wiesen. Die Justiz⸗Kommission der Repräsentantenkammer ist mit der Abfassung der Anklageschrift beschäftigt.
Brasilien. Rio de Janeiro, 1. Februar. Aus den hier von einer ärztlichen Kommission aufgestellten Tabellen über den Gesundheitszustand in hiesiger Stadt und im Hafen ergiebt sich leider das erneute Auftreten des gelben Fiebers. Nach diesen Tabellen beziffern fich die Todesfälle an gelbem Fieber und Pocken in der Zeit vom Juli 1875 bis Ende Januar 1876
folgendermaßen: Juli (1875) 85 gelbes Fieber 11 Pocken August y . . September ö . . Oktober ö . . November ö. 1 ß Dezember ä . . Januar (1876) 10 , .
1
Aus den ferner in den Tabellen enthaltenen Nachweisungen über Barometer⸗ und Thermometerstand während dieser Zeit er⸗ giebt sich, daß der Winter von Juli bis September v. J. ein außergewöhnlich kalter gewesen und daß im Monat Januar d. *. eine Sitze und Trockenheit vorherrschte, wie sie seit Menschen⸗ gedenken nicht erlebt worden ist. Nichtsdestoweniger ist das gelbe Fieber auch während der kalten Zeit nie ganz erloschen, dat aber auch bei der ungewöhnlichen Hitze nicht die Höhe er⸗ reicht wie in früheren Jahren bei geringerer Temperatur.
Nicht uninteressant ist die aufs Neue bestätigte Beobachtung, daß das Auftreten bezw. die Zunahme des gelben Fiebers von dem Eclöschen bezw. der Abnahme der Pocken begleitet ist.
Im Hafen ist bisher das Fieber nicht aufgetreten, ins⸗ besondere haben deutsche Schiffe weder Todesfälle aufzuweisen, noch überhaupt Erkrankte ins Hospital abzuliefern gehabt.
Nach Aussage der Aerzte ist das Fieber diesmal zuerst in der Neustadt in der Straße Formosa, einem zwar vom Meeres⸗ ufer entfernten aber sumpfigen und unreinlichen Theile Rios aufgetreten.
Die in unserer Monats⸗Uebersicht vom 19. v. M. nach amerikanischen Zeitungen gebrachte Notz über Belästigungen der Protestanten in der Stadt Mexiko Seitens der katholischen Beyölkerung hat sich bis jetzt in keiner Weise bestätigt. Ein solcher Vorgang ist auch um so unwahrscheinlicher, als die in der mexikanischen Republik bestehenden 125 protestantischen Ge⸗ meinden, die sich im Besitz von 56 Schulen, 2 Waisenhäusern und 2 Seminarien befinden, sich voller Religionsfreiheit erfreuen.
Was den eben dort erwähnten Aufstand in Sonora angeht, so ist derselbe, wie aus zuverlässiger Quelle verlautet, bereits seit Monaten beendet.
Afrika. Aegypten. (W. T. B.) Der „Agence Havas“ vom 3. März geht aus Kairo von zuständiger Seite folgende Mittheilung zu: Der vom Generalzahlmeister Eave über die ägyptischen Finanzen erstattete Bericht zerfällt in drei Theile. In dem ersten wird die seitherige Finanzverwaltung einer eingehenden Unter— suchung unterzogen und den Ursachen nachgeforscht, die bie gegenwärtige finanzielle Lage herbeigeführt haben. Im zweiten Theile wird die Kombination einer Konsolidirung der gesammten ägyptischen Schuld mittelst Substitui⸗ rung des englischen Staatskredits an Stelle des ägyptischen in Erwägung gezogen. In diesem Falle würde nach Ansicht Cave's die aus der Garantie Englands sich ergebende Herab⸗ setzung des Zinsfußes für die ägyptische Schuld sogar ohne alle Be⸗ schwerden den vollständigen Rückkauf des Suezkanals ermöglichen. Cave hält indeß diese Kombination dem sicher zu erwartenden Widerspruch anderer Mächte geg⸗nüber fuͤr unausführbar und unmglich und kommt deshalb im dritten Theile zu dem Vor⸗ schlag, die gesammte ägyptische Schuld in eine 7prozentige um⸗ zuwandeln, wobei sich nach seiner Berechnung ein Ueberschuß von mehr als 2 Millionen Pfd. herausstellen würde.
Nr. 9 des Central-Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden Inhalt: 1) Allge⸗ meine Verwaltungssgchen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. — 2) Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reicbsmünzen. — 3) Finanzwesen: Nachweisung über die bis zum 31. Januar 1876 präkludirten, ferner über die an diesem Tage
im Umlaufe beziehungsweise im eigenen Bestande der deut⸗ schen Notenbanken vorhanden gewesenen, sowie über die nach erfolgter Einlösung vernichteten Banknoten; Goldankäufe
Seitens der Reichsbank. — Handels. und Gewerbewesen: Bestimmun gen über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der künst⸗ lerischen, photographischen und gewerblichen Sach verstãndigenvereine; Bestimmungen, betreffend die Inventarisirung und Stempelung der nach der bisherigen Gesetzgebung rechtmäßig angefertigten Vorrichtungen zur Herstellu⸗g vor Werken der bildenden Künste; Bestimmungen über die amn. der Eintragsrolle für Werke der bildenden Künste; Be⸗ timmungen über die Führung des Musterregisters. — Joll. und Steuerwesen: Bundesrathsbeschlüsse, betreffend Verfahren bei Ver⸗ zollung von Wein in den Niederlagen, Zollerlaß für eingehende verdorbene Waaren, Tarifirung von Schiefertuch, Verzollung von Pappcartons zu Herrenklapphäten; Kompetenz einer Steuer stelle — Militärwesen: Bekanntmachung einer Nachweisung der= jenigen höheren Lehranstalten, welchen provisorisch gestattet worden ist, gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährigen freiwilligen Militärdienst zu ertheilen. — Marine und Schiffahrt: Tarif der Schiffahrtsabgaben an der Sulinamũn / ung; Beginn von Seesteuermanng. ꝛc. Prüfungen. — Konsulatwesen: Er⸗ nennungen.
