— Zhre Majestät die Faiserin-Königin besuchte
ͤ Se. Köni liche Hoheit den Prinzen Friedrich Carl, um w 2 ; e zu e gf. und empfing heute die hier eingetro üͤrstlichen Gãste. — Das Diner findet im Königlichen statt. — Ihre Majestät besuchte heute den Bazar zu werth.
öchstihre Anwesenheit die National⸗Gallerie und ge⸗ — — Abend auf einer Soirée bei dem Fürsten Anton Radziwill zu erscheinen.
— Zhre Kaiserlichen und Königlichen Soh eilen der Kronprinz und die Troanprinzessin begaben Sich gestern früh 74 Uhr zur Begrüßung der Großherzoglich badischen Herrschaften nach dem Potsdamer Bahnhofe. Um 116 Uhr
nahm Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz die Meldung einiger
höheren Offiziere entgegen und stattete um 12: Uhr Sr. König⸗ lichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Carl einen Gratulations⸗ besuch ab. ͤ CKaiserlichen Ihre Königlichen Hoheiten den Prinzen und die Prinzessin Georg von Sachsen auf dem Anhalter Bahnhofe, besuchten daraus das Gewerbe⸗Museum, nahmen um 4 Uhr Nachmittags an dem Fa⸗ milien-Diner bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Carl Theil und fuhren um 6 Uhr Abends in die Oper.
Im Laufe des Tages statteten die zur Zeit hier anwesenden Für (lichen Gäste Besuche ab, welche von Ihren Kaiserlichen Hoheiten erwiedert wurden . . .
Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Ludwig von Hessen ist heute Morgen hier eingetroffen und hat im Kronprinzlichen Palais Wohnung genommen.
— 21. März. Se. Majestät der Kaiser und König werden an Allerhöchstihrem Geburtstage um 121 Uhr die Prä⸗ sidien des Herrenhauses und des Abgeordneten dauses zur Beglück⸗ wünschung empfangen. 3
— Heute Nachmittag findet in der Bildergallerie des König⸗ lichen Schlosses ein Diner statt, an welchem Beide Kaiserliche Majeftäten, die Prinzen und Pꝛinzessinnen des Königlichen Hau⸗ ses, die fremden Fürstlichkeiten, sowie das Allerhöchste und die fremden Gefolge theilnehmen. . .
Die Tafelmüsik wird von dem Musikcorpzs des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. J ausgeführt.
— Heute Mittag um 1 Uhr haben Beide Kaiserliche Majestäten, in Begleitung der Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, jowie der anwesenden Fürstlichen Gäste, das nunmehr fertig gestellte Gebäude der Nationalgalerie esichtigt. ⸗
; ö. Allerhöchsten Herrschaften wurden an der Thür des Hauses von dem Minister der geistlichen ꝛe. Angelegenheiten br. Falk, dem Unter⸗-Staatssekretär Dr. Sydow, dem Ministerial⸗ Direktor Greiff, dem Geheimen Regierungs-Rath Dr. Schöne, dem Direktor der National⸗Galerie Dr. Jordan, dem Präsidenten der Akademie der Künste Professor Hitzig, dem Geheimen QAber— Hof⸗Baurath Strack und dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Pr. Knerk empfangen und nach dem Treppenhause geleitet.
Hier hatte der Minister Dr. Falk die Ehre, Sr. Majestät dem Kaiser und König einige am Bau der Galerie betheiligt gewesenen Künstler, einen Vertreter der Konsul Wagnerschen Familie und den Rentier Mühlberg vorzuftellen, der dem Institute die lebens— großen Bilder Beider Kaiferlichen Majestäten geschenkt hat.
Die Allerhöchsten Herrschaften besichtigten hierauf auf — =S. . bc Wusseuiing der Bilder und Statuen Kenntniß.
Beim Verlassen der Galerie sprachen Se. Majestät der Kaiser und König in huldvollen Ausdrücken Allerhöchstihre Zufriedenheit und Anerkennung über das Gesammt-Arrange— ment aus.
Die Nationalgalerie, welche somit heute eröffnet worden ist, wird zunächst auf einige Zeit für die Spitzen der Behörden, die Mitglieder der beiden Häuser des Landtages und die Korporationen für Kunst und Wissenschaften gegen Einladungs— karten zugänglich sein. Vom 26. 8. M. an wird das Publikum gegen zu vertheilende Karten zugelassen werden. Die Ausgabe des Katalogs wird an demselben Tage erfolgen.
— Nachdem eine Aenderung der nach Artikel 38 der Reichs— verfassung für die Kosten der Zoll- und Salzsteuer— erhebung maßgebenden Grundsätze bereits seit 1871 innerhalb des Bundesraths wiederholt in Anregung gebracht, eine definitive Beschlußnahme über die angeregte Frage indeß noch nicht erzielt war, hat der Bundesrath in f Sitzung vom 6. Mai 1874 beschlossen:
I) die
Kesten der Zollverwaltung im Innern und der Salzsfteuerver— waltung sich an das Reichskanzler⸗Amt zu äußern;
D die eingehenden Aeußerungen den Ausschüssen für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen zur Berichterstattung zu überweisen.
