1876 / 64 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Mar 1876 18:00:01 GMT) scan diff

) Die Reihenfeolg⸗ (Gol. 47) und der Bahngeleiskilometer (Col. 48) festgefstellt. 2) Im Monat Januar d. J

Semer kungen:

sind auf den sämmtlichen Deutschen Bahnen (exkl. Baverns) im Ganzen vorgekommen:

der Bahnverwaltungen ist nach der mittleren Verhältnißzahl (Col. 49) zwischen der auf je Eine Verunglückung entfallenden Zahl der zirücgelegten Achskilometer aller Züge

5L Entgleisungen fahrender Züge (davon 6 Courier⸗, Schnell · und Personenzüge, 2 gemischte Züge und 18 Güterzüge und leer fahrende Maschinen).

24 Zusammenstõße . = . . ö 2 . 80 Entgleisungen beim Rangiren (davon 18 mit Betriebsstõrung und 1 ohne Betrieb estõrunn).

W Zusammenstõße

. 7 l 1 * 137 sonstige Betr lebscteigniffe welche eine Storung des regelmãßigen Betriebes veranlaßtẽn.

3) Im Durchschnitt hat bei 13. 187

3,596 Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischten Zügen Eine Entgleisung und

Ein Zusammenfstoß stattgefunden.

4) Im Verhältniß zur Zahl der Züge kamen die meisten Entgleisungẽn und Zu sammẽenstõhẽ vor bei der:

Oels. Gnesener Eisenbahn: Posen ⸗Creuzburger Eisenbahn: ( Chemnitz · Komotauer Eisenbahn: (

5) Unter den 51 Entgleisungen fahrender Züge wurden

brüche (1 an Maschinen und 1 an Wagen) veranlaßt.

(Eine Entgleisung oder Zusammenstoß bei

381

26 Courier-, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischten Zügen),

7. * * 1

51 durch Radreifenbrũche (1b an Maschinen und 11 an Wagem, 3 durch Achs brũche (2 an Maschinen und 1 an Wagen) und 2 durch Feder⸗

6) Unter den 137 sonstigen Betriebsereignissen wurden veranlaßt: 98 durch Defekte an Fahrzeugen und zwar: 36 durch Radreifenbrüche (35 an Maschinen und 1 an Wagen), 4 durch Achsbrüche (2 an Maschinen und 2 an Wagen), 10 durch Federbrüche (3 an Maschinen und 2 an Wagen) und 48 durch sonstige Maschinendefekte; ferner mehrere durch Schneeverwehungen, deren Folgen in der Nachweisung

über die Zugverspätungen näher ersichtlich gemacht sind.

Verunglüuͤckt sind im Ganzen 200 Personen, und zwar: 16 Passagiere (darunter 4 getödtet und 12 verletzt, 164 Bahnbedienstete (darunter 38 getödtet und 126 verletzt) und 20 fremde Personen (darunter

12 getõdtet und 8 verletzt).

s) Von den Personen, die den Tod freiwillig suchten, sind 5 getödtet und 3 verletzt worden. ; ͤ - 3 Von den ir, Reisenden kommt je Eine Tödtung auf 2,912,500 beförderte Passagiere und auf 29,879 Courier⸗, Schnell-, Personen⸗ und gemischte Züge.

ert inn ö. ö j 10 Von den getödteten Beamten kommt je E J s J H

11) Von der Gesammtzahl aller Getödteten Berletzten ß Verunglückungen

Verletzung, 970833 . x . ine Tödtung auf 7, 907 überhaupt beschäftigt gewesene Beamte, Verletzung, 1,719 kommt je

. *. *.

Eine Todtunz auf Verletzung auf 3, 903, 064 ö ö s „WVerunglückung auf 2.849, 237

10, 553 730 Achdkilometer aller Züge und auf 605 Kilomet. Bahngeleis.

163

12) In Veigleich zu demselben'ꝰ Monat im Vorjahre gestaltet sich die mittlere Verhältnißzahl (Col. 49 gegen Col. o) jwischln der aul je Eine Verunglũcung entfallenden Zahl der zurückgeleg'n Achs— ilometer aller Züge und der Bahngeleiskilometer bei 1 Bahnen günstiger, bei 14 Bahnen ungünstiger und bei den übrigen Bahnen gleich; dieselbe Zahl im Durchschnitt für alle Bahnen fällt im Januar d. Is.

m ca. 1 0 günstiger aus, als im Januar 1875.

8

Die Nr. 2 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗— Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen: vom 8. März 1876: Reglement über die Benutzung der innerhalb des deutschen Reichs ⸗Telegraphengebiets gelegenen Eisenbahn-Telegraphen zur Beförderung solcher Telegramme, welche nicht den Eisenbahndienst betreffen; vom 6. März 1876; Eröffgung der Eisenbahn Kettwig⸗Mülheim an der Ruhr; vom 8. März 1816: Ausgabe des neuen Eisenbahn⸗-Telegraphenreglements vom 7. März 1876; vom 8. März 1876; Ausgabe des Ergänzungsheftes zum All

emeinen Verzeichniß der für den internationalen Verkehr geöffneten elegraphenanstalten. Bescheidung: vom 7. März 1876: Unzulässigkeit der Mittheilung der Namen derjenigen Personen, welche Zeitungen durch die Post beziehen.