Die Nr. 4 des Marine⸗Verordnungs⸗Blatts“ hat folgenden Inhalt: Deklgration des 8. 187 des Geldverpflegungs⸗ Reglements. — Militär Wittwenkassen ⸗ Angelegenheit. — Eintheilung des Marine Etats fur 1876. — Konservirnng des Kojenzeugs. — An rechunng der Dauer der Reise S. M. Schiff „Arcona“ in den Jahren 1873 bis 1875 als doppelte, pensionsberechtigende Seedienstzeit. — Nachweisung S. M. Kanonenboot „Cyclop“ über den stattsehab ten Verbrauch an kleinen Bedürfnissen für den Mann und Monat. — Beschtinigung der Quittungen des Schreibens unkundiger Geldempfän⸗ ger. — Personal · Veränderungen. — Benachrichtigungen.
Landtags⸗ Angelegenheiten.
Cassel, 3. März. (W. T. B) Bei der heutigen Wahl zur Präfentation eines neuen Mitzlieds der Stadt Cassel füc das Freußische Herrenhaus wurde der Vize ⸗Bürgermeister und Reichs⸗ tagsabgeordnete Weigel gewählt.
Kunst, Wiffenschaft und Literatur.
Mit dem inneren Ausbau der Johanneskirche in Stutt⸗ gart geht es in erfreulicher Weise vorwärts. Der Ausschuß des Rirchenbauvereins hat am 1. d. M. unter Führung des Qber-⸗Bau—⸗ Raths v. Leins die Arbeiten besichtigt und in einer nachher statt— gehabten Sitzung als Tag der feierlichen Einweihung der Kirche Sonntag, den 36. April, bestimmt.
— Das Amt des Prorektors an, der Landes universität Jena wird mit dem 1. April dieses Jahres für das nächste Halbjahr auf den ordentlichen Professor der philosophischen Fakultat. Dr. Ernst Häckel daselbst übergehen. An der genannten Universität werden mit Ostern d. J für das Fach der klassischen Philologie die Pro. de. Dr. v. Gutschmidt aus Königsberg und Dr. Rohde von Kiel eintreten.
Berlin. Am 2. März, Nachmittags gegen 3 Uhr, entlud sich im Nordwesten der Stadt ein ziemlich heftiges Gewitter.
Gewerbe und Handel.
In der vorgestrigen ordentlichen Generalversammlung der Allgemeinen Häuserbau - Aktien ⸗Gesellschaft wurden Bilanz und Rechnungsahschluß genehmigt und dem Aufsichtsrathe BDecharge ertheilt. Die Versammlung ermächtigte im Weiteren den Aufsichizrath, die durch Häuserverkäufe flüssig werdenden Gelder je⸗ weilig zum Ankauf eigener Aktien zu verwenden, um so das Aktien— kapital allmählich zu reduzirgi. Der Abschluß würde bei statuten⸗ mäßigen Abschreibungen die Vertheilung einer Dividende von 80oso gestattet haben. Ee wurde bei Vornahme der Aböschreibungen über das vorgeschriebene Maß hinausgegangen und die Dividende auf 60so festgesetzt.
= Der Aufsichtsrath der Süddeutschen Bodenkreditbank bat in seiner Sitzung vom 29. Februar beschlossen, der Generalversamm⸗ lung die Vertheilung einer Dividende von 93 Co d. i. auf die durch—= schnittlich mit 45 C/ — 46 2'0 eingezahlte Aktie von 6 25365 vor- zuschlagen. Die Reserve würde mit ca. M 128, 00 dotirt und ein Gewinn faldo von ca. 6 524.000 auf 1876 vorgetragen werden.
Wien, 3. März. (W; T. B) Das beim Hereinbrechen der Börsenkrisis im Jahre 1873 gegründete Aushülfscomits hat, wie die ‚Presse“ meldet, zu den bisher eingezahlten 20 oso noch eine letzte Einzahlung von 30 *½0, der gezeichneten Garantie ⸗ beträge eingefordert. Das Comité löst sich auf, die Ab— wickelung der Geschäfte haben die Kreditanstalt und die
Eskom ptebank übernommen. Die Rückerstattung der eventuell erfolgenden Eingänge an die Mitglieder des Comités ist vorbehalten.
Ünter den gezeichneten Garantizbeträgen figariren u. A. 1. Million Seitens der Naticnalbank, je 4 Millien Seitens der Kreditanstalt und des Bankhauses Rothschild, je 4 Million Seitens der Anglo⸗ bank und der Unionbank. ö
— Die „New ⸗Norker Hd. tg. schreibt in ihrem vom 18. Februar datirten Hande ls⸗ Wochenbericht: Der Geldstand war in dieser Berichtswoche durch zunehmende Abundanz charakterisirt; Durchschnitts Raten für call Joans gegen Depot gemischter Sekuri⸗ täten stellten sich auf 3 — o, gegen Hinterlegung von Bundes Pa⸗ pieren ca. 15 billiger. Im Diecontogeschäft waren kurze Sicht Platzwechfel erfter Klasse à 5 — So p. a. gesucht. Auf die Stille, welche seit längerer Zeit im Goldmarkt herrschte, ist in dieser Woche lebhaftere Bewegung gefolgt; das Agio hat eine entschieden steigende Rich⸗ tung eingeschlagen und schließt nach einem Avanz von 13 13/3 heute à 1356. Das Geschäft am Wagren. und Produktenmarkt war in nur wenigen Artikeln befriedigend und ließ im Allgemeinen viel zu wünschen übrig. Brodstoffe verfolgten weichende Tendenz; Baum⸗ wolle blieb bis Mittwoch mühsam behauptet, als ein Rückgang von G. eintrat, dem heute eine weitere Reduktion um 1 C. folgte, so daß Schlußnotirungen um 3sis C. niedriger sinde als vor acht Tagen. Nachdem die für rohes Petroleum am Schluß der Vor⸗ woche eingetretene plötzliche Besserung an weftlichen Märkten fast ebenso plötzlich verschwunden, verfolgten die Preise bis gestern langsam steigende Tendenz, als ein abermaliger Rück⸗ gang eintrat. Der Waaren. und Produktenimport während der am? 12. d. beendeten Woche repraͤsentirt einen Gesammtwerth von 5.210, 518 Doll. gegen 6, 75,290 Doll in der Vorwoche, eine Abnahme von 1,545,772 Doll. ergebend. Ven dieser Aknahme entfallen 62, 753 Doll. auf fremde Webstoffe und 1,483, 01g Doll auf diverse Produkte und Waaren. — Am Waaren⸗ und Produktenexport während der am 15. Februar beendeten Woche, dessen Gesammtwerth eine Ab⸗ nahme von 1.117. 080 Toll. gegen die Vorwoche aufweist, partizipirt Baum- wolle mit 5,585 Ballen im klarirten Weith von 355,B,949 Doll. gegen 11243 Ballen im Werth von 810889 Doll. in der Vorwoche und 7.485 Ballen resp. 9655 Ballen im Werth von 586,389 Doll. resp. 703,315 Doll. in der Parallelwoche beider Vorjahre.
