1876 / 74 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Mar 1876 18:00:01 GMT) scan diff

v. Pilsach, Ober⸗Bürgermeister Hasselbach, Graf Udo zu Stol⸗ berg⸗Wernigerode, v. Kleist⸗Retzew und Graf Brühl; auch der Finanz Minister Cam phausen, sowie der Regierungs. Kom⸗ missar, Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Rohde nahmen Veranlas⸗ ung, in die Diskussion einzugreifen. .

; . Erstere nahm nach dem Herrn v. Kleist Retzow, welcher für die Verwandlung! der direkten in indirekte Steuern ge⸗ sprochen und den Finanz⸗Minister gebeten hatte, für Abschaffung der Matrikularbeitrãäge zu wirken, das Wort:

Meine Herren! Wenn ein Fremder der heutigen Verhandlung beiwohnte, wenn Jemand aus Staaten, wo man genõöthigt gewesen ist, zu bedeutenden Steuererhöhungen zu schreiten, der heutigen Be sprechung hier beiwohnte, der würde vielleicht auf den Gedanken gerathen können, daß es in Preußen nothwendig gewesen wäre, die direkten Steuern außerordentlich zu erhöhen. Ist dem nun so? Da muß die Antwort lauten: Nein, das ist nicht geschehen. Wir kennen seit einer Reihe von Jahren in dem Gebiete des Steuerwesens nur Ermäßigungen für die direkten Steuern, wir kennen in dem Gebiete des direkten Steuerwesens der Erhöhungen gar keine. Aber allerdings erleben wir, daß die Ermäßignngen, kaum gewährt, sehr an Werth verloren zu haben scheinen, und daß die Umwandlung einer Steuer, der Mahl und Schlachtsteuer, seiner Zeit von vielen Seiten außer⸗ ordentlich lebhaft gewünscht, nunmehr das Gefühl des Unbehagens hervorgerufen hat.

Was die Klassenstener betrifft, meine Herren, so kann nicht der geringste Zweifel vestehen, daß die Gesammtheit der Klassensteuer⸗ pflichtigen heute mehr als 3 Millionen Thaler weniger bezahlt, als wie sie vor 4 Jahren bezahlt hat, und wenn der letzte Herr Vor— redner hervorhob, von Ermäßigung ist niemals die Rede, immer nar von Erbötzung, jo muß ich dem auf das Allerbestimmteste widersprechen. Wenn wir die Behörde damit belästigen wollten, eine Statistik aufzustellen, wo Kopf für Kopf gezählt würde von den Steucipflichtigen in dem Jahre 1869/79,

enug vor der Steuerreform, und dem gegenüber gestellt würde, wie

23 die Betreffenden heut zur Klassensteuer veranlagt seien, so wür⸗ den ganz gewaltige Ermäßigungen zum Vorschein kommen, d. h., meine Herten, gewaltig relativ genommen; derjenige, der einen Thaler zu zahlen hatte und jetzt nichts zahlt. sieht das natürlich als eine große Ermäßigung an, und für den Staat ist es im Endresultat auch eine solche. . .

Dies als Eingang ausgesprochen. Im Uebrigen hat ja der Herr Regierungs⸗Kommissarius darauf hingewiesen, wie auch in Bezug auf die Veranlazung der Einkommensteuer die früheren Vorschriften durchaus nicht wesentlich movifizirt worden sind. Wenn denn die heutige Debatte dahin ge— führt hat, sich üüher das Verhältniß der direkten und indirekten Steuern anszusprechen, so kann ich nur wiederholen, was ich bei frü—= heren Anlässen gesagt habe, daß ich der Meinung bin, eine jede Er⸗ höhung der Anforderung an die Steuerkraft des Landes hat sich nicht an die direkten Steuern zu wenden, sondern an die indirekten Steuern, und ich kann ferner wiederholen, daß, was die Matrikular— beiträge betrifft, ich der Ansicht war und bin, daß diese Ma—⸗ trikularbeiträge durch indirekte Steuern etsetzt werden möchten. Meine Herren! Haben wir uns nun in dieser Hinsicht ganz und gar mit frommen Wünschen begnügt? Ist es Ihnen nicht Allen bekannt, daß wir den Versuch gemacht haben, vom Reichetag die Börsensteuer zu erlangen? Ist es Ihnen nicht Allen bekannt, daß wir den Versuch gemacht haben, eine Erhöhung der Biersteuer zu erlangen? Leider ist es uns nicht gelungen, mit unsern Anträgen durchzudringen, und es wird nun eine Aufgabe der Zukunft sein, wann und wie der Frage wiederum näher getreten werden kann. Die Ueberzeugung, daß es nicht die Meinung sein kann, die Matrikular beiträge in ihrer gegenwärtigen Höhe ewig fortdauern zu lassen, ist, glaube ich, eine allgemein verbreitete. Für ein großes Land, wie Preußen, ist der Unterschied nicht einmal so groß, ob Matrikular⸗ beiträge erhoben werden, oder ob durch direkte Besteuerung für Zwecke des Reiches der Geldbetrag aufgebracht wird. Aber der Zustand ist wahrhaft unerträglich für kleinere Stagten mit einer relativ in weniger günstiger Lage sich befindenden Bevölkerung, da werden die Matrikularbeiträge zu einer Art Kopfsteuer, die viel zu boch ist für die Verhältnisse solcher kleinen Staaten. So weit sie natürlich in günstiger Lage stch befinden, wie z. B. die Hansestädte, da sind die Matrikularbeiträge eine außerordentlich beliebte Form der Besteuerung. .

Saweit also Werth darauf gelegt wird, aufs Nene zu konstatiren, welche Ziele ich in dieser Hinsicht zu verfolgen wünsche, so glaube ich, dem durch meine Aeußerungen entsprochen zu haben. .

Aber, meine Herren, überschätzen Sie meine Kraft gegenüber dem Reiche nicht, darum bitte ich dringend. Ich habe ja doch nur den Einfluß geltend zu machen, wenn ich mit der Macht der preußischen Regierung ausgestattet werde, nur die Schritte zu thun, nur die Vorschläge dem Bundesrathe und dem Reichstage in dieser Beziehung zu machen, wenn Se. Majestät der Kaiser sie vorher genehmigt hat. Was aber dann das Loos der Vorschläge dem Reichstage gegenüber ist, das ist so leicht nicht zu sagen und da stehen in Deutschland sehr vielfältige Interessen einander gegenüber. Und dann, meine Herren, ist in der Diskussion auch noch vorgekommen, ob ich in Bezug auf unsere direkten Steuern noch der Meinung wäre, daß es wünschenswerth wäre, die Befreiung nach (ben weiter aus— dehnen zu können. Diese Frage, meine Herren, kann ich auf das Positivste bejahen. Wenn der Himmel mir je vergönnen sollte, mir einen Herzenswunsch erfüllen zu, wollen, dann möge es der sein, daß die Befreiung unten höher hinaus ausgedehnt werden kann. Es würden dadurch, glaube ich, am einfachsten und richtigsten die Be⸗ schwerden, mit denen man in großen Städten zu kämpfen hat, ge— hoben werden.

