1876 / 64 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Mar 1876 18:00:01 GMT) scan diff

) Die Reihenfolz

l. 47 leis kllometer (Col. 48) festgeftellt. . 6 är ü 7. I sind auf den sämmtlichen Deutschen Bahnen (exkl. Bayerns) im Ganzen vorgekommen:

57 Entgleifungen fahrender Züge (davon 31 Courier, Schnell. und Personenzüge, 2 gemischte Züge und 18 Güterzüge und leer fahrende Maschineꝝn).

24 Zusammenstõße = ' = . w K beim Rangiren (davon 18 mit Betriebs stõrung und 62 ohne Betriebe ftõrun)).

W Zusammenstõße

Semerkungen:

ö = = , 1 = lIz37 sonstige Betriebsereignisse, welche eine Storung des regelmãßigen Betriebes veranlaßtẽn.

3) Im Durchschnitt hat bei 13.187

3,596 Courier, Schnell⸗, Per sonen. und gemischten Zügen Eine Entgleisung und

Ein Zusammenftoß stattgefunden.

4 Im Verhältniß zur Zahl der Züge kamen die meisten Entgleisungẽn und Zusammẽenstõßẽ vor bei der:

Oels ˖ Gnesener Eisenbahn: Posen Creuzburger Eisenbahn: ( Chemnitz · Komotauer Eisenbahn: (

5) Unter den 51 Entgleisungen fahrender Züge wurden

brüche (1 an Maschinen und 1 an Wagen) veranlaßt.

6) Unter den 137 sonstigen Betriebsereignissen wurden veranlaßt: (2 an Maschinen und 2 an Wagen), 10 durch Federbrüche (35 an Ma

über die Zugverspätungen näher ersichtlich gemacht sind.

7) Verungluũct sind im Ganzen 200 Personen, und zwar: 16 Passagiere (darunter 4 getõ

12 getõdtet und 8 verletzt).

(Eine Entgleisung oder Zusammenstoß bei

schinen und 2 an Wagen) und 48 durch sonftige Maschinendefekte;

ö

Von den Personen, die den Tod freiwillig suchten, sind 5 getödtet und 3 verletzt worden.

s) Von den getödteten Reisenden kommt je Eine Tödtung auf 2912, 50990 b 4 * * 1 * * Verletzung * 833 . . * 2 1

10 Von den getödteten Beamten kommt je Eine Tödtung auf 7.907 überhaupt beschäftigt gewesene Beamte, Verletzung, 1,719

verletzten

w . . . 1) Von der Gesammtzahl aller Getödteten Verletzten ö Verunglückungen

kommt je

Eine Tödtung auf „Verletzung auf „Verunglückung auf

3 Fh ; . 2543 237

der Bahnverwaltungen ist nach der mittleren Verhältnißzahl (Col. 49 zwischen der auf je Eine Verunglückung entfallenden Zahl der zurücgelegten Achskiloẽmeter aller Züge

* Courier; Schnell⸗ Personen⸗ und gemischten Zügen),

* 7. * 1

1 14 *. 2 * . 23 . 1 J. . 31 durch Radreifenbrüche (10 an Maschinen und 11 an Wagen), 3 durch Achsbrüche (7 an Maschinen und 1 an Wagen) und 2 durch Feder⸗

98 durch Defekle an Fahrzeugen und zwar: 36 durch Radreifenbrüche (365 an Maschinen und 1 an Wagen), 4 durch Achsbrüche ferner mehrere durch Schneeverwehungen, deren Folgen in der Nachweisung

dtet und 12 verletzt, 164 Bahnbedienstete (darunter 38 getödtet und 126 verletzt) und 20 fremde Personen (darunter

eförderte Passagiere und auf 63 Courier⸗, Schnell-, Personen⸗ und gemischte Züge.

10 553 730 achk kilometer aller Züge und auf 8 Kilomet. Bahngeleis.

163

12) In Veigleich zu demselben' Monat im Vorjahre gestastet sich die mittlere Verhältnißzahl (Col. 49 gegenꝰ Col. 0M) zwischen der aul je Eine Verunglũckung entfallenden Zahl der zurückgeleg'en Achs—

kilometer aller Züge und der Bahngeleiskilometer bei . Bahnen günstiger, bei 14 B

m ca. 1 günftiger aus, als im Januar 1875.

ahnen ungünstiger und bei den übrigen Bahnen gleich; dieselbe Zahl im Durchschnitt für alle Bahnen fällt im Januar d. Is.

8

Die Nr. A des „Amtsblatts der Deutschen Reichs Post - und Telegraphen ⸗Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen: vom 8. März 1876: Reglement über die Benutzung der innerhalb des deutschen Reichs- Telegraphengebiets gelegenen Eisenbahn⸗-Telegraphen zur Beförderung solcher Telegramme, welche nicht den Eisenbahndienst betreffen; vom 6. März 18763 Eröffgung der Eisenbahn Kettwig Mülheim an der Ruhr; vom 8. März 1816: Ausgabe des neuen Eisenbahn⸗Telegraphenreglements vom 7. März 1876; vom 8. März 1876: Ausgabe des Ergänzungsheftes zum All jemeinen Verzeichniß der für den internationglen Verkehr geöffneten

elegraphenanstalten. Bescheidung: vom 7. März 1876: Unzulässigkeit der Mittheilung der Namen derjenigen Personen, welche Zeitungen durch die Post beziehen.

