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ein größeres Interesse bat, als andere und dezwegen eher geneigt sein möchte, für solche eine Ausgabe zu machen.
So mag es jetzt sein; schaffen wir aber die Synodalordnung, dann steht vielen Laien das Recht und die Pflicht zu, neben den Geiftlichen, auch das Interesse der Kirche wahrzunehmen, und das schützt vor Einseitigkeit. Mir scheint daher eine solche Sorge nicht begründet.! — Wie ist es nun mit dem Eintritt der Landes- gesetzgebung gedacht? Sell die Gesetzgebung eintreten auch für unausweigliche Ausgaben, beispielsweise für die Kosten der Synoden und für sonst voraussichtliche Ausgaben? Das kann doch unmoglich gemeint sein; denn sonst würde die Möglichkeit, eine Synode abiuhal-⸗ ten, wiederum von der Landee vertretung abhängen. Oder aber sind Sie gemeint, unbedeutende Dinge zur Erörterung bier zu bringen? Dann kommen wir in die Situation, immer und immer wieder und ohne Noth die Debatten zu haben, die wir mit der heutigen und den nächften doch am liebsten abbrächen. — Sie sprechen von Prozent- sätzen. Ich bin gern bereit, diese Frage zu erwägen, ich habe aber Außerordentliche Besorgniß, daß wir einen wirklichen richtigen Prozent- satz nicht finden werden. Finden Sie ihn, — defto besser.
Es ist dann hingewiesen worden auf die Mitwirkung bei der Gesetzgebung. In dieser finde ich allerdings eine Thatsache, welche die Besorgnisse des Hrn. Abg. Virchow, die er in Bezug auf den Träger des Kirchenregiments äußerte, vollständig zu keseitigen geeignet ist. Ueber die Fassung des Artikel 17 kann ja geredet werden; wenn Sie nicht weiter gehen, als wie ich Andeutungen gehört habe, dann, glaube ich, wird es nickt allzu schwierig sein, zu einer Einigung zu kommen; nur aber möchte ich nicht, daß die Frage dahin ginge, daß in der Kirche wiederum das Gefühl erzeugt würde, sie würde zu stark vom Staat bedrückt. Es ift merkwärdigerweise, sage ich, aber es ist einmal soz gerade die Be—⸗ ftimmung der Thätigkeit des Ministers in Bezug auf Beschlüsse der Synode ist als so mächtig und bedeutsam von allen Seiten angesehen worden, daß es der Synode schwer geworden ist, sich über den Vor— schlag zu einigen, der demnächst zum Beschluß gefuhrt hat.
Am meisten ist heute das Bedenken betont worden, es liege in den Beftimmuangen des 5.7 eine Gefahr für die Gewissensfreiheit. Der Hr. Abg. Dr. Virchow hat das nach verschiedentlichen Richtungen ausgeführt; aber ich kann mich von dem Eindruck nicht lösen, daß der verehrte Herr Abgeordnete sich aus diesem Paragraphen erst Gestalten kenstruirt hat und dann gegen diese Gestalten anfocht. Vielleicht bin ich auch nicht ganz ohne Beweis dieser meiner Meinung. Es ist ihm eine ganz eigenthümliche Verwechslung begegnet, die gewissermaßen ein Zeichen für die Richtigkeit meiner Meinung ist; er hat den Professor Cremer aus Greifewald als einen liberalen Theologen hingestellt und hat ihn nun bekämpft. Meine Herren! Ob es sich nicht mit manchen anderen Behauptungen und Aufftellungen seinerseits ebenso verhält, wie mit der von dem liberalen Professor Cremer, der sich höchlich wundern wird, wenn er diese Bezeichnung in einer Acußerung gerade des Hrn. Abg. Virchow lesen wird?
Meine Herren! Was will denn der 5.7 in seinen beiden ersten Nummern? Diese Bestimmungen haben nicht im Entferntesten die Absicht, ein neues Bekenntniß zu formuliren, sondern diese Bestim - mungen gehen blos dahin, daß ein Organ für Erledigung derartiger Streitigkeiten, wie sie ja vorkommen, vorhanden sein soll, besser als das gegenwärtige. Denn, meine Herren, Schranken der Lehrfreiheit neben der Lehrfreiheit selbft giebt es auch in diesem Augenblick, und ich bin auch der Meinung, daß, wenn man überhaupt noch eine Kirche will, es solche immer geben muß. Denn für eine Kirche, da sie eine Gemeinschaft der Glaubenden ist, muß auch ein Ausdruck da sein sür den gemeinsamen Glauben, mag er soweit gefaßt sein, wie er wolle, aber da sein muß er. Und da giebt es auch eine Grenze, und über diese Grenze hinaus soll ein Geistlicher nicht lehren, damit nicht das Bewußtsein der Gemeinde in dieser Beziehung verletzt wird. — Wie steht es nun bisher? Jetzt hat darüber zu entscheiden 3 B. das Königliche Kensiftorium zu Berlin und der Evangelische Ober⸗Kirchenrath. Ich denke, der Fall ist noch nicht lange her, der auch in diesem hohen Hause zu so er—Q regten Betrachtangen geführt hat, um nicht aus diesem allein zu er— kennen, daß es unmöglich wird für diese kirchenregimentliche, noch dazu ftaatlich gemischte Behörden, in dieser Beziehung für sich allein M⸗ theile zu fällen. Darum sollen eben für den Fall, daß es nothwendig wird — eine dies besagende Stelle aus den Reden des Präsidenten Her⸗ mann bat uns der Hr. Abg. Virchow nicht vorelesen — in eine solche Regelung einzutreten, die Beamten das nicht allein machen dürfen, jondern es muß hinzutreten ein geordnetes Organ aus der Gemeinde, und das ist die Generalsynode. Danach, meine Herren, fteht die Sache doch erheblich anders, als der Hr. Abg. Virchow uns vorgeführt hat.
Er schildert nun aber die Gefahr künftiger Generalsynoden als so gar mächtig, er meint, die gegenwärtige sei vergleichbar einer Taube, die künftigen würden Geier sein. Meine Herren! Es wäre sehr un— recht, wenn ich das Bild umkehren wollte. Ich sage daher lieber: mir ist der Schluß viel wahrscheinlicher, daß die anderen General svnoden, weil sie herauswachsen aus freiheitlichen gestalteten anderen Köwern, freiheitlicher gesinnt sein werden, wie die gegenwärtige Gene⸗ ralspnode, die aus einer viel größeren Enge herauswuchs, — voraus- gesetzt aur, daß die betreffenden Mitglieder der Gemeinden ihre Pflicht thun, und nicht, wie ich es vorhin bezeichnete, ihre Hände in den Schoß legen.
