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In der Vorhalle stand, von grünen Blattpflanzen umranlt, die vom Bildhauer Encke entworfene Skizze des Denkmals, das der verewigten Königin errichtet werden soll.
Die Feier leitete der Königliche Domchor mit dem Gesange des Verses ein: „Sei getreu bis in den Tod ꝛ0“
Die Festrede hielt der Professor Dr. von Treitschke. .
An dieselbe knüpfte der Ober⸗Büůrgermeister Sobrecht die Mittheilung, daß der Ausschuß, der die Feier veranstalie, mit Genehmigung Sr. Najestãt des Kaisers und Königs, der Königin Luise ein Tenkmal zu errichten beabsichtlge, dessen Kosten durch freiwillige Beiträge aufgebracht werden sollen.
Der Gesang des Uhlandschen Liedes „An das Vaterland nach der Komposition von Kreutzer schloß die Feier.
Ter Verein für die Geschichte Berlins (6 Mit- glieder) legte zu Ehren des Tages einen Kranz am Fuße des Denksteins auf der Luiseninsel nieder.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Rechnungs⸗ wesen hielt heute eine Sitzung.
— Das Staats-Ministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— In der gestrigen Sitzung des Hau ses der Abgeord⸗ neten entgegnete in der Berathung des Stats des Ministe⸗ riums der geistlichen 21. Angelegenheiten (S. Rr. 59 d. Bl.) der Staats⸗Minister Dr. Falk dem Abg. Windthorst (Meppen), welcher Garantien für die katholische Kirche in Preußen verlangt hatte: .
Auch ich, meine Herren, könnte es vielleicht bedauern, daß dies: Verhandlung, die heut geführt wird, nicht gestern gefübrt ift. aus dem allerdings sehr äußerlichen, aber vielleicht dem Hrn. Aba. Windt⸗ horst gerade nicht unspympathischen Grunde, weil genau gestern vor einem Jahre, am 9. März 1875, wir uns miteinander über dieselben Gegenstände unterhalten haben. Ich würde deshalb vielleicht mit noch bestimmterem Erfolge in der Lage sein, auf dasj nige zurückzu⸗ verweisen, was ich ihm damals entgegnetez denn ich kann allerdings nicht annehmen, Daß eine Aenderung der Situation ira Vergleich zum vergangenen Jahre eingetreten sei, insbesondere nicht aus dem Grunde, den der Herr Abgeerdnete in seinen Ausführungen am meisten behandelt bat, nämlich demjenigen der Vorlegung der General⸗ Synodalordnung zur Anerkennung Seitens der staatlichen Faktoren. Es ist mir sehr einleuchtend, daß der Herr Abgeordnete die Aus⸗ führungen des Hrn. Abg. Hänel für sich in Anspuch nimmt und sie aus beutet; es liegt das gar zu sehr zu Tage, als daß man eigem so gewandten Manne, wie der Hr. Abg. Windthorst, ist eine derartige Verwerthung nicht zutrauen solte.
Aber, meine Herren, ich glaube, daß er mit seinen Argumen⸗ tationen nicht Recht har, ich glaube auch, daß er am allerwenigsten Recht hatte, mich durch die auch von mir nach der Art der Ausfüh⸗ rung als eine sebr bedeutungsvolle anerkannte Rede des Hrn. Abg. Hänel als geschlagen anzusehen, weil ich darauf nicht geant⸗ wortet hätte, während ich jn sonst anf jed: Kleinigkeit mit dem Worte bereit gewesen sei. Meine Herren! Sie erinnern sich, ich vabe in der ganzen Debatte nur ein einziges Mal gesprochen, Sie er⸗ innern sich, aß selbst der Hr. Abg. Wehren pfennig gegen das Ende einer langen Sitzung nur roch zu einem knappen Worte gelangte; Sie werden sich aber auch weiter darauf erinnern, daß der Standpunkt, den der Hr. Abg. Hänel einnimmt, und der meinige in ihrer scharfen Gegen sätzlichkeit hier schon zum wiederholten Male zum Ausdruck gekommen sind, daß namentlich meine Antwort auf die Interpellation des Hrn. Abg. Pr. Virchow diesen Punkt auf das schärfste betont hat. Ich tabe damals ausgeführt und halte meine damalize Ausführung auch heute noch für richtiz gegenüber den Ausführungen des Hin. Abg. Haͤnel, daß es sich in der That darum nicht handelte, durch die Ver⸗ faffungsurkunde auszusprechen, daß das landesherrliche Kirchen⸗ regiment befeitigt werden solle, sondern daß es sich darum handelte, die evangelische Kirche in ihrer damaligen Gestaltung, also mit dem landesherrlichen Kirchenregiment, als besonder= priviligirte Korporation anzuerkennen. Ich habe früher hier wiederholt hervor⸗ gehoben, daß der Hr. Abg. Hänel oder rich tiger seine politischen Freurde einen entgegengesetzten Standpunkt immer geltend gemacht, daß sie ihn aber nicht zue Geltung gebracht haben, und daß ich mich für berechtigt halte, auf diesem Standtpunkt stehen zu kiciben, daß die evangelische Kirche mit ihrem durch nichts beschränkten landesherrlichen Kirchenregiment der Purkt sei, von dem man bei der gegenwärtigen General-⸗Synodalordnung aufgehen muß. Darum bin ich auch durchaus der Auffassung, daß es sich nicht, wie der Hr. Abg. Hänel meint, darum handelt, dem landesherrlichen Kirchenregimente neue Kraft zu geben, sondern daß es sich in Wahrheit um das Gegzentheil handelt, das landes herrliche Kirchenregiment in seinen Machtäußerungen zu beschränken, daß also in der That, wenn von einer Parallele zwischen heute und dem ver⸗ gangenen Jahre die Rede sein kann, die Entwickelung sich nicht in Fer von dem Hrn Abg. Windthorst bezeichneten, sondern in der genau entgegengesetzten Richtung bewegt. Es ist auch — Larin wird für did General- Synedalordnung kaum ein Zweifel fein — ausreichend ausgedruckt, daß diesel be nicht einen Zuftand schaffe, der für immer bleiben solle, sondern daß dieselbe eben nur der erste Schritt einer weiteren Entwickelung der Dinge sei. In 58. 