Nr. 2 des „Ministerial⸗-Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich, preußischen Staaten“, herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, hat folgenden Inhalt: Regulativ für den Geschäftsgang bei dem Ober-Verwaltungsgtrichte, vom 27. Dezember 1875. —. Eirkular, die Regelung eines gleichmäßigen Verfahrens bei Einreichung von Geschäftssachen an das Ober-Verwaltungsgericht betreffend, vom 31. Dezember 1875. Cirkular, die Unzulässigkeit der Führung des Titels: „Kreis ⸗Verwaltungsgericht‘ betreffend, vom 15. Januar 1876. Verfügung, die Vertretung des Landraths im Vorsitz des Kreis⸗ ausschusses durch ein zu wählendes Mitglied des letzteren betreffend, vom 17. Dezember 1875. Erlaß, Nichtgewäh rung einer Reise⸗ kosten⸗Entschädigung an Landräthe bei Revisionen der Stande samts— Verwaltungen betreffend, vom 6. Januar 1876. Verfügung, be— treffend die Untervertheilung der Kreisabgaben in selbständigen Guts bezirken und die Aufbringung der Kosten der Amtsverwaltung in Amtsbezirken und Gutsbezirken, vom 31. Januar 1875. Erlaß des Justiz⸗-Ministers, die Erstattung des Porto in Schiedsmanns⸗ wahl Angelegenheiten betreffend, vom 15. Dezember 1875. Verfügung, die Inpflichtnahme der Waisenräthe betreffend, vom 5. Februar 1876. Nachweisung der Entfernun⸗ gen zwischen den Stationen auf den, verschiedenen Dampf⸗ bootkursen im Deutschen Reiche und in Theilen angrenzender Länder. Cirkular, die Benutzbarkeit der Reichs kassenscheine hei Zahlungen betreffend, vom 5. Januar 1876. Statistische Tabelle J. über die Anzahl der im Sommer-Semester 1875 und im Winter-Semester 1875 76 bei den deutschen Universitäten immatrikulirten, den acht älteren preußischen Provinzen angehörigen Studirenden der evangeli⸗ schen Theologie, II. über die Gesammtfrequenz der evangelisch-theolo⸗ gischen Fakultäten in Deutschland im Sommer ⸗Semester 1875 und im Winter⸗Semester 1875/76. Verfügung, die Benutzung der Be⸗ standtheile trichinenhaltiger Schweine betreffend, vom 18. Januar 1876. Cirkular, die Prüfung der Apothekergehülfen betreffend, vom 21. Dezember 1875. Cirkular, die Errichtung einer Strom⸗ polizei auf der Weichsel im Königreiche Polen betreffend, vom 15. De⸗ zember 1875. Cirkular an die Königlichen Landdrosteien in der Provinz Hannover, die in dieser Provinz zu gestattenden öffent⸗ lichen Theatervorstellungen in der vierten Adventswoche be⸗ treffend, vom 17. Dezember 1875. Verfügung, die Beseitigung von Mißbräuchen bei der Gastwirthschafts- Konzessionirung betreffend, vom 18. November 1875. Allgemeine Verfügung, betreffend die Untersuchungs haft und den Vollzug der Gefängnißstrafe und Haft, vom 19. Februar 1876. Cirkular, Anordnungen in Bezug auf die Verwaltung der Staatschausseen bis zum Uebergange der Sorge für dieselben auf die Kommunalverbände betreffend, vom 27. Januar 1876. Zusammenstellung derjenigen vollen und abgekürzten Be— zeichnungen der Maße und Gewichte, welcher sich die Normal— Eichungskommission fortan in ihren Publikationen bedienen wird. Cirkular, Vorschriften über Prüfung für das Baufach im Staats— dienste betreffend, vom 3. Februar 1876. Cirkularverfügung, den Wegfall der Stempelverwendung in Disziplinarstrafsachen betreffend, vom 4. November 1875. Cirkular, die Uniform der Forstbeamten bei Hofjagden betreffend, vom 30. Dezember 1875. Cirkular, die Gebühren der Forstbeamten in gerichtlichen Untersuchungsachen be— treffend, vom 5. Januar 1876. Eirkular, die Taxberechnung für weibliches Rothe, Damm⸗ und Rehwild betreffend, vom 9. Januar 1876. Cirkular, die Berechnung von Reisekosten in Auseinander⸗ setzungssachen betreffend, vom 17. Dezember 1875.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 14. März. Dem Herrenhanse ist folgender Ent⸗ wurf eines Gesetzes, betreffend die Verwaltung der den Gemeinden und öffentlichen Anstalten gehöri— gen Holzungen in den Provinzen Preußen, Bran— denburg, Pommern, Posen und Schlesien, zuge⸗ gangen:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen und Schlesien, was folgt:

5§5. 1. Die Verwaltung der Holzungen der Gemeinden, Kirchen, Pfarren, Küstereien, sonstigen geistlichen Institute, öffentlichen Schu⸗ len, höheren Unterrichts- und Erziehungsanstalten, frommen und mil—⸗ den Stiftungen und Wohlthätigkeitsanstalten unterliegt der Oberauf- sicht des Staats nach Maßgabe dieses Gesetzes.

Holzungen, welche sich in staatlicher Verwaltung befinden, wer⸗ den von diesem Gesetz nicht berührt. .

§. 2. Die Benützung und Bewirthschaftung der in §. 1 Absatz U bezeichteten Holzungen muß sich innerhalb der Grenzen der Rach= haltigkeit bewegen. Insbesondere darf die Erhaltung der standes⸗ ortsgemäßen Holz- und Betriebsarten nicht durch die Nebennutzungen gefährdet werden. ;

Ein Betrieb, der eine der im §. 3 des Gesetzes vom 6. Juli 1875 (Gesetzsamml. S. 416) bezeichneten Gefahren herbeiführen konnte, ist unzulässsg.

Holz anzubauen.

§. 3. Der Bewirthschaftung der im 8§. 1 Absatz 1 bezeichneten Holzungen sind Betriebsplaͤne zu Grunde zu legen, welche der Fest stellung durch den Regierungs -⸗Präsidenten bedürfen. .

Hierbei sind, namentlich hinsichtlich der Holz- und Betriebsart, sowie der Umtriebszeit, die wirthschaftlichen Bedürfnisse und die Wünsche der Waldeigenthümer zu berücksichtigen, soweit dies mit den Grundsätzen des §. 2 vereinbar ist. z

Die im Betriebsplan festgesetzte nachhaltige Holzabnutzung (Ab— nutzungssatz) ist für den jährlichen Holzeinschlag maßgebend.

§. 4. Abweichungen von dem festgestellten Betriebsplan

a. durch Rodungen, . ! ;

b. durch den Abtrieb von Holzbeständen, sofern solcher für die laufende zwanzigjährige Nutzungsperiode im Betriebsplan nicht vorgesehen ist,

durch Holzfällungen, welche den Abnutzungssatz bei Abrech⸗ nung des seit Festsetzung desselben vorgenommenen Ein— schlags um mehr als 20 Prozent seines Betrages überschreiten würden,

d. durch Ueberschreitungen des Abnutzungssatzes, welche innerhalb der laufenden zwanzigjährigen Nutzungsperiode nicht wieder eingespart werden können, ö

bedürfen der Genehmigung des Regierungs⸗Präsidenten.

