1876 / 58 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Mar 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Liverhegsl, 4 März, Nachmittags. (F. T. B.)

Ba am woll-. (Schlussbericht, Umsatz 19,009 B., daven für Spekulation und Erpert 2000 B. Stramm. Surats stetig, An- künfte thätig, zu vollen Preisen gehandelt.

Kiddl Orleans 68. middl. amerikanische Gs /i, fair Dhollerah 423. widdling fair Dhollerah 33, good middl. Dhollerah 33, middl. Dhoallerah 33, fair Bengal 4, good fair Broach 45, nem fair Qomra 43, good fair Qomra 4.1. fair Madras 43/6, fair Pernam 6, fair Sw yrna 53, fair Egyptian 64.

Paris. 4 März, Abends 6 Uhr. (XV. T. B.)

Produktenmarkt. Mehl bebauptet, pr. März 57,75. pr. April 58, 50, pr. Mai- Juni 59, 75, pr. Mai-August 60, 50. Rühol

RKerlim, 6. März. An Schlachtvieh war aufgetrieben Rind- vieh 3163 Stück, Schweine 6353 Stück, Schafriehb 9725 Stück Kälber 1406 Stück.

Fleisebpreise. höchster mittel niedrigste Rindvieh pro 100 Pfd. Schlachtgew. 52-56 Mrk. 46 47 Mrk. 30. 33 Mr. Scheine pro 190 Pfi. Schlachtgew. 60-63 Mrk. 56-58 Mrk 48-50 MrR. Hammel pro M 3 Kilo 20.23 Mr. 18-19 Mrk. MiEk. Kälber: sehr flau, niedrige Preise.

¶C OQOnernl-Versnrmarᷓaliunpem.

J. Marz. Slegersdorfer Werke, Aktlon- desellsohaft. Ausserord.

12. April. Badlsoho Bank. Ord. Gen. Vers. zu Mannheim; *. Ins. in Nr. 56. Sin hseriptiomenm.

Hamburgische 4M Staats- Anlelhe. Subscription auf), 700 000 . Obligationen zum Course von 9410/79 am S8. und 9. Marz bei der Diskonto- Gesellschaft in Berlin.

Auszahlung em.

Magdeburger Frlratbank. S2, 5 6 Dividende pr. Aktie ab 1. April bei H. C. Plaut in Berlin; s. Ins. in Nr. 56.

Sohleslsohe Boden-Eredit-Aktlen-Bank. 42 ½. Dividende ab J. März bei der Kasse in Breslau.

Anusneisge vom KWark en ete.

matt., pr. pr. September -Dezember 81, 00.

Produktenmarkt (Schlassberict)ꝝ). Weizen

27, 0, pr. April N, 0, pr. Mai-Juni 28, (0, pr. Mai-Augest 28 59. 21. Mehl behauptet, pr. März 58, 00, pr. April 58, 75. pr. Mai- uni 59, 75, pr. Mai-August 60 50. Rüböl ruhig, pr. Närz 97, G00, pr. April 85, 50, September Dezember SI, 00.

. in New-LTork 123, de. in do. in Philadelphia

pr. Mai-August S2, 50, pr. ruhig, pr. März 45,50, pr. Mai Angust 47,75. ere- erk, 4 März, Abends 6 Uhr. Raarenberieht. Baumwolle Dew-Orleans 123. Petrolerm in Nen-LTork 14,

153.

Sehmals (HKarke Rileor) 134 C.

Bio- 17. 122 C. Getreidefracht 7.

März 96 50, pr. April 85,50, pr. Mai-August 82, 50,

Nehl 5 B. 05 C. Rother Frähjahrsweigen 1 D. 36 C. olä mixed) 68 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 7. Speck (short clsar])

fest, pr. März sohast.

Spiritus Vers. z1 Dresden.

Mais

KRastee München; s. Ins. in

Vers. zu Mannheim.

Königliche Schauspiele.

Dienstaa, den 7. März. Opernhaus. 59. Vor- stellung. Jessonda. Oper in 3 Abtheilungen von E. Gehe mit *. Musik von L. Spohr. (Fr. Mallinger, Frl. Lehmann, Hr. Fricke, Hr. Einst, Hr. Betz) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 66. Vorstellung. Der beste Ton. Lustspiel in 4 Akten von Dr. Carl Töpfer. Zum Schluß: Herrn Kaudels Gardinenyredig⸗ 2 Lusispiel in 1 Akt von G. v. Moser. Anfang

Uhr.

Mittwoch, den 8. März. Opernhaus. 60. Vor= stellung. Fidelio. Oper in 2 Abtheilungen, nach dem Franzosischen von F. Treitschke. Musik von TL. van Beethoven. (Fr. v. Voggenhuber, Fil. Leh⸗ mann, Hr. Betz, Hr. Fricke) Anfang halb 7 Uhr.

Schauspielhaus. 67. Vorstellung. Der Kauf- mann von Venedig. Schauspiel in 5 Abtheilungen von Shakespeare, uͤbersetzjt von A. W. Schlegel. Anfang 7 Uhr.