7 der vorliegenden Synodalordnung finden sich in dieser Beziehung die ausreichenden Andeutungen. Es war aber nech ein anderer Grund, den der Hr. Abg. Hänel betonte, der heute nicht berührt worden ist, das ist der Satz, daß ein lediglich auf seine eigene Entschließung gestellter evangelischer Fürst in solchem Falle eine größere Aufforderung habe, in seinen Eatschließungen rückhaltend zu sein, als ein Fürft, der das landesherrliche Kirchenregiment trägt, wenn ihm ein mübestimmender Faktor aus der großen evangelischen Gemeinde zur Seite stebe; er felgerte, im letzteren Falle würde der⸗ jelbe wohl eher geneigt sein, diese Stimme der Gemeinde als eine für ihn maßgebende vos populi — so war ja wohl sein Sinn, wenn Auch nicht sein Wort — anzuerkennen. Ich sollte doch meinen, daß das nicht so ist, und daß die gewissenhafte Prüfung in allen Fällen die gleiche bleibt, daß aber dies gerade in der Beziebung, auf die der Or. Abg. Windthorst hindeutet, am allerstärksten sich geltend machen
ede; denn es wird da nicht blos die Prüfung an ihn herantreten, ob etwas anzuordnen der evangelischen Kirche heilsam sei, sondern es wird. wenn aus dem Kreise der ed angelischen Kirchengemeinden des Landes eine Anforderung käme, bei der die Möglichkeit wäre, daß sie deren Konfessionsgen ossen schadete, gerade diese moralische Pflicht auf das stärkste angerufen sein, um eine solche Entscheidung nicht zu treffen. Ich meine ao, die Gesichtspunkte, die der Hr Abg. Hänel angeführt Tat, sind in der Thzt nicht jo, daß der Hr. Abg. Windtherst heute cinen neuen Grund für seine vorjährigen Anregungen oder Vorschläge daraus schöpfen konnte. ;
Ich habe dann weiter auf eine Bemerkung zu antworten, die sich an die Person des Hrn. Abg. Wehrenpfennig knüpft, oder an dessen Aeußerungen. Ich bin der Ueberzeugung, daß das Gesetz zur Ge⸗ neral⸗Synodalordnung die zwiespältige Stellung des Kultus-⸗Mi⸗ nisters in Angelegenheiten der evangelischen Kirche wejentlich ändert, und ihm in diesen Bingen den Stempel des Staats-⸗Ministers ganz anders aufdräckt, als das bis auf diese Stunde gewesen ist. Der Staats Minister ist eber in dieser Beziehung — und das habe ich im vergangenen Jahre in der Richtung auf seine Konfession dem Hrn. Abg. Windthorst geantwortet. der Staats⸗Minister in in dieser Beziehung in der That nichts anderes als ein Justiz—
Mini er.
Meine Herren! Der Hr. Abg. Windthorst hat uns dar⸗ auf hingewiesen, daß diese General⸗Synodalordnung, wenn sie Gesetz würde, wie er voraussetzt. Fahin führen werde, eine Staats-
kirche zu schaffen, von der sich dann eine Menge evangelischer
Gemeinden absplittern würden zue Scktenbildung, und es ist mir — ich weiß nickt, eb ich gan; xichktig verstaaden babe — auch so vorgekommen, als hätte der Hert Abgeerdnete aeãnỹᷣ ert, er wũnscke das auch für diese Kirche nicht. Meine Herren! Ich freue raich, wenn ich ihn richtig verftanden babe, ibn in einem außeroꝛdentlichen Genen satze zu finden zu dem bedeutendften Blatte, welches elne Beziehung hat zu den Herren der Centrumspartei; dern ort ist ja der Satz energisch und benimmt ausgesprochen worden, daß man Gegner und Feind sei dem Proteftantismus, wenn man auch lieb habe die ein- zelnen Protestanten, und darum von seinem Stand puakte nur wũnschen könne, daß eine solche Auflösung eintrete. Meine Herren! Ich kann einen Artikel dieses Blattes, angeblich geschrieben von einem Protestanten. kaum vergessen; es ist der bei dem Beginn der Generalsync de, wo gesagt wurde, es würde diese Synode sofort bewirken, daß die evangelische Kirche auseinanderfalle, gerade wie die Leute auseinandergegangen seien beim Thurmbau zu Babel. Meine Herren, die Generalsynode hat das entschiedene Gegentheil bewiesen, daß es einen gemeinsamen Boden giebt für die verschiedenen Rich⸗ tungen in der evangelischen Kirche, und ich trõöste mich, daß, so gut wie diese Prophezeiung zu Schanden geworden ist, so gut wird auch die Prophezeiung far die evangelische Kirche zu Schanden werden, die wir heute gehört haben.
Der Herr Abgeordnete hat den Gedanken der katholischen Ab⸗ theilung oder des katholischen Kultus-⸗Ministers, den er im vergan⸗ genen Jahre entwickelte, auch beute wieder bervorge hoben. Ich bin heute nicht in einer anderen Lage, als ihm dasselbe zu erwidern, wie damalẽ.
Es ist meine — und zwar auf die innere Natur der Dinge he— gründete — Neberzeugung, daß ein solcher Kultus⸗Minister oder ein: solche Abtheilung in wenig Fꝛrist nicht mehr den Charakter einer Staatsabtheilung, eines Staats Minifters behalten kann, sondern wie wir die Erfahrung gemacht haben. daß die kirchliche Seite überwuchert und endlich dem Minister den Cearakter auf⸗ drückt eines, wie ich damals sagte, Kirchen ⸗Ministers und nicht Staats ⸗Ministers. Und dann, meine Herren, wären wir wiederum angelangt auf einer Posution, die recht wesentlich dazu beigetragen hat, Verhältnisse zu entwickeln, wie sie heute sind, und die wir cben heilen wollen, indem wir derartige Zustände nicht mehr dulden.
Meine Herren! Der Herr Abgeordneté hat seinen warmen Wunsch, die Kämpfe geendet zu seben, in denen wir uns gegenwärtig befinden, auch heute wieder betont; er wünscht, daß wir uns dem⸗ gemäß fühlen wöchten wieder als Kinder desselben Vaterlandes Wenn der Herr Abgeordnete doch aus diesen Worten eine einzige Fonfequenz siehen wollte, die nämlich, daß es Pflicht jedes Kindes des Vaterlandes ift, die Gefetze des Vaterlandes zu beohachten. Wenn Sie diese Konsequenz gezogen hätten — aber richt eher — dann ist der Friede da, den Sie wünschen.