Werden Abweichungen der unter a. d. gedachten Art ohne Ge— nehmigung unternommen, so kann der Regierungs-Präsident eine ent— sprechende Abänderung des Betriebsplans, insbesondere auch den Wiederanbau gerodeter Flächen mit Holz anordnen.

§. 5. Die Betriebspläne sind der Revision und erneuten Fest— stellung zu unterziehen, wenn dies von dem Regierungs ⸗Präsidenten für erforderlich erachtet oder von dem Waldeigenthümer beantragt wird. Mindestens alle zehn Jahre muß eine Revision stattfinden.

§. 6. Der Regierungs ⸗Präsident kann den Zustand und die Be⸗ wirthschaftung der in §. 1 Absatz 1 bezeichneten Holzungen an Ort und Stelle untersuchen lassen. Wenn die Uanter⸗ suchung ergiebt, daß der Betrieb den Grundsätzen des §. 2 oder dem festgeftellten Betriebsplan nicht entspricht, so kann der Re— gierungs⸗Präsident, unbeschadet der ihm nach §. 9 zustehenden Be— fugnisse, die Einreichung jährlicher Fällungs Kultur- und Neben- e num anordnen. Dieselben sind nach Maßgabe der §§. 2, 3 estzustellen.

zgtesen Die Cigenthümer der in 8. 1 Absatz 1 bezeichneten Hol. zungen sind verpflichtet, für den Schutz und die Bewirthschaftung derselben durch Anstellung genügend befähigter Personen oder durch Vereinbarung über die Mitbenutzung fremden Forstpersonals aus— reichende Fürsorge zu treffen. . .

§. 8. Die Gemeinden sind verpflichtet, nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit unkultivirte Grundstücke, welche nach sachverständi⸗ gem Gutachten zu dauernder Benutzung als Acker oder Wiese nicht geeignet, dagegen mit Nutzen zur Holzzucht zu verwenden sind, mit ; Zur Erfüllung dieser Verpflichtung können die Ge—⸗ meinden nach Anhörung ihrer Vertreter und des Kreisausschusses durch Beschluß des Bezirksraths angehalten werden.

9. Wenn ein Waldeigenthuͤmer einer ihm nach §5§. 2-7 dieses Gesetzes obliegenden Verpflichtung trotz geschehener Aufforderung nicht nachkommt, so ist der Regierungs- Präsident befugt, die zur Er— füllung der Verpflichtung erforderlichen Handlungen durch einen Dritten ausführen zu lassen, den Betrag der Kosten vorläufig zu bestimmen und im Wege der Exekution von dem Verpflichteten einzuziehen.

Die gleiche Befugniß hat der Bezir ksrath, wenn ein von ihm gemäß §. 8 gefaßter Beschluß trotz geschehener Aufforderung nicht zur Ausfuͤhrung gebracht wird. ;

5§. 10. Gegen die auf Grund dieses Gesetzes von dem Regierungs⸗ Präsidenten erlassenen Verfügungen und gegen die gemäß §§. 8 und 9 gefaßten Beschlüsse des Bezirksraths ist innerhalb, einer Präklusip⸗ frift von 21 Tagen die Beschwerde an den Provinzialrath zulässig.

§. 11. Der Regierungs Präsident, der Bezirksrath und der Pro⸗ vinzialrath bedienen sich bei Ausführung dieses Gesetzes als technischer Organe der im Staatsforstdienst angestellten Forstmeister und Ober⸗ Forstmeister.

§. 12. In der Provinz Posen tritt bis zur Einsetzung von Kreisausschüssen, Bezirksräthen und eines Provinziglraths an die Stelle des Kreisausschusses der Kreistag, an die Stelle des Bezirks raths die Beꝛirksregierung und an die Stelle des Provinzialraths der Ober Präsizent. .

§. 13. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1877 in Kraft. Alle demselben entgegenstehenden Bestimmungen sind von diesem Zeit⸗ punkt ab aufgehoben.

§. 14. Der Finanz Minister, der Minister des Innern und der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt und erlassen die dazu erforder lichen Anordnungen und Instruktionen.

Urkundlich ze.

Statistische Nachrichten.

Die Bevölkerung des Fürstenthums Lippe belief sich am 1. Dezember 1875 auf 114,254 Einwohner, 5119 mehr, als am 1. Dezember 1871. . ;

Durch verdoppelte Thätigkeit hat das fran zösische Marine⸗ Departement, so berichtet das, Journal des Debats“, nunmehr die Verluste wieder ersetzt, welche die See kräfte des Landes während des eben verflossenen Jahres erlitten. Dadurch hat dasselbe nicht allein vermocht, den regelmäßigen Dienst der Stationen in der Levante, in Algerien, Martinique, Guadeloupe, Saint-Pierre, Guyang, am Senegal, in Gabun, Tati, Reunion, Mangte und Madagaskar zu sichern, sondern auch die Streitkräfte der Flottendivisionen bei den Antillen, im stillen Ocean, im Süden des Atlantischen Meeres, in Chinesisch⸗Indien und Neu-Kaledonien ebenso zu vermehren, wie die in den chinesischen und japanischen Meeren. ;

Das so schwer heimgesuchte Uebungsgeschwader konnte gleichfalls die Lücken ausfüllen, welche Zusammenstöße und Brand unter die

Fahrzeuge gerissen hatten. Gegenwärtig setzt es sich zusammen aus 5 Panzerschiffen ersten Ranges, jedes von 900 Pferdekraft und mit 12 Kanonen versehen: „Provence“, „Revanche“, Gauloise“, , Surveillante“ und Valeureuse“; aus 2 Panzerschiffen zweiten Ranges, jedes von 450 Pferdekraft und mit 10 Kanonen: Thetis“ und, Reine⸗Blanche“ und einem Kreuzer, „Desagix“, der bei einer Dampfkraft von 450 Pferden 4 Kanonen führt. Somit zählt das unter dem Oberbefehl des Vize⸗ Admiral Roze und unter dem Kommando des Contre-Admiral Bonie stehende Geschwader 84 Kanonen, seine Gesammt⸗Pferdekraft stellt sich auf 5850.