Ver dehrs⸗Anstalten
Auf der Indo ⸗Europäischen Telegraphen-⸗-Linie sind im Monat Februar 1876 an gebührenpflichtigen Depeschen beför⸗ dert worden: a. aus London, dem übrigen Großbritannien und Amerika nach Persten und Indien 1859 Stück, b. aus Persien und Indien nach London, dem übrigen Großbritannien und Amerika 1811 Stück, 8. vom Europãäischen Kontinent — exclustve Rußland — nach Persien und Indien 310 Stück, 4. aus Persien und Indien nach dem Europäischen Kontinent — exclusive Rußland — 426 Stück; zusammen 4386 Stück.
— Zwischen dem Norddeutschen Lloyd und der Hambur⸗ ger sü damerikanischen Dampfergesellschaft ist, wie die „B. Börs. Zig.“ meldet, das Arrangement getroffen worden, daß die neu eröffnete Bremer Linie auf Brasilien jeden 1. des Monats, da— gegen die Hamburger Linie am 5. und 19. des Monats befahren wird.
— Das Kaijerlich russische hydographische Departe «* ment bringt zur Kenntniß der Seefahrer, daß im Baltischen Meere von der Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger am 30. Dezember des vorigen Jahres zwei Raketen Rettungs- Stationen am kurlandischen Ufer zwischen Libau und Polangen in Heiligen⸗Aa und in Wirgen eröffnet worden sind.
New York, 3. März. (W. T. B.) . Der Dampfer der Hamburger Adlerlinie „Gellert! ist hier eingetroffen.
Aus dem Wolffschen Telegraphen-⸗Bureau.
Washing ton, Sonnabend, 4. März, Morgens. In einem gestern stattgehabten Ministerrathe erklärte der Präsident hinsichtlich des Verfahrens gegen Belknap, ob⸗ wohl er nichts thun wolle, was einer Verfolgung ähn⸗ lich sehen könnte, habe er sich doch entschlossen, vor keiner Verantwortlichkeit zurückzuschrecken. Er sei also der An⸗ sicht, daß der General⸗Staatsanwalt den Prozeß gegen Belknap, Marsch und ihre Mitschuldigen sofort beginnen müsse. Der Ministerrath erklärte sich damit ein⸗ verftanden, daß die Angelegenheit dem General⸗Staats⸗ anwalt übergeben werde. Ueber die Ernennung des Nachfolgers Belknaps ist noch nichts Sicheres bestimmt. — Wie die Zeitungen aus Mexiko vom 2s. v. M. melden, hätte die Regierung die letzten Insurrektionsversuche unterdrückt. ö
Berlin, den 4. März 1876.
Se. Majestät der Kaiser und König ließen heute Vormittag dem Geh imen Regierungs⸗Rathe, Professor ͤr. Dove, durch den Flügel⸗Adjutanten, Masor von Lindequist, Allerhöchst⸗ ihre Glückwünsche zu seinem Jubiläum aussprechen.
= Die Königliche Regierung zu Potsdam veröffentlicht im Amtzs⸗ blatt folgende, die Vertilgung der Heuschrecken betreffende Be= kanntmachung: Die im vorigen Jahre in einzelnen Theilen unseres Regierungsbezirks, vorzugsweise im Teltewer Kreise, in großer Zahl aufgelretenen Heuschrecken machen es nothwendig rechtzeitig Maßregeln zu treffen, von welchen sich eine Abwehr dieser Landplage erwarten läßt. Von wesentlicher Wichtigkeit für, den günstigen Erfolg solcher Maßregeln ist es aber, daß dieselben in die Hand einer einzelnen Person gelegt werden.
Diese Erwägungen haben den Herrn Minister für die landwirth— schaftlichen Angelegenheiten veranlaßt, mit der Leitung der betreffenden Vertilgungsmaßregeln den früheren Gutsbesitzer Hrn. Deutsch zu Charlottenburg, Berlinerstraße Nr. 9], zu beauftragen und haben wir demselben durch Commissorium vom heutigen Tage die Vollmacht er⸗ theilt, in unserem Namen diejenigen Maßregeln zu ergreifen, welche geeignet sind, um die Heuschrecken nach Möglichkeit zu vertilgen.
Ueber die unter Leitung bezw. auf Anweisung des Kommissars vorzunehmenden Maßcegeln bemerken wir, daß sich dieselben theils en die Brutstätten, theils gegen die Heuschrecken selbst richten
erden.
In erster Hinsicht wird im zeitigen Frühjahr das Umpflügen der Felder, welche die Brutstätten gebildet haben, und in denen die Eier liegen, vorzunehmen sein.
Haben gegen die meist schwer aufzufindenden Brutstãtten Maß⸗
regeln nicht vorgenommen werden können, so wird die Vertilgung der ausgekommenen Brut ins Auge gefaßt werden müssen. Die Erfah⸗ rung hat gelehrt, daß die Heuschrecken durch ungereinigtes Petroleum getödtet werden. Es mag hierzu bemerkt werden, daß dieselben am frühen Morgen meist in Haufen zusammensitzen. . Durch Hanggräben lassen sich die Felder vor den Heuschrecken schützen. Das Auftreiben von Hühnern, Puten oder Eaten auf die von Heuschrecken befallenen Felder wird von besonderem Erfolge sein, za diese Thiere die Heuschrecken mit Gier fressen.