Meine Herren! Ich sollte dech glauben, daß die gegenwärtige Synode in Bezug auf die jetzt behandelte Frage auch bereits Beweife genug gegeben habe, welchen Standpunkt sie einnimmt, und dah diefe keineswegs der war, die einzelnen Gemeinden zu bedrücken, im Ge— theil, daß die Synode eine dezentralisirende Richtung immer stärker und rait anerkennenzwerther und erfolgreicher Energie geltend gemacht hat. Es ist nicht blos auf den Zusatz des §. J. zu verweisen, der — Allerdings mir wenig verständlich — von dem Hrn. Abg. Virchow für die Behauptung Herangejegen ist, man wolle einen besonderen Be⸗ kenntnißftand in Der evangenichen Kirche schaffen, während er doch Feine andere Bedentung hat, als daß gegenüber dieser General. Synodal⸗ ordnung zunächst jede Gemeinde in ihrem Bekenntniß oder, wenn sie die Union hat, ihrer Union gelassen wird. Es ist vor allem §. 7 Nr. 3 der Seneral· Synodalordnung, auf den der Herr Abgeordnete, wie mir nach jeinen Antezede tien erscheint, ein gar zu geringes Gewicht Zelegt hat. Mir ist eine Rede des Hrn. Abg. Virchow unvergeßlich geblieben, die er biek. als er sein ablehnendes Votum gegenüber den BSeneral Synodalkosten begrundete. Da wies er uns, wie es gemacht werden sollte, er wies uns hin auf den Großen Rath von Bern, als den, dem nachzueifern Fei, und er las ung aus dem Anschreiben des Großen Ratks an das Berner Volk Folgendes vor:
Fũr die Protestanten ist dies (das Veto) vom 4 so ge⸗ ordzet, daß, wenn die Kar tons srnade z. B. einen neuen Katechis⸗ mus, ein neues Gesangbuch mad dergleichen einzuführen beschließt, das einer Gemeinde nicht beliebt, diese Gemeinde innerhalb sechs Monaten und unter bestimmt en Voraus setzungen den betreffenden Beschluß verwerfen kann, wobei es dann für diese Gemeinde bis auf Weiteres beim Alten verble ibt;
und dann weiter:
Dieses Vete oder Einspruchsr echt gewährt den Gemeinden, ohne sie aus dem Verband mit der allger Leinen Kirche zu reißen, vorkom⸗ menden Falls ein nachhaltiges Mittel, sich gegen Vergewaltigung in Glaubens sachen zu schützen. Die oberen kircklichen Behörden hinwieder nöthigt es, fortwährend Fü hlung mit den Strömungen und Bedürfnissen des kirchlich religis fen Lebens in den Gemeinden zn behalten.
Und nun, meine Herren steht dies auch alles in §5. 7 Nr. 3 und noch etwas weitergehend! Es wird für man che Fälle sogar die aus⸗ drãch iche Zustimmung gefordert und die Ableh nung ist an leine Frist ebunt en! Meine Herren, damals war dies fuͤr den Hrn. Abg. Gern, etwas Emrfehlenswerthes, und heute befindet sich die Nr. 3
des 5.7 unter denen, die in Pausch und Bogen verworfen werden ; punkt sei, den
sellen. Mir gefällt der Hr. Abg. Virchow van damals doch beffer, als der Hr Abg. Virchow von heute. .
Der verehrte Herr Abgeordnete monirte wegen der Nr. 8 des Paragraphen, daß auch die kirchlichen Bedingungen der Trauung
Gegenstand der Kirchengesetzgebung in der höchsten Instanz sein sollen. Meine Herren, er scheint zu meinen, er nannte wenigstens den Namen, daß Hr. von Kleist ˖Retzow diese Nummer bineingebracht babe. Nein, meines Erinnerns war es die sogengante Mittelpartei, die keine Neigung hatte, die — 11 * in diesem Punkt entscheiden zu lassen, sondern die Garantie in der Generalsynode suchte, also gerade in umgekehrtem Sinne ist diese Nummer hineingekommen. Und dann, meine Herren, ift denn das nicht auch ganz recht? Es geht mir in dieser Sache ganz eigenthümlich. Als wir hier über das Civilstandsgesetz verhandelten, habe ich wiederholt gesagt: die Kirche bat das Recht, ven ihrem Standpunkte aus die Bedingungen für die Trauung zu regeln, wie sie es für angemessen erachtet, der Staat nimmt das Seine rorab. Dieser Satz ist ven rerschiedenen verehrten Mitglieder dieses Hauses damals rure acceptirt und noch weiter begründet werden und wurde auch von keiner Seite bestritten. Er wurde anerkannt, als es sich darum handelte daß der Kirche das Recht der Trguung mit der Bedeutung des Zivil⸗ aktes genommen werden sollte. Nun soll sie in dem gegenwärtigen Augenblick die ihr früher zuerkannte Befugniß nicht mehr haben? Freilich darf sie dieselbe nicht üben über ihre Grenzen hinaus, aber dafür ist doch ausreichend gesorat durch die Garantien im Art. 12 über die wir bereits gesprochen haben, oder durch die, die Sie nech hinein legen werden. Es ist meiner Meinung nach absolut noth⸗ wendig, auch in diesem Augenblick der Kirche zu geben, was ihr ge⸗ bührt, nämlich von ihrem Standpunkt aus die Bedingungen zu de= stimmen, welche die Trauung betreffen. Ich kann in der That nicht finden, daß hierin eine Quelle des Unfriedens liegt. j
Meine Herren! Ich kann nicht umhin, neben all den Spezial⸗ punkten, auf die ich einzugehen genöthigt gewesen bin, gegen das Ende meiner Ausführung einen mehr allgemeinen Standpunkt ein- zunehmen. .