Nach den neuesten von dem Minister der Marine und Kolonien erstatteten amtlichen Ausweisen umfaßt die Kriegsflotte außerdem gegenwärtig nech weitere 85 seetüchtige Schiffe: den „Suffren“, ein Panzerschiff ersten Ranges von 50 Pferdekraft mit 14 Kanonen; die „Galissonisre“, ein Panzerschiff zweiten Ranges von 500 Pferde⸗ kraft mit 10 Kanonen; den „Montcalm“, ebenfalls ein Panzerschiff zweiten Ranges von 450 Pferdekraft mit 12 Kanonen; ferner 15 Kanonenboote, 20 Avisos, 14 Kreuzer, die Fregatte ‚Nereide“, 4 Kor⸗ vetten, 20 Transportschiffe, 4 Goeletten und 4 Kutter.

Zu den Schulschiffen gehören ferner: Renommée“, Schrauben⸗ fregatte mit 14 Kanonen, welche für die Fachschule für Seekadetten benutzt wird; „Alexandre“, Segelschiff zweiten Ranges mit 23 Ka— nonen, welches der Artillerieschule in Toulon dient, wie die zugehörige schwimmende Batterie „Implable“, und die Segelbrigg erster Klasse „Janus“ mit 12 Kanonen. Außerdem stehen zu Schulzwecken noch 6 weitere Schiffe in Dienst, darunter 3 in Brest.

An Personal umfaßt der Stab der Marine gegenwärtig 19 Vize Admirale der ersten und 13 der zweiten Abtheilung des Generalstabes, 30 Contre⸗Admirale der ersten und 21 der zweiten Abtheilung des Generalstabes, 110 Kapitäne zur See, 233 Fregattenkapitäne, 743 Lieutenants zur See, 486 Schiffsfähnriche, 151 Seekadetten erster und 39 zweiter Klasse.

Das Artillerie Corps der Marine besteht aus 2 Divisions und 3 Brigade⸗Generalen, 190 Obersten und 10 Oberst ⸗Lieutenants, 22 Escadron⸗Chefs, 71 Hauptleuten erster und 36 zweiter Klasse, 39 Lieutenants erster und 23 zweiter Klasse, sowie 26 Unter ⸗Lieutenants. Die Marine⸗Infanterie wird kommandirt durch 8 Generale, 11 Ober- sten, 13 Oberst⸗Lieutenants, 42 Bataillors-Chefs und Majors, 266 Kapitäne, 235 Lieutenants und 205 Unter⸗Lirutenants.

Der Schiffsbau hat an ihrer Spitze einen General-In—⸗ specteur, 11 Schiffsbaudirektoren, 19 Ingenieure erfster, 22 zweiter Klasse und 66 Unteringenieure. . .

Es sind außerdem für die Hyzrographie 1 Chefingenieur, 8 In⸗ genieure und 6 Unteringenieure vorhanden.

Die Marineverwaltung umfaßt 11 Generalkommissare, 26 Kom⸗ missare, 51 Kommissaradjunkten, 184 Un terkommissare, 128 Hülfs kommissare und, abgesehen von mehreren Hundert Unterbeamten, 42 Kommissariatseleven.

Die Gesundheitspflege der Marine wird versehen durch einen General ⸗Inspecteur, 5 Direktoren, 2 Inspektoren der Lazarethe und Apotheken, 16 Chefärzte, 10 studirte Chirurgen, 40 Oberärzte, 181 Aerzte erster und 193 zweiter Klasse, sowie 141 Hülfsärzte, 4 Chef— apotheker, 50 Apotheker und 25 Hülfsapotheker.

Endlich liegt die Sorge für das Seelenheil der Marine in den Händen eines Schiffsgeistlichen ⸗Vorstehe rs, 4 Ober ⸗Schiffsgeistlichen, 23 Schiffsgeistlichen erster und 23 zweiter Klasse.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Aus dem Rheingau schreibt das „Rh. W. B.“; Durch das anhaltende stürmische und regnerische Wetter kann nur sehr wenig in den Weinbergen gearbeitet werden, wodurch sich das Schneiden der Reben sehr in die Länge ziehen wird und dann bei dem Aufsteigen des Saftes das sogenannte Verbluten der Reben entsteht, wobei die⸗ selben erhebliche Mengen der edelsten Nährstoffe verlieren. Durch das fast ununterbrochene Steigen des Rheines haben die in der Nähe— gelegenen Keller viel Wasser und werden es auch allem Anscheine nach noch lange behalten, was für die Entwickelung der darin lagernden Neuen und für den hald vorzunehmenden ersten Abstich außerordent⸗ lich hemmend ist. Im Handel mit 1875er ist es animirter geworden; im mittleren Gau wurden 900, 1609 bis 1200 M für kleinere, 1500 bis 2000 S. und mehr für bessere Artikel bezahlt. 1874er und bes⸗ sere ältere Gewächse sind wieder sehr gesucht und demgemäß hoch bezahlt. Mittlere und recht brauchbare 1872er und 1873er Waare wurde jüngft in ansehnlicheren Partien zu g80, 1000, 1150 und 1200 „, einiges noch etwas höher umgesetzt.

Gewerbe und Sandel.