Dieselbe es La Jahre 1874 gefaßter Beschluß, welcher dahin geht:
im J den Reichskanzler zu ersuchen, in der geeigneten Weise,
nöthigenfalls unter Abänderung des Artikels 383 Nr. 34. der eine anderweite Regelung der Bestimmungen in
en Einzelstaaten zu vergütenden Zoll Erhebungs⸗ ziehung wohl praeter legem
Verfañun — — * 1111
Die vom Bundesrath erforderten Aeußerungen der Bundes— regierungen sind den Ausschüssen vorgelegt; ebenso sind die Berichte Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern,
J 6 . . * veranlaßt hatte,
welche das Reichskanzler⸗Ant zu eingehender Aeußerung über
1 Gegenstand den Ausschüssen zugegangen.
ieselben haben dem Bundesrath jetzt ein Programm für die Ermittelung der wirklichen durch die Verwaltung der Reichs fteuern (36lle und Steuern) veranlaßten Kosten vorgelegt.
ind des Hauses der Abgeordneten
der Beilage.
er Präfident um 126 Uhr mit geschäftlichen Mittheilungen er⸗ nete, wohnten am Ministertisch der Minister der landwirth⸗ zaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal und mehrere Regie Es erfolgte zunächst die Vereidigung der neueingetretenen beiden Mitglieder Herren v. Brzeski und Frhr.
ru ngskommissare bei.
v. Solemacher⸗Antweiler auf die Verfassung. Zweiter Gegensand der Tagesordnung war der Bericht der
Agrar⸗Kommisfion über den Gesetzentwurf, betreffend die Ab
lõsbarkeit der Erbenzins⸗ und Erbpacht⸗Verhältnisse
esten der Diakonissenanstalt Kaisers⸗
I ö ; Beide Faiserliche Majestäten eröffneten heute durch
Um 15 Uhr empfingen Ihre Kaiserlichen Hoheiten
seiner
hohen Bundesregierungen zu ersuchen, wegen der den einzelnen Bundesstaaten zu gewährenden Vergütung für die
in den Moor⸗ und Vehn-Kolonien der Provinz Han⸗ no ver. Die Generaldiskussion leitete der Referent Hr Rasche ein, indem er die Annahme der Kommissionsantrãge, welche größtentheils nur redaktioneller Natur seien, zur Annahme empfahl. ;
An der Diskussion betheiligten sich sodann die Herren Graf Brühl, Graf von der Schulenburg⸗Beetzendorf und Graf Ritt⸗ berg; auch der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegen⸗ heiten Dr. Friedenthal sah sich veranlaßt, in die Diskussion ein⸗ zugreifen.
Bei der Spezialdiskussion wurde §5. 1 in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen.
Zu 5§. 2, welcher lautet: .
„Die aus den Erkenzins« und Erbpachts-Verhältnissen in den Moor- und Vehn Kolonien entspringenden beständigen Abgaben und Leiftungen unterliegen ohne Rücksicht auf entgegensteh nde ver. tragsmäßige Vereinbarungen der Ablösung nach Maßgabe der in der Provinz Hannover bestehenden Vorschriften über die Ablöjung der Reallasten, vorbehaltlich der besonderen Vorschriften dieses Gesetzes.
Die Berechnung des Ablssungskapitals erfoltzt jedoch in allen Fällen unter Zugrundelezung des 5. K der Königlichen Verordnung vom 28. September 1867 (Ges. S S. 1670. .
beantragte Graf Brühl, die Worte von „ohne Rücksicht / bis „Ablösung“ zu streichen. Das Haus lehnte aber diesen Antrag
nach kurzer Diskussion ab, beschloß jedoch, entgegen dem An⸗
trage der Kommission, das zweite Alinen zu streichen.
§. 3 wurde in unveränderter Fassung genehmigt, dem §. 4 unter Zustimmung des Vertreters der Staatsregierung auf Vor⸗ schlag der Kommission folgender Zusatz zum 3. Alinea der Nr. 2
ngefügt: 2.
a. 2 jedoch nach statutarischen oder Genossenjchafts Bestim-⸗ mungen die alte bindende Beschlußkassung der Ober ⸗Erbpaͤchter noch mehr erleichtert ist, behält es bei diesn Bestimmungen sein Be— wenden“; .
der 5. 5 wurde in der Fassung der Regierungsvorlage angenom=
men, und dem 5§. 6 folgendes Alinea 4 angefügt:
„Auf Vehn-Kelonisten finden die vorstehenden Bestimmungen die⸗ ses Paragraphen keine Anwer dung.“
Die 55. 7 und 9 fanden unveränderte Annahme, dagegen wurde dem 8§. 8 folgende Fassung gegeben: .
„In Bezug auf die Ablösung derjenigen Abgaben, welche nach Maßgabe der Verordnung vom 253. Juli 1833 (Hannoversche Gesetz= Sammlung S. 253) bei der erblichen Uebertragung von Gütern und Grundstücken vorbehalten sind, bewendet es bei den BVorschriften des §. 18 der Verordnung rom 28. September 1867 (Gesetz⸗ Sammlung S. 1670) und des §. 1 des Gesetzes vom 3. April 1869 (Gesetz⸗ Sammlung S. 544).
Mit diesen Veränderungen wurde sodann das ganze Gesetz genehmigt. ; Der dritte Gegenstand der Tagesordnung war der münd—⸗ liche Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über die Uebersicht, betreffend die Verwaltung der fiskali⸗ schen Bergwerke, Hütten und Salinen im Jahre 1874. Auf Antrag des Referenten Herrn Dr. Elwanger erklärte das Haus bei Schluß des Blattes, ohne jede Debatte, daß es mit Befriedigung von der mitgetheilten Uebersicht Kenntniß ge⸗ nommen habe
— In der heutigen G2) Sitzung des Haus—es der Ab⸗ geordneten, welcher am Ministertische der Minister des In⸗ nern, Graf zu Eulenburg. mit mehreren Kommissarien bei⸗ wohnte, theilte der Präsident mit, daß vom Präsidenten des Staats-Ministeriums ein Gesetzentwurf, betreffend die Einverleibung des Herzogthums Lauenburg in Preußen, ve deer tam ẽ don Wꝛẽch eldtorenheñ. cin geachtet em rte alff⸗ begründete der Abg. v. Lyskowski seine Interpellativn, welche lautet:
Mitte Dezember vorigen Jahres wurden Volksversammlungen in Skurcz und Neukisch, Kreis Pr-Stargardt, welche bebufs Vor— berathung zur Wahl der Kirchenvorsteher und Gemeindevertreter vor— srriftsmäßig einberufen waren, polizeilich aufgelsst, weil dem Ver— langen der Polizei, nur in deutscher Sprache in der Versammlung zu diskuütiren, die vorwiegend nur polnijch sprechende Versammlung nicht nachkommen konnte. Aus demselben Grunde wurden am 2. Februar cr. zwei Ver— sammlungen aufgelöst, die eine in der Stadt Schwetz, welche die Ab— sendung einer Petition an das Haus der Abgeordneten wider die Ge— setzes vorlage in Betreff der deutschen Amtssprache zum Zwecke hatte, — die zweite in der Stadt Flatow, welche zur Vorberathung der wahlbertchtigten Gemeindemisglie er über die Wahl der Firchenvor⸗ steher und Gemeindevertreter einberufen war.