Rallner- Theater. Dienstag: Zum 69. Male: Der Veilchenfresser. Lustspiel in 4 Akten von G. v. Moser. Mittwoch: Zum 125. Male: Der Registrator auf Reisen. Posse mit Gesang in 3 Akten von A. LArronge und G. v. Moser. Musik von R. Vial.

Jietoria- Theater. Direktion: Em il Hahn.

Dienstag und folgende Taze: Ermäßigte Preise. Gafstspiel der Signora Dorina Merante und des Mr. Gredelue. Die Reise um die Welt in S0 Tagen. Nebst einem Vorspiele; Die Wette am eine Million. Ausftgttungsstück mis Ballet in 5 Abtheilungen, 15 Tableaux von A. D' Ennery und Jules Verne. Musik von Dehillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn. Anfang 67 Uhr.

Es finden nur noch 3 Wiederholungen statt.

Friedrich- Milhelmstädtisches Theater. Dienstag: Benefiz für Frl. Csepesanyi: Die Reise durch Berlin in 80 Stunden. Mittwech: Zum 50. Male: Die Reise durch Berlin in 80 Stunden.

Krolls Theater.

Zum vorletzten Male: Die schöne Konzert-Anfang 54, der Vorstellung

Dieselbe Vor⸗

Donnerstag: Zum Benefiz für Fr. Stolle: Die Spitzenkönigin. Lebensbild in 3 Akten von H. Müller und LArronge. Musik von Bial.

Nolters dor f- Iheater. Dienstag: Zum 84. und letzten Male: Luft⸗ schlösser. Josephine Grillhofer: Frl. Jos. Gall⸗

meyrr.

Dienstaz: Sünderin. 7 Uhr.

Mittwoch: stellung.

Zum letzten Male:

Stadt- Theater.

Mikroskop.

Circus Rent.

Dienstag: Ein chinesisches Fest, ausgeführt vom ganzen Kuͤnstlerpersonal. August wird seinen Cousin aus der Kanone schießen. Auftreten der vorzüg lichsten Künstlerinnen und Künstler. Anfang 7 Uhr.

Mittwoch: Vorstellung.

Donnerstag, den 23. März, findet die letzte Vor⸗

tellung statt. K. Keræz, Direktor.

Deutscher Personal -Kalender. 7. Miüræ. Ewald von Kleist *. Julian Schmidt, Literarhistoriker *. Eduard Vogel, Afrikareisender *. Rahel Varnhagen von Ense R. Friedrich Franz II., Grossherzog von Mecklenburg - Schwerin, tritt die Regie- rung an. Arpold Hermann Ludw Heeren . Kaiser Wilhelm verlegt sein Hauptquartier von Versailles nach Ferrières.

FJamilien⸗ Nachrichten.

Die Verlobung meiner einzigen Tochter El isa—⸗ beth mit dem praktischen Arzt Hrn. Dr. med. Leopold Helwing beehre ich mich hiermit, statt jeder besonderen Meldung, anzuzeigen. Marie Hel wing,

geb. Gräfin Pinto.

1715. 1818. 1829. 1833. 1842.

1842. 1871.

Meine Verlobung mit Elisabeth Helwing, Tochter der Frau Geh. Regierungs-⸗Räthin Hel—⸗ wing, zeige ich Freunden und Bekannten hier— durch an.

Berlin. Dr. med. Helwing,

prakt. Arzt.

Statt besonderer Meldung. Durch die Geburt eines Knaben wurden hoch⸗ erfreut Kreisrichter Loewenberg u. Frau, ; Marie, geb. Salzmann. Kirchhain, den 3. März 1876.

Verlobt: Frl. Ann Böddinghaus mit Hin. August Ritterhaus (Elberfeld Barmen). ; Verehelicht: Hr. Rittergutsbesitzer Arthur Bönisch

mit Frl. Sophie Schedler (Leschnitz O. / Schl.

Leobschütz).

Geboren: Ein Sohne Hrn. Major und Escadron⸗Chef Fritz v Dunker (Tilsit). Hrn. Hauptmann a. D. Schmack (Obercassel bei Bonn).

Gestorben: Hrn. Hauptmann a. D. und Ritter⸗ gutsbesitzer Fedor v. Kriegsheim (Barsikow). Hr. Major Hennig Arnold v. Stammer (Alexandrien). Hr. DOber⸗Steuer⸗Inspektor Eichhoff (Crefeld).

Yteckbrie ft und Untersuchungs⸗ Sachen. Steckbrief. Gegen den hier wegen schwersn

Dienstag: Zu halben Kassenpreisen: Zum 1. Male: Ein geadelter Kaufmann. DOriginal⸗ Lebensbild in 5 AÄufzügen von C. A. Görner.

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Vational- Theater.

Dienstag: Benefiz für den Kapellneister Hrn. A. Wiedeke: Der Geizige. Hierauf: Traum einer jungen Mutter.

Mittwoch: Gastspiel der Fr. M. Seeb ach: Stella. Ein Schauspiel für Liebende in 5 Akten von W. Göthe. Stella: Fr. M. Seebach.

Belle lliance- Iheater.