Endlich, meine Herren, ist die Frage wegen der Kommunal besteuerung ins Auge gefaßt worden. Da möchte ich nun darum bitten, die Verantwortlichkeit für die Kommunalbesteuerung nicht lediglich bei mir zu suchen; ich habe dabei zwar mitzusprechen, aber doch nur eine von mehreren Stimmen geltend zu machen. Die Städte haben, als wir mit großem Nachdruck und unter dem Kampf mit widerftrebenden Richtungen für sie durchgesetzt haben, daß sie die Schlachtsteuer beibehalten könnten, von dieser Befugniß nur einen sehr geringen Gebrauch gemacht. Wenn man jetzt davon spricht, den Kommunen müßte die Erhebung von indirekten Steuern gestattet werden, dann würde ich doch dringend bitten, diesen allgemeinen Gedanken etwas zu spezialisiren, und Uns in einer praktisch ausführbaren Weise dar⸗ zulegen, wie denn indirekte Steuern für die Kommunen geschaffen werden könnten, die nicht mehr Uebelstände mit sich führten, als sie Gutes haben könnten. Für die Kommunalbesteuerung giebt es, glaube ich, einen Gesichtspunkt, dem alle sich dienstbar machen können, und das ist der, daß man die Anforderungen an die Leistungen der Kommu— ken nicht immer fort und fort ausdehne, daß man da auch einmal Die Grenze zu finden suche, wo man sagt: hus usque.

In der Spezialdiskussion gab zunächst die Position der Rennprämien Veranlafsung zu einem kurzen Meinungsaustausch zwischen den Herren Graf Udo zu Stolberg, Graf Lehndorff und Herzug v. Ujest bezüglich des Beschlusses des Uniontlubs, zu den Steeplechasen auch Jockeys zur Konkurrenz zuzulassen, was den Fünanz-Minister zu der Erklärung veranlaßte, daß die Regierung diesem Gegenstande ihre Aufmerksamkeit zuwenden werde. Bei dem Etat der allgemeinen Finanzverwaltung bezeichnete Graf zur Lippe das System der Schatzanweisungen als in korrekt, welcher Ansicht der Finanz⸗Minister durch eine Gegenerklärung entgegentrat. Bei dem Stat des Kultus ·Ministeriums berührte Baron Senfft v. Pilsach wiederum die früher schon be⸗ sprechene Angelegenheit bezüglich des noch nicht aus Staats mitteln ersetzten Ausfalls an Stolgebühren der Geistlichen. Der Minister für die geistilchen 2e. Angelegenheiten Dr. Falk gab die Gründe an, durch welche eine Ver⸗

zögerung eingetreten ist. Frhr. v. Mirbach hob bei demselben Stat die gesteigerte Belastung der Gemeinden zu Schulzwecken hervor, die namentlich durch die wiederholte Aufbesserung der Lehrergehälter hervorgerufen sei. Dies gab dem Staais⸗ Minister Dr. Falk Veranlassung, die Schwierigkeiten hervorzuheben, die sich der Aufstellung eines Unterrichtsgesetzes entgegen stellen. Der⸗ selbe erklärte: ;

Wenn ich zunächst auf die zuletzt gehörte Bemerkang erwidern darf, je mag ich hervorheben, daß in Bezug auf den Erlaß des Unterrichtsgesetzes gerade die großen Schwierigkeiten auf der finanziellen Seite liegen, die der Herr Ober Bürgermeister Gobbin besonders behandelt sehen will. Ich darf wohl voraussetzen, daß die Mitglieder dieses hohen Hauses den Vorgängen im anderen Hause gefolzt sind: dort ist an mich die Frage gerichtet, wie es mit dem Unterrichts- gesetze fteht. Ich babe über die gegenwärtige Sachlage und die zu überwindenden Schwierigkeiten dort ausführliche Auskanft gegeben; diese Aus kunft zeigt aber, daß es gerade die finanzielle Seite ist, die schwer zu über. windende Schwierigkeiten uns entgegengesetzt. Werden sie überwunden, dann wird auch an das gesammte Unterrichtsgesetz herangegangen wer⸗ den können, und ob dieses dann ia seiner völligen Gestalt oder nur in dem die äußeren Verhältnisse betreffenden Theil zu Stande kommt, werden ja die demnächstigen Debatten im Landtage und die Erfah⸗ rungen, die wir dabei machen, lehren '

Ich bin meinerseits von der Ueberzeugung durchdrungen, daß es dringend nothwendig ist, diese äußere Seite zu einem Abschluß zu bringen. ir haben in dieser Richtung mehrere Beschwerden gehört. Die Beschwerden sind aber noch viel reichlicher vorhanden, als sie bier auch nur angedeutet wurden, nicht blos in Beziehung auf das häufige Vor⸗ kommen derselben Beschwerden, sondern es giebt noch eine ganze Menge anderer Beschwerden, die in der That in hobem Grade be⸗ denklich sind und eine Beseitigung fordern. Deswegen ist es allerdings mein Streben, soweit es eben irgend geht, in dieser Angelegenheit zu einer gesetzgeberischen Regelung in kommen. Ich boffe, daß, was das Elementarschulwesen betrifft, bis zum Erlangen dieser gesetzlichen Regelung wenigstens, nene Be— schwerden nicht mehr zu Tage fommen werden; daß dies Aufbesserungs⸗ werk, von dem Herren v. Mirbach den Ausgangspunkt seiner Argumen⸗ tation nahm, nun, soweit lediglich die Verwaltung dabei thaͤtig zu sein hat, seinen Abschluß erlangt hat und das Weitere vom Gesetz erwartet und gefordert werden muß Es ist aber, solange eben ein Gesetz nicht zur Ausführung kommen konnte, ein anderes Verfahren, als das, was grundsätzlich eingehalten worden ift, in der That nicht möglich gewesen. Es ist darüber geklagt worden, daß die Verwaltung nicht blos Ein Mal, sondern in einem geringen Zeitraum von Jahren vier Mal mit einer Aufbesserung vorgegangen sei. Die Thatsache ist ja nicht zu bestreiten. Aber, wie ist sie denn geworden? Doch dadurch, daß nicht auf Ein Mal, sondern im Laufe der Jahre wiederholt in dem Staatshaushalt größere und geringere Summen zu dem Zweck der Aufhefserung der Lehrergehälter auzgesetzt worden sind, im Jahre 1865 ein Betrag von 200,00 bis 300,000 Tha— lern, 1872 einer von 500600, demnächst ein Betrag ich glaube von 700,000 und schlietzlich ein Betrag von 1000, 000 Thaler im vergangenen Jahre aber das Alles unter der Voraussetzung, daß nur, insoweit als ein Unvermögen der eigent— lich Verpflichteten vorhanden sei, der Staat einzutreten habe und ein— treken dürfe. Es war also für die Verwaltung einmal bei jedem dieser 4 Anlässe die Nothwendigkeit gegeben, die Leistungsfähigkeit zu prüfen, um sich klar zu machen, was sie von, diesen ihr bewilligten Mitteln an leistungsunfähige Personen oder Körperschaften gehen könnte. Es war ferner die Noth⸗ wendigkeit da, sich über die Frage der Leistungsfähigkeit auch deshalb geuau zu vergewissern, um sie da, wo ste vorhanden, an— zusprechen, soweit es zulässig ist, weil eben die Pflicht des Staats ausdrücklich bei die en Bewilligungen des Etats als nur subsidiär be⸗ zeichnet worden ist. Von diesen Gesichtspunkten aus sind die Regierungen verfahren. Ich will nicht in Abrede nehmen, daß da und dort die Sache etwas zar zu schablonisch gemacht worden ist. Mir sind aus einem Regiernngsbezirke sogar Formulare vorgelegt worden, die in jedem Betheiligten die Besorgniß erregen mußten, daß man nicht ausreichend auf die indivi— duellen Verhältnisse, auf die etJz doch ankommt, Rücksicht nehme, sondern daß man die Sache nach einem allgemeinen Satz mache, da in dem Formular die, anordnenden Bestimmungen gedruckt enthalten waren und schriftlich nur die Summe eingerückt wurde, da, wo die Stelle für die Summe offen gelassen war. Sobald dies zu meiner Kenntniß gekammen ist, babe ich lebhaft dagegen reagirt, und ich hoffe, daß die Folgen dieser Reaktion sich geltend machen werden. Ebenso würde ich es für etwas Schablonistisches es sich so bestätigte, wie Herr von Winterfeld sagt, Mark 10) Proz. Schulabgaben überall ge müssen und dann erst es für zulässig gelte, Summe aus Staatsmitteln zu gewähren. Das würde ja gerade gegen den Satz gehen, daß die Leistungsfähigkeit individuell geprüft werden muß. Es kann wel sein, daß die Regierung für gewisse Kreise und Distrikte der Meinung ist, es sei in der That möglich, eine Abgabe von 160 Proz. der direkten Staatzsteuern zu tra— gen, ehe der Staat eintreten muß; provinzenweise wird sich das aber bei der vorhandenen Verschiedenheit der Verhaͤlt— nisse nicht rechtfertigen lassen, und wenn eine Bischwerde an mich käme, würde ich dafür sorgen, daß die individuellen Ver hältnisse näher ins Auge gefaßt werden und solche allgemeine Normen nicht gültig bleiben für die Frage, ob Leistungsfähigkeit ob— waltet oder nicht.

