sie im Jahre zuvor 1519 225 betragen hatte. Für nicht in Kraft getreterẽ und aufgehobene Versicherungen kammen 135 005 0 in Ab- zug, wonach sich die im Rechnunge arschlusse aufgeführte Netto Prã. m encinnahme ron 1,318, 587 M ergiebt. Hieren wurden 1206, 970 M im direkten Geschaͤft erzielt, während der Rest von 141616 A für geleistete Rückdeckungen vereinnahmt wurde. Für Zinsen sind 7.361 M eingenommen, der Ueberschuß aus den Police ⸗ Gebühren und Schildern betrug 6785 M Die Brandschäden beliefen sich im vergangenen Geschäfte jahre der Zahl nach auf 811, zu denen noch 81 von fruüber vorgetragene binzetraten. Es wurden ven diesen 892 Schäden: 804 mit einem Entschädigungobetrage von 6793519 M re— gulirt und bezahlt. Im Jahre 1874 waren dagegen ven SI7 neu gemel⸗ Feten und 82 aus früherer Zeit reserv'rt gebli⸗benen, zusammen also von 879 Schäden: 755 mit 533,682 M zur Regelung gekommen. Von den im Jahre 1875rezulicten oben angeführten 804 Schäden ent. sfammen 635 aus dem direkten Geschäfte und 169 fielen auf Růck⸗ versicherungen.
Wien, 11. März. (WB. T. B) Der „Pressen wird, ven authentischer Seite mitgetheilt, daß die Direktion der õsterreichi⸗ schen Sädbahn sich geneigt eikärt babe, eiuen Theil ihrer Linien an die ungarische Regierung zu verkaufen, damit die letztere die
Eisenbahnlinie Ofen⸗Finme unbeschränkt besitze. Als Kaufpreis ist eine jährliche Rentenzahlung in Aussicht genommen (nichf eine Bezahlung in ungarischen Staatsrententitelny. Die Basfis fuͤr den Kauspreis ist mit Rücsicht auf, die Entwicke— sungsfähigkeit der Bahn und nicht ausschließlich nach der egenwärtgen Rentabilitãt! derselben bestimmt. werden. —
e 5sterreichische Nordwest bahn übergiebt den Betrieb der Tundenburg? Grußbacher Eisenbabn am 15. April an die 5sterreichische Nordbahn. — Die ungarisch⸗galizische Eisfenbahn hat fich um Lie Uebernahme der Dniester Bahn unter den der Lemberg - Ezernowitzer Bahn gemachten Be— dingungen beworben.
London, 12. März. (W. T. B.) Nach hier eiggegargenen Nachrichten ist unter dem Reisegepäck der vorgestera in Queenstown am Bord der Ville de Paris“ angehaltenen Permönlichkeit ein Theil Ter von der Banque de Belgigue vermißten Fonds aufgefunden worden. Der Verdächtige ist verhaftet, die Untersuchung wird fort-
gesetzt.
Verkehrs⸗ Anstalten. ö Dem Vorstande der Saal -⸗Eisenban Gesellsch aft ift die Genehmigung zur Vornahme derjenigen Arbeiten ertheilt wor-
der, welche zur Prüfung und Feststellung der projektirten Babnlinie von Kaschhaufen (Srlamünde) nach P Séßng c erforderlich find.
Triest, 12. März, Morgen. (B. T. B.) Der Lleyddampfer Vesta“ ist mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlaadpost gestern Abend 11 Ubr aus Alexandrien hier e in getroffen.
New ⸗Jork, 11. März. (B. T. B) Der Dam fer der Hamburger Adlerlinie „Klopstock“ ist gestern Abend 8 Uhr hier eingetroffen. J
— Aus Teheran wird unterm 28. Februar gemeldet, daß das nach europãischem Muster organisiite n eu e Po stwesen nunmehr in völligem Betriebe steht. Zwischen . Tauris und Teheran ist ein regelmäßiger Courierdienst hergeftellt.
Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.
Berlin, 13. März. In Folge des starken Sturmes in der letzten Nacht ist die telegraphische Verbindung, nament⸗ lich nach dem Westen und Süden, gestört. In der Richtung nach Frankfurt ist nur Halle, Erfurt, Eisenach zu erreichen, in der Richtung nach Cöln zu nur Hannover. Nach London zwei Leitungen via Norden betriebsfähig.
Berlin, den 13. März 1876.
Singegangener Nachricht vom 11. d. Mts. aus Sulina zufolge ist die Donau seit Anfang d. Mes. eisfrei bis Galatz, und hat die Schleppschiffahrt von Sulina stromaufwãrts wieder begonnen. Die Wiederaufnahme der regelmãßigen Passagier-Dampferfahrten wird für die nächsten Tage erwartet.
