1876 / 53 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Mar 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Dentscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

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Alle Host-Anstalten dea In · and Auslandes rer Kestellnng an; far gerlin außer den Not Anstalten ; 1 auch die Egprditien: 87. Wilßelmste. Nr'r. 32.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Appellationsgerichts⸗Vize⸗Präsidenten Dr. Belitz zu Breslau den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Kreisgerichts⸗Sekretãr, Kanzlei⸗Rath Ansinn zu Delitzsch und dem Kreisgerichts⸗Sekretär, Kanzlei⸗Rath Schultze zu Rogasen, im Kreise Obornik, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Geometer und Chausseebau⸗Techniker Friedrich zu Brieg den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Schullehrer und Kantor Jerrentrup zu Minden den Adler der Inhaber des Königlichen Haus- Ordens von Hohenzollern; dem emeritirten Küster und Lehrer Weber zu Ziegenhagen im Kreise Saatzig das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Amts⸗ vorsteher, Domänenpächter Mac⸗Lean zu Carlsmarkt im Kreise Brieg, und dem Kanonier Robert Bleeck im 1. Garde⸗Feld⸗ Artillerie⸗ Regiment die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren Ac. die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Infignien zu ertheilen, und zwar: des Ehren⸗Comthurkreuzes des Großherzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des

Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Major von Arnim, à la suite des Rheinischen Kürasster⸗Regiments Nr. 8, beauftragt mit der Führung dieses Regiments; des Comthurkreuzes des Großherzoglich sächsischen SHaus⸗Ordens der , oder vom weißen ; Falken: dem Major Hagen, à la suite des Westfälischen Füsilier⸗ Regiments Nr. 37, Direktor der Kriegsschule in Cassel; des Ehrenritterkreuzes erster Klasse des Groß— herzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienst— Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Hauptmann von Philipsborn, à la suite des Generalstabes der Armee; des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes dritter Klasse: dem Premier⸗Lieutenant von Massow vom Westfälischen r, Nr. 5., Adjutanten der 8. Favallerie⸗Brigade, u der Fürstlich schwarzburgischen Ehrenmedaille in Silber: dem Sergeanten Schulz vom Magdeburgischen Füsilier⸗ Regiment Rr. 36 und Schreiber bei der 8. Diviston.

Dent sches Reich.

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den Vize⸗Konsul Dr. Mühlberg in Lon— don zum Konsul des Deutschen Reiches in Christiania zu er— nennen geruht.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen außerordentlichen Professor in der philo⸗ sophischen Fakultät der Universität zu Greifawald Dr. Rein⸗ hold Wilhelm Buchholz zum ordentlichen Professor in der⸗ selben Fakultät zu ernennen; und den praktischen Aerzten ꝛc. Dr. Semler in Berlin und Dr. . in Danzig den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu ver— en.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

In der nächsten Woche vom 6. bis 11. März er. findet nach §. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek-Ord⸗ nung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle Die⸗ jenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefordert, solche während dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 1 Uhr gegen die darüber ausgestellten Empfangscheine zurückzuliefern.

Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher:

von A. H. am Montag und Dienstag, L. -R. . Mittwoch und Donnerstag, „S. Z. Freitag und Sonnabend.

Berlin, den 28. Februar 1876.

Der Königliche Geheime . und Ober⸗VBibliothekar. epsiu s.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentlich e Arbeiten.

Der bisherige Sekretär und Bibliothekar der Bau⸗Aka⸗ demie zu Berlin, Ernst Kumbier, ist zum Geheimen Re⸗ gistrator bei dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent⸗ iche Arbeiten ernannt worden. .

Die heutige Kummer des, Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers“ enthält in der Lentral⸗Handels⸗Register⸗Beilage:

Nr. 16 der Tarif⸗ ꝛc. Veränderungen der deut⸗ schen Eisenb ahnen.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 1. Närz. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Monatsrapporte der Leib⸗Regimenter und demnächst den Vortrag des Geheimen Kabinets⸗ Raths von Wilmowski entgegen. Später empfingen Se. Majestät den neu ernannten Landes⸗Direktor der Provinz Preußen Herrn Rickert. ö

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin besuchte geftern die Kaiserin Augusta⸗Stiftung in Charlottenburg und war heute bei einer Sitzung der Zweigvereine des Vaterländi⸗ schen Frauenvereins, zu Gunften der überschwemmten Ortschaf⸗ ten, in Magdeburg anwesend. Ihre Majestãt reiste heute Mor⸗ gen dahin ab und traf Nachmittags wieder hier ein. Ihre Ma—⸗ jestät stieg in Magdeburg im Ftöniglichen Ober⸗Präsidial⸗ gebãude ab.