Daß die Verwaltung in den von Herrn v. Mirbach erwähnten Fällen mit ihrer Entschließung eiatreten muß, ist etwas, was eine Praxis der preußischen Regierung seit dem Jahre 1817 ge— wesen ist; eine Praxls, die ich auch, so lange positive ge— setzliche Normen nicht aufgestellt sind, für eine berechtigte und nothwendige halte. Was die Provinz Preußen anbetrifft, so ist mir wohl bekannt und im andern Hause ist der Punkt auch schon zur Sprache gekommen daß man auf Grund der Schulordnung vom Jahre 1845 generell der Verwaltung die Befugniß absprechen zu können meint, wenn im Laufe der Zeit sich höhere Minimalbedürfnisse herausstell⸗ ten, diesen gerecht zu werden; die Verwaltung sei gebunden an gewisse Sätze, welche in der Schulordnung vom Jahre 1845 niedergelegt seien. Ich kann diese Frage doch nicht so beantworten, wie das Seitens des Derren v. Mirbach geschehen ist. Ich glaube aber, da über diesen Punkt gerade eine Spezialbeschwerde vorliegt, und es sich um eine Reihe von juristischen Ar—dumenten handeln möchte, wind es richtig sein, auf diesen Punkt nur in dieser Allgemeinheit einzugehen, und im Uebrigen die Berathung der Petition aus Osterode abzuwarten, die auch hereits beim anderen Hause eingereicht worden ist.

Was die anderen Punkte betrifft, so habe ich zu bemerken, daß, wenn ein Streit darüber entsteht, ob die Naturalien richtig ver anschlagt seien, die einem Lehrer als Einnahmebestandtheile zufließen, diese Frage im Gebiete der Kreisordnung, welche ja in der Provinz Preußen gilt, von Seiten des Kreisausschusses zu entscheiden ist.

Wenn geglaubt worden ist, daß das Verhältniß des Gehaltes, welches ein Lehrer in seiner gleichzeitig bestehenden Eigenschaft als Kirchenbeamter erhebt, zu dem, was er im Schulamte erhebt, unrichtig bemessen sei, so kann ich darüber keine beftimmte Meinung aussprechen. Die Fälle sind verschieden und es ist schwierig, über Einnahmen, die in einem großen Theile der Fälle ganz indistinete dem betreffenden Inhaber zweier Aemter zufallen, eine Eutscheidung zu treffen. Es wird auf die kirchlichen Stiftungen und an dere Dinge zurückgegangen werden müssen, und deswegen wird ieder einzelne Fall in der That individuell entschieden werden müssen. Ich glaube auch, daß solche Mißverhältnisse, wie sie mir vorgetragen wurden, wo z. B. das Fünffache auf der Seite des Or— ganisten und das Einfache auf Seiten des Lehrers steht, der Heilung bedürfen können; eine Entscheidung darüber ist aber nur herbeizu⸗ führen im Wege der speziellen Beschwerde. (

Es ist dann dar über geklagt worden, daß ein anderer Maßstab

in der geben werden ĩ bestimmte

halten, wenn de

aagelegt werde an die Leistungsfähie keit der Gemeinden und an die

Leistunge fähigkeit einzelner Gutsbesitzer. Ich kann das grundsãtzlich nicht anerkennen; es ist aus drücklich ausgesprochen worden, daß die⸗ selben Gesichtspunkte, welche für die Leistungsfãh gkeit der Gemeinden gelten, auch für die Leistungsfähigkeit eines Gutsbezirks und Be- sitzers zu gelten haben, und es ist nicht zu lange her wie ich mich ganz bestimmt erinnere daß ich gerade nach der Provmz Preußen diesen Grundsatz ausgesprochen habe. Aber freilich, wir dürfen uns nicht verhehlen, daß die thatfächliche Anwendung desselben Grundsatzes bei Verschiedenheit der Verhältnisse zu verschiedenen Resultaten führen kann, und es ist allerdings häufiger der Fall, daß in solchen Fällen ein einzelner Mann noch leistungefahig ist, während es eine größere Zahl, der Komplex der Gemeinden nicht mehr ist. Sollten die Gemeinden zu wenig herangezogen sein im Verhältniß zum Guts besitzer, so würde es doch in dem einzelnen Falle erörtert werden müssen. Ich kann überhaupt nur wünschen, daß die anzubringenden Beschwerden sich weniger auf allgemeinen Ausführungen bastren möchten, als auf Darlegung der konkreten Verhältnisse. Gehen solche allgemeine Ausführungen an die Centralinstanz, so befindet sich diese in einer unglücklichen Situation; sie kann die Sache nur vom allgemeinen Standpunkte prüfen; findet sie, daß prinzipielle Einwendungen sich nicht erheben lassen, o muß sie die Sache zur Entscheidung im Ein⸗ zelnen zurückgeben an die Provinzialinstanzen, über deren etwas zu formales Verbalten Beschwerde erhoben wird. Wo man sich in speziellen Fällen mit ausreichender Darlegung der Gründe an mich gewendet hat, da bin ich auch in der Lage gewesen, Remedur eintreten zu lassen, leider nur in sehr wenigen Fällen, da die Be⸗ schwerden meist solche Eigenschaften hatten, wie die vorher geschil decten.

