Der Ritter und Landschaft werden die Obliegenheiten, Geschäfte und Befugnisse übertragen, welche die Vererdnung vom 22. Sep- tember 1867 (Gesetz Samml. S. 10687) in den §5.7 bis 10 den Kreisständen zuweist, mit den Maßgaben, da ;
I) bei Errichtung von Kreiastatuten die Anhörung des Provin
ziallandtags nicht erferderlich ist, und =
2) die Verwaltung des Vermögens des Lande -⸗Kommunalverban—
des nicht von dem Landrathe, sondern bis auf Weiteres nach den §5§. 13 und folgenden des Gesetzes, betreffend die Ueber⸗ tragung der Verwaltung des Domanialvermögens und der aus demselben zu unterhaltenden Landesanstalten auf den Landes Kommunalverband, sowie die anderweitige Einrichtung der ständischen Verwaltung, vom 7. Dezember 1872 (Offiziel- les Wechenblatt, Jahrgang 18572, Nr. 74 S. 325) von dem Erblandmarschalle und dem Landschaftskollegium geleitet wird.
Außerdem ist die Ritter. und Landschaft berufen, über die Ein führung, Abänderung oder Aufhebung von Gesetzen, welche den Kreis ausschließlich betreffen, ihr Gutachten abzugeben, sowie im besonde= ren Interesse des Kreises Bitten und Beschwerden an die Staatsregie⸗ rung zu richten.
§. 97. Es werden im Herzogthume eingeführt:
1) das Gesetz, betreffend die Einführung einer Klassen⸗ und klas⸗
sifizirten Einkommensteuer, vom 1. Mai 1851 (Gesetz⸗Samml. S. 193) mit den durch die beiden Gesetze vom 25. Mai 1873 (Gesetz Samml. S. 213 Nr. 8129 und S. 222 Nr. 8130), sowie durch das Gesetz vom 16. Juni 1875 (Gesetz⸗Samml. S. 234) herbeigeführten Abänderungen, das Gesetz wegen Entrichtung der Gewerbesteuer vom 30. Mai 1820 (Gesetz Samml. S. 147) mit den durch die Gesetze vom 19. Juli 1861 (GesetzSamml S. 697), vom 20. März 1872 (GesetzSamml. S. 285) und vom 5. Juni 1874 (Gesetz⸗ Sammlung S. 219) herbeigeführten Abänderungen, das Gesetz, die von den Eisenbahnen zu entrichtende Abgabe betreffend, vom 30. Mai 1853 (Gesetz-Samml. S. 449)
nebst allen diese Gesetze erläuternden, ergänzenden und abändernden
Vorschriften mit der Maßgabe, daß dieselben zuerst bei der Veran—⸗
lagung für das Jahr 1877 zur Anwendung gelangen. —
Bezüglich der Veranlagung der Gewerbesteuer wird der Kreis Herzogthum Lauenburg dem Bezirke der früheren Regicrung zu Kiel (vergl. den 5§. 10 Litr. b. der Allerhöchsten Verordnung vom 28. April 1867, Gesetz⸗Samml. S. 543) im Sinne der §5§. 4, 5 und 8 des oben unter 23 angeführten Gesetzes vom 19. Juli 1861 zu⸗ etheilt.
27 Die der Bezirkskommission für die klassifizirte Einkommensteuer bezüglich der Klassen⸗ und der klassifizirten Einkommensteuer obliegen⸗ den Geschäfte (vergl. die 55§. 140. und 24 des Gesetzes vom 25. Mai 1873 und die 5§5§. 25 und 26 des Gesetzes vom 1. Mai 1851) werden hinsichtlich des Kreises Herzogthum Lauenburg von der Bezirkskom⸗ misston der Provinz Schleswig⸗Holstein wahrgenommen, welcher ein von der Kreisvertretung (vergl. den vorstehenden 5. 8) zu wählendes Mitglied hinzutritt. .
Der im 5§. 5 des Gesetzes, betreffend die Aufhebung der Mahl— und Schlachtsteuer, vom 25. Mai 1873 (Gesetz⸗Samml. S. 222) auf 42 Millionen Mark festgesetzte Jahresbetrag der Solleinnahme der Klassensteuer wird mit Rücksicht auf die Einverleibung des Herzog⸗ thums Lauenburg in die preußische Monarchie um den Betrag von Einmalhundert Tausend Mark erhöht.
Mit der Veranlagung der Klassen, klassifizirten Einkommen- und Gewerbesteuer in Gemäßheit der obigen Bestimmungen treten die be—⸗ züglich dieser Steuern im Herzogihume bisher geltenden Vorschriften außer Kraft.
Die Erhebung der direkten Staatssteuern in Uebereinstimmung mit den in der Provinz Schleswig⸗Holstein bestehenden Einrichtungen anderweit zu regeln, bleibt Königlicher Verordnung vorbehalten.
§. 10. Es wird ferner im Herzogthume eingeführt die Verordnung vom 11. März 1850 über die Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauchs des Versammlungs und Ver—⸗ einigungsrechts (GesetzSamml. S. 277), jedoch mit Ausschluß der §§. 20, 22 und 23.
§. 11. Die Verordnung, betreffend die Publikation der Gesetze in denjenigen Landestheilen, welche durch die Gesetze vom 24. Dezember 1866 der preußischen Monarchie einverleibt worden sind, vom 29. Fanuar 1867 (GesetzSamml. S. 139), das Gesetz, betreffend die Bekannt⸗ machung landesherrlicher Erlasse durch die Amtsblätter, vom 10. April 1872 (GesetzSamml. S. 357) und das Gesetz, betreffend den Beginn der verbindlichen Kraft der durch die Gesetz⸗ Sammlung verkündeten Erlasse, vom 16. Februar 1874 (GesetzSamml. S. 25) gelten auch für den Kreis Herzogthum Lauenburg.