Se. Kaiserliche und Kenigliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag um 111 Uhr militärische Meldungen entgegen und empfing um 11 Uhr den Grafen Otto zu Stolberg⸗Wernigerode, um 12 Uhr den Grafen Wintzingerode und um 121 Uhr den Landforstmeister Ulrici.

Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Die Erklärung, welche der Handels⸗Minister Dr. Achenbach in der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten auf die Bitte abgab, dem Hause eine Nachweisung der in den Jahren 1874 und 1875 bei den Titeln „Neu- und Umbau von Staatschausseenꝰ und, „Unterhaltung der Chausseen“ ausgegebenen Beträge zugehen zu lassen, und auf die Frage, ob die bei dem Unterhaltungs kostenfonds von Chausseen am L Januar 1876 übrig bleibenden disponibeln Bestände zum Nutzen der betreffenden Bezirke verwendet werden, hat folgen⸗ den Wortlaut:

Meine Herren! Was zunächst die von dem Herrn Vorredner gewünschte Nachweisung betrifft, jo wird dieselbe heute in die Hände des Herrn Prästdenten gelangen.

In Betreff der Unterhaltungsfonds hat der Herr Interpellant richtig hervorgehoben, daß in dem Detationsgesetz eine Ststimmung darüber nicht besteht, wie etwaige Reste aus dem Jahre 1875 zu verwenden sein würden. Man kann darüber streiten, wer der Dis ponent über diese Summen ist; ich glaube indessen in der Lage zu sein, Namens der Königlichen Staatsregierung zu erklären, daß ste selbst Ansprüche auf etwaige Ueberschüsse oder Reste dieses Fonds nicht erhebt. Es kommt aiso darauf an, ob der Unterhaltungsfond für das vergangene Jahr ausgereicht hat. Wird dies der Fall sein, werde sich ein Reft ergeben, so ift die Staatsregierung, wie ich glaube, bereit, nach Maßgabe des Bedürfnisses und das Bedürfniß wird sich nach den geschehenen Anmeldungen richten, den übrig geblie⸗ benen Unterhaltungsfond den Provinzen zu Gute kommen zu lassen.

Wenn nun Seitens des Hrn. Abg. Rickert zum Schluß darauf hingewiesen ift, daß durch eine mixristerielle Verfügung den Ober— Prästdenten nahezu die ganze Dotations Summe von 19 Millionen zur Verfügung gestellt sei, so muß ich bemerken, daß bei dieser Ueber= weisung namentlich auch darauf gerechnet ist, daß die bisher aus Neubaufonds bestrittenen größeren Umbauten der einzelnen Straßen auf die Unterhaltungsfonds verrechnet werden. Im Nebrigen aber würde es für die Königliche Staatéregierung, wie ich annehme, kein Bedenken haben, daß, wenn die provinzielle Vertretung für diese Fonds eine andere, zweckmãßigere Verwendung in Aussicht nimmt, hierzu die Zustimmung getzeben werde.

Ich glaube, mit diesen Erklärungen wird der Herr Abgeordnete zufrieden gestellt sein.