Hierauf ward die Diskussion geschlossen, und wurden die ein⸗ zelnen Positionen sowie schließlich das ganze Gtatsgesetz geneh— migt. Es folgte als letzter Gegenstand der Tagesordnung der Bericht der Budgetkommission über die Nachweisung der Be⸗ stände der nach dem Gesetze vom 30. April 1873 ge⸗ bildeten Dotationsfonds der Provinzial- und Kreis⸗ verbände. Der Berichterstatter Graf Udo zu Stolberg stellte Namens der Kommission den Antrag, die Angelegenheit durch die geführte Nachweisung als erledigt anzusehen. Bei der Diskussion sprachen die Herren Frhr. v. Mirbach, v. Winterfeld, Gobbin und v. Kleist⸗Retzow; auch der Finanz⸗Minister Cam p⸗ hausen nahm wiederholt Veranlassung, sich an der Debatte zu betheiligen.

Dem Herrn v. Mirbach, welcher eine Erklärung über die Cours steigerung am 3. Januar wünschte, entgegnete der Finanz⸗ Minister:

In der Rede des Herrn Berichterstatters und in den Aeußerunge des Herrn Vorrednerß wird im Grunde genommen die gar gelegenheit nach allen ihren Richtungen wiederum aufgenommen. Ich bitte daher um Entschuldigung, wenn ich mir gestatte, diese Frage in ihrem Zusammenhange kurz zu berühren.

Meine Herren! Als wir im Jahre 1873 uns mit der Frage zu beschäftigen hatten, wie die für die Provinzen bestimmten Gelder zins⸗ bar anzulegen seien, hat damals eine eingehende Erörterung zwischen dem Herrn Minister des Innern und mir stattgefunden, ob bei dieser Anlegung wünschenswerth oder nöthig sei, nur sogenannte deposital⸗ fähige Papiere zu kaufen, oder ob es besser sei, die Gelder anzulegen in anderen sicheren Papieren, und zwar namentlich nach dem Vorgange des Reiches für die Anlegung zuzulassen sichere Eisen—⸗ bahn ⸗Prioritäts - Obligationen. Diese Erörterung hat stattgefunden, sie hat zu der übereinstimmenden Ansicht geführt, daß nach Maßgabe des Gesetzes vom 9. April 1873 die Regierung in der Auswahl der Papiere nicht beschränkt sei. Ich habe nur damals noch ein Super⸗ flunm gethan und mich danach erkundigt, wie in der Landesvertretung dieser Gegenstand aufgefaßt werde. Wenizstens, was das Abgeordneten⸗ haus betrifft, kann ich den amtlichen Nachweis führen, daß diese Er⸗ kundigung Seitens des Referenten beim Ministerium des Innern und Seitens meines Ministerii bei Mitgliedern der Kommissien im Ab⸗ geordnetenhause habe eintreten lassen, nicht allein persönlich, sondern auch durch diejenigen Kommissarien, welche die Aagelegenheit in der Be⸗ rathung der beiden Häuser des Landtages zu vertreten hatten. Nun, neine Herren, nachdem der Grundaatz selbst festgestellt war, sind wir an die Ausführung gegangen. Die ganze Korrespondenz, die darüber mit der Sethandlung geführt worden ist, ist in den Drucksachen des Abgeordnetenhauses veröffentlicht worden. Man wirft nun die Frage auf: wäre es in jener Zeit nicht uabedingt besser gewesen, nur depositalfähige Papiere zu kaufen? Wenn man nach einer un bedingten Sicherstellung streben wollte, was würde dann eigentlich haben geschehen müssen? Da hätte man untersuchen können, ob man bei irgend einem Bankinstitute die Gelder anlegen könne, und es würde dann die Frage entstanden sein, welchem Bankinstitute man ein so großes Vertrauen scheuken wolle, ob man bei einem solchen Bankinstitute sich eine mäßige Zinsforderung ausbedinge, wogegen jede Schwankung in dem Course ausgeschlossen sein solle. Nun würde man ein Uebereinkommen haben treffen können: nach dem Zeitvunkte ist die Summe integraliter wieder auszuzäͤhlen unter Zu⸗ schießng von 28, möglicherweise von 3 9o Zinsen. Sobald man nun einen solchen Weg nicht einschlug, war die Möglichkeit des Cours⸗- verlustes überhaupt nicht ausgeschlossen. Er kann eben so gut bei Stagtäpapieren eintreten oder bei anderweitigen depositalfähigen Papieren, wie er bei Prioritäten eintreten kann. Nun, meine Herren, ich babe mich damals dafür entschieden, Eisenbahnprioritäten zu kaufen. Daß der Staat nicht etwa sich darauf eialassen könnte, vas Geld für sich zu behalten und einen mäßigen festen Zins zu gewähren, das war zu jener Zeit ein Ding der Unmöglichkeit. Die Bestände der Staatskassen, sowohl der Reichskassen als auch dez preußischen Staates zusammengenommen, zählten damals nach Hunderten von Millionen Mark, und die Möglichkeit, ähnliche Geld summen auch zu einem ganz niedrigen Zinsfuße zu verwalten, war im höchften Grade erschwert und wücde für den Staat eine große Last gewesen fein, wenn er sich damals hätte verpflichten sollen, für das Geld 25 6 oder gar 3 6 zu vergüten. Nun hat die Serhandlung zu jener Zeit den Auftrag bekommen, höhere Priorität Obligationen anzukaufen. Die Priorifäts-Obliga⸗ tion 'n, die im Jahre 1873 angekauft worden sind, gehörten nicht künstlichen Unternehmungen an, auch nicht Emissionen, zie erst erfol— gen sollten, sondern sie zählten zu Papieren, die emitiirt waren und an der Börse Cours haften. Im Jahre 1873 sind angekauft worden außer einigen zerstreuten Obligationen, wenn ich mich so ausdrücken darf, im Welentlichen Berlin-Eörlitzer und Hannover-Altenbekener Hrioritäts Ohligationen. Ich glaube, was die Sicherheit dieser Preio= ritäten betrifft, kann ich mich doch wohl heute dessen entheben, noch⸗ mals den Nachweis zu führen, daß diese Papiere zwar den lebhaftesten Anfeindungen unterlegen haben, aber daß doch noch niemals für den Sachkundigen die unbedingte Sicherheit dieser Papiere jemals hat zweifelhaft werden können und in diesem Augenblick nicht mehr zweifel haft sein kann. Der verehrte Hr. von Mirbach hat auch noch mit einem Worte an die Courssteigerung erinnert, die am 3. Januar d. J angeblich stattgefunden haben soll, oder ich wil sagen, die wirk⸗ lich stattgefunden hat. Denn es ist unzweifelhaft, daß sowohl am 31. Dezember v. J. als am 4. Januar d. J. die Spekulation à la baisse das Uebergewicht hatte und nur am 3. Januar d. J. der Ver⸗ uch gemacht worden ist, ihr entgegenzutreten. Ich würde die Herren, die sich für diese Angelegenheiten interessiren, bitten, gegenwartig einen Blick in den Courszettel zu werfen; sie werden dann bei den angefoch⸗ tenen Prioritäts⸗Obligationen den sogenannten in die Höhe getriebenen Cours nahezu erreicht finden, und mich würde es sehr wundern, wenn er im Laufe dieses Jahres nicht überstiegen werden sollte. Wir haben eigentlich nur zu warten auf die Beschlüsse der betreffenden Eisenbahn⸗ gesellschaften; dann hoffe ich, wird für Jedermann der Beweis wie 2 2 4 geführt sein, daß diese Prioritäten unbedingt sicher sind und daß die Provinzialverbände aus dem höheren Zinsgenuß, den ihnen diese Prioritäten verschafft haben, den Vortheil ziehen werden.