Bekanntmachungen, welche durch das Amtsblatt zu bewirken find, erfolgen für denselben durch das Amtsblatt der Regierung zu Schleswig.
Alle entgegenstehenden bisherigen Vorschriften treten außer Kraft.
§. 12. Für die vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Preußen und Lauenburg ist der diesem Gesetze angeschlossene Vertrag vom 15. März 1875 maßgebend, welcher hiermit genehmigt wird.
§. 13. Bezüglich der Pensionsansprüche der Staatsbeamten des erzogthums und ihrer Angehörigen wird durch die Einverleibung tichis geändert. Das Gleiche gilt von den Rechtsverhältnissen der
bereits auf Wartegeld stehenden Beamten mit der Maßgabe, daß eine anderweitige Anstellung oder Verwendung derselben im preußischen Staatedienste nur mit ihrer Zustimmung erfolgen darf.
Die Richter des Herzogthums verbleiben in ihren Aemtern und im Genusse ihres bisherigen Diensteinkommens.
Die übrigen aktiven Staatsbeamten sind verpflichtet, unter Be— Kassung ihres bisherigen Diensteinkommens und gegen Vergütung Her Kofsten eines etwaigen Umzuges sich auch in einem anderen, ihrer Be— rufsbildung und ihrem Rangverhältnisse entsprechenden preußischen Staate amte verwenden zu lassen.
Insoweit ihre Verwendung im preußischen Staatsdienste nicht erfolgt, wird ihnen ein nach dem §. 26 des Gesetzes, betreffend die Rechlsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 Reichs . bl. S. 615 zu bemessendes Wartegeld gewährt, wobei der
ohnungsgeldzuschuß mit dem für die Pensionirung geltenden Durch— schnittssatze dem Gehalte zugerechnet wird. Diejenigen Beamten welche gleichzeitig im lauenburgischen und im preußischen Staatsdienste angestellt sind, treten bezuglich ihres lauenburgischen Amtes, wenn daffelbe in Folge der Einverleibung in Wegfall kommt, in den Ruhestanb, und behalten drei Viertheile ihres vom lauenburgischen Staate bezoßenen Diensteinkommens als lebenz— längliche Penston.
§. 14. Das Staats. Ministerium wird mit der Aus führung des ae,, , . 6
rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift beigedrucktem Königlichen Her geh . — 1 Gegeben den ten 1876
Wie die ‚N. L. C. mittheilt, hat die Spynodalordnungs⸗ Kommission des Hauses der Abgeordneten gestern über Art. 8 des evangelischen Kirchenverfassungsgesetzes Beschluß gefaßt. Der Artikel handelt bekanntlich von den vereinigten Kreissynoden von Berlin. Nach den Beschlüssen der Kommisston gestaltet in Art. 8 nunmehr wie folgt: „In dem Regulativ für die vereinigten Kreisfynoden der Haupt · und Residenzstadt Berlin kann denselben, nachdem ihnen die Befugnisse der Provinzialsynode für den Stadtbezirk Berlin über— tragen sind, das Recht beitzelegt werden: 1) über die Veränderung, Aufhebung oder Einführung allgemeiner Gebührentaxen für alle Ge meinden Beschluß zu fassen; 2) allgemeine Umlagen auszuschreiben, und zwar a. behufs Ersatz für die aufzuhebenden Stolgebühren, b. zur Gewährung von Beihülfen an ärmere Parochien behufs Befriedigung dringender kirchlicher Bedürfniffe. Soll die Umlage zu n letzteren Zwelk 397 / der Summe der von den pflichtigen Gemeindegliedern jährlich an den Staat zu entrichtenden Persgnalsteuern (Klassen⸗ und Ein—⸗ kommensteuer) uaͤbersteigen, fo bedarf es der Genehmigung durch
Gesek‚. Die Umlagen müssen gleichzeitig in allen Gemeinden nach gleichem Maßstabe erdoben werden und gilt für den Repartitions— fuß die Vorschrift des §. 31 Nr. 6 der Kirchengemeinde und. Synodalordnung vom 10. September 1873. Auf die Be— schlüsse über solche Umlagen findet Artikel 3, Absatz 3, 4 des Ge— setzes vom 25. Mai 1874 Anwendung. Die Aufnahme von Anleihen ist untersazt“ę. — In der Diskussion gab der Ministerial-⸗Direktor Dr. Förster über die kirchlichen Verhältnisse Berlins unter Anderm folgende Aufschlüsse: Der Ersatz für die abzulssenden Stol⸗ gebühren betrage circa 5 ο0 der Personalsteuern. Es müßte aber außerdem auf die Vermehrung der geistlichen Kräfte schleunigst Bedacht genommen werden, denn 93 Geistliche auf Sid, 350 evangelische Einwohner reichten nicht aus. Ferner müßten Beihülfen zu kicchlichen Bauten gewährt werden; daß letztere nothwendig, beweise die Kirche zum heiligen Kreuz, die nur ca. 200 Personen fasse bei 60.000 Einwohnern. Der Geheime Ober⸗ Regierungs⸗Rath Lucanus führte an, daß die Summe der Berliner Personalsteuern 19, 687050 S betrage. Lasse man die Personen aus anderen Bekenntnissen fort, so blieben ca. 8 Millionen Mark. Zur Ablösunz der Stolgebühren seien für Berlin 342. 830 MM aufzubringen, und zu diesem Zweck allein würden, die Ausfälle eingerechnet, 59 jener obigen Staatssteuer mit 400,009 M noth— wendig sein. Für Vermehrung der geistlichen Kräfte, 32 Geistliche à 1509 Thlr. inkl. Wohnungsgeldzuschuß, seien ferner nöthig 20. Für Bauten seien ebenfalls 2 — 3 Y½ zu beschaffen, so daß ohne die Ablösung der Stelgebühren unzweifelh ft 4 - 50 der Staatssteuer als Kirchensteuer nothwendig seien.