Durch die auf der Oder betriebene bedeutende Floß⸗ schiffahrt wird die einzige zwischen den Kreisen Angermünde und Königsberg i. N. über das Oderbett führende Kommunika⸗ nion alljährlich bei Hochwasser mehr oder weniger gefährdet. Diese Straße überschreitet das 3 Meilen breite Oderbett zwischen den Orten Schwedt und Nieder-Kränig auf einem langen Damm mit 7 Brücken, welche letztere dazu bestimmt sind, die Wasser der Oder mit ihren vielen Verzweigungen, sowie die Hochwasser durchzulassen. Wenn nun bei Hochwasser die vielen oberhalb liegenden Floßhölzer abtreiben und sich vor die nur aus Holz gebauten Brücken legen, werden die Wasserdurch⸗ sässe zum Theil verstopft. Die Brücken haben zunãchst den wuchtigen Anprall der Hölzer und dann den während des Hochwassers andauernden Druck der 3 Meile breiten Wasser⸗ maffe auszuhalten. Die Wasserstauung bei den Brücken hat dann des weiteren eine Gefährdung der oberen Oderdeiche im Gefolge.
In Voraucssicht dieser Kalamität war schon in diesem Winter bei der erften Bewegung des Eises der Oder ein Kommando
des Garde⸗Pionier⸗Bataillons nach Freienwalde a. O. abgerückt, um durch Sprengungen zunächst die hier lagernden bedeutenden Holzmassen aus dem Eise zu befreien und durch weitere Spren⸗ gungen einen Kanal zu öffnen, in welchem das Holz nach sicheren Orten geflößt werden konnte.
Ein Theil der Hölzer wurde auf diese Weise geborgen. Die vollständige Bergung war aber noch nicht beendet, als das Hochwasser eintraf und in kurzer Zeit eine außerordentliche Höhe erreichte.
Das nicht geborgene Holz hatte sich in Bewegung gesetzt und trieb, vereint mit andern vom Oberstrom ankommenden Stämmen, gegen die Brücken bei Schwedt, vor denen es sich, das ganze Flußbeit ausfüllend, in einem scheinbar nicht zu ent— wirrenden Turcheinander festsetz e.
Turch die Gewalt des Lnnpralles und den fortdauernden Wasserdruck waren die genannten Uebergänge in greßer Gefahr.
Einige der stärksten Eisbrecher und Schutzpfähle waren ge⸗ brochen, Und bei dem Passiren der Brücke an einigen Stellen ein unheimliches Geräusch in den Brückenjochen vernehmbar.
Die von der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. versuchte Abwendung der Gefahr durch Beseitigung der Hölzer mit Civil⸗ arbeitern erwies sich als unzureichend, und wurde daher zunächst ein Militär⸗Kommando von 1 Offizier, 7 Unteroffizieren. 40 Mann, vom Garde-Pionier-Bataillon, das nach einigen Tagen durch ein anderes von 3 Offizieren, 6 Unteroffizieren, 69 Mann verstärkt ward, zur Leitung und Durchführung der erforderlichen Arbeiten requirirt.
Gleichzeitig waren die Holzhändler angewiesen worden, zur Fortschaffung der Hölzer geeignete Maßregeln zu ergreifen.
Da eine Freilegung saͤmmtlicher Brücken in kurzer Zeit un⸗ möglich ausführbar war, so wurde zunächst nur darauf Bedacht genommen, drei der mittleren Brücken zur Ableitung des Hoch⸗ wassers zu öffnen, um dadurch die anderen Brücken von dem Wasserdruck zu entlasten und eine Gefährdung der oberen Deiche zu verhüten.
Die Freilegung der längsten und am meisten versetzten Brücke sollte mit Hülfe von Dampfschiffen erfolgen. Da diese aber nur von Stettin zu beziehen waren, so ging das Bestreben hier dahin, nur eine Oeffnung zur Durchfahrt der Schiffe zu
und das fast un der bei der Arbeit beschäftigten Mannschaft auf eine harte Probe. Nichts destoweniger ist es gelungen, Regierung ertheilten Auftrag glücklich und ohne Unfall zu lösen.
Es sind nach 5. resp. Jtägiger Thätigkeit 3 Brücken vollftändig,
eine Brücke zum großen Theil, landwãrts,
an 2 Brücken die Oeffnungen
ohne einer weiteren Gefahr überlassen werden
konnte.
Befürchtung
Ueber den vielbesprochenen Prozeß des Prinzen Bauffremont gegen seine frühere Gemahlin, die jetzige Prinzessin Bibesco, hat der Professor und Advokat de Folleville in Douai eine intereffante Flugschrift (un mot sur le cas de Mme. la Princesse de Bauffremont, aujourd hui. Prin- cese Biberco, Paris, A. Mares cd anè, 1576.) veröffentlicht.