Für die Staatsregierung ist es in der That eine Noth— wendigkeit, das ihrige nach allen Seiten zu thun, um zur Aner— kennung der General -⸗Synodalordnung, zu einem vereinbarten Ab- schluß über das vorgelegte Gejetz mit diesem und dem anderen Hause zu gelangen. Der preußische Staat hat — und darin muß ich dem Abg. Dr. Techow durchaus Recht geben — auch mehr in diesem Augenklick, wo der Art. 15 der Verfassungsurkunde aufgehoben ist, die Verpflichtung, der evangelischen Kirche zur Selbständigkeit zu verhelfen. Die Pflicht ist vielleicht in Folge jenes Gesetzgebunzsaktes und anderer Akte der Gesetzgebung noch eine stärkere geworden. Die Staats regierung hat bei der Vorlage des Gesetzes wegen Aufhebung des Artikels 15 in den Motiven sich ausdrücklich zu dieser Verpflichtung bekannt, und meine Erinnerung reicht nicht dahin, daß irgend Jemand damals anderer Meinung gewesen wäre. Die evangelische Kirche hat aus der staatlichen Gesetzgebung manche Schwierigkeiten erfahren; um so stärker ift die Pflicht des Staates, in diesen Beziehungen ihr eine eigene Thätigkeit einzuräumen, damit fie die Schwierigkeiten über⸗ windet. Die Staatsregierung meint auch, es sei politisch geboten, der aus der Verwerfung des vorliegenden Gesetzes mit Nothwendigkeit erwachsenden Unzufriedenheit entgegenzutreten; es sind der unzufrie⸗ denen Elemente im Lande genug, daß man nicht ohne zwingende Gründe neue hinzufügen darf. .
Nun, meine Herren, wem möchte wohl die Verwerfung dieses Fesetzes zu gute kommen? Ihnen, meine Herren, von der liberalen Seite? Ich glaube, es ist manch einer unter Ihnen, der mit mir das Bort ausspricht: nein, unseren Gegnern da und dort! Ich darf Sie ja vielleicht an Eins erinnern. Die Vertreterin einer doch recht bedeutsamen Partei Preußens, die Kreuzzeitung, sieht ja mit Freuden in einer Verwerfung dieses Gesetzes durch die liberalen Varteien einen Wendepunkt für die Bildung der Parteien, und sie sagt: es ist uns zwar peinlich, mit dem Liberalismus zu sammen dieses Gesetz zu verwerfen, aber wir werden es thun. Es heißt in der Zeitung weiter: es sei denn die Gelegenheit vorhanden, überhaupt unsere Zustände zu bessern — und verblümt war die Weise wirk lich nicht, mittelft der die Person des Kultus-Ministers dem Prä— sidenten des Staats. Ministeriums als Schlachtopfer freundlichst an⸗ geboten wurde. Der Hr. Abg. Virchow bat die Frage auf⸗ geworfen: warum mit der Sache so eilig? Es ist auch an anderen Stellen ähnlich gefragt worden. Als ich die Kirchen . gemeinde — und Spnodalordnung von September 1873 zu ihrer kirchlichen Publikation geführt hatte, da sagte man mir, auch in be freundeten Kreisen: Was fällt denn diesem Minifter ein! er hat doch wohl genug zu thun mit seinen sonftigen kirchenpolitischen Thätig— keiten und Kämpfen, und nun ladet er sich noch diese schwere Aufgabe auf den Hals! — Ja, meine Herren, ich babe diese Empfindung auch gehabt, daß eine gehörige Lait, — wenn ich sie auch nicht gerade 20 Centner nenne, auf meine Schultern gekommen ift, aber sie ist nicht viel leichter, als eine solche, die in dem Bilde von den 0 Centnern als eine nicht mehr zu hebende be— zeichnet worden ist. Sie war k aum zu heben. Daß ich doch den Catschluß gefaßt habe, das zu thun, daraus werden Sie wenisstens den Rück schluß machen dürfen, daß bei mir nach den Erfahrungen, die ich ge macht habe, die volle Ueberzeugung bestand, es ist nicht blos Zeit, es ist die höchfte, ja vielleicht die letzte Zeit, wenn die evan— gelische Kirche überhaupt zu einer Verfafsung kommen soll, daß die Entwickelung der Synoden mit Energie und ohne Unterlatß in Angriff genommen werden muß. Und wenn ich diese Ueberzengung hatte, so ist sie nicht zum kleinsten be⸗ gründet worden gerade durch die andere Seite der Kämpfe, auf die ich vorhin hingedeutet habe. — Ich spreche daräber nicht mehr; es liegt mir fern, einen Anlaß zu geben, daß in diese Debatte etwa ein Ton komme, von dem wir in den letzten Sitzungen so viele und mir scheint traurige Proben gehabt haben. Darum nur die Andeutung an die andere Seite. Ste haben alle an den Kämpfen Ihr redliches Theil gehabt, und datum würden Sie auch nach Ihrer eigenen Erfahrung wifsen, was ich in der Sache meine. .
Meine Herren, Sie haben eine General Eynodalordnung vor sich, welche mit der äußerften Anstrengung und der größten Mühe, auch der Selbstaufopferung der Betheillgten zum Abschluß gekommen ist, zu einem Abschlusse, wie ich ihn selbft mit Sicherheit wenigstens nicht erhofft hatte, und auf die Gefahr hin, von Ihnen belacht zu werden, spreche ich auch den Satz aus, daß diese Verfaffung die liberalste ist, die überhaupt in Dentschland und auch in ähnlichen Gestaltungen der evangelischen Kirche, wenn es noch um Kirche sich handelt, besteht. Es mag das nns in Preußen nicht so klar zum Bewußtsein kommen, wir stehen aber alle in dem Ringen, in der werkthätigen Arbeit, und da ist mancher Geiff zu hart und manches Wort zu scharf, man verliert dabei die reine nothwendige kühle Beurtheilung ein wenig. Deswegen ist es mir doch von Interesse gewesen, daß, weil uns die liberale Presse Deutschlands außerhalb Preußens den Gedanken zum Ausdruck gebracht hat: wit wärden nicht begreifen, wenn die liberale Partei des Abgeordnetenhaujes daza beitrüge, daß dieses Gesetz nicht zu Stande käme. Nun, meine Herren, das ist eine ganz zweifellose
Sache, wenn jetzt — in diesem Zeitraum — es nicht gelingt, diesen
wichtige Schritt zum Abschluß der erangelischen Kirchenverfassurg zu tbun, daß er vielleicht nicht mehr möglich wird oder nur zu einer Zeit, wo inzwischen der Lauf der Dinge die evangelische Kirche auf das Schw erste geschädigt hat. Von kieser Ueberzeuzung, meine Her ren, kin ich auf das Alleräußerste durchdrungen.