In Betreff der Fabrik-Inspektoren erklärte der Handels—⸗ Minister:

Meine Herren! Ich habe bereits in der vorigen Sesston meine Ansicht über das Institut der Fabrikinspektoren dahin ausgesprochen, daß ich sie wesentlich als Berather der Arbeitgeber, wie der Arbeiter selbst betrachte, und daß es daher von meinem Standpunkte aus gar nicht einmal wünschenswerth sei, wie wenigstens die Sache fich bisher gestaltet hat, wenn der Fabrikinspektor mit polizei⸗ lichen Befugnisfen ausgerüstet werde. Gegenwärtig hat der Fabrikinspektor nur da eine polizeiliche Exekutive, wo es sich um die Beschäftigung von Kindern in er bee, handelt, während er auf allen übrigen Gebieten ohne eine solche ist. Wenn daher etwas auf Grund seiner Rathschläge zwangsweife ausgeführt werden soll, so muß dies durch die Organe des Staates oder der Selbstverwaltung geschehen. Es fehlt ihm also in dieser Beziehung eine wesentliche enn. zur Machtentfaltung, er kann sich seine Auterität nur dadurch verschaffen, daß er sachgemäße Maßregeln, sei es den Arbeitgebern, sei es den Arbeitern anräth. In der Instruktion, welche den Fabrikinspektoren ertheilt ist, hat man gerade auf diesen Punkt den Hauptton gelegt und ing⸗

ständigung abgeschnitten erscheint.

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1876.

besoadere auggesprechen, daß Anzeigen an die polizei⸗ lichen Organe überhaupt erst erfolgen sollen, wenn der Weg der Ver= Nun ist bereits mehrfach hervor= geboben, daß diese Einrichtung zunächst sich als ein Versuch quali⸗ fizire Es ist dies ganz richtig und hat aus dem Grunde auch mehrfach nur eine provisorische Besetzung der einzelnen Stellen start⸗— gefunden. Kein einziger Fabrikinspektor ift meines Wissens definitv angeftellt worden ehe er nicht eine längere Probezeit zurückgelegt hat; ein größerer Theil dieser Herren befindet sich auch jetzt noch in provissriscke Stellung. Die Gehalte frage endlich, welche der Hr. Abg. Seyff art berũhr: er anlangend hafte auch ich es für sehr wichtig, wenn in der That die Mänzer, welche zu diesem Beruf vom Staate gewählt werden, ihrer Aufgabe ganz und voll gewachsen sein sollen. Auch ich bin der Ansicht, daß solche Kräfte im Allgemeinen dauernd nur mit einer höheren Dotation zu gewinnen sein werden, als ihnen gegenwärtig ausgeworfen st. Wir sind indeß zunächst in einem Uebergangstadlum begriffen, und ich glaube. wir müssen noch einige Jahre abwarten, ehe wir 3u weiteren Maßnahmen übergehen. Ich kann übrigens mit Befrieri— gung konftatiren, daß, obwohl dieses Amt an sich nichts Versockendes besizt, hervorragende Kräfte sich der Staatsregierung zur Disposttion gestellt haben, Männer, die längere Zeit größere Etarliffemerts ge- leitet haben, eine durchaus gute, zweckmäßige Ausbildung besitzen und in der Vollkraft ihrer Jahre stehen.

Auf den Seitens eines Abgeordneten ausgesprochenen Wunsch, es möchten auf Kosten des Staats Handwerker nach Philadelphia gesandt werden, bemerkte der Handels— Minister:

Die Regierung würde in der Lage sein, die Mittel, welche un⸗ ter Tit. 13 ausgeworfen sind, zum Theil auch zu dem von dem Herrn Vorredner bezeichneten Zwecke zu verwenden; es ist fogar der Wunsch der Regierung, daß ihr Gelegenheit gegeben werde, kleine Hardwerker, welche die Ausftellung in Philadelphia besuchen, in die⸗ ser Weise mit zu unterstützen. Es ist in dieser Beziehung auch be⸗ reits ein Schritt geschehen, indem die Regierung die Anregung dahin gegeben hat, ob sich nicht ein Comité von Privaten bilden wehe, welches sich die Aufgabe ffellt, Handwerker, kleinere Gewerbtreibende zur Ausstellung nach Amerika zu entsenden. Far die Regierung würde es eine recht schwierige Aufgabe sein, unter den verschiedenen Ken⸗ kurrenten zu wählen; während ein Privatcomits hierzu viel mehr geeignet sein dürfte. Die Regierung würde alsdann diesem Privat— comité auch ihrerseits Mittel zufließen lafsen, und zwar in ähnlicher Weise, wie dies bei der Wiener Weltausstellung geschehen ist.

