Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats ⸗A Anzeiger.
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Alle Host-Anstalten des In and Ana lands — Bestellnwng an; für Ggerlin außer den Nost ⸗Anstalten auch die Eypeditien: S7. Wilhelmste. Nr. 322.
Se. Majest ät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Appelllations gerichts⸗Vize⸗Präsidenten Dr. Belitz zu Breslau den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Kreisgerichts⸗Stekretãr, Kanzlei⸗Rath Ansinn zu Delitzsch und dem Kreisgerichts⸗Sekretãr, Kanzlei⸗Rath Schultze zu Rogasen, im Kreise Obornik, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Geometer und Chausseebau⸗Techniker Friedrich zu Brieg den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Schullehrer und Kantor Jerrentrup zu Minden den Adler der Inhaber des Königlichen Haus- Ordens von Hohenzollern; dem emeritirten Küster und Lehrer Weber zu Ziegenhagen im Kreise Saatzig das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Amts⸗ vorsteher, Domãnenpächter Mac⸗Lean zu Carlsmarkt im Kreise Brieg, und dem Kanonier Robert Bleeck im 1. Garde⸗Feld⸗ Artillerie⸗ Regiment die Fettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur Anlegung der . verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Infignien zu ertheilen, und zwar:
ö ar trenge⸗ des Großherzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig:
dem Major von Arnim, à la suite des Rheinischen
Kürassier⸗Regiments Nr. 8, beauftragt mit der Führung dieses
Regiments; ; ; des Comthurkreuzes des Großherzoglich sächsischen Saus⸗Ordens der 3 oder vom weißen e n . Falken: dem Major Hagen, à la suite des Westfälischen Füsilier⸗ Regiments Nr. 37, Direktor der Kriegsschule in Cassel; des Ehrenritterkreuzes erster Klasse des Groß—⸗ herzoglich oldenburgischen Haus-⸗ und Verdienst⸗ Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Sauptmann von Philipsborn, à la suite des Generalstabes der Armee; des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes dritter Klasse: dem Premier⸗Lieutenant von Massow vom Westfälischen Ulanen⸗Regiment Nr. 5., Adjutanten der 8. Kavallerie⸗Brigade, und der Fürstlich schwarzburgischen Ehrenmedaille in Silber: dem Sergeanten Schulz vom Magdeburgischen Füfilier⸗ Regiment Rr. 36 und Schreiber bei der 8. Diviston.
Dentsches Reich.
Se. Majeftät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den Vize⸗Konsul Dr. Mühlberg in Lon⸗ don zum Konsul des Deutschen Reiches in Christiania zu er— nennen geruht.
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen außerordentlichen Professor in der philo—⸗ sophischen Fakultät der Univerität zu Greifawald Dr. Rein⸗ hold Wilhelm Buchholz zum ordentlichen Professor in der⸗ selben Fakultãt zu ernennen; und den praktischen Aerzten ꝛc. Dr. Semler in Berlin und Dr. Wiebe in Danzig den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu ver⸗ leihen. Ministerinm der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. In der nächsten Woche vom 6. bis 11. März er. findet nach §. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek-Ord⸗
nung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen
Bibliothek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle Die⸗ enigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen . hierdurch aufgefordert, solche während dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 1 Uhr gegen die darüber ausgestellten Empfangscheine zurückzuliefern.
Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher:
von A.- — H. am Montag und Dienstag, L. =. . Mittwoch und Donnerstag,
„S. — Z. „ Zreitag und Sonnabend.
Berlin, den 28. Februar 1876. Der Königliche Geheime . und Ober⸗Bibliothekar.
epsius. .
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentlich e Arbeiten.
Der bisherige Sekretär und Bibliothekar der Bau⸗AUka⸗ demie zu Berlin, Ernst Kumbier, ist zum Geheimen Re⸗
gistrator bei dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent⸗ iche Arbeiten ernannt worden.