Ich möchte die Verantwortung für eine Verwerfung und ein Nichtzustand ekommen der Sache in keiner Weise mittragen, darum habe ich niich bemüht, zunächst alles das zu thun, was die Vorbedingung für eine gedeihliche Lösung schuf. Ich habe mich eingesetzt dafür, und ich mache gar kein Hehl dar— aus, daß dee Allerhöchste kirchliche Sanktion dieser Syno⸗ dalerdnung er solgte, ehe die Beschluüsse des Landtages vorhanden waren. Neulich war ich in der Lage, Ihnen zu ent⸗ wickeln, wie die Staatsregierung rechtlich ihren Standpunkt vertrete, wie sie ihn zu verf olßen für geboten halte, weil es derselbe Stand rüher die Landesvertretung jetziger Legig⸗ laturperiode einnahm. eute will ich noch hinzusetzen: für den Fall, daß dieses Gesetz die Sanktion des Landtages nicht er= fährt, daß eine Vereinbarung nicht möglich wird, daan steht die
Sache für die Kirche in Folge der Allerböchsten Sanktion so: Es ist der wirklich kirchlichen Agitation durch die Eatschädigung der berech tigten kirchlichen Macht der Boden entzogen, ste Lißt jetzt schon nach; es ist der evangelischen Kirche durch die Aenderungen der gegen wärtig kirchlich zu Recht bestehenden Kreis⸗ und Previnzial- Synodalordnung eine gerechtere und freisinn gere Entwickelung zu ihrer eigenen Weiterführung gegeben worden; ez ist die große Gefahr, daß die Provinzialsynoden Macht bekämen über die Landes synode, geschwächt worden; denn auch die Landessynode hat ihre kirch⸗ liche Anerkennung erhalten, und nicht mehr bleiben die Provinzial= swnoden als die höchsten kirchlich anerkannten Organe bestehen. Es besteht für den Fall, daß ausreichende Opferwilligkeit vorhanden ist, in den Kreisen der evangelischen Kirche in großes Feld, auf welchem die evangelische Kirche die kirchlich festgestellten Punkte zur Geltung und weiterer Ausführung kringen kann auch ohne Staatsgesetz und, meine Herren, es bleibt die Möglichkeit, daß in vielleicht nicht ferner — ich kann es ja nur als Möglichkeit hinstellen, — in vielleicht nicht ferner Zäit doch eine Anerkennung des Gegebenen erreicht wird, sei es daß die Zeit günstiger ist, sei es daß die Hände, die dabei mitzuwirken haben, geschickter und kräftiger sind, als die meinigen. Aker, meine Herren, wenn Ihnen die Syonadlordnung nicht als kirchlich geltendes Gesetz vorgelegt worden wäre, dann bestand nicht bloß die Gefahr, ich meine die Gewiß⸗ heit, daß die verschiedenen Parteien der evangelischen Kirche die Synodalordnung von ihrem Standpunkte aus hier und auch an einer anderen Stelle in einer Weise behandeln, ja — verzeihen Sie mir den Ausdruck — sie so zerfetzt haben würden, daß es dem Könige als Träger des Kirchenregiments nicht mehr möglich wäre, sie kirchlich zu publiziren. Daher habe ich mich verpflichtet gehalten, Alles zu thun, um diese Publikation herbeizuführen, damit man mir keinen Vorwurf mache aus etwaigem Scheitern dieser Sache, darum habe ich gehandelt, wie ich auseinandergesetzt habe, und ich werde auch hier, — wie ich das bisher in meinen Ausführungen gethan habe — nicht nachlassen in dem Bestreben, das Ziel zu erreichen, was ich mir gesteckt habe. Ich habe an einer anderen Stelle der Synode gesagt: ob meine Bestrebungen zum Ziele führen, das steht in Gottes Hand, ich würde aber an ihr Scheitern nicht eber glauben, als bis ich das Scheitern erfahren hätte, und auf diesem Standpunkte, meine Herren, stehe ich noch in diesem Augenblick. Ich habe das Vertrauen, daß diese und manche anderen Gesichtspunkte auch rein politischer Art Sie erfüllen werden bei Ihren Erwägungen, und daß das Resultat Ihrer Erwägungen Sie dahin drängen wird, die Pflicht des Staates gegenüber der evangelischen Kirche zu lösen, nicht blos zum Segen und Vortheil der evangelischen Kirche, nein, des preußischen und deutschen Vaterlandes. Das Vertrauen habe ich zu Ihnen. — ö
Nachdem der Abg. Miquel für die seiner Meinung nach allerdings noch verbesserungsfähige Vorlage gesprochen hatte, vertagte das Haus die Fortsetzung der Debatte gegen 4 Uhr.
Vereinswesen.
Die Handelsschule des Lette⸗Vereins, der am 26. d. M seine Generalversammlung abhielt, zählte in der April v. J. eröffneten Vor⸗ klasse im Sommer 9, im Winter 25 Schülerinnen, die 1. Klasse wurde durchgängig von 33 Schülerinnen besucht. Auch die gewerblichen Kurse, namentlich der für Schneidern, wurden stark besucht. Im Ganzen hat der Verein im verflossenen Jahre 502 Schülerinnen er⸗ werbs fähig gemacht. Die Einnahme der Schule belief sich auf 16510 , die Ausgabe auf 15,646 6. Das Victoriastift hat die Zahl seiner Pensionärinnen auf 40 erböht. Seine Einnahmen be— trugen 45,533 S, seine Ausgaben 45,359 S6 Die Kochschule wird durchschnittlich von 5— 6 Schülerinnen besucht. Das bereits seit 10 Jahren thätige Arbeitsnachweisebureau hat 479 Stellen vermittelt, die Zahl der Angebete betrug 679, die der Gesuche 1760. — Der Victoria Bazar ist im April v. J. neu eröffnet worden. Von den 1274 eingelieferten Nummern sind 475 verkauft. Der im November im Prinzessinnenpalais veranstaltete Bazar hat einen Reinertrag von 10,398 M ergeben. — Die Setzerinnenschule ist seit vorigem April mit der von Freunden des Lettevereins gegründeten Druckerei verbunden. Gegenwärtig sind in derselben 25 Setzerinnen thätig, deren Lehrzeit 6 Monate beträgt. Die Darlehnskasse der Lette⸗ stiftung hat im verflossenen Jahre 24 Darlehne in Höhe von zu sammen 5130 M auszegeben; aus dem Nähmaschinenfonds sind 51 Maschinen angekauft. Der Verein hat nunmehr auch die Verwaltung der Charlottenstiftuug angetreten; das Vermögen derselben beträgt 65250 466. Aus den Zinsen erhalten 2 Damen Freistellen im Victoria⸗ stift und 12 Damen solche in der Hardels- und Gewerbeschule. Die Gesammteinnahmen des Lette Vereins betrugen im verflossenen Jahre 39, 189 46, die Ausgaben 39, 00 6 An Effekten besitzt der Verein 3600
Gewerbe und Sandel.