Auf eine Replik des Abg. Windthorst (Meppen) erwiderte der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Falk:
Auf Seite 586 und Seite 587 der stenographischen Berichte dieses bohen Hauses vom vergangenen Jahre finde ich allerdings bereits die⸗ jenigen Dinge, die mir gegenüber der Hr. Abg. Wintthorst nachzu⸗ holen sich für verpflichtet hielt, insbesondere auch den Vorwarf, daß Se. Majestät der König über diese Verhältnisse nicht aus⸗ reichend unterrichtet sei Ich habe ha damals geantwortet. Der Vorwurf muß aber jedesmal, wenn er kommt, auch jedes Mal Widerspruch finden, und darum habe ich mir das Wort noch einmal erbeten. Wenn der Hr. Abg. Windthorst die se Be—= hauptung vorher aufgestellt hat, so sage ich: sie ist ganz einach unrichtig! Es giebt der Wege, auf welchen Se. Maiestät Ihre Keantniß von den Verhältnissen des Landes und von diesen wichtigen Ihn Seiost auf das höchste beweg⸗nden Fragen Sich veischafft, eine große Marnigfaltigkeit. Aber aach die Behörden Sr. Majestät sind s Mn erfter Linie, die auf diese Gesichts punkte, auf diese Beschwer, den, auf diesen Standpunkt, wie er von dem Hrn Abg. Windttrorft vertreten ist und immer vertreten wird, ihr Augenmerk lenken und auch das Augenmerk Sr. Majestät. Denn, meine Herren, das sind diese Behörden — ich gehöre auch zu ihnen — sich selbst schuldig; sie haben, weil fe mn wiffen, auf welchen ernsten Widerstand sie in gewissen Kreisen und namentlich auch in den Kreisen, an deren Spitze der Hr. Abg. Wigdt⸗ horst mit steht, stoßen, die Verpflichtung, ehe sie Sr. Majestät irgend eine Maßnahme rathen, die Gesicht unkte zu entwickeln, die nach der vergangenen Haltung der betzeffenden Herren zu bestimmten Schlüfsen zwingen, und auf diese Weise geschieht es, daß ihre Ge⸗ sichtspunkte auch amtlich und von mir selbst amtlich dem Könige dargelegt werden.
Es giebt aber auch eine bekannte Einrichtung; das sind die von Monaten zu Monaten wi derkehrenden ganz eingehenden Berichte der Regierungs Präsidenten, die nicht durch die Hände der Minifter gehen, und ich kann Ihnen versichern, weine Herren, in manch einem dieser Berichte finde ich Ausführungen und Bedenken vorgetragen, die mir von meinem Standpunkte aus gar nicht passen. Uns dann, meine Herren, ist das Ohr des Königs nicht unzugã glich gegen seine Unterthanen; Hunderte von Immediatbeschwerden au? geradem Wege und auf Umwegen kommen an Ihn, die Ihre Anschauunzen in ihrer ganzen Schärfe entwickeln; ich weiß davon zu reden. — Ich denke, ber Hr. Arg. Windthorst wird mit solchen Behauptungen nicht mehr kommen. Run aber, meine Herren, hat er mich noch ducch ein ein- ziges Wort zu einer Entgegnnng angeregt, durch eine kurze Bemes kung, und Ti. Bemerkung war diese: der Herr Kultus-Minister mit seinem Heer ann! Meine Herren, ich bedauere auf das Alleraußerste, daß ich meinen verebrten Herren Mitarbeitern, die wirklich nicht wenig zu thun haben, hier zumuthen muß, stundenlang im Zimmer draußen zu sitzen, und in diesem Saale voraussichtlich kagelang. Aber, meine Herren, warum geschieht denn das? Da sind Sie, Hr. Abg. Windthorft, und Ihre Freunde ganz allein Schuld! Si⸗ haben eine ganz eigenthümliche Taklik — Die ich begreife, denn sie ist eben die Taktik einer kämpfenden Partei — ich will sagen, den Gegner zu Überfallen, wie Ziethen dus dem Busch. — Und da habe ich nicht Lust, soweit ich es überhaupt hindern kana — gauz ist es ja einem Menschen unmöglich, weiß Gett, was für Spezialbeschwerden Sie noch bringen werden — mich überfallen zu lassen; ich will wenigstens möglichst die Waffe in der Hand haben, die ich mir selbst schaff en kann, und da mein Gedäcktniß und meine Kenntniß für alle Dinge nicht ausreicht, fo habe ich eben, meine Herren, jagen Heerbann. Wie nothwendig aber solche Haltung meinerseits ift, das erlzuben Sie mir dem ohen Hause recht deutlich zu machen aus zwei Num— mern verschiedener ultramontaner Zeitungen, die in Trier erscheinen. Sie sind beide herausgegeben respektive verlegt von einem Hrn. F. Dasbach; das ist nämlich, um den vulgären Ausdruck z. ge⸗ brauchen, ein gesperrter Kaplan; in dem einen Blatt ist er stellver⸗ treter der Redacteur. Das eine Blatt heißt das Sankt Paulinnsblatt. Da finden Sie in Nr. 52 vom 26. Dezember 1875 einen Artikel mit der Ucberschrift ‚Gespecrtes Pfarrgehalt?“. Es werd in demselben geklagt, daß gewisse Bürgermeister die Gemeinden, an Er⸗ füllung ihrer Ve pflichtung gegenüber den, wie es hier heißt, vom Brod korbgefetz betroffenen Pfarrern hindern, daß sie nicht zuließen, daß die Gemeinden ihnen Frucht und Holz und andere Dinge, die sie zu liefern hätten, wirklich lieferten, angeblich gestützt auf dieses Brodkorbgesetz. Ta wird gesagt, wie die Sache rechtlich liege, und dann heißt es:
Zur Abstellung dieser Uebelstände genügt derselben in diesem Blatte nicht, es muüssen schwerden an die oberen Behörden eingereicht Die Königliche Regierung zu Trier hat einem Pfarrer auf seine Beschwerde wegen Holzlieferung einen ungün⸗ stigen Bescheid gegeben, es ist deshalb dringend anzurathen sofort die erste Beschwerde an den Ober Präsidenten und an die beiden Minister des Innern und des Kultus abzusenden, und zwar alle drei Beschwerden gleichlautend und gleichzeitig. Man wird in jeder Beschwerde sagen können, daß man wegen der großen Dringlichkeit zugleich an drei Behörden Be⸗ schwerde erhoben habe.
eine Besprechung vielmehr Be⸗ werden.
Die betreffenden Adressen sind: An Se. Excellenz den Herrn v. Bardeleben, Ober · Prãsidenten der Rheinprovinz, Ritter Foher Orden, in Cob lenz. An Se. Excellenz den Herrn Dr. Falk, Minister der geistlichen, Kultus und Medizinalangelegenhe ten
in Berlin. An Se. Excellenz den Herrn Grafen zu Eulenburg, Minister des Innern in Berlin.