gesen solche
3 n. In Folge dessen sei in den vom Interpellanten angeführten Fällen korrekt von den Beamten
D
die Alternative gestellt, entweder deutsch zu verhandeln oder
ö . . 1 von der projektirien Versammlung abzustehen. Auf den Antra berührt ein demnächst vom Reichstag bei 1 ; ndeshaushalts- Etats für Elsaß Lothringen
des Abg. v. Chlapowski trat das Haus in die Besprechung der Inter- pellatisn ein, und ergriff zunächst das Wort der Abg. v. Wierzbinẽ ki. Der Abg. Hundt v. Hafften rechtfertigte das Verfahren der Beamten auf Grund der Verfassung und des nationalen Interesses. Außerdem nahmen an der Debatte Theil die Abgg. Lipke und Windthorst (Bielefeld), denen gegenüber der Minister des Innern ausführte, daß seine Handlungsweise in dieser Be— nicht aber contra legem sei. Schluß des Blattes.)
— n ber Erklärung, welche der Handels-Minister Dr. Achenbach gestern im Herrenhause bei Beantwortung der Inter—
pellation über, die beabsichtigte Vorlage eines Gesetzentwurfs, be⸗
treff'nd die Uebertragung der Eigenthums-und sonsti⸗
gen Rechte des preußischen Staats an den Eisen— bahnen auf das Deutsche Reich, gab, hob derselbe hervor,
u — — J. = ** 3. ö = y ö 8 z — 83 9 . ' 28 ä , Die Schlußerichte über die zestrigen Sitzungen des daß die für die Regierung hierbei maßgebenden Gesichtspunkte ses be⸗
nicht politische, sondern wirth sch aftliche gewesen seien. Auch
die Presse fängt an, die Eisenbahnfrage einer mehr und mehr . . ö . sachlichen und ruhigeren Erörterung zu unterziehen. Zwar er—⸗ — Der heutigen (3. Sitzung des Herrenhauses, welche
klären sich die ‚Schles. Ztg.“, die Vofsische Ztg.“, der „Rhein. Cour“ und einige andere Blätter noch gegen die Maßregel, und das „Dresd. Journ.“ macht die Anschauungen der „Schles.
Ztg.“ zu den seinigen; dagegen treten die „Nat. Ztg.“, die die „Pos. Ztg.“,
Berl. Börs.⸗Ztg.“, der „Berl. Aktionär“, die ‚Wes. Ztg.“ u. A. für die Nothwendigkeit des Schrittes ein. Das letztgenannte Blatt schließt einen diesbezüglichen Artikel mit
den folgenden Sätzen: Man darf ubrigens hoffen, daß bei den bevorstehenden
Eisenbahnverhandlungen im preußischen Landtage alle diese
Dinge zur gründlichen unz objektiven Erörterung gelangen wer⸗ den. Es wird dies das beste Mittel sein, die große Frage in
die Bahn rein sachlicher Diskussion zurückzuführen, in welche
allein sie gehört. Die ultramontanen Taktiker sind freilich be⸗ reits darauf aus, wie sich wohl aus ihr der Lange gesuchte tren⸗ nende Feil schmieden ließe. Wenn indeß die übrigen Parteien an den Gesichtspunkten einer streng sachlichen Kritik des Planes festhalten, so wird auch diese Spekulation dem Centtum nur neue Enttäuschungen bereiten.“
Die „Badische Correspondenz“, welche in einer Auslassung auf die frühere Antwort des badischen Ministers von Freydorf in der Eisenbahnfrage zurückkommt, sagt u. A.: .
„Der Sinn der ganzen Antwort kann offenbar nur dahin gehen, daß die Regierung mit einem greifbaren, zur Geschäfts⸗
behandlung geeigneten Vorschlage des Reichs kanzler-Amts noch
nicht befaßt sei, und sich deshalb Alles für die Zeit des Ein⸗ treffens eines solchen Vorschlags vorbehalten müsse. Komme man dereinst in die Lage, über ein klar ausgesprochenes Projekt sich schlüssig zu machen, so werde man diese Aufgabe mit deutlichem Be⸗ wußtsein der hohen Wichtigkeit solcher Dinge für das Wohl des Landes und Volkes und mit sorgfältigster Fürsorge für diese nächsten Interessenten zu vollziehen bemüht sein. Wir glauben, daß es wohlgethan ist, wenn auch Badens Regierung mit aller Bereitwilligkeit dem Zustandekommen eines wirklich den deutschen Gesammtinteressen genügenden Eisenbahngesetzes, welches der Centralbehörde des Reichs ausreichende Vollmachten ertheilt, Vorschub zu leisten sucht.“
Die „Hamb. Nachr.“, durch den Böhmertschen Aufsatz: „Die Eisenbahnfrage vor dem wirthschaftlichen Kongreß“ zu einer ein⸗ gehenden Betrachtung der Frage veranlaßt, schreiben u. A.: Mag an die Durchführung des Planes der Reichsregierung vielleicht wirklich der eine oder andere Mißstand anknüpfen kön⸗ nen, so werden diese möglichen Mißstände doch unzweifelhaft weit durch die eminenten G-⸗winne überwogen, welche aus ihr dem nationalen Verkehre erwachsen müssen. Sicherlich giebt es gegenwärtig im Vaterlande Niemanden, der nicht die Segnun⸗ gen der Einheit unseres Zollwesens würdigte. Nicht minder all⸗ seitig werden die entscheidenden Vortheile begriffen, welche wir der endlich erzielten Einheit unseres Münz-, Maß- und Gewichts— wesens verdanken. Kaum, daß wir heute noch verstehen, wie es möglich war, daß diese einheitlichen Gestaltungen jemals einem Widerstande begegneten und nicht gleich eine erste An— regung genügte, alle