Der bei der Ostbahn angestellte Königliche Sisenbahn-Bau⸗
Die heutige Kummer des „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers“' enthält in der Central⸗Handels⸗Register⸗Beilage:
Rr. 16 der Tarif⸗ ꝛ. Veränderungen der deut⸗ schen Eisenbahnen.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 1. März. Se. Majestät der Kaiser und Fönig nahmen heute die Monatsrapporte der Leib⸗ Regimenter und demnächst den Vortrag des Geheimen Kabinets Raths von Wilmowski entgegen. Später empfingen Se. Majestät den neu ernannten Landes⸗Direktor der Provinz Preußen Herrn Rickert. ö
— Ihre Majestät die Kaiserin-Königin besuchte gestern die Kaiserin Augusta⸗Stiftung in Charlottenburg und war heute bei einer Sitzung der Zweigvereine des Vaterländi⸗ schen Frauenvereins, zu Gunsten der üͤberschwemmten Ortschaf⸗ ten, in Magdeburg anwesend. Ihre Majestãt reiste heute Mor⸗ gen dahin ab und traf Nachmittags wieder hier ein. Ihre Ma⸗ 2 lig in Magdeburg im Föniglichen Ober⸗Präsidial⸗ gebãu r .
— Se. Kaiserliche und Kanigliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag um 111 Uhr militärische Meldungen entgegen und empfing um 11 Uhr den Grafen Otto zu Stolberg⸗Wernigerode, um 12 Uhr den Grafen Wintzingerode und um 121 Uhr den Landforstmeister Ulrici.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Die Erklärung, welche der Handels⸗Minister Dr. Achenbach in der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten auf die Bitte abgab, dem Hause eine Nachweisung der in den Zahren 1874 und 1875 bei den Titeln „Neu⸗ und Umbau von Staatschausseenꝰ und „Unterhaltung der Chausseen“ ausgegebenen Beträge zugehen zu lassen, und auf die Frage, ob die bei dem Unterhaltungskostenfonds von Chausseen am L. Januar 1876 übrig bleibenden disponibeln Bestãnde zum Nutzen der betreffenden Bezirke verwendet werden, hat folgen⸗ den Wortlaut:
Meine Herren! Was zunächst die von dem Herrn Vorredner gewünschte Nachweisung betrifft, so wird dieselbe heute in die Hände des Herrn Präsidenten gelargen.
In Betreff der Unterhaltungsfonds hat der Herr Interpellant richtig hervorgehoben, daß in dem Dotationsgesetz eine Bestimmung darüber nicht besteht, wie etwaige Refte aus dem Jahre 1875 zu verwenden sein würden. Man kann darüber streiten, wer der Dis ponent über diese Summen ist; ich glaube indessen in der Lage zu sein, Namens der Königlichen Staatsregierung zu erklären, daß ste selbft Ansprüche auf etwaige Ueberschüfse oder Refte dieses Fonds nicht erhebt. Es kommt aiso darauf an, ob der Unterhaltungsfond für das vergangene Jahr ausgereicht hat. Wird dies der Fall sein, werde sich ein Reft ergeben, so ift die Staatsregierung, wie ich glaube, bereit, nach Maßgabe des Bedürfnisseg — und das Bedürfniß wird sich nach den geschehenen Anmeldungen richten, den übrig geblie⸗ benen Unterhaltungsfond den Previnzen zu Gute kemmen zu lassen.
Wenn nun Seitens des Hrn. Abg. Rickert zum Schluß darauf hingewiesen ift, daß durch eine mirifterielle Verfügung den Ober⸗ Prästdenten nahezu die ganze Dolations⸗ Summe von 19 Millionen zur Verfügung gestellt sei, so muß ich bemerken, daß bei dieser Ueber⸗ weisung namentlich auch darauf gerechnet ist, daß die bisher aus Neubaufonds bestrittenen größeren Umbauten der einzelnen Straßen auf die Unterhaltungsfonds verrechnet werden. Im Nebrigen aber würde es für die Königliche Staateregierung, wie ich annebme, kein Bedenken haben, daß, wenn die provinzielle Vertretung für diese Fonds eine andere, zweckmãßigere Verwendung in Aussicht nimmt, hierzu die Zustimmung gegeben werde.
Ich glaube, mit diesen Erklärungen wird der Herr Abgeordnete zufrieden gestellt sein.