Nr. 2 des ‚Ministerial⸗-Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten“, herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, hat folgenden Inhalt: Regulativ für den Geschäftsgang bei dem Ober-⸗Verwaltungsgtrichte, vom 27. Dezember 1875. . Eirkular, die Regelung eines gleichmäßigen Verfahrens bei Einreichung von Geschäftssachen an das Ober-Verwaltungsgericht betreffend, vom 31. Dezember 1875. Cirkular, die Unzulässigkeit der Führung des Titels: „Kreis-Verwaltungsgericht“ betreffend, vom 15. Januar 1876. Verfügung, die Vertreinng des Landraths im Vorsitz Les Kreis— ausschusses durch ein zu wählendes Mitglied des letzteren betreffend, vom 17. Dezember 1875. Erlaß, Nichtgewäh rung einer Reise⸗ kosten⸗Entschaͤdigung an Landräthe bei Revistonen der Stande samts— Verwaltungen betreffend, vom 6. Januar 1576. Verfügung, be⸗ treffend die Untervertheilung der Kreigabgaben in selbständigen Guts— bezirken und die Aufbringung der Kosten der Amtsverwaltung in Amtsbezirken und Guts bezirken, vom 31. Januar 1875. Erlaß des Justiz⸗Ministers, die Erstattung des Porto in Schiedsmanns⸗ wahl Angelegenheiten betreffend, vom 15. Dezember 1875. Verfügung, die Inpflichtnahme der Waisenräthe betreffend, vom 5. Februar 1876. Nachweisung der Entfernun—⸗ gen zwischen den Stationen auf den, verschiedenen Dampf— pootkursen im Deutschen Reiche und in Theilen anzrenzender Länder. Cirkular, die Benutzbarkeit der Reichskassenscheine bei Zahlungen betreffend, vom 5. Januar 1876. Statistische Tabelle J. über die Anzahl der im Sommer⸗Semester 1875 und im Winter-Semester 1875 76 bei den deutschen Universitäten immatrikulirten, den acht älteren preußischen Provinzen angehörigen Studirenden der evangeli⸗ schen Theologie, II. über die Gesammtfrequenz der evangelischtheolo⸗ gischen Fakultäten in Deutschland im Sommer -⸗Semester 1875 und im Winter-⸗Semester 1875176. Verfügung, die Benutzung der Be⸗ standtheile trichinenhaltiger Schweine betreffend, vom 18. Januar 1876. Cirkular, die Prüfung der Apothekergehülfen betreffend, vom 21. Dezember 1875. ECirkular, die Errichtung einer Strom⸗ polizei auf der Weichsel im Königreiche Polen betreffend, vom 15. De— zember 1875. Cirkular an die Königlichen Landdrosteien in der Provinz Hannover, die in dieser Provinz zu gestattenden öffent lichen Theatervorstellungen in der vierten Adventswoche be⸗ treffend, vom 17. Dezember 1875. Verfügung, die Beseitigung von Mißbräuchen bei der Gastwirthschafts , Konzessionirung betreffend, vom 18. November 1875. Allgemeine Verfügung, betreffend die Untersuchunge haft und den Vollzug der Gefängnißstrafe und Haft, vom 19. Februar 1876. Cirkular, Anordnungen in Bezug auf die Verwaltung der Staatschausseen bis zum Uebergange der Sorge für dieselben auf die Kommunalverbände betreffend, vom 27. Januar 1876. Zusammenstellung derjenigen vollen und abgekürzten Bꝛ— zeichnungen der Maße und Gewichte, welcher sich die Normal⸗ Eichungskommission fortan in ihren Publikationen bedienen wird. Cirkular, Vorschriften über Prüfung für das Baufach im Staats— dienste betreffend, vom 3. Februar 1876. Cirkularverfügung, den Wegfall der Stempelverwendung in Disziplinarstrafsachen betreffend, vom 4. November 1875. Cirkular, die Uniform der Forstbeamten bei Hofjagden betreffend, vom 30. Dezember 1875. ECirkular, die Gebühren der Forstbeamten in gerichtlichen Untersuchungsachen be— treffend, vom 5. Januar 1876. Eirkular, die Taxberechnung für weibliches Rothe. Damm⸗ und Rehwild betreffend, vom J9. Januar 1876. Cirkular, die Berechnung von Reisekosten in Auseinander⸗ setzurgssachen betreffend, vom 17. Dezember 1875.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 14. März. Dem Herrenhause ist folgender Ent⸗ wurf eines Gesetzes, betreffend die Verwaltung der den Gemeinden und öffentlichen Anstalten gehöri⸗ gen Holzungen in den Provinzen Preußen, Bran⸗ denburg, Pommern, Posen und Schlesien, zuge— gangen:

Wir Wilhßelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen uad Schlesien, was folgt:

5. 1. Die Verwaltung der Holzungen der Gemeinden, Kirchen, Pfarren, Küstereien, sonftigen geistlichen Institute, öffentlichen Schu⸗ len, bäõheren Unterrickts⸗ und Erziehungsanstalten, frommen und mil⸗ den Stiftungen und Wohlthätigkeitsanftalten unterliegt der Oberauf- ficht des Stgats nach Maßgabe dieses Gesetzes.

Holzungen, welche sich in staatlicher Verwaltung befinden, wer- den von diesem Gesetz nicht berührt..

§. 2. Die Benützung und Bewirthschaftung der in §. 1 Absatz 1L bezeichneten Holzungen muß sich innerhalb der Grenzen der Nach—= haltigkeit bewegen. Inabesondere darf die Erhaltung der standes⸗ ortegemäßen Holz- und Betriebtarten nicht durch die Nebennutzungen gefãhrdet werden. ;

Ein Betrieb, der eine der im 5. 2 des Gesetzes vom 6. Juli 4 8er samml. S. 416) bezeichneten Gefahren herbeiführen könnte, ist unzulässsg.

Holz anzubauen.

§. 3. Der Bewirthschaftung der im §. 1 Absatz 1 bezeichneten Holzungen sind Betriebspläne zu Grunde zu legen, welche der Fest stellung durch den Regierungs-Präsidenten bedürfen.

Hierbei sind, namentlich hinsichtlich der Holz- und Betriebsart, sowie der Umtriebszeit, die wirthschaftlichen Bedürfnisse und die Wünsche der Waldeigenthümer zu berücksichtigen, soweit dies mit den Grundsätzen des §. 2 vereinbar ist.

Die im Betriebsplan festgesetzte nachhaltige Holzabnutzung (Ab— nutzungssatz ist für den jährlichen Holzeinschlag maßgebend.

§. 4. Abweichungen von dem festgestellten Betriebsplan

a. durch Rodungen, .

b. durch den Abtrieb von Holzbeständen, sofern solcher für die laufende zwanzigjährige Nutzungsperiode im Betriebsplan nicht vorgesehen ist,

durch Holzfällungen, welche den Abnutzungssatz bei Abrech⸗ nung des seit Festsetzung desselben vorgenommenen Ein— schlags um mehr als 20 Prozent seines Betrages überschreiten würden,

d. durch Ueberschreitungen des Abnutzungssatzes, welche innerhalb der laufenden zwanzigjährigen Nutzungsperiode nicht wieder eingespart werden können, .

bedürfen der Genehmigung des Regierungs⸗Präsidenten.