Kreise der Nation zu ihrem Vollzuge zu vereinigen. Und ferner, wer wäre, der nicht in der Einheit unseres Postwesens eine wohlthätigste Errungenschaft anerkennte und nicht den ganzen Werth der Erleichterung zu schätzen wüßte, welche sie dem Verkehr sichert? Ganz von selbst drängt sonach doch wohl auch die ungemeine Förderung sich auf, wie sie aus der einheitlichen Zusammenfassung unseres Eisenbahnwesens sich ergeben muß. So viele Eisenbahnverwaltungen zur Zeit es in Deutschland giebt, so viele verschiedene Tarife, Betriebs⸗ reglements u. s. w. lasten auf unserer Personen⸗ und Güter⸗ bewegung. Geradezu unleidlich aber ist das Maß der Erschwe— rungen, welche daraus hervorgehen.... Nur dadurch, daß das Organ der nationalen Gesammtheit mit der Wahrnehmung des Interesses dieser Gesammtheit bekleidet wird, kann dem zersplitternden Wirken der vielen Einzelver⸗ waltungen ein Ende gemacht und diejenige Einheit hergestellt werden, welche im Eisenbahntransportwesen ein um nichis weni— ger dringendes Postulat ist, als im Zoll im Münz und Maß⸗ und im Postwesen. Zu je riesigeren Dimensionen unser Ver⸗
. mit Hülfe der Eisenbahnen sich ausbreitet, um so pellliicjtt urunjein vie tec Ge- bizhecigen Act des Berriehes
derselben sich fühlbar. Es sind hunderte von Millionen Centner und Personen, welche alljährlich auf unseren Schienenwegen verkehren. Der Plan der Reichsregierung bietet dem Verkehre eine höchste Förderung, wie niemals sie von den Einzel⸗ staaten und den Prioatgesellschaften ihm geboten werden kann, und er bietet sie ihm unter gleichzeitig geminderten Kosten. Dies sind denn doch, meinen wir, Darbietungen, welche aus was immer für Gruͤnden unter keinen Umständen sich zurück— weisen lassen.“
Schließlich erwähnen wir noch eines ausführlichen Leit— artikels, welchen die ‚St. Petersburger Ztg.“ vom 17. d. Mts. der Eisenbahnfrage widmet. Nachdem in dem Artikel, der sich auf das entschiedenstie für die Frage ausspricht, darauf hingewiesen, daß das Vorgehen der preußischen Regierung augenblicklich noch eine ähnliche ungünstige Aufnahme bei einem Theile der Be— völkerung finde, wie fie ehedem früheren Bemühungen um die Förderung der Wohlfahrt Deuischlands Anfangs zu Theil ge⸗ worden; nachdem sodann das jetzige Eisenbahnwesen Deutsch— . selbst näher beleuchtet worden, heißt es am Schlusse des Artikels:
Es ist ja nur nöthig, daz die Nation ihre Aufmerksamkeit darauf richtet, daß es mit den Eisenbahnen anders werden muß; sie wird dann auch sehr bald erkennen, daß es sich hierbei um eine Angelegenheit ersten Ranges, um eine Lebensfrage des deut— schen Wohlstandes handelt. Man darf dreist voraussagen, daß diese Sache eine mächtige Bewegung in Deutschland hervorrufen wird, denn verhandelt und ausgetragen muß sie werden, da sie nicht ohne zwingende Noth auf die Tagesordnung gesetzt worden ist. Für die Reichsregierung ist es eine Ehrenpflicht, einer Verbesserung, die ihr so gewichtig und so nothwendig erscheint, mit aller An— strengung und Geduld nachzugehen, um so viel davon zu er— reichen wie möglich.“
— Obschon die Verheerungen, welche der letzte Sturm namentlich in den Telegraphenkinien angerichtet hat, größer unn schwerer waren, als je zuvor bei ähnlichen Naturerscheinun⸗ gen, obschon auch das Hochwasser die Wiederherstellungsarbeiten vielfach hinderte und erschwerle, ist es bereits gelungen, den Schaden wieder gut zu machen, und kann der augenblickliche Stand als ein normaler bezeichnet werden. Einzig mit Brüssel sehlt noch die direkte Verbindung, doch besitzt Lüttich eine Leitung dahin über Charleroi.
Die Keiserlichen Ober⸗Postdirektionen sind aus diesem Grunde beauftragt worden, den betheiligten Beamten für den Eifer und die Ausdauer, welche sie unter den diesmal aus— nahmsweise schwierigen Umständen überall an den Tag gelegt haben, die Anerkennung der obersten Behörde auszusprechen, und bezüglich derjenigen Beamten ꝛ6., an deren Kräfte besonders große Anforderungen, z. B. durch Ausführung von Arbeiten im Wasser, oder zur Nachtzeit, oder in Folge sonstiger Aus⸗ nahmeverhältnisse, haben genellt werden müffen, Anträge auf Bewilligung entsprechender Belohnungen bezw. Entschãdigungen zu stellen. Ebenso sind die Ober⸗Postdirektionen angewiesen worden, genaue statistische Aufnahmen zu veranlassen nicht nur darüber, wie viel Stangen umgebrochen wurden, sondern auch über ihren Stand, ihren Jahrgang, die Art ihres Bruches, ob und auf welche Weise sie zubereitet gewesen u. s. w. Das ge⸗
wonnene Material soll seinerzeit in einer statistischen Uebersicht verõffentlicht werden; es wird voraussichtlich auch für die Noth⸗ wendigkeit unterirdischer Leitungen ein beredtes Zeugniß abgeben.
Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten hat sich in einem Spezialerlaß damit einverstanden erklärt, daß die Ab⸗ schaffung der von Lehrern mit Schulkindern ab zu⸗ haltenden Sing- und Bittumgänge im Interesse der betheiligten Lehrer und Schulkinder zu erstreben ist. Einer be— sonderen gesetzlichen Bestimmung bedarf es hierzu nicht. Es er⸗ scheint vielmehr genügend, überall im Verwaltungs bezirk die that⸗
sächlichen Verhältnisse in Ter gedachten Beziehung zu ermitteln
und festzustellen, demnächst mit den Betheiligten wegen Entschãdigungen zu
auf Grund dieser Unterlagen der eventualiter zu gewährenden verhandeln und endlich in jedem Einzelfall nach Lage der Verhältnisse entweder die ge⸗ troffenen Vereinbarungen zu bestätigen oder nach den maßgebenden Gesichtspunkten über bestehende Meinungsverschie⸗ denheiten zu entscheiden. Auf die Umgaͤnge, welche nächweiglich kirchlicher N⸗atur find, darf das Verbot indessen nicht ausge⸗ dehnt werden. Wohl aber liegt es in der Berechtigung und Ver⸗ pflichtung der Regierungen, einerseits die Schulkinder von der Betheiligung an den als schädlich anerkannten Umgängen während der Schulzeit abzuhalten, andererseits darauf zu achten, daß die Abhaltung der kirchlichen Umgänge durch die Küster, welche zugleich ein Lehramt bekleiden, die Pflichterfüllung in dem letzteren nicht beeinträchtige.
— Ein gegen Tageslohn bei einem Fuhrherrn dienender Droschkenkutscher hat, nach einem Erkenntniß des Ober—
Tribunals vom 9. Februar d. J. das ihm vom Fahrgast
verabfolgte Fahrgeld ohne Rücksicht auf den Tarifsatz voll und ohne jeden Abzug an den Fuhrherrn abzuliefern, widrigenfalls er wegen Unterschlagung zu bestrafen ist.
— Aus Anlaß der Feier des Allerhöchsten
Sr. Majestät des Kaisers und Königs sind u. A. zur Gratu⸗
lation hier eingetroffen: der General der Infanterie z. D. Graf ) der General⸗Lieutenant z. D. von Bredom, von seiner Besitzung Briesen, der General-Lieutenant
Monts, von Dresden,
von Obernitz, General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers
und Königs und Commandeur der 14. Division, von Düsseldorf.
46 Der General Major von Conrady, bisher Comman— deur der 59. Infanterie⸗Brigade, welcher kürzlich in gleicher
Eigenschaft zur 4. Garde⸗-Infanterie⸗ Brigade versetzt worden, ist
zur Uebernahme troffen.
. Der General-⸗Major von Boehn von der Armee hat
seinen Wohnsitz von hier nach Arnstadt in Thüringen verlegt.
— Zur Aufwartung bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prin—
zen Georg von Sachsen ist für die Dauer der Anwesenheit Höchst⸗
desselben der General⸗Major von Drigals ki, Commaͤndeur
der 2. Garde⸗Kavallerie-Brigade, kommandirt worden und ein— getroffen.
— Eine Deputation des 2. (Königlich sächsischen) Husaren-Regiments Nr. 19, bestehend aus dem Oberst— Lieutenant und Commandeur desselben von Schnehen, dem Ritt— meister Schultze und dem Premier-Lieutenant von Sandersleben, sind aus Anlaß der Ernennung Sr. Kaiserlichen und König— lichen Hoheit des Kronprinzen zum Chef des genannten Regi— ments, zur Abstattung persoönlicher Meldungen hier eingetroffen.
Münster, 18. März. Gestern fand unter großem An— drange des Publikums die Gerichtsverhandlung gegen den Bischof Wilhelm Emanuel v. Ketteler und den Redaec— teur des „Westfälischen Merkur“, Grochtmann, wegen Be— leidigung des Ober-Präsidenten v. Kühlwetter statt, begangen in einem durch den „Westf. Merkur“ veröffentlichten Briefe des Bischofs. Der Bischof war selbst erschienen, um sich zu verthei⸗ digen. Das Urtheil des Gerichtshofs lautete für den Bischof auf 5300 6 Geldstrafe resp. 20 Tage Gefängniß, für Hrn. Grochtmann auf 1 Monat Gefängniß.
Bayern. München, 18. März. Der Nachricht von der Demission des Kultus ⸗Ministers Dr. v. Lutz wird wiederholt widersprochen und dabei von der „Corr. Hoffm.“ mitgetheilt, daß das Gesammt⸗Ministerium in einem letzten Donnerstag abgehaltenen Ministerrath sich dar— über geeinigt, „daß vorläufig weder ein Grund für den Rück— tritt des Ministeriums oder einzelner Minister, noch auch ein ge— nügender Anlaß zur Auflösung der Kammer gegeben sei.
— Das gestern erschienene Militär-Verordnungs— blatt Nr. 12 publizirt die schon telegraphisch ange— zeigte Verordnung über die durch Allerhöchste Ent— schließung vom 2. März genehmigte Formation des Kriegs⸗Ministeriums. Hienach ist das Kriegs -Ministe⸗ rium wie folgt in Abtheilungen unter je einem besonderen Chef gegliedert: 1) Centralabtheilung, 2) Abtheilung für per— sönliche Angelegenheiten, 3) Abtheilung für allgemeine Armee— Angele enheiten, 4) Militär-Oekonomie-Abtheilung, 5) Ab— theilung für das Invalidenwesen, 6) Militär-Medizinal— Abtheilung; ferner fungirt als selbständiger Bureauchef 7) der Zustitia? des Kriegs⸗-Ministeriums Die Rech⸗ nungsrevisson des Kriegs⸗Ministeriums bleibt in gleicher Weise bestehen, wie bisher. Die Chefstellen der Central— Abtheilung, dann der Abtheilung für persönliche Angelegenhei— ten, sowie jener für allgemeine Armee⸗Angelegenheiten und jener für das Invalidenwesen werden mit Stabsoffizieren besetzt. Chef der Militär-Medizinal⸗Abtheilung ist der jeweilige General— Stabsarzt der Armee. Die Chefftelle der Militär-Oekonomie— Abtheilung wird entweder mit einem Stabsofsizier oder mit einem vortragenden Rath vom Civil besetzt. Als Justitiar wird ein vortragender Rath vom Civil angestellt. Im Uebrigen be— mißt sich die Zahl der im Kriegs-Ministerium zu verwenden— den Offiziere, Aerzte und oberen Beamten nach den jeweiligen Etats bestimmungen.