— Die „Tribüne“ schreibt: „Wie uns berichtet wird, hätte die freikonservative Fraktion des Abgeordnetenhauses ihren Fraktionsgenossen, den Abgeordneten v. Kardorff, ersucht, bei der Ent— wickelung seiner volkswirthschaftlichen, schutzzoͤllnerisch gefärbten An— schauungen bemerken zu wollen, daß er damit den Standpunkt der frei⸗ konservativen Partei nicht vertrete. Hr. v. Kardorff hat bekanntlich in letz⸗ ter Zeit in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Centralverbandes deutscher Industrieller ein schutzzöllnerisches Programm eatwickelt, woraus die Vermuthung entstand, daß er damit als Interpret seiner Fraktionsgenossen auftrist. Aus diesem Grunde soll die Fraktion es auch vermieden haben, Hrn. v. Kardorff in ihren Vorstand zu wählen.“
Statistische Nachrichten.
Der Regierungsbezirk Bromberg hatte nach der am . Dezember v. J. stattgehabten Volks zählung eine orttzanwesende Bevölkerung von 567,819 Personen, und zwar 277,945 männliche und 290, 804 weibliche; auswärts abwesender Haushaltungsmitglieder waren 2584 männliche und 1434 weibliche, so daß sich die Gesammt⸗ Einwohnerzahl des Bezirks auf 571,867 Personen stellt. Der Bezirk hatte ferner 52,05 bewohnte und 368 unbewohnte Häuser, 26 sonstige Aufenthaltsorte und 111,954 Haushaltungen.
— Nach dem Generalbericht über die Sanitätsverwaltung im Königreiche Bayern betrug die Zahl der Irren am Schlusse des Jahres 1873 in den Irrenanstalten Erlangen 286, Irsee 277, Karthaus⸗Pröll 193, Werneck 404, Klingenmünster 455, Manchen 409, Deggendorf 191, Bayreuth 189, sonach im ganzen Königreiche 2404 gegen 2331 im vorhergehenden Jahre. Von der Gesammtzahl der im Jahre 1873 Verpflegten (3222) gehörten 1692 zum maͤnnlichen und 1530 zum weiblichen Geschlechte. An Tobsucht litten hiervon 540, an Schwermuth 530, Wahnsinn 209, Verrücktheit 1055, angebornem Blödsinn 43, nachentstandenem Blödsinn 845.
— Das statistische Bureau in Aldenburg hat jetzt die defini⸗ tiven Hauptergebnisse der Volkszählung vom 1. De— zember 1875 im Großherzogthum Oldenburg veroffentlicht. Danach hat sich das endgiltige Zählungsresultat dem bereits mitge— theilten vorläufigen gegenüber günstiger gestaltet. Die Totalbevölkerung des Großherzogthums erhebt sich nach der definitiven Feststellung auf 319,314 Einwohner gegen 314591 im Jahre 1871; es ergiebt sich sonach eine Zunahme von 4723 Einwehnern oder 1350 0½ο, mithin eine Jahreszunahme von Cas oso. Im Herzozthum Oldenburg hat die Zählung 248,136 Personen oder 4026 (ü, o im Durchschnitt und Gan oso jährlich, mehr als im Jahre 1871 ergeben. Im Fürstenthum Lübeck hat sich die Bevölkerung vermindert; von 34355 Einwohnern im Jahre 1871 ist sie auf 34085 im Jahre 1875, also um 268 oder O.ss oso gefallen. Von 1867 bis 1871 war dagegen die Einwohnerzahl um 1,39 90o gestiegen; es ziehen indeß die größeren Städte der Umgegend ,, und Kiel die ländliche Bevölkerung an sich. Das Füuͤrsten thum Birkenfeld endlich ist ven 36,128 auf 37,093 Einwohner an⸗ gewachsen, d. h. es hat eine Zunahme von 965 oder 2,5, 6 zu ver- zeichnen. Als städtische Wohnplätze sind die geschlossenen Ortschaften mit einer Bevölkerung von 2000 und mehr Einwahntrn anzusehen, deren des Großherzogthum 13 zählt. Die Bevölkerung derfelben
betrug 56, 509 Einwohner oder 17,0 o, während auf die übrigen
Ortschaften zusammen 262,805 Einwohner oder 8230 0 entfallen. Hiernach überwiegt in ganz erheblichem Grade die ländliche Bevölke⸗ rung. Sieht man auf die relative Bevölkerung, so fallen auf 1é Quapratmeile im Jahre 1875 Bewohner: im Herzogthum Olden— burg 2597 (1871: 2556), im Fürstenthum Lübeck 3692 (1871: 3721) und im Fürstenthum Birkenfeld 4149 (1871: 4041). Die Zahl der Haushaltungen ist von 66,333 in 1871 auf 67,999 in 1875, mithin um 1657 oder 50 o/o, und die Zahl der Wohnhäuser von 51049 in 1871 auf 523325 in 1875, mithin um 1276 oder 250 oo, gestiegen. In den städtischen Ortschaften vermehrte sich die Zahl der Wohn⸗ gekände von 6537 auf 6981, sonach um 444 oder 6,73 Ge. Gewerbe und Ganbel.
In Verfolg einer Anregung, die Hr. Heinrich Quistorp der Schlächterinnung behufs selbständiger Lösung der Schlacht haus⸗ und Viehhofsfrage gegeben hat, ist, wie uns berichtet wird, bereits ein Comits in der Bildung begriffen. Es handelt sich dabei in erster Linie um die Erwerbung eines großen Terrains — Marienhöhe — bei Mariendorf, das für die nothwendigen Anagen besonders geeignet scheint.