Meire Herren! Den höheren Zintfu so geringschätzig anzusehen, wie das es sich auch heute in de Wenn man einer jed unverãndert will, so kann diese Zins . Vehmen wir einmal normiren lassen, mein eingetreten? Der an Berlin⸗Görlitzer P 3 Monate verflossen. das macht vro Mon

ß möchte ich dech bitten, nicht von vielen Seiten geschehen ist n Worten des ersten Hercn Redners en Cours schwankung überhoben sein will ein

mäßigen Zinsenaufschlage zurück- vergütung immer nur eine sehr an, dieselbe würde auf 30½ sich baben ie Herren, was ist dann nun für ein Verhältniß gefochtene Ankauf der Hannaver⸗Altenbekener und rioritäten hat stattgefunden im Juni 1873. Seitden Ob ein Kapital 45 e oder 384 Zinsen bringt, . at Y Unterschied und es kann allo ten Papieren ein Coursverlust von 4500 eintre thümer des Papiers hat dann doch noch eine der ungeränderten Gewährung des Stammk

mit einem

jetzt schon bei ten und der Eigen Zinsnutzung neben ipitals von 3

Meine Herren, schwieriger liegt das V

iegt ltniß in Bezug auf Prioritãten.

au Gubener . Prioritäten außerordentl ch

. Die Prioritäten ich glaube, d erstatter sich nur auf diese Prioritäten P erkundigte sind überall dem

irgend aus Beständen eines Konsortiums in ihrem Hauptbetrage an der Bör Privatmann 00. 0M Thalern kauf Seitens der

als er nach dem auptbestandtheile nach erworben worden, sor

100,000 ode

se gekauft, Stande ist, sich einen Posten von an der Börse beschaffen zu lassen. gte er hat bekanntlich theils März 1874 stattgefunden da hatten iter 100 Prozent gehabt, sie waren da— weniger höheren Cen iel höheren Coursen, it konvertirt werden kann, . cht gewähren, März 1874 diese Papiere ihrerseits für

Ser handlung erfol ö S874, theils Ende diese Papiere nie einen Cours ur gegen längere Zeit hindurch zu delt worden, nicht zu s Herren, ein 5 prozemiges Papier, d kann ein großes Agio über Pari hinaus ni handlung hat im Januar und unbedingt sicher gehalten Der Geschäftebericht pro 1873, da war zu jener Zeit noch nicht ergangen; umlung vorgeleg . unden am 31. März aten mag hier und da Einem etwas bekannt geworden en Mitgliedern des Ausschusses. Die S= gewußt, und natürlich noch weniger der wirklich nicht von jeder einzelnen llschaft vorkommen

im Januar

enn, meine

dessen der Graf Ado zu Stol— . der Bericht ist der Generalvers selbst hat stattzef sein, jeden⸗ andlung hat aber nichts arme Finanz ⸗Minister, Verhandlung, die bei einer kann, schon Tags darauf oder Mo— A3 davon in die Oeffentlichkeit kommt, Nun, seitdem ist es jener Bahn im »ac hauptsächlich deshalb, meine Gegenstand

Kenntniß erlangt. schlecht ergangen,

beharrlicher

zenden Geldmitteln Lassen Sie mich noch mit ein denn die Seehandlung so ge dieser Prioritäten Priorisäten

bewirthschaftet äher darauf eingehen, ob r keinen Grund hatte, an d ich anzuführen, da ener Bahn, die erworben worden eine Kleinigkeit gebört einer

nach bkestehen in io Halle Sorau⸗Gubener dieser Bahn ausfallen muß die gesammte Zahl der videnden, einmal etwas . tammaktienkapital, . Prioritäten. Stammaktien ka

der Halle⸗Sorau Gub d . tatiensfonds pesseren Priorität an der Obligationen

über 69 Millionen

pital, zusammen, glaube ich, 13 muß eine Priorität, die noch später irt, sondern näar be— men nur zu erwarten ist die . Dotationsfonds er⸗ cht der geringste Verlust

kreirt worden ist, die aber bisher jen ift, und daß also von dem Unterne Verzinsung der ersten Prioritöt und worrenen zweiten Prioxität, damit auch ni für den Dotatiensfonds eintreten kann.

Nun, meine Herren, wie di als sie ins Leben g ein Passus, den ich zu Ihrer Kenn diatbericht, 1èItzenplitz

noch nicht em

e Regierung übe edacht hat, bringen will, aus einem I‚mme— iben der damalige Handelsminister & I0. November ung zu erwirken, daß ein Obligationen ertheilt werde. erstatteten Immedi beiten Ministerien natüclich Handels-⸗Ministerium gemacht wor edeutung d Unternehmen und Zinsen der Anleihe durch Aktien bestande fundirt sind.

diese Prioritäten,

meine Wenigkeit Majestät den König, um die Genehmig iwilegium zur Ausgabe von Priorität

sich aus, wie folgt: an und für sich als autsichtsvoll zu bezeichnenden unterliegen, f se Priorität von dem ge— Unternehmen ; Später ging die Gesellschaft dazu über, neben Hauptunternechmen, das sie begründet hatte, die Eisenbahn von Eilen burg nach Leipzig zu bauen. daß erst durch diese Zweigbahn die Bahn Halle⸗Sorau⸗Guben erlangt Zweigbahn Prioritäts⸗Obligationen Befürwortung

wirklich große Bedentung e, und, meine Eilenburg Leipzig,

die Anlage als es, um au

. g sichere zu betrachten sei. Vorgänge hinzuweisen, die lange vor dem etwas mehr als anderthalb Jahre wie die Staatsbehörden

Ich erwähne di Ankauf stattgefunden zurückliegen und die Ihnen bek über jenes Unternehmen z

