiesen und 445 Fl. dem Bahn Erneuerungefon zugeführt werden.
1874s75 1873/74 1872573 1871572 1870 1869 1868 1867
Kopf.
Rrenßischen Staats- Anzeigers: Derlin, 8. J. Wilhelm⸗Straße Nr. 82.
*
In serate für den Deutschen Reichs n. Kgl. ve,
Staats Anzeiger, das Central Handels register und dag
PDoftblatt immt an: die Juseraten Expedition dea Beutschen Reichs uzeigers uud Aöuiglich
1. Steckbriele and Untersuchungs- Sachen. 2. r r. Anftgebote, Vorladungen n. dergl.
5. Industrielle Etablissements, Fabri Grosshandel. , , .
GS. Jerschiedene Bekanntmachnnger 3. Terkdufe, Verpachtungen, Subraissionen ete. — ;
Inder Börsen-
1 4. Jerloosuug, Aaortisation, Zinsaahlung g. Theat⸗ Anzoi 1 a. 8. T. ven öffentlichen Papieren. 9. 2
beilage. *
O effentlicher Anzeiger. i,, ,
tion von dtudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Coͤln, Dres den, Dortmund, Frankfurt a M, Halle a. S. Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zurich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Aunoncen⸗Bureaus. *
SDubbhastationen, Aufgeboste, Vor⸗ ladungen n. * ;
6 Oeffentliche Vorladung. Gegen die Restaurateur Schülerschen Ehe— leute, bisher im Stadttheater 6 wohnhaft, hat der Kanfmann F. Graf, in Berlin, Templiner⸗ straße 14, wegen 332 M 12 9 nebst 6*½ Zinsen von 166 „ 6 seit 1. Juli 1875 und von ö M 6 g seit 1. August 1875 aus zwei am 23. März 2 83 633 irre lt, am 1. Juli bezw. Augu ällig gewesenen Wechseln über j 1 3 fan d em . ie Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Auf— enthaltsort der Schülerschen Eheleute 64 ist, so werden diese hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündli⸗ chen Verhandlung auf den 5. Mai 1876, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 16, 2 — den Termine pünktlich zu erscheinen, sich über Rekognition oder Diffesston der Wechsel zu erklä⸗ ren, die Klage vollständig zu beantworten, etwaige Einwendungen und die zur Begründung derselben dienenden Thatsachen anzuführen, und die Beweis- mittel für die Behauptungen nicht nur bestimmt anzugeben, sondern auch die etwaigen Zeugen zugleich mit zur Stelle zu bringen, und die Urkunden in Urschrift zu überreichen, da auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht ge⸗ nommen werden darf. Die Verklagten dürfen zwar eine von einem Rechts- Aauwalt unterzeichnete Klagebeantwortung einreichen, ind indeß dadurch nicht von dem Erscheinen im Termin entbunden. Erscheinen die Verklagten zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten That- sachen für zugestanden, die vom Kläger beigebrachten Urkunden für anerkannt erachtet, und was den Rech⸗ ten nach daraus erfolgt, wird im Erkenntniß ausge— sprochen werden. Charlsttenburg, den 29. Januar 1876. Königliche Kreisgerichts⸗ Deputation.
tisꝛs Ediktalladung.
Der Vollmeier Heinrich August Wilhelm Peckmann zu Dassensen hat dem Gerichte ange zeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landes. Kre— ditanstalt in Hannover zu bewilligenden Darlehns Hypothek mit seinem im Bezirke des unterzeichneten Amtsgerichts zu Dassensen unter Nr. 1 belegenen Vollmeierhofe zu bestellen beabsichtige.
Zu demselben gehören:
1) die Gebäude unter Haus-Nr. 1 und 12.—4., 2) die Grundstücke, welche in der Grundsteuer⸗ k von . unter Haupt Nr. 1 zu 162 Morgen ⸗Ruthen Ackerland un
; Wie sen 6 sind, h ;
un
3) eine Gemeindegerechtigkeit, namentlich ein An
theil an der Gemeindeforst.