— Die Oldenburgische Spar⸗ und Leihbank hielt am 21. d. M ihre ordentliche Generalversammlung ab. Sie beschloß eine Dividende von 14 * zur Vertheilung zu bringen, 24,000 M in den Reservesond zu legen, bestimmte 4006 M für gemeinnützige Zwecke und ertheilte der Direktion Decharge. Der Bericht der Direktion konstatirt, daß das Geschäft von den Nachwehen der Krists kaum berührt sei und sich gesund entwickelt habe. — Der erzielte Gewinn hätte die Vertheilung einer größeren Dividende gestattet, doch wurde vorgezogen, 52.080 6e auf die Aktien der Eisenhütte zu Augustfehn abzuschreiben. Die Depositen sind auf 10,571,986 M 46 3 angewachsen. Es stehen von denselben g6l0, 24 (S, 47 3 oder 885 /g auf halbjährige Kündigung. Das Check Conto hat 345423 66 309 3 Einlagen auf 491 Contis. Die sammtlichen Giro⸗ Verbindlichkeiten beliefen sich nur auf 225, 444 66 623 J. Die Accepte auf 4500 M — Im Effektengeschäft hat die Bank sich kommissions⸗ weise um den Verkauf der landschaftlichen Central Pfandbriefe be—= müht und 6 Mill. 4 Bremer 406 Staatspapiere von 1874 für eigene Rechnung untergebracht. Auch eine 40/9 Kommunalanleihe des Amtsverbandes Stollhamm von S68, 000 M hat sie im Dezember 1875 übernommen und größtentheils verkauft. Die Filialen der Bank zu Osnabrück (Ssnabrücker Bank), Brake und Wilhelms— haven haben ihre Geschäfte ausgedehnt und ihren Gewinn gesteigert.
— In der „N. Fr. P. bespricht Professor Soetbeer zu Göttin= gen die Silberentwerthung und ihre Folgen. Derselbe weist nach, daß das Steigen der Silberproduktion, die Abnahme der Sil bernachfrage für Ostasien, auch die Einführung der Goldwährung in Denutschland, Schweden, Norwegen, Dänemark und den Niederlanden zur Entwerthung des Silbers beigetragen hätten. Allein entscheidend seien ö Verhältnisse nicht gewesen; sie wären doch einstweilen wohl noch nicht im Stande gewesen, ein Sinken des Silberpreises um mehr als 1209 unter den früheren Satz von 603 Pence herbeizu⸗
U führen, wenn die Münzpolitik der Laͤnder des Francsystems ihre ge=
setzliche Doppelwährung strikte und konsequent aufrecht erhallen hätte. Die Sachlage ist höchst einfach und klar. Die nach Entdeckung der kalifornischen und australischen Goldfelder bei gleichzeitig steigender Nachfrage nach Silber für Asien von angesehenen Autoritäten (1850 und 1851) verkündete Prophezeihung einer unvermeidlichen starken Werthverminderung des Goldes gegenüber dem Silber konnte schon deshalb nicht in Erfüllung gehen, weil Frankreichs bestehende Münz- gesetznebung Gelegenheit bot, im Werthverhältniß von 1 Gold gleich 158 Silber das viele neue Gold bis zum Betrage von 3000 bis 406 Millionen Francs auszuprägen und dagegen eine entsprechende Summe Silber aus einzuschmelzenden silbernen Fünf⸗, Zwei⸗ und Ein ⸗Francsstücken in Austausch zu geben. Es war offenbar nicht möglich, daß, so lange diese Substituirung im Gange blieb, die Werthrelation der Edelmetalle zum Nachtheile des Goldes trotz seiner außerordentlich gesteigerten Menge tiefer unter die gesetzlich vorge⸗ schriebene Münznorm von 15,50 sinken konnte, als um den Betrag der Prägekosten, des bezüglichen Zinsverlustes und der sonstigen Spesen, und so finden wir denn auch, daß die Werthserringerung des Goldes — oder was dasselbe, die Werthsteigerung des Silbers — dazumal nicht über das Verhältniß von 1550 (623 Pence per Unze St.) hinauszing. Im Jahre 1865 schien allerdings der Damm der franzöͤsischen Doppelwährung das Sinken des Goldes nicht länger aufhalten zu können, denn Frankreich, Belgien, die Schweiz und Italien (letzteres damals noch ohne den Zwangs⸗ kurs einer Papi rvaluta) waren, praktisch genommen, nicht länger in der Lage, Silbermünze zum Export von Silberbarcen herzugeben, um dafür noch mehr Goldmünze in Umlauf zu bringen, und man mußte in diesen Staaten dazu schreiten, für die im täglichen Verkehr unentbehrlichen kleineren Silbermünzen den Münzfuß zu verringern und denselben den Charakter der Scheidemünze beizulegen. Gerade damals trat aber unerwartet ein vollständiger Umschwung derjenigen Umstände ein, welche bis dahin eine Werthsteigerung des Silbers begünstigt hatten. Die Goldgewinnung nahm ab, die Silberpro duk— tion stieg, der durchschnittliche Silberabfluß nach Asien wurde schwächer. In den Jahren 1851 bis 1867 waren in Frankreich über 5800 Millionen Francs Gold, aber kein Silber für Privatrech⸗ nung ausgemünzt worden; von 1868 an, nachdem der Silberpreis inter 607 Pence gesunken war, begann ein Theil des an den Markt gebrachten Silbers seinen Weg in die Münzanstalten von Paris, Brüssel und Mailand zu nehmen, um dort für Rechnung von Pri—⸗ vaten zu silbernen Fünf⸗Francsstücken geprägt zu werden. In den Jahren 1868 bis 1873 sind nahezu 500 Millionen Franes von dieser Münzsorte geprägt worden. Es ließ sich leicht voraussehen, daß bei sinkendem Silßerpreise das Andrängen zur Silber Ausmünzung an⸗ halten und nicht eher aufhören werde, als bis, in umgekehrter Rich⸗ tung gegen früßer, Silber ⸗Courant wieder die Gold⸗Zirkulation aus dem Verkehre verdrängt