sgesegt kalte und nasse Wetter die Aus daner
den von der Königlichen
und an der großen Oderbrücke 3 Joche mit der Durchfahrt für die Dampfschiffe frei gelegt worden, so daß dem Wasser der erforderliche Abfluß geschaffen und die weitere Be⸗ seitigung der Holzmasfen den von der Regierung engagirten Civfarbeitern, sowie den in Thätigkeit gestellten Dampfschiffen
Der zu Grunde liegende Sachverhalt ist folgender: Prinz und Prinzessin Bauffremont waren durch rechtskräftigen Spruch eines französischen Gerichtes von Tisch und Bett geschieden. Demnächst ließ die in Belgien geborene Prinzessin sich zu Alten⸗ burg naturalisiren und schloß darauf eine zweite Ehe mit dem Prinzen Georg Bibesco unter Einhaltung aller gesetzlich vorge⸗ schriebenen Formen und Bedingungen. Die Gültigkeit dieser zweiten Ehe hat indeß der Prinz von Bauffremont angefochten und vor dem französischen Gericht auf Auslieferung der, mit seiner früheren Semahlin erzeugten Kinder ge⸗ klagt. Hr. von Folleville fuͤhrt nun in überzeugender Wesse aus, daß dem Naturrechte sowohl, als den Ge⸗ setzen nach die Verklagte befugt gewesen sei, wie geschehen, ohne Zustimmung des Klägers und der französischen Gerichte sich in Deutschland naturalisiren zu lassen, denn es gebe die ausgesprochene Scheidung der Frau die persönliche Dis positions⸗ befugniß zurück. Es würde widersinnig sein, dem für schuldig erklärten Manne das Recht zu lassen, über die persönliche Freiheit der Frau zu verfügen. Es würde das um so ungerechter sein, als dem früheren Ehegatten unzweifelhaft die Befugniß zustehe, einseitig seine Nationalität zu verändern. Wenn also die Ver⸗ klagte die gleiche Befugniß nicht besäße, so würde der schuldige Theil, der selbst in einen fremden Unterthanenverband getreten, dadurch den Personenstand oder die Nationalität der Ehefrau, der er ein Domizil in Frankrei 5 überhaupt nicht mehr gewäh— ren könne und dürfe, beliebig ändern, beziehungsweise ihr die Ausübung eines Rechtes untersagen können, von welchem er nach Belieben Gebrauch gemacht. geschiedenen Frau sei daher ohne die größte Unbilligkeit nicht zuzumuthen, für immer die Nationalität des Ehemannes behal⸗ ten zu müssen, so wie sie ja auch in manchen Ländern durch bloßen Aufenthalt nach einiger Zeit diese Nationalität verlieren würde: die frühere Prinzesssa von Bauffremont sei daher zum Aufgeben der französischen Nationalität befugt gewesen und ihre jetzigen Rechtsverhaͤltniffe nach deutschen Gesetzen zu beurtheilen.
Da nun nach §. 734 Thl. II. Tit. J. des Allg, pr. Land⸗ rechtes die Trennung von Tisch und Bett die volle Wirkung der Ehescheidung habe, so fei in Deutschland und für eine Deutsche die erste Ehe der Verklagten für getrennt und das Eingehen einer zweiten Ehe für rechtsgültig und erlaubt zu erachten. Niemand bezweifle, daß falls der Kläger deutscher Unterthan würde, derselbe eine ander⸗ weitige Ehe gültig abschließen könne. Diese Befugniß der Ver⸗ klagten abzufprechen, würde durchaus ungerecht und unbillig sein, deren zweite Ehe bestehe mithin zu Recht.
Zur Unterstützung seiner Meinung führt übrigens der gelehrte Verfasser Erkenntnisse franzöfischer Gerichte, auch Aussprüche französischer Rechtsgelehrter an, giebt aber zu, daß, wie die französischen Gerichte, so die französischen Rechts⸗ lehrer, sich im vorliegenden Fall an die entgegenstehende Auffassung halten, die dann freilich, außer der Kollifion zwischen der französischen und der deutschen wie jeder anderen Gesetz⸗ gebung (welche auf ihrem Boden erworbene Rechte zu schützen hat) zu augenfälliger Unbilligkeit und Ungerechtigkeit gegen die Ehefrau führt.
Die ganze Flugschrift ist, abgesehen von der scharfsinnigen Begründung der darin vertheidigten Ansichten, auch deshalb bemerkenswerth, weil der Verfasser mit seltener Unparteilichkeit eine rein sachliche Beurtheilung des Falles liefert.
In der Febraar- Sitzung des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg lezte Hr. Archiprath Reuter eine Ab⸗ schrift der Fundations⸗Urkunde des Dotsdamschen großen Militär⸗ Waisenhauses vom 26. Oktober 1734 vor und besprach sowohl dieles risher noch nicht vollstä dig abgedruckte Dokument als auch die am 16. März 1740 ven König Friedrich Wilhelm J. vollzogene Instruk— tion fürdas Direktorium jener Anstalt. .
In der Märzsitzung kam Hr. Schulvorstehr: Budezies noch einmal auf den in der Januarsitzung von ihm erörterten Gegen⸗ stand zutuck: dir durch Köaig Christian J. von Dänzmark und durch die Grafen von Holstein Schauenburg erfolgte Belehnunzen der Herren von Alvensleben u. A. mit maäͤrkischen Gütern. Er gab in Betreff des Ursprunzs dieses eigenthümlichen Lehnsverhältnisses, ge—⸗ stützt auf Hermanns von Lerbeck chronckalische Nachrichten, nähere Aufklãrung.
Schöffen Gerichts barkeit.