Werden Abweichungen der unter a. d. gedachten Art ohne Ge— nehmigung unternommen, so kann der Regierunggs⸗Präsident eine ent— sprechende Abänderung des Betriebsplans, insbesondere auch den Wiederanbau gerodeter Flächen mit Holz. anordnen.

§. 5. Die Betriebspläne sind der Revision und erneuten Fest⸗ stellung zu unterziehen, wenn dies von dem Regierungs ⸗Präsidenten für erforderlich erachtet oder von dem Waldeigenthümer beantragt wird. Mindestens alle zehn Jahre muß eine Revision stattfinden.

§. 6. Der Regierungs ⸗Präsident kann den Zustand und die Be⸗ wirthschaflung der in §. 1 Absatz 1 bezeichneten Holzungen an Ort und Stelle untersuchen lassen. Wenn die Unter⸗ suchung ergiebt, daß der Betrieb den Grundsätzen des 5. 2 oder dem festgestellten Betriebsplan nicht entspricht, so kann der Re⸗ gierungs Präͤsident, unbeschadet der ihm nach 8§. 9 zustehenden Be fugnisse, die Einreichung jährlicher Fällungs“ Kultur- und Neben i nne anordnen. Dieselben sind nach Maßgabe der §5§. 2, 3 estzustellen.

. 7. Die Eigenthümer der in §. 1 Absatz 1 bezeichneten Hol⸗ zungen sind verpflichtet, für den Schutz und die Bewirthschaftung derselben durch Anstellung genügend befähigter Personen oder durch Vereinbarung über die Mübenutzung fremden Forstpersonals aus— reichende Fürsorge zu treffen. . ö

§8. 8. Die Gemeinden sind verpflichtet, nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit unkultivirte Grundstücke, welche nach sachverständi⸗ gem Gutachten zu dauernder Benutzung als Acker oder Wiese nicht geeignet, dagegen mit Nutzen zur Holzzucht zu verwenden sind, mit Zur Erfüllung dieser Verpflichtung können die Ge⸗ meinden nach Anhörung ihrer Vertreter und des Kreisausschusses durch Beschluß des Bezirksraths angehalten werden.

§8 9. Wenn ein Waldeigenthümer einer ihm nach §8§. 2—7 dieses Gesetzes obliegenden Verpflichtung trotz geschehener Aufforderung nicht nachkommt, so ist der Regierungs- Präsident befugt, die zur Er⸗ füllung der Verpflichtung erforderlichen Handlungen durch einen Dritten ausführen zu lassen, den Betrag der Kosten vorläufig zu bestimmen und im Wege der Exekution von dem Verpflichteten einzuziehen.

Die gleiche Befugniß hat der Bezir ksrath, wenn ein von ihm gemäß §. 8 gefaßter Beschluß trotz geschehener Aufforderung nicht zur Ausführung gebracht wird.

§. 10. Gegen die auf Grund dieses Gesetzes von dem Regierungs⸗ Präsidenten erlassenen Verfügungen und gegen die gemäß 88. 8 und 9 gefaßten Beschlüsse des Bezirksraths ist innerhalb einer Präklusip— frift von 21 Tagen die Beschwerde an den Provinzialrath zulässig.

§. 11. Der Regierungs- Präsident, der Bezirksrath und der Pro—⸗ vinzialrath bedienen sich bei Ausführung dieses Gesetzes als technischer Organe der im Staatsforstdienst angestellten Forstmeister und Ober- vorstmeister. ;

§. 12. In der Provinz Posen tritt bis zur Einsetzung von Kreisausschüssen, Bezirksräthen und eines Provinzialraths an die Stelle des Kreisausschusses der Kreistag, an die Stelle des Bezirks— raths die Beiirksregierung und an die Stelle des Provinzialraths der Ober · Prãsizent. ;

5§. 13. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1877 in Kraft. Alle demselben entgegenstehenden Bestimmungen sind von diesem Zeit punkt ab aufgehoben.

5§. 14. Der Finanz ⸗Minister, der Minister des Innern und der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt und erlassen die dazu erforder- lichen Anordnungen und Instruktionen.

Urkundlich 2c.

Statistische Nachrichten.

Die Bevölkerung des Fürstenthums Lippe belief sich am 1. Dezember 1875 auf 114,254 Einwohner, 5119 mehr, als am 1. Dezember 1871. .

Durch verdoppelte Thätigkeit hat das französische Marine⸗ Departement, so berichtet das, Journal des Debats“, nunmehr die Verluste wieder ersetzt, welche die See kräfte des Landes während des eben verflessenen Jahres erlitten. Dadurch hat dasselbe nicht allein vermocht, den regelmäßigen Dienst der Stationen in der Levante, in Algerien, Martinique, Guadeloupe, Saint-Pierre, Guyana, am Senegal, in Gabun, Tasti, Reunion, Mayotte und Madagaskar zu sichern, sondern auch die Streitkräfte der Flottendivisionen bei den Antillen, im stillen Ocean, im Süden des Atlantischen Meeres, in Chinesisch⸗-Indien und Neu-Kaledonien ebenso zu vermehren, wie die in den chinesischen und japanischen Meeren.

Das so schwer heimgesuchte Uebungsgeschwader konnte gleichfalls die Lücken ausfüllen, welche Zusammenstöße und Brand unter die

Fahrzeuge gerissen hatten. Gegenwärtig setzt es sich zusammen aus 5 Panzerschiffen ersten Ranges, jedes von 960 Pferdekraft und mit 12 Kanonen versehen: „Provence“, „Revanche“, Gauloise“, Suryeillante“ und Valeureuse“; aus 2 Panzerschiffen zweiten Ranges, jedes von 450 Pferdekraft und mit 10 Kanonen: ‚Thetis“ und „Reine ⸗Blanche“ und einem Kreuzer, „Desaix“, der bei einer Dampfkraft von 450 Pferden 4 Kanonen führt. Somit zählt das unter dem Oberbefehl des Vize⸗ Admiral Roze und unter dem Kommando des Contre⸗Admiral Bonie stehende Geschwader 84 Kanonen, seine Gesammt -Pferdekraft stellt sich auf 5850.