In der Sitzung des Aufsichtsrathes und des Ausschusses der Aktienäre der Rumänischen Eisenbahn-⸗Aktien Gesell⸗ schaft vom 26. d. M. wurden die Vorlagen für die heute statt⸗ findende außerordentliche Generalversammlung endgültig festgestellt. Der vorzulegende Bericht des Vorstandes schließt mit dem Antrage: die Generalversammlung wolle beschließen, von der weiteren Verfol⸗ gung des Verkaufsprojekts vorersft abzusehen, jedoch die in der außzerordentlichen Generalversammlung vom 16. Dezember 1875 er⸗ theilte Ermächtigung bis Ende dieses Jahres in Kraft zu lassen für den Fall, daß sich eine andere Grandlage des Verkaufsprojektes ergeben sollte, die in Ansehung der Singularrechte der Stamm⸗ Prioritäts ⸗ Aktionãüre und der Liquidations⸗Bestimmungen des deutschen Handels ⸗Gesetzes keinem Bedenken unterliegt. Der Bericht rekapitulirt ferner die Berathungen, die in Bezug auf die Emission ron Schuldverschreibungen zum Zweck der Einlösung der Dividenden ⸗Coupons innerhalb der Gesellschaftsvorstände gepflo— gen sind. Der in diefer Beziehung einzubringende Antrag lautet fol⸗ gendermaßen: Die Generalversammlung wolle beschliehen: den Auf⸗ sichtsrath und Ausschuß zu ermächtigen: 1) auf der Grundlage des proponirten Projektes, eventuell in einer sonst gesetzlich zulaͤssigen Form eine Anleihe bis auf Höhe von 45 Millionen Mark aufzu⸗ nehmen, durch welche während der Zeit der Tilgung der temporären Anleihe die Realisation der Dividenden der Stammaktien ermöglicht oder die Tilgung der temporären Anleihe beschleunigt wird; 2) die etwa nöthigen Statutenänderungen vorzunehmen.
— Im Regierungshezirk Po sen werden durch die am 10. De⸗ zember v. Is. erfolgte Eiöffnung der Posen⸗Kreuzburger Bahn die wirthschaftlichen Interessen der davon berührten Gegend voraussichtlich eine große Förderung erfahren. Insbesondere macht die jetzt bequeme Verbindung mit dem oberschlesischen Kohlenvereine sich fühlbar, da die Kohlenpreise sofort auf die Hälfte gesunken sind. — Die Haupt— einfuhrartikel bildeten Korn, Stroh und Butter, die Hauptausfuhr⸗ artikel Salz (aus Inowraczlaw ca. 11,000 Ctr.) und Kohlen.
Verkehrs⸗Anstalten.
Triest, 26. Februar. Der Lloyddampfer „Ceres“ ist heute Nachmittag J Uhr mit der ostindisch-chinesischen Ueberlandpost aus Alexandrien hier eingetroffen.
Southampton, 26. Februar. Das Postdampfschiff des Nordd. Lloyd Frankfurt“, Capt. F. v. Bülow, welches am 6. d. M. von New⸗Orleans und am 10. d. M. von Havanna abgegangen war, ift
estern Nachmittags wohlbehalten hier angekommen und hat heute e die Reise nach Bremen fortgesetzt.
Rew⸗York, 26. Februar. (B. T. B.) Gestern brach an Bord des zum Abgang bereiten Ham bur ger Damp fers „Her— er Feuer aus, dasselbe wurde aber bald wieder gelöscht. Die Passagiere und die Kontanten sind wieder gelandet worden, die La—⸗ dung ist nur wenig beschädigt.
— Der Dampfer „England“ der National⸗Dampf⸗ schiffs⸗CGompaznie (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.
8 Inserate für den Deutschen Reichs n. Kal. Preuß.
Staats- Anzeiger, das Central-Handelsregister und das postblett nimmt an: die Jnseraten Expedition dea Aeutsasen Reichaæ Anzrigers und Königlich Prenßischen Staata-Anzeigerz:
Berlin, 8. 7. Wilhelm ˖ Straße Nr. 32.
Deffentlicher Anzeiger.
1. Steckbriefe und Untersnuchungs-Sachen.
2. Sabhastationen, Aufgebote, Forladungen a. dergl.
3. Verkaufe, Verpacht ungen, Sn Emissionen ete.
4. NVerloosung, Amortisation, Zinszahlung
. u. s. w. von öffentlichen Papieren.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Gro skandel.
S. Jerschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
S. Theater- Anzeigen. In der BSrsen-
9. Familien- Nachrichten. beilage. *
Juserate nehmen an: die auterisirte Annoncen ⸗Exxeditier von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöõln, Dres den, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S. Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zurich und deren Agenten sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Sureaus
*
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
kndenfälschung und betrüglichen Bankerutts in den! Akten L. 50 / 18576 Kommissien II. unter dem 4 vor. s. und unter dem 22 dieses Mts. erlassene Steck ⸗
saar 1876 hinter dem Glaser Otto Stolzenwald
gledigt zurückgezogen. 5. Februar 1876.
Ber Ausstellerin der Wernigeroder Kommanditgesell⸗
Berlin girirter, am 31. März 1876 fälliger Bechsel über 43437 6 50 3 ist der Wernigero der
Steckbriefserledigung. Der hinter dem Kauf⸗ ann Hermann Tiemann wegen qualifizirter Ur-
tief wird hierdurch zurückgenemmen.
Berlin, den 23. Februar 1876.