Ueher die Feier des hundertjährigen Geburtstages der Königin Luise in Cé ln entnehmen wir der „Köln. Ztg.“ vom II. d. M. Folgendes: Der weite Gürzenich⸗Saal, der zur Feier des hundertjährizen Geburtstages der allverehrten Königin Luise, der Mrtter Sr. Majestaͤt des Kaisers, ausersehen war, vermochte trotz dem auch die Gallerien vom Publikum besetzt waren, die Scharen der Festgenossen nicht zu fassen. Dicht gedrängt füllle die ungeheure Menge von Damen Und Herren den kolossalen Raum. In den ersten Reihen hatt-n die Spitzen dir Behörden und die Honora— tiorea der Stadt Platz genommen. Auf der Tribüne, vor der, um— geben von einem hübschen Pflanzenschmuck, die Büsten der ge⸗ feierten Königin, Friedrich Wilhelmz des Dritten und Sr. Majestãt des Kaisers aufgestellt waren, vereinigten sich neben einem großen Orchester die Sänger und Sängerinnen der Konzert⸗Gesellschaft, des
Einer von Tisch und Bett
Cölner Männergesang Vereins, des Städtischen Gesang Vereins, des Bach⸗Vercins und des Vereins für Kirchenmusik zu einem mächtigen Ehor. Zur Eröffnung der Feier erklang Kal Maia v. Webers Jubel. Ouvertüre, dann erscholl in tausendstimmigem Chorus die Nationalhymne, deren dritte, für das Fest eigens gedichtete Strophe: Heil dir im Himmelsglanz, In selger Geister Kranz, Luise, dir! Fübl Iinfre Wonne ganz, Schutzgeist des Vaterlandes! Preis sei in Ewigkeit, Luise, Dir! besonders zündete und begeisterte. Als die letzten Töne verklungen waren, hielt der Ober Bürgermeister Dr. Becker eine An⸗ sprache. Dieselbe schloß mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König, in welches die Versammwlung begeistert einstimmte. Daran schloß sich Beethevens Gloria-⸗Hymne und demnächst hielt Frau Lina Schneider die Festrede Während eier Pause in derselben, wide von einer Dame Schumanns „Schlaf nun und ruh“ aus Paradies und Peri vorgetragen. Dann trat die Rednerin wieder vor und wies auf den Stiftungétag des Eisernen Kreuzes, dessen Erneuerung am 19. Juli 1570, dem Todegtage der Königin, sowie auf die vielen Be— ziehungen hin, welche diese Daten in der Geschichte haben, und schloß mit einem patriotischen Rückblick auf die Kntst erlebten Zeiten. Bei den Worten: „So nimm denn unsern Dank und höre das Hallelujah, das Dir die Deinen in dieser Stunde singen, während wir Dein Bild, das Bild Deines Gemabls und das Deines Sohnes mit Kränzen schmücken“, traten drei Schülerinnen der höheren Töchterschule, in Weiß gekleidet und Schleifen in den preußischen und deutschen Farben tragend, auf die Tribüne und bekränzten die drei Büsten. Stürmischer Beifall ward der Rede zu Theil, und nun erbrausten zum Schluß der Feier die mächtigen Klänge des Händelschen Halle⸗ lujah von dem Chor und Orchester durch die Halle.
In gehebener Stimmung schied die große Menge der Theil⸗ nehmer aus dem Gürzenich, der ein Fest gesehen, das, angeregt von einzelnen Vereinen, zu einem echt patriotischen sich gestaltet hatte.
Folgendes Telegramm ging während der Feier an den Kaiser ab:
An des Kaisers Majestät! Eurer Maj'stät bringen Tausende Bürger, im Gürzenich zur Gedenkfeier der Königin Luise versammelt, ehrfuͤrchts vollen Gruß in begeistertem dreifachen Hoch. Becker, Ober⸗ Bůrgermeister.
Aus Cöln, 11. März meldet ein Telegramm Folgendes: Der Wasserstarnd des Rheines hat an vielen Orten eine Höhe er— reicht, die der der Jahre 1784 und 1845 gleichkommt. Die Gegend um Cöln gleicht einem See. Mehrere Straßen in Cömn und Deutz sind uͤberschwemmt. In der vergangenen Nat brach der Nothdamm hinter dem zoologischen Garten durch und wurde der nordwestliche Theil des Gartens überfluthet. Das Militär verstärkt unterhalb Gölns bei Nippes den Damm. .
Aus Karlsruhe, 9. März, schreibt man: Der seit dem 6. d. M. wieder im Steigen begriffene Rhein stand gestern in Mannheim nur nech etwa einen Fuß unter der Höhe von 1872, während auch aus Waldshut ein bedrohliches Wachsen gemeldet wurde. Dabei bält der Regen noch immer an. In Mannheim mußte gestern der Verkehr am Central-Güterbahnhof eingestellt werden, wodurch für die Geschäfteéleute große Verlegenheit entsteht. Es wird am früheren Güterbahnhof ein provisorischer Güterdienst eröffnet. In Worms befürchtet man Dammbrüche.
Ueber den Bergsturz in Caub a. Rh. liegt heute folgende Depesche des W. T. B. vonn 11J. März, Nachmittags, vor: Heute Mittag sind aus Coblenz und Mainz Pionier-Abtheilungen zur Hülfe⸗ seiftung hier eingetroffen. Aus den verschütteten Häusern sind bis jetzt 3 Personen noch lebend, 5 todt ausgegraben worden; 21 Per— sonea sind noch verschüttet. Es droht die Gefahr eines weiteren Bergsturzes.