— Zur würdigen Feier des Geburtsfestes des Deutschen Kaisers hat sich in München aus den angesehen⸗ sten deuischgesinnten Männern ein Festcomité gebildet, welches folgenden Aufruf an die Bürger Münchens erlassen hat:
„Am Mittwoch, den 22. d. Mts., vollendet der Beutsche Kaiser Wilhelm sein 79. Lebensjahr. Im ganzen Deutschen Reiche wird dieser Tage sicherlich festlich begangen werden, und auch in München wird gewiß jeder gute Bayer und Deutsche sich gerne des Festtages jenes siegreichen Kaisers freuen wollen, dem Bayerns König, Ludwig der Deutsche, aus freiem Entschluß Namens der deutschen Fürsten und freien Städte die Krone Karls des Großen geboten hat. Die unterzeichneten Festcomité Mitglieder entsprechen nur einem viel LCitig lautgewordenen Wunsche, indem sie für den gedachten Tag, 22. März, Nachmittags 6 Uhr, im „Bayerischen Hof“ ein Festmahl vorbereiten.
Baden. Karlsruhe, 20. März. Wie der „Köln. Z.“ telegraphirt wird, hat der Präsident der Zweiten Kammer,
seiner neuen Stellung von Metz hier einge—
Geburtstages
Kirsner, schriftlich um seine Ent lassung gebeten. Die Fammer
hat einstimmig die Annahme des Gesuchs verweigert und unbe.
stimmten Urlaub bewilligt. Die Sitzung wurde wegen Unwohl⸗ seins des Finanz⸗Ministers bis auf Donnerstag verschoben.
HSessen. Darmstadt, 21. März. (W. T. B.) Die Erste Kam mer genehmigte in ihrer heutigen Sitzung den Ver⸗
trag wegen Ankaufs der oherhessischen Bahnen du rch
den Staat mit 15 gegen 2 Stimmen. Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 16. März. Das
Regierungsblatt veröffentlicht bereits die Verordnun g, betreffend den Wegfall von Stolgebühren und den zur Abfindung dafür zu begründenden Kirchenfonds, dagegen steht die Publizi⸗ rung der landesherrlichen Ausführungsbestimmungen über die
Verwaltung dieses Kirchenfonds noch aus. Sach sen⸗Coburg⸗Gotha.
Neapel glücklich eingetroffen, wo sich derfelbe einige Wochen auf⸗ halten wird. Gotha,
19. März. (Leipz. 3.)
gesprochen habe. Partei ist aber gegen dieses Verbot bei dem Staats⸗-Ministeriun vorstellig geworden und letzteres hat auch die Entscheidung des Stadtralhes auf Grund des Artikels 3 der Reichsoerfassung
des Kongresses als gesetzlich zulässig erklart.
Lippe. Detmold, 17. März. Die Wa wahlen des dritten Standes für den Landtag sind in dieser und der vorigen Woche vollzogen worden, und erscheint das Zustandekommen des Landtags als gesichert.
Wien, 20. März.
Desterreich⸗ Ungarn. Wannsfeld
Der Ackerbau⸗Minisier Graf ist von den Ver— Stimmen zum Reichsraths-Abgeordneten gewählt worden.
Der niederösterreichische Landtag verhandelte am 18. d. M. unter Anderem auch über das Schreiben des Bischofs Binder von St. Pölten, worin derselbe sein Ausbleiben von den Sitzungen des Landtags in der laufenden Session durch Berufs— geschäfte entschuldigt Rach kurzer Debatte wurde beschlossen, die Zuschrift unter Aufrechthaltung des in der vorjährigen Ses— sion aus dem gleichen Anlasse gefaßten Beschlusses zur Kennt— niß zu nehmen. Der erwähnte Beschluß lautet: „Das Weg— bleiben des Herrn Bischofs von St. Pölten von den Sitzungen des Landtags erscheint durch seine an den Herrn Landmaärschall gerichtete Zuschrift nicht gerechtfertigt.“
Czernowitz, 20. März. (W. T. B.) Die Abgeordneten, welche den Großgrundbesitz vertreten, sind wieder im Landtage erschienen und haben erklart, daß ihr bisheriges Ausbleiben nicht durch staatsrechtliche Gründe veranlaßt gewefen sei, sondern in anderen Verhältnissen gelegen habe und daß, nachdem letztere nunmehr beseitigt seien, es der Wille ihrer Wähler sei, daß sie sich wieder an den Landtagsarbeiten betheiligen.
Schweiz. Lausanne, 11. März. Wie die „Gazette de Lausanne“ mittheilt, hat die Internationale, mit der Kom— mune vereint, auf den 18. März einen Kongreß nach Lausanne berufen. Die Sektion von Bern richtete folgendes Cirkular an die anderen Sektionen:
Bein, 8. Februar 1876. Genossen!
Ueberall, wo es eine Organisation von Proletariern giebt, überall, wo Geächtete leben, versammelt man sich am Jahrestase der Kommunistenbewegung des 18. März 1871. Man feiert diese Be— wegung, man stimmt ihr bei, man vertritt ihre Grundsätze, aber man studirt sie nicht. Bis jetzt hat die Manifestation vielleicht gereicht; sollte indessen nicht der Moment gekommen sein, das dium derselben hinzuzufügen?