Im weiteren Verlause der Sitzung gab in der Berathung des Erats der Verwaltung für Handel, Gewerbe und Bauwesen (s. Nr. 49 d. Bl.) Kap. 8 Tit. 1 (Hafenbassins) Veranlassung zu einer kurzen Debatte über den Kanalbau im Allgemeinen, an welcher sich die Abgg. Dr. Föhler (Göttingen), Dr. Sammacher, von Kardorff und Hoppe bethei— ligten. Bei Tit. 13 (Flußregulirungen) wünschte der Abg. Kantak, die Regulirung der Warthe kräftiger betrieben zu sehen; ein gleiches wünschte der Abg. Spangenberg in Betreff der Weser, was auch der Regierungs⸗Kommissar Ministerial⸗Direktor Mac⸗Lean zusagte. Bei Tit. 33 (Dünenschutzwerke auf den Oftfriesischen Inseln) legte derselbe Regierungs ⸗Kommissar dem Abg. Hanfen die Nothwendigkeit dieser Anlagen dar, und der Staats⸗Minister Dr. Friedenthal sagte die Vorlage eines Dünenschutzgesetzes für die nächste Session zu. Bis hierher wurden sämmtliche Po⸗ sitionen bewilligt.

Zu Tit. 34 (zur Anlage von Dockwerken auf der Insel Wangeroge 291,625 S6) beantragte Abg. Dr. Dohrn:

„Den Titel in Ermangelung der Kenniniß des in den Erläute— rungen zu diesem Titel angezogenen mit Oldenburg und Bremen wegen Erhaltung der Insel Wangerooge abgeschlossenen Staatsver⸗ trages nicht zu bewilligen.“

Der Abg. Miquel befürwortete die Ablehnung, während die Minister Dr. Achenbach und Canphausen die vorläufige Bewilligung das Haus nicht präjudizirt glaubten.

Der Handels⸗Minister Dr. Achenbach erklärte:

Meine Herren! Der fragliche Vertrag wird in einer besonderen Gesetzes vorlage an dieses Haus gelangen und so das Haus Gelegen heit haben, seine Auffassung über die darin getroffenen Bestimmungen auszusprechen. Nimmt dasselbe den Vertrag nicht an, so ist es selbstverftändlich, dat auch diese Position, die lediglich auf dem Ver= trage beruht, ausfällt, sie könnte alsdann nicht zur Ausgabe ge— langen. Ich glaube daher, es liegt selbst von dem Standpunkte des Hrn. Abg. Dohrn kein Bedenken vor, die Position vorläufig passiren zu lassen. Denn, wie gesagt, fällt der Vertrag, so wird auch diele Position von selbst damit beseitigt sein. Ich bemerke zugleich, daß der Vertrag erst in den nächsften Tagen zur Vollziehung Seitens der betreffenden Vertreter der einzelnen Staaten gelangt. Sobald dies gescheben ist, wird er dem Hause sofort zur Beschlußfassung übergeben werden. Ich würde übrigens die Unterlafsung der Mittheilung muß überhaupt auf einem Mißverständniß beruht haben für meine Person auch kein Bedenken gehabt haben, den Herren Kammifsarien des Hauses den Entwurf des Vertrages mitzutheilen. Sollten hiervon abweichende Aeußerungen von den Herren Vertretern der Regierung gethan sein, so könnte dies nur auf ein Mißverständniß zuruügeführt werden. In früheren Fällen hat das Kaus, wenn solche Positionen zweifelhaft waren, meines Wiffens bisweilen den Zusatz gemacht: vorbehaltlich der späteren Genehmi- aung durch ein Gesetz. Durch einen solchen Zusatz würde sich die Sache ebenfalls erledigen.

Der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums Finanz⸗Minister Camphau fen entgegnete dem Abg. Miquel:

Der Herr Vorredner hat gewiß Recht, wenn er behauptet, es wird in der Sache nicht präjudizirt, wenn wir mit dem . Wil⸗ len, nachträglich die Position zu genehmigen, heute dieselbe bei Seite stellen. Aber ich möchte doch umgekehrt auch geltend machen, es wird nicht präjudizirt, wenn bei der zweiten Berathnng die Position vorläufig genehmigt wird, daß man dann bei der dritten Berathung