habe. Die natürliche Folge dieses Zustand es wäre die einstweilige Verhinderung einer vorübergehenden Silber⸗ Entwerthung gewesen, während die entgegengesetzte Maßregel, die völlige Aufhebung der bisherigen Befugniß zur Silber ⸗Courant⸗Prägung, e ben so sicher ein neues Moment für den weiteren Rückgang des Sil berpreises abgeben mußte. Die Regierungen des lateinischen Münzvereins hielten im Januar 1874 Münzkonferengen in Paris ab, welche zu Anfang der Jahre 1875 und 1876 wiederholt worden sind. Auf diesen ist von Jahr zu Jahr ein gemeinsames Abkommen zu Stande gekommen, das weder den Freunden noch den Gegnern der Doppelwährung Ge— nüge thut, sondern ein Palligtiv festgestellt hat, das beiden Richtungen etwas bewilligt und gegenüber der Entwickelung der Werthrelation der Edelmetalle gewissermaßen eine neutrale Stellung einnimmt. Man ist nämlich übereingekommen, die Silber-Coutant⸗Ausprägung weder völlig aufzuheben, noch auch in bisheriger Weise fortdauern zu lassen, sondern für dieselbe von Jahr zu Jahr einen Maximalbetrag zu be⸗ stimmen. Dieser ist nun gewesen: 1874 1875 1876
Frankreich
Italien 40 50
Belgien 12 15
Schweiz 8 10
Griechenland — —
Zusammen 120 150
Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß ohne solche feste Be— schränkung die vorgenannten Münzstätten jährlich vielleicht 3500 bis 400 Millionen Francs in Silber mehr auszuprägen in der Lage ge— wesen wären, und hätte der Ankauf des hierzu erforderlichen Silber— Jquantums mit Goldmünze sicher dahin gewirkt, den Silberpreis nicht so tief sinken zu lassen, wie seit 1874 geschehen ist. Man ist daher berechtigt, die französische Münzpolitik der letzten Jahre unter den hauptsächlichen Ursachen der Silberentwerthung mit aufzuführen.“
Wien, 22. März. (W. T. B.) Die nunmehr veröffentlichte Bilanz der Unionbank ergiebt an Kassenbeständen 2 266,443 Fl., an Effekten 3 816,622, an Wechselportefenille 3,949,466, an Vor⸗ schüssen auf Effekten 604,298, an Debitoren 35, 4825717, an Tratten im Umlaufe 6316,28ỹ9, an umlaufenden Kassenscheinen 778,200, an Reservefond 300,900, an Spezial- Reservefond für Debitoren 12,247,499 Fl. (wodurch die Debitoren auf 24,235,218 reduzirt sind), an Kreditoren 4,307, 966, Gewinnsaldo 809,022 Fl. Sämmtliche Effekten sind in der Bilanz zum Course vom 31. Dezember v. J. angenommen. Für 2 Millionen Staatsschuldtitel, öffentliche Anlehne und garantirte Werthe, sowie 10,312 Aktien der Unionbank, die zur Annullirung bestimmt sind, und die Goldprioritäten der Ungarischen Nordostbahn sind in der Bilanz nicht aufgeführt, weil diese Posten im Konsortialkonto gebucht sind.
— Die Ausfuhr Kalmars un, im vergangenen Jahre hauptsächlich folgende Artikel: Eisen 17.272 Ctr., Theer 1679 Ctr, Hafer 93,742 Kubikfuß, Gerste 12,100, Holzwaaren, und zwar Balken und Sparren 92,8389, Bretter und Planken 1,064 004, Zündhölzer 483.567 Kubikfuß. Nach dem Auslande gingen 470 Schiffe, von welchen 69 nach Preußen (66 nach Schleswig-Holstein, 3 nach Alt⸗ preußen), 6 nach Lübeck, 5 nach Mecklenburg ausklarirten. Deutsche Schiffe verkehrten im Hafen 18 von zusammen 2264,03 Register⸗ Tonnen; 5 derselben kamen in Ballast an, ebenfalls 5 gingen in Ballast aus, die übrigen mit Holzwaaren (1 zugleich mit Eichenrinde, 1 mit Planken).
— Wie wir dem Handels -Archip“ entnehmen, waren die Haupt⸗ Ausfuhrartikel des schwedischen Distrikts Hu diksoall im Jahre 1874 wieder geschnittene Hölzer im Belaufe von 17, 000 Petersburger Standard, wovon der bei weitem größere Theil nach England ver⸗ schifft wurde, während ein geringerer, aus dünnen Brettern bestehend, nach deutschen Plätzen ging. Direkt von Deutschland wurden dafür eingeführt Mehl, Viktualien und Tabak; indirekte Beziehungen von dort werden über Steckholm und Gothenburg gemacht. Deutsche Schiffe sind im vorigen Jahre 28 ein und ausgegangen. Al der⸗ selben kamen in Ballast ein, 3 mit Mehl von Stetlin, 1 mit Mehl aus St. Petersburg, 2 mit Viktualien aus Sonderburg und Flens⸗ burg, 1 mit Steinkohlen aus Neweastle; ste gingen sämmtlich mit Holzladungen wieder aus, und zwar 24 nach englischen Häfen, je 1 nach Amsterdam, Arnis, Brake und Wismar.
Verkehrs⸗Anstalten.
Obwohl in Berlin erst seit kurzer Zeit Pferdeeisenbah⸗ nen existiren, hat es doch nach einer Mittheilung, welche im Verein zur Wahrung der Interessen der Grundbesitzer gemacht wurde, in die⸗ ser Beziehung Wien an Bedeutung fast erreicht. In Wien wurden die Pferdebahnen im Jahre 1868 eröffnet und es fuhren guf den⸗ selben in diesem Jahre 3,360, 000 Personen, 1874 bereits 51 Millionen. In Berlin ist die besuchteste Pferdeeisenbahnstrecke die vom Branden burger Thor zur Köpnikerstraße. Diese Strecke wird täglich ungefähr von 15, 900 Personen befahren. Inklusive der Charlottenburger — 1 fahren täglich mit den der Großen Berliner Pferdeeisenbahn⸗
kriengesellschaft enen Waggons durchschnittlich 70, 000 Personen, also jährlich 25 Millionen Menschen. Der Verkehr in Berlin ist mithin 1, Mal so groß geworden, als zu der Zeit, wo noch nicht die Pferdebahnen desfn en.