Dienstag: Zum 5. Male: Ein toller Tag, oder: Figaros Hochzeit. Lustspiel in 5 Auf⸗ zügen nach Beaumarchais, von Franz von Dingzel— ftekt. Anfang der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 3.

MYMättwoch und folgende Tage: Ein taller Tag oder JZigaro's Hochzeit.

gönigliches Schanuspielhaus. Saaltheater. Dienftag, 7. März, Abends 7 bis nach 9 Uhr: Neuer Cyclus. . 1 London bei Tag und Racht. Kunstschätze, Straßenphysiognomie, Volktleben der Riesenst. 2 Der Mond, die Erde. Planetensysteme. Jata Morgana, Zaubergebilde der Sytik. Entree 20, 15, i0 und 5 Sgr. Kasse und Meyer's Conditorei, Charlottenstr. 56. Kinder: Wochentags die Hälfte. ; Konzertvorträge: Frl. Mar. Stresow.

Nikroskopisches Aquarium.

. Werderscher Markt 9. ; Täglich geöffnet von R bis 9 Uhr. Entrée 1 Vorlesung täglich 7 Uhr außer Dienstag und

Freitag mit Darstellung lebender Insekten, Krebs-

Diebstahls verfolgten Bäcker Johannes Nothacker von Borken, ist der gerichtliche Haftbefehl erlassen. Alle Behörden werden eisucht, denselben im Betre⸗ tungsfalle zu ergreifen und den Unterzeichneten zu benachrichtigen. Signalement. Alter: 24 Jahre. Statur: mittelgroß. Gesicht: jüdisch, große gebo⸗ gene Nase, kleines schwarzes Schnurrbärtchen. Haar: schwarz. Kleidung: trug zuletzt einen blauen Ueberzieher. Fraukfurt a. M., den 1. März 1876. Der K. Untersuchungs ⸗Richter i. «. v. Knyph au sen.

10337 Eæroclam a.

Gegen den Käthner Heinrich Mense aus Ter— reszewo ist nach Inhalt des Beschlusses des König⸗ lichen Kreisgerichts zu Loebau vom 23. August 1875 auf Grund der Anklageschrift vom 18. Juli 1875 die Untersuchung wegen falscher Anschuldigung er— öffnet worden.

Zur öffentlichen Verhandlung der Sache Termin auf den 12. April 1376, Vermittags um 12 Uhr, im Verhandlungszimmer Nr. 22 des Kreiszerichts⸗ gebäudes hierselbst angesetzt worden.

Der Angeklagte wird aufgefordert, in diesem Ter⸗ mine zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche unter bestimmter Angabe der dadurch zu beweisenden Thatsachen dem Richter so zeitig zum Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeholt werden können.

Im Falle des Ausbleibenz wird mit der Unter . suchung und Entscheidung über die Anklage in con- tumaciam verfahren werden.

Loebau, den 16. Dezember 1575.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Der Kaufmann Carl Naters von hier ist durch das rechtskräftige Erkenntniß des hiestgen Schwur⸗

ist ein

Gen. Vers. zu Berlin; s. Ins. in Nr. 56. 1 Nor dls ohe Dampfsohlffabrts-desellsohaft zu Läbeok. Gen. Vers. zu Lübeck; s. Ins. in Hamburg · Magdeburger Fener - Versloherungs · des ell Ordentl. Gen-Vers zu Hamburg. Säohslsobe Vleh · Vorsloherungs · Bank.

Magdeburg - Halberstâdter Elsenbahn. Ausserord.

Gen - Vers. zu Magdeburg; s.

Thürluglsohe Elsenbabn.

Erfurt; s. Ins. in Nr. 56.

Sũddents ohe m, m mmm Ord. Gen Vers. zu 2.

Rhelnlsohe Rreudltbank in Mannheim.

Wehrpflicht durch unerlaubtes Auswandern entzogen

bekannt ist, so werden dieselben hiermit zu der auf

schuldig erachtet und auf Grund des §. 360 Ziff. 3

Nr. 56.

d. Gen. ord. Gen- 0, er-

Ins. in Nr. 56. Ausserord. Gen-Vers. zu

Ord. Gen. -

Anleihen zum 1.

Woohen-ebersloht 6 deutscher Lettelbanken pr. 29. Fe- braar; s. unter Ins. der Nr. 56.

Freusslsohe Hypotheken Versioherungs-Aktlen-desellsohaft. Status pr. ult. Februar; s. unter Ins. der Nr. 56.

Fener Versicherungs Aktien - Gesellsohaft für Deutsoh-

Berlln. Gewinn- und Verlust-Conto, sowie Bilanz

für 1875; s unter Ins. der Nr. 56.

Eis em nahn-Eimmahnwmem.

Rumänlzohe Els enbahnen-Aktlen-Gesellsohaft. Vom 29. Ja- nnar bis 25. Feb-nar er.: 682,911 Fres. CE 90, 395 A); 1. Januar bis 25. Februar 1,231,321 Fres. (— 115,275 A); s. Ins. in Nr. 56.

a earn ebkRν nem uni VertlsgcggnarnKkenm.