Sollten auch diese Mittel die Plage nicht abwenden können, so werden schließlich Arbeiter angenommen werden müfsen, welche die Heuschrecken in Gräben treiben und dort durch Stampfen tödten.
Wir brauchen wohl nicht noch besonders hervorzuheben, daß die rechtzeitige Ergreifung der zur Vertilgung der Heuschreckenplage dien lichen Mahregeln wesentlich im Interesse der betheiligten Grundbesitzer und Gemeinden liegt, und darf daher auch wohl erwartet werden, daß dieselben bercltwillig den Anforderungen unseres Kommissarius entsprechen und in Berücksichtigung der hochwichtigen Aufgabe desselben
ihn opferwillig, nöͤthigenfalls mit Hand- und Spanndienstleistungen unterstützen werden. ;
Besonders wichtig ist es, dem Kommissarius sofort direkt von dem Auftreten der Heuschrecken Anzeige zu machen, damit er in die Lage gesetzt wird, gleich die geeignet erscheinenden Vertilgungsmaß— regeln vorzunehmen, bezw. anzurzthen.
Die Herren Landräthe, Lokalbehörden und Gemeindevorstände sind von uns veranlaßt, unserem Kommissarius überall die nöthise Unter—= stützung zu gewähren und dahin zu wirken, daß Seitens einzelner Grundbesitzer oder ganzer Gemeinden aus engherzigen Rüͤcksichten nicht etwa zur Abwendung einer allgemeinen Landplage nothwendigen Maßregeln Widerstand entgegengesetzt wird.
Nur rasches, energisches Handeln, ohne Rücksicht auf die etwa nothwendigen Opfer, läßt eine Abwendung der zu befürchtenden Ka— lamität erhoffen.
Potsdam, den 24 Februar 1876.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
Für die hülfsbedürftigen Einwohner von Schönebeck sind bei dem Polizei ⸗Präsidenten von Madai ferner 4270 50 M eingegangen, dazu laut Quittung vom 2. 8. M. 3141 , in Summa 7411,50 , von denen 7000 M nach Schönebeck abzesandt sind.
Von gestern Abend liegt aus Po sen folgendes Telgramm vor: Die Warthe bleibt im langsamen Fallen und beträgt der Wasser. stand jetzt nur 17 Fuß 2 Zoll. Ihre Majestät die Kaiserin hat dem hiesigen vaterländischen Frauenverein mit einem huldvollen Hand— r n e „S, für die durch die Ueberschwemmnung Beschädigten übersandt.
Am 25. Februar, Nachmittag um 2 Uhr, fanden sich, wie der Allg. Ztg. geschrieben wird, im Saale der Horatier und Curiatier im Konservatoren-Palast zu Rom einige hundert vom Bürger- meister, Advokaten Venturi, Eingeladene ein, um der Inauguration der neuen Säle beizuwohnen, welche das röͤmische Munizipium in Folge der reichen antiguagxischen Funde auf dem Esquilin, dem Qusrinal, Vimin U und Cälius eingerichtet hat. Nach wenigen ein⸗ leitenden Worten des Bürgermeisters sprach der Sekretär der com- missions archeologica munieigale, Hr. Lanciani, über die Entstehungz⸗ geschichte des neuen Museums, welches nunmehr einen Theil der kapi⸗ kolinischen Sammlungen ausmacht. Gegen Ende des Jahres 1871 schloß die Kommune der Stadt Rom mit einigen Baugesellschaften Ver⸗ trage ab, um auf dem Quirinal, Viminal, Cälius und besonders auf dem Esguilin neue Stadttheile anzulegen; bei diesen Abmachungen behielt sich die Stadtverwaltung das Eigenthumsrecht der bei den Erdarbeiten zu Tage tretenden Reste des Alterthums ganz oder theil⸗ weise vor. Eine Zolge davon war, daß im Mai 1872 eine archãologische Kommission für die Sorge und Erhaltung der gefundenen Monu⸗ mente und Werke der antiken Kunst eingesetzt wurde. Dem
Eifer dieser Kommission ist es gelungen, nicht wenige Reste des
alten Roms vor dem Untergange zu bewahren, sei es, daß sie die nothwendigen wissenschaftlichen Notizen, Messungen und Zeichnungen der aufgefundenen Monumente sammelte, sei es, daß sie die Werke der Kunst und der Industrie in Sicherheit brachte und das Wich⸗ tigste davon in ihrem Organ, dem „Ballettind della commis- sione archeologiea municipale“, illustrirte und veröffentlichte. Das meiste und beste der solcherweise bis Ende 1875 gesammelten Skulpturrefte und Antiquitäten füllt nun die neun eröffneten Säle des Konservatoren⸗ Palastes. Der eingeschränkte Raum veranlaßte einen größeren Saal im frü—⸗ heren Hof ⸗ und Gagrtenraume deg Palastes ganz neu aufzubauen; er ist achteckig, mit Oberlicht, leicht und gefällig aus Eisen und Holz aufgeführt. Die eben eröffneten Räume der kapitolinischen Sam m⸗ lungen — es sind deren sechs — enthalten aber auch einige werthvolle Geschenke von Gönnern oder Ankäufe der Stadtverwaltung, wie 3. B. die Münz sammlung Albani ⸗ Campana, welche etwa 506 Gold⸗ münzen der Kasserzeit zählt, und ein kostbar mit Silber eingelegtes bisellium aus Erz, welches der Präses des kapitolinischen Museums Castellani geschenkt hat.
Theater.
Für das Königliche Schauspielhaus ist Fr. Haase neu engagirt worden. ;
J Friedrich Wil helmstädtischen Theater ist für die nächste Woche abermals eine Benefizvorstellung zu verzeichnen und zwar die zum. Vortheil des Frl. v. Csepesanyi am Dienstag statt⸗ findende 49. Aufführung der „Reise durch Berlin in s0 Stunden.“
— Während der Vorbereitungen zu dem neuen Charalterbilde ‚Un⸗ serie Jungen am Wolters do rff-Thegt er, worin Fil. Gallmeyer in der Hauptpartie beschäftigt ist, wird die Operette ‚Die Perle der Wuäscherlnnen“ das Rebertoire beherrschen, um der genannten Künst. lerin, welche morgen zum letzten Mal an einem Sonntag in den Luftschlössern⸗ auftreten wird, die nöthige Ruhe zu gönnen.