Nach den neuesten von dem Minister der Marine und Kolonien erstatteten amtlichen Ausweisen umfaßt die Kriegsflotte außerdem gegenwärtig nech weitere 85 seetüchtige Schiffe: den „Suffren“, ein Panzerschiff ersten Ranges von Pferdekraft mit 14 Kanonen; die „Galissonisre“, ein Panzerschiff zweiten Ranges von 500 Pferde— kraft mit 10 Kanonen; den Montcalm“, ebenfalls ein Panzerschiff zweiten Ranges von 450 Pferdekraft mit 12 Kanonen; ferner 15 Kanonenboote, 20 Avisos, 14 Kreuzer, die Fregatte „Nereide“, 4 Kor⸗ vetten, 20 Transportschiffe, 4 Goeletten und 4 Kutter.

Zu den Schulschiffen gehören ferner: Renommée“, Schrauben⸗ fregatte mit 14 Kanonen, welche für die Fachschule für Seekadetten benutzt wird; „Alexandre“, Segelschiff zweiten Ranges mit 23 Ka— nonen, welches der Artillerieschule in Toulon dient, wie die zugehörige schwimmende Batterie ‚Implable“, und die Segelbrigg erster Klasse „Janus“ mit 12 Kanonen. Außerdem stehen zu Schulzwecken noch 6 weitere Schiffe in Dienst, darunter 3 in Brest.

An Personal umfaßt der Stab der Marine gegenwärtig 19 Vize Admirale der ersten und 13 der zweiten Abtheilung des Generalstabes, 30 Contre⸗Admirale der ersten und 21 der zweiten Abtheilung des Generalstabes, 110 Kapitäne zur See, 233 Fregattenkapitäͤne, 743 Lieutenants zur See, 486 Schiffsfähnriche, 1651 Seekadetten erster und 39 zweiter Klasse.

Das Artillerie Corps der Marine besteht aus 2 Divisions und 3 Brigade⸗Generalen, 19 Obersten und 10 Oberst ⸗Lieutenants, 22 Escadron⸗Chefs, 71 Hauptleuten erster und 36 zweiter Klasse, 39 Lieutenants erster und 23 zweiter Klasse, sowie 26 Unter ⸗Lieutenants. Die Marine-Infanterie wird kommandirt durch 8 Generale, 11 Ober⸗ sten, 13 Oberst⸗Lieutenants, 42 Bataillors⸗Chefs und Majors, 266 Kapitäne, 235 Lieutenants und 205 Unter⸗Lieutenants.

Der Schiffsbau hat an ihrer Spitze einen General-⸗In— specteur, 11 Schiffsbaudirektoren, 19 Ingenieure erfter, 22 zweiter Klasse und 66 Unteringenieure. .

Es sind außerdem für die Hyzrographie 1 Chefingenieur, 8 In⸗ genieure und 6 Unteringenieure vorhanden.

Die Marineverwaltung umfaßt 11 Generalkommissare, 26 Kom missare, 51 Kommissaradjunkten, 184 Un terkommissare, 128 Hülfs— kommissare und, abgesehen von mehreren Hundert Unterbeamten, 42 Kommissariatseleven.

Die Gesundheitspflege der Marine wird versehen durch einen General⸗Inspecteur, 5 Direktoren, 2 Inspektoren der Lazarethe und Apotheken, 16 Chefärzte, 10 ftudirte Chirurgen, 40 Oberärzte, 1841 Aerzte erster und 193 zweiter Klasse, sowie 141 Hülfsärzte, 4 Chef— apotheker, 50 Apotheker und 25 Hülftapotheker.

Endlich liegt die Sorge für das Seelenheil der Marine in den Händen eines Schiffsgeistlichen ⸗Vorstehe rs, 4 Ober ⸗Schiffsgeistlich en, 23 Schiffsgeistlichen erster und 23 zweiter Klasse.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Aus dem Rheingau schreibt das „Rh. W. B.“: Durch das anhaltende stürmische und regnerische Wetter kann nur sehr wenig in den Weinbergen gearbeitet werden, wodurch sich das Schneiden der Reben sehr in die Länge ziehen wird und dann bei dem Aufsteigen des Saftes das sogenannte Verbluten der Reben entsteht, wobei die⸗ selben erhebliche Mengen der edelsten Nährstoffe verlieren. Durch das fasft ununterbrochene Steigen des Rheines haben die in der Nähe gelegenen Keller viel Wasser und werden es auch allem Anscheine nach nech lange behalten, was für die Entwickelung der darin lagernden Neuen und für den hald vorzunehmenden ersten Abstich außerordent⸗ lich hemmend ist. Im Handel mit 1875er ist es animirter geworden; im mittleren Gau wurden 990, 1009 bis 1200 „M für kleinere, 1500 bis 2000 S und mehr für bessere Artikel bezahlt. 1874er und bes⸗ sere ältere Gewächse sind wieder sehr gesucht und demgemäß hoch bezahlt. Mittlere und recht brauchbare 1372er und 1873er Waare wurde jüngfst in ansehnlicheren Partien zu 980, 1000, 1150 und 1200 „, einiges noch etwas höher umgesetzt.

Gewerbe und SGandel.