Die gründlichste Abhülfe wird vom preußischen Landtag 21 hoffen sein; unsere Fuhrer im Centrum werden sich dieser Sache wohl annehmen. Aber die einzelnen Gemeinden und die Herren Pfarrer, welche von diesen Uebelstãnden betroffen werden, können nur dann auf eine schleunige und gründliche Abhülfe rechnen, wenn von ihnen vor Zasammentritt des Landtages (10. Januar 1876) der ganze Instanzenweg durchgegangen worden ist, —
Auf diese neue Erklärung des Instauzenweges bin ich nun freilich nicht eingegangen, habe vielmehr die Beschwerde zur ressertmãßigen Verfügung nach Trier geschickt —
D. H. wenn die Minister auf dem Wege der Beschwerde vor⸗ ber Kenntniß voa diesen Uebelständen erlangt haben. Wenn dies nicht geschehen ist, können sie auf eine Anfrage im Landtage e in⸗ fach entgegnen: „Wir wissen nichts davon; es sind keine Beschwer⸗ den an uns gelangt.“
Alfso noch einmal die dringende Bitte: Alle Betheiligten mögen Beschwerden absenden — so fort — an alle drei genannten Persönlichkeiten — gleichzeitig!
Ich habe ferner hier die Triersche Landeszeitung vom 23. Februar 1876. da steht nicht im redaktionellen Theil, jondern mit einer großen schwarzen Hand ein Jaserat mit der Ueberschrift:
Alle Beschwerden, welche über eine unrichtige Ausführung der KQulturkampfgej⸗tze eingereicht worden sind, wolle man in AÄbschrift, uch mit den etwa ergangenen Antworten, an ein Mitglied der Centrumsfraktion im Abgecrdnetenhause in Berlin jenden, da alle hervorgetretenen Uebelstände im Abgeordneter hause zur Sprache gebracht werden sollea. Hierher gehören namentlich: die Petitionen der Kurchen⸗ rorftände um Herausgabe des von Beschlagnahme⸗ Kom missarien verwalteten Kirchenvermögens jeglicher Art; Be⸗ schwerden gegen Bürgermeister, welche eine freiwillige Lieferung von Raturälien an die Pfarrer zu verhindern suchten; Beschwerden gegen Beschlagnahmekemmissare, welche nicht Sorge getragen haben, daß die gestifteten Messen gelesen wurden; Beschwerder gegen Steuerempfänger, welche in nicht erledigten Pfarreien bie Steuer zum Gemeindezuschuß erhoben haben. Es wurde ba⸗ richtet, daß Gastwirthen für den Fall, daß sie auf katholische Blätter abonnirten 2c. eine Entziehung der Konzession angedroht worden sei; falls dieses Gerücht uf Wahrheit beruht. möge man genaue Nachrichten darüber, unter Nennung des Nam ens des Ilndrobenden und des betreffenden Gastwirths, sowie einiger Zeugen, an ein Mitglied der Centrumsftaktion oder an den Unterzeichneten
gefälligst schleunigst einsenden. F. Das bach.
Nun, meine Herren, der Herbann ist wohl erklärlich.
Im weiteren Verlaufe der Sitzung betheiligten sich an der Debatte außer dem Staats⸗-Minister Dr. Falk, dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Lucanus und dem Ministerial⸗ Direktor Greiff die Abgeordneten Windthorst (Meppen), Sarrazin, Bo⸗ rowsti, v. Jadezewski, Biesenbach, Miquel, Dr. Gneist, Hüffer, Pr. Petri, v. Kleinsorgen, Cremer und Dauzenbecg. Der Staats- Minister Dr. Falk entgegnete Abg. v. Jadezewski, welcher sich über seine Verurtheilung beschwert hatte:
Der Herr Abgz ordnete hat an mich das Verlangen gerichtet, ich möchte diese Verfügung, von der er einen Theil hier vorgelesen hat, dem hohen Hause mittheilen. Diesem Verlangen werze ich nicht nachkommen, Oh! im Centrum), warten Sie doch erst ab, bis ich zu Ende bin, — und zwar aus dein mich vollständig überzeugenden Grunde, daß es nicht gerechtfertigt ist, Verfügungen mitzutheilen, die absolut Interna der Verwaltung betroffen haben, zwischen dem Minister und einem Ober-⸗Präsidenten in einem siagulären Fall gewechselt wurden und die, sei es durch einen Biuch des Amtsgeheimnisses, sei es, weil man nicht vo⸗sichtig genug war, zur Hälfte in die ultramontanen Jonr⸗ nale hinaus gekolmen sind. Ich habe, so zu handeln, einen um Jo stärkeren Grund, als in der That. Fakta sich ereignen, die auf die⸗ sem Gebiete es recht dringlich erscheinen lassen, auch einmal von bieser Stelle an die Beam en den Ruf ergehen zu lassen: Seid vor⸗ sichtiz! Mir ist eist gestern berichtet worden ein Fall — er wird Ihnen schon länger bekannt sein — der sich, und irre ich nicht, vor einigen Monaten, vielleicht ist es auch ein klein wenig länger, in Münster zugetragen hat. Dort war bei einem bekannten Anschauungs⸗ genossen der Herren vom Centrum, einem Kauf mann Albers, eine Haussuchung gehauen, und man fand u. a. einen metalle graphischen Abdruck eines der Berichte, von denen ich vorhin jprach, die der Vize⸗ Präsident der Regierung jährlich dreimal an Se. Majestãt zu erstatten hat, man fand ferner den metallographischen Abdruck einer sekreten Verfügung der Regierung zu Münster, und als der Herr vernommen wurde, sagte er — es ist sicher die Wahrheit gewesen, ich glaube, er ift ogar eidlich verzommen — mir ist das von unbekannter Seite zugeschickt.
Meine Herren, eine ganz andere Sache aber, wenn ich es ab⸗ lehne auf der einen Seite, Ihnen eine solch: Verfügung mitzutheilen, ist auf der anderen Seite, Rede und Antwort über die Punkte zu stehen, die hier vorgekommen sind. Das will ich, das muß ich, und darum fazte ich vorhin, Sie haben gar keinen Grund „Oh!“ zu rufen.