Theater.
Im Residenz⸗Theater wird Charlotte Wolter am 22. d. ihr Gastspiel mit der „Messaline“' in Wilbrandts „Arria und Messaline“ eröffnen.
— Im Woltersdorff⸗-Theater ging am Sonnabend vor ausverkauftem Hause zum ersten Male in Scene ‚Unsere Jungen“, Charakterbild mit Gesang in 3 Akten, nach „Qur boys des H. J. Bhron, frei kearbeitet von W. Manstaedt und A. Weller, Musik vom Kapellmeister Adolf Mohr. Was den Titel „Charakterbil d= be⸗ trifft, so ist derselbe nicht allzu ernst zu nehmen. Dean die Figu⸗ ren, welche den Adel und den Parvenü charakterisiren sollen, sind größtentheils Chargen, die Verbindung des Namens Gallmeyer mit Fer Rolle einer Gouvernante aber bezeichnender, als alles für die ge—⸗ meinte Art der Charakteristik. Indessen ist ja das ganze Stück eigentlich Nebensache, die Einlagen die Hauptsache. In diesen mit humoristischen Couplets gewürzten Entremets entfalteten Hr. Thomas und Frl. Gallmeyder am Sonnabend eine solche Fulle zwerchfellerschütternder Komik, daß ihnen allein der Erfolg des Stückes zuzuschreiben ist. In dem letzteren waren die dankbarsten Rollen in den Händen des Frl. Weller und des Hrn. Schultze. Hr. Junker dagegen vermochte beim besten Willen nichts Besseres dus Ter seinigzen zu machen, als er nach Kräften sich bestrebte. Den
Helden des Abends, Frl. Gallmeyer und Hr. Direktor Thomas, wurde
in Gestalt von Lorbeerkränzen eine besondere. Ovation dargebracht. Ihre Mitwirkung dürfte dem Stück, trotz seiner Schwächen, eine längere Lebensdauer wohl verbürgen. ie Ausstattnng ist gut, die Walddekoration bei Mondschein sogar außerordentlich gelungen,
— Im Nationaltheater findet am Mittwoch das Benefiz des Inspizienten dieser Bühne, Hrn. Mährdel, statt. Zur Aufführung gelangen: „Der Vicomte von Letorieres, oder; die Kunst zu gefallen.. Vorher geht das einaktige Kotzebuesche Schauspiel: „Der arme Poet.“ — Zu dem Gedächtniß-Theater, welches in der Geburtsstadt Shakespegres errichtet werden soll, sind der . E, C.“ zufolge 469 E durch Zeichnungen aufgebracht worden. Die Gesammtkosten des Baues werden auf 10,00 K veranschlagt.
Der italienische Tragõde Salvini, welcher sich in der letzten Saison in London als „Othello“ großen Beifall gewann, ist in den ersten Tagen der abgelaufenen Woche in England angekommen und, wird zunächst in einigen der größeren Proyinzialstädte mit seiner Gesell⸗ schaft auftreten.
Redacteur: F. Preh m.
Verlag der Erpedition [Ressel)h. Druck W. El ner.
Vier Beilagen (eiaschließlich Börsen⸗ Beilage).
Berlin:
(263)
Mn 63.
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Iasammenstellung abhanden gekommener, zur à (Erscheint auf Grund amtlieher Aittheisungen jedes Vierteljahr,
Srste Beila zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich
e
erlin, Montag, den 13. März
g Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1828.
mortisation angemeldeter und gerichtlich zu mortisfigirender Merthpapiere: s. Cireular-Verfügung vom 12. Jovember 1869, Staats-Anzeiger No. 268 Seite 4385 und Vinisterial-
blatt für die gesammte innere Verwaltung 1869 No. 11 Seite 273.)
a mmm, Lit. F. No. 9I, 967 und 180 2989 4
Schaldversorelbung der Anlelhe von 1850: Lit. D. No.
2180 über 100 Thlr.
Sobuldversobrelbung der Anlelhe von 1852: Lit. C. No. 16,371 über 200 Thlr.
Sohuldverschrelbungen der Staats Prämlen- Anlelhe Von 1855, Ser 874 No. S7, 353 und Ser. 1365 No. 136.484 2 100 Thlr.
Sohuldversohrelbung der Anlelhe von 1864: Lit. D. No. 719 über 100 Thlr.
Schuldversohrelbungen der oonsol. 45 * igen Anlelhe von 1870: Fitt. D. No. 53,530 über 200 Thlr. Litt. E. No. 98 425 und 119,82 à 100 Thlr. und Litt. F. No. 26, 532 und 37,6510 3 50 Thlr.
Vormals Hannöversohe Obllgatlon Llit. d. I.: No. 15, 893 über 100 Thlr. Courant.
Vormals Rurhessisohe Prämlen- Sohelne: Ser. 3175 No. 79, 373 über 40 Thlr, Ser. 6024 No. 150.583 über 20 Thlr. (halbes Loos — II. Abtheil.), Ser. 6378 No. 159, 429 über 20 Thlr. (desgl. — Abtheil. nicht bezeichnet). .