In Anknüpfung an die Mittheilungen, welche wir aus dem neuesten Werke des Hofraths Dr. Brachelli „Die Staaten Europas über die deutsche Industrie veröffentlicht haben, geben wir in Nachfolgendem noch eine Uebersicht des Urtheils, welches der Verfgsser über andere Zweige der deutschen Industrie ausspricht: In der Maschinen⸗Industrie nimmt das Deutsche Reich gegenwärtig nach Greßbritannien gleichfalls den zweiten Rang ein. 3 ver⸗ mag nicht nur den größeren Theil des erheblich gestiegenen eigenen Bedarfs an Dampf und anderen Maschinen zu befriedigen, sondern auch zahlreiche Mengen nach dem Auslande zu exportiren. Nach Deutschland folgen in diefem Industriezweige im Range Bel—⸗ gien und Frankreich. In der Textilindustrie ist zu⸗ nächst die Schafwollwagren⸗ Fabrikation ins Auge zu fassen. In der Schafwoll⸗Ggrnspinnerei nimmt Deutsch= land nach Großbritannien und Frankreich den dritten Rang ein. Während der genannte Staat 300 009 Spindeln in diesem Induftrie⸗ zweige beschäftigt, werden für Frankreich ca. 400 000 Spindeln und und für das Deutsche Reich 1,260,000 Spindeln angegeben. Im internationalen Handel mit Schafwollgeweben folgt das Deutsche Reich gleichfalls als dritter Staat im Range. Der Export überwiegt den Import um das Doppelt. In der Baumwoll⸗—

garnspinnerei ergeben sich folgende Verhältnisse: Die Zahl der Spindeln bei diesem Induftriezweige betrug: in Großbritannien 39,3 Millionen, im Deutschen Reiche 5 Millionen, in Frankreich 4.5 Millionen, in der Schweiz 2? Millionen ꝛc. Es ift zu berücksichtigen, daß Deutschland durch Elsaß Lothringen 2 Millionen Spindeln gewonnen hat. Im internationalen Handel mit Baum⸗ wollgeweben zeigt das Deutsche Reich nächst Großbritannien das meiste Ueberwiegen der Aussuhr über die Einfuhr. In der Flachs Hanf⸗ und Jute⸗Spinnerei nimmt dagegen das Deutsche Reich nach England, Frankreich und Oesterreich⸗Ungarn erst den vierten Rang ein. Die Zahl der hierin beschäftigten Spindeln beträgt ca. 330, 009 gegen 13700, 00 Großbritanniens. Es zeigt sich in Leinen⸗ und Jute Geweben ein Gleichzewicht zwischen der Einfuhr über die Ausfuhr. In Bezug auf Bekleidungt⸗ und Putz- waaren-⸗-Industrie wird hervorgehoben, daß Berlin der Sitz einer sehr bedeutenden Konfektion für die weibliche Tracht ist, welche ihre Fabrikate nach allen Europäischen Ländern und nach Amerika versendet. Außerdem werden Kleider, Wäsche und Pelzwaaren in Magdeburg, Aachen, Bielefeld, Herford, München, Leipzig, Stuttgart, Rottweil, Worms, Mainz und Ham⸗ kurg fabrikmäßig für den Handel erzeugt. In der Wirkwagren-⸗ In dustrie konkurrirt Deutschland in ihren Erzeugnissen erfolgreich mit der englischen Fabrikatien. In der Papier-⸗Industrie übertrifft das Deutsche Reich alle anderen Staaten in Bezug auf die Zahl der in dieser Induftrie beschäftigten Unternehmungen und weist mit Groß— britannien die größte Produktion nach, welche auch in technischer Be⸗ ziehung ausgezeichnet ist. Die Erzeugung von Rübenzucker, welcher den Kolonial, ucker fast ganz verdrängt hat, nimmt im Deutschen Reiche nach Frankreich den zweiten Rang ein. Während das erstere ca. 8 Millionen Ctr. Rübenzucker jährlich produzirt, beträgt die Produktion desselben in Deutschland nicht ganz 6 Millionen Centner. Es folgen dann Oesterreich⸗Ungarn, Rußland, Belgien 2c. In der Erzeugung ven Bier folgt das Deutsche Reich mit einer Jahrespreduktion ron cirea 40 Millionen Hektoliter Bier dem britischen Reiche, welches 50 Millionen Hektoliter dieses Ge— tränks erzeugt; an dritter Stelle folgt Oesterreich, an vierter Belgien. Die Spirituosen-Industrie Deutschlands ist gleichfalls sehr be— deutend und liefert auch für den Welthandel die weitaus höchste Menge unter allen Staaten.

Der bereits erwähnte, durch die „Presse“ veröffent⸗ lichte Artikel des Hrn. Oskar v. Reinach über die Silberbaisse lautet im Auszuge, wie folgt: Der gegenwärtige außerordentlich be—⸗ deutende Preisabschlag des Silbers trifft vor Allem jene Länder, die die exklusive Silberwährung haben wie z. B. Indien, Oesterreich im zweiten Grade die Länder, welche noch die Doppelwährung besitzen, nämlich Frankreich, Belgien, die Schweiz, Italien, in Einem Wort, die Länder, welche der lateinischen Münzkonvention angehören. Man ist erschreckt über die große Silberbaisse, wie man vor 20 Jah— ren erschreckt war über den großen Preiabschlag des Goldes in Folge der califorrischen und australischen Goldentdeckungen, und man fragt fich, wie man wohl den Gefahren der ewigen Preisschwankungen des einen und des anderen Metalls entgehen kann.

Der Werth des Silbers gegen denjenigen des Goldes ist be— kannterweise seit 1803 festgesetzt auf der Basis von 1 zu 15 bei gleichem Gewichte; bei der heutigen Entwerthung des Silbers um ca. 13 ist jedoch das Verhältniß schon auf 1 zu 174 gestiegen.

Momentan giebt es wohl drei Hauptursachen der Silber⸗ entwerthung:

I) Die Entdeckung der drei berühmten großen Silberminen von

Nevada (Californien), welche wirklich ganz fabelhafte Summen Silber produziren (die Ausbeutung für das laufende Jahr 1876 ist auf 500 Millionen Franes geschätzt);

2) Die Außerkurssetzung des Silbers in verschiedenen Ländern (Deutschland, Niederlande ꝛe.), sowie die Limitirung der Silber— prägung in den Ländern der lateinischen Münzkonvention;

3) Die Verminderung der Deckungen, die nach dem Orient für dessen Produkte zu machen sind, indem einerseits seit der Beendigung des amerikanischen Krieges der Orient nicht mehr der exklusive Ver⸗ käufer von Baumwolle ist, andererseits der Orient sich daran gewöhnt 26 als Rembours auch Manufaktur⸗Erzeugnisse an Zahlungsstatt zu nehmen.

Soll man sich von dieser Sachlage erschrecken lassen und radikale Maßcegeln nehmen, wie etwa die Außerkurssetzung des Silbers?