Angerburger Rrels-Obligatlonon.

Ueber Kündigung der 50 Juli er.; s. Ins, in Nr. 56.

thierchen, Würmer . durch das Hydro⸗Oxrygen⸗Gas⸗ 5 Tage bereits verbüßt sind. Der Verurtheilte, Steuerrolle und Hypothekenschein, ingleichen etwaige

welcher wegen Krankheit seiner Ehefrau beurlaubt Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nach⸗

war, hat sich der ferneren Strafpollstreckung durch weisungen und besondere Kaufbedingungen sind in die Flucht entzogen und giebt er in einem von Zürich unserem Bureau V. einzusehen.

datirten Schreiben die Absicht zu erkennen, nach“

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander-

Aegypten weiter zu reisen. Alle Sicherheitsbehörden weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung werden ersucht, auf den ꝛc. Naters zu vigiliren, ihn in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht einge=

im Betretungsfalle zu verhaften und die erkannte tragene

ealrechte geltend zu machen haben, werden

Restgefängnißstrafe von 37 Tagen an ihm zu voll⸗ fen , dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗

strecken, von dem Geschehenen aber uns Nachricht zu den Akten Nr. 37/76 zu geben. Signalement.

I Familienname: Naters, 2) Vorname: Carl, 3) Geburtsort: Halberstadt, 4) Religion; evangelisch, 5) Beschäftigung: Kaufmann, 6) Größe: 5 Fuß 5 Zoll 2 Strich, 7) Alter: 16. November 1856 geboren, 8) Statur: untersetzt, 9 Haar: dunkel⸗ blond, 10) Stirn: frei, 11) Augenbrauen: dunkel⸗ blond. 17 Augen: grau, 13) Nase: gewöhnlich, 14 Mund: gewöhnlich, i5) Zähne: gesund, 16) Bart: blond, Schnurr⸗ und Knebelbart, 17) Kinn: rund, 18) Gesichtsbildung: oval, 19) Gesichtsfarbe: gesund, 20 Hände: normal, 21) Füße: normal, 2) Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen: fehlen.

Halberstadt, den 2. März 1876. ;

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

1912

Der Reservist, Buchbinder Carl Heinrich Ferdinand Bernawitz aus Gräfenthal, später in Beutenberg, und der Dispositionsurlauber, nunmeh⸗ rige Reservist Joseph Eduard Heinz von Piesau, sind angeschuldigt, sich der weiteren Erfüllung ihrer

zu haben. ( Ba deren gegenwärtiger Aufenthaltsort dahier un⸗

Donuerstag, den 29. Juli 1876, Mittags 12 Uhr, anberaumten Hauptverhandlung öffentlich vorgela⸗ den unter der Verwarnung, daß im Falle ihres Ausbleibens sie der angezeiten Uebertretung für

des Reichs ⸗Strafgesetzuchs zu einer Geldstrase von je 100 46 cvent. 4 Wochen Haft und den Kosten des Verfahrens verurtheilt werden werden. Gräfenthal, den 19. Februar 1876. Herzogl. . Landgericht.

illich

8.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

its] Subhastations⸗Patent.

Das dem Fuhrherrn Robert Jonas zu Friedrichs—⸗ berg gehörige, in Friedrichsberg, Pfarrstrase 18, belegene, im Grundbuch von Lichkenberg Band XV. Blatt Nr. 527 verzeichnete Grundstück nebst Zu⸗ behör soll

den 26. April 1876, ,. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zimmer Nr. 16, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert und dem⸗ nächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

den 27. April 1876, Nachmittags 2 Uhr, ebendort verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ stener, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaäß von 6 Aren 50 Qu.-Meter mit einem Reinertrag von 3,06 A und für das Steuerjahr 1876 zur Gebäudestener mit einem jährlichen Nutzungs—⸗ werth von 1300 4A. veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer⸗ den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä—⸗ klusion spätestens im Versteigerungstermin anzu⸗ melden.

Berlin, den 4. Februar 1876.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

üs! Resubhastations⸗Patent,

Das dem Kaufmann Julius Kienert gehörige, in Dalldorf belegene, im Grundbuch von Dalldorf Band L, Bl. Nr. 37 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll

den 29. März 1876, Vormittags 11 Uhr,; an hiestger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr., 25, Zimmer Nr. 16, im Wege der Resubhastation öffent⸗ lich an den Meistbietenden versteigert, und dem⸗ nächft das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

den 30. März 1876, Vormittags 11 Uhr, ebendort verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundftück ist zur Grund⸗ 6. bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗

lächenmaß von 17 Aren 50 Qu. Metern mit einem einertrag von Os S6 und für das Steuerjahr 1876

sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Berlin, den 16. Februar 1876. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

isst Ediktalladung.