KR X FInserate für den Deutschen Reichs ⸗ n. Kgl. Preuß.
Deffentlicher
Steckbriefe und Untersachangs- Sachen. 8. 2. Subhastationen, Aufgebote, Torladungen
Staais⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregifter und das
Postblatt nimmt ant die Juseraten Expedition Nez Aeutschen Reichs- Auzeigera und Königlich a. dergl.
Preußischen Staatz · Anzeigers: Verkkufe, Verpachtungen, Subraissionen ete.
5 1 Berlin, 3. XN. Wiltzelm⸗Straße Nr. 32. TVerloosung, Amertisation, Tinszechlung 3. XE *. a. 3. v. ven öffentlichen Fapieren. 9
7. Literarische Anzeigen.
* Anz eig er. Inserate nehmen an: die antorisirte Annencen⸗Expedi-
tion von sudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöͤln, Dres den, Dortmund, Frankfurt a. M, Halle a. S. Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Vien, Zürich und deren Agenten ee. alle übrigen größeren Annsnucen⸗Bureand.
Industrielle Ete blisseraente, Fabriken und Grosshandel. Verschiedene Bekanntmachun gea.
Theater- Anzeigen. In der Bõrsen- Fanilien- Nachrichten. beilage.
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Die Abonnenten des „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers in Frankreich ersuchen wir ergebenst, den „Reichs- und Staats-Anzeiger“ von jetzt ab nicht mehr bei den Kaiserlichen Post-⸗Aemtern zu Cöln oder Metz, sondern direkt bei unserer Expedition, Berlin, 8. Wilhelmstraße 32, gegen Einsendung des Abonnementsbetrages
per Post⸗Anweisung oder bei den Herren Auguste Ammel, successeur de G. A. Alexandre (eo Der Abonnementspreis für Frankreich beträgt pro Quartal Tg Mark.
No. 1I) in Paris bestellen zu wollen.
du commerce, St.- André des arts, Jo. 2) und C. Klincksieck (rue de Lille
dem genannten Termin versiegelt, portofrei und mit [2 entsprechender Aufschrift versehen, dem Lazareth ein. zureichen, woselbst dieselben in Gegenwart der er— schienenen Submittenten geöffnet werden. Cüstrin, den 22. März 1876.
Königliches Garnison ˖ Lazareth.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.
Wir ersuchen um Verfolgung und Festnahme des Knechtes Karl Hoppe, welcher mehrere Gefängniß⸗ strafen zu verbüßen hat und gegen welchen neue Untersuchungen wegen schweren Diebstahls und Unter⸗ schlagung schweben. Hoppe, ein gefährlicher Ver⸗ brecher, nennt sich auch Rybnick oder Herrmann, ist im Frühjahre 1848 zu Poln. Steine, Kreis Ohlau, geboren, katholisch, ungefähr 1,60 M. groß, blond, und hat blaue Augen, eine dicke Nase und unvoll⸗ ständige Zähne. Wahrscheinlich zieht er in Ober- und Mittelschlesien umher. Namslan, den 18. März 1876. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Holzberkauf. Am Montag, den 27 März er., Vormittags 9 Uhr, sollen im Gasthofe zum Deutschen Hause hier⸗ selbst aus den städtischen Forstrevieren folgende Hölzer bei freier Konkurrenz öffentlich versteigert werden: 29 Stück Birken⸗Nutzenden, 3 . Kienen⸗Bauholz, 203 Rmtr. Elsen⸗Nutzholz von 2 M. Länge, Eichen ⸗Kloben, Knüppel, Buchen ⸗Kloben, „Knüppel, „Stubben, Birken ⸗Kloben, „ Knüppel, Stubben, Elsen⸗Kloben, Knüppel, „Stubben, Rüstern ⸗ Knüppel, Aspen Knüppel,
Die zum Bau einer Takler- und Segelmacher- werkstatt erforderlichen Eisenkonstruktionssachen sol⸗ len in Submission vergeben werden.
Die Bedingungen sind in der diesseitigen Rezi⸗ stratnt zn Einsicht ausgeletzt, wo auch Abschriften gegen Erstattung der Kopialien zu erhalten sind. Termin zur Eröffnung Donnerstag, den 6. April c., Mittags 12 Uhr,
Aufschrift: ; . „Submission auf Eisenkonstruktionstheile zur Taklerwerkstatt⸗ 2163] * versiẽgelt und frankirt an uns einzuliefern sind. A
2504
Kommissisn.
2468 Ansschreibung auf Liefernug von rohen Telegraßhenstangen. R
stangen geeigneter Kieferstämme soll vergeben wer— den. Die Imprägnirung derselben mit Kupfervitriol
Die Stämme müssen deshalb in der Nähe eines
kalk. und eisenfreies möglichst fließendes Wasser ent⸗ J hält, stehen, und dürfen erst unmittelbar vor der Imprägnirung gefällt werden.
Der erwähnte Platz muß für die Dauer der Im prägnirungszeit kostenfrei hergegeben werden. KRiefern. Kloben Die näheren Bedingungen sind bei der hiestgen
; Knüppel Ober-Post⸗Direktion an den Wochentagen von 8 bis
71 Haufen Elsen. u. Birken ⸗ Strauch u. 1 Uhr Vormittags und von 3 bis 7 Uhr Nach—=
4, Kiefern ⸗Sfrauch. (4 Sto. 1983) mittags einzusehen, solche werden Zuch auf Parto=
Kaufluftige laden wir mit dem Bemerken ein, daß ,, der Schreibgebühren 5 Hedi 9 vor 6 Meg ; 9 6 . ] .