Meine Herrer, ich habe dieselbe Auffassung, die ich bei den ver⸗ schiedentlichen Debatten über das Gesetz vom 11. Mai 1873 und über das ergänzende Gesetz vom 21. April 1874 entwickelt habe, noch heute. Ich bin nämlich allerdings der Meinung, daß nicht jede Hand⸗ lung, welche ein rite angestellter Geiftlicher in einer nicht zu feinem Amtebezirk gehörigen Parochie vornimmt, ohne weitere strafbar ist. Wann sie strafbar und nicht strafbar ist, darũber ent⸗ scheiden die Thatsachen des einzelnen Falles. Es ist zu unterscheiden, ob die betreffende Handlung — und darum glaube ich auch, nament⸗ lich mit den Ausführungen des damaligen Vertreters der Regierung, des jetzigen Ministers Achenbach, mich im Einklang zu befinden — fo beschaffea sst, daß sie sich darstellt als Handlung, in dem anderen Amte vorgenommen zur Üimgehung des Gesetzes. Ist das der Fall, dann ist fie strafbar; sie ist aber richt strafbar, wenn sie sich lediglich darstellt als Ausfluß der eigenen amtlichen Thätigkeit. Denn ich glaube auch, daß unter brennenden Umständen das nobile offieium Jemand verpflichte, auch in der Nachbar⸗Parochie, selbft bei den ge⸗ dordnetsten Verhältnissen, einmal einzugreifen und zu helfen. Es giebt Akte, wo in einer andern Parochie Versammlungen von Geistlichen vorkommen, die man nicht als Handlungen is einem fremden Amte betrachten kann, sondern zusammenhängend mit dem eigenen Amte. Ich erinnere Sie beispielsweise, — ein Beispiel, welches kormell nicht paßt, aber der Sache rach, — an Gebete und Gottesdienste, die zu einer Kreissynode oder ähnlichen Körperschait in Beziehung stehen. Ich wiederhole aber: das im einzelnen Falle zu entscheiden, ist Sache derjenigen Behörden, die in diefem Falle zu entscheiden haben mit souperäner Gewalt ge— genüber der Verwaltung, Sache der Gerichte. Es ist vorhin hingewiesen worden auf außerordentlich verschiedene Entscheidungen, die erfolgt seien. Ich weiß, daß die Eatscheidungen verschieden waren, aber, meine Herren, die thatsächlichen Verhältnisse sind auch verschieden, und nebenbei ist es verschieden, wie die einzelnen Richter dieselben that⸗ fächlichen Verhältnisse beurtheilen. Da kommt man ganz einfach zu verschiedenen Entscheidungen.
Es ist gefagt' worden, das Ober⸗Tribunal habe unbedingt die
U Ansicht, die ich vorhin und früher als die meinige ausgedrückt habe,
vom 12. Februar berichtet, regung zu gemeinsamen Vorstellungen der an dem Schiffahrts⸗ verkehr in Sftafien zumeist betheiligten Vertrags mächte in Peling
verwerfen. Das habe ich aus dem Ur heil, welches der Herr Redner vorbin in Bezug nabm, nicht herauszulesen vermocht, sendern ich babe in dem Urtheit nur gefunden, daß, wenn die Richter, die diese That ⸗ frage zu entscheiden haiten, ausgesprochen haben, daß in einer Hand⸗ lung eine Amtshandlung im fremden Amte, zu er kennen sei, nicht ein Rechtsirrthum vorliegt, weil blos eine Amte bandlung vorgenommen ist, denn in der That kann diese eine Amiehandlung das Kriterium an sich tragen, daß sie vorgenemmen wurde, um Tas andere Amt zu führen zur Umgebung des Gesetzes.
Was nun die Verwaltung betrifft, so babe ich einem auch wohl selbst von dem Herrn Red ner an mich gerichteten Rufe, eine Dekla⸗ ratien des Gesch-s berkeizufüähren, nicht Folge leisten können weil es sich um Würdigung rein thatsächlicher Verhältrisse handelt, und weil ich allerdings der Meinung bin, daß die Verwaltung bis zu einer gewissen Linie in der Lage ist, den Gerichten die Gesichte vunkte, rie sie für richtig hält, zur näheren Eisrteruag vorltgen zu kõnnen und abzuwarten, was dann geschieht. Um das zu er— richen, ist die Verfügung, die der Her vorher erwähnt hat, oder etwas, was fachlich damit übereinstimmt, den betreffenden Behörden der Provinz Pesen, als seine Arträge kamen, mitgetheilt worden. Es ist ferner meinerseits die Bitte an den Herrn Justiz · Minifter ans ae sprocen worden, die Gesichtspurkte, die ich für die maßgebenden halte, zur Kenntniß der betreffenden Staats an waltschaften zu brin gen, und das ist geschehen.
Und nun muß ich roch weiter sagen: in den neueren Berichten — und das wird mir wohl bestätigt werden — finde ich rar die Gerichte mehr und mehr sich von der Kiöhen Ahstraktion, jede einzelne Handlung im fremden Amtsbezirk jei strafbar, feei machen und die Sache konkret prüfen, und in Folge dessen find veuerdings namentlich in den unteren Instanzen eine große Zahl Frei⸗ sprechungen eingetreten.
Die Verwaltung hat aber auch noch nach anderer Richtung gezlaubt, eingreifen zu können, das beiraf die, Frage der Aue weisung aus den betreffenden Bezirken. Der wirkliche Sinn und Inhalt dessen, was bier an den Ober- Präsidenten verfügt worden, ift der. daß überall, über die Grenze der hier zur Sprache gekemmenen Fälle hinaus, wo nicht ein besonderes wesentliches ẽfftutliches Interesse voꝛliert, solche Ausweisungen unterbleiben sollen. Ich glaube, nach dieser Richtung hin konnte nicht mehr geschehen. Es bewegt sich dies in den Grenzen Fes Gesetzes, und zu einer Aenderung des Gesttzes liegt keine Ver⸗ anlassung vor.
Dem Abg. Biesenbach, welcher in Betreff der Handhabung des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchen⸗ vermögens Beschwerde erhoben hatte, entgegnete der Staats⸗ Minister Dr. Falk:
Meine Herren! Wenn ich auch ht wieder antworte, so ge⸗ schieht das nicht, wie der Hr. Abg. Windihorst (Meppen) vorher meinte, um mich zu entschuldigen; dern ich hatte vorher auch nichts zu entschuldigen; auch mit der Verzögerung wird es sich wohl ein wenig anders verhalten, als er annimmt, sendern ich legte blos dar, welches der Standpunkt der Staateregierung dem Gesetze gezen⸗ ůber ist. ö Es hat der Herr Abgeordnete zweierlei Beschwerden vorgebracht. Ich kann bei der letzteren gleich sagen, so gut wie ich Beschwerden, die in erster Instanz an mich kommer, an die richtige Instanz gegeben habe, se Fut muß ich hier für mich in Anspruch vebmen, daß in den singu— lären Fällen die Beschwerden an mich kommen und ich sie prüfe. Denn der Redner hat in seinen letzten Bemerkungen selbst ausreichend angedentet, daß es recht verschiedene Gründe geben kaun, die selbft bei prinzipieller Beurtheilung der Auffassung, die er bekämpft, dennoch thatsaächlich dahin führen müsser, Ausnahmen zu machen. Er sast: Aus— nahmen können liegen in der Peron des Verpflichteten, sie kõunen vorliegen in dem Fall, daß man auf Grund des feftsesetzten Etats Exekution fordert. Ich kann sogleich noch einen Fall hinzufügen, auch darin, daß der Geistliche, der den Anspruch eihebt, staatlich anerkannter Geistlicher garnicht ist. Es giebt also tine ganze Menge Modali⸗ täten, unter denen das Recht sein kann, was der Abgeordnete im All⸗ gemeinen vecwirft, und da meine ich keinen unrichtigen Anspruch zu erheben, wenn ich sage: haben die betreffenden Gemeinden Veranlas⸗ sung, sich aa mich zu wenden, jo wird die Sache untersucht werden.