An dem Tage nach ihrer Niederlage, als das Plateau von e noch wiederhallte. als man auf den Pontons noch seufzte, hätte di Furcht an der Tagesordaung sein köanen. Es gehörte eine gewisse Kühnheit dazu, mitten in der Versailler Orgie wie bei einem antiken Gelage zu erscheinen und der von ihrem Triumph trunkenen Bourgeoisie die Worte ins Gesicht zu schleudern: Bourgzesis, gedenke des 18. März! Und doch hat man diese Kühnheit gehabt. Gegenwärtig erscheint die Reaktion überall am Ende ihres Muthes, und wer mit sicherem Blick den Horizont beobachtet, sieht die Morgenröthe der neuen Revolution anbrechen. ᷓ
Für das Bürgerthum ist der Augenblick gekommen, zu zittern; für uns, uns zu erinnern! An dir ist es, Arbeiter, gedenke der blu— tigen Woche!
Wohlan doinn, Genossen, erganisiren wir, wenn ihr wollt, eine
Manffeftagon, En Banket am 8. März 1876! Aber die S kiion von Bern schlägt Euch vor, daß diese Manifestation, dieses Banket, gemeinschaftlich ftatifinde, und daß s mit einer ernsten Diskussion ende über die Tageserdnung: „die Kommune!“
Was ist es denn eigentlich, jenes Etwas, die Kommune, jene
Srscheinuna, welche unveränderlich in allen großen Epochen der Ge⸗ ö ,. ; ᷣ ö . Eischeinun z 3 Professoren! Ich muß Sie mit meinem Programm, mit dem
meines
schichte wieder erscheint. Ist es ein Prinzip, ist es ein Werkzeug? oder sollte e; zugleich das eine und das andere sein?
Wenn die Kommune ein Prinzip ist, ist es dringend nothwendig zu wissen, welches ihre organische Aufgabe in einer wissenschaftlick ein gerichteten Gesellschaft sein muß. Wern die Kommune ein Werkjeug ist, gleichsam der treibende Hebel der Revolution, Gefährten, dann wird die Kommune wiederkehren. Beeilen wir uns denn, diese kom— munistischen Bewegungen in der Geschichte und besonders die von 71 zu studiren, auf daß, wenn disse letztere wieder erstehen soll, jener strahlende Tag, der 18 März, nicht jenen düstern Tag, den 21. Mai, im Gefolge habe. Diese Punkte in Frage, verdienen, daß man bei ihnen verweilt; von diesem Räthsel, welches die ganze Zukunft enthält, muß man die Auflssung kennen. Man muß die Auflösung kennen, denn die revolutionäre Sphinx wird wieder verüber schreiten, um ihre Beute oder ihre Antwort zu erhalten. Die Antwort? Man hat ste ihr am 18. März zugestammelt und sie ging davon auf den Ozean mit ihrer menschlichen Beute. Dieses Mal muß man die Antwort klar und deutlich aussprechen, und wir denken, daß es die Internationale sein muß, welche sie ihr giebt. Dazu ist es nothwendig, daß sie dieselbe kenne. Wie aber kann ste dieselbe kennen lernen? Durch das Studium!
Genossen, wir erwarten mit Ungeduld Euren Beitritt.
Wohlfahrt, wechselseitige Verpflichtung, Revolution!
Großbritannien und Irland. London, 21. März. (W. T. B.) In der gestrigen Sitzung des Unterhauses
ᷣ S tär im Departement der Kolo« z k ö sch ziehen, und gewisse Konservative werden später das bedauern,
nien, Lowther, auf eine Anfrage Jenkins mit, die Unter⸗ handlungen wegen Abtretung des englischen Gebie— tes am Gambiaflusse an Frankreich seien abgebrochen worden, weil die französsische Regierung Bedingungen gestellt hätte, welche die englische Regierung verhindern würden, die vollständige
ständen die Bill annehmen welche darauf ausgingen, ausdrücklich auszusprechen, daß der
a Coburg, 18. März. Nach eingetroffenen Nachrichten ist der Herzog vor einigen Tagen in
Der hiesige Stadtrat hatte die Abhaltung eines sozialdemokratischen Kongresses in hiesiger Stadt verboten, da das Staatsgrundgesetz nur für diesseitige Staatsangehörige das Recht freier Versammlung aus⸗ Der hiesige Vertreter der sozialdemokratischen
Adressen von drei Viertheilen der erfolgreichen Fandi 1
; Indem man diese Dokumente betr. das deutsche Indigenat) aufgehoben und die Abhaltung
hlmänner⸗
deln, vorschlagen.
Kontrole über die Schiffahrt an der stüste auszuüben. Im wei—⸗ teren Verlauf der Sitzung wurde die Berathung der Titelbill fortgesetzt. Im Laufe der Debatte erklärte der Premier⸗Minister Disraeli, die Königin würde unter keinen Umständen den Titel „Kaiserin“ auch in England annehmen; die Gerüchte, daß die Kinder der Königin den Titel „Kaiser⸗ liche Hoheit! führen sollten, seien unbegründet. Eine Anzahl Mitglieder erklärte hierauf, daß sie unter diesen Um⸗— könnten. Mehrere Amendements,
Titel „Kaiserin“ lediglich lokaler Natur sein sollte, wurden ab— gelehnt und der Gesetzentwurf schließlich angenommen.