Nun, meine Herren, das schließt j Staatsbehörden zu jener Zeit geirrt ha ritäts⸗Obligationen nicht so sicher war und ich sie damals erachtet haben. ich hinzu, daß wir die bis jetzt noch keinesw fonds wird ja eher vollstän das dem Landtage vorgele tung der Halle⸗ nahme einer Zinsengarantie un Bahn Genehmigung findet. nicht allein mit

haben, die

u jener Zeit ged 1 Alles nicht aus, daß sich die ben konnten, und daß die Prio⸗ en, als wofür die Sechandlung Aber, meine Herren, deshalb füge se Ansicht über die Sicherheit der Prioritäten dert ie Frage über die Dotations-= dige Erledigung schon dann finden, wenn elegte Gisetz wegen Uebernahme der Verwal—⸗ orau-⸗Gubener Bahn durch den Staat, wegen Ucber— d wegen des künftigen Ankaufs dieser find Dann versteht sich ja von selbst, daß nit Leichtigkeit der Preis wiederum otations fonds angelegt nicht sehr bald darauf hinwükt, was ich allerdings ann mit Sicherheit auf ein Agio gege Prioritäten zu rechnen ist. ei vertretung der Ansicht der Staatsregi vorigen Jahre mit der Halle⸗So abgeschlossenen Vertrag beitreten wird, oder degvertretung den Vertrag verwerfen,

haft erhebliche Schwierigkeiten für die einstweilen mit ihren Geld Wenn ich mich ab die ich doch he urz kommen würden, dann antworte ich Ihnen ganz positiv: Sorau Gubener Bahn, die in

Bahn steht, wegen deren Ankaufs tage eine Vorlage zugehen wird, w eine wichtige Bahnlinie durch die an dem einen Ende die N anderen die Staats b Bahn hat meines Ecacht

egs geändert haben.

i zu erlangen ist, hat, sondern, daß, wenn der Staat die Prioritäten konv

dirkt, die P ettiren zu lassen meinerseits für

wünlchenswerth erachte n den Ankaufgpreis bei diesen ich, ob die Landes—⸗ erung in Bezug auf diesen schon im Eisenbahngesellschaft nicht, und sollte die Lan—⸗ so werden temporär unzweifel⸗ schaft sich ergeben, fundirt ist.

st in einer solchen Eventualilät, hmen mag, die Dotationsfonds ch Ihnen ganz positiv: Nein! eine Bahn, wie die Halle⸗ zz mit der Halle Casseler in den nächsten Tagen dem Land— ie ich hoffe, diese Bahn bildet Mitte Deutschlands; sie verbindet liederschlesisch⸗Märkisch' Bahn und an dem abu, die wir im Westen Deut ens eine sehr bedeutende Prioritäté gläubiger, wenn erster und zweiter Priorität

Nun bleibt es ja fragl ü nicht immer wiederum ar au · Gubener den Versuch; Theile, können, schehen.

Dann wurde der Kommissionsantrag angenommen und die Sitzung um 47 Uhr geschlossen. Nächste Sitzung unbestimmt.

dmitteln nicht gehörig er frage, ob selb ute nicht in Aussicht ne dann antworte i

Verbindung m

welcher Sr. sandter und überreichte.

ihrem amtli

schlands besitzen.

die Inhaber so thöricht sein

der Obligationen zu wollen,

ihr Kapital

M einwal diese Unterstellung einen Angenklick heg ie Sta ĩ wel einmal diese Unterstellung einen Augenblick hegen die Stamm] Carlsborg zu einer Vorrathsfestung für die Armee zu machen,

aktionäre und die Prioritãte Stam maktionã rte im * alle ihre gebracht werden dann muß ich sagen, daß ich vor der merkantilen Befähigung der Besitzer dieser Prioritätsobligationen ein- sehr

Achtung haben würde.

Denn diese Babn, um die es sich bier handelt, ist den Betraa den die Prioritätsobligationen 1. und 2. S m Tag werth, und die Eigenthümer werden ntsprechenden Kaufpreis für diese Bahn Für die Verwaltung ist eg allerdings recht unanger die Seehandlung in den Jahren 1873 und 135717 m gerade auf diese Prioritäten, die nachher per tot diserimina rern n gegangen sind, gefallen ist, und es ist eine keineswegs angenehme Auf— gabe gewesen, allen den Anforderungen, die sich daran kap

die so lebhafte Aafeindungen gegen dieses doch noch den Zeitpunkt erleben werden, wo

einigermaßen schämen.

Finanz⸗Minister Camphaufen:

Ter geehrte Herr Vorredner führt Entledigunz entgegen und hat eigentlich sich sagen läßt, wiederholt; ich glaube verführen lassen zu müssen, auf die von Neuem einzugehen. Ich will nur, uind mit ener gewissen Zähigkeit auf den unbedeutenden 5. Januar zurückgekommen ist, abweichend von dem im Abgeordnetenhause auch Seitens der erklärtest

handlung auf meine Weisung positi auch im Namen des Präfidenten der

1 1

wäre. Nun, meine Herren, fragt wie kann überhaupt de Vorfall * T ini 3 6 Der Finanz -Minister hat erklärt,

anlaßt; der Finanz ⸗Minister ist sogar

der Beweis geführt, daß die Coursnotirung

1

niedrig zu haben, als bestehen kann, die Cou den Gang der Börse

e für gewisse

5 9

à la haisse ein bedeuten des

9 ,

sehr häufig Verkaufs wie Ankauf anträge

rie repräsentiren, jeden

hm gewesen, daß it ihrem Ankau⸗

. ten, gegen- über immer eine rahige, unbefangen und unerschũ terte Dallung . beobachten. Das glaube ich aber hoffen zu dürfen, daß wir der en?⸗ lichen Rezulirung dieser Angelegenheit nunmehr uns von Tag mehr nähern, und daß das Resultat sein wird, daß alle diejenigen, Geschäft geführt hat

ste sich dieser Anfeindung Auf eine Replik des Hrn. v. Kleist-⸗Retzow erwiderte de