Vormals Nassaulsoher PFrämlensoheln des Anlohns vom 14. August 1837: No. 62726 üder 25 FI.
Sohnldversorelbungen der Nassauls ohen Landesbank: Lit. A a. No. 1823. Lit. Ac. No. 1682 und Lit. A. d. No. 904.
Rentenbrlef der Provlnz Brandenburg: Lit. C. No. 1714 a 3090 Mark
Rentenbrlefe der Provinz Sohleslen: Lit. C. No. 6265. 11,483 a 300 Marr. Lit. D. No. 3450. 12,0633. 13,550 à 75 Mark.
Rentenbrlefe der Provinz Saohsen: Lit. A. No. 1095 über 1000 TRhir. (366 Mark).
Sohuldversohrelbungen der Elohs feldsohen Hllgungskasse: Litt. B. à 400 No. 1372 über 500 Thlr. (15090 M)
Rheinlsob-Westfalisoher Rentenbrief: Lit. B. No. 1937 à 500 Thlr. nebst Coupons Ser. 3 No. 12 —16 und Talon.
Paderborner Sohuldversohrelbung: Lit. D. No. 6259 à 200 Thlr. nebst Coupons Ser. 9 No. 4 und Talon.
Kur- und Neumärkisoher 4:7 Neuner Pfandbrlef No. 66, Sil über 200 Thlr.
Ostpreusslsohe Pfandbrlefe:
Bezeichnung der Pfandbriefe ete.
Departe- ment Be-
Gurt ⸗ er . 5
Bemerkungen.
Prozent-
satz. Ihlr.
A4 pet. 4 pCt. 4 pCt.
4 pCt. 4 pCt. 4 pCt.
45 pCt.
5245 100 1875 ohne Coupons 2661 50 und Talons.
2498 100 . Johanni 1875
18631 100 i. seit April
2593 100 swwvermisst ohns Con- 5244 100 ] pons und Falons.
1341 abhanden gekommen und 200 mit Coupons pro 3752 Weihnachten 1874.
33 pCt. 44 200 verdorben.
Pfandbrlefe der sole sis ohen Landsoha ft. 1 Altlandsohaftllohe 3 proꝝ. Pfandbriefe:
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Ser J. à 1000 Ihr.: No. 731. 5822.
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Ser. VI. à 1000 Thlr.: Ser. VIII. à 200 Thlr.:
Thlr.: No. 1375. 7779. 13,400.
No. 310. 768. 1130. No. 6019. No. 7211 und S393.
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Ser. IX. à 100 Thlr.: No. 3689. An- porteur-Obligatlon des Wegs verbandes des Amts Nen- haus a. d. O.: Lit. A. No. 28 über 300 Thlr.
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No., I5 über eine Einlage von 13 Thlr. 109 Sgr. 7 Berglsob-Närklsohe Stammaktien à 100 Thlr.. No. 290, 440. 488, 065 -= 68. 583 724 - 26.
Berglsoh-Märkls ohe Priorltäts · Obllgatlon
Thlr.: No. 58, 769.
No. 1561. 3042. 7118. 11,233.
1000 Thlr.:
14779 und 12.705.
h städtisoher Sparkasse zu Lanoha:
.
III. serle à 100
Erste Beilage)
Berglsoh-Märklsohe Prlorltäts-Oblgattonen III. Serle Lit. B. à 5090 Thlr: 3 124369 75 lt. G0 a 100 Thir.: No. 0492.
Bergisoh-Mãrkis ohe Frlorltäts-Obhgationen VI. Serle à 100 TMalr. : No. 45,184 - 96 72, 966 69. 20 545. 865.572.
Dũsseldors Elberfelder Prloritãts Ohllgatlon 1. Serle à 1090 Thlr.: No. 3881.
Bergisoh-Härkisoho Nordbahn Frlorltãts- Obligation à 500 Thlr: No. 725.
Berlln - Görlitzer Elsenbahn: Stamm -Prioritäts-Aktien No. 14.415. 16.398. 16,953. 25,657 und 26,130. Stamm- Aktien No. 3512. 3513. 7307. 7308. 14.665. 17,699. 36, 468. 44.791. 44793 und 50. 197. 5 * Prioritãts - Obligationen à6 109 Thlr. No. 7423. S862. 8864. 11,382. 11,383. 11.384. 11.405. 11.406. 11.4407 und 11,408.
Berlln . Potsdam Nagdeburger Elsenbahn: Diridendenscheins Ser. III. No. 8 pro 1874 za den Aktien No. S596 7. 13.093. 14.218. A, 099/100. 29,651. 31,579. 32, 161. 41.379. 47,206. 47, 457. 56.4023. 64.116. 68,459. 69. 322.3. S4, 197. S6. 338. S6 340. od, 025. 95.530, 1. 124.576. 124.673. 148, 682-8 und 185.463 =- 70.
Berlln-Stettlner Eisenbahn-desellsohaft, PFrioritäts -Obliga- tlon, II. Emisslon, V. 46 über 500 Thlr.