— Im Residenztheater wird, so weit bis jetzt feststeht, am 20. März die Tragödin des Wiener Hofburgtheaters, Frl Wolter, als Messalina in Wilbrandts „Arria und Messalina“ auftreten. Fr. ö. CFlaar, geb. Delia, wird in Lessings Schauspiel „Sarah
ampson“, dessen Aufführung in Aussicht genommen ist, die Mar— wood . ;
— Im Nationaltheater eröffnet morgen Fr. Marie See⸗ bach als Maria Stuart ein Gastspiel. Die Tragödin wird u. A. auch Goethe's „Stella“, ein seit langer Zeit hier nicht gesehenes Schauspiel, zur Aufführung bringen.
Redacteur: F. Preh m. Verlag der Expedition (Kefsel). Dräack W. Elsner.
Vier Beilagen (inschließlich Börsen · Beilage).
Berlin:
9 wi schrift des hierüber erstatteten Gutachtens der Königlichen Wissen⸗ chaftlichen Deputation für das Medizinalwesen (Anlage a) mit Auftrage, bei den polizeilichen Anordnungen über die mit Finnen durchsetzten Schweine sich die am Schlusse des Gut⸗ achtens zusammengefaßten Vorschläge zur Richtschnur dienen zu lassen, hiernach das dortige Polizei⸗Präsidium, sowie die Polizei⸗ behörben des Bezirks mit Instruktion zu versehen und den ꝛc. A. auf die wiederangeschlofsene Beschwerde vom 12. September v. J. entsprechend zu bescheiden.
dem
Minister des Innern.
Minister des Innern.
1. Juli Königlichen Polizei⸗
techni werthen. und befürchtet, daß werde, Schweine für N, zu erkaufen, wenn die
zur dem e
zum Deutschen Reichs⸗
A 56.
Königreich Preußen.
M inisterium der geistlichen, unterkichts⸗ und 1 1 6 zi a n, . j ontrolirung de ei a Medizinal⸗Angelegen heiten. e elmeg, f d e, fun lee.
Auf den Bericht vom 23. Oktober v. J. über die Be⸗ schwerde des Fleischermeisters N. daselbst, eordneter Vernichkung finnigen Schweinefleisches, kommuniziren ir der Königlichen Regierung beikommend beglaubigte Ab⸗
Der
Im Auftrage:
Ribbeck. Sydow.
An die Königliche Regierung zu NX.
Abschrift hiervon und Abschrift des Gutachtens erhält die Königliche Regierung 26. zur Kenntnißnahme und gleichmäßigen Beachtung.
Berlin, den 16. Februar 1876. Der
Im Auftrage:
Rib beck. Sydow.
An die sämmtlichen übrigen Königlichen Regierungen und Landdrosteien und das Kbnigliche Polizei⸗Präsidium hierselbst.
Ew. Excellenz haben die unterzeichnete Wissenschaftliche Deputgtion für das Medizinalwesen zur gutachtlichen regeln aufgefordert, welche hinsichtlich fi durch das Interesse der putation verfehlt nicht, das geforderte Gutachten, heutigen Sitzung beschlossen ist, im Nachstehenden, der Anlagen ganz gehorsamst zu erstatten:
Die Veranlassung zur Erforderung
a. pr. in Wirksamkeit getretene
wegen polizeilich an⸗
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. In Vertretung:
Aeußerung über die Maß— anig befundener Schweine Sanitätspolizei geboten werden. wie solches in der bei Wiederanschluß
des in Rede stehenden Guk— achtenz hat eine Beschwerde des Fleischermeisters R. über die am Verordnun des Präsidiums zu N. gegeben, wonach die thung des Fleisches von Schweinen, bei deren Schlachtung sich Finnen e zum Genusse polizeilich inhibirt und dem Besitzer an— eimgestellt wird, dasselbe unter polizeilicher Aufstcht anderweitig zu schen Zwecken, zur Seifenfabrikation und dergleichen, zu ver⸗ Der Beschwerdeführer findet diese Anordnung zu hart es beim Fortbestehen derselben bald schwer sein weil die meisten dieser Thiere, sez auch mit bloßem Auge nicht gesehen werden könne, mit Finnen behaftet seien. ; Wenngleich diese Angabe in Betreff der Häufigkeit der Finnen krankheit der Schweine als unbegründet erachtet werden muß, da nach dem von der Königlichen Regierüng zu N. unterm 23. Oktober a. pr. Sache erstatteten Berichte in der Zeit vom 1. Juli a. pr. bis zu ben genannten Tage nur 17 finnige Schweine zur Anzeige ge⸗ bracht find und im Regierungsbezirke Cassel in den Jahren 1872, 1873 und 1874 unter 149,499 überhaupt untersuchten Schweinen nur 158 finnige gefunden wurden, so kann es doch nicht in Abrede gestellt werden, daß die qu. Verordnung im Vergleich, zu den an mehreren anderen einzelnen Orten bezw. in ganzen Bezirken, in Betreff der Ausnutzung des finnigen Fleisches bestehenden Maßnahmen allerdings als eine recht harte angesehen werden muß. So findet, wie aus den Resultaten der Erkundigungen rsichtlich ist, welche der Niederrhei⸗ ische Verein für oͤffentliche Gesundheitspflege bei einer größeren
Erste Beilage Anzeiger und Königlich Preußischen Staals⸗Anzeiger.
Berlin, Sonnabend, den 4. Mär;
kauft werden; stark
aber nach
wohl während in
werden,
Zustande, zugelassen
das Schmalz aus gebraten, in das Fleisch aber wird konfiszirt.
mit der Ermahnung überlassen,
mit der Modifikation,
den Wochenmeister verbleibt.
Die De⸗ (Ministerial⸗Verordnung vom 11.
zum Wurstmachen und
räucherung verwendet werden,
trwer⸗
troleum oder Dippelöl in
gelassen.
nung mit der Erwägung,
rten Vorschub geleistet werde.