Was dann aber den anderen Fall betrifft, so hat der Herr Abgeordnete allerdings Recht, wenn er sagt, daß mir der nicht unbekannt ift. Er behauptet, das Gesetz über die Vermögensszerwaltung vom 26. Juni vergangenen Jahrts habe den Art. 13 des Gesetzes vom 24. Mai 1874 aufgeboben. Ich bin allerdings anderer Auffassung. Ich glaube, daß das Gesetz dom 20. Juni gar nichts mit der betreffen den Frage zu thun gehabt hat, daß das Gesetz vom 26. Juri die Vermögensverwaltung in den Gemeinden geordnet hat, aber ganz sinzulär begründete Rechte des Staates, aus ganz besonderen Verhältniffen heraus begründet, nicht angetastet hat. Ich glaube auch, daß ich dabei nicht allein stehe; denn mir ist berichtet worden, daß eine Anzahl Petitioren oder eine Petition, die diesen selben Fall behandelt, in der Petitions kemmission dieses hohen Hanes durch die Mehrheit derart beurtheilt worden ist, dat sie sich zur Behandlung im Plenum dieses hohen Hautes nicht eigne. Unter folchen Verhaltnifsen scheint mir denn doch die Sache nicht so unzweifelhaft zu stehen, wie der Hr. Abe. Biesenbach vorhin entwickelte. Auf alle Fälle wärde ich, wenn ich auf dirsen Punkt jetzt weiter einginge, wie mir scheint, die Zeit des hohen Hauses, welche bei Beratbung der PVetitienen — denn daß die ver⸗ ehrten Herren sie zur Ecörterung bringen werden im Plenum, ist rerchaus klar — in Anspruch genommen wird, auch heute in Anspruch neh⸗ men; wir würden dann zweimal ganz dieselbe Sache hören. Was den and ein Punkt betrifft, daß unter Voraussetzung der ferneren Gültigkeit des Art. 3 des Gesetzes von 1874 die betreffenden Maßnahmen unrichtig sein, so kann der Herr Abgeordnete Recht haben, und es ist ganz richtir, wenn die zweite Voraussetzung jenes Artikels nicht vorliegt, jo ist auch eine Festhaltung der Beschlagnahme nicht mehr gerecht fertigt, und daher ist es denn gekommen, daß in der letzten Zeit eine ganze Reihe von derartigen Beschlagnahmen aufgenommen wurden wo nämlich die betreffende Vermuthung nicht verlag, Ich kabe auch die Ober ⸗Präsidenten, kei denen diese Frage zur Sprache kam, schon vor einiger Zeit darauf, aufmerkfsam gemacht, doß, wenn der Fall der Nummer 2 nicht vorliege, gar keine Veranlassung ver⸗ karden sei, in der Sache einzuschreiten mit der Beschlagnahme. Sie ist ja nicht nothwendig. Deswegen ist. z. B. in Han⸗ nevrr — ich habe das deswegen im Gedächtniß, weil es einer der neueren Fälle ist — in sehr ausgiebiger Weise in dieser Richtu⸗ prozedirt worden. — Irre ich nicht sehr, so liegt der Fall vor zede und noch ein anderer augenblicklich zu meiner Entscheidung
tzabe eine Rückfrage in der betreffenden Richtung eintreten
v, r ich setze hinzu; ich kann mich in Beziehung auf Meschede irren,
Retenfalls ein Fall aus Westfalen vor, der meines Erinnerns wit
des 4leich liegt. Wenn also die erwähnte Voraussetzung nicht ein.
m gen die Betreffenden sich an mich wenden, es wird dann
en, ob Veranlassunz vorliegt, anzunehmen, daß die Num⸗
Vr. Platz greife, und wenn das nicht der Fall ist, so wird die
Aufher ns der Beschlagnahme eintreten, und es werden die allgemei⸗
. die das Gesetz vom 20. Juni bezeichnet, Anwendung aden.
Sämmitliche diskutirte Positionen wurden bewilligt. Um
38 Uhr vertagte das Haus die Fortsetzung der Debatte bis Montag 11 Uhr.
— Nachdem die in Anlaß der Ermordung des Kapitäns
und Steuermanns des deutschen Schooners „Anna“ und der Plünderung und Zerstörung dieses Schiffes an der chinesi⸗ schen Küste von den chinesischen Behörden zu Foochom verlangte Bestrafung der Schuldigen und Entschädigung der Interssenten
icht zu erlangen gewesen war, hatte, wie im „Reichs⸗Anzeiger“ die Kaiserliche Regierung die An⸗
rung der
dauernde Verwendung mehrerer für den Dienst an den chinef schen Küsten und Strommündungen besonders geeigneter flae gehender Fahrzeuge auf der ostasiatischen Station zum Schutz der Schiffahrt und des Handels erforderlich ist. Bedürfniß mit möglichf zu können, wird die Konstruktion kleiner Schiffe beabsichtigt, welche dauernd auf der Station verbleiben, während die Be⸗ satzung periodisch abgelöst würde. stellung wird, inzwischen aber das Kanonenboot „Cyelop“ den viel— fachen Anforderungen dieses Dienstes allein nicht entsprechen kann, erbaute „Nautilus“ nach von der nordspanischen Küs satzung wahrscheinlich schon vor Ablauf dieses Monats nach China abgehen. werden, nicht zu lange nach dem Eintreffen dieses für die eventuellen Operationen der verbündeten Schiffe vorzugsweise geeigneten Fahrzeugs in Hongkong die eine oder die andere der beiden abzulösenden Korvetten „Ariadne“ und Hertha“ mit den
s6M, 10 Post⸗
(5. 969,587 6, (= 38,216 , 12) Reichs⸗Eisenbahn Verwaltung, einschließlich der Einnahmen der Wilhelm⸗-Luxemburg⸗Eisenbahn 35, 125, 009 c ( 1,256, lo7 c.