änigl. Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs— sachen. Konmissien II. für Voruntersuchungen.
Steckbriefe -⸗Erledignng. Der unterm 22. Ja⸗
en Königsberg i. Pr. erlassene Steckbrief wird als Frankfurt a. M., den Der Kgl. Untersuchungsrichter.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
. Aufgebot.
Ein von der Zuckerfabrik Minsleben Julius
Lieferungslustige wollen ihre Gebote versiegelt, frei
bis zum 13. Jiärz d. 3, Dormittags 11 Uhr, mit der äußeren Aufschrift:
Angebote auf Lieferung von kleinen Tele graphen · Materialien“
an die Kaiserliche Ober ⸗Pestdirektion in Hannover einsenden, woselbst am genannten Tage und zur be— zeichneten Zeit, die Offerten in Gegenwart etwa per⸗ sönlich erschienener Bieter werden eröffnet werden.
Später eingehende bezw. den Bedingungen nicht
entsprecherde Kangekote und Nachgebete jeder Art bleiben unberücksichtigt.
Die Lieferungsbedingungen sind in der Regiftratur
der Kaiserlichen Ober- Postdirektion, Theaterstraße Nr. 3, ausgelegt; dieselben können auch auf des.« fallsiges Ersuchen in Abschrift gegen Erstattung der Abschriftengebühren verabfolgt werden.
Die Auswahl unter den Bietenden, welche 11 Tage
nach dem 13. März an ihr Gebot gebunden sind, bleibt vorbehalten.
Dannover. den 26. Februar 1876. Der Kaiserliche Ober ⸗Postdirektor
Schultze.
Scklienhacke C Co. zu Minsleben unter dem 31. Dejember 1875 auf die Firma Beuchel C Co. in lagdeburg gezogener, von letzterer acceptirter, von
saft auf Aktien Fr. Krumbhaar in Wernigerode, en dieser der Bank für Handel und Industrie zu
tommanditgesellschaft auf Aktien Fr. Krumbhaar
ugeblich verloren gegangen. Der unbekannte
uhaber dieses Wechsels wird daher aufgefordert,
cztern dem unterzeichneten Gerichze spätestens bis zum 1. Dezember 1876
m Gerichtsftelle, Domplatz Nr. 9, vorzulegen, wi⸗
rigenfalls derselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Magdeburg, den 11. Februar 1876.
fäönigliches Stadt. und Kreisgericht, J. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submi ssionen ꝛe.
üs] Domainen⸗Verpachtung. Das Domainenvorwerk Witzenhausen im
sreise Witzenhaufen mit einem Areal von 90, 127 ktaren soll auf die Zeit von Trinitatis 1877 bis Ahannis 1895 veipachtet werden und wird hierzu fentlicher Steigerungstermin auf Freitag, den l. März 18765, früh 1095 Uhr. in unserm izungs zimmer vor dem Regierungs Rathe Petersen mberaumt. Das Pachtgelder⸗Minimum ist auf 0 „ festgesetzt. Zur Pachtübernahme wird ein ürpenibles Vermögen von 51,000 6 erfordert, über tssen eigenthümlichen Besitz neben persönlicher Qua—⸗ fikation sich die Pachtbewerber durch glaubhafte Lugnisse spätestens im Termine auszuweisen haben. ie Pachtbedingungen liegen in unserem Domainen« ckretariat zur Einsicht Effen und können auch zu iizenhausen auf der Domaine eingesehen werden. Cassel, am 9. Februar 1876. Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. Koch.
Ja der Kaufmann Ed. Reichenbachschen Konkurs— Me soll am 1743 Sonnabend, den 4. März er., Rachmittags 2 Uhr, Pfoertnerstraße Nr. 38.
eine Lokomobile von 4—- 6 Pferdekraft
mit Näder⸗Vorgelege zum Pumpenbetrieb und Kunftkreuz entlich meistbietend gegen gleich baare Be— hlüung verkauft werden. Sommer feld, den 28. Februar 1876. Otto Schliewiensky, Verwalter der Masse.
57 Bekanntmachung.
Die Lieferung der für die hiesigen Garnison— malten für daz Jahr 1876 erforderlichen Feue⸗ mugs-Materialien, als:
circa 540 Cbm. weiches Holz und I 16,250 Ctr. Steinkohlen U im Wege der öffentlichen Submission an den mndestfordernden vergeben werden.
diersu ist auf Dienstag, den 7. März er,,
Dormittag 11 Uhr,
Feschäftslokal der Verwaltung, woselbst auch Lieferungsbedingungen einzufehen sind, ein Ter— n anberaumt.
Offerten sind bis zur genannten Zeit verstegelt d. mit entsprechende? Anfschrift versehen einzu⸗ chen; spãter eingehende bleiben unberückichtigt. krfürt, den 15. Februar 18 5.
Königliche Garnison Verwaltung.
690. S859.
Verloosung, Amortisatton,
(1730
Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen
Papieren. Bekanntmachung.
Die Inhaber folgender in der 37. Berlsosung
gezogenen und in Folge dessen in der öffintlichen Be⸗ kanntmachung vom 15. Juni 1875 zur Baarzahlung am 2. Janngar d. J. gekündigten 31 proz. schlefi= schen Pfandbrief? K.
Nr. 16,187 auf Rachen über 600 .
. — 2899 k 11.4962 159
12,361 werden hierdurch wiederholt aufgefordert, diese Pfand⸗ briefe bei unserer Kasse hierselbst (Albrechtẽstraße
l . Wilkau 300 . 305
Berndau 150
*
Nr. 32 im Regierungsgebäude) zu präsentiren und dagegen die Valuta derselben in Empfang zu nehmen.
Sollte die Präsentation nicht bis zum 15. August
1876 erfolgen, so werden die Inhaber obiger Pfand= briefe nach §. 50 der Allerhöchsten Verordnung vom 8. Juni 1835 mit ihrem Realrechte auf die in den Pfandbriefen ausgedrückte Spezial-Hypothek präklu— dirt, die Pfandbriefe in Ansehung der Spezial⸗ Hypothek für vernichtet erklärt, in unserem Register und im Hypothekenbuche gelöscht und die Inhaber mit ihren Ansprüchen wegen lediglich an die in unserem Gewahrsam befintliche Kapitals Valuta verwiesen werden.
dieser
Pfandbriefe
Zugleich bringen wir die Präsentation folgender
in fruͤheren Verlcosungen gezogenen Pfandbriefe B. wiederholt in Erinnerung.