Auf Antrag des Ritterguntshesitzers Adolph Treusch v. Buttlar zu Altenfeld werden alle Die⸗ jenigen, welche aus dem Familienfideikommiß ⸗Verhält⸗ nisse an dessen Rittergüuͤter Altenfeld und Heitelberg Ansprüche zu haben vermeinen, in Gemäßheit des §8. 49 des Gesetzes vom 29. Mai 1873 unter dem Rechtsnachtheile der Ausschließung näherer Feststel⸗ lung oder Vervollständigung beziehungsweise Löschung des Eintrags, aufgefordert, solche binnen 4 Mo⸗ naten dahier unter Vorlage darüber sprechender Urkunden geltend zu machen. Alle weiteren in die⸗ ser Sache ergehenden Verfügungen werden nur am Gerichtsbrett angeschlagen werden.

Netra, am 18. Februar 1876. Königliches Grundbuchamt. Kersting.

1929) Gerichtliche Todeserklärung.

Nachdem die Geschwister Johanne Marie Christine Günther und Carl David Günther aus Hildesheim der öffentlichen Ladung vom 18. Fe bruar 1875 nicht Folge gegeben und sich weder selbst im Termine vom 18. h. m. gemeldet, noch von ihrem Fortleben Nachricht gegeben haben, so werden diesel⸗ ben hierdurch für todt erklärt und es ergeht zu⸗ gleich an etwaige Erb- und Nachfolgeberechtigte der⸗ selben die Aufforderung, ihre Ansprüche spätestens innerhalb der nächsten 90 Tage hier so gewiß anzu⸗ melden, als widrigenfalls bei der Ueberweisung des Vermögens der Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden wird. Hildesheim, den 29. Februar 1876.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

1955

Berlin⸗Coblenzer Eisenbahn. Strecke Nordhansen⸗Wetzlar.

Die Arbeiten zur Ausführung der gewölbten Un⸗ terführung der Küllstedt⸗Büttstedter Chaussee sollen im Wege öffentlicher Submission vergeben werden. Offetren mit der Aufschrift:

Snbmissions Offerte auf die Arbeiten zur Küllstedt⸗Büttstedter Chausserc⸗Unter führung

sind his zum Submissionstermin am Freitag, den

17. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, versiegelt und frankirt an den Unterzeichneten einzureichen, in dessen Bureau zur angegebenen Stunde die eingegangenen Offerten im Beisein etwa erschienener Submittenten eroͤffnet werden. Später eingehende Offerten blei⸗ ben unberücksichtigt.

Zeichnungen und Bedingungen können im hiesigen Bureau eingesehen, letztere auch gegen Erstattung der Selbftkosten von da bezogen werden.

Küllstedt, ben 2. März 876.

Der Abtheilnngs⸗Banmeister. Kiene.

Verschiedene Bekanntmachungen.

urs Bekanntmachung.

Die neu creirte Stelle

eines besoldeten Stadtraths,

mit welcher ein Gehalt von 36090 Mark verbunden ist, soll mit einem in der städtischen Verwaltung erfahrenen Verwaltungsbeamten besetzt werden. Bewerber wollen ihre Anmeldungen unter Bei⸗ fügung der Zeugnisse und eines Lebesslaufs bis zum 25. März dieses Jahres an den Stadtverordneten⸗ Vorsteher, Herrn Fabrikbesitzer A. Petzoldt, einsenden.

Waldenburg in Schlessen, im Februar 1876. Die Stadtverordueten⸗Versammlung.

Die durch den Tod des Kreisphysickus Dr. Roock in Bütow erledigte Kreisphysikats⸗Stelle des Bütower Kreises soll wieder besetzt werden. Me⸗ dizinal⸗Personen, welche sich um diese Stelle bewer⸗ ben wollen, werden aufgefordert, sich unter Ein- reichung ihrer Zeugnisse und eines Lebenglaufes bin-

gerichts vom 271. Janngr 1876 wegen Uckunden ; fälschung mit 6 Wochen Gefängniß bestraft, wovon

zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungs⸗ werth von 3680 M veranlagt. Auszug aus der

nen 6 Wochen bei uns gn melden. Cöslin, den 29. Februar 1876. Königliche Negierung. Ab⸗ theilung des Innern.

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Bas Abonnement beträgt 4 Æ 66 8 für das Vierteljahr.

All

e Nost-Anstalten des Ju- und Auslandes

Sestellung an; für Gerlin außer den Post⸗Anstalttn

Ge ern nn eeln für den Kaum einer Pruchzeile 36 4 . 5 3. 4 auch die Egprdition: 8. Wilhelm str. Nr. 32.

M 58.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator bei

der obersten Post⸗ und Telegraphenverwaltung, Geheimen Rechnunge⸗-Rath Meißner, den Rothen Adler⸗-Orden dritter Klasse mit der Schleife. und dem emeritirien Schullehrer Weiler zu Monzel im Kreise Wittlich das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens-Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens erster Klasse:

dem General⸗Major von Helden⸗Sarnowski, Com⸗

mandeur der 14. Feld⸗Artillerie⸗Brigade;

des Offizierkreuzes des Ordens der Königlich ; italienischen Krone: dem Major z. D. von Strantz zu Berlin;

des Comthurkreuzes des Ordens vom heiligen Grabe und des Ritterkreuzes des Königlich portu⸗— giesischen Militär-⸗Ehristus⸗Ordens: dem Seconde⸗Lieutenant von Schäfer-Voit von der Landmehr⸗-Kavallerie des Reserve -⸗Landwehr⸗Regiments (Berlin) Nr. 35; sowie des Ritterkreuzes des Ordens von San Marino: dem Seconde⸗Lieutenant der Reserve des Königs⸗Grenadier⸗ Regiments (2. Westpreußischen) Nr. 7, Haselbach.