Vor Allem wollen wir eine Tabelle über die Silber. und die Goldproduktion seit 1852 in der ganzen Welt aufstellen:

1852 9123 Mill. Fres. Gold, 2023 Mill. Fres. Silbe 1853 775 r ö 3 a n, 1854 635 . 2027 1255 675 20 1856 737 202 1857 665 202 1858 622 2021 1855 622 265 1860 595 2024 1861 576 3121 is 53? 225 1863 535 245 1864 565 257 1865 660 260 1566 605 352 1867 580 270 1868 600 250 1869 605 2371 1870 580 257 1571 5831 365 1572 5607 1573 517 359 1874 452 3571 , ö x ö Wir sehen aus dieser Tabelle, daß vor nicht zu langer Zeit das umgekehrte Verhältniß, nämlich eine übermäßige Goldproduktion im Vergleich zur Silberprodution stattfand; damals stand Silber 5 bis 6 böher als Gold, und Viele glaubten, daß der Werth des Goldes auf den des Silbers sinken würde; ein Land sogar, die Niederlande, entschloß sich, mit großen Opfern seine Goldwährung in Silberwährung umzuwandeln, und heute, nach 25 Jahren, sind die Niederlande wieder gezwungen mit neuen, großen Opfern die Silberwährung gegen Goldwährung abzuändern.

Uns scheint, daß man sich von der gegenwärtigen Silberbaisse nicht zu sehr erschrecken lassen darf; die großen, neuentdeckten Silber- minen (und es ist konstatirt, daß die berühmten drei nevadischen Minen nur Taschen (Pochss) bilden) werden sich erschöpfen man kann schon heute berechnen, welches Maximum Silber sie liefern werden und auch der Orient wird nach und nach wieder größere Quantitäten Silbers aufnehmen können. Aber vor Allem muß man daran denken, daß gegenwärtig fünf große Länder der Welt noch den Zwangskurs für Papiergeld in der Höhe von 13 Milliarden Fis. haben, und daß es doch jedenfalls besser wäre, Silber als Deckung für Papier zu haben; wenn sich diese Schleusen wieder öffnen, das heißt, wenn z. B. Rußland, Oesterreich, Amerika, Italien ꝛ0c. die billigen Silberpreise benützen, um sich einen nicht zu theuren Metall— stock anzusammeln, dann wird auch wieder das Silber auf seinen richtigen Werth kommen. .

Vergefsen wir auch nicht, daß durch die Silberbaisse die Gold— produktion sehr angespornt wird, indem der Grubenarbeiter heute bei 100 Frs. Silberproduktion nur 87 rs. bekommt, während seine

9 n nm

* *

325

a a a ü n , n a ö, , a e, a a e, a a a, , a a a 8 9 9 9 7 2 2 9 9 8

a m n m m m w mm m mmm m,, m m, a a s n 9 9 9 n , n 9 2 ö 7 7 772722

ö, e

109 Frs. Goldbarren noch immer mit 100 Frs. bezahlt werden.

Neue und große Goldlager werden entdeckt werden, und schon heute

sind Nachsichten über große neue Goldproduktionen in Guyana ein—

getroffen. Wenn alle Länder weiter Silber neben Gold pari— tätisch zirkuliren ließen, wäre die heutige Silberbaisse nicht einge— treten; freilich haben die Staaten der lateinischen Münzconvention Recht, von der jeweiligen Ueberproduktion des einen oder des andern Metalls profitiren zu wollen, aber Niemand wird leugnen können, daß, wenn heute ein Strom die Silbercirkulation durch Schleusen abgesperrt wird, das ganze Land überschwemmt werden muß. Wenn die Länder, die gegenwärtig Zwangskurs für ihre Noten haben, einmal die Metallwährung wieder eingeführt haben werden und dann noch immer Silber bedeutend gegen Gold verliert, dann wird es noch immer Zeit sein, Maßregeln zu nehmen, Gold oder dann vielleicht Silber mit einem andern proportionellen Feingehalt zu prägen.

Die Furcht, die man in manchen Ländern hat, daß die Privat⸗ Industrie sich der Prägung von Silbermünzen bemächtigen könnte, ist wohl nicht ernst zu nehmen, indem man gerade so gut Goldstücke mit einem geringeren Feingehalt vrägen könnte. Bei den heutigen staatlichen Beziehungen und der heutigen Civilisation würde man in der kürzesten Zeit Hand auf eine solche Münzwerkstätte gelegt haben.

Der Verkehr auf den Leggen in der Provinz Hannover umfaßte

1873: 1874:

Werth Werth

Meter Thlr. Meter Thlr. dT 7 Ts, ., Iss 877d 2, 137,360 358,627 2,132,694 387, 125 1,757,415 287,062 1,641,271 264,898 S47,533 199,464 783,763 183, 6577 737,452 633, 375 114, 049

Land dr · V/ Va nnodct Hildesheim . Lüneburg. * f Os nabꝛrũck Kreis Lübbecke

Als Nebenleggen mit der Verwaltung von Hauptleggen vereinigt sind die Leggen zu Hattorf mit Duderstadt, Einbeck mit Markolden⸗ dorf, Gladebeck und Münden mit Göttingen, Großfreden mit Alfeld, Wetteborn mit Lamspringe.

Christignia, 6. März. Der letzte Bericht des Aufsichtschefs über die Kabiliaufischerei bei den Lofoten an das Departe—⸗ ment des Innern lautet günstiger. Bis gestern ketrug der Fang im Ganzen 7500, 000 Stück, wovon 4,500, 0090 Stück eingesalzen worden sind, der Ertrag an Fischleber betrug 17,000 Tonnen und an Fisch⸗ roggen 198,5 0 Tonnen. Die Aniahk der Fischerboote betrug 750 und die der Handelsfahrzeuge 402. Un der sogenannten Bank fischerei bei Aalesund betheiligen sich in diesem Jahre 22 nor— wegische, 24 schwedische und, zum ersten Male, 2 französische Fischer—⸗ fahrzeuge. Der bisherige Fang derselben, über 17 Million Stück Fische, ist als ein sehr guter zu bezeichnen.

Verkehrs⸗Anstalten.