1) à 4 Bro Cent
aus der 7. Verloasung: Nr. 61,045 auf Bonoschau über 300 M0
S) à 35 pro Cemt
aus der 20. Verloosung: „18,581 auf Hausdorf über 350
aus der 23 BVerlLosung: 18,50 auf Casimir über 306 (.
aus der 24 Verlossung:
16,596 auf Casimir 2435 „ 9,442 * — n.
aus der 25. Verloosnng:
7 auf Wüsteröhrs dorf uber 1500 (.
15,563
16,5
16, 644
9, S6 4
18,519
254
über 600 . Huhen na on. 3606
ilkau . Berndau ,
J „800 Krieblowitz 366 Berndau 6
0
a . a , .
aus der 26. Verloosung:
741
9 36 38475 53855
auf Wilkan über 3000 (M. Duben eko w Qrnontonitt‚sz 3090 , , 809
Breslau, den 24. Februar 1876. Königliches K für Schlesien. 8
Bei der in
1353.
66 Bekanntmachung. 31659. 3197. thriftliches Anbietunmgsverfahren auf Liefe— ung von kleinen Telegraphen. Leitungs« 1 Materialien. ie Lieferung des Bedarftz für das Jahr 1876 an aterial als: etwa 599 Messingklemmen, SM polirte Klemmleisten, 160 Ebonittrichter, 60 Meter Ebonitrohr, 6000 Strebenschrauben, *. 25 Thir. 509 Ankerhaken, 1590 Doppelklemmen, 150 Ebonitunterlagen, 300 dreikantige Feilen, 300 Fangschnůre, Klemmen, 2090 Klgr. Bancazinn, : 300 . VWeichbie im Wege des unbeschränkten Angebots im Gan⸗ oder getheilt vergeben werden.
1464. 2818.
1787.
5461.
6219. 6734.
1575. 3726. 5334. 6408. 7160. 7198. 7909. 8203. Rentenbriefe
1493. 3595. 5068. 6217
Zustande und
100 Thlr. — Nummern: 51. 573. 1040. 1041. 1681. 1343.
Oelrichs.
Folge unserer Bekanntmachung vom
265. v. Mts. ant 189. d. Mts. stattgefundenen öffent. lichen Verleosung von Rentenbriefen der Pro— vinz Brandenburg sind folgende Apoints gezogen worden: Eättr. A. zu 10650 Thlr. — 3600 . 54 Stück, und zwar die Nummern: 301. 305 624. 1464. 1570. 2147. 2489. 2594. 2762. 3185. 5310. 3388. 3683. 3636. 3688. 3776. 3942. 4090. 4195. 4253. 4339. 4466. 4665. 4749. 4988. 5526. 5795. 5957. 6016. 6037. 6212. 6410. 6511. 7250. 7391. 7599. 7613. 7659. 7664. 7865. 7931. 8108. 8204. 8257. 8331. 8451. 8484. 8637. S698. S854. 89733. 9970. Eittr. IB. zu 500 Thlr. — 1500 un 22 Stück, und zwar die Nummern: 63. 100. 991. 2319. 2406. 2439. 2464. 2614. 2826. 2855. 2994.
1377. 1469. 2043. 2206. 2287.
3251. 3562. 3650. LELittr. C. z3n 300 S 61 Stück, und zwar 6h 1432. 1876. 2039. 2471. 2502. 2605. 2799.
3027. 3243. 3457. 38564 3644. 3869. 3919. 4465. 4434. 4601. 4823. 4870. 5020. 5270. 5273. 5475. 580. 5638. 5722. 5829. 5934 6036.
6756. 6943. 7028. 7160. 7231. 7547
7553. 7613. 76753. 75955. 7959. S657. S707. S536. S555. 57. I2J. 9177. 965 S5
Lit tr. PD. — 75 1 49 Stück, und zwar die
ummern: 65. 243. 6094. 671. 777. 957. 1126.
2116. 2439. 2621. 3160. 3162. 3565. 3771. 4068. 4515. 4662. 4737. 4976. 5382. 5537. 5857. 5873. 6069. 6139. 6601. 6784. 6804. 6819. 6905. 6966. 7231. 7239. 7460. 7465. 7503. 7755.
Die Inhaber der vorbezeichneten werden aufgefordert, gegen Quittung
und Einlieferung der Rentenbriefe in coursfähigem
der dazu gehörigen Coupons Ser. 1V.
Nr. 16 nebst Talons, den Nennwerth der Ersteren bei der hiesigen Rentenbank. Kasse, Unterwasserstraße
1735
Nr. 5, vem 1. April k. Je. ab, an den Wochen.
tagen von 9 bis 1 Uhr, Vom 1. April k. Is.
in Empfang zu nehmen. ab hört die Verzinsung der
vorbezeichneten Rentenbriefe auf. Diese selbst ver⸗
Vortheil der Rentenbank. Den Inhabern von aus— gelooseten und gekündigten Rentenbriefen steht es frei, die zu realistrenden Rentenbriefe mit der Post an die Rententank-⸗Kasse pertofrei einzusenden und zu verlangen, daß die Uebermittelung des Geld betrages auf gleichem Wege, und soweit folcher die Summe von 390 4 nicht übersteigt, durch Post= anweisung, jedoch auf Gefahr und Kosten des Em⸗ pfängers, erfolge. Einem folchen Antrage ist als⸗ dann, sofern es sich um die Erhebung von Summen über 300 M handelt, eine ordnungsmäßige Suittung beizufügen. Berlin, den 17. November 1875. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Brandenburg. Sender.
schast.
sãhren mit dem Schlusse des Jahres 1886 zum
Coursfahiges dentsches Geld.. Reichs kassenscheine
Sächsisches Staatspapiergeld . Sonstige Kassenbestãnde Wechsel- Bestãnde
Lombard - Bestãnde
Effecten- Bestãnde
Wir sind von der vorgedachten Gesellschaft beauf— 11712
tragt, die am 1. März d. 3. filligen Coupons
ihrer 3 prozentigen Obligatisnen, sowie die verloosten
Oklizationen om Verfulltage ab einzu⸗
lösen.
Die Coupons sind in den Vormittagsstunden von 9 —= 12 Uhr, nach der laufenden Nummer geord⸗ net, einzureichen. 1360 Berlin, im Februar 1876.