Cöln- Mindener Eldenbahn: Aktien (alte) No. 36, 154. 54.906. 70, 372 è 200 Thlr.
5proꝛ. Prioritäts - Obligationen II. à 200 Thlr.
No. 10, 302. 10.414.
à 100 HMlr.
4proz. Prioritaãts- Obligationen III. Emission Lit. A. No. 9300 à 100 Hhlr.
proz. Prioritãts - Obligation III. Emission Lit. B. No. 30, 394 à 100 Thlr.
4* Prioritäts- Obligationen IV. Emission Lit. A. No. 11.518 à 500 Hlr.
No. 73. 5576. 7658. 12.776. 25,675. 25,676. 25.677. 25, 678. 25,679. 26, So. 29,628. 29, 629. 31.522. 42,583 à 100 Thlr.
P Prioritäts-Obligationen IV. Emission Lit. B. No. 56,70. 57, l54 à 100 HMlr.
Halle - Soran - Guben: Stamm-Prioritäts-àktien No. 15.633. 15,831. 15.635. 18,570. 18,671. 18.672. 18,673 und 18,674 à 60M und dis Brioritäts Obligationen J. Emission No. 3400 à 600 , No. 5796. 5797. 5798. 5799. 5800 und 7001 à 300
Märklsoh - Posener Elsenbahn: Stamm-Prioritäts-àktie No. 35, 808 über 200 Thlr.
Magdeburg Leipzlger Elsenbahn: Stammaktie Lit, B. No. 41665 face 2.5. 72. und. Talons zu den Stammaktien Lit. B. No. 78, 989/91. 83,229. (de 2.2. 72.)
Falons zu den Stammaktien des alten Unternehmens No. 36, 645 bis 47. 43, 283.
Nedersohleslsoh-Mäarklsohe Elsenbahn.
Bergeiohhcnung
Emission No. 5, 837
13,564. 16, 195. 16,996
der dazu ge- hörigen Coupons.
Kapital Bemerkungen,
der
Emission.
Stamm- Aktie. ? ; Mit Durch Dieb-
Coupons stahl ab- und handen ge- Talon. kommen. Ohne Durch Dieb- Coupon stabl ab- und handen ge- Talon. kommen.
Obersohleslsohe Elsenbahn: 5x Wilhbelmsbahn -Prioritäts- Obligationen No. 21, 884. 21,979 und 21, 980 à 100 Thlr. Zins- Coupons und Talon zur 4 do Prioritãta-Obligation der Wilhelms- pakn II. Emission No. 17, 631 über 100 Thlr.
Rheln Nahe - Eisenbahn: Prioritäts-Obligation J. Emission No. 25.733 über 100 Thlr. Talon zur Prioritäts-Obligation J. Em. No, 12.515 über 100 Thlr. Lalon zur Prioritãts - Gbligation 1I. Emissson No. 61865 über 100 Thlr. Talon und. Coupons zu No. 14,128 J. Emission de 100 Thlr. Coupon Nr. 7 von der Obligation II. Emmission Nr. 3376 à 1090 Thlr.
Stargard-Fesener Elsenbahn: Obligationen Lit. A. Ser. J. No. IIS 7d Io Fhlr. und Lit. B. Ser. II. No. 5065 à 50 Thlr.
FThäringisohe Elsenbahn: Stammaktie Lit. B., Abtheilung A, No. 2034 (Gotha-Leinefelde).
Prioritãts- Obligation.
Landtags ⸗Angelegenheiten.
Berlin, 13. März. Der Entwurf einer Städte⸗Ord⸗ nung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen (Mr. 62 d. Bl.) lautet ferner:
. Von der Zusammensetzung und von der Wahl des Vor⸗ standes der Stadtgemeinde. A. In Stadtgemeinden mit kolkegialischem Vorstande (Maazistrat).
§. 43. Der Magistrat wird von der St adtverordnetenver samm⸗ lung gewählt.
Der Magistrat besteht aus:
1) dem Bürgermeister als dem Vorsitzenden,
2) wenigstens Einem Beigeordneten oder zweiten, stellvertre tenden Bürgermeister,
3) unbesoldeten Stadträthen (Rathsherren, Rathsmännern); die Zahl derselben beträgt, vorbehaltlich anderweitiger ortsstatutarischer Bestimmung, den sechsten Theil der Zahl der Stadtverordneten, jedoch nicht weniger als zwei und nicht mehr als zwölf.
Wo das Bedürfniß es erfordert, können als Magistratsmitglieder außerdem gewählt werden .
ein zweiter, zur Stellvertretung des Bürgermeisters berufe⸗ ner Beigeordneter, ö ein oder mehrere besoldete Stadträthe.