Angelegenheit

Schlimme, was Asgelegenheit

Vorfall pom Verhalten, was n Aäbgeer 4 gtesten Gegner der Maß⸗ negel⸗ versoigt worden ist, mich doch dem nicht entziehen Punkt näher einzugehen. Ich habe schon vor eintzer Zeit Feordnetenhause die Bemerkung gemacht, daß nach pretation des Gesetzes vom Jahre 18735 für die Staats tez ier Cours, der am 3. Januar dieses Jahres bestand, voll gleichgũ tig war, daß nicht die entferntest n Interess konnten, auf diesen Cours eine Einwirkung üben z habe dort erklärt, und die Erklärung ist in einem sy nachdem meine Herren Kommissarien den

richtiger Inter⸗ ssen dar bestimmen

Piäsidenten der

. n d Seehandlung daß eine Einwirkung zur Herbeiführung nicht stattgefunden hat. Nan, meine also glauben, daß nach diesen Erklärungen dech verwaltung als solcher jeder Anlaß, sich um die Ve der Börse, die am 3. Januar stattgefunden haben, fehlt, Wie ihr denn ja auch unbedingt die Mittel fehlen zu der von

andlungen ar u bekümmern,

iner Seite in Anregung gebrachten eidlichen Vernehmung von Maklern. Letztere würden einfach antworten: wie komme ich Versicherung über einen solchen Vorfall Dazu würde vielleicht eine Möglichkeit das Ganze Gegenstand einer gerichtlichen

dazu, bei eidlicher

Untersuchung Publikum:

erklärt, was auch für jeden Sechkundigen unzweffelhaft ift daß man etwas Unangenehmeres für ihn persönlich sich garnicht erstunen konnte als am 3. Janagr die Courgerhöhung durchzufetzen und ste am 4 . scheinend wenigstens am 3. Januar rein künst—⸗ ze herbeigeführt haben? s börsenkundigen N

nuar fallen zu lassen. Denn dadurch wurde

licher Natur war. Was mag nun das Ga Da muß ich zunächst der Aeußerung eine aliedes widerjprechen, daß am 31. Dezember stets Course stattfäuden. Bis auf einen gewissen Grad ist die A rung richtig. Renn diejenigen Institute, die an der Inleresse haben, dominiren, wenn sie im Stande sind Opfern die Course höher notiten zu lassen, als sie vürden, so ist es richtig, daß man öfter die Wahrnehmung daß gerade am Tage des Jahresschlusses die Churse höher sind. Aber, meine Herren, sie sind ebenso häufiz an jenem Tage driger, als wie sonst; denn es werden bekanntlich an der Vörse Dif⸗ sexenzgeschäfte gemacht, die Erfüllung dieser Differenzgeschäfte richtet sich nach den Coursea an dem bestimmten Tage, und es ligen cken

, mit geringen

ss8mas⸗ 86, C sr fn, 3 . 8 c z sowohl die Interessen auf der anderen Seite vor, die Course

1 se möglichst hoch verfolgen

6 1 ur NRC 2 21 3 7 Re * ( e daß in der zweiten Hälfte des Dezember J. die Speku ation

. J. stand;

285 B. verlaufen, notirt gewesen ist. Da fönnte man hen ö ö. fragen. Glücklicherweise ist damals Niemand ĩ gebracht worden, für die Cours steigerung Rede und zu stehen; sonst würde sich auch damals haben, sie beruht lediglich auf künstlicher Einwirkung.

geg FTaohrssg vfseagen r 34. . 46 s z j des Jahres pflegen nun Schwankungen schon des halb einzutreten, weil

der Chef der Fortifikation aber im unterthänigen Memorial vom 27. Juli v. J. die Bedeutung hervorgehoben hat, wenn in gehörige Erwägung gezogen würde, wie weit nicht Carlsborg im mehr oder minderen Grade zu einer Nanõverfestung oder mõglicher⸗ weise sogar zu einem Rüchugspunfte im Falle des Unglücks für Theile des schwedischen Heeres gestaltet werden könnte, und ersucht hat, daß ein Comité niedergeseßt werden möchte, damit diese für die Vertheidigung des ganzen Landes besonders wichtige Frage einer sachkundigen und vielseitigen Prüfung unterworfen werde, so hat Se. Majestät unterm 10. März d. J. beschlossen, daß zur Be⸗ handlung der genannten Angelegenheit ein Comité gebildet werden und am 27. d. M. hier in der Hauptstadt zusammentreten soll. Zum Vorsitzenden dieses Comitès hat Se. Majestät den General⸗ Befehlshaber im ersten Militärdistrikt, General- Lieutenant E. M.

af Klint ernannt und zu Mitgliedern desselben General⸗Major und Chef der Fortifikation Freiherr B. A. Leijohufvud gene⸗ ral⸗Feldzeugmeister und Chef der Artillerie General Major Frei⸗ herr C. V. G. Leijonhufvud und den Chef des Generalstabes Oberst Freiherr C. F. H. Raab. .

. n eniark Kopenhagen, 23. März. Das Lands⸗ thing genehmigte zu Anfang feiner gestrigen Sitzung den Ueber⸗ gang der Gesetzentwürfe, betreffend das Uebun g5lager und die Nachtragsbewillig ung zum Finanzgesetz, zur zweiten Lefung ohne Debatte. Ueber den Gesetzentwurf, betreffend die Beob⸗ achtung der Feiertage der Volkskirche, welcher zur zwei⸗ ten Lesung stand, entspann sich eine lange Verhandlung, an wel⸗ cher sich der Justiz⸗Minister wiederholt betheiligte. 3u * 1 wurde der Antrag des Ausschusses, daß nicht nur lãrmende Beschãfti⸗ gungen, sondern auch solche, welche „im Uebrigen durch die Art und Weise, wie sie vorgenommen werden, störend wirken, an Feiertagen von 9 Uhr Vormittags bis 4 Uhr Nachmittags ver⸗ boten sein sollen,“ einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf wurde schließlich einstimmig zur dritten Lesung verwiesen.

Das Folkething befchäftigte gestern die erste Lesung des

Jesetzentwurfs, zetreffend die Gehälter der Beamten der Volks kirche. Nach einiger Diskussion wurde der Ueber— gang des Gesetzentwurfs zur zweiten Lesung und die Verwei— sung desselben an einen Ausschuß von 11 Viitgliedern beschlos⸗ . Eine Interpellation 3. A. Sausens an den Kultus⸗ Minister: „Mit welchem gesetzlichen Recht hat der Minister einen vom Kommunalrathe nicht empfohlenen Lehrer und Kirchensänger im Dorse Tjörring angestellt?“ rief eine erregte Dis kusston hervor. Schließlich wurde folgende vom Interpellanten vorgeschlagene motivirte Tagesordnung: „Indem das Folkething ausspricht daß es das Verfahren bei der neulich geschehenen Be! setzung des Schullehreramtes in Tjörring nicht für berechtigt an⸗ erkennt, geht es zur nächsten Sache auf der Tagesordnung über“, in namentlicher Abstimmung mit 53 gegen 25 Stimmen angenommen.

Landtags⸗ Angelegenheiten.

Berlin. Von vielen Einwohnern der Provinz Westfalen sind dem Herrenhause gemeindeweise Petit ionen eingereicht, welche die Ertheiluag des Religionsunterrichts in den katholi⸗ schen Volksschulen betreffen. . Inhalt sämmtlicher Petitionen ist wörtlich gleichlautend; sie sind gedruckt; ihre Anzahl beträgt 207 und die Gesammtzahl der Unter- schriflen ca. 36,214. .