München, 3. März. Der Bericht, welchen Abg. Freytag als Landtagskommissar bei der Staateschulden⸗Tilgungskommission an die Kammer erstattete, enthält, der „Allg. Ztg.“ zufolge, bezüglich der im verflossentn Jahr erfolgten Finanzoperationen folgende Mitthei—⸗ lungen: Zu Eisenbahnbauten war im Jahr 1875 ein Bedürf— niß von 42 Mill. Gulden vorhanden. Hiervon waren 21 Mill, durch das Anlehen bei dem Reichs⸗Invalidenfonds gedeckt; für die weiteren 21 Mill. gedachte das Staats⸗Ministerium der Finanzen im April v. J. ein 4proz. Anlehen im Wege der Submission aufzunehmen, wozu auch die ständischen Kommissare ihre Einwillignng gaben. Anstatt diese Kreditoperation durchzuführen, erachtete das genannte Ministerium bei dem Kurse der 49 Ostbahn-Prioritäten zu 1011 102 und dem Kurse der 4 Staatspapiere zu 935 94, im September durch successiven Verkauf dieser Papiere den Bedürfnissen ber Eisenbahnbaukasse abzuhelfen. Von Ostbahn— Prioritäten wurden nur circa 5. 238,200 Fl. verkauft. Im Oktober entschloß sich das Königliche Finanz⸗Ministerium, da der Verkauf zweiter Priorität zu langsam zu xrealisiren war, während die Anforderungen für Eisenbahnbauten stiegen, behufs Deckung der Bedürfnisse der Eisenbahndotations⸗-Hauptkasse vro 1875 und Anfangs 1876, sowie zur Rückzahlung des Vorschusses von 8 Millionen Fl. an die Staatskasse zu dem bekannten 4 prozentigen Anlehen zu 60 Millionen Mark. Bezüglich dieses Anlehens führt der Berichterstatter u. A. an, daß den Uebernehmern eine Z monatliche Zinsenbonifikation gewährt wurde, so daß die Ein— zahlung, resp. der Kurs sich durchschnittlich auf 905 * berechnet. Die Einzahlung auf dieses Anlehen ist in diesen Tagen auch bereits vollendet worden. Die zur Zeit noch bewilligten Kredite zu Eisen— bahnbauten betragen 133,725,600

Zufolge „Finnlands Schiffahrtskalender für 1875176 besteht Finnlands Handelsflotte aus 1842 Schiffen von zusammen 141,598 Lasten Tragfähigkeit. In dieser Anzahl sind alle Schiffe von mehr als fünf Lasten mitgerechnet.

* J nf. rate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staatz⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗ Expedition des Neutschen Reichs- Anzeigers und Königlich Ereußischen àtaats-Auzeigers: Berlin, 8. . Wilhelm ⸗Straße Rr. 32.

5 9 * e Een 6 3 ze ger. Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition

1. Steckbriefe und Lntersnehungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und 2. Sabhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.

ros shandel.

Lheater- Anzeigen.

6. Verschiedene Bekanntmac hangen. 3. Verbänfe, Verpachvzangen, Su oõmissionen et. 7. Literarische Anzeigen. 4. Verloosang, Amortisation, Linszahlung 8.

In der Börsen- * n. 8. w. Von öffentlichen Papieren. 9. Familien- Nachrichten.

beilage. * *

von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß burg i. E, Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten sowie alle übrigen größeren Auunounceu⸗Bureaus.

Verkäufe, Verpvachtun gen, 1663

Submissi nem 20.

Pferde⸗Verkanf. Donnerstag, den 16. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, soll auf dem Kasernenhofe des unterzeichneten Bataillons Waldemarstraße Nr. 63 Ein überzählig gewordenes Königliches Dienstpferd öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung in Reichsmünzen resp. Kassen⸗ , 64 verkauft werden. Berlin, den 13. März ; taillon Rr. 3.

2193

36 060, 46066 . 3.00

beraumt.

Aufschrift:

Berlin⸗Anhaltische Die Lieferung von Betriebs Materialien,

als: Putzfäden, Reißbesen, Plomben, Plombir⸗ schnur, Bindfaden, Strange, Tenderleinen,

afektionspulver, Zündhölzer, Fackeln,

Haarbesen, Handfeger, Cylinder, Lampen⸗

glocken, Laternenscheiben, Wasserflaschen,

Wassergläser und Docht '.

sell im Wege der öffentlichen Submission vergeben [2137 werden und ist hierzu Termin auf

Montag den 27. Ptärz er,, Vorm. 11 Uhr,

Platz Nr. 7, parterre, Zimmer Nr. 1, hierselbst an⸗ beraumt.

Offerten sind portofrei unter Beigabe der aner werden. kannten Lieferungsbedingungen, welche nebst Bedarfs-

schrift:

. 9 an die Unterzeichnete einzureichen. . Deffnung . Offerten wird am 27. dss. Mts. platten :e. folgen. Berlin, den 9. März 1876. ; Die Ober⸗Betrlebs⸗Inspektion.

Bekanntmachung. Die Lieferung von 42 000 Kilo gereinigtem Stan— genschwefel, davon 5,000 Kilo für Artillerie⸗Depot Berlin, l/ 7. 1 . 7 7

1 5 soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen

'! 2* Dazu ist ein Termin auf den 23 März er, Königl. Brandenburgisches Train - Ba— . 17 hr, im dicsfcitigen Bůreuiß an⸗

Die Bedingungen sind vorher hier einzusehen, auch können ste gegen Erstattung der Kopialien ⸗Ge— bühren bezogen werden. Die vor dem Termin ein— zureichenden versiegelten Offerten müssen mit der

83 „Submission auf Schwefel“ J versehen sein, und die Verpflichtung enthalten, sich den Bedingungen unbedingt zu unterwerfe!. Hinreichend große Proben Schwefel mit einem daran gut befestigten Etiquett, auf welchem die eigen⸗ händige Unterschrift des Submittenten enthalten sein muß, sind spätestens bis zum 18. März 1876 porto⸗ Leinen zu Bettbezügen und Handtüchern ꝛc., frei hierher einzusenden. Ohne vorherige Einsendung ruchtgummi, grüne und weiße Seife, Des von Proben kann auf Offerten nicht reflektirt werden. Berlin, den 25. Febtuar 1876. Artillerie Depot.