§. 44. Bei der zur Zeit vorhandenen Zahl der besoldeten Stadt⸗ räthe behält es überall sein Bewenden, bis durch übereinstimmenden Beschluß des Magistrats und der Stadtverordnetenver sammlung ein Anderes bestimmt wird. Ergiebt sich hierüber eine Meinungs- verschiedenheit, so beschließt auf Antrag des Magistrats oder der Stadtverordnetenversammlung der Bezirksrath. Jede Aenderung in der Zahl der bejoldeten Magistratsmitglieder erfolgt unbeschadet der bestehenden Besoldungs⸗ und Penstonsansprüche. ;
§. 45. Die Buürgermeister und die sonstigen besoldeten Magi
strats mitglieder wer mitglieder werden
den auf zwölf Jahre, die unbesoldeten Magistrats⸗
auf sechs Jahre gewählt.
gistratsmitglieder werden aus den Gemeindebürgern gew
Alle drei Jahre scheidet die aus und wird durch neue Wahlen ersetzt; d
scheidenden werden
Wahlperiode Ausscheiden
lafsen; die Ersatzm
raumes in Thätigkeit, für die, 5. 46. Die den Magistratsmitgliedern zu oder Dienstunkostenentschädigung ist vor der
durch das Loos bestimmt;
Die unbesoldeten Ma⸗
ãhlt.
Hälfte der unbesoldeten Stadträthe ie das erste Mal Aus- für die innerhalb der den sind alsbald Ersatzwahlen zu veran—
anner bleiben nur bis zum Ende desjenigen Zeit—
ahl der
setzen (5. I3). Der Feftsetzungsbeschluß bedarf bezüglich
meifter und der Beigeordneten Präsidenten, welche jedoch nur unter
versagt werden kan
n.
für welchen die Ausgeschiedenen gewählt waren. ewährende Besoldung
selben festzu⸗ der Bürger⸗
der Genehmigung des Regierungs⸗ Zustimmung des Bezirksrathes
Eine Erhöhung der Besoldung und Dienstunkostenentschädigung im Laufe der Dienstperiode ist zuläs
Der Bezirksra
länglichkeit auch im Laufe
sig. th kann vor der Hahl und bei offe
nbarer Unzu⸗
der Dienstperiode, auf Antrag der Bethei⸗
ligten oder von Amtswegen, eine Erhöhung der Besoldung und Dienst⸗
unkostenentschädigung der
ordnen.
5. J. Magistratsmitglieder können nicht sein I) die Staatzaufsichtsbeamten mit Einschluß der ernannten Mit-
glieder und stellvertret
Provinzialrathes 2) richterliche
glieder der Handels⸗, Gewer
rechnen sind, 3) die ernann
5) Geistliche, Kirchen
6) diejenigen kleiden. ? Vater und S
Beamte,
Bürgermeifter und der Beigeordneten an⸗
enden Mitglieder des Bezirksrathes und des
zu denen jedoch die technischen Mit⸗ be und ähnlicher Gerichte hier nicht zu
ten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der
Verwaltungsgerichte, . ö. 4) Beamte der Staatsanwaltschaft und Polizeibeamte,
diener und öffentliche Elementarlehrer,
die ein sonstiges besoldetes Gemeindeamt be⸗
ohn,
sowie Brüder können nicht zugleich Stadt ⸗
. und Magistratsmitglieder oder zugleich Magistratsmitglie⸗ er sein.
§5. 48. Die Wahl der Magistratsmitglieder erfolgt durch Stimmzettel. Ueber jeden zu. Wählenden wird besonders ab⸗ gestimmt. Als gewählt sind diejenigen zu betrachten, welche die ab⸗ solute Stimmenmehrheit erhalten haben. Ergiebt sich keine absolute Stimmenmehrheit, so wird zu einer engeren Wahl zwischen denjeni⸗ gen zwei Personen geschritten, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichbeit entscheidet das von dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung zu ziehende Loos darüber, wer auf die engere Wahl zu bringen und wer als schließlich gewählt zu betrachten ist. ;
5 49. Die Bürgermeister und die Beigeorgneten bedürfen der Bestaͤtigung
des Königs in Stadtgemeinden mit mehr als 10,000 Einwohnern,
des Regierungs ⸗Prästdenten (5. 124) in allen anderen Stadt⸗
gemeinden. ; .
Wird die Bestätigung versagt, so schreitet die Stadtverordneten⸗ versammilung zu einer neuen Wahl. Wird auch diese Wahl nicht be⸗ stätigt, so kann der Regierungs ⸗Präsident die kommissarische Verwal⸗ tung der Stelle auf Kosten der Stadtgemeinde anordnen. Dasselbe findet statt, wenn die Stadtverordnetenversammlung die Wahl ver⸗ weigert oder den nach der erften Wahl nicht Bestätigten wiede wählt. Die kommissarische Verwaltung dauert so lange, bis die Wahl der e, , , , . ö . Vornahme ihr jeder⸗ eit zufteht, die Bestätigung erlangt hat. 2 — nz Die r nn bedürfen keiner Bestätigung. Der Ma⸗ gistrat hat darüber zu beschließen, ob die Wahl derselben den gesetz sichen Bestimmungen gemäß erfolgt ist. Gegen den Beschluß des Magistrats steht der Stadtverordnetenversammlung die Beschwerde an
den Bezirksrath zu. . .
Bi. Die Bürgermeister werden durch den Regtzierungs · Prãsi⸗ denten oder einen Kommissaring desselben, die Beigeordneten und Stadträthe werden durch den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in ihr Amt eingeführt und ver
eidigt.