In Betreff der Fabrik⸗Inspektoren erklärte der Handels⸗ Minister:
Meine Herren! Ich habe bereits in der vorigen Sesston meine Ansicht über das Institut der Fabrikinspektoren dahin ausgesprochen, daß ich sie wesentlich als Berather der Arbeitgeber, wie der Arbeiter selbst betrachte, und daß es daher von meinem Standpunkte aus gar nicht einmal wünschenswerth sei, wie wenigftens die Sache sich
bisher gestaltet hat, wenn der Fabrikinspektor mit polizei⸗ lichen Befugniffen ausgerüstet werde. Gegenwärtig hat der Fabrikinspektor nur da eine polizeiliche Exekutive, wo es
sich um die Beschäftigung von Kindern in Fabriken handelt, während er auf allen übrigen Gebieten ohne eine solche ist. Wenn daher etwas auf Grund seiner Rathschläge zwangsweife ausgeführt werden soll, so muß dies durch die Organe des Staats oder der . Es fehlt ihm also in dieser Beziehung eine wesentliche Grundlage zur Machtentfaltung, er kann sich seine Auterität nur dadurch verschaffen, daß er sachgemäße Maßregeln, sei es den Arbeitgebern, sei es den Arbeitern anräth. der Instruktion, welche den Fabrikinspektoren ertheilt ist, hat man gerade auf diesen Punkt den Hauptton gelegt und inz⸗
den 1. März, Ahends.
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ständigung abgeschnitten erscheint.
1876.
Anzeigen an die
daß licken Organe überhaupt erst erfolgen sollen, wenn der Weg der Ver
bese andere anggesprochen, polizei; Nun ist bereits mehrfach herwer= zeboben, daß diese Einrichtung zunächft sich als ein Versuch quali— fizire., Es ist dies ganz richtig und hat aus dem Grunde auch mehrfach nur eine provisorische Besetzung der einzelaen Stellen start— gefunden. Kein einziger Fabrikinspektor ift meines Wiffens desinit angeftellt werden, ehe er nicht eine längere Probezeit zurückgelegt hat; ein größerer Theil dieser Herren befindet sich auch jetzt noch in provissrischke
Stellung. Die Gehalts frage endlich, welche der Hr. Abg. Seyff art berũhrter anlangend, halte auch ich es für sehr wichtig, wenn in der That die Mänzer, welche zu diesem Beruf vom Staate gewählt werden, ihrer Aufgabe ganz und voll gewachsen sein sollen. Auch ich bin der Ansicht, daß solche Kräfte im Allgemeinen dauernd nur mit einer höheren Dotation zu gewinnen sein werden, als ihnen gegenwärtig ansgeworfen stt. Wir sind indeß zunächst in einem Uebergangstadium begriffen, und ich glaube, wir müssen noch einige Jahre abwarten, ehe wir 31 weiteren Maßnahmen übergehen. Ich kann übrigens mit Befrieri—= gung konftatiren, daß, obwobl dieses Amt an sich nichts Versockendes besizzt, hervorragende Kräfte sich der Staatsregierung zur Disposi tion gestellt haben, Männer, die längere Zeit größere Etakrliffemerts ge— leitet haben, eine durchaus gute, zweckmäßige Ausbildung besttzen un
in der Vellktaft ihrer Jahre stehen.
Auf den Seitens eines Abgeordneten ausgesprochenen Wunsch, es möchten auf Kosten des Staats Handwerker nach Philadelphia gesandt werden, bemerkte der Handels- Minister:
Die Regierung würde in der Lage sein, die Mittel, welche un⸗ ter Tit, 13 ausgeworfen sind, zum Theil auch zu dem von dem Herrn Vorredner bezeichneten Zwecke zu verwenden; es ist sogar der Wunsch der Rezierung, daß ihr Gelegenheit gegeben werde, kleine Hardwerker, welche die Ausstellung in Philadelphia besuchen, in die⸗ ser Weise mit zu unterftützen. Es ist in dieser Beziehung auch be— reits ein Schritt geschehen, indem die Regierung die Anregung dahin gegeben hat, ob sich nicht ein Comité ven Privaten bilden wehe, welches sich die Aufgabe ftellt, Handwerker, kleinere Gewerbtreibende zur Ausstellung nach Amerika zu entsenden. Far die Regierung warde es eine recht schwierige Aufgabe fein, unter den verschiedenen Ken— kurrenten zu wählen; während ein Privatcemits hierzu viel mehr geeignet sein dürfte. Die Regierung würde alsdann diesem Privat⸗ comits auch ihrerseits Mittel zufließen lassen, und zwar in ähnlicher Weise, wie dies bei der Wiener Weltausstellung geschehen ist.