Im Eingange der Petitionen wird allgemein behauptet, daß die von Siiten der Staateregierang seit dem Erlaß des Schulaufsichts⸗ gesttzis vom 11. März 1872 auf dem Gebiete des Schulwesens ge⸗ troffenen Maßcegeln die ernstesten Besorgnisse der Katholiken wach⸗ rufen müßten. Sodann wird speziell auf eine bei Giebe, Verord⸗ nungen, betreffend das gesammte Volksschulwesen in Preußen“, ab⸗ gedruckte Cirkularvꝛrfůgung der Königlichen Regierung zu üsseldorf. vom 3. Februar 1875, Bezug genommen und ins besondere hervorgehoben, daß nach derselben der Minister der geist lichen, Unterrichts. und Medilinal' Angelegenheiten erklärt habe: es bestehe keine gesetzliche Bestimmung daß der Geistliche in der Volksschule den Religlonsunterricht ertheilen dürfe, vielmehr falle diese Ertheilung des Religiongunterrichts ledig⸗ lich dem Lehrer zu; die den ? leligionsgesellschaften zustehende Leitung des Religionsunterrichts berechtige den mit der L itung beauftragten Geistlichen uur, dem Religionsunterrichte beizuwohnen und etwaige V esch werden bei den Organen der staatlichen Schulau sicht anzubringen. . Hie Peten en hehaupten, daß durch praktische Anwendung die ser Ausichten das der katholischen Kirche nach Art. 24 der Verfassungs⸗ Urkunde zuste hende Recht der Leitung des Religionsunterrichts in der BVelkeschule illusorisch gemacht würde, und führen dann weiter aue, daß die katholischen El ern ein heiliges, nicht erst von Staatswegen hnen zugestandenes Anrecht darauf hätten, zu verlangen, „daß ihren Kindern der römisch-katholische Glaube nach seinem ganzèn Inhalt und Umfang durch die katholische Volksschule vermittelt werde?

. ufig l mit dem 31. Dezember abgelaufen sind und noch nicht Erneuerung gefunden habe neu begonnene Jahr. Dieser Umstand hat, wie ich glaube, darauf einge wirkt, daß Höhernotixungen am 3. Januar c. haben durchgesetzt wer⸗ den können. Von welcher Seite diese Notirungen stattgefunden haben, das lasse ich dahingestellt sein. Ich glaube, daß die Einwirkung stattgefunden hat von einer Seite, die geglaubt hät, dem Staate damit Dienst zu erweisen. Ich glaube aber nicht minder, daß die E wirkung, das plötzliche Hinunterschrauben des Goutses, 31. Dezember stattgefunden hatte, theils am 4 Januar e wurde, umgekehrt von einer Seite stattgefunden hat, die ein wesent⸗ liches Interesse daran hatte, der Finanzverwaltung kleinen Schabernack zuzufügen. In dies Gewirte rung näher hineinzumlschen, nachdem doch allen Seiten anerkannt ist, daß man sich über die Bedeutung des ganzen Vorganges im ersten Augenblicke auf den Provinziallandtager und im Lande geirrt hat, würde ich nicht für entsprechend halten. Ich bin meinerseits der Ansicht, die im Abgeordnetenhause bei der neulichen Berathung der Sache bereits Anerkennung gefunden hat, daß man diese Sache nun endlich möge auf sich beruhen lassen und ifs Neue aufwühlen möge und nicht mehr gachen mögg, etwas hineinzulegen, wo doch für diejenigen die Ihnen gegenüber in Frage kommen, itt. Das glaube ich schließlich für mich in wenn ich sage, ich habs nicht gethan,

das theils am

nichts hineinzulegen Anspruch nehmen zu dann ist es nicht ge⸗

nicht dazu übergehen sollten, nachdem im Konkursverfahren ich

Schweden und Norwegen. Stockholm, 22. Der König empfing heute Mittag in Audie russischen Wirklichen Staatsrath und K Majestät seine Kreditive als außerordentlicher Ge⸗ bevollmächtigter Minister des Kaifers von Rußland Die heutige „Post⸗ och Inr. Ton.“ chen Theil folgende Mittheilun des Königs: Da der bei dem Festungsbau Carls⸗ borgs bisher befolgte Plan hauptsãchlich

nz den Kaiserlich ammerherrn Okunew,

enthält in g aus der Kanzlei

Diese Anführung des Anrechts auf eine katholische Bolksschule, wobei das Wort „katholische! groß gedruckt ist, deutet an, daß für den gesammten Uxterricht eine konfessionell getrennte katholische Volks⸗ schule in Anspruch genommen wird. Die Inhaltsangabe der Peti⸗ tionen spricht ebenfalls von Ertheilung des Religionsunterrichts in ben katholischen Volks schulen; aber in dem nächsten Satz der Penition selbst wird doch nur verlangt, daß die von Gott gescten Hirten der Kirche ganz unumschränkt, frei von jeder staatlichen Eiumischung, die ö. und Ertheilung des Religlonsunterrichtös in ihrer Hand alten.

. Der Antrag der Petenten geht schließlich dahin: „Das hohe Haus wolle die Königliche Staatsre ierung auffordern, im Einklange mit den bisherigen Normen die rolle Geltung des Art. 24 der Ver⸗ fassungeurkunde mit aller Entschiedenheit aufrecht zu halten, und zwar o, daß die Religionsgesellschaften in ihrem Röchte auf volle Freiheit in der Leitung und Ertheilung des Religionzunterrichtes geschůtzt werden, oder aber falls uns dies verfassungsmäßig begründete Recht fernerhin wider Verhoffen beschraͤntt und bestritten werden follt? = uns nunmehr die in dem Art. 20 und 22 der Verfassungsurkunde bereits gtunngelegte volle Unterrichtsfreiheit zu gewã hren.

Die Petition kommisston des Herrenhauses spricht indessen nach den bestehenden Gesetzen der Staattzregierung das Recht zu, die ka⸗ tholsschen Geistlichea von der Ertheilung des religiösen Unterrichts in der Volksschule auszusch ließen oder sie dazu nur bedinzuagsweise zu-⸗ zulassen und kann unter den obwaltenden Verhaͤltnissen auch nicht anerkennen, daß die in den betreffenden Verfügungen deg Kultus. Ministers gestellten Bedingungen und gegebenen Vorschriften über die Zulassung von Geistlichen zur Erthellung des Religions unterricht in der Volksschule ungngemessen und unzweckmäßig seien.

Der eventuelle Antrag der Peten:en, ihnen nunmnehr die in ben Art. 20. und 22. der Verfassung bereits grundgelegte volle Unter⸗ richtsfreiheit zu gewähren“ widerspricht den Vorschriften der Ver⸗ fassnngsurkunde. Unter der beantragten vollen Unterrichtsfreiheit kann nach dem ganzen Inhalt der Petitien nur die Freiheit verstanden werden, öffentliche Volksschulen ohne Mitwirkung und Kontrote der Slaatsbehörden zu errichten und Privatsczulen der Aufsicht dez Staates zu entzlehen. Das würde den Art. 23 und 24 der Ver— fassungsurkunde und allen bestehenden Gesetzen über das Schul wesen widersprechen und auch als Grundlage für eine künftige Gesetz ge bung nicht zu empfehlen sein. .

Auf Grund dieser Ausführungen hat die Kommission liebergang zur Tagesordnung in Betreff aller Petitionen beantragt.

.

23

rr , .