In Anknüpfung an die Mittheilungen, welche wir aus dem neuesten Werke des Hofraths Dr. Brachelli „Die Staaten Europas über die deut sche Industrie veröffentlicht haben, geben wir in Nachfolgendem noch eine Uebersicht des Urtheils, welches der Verfgsser über andere Zweige der deutschen Industrie ausspricht: In der Maschinen⸗Industrie nimmt das Deutsche Reich rm een nach Greßbritannien gleichfalls den zweiten Rang ein. Dieselbe ver= mag nicht nur den größeren Theil des erheblich gestiegenen eigenen Bedarfs an Dampf und anderen Maschinen zu befriedigen, sondern auch zahlreiche Mengen nach dem Auslande zu exportiren. Nach Deutschland folgen in diesem Industriezweige im Range Bel gien und Frankreich. In der Textilindustrie ist zu⸗ nächst die Schafwollwaagren⸗ Fabrikation ins Auge zu fassen. In der Schafwoll⸗Garnspinnerei nimmt Deutsch-= land nach Großbritannien und Frankreich den dritten Rang ein. Während der genannte Stagt 55600, Mο Spindeln in diesem Industrie⸗ zweige beschäftigt, werden für Frankreich ca. 4400000 Spindeln und und für das Deutsche Reich 1,200,009 Spindeln angegeben. Im internationalen Handel mit Schafwollge weben folgt das Deutsche Reich gleichfalls als dritter Staat im Range. Der Export überwiegt den Import um das Doppelt. In der Baumwoll⸗

garnspinnerei ergeben sich folgende Verhältnisse: Die Zahl der Spindeln bei diesem Induftriezweige betrug: in Großbritannien 39,5 Millionen, im Deutschen Reiche 5 Millionen, in Frankreich 4.5 Millionen, in der Schweiz ? Millionen ꝛc. Es ist zu berüclsichtigen, daß Deutschland durch Elsaß Lothringen 2 Millionen Spindeln gewonnen hat. Im internationalen Handel mit Baum— wollgeweben zeigt das Deutsche Reich nächst Großbritannien das meiste Ueberwiegen der Aussuhr über die Einfuhr. In der Flachs, Hanf und Jute⸗Spinnerei nimmt dagegen das Deutsche Reich nach England, Frankreich und Oesterreich Ungarn erst den vierten Rang ein. Die Zahl der hierin beschäftigten Spindeln beträgt ca. 330, 000 gegen 15700, 000 Großbritanniens. Es zeigt sich in Leinen und Jute Geweben ein Gleichzewicht zwischen der Einfuhr über die Ausfuhr. In Bezug auf Bekleidungs⸗ und Putz—⸗ waaren-Industrie wird hervorgehoben, daß Berlin der Sitz einer sehr bedeutenden Konfektion für die weibliche Tracht ist, welche ihre Fabrikate nach allen Europäischen Ländern und nach Amerika versendet. Außerdem werden Kleider, Wäsche und Peljwagren in Magdeburg, Aachen. Bielefeld, Herford, München, Leipzig, Stuttgart, Rottweil, Worms, Mainz und Hama⸗ burg fabrikmäßig für den Handel erzeugt. In der Wirkwaaren⸗ In du strie konkurrirt Deutschland in ihren Erzeugnissen erfolgreich mit der englischen Fabrikatien. In der Papier⸗Industrie übertrifft das Deutsche Reich alle anderen Staaten in Bezug auf die Zahl der in dieser Induftrie beschäftigten Unternehmungen und weist mit Groß— britannien die größte Produktion nach, welche auch in technischer Be— ziehung ausgezeichnet ist. Die Erzeugung von Rübenzucker, welcher den Keolonialeucker fast ganz verdrängt hat, nimmt im Deutschen Reiche nach Frankreich den zweiten Rang ein. Während das erstere ea. 8 Millionen Ctr. Rübenzucker jährlich produzirt, beträgt die Produktion desselben in Deutschland nicht ganz 6 Millionen Centner. Es folgen dann Oesterreich⸗Ungarn, Rußland, Belgien ꝛc. In der Erzeugung von Bier folgt das Deutsche Reich mit einer Jahregpreduktlon von cirgg 40 Millionen Hektoliter Bier dem britischen Reiche, welches 59 Millionen Hektoliter dieses Ge— tränks erzeugt; an dritter Stelle folgt Oesterreich, an vierter Belgien. Die Spirituosen⸗Industrie Deutschlands ist gleichfalls sehr be—⸗ deutend und liefert auch für den Welthandel die weitaus höchste Menge unter allen Staaten.

Der bereits erwähnte, durch die „Presse“ veröffent⸗ lichte Artikel des Hrn. Oskar v. Reinach über die Silberbaisse lautet im Auszuge, wie folgt: Der gegenwärtige außerordentlich be— deutende Preisabschlag des Silbers trifft vor Allem jene Länder, die die exklusive Silberwährung haben wie z. B. Indien, Oesterreich im zweiten Grade die Länder, welche noch die Doppelwährung besitzen, nämlich Frankreich, Belgien, die Schweiz, Italien, in Einem Wort, die Länder, welche der lateinischen Münzkonvention angehören. Man ist erschreckt über die große Silberbaisse, wie man vor 20 Jah— ren erschreckt war über den großen Preisabschlag des Goldes in Folge der califorrischen und australischen Goldentdeckungen, und man fragt fich, wie man wohl den Gefahren der ewigen Preisschwankungen des einen und des anderen Metalls entgehen kann.

Der Werth des Silbers gegen denjenigen des Goldes ist be⸗ kannterweise seit 1803 festgesetzt auf der Basis von 1 zu 155 bei gleichem Gewichte; bei der heutigen Entwerthung des Silbers um ca. 13* ist jedoch das Verhältniß schon auf 1 zu 174 gestiegen.

Momentan giebt es wohl drei Hauptursachen der Silber⸗ entwerthung:

I) Die Entdeckung der drei berühmten großen Silberminen von Nevada (Californien), welche wirklich ganz fabelhafte Summen Silber produziren (die Ausbeutung für das laufende Jahr 1876 ist auf 500 Millionen Franes geschätzt);

2) Die Außerkurssetzung des Silbers in verschiedenen Ländern (Deutschland, Niederlande é), sowie die Limitirung der Silber prägung in den Ländern der lateinischen Münzkonvention;

3) Die Verminderung der Deckungen, die nach dem Orient für dessen Produkte zu machen sind, indem einerseits seit der Beendigung des amerikanischen Krieges der Orient nicht mehr der exklusive Ver⸗ käufer von Baumwolle ist, andererseits der Orient sich daran gewöhnt 6 als Rembours auch Manufaktur⸗Erzeugnisse an Zahlungsstatt zu nehmen.

getroffen.

Soll man sich von dieser Sachlage erschrecken lassen und radikale Maßregeln nehmen, wie etwa die Außerkurssetzung des Silbers?