,,, k Leiftungsfähige Unternehmer wollen ihre Angebote,
Templin, den 20. März 1876. in welchen die Entfernung des Platzes vom Holz—
. Der Magistrat. bestande und von der nächsten zu nennenden Eisen⸗ — bahnstation angegeben sein muß, unter Bezeichnung 2529] Bekanntmachung. - „Stangenlieferung“ bis zum 10. April d. J.,
Am 3. April er,, Vormittags 19 Uhr, soll im Vormittags 11 Uhzr, an mich einsenden, zu welcher Bureau des unterzeichneten Lazareths der Bau Zeit die Eröffnung der bis zum 10. Mai 1836 ver⸗ eines Maschinenbrunnens, veranschlagt auf vindlich bleibenden Angebote stattfinden soll. Später 6000 α½, auf dem Lazarethgrundstück in der kurzen eingehende, oder den Bedingunzen nicht entsprechende Vorstadt hierselbst, durch Submission in General⸗ Angebote bleiben unberücksichtigt. .
Entreprise vergeben werden. Die Auswahl unter den Anbietern ist vorbehalten.
Die Bedingungen und Zeichnung sind im Bureau Cöln, den 19. März 1876. ; des Lazareths vom 25. März er. ab ausgelegt. Der staiserliche Oher⸗Post ⸗ Direktor.
Offerten zur Uebernahme des Baues sind bis zu! Eickholt.
Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel. C,, e,
4
CQentrifugalpumpen us. 8. W. Secundäre Eisenbahnen und Seilbahnen. Scheer & HetzGld,
Berlin, N. Chausseestrasse 98. Verschiedene Bekanntmachungen.
Oeffentliche Handels⸗Lehranstalt der Dresdner Kaufmannschaft (( Ostra⸗Alllee 5).
Am 20. April beginnt ein neues (das 223 Schuljahr. — Das Reifezeugniß gewährt die er nnn nr zum pin Freiwilligendienst im deutschen Heere. — Nähere Auskunft ertheilt der Unterzeichnete und Prospekte fund e, ihm zu beziehen. a Cto. los /i)
Dresden, im Januar 1876. Hr. Albert Benser, Pirettor.
Märkisch⸗Posener Eisenbahn.
Die die jährige ordentliche General⸗-Versammlung der Märkisch Posener Eisenbahn.
gesellschaft findet ö ö am 22. April d. J, Vormittags 1M. Uhr, in Liehr's Hötel in Guben statt und laden wir zu derselben die Herren Aktisnäre ergebenst ein. Tagesordnung: 1) Der Bericht über die Lage der Geschäfte und die Bilanz, 2) Wahl von drei Verwaltungsraths-⸗Mitgliedern, .
35 Wahl von drei Revisoren zur Prüfung der Bilanz, ö. 4) Bericht der Reviforen über die Prüfung der Bisanz des Jahres 1874, ö
6 Erneuerter Antrag des Verwaltungsrathes, den 5. 23 des Statuts durch folgende hinter Nr. littera e. einzuschaltende Bestimmung zu ergänzen: . . diese a n nr. sollen indeß nur nachdem vorerst den Inhabern der Stamm Hrjori⸗ tätz⸗Aktien für das laufende Betriebsjahr 5 Prozent des Nominalbetrages ihrer Aktien aus dem Reinertrage gewährt sind und sodann mit der Maßgabe erfolgen, dah unter den dergestalt zur Verwendung gelangenden Dividendenscheinen früherer Betriebs jahre die älteren Dividendenscheine ein Vorzugsrecht vor den jüngeren genießen, - 6) Antrag einiger Aktionäre, die Verwaltung aufzufordern, in Ausführung des Beschlusses . 38. Juni v. J., den Reinertrag des Jahres 1875 als Dividende der Stamm ⸗Prioritäts⸗ Aktien für eben dieses Jahr bis zu 5 Prozent vom den fn ft derselben zu vertheilen, 7) Antrag eines Aktionärs auf Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Guben nach Posen und auf enisprechende Aenderung der Statuten. . j insichtlich der Berechtigung zur Theilnahme an der Generalversammlung verweisen wir au
H ö llschaftsstatuts. ; . . — 13 ö e ene . ö. 4 ,, ,. und bei sämmtlichen Stations ' Märkisch⸗Posener Eisenbahn vom 8. April er. ab bezogen werden. ; . ,, der Depositionsbescheinigung sind die Herren Aktionäre ar n en gelt en Fahrt auf der Märkisch ⸗Posener Eisenbahn vom 271. bis 25. April nach Guben und zur Rückfahrt berechti gt.
Guben, den I8. März 1876.
(à Cto. 250 / z)
1843
24865
Wilhelmshaven, den 20. März 1876. Vun s Zuschuß zur Comptoirhaltung 53 * 3 Schaden. Neserbe zurückgesetzt am 1. Januar 1875
Kaiserliche Marine⸗Haufenbau⸗ Reklamationen von Reassekuranzen und Anderen.
Bezahlte Brandschäden
. . 1 J Norwegische Haupt ⸗Eisenbahn⸗
; ; ö ö 1981] Pfandobligationen. ... Locomobilen von R. Hornsbhy G Sons. .
I) Coupons verfallen am 1. Ja⸗
Wechsel⸗ und Obligations konto
526
Einnah
im Laufe des Jahres eingegangene.
7 .
der Offerten ist auf Zinsen⸗Reserve zurückgesetzt am 1. Januar 1875 als noch nicht
verdient.
angefetzt, bis zu welcher Zeit dieselben mit der Zinsen⸗Reserve im Laufe des Jahres eingegangene
Aktien⸗Uebertragungen.
rovision bei abgegebenen Regfsekuranzen. gio⸗ Avance auf Hypothekbank⸗Obligationen und
Ausg a
eassekuranz · Prämien.
Die Lieferung von 5090 Stück zu Telegraphen⸗ Provision.