Gesetzes vom 30. April kassenscheinen auf den Antheil der deutschen Bundes staaten als Ersatz des Landespapiergeldes (120, 000,900 S aus⸗ gegeben worden, so daß noch 4.761, 900 6 rückständig waren (76 6 sind baar bezahlt wordem. der nach §. 3 des erwähnten Gesetzes zu gewãhrenden Vorschüsse waren bis zu dem angegebenen Zeitraum 48,676,199 s6 43 3 angewiesen, so daß noch 6,243,832 6 29 3 zur Erfüllung er⸗ forderlich waren.
wurf Preußen, und Sachsen Titel zerfallen. ; gs⸗ bestimmung: Titel J.
bezirken (68. 2 — 10). Tite
und dem Bürgerrechte (S3. 11— 20. sammensetzung und der Wahl der Stadtverordnetenversammlung G5. 21 - 42). Wahl des Vorstandes der Stadtgemeinde, den mit kollegialischem
gegeben, worauf die Regierungen von Großbritannien, Rußland
und den Vereinigten Staaten von Amerika die Unterstützung der von dem Faiserlichen Gesandten bei der chinesischen Regie⸗ rung zu ihuenden Schritte bereitwilligst zusagten.
Es steht zu koffen, daß diese Schritte nicht nur eine befrie⸗ digende Erledigung dieser einzelnen Reklamation, sondern auch die Ergreifung wirksamer Maßregeln zur Unter⸗ drũckung des See⸗ und Strandrãuber⸗Unwesens durch die chinesische Regierung zur Folge haben werden. Um dieses für den deutschen Handel in jenen GSewässern wie für die Ehre und Würde unserer Flagge so wichtige Er⸗ gebniß sicher zu erreichen, hat es sich als zweckmäßig und noth⸗
wendig herausgestellt, der chinesischen Regierung, falls dieselbe
sich hierzu mit den eigenen Kräften nicht im Stande befinden sollte, eine ausreichende solche Unterstũtzung und Nachhülfe ist englischerseits wiederholt mit gutem Erfolg bi Expeditionen gegen chinesische Piraten ins Werk gesetzt worden. Bei der „Anna“ liegt nun allerdings nicht eigentlicher Seeraub vor, sondern theils Mord, theils Strandraub. Die Provinzialbehörden von Tokien haben sich aber der widerspenstigen und von ihnen selbst als unlenksam bezeichneten Fischerbevölkerung der Insel Seyang gegenüber als machtlos erwiejen, so daß schon dadurch ein ent⸗ sprechendes Einschreiten gerechtfertizt ist. Außerdem steht der Fall der Anna“ nicht vereinzelt da; es sind bekanntlich in den
letzten Jahren viele Handelsschiffe unter deutscher wie unter
anderen Flaggen von See⸗ oder Strandrãubern an der chin sischen Küste angegriffen und geplündert worden. Somit ist es hohe Zeit, im Interesse unserer Handelsmarine nach⸗ drücklichere und umfassende Maßregeln zur Siche⸗ Schiffahtt in jenen Gewässern zu ergreifen. Die Königlich großbritannische Regierung hat ihrer Ueberein⸗
stimmung mit dieser Auffassung durch eine erhebliche Verstärkung
ihrer Kriegsschiffe in den chinesischen Gewässern sofort einen thatsächlichen Ausdruck gegeben. an den durch die Plünderung der „Anna“ in Anregung ge⸗ kommenen Maßregeln zu ermöglichen, ist von Sr. Majeslã
Um unsere aktive Betheiligung
—
dem Kaiser eine Verstärkung der auf der ostasiatischen Station befindlichen Kaiserlichen Kriegsschiffe befohlen worden. Zu dem Ende haben die beiden behufs Ablösung der Korvetten, Hertha“ und
Ariadne / bereits auf der Fahrt nach Ostafien befindlichen Korvetten „Vineta“ und „Luise“ telegraphisch den Befehl erhalten, mit
möglichster Beschleunigung nach Songkong zu gehen, wo dieselben bis längstens Mitie Mai eintreffen werden. S. M. Schiff „Hertha“, welches sich auf dem japanischen Theil
Inzwischen werden
—1 8
der ostasiatischen Station befindet, S. M. Schiff „Ariadne“,
*
statt nach Europa zurückzukehren, und das Kanonenboot „Cyclop'“, welche den chinesischen Theil der Station einnehmen, sich schon im Laufe des um je nach Peking anderen Kriegsschiffen nach einem gemeinschaftlichen Plan zu operiren, falls nicht die chinesische Regierung es vorziehen oder in der Lage sein sollte, auch ohne fremde Beihülfe, Bezug auf die besonderen Reklamationen, wie auf die allgemeine Sicherheit gegen die unter ihrer Souveränetät stehenden see— und strandräuberischen Küsten⸗ und Inselbewohner vorzugehen.
Monats April in Hongkong vereinigen, dem Ergebniß der Verhandlungen in
in Gemeinsamkeit mit englischen, chinesischen und
sowohl in
Die Erfahrungen der letzten Zeit haben bewiesen, daß di si
flach
; Um diesem t geringem Kostenaufwand gerecht werden
Da indeß bis zur Fertig⸗
solcher Fahrzeuge noch einige Zeit vergehen
vird der seiner Zeit speziell für die chinesischen Gewässer seiner nahe bevorstehenden Rückehr
te mit feischer Ausrüstung und Be⸗
Auf diesem Wege wird es auch leichter möglich
ausgedienten Mannschaften nach Hause zurückkehren zu lassen.
— Tie Einnahmen des Deutschen Reichs an Zöllen
und gemeinschaftlichen Steuern, sowie anderen Einnah⸗ men haben im Rechnunge jahr 1875 (im Vergleich mit 1874) nach dem Centralbl. f. d. D. R. betragen: 1) Zölle 120,787,499 eg (C 5 585,699 , 2) Rübenzuckersteuer 49,797,456 (- 4,090 197 66), steuer 50 425, 1i1' ci ( 4285,729 6), 6) Uebergangsabgabe von
Y, 3) Salzsteuer 33,554. 968 — 793,223 S6), 4) Tabaks⸗ 1032433 S6 (— 446,552 66), 5) Branniweinsteuer
Branntwein 117, 007 666 * 12,2836 66, 7) Brausteuer 17, 689, 680 e (* 508,023 Sb,. 8) Uebergangsabgabe von Bier S9 9. 550 e (21, So1 Sε, 9) Wechselstempelsteuer 7213, 128 S6 CC 171,630
. 2. ind Zeitungs ⸗Verwaltung 1035781313 11) Telegraphen⸗Verwaltung 11,189, 290 66
(S. auch Rr. 59 d. Bl.)