Vor Allem wollen wir eine Tabelle über die Silber. und die Goldproduktion seit 1852 in der ganzen Welt aufstellen:

1852 9123 Mill Fres. Gold, 2024 Mill. Fres. Sil? 1855 755 ae x 63 am, mem, 1854 635 ö. 2023 1255 675 20 1856 737 202 1857 665 2021 1858 622 2027 1859 622 202 1860 595 2027 1861 570 212 1862 537) 225 1863 535 245 1864 565 257 1865 60690 260 1866 605 2523 1867 580 270 1868 600 250 1869 605 2371 1870 580 257 1571 5582 365 1872 507 325 1873 517 356 1874 452 3577 1 6 . ; Wir sehen aus dieser Tabelle, daß vor nicht zu langer Zeit das umgekehrte Verhältniß, nämlich eine übermäßige Goldproduktion im Vergleich zur Silberprodution stattfand; damals stand Silber 5 bis 66½ höher als Gold, und Viele glaubten, daß der Werth des Goldes auf den des Silbers sinken würde; ein Land sogar, die Niederlande, entschloß sich, mit großen Opfern seine Goldwährung in Silberwährung umzuwandeln, und heute, nach 25 Jahren, sind die Niederlande wieder gezwungen mit neuen, großen Opfern die Silberwährung gegen Goldwährung abzuändern.

Uns scheint, daß man sich von der gegenwärtigen Silberbaisse nicht zu sehr erschrecken lassen darf; die großen, neuentdeckten Silber- minen (und es ist konstatirt, daß die berühmten drei nevadischen Minen nur Taschen (Pochss) bilden) werden sich erschöpfen man kann schon heute berechnen, welches Maximum Silber sie liefern werden und auch der Orient wird nach und nach wieder größere Quantitäten Silbers aufnehmen können. Aber vor Allem muß man daran denken, daß gegenwärtig fünf große Länder der Welt noch den Zwangskurs für Papiergeld in der Höhe von 13 Milliarden Fis. haben, und daß es doch jedenfalls besser wäre, Silber als Deckung für Papier zu haben; wenn sich diese Schleusen wieder öffnen, das heißt, wenn z. B. Rußland, Oesterreich, Amerika, Italien ꝛc. die billigen Silberpreise benützen, um sich einen nicht zu theuren Metall— stock anzusammeln, dann wird auch wieder das Silber auf seinen richtigen Werth kommen.

Vergessen wir auch nicht, daß durch die Silberbaisse die Gold⸗ produktion sehr angespornt wird, indem der Grubenarbeiter heute bei 100 Frs. Silberproduktion nur 87 Frs. bekommt, während seine 109 Frs. Goldbarren noch immer mit 100 Frs. bezahlt werden. Neue und große Goldlager werden entdeckt werden, und schon heute sind Nachpichten über große neue Goldproduktionen in Guyana ein— Wenn alle Länder weiter Silber neben Goid pari— tätisch zirkuliren ließen, wäre die heutige Silberbaisse nicht einge— treten; freilich haben die Staaten der lateinischen Münzconventton Recht, von der jeweiligen Ueberproduktion des einen oder des andern Metalls profitiren zu wollen, aber Niemand wird leugnen können, daß, wenn heute ein Strom die Silbercirkulation durch Schleusen abgesperrt wird, das ganze Land überschwemmt werden muß. Wenn die Länder, die gegenwärtig Zwangskurs für ihre Noten haben, einmal die Metallwährung wieder eingeführt haben werden und dann noch immer Silber bedeutend gegen Gold verliert, dann wird es noch immer Zeit sein, Maßregeln zu nehmen, Gold oder dann vielleicht Silber mit einem andern proportionellen Feingehalt zu prägen.

2

iii .

a a a 9 8 9 Q 8 9 9 9 a ü , , Q , .

8 2 6 2 2 2 2 9 2 2

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a a R a a e, , a a, a, e, a a a a, a , , , , .

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Die Furcht, die man in manchen Ländern hat, daß die Privat⸗ Industrie sich der Prägung von Silbermünzen bemächtigen könnte, ist wohl nicht ernst zu nehmen, indem man gerade so gut Goldstücke mit einem geringeren Feingehalt vrägen könnte. Bei den heutigen staatlichen Beziehungen und der heutigen Civilisatin würde man in der kürzesten Zeit Hand auf eine solche Münzwerkstätte gelegt haben.

Der Verkehr auf den Leggen in der Provinz Hannover um faßte

1873: 1874: Werth Werth Meter Meter

Thlr. Thlr. T dT. Tse, ss, Is dis 2, 137,360 358,627 2,132,694 387, 125 ö Lüneburg l,I57, 415 287,062 1,641,271 264,898 . DOenabrůck 847,533 199,464 783,763 183,677 Kreis Lübbecke 37452 1545746 633,375 114,040 Für Id75 siegen die Jahsen noch nicht vor. . Ihm Laufe des Jahres 1875 sind aufgelsst die Leggen zu Rinteln, Diepholz, Hoya, Adelebsen, Hardegsen, Uslar, Ankum, Laer, Hede—⸗ münden, Brinkum. Als Nebenleggen mit der Verwaltung von Hauptleggen vereinigt sind die Leggen zu Hattorf mit Duderstadt, Einbeck mit Markolden⸗ dorf, Gladebeck und Münden mit Göttingen, Großfreden mit Alfeld, Wetteborn mit Lamspringe.

Christiania, 6. März. Der letzte Bericht des Aufsichtschefs über die Kabiliaufischerei bei den Lofoten an das Departe— ment des Innern lautet günstiger. Bis gestern ketrug der Fang im Ganzen 7500, 00 Stück, wovon 4,500,900 Stück eingesalzen worden sind, der Ertrag an Fischleber betrug 17,000 Tonnen und an Fisch⸗ roggen 19,5 0 Tonnen. Die Aniahk der Fischerboote betrug 4750 und die der Handelsfahrzeuge 402. An der sogenannten Bank-⸗ fischerei bei Aalesund betheiligen sich in diesem Jahre 22 nor— wegische, 24 schwedische und, zum ersten Male, 2 französische Fischer—⸗ fahrzeuge. Der bisherige Fang derselben, über 14 Million Stück Fische, ist als ein sehr guter zu bezeichnen.

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Verkehrs⸗Anstalten.