De utsche s Ne mich.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht, dem Legations⸗Rath Freiherrn von Steffens den Charakter als Geheimer Legationg⸗Rath zu verleihen.

Bekanntmachung. Annahme von Telegrammen durch die Sisenbahn—

. Postbureaus.

ur Erleichterung des telegraphischen Verkehrs können vom 1. März d. J. ab Privattelegramme durch die ö den Eisenbahn⸗ zügen fahrenden Posthureaus zur Einlieferung gelangen.

Die betreffenden Telegramme sind mit dem tazmäßigen Be— trage in Telegraphen⸗-Freimarken zu bekleben und durch den Briefkasten an dem Postwagen zur Aufgabe zu bringen.

Soweit dem Absender Telegraphenfreimarken nicht zur Verfügung stehen, darf die Gebühr auch durch Aufkleben von , , entrichtet werden.

as Telegramm kann auch auf eine Postkarte geschrieben sein, muß aber als solches durch Ausstreichen der . „Postkarte! und Ersetzung derselben durch das Wort „Tele⸗ gramm. deutlich bezeichnet werden. Den Betrag des Post⸗ stempels von 5 J kann der Absender sich bei der Gebühr zu gut rechnen.

Wo die örtlichen Verhältnisse und die Dauer des Aufent⸗ halts auf den betreffenden Eisenbahnstationen es gestatten, sollen auch nicht mit Marken beklebte Telegramme unter Bei⸗ fügung der entfallenden, thunlichst abgezählten Gebühren in baarem Gelde durch das Fenster bz. die Thüre des Postwagens angenommen werden; doch ist dabei den Aufgebern das Betre⸗ ten des Postwagens selbst nicht gestattet.

Die Absender brauchen die Aufgabe nicht selber zu bewirken, sondern können sie auch durch dritte Personen bewirken lassen.

Die Telegramme werden vom Eisenbahn⸗Postbureau aus unverzüglich an diejenige nächstbefindliche Telegraphen⸗Station besorgt, welche die schleunigste Abtelegraphirung nach dem Be⸗ stimmungsorte zu bewirken in der Lage ist.

Berlin W., den 16. Februar 1876. .

Der General⸗-Postmeister.

Bekanntmachung. Annahme von k durch die Telegraphen⸗ o ten.

Um mehrseitig ausgedrückten Wünschen zu entsprechen, soll vom 1. März ab verfuchsweise die keln . werden, daß der ein Telegramm überbringende Telegraphenbote auf Verlangen des Empfängers die etwaige telegraphische Ant⸗ wort zum Telegruphenamte gleich mit zurücknimmt. Das Ant⸗ worts⸗Telegramm muß ihm aber innerhalb höchstens fünf Mi⸗ nuten übergeben sein: länger darf er nicht warten. Außer der Gebühr für das Telegramm selbst hat der Bote für den gedachten Dienst den Satz von 19 Pfennigen zu erheben. Aufgabeformu⸗ lare zu Telegrammen führt der Bote mit sich, und 'yerabfolgt sie zum Behuf des Antwort⸗Telegramms unentgeltlich.

Berlin W., den 16. Februar 1876.

Der General⸗Postmei ster.

Bekanntmachung.

Werthangabe bei Postsendungen nach dem Auslande. Zur Beseitigung von Zweifeln über den Umfang der Ver⸗ pflichtung der Absender, bei gewissen Sendungen nach den nach⸗

erlin, D

Der Gesammtwerth des Inhalts muß auf der Adreßseite des Briefes in der Reichswährung angegeben sein.

Auf Pac'etsendungen nach Belgien, soweit deren Inhalt aus Gold und Silber (in Barren oder gemünzt), Platina, Banknoten oder Papiergeld, Bijouterien oder Edelsteinen besteht, muß der wirkliche Werth der zu versendenden Gegenstände angegeben wer⸗ den. Bei unrichtiger Werthangabe wird für den zu wenig an⸗ gegebenen Werthbetrag das doppelte Porto für die ganze Be⸗ förderungsstrecke berechnet, abgesehen von der etwaigen Verfol— gung des Falles nach den in Belgien bestehenden Strafgesetzen.

; Y Nach Großbritannien.

Briefe mit Werthangabe sind nicht zulässig.

Auf Packetsendungen nach Großbritannien, soweit deren Inhalt aus Gold und Silber (in Barren oder gemünzt), Pla⸗ tina, Banknoten oder Papiergeld, Bijouterien oder Cdelsteinen besteht, muß der wirkliche Werth der zu versendenden Gegen— stände angegeben werden, gleichviel auf welchem Wege die Be⸗ förderung erfolgt. Bei unrichtiger Werthangabe wird für den zu wenig angegebenen Werthbetrag das doppelte PoFto für die ganze Beförderung strecke berechnet.