Zahl von Städten (die sanitätspolizeiliche Kontrolirung des Fleisches, Deparatabdruck aus dem Korrespondenzblatte des qu. Vereins Bd. IV. 1574) hinsichtlich der sanitätspolizeilichen für die ; wohl gerignet ist, um nicht nur die Erzeugung des Bandwurmes ehung der Finnen beim Menschen zu verbüten, sondern Danzig unter der Bedingung statt, Käufer auf das Vorhandensein der Finnen aufmerksam macht und in Trier sollen die Finnen aus dem Fleische ausgeschnitten werden; in Posen und Stettin muß derartiges Fleisch als finniges bezeichnet werden; in Nürnberg ist der Verkauf auf der Freibank erlaubt unter Mittheilung der Krankheit mit entsprechender Belehrung und Ermah⸗ nung, daffelbe gut zu kochen, und in Königsberg kann schwachfinniges Fleisch an zuverlässige Abnehmer zum beliebigen finniges wird ; ü vernichtet. In Leipzig darf finniges Fleisch nicht im frischen längerem
Durchsetzung des Fleisches der Genuß und Verkauf desselben im ge—=
. und 8 ö ist j 2 2 . 5
1. *. . eisch vom Markte verwiesen und, wenn es stark durchsetzt ist, nur Der Minister der geistlichen, Unterrichts zur technischen Verwendung zugelass und Medizinal⸗Angelegenheiten. *
In Vertretung:
en wird. J t zu, in Altona und Basel kann Hamburg der Speck ausgekocht werden, In Dreßden und Gotha werden Schweine mit wenigen Finnen dem Beßitzer zum häuslichen Gebrauche das Fleisch gut zu kochen resp. zu salzen und zu räuchern. Daffelbe gilt für Cöln und Augsburg, jedoch daß in erstgenannter Stadt das Fleisch in Gegenwart eines Polizeibeamten eingesalzen werden muß, in Augsburg aber finniges Fleisch zum öffentlichen Verkaufe und zum Verwursten überhaupt nicht zugelassen, und das in höherem Grade finnige Schwein durch Imprägniren mit Petroleum mittelst einer hierzu vorhandenen besonderen Vorrichtung ungenießbar gemacht wird und dem Ver kãu⸗ fer des Thieres zur , Verwerthung oder Ueberlassung an
erner gen Akten ia den Landdrostreien Osnabrück, Hanno zer und Stade das Fleisch, um dasselbe unschädlich unter Aufficht der Polizeibehörde gar pflichtet, auf Befragen anzugeben, daß s nig gewesen und behufs Ünschädlichmachung der sei in den Regierungsbezirken Erfurt und Frankfurt hat die Polizei · behörde dafür Sorge zu tragen, daß eine gesundheitsgefährliche Ver⸗ wendung des Fleisches nicht staͤttfinde und im Königreich Sachsen ebruar 1860, 5. 16) darf finniges Schweinefleisch in frischem , nr nicht verwerthet, auch niemals ebenso ist aber
isposition darüber dem Thierarz
gekocht, und die Schlächter sind ver ⸗
Das Königliche Polizei⸗Präsidium in letztgenannter. Stadt be— gründet die Zweckmäßigkeit bezw. die Neothwendigkeit dieser Anord⸗ daß die Polizeibehörde bei der ihr oblie⸗ genden Sorge für Gefundheit und Leben am dortigen Ort? am so mehr verpflichtet sei, den Verkauf von finnigem Schweinefleische mit allen ihr zu Gebote stehenden der Gewohnheit der ärmeren Klasse, . zu effen, der Entwickelung des Bandwurmes mehr als an anderen
In der That sei auch die Zahl der daselbst am Bandwurm Leidenden notorisch eine so grohe, daß zwei Personen, welche nicht approbirte Aerzte sind, sich lediglich mit Band⸗ wurmkuren beschäftigten und dem Vernehmen Praxis und ein reichliches Auskommen hätten.
anstellen lassen, in Magde Fleisches unbeanstandet, in daß der Verkäufer den
Verbrauche ver⸗ den
jedoch, wie in Stuttgart,
Pöckeln und Räuchern Dieses
Braunschweig bei schwocher
In Darmftadt steht die
wird nach Inhalt der diesseiti⸗ für den Genuß machen zu lassen,
olches gekochtes Schweinefleisch fin ˖ Finnen gekocht sei;
wird.
Essig⸗ Ein⸗
zur Schnell⸗ oder
nach
längerem
ollen. Dagegen werden
gleichviel ob ihr Fleisch
Mitteln zu verhindern, als bei ungekochtes, gehacktes Schweine⸗
nach unausgesetzte
Es bedarf keiner weiteren rr, daß Königlichen ln, d. e dortigen
und die Entst auch andererseits die Infektion des Schweines des Menschen zu vermeiden. ob ein derartiges Verfahren, durch welches der Werth des ge⸗ schlachteten Schweines wohl um das Zehnfache vermindert, der Besitzer also Interesse als unumgänglich nothwendig erachtet werden muß, oder ob sich nicht vielleicht ein anderes Verfahren empfehlen möchte, Anforderungen der in gleicher Weise zu Wir glauben das Letztere in unjerem Gutachten Betreff der Benutzung der Bestandtheile trichinenhaltiger Schweine gethan haben, Schweines zur Bereitung von Seife oder Leim und der chen ischen Verarbeitung des ganzen Körpers, sowie der Verwerthung der Haut und der Borften, auch noch die beliebige Verwendung des ausgekochten oder ausgeschmolzenen Fettes für unbedenklich ü In Betreff der Ausnutzung des sogenannten mageren Fleisches aber ninterliegt es keinem Zveifel, daß fehr stark mit Finnen durchsetztes Fleisch, wie das trichmenhaltige, weder im rohen, oder im geräucherten Zustande zum Genusse ; darf und demgemäß unter Kontrole der Polizeibehörde oder eines von ihr hierzu beauftragten Fleisch beschauers nach gehöriger Zertheilnng vollständig gar gekocht und am besten noch mit darauf folgender Duichtränkung mit Petroleum oder Dippel so vergraben werden muß, daß es von den Thieren nicht aufgewüblt werden kann. Dahin⸗ gegen wird das nur in geringem Grade infizirte Fleisch nicht ohne Weiteres, vielmehr nur im rohen Zustande, vom Genusse bezw. Ver⸗ kaufe auegeschlossen werden dürfen, stark durchsetzte, haftigkeit dem x ĩ ad he zweckentsprechender Behandlung erfahrungsgemäß ohne Nachtheile für die Gesundheit verspeist werden kann. sprechende Behandlungsweise darf indessen nur die bezeichnet werden, welche in den Landdrosteien Stade, Osnabrück und Haunover obli— gatorisch eingeführt ist und der zu Folge, wie oben erwahnt wurde, daz finnige Schwein, nachdem es vorher in gehörig kleine Stücke zer⸗