München, 3. März. Der Bericht, welchen Abg. Freytag als Landtagskommissar bei der Staateschulden-Tilgungskommission an die Kammer erstattete, enthaͤlt, der Allg. Ztg.“ zufolge, bezüglich der im verflossentn Jahr erfolgten Finanzoperationen folgende Mitthei⸗ lungen: Zu Eisenbahnbauten war im Jahr 1875 ein Bedürf— niß von 42 Mill. Gulden vorhanden. Hiervon waren 21 Mill. durch das Anlehen bei dem Reichs⸗Invalidenfonds gedeckt; für die weiteren 21 Mill. gedachte das Staats-Ministerium der Finanzen im April v. J. ein 4proz. Anlehen im Wege der Submission aufzunehmen, wozu auch die ständischen Kommissare ihre Einwillignng gaben. Anstatt diese Kreditoperation durchzuführen, erachtete das genannte Ministerium bei dem Kurse der 4950, Ostbahn-⸗Prioritäten zu 101 —10? und dem Kurse der 41,0 Staatspapiere zu 935 94, im September durch successiven Verkauf dieser Papiere den Bedürfnissen ber Eisenbahnbaukasse abzuhelfen. Von Ostbahn⸗ Prioritäten wurden nur circa 5.238, 240 Fl. verkauft. Im Oktober entschloß sich das Königliche Finanz⸗Ministerium, da der Verkauf zweiter Priorität zu langsam zu realisiren war, während die Anforderungen für Eisenbahnbauten stiegen, behufs Deckung der Bedürfnisse der Eisenbahndotations⸗Hauptkasse vro 1875 und Anfangs 1876, sowie zur Rückzahlung des Vorschusses von 8 Millionen Fl. an die Staatskasse zu dem bekannten 4 prozentigen Anlehen zu 60 Millionen Mark. Bezüglich dieses Anlehens führt der Berichterstatter u. A. an, daß den Uebernehmern eine 3 monatliche Zinsenbonifikation gewährt wurde, so daß die Ein— zahlung, resp. der Kurs sich durchschnittlich auf 905 * berechnet. Die Einzahlung auf dieses Anlehen ist in diesen Tagen auch bereits vollendet worden. Die zur Zeit noch bewilligten Kredite zu Eisen— bahnbauten betragen 133,A725, 600

Zufolge „Finnlands Schiffahrtskalender für 1875.76“ besteht Finnlands Handelsflotte aus 1842 Schiffen von zusammen 141,598 Lasten Tragfähigkeit. In dieser Anzahl sind alle Schiffe von mehr als fünf Lasten mitgerechnet.

X * Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition des Neutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Rrenßischen taats- Anzeigers:

Berlin, 8. W. Wilhelm ⸗Straße vr. 82.

1. Steckbriefe und Untersnehungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.

3. Verkäufe, Verpachbangen, 8u missionen ete.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

Seffentlicher An

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

Grosshandel,

J. Literarische Anzeigen.

6. Verschiedene Bekanntmachangen.

Inserate nehmen an: dit autorisirte Annoncen ⸗Expedition

von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S, Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß burg i. E, Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

* Uu. 8. w. von öffentlichen Papieren.

8. Theater- Anzeigen. In der Börsen-

*

9. Familien-Nachrichten. beilage. E

Verkaufe, Vervachtungen, Submissingnem 20.

Pferde⸗Verkanf. Dannerstag, den 16. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, soll auf dem Kasernenhofe des unterzeichneten Bataillons Waldemarstraße Nr. 63 Ein überzählig gewordenes Königliches Dienstpferd öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung in Reichsmünzen resp. Kassen— Scheinen verkauft werden. Berlin, den 13. März 1876. Königl. Brandenburgisches Train ⸗Ba⸗ taillon Nr. 3.

12195

. d e m, . 7 32

Berlin⸗Anh Die Lieferung von Betriebs Materialien, als: Putz fäden, Reißbesen, Plomben, Plombir⸗ schnur, Bindfaden, Strange, Tenderleinen, Leinen zu Bettbezügen und Handtüchern ꝛ2c., Fruchtgummi, grüne und weiße Seife. Des⸗ afeitiouspulber, Zündhölzer, Fackeln, Haarbesen, Handfeger, Cylinder, Lamwen⸗ n . Laternenscheiben, Wasserflaschen, assergläser und Docht sell im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden und ist hierzu Termin auf

Montag den 27. Hiärz er., Vorm. 11 Uhr, im Bureaü der Ober Betriebs ⸗Inspektion, Askanischer Platz Nr. 7, parterre, Zimmer Nr. 1, hierselbst an⸗ beraumt. . !

Offerten sind portofrei unter Beigabe der aner— kannten Lieferungsbedingungen, welche nebst Bedarfs. Nachweisung gegen Erstatlung von C, M Kopialien in dem genannten Bureau zu haben sind, und unter ä der Proben versiegelt und mit der Auf

rift: „Submission auf Lieferung von Betriebs⸗

vn n,, an ehh an die Unterzeichnete einzureichen. ü . Deffaung der Offerten wird am 27. dss. Mts. 8 Gegenwart der etwa erscheinenden Offerenten er⸗ olgen.

Berlin, den 9. März 1876.

Die Ober⸗Betrlebs⸗Inspeltion.

(1663 Bekanntmachung. Die Lieferung von 42.000 Kilo gereinigtem Stan— genschwefel, davon . 5, 000 Kilo für Artillerie⸗Depot Berlin, Spandau, Glogau,

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44000 . 1 * , 3,B 0090 1 n n * Neisse, soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. ö

Dazu ist ein Termin auf den 23 März er, Vormittags 12 Uhr, im diesseitigen Büreau an— beraumt. .

Die Bedingungen sind vorher hier einzusehen, auch können ste gegen Erstattung der Kopialien . Ge— bühren bezogen werden. Die vor dem Termin ein— zureichenden versiegelten Offerten müssen mit der Ausfschrift:

„Submission auf Schwefel“ . versehen sein, und die Verpflichtung enthalten, sich den Bedingungen unbedingt zu unterwerfe)!.

Hinreichend große Proben Schwefel mit einem daran gut befestigten Etiquett, auf welchem die eigen⸗ händigẽ Unterschrift des Submittenten enthalten sein muß, sind spätestens bis zum 18. März 1876 porto⸗ frei hierher einzusenden. Ohne vorherige Einsendung von Proben kann auf Offerten nicht reflektirt werden.