Die Aibeitsleistung zur Herftellung eines Fun— ,, ,. . ,, i ber⸗Betrie bs⸗ ion, s anzerplatten⸗Bearbeitungswerkstatt auf der hiesigen im Bureau der Ober ⸗Betriebs⸗Inspektion, Askanischer r, n n rng bange uffn ar 6 Sand, soll im Wege der Submission verdungen

e 3 r n enn n , liegen 9 der 36. Nachweifung gegen Erstatlung von G0 M ς Kopialien j seitigen Registratur zur Einsicht aus, können auch Eigenthum verkauft werden. in dem . Bureau zu haben sind, und unter gegen Erstattung der Kopialien daselbst abschriftlich

,,,, n, R,, der Offerten ist auf Don⸗

S si ung von Betriebs⸗ nerstag, den 23 d. Vits., Mittags 12 Uhr, an⸗

SF mission. auf Lieferung gesetzt, bis zu welcher Zeit dieselben mit der Ausschrift:

Offer te n, , ng, für die Panzer⸗ 2 in ꝛc. versiegelt und frankirt an

2 9 ; 5 ' 8 ff e nten er⸗ Uns einzusenden sind.

in Gegenwart der etwa erscheinenden Offere r , . den 9 Mär 1866.

Kaiserliche Marine ⸗Hafenbau⸗Kommission.

ige]

Spandau, Glogau, Neisse,

1921

Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen. Die Herstellung, Anlieferung und Aufstellung der eifernen Dächer für die beiden Perronhallen des Bahnhofes Metz, im Gesammtgewicht von 381,275 K. Schmiedeeisen. 25,3435 K. Gußeisen, 15.482 K. Stahl und 3830 Qu.-M. verzinktes Eisenwellblech sollen in öffentlicher Submission vergeben werden. Submisstonsofferten sind versiegelt und versehen mit der Aufschrift; Offerte auf Ausführung der . zu Metz“ bis späteftens zu dem auf Donnerstag, den 23. März, Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäfislokale, auf hiesigem Stadtbahnhofe, anberaumten Termine portofrei an uns einzu⸗ senden, wo dieselben in Gegenwart der erschienenen Submittenten eröffnet werden. Die Bedingungen, Zeichnungen und Gewichtsberechnungen können in unserem bautechnischen Bureau, Steinstraße Nr. 16, eingesehen werden. Abdrücke der Bedingungen und Gewichtsberechnungen werden auf Wunsch ebendaselbst abgezeben. Straßburg, 1. März 1876. Kaiserliche General -Direktien der Eisenbahnen in Elsaß Lothringen.

(6. 8 III.)

Reichs⸗-Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen. Die Herstellung, Anlieferung und Aufstellung des eisernen Ueberbaues für eine Wegeüberführung in Sablon bei Metz im Gesammtgewicht von 64849 Kilogramm Schmiedeeisen, 2779 Kilogramm Guß— eisen und 145 Kilogramm Stahl sollen in öffentlicher Submission vergeben werden. . Offerten sind Lis zu dem am Donnerstag, den 23. März, Vormittags 11 Uhr, in u nserem Geschäftslokale auf hiesigem Bahnbofe anberaumten Termine verstegeit und mit der Aufschrift: „Offerte

z für die Wegeüberführung bei Metz“ portofrei an uns einzusenden.

Grimmen soll in

Bauerstellen am 6. April er. Vormittags 9 Uhr, der Kossathen⸗ und Büdnerstellen am 7. April er., im l Vormittags 9 Uhr, der Wiesen. und Ackerparzellen, missions termin an, mit ren ten 1 der Scheunen Nr. 5 und 6, des Schafffalles und gebote versiegelt bis zum Termin mit der Aufschrift: der Scheune 6a. und Remise 8 am S8. April er,. „Submission auf Werkzeuge ze. einreichen. Die Vormittags 9 Uhr, auf dem Gutshofe zu Vor. Verkaufébedingungen können essei land anberaumten Lizitationsterminen init dem Be. Bureau eingesehen, auch auf Erfordern gegen Copialien merken eingeladen, daß die einzelnen Stellen im abichriftlich mitgetheilt werden.

Freien abzesteckt worden und die Veräußerungs⸗ bedingungen in unstrer Domänenregisftratur und bei

Die Bedingungen, Zeichnungen und Gewichtsberechnungen können in unserem bautechnischen Bureau, S'einstraße 10, eingesehen werden. Straßburg, 1. März 1876. ) Kaiserliche General⸗-Direktion der Eisenbahnen in Elsaß Lothringen.

(C. 9. III.)

Das n , . Vorland im Kreise dem Ober Amtmann Schultz zu Vorland einzusehen ein kleineres 161340 Hekt., 12 Bauerstellen von dur wschnittlich je Regierung. 30 Hekt., 7 Kossathenstellen von durchschnittlich je

15 Hekt.,, 5 Büͤdnerstellen von durchschnittlich je

C, 400 Hekt., 7 Ackerparzellen von durchschnittlich se (1817)

2 Hekt. und 7 Wiesenparzellen von durchschnitilich je 1,320 Hekt. zerschlagen und diese, sowie die zum Ab⸗ Schlosser, Ti bruch bestimmten Gebäude vom 24. Juni 1676 ab Böttcher, Sattler; ferner von Eisen, Kupfer- und im Wege des öffentlichen Meistgebots zum freien 4. Kaufbewerber werden 8 vayerischen Munitionswagen, Geschützaufnahme— zu den behafs Verkaufs des Vorwerks und der Inftrumenten und von bayerischn Gewehr Patronen

Vorwerk von sind. Stralsund, den 7. März 1876. Königliche

. ESnhnfst on. Zum Verkauf von Werkzeugen für Schmiede und Stellmacher und Tischler, Drechsler,

Messingblech, Schmiede⸗ und Walz Eisen, sowie von Fulsen fteht am 27. d. M., Vormittags 9 Uhr, im Buceau des Kaiserlichen Artillerie⸗Depots Sub⸗

Subrnittenten wollen ihre An⸗ in dem diesseitigen

Umm, im März 1836. Kaiserliches Artillerie Depot.