Interessen
theilt ift, unter ö Alle übrigen vorhin erwähnten Behandlungsweisen, in Sonder⸗ heit auch das Einsalzen, finnigen Fleisches und die ü zu Würsten vermögen die Finnen mit Sicherheit nicht zu tödten nnd pöckeln und tüchtigem Räuchern als zur Verspeisung nutzbar zu gewähren demnach keinesweges die ihnen vielfach nachgerühmte Sicher⸗ machen, da nach den bisherigen Erfahrungen die Rinnen bei jener ö Behandlung ihre Lebensfähigkeit verlieren f in Cafsel finnige Schweine durch Auskochen unter Zusatz von Schwefel⸗ säure unschädlich gemacht; in Bromberg soll das Fleisch als ungenieß⸗ bar vom Metzger vergraben werden und in Bamberg, Regensburg und Straßburg werden finnige Schweine, z z stark oder wenig durchsetzt ö. nach vorher igem Imprägniren mit Pe- rlin, Frankfurt a. M., Chemnitz, Mainz, Mannheim, Minden, Rostock, Um, Wien, Würzburg, Zürich (Sepa⸗ ratabdruck auß dem Korrespondenzblatt des Niederrheinischen Vereins j. . und seit dem 1. Juli a. pr,, wie oben erwähnt, auch in Breslau,
ohne vorherlzes Impraͤgniren nur zur technischen Ausnutzung zu⸗ : Schweine
1826.
die Seitens des erlassene rordnung, namentlich eine darchaus zweckmäßige und
erhãltnisse
durch den Bandwurm
Gleichwohl erscheint es fraglich,
erheblich geschädigt wird, im sanitätspolizeilichen
welches Sanitätspolizei und den ökonomischen genügen im Stande ist. zunächst, wie wir
bejahen und Dezember a. pr. in
vom 22.
neben der Verwendung geeigneter Theile des finnigen
erklären zu müssen.
noch im gekochten verwendet werden
da dasselbe nicht, wie das in Bezug auf seine Nahr⸗
den Ekel erregt, ; erheblich nachsteht und hei
gesunden keines wegs Als eine solche zweckent⸗
polizeilicher Aufsicht vellständißs gar gekocht
das Räuchern und das, Zerhacken des demnächstige Verarbeitung desselben
eit gegen eine Infection, da zu einer solchen eine einzige lebend ge⸗ bliebene Finne als ausreichend erachtet werden muß. Demgemäß können wir unser Gutachten nur dahin abgeben;
N daß das durch Ausschmelzen oder Auskochen gewonnene ett von finnigen Schweinen unbedingt, Verkaufe sowse zum häuslichen Verbrauche nur dann werden darf, wenn und polizeilicher Aufsicht nach vorheriger Zerkleinerung vollständig gar gekocht ist;
2) daß von Seife oder Borsten und die chemische Verarbeitung des ganzen Körpers finniger ein Bedenken in sanitätspolizeilicher Beziehung durchaus nicht vorliegt, diese Benutzungsweisen mithin unbedenklich zu gestatten sind, und daß .
3) in allen denjenigen Fällen, in welchen die Schweine in bedeu⸗ tenderem Grade finnig befunden worden, l ; die sichere Beseitigung der Kadaver, nachdem diese in zulässiger Weife ausgenutzt sind, Sorge getragen werden muß.
Berlin, den 2. Februar 1876.
Die Königliche Wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen.
das magere Fleisch aber zum zugela fen dasselbe wenig mit Finnen durchsetzt und unter
gegen die Verwendung geeigneter Theile zur Bereitung i die freie Verwerthung der Haut und der
Leim,
von polizeilicher Seite für
Unterschriften.)
Sr. Excellenz dem Königlichen Staats. Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts, und Medi zinal⸗Angelegenheiten, Herrn Dr. Falk, hier.
ne dr, erer — —— —— .
des Neutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Ltaats-⸗Anzeigerz: Berlin, 8. W. Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.
R=
X 83 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staate⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregifter und das Postblatt nimmt an: die Juseraten ˖ Expedition
1. Steckbriefe und Untersachungs-Sachen.
2. e, dnn. Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Ver pachtungen, Sabmissionen ete.
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83 u. 8. . Von öffentlichen Papieren.
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9. Familien-Nachrichten. beilage.
* * 12 Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen ⸗ Expedition
K
von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dres den, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Ztrich nnd deren Agenten sowie alle übrigen größeren Aunoucen⸗Bureans
*
Steckbrief und Untersuchungs⸗ Sachen.
Steckbrief. Gegen den Maschinisten Zulius JZäsche ist die gerichtliche Haft wegen Betruges in den Akten J. 22/76, Komm. II. beschlossen wor⸗ den. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den p. Jaͤsche im Betre⸗ tungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Kö— nigliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 2. März 1876. Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs Sachen, Kommission II. für Voruntersuchungen. Beschreibung. Alter: 32 Jahr, geboren am 2. März 1844, Geburtsort: Tscherchenhammer, Größe: 3 Fuß 2 – 3 Zoll, Haare: hellbraun, Augen: blau, Augenbrauen: hellbraun, Stirn: hoch, Kinn: gewöhnlich, Nase: gewöhnlich, Mund: gewöhnlich, Gesichts bildung: rund, Gesichts⸗ farbe: gesund, Zähne: vollständig, Gestalt: unter⸗ setzt, Sprache: deutsch.
Steckbriefs ⸗ Erledigung. Der gegen den Schmiedemeister Jacob Rübestahl von Ligpen hausen unterm 23. v. Mts. erlassene Steckbrief wird als erledigt zurückgezogen. Rotenburg a. F., den 1. März 1876. Der Untersuchungsrichter.