Berlin, den 26. Februar 1876.

Artillerie Depot.

2137]

Die Arbeitsleistung zur Herftellung eines Fun damentmauerwerks für eine Blech, Winkeleisen und Panzerplatten Bearbeitungswerkstatt auf der hiesigen Werft, einschließlich der Materialien an Kalk und Sand, soll im Wege der Submission verdungen werden. .

Die Submisstonsbedingungen liegen in der dies⸗ seitigen Registratur zur Einsicht aus, können auch gegen Erstattung der Kopialien daselbst abschriftlich empfangen werden.

ermin zur Eröffnung der Offerten ist auf Don⸗

nerstag, den 23 d. Wits., Mittags 12 Uhr, an⸗ gesetzt, bis zu welcher Zeit dieselben mit der Aufschwift: Offerte zur , , n, für die Panzer⸗ platten⸗ 3c. Werkstatt ꝛc. versiegelt und frankirt an uns einzusenden sind.

Wilhelmshaven, den 9 März 1876.

Kaiserliche Marine ⸗Hafenbau⸗Kommission.

1922

Reichseisenhahnen in Elsaß⸗Lothringen.

Die Herstellung, Anlieferung und Aufstellung der eisernen Dächer für die beiden Perronhallen des Bahnhofes Metz, im Gesammtgewicht von 381,275 K. Schmiedeeisen. 265, 345 K. Gußeisen, 15.482 K. Stahl und 3830 Qu.-M. verzinktes Eisenwellblech sollen in öffentlicher Submission vergeben werden.

Submisstonsofferten sind versiegelt und versehen mit der Aufschrift: „Offerte auf Ausführung

in unserem Geschäfislokale, auf hiesigem Stadtbahnhofe, anberaumten Termine portofrei an uns einzu⸗

der ,, zu Metz“ bis spätestens zu dem auf Donnerstag, den 23. März, Vormittags 11 Uhr,

senden, wo dieselben in Gegenwart der erschienenen Submittenten cröffnet werden. . Die Bedingungen, Zeichnungen und Gewichtsberechnungen können in unserem bautechnischen

Burean, Steinstraße Nr. 10, eingesehen werden.

Abdrücke der Bedingungen und Gewichtsberechnungen werden auf Wunsch ebendaselbst abgeseben.

Straßburg, 1. Marz 1876.

Kaiserliche General⸗Direktion der Eisenbahnen in Elsaß ⸗Lothringen.

Reichs⸗Eisenhahnen in Elsaß-Lothringen.

(1921

(C. 8/III)

Die Herstellung, Anlieferung und Aufstellung des eisernen Ueberbaues für eine Wegeüberführung in Sablon bei Metz im Gesammtgewicht von 64,849 Kilogramm Schmiedeeisen, 2779 Kilogramm Guß— eisen und 145 Kilogramm Stahl sollen in öffentlicher Submission vergeben werden. .

Offerten sind Lis zu dem am Donnerstag, den 23. März, Vormittags 11 Uhr, in u nserem Geschäftslokale auf hiestgem Bahnhofe anberaumten Termine verstegelt und mit der Aufschrift: „Offerte für die Wegeüberführung bei Metz“ portofrei an uns einzusenden. ; ;

Die Bedingungen, Zeichnungen und Gewichtsberechnungen können in unserem bautechnischen

Bureau, Sleinstraße 10, eingesehen werden. Straßburg, 1. März 1876.

Kaiserliche General⸗Direktion der Eisenbahnen in Elsaß Lothringen.

G Sin)

Das Domänen ⸗Vorwerk Vorland im Kreise Grimmen soll in ein kleineres Vorwerk von 161,540 Hekt., 12 Bauerstellen von durchschnittlich je 30 Hekt., 7 Kossathenstellen von durchschnittlich se 15 Hekt.,, 5 Büdnerstellen von durchschnittlich je OQ,4oo Hekt., 7 Ackerparzellen von durchschnitilich je 2 Hekt. und 7 Wiesenparzellen von durchschnittlich je 1,300 Hekt. zerschlagen und diese, sowie die zum Ab— bruch bestimmten Gebäude vom 24. Juni 1876 ab im Wege des öffentlichen Meistgebots zum freien Eigenthum verkauft werden.

Bauerstellen am 6. April er. Vormittags 9 Uhr, der Kossathen⸗ und Büdnerstellen am 7. April er.,

Vormittags Uhr, der Wiesen. und Ackerparzellen, der Scheunen Nr. 5 und 6, des Schafstalles und

der Scheune 6a. und Remise 8 am S8. April er.,

Vormittags 9 Uhr, auf dem Gutshofe zu Vor⸗ land anberaumten Lizitationsterminen mit dem Be.

Schlosser, Tis Böttcher, Sattler; ferner von Eisen, Kupfer und

Kaufbewerber werden zu den behufs Verkaufs des Vorwerks und der ;

Fälsen fteht am 27. d. M., Vormittags 9 Uhr, im Bureau des Kaiserlichen Artillerie⸗Depots Sub-

dem Ober Amtmann Schultz zu Vorland einzusehen sind. Stralsund, den 7. März 1876. Königliche Negierung.

1817 Submission. Zum Verkauf von Werkzeugen für Schmiede und Stellmacher und Tischler, Drechsler,

Messingblech, Schmiede⸗ und Walz Eisen, sowie von sz vpayerischen Munitionswagen, Geschützaufnahme— Inftrumenten und von bayerischen Gewehr-Patrenen⸗

missionstermin an. Subraittenten wollen ihre An— gebote versiegelt bis zum Termin mit der Aufschrift: „Submission auf Werkzeuge zc.“ einreichen. Die Verkaufebedingungen können in dem diesseitigen Bureau eingesehen, auch auf Erfordern gegen Copialien

merken eingeladen, daß die einzelnen Stellen im abichriftlich mitgetheilt werden.

Freien abgesteckt worden

j ñ und die. Veräußerungs- bedingungen in unstrer Domänenregistratur und bei

Uim, im März 1816. Kaiserliches Artillerie ⸗Depot.