— Aus A den, 20. März meldet „W. T. B.. Der Prinz von Wales ist gestern Abend auf dem „Serapis“ hier ein⸗ getroffen und hat heute früh die Reise na! Suez fortgesetzt.
nt der „Times“ re⸗ der französischen Re⸗
Das ber des „Times“ i HKzlossen, eine loyale Politik zu verfolgen, besitzt ein klar angedeutetes Programm. Obwohl es ein linkes Centrum⸗Kabinet genannt wird, muß es eine Politik der Linken verfolgen; aber die Grenzen dieser Politit zum Vorschein durch ein aufmerksames D
el E den Kandidaten gemachten Versprechungen, andererfeits di schiedenartige Stimmung der drei öffentlichen Gewalten i = wägung zieht, kann man sich eine klare Idee bilden. Die gegenwärtige Deputirtenkammer ist nicht länger die souveräne Nationalversammlung, welche sagen konnte: »Ich will“. Es ist eines der Elemente der Gewalt, die bedeutendste, die gewährt werden mag, aber nicht die einzige. Es beschäftigen im gegenwärtigen Augenblick vier große Fragen die öffentlichen Gemüther am meisten, nämlich die Veränderungen
konsultirt und eine 8
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3 in dem Administrationspersonal, die Aufhebung des Belagerungs—⸗ (W. T. B.) zustandes in den 4 Departements, wo er noch existirt, die Muni⸗ u⸗ M 1 6G danns, . zipalitäten⸗-Gesetzvorlage, und schließlich das in letzter Session tretern des Großgrundbesitzes einstimmig mit 91 abgegebenen
angenommene Gisetz über die Freiheit des höheren Unter— richts... . Es giebt gewisse Präfekten und Unterpräfekten, welche abgesetzt werden müssen, und es ist gewiß, daß in 3 oder 4 Tagen 10 oder 12 dieser Beamten entlassen werden dürften .. Die entlassenen Präfekten müssen durch Männer ersetzt werden, die ihr Amt verstehen; denn es kann nicht zu weit bekannt gemacht werden, daß die meisten der durch die Wahlen kompromittirten Präfekten dies ermangein. Aber gleichzeitig sollen Männer gewählt werden, die aufrichtig ent— schlossen sind der Republik zu dienen; Männer, die in ihren Häusern alle die freisinnigen und ehrenhaften Geister in ihren TDeparte— ments empfangen dürften. Es ist eine Thatsache, daß jede Re— gierung in Frankreich, welche wünscht, von Dauer zu sein, von den Mittelklassen unterstützt werden müßte. Folglich müssen die ernannten Präfekten Männer sein, die fähig sind, die Mittel klassen um sich zu schaaren, ohne die oberen zurückzustoßen oder die nie— deren zu verachten. Die Bewegung muß eine allmähliche sein. Wenn sie vorüber ist, wird die ganze Administration verstehen, daß ein frischer Ton in die Regierung gebracht worden ist. Das ist dasjenige, was das Ministerium Über die Frage der ad— ministrativen Veränderungen denkt. Was den Belagerungs— zust and anbelangt, so würde die Regierung mit Vergnügen dessen sofortige Aufhebung beantragen. Es würde ein leichter Weg sein, sich Popularität bei denjenigen zu sichern, die es ver— langen. Dies würde um so leichter sein, da die Regierung ent— schlossen ist, davon keinen Gebrauch zu machen und dies zu erklären. Zwar ist die Frage des Eischeinens neuer Journale vorhanden, aber in diesem Punkte ist die Regierung entschlossen, die Irrthümer der Vergangenheit weder fortzusetzen, noch den Belagerungszustand, der eine militärische Maßregel ist, in eine bürgerliche zu ver— wandeln. Der Belagerungszustand wird am 1 Mal seine, Endschaft erreichen. Die Frage der Munizipalreformen denkt das Pinisterium, muß in einem breiten Sinne gelöst werden; er wird eine Vorlage über den Gegenstand ein— bringen. Mittlerweile wird sich die Regierung bestreben, mit der Zustimmung der gegenwärtigen Maires ihre Beamten aus den Munizipalrätgen zu wählen, wenn immer sie von außen gewählt worden sind. Neue Munizipalräthe dürften sogar zu einem gegebenen Moment gewählt werden, wo immer sie durch eine von dem Präfekten ernannte Munizipalkommission ersetzt worden sind. Was den höheren Unterricht betrifft, so wird die Regierung die Aufhebung der Paragraphen des Unterrichtsgesetzes, welche von der Ertheilung von Graden han— Die Freiheit des Unterrichts kann ohne die Ertheilung von Graden existiren. Das übrige Gesetz, auf welches Freiheit geschrieben und das wirklich ein Gesetz der Freiheit ist, sollte indeß respektirt werden.
— (Köln. Ztg.) Der neue Unterrichts-Minister Wad—
ding ton empfing gestern um 5 Uhr die Professoren der Fakultäten und Lyceen von Paris. Der Minister unterhielt fich mit ihnen längere
Zeit und richtete schließlich folgende Worte an sie: Meine Herren
Ministeriums bekannt machen, insofern dasselbe den öffentlichen Unterricht betrifft. Ich will die Unterrichts— freiheit; ich halte sie und hielt sie immer für nothwendig. Aber was die Verleihung der Grade anbelangt, so ist mein fester und unwiderruflicher Wille, sie dem Staate zurückzugeben; der Staat allein darf das Recht der Verleihung der Grade haben. In diesem Punkte bin ich immer der nämlichen Ansicht gewesen. Ich bitte Sie, meine Herren Professoren, der von mir in diesem Augenblick gemachten Erklärung die größte Veröffentlichung an— gedeihen zu lassen. Was die Universität anbelangt, so bin ich derselben ergeben, und ich vergesse nicht, daß ich meine Studien theilweise in einem der Pariser Lyceen gemacht habe. — Die ultramontane Presse ist deshalb entrüstet über den „libera⸗ len Protestanten Waddington, den ehemaligen Studenten von Oxford“. „Univers“ äußert: „Es werden nicht die Radikalen sein, welche an die Freiheit des Universitätsunterrichts die Hand legen, sondern die Regierung des Marschalls Mac Mahon wird die Ursache dieses Angriffs gegen eine Freiheit des natürlichen und christlichen Rechtes sein, das über allen Rechten des Staates steht. Die Regierung hätle sich auf den Senat stützen können, um zu widerstehen; sie zieht es vor, der Deputirtenkammer nachzu geben. Diese mit einem Attentat gegen die Universitätsunter⸗ richtsfreiheit beginnende Politik wird andere Konzessionen nach
was sie heute billigen. Die „Gazette de France“ hofft noch, daß der Senat sein Veto einlegen werde.
Versailles, 20. März. (W. T. B.) Die von der Deputirtenkam mer gewählte Kommission zur Vorbera⸗