Mendelssohn & (o.,
Jägerstr. Nr. 52.
4509
irfische — * Eisenhahn.
Die Bergisch Märkischen Prioritäts-Obligationen VI. Serie Nr. 46,194. 46,195. 46, 196. 72,966. 72, 967. 72, 968. 72. 969. 90 545 und 96, 572 à 100 Thlr. sind dem Eigenthümer angeblich kommen.
In Gemäßheit der Bestimmung im 5. 30 des Geselischafts-Statuts fordern wir die Inhaber der bezeichneten Dokumente auf, selche bei uns einzu— liefern, oder die etwaigen Rechte an dieselben gel— tend zu machen, widrigenfalls wir nach Arlauf der in den genannten Statutbestim mungen vorgeschriebe⸗ nen Frist die Annullirung der Dokumente veranlassen werden.
Elberfeld, den 17. Juni 1875.
Königliche Eisenbahn ⸗Dirertion.
Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
Woche n⸗Ueber ficht
der Ritterschaftl. Privathank in Pommern gemäß §. 40 der Statuten vom 24. August 1849, vom 23. Februar 1876.
Acii vn. I) Baarbestand a. an gemũnztem 6 b. an Reichs⸗ Kassenscheinen 1
1715
C. an Fassen⸗An⸗ weisungen d. Noten der . ischen ank und an⸗ derer deutschen
8 783,470
M I, osz, 16 lI6. 496, 38.0 JI g i6? 461, 2165
1, 636,747
. 3) Lombardbestände n. . 4 Staatspapiere und andere Bör⸗ a 5) Verschiedene Forderungen und e * 6) Staatsschuldscheine bei der König⸗ lichen General⸗Staatẽkasse laut
(Vo. ig zj
abhanden ge⸗ j
Lehbersiekht der
Süůchsischen Ran-
zi EHDresden
arn 23. Februar 18276.
Verbindlichkeiten 5 8,
Aetid n. S 41, 498.545 137,325 5,071,200 1,509 177,694 40. 944,543 7, 998, 0632 189,027 *, 488,630
30. 000090 3, 00.0 56, 684, 7069 594465
K. K. priv. Desterreichish ! Staats ⸗Eisenbahn⸗Gesell⸗
8, 115,347 2, 111,993
2, 41
Pie Direktion.
Wochen⸗Uebersicht
der
Bayerischen Notenbank
vom 25. Februar 1876.
J Bestand an Reichskassenscheinen .
Das Grund Der Reservefonds. J Der Betrag der umlaufenden Noten. Die sonstigen, bindlichkeiten K Die an eine Kündigungsfrist gebun⸗ denen Verbindlichkeiten ; Die sonstigen Passiva.
ö an an an an an
Acetivn. lt 30, 098, 000 77,000 Noten anderer Banken. 3 052,000 d 25,294,000 Lombard · Forderungen 2, 089, 000 K — sonstigen Aktiven. 961000
Pa ssivn. kapital.
7500, 000 50, 652 0 1, 709, 000
91.000 1615.6
täglich fälligen Ver⸗
Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: S6 686,553. 47. München, den 25. Februar 1876.
(i729)
Bayerische Notenbank. Die Direktion.
Rostocker Bank.
Stand der Activa und FBassiva
Metallbestand .. Reichs kassenscheine Noten anderer Banken. Lombard . Wechsel . Effekten . Sonstige Aktiva. Grundkapital. R ; Luan fende Noten Senstige täglich fällige Verbindlich-
eservefond
keiten.
Kündbare Schulden !.. Sonstige Passiva
am 23. Februar 1876. A ett va.
28,690 6,600
7, 399, 964 3, 861,565 1554, 157
n Gg o 1 7. 1 1 1 3363 3955
Passiv. . S0 Gh 1,601,900 1,026,488
7, 370, 55 381,847
MS 6000000 — *
Weiter begeben sind t 112053 WBöchsel, ämmt⸗·
lich innerhalb 14 Tagen fällig.
1749
Verschiedene Bekanntmachungen.
Berlin-Neuendorfer
AGtien- Spinnerei.
Die diesjährige orcdentliehe Genexal-
Erg HLNg unserer Freitag, lem 2. März er., Vorm ßttaꝶ 105 Uhr, im Cour szies mae der eien HEärse, Eingang Neue Friedrichstr. 5l, 1 Treppe, statt.
Gesellschaft findet
Tagesordnung:
I) Bericht des Autsichtsrathes und des Vor— standes unter Vorlegang der Bilanz pro 1875.
2) Nen wahl der beiden statutenmässig ausschei- denden Aufsichtsraths- Mitglieder.
Zur Theilnahme an der Generälversammlung he-
§. 8 der Statuten.
Fasst va.
Grundkapital ... Reservefonds
Banknoten und Dehositenscheine
im Umlauf
Die sonstigen tãgiich fälligen
Verbindlichkeiten Die an eine Kündigun
ofrist
gebundenen Verbindlichkeiten.
Die sonstigen Passiva Vom Staate gegen Depot ad 6 realisirte scheine 2 5 Thlr. ..
obiges
Bank⸗
Event. Verbindlichkeiten aus
weiter begebenen im J zahlbaren Wechseln.
nlande
Stettin, den 23. Februar 1876. Direktorium der Riterschaftlichen Privatbank in Pommern.
d ersimn.
PEahgt.
795, 000
5, 697 C0 (9, 166
z90 58h 1.577,64 2 8.995 M4, 770 I9z, O0
3 822028
rechtigen (5. 25 der Statuten) mindestens 5 Aktien — je 5 geben 1 Stimme — und sind die Aktien in der Jeit vorn 9. his 16. Mürz, mit einem Nummernverzeichniss entweder
hel der Eerliner Land elsgesellselraft, Französische Str. 42, oder bei unserem. Comptoir, Burgstr. 25, 1 Treppe, gegen Quittung zu deponiren, welche zugleich als Linsass karte dient.
Kerim, den 28. Februar 1876.
Der Vorstand. Ed. Schoppe. A. Lohren.
Incasso aller Coupons und verloosten Obligazionen von Staaten, Provinzen, Kreisen, Städten, Verbänden ꝛ24., aller Dividendenscheine ohne Abstempelung, sowie aller Thalernoten.
VV. L. MHertslet, 48. Taubenstraße.