Salaire. ö.
; ⸗ mad e , r , ) Bekanntmachungen , wird auf einer eigenen Imprägniranstalt erfolgen. Protokolle, Papier und Drucksachen zur Anlage einer solchen Anstalt geeigneten freien . d Platzes von * bis 1 Hektar Flächenraum, welcher Stempelabgaben
nventar
Hiervon wird abgesetzt:
Reserve für noch nicht verdiente Zinse
. — Prämie „ aufßemachte Schäden „eingegangene Schäden v ver sicherern o Zinse an die Aktionäre .
Tantiäme an den Direktor und das Comptoir und wird dem Reservefonds überwiesen, der demnach d
Spe. 150,000 erreicht, wobei den Aktionären vidende gezahlt wird von 10 0 .
Hehet. Aktien der ersten Ausgabe.. Nm.
675, O00. 75 6005. 1,215, 9666.
4 280. od bb.
l. ö. zweiten ö w „ dritten . .
Obligatienen..
152. 766. 1,126. 457. I 5b.
Spec. 36, 905. 4 50 & 2 cso 264, 956. 4160 aà Sa zoso 3300. 16d /s⸗
283515. 7 176.535. 227512. Sl. G5. 75.
1II0, 250.
nuar 1875
Christiania⸗Drammen⸗Eisen⸗ bahn⸗Obligationen. . Staatsobligationen w Christiania Bank und Kredit⸗ e Skandinavische Kredit ⸗Aktien⸗ J Gesellschaft kö 4,943. 63 Vereinsbank in Finnland - 19912. 84 Privatbank in Kopenhagen.. 1,124. 96 C. H. Donner in Hamburg. 595. 27 Grundstück Nr. 21 in Kirke ; . gaden J 79,504. 54 k 6.667. 38 Kosmos in Wien. 2.648. 13 Universale in Wien ö 47726. 70 Diverse persönliche Konten. 19,588. 20
Rm. h, 303,882. 25
Davon rückoersichert Bleibt demnach Risiko
D. Kildal. Iörgen H. Heftye. Aug.
Hamburg, Februar 1876.
ie statutenmũ fi ge Höhe von
Der Berwaltungsrath.
¶ ÆREistia min allgemeine Feuer ⸗Versicherungs⸗Gesellschaft. Rechenschaftsbericht pro 1875.
m en:
Prämien⸗Reserve zurückgesetzt am 1. Januar 1875 als noch nicht verdient
Rm. 180,000. 588, 244.
Rm. 2.
Umsatz ausländischer Valuten.
768, 44. 76
127403. 96
52. 20 35,836. 65 11,118. 19 6,750. — 69.750. — 18,314. 10
6 en : 1 Rm. 131,602. 220 959.
ö 50, 869. ?
ö 34 56.
-. 5,733.
ö 5, 489.
ö 4,254. 98
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3 1,4827.
m. 1,037,469. 86
Rm. 464,698. 46
Rm. 9, 424. „ 180,000. . 58, 500.
„38, 100 „I4,.250.
ou Růck⸗
Rm. 572771. 40
ö 375,214. 65
vom eberschuß Nm. 9.465. 56 „3533. i
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„146,500. —
Nm. 197, 496. 75
n 191,496. 75
Grundfond · Konto Reservefond⸗ Konto.
alle, Prämien · Reserve Schaden⸗Reserve . Von Reassekuradeurs noch zu er⸗
hebende Schädenersätze
Dividenden ⸗Konto ältere uner⸗
, abgesetzt für 1875
Konto für Tantieme . Phoenix in London
Imperial in London. Northern in London Sun in London.
Guardian in London.. Widar in Stockholm.. Frankfurter
Rückversicherungs⸗ Kö Grünberger Rüͤckversicherungs⸗
Gesellschaft
Genfer Rüͤckversicherungs⸗Ge⸗
sellschaft
Auf die Aktien wird demnach im Ganzen 15 , als Zinse und Dividende vertheilt. Bilanz abgeschlossen am 31. Dezember 1875.
Credit. Rm. 4,050 000. — 675,000. — g, 424. 1804000. — 58. 500. —
53, 100.
745. 222.750.
9, 465. 56
496.
Turiner Rückversicherungs⸗Ge⸗
sellschaft
Diverse persönlich' Konten.
Rm. 5,303,882.
Die laufende Versicherungs⸗Summe, soweit bekannt bei Jahresschluß Rm. ö — k . 19. —
Rm. S4, 757,500. —
L. Sanne. F. Naeser.
Der General⸗Bevo FJ. W. Jac
Otto Aubert.
Ilmächtigte obj.
in Hamburg: Grimm 11.
in Altona: gr. Müh
Berücksichtigung finden.
der Gerichte und Verwaltungsbehörden des 23 Auflage 5000. Abonnementspreis
die gespaltene Petitzeile.
ür das trägergebühr eingerechnet, 38 Mark 65 Pf., in Karlsruhe 3 Mark 50 Pf.
Karlsruher Zeitung.
In ihrem amtlichen Theil veröffentlicht die Karlsruher Zeitung die amtlichen badischen Personal⸗ nachrichten, Ordensverleihungen, Ernennungen Versetzunzen u. s. w Der nichtamtliche Theil enthält Mittheilungen aus
i itentwickelung, wobei die Interessen und Vorgänge im Gro gen h enn 6 wendet sie den Dingen in dem nahen
merksamkeit zu und bringt zahlreiche Originalmittheilungen aus den wie Ihr Inseratentheil enthaͤlt außer zahlreichen
ogthums Baden.
Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an.
er Verwaltungsrath.
lenstraße 2.
dem Gesammtgebiete der politischen und ßherzogthum Baden eine laß Lothringen eine erhöhte Auf- dererworbenen Reichsländern. Privat- Anzeigen die Anzeigen und Bekanntmachungen
tal im Großherzogthum Baden, die Brief- 56 n w ge n, o fen.
esondere
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