— Bis Ende Februar 1876 waren zur Ausführung des 1874 1153238 030 6 in Reichs⸗
Auf den Maximalbetrag
Abgeordneten vorgelegte Ent⸗ für die Provinz Schlesien
welche in 12
— Der dem se der einer
Titel III.
Titel Iv. Von der Zusammensetzung und der
a. in Stadtgemein⸗
— —
. tverordnetenversammlung, a. von den
1
3 sr orndneterrrwerỹ *r 1 83 31 2 1 ordnetenrersammlung (85. 61L— 2), 8 —
— lauGbKibebrbdbkb den Geschäften des Verwaltung der städtischen Ger Titel VII. Von den Rechten um zemeinde in Beziehning auf
4
8
ie Verwaltung
nterstũtzung anbieten zu kõnnen. Eine
freise (§5. itel bestimm . Beilage unter ndtagsangelegenheiten abgedrud
tenzkonflik
te Geheimen Rathes Dr. von Koenen eine Sitzung ab.
wird,
22 *
Artikels von seiner strafrechtlichen Haftbarkeit als zefreit. Unter „besondere Umstande“
ichs Preßgesetzes die Annahme de
erantwortlichen Redacteurs ausschlie sind nur ande zu verstehen, welche außerhalb des Willens des Red
* 1
iegen.
10. Dezember v. J. vollzogene Wiederwahl des Landraths, Ge⸗ vorsitzen der
. . Direktion
heinen Regierungs⸗Raths Scharnweber zum Direktor der
§. 128 der
kurmärkischen Landarmen⸗ ist Allerhöchst auf so lange bestätigt worden, bis die Verwal⸗ tung des Landarmenwesens der Kurmark in Gemäßheit des zrovinzialordnung vom 29. Juni 1875 auf
2 * — — y . M27 28 * Tden Sitzungen Un Geschãften lamm mmm mm, Dm, ,, ingen Le 28 V zen 9 . von den Geschasten * . . 2 ry 57 2 * * 88 806 329 7 14 adtverordnetenversammlung (S5. 73 - S0). Titel VI. Von z der Stadtgemeinde und von der (. Io. 28 ndeangelegenheiten Jar * W. 8* r* 1386 3 88 7 Von dem Gemeindehaushalte (88. 1d Pflichten der B — L
allgemeinen Landesangelegenheiten (88. Von der Aufsicht des Staates üb
. *
tischen Gemeindeangelegenheiten um
Der Gerichtshof zur Entjcheidung der Tompe⸗ hielt heute unter dem Vorsiz; des Wirkli
— Der verantvortlichꝛ Redacteur einer Zeitung, welcher die Redaktion derselben willkürlich einem Anderen ö nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals Februar d. J., dadurch bei Veröffentlichung ein
es strafbar
Provinzialverband von Braadenburg übergehen wird.
— Der Königliche Gesandte Prinz zu Ysenbu
Braunschweig nach Oldenburg zurückgekehrt.
— Der General⸗Major Freiherr von Willis tragt mit Führung der 28. Division, ist zu Kommission, welche behufs Feststellung des Exerzier⸗Reglement
Sesuch
Kongreß berühmt der Präsidialwohnung stattfand, waren die Generale,
Vorstand (Magistrat) (G5. 43-54)
und b. in solchen mit nicht kollegialischem Vorstand Es. 55— !
für die Kavallerie hierselbst zusammengetreten ist, von hier eingetroffen.
M, . . zr ' — Der Kaiserlich russische Wirkliche Sta
1r 1
en, beauf einer Kavallerie⸗
Peucker ist auf der Nückreise nach St. Petersburg wi
angekommen und im Hotel Royal abgestiegen.
Erfurt, 10. März. Am gestrigen Tage beehrte de
eg in dem mit
—
Zu dem Diner bei a Erfurter
Regierungs⸗Präsidenten, welches in dem gewordenen,
Commandeure und Spitzen der Behörden geladen; des 71. Regiments mustzirte während der Taßel. kehrte der Großzerzog nach Weimar zurück. Lauenburg. Ratzeburg ange die Triangulati
2
durch der neu restaurirten großen Saal
preußischen
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93 *
Regiments J
die Kapelle
Am
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18
Bayern. München, J.. März.
mit den Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen
Höchsten Hof- und Staats beamten, viele Mitglieder
Landtags, die Offizier⸗Corps,
und Behörden und Residenzstadt u. s. w.
ndevertretung der Morgen Vormittags wird das Requiem abgehal — Der Abg. Jörg hat, wie die „Allg. Ztg.“
Gesetzentwürfe an die Kammer gebracht: 1) di Landtagsabgeordneten betreffend, und 2) die Ein Landtagswahlkreise und die Zahl der zu wählend⸗ Abgeordneten betreffend. In
*
vereint.
burtstag begangen standes des badischen Frauenvereins wird die
Leben und Wirken der Königin bestehen. wohlthätigen Zwecken bestimmt. (Frankf.
N. 8 2 50 ge wegen
ẽ = — Q ü˖ *
MaM 9 3 37 * 5 34 Bahne Ausschuß hat
21
Regierung sind bis lei o züglich eines Projekts zur Erwerbung der men durch das Reich geworden. Auch ist nicht Rn
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solchen Erwerbung entworfen ist. r regierung erachtet es nicht für opportun, den defini des Vertrags wegen Ankaufs durch den Staat in Hinsicht auf die berührten Frag zögern.“
— 10. Marz.
worden, ob bereits ein Projekt wegen der Modalitãten Die Großherzogliche den Abschluß der oberhessischen Eise
—
* 22 metrisch
In der Hofkirche zu St. Cajetan wurde heute Nachmittag für den König Mazi⸗ milian II. die Vigil abgehalten, welcher die Königin Mutter Salt
— 212
der bei
D enorr'tat!aw ? DVeputattonen
heilung der en
den bisherigen diesfälligen Ge⸗
setzesvorlagen waren die beiden Gegenstände in einem Entwurf
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des
einfache Gedenk⸗ feier in einem Vortrage des Ober⸗Hofpredigers Doll über Die Einnahme ist zu
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(W. T. B.) Die Zweite Kammer hat wiederum den Sber⸗Gerichts⸗Rath Goerz (Mainz) zum ersten ãsidenten
und den Advokaten Weber (Offenbach) zum zweiten Pr
gewählt.
Karlsruh