Strafvollstreckungs Re quisition. Der Weber hn Ludwig Hermann Lorenz aus Bernau, zur
eit mit unbekanntem Aufenthalte, ist wegen Ver⸗ Jehens gegen die öffentliche Ordnung durch Erkenntniß des Königlichen Kammergerichts vom 7. Januar 1876 zu einer Geldstrafe von 160 , im Unver- mögengfalle zu einer Gefängnißstrafe von 16 Tagen verurtheilt worden. Die Strafvollstreckung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, die Geldstrafe einzuziehen, eventuell die Gefängnißstrafe
zu vollstrecken, und von dem, was geschehen, uns zu den Akten Nr. 20 /75 zu benachrichtigen. Alt ⸗Landsberg, den 15. Februar 1876. Königliche Kreisgerichts Deputation.
Offene Strafvollstre kung Re quisition. König⸗ liches Kreisgericht zu Frankfurt a. O., den 22. Februar 1876. Von den nachbenannten Personen: f) dem Carl Arthur Otto Kubisch, am 13. Februar 1651 in Fürstenwalde geboren, 2) dem Schmied Carl Friedrich Wilhelm Heinrich, am 21. Dezember Io56y in Kienbaum geboren, 3) dem Louis Eugen Johannes v. Diezele ki, am 5. April 1851 in Münche⸗ Derg geboren, 4 dem August. Wilhelm Gustav Schnelder, am 22. August 1866 in Booßen geboren, 5) dem Johann August Knispel, am 14 Februar 1851 in Booßen geboren, 6) dem Carl Krackstaedt, am 20. Februar i851 in Tzschetzschnow geboren, 7) dem Peter Friedrich Fiebig, am 14. September 1551 in Tzschetzschnow geboren, 8) dem Knecht Albert August Tietz, am 36. Juli 1851 in Malchow, ge= boren, 9 dem Schiffer Carl Friedrich Wilhelm Strahl, am 15. Oktober 1851 zu Neulindow ge⸗ boren, 10 dem Ludwig Schoenfeld, am 16. Maͤrʒ 1851 in Aurith U. 11) dem Berthold Jacob, am 2. Juni 1857 in Müncheberg geboren, 12 dem Levi Goöttschalk, am 5. Mai 1850 in Fürstenwalde eboren, 13) dem Kommis Friedrich Wilhelm
uchholz, am 13. November 18527 in Schlaube⸗ hammer geboren, 14) dem Gustav Adolph Herrmann Bollmann, am 13. August 1853 in Frankfurt a. O. geboren, 15) dem Johann Heinrich Julius Heine, am 19. Juli 1853 in Frankfurt a. O. geboren, 16 dem Faul August Herbst, am 3. Juli 1852 in 6 a. O. geboren, I7) dem Maschinenbauer Friedrich Wilhelm Paul Löchelt, am 14. April 1853 in Frankfurt 4. O. geboren, is) dem Kaufmann Theodor Eugen Waldemar Mattschas, am 14. Juli
1853 in Frankfurt 4. O. geboren, 19) dem Hande schuhmacher Johannes Julius Friedrich Schlichting, am 2. Juli Js52 in Frankfurt a. O. geboren, 20) dem Friedrich Julius Wilhelm, am 24. November 1853 in Frankfurt 4. O. geboren, 21) dem Franz Robert Alexander Wolff, am 3. Dezember 1863 in Frankfurt 4. O. geboren, soll eine Geldstrafe von je 180 6 wegen Entziehung vom Militärdienst ein Ihr gegenwärtiger Aufenthalt ist Sobald derselbe ermittelt werden sollte, ersuchen wir: der nächsten Gerichtsbehörde sogleich davon Kenntniß zu geben, welche die Strafe von je 180 M und 45 ½ Kosten zur dortigen Kasse einziehen, im Unvermögenzfalle die, der Geldstrafe fubstituirte Gefängnißstrafe von je einem Monat vollftrecken und uns in beiden Fällen Nachricht geben
gezogen werden. unbekannt. —
wolle.
Reinertrag von 1 6 44 und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzun zs werth von 1200 veranlagt.
Auszug aus der Steuerrolle und beglaubigte Ab⸗ schrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende
Rachweifungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm 6 V. einzusehen.
Alle Diesenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander= weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä⸗ kluston spätestens im Versteigerungs -Termine an— zumelden.
Berlin, den 18. Februar 1876.
Königliches Kreisgericht.
Subhastationen, Aufgebote, Bor⸗
ladungen u. dergl.
Subhastations⸗Patent.
(18831
Das dem Tischlermeister Ferdinand Michaelsen zu Rirdorf, Steinmetzstr. wohnhaft, gehörige, in von. Rixdorf verzeichnete Grundstück nebst
den 26. April 1876, n, 11 Uhr, r. Nr. 25, Zimmer
Rr. I6, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert und dem= nächst das Urtheil über die Ertheilung des Zu—
April 1876, Nachmittags 1 Uhr,
Rirdorf belegene, im Grundbuch Band 9 Nr. 361
Zubehör soll an hiestger Gerichtsstelle, Zimmerstr.
schlags den 27. ebendaselbst verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ stener, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 6 Aren 82 Qu. Metern, mit einem
Der Subhastations⸗Richter. iss. Subhastations⸗Patent.
Das dem Maurerpolier Eduard Schultze zu Rir= dorf, Jaͤgerstt. Rr. 11 wohnhaft, gehörige, in Rix; dorf belegene, im Grunbuch, von Rixdorf Band 9 Nr. 356 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll
den 5. Mai 18236, Vormittags 11 Uhr, an biesiger Gerichtsstelle Zimmer traße Nr. 25, Zimmer? Rr. 16, im Wege der nothwendigen Bubhaftation öffentlich an den Meistbietenden ver= steigert, und demnächst das Urtheil über die Erthei ⸗ lung des Zuschlags 9
den 5. Rai 1826, Nachmittags 2 Uhr, ebendaselbst verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstüc ist zur Grund stener bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 4 Ar 35 Qu. Meter mit einem NReinertrag von 68 8 veranlagt. ;
Auszug aus der Steuerrolle und beglaubigte Ab ⸗