Nachdem der Provokant als verfügungsfähiger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesitzes sich allhier vorläufig ausgewiesen hat, so werden unter Bezugnahme auf die §§. 25 und 26 der Ver- ordnung vom 18. Juni 1842 und den 5. 18 des Gesetzes vom 12. August 1846 alle Diejenigen, welche an die bezeichneten Pfandgegenstände An—⸗ sprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in Eigenthums ⸗ oder Ober ⸗Eigenthums⸗ rechten, in hypothekarischen und sonst bevorzugten Forderungen, in Reallasten, Abfindungs,., Dotal oder Leibzuchts⸗Ansprüchen oder anderen Verhaftun⸗ gen und Belastungen bestehen, hierdurch vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu auf
Freitag, den 17. März d. J., Morgens 10 Uhr, Dahier angesetzten Termine anzumelden. Durch die Nichtanmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, sondern nur im Verhältn sse zu der der Landes Kre⸗ ditanstalt zu bestellenden Hypothek verloren.
Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landes -⸗Kreditanstalt zu bestellenden Hypo⸗ thek nicht eingeräumt werden an.
Von der Änmeldungspflicht sind nur Diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direk⸗ tion der Hannoverschen Landes ⸗Kreditanstalt Certi⸗ fikate ausgestellt worden.
Der demnächst zu erlassende Ausschlußbescheid soll nur durch Anschlag an der Gerichtstafel bekannt ge macht werden
Einbeck, den 18 Februar 1876.
Königliches Amtsgericht. II. Mehliß.
Verkäufe, Verpachtun gen Submissionen 2c. .
165d Bekanntmachung.
Die Lieferung von 67. Stück gußeisernen Leib⸗ stühlen nebst Zubehör im Gesammtgewicht von circa 1379 Klar, für den Neuhau des hiesigen Kreis- gerichtsgefängnisseß soll im Wege der öffentlichen Submisston vergeben werden.
Die Lieferungtzbed ingungen nebst Anschlagsextrakt, sowie die der Lieferung zu Grunde liegende Zeich nung liegen tätlich im Baubureau, Königtstraße 58, * Einsicht aus, woselbst auch Abschrift gegen Er tattung der Kopialien bezogen werden kann.
Offerten mit der Aufschrist „Lieserunss von Leibstühlen für den Neubau
des Kreisgerichts⸗Gesängnisses in Cassel“ sind, verstegelt und portofrei bis spütestens den 6. März,. Vormittags 11 Uhr, im Baubureau, Königtstraße 5s, einzureichen, zu welcher Zeit die Eröffnang derselben ,
Cassel, den 21. Februar 1876.
Der Königliche Kreisbaumeister.
Verschiedene Bek a chi ekanntmachungen.
In Gemäßheit der 85. 27 und 34 des Statuts werden die Herren Aktionäre zur
Nachmittags 4 Uhr,
eingeladen. Gegenstände der Verhandlung sind:
Wahl ven drei Rechnungs⸗Revisoren (8. 35 des Statut 2) Neuwahl von vier Mitgliedern des Aufsichtsraths. 6. 3) Reduktion des Aktienkapitals um den Betrag von 250,900 Thlrn. — 750,000
gebende Reingewinn dem Reservefonds zugewendet w 4) Abänderung der §5§. 5 und 19 des id n adet werden soll.
spätestens den 9. März 1876 bei unserer hiesigen
Formulare zu den Verzeichnissen werden an de ö erzeichniss r Anmeldestelle verabfolgt,
Breslau, den 25. Februar 1876.
Siegmund Sachs.
[i679]
Oldenburgische Landesbank. Siebenter Jahres-Abschluß am 31. Dezember 1875.
Gewinn ⸗ und Verlust⸗EConto.
Breslauer KHechslor-Bank.
ordentlichen Generalversammlung auf Donnerstag, den LC 6. März Hs2zG,
in den kleinen Saal der neuen Börse hierselbst
I) Entgegennahme des Geschäftsberichtes, Genehmigung der Jahrezrechnung und Bilanz, Gewinnvertheilung und Ertheilung der Entlastung event
. den ö ᷣ ien i i 250000 Thlrn., zum Zwecke der Kassation und demnächstigen Kassation derselben . 3 l r deri ach ,
daß der aus diesem Ankaufe sich er
Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind nach §. 24 des Statuts diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien bis J auptkasse, Rin
unter Beifügung eines nach Nummern geordneten, in duplo ausgefertigten und unterschriebenen ö, . . . woselbst auch der Geschäftsbericht vom 11. März er. ab in Empfang
Nr. 28,
Der Aufsichtsrath der Breslauer Wechsler-Bank.
(No. 382,2).
Debet. .
I. Geschäfts ⸗Un kosten.
a. Gehalte und Remunerationen ;
b. Aufsichts collegium kö
e. Hausmiethe und Reparaturen
d. Feuerung und Beleuchtung...
e. Inserate, Stempel und Abgaben .