. 3) Nach Frankreich. Briefe mit Werthangabe find bis zum Werthe von 8100 4 zulässig. Der in einem solchen Briefe enthaltene Werthbetrag muß auf der Adreßseite angegeben sein.

Auf Packetsendungen nach Frankreich, soweit deren Inhalt aus Gold und Silber (in Barren oder gemünzth, Platina, Banknoten oder Papiergeld, Bijouterien oder Edelsteinen besteht, muß der wirkliche Werth der zu versendenden Gegenstände an⸗ ö werden, gleichviel auf welchem Wege die Beförderung

Bei unrichtiger Werthangabe steht den betreffenden franzö— sischen Beförderungs⸗Gesellschas n das Recht zu, die einzelnen Fälle den Gerichten zur Bestrafung zu Überweisen.

. 4) Nach Rußland.

Bei Geldsendungen, sowie bei der Versendung von Gold⸗ und Silbersachen muß der Werthbetrag und die Gattung bez. der Feingehalt genau angegeben werden, mag die Versendung in Briefform oder in Packeten geschehen. Nach den in Rußland bestehenden Landesgesetzen steht der russischen Verwaltung das Recht zu, Sendungen der bezeichneten Art, deren Inhalt in den zugleich für die Berechnung der russischen Versicherungsgebühr maßgebenden Zolldeklarationen nicht richlig und nicht vollständig

angegeben ist, zu konfisziren. 5) Nach Italien. In Briefen mit Werthangabe können gegen Vorzeigung zahlbare Werthpapiere bis zum Betrage von 3600 Francs oder Lire (2400 6) nach den größeren Orten Italiens versandt wer⸗ den. Der Werth der in einem Briefe enthaltenen Werthpapiere muß auf der Adreßseite des Umschlages angegeben werden. Bei Versendungen von Gegenständen in Packeten nach Italien muß der Werth der betreffenden Gegenstände zum vollen Betrage angegeben werden. Bei zu niedriger Werthangabe tritt Taxnachforderung bezw. Geldstrafe ein. Berlin W., den 4. März 1876. Kaiserliches General-⸗Postamt.

Bekanntmachung.

Die Bestellung der Telegramme an den Adressaten oder an die zum Empfange Berechtigten kann, wenn es vom Absender gewünscht wird, auch offen (unverschlossen) erfolgen. Für der⸗ gleichen Fälle hat der Absender des betreffenden Telegramms den desfallsigen Wunsch durch den, unmittelbar vor der Adresse niederzuschreibenden Vermerk: „offen bestellen“ oder „unver⸗ schlossen bestellen“ auszudrücken. z Berlin, den 17. Februar 1876.

Kaiserliches General-Telegraphenamt.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Gerichts⸗Assessor a. D. und Gutsbesitzer Cn fried von Quast auf Raegelsdorf zum Landrathe des Kreises Ruppin zu ernennen.

Ministerium de geislichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten.

Der Pfarrer 4. D. Hoffmann ist als provisorischer Seminarlehrer an dem Königlichen Schullehrer⸗Seminar zu Neuwied angestellt worden.

Aus Anlaß einer Reihe bei mir angebrachter Beschwerden hatte ich die Königlichen Regierungen mittels Heel. vom 6. Oktober v. Is. zu einer näheren Erörterung verschiledener Gesichtspunkte veranlaßt, welche in Betreff des katholischen 3 in den Volksschulen zu beachten eien.

Nach Prüfung der hierauf erstatteten Berichte bezeichne i folgende Gesichtspunkte als diejenigen, von 3 ö 265

stehend bezeichneten Ländern den vollen Werth anzugeb x Folgendes 32 gemacht. h anzugeben, wird

1876.

1) Der schulplanmäßige Religionsunterricht wird in der Volksschule von den vom Staate dazu berufenen oder zuge⸗ lassenen Organen unter seiner Aufsicht ertheilt.

2) Die Ertheilung dieses Unterrichts liegt in erster Linie den an der Schule angestellten Lehrern und Lehrerinnen ob, welche in der vorgeschriebenen Prüfung die Befähigung dafür nachgewiesen haben. Dasselbe gilt von denjenigen Geifilichen, welche, wie dies in einzelnen Gegenden noch vorkommt, gleichzeitig als Lehrer an Volksschulen angestellt sind.

3) Wo es bisher üblich war, den schulplanmäßigen Religions unterricht zwischen dem angestellten Lehrer und dem Pfarrer oder dessen ordentlichem Vertreter (Vikar, Kaplan) der⸗ gestalt zu theilen, daß Etsterer die biblische Geschichte, Letzterer den Katechismus übernimmt, kann es unter der Voraussetzung auch fernerhin dabei bewenden, daß der Geistliche in Bezug auf seine Stellung zum Staat der Schulaufsichts⸗ behörde kein Bedenken erregt und allen ressortmäßigen Anord⸗ nungen derselben, insbesondere hinsichtlich der Lehrbücher, der Vertheilung des Unterrichtsstoffes auf die einzelnen Klassen, der Schulzucht und pünktlichen Innehaltung der Lehrstunden pflicht⸗ mäßig entspricht.