Im weiteren Verlause der Sitzung gab in der Berathung des Erats der Verwaltung für Handel, Gewerbe nnn wguwmesten l r 1 d n, n, 8 Tin 1 (Hafenbassins) Veranlassung zu einer kurzen Debatte über den Kanalbau im Allgemeinen, an welcher fich die Abgg. Dr. Föhler (Göttingen), Dr. Hammacher, von Kardorff und Hoppe bethei— ligten. Bei Tit. 13 (Flußregulirungen) wünschte der Abg. Kantak, die Regulirung der Warthe kräftiger betrieben zu sehen; ein gleiches wünschte der Abg. Spangenberg in Betreff der Weser, was auch der Regierungs⸗Kommissar Ministerial-Direktor Mac⸗Lean zusagte. Bei Tit. 33 (Dünenschutzwerke auf den Oftffriesischen Inseln) legte derselbe Regierungs ⸗Kommissar dem Abg. Hanfen
die Nothwendigkeit dieser Anlagen dar, und der Staats⸗Minister
Dr. Friedenthal sagte die Vorlage eines Dünenschutzgesetzes für die nächste Session zu. Bis hierher wurden sämmtliche Po⸗ sitionen bewilligt.
Zu Tit. 34 (zur Anlage von Dockwerken auf der Insel Wangeroge 2913625 6) beantragte Abg. Dr. Dohrn:
„Den Titel in Ermangelung der Kennfniß des in den Erläute⸗ rungen zu diesem Titel angezogenen mit Oldenburg und Bremen wegen Erhaltung der Insel Wangerege abgeschlossenen Staalsver⸗ trages nicht zu bewilligen“
Der Abg. Miquel befürwortete die Ablehnung, während die Minister Dr. Achenbach und Camnphausen die vorläufige Bewilligung das Haus nicht präjudizirt glaubten.
Der Handels⸗Minister Dr. Achenbach erklärte:
Meine Herren! Der fragliche Vertrag wird in einer besonderen Gesetzes vorlage an dieses Haus gelangen und so das Haus Gelegen—⸗ heit haben, seine Auffassurg über die darin getroffenen Bestimmungen auszusprechen. Nimmt dasselbe den Vertrag nicht an, so ist es selbstverftändlich, daß auch diese Position, die lediglich auf dem Ver⸗ trage beruht, ausfällt, sie könnte alsdann nicht zur Ausgabe ge— langen. Ich glaube daher, es liegt selbst von dem Standpunkte des Hrn. Abg. Dohrn kein Bedenken vor, die Position vorläufig passiren zu lassen. Denn, wie gesagt, fällt der Vertrag, so wird auch diese Position von selbst damit beseitigt sein. Ich bemerke zugleich, daß der Vertrag erst in den nächsten Tagen zur Vollziehung Seitens der betreffenden Vertreter der einzelnen Staaten gelangt. Sobald dies gescheben ist, wird er dem Hause sofort zur Beschlußfassung übergeben werden. Ich würde übrigens — die Unterlafsung der Mittheilung muß überhaupt auf einem Mißverständniß beruht haben — für meine Person auch kein Bedenken gehabt haben, den Herren Kammiffarien des Hauses den Entwurf des Vertrages mitzutheilen. Sollten hiervon abweichende AÄeußerungen von den Herren Vertretern der Regierung gethan sein, so könnte dies nur auf ein Mißverständniß zurückgeführt werden. In früheren Fällen hat das aus, wenn solche Positionen zweifelhaft waren, meines Wiffens bisweilen den Zusatz gemacht: vorbehaltlich der späteren Genehmi- aung durch ein Gesetz. Durch einen solchen Zusatz würde sich die Sache ebenfalls erledigen.
Der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums Finanz⸗Minister Camphau fen entgegnete dem Abg. Miquel:
Der Herr Vorredner hat gewiß Recht, wenn er behauptet, es wird in der Sache nicht präjudizirt, wenn wir mit dem besten Wil- len, nachträglich die Position zu genehmigen, heute dieselbe bei Seite stellen⸗ Aber ich möchte doch umgekehrt auch geltend machen, es wird nicht präjudizirt, wenn bei der zweiten Berathung die Position vorläufig genehmigt wird, daß man dann bei der dritten Berathung