7
Zeitungs⸗Abonnement und Coursblätter
. Gomth en fen il
Porti, Telegramme, Silber und Goldsendungen und Conto⸗Corrent⸗Sptsen . J
ö ö ĩ. . e , me, 66, 174 60
11. Abschreibung. *
334 0 /o auf mörnnnnee,, 81239
EIL. Reiner Gewinn.
5 0υο Abschlags Dividende v. 60. 00 — Vom Ueberschuß gemäß 5. 27 des Statuts:
Tantiemen an die Direction . . 9, 754 —
10 0½ zum Reservefond .... 26, 893 19 Von dem nun bleibenden Saldo; /
„3 zur Verfügung der Großberzoglichen Re— . 161,359 17
„JI zur Verfügung der Generalversammlung. S0, 679 58
aus Distcontowechseln. aus Fremdwechseln. aus GFfecten⸗ auß Lombarddarlehen .
VProvisionen
8 E65 * — K
Hiervon ab:
Dezember 18756.
Effekten.
Credit.
. Erträgnisse im laufenden Geschä aus Coupong und ö J 66 .
aus dis contirten derlooften Effecten aus dem Gonto. Corrent · Verkehr .
Gewinn · Antheil an dem Oldenburgi chen zrã⸗ mien⸗A Anleihe Consortium ö ö ö ⸗ a. Zinsen der Depositen bis Ende b. Zinsen der Einlagen auf Conto
bis Ende Dezember 1875 „ 165,105. 56.
II. Erträgnisse des Realisationsfonmds des Oidenburgischen Staatspapiergeldes aus den in demselben angelegten Wechseln und
1,635 99 191 126 12 S2 755 67 75.196 64 85 45
197 884 45 136. 558 87 16, 574 —
19000 Ts so 2
Ma 288, 295. 32.
453, 40 88 — 213 439
132,233 59
n
Activa.
⸗ r,, Bestand am 31. Dezember 1875 Disconutowechsel ˖· Conto: Bestand an Markwechseln . 2 —; . 3 estand an Wechseln in fremden Valuten 4 . S 2, C03, 968. 12. / e 44,018. 77. 5. 6 7 8 9
1,218 028, 3, 286 779
Einlagen auf Conto
1, 959, 949 2, 467, 950
dõß
Belehnungs ˖ Conto: J 722 Discontirte verlooste Effecten ˖ Conto: Bestand an discontirten verloosten Effecten .. Discontirte verlooste Effecten⸗Zinsen ˖ Conto: laufende Zinsen . w 13 80 Effecten Conto: ö Werth der vorhandenen Effecten , 1 Conto⸗Corrent Conto: y Saldo am 31. Dezember 1875. 4,319,960 77 11. Noten Nealisationg fond: — J ( 1,480, 000. 12.
Baarvorrath —. Wechsel . 3, 143,092. 82. ö 4,623, 092 82 ig hen Cent J 54 vorhandene Mobilien, abgeschrieben bis auf ..... 1, 62478 Dividenden · Conto: / erhobene Abschlagsdividende pro 1875 J 38.244 —
19,227 503 88
Rückzinsen .
Rückzinsen..
Rückzinsen.. .. Reservefond Conto:
Unkosten ˖ Conto:
Reiner Gewinn
Oldenburg, den 31. Dezember 1875.
Brofft. danß mann.
. . dar ders. Der aussührliche Jahresbericht kann von der Bank bezogen werden.
Röhnisch.
Baar Seposiien . Zinsen Conto: noch nicht erhobene Zinsen ... BSelehnungs · Ziusen ˖ Conto:
¶ Dis con to. Wechsel · in sen· Eonto:
. Noten · ie allfatiox sfonð.· Ziufen· Conto .
. . —
Bestand am 31. Dezember 1875
in 1876 bezahlt, in 1875 gehörig .
Passiva. J
Aetien · Capital Conto ab nicht eingeforderte 60½ .
Oldenburgisches Staatspapiergeld im Umlaufe: Oldenhnrgische Landesbanknoten im Umlaufe: Baar ⸗Depositen ⸗ Conto:
Bestand der Baar⸗Depositen
0 3 Moo 09. — ͤ , 1200 OOο -
Yb. O66 — 4 665 σο —
S oõ l. 148 74 1 dd 2d5 5
ns Ss & us os
is oda 8s o 828. ind oss as
3.492 15 338 85 o]
. —
9,227. 503 88
Die Direction der Oldenburgischen Landesbank.