. Demgemäß sind Geistliche, welchen wegen Nichterfüllung einer dieser Voraussetzungen die Kreis⸗ oder Lokal⸗Schul⸗ inspektion hat entzogen oder welche von der Leitung des schul⸗ planmäßigen Religionsunterrichts haben ausgeschlossen werden müssen, selbstredend auch von der Ertheilung des letzteren aus⸗ zuschließen.

An Orten mit konfessionell gemischter Bevölkerung, in welchen ein katholischer Lehrer nicht vorhanden ist, kann der gesammte Religionsunterricht, wenn es bisher so üblich war, unter den zu 3 erwähnten Voraussetzungen auch ferner den Geistlichen überlassen werden.

5). Ueber Differenzen zwischen dem Geistlichen und dem Lehrer in Betreff des Religionsunterrichts entscheidet die Schul⸗ aufsichtsbehörde.

6) In den Fällen, wo es an einem vorschriftsmäßig geprüften Lehrer mangelt, bestimmt die Königliche Regierung, wem die Erthei⸗ lung des Religionsunterrrichts in der Schule zustehen soll, insbe⸗ sondere ob dazu der Verwalter der Stelle oder ein Geistlicher aushülfsweise zu wählen sei. Es sind dabei in jedem einzelnen Fall alle in Betracht kommenden Verhaltnisse sorgfältig zu er⸗ wägen.

Ein Geistlicher darf auch in solchen Fällen nur dann zu— gelassen werden, wenn in Betreff seiner die zu 3 bezeichnelen Voraussetzungen zutreffen.

7) Anlangend die Leitung des Religionsunterrichts, so ist von mir wiederholt darauf hingewiesen worden, daß dieselbe nach Art. 24 der Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1850 den Religions gesellschaften zustehen soll, daß jedoch einer—⸗ seits dieser Artikel erst der näheren Bestimmung seines Inhalts durch das nach Art. 26 das. zu erlassende Unterrichtsgesetz bedarf, daß indeß andererseits nichis im Wege steht, die darin ent— haltene allgemeine Norm insoweit zur Anwendung zu bringen, als dies die bestehenden Gesetze und die staatlichen Interessen gestatten. . Danach hat kein einzelner Geistlicher ohne Weiteres ein Recht, diese Leitung zu beanspruchen; es ist jedoch in der Regel und so lange die lirchlichen Oberen ein anderes Organ dazu nicht bestimmen der gesetzlich bestellte Ortspfarrer als das zur Leitung des Re⸗ ligionsunterrichts berufene Organ zu betrachten. Sowohl der Ortspfarrer als auch der sonst von dem kirchlichen Oberen zur Leitung des Religionsunterrichts bestimmte Geistliche darf aber dieselbe nur. ausüben, so lange er durch sein Verhalten nicht diejenigen Zwecke gefährdet, welche der Staat mit der Erziehung der Jugend durch die Volksschule verfolgt. . 8) Tritt ein solcher Fall ein, so hat die staatliche Aufsichts⸗ behörde dem Geistlichen zu eröffnen, daß er zur Leitung des Religionsunterrichts nicht ferner zugelassen werden könne. Der Beschluß ist gleichzeitig zur Kenntniß des kirchlichen Oberen mit dem Anheimgeben zu bringen, der staatlichen Aufsichts behörde einen anderen Delegirten zu bezeichnen. Findet die staatliche Aufsichts behörde gegen denselben nichts zu erinnern, so ist der⸗ selbe zur Leitung des Religionsunterrichts zuzulassen. 9) Der als Organ der betreffenden Religionsgesellschaft aner— kannte Pfarrer oder sonstige Geistliche ist berechtigt, dem schul⸗ planmäßigen Religionsunterricht in den dafür festgesetzten Stun⸗ den beizuwohnen, durch Fragen und soweit erforderlich, stellen⸗ weises Eingreifen in den Unterricht sich davon zu überzeugen, ob dieser von dem Lehrer vollständig und sachgemäß ertheilt wird und welche Fortschritte die Schüler darin ge— macht, haben, ferner den Lehrer (jedoch nicht in Gegenwart der Kinder) sachlich zu berichtigen, Wünsche oder Beschwerden in Bezug auf den Religionsunterricht der staatlichen Aufsichtsbehörde vorzutragen und endlich bei der Entlassungsprüfung, wo eine solche stattfindet, nach vorherigem Examen die Censur in der Religion mitfestzustellen. 10 Durch die zu 9 bezeichneten Befugnisse wird nichts ge⸗ ändert in dem Rechte der Aufsicht, welches der Staat durch sesne Organe in Gemäßheit des Gesetzes vom 11. März 1873 Über den gesammten Unterricht einer jeden Schule und damit auch über den katholischen Religionsunterricht in der Volksschule zu

handlung des gedachten Unterrichts fortan auszugehen ist:

üben hat. Diese Organe haben somit auch das Recht, dem gedachten